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Rechtsgrundlagen des Landschaftsschutzes - Provincia Autonoma ...

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gelagerte Fälle unterschiedlich behandelt wurden.“ Da der Rekurssteller sich auf generelle Vorwürfe<br />

beschränkte und auch nicht den notwendigen Beweis für die Ungleichbehandlung erbrachte,<br />

folgte das Verwaltungsgericht den eingebrachten Rügen nicht und wies den Rekurs wegen<br />

Unbegründetheit ab. 130<br />

Dieses zeitlich letzte an das Kollegium für Landschaftsschutz ergangene Urteil schließt den<br />

Reigen der bislang Recht sprechenden Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Systematisch<br />

aufgelistet erscheinen einige Falleinscheidungen mitunter diametral entgegengesetzt,<br />

doch ist zu bemerken, dass auch das Verwaltungsrecht und damit das Verwaltungshandeln seit<br />

1970 beispielsweise durch die „Transparenz“-Gesetzgebung Neuerungen erfahren haben, die<br />

es zu berücksichtigen gilt.<br />

7. Übersichten über die Entscheidungen <strong>des</strong><br />

Kollegiums für Landschaftsschutz<br />

Die nachfolgende Aufstellung bezieht sich auf sämtliche eingereichten Rekurse, einschließlich<br />

der später vom Rekurssteller zurückgezogenen. Die Bescheide der Gemeinden beinhalten<br />

dabei sämtliche nach Anhören der Baukommission (ab 1998 ohne Anhörung derselben im Falle<br />

von „Bagatelleingriffen“) von den Bürgermeistern erlassenen landschaftlich-ästhetischen Entscheidungen.<br />

Die Bescheide der Lan<strong>des</strong>verwaltung erfassen die von der II. Landschaftsschutzkommission<br />

erteilten und für den Bürgermeister verbindlichen Gutachten sowie ab April 2004<br />

die vom Direktor der Lan<strong>des</strong>abteilung Natur und Landschaft direkt erlassenen landschaftlichen<br />

Ablehnungen bzw. Genehmigungen mit Bedingungen). Anzumerken ist, dass bis Dezember 1987<br />

jede Anfechtung von Ablehnungen oder Genehmigungen mit Bedingungen vor Befassung der<br />

Verwaltungsgerichtsbehörde (Staatsrat) vor dem Kollegium für Landschaftsschutz angefochten<br />

werden musste. Erst seit März 1989 bestand die alternative Möglichkeit der unmittelbaren Anfechtung<br />

der genannten Bescheide vor dem Verwaltungsgericht Bozen. Wie aus unten stehender<br />

Übersicht ablesbar, scheinen diese beiden Fakten interessanterweise jedoch keine unmittelbare<br />

Auswirkung auf die Inanspruchnahme <strong>des</strong> Rekursorgans Kollegium gehabt zu haben.<br />

Grundsätzlich zeichnen sich bei der Auswertung der Kollegiumsentscheidungen drei Entscheidungsvarianten<br />

ab. Neben einer verfahrenstechnischen Rückverweisung (Unzulässigkeit wegen<br />

Einbringung <strong>des</strong> Rekurses außerhalb der vorgesehenen Frist, wegen Unzuständigkeit <strong>des</strong><br />

Kollegiums, wegen Widerspruchs zu den urbanistischen und landschaftlichen Bestimmungen<br />

131 mangelnde Klagebefugnis) stehen sich die meritorischen Entscheidungen der Ablehnung<br />

(Bestätigung der Entscheidung der Landschaftsschutzbehörde erster Instanz) und jene der<br />

Annahme gegenüber.<br />

Der Bereich der Annahmen umfasst in unten stehender Statistik – insoweit eine Annahme mit<br />

Bedingungen mit Auflagen beispielsweise unter dem Vorbehalt der urbanistischen Übereinstimmung<br />

letztlich keine Differenzierung zu vollständigen landschaftlich-ästhetischen Annahmen<br />

rechtfertigt und auch mit einer teilweisen Annahme oder Annahme mit Bedingungen die Entscheidung<br />

der Landschaftsschutzbehörde erster Instanz revidiert wird, sämtliche positiven Bescheide<br />

<strong>des</strong> Kollegiums. In den Entscheidungen formal als Ablehnungen ausgewiesene, inhaltlich<br />

jedoch eindeutig als unzulässig zu qualifizierende Rekurse wurden entsprechend<br />

zugeordnet. Die Zahlen in Klammern geben jeweils den Prozentanteil der Ablehnungen, Annah-<br />

130<br />

Urteil <strong>des</strong> Verwaltungsgerichts Bozen vom 28.11.2006, Nr. 427/2006.<br />

131<br />

Die diesbezügliche Problematik im Zusammenhang mit dem Urteil <strong>des</strong> Verwaltungsgerichts Bozen Nr.<br />

321/2000 wurde ausführlich dargelegt.<br />

Kollegium für Landschaftsschutz<br />

181<br />

<strong>Rechtsgrundlagen</strong> Landschaftsschutz.indd 181<br />

20.11.2007 16:37:26 Uhr

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