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Rechtsgrundlagen des Landschaftsschutzes - Provincia Autonoma ...

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Zusammenfassung<br />

Sammelgenehmigungsverfahren – Eingriffe gemäß Artikel 28 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gesetzes vom 5.<br />

April 2007, Nr. 2<br />

• Projektunterlagen<br />

• Gutachten der Gemeindebaukommission (falls für das Projekt eine Baukonzession und/<br />

oder Landschaftsschutzermächtigung erforderlich sind)<br />

• Weiterleitung an die Lan<strong>des</strong>agentur für Umwelt (Amt für Umweltverträglichkeitsprüfung)<br />

• Gutachten (Entscheidung) der Dienststellenkonferenz (60 Tage)<br />

• Rekursmöglichkeit bei der Lan<strong>des</strong>regierung.<br />

7.5 Die Umweltverträglichkeitsprüfung für Projekte<br />

In Erfüllung der EG-Richtlinie <strong>des</strong> Rates vom 27. Juni 1985 über die Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten hat das Land Südtirol<br />

im Jahre 1992 das erste UVP-Gesetz erlassen. In der Zwischenzeit wird der Sachbereich vom<br />

Lan<strong>des</strong>gesetz vom 5. April 2007, Nr. 2, geregelt. Gegenstand einer Umweltprüfung 97 sind all<br />

jene „Pläne, Programme und Projekte mit möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt“<br />

(siehe Artikel 1 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gesetzes vom 5. April 2007, Nr. 2).<br />

Im Anhang C und D zum Lan<strong>des</strong>gesetz vom 5. April 2007, Nr. 2, sind die Projekte aufgelistet,<br />

die der Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind. 98<br />

Das Projekt wird gemeinsam mit der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) 99 direkt bei der<br />

Lan<strong>des</strong>agentur für Umwelt eingereicht. Der Projektträger kann bereits bei der Erstellung <strong>des</strong><br />

Projektes und der Umweltverträglichkeitsstudie die Beratung der Umweltarbeitsgruppe (Artikel<br />

4) in Anspruch nehmen. Die Umweltarbeitsgruppe überprüft das Projekt und die Umweltverträglichkeitsstudie<br />

und gibt nach Erhalt der vollständigen Unterlagen innerhalb von 60 Tagen ein<br />

technisch-wissenschaftliches Qualitätsgutachten zum Vorhaben ab (Artikel 15 Absatz 2). Das<br />

Gesetz sieht detaillierte Bestimmungen über die Möglichkeiten der Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

im Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung vor (Hinterlegung der Unterlagen bei der<br />

Agentur und bei den Gemeinden, Möglichkeit der Einbringung schriftlicher Stellungnahmen, Veröffentlichung<br />

<strong>des</strong> Hinweises auf die erfolgte Hinterlegung <strong>des</strong> Projektes und der UVS in min<strong>des</strong>tens<br />

zwei lokalen Tageszeitungen, öffentliche Vorstellung <strong>des</strong> Projektes auf Antrag der betroffenen<br />

Gemeinde oder einer lan<strong>des</strong>weit tätigen Umweltschutzorganisation). Der Umweltbeirat,<br />

<strong>des</strong>sen Zusammensetzung im Artikel 3 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gesetzes vom 5. April 2007, Nr. 2, geregelt<br />

ist, überprüft das Projekt und die Umweltverträglichkeitsstudie und gibt innerhalb von 90 Tagen<br />

ab dem Tag der letzten Veröffentlichung <strong>des</strong> Hinweises der erfolgter Hinterlegung ein begründetes,<br />

jedoch nicht binden<strong>des</strong> Gutachten über die voraussichtliche Umweltverträglichkeit <strong>des</strong><br />

Projektes ab (Artikel 15 Absatz 11).<br />

97<br />

Im Lan<strong>des</strong>gesetz vom 5. April 2007, Nr. 2, wird der Begriff „Umweltprüfung“ als Sammelbegriff für alle im Gesetz<br />

vorgesehenen Verfahren (strategische Umweltprüfung SUP, Umweltverträglichkeitsprüfung für Projekte UVP, integrierte<br />

Umweltermächtigung für IPPC-Anlagen und Sammelgenehmigungverfahren) verwendet. Der Begriff „Umweltverträglichkeitsprüfung“<br />

wird für das Verfahren zur Überprüfung von Projekten verwendet.<br />

98<br />

Der Artikel 12 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gesetzes vom 5. April 2007, Nr. 2, sieht vor: „In den Anhängen C und D sind die Projekte<br />

für Bauten und Anlagen angeführt, bei denen aufgrund ihrer Art, ihres Umfanges oder ihres Standortes erhebliche<br />

Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind und die <strong>des</strong>halb der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu<br />

unterziehen sind.“<br />

99<br />

Der Inhalt der Umweltverträglichkeitsstudie ist im Anhang E <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gesetzes vom 5. April 2007, Nr. 2, definiert.<br />

Unterschutzstellung / Landschaftsschutzermächtigung<br />

141<br />

<strong>Rechtsgrundlagen</strong> Landschaftsschutz.indd 141<br />

20.11.2007 16:37:20 Uhr

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