Pumpspeicherkraftwerk Atdorf PSW Atdorf - Baden-Württemberg
Pumpspeicherkraftwerk Atdorf PSW Atdorf - Baden-Württemberg Pumpspeicherkraftwerk Atdorf PSW Atdorf - Baden-Württemberg
Pumpspeicherkraftwerk Atdorf Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren PSW Atdorf Betrachtungen zum Bauablauf und dessen Umweltwirkungen April 2010
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<strong>Pumpspeicherkraftwerk</strong> <strong>Atdorf</strong><br />
Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren<br />
<strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong><br />
Betrachtungen zum Bauablauf und dessen Umweltwirkungen<br />
April 2010
Unter Mitwirkung von:<br />
Zusammenstellung der Antragsunterlagen, Projektsteuerung<br />
WALD + CORBE<br />
Ingenieurbüro für Wasserbau, Wasserwirtschaft und Tiefbau<br />
Am Hecklehamm 18, 76549 Hügelsheim<br />
Umweltstudien<br />
IUS Weibel & Ness GmbH<br />
Institut für Umweltstudien<br />
Bergheimer Straße 53 - 57, 69115 Heidelberg<br />
Technische Planung<br />
Lahmeyer International GmbH<br />
Engineering and Consulting Services<br />
Friedberger Straße 173, 61118 Bad Vilbel<br />
Hydrogeologie<br />
E. Funk Hydrogeologie<br />
Büro für Hydrogeologie<br />
Rothofweg 5, 79219 Staufen<br />
Rechtsfragen<br />
Gleiss Lutz<br />
Rechtsanwälte<br />
Maybachstraße 6, 70469 Stuttgart<br />
Klima und Luftreinhaltung<br />
iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG<br />
Immissionen, Meteorologie und Akustik<br />
Eisenbahnstraße 23, 79098 Freiburg<br />
Schalltechnik<br />
Pöyry Infra GmbH<br />
Ingenieurunternehmen<br />
Röttelnweiler 22, 79541 Lörrach<br />
I
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Einleitung.......................................................................................................................1<br />
2 Bauausführung..............................................................................................................3<br />
2.1 Bauablauf...............................................................................................................3<br />
2.1.1 Hornbergbecken II ......................................................................................3<br />
2.1.2 Druckschächte ............................................................................................5<br />
2.1.3 Zufahrtsstollen ............................................................................................5<br />
2.1.4 Kavernen ....................................................................................................6<br />
2.1.5 Unterwasser-Stollensystem ........................................................................6<br />
2.1.6 Haselbecken...............................................................................................7<br />
2.1.7 Fensterstollen .............................................................................................8<br />
2.1.8 Energieableitungsstollen.............................................................................8<br />
2.1.9 Übergabestation .........................................................................................8<br />
2.1.10 Freileitung ...................................................................................................8<br />
2.2 Bauflächen.............................................................................................................8<br />
2.3 Transportwege .....................................................................................................10<br />
2.4 Flächen für Oberboden-Deponien........................................................................10<br />
2.5 Bauzeit.................................................................................................................11<br />
3 Umweltwirkungen ........................................................................................................13<br />
3.1 Einleitung und Aufgabenstellung .........................................................................13<br />
3.2 Auswirkungen auf das Schutzgut Boden .............................................................16<br />
3.2.1 Einschränkung von Bodenfunktionen durch Überdeckung<br />
(Oberbodendeponien)...............................................................................17<br />
3.2.2 Verlust und Einschränkung der Bodenfunktionen durch Abgrabung und<br />
Umlagerung in Baubereichen ...................................................................18<br />
3.2.3 Temporäre Einschränkung der Bodenfunktionen durch Abgrabung,<br />
Umlagerung, Verdichtung und Oberbodenabtrag in den Baubereichen ...19<br />
3.2.4 Temporäre Einschränkung von Bodenfunktionen durch Überdeckung von<br />
Boden auf den Flächen der Zwischendeponien........................................24<br />
3.2.5 Veränderung organischer Böden durch Einwehung mineralischer Stäube25<br />
3.2.6 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen.................................26<br />
3.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser............................................................26<br />
3.3.1 Verringerung der Grundwasserneubildung durch Überdeckung von Boden26<br />
3.3.2 Stoffeintrag in Grundwasser, Quellen und Bachläufe/Aufhebung von<br />
Wasserschutzgebieten .............................................................................27<br />
3.3.3 Temporäre Senkung des Grundwassers und Verringerung von<br />
Quellschüttungen durch den Bau von Untertageanlagen .........................27<br />
3.3.4 Absinken von Grundwasserständen durch Grundwasserhaltung .............28<br />
3.3.5 Veränderung von Grundwasserständen infolge Substratumlagerung ......29<br />
3.3.6 Temporärer Verlust eines Haselbach-Abschnitts......................................29<br />
3.3.7 Trübstoffeintrag in Oberflächengewässer von Baustellen und Zufahrten .29<br />
3.3.8 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen.................................29<br />
3.4 Auswirkungen auf das Schutzgut Biotoptypen und Vegetation............................30<br />
3.4.1 Verlust nach § 32 NatSchG und nach § 30a LWaldG geschützter Biotope30<br />
3.4.2 Verlust von weiteren Vegetationsbeständen durch dauerhafte Oberboden-<br />
Deponien ..................................................................................................32<br />
II
3.4.3 Verlust von Vegetationsbeständen durch temporäre<br />
Flächeninanspruchnahme (Baustelleneinrichtungsflächen, Arbeitsräume,<br />
Zwischendeponien)...................................................................................34<br />
3.4.4 Beeinträchtigung von Quellen und Quellbächen infolge des Baues von<br />
Untertageanlagen .....................................................................................39<br />
3.4.5 Stickstoffeinträge in Magerstandorte durch baubedingten Verkehr ..........39<br />
3.4.6 Mineralische Einträge in Moor-Biotope .....................................................39<br />
3.4.7 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen.................................40<br />
3.5 Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere................................................................40<br />
3.5.1 Verlust von Tier-Lebensräumen durch Oberboden-Deponien ..................40<br />
3.5.2 Verluste von Lebensräumen durch Flächeninanspruchnahme für<br />
Baunebenflächen (Baustelleneinrichtungsflächen, Arbeitsräume,<br />
Zwischendeponien)...................................................................................41<br />
3.5.3 Tötung von Tieren.....................................................................................43<br />
3.5.4 Störung von Tieren durch Schallimmission...............................................45<br />
3.5.5 Störung von Tieren durch Bewegungsunruhe ..........................................50<br />
3.5.6 Beeinträchtigung von Wechselbeziehungen von Tieren...........................52<br />
3.5.7 Verluste von Tieren von Quellen und sonstiger Feuchtbiotope durch<br />
verringerten Grundwassereinfluss ............................................................53<br />
3.5.8 Beeinträchtigung von Tieren im Haselbach unterhalb des<br />
Unterbeckenstandorts...............................................................................53<br />
3.5.9 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen.................................53<br />
3.6 Auswirkungen auf das Schutzgut Klima...............................................................54<br />
3.7 Auswirkungen auf das Schutzgut Luft..................................................................54<br />
3.7.1 Schadstoffbelastung der Luft....................................................................54<br />
3.7.2 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen.................................57<br />
3.8 Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft ......................................................57<br />
3.8.1 Prägung der Landschaft in Baubereichen und<br />
Baustelleineinrichtungsflächen der Speicherbecken.................................58<br />
3.8.2 Technische Überprägung der Landschaft in weiteren Baubereichen und<br />
Baustelleneinrichtungsflächen ..................................................................58<br />
3.8.3 Überprägung von Landschaftsausschnitten im Umfeld von Oberboden-<br />
Deponien ..................................................................................................59<br />
3.8.4 Temporäre Überprägung von Landschaftsausschnitten durch<br />
Zwischendeponien....................................................................................61<br />
3.8.5 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen.................................61<br />
3.9 Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch ...........................................................61<br />
3.9.1 Störung durch Verkehr und Baubetrieb ....................................................62<br />
3.9.2 Immission von Luftschadstoffen ...............................................................63<br />
3.9.3 Schallimmission in Siedlungen..................................................................63<br />
3.9.4 Schallimmission in Gebieten mit Erholungsfunktion..................................69<br />
3.9.5 Erschütterungen durch Sprengungen.......................................................75<br />
3.9.6 Einschränkungen der Nutzbarkeit oder Sperrung von Wegen mit<br />
Erholungsfunktion durch Bautätigkeiten ...................................................75<br />
3.9.7 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen.................................78<br />
3.10 Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter ..............................................79<br />
3.11 Auswirkungen auf Wechselwirkungen .................................................................80<br />
4 Literatur........................................................................................................................81<br />
III
Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle 1 Übersicht der baulichen Anlagen des <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong>.......................................1<br />
Tabelle 2 Flächeninanspruchnahme des <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> .................................................9<br />
Tabelle 3 Böden der potenziellen Flächen für dauerhafte Deponien .........................17<br />
Tabelle 4<br />
Tabelle 5<br />
Tabelle 6<br />
Tabelle 7<br />
Tabelle 8<br />
Tabelle 9<br />
Tabelle 10<br />
Tabelle 11<br />
Tabelle 12<br />
Tabelle 13<br />
Tabelle 14<br />
Bedeutung der von den einzelnen Deponien in Anspruch genommenen<br />
Standorte aus bodenkundlicher Sicht.........................................................18<br />
Böden im Bereich der luftseitigen Baugrube für den Abschlussdamm des<br />
Haselbeckens.............................................................................................19<br />
Von Verdichtung, Umlagerung und/oder Oberbodenabtrag betroffene Böden<br />
der Baustelleneinrichtungsflächen (temporäre Beeinträchtigung, ohne<br />
Berücksichtigung der anlagebedingt dauerhaft in Anspruch genommenen<br />
Flächen) .....................................................................................................20<br />
Von Verdichtung, Umlagerung und/oder Oberbodenabtrag betroffene Böden<br />
der weiteren Baunebenflächen, insbesondere des Arbeitsraumes (ohne<br />
Berücksichtigung der anlagebedingt dauerhaft in Anspruch genommenen<br />
Flächen) .....................................................................................................22<br />
Von Abgrabung und Umlagerung sowie ggf. von Verdichtung und<br />
Oberbodenabtrag betroffene Böden im Bereich der Trassen der erdverlegten<br />
Rohrleitungen.............................................................................................23<br />
Böden der für die optionale Zwischendeponie südlich Brennet vorgesehenen<br />
Fläche ........................................................................................................25<br />
Baubedingte Inanspruchnahme nach § 32 NatSchG oder nach § 30a<br />
LWaldG geschützter Biotope .....................................................................31<br />
Baubedingte Inanspruchnahme von Biotopbeständen, die den fachlichen<br />
Kriterien des § 32 NatSchG oder des § 30a LWaldG entsprechen............31<br />
Biotoptypen der potenziellen Deponiestandorte.........................................33<br />
Bewertung der baubedingt in Anspruch zu nehmenden Biotoptypen.........37<br />
Bewertung der Biotopbestände auf den baubedingt in Anspruch zu<br />
nehmenden Flächen...................................................................................38<br />
Tabelle 15 Verlust von Tier-Lebensräumen durch baubedingte, temporäre<br />
Flächeninanspruchnahme ..........................................................................42<br />
IV
Tabelle 16 Lebensräume, in denen Beeinträchtigungen von Tieren durch<br />
Schallimmissionen > 55 dB (A) nicht ausgeschlossen werden können......50<br />
Tabelle 17 Prognose der Stickstoffdioxid-Belastung Orientierungswert nach 22.<br />
BImSchV: 40 µg/m³ ....................................................................................55<br />
Tabelle 18 Prognose der Belastung mit Feinstaub PM10 ............................................56<br />
Tabelle 19<br />
Tabelle 20<br />
Tabelle 21<br />
Tabelle 22<br />
Tabelle 23<br />
Tabelle 24<br />
Tabelle 25<br />
Tabelle 26<br />
Tabelle 27<br />
Tabelle 28<br />
Staubdeposition - Zusatzbelastung in mg/ (m²*d).......................................57<br />
Orientierungswerte und Immissionsgrenzwerte für die Beurteilung von<br />
Auswirkungen auf den Menschen ..............................................................64<br />
Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm......................................................64<br />
Vorhabensbedingte Schallimmissionen durch Verkehrslärm in Siedlungen im<br />
Umfeld Hornbergbecken II, bezogen auf die als Orientierung angegebenen<br />
Immissionswerte der 16. BImSchV (I) und der Orientierungswerte der DIN<br />
18005, Beiblatt 1 (O). .................................................................................65<br />
Vorhabensbedingte Schallimmissionen durch Verkehrslärm in Siedlungen im<br />
Umfeld des Haselbeckens, bezogen auf die Immissionswerte der 16.<br />
BImSchV (I) und der Orientierungswerte der DIN 18005, Beiblatt 1 (O).....67<br />
Vorhabensbedingte Schallimmissionen durch Baulärm in Siedlungen im<br />
Umkreis des Hornbergbeckens II, bezogen auf die Immissionsrichtwerte<br />
(IRW) der AVV Baulärm (IRW). Zeitraum 7 - 20 h (Tagzeit).......................68<br />
Denkbare Beeinträchtigungen durch nächtlichen Baulärm in Siedlungen im<br />
Umkreis des Hornbergbeckens II und des Haselbeckens, bezogen auf die<br />
Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm IRW) (Nachtzeit) ..........................69<br />
Auswirkungen durch Schallimmissionen in Bereichen mit Bedeutung für die<br />
Erholungsnutzung im Umfeld des Hornbergbeckens II...............................72<br />
Auswirkungen durch Schallimmissionen in Bereichen mit Bedeutung für die<br />
Erholungsnutzung im Umfeld des Haselbeckens .......................................74<br />
Köhlerplätze lt. Altlasten- und Bodenschutzkataster des Landkreises<br />
Waldshut, Auskunft 2009 ...........................................................................79<br />
V
1 Einleitung<br />
Die Schluchseewerk AG hat als Antragstellerin festgelegt, das <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> als Vorhaben in<br />
das Raumordnungsverfahren einzubringen. Die Entscheidung wird in Kap. 3 des Erläuterungsberichtes<br />
(Mappe 1) begründet. Der Übersichtslageplan zum Vorhaben ist dem Erläuterungsbericht<br />
als Anlage I-04 beigefügt, der zugehörige Längsschnitt ist in Anlage I-05<br />
dargestellt (beide in Mappe 1).<br />
Die baulichen Anlagenteile sowohl der Übertage- als auch der Untertagebauwerke sind in<br />
Kap. 3.2 des Erläuterungsberichtes (Mappe 1) beschrieben. Die wesentlichen Elemente des<br />
geplanten <strong>Pumpspeicherkraftwerk</strong>es <strong>Atdorf</strong> sind nachfolgend tabellarisch aufgeführt:<br />
Tabelle 1<br />
Übersicht der baulichen Anlagen des <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong><br />
Oberirdische Anlagenteile<br />
Anlagen-<br />
Nummer<br />
Mappe 1<br />
Anlagen-<br />
Nummer<br />
Mappe 12<br />
Hornbergbecken II I-06 und I-07 II-01<br />
Ein-/ Auslauftürme Hornbergbecken II I-06<br />
Haselbecken I-08 und I-11 II-02<br />
Auslaufbauwerk Unterwasserstollen I-12 und I-13<br />
Auslaufbauwerk Verbindungsleitung Eggbergbecken - Haselbecken<br />
Portal Fensterstollen I-08 und I-19<br />
Portal Restentleerungsstollen I-15 II-04<br />
Auslauf Restentleerungsleitung (Rhein) I-15 II-04<br />
Betriebsgebäude und Betriebsstraßen I-06 und I-08<br />
I-08<br />
Betriebsgelände (Betriebsgebäude im Bereich <strong>PSW</strong> Wehr) I-20<br />
Portal Zufahrtsstollen I-19 und I-20<br />
Übergabestation (Energieableitung) I-21<br />
Unterirdische Anlagenteile<br />
Verbindungsleitung zwischen Hornbergbecken I und Hornbergbecken<br />
II<br />
I-06 II-01<br />
