- Seite 1: Rechtsgrundlagen des Landschaftssch
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- Seite 29 und 30: 3.4. Veröffentlichung Der Untersch
- Seite 31 und 32: Quellenverzeichnis Normative Akte a
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- Seite 39 und 40: 2. Die Aufteilung der Zuständigkei
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- Seite 43 und 44: Fazit: Insgesamt zeigte sich die S
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- Seite 47 und 48: ist; dies mit der Folge, dass zeitl
- Seite 49 und 50: 4. Das Verhältnis zwischen Raumord
- Seite 51 und 52: Dabei werde die dasselbe Gebiet bet
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) Die im Bauleitplan angemerkten Bi
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schaftsschutz bedürfen. 79 Im Jahr
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5. Der Südtiroler Weg „Gesetze v
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sah und sieht der LEROP in seinem d
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schaftstypen definiert das Leitbild
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Naturdenkmal ausgewiesen sei, und s
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der Gemeinden wurden zusammen mit d
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verfassungsrechtlichen Vorgaben ver
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Zeitspiegel der für die Koordinier
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Aktuelle Fassung des Art. 6 des Lan
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Fazit: 1) Die Ausweisung im Landesr
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che über 1600 m, Schutzstreifen en
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Spätestens nach der Abänderung de
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Fazit: 1) Die erweiterte Landesraum
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Das Faktum der Zurückstellung der
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an nicht mehr den Vorschriften der
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• Wohnbau-Auffüllzonen (B-Zonen)
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werden kann“ 178 , weist zwar auf
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7.4 Die Anpassung der Landschaftspl
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Landschaftsschutzkommission ersetze
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Fazit: 1) Zonierungen betreffend Na
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(Gärten und Parkanlagen) des Lands
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nungsgesetz vorgesehene Verfahren)
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8. Der Vorrang der Landschaftsschut
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Eine extensive Interpretation derse
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Quellenverzeichnis Normative Akte a
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Urteile Verwaltungsgerichte Verwalt
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3 Von der Unterschutzstellung zur L
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Der Begriff des Landschaftsschutzes
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über die Nutzung und zur Aufwertun
- Seite 113 und 114:
Der Artikel 1/bis Absatz 3 des Land
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In der Rechtslehre werden diese Ein
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von geschützten Liegenschaften das
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Der Staatsrat stellt in seinem Urte
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Der Artikel 146 Absatz 12 und der A
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Im Urteil Nr. 60 vom 06.03.2000 ste
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Gemäß Artikel 116 Absatz 1 Buchst
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tung des Projektes. 63 Das Verwaltu
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7. Die Genehmigungsverfahren für E
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Es gilt zu berücksichtigen, dass d
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7.2 Die Landschaftsschutzermächtig
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Die Landschaftsschutzermächtigung
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7.3 Die Landschaftsschutzermächtig
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Zusammenfassung Landschaftsschutzer
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Zusammenfassung Sammelgenehmigungsv
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Zusammenfassung: Umweltverträglich
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Urteile des Verwaltungsgerichts Boz
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4 Die Schlägerung von Bäumen 4 Dr
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2.1 Landschaftsschutzermächtigung
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2.4 Ausnahmen von der Ermächtigung
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Dies ist auf die allgemeine und vom
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5 Landschaftsschutz in zweiter Inst
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hierarchischer Aufsichtbeschwerden
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2. Die Zusammensetzung des Kollegiu
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ter durch einen anerkannten Vertret
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IV. Kollegium V. Kollegium VI. Koll
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X. Kollegium XI. Kollegium XII. Kol
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liche (meritorische) Mängel (Zweck
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den die genannten Eingriffstypologi
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zustehenden Befugnis zur Erteilung
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Landschaftsschutzgesetzes verfasst
- Seite 175 und 176:
Im selben Jahr wurden dem Kollegium
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schaftsschutzgesetzes 115 bereits v
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hoben werden durfte, so weist es di
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gelagerte Fälle unterschiedlich be
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Insgesamt ergibt sich über die Jah
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0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 2
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8. Resümee Seit nunmehr über 35 J
- Seite 189 und 190:
Rundschreiben des Landesrats für N
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Anhang I) Landesgesetz vom 25. Juli
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1775, eingetragenen Wasserläufe, e
- Seite 195 und 196:
(4) Der Beschluss der I. Landschaft
- Seite 197 und 198:
und Naturdenkmäler, den Vorschrift
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kann anstelle der Kaution ein der K
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h) Ablagerungen jeglicher Art auf e
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den Landschaftsschutz abgibt; diese
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Gestaltung und zur Verbesserung der
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22/bis. (1) Die Provinz erläßt f
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6 Art. 3 wurde ersetzt durch Art. 2
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II DEKRET DES PRÄSIDENTEN DES LAND
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4. (1) Die Ermächtigung im Sinne d
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gung in Geld gleich dem Handelswert
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4. Wenn in der Ermächtigung die Hi
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4. Für die Beschlussfähigkeit ist
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Tabelle/Tabella 2 Standort Posizion
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Rechtsgrundlagen Landschaftsschutz.