06.11.2013 Aufrufe

Das Pro und Contra der Gewerbesteuer - Prof. Dr. Hans-Georg ...

Das Pro und Contra der Gewerbesteuer - Prof. Dr. Hans-Georg ...

Das Pro und Contra der Gewerbesteuer - Prof. Dr. Hans-Georg ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Das</strong> <strong>Pro</strong> <strong>und</strong> <strong>Contra</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong><br />

Seminararbeit im Rahmen des<br />

Finanzwissenschaftlichen Hauptseminars<br />

„Steuerpolitik“<br />

im Sommersemester 2007<br />

an <strong>der</strong> Wirtschafts- <strong>und</strong> Sozialwissenschaftlichen Fakultät<br />

<strong>der</strong> Universität Potsdam<br />

Lehrstuhl für Finanzwissenschaft<br />

<strong>Pro</strong>f. <strong>Dr</strong>. <strong>Hans</strong>-<strong>Georg</strong> Petersen<br />

eingereicht von<br />

Holger Brademann<br />

Potsdam, den 10. Juni 2007


I<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Einleitung .........................................................................................................1<br />

2. Systematische Einordnung <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong> ..................................................1<br />

3. Historische Betrachtung ....................................................................................2<br />

3.1. Frühe Entwicklung ....................................................................................2<br />

3.2. Neuere Entwicklung..................................................................................2<br />

3.2.1. <strong>Gewerbesteuer</strong>umlage........................................................................3<br />

3.2.2. Lohnsummen- <strong>und</strong> Gewerbekapitalsteuer ..........................................3<br />

4. Gegenwärtige Besteuerung................................................................................4<br />

4.1. Hinzurechnungen <strong>und</strong> Kürzungen .............................................................4<br />

4.2. Besteuerungsverfahren ..............................................................................5<br />

4.2.1. Steuermesszahl..................................................................................5<br />

4.2.2. Hebesatz............................................................................................6<br />

4.2.3. Selbstabzugsfähigkeit ........................................................................6<br />

4.2.4. <strong>Gewerbesteuer</strong>anrechnung.................................................................6<br />

5. Bedeutung <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong> für die Gemeinden.............................................7<br />

6. Rechtfertigung <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong> ....................................................................8<br />

7. Kritik an <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong>..............................................................................8<br />

7.1. Kritik am Äquivalenzprinzip .....................................................................8<br />

7.2. Kritik an <strong>der</strong> einseitigen Belastung <strong>der</strong> Gewerbebetriebe...........................9<br />

7.3. Kritik an <strong>der</strong> Verringerung <strong>der</strong> Bemessungsgr<strong>und</strong>lage...............................9<br />

7.4. Kritik an <strong>der</strong> Konjunkturabhängigkeit <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong>........................10<br />

7.5. Kritik an <strong>der</strong> interkommunalen Streuung .................................................10<br />

7.6. Kritik an <strong>der</strong> Intransparenz ......................................................................11<br />

7.7. Kritik an den Investitionshemmnissen für Unternehmen..........................12<br />

8. Reformvorschläge...........................................................................................12<br />

8.1. Kommunale Wertschöpfungsteuer...........................................................12<br />

8.2. Konzept <strong>der</strong> kommunalen Einkommen- <strong>und</strong> Gewinnsteuer......................13<br />

8.3. Mo<strong>der</strong>nisierung/ Revitalisierung <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong>................................13<br />

8.4. Reformvorschlag <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierung....................................................13<br />

8.5. Unternehmensteuerreform 2008 ..............................................................14<br />

9. Würdigung <strong>der</strong> Reformvorschläge...................................................................15<br />

10. Fazit............................................................................................................17


II<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

AO<br />

BMF<br />

EStG<br />

GewStG<br />

GG<br />

IFSt<br />

SolZ<br />

StuW<br />

ZKF<br />

Abgabenordnung<br />

B<strong>und</strong>esministerium <strong>der</strong> Finanzen<br />

Einkommensteuergesetz<br />

<strong>Gewerbesteuer</strong>gesetz<br />

Gr<strong>und</strong>gesetz<br />

Institut „Finanzen <strong>und</strong> Steuern“ e.V.<br />

Solidaritätszuschlag<br />

Steuer <strong>und</strong> Wirtschaft<br />

Zeitschrift für Kommunalfinanzen


1<br />

1. Einleitung<br />

„Die Geschichte <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong> ist die Geschichte einer Fehlentwicklung.“ 1<br />

Mit <strong>der</strong> geplanten Unternehmensteuerreform 2008 soll das <strong>Gewerbesteuer</strong>gesetz<br />

ein weiteres Mal an die sich verän<strong>der</strong>nden Rahmenbedingungen angepasst werden.<br />

So alt wie das Gesetz, so alt ist auch die Kritik an selbigem <strong>und</strong> so lange<br />

schon wird dessen Entwicklung durch zahlreiche Reformvorschläge begleitet.<br />

Diese Arbeit widmet sich <strong>der</strong> Frage, was für <strong>und</strong> was gegen die <strong>Gewerbesteuer</strong> in<br />

ihrer gegenwärtigen Form spricht <strong>und</strong> welche Alternativen denkbar sind.<br />

Nach einer systematischen Einordnung <strong>und</strong> einer historischen Betrachtung <strong>der</strong><br />

Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong> soll auf einige Beson<strong>der</strong>heiten im Besteuerungsverfahren<br />

eingegangen werden, bevor ihre Bedeutung für die Kommunen kurz<br />

dargestellt wird. Im zweiten Teil <strong>der</strong> Arbeit wird die Rechtfertigung <strong>der</strong> Steuer<br />

hinterfragt <strong>und</strong> auf einige Kritikpunkte an ihr näher eingegangen, ehe verschiedene<br />

Reformansätze vorgestellt <strong>und</strong> abschließend gewürdigt werden.<br />

2. Systematische Einordnung <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong><br />

Die <strong>Gewerbesteuer</strong>n sind als Steuern „Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung<br />

für eine beson<strong>der</strong>e Leistung darstellen <strong>und</strong> von einem öffentlich-rechtlichen<br />

Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen <strong>der</strong><br />

Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung<br />

von Einnahmen kann Nebenzweck sein.“ 2<br />

Die <strong>Gewerbesteuer</strong> wird steuersystematisch als Realsteuer 3 eingestuft <strong>und</strong> zählt zu<br />

den Ertrag- bzw. Objektsteuern. Gegenstand <strong>der</strong> Besteuerung ist <strong>der</strong> objektive<br />

Gewerbeertrag des Gewerbebetriebes, unabhängig von den persönlichen Verhältnissen<br />

des Inhabers 4 . Somit ist <strong>der</strong> Gewerbebetrieb sachlich steuerpflichtig, <strong>der</strong><br />

Inhaber ist lediglich Steuerschuldner 5 . Sie grenzt sich insofern von den Personensteuern<br />

wie Einkommen- <strong>und</strong> Körperschaftsteuer ab, bei denen die Leistungsfähigkeit<br />

einer Person berücksichtigt wird 6 . Nichtsdestotrotz hin<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Objektsteu-<br />

1 B<strong>und</strong>esverband <strong>der</strong> deutschen Industrie e.V./ Verband <strong>der</strong> chemischen Industrie e.V.<br />

(BDI/VDI)(Hrsg.): Verfassungskonforme Reform <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong>, Köln, 2001, S.5.<br />

2 Abgabenordnung v. 1.10.2002, BGBl S.3869 (AO), § 2 Abs.1.<br />

3 AO § 2 Abs.1.§3 Abs.2.<br />

4 Vgl. Cansier, D.: Finanzwissenschaftliche Steuerlehre, 1.Aufl., Stuttgart, 2004, S.175.<br />

5 Vgl. Güroff, G. in: Glanegger/Güroff: <strong>Gewerbesteuer</strong>gesetz, 6.Aufl., München, 2006, §1 Rn.14.<br />

6 Vgl. B<strong>und</strong>esministerium <strong>der</strong> Finanzen - BMF (Hrsg.) Lexikon Steuern A-Z – <strong>Gewerbesteuer</strong>,<br />

http:// www.b<strong>und</strong>esfinanzministerium.de, Stand: 08.06.2007.


2<br />

ercharakter <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong> nicht an einer Einbeziehung personaler Elemente 7 .<br />

Als Gemeindesteuer ist sie zudem die bedeutendste <strong>der</strong> den Kommunen unmittelbar<br />

zufließenden Steuern 8 .<br />

3. Historische Betrachtung<br />

Um die <strong>Gewerbesteuer</strong> in ihrer heutigen Form beurteilen zu können, erscheint<br />

zunächst eine Betrachtung <strong>der</strong> historischen Entwicklung sinnvoll.<br />

3.1. Frühe Entwicklung<br />

Erste Gewerbeabgaben traten bereits in mittelalterlichen Städten in Form von<br />

Marktgel<strong>der</strong>n <strong>und</strong> Son<strong>der</strong>steuern für bestimmte Gewerbetreibende auf 9 . Bereits<br />

im 17. <strong>und</strong> 18. Jahrh<strong>und</strong>ert wurde in einigen deutschen Territorialstaaten <strong>Gewerbesteuer</strong><br />

erhoben, jedoch etablierte sich erst Anfang des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts nach<br />

<strong>und</strong> nach eine allgemeine <strong>Gewerbesteuer</strong> als Staatssteuer in den einzelnen deutschen<br />

Staaten 10 . So ging mit dem preußischen <strong>Gewerbesteuer</strong>edikt von 1810 nicht<br />

nur die Gewährung <strong>der</strong> Gewerbefreiheit <strong>und</strong> die Abschaffung des Zunftzwanges<br />

einher, son<strong>der</strong>n auch die Pflicht „...einen <strong>Gewerbesteuer</strong>schein darüber zu lösen<br />

