Rechtsgrundlagen des Landschaftsschutzes - Provincia Autonoma ...
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Zusammenfassung<br />
Sammelgenehmigungsverfahren – Eingriffe gemäß Artikel 28 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gesetzes vom 5.<br />
April 2007, Nr. 2<br />
• Projektunterlagen<br />
• Gutachten der Gemeindebaukommission (falls für das Projekt eine Baukonzession und/<br />
oder Landschaftsschutzermächtigung erforderlich sind)<br />
• Weiterleitung an die Lan<strong>des</strong>agentur für Umwelt (Amt für Umweltverträglichkeitsprüfung)<br />
• Gutachten (Entscheidung) der Dienststellenkonferenz (60 Tage)<br />
• Rekursmöglichkeit bei der Lan<strong>des</strong>regierung.<br />
7.5 Die Umweltverträglichkeitsprüfung für Projekte<br />
In Erfüllung der EG-Richtlinie <strong>des</strong> Rates vom 27. Juni 1985 über die Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten hat das Land Südtirol<br />
im Jahre 1992 das erste UVP-Gesetz erlassen. In der Zwischenzeit wird der Sachbereich vom<br />
Lan<strong>des</strong>gesetz vom 5. April 2007, Nr. 2, geregelt. Gegenstand einer Umweltprüfung 97 sind all<br />
jene „Pläne, Programme und Projekte mit möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt“<br />
(siehe Artikel 1 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gesetzes vom 5. April 2007, Nr. 2).<br />
Im Anhang C und D zum Lan<strong>des</strong>gesetz vom 5. April 2007, Nr. 2, sind die Projekte aufgelistet,<br />
die der Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind. 98<br />
Das Projekt wird gemeinsam mit der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) 99 direkt bei der<br />
Lan<strong>des</strong>agentur für Umwelt eingereicht. Der Projektträger kann bereits bei der Erstellung <strong>des</strong><br />
Projektes und der Umweltverträglichkeitsstudie die Beratung der Umweltarbeitsgruppe (Artikel<br />
4) in Anspruch nehmen. Die Umweltarbeitsgruppe überprüft das Projekt und die Umweltverträglichkeitsstudie<br />
und gibt nach Erhalt der vollständigen Unterlagen innerhalb von 60 Tagen ein<br />
technisch-wissenschaftliches Qualitätsgutachten zum Vorhaben ab (Artikel 15 Absatz 2). Das<br />
Gesetz sieht detaillierte Bestimmungen über die Möglichkeiten der Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
im Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung vor (Hinterlegung der Unterlagen bei der<br />
Agentur und bei den Gemeinden, Möglichkeit der Einbringung schriftlicher Stellungnahmen, Veröffentlichung<br />
<strong>des</strong> Hinweises auf die erfolgte Hinterlegung <strong>des</strong> Projektes und der UVS in min<strong>des</strong>tens<br />
zwei lokalen Tageszeitungen, öffentliche Vorstellung <strong>des</strong> Projektes auf Antrag der betroffenen<br />
Gemeinde oder einer lan<strong>des</strong>weit tätigen Umweltschutzorganisation). Der Umweltbeirat,<br />
<strong>des</strong>sen Zusammensetzung im Artikel 3 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gesetzes vom 5. April 2007, Nr. 2, geregelt<br />
ist, überprüft das Projekt und die Umweltverträglichkeitsstudie und gibt innerhalb von 90 Tagen<br />
ab dem Tag der letzten Veröffentlichung <strong>des</strong> Hinweises der erfolgter Hinterlegung ein begründetes,<br />
jedoch nicht binden<strong>des</strong> Gutachten über die voraussichtliche Umweltverträglichkeit <strong>des</strong><br />
Projektes ab (Artikel 15 Absatz 11).<br />
97<br />
Im Lan<strong>des</strong>gesetz vom 5. April 2007, Nr. 2, wird der Begriff „Umweltprüfung“ als Sammelbegriff für alle im Gesetz<br />
vorgesehenen Verfahren (strategische Umweltprüfung SUP, Umweltverträglichkeitsprüfung für Projekte UVP, integrierte<br />
Umweltermächtigung für IPPC-Anlagen und Sammelgenehmigungverfahren) verwendet. Der Begriff „Umweltverträglichkeitsprüfung“<br />
wird für das Verfahren zur Überprüfung von Projekten verwendet.<br />
98<br />
Der Artikel 12 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gesetzes vom 5. April 2007, Nr. 2, sieht vor: „In den Anhängen C und D sind die Projekte<br />
für Bauten und Anlagen angeführt, bei denen aufgrund ihrer Art, ihres Umfanges oder ihres Standortes erhebliche<br />
Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind und die <strong>des</strong>halb der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu<br />
unterziehen sind.“<br />
99<br />
Der Inhalt der Umweltverträglichkeitsstudie ist im Anhang E <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gesetzes vom 5. April 2007, Nr. 2, definiert.<br />
Unterschutzstellung / Landschaftsschutzermächtigung<br />
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<strong>Rechtsgrundlagen</strong> Landschaftsschutz.indd 141<br />
20.11.2007 16:37:20 Uhr