Restentleerungsleitung Hornbergbecken II I-06 II-01<br />
2 Druckschächte (vertikal) I-05<br />
Maschinenkaverne und Transformatoren-/Schieberkaverne I-16 bis I-18<br />
Zufahrtsstollen I-04 und I-16<br />
Energieableitungs- / Entrauchungsstollen I-04 und I-16<br />
Wasserschloss I-05<br />
Unterwasserstollen I-04 und I-16<br />
Fensterstollen I-08 II-02<br />
Restentleerungsstollen Haselbecken I-15 II-04<br />
Restentleerungsleitung (Rhein) I-15 II-04<br />
Verbindungsleitung zwischen Eggbergbecken und Haselbecken<br />
I-14 II-03<br />
1
Die Beschreibung des Bauablaufes und dessen Umweltwirkungen ist grundsätzlich Gegenstand<br />
des Planfeststellungsverfahrens, da der Bauablauf zum aktuellen Planungszeitpunkt<br />
im ROV nur in groben Zügen feststeht. Die nachfolgenden Erläuterungen basieren<br />
daher auf der aktuellen Abschätzung des Bauablaufes, weshalb die Angaben lediglich vorläufigen<br />
Charakter haben. Die zugehörigen Bauzustandspläne sind dieser Mappe als Anlage<br />
II-01 bis Anlage II-08 beigefügt.<br />
2
2 Bauausführung<br />
2.1 Bauablauf<br />
Die Bauabläufe werden mit ihren wesentlichen Komponenten für die Hauptbauteile des<br />
<strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> (siehe hierzu auch Planbeilagen) beschrieben:<br />
(1) Hornbergbecken II mit einem Speicherinhalt von 9 Mio. m³<br />
(2) 2 vertikale Druckschächte mit Einlauftürmen und Oberwasser-Verteilrohrleitungen<br />
(3) Zufahrtsstollen zu den Kavernen<br />
(4) Maschinenkaverne und Transformatoren-/Schieberkaverne<br />
(5) Unterwasser-Stollensystem mit Wasserschloss und Auslaufbauwerk in das Haselbecken.<br />
(6) Haselbecken mit einem Speicherinhalt von 9 Mio. m³<br />
(7) Energieableitungsstollen<br />
(8) Fensterstollen<br />
(9) Übergabestation<br />
(10) Freileitung<br />
2.1.1 Hornbergbecken II<br />
Die Verkehrsanbindung ist über die K 6535 möglich. Die Baustelleneinrichtungsflächen<br />
können am Nordende des Beckens zur Verfügung gestellt werden. Elektrizitäts- und Wasserversorgung<br />
sowie Abwasserversorgung ist durch Verbindung nach Obergebisbach oder<br />
Altenschwand möglich.<br />
Der Bau des Oberbeckens und der unter (2.1.2) näher beschriebenen Oberwasserwege<br />
macht die folgenden Hauptbauaktivitäten erforderlich:<br />
- Mobilisierung und Baustelleneinrichtung<br />
- Roden des Bewuchses<br />
- Entfernung des Oberbodens<br />
- Erdarbeiten mit Voreinschnitten für die Druckschächte<br />
- Erdarbeiten zum Aushub des Beckens und zur Dammschüttung<br />
- Pilotbohrungen für die beiden Druckschächte<br />
- Ausbruch der beiden Druckschächte<br />
- Bau der Dränagesystemeinrichtungen<br />
- Bau der Verbindungsleitung zwischen den Hornbergbecken I und II<br />
- Bau der Restentleerungsleitung für das Hornbergbecken II<br />
- Einbau der Dichtungen im Becken<br />
- Einbau der Druckschachtpanzerungen und Hinterbetonierung<br />
- Korrosionsschutz<br />
- Betonieren und Ausrüstung der beiden Einlauftürme für die Druckschächte<br />
3
- Restarbeiten<br />
Das Oberbecken wird im Massenausgleich gebaut, d.h. mit Ausnahme des für den Bau<br />
nicht verwendbaren Oberbodens wird der im Zentralbereich des Beckens ausgehobene<br />
Boden und Fels benutzt, um den Ringdamm des Beckens zu schütten. Dadurch werden<br />
Transporte außerhalb des Baubereichs und zusätzliche großflächige Deponien vermieden<br />
und eine wirtschaftlichere Bauweise ermöglicht.<br />
Die beim Roden anfallenden Baumstämme werden voraussichtlich wirtschaftlich genutzt<br />
und zur Weiterverarbeitung in Sägewerke abgefahren. Kleinhölzer, Äste, Wurzelstöcke, etc.<br />
werden vor Ort gehäckselt und dann als Späne zur energetischen Nutzung abtransportiert.<br />
Danach wird zunächst der humose Oberboden abgeschoben. Die Planung sieht vor, diesen<br />
Boden in Oberbodendeponien einzubauen; ggf. wird er später auch teilweise auf der Außenböschung<br />
des Ringdamms wieder angedeckt. Der Ringdamm selbst wird aus Bodenund<br />
Felsaushub, der im Beckeninneren anfällt, geschüttet; aus wirtschaftlichen Gründen<br />
sollen die Aushub- und Schüttarbeiten dabei zeitgleich ablaufen, so dass das Aushubmaterial<br />
nicht zwischengelagert werden muss. Ein großer Teil des anstehenden Gesteins<br />
(Lockermaterial, Reißfels) kann mit dem Bagger ausgehoben oder gerissen werden.<br />
Nur im südlichen Beckenbereich sowie im Bereich der späteren Beckensohle sind voraussichtlich<br />
Lockerungssprengungen erforderlich (Sprengfels).<br />
Im Oberbecken sind zwei Drainagesysteme vorgesehen. Ein System wird unter der Beckensohle<br />
eingebaut; es soll auch kleinste Sickerwassermengen, die ggf. unter der Beckensohle<br />
anfallen, sammeln. Dieses System wird so konzipiert, dass die Bereiche des<br />
Sickerwasseranfalls lokalisiert und ggf. vorhandene Leckagen repariert werden können.<br />
Das Sickerwasser wird zurück in das Becken gepumpt. Das zweite System wird im Bereich<br />
des luftseitigen (außenliegenden) Ringdammkörpers eingebaut, es dient dem Sammeln und<br />
Ableiten von Niederschlagswasser, das in den äußeren Dammbereich einsickert.<br />
Zur optionalen Befüllung des Beckens ist eine Verbindungsleitung vom Hornbergbecken I<br />
zum Hornbergbecken II vorgesehen, die als erdverlegte Rohrleitung gebaut wird. Die Verbindungsleitung<br />
verläuft vom Anschlusspunkt am Hornbergbecken I über das Eingangsgebäude<br />
am Hornbergbecken II weiter in das Becken. Am Eingangsgebäude zweigt eine weitere<br />
Rohrleitung ab, die im Falle einer Restentleerung des Beckens betrieben werden kann,<br />
um das Restwasser, das nicht über die Druckschächte abgelassen werden kann sicher<br />
abzuleiten.<br />
Das Oberbecken wird mit einer Asphaltbetonoberflächendichtung versehen. Diese "Dichtungshaut"<br />
wird im gesamten Beckeninneren und bis auf die Ringdammkrone hoch eingebaut<br />
und nur von den Einlauftürmen durchdrungen. Jeder der beiden Einlauftürme wird<br />
genau über einem der beiden vertikalen Druckschächte angeordnet. Er enthält eine Absperreinrichtung<br />
(Zylinderschütz), die es ermöglicht, den Druckschacht vom Becken hydraulisch<br />
zu trennen. Aus hydraulischen Gründen werden Mindestabstände der Türme zum<br />
Ringdamm vorgesehen.<br />
4
Abgesehen von der Anordnung zweier Einlauftürme wird das Becken in allen wesentlichen<br />
Komponenten dem bereits bestehenden Hornbergbecken I entsprechen.<br />
2.1.2 Druckschächte<br />
Der Bau des Hornbergbecken II erfolgt als unabhängige Baustelle ohne direkte Abhängigkeit<br />
von den anderen Bauteilen außer im Bereich der beiden Druckschachtausmündungen.<br />
Hier müssen Voreinschnitte ausgehoben werden, die nacheinander die folgenden Arbeiten<br />
ermöglichen:<br />
- Auffahren der Schächte<br />
- Einfahren und Hinterbetonieren der Stahlpanzerungen<br />
- Bau der Einlauftürme<br />
Die Druckschächte können nach heutigem Wissensstand im Vollquerschnitt im so genannten<br />
Raisebore-Verfahren aufgefahren werden. Bei diesem Verfahren wird zunächst ein Pilotloch<br />
von der Oberfläche nach unten in eine zuvor im Kavernenbereich ausgebrochene<br />
Schutterkammer gebohrt. Danach wird ein Bohrkopf mit Großquerschnitt mittels eines durch<br />
das Pilotloch geführten Gestänges von unten nach oben gezogen. Jeder der beiden<br />
Schächte wird mit einem Durchmesser von etwa 6 m gebohrt, was beim heutigen Stand der<br />
Technik im Vollschnitt möglich ist. Sollten unerwartet ungünstige geologische Verhältnisse<br />
in den Schachtlagen angetroffen werden, können nur Schutterschächte mit geringerem<br />
Durchmesser, die nachfolgend herkömmlich im Sprengvortrieb aufgeweitet werden müssen,<br />
im Raisebore-Verfahren aufgefahren werden.<br />
Die Arbeiten an den beiden Druckschächten werden parallel und zeitgleich zu den Erd- und<br />
Dichtungsarbeiten im Becken ausgeführt.<br />
Die Schutterkammern im Kavernenbereich werden gebraucht, um den beim Auffahren der<br />
Schächte anfallenden Abraum aufnehmen und abfahren zu können. Dort werden später die<br />
unteren Krümmer des oberwasserseitigen Wasserwegs eingebaut. Die Verbindung zwischen<br />
den beiden Schutterkammern und dem Zufahrtsstollen muss so rechtzeitig ausgebrochen<br />
sein, dass nach dem Durchstoßen der aus dem Oberbecken gebohrten Pilotbohrungen<br />
sofort mit dem Schachtaufweiten begonnen werden kann.<br />
2.1.3 Zufahrtsstollen<br />
Bevor die Arbeiten im Kavernenbereich begonnen werden können, muss zuerst der Zufahrtsstollen<br />
ausgebrochen werden. Die kürzeste Verbindung ist vom schon vorhandenen<br />
Abzweig des Zufahrtsstollens der Kaverne des <strong>PSW</strong> Wehr herstellbar; dieser Abzweig (der<br />
"Verbindungsstollen") wurde bereits in den 70er Jahren gebaut. Der Ausbruch des neuen<br />
Zufahrtsstollens wird sowohl am Teilstück „Neues Portal des Zufahrtsstollens - Verbindungsstollen“<br />
als auch am Teilstück „Verbindungsstollen – Kaverne“ gleichzeitig begonnen.<br />
Beide Teilstücke werden konventionell im Sprengvortrieb ausgebrochen.<br />
5
2.1.4 Kavernen<br />
Die vorhandene Anfahrt des Baubereichs über die L 148 ist als Verkehrsanbindung aus<br />
baulicher Sicht gut geeignet. Der Kavernenausbruch ist bis zur Fertigstellung des Unterwasserstollens<br />
durch die Ortslage Wehr zu transportieren. Das Baumaterial für die Kaverne<br />
und die technische Ausrüstung sind ebenfalls durch Wehr zu transportieren. Baustelleneinrichtungsflächen<br />
können auf und hinter dem Betriebsgelände des <strong>PSW</strong> Wehr im Mühlegrabental,<br />
in den benachbarten Gewannen Schindelgraben und Ochsenmatt zur Verfügung<br />
gestellt werden. Die Elektrizitäts- und Wasserversorgung kann aus dem Betriebsgelände<br />
des <strong>PSW</strong> Wehr zur Verfügung gestellt werden.<br />
Die Kavernen werden im konventionellen Sprengvortrieb aufgefahren. Zunächst wird ein<br />
Stollen längs des Kavernendaches vorgetrieben, danach wird zu beiden Seiten hin das<br />
Kavernendach in voller Breite ausgebrochen. Nach Ausbruch einer ersten Ebene (Strosse)<br />
werden an beiden Wänden Balken betoniert, auf denen zunächst Baukräne laufen und<br />
später Dachelemente montiert werden können. Die Kaverne wird dann bis auf volle Höhe<br />
ausgebrochen und der Abraum durch geeignete Stollen, die temporär als Zufahrten genutzt<br />
werden, geschuttert.<br />
Je nach Art der gewählten maschinellen Ausrüstung sind die Kavernen für den Einbau von<br />
entweder vier größeren oder sechs kleineren Maschinensätzen konzipiert. Die Abmessungen<br />
der alternativ vorgesehenen Kavernen variieren deshalb in ihren Höhen, Breiten und<br />
Längen. Die Gesamt-Ausbruchvolumina der Untertagebauwerke werden dadurch aber nur<br />
gering beeinflusst. Auch die Orientierung der Kavernenachsen ist noch nicht endgültig festgelegt;<br />
der gegenwärtig im Bau befindliche Sondierstollen wird bezüglich der Orientierung<br />
der Kavernenachsen die erforderlichen Hinweise geben.<br />
2.1.5 Unterwasser-Stollensystem<br />
Für die Stollenarbeiten im Unterwasser (UW) ist eine separate Baustelleneinrichtungsfläche<br />
nötig, da der Stollen vom Unterbecken aus mit einer Tunnelbohrmaschine (TBM) aufgefahren<br />
werden soll. Dies ist relativ unproblematisch, da die B 34 sehr nahe liegt, die in Frage<br />
kommenden Flächen landwirtschaftlich genutzt sind und in einiger Entfernung von Ortschaften<br />
liegen. Elektrizitäts- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung sind von Wehr,<br />
Ortsteile Öflingen bzw. Brennet oder Wallbach unproblematisch herstellbar.<br />
Sowohl der UW-Stollen als auch der Kavernenbereich mit den Wasserwegen im Oberwasser<br />
(OW) erfordern einen frühestmöglichen Baubeginn. Für den UW-Stollen wurden daher<br />
drei Monate für die Mobilisierung bis zum Stollenanschlag vorgesehen. Um möglichst früh<br />
und unabhängig von anderen Bauaktivitäten mit dem Ausbruch des UW-Stollens beginnen<br />
zu können, ist vorgesehen, zunächst einen Fensterstollen zur UW-Stollenstrecke aufzufahren.<br />
Der Fensterstollen wird etwa 280 m vom Schieberschacht des Auslaufbauwerks entfernt<br />
auf den UW-Stollen treffen; an dieser Stelle wird dann umgehend eine Kammer ausgebrochen,<br />
in der die TBM endmontiert wird und das Auffahren des UW-Stollens beginnt.<br />
6
Der Fensterstollen wird anschließend für den Transport des Aushubmaterials nach Übertage<br />
umgebaut.<br />
Um die Ortsdurchfahrt Wehr von Transporten zu entlasten, soll ein Teil des Kavernenausbruchs<br />
durch den Unterwasserstollen geschuttert werden. Aus diesem Grund muss mit dem<br />
Bau des Unterwasserstollens möglichst frühzeitig begonnen werden. Da der UW-Stollen<br />
neben dem Transport von Aushub auch für Betontransporte in den Kavernenbereich dienen<br />
soll, ist das Auskleiden der Tunnelstrecke mit Beton (nach heutiger Einschätzung werden<br />
etwa 20% des gesamten Tunnels mit Tunnelschalung auszukleiden sein) so spät wie möglich<br />
zu beginnen.<br />
Die UW-Verteilrohrleitung und sonstige Verbindungselemente sowie das Wasserschloss<br />
werden erst begonnen, wenn die Transformatorenkaverne ausgebrochen ist.<br />
2.1.6 Haselbecken<br />
Der Bau des Haselbeckens benötigt ebenfalls eine eigene Infrastruktur und Baustelleneinrichtung.<br />
Die jetzige Erschließung ist durch einspurige Straßen vorhanden. Eine leistungsfähige<br />
Straßenanbindung an die B 34 ist erforderlich und kann ohne Störung von Ortschaften<br />
im Rahmen der Baustelleneinrichtung (Verbreiterung der bestehenden Zufahrt)<br />
gebaut werden. Elektrizitäts- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung kann von<br />
Wehr, Ortsteile Öflingen bzw. Brennet oder von Wallbach herangeführt werden.<br />
Mobilisierung und Baustelleneinrichtung erfordern 3 Monate. In dieser Zeit kann mit der<br />
Rodung und dem Aushub zur Gründung des Hauptdammes begonnen werden. In den folgenden<br />
36 Monaten wird der Hauptdamm gebaut, der dann im letzten Quartal des dritten<br />
Baujahres fertig gestellt wird. Als Dammtyp ist entweder ein Felsschüttdamm mit innenliegender<br />
Asphaltdichtung oder eine Betongewichtsmauer vorgesehen. Dies ist abhängig von<br />
den in der Gründungsfläche vorgefundenen geologischen Verhältnissen. Kommt eine Betonmauer<br />
zur Ausführung, so sollte Ausbruchmaterial aus dem Unterwasserstollen als Betonzuschlag<br />
verwendet werden. Beim Bau eines Schüttdammes wird weiteres Felsschüttmaterial<br />
aus sonstigen untertägigen Ausbrüchen des Projekts und, soweit benötigt, aus<br />
einem im Unterbecken liegenden Steinbruch (Seitenentnahme) im Dammkörper eingebaut.<br />
Die Abschlussdämme I und II sollen so frühzeitig begonnen werden, dass ein Teil des Aushubs<br />
der Hauptdammgründung voraussichtlich direkt ohne Zwischenlagerung für den Bauverwendet<br />
werden kann.<br />
Das Auslaufbauwerk des Unterwasserstollens kann weitgehend unabhängig von anderen<br />
Bauwerken erstellt werden.<br />
7
2.1.7 Fensterstollen<br />
Der Fensterstollen wird im konventionellen Sprengvortrieb fallend aufgefahren. Nur der<br />
Portalbereich, der östlich der Sportplätze von Brennet liegt, und die dorthin verlaufende<br />
Zufahrtsstraße nehmen dauerhaft Flächen in Anspruch. Der Stollen soll bauzeitlich als Zugang<br />
zum Unterwasserstollen und danach als Zugang zu einer Schieberkammer dienen; in<br />
dieser Schieberkammer werden die Absperrschieber für die Pflichtwasserabgabe in den<br />
Haselbach sowie die Unterbecken-Restentleerung zum Rhein untergebracht werden.<br />
2.1.8 Energieableitungsstollen<br />
Der Energieableitungsstollen wird im konventionellen Sprengvortrieb aufgefahren. Der Ausbruch<br />
erfolgt von der Kavernenlage aus in steigender Richtung, um die Wasserhaltung zu<br />
vereinfachen; lediglich der Portalbereich, der auf dem Gelände der Übergabestation liegt,<br />
wird von außen ausgebrochen. Da der Stollen auch der Belüftung und im Brandfall der Entrauchung<br />
der Kavernen dienen soll, wird dieser mit einem großen Querschnitt ausgeführt.<br />
Damit ist es möglich, den Stollen ggf. zunächst im Teilquerschnitt aufzufahren und später in<br />
fallendem Vortrieb aufzuweiten.<br />
2.1.9 Übergabestation<br />
Die Übergabestation an der Ausmündung des Energieableitungstollens ist etwa 200 m<br />
nordwestlich der Straßenabzweigung K 6535 / K 6537 bei Strick platziert. Die Zufahrt erfolgt<br />
direkt von dieser Straßenabzweigung aus über eine eigene Zufahrtsstraße. Die für diese<br />
Bauwerke benötigten Flächen werden von der Kreisstraße aus erschlossen.<br />
2.1.10 Freileitung<br />
Aus dem Bereich der Übergabestation erfolgt der Anschluss an die bestehende 400-kV-<br />
Freileitung vom <strong>PSW</strong> Wehr zum Netzknoten Kühmoos. An den Masten der Freileitung werden<br />
hierzu zusätzliche Traversen und Leiterseile angebracht. Eine neue Leitungstrasse<br />
bzw. das Errichten neuer Masten ist daher nicht erforderlich.<br />
2.2 Bauflächen<br />
Für den Bau des <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> werden in den einzelnen Baubereichen unterschiedlich große<br />
Bauflächen benötigt. Für jeden Baubereich können diese Flächen in dauerhaft und temporär<br />
in Anspruch genommene Flächen unterschieden werden, wobei dauerhaft in Anspruch<br />
genommene Flächen wiederum durch die funktionalen Bauwerke des <strong>Pumpspeicherkraftwerk</strong>es<br />
oder durch Zufahrten zu diesen Bauwerken belegt werden. Temporär genutzte<br />
Flächen dienen in der Regel für Baustelleneinrichtungen, die nach Beendigung der Baumaßnahmen<br />
wieder rückgebaut werden.<br />
8
Die in den jeweiligen Baubereichen benötigten Flächen sind in den als Anlagen beigefügten<br />
Planunterlagen dargestellt. Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die in Anspruch<br />
genommenen Flächen. Bei dauerhaft in Anspruch genommenen Flächen wird davon ausgegangen,<br />
dass diese später nicht anderweitig genutzt werden können, obwohl dies für<br />
Oberbodendeponien nicht zwingend zutreffen muss. Temporär genutzte Flächen werden<br />
zum Abschluss der Baumaßnahmen wieder in ihren Ursprungszustand rückgebaut; Rohrleitungstrassen<br />
werden voraussichtlich als nicht überbaute Korridore erhalten bleiben (diese<br />
können aber ggf. zur Anlage von Wegen o.ä. genutzt werden).<br />
Tabelle 2<br />
Flächeninanspruchnahme des <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong><br />
Baubereich Bauwerk Flächengröße Nutzung<br />
Oberbecken<br />
Unterbecken<br />