<strong>und</strong> die Steuer zu zahlen“ 11 . Die Einführung <strong>der</strong> Einkommensteuer im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Miquelschen Steuerreform 1891 in Preußen führte dazu, dass die <strong>Gewerbesteuer</strong><br />

ab 1895 den Gemeinden faktisch überlassen wurde 12 . Räumte das Landessteuergesetz<br />

von 1920 <strong>und</strong> das Reichsfinanzausgleichsgesetz von 1926 den Län<strong>der</strong>n<br />

noch ein Wahlrecht zur Erhebung o<strong>der</strong> Überlassung <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong> ein,<br />

so schrieb das im Zuge <strong>der</strong> Realsteuerreform von 1936 erlassene einheitliche <strong>Gewerbesteuer</strong>gesetz<br />

die Steuer ausdrücklich den Gemeinden zu 13 .<br />

3.2. Neuere Entwicklung<br />

Zwar wies Artikel 106 des Bonner Gr<strong>und</strong>gesetzes von 1949 gr<strong>und</strong>sätzlich wie<strong>der</strong><br />

den Län<strong>der</strong>n das Realsteueraufkommen zu, doch erließ <strong>der</strong> B<strong>und</strong> im Rahmen <strong>der</strong><br />

konkurrierenden Gesetzgebung bereits 1950 ein b<strong>und</strong>eseinheitliches Gewerbe-<br />

7 Vgl. Güroff, G., a.a.O., §1 Rn.14.<br />

8 Vgl. Kapitel 5.<br />

9 Vgl. BMF: Lexikon Steuern A-Z.<br />

10 Vgl. Güroff, G., a.a.O., §1 Rn.1.<br />

11 Humboldt Universität Berlin – Lehrstuhl <strong>Pro</strong>f. <strong>Dr</strong>. R. Schrö<strong>der</strong>: Auszug Allgemeine <strong>Gewerbesteuer</strong><br />

von 1810; http://www.rewi.hu-berlin.de/jura/ls/srd/; Stand: 08.06.2007.<br />

12 Vgl. Cansier, D., a.a.O., S.177.<br />

13 Vgl. Güroff, G., a.a.O., §1 Rn.2 u. 3.


3<br />

steuergesetz, welches ausdrücklich festlegte, dass die <strong>Gewerbesteuer</strong> eine Gemeindesteuer<br />

ist 14 . Mit dem Gemeindefinanzreformgesetz wurde im Jahre 1970<br />

die <strong>Gewerbesteuer</strong>umlage eingeführt. Im Zuge des Steuerän<strong>der</strong>ungsgesetzes wurde<br />

1980 die fakultativ erhobene Lohnsummensteuer abgeschafft, mit <strong>der</strong> Unternehmensteuerreform<br />

entfiel 1998 auch die Gewerbekapitalsteuer 15 . Auf diese wesentlichen<br />

Än<strong>der</strong>ungen soll im Folgenden kurz eingegangen werden.<br />

3.2.1. <strong>Gewerbesteuer</strong>umlage<br />

Mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong>umlage zugunsten von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Län<strong>der</strong>n<br />

wurden im Gegenzug die Gemeinden am Aufkommen <strong>der</strong> Einkommensteuer beteiligt.<br />

Ursächlich hierfür war die ungleichmäßige Verteilung des <strong>Gewerbesteuer</strong>aufkommens<br />

zwischen den Gemeinden aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Zahl <strong>und</strong> Größe<br />

<strong>der</strong> ansässigen Unternehmen 16 . Derzeit sind die Gemeinden mit 15% an <strong>der</strong> Lohn<strong>und</strong><br />

veranlagten Einkommensteuer, mit 12% am Aufkommen aus dem Zinsabschlag<br />

<strong>und</strong> mit 2,2% am Umsatzsteueraufkommen beteiligt. Die durch die Gemeinden<br />

abzuführende Umlage wird unter Zuhilfenahme von Landes- <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esvervielfältigern<br />

ermittelt 17 . Auf die genaue Berechnung soll hier nicht weiter<br />

eingegangen werden. Seit 1980 wurde die Gemeindesteuerumlage mehrmals von<br />

ursprünglich 40% auf nunmehr 17,9% gesenkt, um Min<strong>der</strong>einnahmen <strong>der</strong> Gemeinden<br />

infolge von Steuerän<strong>der</strong>ungen auszugleichen 18 .<br />

3.2.2. Lohnsummen- <strong>und</strong> Gewerbekapitalsteuer<br />

Neben <strong>der</strong> noch heute erhobenen Gewerbeertragsteuer bildeten ursprünglich die<br />

Lohnsummen- <strong>und</strong> die Gewerbekapitalsteuer die drei Säulen <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong> 19 .<br />

Während <strong>der</strong> Gewerbeertragsteuer als Ist-Ertragsteuer <strong>der</strong> Gewerbeertrag 20 als<br />

Bemessungsgr<strong>und</strong>lage dient, erfolgte bei <strong>der</strong> Gewerbekapitalsteuer die Besteuerung<br />

unabhängig von anfallenden Erträgen. Vielmehr wurde <strong>der</strong> Einheitswert des<br />

Betriebes unter Berücksichtigung weiterer Hinzurechnungen <strong>und</strong> Kürzungen herangezogen.<br />

Bemessungsgr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> Lohnsummensteuer war die Summe <strong>der</strong><br />

14 Vgl. Güroff, G., a.a.O., §1 Rn.3; BMF: Lexikon Steuern A-Z.<br />

15 Vgl. BMF: Lexikon Steuern A-Z.<br />

16 Vgl. Güroff, G., a.a.O., §1 Rn.4.<br />

17 Vgl. Güroff, G., a.a.O., §1 Rn.49.<br />

18 Vgl. Beland, U: Entwicklung <strong>der</strong> Realsteuerhebesätze <strong>der</strong> Gemeinden mit 50.000 <strong>und</strong> mehr<br />

Einwohnern im Jahr 2006 gegenüber 2005, IFSt-Schrift Nr.439, Bonn, 2006, S.25f; BMF: Lexikon<br />

Steuern A-Z.<br />

19 Vgl. Schwarting, G.: Kommunale Steuern, 1.Aufl., Berlin, 1999, S.99.<br />

20 Vgl. Kapitel 2.


4<br />

gezahlten Arbeitsentgelte in einem Unternehmen 21 . Sie galt als Indikator für die<br />

Inanspruchnahme <strong>der</strong> örtlichen Infrastruktur durch die Arbeitskräfte 22 . Die Lohnsummensteuer<br />

wurde als beschäftigungsfeindlich eingestuft 23 <strong>und</strong> ihre Abschaffung<br />

mit negativen Auswirkungen durch die Substituierung von Arbeit durch Kapital<br />

infolge von Rationalisierungsinvestitionen begründet 24 . <strong>Das</strong>s dies so nicht<br />

zutreffen muss, zeigt die 1994 in Österreich eingeführte, auf einer Lohnsummensteuer<br />

basierende Kommunalsteuer 25 .<br />

4. Gegenwärtige Besteuerung<br />

Derzeit unterliegt je<strong>der</strong> stehende Gewerbebetrieb <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong>, soweit er im<br />

Inland betrieben wird 26 . Unter einem Gewerbebetrieb versteht man jede selbständige<br />

nachhaltige Betätigung in Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am<br />

allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr 27 . Von <strong>der</strong> Definition des Gewerbebetriebes<br />

explizit ausgeschlossen <strong>und</strong> somit auch nicht <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong> unterworfen sind<br />

die Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft, die freien Berufe sowie Vermietung <strong>und</strong> Verpachtung<br />

28 . Kapitalgesellschaften gelten als Gewerbebetrieb kraft Rechtsform 29 . Einzelunternehmen<br />

<strong>und</strong> Personengesellschaften unterliegen <strong>der</strong> Steuer, sofern es sich<br />

um Gewerbebetriebe kraft Betätigung handelt 30 . Bemessungsgr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong><br />

ist <strong>der</strong> Gewerbeertrag, also <strong>der</strong> nach den Vorschriften des Einkommen-<br />

bzw. Körperschaftsteuergesetz zu ermittelnde Gewinn aus Gewerbebetrieb<br />

unter Berücksichtigung verschiedener Hinzurechnungen <strong>und</strong> Kürzungen 31 .<br />

4.1. Hinzurechnungen <strong>und</strong> Kürzungen<br />

Die in §8 bzw. §9 EStG aufgeführten Hinzurechnungen <strong>und</strong> Kürzungen dienen<br />

<strong>der</strong> Ermittlung eines objektiven Gewerbeertrages mit <strong>der</strong> Maßgabe, die Ertragskraft<br />

des Unternehmens zu besteuern 32 . So werden dem Gewinn aus Gewerbebe-<br />

21 Vgl. Stiglitz J.E.: Finanzwissenschaft, 2.Aufl, München, 2000, S.579f.<br />

22 Vgl. Blankart, Ch. B.: Öffentliche Finanzen in <strong>der</strong> Demokratie, 5.Aufl, München, 2003, S.314.<br />

23 Vgl. Stiglitz J.E., a.a.O., S.584.<br />

24 Vgl. Petersen, H.-G.: Finanzwissenschaft Teil 2, S.68.<br />

25 Vgl. Knirsch,D./Niemann,R.: Die Abschaffung <strong>der</strong> österreichischen <strong>Gewerbesteuer</strong> als Vorbild<br />

für eine Reform <strong>der</strong> kommunalen Steuern in Deutschland? in: StuW,H.3/2006, S.284ff.<br />

