Rechtsgrundlagen des Landschaftsschutzes - Provincia Autonoma ...
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Spätestens nach der Abänderung <strong>des</strong> Art. 12 <strong>des</strong> LG 16/1970 im Jahre 1992 folgte die Verwaltungspraxis<br />
bei der Genehmigung von Bauleitplänen also einer anderen, zweiten Auslegung:<br />
b) Nachdem im Jahre 1987 zugleich mit der Neuformulierung <strong>des</strong> Art. 6 Abs. 2 auch der Art.<br />
1/bis in das Landschaftsschutzgesetz Nr. 16/1970 eingefügt wurde, der die Gebiete festlegte,<br />
die ope legis und unabhängig von einer spezifischen Unterschutzstellung durch Verwaltungsakt<br />
unter Landschaftsschutz standen, wurde der Sachverständige für Naturschutz in der Lan<strong>des</strong>raumordnungskommission<br />
immer dann beigezogen, wenn es sich um die Ausweisung von Flächen<br />
im Bauleitplan handelte, welche diese „Galasso-Schutzkategorien“ (Art. 1/bis) betrafen.<br />
Die Ausweisung von Wohnbau-, Produktions- und im Grund auch von Flächen öffentlichen<br />
Belangs über das Bauleitplanverfahren erschien offensichtlich vertretbar, da auch das staatliche<br />
Galassogesetz selbst diesbezüglich Ausnahmen vorsah. 151 Die Erweiterung der Lan<strong>des</strong>raumordnungskommission<br />
war auch dann argumentierbar, wenn es sich um Anlagen handelte,<br />
die im ursprünglichen Artikel 12 bis zum Jahr 1992 angeführt waren. Nach der Änderung <strong>des</strong><br />
Art. 12 <strong>des</strong> LG 16/1970 im Jahre 1992 wurde der Verweis auf die dort angeführten „Anlagen“<br />
als obsolet gewertet 152 und nicht mehr als Parameter für die Erweiterung der Lan<strong>des</strong>raumordnungskommission<br />
herangezogen.<br />
Diesbezüglich ist wohl auch zu berücksichtigen, dass im Jahre 1992 mit dem UVP-Gesetz<br />
sämtliche im Art. 12 <strong>des</strong> Landschaftsschutzgesetzes Nr. 16/1970 angeführten Anlagen dem<br />
„vereinfachten Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung“ unterworfen wurden. 153 Im Art. 16<br />
Abs. 2 <strong>des</strong> UVP-Gesetzes (Lan<strong>des</strong>gesetz Nr. 27/1992) wurde eine Koordinierung zwischen Umwelt<br />
und Raumordnung vorgesehen, die eine bereichsübergreifende Regelung vorsah. Dieser gemäß<br />
musste „zur Koordinierung der Raumordnung mit den Erfordernissen <strong>des</strong> Umweltschutzes<br />
den Anträgen auf Änderung oder Überarbeitung der Gemeindebauleitpläne, die den Standort<br />
von Bauten und Anlagen betreffen, die der ordentlichen UVP unterlagen, eine Studie über die<br />
Umweltverträglichkeit beigelegt werden.“ Genannter Absatz 2 wurde 1997 in das Raumordnungsgesetz<br />
übernommen 154 , der ursprüngliche Absatz 1 zunächst beibehalten: Dieser hatte<br />
wie folgt vorgesehen: „Handelt es sich um Bauten oder Anlagen von Staats-, Lan<strong>des</strong>- oder Bezirksinteresse<br />
und geht aus der UVP hervor, dass für die geplante Tätigkeit ein anderer Standort<br />
zu suchen sei als der im Bauleitplan der betroffenen Gemeinde vorgesehene, holt die Lan<strong>des</strong>regierung<br />
vor der Entscheidung (…) das Gutachten der gebietsmäßig betroffenen Gemeinde<br />
ein. (…) Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Tätigkeit verfügt die Lan<strong>des</strong>regierung<br />
sottoposti a vincolo paesaggistico. Quanto al secondo quesito, si ritiene opportuno rammentare che la <strong>Provincia</strong><br />
ha l’obbligo di approvare i piani territoriali paesistici per tutte le zone vincolate e che il rilascio di eventuali autorizzazioni<br />
non può avvenire che a seguito di detti piani. Nelle more, dunque, non potranno essere rilasciate dall’autorità<br />
competente autorizzazioni di sorta. Anzi la <strong>Provincia</strong> dovrebbe provvedere ad emanare provvedimenti di divieto<br />
assoluto di trasformazione del territorio sino all’adozione dei predetti piani territoriali paesistici.“<br />
151<br />
Siehe Art. 1 Absatz 2 <strong>des</strong> Staatsgesetzes vom 8. August 1985, Nr. 431 (Galasso-Gesetz): „Il vincolo … (Galasso)<br />
non si applica alle zone A, B e – limitatamente alle parti ricomprese nei piani pluriennali di attuazione – alle altre<br />
zone, come delimitate negli strumenti urbanistici ai sensi del d.m. 2 aprile 1968 n. 1444, e, nei comuni sprovvisti<br />
di tali strumenti, ai centri edificati perimetrati ai sensi dell’art. 18 della legge 22 ottobre 1971, n. 865“.<br />
152<br />
Überraschenderweise wurde der Verweis aber weder 1997 bei der Einfügung <strong>des</strong> betreffenden Koordinierungsabsatzes<br />
in Art. 2 Abs. 8 <strong>des</strong> „neuen Lan<strong>des</strong>raumordnungsgesetzes 1997, noch bei der Wiedereinführung <strong>des</strong> Koordinierungsartikels<br />
in das Landschaftsschutzgesetz Nr. 16/1970 im Jahre 2000 gestrichen.<br />
153<br />
Gemäß Art. 28 <strong>des</strong> UVP-Gesetzes aus dem Jahr 1992 unterlagen die im Art. 12 angeführten Engriffe in die Natur<br />
und Landschaft der Ermächtigung durch die Lan<strong>des</strong>verwaltung „und zwar mit dem vom III. Kapitel <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gesetzes<br />
über die Einführung der UVP vorgesehenen Verfahren“.<br />
154<br />
Siehe Art. 15 Abs. 5 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>raumordnungsgesetzes Nr. 13/1997 (mittlerweile aufgehoben mit aufgehoben<br />
Art. 34 <strong>des</strong> L.G. vom 5. April 2007, Nr. 2): „Zur Koordinierung der Raumordnung mit den Erfordernissen <strong>des</strong> Umweltschutzes<br />
muss den Anträgen auf Änderung oder Überarbeitung der Gemeindebauleitpläne, die den Standort<br />
von Bauten und Anlagen betreffen, die der ordentlichen UVP unterliegen, ein kurzer erläuternder Bericht über die<br />
wichtigsten Elemente der Umweltverträglichkeit beigelegt werden. In diesem Fall werden die (…) Fristen bis zur<br />
Ausstellung eines Gutachtens seitens <strong>des</strong> UVP-Beirates über diesen Bericht (…) ausgesetzt. Aus der Ausweisung<br />
der UVP-pflichtigen Anlagen im Bauleitplan entsteht noch kein Rechtsanspruch zur Verwirklichung dieser Anlagen.“<br />
Gleichzeitig wurde mit Art. 134 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>raumordnungsgesetzes 1997 der Absatz 2 <strong>des</strong> Art. 16 <strong>des</strong> UVP-Gesetzes<br />
aufgehoben.<br />
Berührungspunkte Raumordnung/Landschaftsschutz<br />
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20.11.2007 16:37:12 Uhr