Fensterstollen<br />
Speicherbecken mit Ringdamm und<br />
Betriebsstraßen<br />
58,5 ha dauerhaft<br />
Zufahrt Eingangsgebäude 0,2 ha dauerhaft<br />
Baustelleneinrichtungsflächen (BE-<br />
Flächen)<br />
8,0 ha temporär<br />
Füllleitung vom Hornbergbecken I 1,1 ha als Trasse<br />
Restentleerungsleitung 0,6 ha als Trasse<br />
Speicherbecken mit Dämmen, Auslaufbauwerk<br />
und Betriebsstraßen<br />
Baustellenflächen (z.B. Baugrube<br />
Hauptdamm)<br />
49,8 ha dauerhaft<br />
8,7 ha temporär<br />
BE-Flächen 2,5 ha temporär<br />
Füllleitung vom Eggbergbecken 2,9 ha als Trasse<br />
Restentleerungsleitung 0,7 ha als Trasse<br />
BE-Flächen bei Restentleerung 1,4 ha temporär<br />
Objektfläche inkl. Zufahrt 0,3 ha dauerhaft<br />
BE-Flächen 0,2 ha temporär<br />
Übergabestation Objektfläche mit Betriebsstraßen 1,4 ha dauerhaft<br />
Untertagebauwerke (Kavernen,<br />
Stollen, Schächte)<br />
Oberboden-Deponien<br />
BE-Flächen (auch abgesetzt) 2,7 ha temporär<br />
Einbau von Oberboden (ca.<br />
200.000 m³) aus Oberbeckenbereich<br />
bis zu 33,6 ha<br />
(ca. 10 ha bei 2 m<br />
Einbauhöhe)<br />
Teilweise<br />
dauerhaft,<br />
jedoch<br />
rekultivierbar<br />
Optionale Zwischendeponie bei Brennet 3,3 ha temporär<br />
9
2.3 Transportwege<br />
Die überwiegende Zahl der Baubereiche ist über das öffentliche Straßennetz in geeigneter<br />
Weise anfahrbar, oder es bedarf nur kleinerer Ausbaumaßnahmen, um für den Bauablauf<br />
zufriedenstellende Zufahrtssituationen herzustellen.<br />
Der Baubereich Oberbecken ist über die K 6535 in seinem Nordbereich direkt anfahrbar;<br />
die Kreisstraße stellt eine für alle gängigen Transporte geeignete Verbindung zum übergeordneten<br />
Straßennetz (z.B. B 34, B 518) her. Für Transporte von Oberboden zu Deponien<br />
sind hauptsächlich Waldwege in der Nähe der Baustelle vorgesehen, insbesondere zum<br />
potenzielle Deponiestandort Steinbruch Wickartsmühle (OD 05) auch öffentliche Straßen. In<br />
unmittelbarer Nachbarschaft zum Baubereich Oberbecken liegt der Baubereich Übergabestation,<br />
der ebenfalls von der Kreisstraße K 6535 aus direkt angefahren werden kann. Der<br />
Baubereich Unterbecken kann von der B 34 aus (Abfahrt Wallbach) angefahren werden,<br />
wenn die vorhandene Unterführung unter der stillgelegten Bahnstrecke zwischen Bad Säckingen<br />
und Wehr für das Befahren mit Baufahrzeugen angepasst wird.<br />
Der Baubereich Zufahrtsstollen / Untertagebauwerke ist nur nach Durchfahrt durch die Ortschaft<br />
Wehr erreichbar. Besonders der Abtransport des Aushubs aus den Untertagebaustellen<br />
bedarf deshalb der sorgfältigen Planung, soweit er am Portal des Zufahrtsstollens<br />
anfällt. Hier ist keine Deponie vorhanden. Der Bereich Schindelgraben kann als Zwischendeponie<br />
für den Materialumschlag genutzt werden. Dies bedeutet, dass das Material durch<br />
die Ortslage von Wehr Richtung Haselbecken zu transportieren ist. Die für die Transporte<br />
vorgesehenen Straßen sind in den Anlagen 4-24 bis 4-26 dargestellt.<br />
2.4 Flächen für Oberboden-Deponien<br />
In den Baubereichen beider Becken fällt Bodenaushub an, der für die Bauwerke nicht verwendet<br />
werden kann und deshalb deponiert werden muss. Für den Aushub aus dem Baubereich<br />
des Unterbeckens ist vorgesehen, diesen bei Eignung für den Bau der Abschlussdämme<br />
I und II zu verwenden. Überschüssiger Aushub wird in unter dem Absenkziel liegenden<br />
Bereichen im Inneren des Unterbeckens, im Bereich der geplanten Materialentnahme<br />
deponiert oder zur Andeckung an der Luftseite des Hauptdamms verwendet. Die<br />
hier verfügbaren Räume reichen nach heutiger Abschätzung aus, um die zu deponierenden<br />
Aushubmengen aufzunehmen.<br />
Deponieflächen außerhalb der Baubereiche sind daher nur für die Ablagerung von Oberboden,<br />
der aus dem Baubereich des Oberbeckens stammt, notwendig. Da die insgesamt abzulagernde<br />
Menge nach vorläufiger Ermittlung auf etwa 200.000 m³ geschätzt wird, ist es<br />
zur Reduzierung des Transportverkehrs sinnvoll, Deponieflächen zu wählen, die in nicht<br />
allzu großer Entfernung zum Baubereich Oberbecken liegen und gut anfahrbar sind.<br />
Die in die Vorauswahl einbezogenen Deponieflächen befinden sich zumeist in einer Entfernung<br />
von nicht mehr als etwa 2 km vom Baubereich Oberbecken. Auch die Fahrentfernung<br />
10
liegt für diese Flächen im baubetrieblich interessanten Bereich. Die Nutzung der Deponie im<br />
Steinbruch bei der Wickartsmühle bedarf einer Anfahrt von etwa 8 km. Hier können unterschiedliche<br />
Fahrtrouten genutzt werden. Die Fahrtrouten zu den Oberboden-Deponien sind<br />
in Anlage 4-23 dargestellt.<br />
Die Auswahl der endgültig zu nutzenden Oberboden-Deponien steht derzeit noch aus und<br />
wird im Planfeststellungsverfahren konkretisiert. Die Oberboden-Deponien werden rekultiviert.<br />
2.5 Bauzeit<br />
Der Baubetrieb im Baubereich des Oberbeckens wird mehr oder weniger stark durch die<br />
saisonal wechselnden Wetterbedingungen geprägt sein; im Winter werden speziell der Erdund<br />
Asphaltbau zeitweise ausgesetzt. Andere Gewerke (z. B. Bau der Druckschächte) werden<br />
teils Hallen oder Zelte nutzen, um die witterungsbedingten Zeiten von Unterbrechungen<br />
möglichst klein zu halten. Die Gesamtbauzeit für das Oberbecken wird etwa 4½ Jahre<br />
betragen.<br />
Es wird von einer kürzeren Bauzeit für das Haselbecken ausgegangen. Abhängig von den<br />
eingesetzten Geräten und dem gewählten Typ des Hauptdamms könnte das Unterbecken<br />
in etwa 3 Jahren gebaut werden. Für den Bau des Unterwasserstollens mit Auslaufbauwerk<br />
wird allerdings eine Zeit von zusätzlich etwa 18 Monaten notwendig sein, so dass die Zeit<br />
für die erstmalige Nutzung des Beckens zur Erstbefüllung durch diese Aktivität bestimmt<br />
wird.<br />
Der UW-Stollen kann wirtschaftlich nur mit einer TBM aufgefahren werden. Bei einer durchschnittlichen<br />
Vortriebsleistung von ca. 500 m / Monat sind ca. 16 Monate erforderlich. Das<br />
nachfolgende teilweise Auskleiden des Stollens erfolgt in rd. 5½ Monaten.<br />
Der Zufahrtsstollen erreicht die Kavernenlage nach etwa 10 Monaten. Der Aushub der Maschinenkaverne<br />
erfolgt in den anschließenden 22 Monaten. Damit ist der Aushub der Maschinenkaverne<br />
durch den Zufahrtsstollen zu schuttern. Der UW-Stollen erreicht die Kavernenlage<br />
etwa zeitgleich mit dem Abschluss der Aushubarbeiten in der Maschinenkaverne.<br />
Die beiden Ziel-(Schutter-)kammern für die Druckschächte werden gegen Ende des ersten<br />
Baujahres erreicht. Danach wird mit dem zeitgleichen Ausbruch der Druckschächte begonnen.<br />
Es wurde ein Ausbruch per Raiseboring mit 4,4 m Vortriebsleistung je Tag zu Grunde<br />
gelegt. Daraus ergeben sich ca. 5½ Monate für das Auffahren jedes Schachtes. Nach Einbau<br />
der Schachtsicherung werden mit ca. 1,15 m pro Tag Stahlrohre eingebaut und hinterbetoniert,<br />
was ca. 20 Monate Bauzeit erfordert. Fertigstellung ist etwa zum Ende des vierten<br />
Baujahres, woran sich der Korrosionsschutz für die Stahlrohre anschließt. Das ermöglicht<br />
den rechtzeitigen Abbau der Baustelleneinrichtung im Oberbecken, um dort die dann noch<br />
durchzuführenden Beton- und Dichtungsarbeiten zu ermöglichen.<br />
11
Der Kavernenausbau mit Montage der Ausrüstungsteile dauert entsprechend den bei der<br />
Kaverne des <strong>PSW</strong> Wehr gemachten Erfahrungen ca. 2½ Jahre, bis der erste Maschinensatz<br />
in Betrieb gehen kann. Dabei ist eine Überschneidung der Ausbruch- und Betonarbeiten<br />
von einem Monat angesetzt worden. Der erste Maschinensatz kann nach ca. 63 Monaten<br />
Bauzeit in Betrieb genommen werden; nach ca. einem weiteren Jahr kann der letzte<br />
Maschinensatz ans Netz gehen.<br />
Die Transformatorenkaverne wird innerhalb von 9 Monaten ausgebrochen, und in weiteren<br />
8 Monaten erfolgt der Einbau der Ausrüstungsteile.<br />
Die Gesamtbauzeit inkl. aller Restarbeiten für das Projekt <strong>Atdorf</strong> wird nach gegenwärtiger<br />
Planung auf 6 Jahre veranschlagt. Diese unter Berücksichtigung der oben geschilderten<br />
Annahmen ermittelte Bauzeit kann je nach der jahreszeitlichen Positionierung des Baubeginns<br />
für die verschiedenen Baubereiche variieren.<br />
12
3 Umweltwirkungen<br />
3.1 Einleitung und Aufgabenstellung<br />
In der vorliegenden Unterlage werden jene Vorhabenswirkungen auf Natur und Landschaft<br />
betrachtet, die aus Bautätigkeiten resultieren. Vielfach sind die Auswirkungen zeitlich befristet.<br />
Soweit Schutzgutausprägungen verändert werden, die nicht oder nur über lange Zeiträume<br />
zur Regeneration fähig sind, können baubedingte Auswirkungen aber auch dauerhaft<br />
sein. Die potenziellen Oberboden-Deponien sind ebenfalls Gegenstand der Betrachtung.<br />
Die anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen des <strong>Pumpspeicherkraftwerk</strong>s <strong>Atdorf</strong> werden<br />
in der UVS beschrieben (Mappe 3).<br />
Baubedingte Umweltwirkungen entstehen durch:<br />
o Errichtung der Untertageanlagen<br />
o Nutzung der Baunebenflächen<br />
o Anlage der dauerhaften Oberboden-Deponien<br />
o Baubedingten Verkehr<br />
Errichtung der Untertageanlagen<br />
Die folgenden Untertageanlagen zählen zum <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong>:<br />
o Kaverne mit den maschinentechnischen Anlagen ca. 780 m unter dem Hornbergbecken<br />
II<br />
o Zufahrtsstollen (Länge ca. 3,2 km) zur Kaverne mit Eingang auf dem Betriebsgelände<br />
des Kavernenkraftwerks Wehr<br />
o Energieableitungsstollen als Schrägstollen von der Kaverne zur Übergabestation<br />
östlich Rüttehof oberhalb des Mühlegrabentals, dient gleichzeitig als Zuluft- und Entrauchungsstollen<br />
sowie als weiterer Fluchtweg<br />
o Zwei Druckschächte mit je 4,8 m Durchmesser zwischen dem Hornbergbecken II<br />
und den Maschinensätzen in der Kaverne)<br />
o Unterwasserstollen von der Kaverne zum Haselbecken (Länge 8,6 km, Durchmesser<br />
9,2 m)<br />
o Der Fensterstollen am Haselbecken führt vom Portal östlich der Sportplätze von<br />
Brennet zum Unterwasserstollen. Bauzeitlich dient er als Zugang zum Unterwasserstollen,<br />
danach als Zugang zu einer Schieberkammer, in der die Absperrschieber<br />
für die Wasserabgabe in den Haselbach sowie die Restentleerung untergebracht<br />
werden.<br />
o Entleerungsstollen vom Haselbecken durch den Nordwestteil des Duttenbergs (am<br />
Hangfuß zum Rheintal schließt eine erdverlegte Rohrleitung an)<br />
13
Die Stollen und Druckschächte können wegen ihrer tiefen Lage im Gesteinsuntergrund keine<br />
anlagebedingten Auswirkungen auf Schutzgüter des UVPG entfalten. Baubedingte<br />
Auswirkungen sind wenig wahrscheinlich, aber nicht von vornherein ausgeschlossen.<br />
Baunebenflächen<br />
In der nahen Umgebung der Beckenstandorte werden Flächen zur Baustelleneinrichtung<br />
(BE-Flächen), zum Materialumschlag, als Arbeitsraum, für Zwischendeponien etc. benötigt.<br />
Nach dem gegenwärtigen Planungsstand werden die folgenden Flächen benötigt:<br />
o BE-Flächen:<br />
- 8,0 ha am Nordfuß des Abhaus für die Errichtung des Oberbeckens (inklusive<br />
potenzieller Deponiefläche OD 04)<br />
- 2,5 ha am Ausgang des Haselbachtals für die Errichtung des Unterbeckens<br />
- 1,4 ha am Ausgang des Haselbachtals zur Errichtung der Restentleerung für das<br />
Haselbecken<br />
- 0,7 ha für den Zufahrtsstollen im Mühlegrabental<br />
- 0,2 ha für den Fensterstollen am Haselbecken<br />
- 1,7 ha im Industriegebiet „Ochsenmatt“ unterhalb des Wehrabeckens (Aufbereitung<br />
von Stollenausbruch als Betonzuschlag und ggf. Betonmischanlage)<br />
o Arbeitsräume / Baubereiche:<br />
- 1,4 ha Arbeitsraum um das Oberbecken<br />
- 8,7 ha Arbeitsraum am und um das Unterbecken (enthält Teile des Arbeitsraumes<br />
Fensterstollen)<br />
- 1,1 ha Baubereich für die Füllleitung Hornbergbecken I - Hornbergbecken II<br />
- 0,6 ha Baubereich für die Restentleerungsleitung des Hornbergbeckens II<br />
- 2,9 ha Baubereich für die Füllleitung Eggbergbecken - Haselbecken<br />
- 0,7 ha Baubereich für die Restentleerungsleitung des Haselbeckens<br />
- 0,2 ha Baubereich für die Mindestwasserabgabeleitung am Haselbecken (teilweise<br />
im Arbeitsraum des Unterbeckens enthalten)<br />
o Temporäre Zwischendeponien:<br />
- 0,3 ha im Wehratal, Bereich „Schindelgraben“<br />
- 3,3 ha südlich von Brennet (optional)<br />
Dauerhafte Oberboden-Deponien<br />
Im Rahmen des Vorhabens wird ein weitgehender Massenausgleich angestrebt, indem<br />
Aushub und Ausbruch der Untertagebauanlagen zum Bau der Dämme verwendet werden.<br />
Ein vollständiger Massenausgleich ist aber nicht erreichbar. Ca. 200.000 m³ an Aushub<br />
14
müssen dauerhaft deponiert werden. Hierzu sind weitere Flächen erforderlich. Im bisherigen<br />
Planungsverlauf wurden zahlreiche potenzielle Deponiestandorte für den Oberboden, die<br />
aufgrund ihrer Lage zu Vorhabensflächen und ihrer Erschließung technisch geeignet wären,<br />
einer orientierenden Betrachtung ihrer Auswirkungen unterzogen. Ihre Gesamtfläche betrug<br />
ca. 40 ha. Ausschlusskriterien waren<br />
o die Flächeninanspruchnahme in geschützten Biotopen nach § 32 NatSchG oder §<br />
30a LWaldG,<br />
o die Flächeninanspruchnahme in Schutzgebieten nach § 32 LWaldG oder §§ 26, 31,<br />
33, 36 NatSchG,<br />
o eine landschaftlich besonders exponierte Lage ohne die Möglichkeit einer landschaftsgerechten<br />
Neugestaltung oder<br />
o zum Zeitpunkt der Prüfung der jeweiligen Fläche erkennbare, besonders bedeutsame<br />
Flächenfunktionen für den Naturschutz.<br />
Nach dem Auswahlverfahren verblieben die folgenden potenziellen Deponiestandorte für<br />
Oberboden, deren Umweltwirkungen näher geprüft werden:<br />
o Deponie OD 04, am Nordfuß des Abhaus, während der Bauzeit Nutzung als BE-Fläche<br />
(5,7 ha, ausreichend für 82.000 m³)<br />
o Deponie OD 05, Steinbruch Wickartsmühle südöstlich Rickenbach (4,0 ha, ausreichend<br />
für 53.500 m³)<br />
o Deponie OD 07a, Fläche nördlich des Hornbergbeckens I (11,6 ha, ausreichend für<br />
179.000 m³)<br />
o Deponie OD 07c, Fläche nördlich des Hornbergbeckens I (1,1 ha, ausreichend für<br />
12.100 m³)<br />
o Deponie OD 08, Fläche nördlich des Hornbergbeckens I (6,4 ha, ausreichend für<br />
100.000 m³)<br />
o Deponie OD 09, Fläche östlich des Hornbergbeckens I (2,1 ha, ausreichend für<br />
25.900 m³)<br />
o Deponie OD 11a, Fläche am Südosthang des Abhaus (1,5 ha, ausreichend für<br />
18.300 m³)<br />
o Deponie OD 11b, Fläche am Südosthang des Abhaus (6,9 ha, ausreichend für<br />
86.500 m³)<br />
Generell wird von einer Einbauhöhe von 2 m ausgegangen. Auffüllungen von Senken wie<br />
im Steinbruch Wickartsmühle (OD 05) können größere Einbauhöhen erreichen.<br />
Nicht alle dieser potenziellen Standorte werden tatsächlich benötigt. Insgesamt könnten<br />
dort 550.000 m³ Aushub und Ausbruch deponiert werden. Dies sind deutlich mehr als das<br />
Doppelte der Massen, als nach gegenwärtigem Planungsstand anfallen. Die abschließende<br />
Auswahl und Festlegung der Deponiestandorte im Planfeststellungsverfahren kann u. a.<br />
unter besonderer Berücksichtigung ihrer Umweltwirkungen erfolgen. Grundsätzlich werden<br />
alle Oberbodendeponiestandorte gemäß Ihrer Vornutzung rekultiviert.<br />
15
Baubedingter Verkehr<br />
Baubedingter Verkehr wird einerseits zwischen der Baustelle Oberbecken und den Oberboden-Deponien<br />
zum Abtransport des Oberbodens sowie zwischen den Baustellen Untertage<br />
und dem Haselbecken zum Abtransport des Ausbruchmaterials entstehen, andererseits<br />
zwischen dem Hochrheintal bei Bad Säckingen und den Baustellen zum Antransport<br />
von Baustoffen und Material.<br />
Nach dem gegenwärtigen Planungsstand ist die Anlieferung von Baustoffen und Materialien<br />
über die folgenden öffentlichen Straßen vorgesehen:<br />
o Zum Oberbeckenstandort aus dem Wehratal über die Bundesstraße 518 Brennet -<br />
Wehr, die Landesstraße 155 bis auf halbe Höhe des Wehratal-Osthangs, von hier<br />
über die Kreisstraße 6535 nach Rüttehof und weiter zum Kreuzfeld am Nordfuß des<br />
Abhaus<br />
o Der Unterbeckenstandort kann aus dem Rheintal über die Bundesstraße 34 (Abfahrt<br />
Wallbach) unter Nutzung der hierfür anzupassenden Bahnunterführung der stillgelegten<br />
Bahnlinie Bad Säckingen-Wehr direkt angefahren werden.<br />
o Der Baubereich Zufahrtstollen/Untertagebauwerke am Betriebsgelände Wehr ist<br />
nach der Ortsdurchfahrt Wehr über die Landesstraße 148 erreichbar.<br />
Für den Abtransport von Aushub zu den meisten Oberboden-Deponien können untergeordnete<br />
Straßen und Waldwege im Nahbereich der Baustelle des Oberbeckens genutzt werden.<br />
Für die potentielle Oberboden-Deponie im Steinbruch Wickartsmühle (OD 05) müssten<br />
in größerem Umfang öffentliche Straßen mit mehreren Ortsdurchfahrten genutzt werden.<br />
Es werden nicht alle Deponien tatsächlich benötigt; dementsprechend wird auch nur ein Teil<br />
der aufgeführten Straßen- und Wegeverbindungen genutzt werden müssen.<br />
Bauliche Veränderungen an vorhandenen Wegen und Straßen in großem Umfang sind<br />
gegenwärtig nicht vorgesehen. Kleinere Anpassungen sind z. B. bei der Bahnunterführung<br />
der stillgelegten Bahnlinie Bad Säckingen-Wehr und evtl. bei den Waldwegen zu den Deponien<br />
erforderlich.<br />
3.2 Auswirkungen auf das Schutzgut Boden<br />
Die folgenden Auswirkungen sind denkbar (vgl. Karte U 4.3-2):<br />
o Einschränkung von Bodenfunktionen durch Überdeckung (dauerhafte Oberbodendeponien)<br />
o Verlust und Einschränkung der Bodenfunktionen durch Abgrabung und Umlagerung<br />
in Baubereichen<br />
o Temporäre Einschränkung der Bodenfunktionen durch Abgrabung, Umlagerung,<br />
Verdichtung und Oberbodenabtrag in den Baubereichen<br />
o Temporäre Einschränkung von Bodenfunktionen durch Überdeckung von Boden auf<br />
den Flächen der Zwischendeponien<br />
o Veränderung organischer Böden durch Einwehung mineralischer Stäube<br />
16
3.2.1 Einschränkung von Bodenfunktionen durch Überdeckung (Oberbodendeponien)<br />
Für dauerhafte Deponien sind 8 potenzielle Standorte Gegenstand der Umweltverträglichkeitsuntersuchung.<br />
Die dauerhaften Deponien werden aus Oberboden aufgebaut, der nicht im Zuge des angestrebten<br />
Massenausgleichs verwendet werden kann. Sie werden nach der Arbeitshilfe des<br />