26 Vgl. <strong>Gewerbesteuer</strong>gesetz v.15.10.2002, BGBl I S.4168 (GewStG), §2 Abs.1 S.1.<br />

27 Vgl. Einkommensteuergesetz v. 19.10.2002, BGBl I S.4212 (EStG), §15 Abs.2 S.1.<br />

28 Vgl. Cansier, D., a.a.O., S.175.<br />

29 Vgl. GewStG, §2 Abs.2 S.1.<br />

30 Vgl. Kußmaul, H.: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 4.Aufl., München, 2006, S.361.<br />

31 Vgl. Cansier, D., a.a.O., S.175.<br />

32 Vgl. Güroff, G., a.a.O., §8 Rn.1.


5<br />

trieb die Hälfte <strong>der</strong> Dauerschuldzinsen hinzugerechnet, um einen von <strong>der</strong> Finanzierungsform<br />

unabhängigen Ertrag des Gewerbebetriebes zu ermitteln 33 . Mittels<br />

Eigen- o<strong>der</strong> Fremdkapital erzielte Erträge sollen möglichst gleich besteuert werden<br />

34 . Von <strong>der</strong> ursprünglich vollständigen Hinzurechnung wurde aufgr<strong>und</strong> befürchteter<br />

negativer Anreizwirkungen auf Investitionen 35 in den 80er Jahren Abstand<br />

genommen 36 . Zudem werden die Hälfte <strong>der</strong> Mieten <strong>und</strong> Pachten für Anlagegüter<br />

hinzugerechnet. Ziel ist die Gleichbehandlung von Unternehmen mit eigenen<br />

<strong>und</strong> mit gemieteten Anlagegütern. Die nur hälftige Hinzurechnung wird mit<br />

Abschreibungen <strong>und</strong> Instandhaltungskosten begründet 37 . Eine wesentlichste Kürzung<br />

betrifft die Betriebsgr<strong>und</strong>stücke. 1,2% des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen<br />

gehörenden Gr<strong>und</strong>besitzes sind vom Gewinn abzuziehen. Dies entspricht<br />

dem Ertragsanteil des Bodens, <strong>der</strong> bereits durch die Gr<strong>und</strong>steuer erfasst<br />

wird <strong>und</strong> somit nicht doppelt besteuert werden darf 38 . Weitere Kürzungen betreffen<br />

Gewinnanteile aus Beteiligungen o<strong>der</strong> ausländischen Betriebsstätten 39 .<br />

4.2. Besteuerungsverfahren<br />

Nach Berücksichtigung <strong>der</strong> Hinzurechnungen <strong>und</strong> Kürzungen <strong>und</strong> dem Abzug<br />

möglicher Gewerbeverluste erfolgt die Festsetzung <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong>schuld in<br />

einem zweistufigen Verfahren 40 . <strong>Das</strong> Finanzamt legt unter Anwendung <strong>der</strong> Steuermesszahl<br />

im <strong>Gewerbesteuer</strong>messbescheid den Steuermessbetrag fest, die Gemeinde<br />

erlässt daraufhin mit Hilfe des Hebesatzes den <strong>Gewerbesteuer</strong>bescheid 41 .<br />

Auf einige Beson<strong>der</strong>heiten des Verfahrens wird folgend näher eingegangen.<br />

4.2.1. Steuermesszahl<br />

Die Steuermesszahl ist durch das GewStG 42 b<strong>und</strong>eseinheitlich auf 5% fixiert. Für<br />

Einzelunternehmen <strong>und</strong> Personengesellschaften besteht jedoch ein Freibetrag für<br />

Gewerbeerträge von 24.500 €, da <strong>der</strong> Unternehmerlohn nicht besteuert werden<br />

33 Vgl. Haberstock, L.: Einführung in die betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 13.Aufl., Berlin,<br />

2005, S.76.<br />

34 Vgl. Brümmerhoff, D.: Finanzwissenschaft, 8.Aufl., München, 2001 , S.520.<br />

35 Vgl. Cansier, D., a.a.O.,, S.176.<br />

36 Vgl. Güroff, G., a.a.O., §8 Nr.1 Rn.2 - Die Hinzurechnung wurde 1983 auf 60% <strong>und</strong> 1984 auf<br />

50% reduziert.<br />

37 Vgl. Kußmaul, H., a.a.O., S.364.<br />

38 Vgl. Cansier, D., a.a.O., S.176.<br />

39 Vgl. Kußmaul, H., a.a.O., S.366.<br />

40 Vgl. Blankart, Ch. B., a.a.O., S.318.<br />

41 Vgl. Kußmaul, H., a.a.O., S.371.<br />

42 Vgl. GewStG, §11 Abs.2 Nr.2.


6<br />

soll 43 . Darüber hinaus erfolgt eine Staffelung <strong>der</strong> Steuermesszahl von 1% bis 5%,<br />

die sich in Schritten von jeweils 12.000 € oberhalb des Freibetrages erhöht 44 . Die<br />

Multiplikation <strong>der</strong> so ermittelten Steuermesszahl mit dem Gewerbeertrag ergibt<br />

den Steuermessbetrag 45 .<br />

4.2.2. Hebesatz<br />

Der Steuermessbetrag wird anschließend mit dem Hebesatz <strong>der</strong> Gemeinde multipliziert.<br />

Den Gemeinden obliegt das Recht nach Art.106 Abs.6 S.2 GG, den Hebesatz<br />

weitestgehend frei entsprechend ihres individuellen Finanzbedarfs festzulegen.<br />

Dies entspricht dem Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Hebesatzautonomie <strong>und</strong> stellt zudem ein<br />

Gestaltungsinstrument für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben in <strong>der</strong> Gemeinde<br />

dar 46 . Einschränkend wird jedoch ein Mindesthebesatz von 200% durch den Gesetzgeber<br />

47 vorgeschrieben, um <strong>Gewerbesteuer</strong>oasen zu verhin<strong>der</strong>n, die zu einem<br />

nicht akzeptablen Steuerwettbewerb zu Lasten an<strong>der</strong>er Gemeinden geführt hätten<br />

48 . Im Durchschnitt lag <strong>der</strong> Hebesatz im Jahr 2005 bei 389 % 49 . <strong>Das</strong> <strong>Pro</strong>dukt<br />

aus Steuermessbetrag <strong>und</strong> Hebesatz ergibt die <strong>Gewerbesteuer</strong>schuld.<br />

4.2.3. Selbstabzugsfähigkeit<br />

Eine Beson<strong>der</strong>heit bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong>schuld stellt die Abzugfähigkeit<br />

<strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong> als Betriebsausgabe dar. Sie min<strong>der</strong>t den Gewerbeertrag,<br />

aus dem sie hergeleitet wurde <strong>und</strong> somit auch sich selbst. Dieses Zirkelschlussproblem<br />

ist jedoch unter Verwendung entsprechen<strong>der</strong> Formeln mathematisch<br />

lösbar 50 . Auf die Berechnung soll nicht näher eingegangen werden.<br />

4.2.4. <strong>Gewerbesteuer</strong>anrechnung<br />

Eine weitere Beson<strong>der</strong>heit stellt die Anrechnung <strong>der</strong> gezahlten <strong>Gewerbesteuer</strong> auf<br />

die zu zahlende Einkommensteuer bei Einzelunternehmern <strong>und</strong> Personengesellschaften<br />

in Höhe des 1,8-fachen Steuermessbetrages 51 gemäß §35 Abs.1 Nr.1<br />

43 Vgl. Stiglitz J.E., a.a.O., S.582.<br />

44 Vgl. Cansier, D., a.a.O., S.181.<br />

45 Vgl. Blankart, Ch. B., a.a.O., S.319.<br />

46 Vgl. Haberstock, L., a.a.O., S.79ff.<br />

47 Vgl. GewStG, §16 Abs.4.<br />

48 Vgl. Güroff, G., a.a.O., §1 Rn.16.<br />

49 Vgl. Statistisches B<strong>und</strong>esamt (Hrsg.) Pressemitteilung vom 23.08.2006,<br />

http://www.destatis.de/presse/deutsch/pm2006/p3390061.htm, Stand: 08.06.2007.<br />

50 Vgl. Haberstock, L., a.a.O., S.80.<br />

51 Vgl. Haberstock, L., a.a.O., S.85.


7<br />

EStG dar. Ziel dieser Regelung ist die weitestgehende Befreiung dieser Gruppen<br />

von <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong> 52 . Dies wurde mit <strong>der</strong> Entlastung <strong>der</strong> Kapitalgesellschaften<br />

durch gesenkte Körperschaftsteuersätze im Jahr 2001 begründet 53 . Im Regelfall<br />

kommt es jedoch nur zu einer Abmil<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong>belastung 54 .<br />

5. Bedeutung <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong> für die Gemeinden<br />

Die <strong>Gewerbesteuer</strong> stellt zusammen mit <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>steuer die wichtigste Gemeindesteuer<br />

dar. Sie ist neben dem Gemeindeanteil an <strong>der</strong> Einkommensteuer die<br />

zweitgrößte Einnahmequelle <strong>der</strong> Kommunen 55 . Ihr Aufkommen betrug im Jahr<br />

2006 b<strong>und</strong>esweit ca. 38,37 Mrd. € <strong>und</strong> erfuhr gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung<br />

um 19,4% 56 .<br />

Die Steuer bildet das Hauptinstrument <strong>der</strong> Kommunen zur Durchsetzung <strong>der</strong> im<br />

Gr<strong>und</strong>gesetz garantierten Finanzautonomie 57 . Den Gemeinden wird im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Selbstverwaltung durch die Gewährung <strong>der</strong> Erhebung einer wirtschaftskraftbezogenen<br />

Steuer auch die finanzielle Eigenverwaltung garantiert 58 . In einem fö<strong>der</strong>alistischen<br />

System sollen die Kommunen über eigene Einnahmequellen verfügen,<br />

dessen Aufkommen sie über das Hebesatzrecht regulieren können 59 .<br />

Die Gemeinden haben zudem ein kommunales Interesse an Gewerbeansiedlungen,<br />

da diese über die Gewerbeeinnahmen hinaus mit weiteren Vorteilen verb<strong>und</strong>en<br />

sind. Die <strong>Gewerbesteuer</strong> soll ein Interessenband mit Klammerwirkung zwischen<br />

ortsansässigem Gewerbe <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gemeinde bilden 60 . Zudem sind die<br />

