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Rechtsgrundlagen des Landschaftsschutzes - Provincia Autonoma ...

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den die genannten Eingriffstypologien wie auch die Ablagerung von Schutt, Unrat oder Abfällen<br />

außerhalb der von der zuständigen Behörde im Einvernehmen mit dem zuständigen Lan<strong>des</strong>assessor<br />

ausgewiesenen Flächen der Rekurszuständigkeit <strong>des</strong> Kollegiums entzogen. 78<br />

1975: Eine Ausweitung der Zuständigkeit <strong>des</strong> Kollegiums für Landschaftsschutz als Rekursinstanz<br />

erfolgte hingegen zwei Jahre später mit der Errichtung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>denkmalamts im Jahre<br />

1975. So konnten Interessierte in Angelegenheiten, die unter die Artikel 7 und 8 <strong>des</strong> Landschaftsschutzgesetzes<br />

vom 25. Juli 1970 fielen 79 , gegen die vom Lan<strong>des</strong>konservator getroffenen<br />

Verfügungen bezüglich unbeweglicher Güter in landschaftlich unter Schutz gestellten Zonen<br />

Rekurs an das Kollegium für Landschaftsschutz einreichen. 80<br />

1992: Eine vollkommene Neuordnung der Landschaftsschutzbelange ergab sich mit dem Gesetz<br />

zur Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung im Jahre 1992, das die Genehmigungsverfahren<br />

der Umweltverträglichkeitsprüfung (kurz: UVP) und vereinfachten UVP (Art. 11) (Amtsdirektorenkonferenz)<br />

einführte. 81 Für Letztere war zwar die Beschwerdemöglichkeit an die Lan<strong>des</strong>regierung<br />

vorgesehen 82 , die vereinfachte UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) fand jedoch<br />

gemäß Art. 11 Absatz 1 <strong>des</strong> zitierten Lan<strong>des</strong>gesetzes auf jene Projekte nicht Anwendung, die<br />

dem Gutachten der II. Landschaftsschutzkommission unterlagen, wie es im Sinne <strong>des</strong> Art. 8 Absatz<br />

2 <strong>des</strong> LG 16/1970 im Sinne der bisherigen Regelung angefordert wurde. Somit verblieben<br />

jene Projekte, was die Rekursmöglichkeit betraf, zunächst weiterhin im Zuständigkeitsbereich<br />

<strong>des</strong> Kollegiums für Landschaftsschutz. Mit dem Gesetz zur Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

wurden 1992 weiters jene Absätze <strong>des</strong> Artikels 11 <strong>des</strong> Landschaftsschutzgesetzes<br />

Nr. 16/1970 abgeschafft, denen gemäß die bereits oben angeführten Schlägerungen von<br />

Bäumen, Waldrodungen, Kulturänderungen im Falle von Weide und Wald, die Veränderung der<br />

Vegetationsdecke und der Geländebeschaffenheit dem Genehmigungsverfahren gemäß Art. 12<br />

<strong>des</strong> Landschaftsschutzgesetzes Nr. 16/1970 unterworfen worden waren 83 . Genannte Eingriffe<br />

(in Natur und Landschaft, die der Ermächtigung durch die Lan<strong>des</strong>verwaltung unterliegen) fanden<br />

großteils Verankerung im mit dem UVP-Gesetz nunmehr neu formulierten Artikel 12 <strong>des</strong> Landschaftsschutzgesetzes<br />

(mit ausdrücklicher Rekursmöglichkeit an den Lan<strong>des</strong>ausschuss) 84 . Im<br />

Artikel 11 <strong>des</strong> Landschaftsschutzgesetzes Nr. 16/1970 verblieb lediglich die Notwendigkeit der<br />

Einholung der Ermächtigung für die Schlägerung von Bäumen, die somit wieder in die Rekurszuständigkeit<br />

<strong>des</strong> Kollegiums zurückfiel.<br />

Darüber hinaus fügte das Gesetz zur Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung Nr.<br />

27/1992 auf Gesetzesebene jenen Artikel 8 Absatz 1/bis in das Landschaftsschutzgesetz Nr.<br />

16/1970 ein, demgemäß mit Durchführungsverordnung jene Kategorien von Arbeiten festgelegt<br />

werden konnten, die ihrer Natur und ihres Umfanges wegen unwesentliche Eingriffe in die Landschaft<br />

darstellten und unmittelbar vom Bürgermeister nach Anhören <strong>des</strong> Gutachtens <strong>des</strong> gebietsmäßig<br />

zuständigen Bezirksforstamtes (und ohne Befassung der Gemeindebaukommission)<br />

ermächtigt werden konnten. 85 Die genannte Durchführungsverordnung wurde sodann mit D.L.H.<br />

vom 6. November 1998, Nr. 33 86 erlassen und beinhaltet die umgangssprachlich als „Bagatelleingriffe“<br />

bezeichneten Vorhaben, deren Ablehnung oder Genehmigung mit Bedingungen gemäß<br />

78<br />

Art. 6, Abs. 1 und 4 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gesetzes vom 19. September 1973, Nr. 37.<br />

79<br />

Dabei handelt es sich um die landschaftliche Ermächtigung von Projekten und Arbeiten in gemäß Landschaftsschutzgesetz<br />

vom 25. Juli 1970, Nr. 16 unter Schutz gestellten Gebieten.<br />

80<br />

Art. 4 Absatz 3 und 5 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gesetzes vom 12. Juni 1975, Nr. 26, in Kraft getreten am 2. Juli 1975 und<br />

später abgeändert mit Lan<strong>des</strong>gesetz vom 28. Juli 2003, Nr. 12.<br />

81<br />

Art. 1 und 13 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gesetzes vom 7. Juli 1992, Nr. 27 („Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung“).<br />

82<br />

Art. 13 Absatz 6 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gesetzes vom 7. Juli 1992, Nr. 27.<br />

83<br />

Art. 27 Absatz 1 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gesetzes vom 7. Juli 1992, Nr. 27.<br />

84<br />

Art. 28 Absatz 1 Buchstabe i) und Absatz 10 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gesetzes vom 7. Juli 1992, Nr. 27. Das Amtsdirektorenkonferenzverfahren<br />

für die in Art. 12 angeführten Eingriffe wurde sodann mit Art. 3 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gesetzes vom<br />

21. Mai 1996, Nr. 11 wieder gestrichen. Die Beschwerdemöglichkeit an die Lan<strong>des</strong>regierung wurde beibehalten.<br />

85<br />

Art. 25 Abs. 1 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gesetzes vom 7. Juli 1992, Nr. 27.<br />

86<br />

Dekret <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>hauptmanns vom 6. November 1998, Nr. 33 („Durchführungsverordnung über die Vereinfachung<br />

<strong>des</strong> Verwaltungsverfahrens hinsichtlich der Genehmigung von geringfügigen Eingriffen im Sinne <strong>des</strong> Landschaftsschutzgesetzes“),<br />

veröffentl. im Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt der Region vom 26. Jänner 1999, Nr. 5.<br />

Kollegium für Landschaftsschutz<br />

169<br />

<strong>Rechtsgrundlagen</strong> Landschaftsschutz.indd 169<br />

20.11.2007 16:37:24 Uhr

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