Umweltministeriums „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“<br />
als anthropogene Auftragssubstrate eine geringe bis mäßige Leistungsfähigkeit für die Bodenfunktionen<br />
aufweisen (Wertstufe 2), weil die natürliche Bodenstruktur nicht mehr bestehen<br />
wird. An den einzelnen Deponiestandorten befinden sich die folgenden Böden:<br />
Tabelle 3<br />
Böden der potenziellen Flächen für dauerhafte Deponien<br />
Bodentyp<br />
Bodenfunktionen 1) / Bewertungsklasse<br />
2)<br />
Braunerde aus Fließerden - Natürliche Vegetation: 4<br />
- Kulturpflanzen: 3<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />
- Organ. Schadstoffe: 3<br />
- Säuren: 3<br />
Braunerde aus Fließerden<br />
und Gneis-<br />
Verwitterungsmaterial<br />
Braunerde aus Granitzersatz<br />
und Fließerden<br />
Braunerde und podsolige<br />
Braunerde<br />
aus Granit<br />
Standort bedeutend<br />
- Natürliche Vegetation: 4<br />
- Kulturpflanzen: 3<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />
- Organ. Schadstoffe: 3<br />
- Säuren: 3<br />
Standort hoher Bedeutung<br />
- Natürliche Vegetation: 4<br />
- Kulturpflanzen: 3<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 4<br />
- Organ. Schadstoffe: 4<br />
- Säuren: 3<br />
Standort hoher Bedeutung<br />
- Natürliche Vegetation: 4<br />
- Kulturpflanzen: 2<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 2<br />
- Organ. Schadstoffe: 3<br />
- Säuren: 4<br />
Standort hoher Bedeutung<br />
17<br />
Deponie / Fläche<br />
Deponie OD 05: 0,01 ha<br />
Deponie OD 04: 5,66 ha (gleichzeitig<br />
BE-Fläche)<br />
Deponie OD 05: 0,60 ha<br />
Deponie OD 07a: 11,58 ha<br />
Deponie OD 07c: 1,11 ha<br />
Deponie OD 08: 6,38 ha<br />
Deponie OD 09: 2,05 ha<br />
Deponie OD 11b: 5,90 ha<br />
Deponie OD 11a: 0,41 ha<br />
Deponie OD 11b: 0,05 ha<br />
Deponie OD 11a: 1,12 ha<br />
Deponie OD 11b: 0,99 ha<br />
Rohstoffabbauflächen nicht bewertet Deponie OD 05: 3,42 ha<br />
1) Bewertung der Bodenfunktionen:<br />
5 = sehr hohe Leistungsfähigkeit<br />
4 = hohe Leistungsfähigkeit<br />
3 = mittlere Leistungsfähigkeit<br />
2 = geringe bis mäßige Leistungsfähigkeit<br />
1 = Boden ohne natürliche Bodenfunktionen
2) Nach Umweltministerium <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 1995<br />
Die nachfolgende Tabelle fasst zusammen, in welchem Umfang Standorte sehr hoher Bedeutung,<br />
hoher Bedeutung, bedeutende Standorte und sonstige Böden (Bewertungsstufen<br />
nach Umweltministerium <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 1995) durch die einzelnen dauerhaften Deponien<br />
überdeckt werden:<br />
Tabelle 4<br />
Bedeutung der von den einzelnen Deponien in Anspruch genommenen Standorte<br />
aus bodenkundlicher Sicht<br />
Deponie<br />
Standorte sehr<br />
hoher<br />
Bedeu<br />
tun<br />
g<br />
Standorte hoher<br />
Bedeu<br />
tun<br />
g<br />
Bedeutende<br />
Sta<br />
ndo<br />
rte<br />
Sonstige Böden<br />
(nic<br />
ht<br />
bewer<br />
tet)<br />
Deponie 04 - 5,66 ha - -<br />
Deponie 05 - 0,60 ha 0,01 3,42 ha<br />
Deponie 07a - 11,58 ha - -<br />
Deponie 07c - 1,11 ha - -<br />
Deponie 08 - 6,38 ha - -<br />
Deponie 09 - 2,05 ha - -<br />
Deponie 11a - 1,53 ha - -<br />
Deponie 11b - 6,94 ha - -<br />
3.2.2 Verlust und Einschränkung der Bodenfunktionen durch Abgrabung und Umlagerung<br />
in Baubereichen<br />
Von Abgrabung und Umlagerung sind Böden in Baubereichen betroffen.<br />
Die umfangreichste Abgrabung und Umlagerung von Boden erfolgt im Bereich der bis 50 m<br />
tiefen Baugrube für den Hauptdamm des Haselbeckens. Im Bereich der Dammaufstandsfläche<br />
und der luftseitig anschließenden Fläche, insgesamt ca. 13,7 ha, wird der Boden<br />
vollständig abgetragen und - mit Ausnahme der ca. 6,6 ha großen Aufstandsfläche des<br />
Hauptdamms - später wieder aufgebracht. Die Umlagerung führt zum Verlust des natürlichen<br />
Bodengefüges. Die Beseitigung der sich nur über langjährige Zeiträume regenerierenden<br />
Humusdecke kann die Bodenfunktionen in erheblichem Maß einschränken.<br />
Umgelagerte Böden entsprechen in ihren Eigenschaften weitgehend anthropogenen Auftragsböden,<br />
die nach der Arbeitshilfe des Umweltministeriums (2006) nur mehr eine geringe<br />
bis mäßige Funktionserfüllung aufweisen.<br />
Die nachfolgende Tabelle listet die Böden im Bereich der Baugrube für den Hauptdamm<br />
auf. Diejenigen Flächen, die später von dem Damm eingenommen werden, sind nicht enthalten;<br />
sie sind in als anlagebedingte Wirkung in der UVS berücksichtigt (Mappe 3, Kap.<br />
5.1.3).<br />
18
Tabelle 5<br />
Böden im Bereich der luftseitigen Baugrube für den Abschlussdamm des Haselbeckens<br />
Bodentyp Bodenfunktionen 1) / Bewertungsklasse 2) Fläche 3)<br />
Braunerde und Pelosol aus tonreichen Rotliegend-Sedimenten<br />
- Natürliche Vegetation: 4<br />
3,80 ha<br />
- Kulturpflanzen: 3<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 3<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 2<br />
- Organ. Schadstoffe: 3<br />
- Säuren: 2<br />
Standort bedeutend<br />
Braunerde aus Fließerde - Natürliche Vegetation: 4<br />
- Kulturpflanzen: 3<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />
- Organ. Schadstoffe: 3<br />
- Säuren: 3<br />
Standort bedeutend<br />
0,18 ha<br />
Kolluvium-Pseuodgley und Pseudogley-<br />
Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen<br />
- Natürliche Vegetation: 3<br />
- Kulturpflanzen: 5<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 3<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 2<br />
- Organ. Schadstoffe: 3<br />
- Säuren: 2<br />
Standort sehr hoher Bedeutung<br />
Auengley aus Auensand - Natürliche Vegetation: 4<br />
- Kulturpflanzen: 2<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 2<br />
- Organ. Schadstoffe: 3<br />
- Säuren: 2<br />
Standort hoher Bedeutung<br />
Gesamt<br />
1) Bewertung der Bodenfunktionen:<br />
5 = sehr hohe Leistungsfähigkeit<br />
4 = hohe Leistungsfähigkeit<br />
3 = mittlere Leistungsfähigkeit<br />
2 = geringe bis mäßige Leistungsfähigkeit<br />
1 = Boden ohne natürliche Bodenfunktionen<br />
2) Nach Umweltministerium <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 1995<br />
Standort sehr hoher Bedeutung<br />
Standort hoher Bedeutung<br />
Standort bedeutend<br />
Summe<br />
3) ohne diejenigen Flächen, die dauerhaft durch den Abschlussdamm überbaut werden<br />
1,96 ha<br />
1,19 ha<br />
1,96 ha<br />
1,20 ha<br />
3,98 ha<br />
7,13 ha<br />
3.2.3 Temporäre Einschränkung der Bodenfunktionen durch Abgrabung, Umlagerung,<br />
Verdichtung und Oberbodenabtrag in den Baubereichen<br />
Abgrabungen und Umlagerungen von Boden entstehen auch auf den kleineren Baunebenflächen<br />
sowie in den Trassen der Rohrleitungen zur Befüllung und Restentleerung.<br />
Der Abtrag von Oberboden tritt bei der Einebnung von Baunebenflächen ein. Die verbleibenden<br />
„Restböden“ haben nach der Arbeitshilfe des Umweltministeriums (2006) noch eine<br />
geringe bis mäßige Funktionserfüllung. Der Oberboden kann später wieder aufgebracht<br />
werden. Die Beeinträchtigung durch seine Entfernung bleibt temporär.<br />
Die Böden der Baunebenflächen sind auch von Verdichtung betroffen. Sie tritt durch Befahren,<br />
Materiallagerung und Schotterauftrag auf Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen)<br />
19
und Baunebenflächen ein. Stark verdichtete Böden sind nach der Arbeitshilfe des Umweltministeriums<br />
„Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ (2006)<br />
mit versiegelten Flächen gleichzusetzen. Nach Abschluss der Bautätigkeit wird der Schotter<br />
wieder beseitigt, der Boden tiefengelockert und der Oberboden wieder aufgebracht, sodass<br />
die Beeinträchtigung temporär bleibt.<br />
Von der temporären Einschränkung der Bodenfunktionen durch Abgrabung, Umlagerung,<br />
Verdichtung und Oberbodenabtrag auf den weiteren Baunebenflächen sind, getrennt nach<br />
BE-Flächen und weiteren Baunebenflächen, die folgenden Böden betroffen:<br />
Tabelle 6<br />
Von Verdichtung, Umlagerung und/oder Oberbodenabtrag betroffene Böden der<br />
Baustelleneinrichtungsflächen (temporäre Beeinträchtigung, ohne Berücksichtigung<br />
der anlagebedingt dauerhaft in Anspruch genommenen Flächen)<br />
Bodentyp<br />
Braunerde aus<br />
Fließerden und<br />
Gneis-Verwitterungsmaterial<br />
Braunerde aus<br />
Granitzersatz und<br />
Fließerden<br />
Braunerde aus<br />
Fließerde<br />
Braunerde aus<br />
pleistozänen Flussund<br />
Terrassenschottern<br />
Braunerde und<br />
Pelosol aus tonreichen<br />
Rotliegend-<br />
Sedimenten<br />
Kolluvium-<br />
Pseudogley und<br />
Pseudogley-<br />
Kolluvium aus holozänen<br />
Abschwemmmassen<br />
Oberbecken Unterbecken<br />
Bodenfunktionen 1) / Bewertungsklasse<br />
Sonstige<br />
2) - Natürliche Vegetation: 4 BE-Fläche 1: - -<br />
- Kulturpflanzen: 3<br />
1,37 ha<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 4 (BE-<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 3 Fläche 2/ OD<br />
- Organ. Schadstoffe: 3 04: 5,66 ha,<br />
- Säuren: 3<br />
optional als<br />
Standort hoher Bedeutung dauerhafte<br />
Deponie vor-<br />
- Natürliche Vegetation: 4<br />
- Kulturpflanzen: 3<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 4<br />
- Organ. Schadstoffe: 4<br />
- Säuren: 3<br />
Standort hoher Bedeutung<br />
- Natürliche Vegetation: 4<br />
- Kulturpflanzen: 3<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />
- Organ. Schadstoffe: 3<br />
- Säuren: 3<br />
Standort bedeutend<br />
- Natürliche Vegetation: 4<br />
- Kulturpflanzen: 3<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 5<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />
- Organ. Schadstoffe: 3<br />
- Säuren: 3<br />
Standort sehr hoher Bedeutung<br />
- Natürliche Vegetation: 4<br />
- Kulturpflanzen: 3<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 3<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 2<br />
- Organ. Schadstoffe: 3<br />
- Säuren: 2<br />
Standort hoher Bedeutung<br />
- Natürliche Vegetation: 4<br />
- Kulturpflanzen: 3<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 3<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />
- Organ. Schadstoffe: 3<br />
- Säuren: 3<br />
Standort bedeutend<br />
gesehen)<br />
BE-Fläche 1:<br />
0,98 ha<br />
- -<br />
- - Ochsenmatt:<br />
0,03 ha<br />
Kaverne:<br />
0,67 ha<br />
- - Restentleerung<br />
Haselbecken:<br />
0,87<br />
ha<br />
- 0,27 ha Restentleerung<br />
Haselbecken:<br />
0,14<br />
ha<br />
- 0,49 ha -<br />
20
Bodentyp<br />
Bodenfunktionen 1) / Bewertungsklasse<br />
Oberbecken Unterbecken<br />
- Natürliche Vegetation: 4<br />
- Kulturpflanzen: 3<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 3<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />
- Organ. Schadstoffe: 3<br />
- Säuren: 3<br />
Standort bedeutend<br />
Parabraunerde-<br />
Pseudogley aus<br />
Lösslehm<br />
Parabraunerde aus<br />
lehmiger Fließerde<br />
über mittel- und<br />
altpleistozänen<br />
Schottern<br />
Parabraunerde aus<br />
lösslehmhaltigen<br />
Fließerden<br />
Brauner Auenboden-Auengley<br />
und Auengley-<br />
Brauner Auenboden<br />
aus Auensand und<br />
-lehm<br />
Auengley aus Auensand<br />
Gesamt<br />
- Natürliche Vegetation: 3<br />
- Kulturpflanzen: 4<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 4<br />
- Organ. Schadstoffe: 3<br />
- Säuren: 3<br />
Standort hoher Bedeutung<br />
- Natürliche Vegetation: 3<br />
- Kulturpflanzen: 4<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 4<br />
- Organ. Schadstoffe: 4<br />
- Säuren: 4<br />
Standort hoher Bedeutung<br />
- Natürliche Vegetation: 4<br />
- Kulturpflanzen: 4<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 5<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />
- Organ. Schadstoffe: 3<br />
- Säuren: 3<br />
Standort sehr hoher Bedeutung<br />
- Natürliche Vegetation: 4<br />
- Kulturpflanzen: 2<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 2<br />
- Organ. Schadstoffe: 3<br />
- Säuren: 2<br />
Standort hoher Bedeutung<br />
Sonstige<br />
- - Ochsenmatt:<br />
0,02 ha<br />
- - Restentleerung<br />
Haselbecken:<br />
0,33<br />
ha<br />
- 1,51 ha -<br />
- - Ochsenmatt:<br />
1,69 ha<br />
- 0,24 ha -<br />
Standort sehr hoher Bedeutung<br />
Standort hoher Bedeutung<br />
Standort bedeutend<br />
-<br />
8,01 ha<br />
-<br />
-<br />
2,02 ha<br />
0,49 ha<br />
2,56 ha<br />
0,47 ha<br />
0,72 ha<br />
Summe Gesamtfläche 8,01 ha 2,51 ha 3,75 ha<br />
1) Bewertung der Bodenfunktionen:<br />
5 = sehr hohe Leistungsfähigkeit<br />
4 = hohe Leistungsfähigkeit<br />
3 = mittlere Leistungsfähigkeit<br />
2 = geringe bis mäßige Leistungsfähigkeit<br />
1 = Boden ohne natürliche Bodenfunktionen<br />
2) Nach Umweltministerium <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 1995<br />
Für die BE-Fläche „Ochsenmatt“ sind nach den Einträgen in den Bodenkarten die umfangreichsten<br />
Eingriffe zu erwarten, u. a. werden hier Brauner Auenboden-Auengley und Auengley-Brauner<br />
Auenboden aus Auensand und -lehm als Standort sehr hoher Bedeutung<br />
auf 1,69 ha in Anspruch genommen. Diese Böden sind jedoch nicht mehr in natürlicher<br />
Form vorhanden. Sie sind durch Planierung, Umlagerung und Aufschüttungen bereits jetzt<br />
grundlegend verändert und erfüllen natürliche Bodenfunktionen nur noch eingeschränkt.<br />
21
Tabelle 7<br />
Von Verdichtung, Umlagerung und/oder Oberbodenabtrag betroffene Böden der<br />
weiteren Baunebenflächen, insbesondere des Arbeitsraumes (ohne Berücksichtigung<br />
der anlagebedingt dauerhaft in Anspruch genommenen Flächen)<br />
Bodentyp<br />
Braunerde aus Fließerden<br />
und Gneis-Verwitterungsmaterial<br />
Braunerde aus Granitzersatz<br />
und Fließerden<br />
Bodenfunktionen 1) / Bewertungsklasse<br />
Oberbecken Unterbecken<br />
- Natürliche Vegetation: 4<br />
0,13 ha 0,03 ha<br />
- Kulturpflanzen: 3<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />
- Organ. Schadstoffe: 3<br />
- Säuren: 3<br />
Standort hoher Bedeutung<br />
- Natürliche Vegetation: 4<br />
0,29 ha -<br />
- Kulturpflanzen: 3<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 4<br />
- Organ. Schadstoffe: 4<br />
- Säuren: 3<br />
Standort hoher Bedeutung<br />
- 0,54 ha<br />
Braunerde aus Fließerde - Natürliche Vegetation: 4<br />
- Kulturpflanzen: 3<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />
- Organ. Schadstoffe: 3<br />
- Säuren: 3<br />
Standort bedeutend<br />
Braunerde und Pelosol aus<br />
tonreichen Rotliegend-<br />
Sedimenten<br />
Pseudovergleyte Parabraunerde<br />
und Pseudogley-<br />
Parabraunerde aus Lösslehm<br />
Parabraunerde aus lehmiger<br />
Fließerde über mittel- und<br />
altpleistozänen Schottern<br />
Parabraunerde aus lösslehmhaltigen<br />
Fließerden<br />
- Natürliche Vegetation: 4<br />
- Kulturpflanzen: 3<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 3<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 2<br />
- Organ. Schadstoffe: 1<br />
- Säuren: 2<br />
Standort bedeutend<br />
- Natürliche Vegetation: 3<br />
- Kulturpflanzen: 4<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 4<br />
- Organ. Schadstoffe: 4<br />
- Säuren: 4<br />
Standort hoher Bedeutung<br />
- Natürliche Vegetation: 3<br />
- Kulturpflanzen: 4<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 4<br />
- Organ. Schadstoffe: 3<br />
- Säuren: 3<br />
Standort hoher Bedeutung<br />
- Natürliche Vegetation: 3<br />
- Kulturpflanzen: 4<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 4<br />
- Organ. Schadstoffe: 4<br />
- Säuren: 4<br />
Standort hoher Bedeutung<br />
- 0,22 ha<br />
- 0,06 ha<br />
- 0,15 ha<br />
- 0,31 ha<br />
Fensterstollen:<br />
0,21<br />
ha<br />
22
Bodentyp<br />
Regosol, Braunerde-Regosol,<br />
Skeletthumusboden und<br />
Ranker aus Granit-<br />
Hangschutt<br />
Gesamt<br />
Bodenfunktionen 1) / Bewertungsklasse<br />
Oberbecken Unterbecken<br />
- Natürliche Vegetation: 4<br />
- 0,42 ha<br />
- Kulturpflanzen: 2<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 2<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 2<br />
- Organ. Schadstoffe: 3<br />
- Säuren: 2<br />
Standort bedeutend<br />
Standort sehr hoher Bedeutung<br />
-<br />
-<br />
Standort hoher Bedeutung<br />
0,42 ha 0,76 ha<br />
Standort bedeutend<br />
- 1,18 ha<br />
Summe 0,42 ha 1,94 ha<br />
1) ohne diejenigen Flächen, die dauerhaft durch den Abschlussdamm überbaut werden<br />
2) Bewertung der Bodenfunktionen:<br />
5 = sehr hohe Leistungsfähigkeit<br />
4 = hohe Leistungsfähigkeit<br />
3 = mittlere Leistungsfähigkeit<br />
2 = geringe bis mäßige Leistungsfähigkeit<br />
1 = Boden ohne natürliche Bodenfunktionen<br />
2) Nach Umweltministerium <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 1995<br />
In der nachfolgenden Tabelle sind die Böden im Bereich der erdverlegten Leitungen aufgeführt,<br />
die von Abgrabung und Umlagerung sowie - im weiteren Bereich der Baufelder -<br />
ggf. von Verdichtung und Oberbodenabtrag durch Einebnung betroffen sind. Dies betrifft<br />
die Leitungstrasse der Restentleerung des Haselbeckens und der Verbindungsleitung Hornbergbecken<br />
I Hornbergbecken II. Die weiteren Leitungstrassen (Überleitung Eggbergbecken<br />
Haselbecken, Restentleerung Hornbergbecken II) werden größtenteils in<br />
vorhandenen Wegen verlegt.<br />
Tabelle 8<br />
Von Abgrabung und Umlagerung sowie ggf. von Verdichtung und Oberbodenabtrag<br />
betroffene Böden im Bereich der Trassen der erdverlegten Rohrleitungen<br />
Bodentyp Bodenfunktionen 1) / Bewertungsklasse 2) Leitungstrasse<br />
Brauner Auenboden-Auengley und<br />
Auengley-Brauner Auenboden aus<br />
Auensand und -lehm<br />
- Natürliche Vegetation: 4<br />
- Kulturpflanzen: 4<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 5<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />
- Organ. Schadstoffe: 3<br />
- Säuren: 3<br />
Restentleerung Haselbecken:<br />
0,02 ha<br />
Braunerde aus pleistozänen<br />
Fluss- und Terrassenschottern<br />
Braunerde, z. T. lessiviert, aus<br />
Auensediment über Terrassenschotter<br />
Standort sehr hoher Bedeutung<br />
- Natürliche Vegetation: 4<br />
- Kulturpflanzen: 3<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 5<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />
- Organ. Schadstoffe: 3<br />
- Säuren: 3<br />
Standort sehr hoher Bedeutung<br />
- Natürliche Vegetation: 3<br />