Kommunen ein wichtiger Auftraggeber für die mittelständischen Unternehmen 61<br />

<strong>und</strong> tätigen etwa 2/3 <strong>der</strong> öffentlichen Investitionen 62 .<br />

52 Vgl. Blankart, Ch. B., a.a.O., S.320.<br />

53 Vgl. Blankart, Ch. B., a.a.O., S.320.<br />

54 Vgl. Haberstock, L., a.a.O., S.86.<br />

55 Vgl. Graf, G.: Gr<strong>und</strong>lagen <strong>der</strong> Finanzwissenschaft, 2.Aufl., Heidelberg, 2005, S.287.<br />

56 Vgl. B<strong>und</strong>esministerium <strong>der</strong> Finanzen (Hrsg.): <strong>Gewerbesteuer</strong>einnahmen 2006 (Tabellen),<br />

Quelle: http://www.b<strong>und</strong>esfinanzministerium.de, Stand: 08.06.2007.<br />

57 Vgl. Cansier, D., a.a.O.,, S.175.<br />

58 Vgl. Gr<strong>und</strong>gesetz für die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland v.23.5.1949, BGBl 1949 S.1 (GG),<br />

Art.28 Abs.2 S.3.<br />

59 Vgl. Stiglitz J.E., a.a.O., S.586.<br />

60 Vgl. B<strong>und</strong>esvereinigung <strong>der</strong> Kommunalen Spitzenverbände (Hrsg.): Vorschlag für eine mo<strong>der</strong>nisierte<br />

<strong>Gewerbesteuer</strong>, Köln, 2003, S.1; Graf G., a.a.O., S.288.<br />

61 Vgl. B<strong>und</strong>esministerium <strong>der</strong> Finanzen (Hrsg.): Die Unternehmensteuerreform 2008 in Deutschland<br />

in: Monatsbericht des BMF, März 2007, S.91.<br />

62 Vgl. Broer, M.: Substitution <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong>: Eine Kombination aus Zuschlägen zur Einkommen-<br />

<strong>und</strong> Körperschaftsteuer <strong>und</strong> reformierter Gr<strong>und</strong>steuer, Köln, 2002, S.3.


8<br />

6. Rechtfertigung <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong><br />

Für die Rechtfertigung <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong> wird bis heute das Äquivalenzprinzip<br />

herangezogen. Dieses besagt, „dass je<strong>der</strong> Bürger nach Maßgabe <strong>der</strong> empfangenen<br />

o<strong>der</strong> in Anspruch genommenen staatlichen Leistungen besteuert werden soll“ 63 .<br />

Bereits in <strong>der</strong> Begründung zum <strong>Gewerbesteuer</strong>gesetz von 1936 wurde argumentiert,<br />

dass die den Kommunen durch Gewerbebetriebe verursachten mittelbaren<br />

<strong>und</strong> unmittelbaren Lasten auf diese umgelegt werden sollen 64 . So soll die <strong>Gewerbesteuer</strong><br />

eine Erstattung <strong>der</strong> Kosten für kommunale Leistungen darstellen, die den<br />

Gemeinden durch die Existenz <strong>der</strong> Gewerbebetriebe entstehen. Dazu zählen insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Erschließung von Baugr<strong>und</strong>, Bau <strong>und</strong> Reparatur von Straßen, Erhalt<br />

von Schulen, Krankenhäusern <strong>und</strong> Kultureinrichtungen 65 , also Aufgaben, die mit<br />

dem Anstieg <strong>der</strong> Einwohnerzahlen als Folge <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lassung von Betrieben<br />

verb<strong>und</strong>en sind 66 . Als Indikator für die Inanspruchnahme örtlicher Infrastruktur<br />

dient heute nur noch <strong>der</strong> Gewerbeertrag 67 . Es wird unterstellt, dass umso mehr<br />

kommunale Leistungen in Anspruch genommen bzw. Kosten verursacht werden,<br />

je höher <strong>der</strong> Gewerbeertrag eines Betriebes ist 68 . Es erfolgt jedoch kein individueller<br />

Ausgleich, da die durch den Betrieb verursachten Lasten nicht einzeln feststellbar<br />

sind 69 . Vielmehr wird auf einen „auf den Raum bezogenen gruppenmäßigen<br />

Zusammenhang“ 70 abgestellt. So begründet das Interesse <strong>der</strong> Gewerbebetriebe<br />

an <strong>der</strong> gemeindlichen Infrastruktur, mit <strong>der</strong> die Gemeinde als Partner im örtlichen<br />

<strong>Pro</strong>duktionsprozess auftritt, die <strong>Gewerbesteuer</strong> 71 . An <strong>der</strong> Rechtfertigung <strong>der</strong><br />

<strong>Gewerbesteuer</strong> durch das Äquivalenzprinzip wurde zahlreiche Kritik geübt.<br />

7. Kritik an <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong><br />

Neben <strong>der</strong> Kritik an <strong>der</strong> Rechtfertigung richten sich die Beanstandungen insbeson<strong>der</strong>e<br />

gegen die Folgen bisheriger Korrekturversuche des Gesetzgebers.<br />

7.1. Kritik am Äquivalenzprinzip<br />

63 Vgl. Petersen, H.-G.: Finanzwissenschaft Teil 1, 3.Aufl., Stuttgart, 1993, S.206.<br />

64 Vgl. Cansier, D., a.a.O., S.177.<br />

65 Vgl. Cansier, D., a.a.O., S.177.<br />

66 Vgl. Güroff, G., a.a.O., §1 Rn.11.<br />

67 Vgl. Blankart, Ch. B., a.a.O., S.314.<br />

68 Vgl. Cansier, D., a.a.O., S.178.<br />

69 Vgl. Güroff, G., a.a.O., §1 Rn.11.<br />

70 Brümmerhoff, D., a.a.O., S.521.<br />

71 Vgl. Güroff, G., a.a.O., §1 Rn.11.


9<br />

Der Gewerbeertrag als Indikator für die Inanspruchnahme kommunaler Leistungen<br />

wird allgemein als fragwürdig angesehen, da nicht alle Betriebe mit gleichen<br />

Erträgen auch die gleiche <strong>Pro</strong>duktionsfunktion aufweisen. <strong>Das</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong>aufkommen<br />

fällt zudem regelmäßig höher aus, als die den Gewerbebetrieben zurechenbaren<br />

kommunalen Leistungen. Daneben profitieren auch die freien Berufe<br />

<strong>und</strong> privaten Haushalte von diesen Leistungen, ohne an <strong>der</strong> Finanzierung beteiligt<br />

zu sein. Zahlreiche Aufwendungen für den Bau <strong>und</strong> Erhalt <strong>der</strong> Infrastruktur werden<br />

bereits durch Gebühren <strong>und</strong> Beiträge finanziert 72 . Durch die <strong>Gewerbesteuer</strong>umlage<br />

dient die Steuer zudem nicht mehr länger nur den Gemeinden zur Kostendeckung,<br />

son<strong>der</strong>n fließt auch an B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Län<strong>der</strong> 73 .<br />

7.2. Kritik an <strong>der</strong> einseitigen Belastung <strong>der</strong> Gewerbebetriebe<br />

Die Unterscheidung zwischen Gewerbebetrieben, Land- <strong>und</strong> Forstwirten, Freiberuflern<br />

<strong>und</strong> sonstigen Selbständigen scheint heute nicht mehr gerechtfertigt, da<br />

mittlerweile zahlreiche freiberufliche Betriebe mit kleinen Gewerbebetrieben in<br />

Größe <strong>und</strong> Inanspruchnahme <strong>der</strong> Infrastruktur vergleichbar sind 74 . Die Einstufung<br />

als Gewerbebetrieb <strong>und</strong> die Herausnahme freier Berufe aus <strong>der</strong> Steuerpflicht ist<br />

lediglich historisch begründet 75 . Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgr<strong>und</strong>satz des<br />

Artikel 3 GG durch die unterschiedliche Besteuerung von Gewerbebetrieben <strong>und</strong><br />

Landwirten sowie freien Berufen wird dennoch durch das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />

mit dem Hinweis auf die unterschiedliche Kombination <strong>der</strong> <strong>Pro</strong>duktionsfaktoren<br />

Arbeit, Boden <strong>und</strong> Kapital verneint. Es wird die Meinung vertreten, dass es<br />

hierbei lediglich um die Schonung <strong>der</strong> freien Berufe <strong>und</strong> Landwirte geht 76 .<br />

7.3. Kritik an <strong>der</strong> Verringerung <strong>der</strong> Bemessungsgr<strong>und</strong>lage<br />

Durch die stetige Erhöhung <strong>der</strong> Freibeträge für Personengesellschaften werden<br />

mittlerweile nur noch größere Unternehmen von <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong> erfasst, man<br />

spricht von einer Son<strong>der</strong>steuer für Mittel- <strong>und</strong> Großbetriebe 77 . Selbst in großen<br />

72 Vgl. Cansier, D., a.a.O., S.179; Brümmerhoff, D., a.a.O., S.521.<br />

73 Vgl. Keß, Th.: Unternehmensteuerreform: Ohne Reform <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong>?, in: Finanz-R<strong>und</strong>schau,<br />

H.13/2000, S.699.<br />

74 Vgl. Güroff, G., a.a.O., §1 Rn.12.<br />

75 Die Definition von Gewerbe fußt auf dem preußischen allgemeinen Landrecht von 1796, welche<br />

sich am damals noch bestehenden Zunftzwang orientierte. Siehe hierzu Stiglitz J.E., a.a.O., S.582f;<br />

Die Herausnahme freier Berufe aus <strong>der</strong> Steuerpflicht wurde ursprünglich mit den „Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

des Nationalsozialismus“ begründet. Siehe hierzu Keß, Th., a.a.O., S.698.<br />

76 Vgl. Güroff, G., a.a.O., §1 Rd.18 u.19.<br />

77 Vgl. Blankart, Ch. B., a.a.O., S.312; Güroff, G., a.a.O., § 1 Rn.12.


10<br />

Städten hängt das <strong>Gewerbesteuer</strong>aufkommen oft nur von wenigen Unternehmen<br />

ab, so dass Branchenentwicklungen, Insolvenzen o<strong>der</strong> Entscheidungen großer<br />

