Ziel dieses Kapitels - Austropapier
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Inhalt Anregung 3 Folien: Verantwortung Verantwortung bedeutet, die Folgen für eigene oder fremde Handlungen zu tragen. Sie drückt sich darin aus, bereit und fähig zu sein, später Antwort auf mögliche Fragen zu deren Folgen zu geben. Eine Verantwortung zieht immer eine Verantwortlichkeit nach sich, d.h. dafür Sorge zu tragen, dass die Entwicklung des Verantwortungsbereichs im gewünschten Rahmen verläuft. Innerhalb eines Verantwortungsbereiches folgen aus dem Handeln Konsequenzen in Gestalt von Erfolg, Misserfolg, Ruhm oder Schuld. Verantwortung ist etwas Begleitendes, man spricht vom Verantwortungsgefühl, aber auch etwas Vorauslaufendes – wer sich mit einer Aufgabe betrauen lässt, übernimmt die Verantwortung für eine absehbare Zukunft. Verantwortung wird häufig als moralisch positive Größe bewertet. Wer Verantwortung hat, soll sich dessen bewusst sein, da andere Menschen davon positiv und negativ beeinflusst werden. Wer dagegen verantwortungslos handelt, schadet seiner Umgebung, Gemeinschaft, Umwelt oder Zukunft bzw. bringt diese in Gefahr. Wecken Sie Verständnis für das Thema Verantwortung. 29
Inhalt Anregung Folie: Menschliche Verantwortung (Eigen- und Mitverantwortung) • Jeder Mitarbeiter ist für seine eigene Arbeitssicherheit und die der anderen verantwortlich. • Die Eigenverantwortung jedes Mitarbeiters entbindet den Vorgesetzten und andere Personen nicht von ihrer Sorgfaltspflicht! Erklären Sie aufgrund von Vorfällen aus dem eigenen Betrieb die Verantwortung der Beteiligten. (moralisch und rechtlich) Folie: Gesetzliche Verantwortung • Nach dem Gesetz wird Verantwortung als die Pflicht einer Person verstanden, für ihre Entscheidungen und Handlungen Rechenschaft abzulegen. • Wird einer Person eine Aufgabe und die zugehörige Kompetenz zugewiesen, so muss sie diese ausführen und bei Fehlern für die Folgen einstehen. • Beispiele: Führungskräfte, Geschäftsführer, Werksleiter, Mitarbeiter gegenüber Lehrling, Vorarbeiter, ... Niemand kann den Ausgang von Strafrechtsverfahren voraussagen. Die Richter sind nicht weisungsgebunden und in ihrer Urteilsfindung frei, d. h. sie bedienen sich dazu unabhängiger Sachverständiger bzw. anderer Experten. Generell gilt jedoch: Je besser der Nachweis (schriftliche Aufzeichnungen, Zeugen, Evaluierung, Unterweisung, Information, SiGe-Plan, Schulungen etc.) von gelebtem Arbeitnehmerschutz gelingt, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit eines Schuldspruches. 30
- Seite 2 und 3: Vorwort Verhüten ist besser als ve
- Seite 4 und 5: Einleitung Absicht Die Schulungs-DV
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Inhalt<br />
Anregung<br />
Folie: Menschliche Verantwortung (Eigen- und<br />
Mitverantwortung)<br />
• Jeder Mitarbeiter ist für seine eigene Arbeitssicherheit<br />
und die der anderen verantwortlich.<br />
• Die Eigenverantwortung jedes Mitarbeiters entbindet<br />
den Vorgesetzten und andere Personen nicht<br />
von ihrer Sorgfaltspflicht!<br />
Erklären Sie aufgrund von Vorfällen aus dem eigenen<br />
Betrieb die Verantwortung der Beteiligten.<br />
(moralisch und rechtlich)<br />
Folie: Gesetzliche Verantwortung<br />
• Nach dem Gesetz wird Verantwortung als die Pflicht<br />
einer Person verstanden, für ihre Entscheidungen<br />
und Handlungen Rechenschaft abzulegen.<br />
• Wird einer Person eine Aufgabe und die zugehörige<br />
Kompetenz zugewiesen, so muss sie diese ausführen<br />
und bei Fehlern für die Folgen einstehen.<br />
• Beispiele: Führungskräfte, Geschäftsführer, Werksleiter,<br />
Mitarbeiter gegenüber Lehrling, Vorarbeiter, ...<br />
Niemand kann den Ausgang von Strafrechtsverfahren<br />
voraussagen.<br />
Die Richter sind nicht weisungsgebunden und in ihrer<br />
Urteilsfindung frei, d. h. sie bedienen sich dazu<br />
unabhängiger Sachverständiger bzw. anderer<br />
Experten.<br />
Generell gilt jedoch:<br />
Je besser der Nachweis (schriftliche Aufzeichnungen,<br />
Zeugen, Evaluierung, Unterweisung, Information,<br />
SiGe-Plan, Schulungen etc.) von gelebtem Arbeitnehmerschutz<br />
gelingt, desto geringer ist die<br />
Wahrscheinlichkeit eines Schuldspruches.<br />
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