- Kulturpflanzen: 4<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 5<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 4<br />
- Organ. Schadstoffe: 3<br />
- Säuren: 4<br />
Standort sehr hoher Bedeutung<br />
Restentleerung Haselbecken:<br />
0,23 ha<br />
Restentleerung Haselbecken:<br />
0,44 ha<br />
23
Bodentyp Bodenfunktionen 1) / Bewertungsklasse 2) Leitungstrasse<br />
Aufschüttungen, anthropogen veränderte<br />
Böden<br />
Gesamt<br />
- Natürliche Vegetation: 2<br />
- Kulturpflanzen: 2<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 2<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 2<br />
- Organ. Schadstoffe: 2<br />
- Säuren: 2<br />
Standort von gering bis mäßiger Bedeutung<br />
Standort sehr hoher Bedeutung<br />
Standort hoher Bedeutung<br />
Standort bedeutend<br />
Standort von gering bis mäßiger Bedeutung<br />
Summe<br />
Verbindungsleitung<br />
Hornbergbecken I <br />
Hornbergbecken II:<br />
0,56 ha<br />
-<br />
0,69 ha<br />
-<br />
0,56 ha<br />
1,25 ha<br />
1) ohne diejenigen Flächen, die dauerhaft durch den Abschlussdamm überbaut werden<br />
2) Bewertung der Bodenfunktionen:<br />
5 = sehr hohe Leistungsfähigkeit<br />
4 = hohe Leistungsfähigkeit<br />
3 = mittlere Leistungsfähigkeit<br />
2 = geringe bis mäßige Leistungsfähigkeit<br />
1 = Boden ohne natürliche Bodenfunktionen<br />
2 ) Nach Umweltministerium <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 1995<br />
3.2.4 Temporäre Einschränkung von Bodenfunktionen durch Überdeckung von<br />
Boden auf den Flächen der Zwischendeponien<br />
Für temporäre Zwischendeponien von Aushub- und Ausbruchmaterial sind zwei Standorte<br />
mit insgesamt rd. 3,6 ha vorgesehen. Die größere Fläche am Fuß des Duttenbergs zum<br />
Hochrheintal südlich von Brennet (ca. 3,25 ha) ist gegenwärtig als Option vorgesehen; in<br />
der weiteren Planung wird eine Reduzierung des Flächenbedarfs angestrebt. Für die vorliegende<br />
Wirkungsanalyse wird von einer vollständigen Beanspruchung der Fläche ausgegangen.<br />
Während der Zeit der Nutzung als Zwischendeponien werden die Bodenfunktionen nicht<br />
erfüllt. Nach der Arbeitshilfe des Umweltministeriums können die Aufschüttungen für die<br />
natürlichen Bodenfunktionen nur dann noch eine geringe bis mäßige Leistungsfähigkeit<br />
haben (Wertstufe 2), wenn sie mit einer mindestens 30 - 40 cm mächtigen durchwurzelbaren<br />
Bodenschicht einschließlich 20 cm Mutterboden bedeckt wären. Dies kann im gegenwärtigen<br />
Stadium aber nicht gewährleistet werden.<br />
Nach Rückbau der Zwischendeponien erfolgt eine Rekultivierung, die u. a. die Tiefenlockerung<br />
der Böden einschließt. Die ursprünglichen Bodenfunktionen werden wieder hergestellt<br />
bzw. sie regenerieren.<br />
Die nachfolgende Tabelle listet die Böden der für Zwischendeponien vorgesehenen Flächen<br />
auf.<br />
24
Tabelle 9<br />
Böden der für die optionale Zwischendeponie südlich Brennet vorgesehenen Fläche<br />
Bodentyp<br />
Braunerde aus pleistozänen Fluss- und<br />
Terrassenschottern<br />
Parabraunerde aus Niederterrassenschottern<br />
mit geringmächtiger Deckschicht<br />
Gesamt<br />
Bodenfunktionen 1) / Bewertungsklasse<br />
2)<br />
- Natürliche Vegetation: 4<br />
- Kulturpflanzen: 3<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 5<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />
- Organ. Schadstoffe: 3<br />
- Säuren: 3<br />
Standort sehr hoher Bedeutung<br />
- Natürliche Vegetation: 3<br />
- Kulturpflanzen: 3<br />
- Ausgleich Wasserhaushalt: 5<br />
- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />
- Organ. Schadstoffe: 3<br />
- Säuren: 4<br />
Standort sehr hoher Bedeutung<br />
Standort sehr hoher Bedeutung<br />
Standort hoher Bedeutung<br />
Standort bedeutend<br />
Summe Gesamtfläche<br />
Optionale Zwischendeponie<br />
südlich Brennet<br />
1,69 ha<br />
1,56 ha<br />
3,25 ha<br />
-<br />
-<br />
3,25 ha<br />
1) ohne diejenigen Flächen, die dauerhaft durch den Abschlussdamm überbaut werden<br />
2) Bewertung der Bodenfunktionen:<br />
5 = sehr hohe Leistungsfähigkeit<br />
4 = hohe Leistungsfähigkeit<br />
3 = mittlere Leistungsfähigkeit<br />
2 = geringe bis mäßige Leistungsfähigkeit<br />
1 = Boden ohne natürliche Bodenfunktionen<br />
2) Nach Umweltministerium <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 1995<br />
Die in der Bodenkarte für die Zwischendeponie „Schindelgraben“ eingetragenen Braunerden<br />
aus Fließerden sind durch Planierung, Aufschüttung und z. T. auch Überdeckung mit<br />
Schotter bereits grundlegend verändert.<br />
3.2.5 Veränderung organischer Böden durch Einwehung mineralischer Stäube<br />
Organische Böden in der Umgebung von Vorhabensflächen sind die Niedermoore im Altbachtal.<br />
Ihre besondere Eigenart beruht darauf, dass sie aus unvollständig zersetzter organischer<br />
Substanz bestehen und keine, allenfalls sehr geringe mineralische Komponenten<br />
enthalten. Durch den Eintrag mineralischer Stäube von offen liegendem Boden der Baufelder<br />
oder noch nicht begrünter Deponien kann die besondere Eigenart eingeschränkt werden.<br />
Unter anderem kann die Funktion als Standort für natürliche Vegetation eingeschränkt<br />
werden, für die das Niedermoor eine sehr hohe Leistungsfähigkeit hat.<br />
Die Moore nordwestlich Obergebisbach liegen 90 m östlich von den nächstgelegenen Bauflächen<br />
entfernt, jene zwischen Ober- und Niedergebisbach 400 m nordöstlich von der erwogenen<br />
Deponie am südöstlichen Abhau entfernt. Bei den häufigen westlichen Winden ist<br />
ein Staubeintrag denkbar. Nordwestlich Obergebisbach reduziert der Wald zwischen dem<br />
Baufeld und dem Moor durch seine Filterwirkung den Staubeintrag. Darüber hinaus beste-<br />
25
hen Möglichkeiten, das tatsächliche Eintreten der Wirkung z.B. durch Staubbindung weiter<br />
zu minimieren.<br />
3.2.6 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen<br />
Am Ausgang des Haselbachtals werden durch die Baugrube für den Abschlussdamm des<br />
Haselbeckens großflächig natürliche Böden umgelagert. Ihre Funktionen werden dadurch<br />
eingeschränkt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens werden Maßnahmen entwickelt,<br />
mit denen die Einschränkung der natürlichen Bodenfunktionen durch die Umlagerung gemindert<br />
wird.<br />
Die Funktionseinschränkung von Böden durch Überdeckung mit Oberboden auf dauerhaften<br />
Deponien wird im Zuge des angestrebten Massenausgleichs so gering wie möglich<br />
gehalten.<br />
Staubeinträge in die Moore könnten dem Ziel der Erhaltung der naturraumtypischen Vielfalt<br />
an Bodeneigenschaften zuwiderlaufen; ein kritisches Maß von Staubeinträgen kann aber<br />
vermieden werden.<br />
3.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser<br />
Für das Schutzgut Wasser sind die folgenden baubedingten Auswirkungen denkbar (vgl.<br />
Karte U 5.3-1 und U 5.3-2):<br />
o Verringerung der Grundwasserneubildung durch Überdeckung von Boden<br />
o Stoffeintrag in Grundwasser und Quellen/Aufhebung von Wasserschutzgebieten<br />
o Temporäre Senkung des Grundwassers und Verringerung von Quellschüttungen<br />
durch den Bau von Untertageanlagen<br />
o Absinken von Grundwasserständen durch Grundwasserhaltung<br />
o Veränderung von Grundwasserständen infolge Substratumlagerung<br />
o Temporärer Verlust eines Haselbach-Abschnitts<br />
o Trübstoffeintrag in Oberflächengewässer von Baustellen und Zufahrten<br />
3.3.1 Verringerung der Grundwasserneubildung durch Überdeckung von Boden<br />
Durch die Überdeckung von Boden mit Aushub auf den Oberboden-Deponien und dessen<br />
Verdichtung beim Einbau kann die Versickerungsmöglichkeit für Oberflächenwasser eingeschränkt<br />
werden. Die Grundwasserneubildung wird verringert.<br />
Eine Orientierung zur Verringerung der Grundwasserneubildung durch Versickerung infolge<br />
Verdichtung und Überdeckung von Böden gibt ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt.<br />
Diese Funktion ist an die Fähigkeit der Böden zur Wasseraufnahme gebunden.<br />
Nach der Arbeitshilfe des Umweltministeriums <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> „Das Schutzgut<br />
Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ (2006) haben anthropogene Auf-<br />
26
tragssubstrate, zu denen die Oberboden-Deponien z. B. wegen der Veränderung der Porenstruktur<br />
und des Humushorizonts zu zählen sind, als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt<br />
eine geringe bis mäßige Leistungsfähigkeit; die flächenhaft vorherrschenden<br />
Böden der Baunebenflächen und der Deponieflächen haben diesbezüglich eine mittlere bis<br />
hohe Leistungsfähigkeit.<br />
Im Lauf der Zeit werden sich das Porensystem und die Humusdecke regenerieren. Niederschlagswasser<br />
wird in zunehmendem Umfang versickern können. Soweit Niederschlagswasser<br />
auf den Oberdeponien nicht versickern kann, wird nicht in einen Vorfluter<br />
geleitet. Es kann auf den benachbarten Flächen versickern, solange das Solum nicht wassergesättigt<br />
ist.<br />
3.3.2 Stoffeintrag in Grundwasser, Quellen und Bachläufe/Aufhebung von Wasserschutzgebieten<br />
Durch das Entfernen der schützenden Deckschichten und durch das Ausbaggern kann es<br />
durch Niederschläge zu Ausschwemmungen und damit zu Trübungen und mikrobiologischen<br />
Verunreinigungen in den angrenzenden Quellen und Bachläufen kommen. Die Möglichkeit<br />
besteht vor allem bei den großflächigen Baumaßnahmen zum Abtrag des Abhau-<br />
Rückens und zum Ausheben der Baugrube für den Hauptdamm des Haselbeckens.<br />
Am Abhau sind auch Einzugsgebiete von Brunnen zur öffentlichen Wasserversorgung betroffen<br />
(Wasserschutzgebiete 337.189 Rohrquellen 1 - 4 auf 58 % der Schutzgebietsfläche,<br />
337.094 Mühlenweiher-, Abhau-, Saalbrunnen-, <strong>Atdorf</strong>quellen auf 30 % der Schutzgebietsfläche).<br />
Das Wasserschutzgebiet „Rohrquellen“ am Nordosthang des Abhaus muss wegen des<br />
Verschmutzungsrisikos aufgehoben werden. Am Abhau-Westhang wird das großflächige<br />
gemeinsame Wasserschutzgebiet der Mühlenweiher-, <strong>Atdorf</strong>-, Saalbrunnen- und Abhauquellen<br />
aus dem selben Grund aufgehoben. Die Mühlenweiherquellen am südwestlichen<br />
Unterhang des Abhaus liegen jedoch abseits des Arbeitsraums. Für diese kann das Wasserschutzgebiet<br />
neu abgegrenzt werden. Erforderlichenfalls können hier z. B. Ultrafiltrationsanlagen<br />
und Aktivkohlefilter die Sicherung der Trinkwasserqualität gewährleisten. Die<br />
Mühlenweiherquellen stehen der öffentlichen Wasserversorgung weiterhin zur Verfügung.<br />
Die Aufhebung und die Neuabgrenzung der Wasserschutzgebiete erfordern gesonderte<br />
Verfahren.<br />
3.3.3 Temporäre Senkung des Grundwassers und Verringerung von Quellschüttungen<br />
durch den Bau von Untertageanlagen<br />
Beim Bau der Untertageanlagen können wasserführende Klüfte angeschnitten werden, die<br />
in hydraulischem Zusammenhang mit dem oberflächennahen Grundwasser oder mit Quellen<br />
stehen. In diesem Fall entsteht eine drainierende Wirkung, die zum Absinken des oberflächennahen<br />
Grundwassers und ggf. zur Verringerung von Quellschüttungen führen kann.<br />
Eventuelle Wassereinbrüche in die Untertagebauwerke werden möglichst unverzüglich z. B.<br />
durch Verplombung unterbunden. Dies ist u. a. zur Gewährleistung eines reibungslosen<br />
27
Bauablaufs erforderlich. Nach Abschluss der Bautätigkeiten sind Wassereinbrüche in die<br />
Untertagebauwerke ausgeschlossen. Die denkbare Auswirkung auf das Grundwasser und<br />
Quellen bleibt temporär.<br />
Zur Wahrscheinlichkeit des Anschneidens wasserführender Klüfte wurden auf Grundlage<br />
der Erfahrungen bei der Errichtung des <strong>PSW</strong> Wehr die folgenden Annahmen zum Zufahrtsstollen<br />
zwischen dem Betriebsgelände des <strong>PSW</strong> Wehr und der Kaverne getroffen: „Es lässt<br />
sich nicht gänzlich ausschließen, eventuell eine ähnlich wasserführende offene Kluft wie im<br />
Druckschacht Wehr anzutreffen (bis ca. 50 l/s), jedoch ist die Wahrscheinlichkeit recht gering“<br />
(Lahmeyer 2009, zitiert im Fachgutachten Hydrologie und Thermalquellen [Mappe 9]).<br />
Dort wird weiter ausgeführt: „In der aktuellen Ausgabe der geologischen Karte werden keine<br />
Störungen im Bereich des Abhaus eingetragen. Von den über der Stollentrasse liegenden<br />
Quellen lässt nur die Schüttung der Mühlenweiherquelle 1 (ca. 2,0 l/s) den Schluss zu, dass<br />
sie überwiegend von Kluftgrundwasser gespeist wird. Die anderen Quellen reagieren deutlich<br />
auf Niederschläge und werden daher vermutlich fast ausschließlich aus dem Verwitterungssubstrat<br />
und von Hangschuttwasser gespeist. Eine direkte Verbindung vom geplanten<br />
Stollen zu den Quellen über Tage über eine Störungs- oder Kluftzone ist demnach wenig<br />
wahrscheinlich. Es wird daher für relativ unwahrscheinlich gehalten, das bei den Ausbrucharbeiten<br />
in ca. 500 m Tiefe unter den Quellen ein nachteiliger Einfluss auf die Quellen zu<br />
erwarten ist.“<br />
Die Aussagen gelten entsprechend für die sonstigen Untertageanlagen. Unwahrscheinlich,<br />
aber grundsätzlich möglich ist auch das Anschneiden wasserführender Klüfte durch die<br />
Druckschächte.<br />
3.3.4 Absinken von Grundwasserständen durch Grundwasserhaltung<br />
Beim Bau der Speicherbecken wird eine Grundwasserhaltung erforderlich sein. Die bis 40<br />
m tiefe Ausbaggerung auf dem Abhau wird bis 12 m unter den Grundwasserspiegel bei<br />
Niedrigwasser reichen. Die Baugrube für den Hauptdamm des Haselbeckens wird bis 50 m<br />
tief sein; die Grundwasserflurabstände variieren hier zwischen 4,90 m und 47 m (Messungen<br />
im September 2009). Der Mittelwert liegt bei 20,5 m. Es handelt sich teilweise um<br />
unterschiedliche Grundwasserregime, die nicht direkt miteinander kommunizieren. Für den<br />
Bereich der Talmitte ist artesisch gespanntes Wasser nachgewiesen; möglicherweise ist<br />
auch im Bereich der Baugrube Grundwasser gespannt.<br />
Zum Trockenhalten der Baugruben wird es erforderlich sein, zutretendes Grundwasser abzupumpen<br />
und schadlos abzuführen. Auf dem Abhau werden Grundwasserzutritte im Bereich<br />
des Berglesandes und des verwitterten Granits (Reißfels) zu erwarten sein. Angaben<br />
über Art und Menge der Wasserhaltungsmaßnahmen werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens<br />
gemacht werden. Die Auswirkungen evtl. erforderlicher Wasserhaltungsmaßnahmen<br />
werden auf den Bereich des Abhaus begrenzt sein und können in den umliegenden<br />
Quellen zu einem temporär begrenzten Rückgang der Schüttung führen.<br />
Im Bereich des Hauptdammes am Ausgang des Haselbachtals sind verschiedene Aquiferbereiche<br />
von den Wasserhaltungsmaßnahmen betroffen.<br />
28
Der Umfang und die Auswirkungen der erforderlichen Maßnahmen werden im Rahmen des<br />
Planfeststellungsverfahrens beschrieben. Es ist aber davon auszugehen, dass aufgrund<br />
der geringen Durchlässigkeiten die hydraulischen Auswirkungen der Wasserhaltungmaßnahmen<br />
lokal begrenzt sein werden, und keinen Einfluss auf weiter entfernt liegende<br />
Trinkwasserfassungen haben.<br />
3.3.5 Veränderung von Grundwasserständen infolge Substratumlagerung<br />
Im Bereich des Ausgangs des Haselbachtals können die unterschiedlichen Grundwasserregime<br />
durch die Umlagerung der Substrate beim Ausheben der Baugrube in hydraulischen<br />
Kontakt kommen. Die Grundwasserregime sind durch undurchlässige Schichten mehr oder<br />
minder voneinander getrennt. Diese Trennungen werden beim Ausheben der Baugrube<br />
beseitigt. Im Rahmen der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens werden hierzu weitere<br />
Untersuchungen vorgenommen.<br />
3.3.6 Temporärer Verlust eines Haselbach-Abschnitts<br />
Im Bereich der Baugrube für den Hauptdamm des Haselbeckens wird der naturnahe Haselbach<br />
beseitigt. Das Wasser wird um die Baugrube herumgeführt und in den unterhalb anschließenden<br />
Abschnitt des Haselbachs wieder eingeleitet. Sobald die Dammschüttung das<br />
Geländeniveau erreicht hat, wird das Wasser oberhalb des Dammes gefasst und unter dem<br />
Damm hindurch geleitet. Nach Wiederverfüllung der Baugrube wird das Gewässer wieder<br />
unterhalb des Dammes in naturnaher Form hergestellt.<br />
3.3.7 Trübstoffeintrag in Oberflächengewässer von Baustellen und Zufahrten<br />
Von den Baustellen einschließlich der Oberboden-Deponien kann offenliegendes Bodensubstrat<br />
in angrenzende Gewässer verfrachtet werden. Dies ist insbesondere für den Haselbach<br />
durch die Errichtung des Unterbeckens sowie den Rötelbach als dessen Vorfluter<br />
zu erwarten. Bei der Errichtung des Oberbeckens sind Trübstoffeinträge in Quellabflüsse<br />
am Abhau möglich.<br />
3.3.8 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen<br />
Die Baugrube für den Absperrdamm des Haselbeckens führt zu Eingriffen ins Grundwasser.<br />
Die Veränderungen betreffen voraussichtlich auch tiefere Grundwasserhorizonte. Im<br />
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Eingriffe<br />
und zur Wiederherstellung des Ausgangszustands konzipiert.<br />
Am Abhau können die Bautätigkeiten zu Verunreinigungen von Grundwasser in Wasserschutzgebieten<br />
führen. Sie können dann ihre Funktion, zur öffentlichen Wasserversorgung<br />
genutztes Grundwasser zu schützen, nicht hinreichend erfüllen. Die Funktion der Rohrquellen<br />
für die öffentliche Wasserversorgung wird durch eine dauerhafte Ersatzwasserversorgung<br />
wieder hergestellt. Die Wasserversorgung durch die Quellen am Abhau-Westhang<br />
29
leibt durch die Neuabgrenzung des Wasserschutzgebiets teilweise erhalten und wird<br />
durch eine Ersatzwasserversorgung ergänzt.<br />
Die Einschränkung der Grundwasserneubildung durch die Oberbodendeponien wird sich im<br />
Lauf der Zeit abschwächen. Eine Versiegelung findet nicht statt; die Fähigkeit der Substrate<br />
zur Wasseraufnahme wird infolge Regeneration des Porensystems und der Humusdecke<br />
wieder zunehmen.<br />
Die sonstigen Auswirkungen auf das Wasser haben eine geringe Intensität und/oder sind<br />
zeitlichen befristet. Es besteht die Möglichkeit der umfassenden Wiederherstellung bzw.<br />
Regeneration des Ausgangszustands.<br />
3.4 Auswirkungen auf das Schutzgut Biotoptypen und Vegetation<br />
Für das Schutzgut Biotoptypen und Vegetation sind die folgenden baubedingten Auswirkungen<br />