Betriebe zu erheblichen Steuerausfällen führen können 78 .<br />

Kritisiert wird zudem, dass die Dauerschuldzinsen lediglich zur Hälfte hinzugerechnet<br />

werden 79 , kurzfristige Verbindlichkeiten sogar gänzlich unberücksichtigt<br />

bleiben 80 . Durch den Wegfall von Lohnsummen- <strong>und</strong> Gewerbekapitalsteuer wurde<br />

die Bemessungsgr<strong>und</strong>lage weiter verringert, die Min<strong>der</strong>einnahmen <strong>der</strong> Gemeinden<br />

wurden durch die Reduzierung <strong>der</strong> Umlage <strong>und</strong> die Beteiligung am Einkommen-<br />

<strong>und</strong> Umsatzsteueraufkommen kompensiert 81 . Mittlerweile liegt <strong>der</strong><br />

Anteil <strong>der</strong> Einnahmen <strong>der</strong> Gemeinden aus <strong>Gewerbesteuer</strong> unter dem aus <strong>der</strong> Beteiligung<br />

an <strong>der</strong> Einkommensteuer 82 .<br />

7.4. Kritik an <strong>der</strong> Konjunkturabhängigkeit <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong><br />

Durch die Eliminierung ertragsunabhängiger Bestandteile <strong>der</strong> Bemessungsgr<strong>und</strong>lage<br />

wie Lohnsummen, Mieten <strong>und</strong> Pachtzinsen wurde die <strong>Gewerbesteuer</strong> konjunkturreagibel<br />

gestaltet. Da die <strong>Gewerbesteuer</strong> eine relativ hohe Aufkommenselastizität<br />

besitzt 83 , wirken sich konjunkturelle Schwankungen überproportional<br />

auf die <strong>Gewerbesteuer</strong>einnahmen <strong>der</strong> Gemeinden aus <strong>und</strong> können diese in finanzielle<br />

Schwierigkeiten bringen 84 . So können in Rezessionsphasen kontinuierlich<br />

anfallende Gemeindeaufgaben nur noch schwer finanziert werden 85 . In Aufschwungphasen<br />

besteht hingegen <strong>der</strong> Anreiz zu zusätzlichen Ausgaben, was zu<br />

einem prozyklischen Verhalten <strong>der</strong> Kommunen führt 86 . Eine Verstetigung <strong>der</strong><br />

kommunalen Einnahmen würde für die Gemeinden hingegen eine wesentliche<br />

Vereinfachung <strong>der</strong> Haushaltsplanung bedeuten 87 .<br />

7.5. Kritik an <strong>der</strong> interkommunalen Streuung<br />

Die <strong>Gewerbesteuer</strong> begünstigt Kommunen mit Standortvorteilen, die aufgr<strong>und</strong><br />

78 Vgl. Feld, L.P./Döring, Th.: Reform <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong>: Wie es euch gefällt? – Eine Nachlese,<br />

Marburg 2004, S.6; Schwarting, G., a.a.O., S.114.<br />

79 Vgl. Kapitel 4.1.<br />

80 Vgl. Haberstock, L., a.a.O., S.86.<br />

81 Vgl. Schwarting, G., a.a.O., S.110; BMF: Lexikon Steuern A-Z.<br />

82 Vgl. Blankart, Ch. B., a.a.O., S.313f.<br />

83 Vgl. Brümmerhoff, D., a.a.O., S.522.<br />

84 Vgl. Blankart, Ch. B., a.a.O., S.320.<br />

85 Vgl. Brümmerhoff, D., a.a.O., S.522.<br />

86 Vgl. Cansier, D., a.a.O., S.187.<br />

87 Vgl. Feld, L.P./Döring, Th., a.a.O., S.5.


11<br />

ihres höheren <strong>Gewerbesteuer</strong>aufkommens entsprechende Investitionen in die Infrastruktur<br />

tätigen können, wodurch die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe geför<strong>der</strong>t<br />

wird 88 . Ärmere Gemeinden sind hingegen gezwungen, höhere Hebesätze<br />

festzulegen, was die Gewerbeansiedlung wie<strong>der</strong>um erschwert 89 . Die starke Streuung<br />

zwischen Gemeinden gleicher Größe verletzt das Ziel <strong>der</strong> bedarfgerechten<br />

Finanzausstattung 90 sowie den Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse<br />

in Deutschland 91 <strong>und</strong> muss durch den kommunalen Finanzausgleich<br />

<strong>und</strong> die <strong>Gewerbesteuer</strong>umlage korrigiert werden. Zudem besteht in Ballungsgebieten<br />

ein Stadt-Umland-<strong>Pro</strong>blem, da die Kernstädte ihren Bewohnern Leistungen<br />

über höhere Hebesätze finanzieren, die auch dem Umland zugute kommen 92 .<br />

7.6. Kritik an <strong>der</strong> Intransparenz<br />

Die Abzugsfähigkeit <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong> als Betriebsausgabe sowie <strong>der</strong>en Anrechnung<br />

auf die Einkommensteuerschuld bei Personengesellschaften führt zu einem<br />

Zusammenwirken <strong>der</strong> unterschiedlichen Steuern, so dass sich die Einnahmeströme<br />

<strong>der</strong> Gebietskörperschaften miteinan<strong>der</strong> vermischen 93 . Bei <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong>anrechnung<br />

nach §35 Abs.1 Nr.1 EStG tritt <strong>der</strong> Idealfall <strong>der</strong> vollständigen Kompensation<br />

bei einem <strong>Gewerbesteuer</strong>hebesatz von 360% 94 ein. Der durchschnittliche<br />

Hebesatz betrug 2005 jedoch 389%, in Gemeinden mit über 50.000 Einwohnern<br />

sogar 433% 95 , so dass für die meisten gewerbesteuerpflichtigen Personenunternehmen<br />

eine Reststeuerschuld verbleibt. Die Anrechnung greift zudem nur,<br />

wenn das Unternehmen neben einem positiven Gewerbeertrag auch eine entsprechende<br />

Einkommensteuerschuld aufweist 96 . Bei niedrigen Hebesätzen <strong>und</strong> hohen<br />

persönlichen Einkommensteuersätzen ist zudem eine Überkompensation denkbar<br />

97 . Diese Entlastung <strong>der</strong> Personengesellschaften würde auch durch die<br />

Lohnsteuer <strong>der</strong> Arbeitnehmer mitfinanziert 98 .<br />

88 Vgl. Brümmerhoff, D., a.a.O., S.521.<br />

89 Vgl. Cansier, D., a.a.O., S.187.<br />

90 Vgl. Feld, L.P./Döring, Th., a.a.O., S.6.<br />

91 Vgl. GG, Art 72 Abs.2.<br />

92 Vgl. Brümmerhoff, D., a.a.O., S.522.<br />

93 Vgl. BMF: Monatsbericht März 2007, S.90.<br />

94 Vgl. Glanegger P. in: Schmidt: Einkommensteuergesetz, 26.Aufl., München, 2006, §35 Rn.19,<br />

...bei einem kombinierten Est/SolZ-Steuersatz von 50%.<br />

95 Vgl. Beland, U., a.a.O., S.31f.<br />

96 Vgl. Cansier, D., a.a.O., S.183.<br />

97 Vgl. Haberstock, L., a.a.O., S.86.<br />

98 Die Steuerbelastung <strong>der</strong> Arbeitnehmer wäre bei gleichem Einkommensteueraufkommen ohne<br />

Anrechnungsmöglichkeit geringer. Siehe dazu Feld, L.P./Döring, Th., a.a.O., S.6.


12<br />

7.7. Kritik an den Investitionshemmnissen für Unternehmen<br />

Die Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen von lediglich 50% stellt zwar im Vergleich<br />

zur ursprünglich 100%igen Hinzurechnung eine Verringerung <strong>der</strong> Fremdfinanzierungskosten<br />

dar, die Eigenfinanzierung von Investitionen wird dadurch<br />

allerdings diskriminiert 99 . Insbeson<strong>der</strong>e risikoreiche Investitionen sind aber auf<br />

einen hohen Eigenkapitalanteil angewiesen 100 . Die Eigenkapitalquote deutscher<br />

Unternehmen ist jedoch im internationalen Vergleich zu gering 101 . Zudem können<br />

Gewebeverluste nur als beschränkter Verlustvortrag angerechnet werden, ein<br />

Verlustrücktrag wie bei <strong>der</strong> Einkommensteuer ist nicht möglich 102 . Treffen hohe<br />

Fremdkapitalzinsen zeitgleich mit Verlusten im Unternehmen zusammen, so muss<br />

die <strong>Gewerbesteuer</strong> aus <strong>der</strong> Substanz des Unternehmens beglichen werden 103 .<br />

8. Reformvorschläge<br />

Die Kritik an <strong>der</strong> gegenwärtigen Form <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong> führte in den letzten<br />

Jahren zu einer Reform-Diskussion, in <strong>der</strong>en Verlauf eine Vielzahl von Än<strong>der</strong>ungs-,<br />

Alternativ- <strong>und</strong> Kompromissvorschlägen unterbreitet wurden 104 , von denen<br />

nachfolgend einige kurz erörtert werden.<br />

8.1. Kommunale Wertschöpfungsteuer<br />

Der vom Wissenschaftlichen Beirat des Finanzministeriums 1982 vorgeschlagenen<br />

kommunalen Wertschöpfungsteuer dienen neben dem Gewinn auch die Lohnsumme<br />

sowie Mieten, Pachten <strong>und</strong> Zinsen als Bemessungsgr<strong>und</strong>lage. Zudem sind<br />

nicht nur Gewerbebetriebe son<strong>der</strong>n alle <strong>Pro</strong>duktionseinheiten sowie Verwaltungen<br />

steuerpflichtig. <strong>Das</strong> Steueraufkommen würde geringer streuen <strong>und</strong> wäre auch weniger<br />

konjunkturabhängig. Negativ wirkt sich dieser Vorschlag jedoch auf Investitionen<br />

aus, da die Kosten des Betriebes stärker besteuert würden <strong>und</strong> auch bei<br />

