Rechtsgrundlagen des Landschaftsschutzes - Provincia Autonoma ...
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Insgesamt ergibt sich über die Jahre seit Bestehen <strong>des</strong> Kollegiums folgen<strong>des</strong> Ergebnis:<br />
Rekursentscheide Kollegium für Landschaftsschutz insgesamt<br />
vom 15.12.1970 bis 31.07.2007<br />
292 (8 %)<br />
1537 (42 %)<br />
1801 (50 %)<br />
m Ablehnung m Annahme m unzulässig<br />
Demnach wurden von den Kollegien für Landschaftsschutz mit nahezu der Hälfte (1801) der<br />
bislang getroffenen 3630 Entscheidungen die Ablehnungen oder Genehmigungen seitens der<br />
Landschaftsschutzorgane erster Instanz revidiert (Annahme / teilweise Annahme / Annahme<br />
mit Bedingungen). 390 dieser (positiven) Rekursentscheidungen der Kollegien ergingen einstimmig.<br />
Von den insgesamt 1537 ablehnenden Rekursentscheidungen der Kollegien für Landschaftsschutz<br />
wurden hingegen 791, also mehr als die Hälfte, mit Stimmeneinhelligkeit getroffen.<br />
Bei 292 für unzulässig erklärten Rekursen standen allein 102 der zu begutachtenden<br />
Projekte im Widerspruch zu urbanistischen Bestimmungen, 6 im Widerspruch zur landschaftlichen<br />
Unterschutzstellung. 132<br />
Von Interesse zeigt sich auch, welche Bürger welcher Gemeinden insbesondre und vermehrt<br />
in welchen Perioden das Kollegium für Landschaftsschutz in Anspruch genommen haben. Die<br />
farbliche Abstufung gibt die einzelnen Legislaturperioden der Gemeinden wieder. Außerordentliche<br />
Legislaturen infolge wiederholter oder vorgezogener Wahlen in einigen wenigen Gemeinden<br />
wurden nicht eigens berücksichtigt. Unten stehende Statistik erfasst die bis zum 31.07.2007<br />
eingereichten Rekurse, einschließlich jener, die vom Rekurswerber vor der Entscheidung durch<br />
das Kollegium zurückgezogen wurden.<br />
Ins Auge fällt, dass die Stadtgemeinden trotz größerer Einwohnerzahlen nicht an vorderster<br />
Stelle rangieren, was unter anderem darin begründet liegt, dass gemäß Landschaftsschutzgesetz<br />
133 die Ausweisung in den Gemeindebauleitplänen von Wohnbau- und Gewerbezonen (mit<br />
Durchführungsplan) das Erlöschen der landschaftlichen Unterschutzstellung zur Folge hat. Daraus<br />
ergibt sich, dass Stadtgemeinden, deren Territorium überwiegend aus genannten Zonen gebildet<br />
wird, in der Rekursstatistik hinter jenen Landgemeinden liegen, die weite und im Sinne<br />
<strong>des</strong> Landschaftsschutzgesetzes geschützte Landstriche aufweisen.<br />
132<br />
Zur diesbezüglichen Problematik siehe Kapitel 6 / Exkurs.<br />
133<br />
Art. 6 Absatz 3 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gesetzes vom 25. Juli 1970, Nr. 16: „Die Zonen und Gebiete, für die im Sinne der<br />
Artikel 30, 37, 44 und 52 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>raumordnungsgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13 ein Durchführungsplan<br />
vorgesehen ist, sind vom Tag der Genehmigung <strong>des</strong> Planes an nicht mehr den Vorschriften der landschaftlichen Unterschutzstellung<br />
unterworfen.“<br />
Kollegium für Landschaftsschutz<br />
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20.11.2007 16:37:26 Uhr