denkbar (vgl. Karten U 6.5-1 und U 6.5-2):<br />
o Verlust nach § 32 NatSchG und nach § 30a LWaldG geschützter Biotope (Oberboden-Deponie)<br />
o Verlust von weiteren Vegetationsbeständen durch dauerhafte Oberboden-Deponien<br />
o Verlust von Vegetationsbeständen durch temporäre Flächeninanspruchnahme (Baustelleneinrichtungsflächen,<br />
Baubereiche, Zwischendeponien)<br />
o Beeinträchtigung von Quellen und Quellbächen infolge des Baues von Untertageanlagen<br />
o Stickstoffeinträge in Magerstandorte durch baubedingten Verkehr<br />
o Mineralische Einträge in Moor-Biotope<br />
3.4.1 Verlust nach § 32 NatSchG und nach § 30a LWaldG geschützter Biotope<br />
Sofern der Steinbruch Wickartsmühle als Oberboden-Deponie festgelegt wird, sind in der<br />
landesweiten § 32-Biotopkartierung erfasste Biotope betroffen.<br />
o Nr. 8413-337-7859 Felsband O Wickartsmühle: 0,02 ha des 0,79 ha großen Biotops<br />
o Nr. 8413-337-0706 Steinbruch Wickartsmühle: 0,03 ha des 0,14 ha großen Biotops<br />
Weitere nach § 32 NatSchG und nach § 30a LWaldG geschützte Biotope liegen im Bereich<br />
von Baunebenflächen, sie sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.<br />
30
Tabelle 10<br />
Baubedingte Inanspruchnahme nach § 32 NatSchG oder nach § 30a LWaldG<br />
geschützter Biotope<br />
BE-Fläche für die<br />
Errichtung des Unterbeckens<br />
Zwischendeponie<br />
südlich von Brennet<br />
BE-Fläche für die<br />
Restentleerung des<br />
Unterbeckens<br />
Baubereich für die<br />
Restentleerungsleitung<br />
des Haselbeckens<br />
Biotop<br />
Nr. 8413-337-0449<br />
Feuchtbiotope „Klein Häsel Ost“<br />
Nr. 8413-337-3388<br />
Feuchtgebiet am Kirchbühl<br />
Nr. 8413-337-2023<br />
Haselbach SO Öflingen<br />
Nr. 8413-337-3389<br />
Tümpel im Hasel<br />
Nr. 8413-337-0007 „Feldhecke<br />
„Wüstmättle“.<br />
Nr. 8413-337-0453<br />
Feldhecke „Kilchbühl Süd“<br />
Nr. 8413-337-0014<br />
Feldhecken am Bahndamm der<br />
Wehratalbahn E Wallbach<br />
Nr. 8413-337-0004<br />
Feuchtbiotop „Weckertsmatt“<br />
Nr. 8413-337-0001<br />
Gehölzstreifen am Rheinufer<br />
nördlich von Wallbach<br />
Nr. 8413-337-0005<br />
Gehölzstreifen an der Bahnlinie<br />
nördlich von Wallbach<br />
Gesamtfläche<br />
des Biotops (ha)<br />
Vorhabensbestandteil<br />
Beanspruchte<br />
Fläche<br />
(ha)<br />
0,17 0,17 100<br />
0,37 0,37 100<br />
Beanspruchter<br />
Anteil (%)<br />
1,10 0,27 ca. 25<br />
0,12 0,05 ca. 42<br />
0,03 0,03 100<br />
0,02 0,01 50<br />
0,97 0,02 ca. 2<br />
0,15 0,01 ca. 7<br />
0,40 0,01 2,5<br />
0,41 < 0,01 < 1<br />
Ferner sind folgende Biotopbestände, die den fachlichen Kriterien des § 32 NatSchG entsprechen,<br />
betroffen:<br />
Tabelle 11<br />
Baubedingte Inanspruchnahme von Biotopbeständen, die den fachlichen Kriterien<br />
des § 32 NatSchG oder des § 30a LWaldG entsprechen<br />
Vorhabensbestandteil Schutz nach § 32 Abs. 1 Biotoptyp<br />
Fläche<br />
NatSchG<br />
BE-Fläche für die Errichtung<br />
Seggen- und binsenreiche Nasswiese basenarmer Standorte 670 m²<br />
des Unterbe-<br />
ckens<br />
Nasswiesen<br />
1.7 Röhrichte und Riede<br />
(33.23)<br />
Rohrkolben-Röhricht (34.53) 30 m²<br />
Naturnahe Schlucht-, Blockhalden-<br />
Ahorn-Eschen-Schluchtwald<br />
60 m²<br />
und Hangschuttwäl-<br />
der<br />
(54.11)<br />
Zwischendeponie süd-<br />
6.1 Feldhecken und Feldge-<br />
Schlehen-Feldhecke (41.23) 790 m²<br />
lich von Brennet<br />
BE-Fläche für die Restentleerung<br />
des Unterbeckens<br />
Baubereich für die<br />
Restentleerungsleitung<br />
des Unterbeckens<br />
Zuleitung von Eggbergbecken<br />
BE-Fläche für die Errichtung<br />
des Oberbeckens<br />
hölze<br />
6.1 Feldhecken und Feldgehölze<br />
6.1 Feldhecken und Feldgehölze<br />
6.1 Feldhecken und Feldgehölze<br />
Regional seltene, naturnahe<br />
Waldgesellschaften<br />
Feldhecke mittlerer Standorte<br />
(41.22)<br />
Feldgehölz (41.10), Feldhecke<br />
(41.20)<br />
170 m²<br />
160 m²<br />
41.22 Feldhecke mittlerer Standorte<br />
40 m²<br />
Hainsimsen-Buchenwald (55.12) 1.650 m²<br />
31
Ferner liegt im Bereich der potenziellen Oberbodendeponie OD 09 eine naturnahe Sickerquelle.<br />
3.4.2 Verlust von weiteren Vegetationsbeständen durch dauerhafte Oberboden-<br />
Deponien<br />
Gegenwärtig wird die Realisierbarkeit von acht potenziellen Standorten für dauerhafte Deponien<br />
für Ausbruch und Aushub geprüft. Deren Volumen beträgt überschlägig 557.300 m³.<br />
Tatsächlich benötigt wird Deponieraum nur für ca. 200.000 m³. Die abschließende Auswahl<br />
und Festlegung der Deponiestandorte im Planfeststellungsverfahren kann u. a. unter besonderer<br />
Berücksichtigung ihrer Umweltwirkungen erfolgen. Nachfolgend wird aufgeführt,<br />
welche Biotoptypen von den einzelnen Deponien betroffen wären.<br />
Deponie OD 04 am Nordfuß des Abhaus (5,7 ha, ausreichend für 82.000 m³)<br />
Die Fläche wird zur Baustelleneinrichtung für die Errichtung des Hornbergbeckens II herangezogen.<br />
Durch eine anschließende Nutzung als Deponie entsteht keine zusätzliche Inanspruchnahme<br />
von Vegetationsbeständen.<br />
Deponie OD 05, Steinbruch Wickartsmühle südöstlich Rickenbach (4,0 ha, ausreichend für<br />
53.500 m³)<br />
Die Nutzung des Steinbruchs Wickartsmühle als Deponie entspräche einer Wiederverfüllung<br />
zur Rekultivierung. Gegenwärtig wird der Steinbruch von weitgehend vegetationsfreien<br />
Flächen, von Halden aus Steinen und von Halden aus bindigem Material mit Pionierbewuchs<br />
eingenommen (hauptsächlich Huflattich-Fluren).<br />
Deponie OD 07a, Fläche nördlich des Hornbergbeckens I (11,6 ha, ausreichend für<br />
179.000 m³)<br />
Die Fläche liegt an beiden Hängen des oberen Abschnitts des in Richtung Herrischried führenden<br />
Tals und wird, abgesehen von randlichen Fichten-Beständen, von Grünland eingenommen.<br />
Es ist allseitig von Wald umgeben. Da die Fläche erst im Spätherbst 2009 als<br />
potenzieller Deponiestandort ermittelt wurde, war eine detaillierte Vegetationserfassung<br />
nicht möglich. Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand ist das Grünland in seiner Gesamtheit<br />
als Wirtschaftswiese mittlerer Standorte ausgebildet. Soweit eine nähere Eingrenzung<br />
möglich war, handelt es sich um Glatthafer-Fettwiesen. Das Vorkommen von Magerrasen<br />
kann ausgeschlossen werden.<br />
Deponie OD 07c, Fläche nördlich des Hornbergbeckens I<br />
(1,1 ha, ausreichend für 12.100 m³)<br />
Die potenzielle Deponiefläche ist eine weitere Wiese wenig südöstlich der Fläche OD 7a.<br />
Auch sie ist eine Wirtschaftswiese mittlerer Standorte; eine nähere Zuordnung war jahreszeitbedingt<br />
nicht möglich. Der Ostrand wird von einem Fichten-Bestand eingenommen, an<br />
den eine streifenförmige Zwergstrauchheide anschließt. Sie verbleibt außerhalb der Oberboden-Deponie.<br />
32
Deponie OD 08, Fläche nördlich des Hornbergbeckens I<br />
(6,4 ha, ausreichend für 100.000 m³)<br />
Die Fläche befindet sich auf einer Bergkuppe, die ebenfalls zum größten Teil mit Fichtenforst<br />
bestockt war. Auch er wurde zu großen Teilen durch Windwurf zerstört. Die dadurch<br />
entstandenen Freiflächen sind nahezu vollständig wieder mit Bäumen bestanden (Sukzessionswald<br />
überwiegend aus Fichten). Im Südwestteil befinden sich auch kleinflächig ein<br />
Hainsimsen-Buchenwald und Himbeer-Gestrüpp.<br />
Deponie OD 09, Fläche östlich des Hornbergbeckens I<br />
(2,1 ha, ausreichend für 25.900 m³)<br />
Diese Fläche befindet sich im Talschluss des Altbachtals. Sie war ursprünglich - bis auf<br />
kleine Randbereiche mit Hainsimsen-Buchenwald - von einem ausgedehnten Fichtenforst<br />
eingenommen, der zu großen Teilen durch Windwurf zerstört worden war. Die entstandenen<br />
Freiflächen werden inzwischen etwa zu zwei Dritteln von jungen Fichtenbeständen<br />
eingenommen, im zentralen Abschnitt sind größere Bereiche noch unbestockt und tragen<br />
Schlagflur-Vegetation. Im südlichen Bereich befindet sich eine naturnahe Sickerquelle.<br />
Deponie OD 11a, Fläche am Südosthang des Abhaus (1,5 ha, ausreichend für 18.300 m³)<br />
Die Fläche wird fast vollständig von einem sehr artenarmen Fichten-Bestand im Stangenholz-Stadium<br />
eingenommen, am Nordwestrand befindet sich auch eine junge Buchenaufforstung.<br />
Den nordöstlichen Saum bildet eine artenarme Ruderalflur.<br />
Deponie OD 11b, Fläche am Südosthang des Abhaus (6,9 ha, ausreichend für 86.500 m³)<br />
Die potenzielle Deponie wird durch einen asphaltierten Weg in zwei Teile getrennt. Sie<br />
schließt unmittelbar an den Wald des Abhaus an, der hier von artenarmen Fichtenbeständen<br />
gebildet wird. Die Fläche wird vollständig als Grünland genutzt, das je nach der Bewirtschaftungsintensität<br />
unterschiedlich ausgeprägt ist. Es überwiegen Glatthafer-Fettwiesen<br />
mittlerer Standorte; kleinere Flächen sind Fettweiden, Grünlandansaaten und auch Goldhafer-Bergwiesen.<br />
In der folgenden Tabelle wird zusammengefasst, welche Biotoptypen in den einzelnen potenziellen<br />
Deponiestandorten vorhanden sind.<br />
Tabelle 12<br />
Biotoptypen der potenziellen Deponiestandorte<br />
Biotoptypen<br />
Wertstufe<br />
OD 04<br />
33<br />
OD 05<br />
Flächen in ha<br />
Bach 7 0,01<br />
Fettwiese, Fettweide mittlerer Standorte, 5<br />
Wirtschaftswiese (nicht differenziert)<br />
0,04 0,06 5,37 10,20 0,77<br />
6<br />
Bergwiese 6<br />
0,78<br />
7<br />
Intensivgrünland oder Grünlandansaat 4 0,62<br />
Schlagflur, Ruderalvegetation, Gestrüpp 4<br />
5<br />
OD 11a<br />
OD 11b<br />
OD 09 2)<br />
OD 08<br />
0,46 0,11 0,60 0,08<br />
OD 07a<br />
OD 07c
Wertstufe<br />
OD 04<br />
OD 05<br />
Flächen in ha<br />
Biotoptypen<br />
Magerrasen, Zwergstrauchheiden 7<br />
8<br />
Baumgruppen, Baumreihen 7 0,02<br />
Sumpf- und Auwälder 7<br />
8<br />
1,81 0,01 0,08 0,02 0,17 0,04<br />
Sukzessionswald überwiegend aus Nadelbäumen<br />
4 2,55<br />
Laubbaumbestand, naturfern 4<br />
5<br />
0,03<br />
Mischbestand, naturfern, überwiegend 4<br />
aus Nadelbäumen<br />
5<br />
0,02 0,64<br />
Fichten-Bestand, jung 3 3,20 0,67 0,31<br />
Fichten-Bestand, mittleres Alter 4 1,27 0,08 0,77 3,55 0,37 0,02<br />
Abbaustätte (vegetationsfreie Flächen,<br />
Halden, anthropogene Felswände, Ruderalvegetation)<br />
5 1) 3,93<br />
Verkehrs- und Infrastrukturflächen 1 0,13 0,01 0,04 0,09 0,01 0,03 0,30 0,01<br />
Gesamtflächen in ha: 5,66 4,03 1,53 6,94 2,05 6,38 11,58 1,13<br />
1)<br />
2)<br />
Eine differenzierte Bewertung der einzelnen Biotopbestände wird im Planfeststellungsverfahren<br />
vorgenommen.<br />
Ferner befindet sich auf der Fläche eine naturnahe Sickerquelle (Wertstufe 8).<br />
OD 11a<br />
OD 11b<br />
OD 09 2)<br />
OD 08<br />
OD 07a<br />
OD 07c<br />
0,02<br />
3.4.3 Verlust von Vegetationsbeständen durch temporäre Flächeninanspruchnahme<br />
(Baustelleneinrichtungsflächen, Arbeitsräume, Zwischendeponien)<br />
In Baustelleneinrichtungsflächen, Arbeitsräumen und auf Zwischendeponien geht die jetzige<br />
Vegetation verloren. Teilweise handelt es sich um Biotoptypen mit der Fähigkeit zur<br />
schnellen Regeneration; soweit Wald betroffen ist, wird der Vegetationsverlust nachhaltig<br />
sein.<br />
Baustelleneinrichtungsflächen<br />
Baustelleneinrichtung für das Hornbergbecken II (8 ha)<br />
Die BE-Fläche für das Hornbergbecken II am Nordfuß des Abhaus (inklusive des potenziellen<br />
Deponiestandorts OD 04) ist durch die Kreisstraße 6535 geteilt. Der Teil nördlich der<br />
Straße („Kreuzfeld“) nimmt größtenteils eine Fettwiese mittlerer Standorte in Anspruch. Sie<br />
enthält einzelne magere Stellen, in der als bestandsbedrohte Pflanzenart das Gefleckte<br />
Knabenkraut (Dactylorhiza maculata) vorkommt. Die weiteren Flächen entfallen auf eine<br />
Grünlandansaat, einen Fichten-Bestand im Stangenholzstadium und an der Straßenböschung<br />
eine Goldhafer-Bergwiese.<br />
Die Teilfläche südlich der Kreisstraße (potenzielle Oberbodendeponie OD 04) liegt überwiegend<br />
im Wald. Bei den Beständen handelt es sich zum größten Teil um Fichten-<br />
Bestände, auf kleineren Teilbereichen um Hainsimsen-Buchenwald. Am Südrand ist auf ca.<br />
34
1.600 m² ein Altbestand betroffen. Die innerhalb der BE-Fläche liegende Hochstaudenflur<br />
hat sich auf verdichtetem Substrat entwickelt, dass das Aufkommen von Feuchtezeigern<br />
wie dem Wasserdost ermöglicht. Sie ist von Ruderalarten durchsetzt.<br />
Die z. T. naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbestände könnten innerhalb einiger<br />
Jahre wieder hergestellt werden. Eine Teilfläche wird später ggf. als dauerhafte Oberboden-<br />
Deponie genutzt, die aber begrünt werden kann.<br />
Baustelleneinrichtung und Arbeitsräume für die Errichtung des Unterbeckens (ca. 10 ha)<br />
Die BE-Fläche und die Arbeitsräume befinden sich am Ausgang des Haselbachtals. Im<br />
Nordwestteil wird die BE-Fläche von Grünland (Fettweide), im Südosten von Wald eingenommen<br />
(hauptsächlich Sukzessionswald, im Randbereich zum Offenland hin aber auch<br />
mit Auwald entlang des Haselbachs). Nahe dem Waldrand befindet sich ein Tümpel; zwei<br />
Senken am Rand der Fettweide werden von waldbinsenreichen Nasswiesen eingenommen.<br />
Der Auwald, der Tümpel und die Nasswiese entsprechen den fachlichen Kriterien des § 32<br />
NatSchG. Für den Tümpel, die Fettweide und den Sukzessionswald ist eine Regeneration<br />
innerhalb einiger Jahre möglich.<br />
Der Arbeitsraum für das Unterbecken entspricht größtenteils der Baugrube für den Hauptdamm.<br />
Als baubedingt werden die Wirkungen des luftseitig des Damms gelegenen Anteils<br />
der Baugrube betrachtet; die Anteile der Dammaufstandsfläche und des Beckeninnenraums<br />
sind als anlagebedingter Wirkraum Gegenstand der UVS (Mappe 3). Die Fläche des Arbeitsraums<br />
ist fast vollständig bewaldet. Den weit überwiegenden Teil nehmen Sukzessionswälder<br />
aus Laubbäumen und Naturferne Waldbestände (Nadelbäume, Edellaubhölzer)<br />
ein, entlang dem Haselbach erstreckt sich aber ein naturnaher Traubenkirschen-Eschen-<br />
Wald. In den überwiegenden Anteilen ist er strukturreich mit vergleichsweise alten Bäumen.<br />
Das Offenland entfällt größtenteils auf Schlagfluren, ferner auf einen Tümpel. Innerhalb der<br />
Fläche befindet sich ein ca. 300 m langer Abschnitt eines südseitigen Haselbach-Zuflusses,<br />
der wenig oberhalb der Baunebenfläche entspringt. Die Biotopbestände sind teils bedeutend;<br />
sie können nach Abschluss der Bauphase wieder rekultiviert werden.<br />
Baustelleneinrichtung für den Fensterstollen am Haselbecken (0,2 ha)<br />
Die BE-Fläche schließt im Nordosten an jene zur Errichtung des Unterbeckens an. Der beanspruchte<br />
Hangabschnitt wird größtenteils von Waldmeister-Buchenwald mit gemischter<br />
Altersstruktur einschließlich einiger Altbäume als bedeutendem Biotop mit allenfalls langfristig<br />
möglicher Regeneration eingenommen.<br />
Baustelleneinrichtung und Baubereich zur Errichtung der Restentleerung des Haselbeckens<br />
(1,4 ha)<br />
Die Restentleerungsleitung verläuft überwiegend durch Äcker und auf kleineren Abschnitten<br />
durch Grünland. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Fettwiesen; im Gewann „Weckersmatt“<br />
nahe dem Südostrand von Brennet wird eine Magerwiese tangiert und im Gewann<br />
„Rütte“ eine Magerwiese durchquert. Eine Regeneration der Bestände ist binnen weniger<br />
Jahre möglich, dies gilt bei Wiederherstellung der Bodeneigenschaften und gezielter<br />
Ansaat auch für die aus Naturschutzsicht bedeutende Magerwiese.<br />
35
Von der BE-Fläche sind randlich nach der gegenwärtigen Abgrenzung auch Abschnitte<br />
einer Feldhecke als nach § 32 NatSchG geschütztem Biotop betroffen. Voraussichtlich wird<br />
sie erhalten werden können; nähere Ermittlungen hierzu erfolgen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.<br />
Für das Grünland ist eine schnelle Regeneration möglich.<br />
Baustelleneinrichtung für den Zufahrtsstollen im Mühlegrabental (0,7 ha)<br />
Nach gegenwärtigem Planungsstand werden lediglich Flächen innerhalb des bestehenden<br />
Betriebsgeländes benötigt, die derzeit als Verkehrs- und Lagerflächen genutzt werden.<br />
Ochsenmatt unterhalb des Wehrabeckens (1,7 ha)<br />
Die Fläche wird gegenwärtig als Lagerplatz genutzt. Auf dem überwiegenden Flächenanteil<br />
wächst Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte, nach Norden hin breiten sich<br />
Gestrüppe aus Brombeeren und Kratzbeeren mit aufkommenden Robinien und Schmetterlingsflieder<br />
aus. Die Ruderalvegetation kann schnell regenerieren; bei den sonstigen, geringwertigen<br />
Beständen ist eine Wiederentwicklung aus Naturschutzsicht nicht anzustreben.<br />
Weitere Baubereiche<br />
Weitere Baunebenflächen werden für die Verlegung von Rohrleitungen innerhalb vorhandener<br />
Wege, entlang von Straßen sowie für den Ausbau von Wegen als Zufahrten benötigt.<br />
Innerhalb von Wegen wird der weit überwiegende Abschnitt der Füllleitung vom Eggbergbecken<br />
durch das Schöpfebachtal und über den Röthekopf zum Haselbecken ausgebaut<br />
(u. a. Röthekopfweg). Der vorhabensbedingte Ausbau eines vorhandenen Weges<br />
erfolgt bei der Zufahrt von der Kreisstraße 6535 zur Übergabestation nordöstlich Rüttehof.<br />
Die Lage dieser Baunebenflächen wird im Planfeststellungsverfahren bestimmt. Dabei kann<br />
auf Grundlage der für die vorliegende UVS durchgeführten Erfassungen besondere Rücksicht<br />
auf schutzwürdige Bestände genommen werden.<br />
Temporäre Zwischendeponien<br />
Als temporäre Zwischendeponie ist eine 0,3 ha große Fläche im Bereich „Schindelgraben“<br />
östlich des Wehrabeckens vorgesehen. Die Fläche ist größtenteils eine unbewachsene<br />
Schotterfläche; an den Rändern geht sie in Trittvegetation und nach Westen hin in artenarme<br />
Gestrüppe über. Dort befindet sich auch ein flacher Tümpel.<br />
Möglicherweise wird auch eine temporäre Zwischendeponie für das Unterbecken benötigt.<br />
Für sie ist optional eine 3,3 ha große Fläche südlich von Brennet vorgesehen (Gewann<br />
„Wüstmättle“). Sie wird von Acker sowie Grünland (Fettwiese, Intensivgrünland) mit Einzelbäumen<br />
eingenommen. Inmitten der Fläche befindet sich der nach § 32 NatSchG geschützte<br />
Biotop Nr. 8413-337-0007 „Feldhecke „Wüstmättle“. Die Artenzusammensetzung<br />
der Hecke entspricht einem Schlehen-Liguster-Gebüsch mittlerer Standorte.<br />
Zusammenfassende Darstellung der Biotoptypen in den temporären Baunebenflächen<br />