Verlusten Steuern zu zahlen wären 105 . Da es sich um eine umsatzsteuerähnliche<br />

Abgabe handelt, führt diese zu europarechtlichen <strong>Pro</strong>blemen 106 .<br />

99 Vgl. Kußmaul, H., a.a.O., S.363.<br />

100 Vgl. Cansier, D., a.a.O., S.184f.<br />

101 Vgl. BMF: Monatsbericht März 2007, S.88.<br />

102 Vgl. GewStG, §10a.<br />

103 Vgl. Cansier, D., a.a.O., S185.<br />

104 Zur Übersicht: Güroff, D., a.a.O., §1 Rn.51; Feld, L.P./Döring, Th., a.a.O., S.9f; Knirsch, D./<br />

Niemann, R., a.a.O., S.279ff.<br />

105 Vgl. Cansier, D., a.a.O., S.188f.<br />

106 Keß, Th., a.a.O., S.703.


13<br />

8.2. Konzept <strong>der</strong> kommunalen Einkommen- <strong>und</strong> Gewinnsteuer<br />

Der Vorschlag des B<strong>und</strong>esverbandes <strong>der</strong> Deutschen Industrie <strong>und</strong> des Verbandes<br />

<strong>der</strong> chemischen Industrie (BDI/VCI) aus dem Jahre 2001 sieht ein Zuschlagsrecht<br />

<strong>der</strong> Gemeinden bei <strong>der</strong> Einkommen- <strong>und</strong> Körperschaftsteuer durch einen einheitlichen<br />

Hebesatz vor. Im Gegenzug werden die <strong>Gewerbesteuer</strong> <strong>und</strong> die bisherige<br />

Einkommensteuer-Zuweisung von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Län<strong>der</strong>n abgeschafft. Da nicht nur<br />

das Gewerbe son<strong>der</strong>n auch die Einwohner Nutznießer <strong>der</strong> Gemeindeleistungen<br />

sind, werden alle Erwerbstätigen an den kommunalen Lasten beteiligt. <strong>Das</strong> Steueraufkommen<br />

zwischen den Gemeinden würde geringer streuen <strong>und</strong> wäre ebenfalls<br />

weniger konjunkturabhängig. Die Kosten <strong>der</strong> Unternehmen würden nicht<br />

besteuert <strong>und</strong> ein Verlustausgleich wäre möglich. Jedoch würde bei diesem Konzept<br />

die Finanzautonomie <strong>der</strong> Kommunen in soweit eingeschränkt, dass diese lediglich<br />

den Hebesatz bestimmen, auf die Bemessungsgr<strong>und</strong>lage jedoch keinen<br />

Einfluss hätten, da das Einkommen- <strong>und</strong> Körperschaftsteueraufkommen von gesamtwirtschaftlichen<br />

Faktoren abhängt 107 .<br />

8.3. Mo<strong>der</strong>nisierung/ Revitalisierung <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong><br />

Die B<strong>und</strong>esvereinigung <strong>der</strong> kommunalen Spitzenverbände schlug 2003 eine Verbreiterung<br />

<strong>der</strong> Bemessungsgr<strong>und</strong>lage durch Hinzurechnung <strong>der</strong> Fremdkapitalzinsen<br />

in voller Höhe, <strong>der</strong> Entgelte für mobile Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />

zu 25% <strong>und</strong> für Immobilien zu 75% vor. Mit <strong>der</strong> Erweiterung des Kreises<br />

<strong>der</strong> Steuerpflichtigen fallen auch Selbständige i.S.d. §18 EStG unter die Steuerpflicht.<br />

Es erfolgt eine Absenkung <strong>der</strong> Steuermesszahl sowie eine Differenzierung<br />

nach Personen- <strong>und</strong> Kapitalgesellschaften, <strong>der</strong> Staffeltarif wird abgeschafft. Die<br />

erwarteten Mehreinnahmen <strong>der</strong> Kommunen werden aber lediglich durch die Verschiebung<br />

von Steuererträgen auf Kosten von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Län<strong>der</strong>n generiert 108 .<br />

8.4. Reformvorschlag <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierung<br />

Nachdem eine im Jahr 2002 eingesetzte Kommission zur Reform <strong>der</strong> Gemeindefinanzen<br />

keine einvernehmliche Lösung lieferte, son<strong>der</strong>n lediglich die unterschiedlichen<br />

Positionen von Kommunen <strong>und</strong> Unternehmen darlegte, brachte die<br />

107 Vgl. BDI/VCI, a.a.O., S.18ff; Cansier, D., a.a.O., S.189f; Blankart, Ch. B., a.a.O., S.322.<br />

108 Vgl. B<strong>und</strong>esvereinigung <strong>der</strong> kommunalen Spitzenverbände (Hrsg.): Vorschlag für eine mo<strong>der</strong>nisierte<br />

<strong>Gewerbesteuer</strong>, Köln, 2003, S.1-8; Cansier, D., a.a.O., S.190; Blankart, Ch. B., a.a.O.,<br />

S.321f.


14<br />

B<strong>und</strong>esregierung 2003 mit <strong>der</strong> Gemeindewirtschaftsteuer einen eigenen Kompromissvorschlag<br />

ein. Wesentliche Kernpunkte waren die Einbeziehung Selbständiger<br />

in den Kreis <strong>der</strong> Steuerpflichtigen, die Erhöhung des Anrechnungsfaktors<br />

nach § 35 EStG auf das 3,8fache sowie des Anteils <strong>der</strong> Gemeinden an <strong>der</strong> Umsatzsteuer,<br />

<strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong> Abzugsfähigkeit <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong> als Betriebsausgabe<br />

sowie <strong>der</strong> Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen <strong>und</strong> die Senkung <strong>der</strong> Steuermesszahl<br />

auf 3%. Nach <strong>der</strong> Ablehnung des Gesetzentwurfes im B<strong>und</strong>esrat<br />

führte <strong>der</strong> im Vermittlungsausschuss gef<strong>und</strong>ene Kompromiss lediglich zur Einführung<br />

des Mindesthebesatzes 109 sowie <strong>der</strong> Senkung <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong>umlage<br />

auf 20%. Sonst blieb die <strong>Gewerbesteuer</strong> in ihrer ursprünglichen Form bestehen. 110<br />

8.5. Unternehmensteuerreform 2008<br />

Mit <strong>der</strong> am 25.Mai 2007 im B<strong>und</strong>estag verabschiedeten Unternehmensteuerreform<br />

soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Kapitalgesellschaften<br />

durch die Senkung <strong>der</strong> nominalen Steuerbelastung von <strong>der</strong>zeit 38,65% 111 auf unter<br />

30% verbessert werden. Zudem sollen Anreize für Investitionen in Deutschland<br />

geschaffen sowie <strong>der</strong> Transfer von Gewinnen ins Ausland verhin<strong>der</strong>t werden 112 .<br />

So wird eine Entlastung <strong>der</strong> Kapitalgesellschaften im Wesentlichen durch die<br />

Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15% erreicht.<br />

Auch die <strong>Gewerbesteuer</strong> ist von <strong>der</strong> Reform betroffen, so ist selbige nicht mehr<br />

als Betriebsausgabe abzugsfähig. Ebenso wird <strong>der</strong> Staffeltarif für Einzel- <strong>und</strong> Personengesellschaften<br />

abgeschafft. Im Gegenzug findet eine Erhöhung des Faktors<br />

<strong>der</strong> Anrechnung <strong>der</strong> gezahlten <strong>Gewerbesteuer</strong> auf die Einkommensteuer auf das<br />

3,8fache statt. Zukünftig erfolgt eine Hinzurechnung aller gezahlten Schuldzinsen<br />

zu 25%, darunter fallen auch Mieten, Pachten, Leasingraten <strong>und</strong> Lizenzgebühren<br />

mit ihrem Finanzierungsanteil 113 . Zuvor wird ein Freibetrag von 100.000 € abgezogen<br />

114 .<br />

Um die Bildung von Eigenkapital in Personengesellschaften zu för<strong>der</strong>n <strong>und</strong> damit<br />

109 Vgl. Kapitel 4.2.2.<br />

110 Vgl. Feld, L.P./Döring, Th., a.a.O., S.1ff; Cansier, D., a.a.O., S.190ff.<br />

111 Thesaurierungsbelastung aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag <strong>und</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong> mit<br />

400% Hebesatz.<br />

112 Vgl. BMF: Monatsbericht März 2007, S.88f.<br />

113 Der Finanzierungsanteil beträgt bei immobilen Wirtschaftsgütern 75%, bei mobilen Wirtschaftsgütern20%<br />

<strong>und</strong> bei Lizenzen 25%.<br />

114 Schäfers, M.: Geringere Belastungen - B<strong>und</strong>estag beschließt Unternehmensteuerreform in:<br />

FAZ.NET, vom 25.Mai 2007, Quelle: http://www.faz.net, Stand:08.06.2007.