(Baustelleneinrichtungsflächen, Baubereiche, temporäre Zwischendeponien)<br />
In den nachfolgenden Tabellen sind die Biotoptypen in den temporären Baunebenflächen<br />
und die Wertstufen zusammengefasst. Nicht aufgeführt sind die BE-Flächen für den Zu-<br />
36
fahrtsstollen im Mühlegrabental (Werksgelände) und die Aufbereitungsanlage im Gewann<br />
„Ochsenmatt“ (gegenwärtige Nutzung als Lagerplatz).<br />
Tabelle 13<br />
Bewertung der baubedingt in Anspruch zu nehmenden Biotoptypen<br />
Biotoptypen<br />
Flächen in ha<br />
Wertstufe (typologisch) 1)<br />
BE-Fläche Oberbecken<br />
BE-Fläche Unterbecken<br />
BE-Fläche Restentleerung<br />
Unterbecken<br />
BE-Fläche Fensterstollen<br />
Arbeitsraum Unterbecken<br />
Baubereich Füllleitung Hornbergbecken<br />
II<br />
Baubereich Restentleerung<br />
Hornbergbecken II<br />
Baubereich Restentleerung<br />
Haselbecken<br />
Baubereich Fensterstollen<br />
Haselbecken<br />
Temporäre Zwischendeponie<br />
"Schindelgraben"<br />
Bach 7 0,04 0,05<br />
Tümpel 6 0,02 0,02 0,01<br />
Nasswiese 7 0,07<br />
Optionale Zwischendeponie<br />
bei Brennet<br />
Fettwiese, Fettweide mittlerer 5, 1,47 0,80 1,20 0,11 0,02 0,03 0,1<br />
1,43<br />
Standorte, Wirtschaftswiese 6<br />
6<br />
(nicht differenziert)<br />
Magerwiese mittlerer Standorte 7 0,02 0,0<br />
3<br />
Bergwiese 7 0,07<br />
Intensivgrünland oder Grünlandansaat<br />
4 0,70<br />
0,80<br />
Trittpflanzenbestand 3 0,01<br />
Schlagflur, Ruderalvegetation, 5 0,04 0,01 0,94 0,20 0,0 0,01 0,08<br />
Gestrüpp<br />
7<br />
Acker 3 0,2<br />
6 0,94<br />
Feldgehölz, Feldhecke 7 0,05 0,11 0,0<br />
5 0,08<br />
Baumgruppen, Baumreihen 6 0,02<br />
Streuobstbestand 7 0,0<br />
6<br />
Sumpf- und Auwälder 7, 0,28 0,57<br />
8<br />
Wälder trockenwarmer Standorte<br />
6,<br />
0,08<br />
7<br />
Schlucht- und Blockwälder 8 0,15<br />
Buchenwälder, junge Bestände 5 0,02<br />
Buchenwälder, mittelalte Bestände<br />
6 0,01 0,06 0,24 0,57 0,01<br />
Buchenwälder, alte Bestände<br />
bzw. mit Altbäumen<br />
7 0,24<br />
Bergmischwälder 6 0,03 0,18<br />
Eichen-Hainbuchenwälder 6 0,05 0,06<br />
Sukzessionswald überwiegend<br />
aus Laubbäumen<br />
5 0,78 4,34 0,05<br />
Sukzessionswald überwiegend<br />
aus Nadelbäumen<br />
5 0,11 0,04<br />
Laubbaumbestand, naturfern 4 0,05 1,55<br />
Mischbestand, naturfern, überwiegend<br />
aus Nadelbäumen<br />
4 0,12 0,04<br />
37
Flächen in ha<br />
Wertstufe (typologisch) 1)<br />
BE-Fläche Oberbecken<br />
BE-Fläche Unterbecken<br />
BE-Fläche Restentleerung<br />
Unterbecken<br />
BE-Fläche Fensterstollen<br />
Arbeitsraum Unterbecken<br />
Baubereich Füllleitung Hornbergbecken<br />
II<br />
Biotoptypen<br />
Fichten-Bestand, jung 3 0,05 0,20<br />
Fichten-Bestand, mittleres Alter 4 0,10 0,27 0,23 0,07<br />
Verkehrs- und Infrastrukturflächen<br />
Baubereich Restentleerung<br />
Hornbergbecken II<br />
1,<br />
2 0,32 0,11<br />
Gesamtflächen in ha: 2,35 2,52 1,35 0,23 8,75 1,11 0,57<br />
Baubereich Restentleerung<br />
Haselbecken<br />
Baubereich Fensterstollen<br />
Haselbecken<br />
Temporäre Zwischendeponie<br />
"Schindelgraben"<br />
Optionale Zwischendeponie<br />
bei Brennet<br />
0,0<br />
5 0,19<br />
0,6<br />
8<br />
0,05 0,34 3,25<br />
1)<br />
Eine differenzierte Bewertung der einzelnen Bestände erfolgt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens<br />
Tabelle 14<br />
Bewertung der Biotopbestände auf den baubedingt in Anspruch zu nehmenden<br />
Flächen<br />
Wertstufe<br />
BE-Fläche Oberbecken<br />
BE-Fläche Unterbecken<br />
BE-Fläche Restentleerung<br />
Unterbecken<br />
BE-Fläche Fensterstollen<br />
8 0,15<br />
ha<br />
7 / 8 0,28 ha 0,57<br />
ha<br />
7 0,07<br />
ha<br />
0,16 ha 0,13 ha 0,05<br />
ha<br />
7 / 6 0,08<br />
ha<br />
6 0,01 0,02 ha 0,02 ha 0,11 0,32<br />
ha<br />
ha ha<br />
5 / 6 1,47<br />
ha<br />
0,8 ha 1,2 ha 0,11<br />
ha<br />
0,02<br />
ha<br />
5 0,82 ha 0,01 5,41<br />
ha ha<br />
4 0,8 ha 0,44 ha 1,78<br />
ha<br />
3 0,05<br />
ha<br />
1 / 2 0,32<br />
ha<br />
Summe 2,35 2,52 ha 1,35 ha 0,23 8,75<br />
ha<br />
ha ha<br />
Arbeitsraum Unterbecken<br />
Baubereich Füllleitung Hornbergbecken<br />
II<br />
Baubereich Restentleerung<br />
Hornbergbecken II<br />
Baubereich Restentleerung<br />
Haselbecken<br />
0,24 ha 0,14 ha<br />
Baubereich Fensterstollen<br />
Haselbecken<br />
Temporäre Zwischendeponie<br />
"Schindelgraben"<br />
0,6 ha 0,19 ha 0,01 ha<br />
0,03 ha 0,16 ha<br />
0,24<br />
0,07 ha 0,01 ha 0,13 ha<br />
ha<br />
0,07<br />
0,04 ha<br />
ha<br />
0,2 ha 0,26 ha 0,01 ha<br />
1,11<br />
ha<br />
0,11 ha 0,05 ha 0,19 ha<br />
0,57 ha 0,68 ha 0,05 ha 0,34<br />
Optionale Zwischendeponie<br />
bei Brennet<br />
0,08 ha<br />
1,43 ha<br />
0,8 ha<br />
0,94 ha<br />
3,25 ha<br />
38
3.4.4 Beeinträchtigung von Quellen und Quellbächen infolge des Baues von Untertageanlagen<br />
Die Verringerung von Quellschüttungen durch das Anschneiden wasserführender Klüfte<br />
beim Bau von Untertageanlagen ist wenig wahrscheinlich und wird durch Unterbinden der<br />
Wassereinbrüche zeitlich eng begrenzt bleiben (vgl. Fachgutachten Hydrologie und Thermalquellen<br />
in Mappe 9). Die Vegetation der Quellen und ihrer Abflüsse könnte selbst nach<br />
vollständigem Trockenfallen wieder unverändert regenerieren. Die Regenerationsfähigkeit<br />
ist u. a. daran erkennbar, dass alle in Quellen und kleinen Bergbächen vorkommenden<br />
Pflanzen (Moose, Algen) auch an nur zeitweilig überfluteten Standorten vorkommen. Wasserzutritte<br />
aus wasserführenden Klüften in die Druckschächte sind ebenfalls nicht vollständig<br />
ausgeschlossen. Sofern sie Quellen beeinträchtigen sollten, könnten Gegenmaßnahmen<br />
ergriffen werden.<br />
3.4.5 Stickstoffeinträge in Magerstandorte durch baubedingten Verkehr<br />
Im Umkreis des Abhaus und auf dem Berg selbst befinden sich Vegetationseinheiten und<br />
Biotoptypen, die auf stickstoffarme Standorte angewiesen sind. Dies sind in erster Linie die<br />
Moore und die Magerrasen. Auch die naturnahen Wälder sind gegen anthropogen erhöhte<br />
Stickstoffeinträge empfindlich; diese können dort zu Veränderungen in der Krautschicht<br />
sowie bei Moosen und Flechten führen.<br />
Großflächige Stickstoffeinträge auch abseits landwirtschaftlicher Nutzflächen entstehen<br />
durch Deposition aus der Luft. Diese geht u. a. auf Stickoxid-Emissionen aus Verbrennungsmotoren<br />
zurück. Die Stickstoffdeposition am Boden hängt von den Stickoxidkonzentrationen<br />
der Luft im jeweiligen Gebiet und von der Vegetation ab. Im Wald ist sie wegen<br />
der großen Oberflächen umfangreicher als im Offenland („Auskämmeffekt“).<br />
Die zusätzlichen Stickstoffeinträge durch baubedingten Verkehr wurden durch das Gutachten<br />
zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Luft errechnet (Mappe 13). Als Deposition<br />
in direkter Straßennähe, wo stellenweise schutzwürdiges Magergrünland die Böschungen<br />
besiedelt (z. B. zwischen Altenschwand und Strick oder bei <strong>Atdorf</strong>), wurden bis zu<br />
0,9 kg/(ha·a) berechnet. Mit zunehmendem Abstand zu den betroffenen Straßen fällt der<br />
Stickstoffeintrag rasch ab. Im Bereich der Moore um den Abhau übersteigen sie<br />
0,1 kg/(ha·a) nicht. Sie liegen bei weniger als 1 % des Critical Loads (nach den Angaben<br />
des Landesumweltamts Brandenburg 2005). In 150 m bis 300 m Entfernung von den Zufahrten<br />
können i.d.R. rechnerisch keine Zusatzdepositionen durch den vorhabensbedingten<br />
Verkehr ermittelt werden. Vegetationsveränderungen durch die Stickstoffdeposition infolge<br />
des baubedingten Verkehrs sind nicht zu erwarten.<br />
3.4.6 Mineralische Einträge in Moor-Biotope<br />
Die Einwehung mineralischer Stäube von Baustellen in Moorbiotope im Umkreis des Abhaus<br />
kann die besondere Charakteristik der Torfböden und dadurch die Standortbedingungen<br />
für Pflanzen verändern. Dies kann zu Rückgängen von Arten führen, die eng an die<br />
organischen Moorböden gebunden sind.<br />
39
Der Wald zwischen dem Baufeld für das Oberbecken und den Mooren mindert durch seine<br />
Filterwirkung den Staubeintrag. Darüber hinaus bestehen Möglichkeiten, das tatsächliche<br />
Eintreten der Wirkung z.B. durch Staubbindung weiter zu verringern.<br />
3.4.7 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen<br />
Durch den Arbeitsraum und die BE-Fläche am Unterbecken wird ein Teil des nach § 30a<br />
LWaldG geschützten Auwalds am Haselbach entfernt. Er ist ein bestandsbedrohter Biotop<br />
auf einem wassergeprägten Sonderstandort mit gebietstypischen Artengemeinschaften.<br />
Für Baunebenflächen sowohl am Ober- als auch am Unterbecken werden Waldbestände in<br />
Anspruch genommen. Die Anspruchnahme ist temporär, weil nach Abschluss der Bautätigkeiten<br />
eine Neubegründung von Waldbeständen erfolgen wird.<br />
3.5 Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere<br />
Für das Schutzgut Tiere sind die folgenden baubedingten Auswirkungen denkbar (vgl. Karten<br />
U 7.4-1 bis U 7.9):<br />
o Verlust von Lebensräumen für Tiere durch Oberboden-Deponien<br />
o Verlust von Lebensräumen durch Flächeninanspruchnahme für Baunebenflächen<br />
(Baustelleneinrichtungsflächen, Arbeitsräume)<br />
o Tötung von Tieren (v. a. Baufeldberäumung, Erdarbeiten, Baustellenverkehr)<br />
o Störung von Tieren durch Schallimmission (Baustellen, Deponien, Baustellenverkehr)<br />
o Störung von Tieren durch Bewegungsunruhe<br />
o Beeinträchtigung von Wechselbeziehungen von Tieren<br />
o Verluste von an Quellen gebundenen Tieren infolge Verringerung von Quellschüttungen<br />
durch den Bau von Untertageanlagen<br />
o Beeinträchtigung von Tieren im Haselbach unterhalb des Unterbeckenstandorts<br />
3.5.1 Verlust von Tier-Lebensräumen durch Oberboden-Deponien<br />
Die folgenden Oberboden-Deponien würden zu Verlusten bedeutender Tier-Lebensräume<br />
führen:<br />
o Deponie OD 05, Steinbruch Wickartsmühle südöstlich Rickenbach (4,0 ha, ausreichend<br />
für 53.500 m³): Der Steinbruch Wickartsmühle enthält auf Teilflächen Kleingewässer<br />
und in unmittelbarer Nähe Geröllhalden. Hier kommt die stark gefährdete<br />
Geburtshelferkröte vor. Auch die Gelbbauchunke sowie weitere, ungefährdete Amphibienarten<br />
können hier vorkommen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens<br />
wird die räumliche Verteilung bedeutender Tier-Lebensräume im Steinbruch näher<br />
geprüft.<br />
40
o Deponie OD 11b, Fläche am Südosthang des Abhaus (6,9 ha, ausreichend für<br />
86.500 m³): Das Grünland ist mit Ausnahme der waldnahen Bereiche als Bruthabitat<br />
der um Obergebisbach stark vertretenen, gefährdeten Feldlerche geeignet.<br />
Die folgenden Oberboden-Deponien führen zu Verlusten von Tier-Lebensräumen überwiegend<br />
mittlerer Bedeutung:<br />
o Deponie OD 09, Fläche östlich des Hornbergbeckens I (2,1 ha, ausreichend für<br />
25.900 m³), sowie Deponie OD 08, Fläche nördlich des Hornbergbeckens I (6,4 ha,<br />
ausreichend für 100.000 m³): Die Flächen werden von einem Mosaik aus Schlagfluren<br />
und fichtendominierten Waldbeständen unterschiedlichen Alters als Lebensraum<br />
weit verbreiteter Tierarten eingenommen. Die Fläche OD 09 enthält im Südteil auch<br />
eine naturnahe Sickerquelle als höherwertigen Biotop.<br />
o Deponie OD 07a, Fläche nördlich des Hornbergbeckens I (11,6 ha, ausreichend für<br />
179.000 m³), sowie Deponie OD 07c, Fläche nördlich des Hornbergbeckens I (1,1<br />
ha, ausreichend für 12.100 m³): Beide Flächen nordöstlich des Hornbergbeckens I<br />
werden größtenteils von Wirtschaftswiesen mittlerer Standorte eingenommen. Für<br />
Wiesenbrüter wie die Feldlerche sind sie wegen der geringen Größe innerhalb von<br />
Wald und dessen Kulissenwirkung ungeeignet. Sie können von zurückgehenden<br />
Wirbellosenarten der Kulturlandschaft besiedelt sein. Eine abschließende Beurteilung<br />
der Lebensraumfunktionen ist gegenwärtig noch nicht möglich. Das Vorkommen<br />
besonders seltener Arten ist wegen der weiten Verbreitung vergleichbarer Wirtschaftswiesen<br />
unwahrscheinlich.<br />
Die folgenden Oberboden-Deponien führen zu Verlusten von Tier-Lebensräumen geringer<br />
Bedeutung:<br />
o Deponie OD 04 am Nordfuß des Abhaus (5,7 ha, ausreichend für 82.000 m³): Die<br />
Fläche wird zur Baustelleneinrichtung für das Oberbecken genutzt (vgl. nachfolgendes<br />
Kap. 3.5.2).<br />
o Deponie OD 11a, Fläche am Südosthang des Abhaus (1,5 ha, ausreichend für<br />
18.300 m³): Der Fichten-Bestand im Stangenholzstadium bietet nur wenigen, weit<br />
verbreiteten Tierarten Lebensmöglichkeiten.<br />
3.5.2 Verluste von Lebensräumen durch Flächeninanspruchnahme für Baunebenflächen<br />
(Baustelleneinrichtungsflächen, Arbeitsräume, Zwischendeponien)<br />
Die Baunebenflächen am Nordfuß des Abhau haben als überwiegend naturferne Fichten-<br />
Bestände mittleren Alters keine hohe Bedeutung für Tiere. Sie sind Bestandteile von Revieren<br />
mehrerer besonders schutzrelevanter Arten, die in der Nähe brüten (Raufußkauz, Sperlingskauz,<br />
Hohltaube, Schwarzspecht). Die für sie maßgeblichen Lebensräume werden<br />
teilweise vom Becken und seinen Nebenflächen eingenommen werden.<br />
Die Baunebenflächen im Haselbachtal nehmen Waldlebensräume mit überwiegend mittlerer<br />
Wertigkeit für Tiere ein. Bei den Erfassungen zur A 98 waren hier als Brutvögel die Hohltaube<br />
und der Wespenbussard nachgewiesen worden; beide Nachweise waren bei den<br />
Erfassungen 2009 nicht zu bestätigen. In der Talsohle befinden sich Lebensräume der<br />
41
Gelbbauchunke; als Streufund wurde hier die Quelljungfer (Cordulegaster bidentata) nachgewiesen.<br />
Die Baunebenfläche für die Restentleerung weist nach bisherigem Kenntnisstand keine<br />
wertgebenden Tierarten auf, ebenso die optionale Deponie am Duttenberg-Fuß (Gewann<br />
„Wüstmättle“). Bedeutende Habitate finden sich in geringer Entfernung südlich und südöstlich<br />
(teils offene, teils strukturreiche Landwirtschaftsflächen u. a. mit Feldlerche und Turteltaube).<br />
Die Baunebenflächen im Wehratal haben für Tiere überwiegend geringe Bedeutung. Im<br />
Bereich der Zwischendeponie „Schindelmatt“ befindet sich ein kleines Amphibienlaichgewässer.<br />
Im Planfeststellungsverfahren werden Möglichkeiten zu dessen Erhaltung geprüft.<br />
In der nachfolgenden Tabelle ist zusammengefasst, welcher Wertstufe für Tiere entsprechend<br />
RECK & KAULE (1991) die als Baustelleneinrichtungsflächen und Arbeitsräume in<br />
Anspruch genommenen Flächen angehören. Nicht berücksichtigt sind die Baunebenflächen<br />
für Rohrleitungen innerhalb von Wegen; ihre Lage wird im Planfeststellungsverfahren ermittelt.<br />
Tabelle 15<br />
Biotoptypen<br />
8 Alte naturnahe Waldbestände mit besonders<br />
hohem Strukturreichtum (Alt- und Totholz)<br />
Verlust von Tier-Lebensräumen durch baubedingte, temporäre Flächeninanspruchnahme<br />
Wertstufe<br />
Baunebenflächen<br />
am<br />
Abhau<br />
Baunebenflächen<br />
im<br />
Haselbachtal<br />
- 1,18 ha -<br />
7 Alte Buchen- und Buchen-Tannen-Wälder 0,26 ha 0,05 ha -<br />
6 Buchenwälder im Baumholzstadium, artenreiches<br />
Grünland, Kleingewässer<br />
5 Ältere Nadelholzforste und Mischbestände,<br />
Fettwiesen<br />
Sonstige<br />
Baunebenflächen<br />
und<br />
Arbeitsräume<br />
0,02 ha - 1,74 ha<br />
4,26 ha 10,79 ha 3,33 ha<br />
4 Artenarme Sukzessionsfläche - 0,01 ha -<br />
3 V. a. gehölzdominierte Flächen in Straßennähe<br />
(störungsexponierte Bereiche)<br />
2 V. a. Offenland in Straßennähe (störungsexponierte<br />
Bereiche)<br />
0,65 ha 0,03 ha 2,12 ha<br />
2,81 ha - 0,17 ha<br />
1 Verkehrsflächen 0,03 ha - 0,01 ha<br />
42
3.5.3 Tötung von Tieren<br />
Die Baufeldräumung, Erdarbeiten sowie Baustellenverkehr führen zur zwangsläufigen Tötung<br />
von Tieren oder ihren Entwicklungsstadien.<br />
Tötung bei Baufeldräumungen und Erdarbeiten<br />
Die Tötung bei Baufeldräumungen und Erdarbeiten ist vor allem für Arten und Entwicklungsstadien<br />
mit geringer oder nicht bestehender Mobilität zu erwarten, z. B. Überwinterungsstadien<br />
von Wirbellosen.<br />
Wirbeltiere können auch dann bei Baufeldberäumungen und Erdarbeiten getötet werden,<br />
wenn sie eine ausreichende Mobilität für ein Entweichen aus dem Gefahrenbereich haben.<br />
Tiere der meisten Arten, etwa Kleinsäuger, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien, flüchten<br />
sich bei Gefahr in ein möglichst nah gelegenes Versteck, wo sie das Verstreichen der Gefährdungssituation<br />
abwarten und damit innerhalb des Gefahrenbereichs verbleiben.<br />
Ferner ist die Tötung von Tieren bei Erdarbeiten möglich, wenn sie in offene Gräben etwa<br />
zur Verlegung von Rohrleitungen fallen und diese nicht mehr verlassen können.<br />
Auf einzelnen Flächen können bestandsbedrohte Arten betroffen sein. Im Bereich der Baunebenflächen<br />
für das Unterbecken ist die stark gefährdete Gelbbauchunke nachgewiesen.<br />
Die Tötung der streng geschützten Art kann durch gezielte Artenschutzmaßnahmen auf ein<br />
nicht vermeidbares Maß reduziert werden. Der Erhaltungszustand der lokalen Population<br />
wird nicht verschlechtert.<br />
Tötung durch baubedingten Verkehr (Kollision mit Fahrzeugen)<br />
Als baubedingter Verkehr mit erhöhtem Tötungsrisiko für Tiere durch Kollision wird das erwartete<br />
Zusatzaufkommen an Schwerverkehr (Lkw > 3,5 t) betrachtet. Der zusätzliche Pkw-<br />
Verkehr wird vernachlässigbar sein.<br />
Angaben zum potenziellen projektbedingten Verkehrsaufkommen sind im schalltechnischen<br />
Gutachten enthalten (vgl. Mappe 14). Den Verkehrsprognosen liegt eine Worst Case-<br />
Annahme zugrunde, nach der die Transportvorgänge während des Prognosejahrs 2014 im<br />
engstmöglichen Zeitraum erfolgen, den der Bauablauf zulassen kann. Die signifikant erhöhte<br />
Verkehrsdichte stellt für Tiere im Straßenumfeld einen zusätzlichen Risikofaktor dar, an<br />
den die lokalen Populationen nicht angepasst sind. Die Verkehrsdichte je Zeiteinheit ist<br />
entscheidend dafür, ob Tieren mit langsamer Fortbewegung die Überquerung einer Straße<br />
möglich oder von vornherein sehr unwahrscheinlich ist. Verteilt sich das Verkehrsaufkommen<br />
über einen längeren Zeitraum und ist dementsprechend der Verkehrszuwachs<br />
je Zeiteinheit schwächer, so sind bei Tieren geringere Verluste zu erwarten, die<br />