15<br />

die Investitionsfähigkeit zu erhöhen, werden nicht entnommene Gewinne mit einem<br />

ermäßigten Einkommensteuersatz von 28,25% besteuert. Bei einer späteren<br />

Entnahme <strong>der</strong> Gewinne erfolgt eine nachträgliche Besteuerung, so dass die maximale<br />

Belastung <strong>der</strong> ausgeschütteten Gewinne mit ca. 48% bei Personen- <strong>und</strong> Kapitalgesellschaften<br />

in etwa gleich hoch ist 115 .<br />

9. Würdigung <strong>der</strong> Reformvorschläge<br />

Die Reformvorschläge können grob in zwei Gruppen unterteilt werden. Einerseits<br />

in die wertschöpfungsorientiere Mo<strong>der</strong>nisierungsmodelle, dazu zählt insbeson<strong>der</strong>e<br />

das von <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esvereinigung <strong>der</strong> kommunalen Spitzenverbände eingebrachte<br />

Konzept <strong>der</strong> Revitalisierung bzw. Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong>. An<strong>der</strong>erseits<br />

in die einkommensorientierten Zuschlagsmodelle, welche beispielhaft durch<br />

das Konzept <strong>der</strong> kommunalen Einkommen- <strong>und</strong> Gewinnsteuer des BDI/VCI verkörpert<br />

werden 116 .<br />

Ist das Ziel <strong>der</strong> Gemeinden die Verbesserung <strong>und</strong> Verstetigung <strong>der</strong> kommunalen<br />

Einnahmen <strong>und</strong> die Reduktion steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten 117 , so sieht<br />

die Wirtschaft die Beseitigung <strong>der</strong> Benachteiligung des gewerblichen Mittelstandes,<br />

<strong>der</strong> Wettbewerbsnachteile im internationalen Vergleich <strong>und</strong> <strong>der</strong> Besteuerung<br />

von Kosten als zentrale Aufgabe 118 .<br />

Während die Gemeinden konsequent die Hinzurechnung ertragsunabhängiger<br />

Elemente zur Ermittlung <strong>der</strong> objektivierten Ertragskraft des Unternehmens unter<br />

Berufung auf den Objektsteuercharakter <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong> for<strong>der</strong>n 119 , lehnt die<br />

Wirtschaft dies mit Hinweis auf die Gefährdung von Investitionen <strong>und</strong> Arbeitsplätzen<br />

120 durch die Besteuerung von Kosten des Betriebes ab 121 . Die Gemeinden<br />

sehen hingegen im Verzicht auf eine Besteuerung bei fehlenden Erträgen eine<br />

ungerechtfertigte Subventionierung <strong>der</strong> Unternehmen 122 .<br />

Die Gemeinden kritisieren am Zuschlagsmodell, dass die Einkommen- <strong>und</strong> insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Körperschaftsteuer als Bemessungsgr<strong>und</strong>lage zu unstetig sind. Zudem<br />

115 Vgl. BMF: Monatsbericht März 2007, S.93.<br />

116 Vgl. Feld, L.P./Döring, Th., a.a.O., S.8ff ; Zur Vereinfachung wird im Folgenden nur noch von<br />

den „Gemeinden“ <strong>und</strong> <strong>der</strong> „Wirtschaft“ gesprochen.<br />

117 Vgl. B<strong>und</strong>esvereinigung <strong>der</strong> kommunalen Spitzenverbände, a.a.O., S.1f.<br />

118 Vgl. BDI/VCI, a.a.O., S.11.<br />

119 Vgl. Deutscher Städtetag (Hrsg.): Positionspapier <strong>der</strong> Städte <strong>und</strong> Gemeinden zur aktuellen Diskussion<br />

zur Unternehmensteuerreform <strong>und</strong> zur Zukunft <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong>, vom 27.Juli.2006, S.2.<br />

120 Vgl. BDI/VCI, a.a.O., S.25f.<br />

121 Vgl. Cansier, D., a.a.O., S.189.<br />

122 Vgl. Deutscher Städtetag (Hrsg.): Positionspapier vom 27.Juli.2006, S.1.


16<br />

wird eine Verschärfung <strong>der</strong> Stadt-Umland-<strong>Pro</strong>blematik durch verstärkte Abwan<strong>der</strong>ung<br />

aus den Kernstädten aufgr<strong>und</strong> höherer Zuschläge befürchtet 123 . Die Wirtschaft<br />

will dies durch eine höhere Beteiligung am Umsatzsteueraufkommen kompensieren<br />

<strong>und</strong> sieht darüber hinaus in <strong>der</strong> Lohnsteuer eine stabile <strong>und</strong> ergiebige<br />

Steuerquelle 124 .<br />

<strong>Das</strong> Konzept <strong>der</strong> Wirtschaft stellt keine Korrektur <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong> son<strong>der</strong>n<br />

einen gr<strong>und</strong>sätzlichen Systemwechsel dar 125 , <strong>der</strong> nur mit einer Gr<strong>und</strong>gesetzän<strong>der</strong>ung<br />

126 realisierbar ist. Zudem ist mit dem angekündigten Wi<strong>der</strong>stand <strong>der</strong> Städte<br />

<strong>und</strong> Gemeinden zu rechnen 127 . Auch die finanzielle Einbindung <strong>der</strong> Gemeindebürger<br />

dürfte auf Ablehnung stoßen. Zwar sieht das Modell eine Absenkung des<br />

Einkommensteuertarifes <strong>und</strong> damit einen Ausgleich für die Zuschläge vor 128 , die<br />

zukünftigen Kosten <strong>der</strong> kommunalen Aufgaben würden jedoch nicht wie bisher<br />

nur eine Min<strong>der</strong>heit von Unternehmen son<strong>der</strong>n alle Steuerbürger belasten, vor<br />

denen sich die Kommunalpolitiker rechtfertigen müssten 129 .<br />

Mit <strong>der</strong> Unternehmensteuerreform 2008 greift die B<strong>und</strong>esregierung weitestgehend<br />

ihren eigenen Vorschlag zur <strong>Gewerbesteuer</strong>reform von 2003 sowie Ansätze <strong>der</strong><br />

kommunalen Spitzenverbände auf. Die Abschaffung des Staffeltarifes bei Personengesellschaften<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Abzugsfähigkeit <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong> soll zu einer transparenteren<br />

Besteuerung führen 130 . Zu befürchten ist jedoch, dass das Steuerrecht<br />

nicht einfacher, son<strong>der</strong>n noch komplizierter wird. Die Reform verletzt weiterhin<br />

Prinzipien <strong>der</strong> Steuersystematik <strong>und</strong> birgt erhebliche Risiken für zukünftige Investitionen<br />

131 . Die kommunalen Spitzenverbände sehen den Gesetzesentwurf als<br />

gelungenen Kompromiss zwischen den Interessen <strong>der</strong> Wirtschaft an Steuersatzsenkungen<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Gemeinden an stabilen Steuereinnahmen 132 . Die Wirtschaft<br />

warnt hingegen vor den Folgen <strong>der</strong> erhöhten Kostenbesteuerung durch die Ver-<br />

123 Vgl. Feld, L.P./Döring, Th., a.a.O., S.11f.; Broer, M., a.a.O., S.7.<br />

124 Vgl. BDI/VCI, a.a.O., S.25f.<br />

125 Vgl. Feld, L.P./Döring, Th., a.a.O., S.16.<br />

126 Vgl. GG, Art 79 Abs.2 - hierfür ist eine 2/3-Mehrheit in B<strong>und</strong>estag <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esrat erfor<strong>der</strong>lich.<br />

127 Vgl. B<strong>und</strong>esvereinigung <strong>der</strong> kommunalen Spitzenverbände, a.a.O., S.2.<br />

128 Vgl. BDI/VCI, a.a.O., S.28f.<br />

129 Vgl. Feld, L.P./Döring, Th., a.a.O., S.17; Broer, M., a.a.O., S.5.<br />

130 Vgl. BMF: Monatsbericht März 2007, S.95.<br />

131 Vgl. o.V.: Unternehmenssteuerreform – Der Reiz <strong>der</strong> Sätze, in: Financial Times Deutschland,<br />

http://www.ftd.de/, Stand: 08.06.2007.<br />

132 Vgl. Karrenberg, H.: Der Entwurf des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 – Auswirkungen<br />

auf die Städte <strong>und</strong> Gemeinden in: ZKF, H.5 2007, S.100f.


17<br />

breiterung <strong>der</strong> Bemessungsgr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> sieht darin zusätzliche Hürden für eine<br />

nachhaltige Reform <strong>der</strong> Gemeindefinanzen 133 . Für das Inkrafttreten des Gesetzes<br />

zum 1. Januar 2008 bedarf es noch <strong>der</strong> Zustimmung des B<strong>und</strong>esrates, die jedoch<br />

als sicher gilt 134 .<br />

10. Fazit<br />

Der historisch gewachsene Gegensatz zwischen den Interessen <strong>der</strong> Gemeinden<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Wirtschaft scheint eine erfor<strong>der</strong>liche gr<strong>und</strong>legende Reform <strong>der</strong> Gemeindefinanzen<br />

in Deutschland unmöglich zu machen. Auch mit den Än<strong>der</strong>ungen zur<br />

<strong>Gewerbesteuer</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Unternehmensteuerreform werden lediglich Korrekturen<br />

am bestehenden Steuersystem vorgenommen, zahlreiche Kritikpunkte an<br />

<strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong> bleiben weiterhin unberücksichtigt. Zwar dürfte sich die internationale<br />

Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen durch die Reform erhöhen,<br />

infolge <strong>der</strong> erweiterten Hinzurechnungen scheint eine, aus steuersystematischer<br />

Sicht begrüßenswerte, ertragsabhängige Gemeindesteuer jedoch in weite<br />

Ferne zu rücken. So muss auch zukünftig mit weiteren Korrekturen <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong><br />

gerechnet werden.<br />

133 B<strong>und</strong>esverband <strong>der</strong> deutschen Industrie (Hrsg.): Pressemitteilung - BDI zur Unternehmensteuerreform:<br />

Steuersatzsenkung muss von Unternehmen teuer erkauft werden, vom 25.Mai.2007.<br />

134 o.V.: B<strong>und</strong>estag beschließt Reform, in: http://www.manager-magazin.de, vom 25.Mai.2007.


III<br />

Literaturverzeichnis<br />

Bücher <strong>und</strong> Kommentare:<br />

Beland, Ulrike (2006): Entwicklung <strong>der</strong> Realsteuerhebesätze <strong>der</strong> Gemeinden mit<br />

50.000 <strong>und</strong> mehr Einwohnern im Jahr 2006 gegenüber 2005, IFSt-Schrift Nr.<br />

439, Bonn.<br />

Blankart, Charles B. (2003): Öffentliche Finanzen in <strong>der</strong> Demokratie, 5.Aufl.,<br />

München.<br />

Brümmerhoff, Dieter (2001): Finanzwissenschaft, 8.Aufl., München.<br />

Cansier, Dieter (2004): Finanzwissenschaftliche Steuerlehre, 1.Aufl., Stuttgart.<br />

Glanegger, Peter (2007) in: Schmidt, Ludwig: Einkommensteuergesetz, 26.Aufl.,<br />

München.<br />

Güroff, <strong>Georg</strong> (2006) in: Glanegger, Peter/ Güroff, <strong>Georg</strong>: <strong>Gewerbesteuer</strong>gesetz,<br />

6.Aufl., München.<br />

Graf, Gerhard (2005): Gr<strong>und</strong>lagen <strong>der</strong> Finanzwissenschaft, 2.Aufl., Heidelberg.<br />

Haberstock, Lothar/ Breithecker, Volker (2005): Einführung in die betriebswirtschaftliche<br />

Steuerlehre, 13.Aufl., Berlin.<br />

Kußmaul, Heinz (2006): Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 4.Aufl., München.<br />

Petersen, <strong>Hans</strong>-<strong>Georg</strong> (1993): Finanzwissenschaft Teil 1 - Gr<strong>und</strong>legung, Haushalt,<br />

Aufgaben <strong>und</strong> Ausgaben, Allgemeine Steuerlehre, 3.Aufl., Stuttgart, Berlin,<br />

Köln.<br />

Petersen, <strong>Hans</strong>-<strong>Georg</strong> (1988): Finanzwissenschaft Teil 2 - Spezielle Steuerlehre,<br />

Staatsverschuldung, Finanzausgleich, makroökonomische Finanzwissenschaft<br />

<strong>und</strong> Finanzpolitik, 1.Aufl., Stuttgart, Berlin, Köln, Main.<br />

Schwarting, Gunnar (1999): Kommunale Steuern: Gr<strong>und</strong>lagen - Verfahren - Entwicklungstendenzen,<br />

1.Aufl., Berlin.<br />

Stieglitz, Joseph E./ Schönfel<strong>der</strong>, Bruno (2000): Finanzwissenschaft, 2.Aufl.,<br />

München.<br />

Aufsätze <strong>und</strong> Konzepte:<br />

Broer, Michael (2002): Substitution <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong>: Eine Kombination aus<br />

Zuschlägen zur Einkommen- <strong>und</strong> Körperschaftsteuer <strong>und</strong> reformierter Gr<strong>und</strong>steuer,<br />

Köln, Quelle: http://www.wiso.uni-koeln.de/finanzfors/pdf/FuestTh%<br />

F6ne%20Gemeindesteuerreform%20-%20Endfassung.pdf, Stand: 08.06.2007.


IV<br />

B<strong>und</strong>esverband <strong>der</strong> deutschen Industrie e.V./ Verband <strong>der</strong> chemischen Industrie<br />

e.V. (Hrsg.) (2001): Verfassungskonforme Reform <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong>: Konzept<br />

einer kommunalen Einkommen- <strong>und</strong> Gewinnsteuer, Köln, Quelle: http://<br />

www.fdp-b<strong>und</strong>esverband.de/files/363/BDI_Modell.pdf, Stand: 08.06.2007.<br />

B<strong>und</strong>esvereinigung <strong>der</strong> kommunalen Spitzenverbände (Hrsg.) (2003): Vorschlag<br />

für eine mo<strong>der</strong>nisierte <strong>Gewerbesteuer</strong>, Köln, Quelle: http://www.staedtetag<br />

.de/imperia/md/content/pressedien/2003/11.pdf, Stand: 08.06.2007.<br />

Feld, Lars P./ Döring, Thomas (2004): Reform <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong>: Wie es Euch<br />

gefällt? – Eine Nachlese, Marburg, Quelle: http://www.wiwi.uni-marburg.de/Lehrstuehle/VWL/WIPOL/downloads/free/Volkswirtschaftliche_Beitr<br />

aege/2004-27-Perspektiven3-8-04_gesamt.pdf, Stand: 08.06.2007.<br />

Karrenberg, Hanns (2007): Der Entwurf des Unternehmensteuerreformgesetzes<br />

2008 – Auswirkungen auf die Städte <strong>und</strong> Gemeinden, in: Zeitschrift für Kommunalfinanzen,<br />

Heft 5, S.97-104.<br />

Keß, Thomas (2000): Unternehmenssteuerreform: Ohne Reform <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong>?,<br />

in: Finanz-R<strong>und</strong>schau, Heft 13, S.695-704.<br />

Knirsch, Deborah/ Niemann, Rainer (2006): Die Abschaffung <strong>der</strong> österreichischen<br />

<strong>Gewerbesteuer</strong> als Vorbild für eine Reform <strong>der</strong> kommunalen Steuern in<br />

Deutschland?, in: Steuer <strong>und</strong> Wirtschaft, Heft 3, S.278-287.<br />

B<strong>und</strong>esministerium <strong>der</strong> Finanzen (Hrsg.) (2007): Die Unternehmensteuerreform<br />

2008 in Deutschland in: Monatsbericht des BMF März 2007, S.87-99, Quelle:<br />

http://www.b<strong>und</strong>esfinanzministerium.de/lang_de/nn_3380/nsc_true/DE/Aktuel<br />

les/Monatsbricht_des__BMF/2007/03/070321agmb007,templateId=raw,proper<br />

ty=publicationFile.pdf, Stand: 08.06.2007.<br />

Internetquellen:<br />

B<strong>und</strong>esministerium <strong>der</strong> Finanzen (Hrsg.): Lexikon Steuern A-Z – <strong>Gewerbesteuer</strong>,<br />

Quelle:http://www.b<strong>und</strong>esfinanzministerium.de/cln_05/nn_3478/DE/<br />

Service/Lexikon__A__Z/G/001.html, Stand: 08.06.2007.<br />

B<strong>und</strong>esministerium <strong>der</strong> Finanzen (Hrsg.): <strong>Gewerbesteuer</strong>einnahmen 2006 (Tabellen),<br />

Quelle: http://www.b<strong>und</strong>esfinanzministerium.de/cln_04/lang_de/nn_<br />

3790/DE/Service/Downloads/Abt__I/0701021a6001,templateId=raw,property=<br />

publicationFile.pdf, Stand: 08.06.2007.


V<br />

Humboldt Universität Berlin – Lehrstuhl <strong>Pro</strong>f. <strong>Dr</strong>. R. Schrö<strong>der</strong>: Auszug aus <strong>der</strong><br />

Allgemeinen <strong>Gewerbesteuer</strong> 1810; Quelle: http://www.rewi.huberlin.de/jura/ls/srd/material/quellen/qs_12.htm,<br />

Stand: 08.06.2007.<br />

Schäfers, Manfred: Geringere Belastungen - B<strong>und</strong>estag beschließt Unternehmensteuerreform<br />

in FAZ.NET vom 25.Mai 2007, Quelle: http://www.faz.net/s/<br />

RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~E5BF8DFA0BB434B<br />

AA976D87FF82B64EB9~ATpl~Ecommon~Scontent.html, Stand: 08.06.2007.<br />

o.V.: Unternehmenssteuerreform – <strong>der</strong> Reiz <strong>der</strong> Sätze, in :Financial Times<br />

Deutschland, Quelle:http://www.ftd.de/meinung/kommentare/:Leitartikel%20<br />

Unternehmenssteuerreform%20Der%20Reiz%20S%E4tze/204334.html, Stand:<br />

08.06.2007.<br />

o.V.: B<strong>und</strong>estag beschließt Reform, in: manager-magazin.de vom 25.05.2007,<br />

Quelle: http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/<br />

0,2828,484956,00.html, Stand: 08.06.2007.<br />

Pressemitteilungen <strong>und</strong> Positionspapiere:<br />

Deutscher Städtetag (Hrsg.) Positionspapier <strong>der</strong> Städte <strong>und</strong> Gemeinden zur aktuellen<br />

Diskussion zur Unternehmensteuerreform <strong>und</strong> zur Zukunft <strong>der</strong> <strong>Gewerbesteuer</strong>,<br />

vom 27.Juli.2006, Quelle: http://www.dstgb.de/index_inhalt/homepage/<br />

artikel/inhalt/brennpunkte/gemeindefinanzen/aktuelles/positionspapier_zur_<br />

unternehmenssteuerreform_<strong>und</strong>_zukunft_<strong>der</strong>_gewerbesteuer/index.html,<br />

Stand: 08.06.2007.<br />

B<strong>und</strong>esverband <strong>der</strong> deutschen Industrie e.V. (Hrsg.): Pressemitteilung - BDI zur<br />

Unternehmensteuerreform: Steuersatzsenkung muss von Unternehmen teuer<br />

erkauft werden, vom 25.Mai.2007, Quelle: http://www.bdionline.de/BDIONLINE_INEAASP/iFILE.dll/X3B6<br />

69B29D2D0429BB7FAEE7976010DA0/2F252102116711D5A9C0009027D6<br />

2C80/DOC/PM%2052-07%20BDI%20zur%20Unternehmensteuerreform.<br />

DOC, Stand: 08.06.2007.<br />

Statistisches B<strong>und</strong>esamt (Hrsg.): Pressemitteilung vom 23.08.2006 – <strong>Gewerbesteuer</strong>hebesätze<br />

2005 im B<strong>und</strong>esdurchschnitt leicht gestiegen, Quelle: http://<br />

www.destatis.de/presse/deutsch/pm2006/p3390061.htm, Stand: 08.06.2007.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!