ggf. im Rahmen natürlicher Populationsschwankungen bleiben können.<br />
Besonders starke Zunahmen der Verkehrsbelastung sind nach dem Worst Case-Szenario<br />
auf den folgenden Streckenabschnitten theoretisch denkbar:<br />
43
o Kreisstraße 6535 westlich des Abhaus zwischen Rüttehof und dem Hornbergbecken<br />
II (Zunahme um 83 % von 450 auf 825 Kfz/Tag)<br />
o Kreisstraße 6535 östlich des Abhaus im Altbachtal (Zunahme um 61 % von 450 auf<br />
724 Kfz/Tag)<br />
o Kreisstraße 6537 südlich des Abhaus zwischen Strick und Altenschwand (Zunahme<br />
um 36 % von 770 auf 1.044 Kfz/Tag)<br />
Für die Straße zwischen der L 155 und Rüttehof am Osthang des Wehratals innerhalb des<br />
FFH-Gebiets 8313-341 „Weidfelder bei Gersbach und an der Wehra“ ist ein projektbedingtes<br />
Verkehrsaufkommen von maximal 58 zusätzlichen Fahrzeugbewegungen am<br />
Tag rechnerisch möglich.<br />
Ferner werden für den baubedingten Verkehr einige Wege genutzt, die für den öffentlichen<br />
Verkehr gesperrt sind:<br />
o Zuwegung von der Bundesstraße 34 zur Baustelle für den Abschlussdamm des Unterbeckens<br />
(102 Lkw-Bewegungen/Tag)<br />
o Zuwegung zu den Oberbodendeponien nördlich/nordöstlich des Hornbergbeckens I<br />
(auf Höhe des Beckens bis 288 Lkw-Bewegungen/Tag, zur Deponie OD 7a noch<br />
262 Lkw-Bewegungen/Tag)<br />
o Zuwegung zu den Oberbodendeponien am Südosthang des Abhaus: 144 Lkw-<br />
Bewegungen/Tag)<br />
Durch Kollision mit den Lkw können insbesondere bodenlebende Kleinsäuger, Amphibien<br />
und Wirbellose getötet werden. Für hoch mobile Tiere wie größere Säugetiere, Fledermäuse<br />
und Vögel wird das Risiko wegen der für den Schwerverkehr auf den hier vorliegenden<br />
Straßenkategorien zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h lt. Straßenverkehrsordnung<br />
als gering eingestuft.<br />
Amphibien<br />
Amphibien sind in besonderer Weise durch Straßenverkehr bedroht. Auffällig werden die<br />
räumlich und zeitlich konzentrierten Verluste zur Laichzeit. Nach RECK & KAULE (1993)<br />
kommt aber den über das gesamte Sommerhalbjahr und flächig verteilten, daher weniger<br />
auffallenden Verlusten von Amphibien auf Straßen eine größere Bedeutung zu. In Abhängigkeit<br />
von der Verkehrsdichte kann der Kfz-Verkehr zum Erlöschen örtlicher Bestände führen.<br />
Eine Krötenpopulation kann bei einer einzigen Überquerung einer Straße mit 1000<br />
Kfz/Tag um die Hälfte reduziert werden (MADER 1981: 61).<br />
In den Tälern des Altbachs, des Schneckenbachs und des Dorfbachs befinden sich mehrere<br />
als Amphibienlaichgewässer geeignete Biotope, z. B. die Teiche nördlich <strong>Atdorf</strong>. Die<br />
potenziellen Verkehrszuwächse auf den Straßen um den Abhau um 36 % bis 83 % könnten<br />
erhebliche Dezimierungen der Bestände während der Bauausführung auslösen. Maßnahmen<br />
zur Vermeidung sind möglich und werden im Planfeststellungsverfahren festgelegt<br />
(z. B. Amphibienzäune).<br />
Bei der Zufahrt zur Baustelle des Unterbeckens besteht das Kollisionsrisiko u. a. für die<br />
Gelbbauchunke.<br />
44
Wirbellose Tiere<br />
o Schmetterlinge fliegen vielfach in weniger als 4 m Höhe. Der Luftsog am Heck von<br />
Fahrzeugen kann größere Tagfalter aus dieser Höhe nach unten reißen, sodass sie<br />
vom nachfolgenden Fahrzeug erfasst werden (GEPP 1973). Die Luftbewegungen<br />
können für Schmetterlinge - wie auch für andere Insekten - unmittelbar tödlich wirken.<br />
o Auch Wildbienen werden oft zu Verkehrsopfern. Sie können Fahrzeugen mit Geschwindigkeiten<br />
über 50 km/h i.d.R. nicht ausweichen.<br />
o Bei Laufkäfern können insbesondere größere Arten ohne enge Lebensraumbindung<br />
von der Kollision betroffen sein; eng an bestimmte Habitate gebundene Laufkäferarten<br />
meiden i.d.R. die Asphaltflächen von Straßen. Die Fortbewegungsgeschwindigkeit<br />
von Laufkäfern beträgt über 5 m/min, weshalb sie Straßen schnell<br />
überqueren könnten. Mangels Orientierungsmöglichkeiten ist aber nicht von einem<br />
geradlinigen Überqueren auszugehen; die Verweildauer auf der Straße und damit<br />
das Kollisionsrisiko erhöht sich. Laufkäfer sind als räuberisch lebende Tiere vergleichsweise<br />
schnell; für andere Käfer mit geringerer Fortbewegungsgeschwindigkeit<br />
ist ein höheres Kollisionsrisiko gegeben.<br />
o Ähnliches gilt für Heuschrecken, die sich trotz der Flugfähigkeit der meisten Arten<br />
überwiegend am Boden fortbewegen.<br />
o Bei den Schnecken werden einige, wenig spezialisierte Arten wie die Weinbergschnecke<br />
nicht von der Oberflächenstruktur von Straßen zurückgehalten. Große<br />
Gehäuseschnecken mit durchschnittlichen Geschwindigkeiten von 5 cm/min bräuchten<br />
zur Überquerung einer nur 7 m breiten Straße nahezu 2,5 Stunden. Die lange<br />
Verweildauer bedingt fast zwangsläufig, dass die Tiere überfahren werden.<br />
Soweit Bestände von Tieren durch die Tötung nicht unter ein populationskritisches Maß<br />
dezimiert werden, ist ihre schnelle Erholung zu erwarten. Die Beeinträchtigung durch Kollision<br />
mit Fahrzeugen bleibt auf ein Jahr beschränkt. Bei Verteilung der Transportvorgänge<br />
über einen längeren Zeitraum hinweg und daraus resultierend längeren Zeiträumen mit<br />
erhöhtem Verkehrsaufkommen bleiben die täglichen Mehrbelastungen geringer und haben<br />
dementsprechend schwächere Auswirkungen auf die Tiere.<br />
3.5.4 Störung von Tieren durch Schallimmission<br />
Fachliche Grundlagen zur Störung von Tieren durch Schallimmission<br />
Schallimmissionen werden durch den baubedingten Verkehr und die Bautätigkeiten verursacht.<br />
Sie können zu Beeinträchtigungen von Tieren führen, die auf akustische Kommunikation<br />
angewiesen sind. Dies sind insbesondere Froschlurche, Heuschrecken und Vögel.<br />
Die Auswirkungen von Schall auf die Lebensraumeignung sind für Vögel intensiv untersucht<br />
(MIERWALD 2009). Die Untersuchung bezieht sich zwar auf Verkehrslärm, die Ergebnisse<br />
können aber unter Vorbehalt auch auf Baustellenlärm übertragen werden.<br />
45
Die Angaben zu den Schallimmissionen sind aus dem Schalltechnischen Gutachten entnommen<br />
(Mappe 14).<br />
Für Vögel und wahrscheinlich auch die weiteren auf akustische Kommunikation angewiesenen<br />
Tiere wirkt sich Dauerschall nachteiliger als unregelmäßiger Schall aus, weil er ihre<br />
Lautäußerungen maskieren („übertönen“) kann und für Artgenossen, im Fall von Warnrufen<br />
auch für Tiere anderer Arten nicht wahrnehmbar macht. Bei Schallimmissionen mit unregelmäßiger<br />
Intensität sind die Auswirkungen auf Tiere wegen der Schallpausen geringer.<br />
Ein Dauerschallpegel stellt sich an Straßen typischerweise bei > 10.000 Kfz-Bewegungen<br />
am Tag ein. Für die vorliegende UVS wurde im Sinne einer Worst-case-Betrachtung unterstellt,<br />
dass auch von den Baustellen Dauerschall ausgeht und deren Immissionen insofern<br />
jenen stark befahrener Straßen vergleichbar sind.<br />
MIERWALD (2009) ermittelte die folgenden Grundzüge zu möglichen Beeinträchtigungen von<br />
Vögeln durch (Verkehrs-)Lärm:<br />
o An Straßen mit < 10.000 Fahrzeugbewegungen pro Tag bleiben Auswirkungen auf<br />
Vögel auf die Umgebung bis in 100 m Entfernung beschränkt; in größerer Entfernung<br />
sind keine Auswirkungen zu erwarten (MIERWALD 2009: 17).<br />
o Von Straßen mit > 10.000 Fahrzeugbewegungen pro Tag ausgehende Schallimmissionen<br />
können Vögel auch in größeren, unbestimmten Entfernungen beeinträchtigen,<br />
sofern sie die jeweils relevanten Schallpegel überschreiten.<br />
o Für etliche Vogelarten wird das Prädationsrisiko - d.h. das Risiko, von einem Fressfeind<br />
überwältigt zu werden - bei Schallimmissionen > 55 dB (A) als Dauerschall<br />
(entlang von Straßen > 10.000 Kfz/Tag und durch Baulärm) signifikant erhöht, weil<br />
sie hauptsächlich auf akustische Warnsignale anderer Vögel reagieren und diese<br />
maskiert werden. Von den Arten, bei denen die Erhöhung des Risikos bei MIERWALD<br />
(2009) nachgewiesen wurde (Raufußhühner, Wiesenlimikolen), kommt keine im Untersuchungsgebiet<br />
vor. In der vorangegangenen Studie von GARNIEL et al. (2007)<br />
wird ein erhöhtes Prädationsrisiko auch für das im Untersuchungsgebiet nachgewiesene<br />
Rebhuhn vermutet. Eine Erhöhung des Prädationsrisikos besteht demnach z.<br />
B. auch für etliche weit verbreitete Arten wie Amsel, Buchfink und Zaunkönig, in geringerem<br />
Maß auch für im Untersuchungsgebiet nachgewiesene, seltenere Arten<br />
wie Braunkehlchen, Neuntöter, Wiesenpieper und Waldlaubsänger.<br />
o Für einige der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen, besonders schutzrelevanten<br />
Vogelarten wurden von MIERWALD (2009) Schallpegel ermittelt, die zu verringerten<br />
Siedlungsdichten von Vögeln oder dem Meiden entsprechend verlärmter Bereiche<br />
führen. Für Vögel mit hoher Lärmempfindlichkeit wurden 47 dB (A) bzw. 52 dB<br />
(A) als artspezifische kritische Schallpegel ermittelt; von diesen Arten kommt im Untersuchungsgebiet<br />
nur der Rauhfußkauz vor (kritischer Schallpegel: 47 dB [A]. Für<br />
Arten mit einer mittleren Lärmempfindlichkeit liegt der kritische Wert bei 58 dB (A);<br />
zu ihnen zählen im Untersuchungsgebiet die Hohltaube, der Grau-, Mittel- und<br />
Schwarzspecht sowie der Sperlingskauz.<br />
46
o Besonders empfindlich gegen Schallimmissionen sind Eulen. Ursächlich sind die alle<br />
anderen Vogelarten übertreffende Leistungsfähigkeit ihres Gehörs und dessen Bedeutung<br />
für die Nahrungssuche bei einigen Arten (z. B. Rauhfußkauz). In Zeiten mit<br />
Nahrungsmangel oder erhöhtem Nahrungsbedarf (Jungenaufzucht) sind Eulen auch<br />
dämmerungs- und tagaktiv, weshalb für sie nicht nur die nächtlichen Schallpegel relevant<br />
sind, sondern auch jene am Tage.<br />
o Ein Sonderfall ist die Feldlerche: Im akustischen Wirkraum von Straßen mit mehr als<br />
2.500 Kfz-Bewegungen/Tag besteht eine besonders hohe Empfindlichkeit gegen<br />
Schall (Auswirkungen ab 47 dB [A]), während im Umkreis schwächer befahrener<br />
Straßen keine Auswirkungen von Schall nachgewiesen werden konnten.<br />
o Für zahlreiche, insbesondere weit verbreitete Vogelarten ist auf Grundlage des Vergleichs<br />
ihrer Brutplatzverteilung und der Schallimmission keine Auswirkung von<br />
Schall auf die Besiedlungsdichte erkennbar.<br />
Für die Ermittlung potenzieller Auswirkungen der baubedingten Schallimmissionen auf Tiere<br />
anhand der Indikatorgruppe der Vögel wurden die folgenden Worst-Case-Annahmen unterstellt:<br />
o Alle Transportvorgänge als wesentliche Schallquellen abseits der eigentlichen Baustellen<br />
finden innerhalb eines zweimonatigen Zeitraums während der Brut- und Aufzuchtsphase<br />
statt. Es entsteht somit die größtmögliche vorhabensbedingte Schallimmission<br />
konzentriert im ungünstigsten Zeitraum.<br />
o Für die Arten mit nachgewiesener Empfindlichkeit gegen Schallimmission wurde ermittelt,<br />
in welchem Umfang für sie geeignete Lebensräume den artspezifisch kritischen<br />
Schallpegeln ausgesetzt sein können. Berücksichtigt werden nicht nur die<br />
2009 nachgewiesenen Vorkommen, sondern alle potenziellen Lebensräume. Damit<br />
wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die Reviere bis zum Baubeginn<br />
verlagern können oder dass - gerade bei gegenwärtig zunehmenden Arten wie<br />
Sperlingskauz und Rauhfußkauz - zusätzliche Reviere besetzt werden.<br />
o Für die als Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie besonders schutzrelevanten<br />
Arten Rauhfußkauz und Sperlingskauz wird unterstellt, dass sie im Zuge ihrer<br />
gegenwärtigen Ausbreitung auch Reviere in tiefen Lagen und nicht nur in der Montanstufe<br />
besetzen. In anderen Gebieten wurde dies bereits festgestellt.<br />
o In allen Flächen mit Dauerschallimmissionen > 55 dB (A) kann für Tiere ein erhöhtes<br />
Prädationsrisiko bestehen, soweit sie nicht durch ihr spezifisches Verhalten von a-<br />
kustischen Warnsignalen unabhängig sind. In diesen Flächen werden Beeinträchtigungen<br />
nicht nur von Vögeln, sondern auch anderer Tiere mit akustischer<br />
Kommunikation als möglich erachtet (z. B. Heuschrecken, Froschlurche).<br />
o Zur Schallausbreitung wurden die Angaben des Schalltechnischen Gutachtens für<br />
10 m Höhe verwendet. Dort breitet sich der Schall weiter aus als in Bodennähe.<br />
47
Beeinträchtigungen potenzieller Lebensräume im Gebiet nachgewiesener, besonders<br />
schutzrelevanter Vogelarten<br />
Nachfolgend wird für jene Arten, für die MIERWALD (2009) kritische Schallpegel festgestellt<br />
hat, der rechnerische Umfang der schallbedingten Lebensraumbeeinträchtigung angegeben.<br />
Diese Arten sind:<br />
o Rauhfußkauz (kritischer Schallpegel 47 dB [A])<br />
o Hohltaube (kritischer Schallpegel 58 dB [A])<br />
o Grauspecht (kritischer Schallpegel 58 dB [A])<br />
o Mittelspecht (kritischer Schallpegel 58 dB [A])<br />
o Schwarzspecht (kritischer Schallpegel 58 dB [A])<br />
o Sperlingskauz (kritischer Schallpegel 58 dB [A])<br />
o Feldlerche (47 dB [A] an Straßen > 2,500 Kfz/Tag, an schwächer befahrenen Straßen<br />
keine Schallempfindlichkeit)<br />
Es wird zwischen den Schallimmissionen der Baustelle und den verkehrsbedingten Schallimmissionen<br />
differenziert. Die verkehrsbedingten Schallimmissionen sind im ersten Baujahr<br />
wesentlich höher als in den Folgejahren, während die von der Baustelle ausgehenden<br />
Schallimmissionen gleichmäßiger verteilt sind (vgl. auch Karten U 7.6 - U 7.9).<br />
Rauhfußkauz<br />
Der Rauhfußkauz ist die schallempfindlichste nachgewiesene Vogelart. Seine Lebensräume<br />
sind Nadel- und Mischwälder, soweit sie alt sind oder zumindest Altbäume enthalten und<br />
strukturreich sind.<br />
Durch baubedingte Schallimmissionen im Umkreis der Beckenstandorte werden seine potenziellen<br />
Lebensräume auf einer Größe von 58,3 ha beeinträchtigt. Diese Fläche entspricht<br />
in etwa einem Revier. Das nachgewiesene Revier auf dem Abhau, das bereits durch<br />
die Flächeninanspruchnahme für das Oberbecken teilweise verloren geht, wird durch die<br />
zusätzliche Schallbelastung während der Bauzeit voraussichtlich nicht nutzbar sein.<br />
Hohltaube<br />
Die Hohltaube brütet in verlassenen Schwarzspechthöhlen und ist dementsprechend auf<br />
ältere bzw. Altbäume enthaltende Buchen- und Buchenmischwälder angewiesen. Potenzielle<br />
Lebensräume werden auf 19,6 ha durch Schallimmissionen der Baustellen und auf<br />
weiteren 2,7 ha durch verkehrsbedingte Schallimmission beeinträchtigt.<br />
Grauspecht<br />
Der Grauspecht besetzt Reviere in alten Laubwäldern, bevorzugt solchen mit hohem Eichenanteil.<br />
Wegen seiner Beschränkung auf tiefere Lagen kann er im Bereich des Oberbeckens<br />
nicht vorkommen. Potenzielle Beeinträchtigungen beschränken sich auf den Bereich<br />
des Unterbeckenstandorts und der Baunebenflächen im Wehratal. Potenzielle Lebensräume<br />
werden auf ca. 10 ha durch Schallimmissionen der Baustellen und auf weiteren 10 ha<br />
48
durch verkehrsbedingte Schallimmission beeinträchtigt. Der 2009 festgestellte Brutplatz am<br />
Nordosthang des Haselbachtals oberhalb des Beckens wird während der Bauzeit voraussichtlich<br />
nicht nutzbar sein.<br />
Mittelspecht<br />
Der Lebensraumanspruch des Mittelspechts ist jenem des Grauspechts ähnlich, er ist aber<br />
stärker an Eichen gebunden. Potenzielle Lebensräume werden auf ca. 5 ha durch Baulärm<br />
und während eines Jahres auf weiteren 2,8 ha durch verkehrsbedingte Schallimmission<br />
beeinträchtigt. Die Flächengröße entspricht etwa einem Revier. Der 2009 festgestellte Brutplatz<br />
am Röthekopf oberhalb des Beckens wird während der Bauzeit voraussichtlich nicht<br />
nutzbar sein; in geringer Entfernung verbleiben aber auf dem Röthekopf geeignete Brutmöglichkeiten<br />
innerhalb des Reviers.<br />
Sperlingskauz<br />
Der Sperlingskauz ist grundsätzlich dämmerungs- und tagaktiv, nicht aber nachtaktiv. Er<br />
ortet seine Beute optisch. Er ist hinsichtlich der Bruthöhlen vergleichsweise anspruchslos<br />
(Buntspechthöhlen) und daher nicht an alte Wälder gebunden. Auch Waldbestände mittleren<br />
Alters sind bei hinreichendem Strukturreichtum geeignet. Eine vorläufige Habitatanalyse<br />
ergab, dass sich innerhalb des Bereichs, der von Baulärm mit > 58 dB (A) betroffen ist,<br />
potenzielle Lebensräume auf ca. 56 ha befinden. Weitere ca. 4 ha werden während eines<br />
Jahres durch projektbedingte Verkehrsgeräusche beeinträchtigt. Die betroffene Fläche entspricht<br />
ungefähr der Größe eines Sperlingskauz-Reviers unter günstigen Bedingungen<br />
(Mindestgröße des Reviers: 45 ha).<br />
Feldlerche<br />
Für die Feldlerche ist hauptsächlich der Baulärm im Umkreis des Abhaus relevant, wo die<br />
Art im Grünland verbreitet ist. Weniger günstige Lebensräume sind bei Günnenbach durch<br />
die Baustelle des Unterbeckens betroffen. Als Feldlerchen-Habitate wurde das Offenland<br />
berücksichtigt, das mindestens 50 m von geschlossenen Vertikalstrukturen entfernt ist. Insgesamt<br />
werden potenzielle und i.d.R. auch tatsächliche Lebensräume auf einer Fläche von<br />
ca. 115 ha beeinträchtigt. Durch Überschreitung der 47 dB (A)-Isophone im Umkreis der<br />
Dauerschall emittierenden Bundesstraße 34 im Hochrheintal erfolgt eine weitere Beeinträchtigung<br />
auf 0,4 ha. Auf keiner Straße führt der baubedingte Verkehr zum Überschreiten<br />
der Verkehrsdichte von 2.500 Kfz/Tag, das weitere Wirkräume für die Feldlerche auslösen<br />
würde (vgl. Karte U 7.9).<br />
Beeinträchtigung von Tieren durch Schallimmission > 55 dB (A) als Dauerschall (nicht artspezifisch)<br />
Die Möglichkeit der nicht artspezifischen Beeinträchtigung von Tieren durch Schallimmission<br />
> 55 dB (A) als Dauerschall beschränkt sich auf die Umgebung der Baustellen, wo der<br />
Baulärm den kritischen Schallpegel übersteigt. Am Abhau werden 55 dB (A) u. a. im Moor<br />
nordwestlich Obergebisbach überschritten, wo u. a. für Braunkehlchen, Neuntöter und Wiesenpieper<br />
das Prädationsrisiko erhöht werden kann und seltene Heuschreckenarten beein-<br />
49
trächtigt werden können. Das Offenland des Schneckenbachtals wird nur kleinflächig und<br />
randlich von Schallimmissionen > 55 dB (A) erreicht, jenes des Altbachtals überhaupt nicht.<br />
Im Wald am Abhau, ebenso im Umkreis des Unterbeckenstandorts, sind u. a. Lebensräume<br />
des Waldlaubsängers von baubedingten Schallimmissionen > 55 dB (A) betroffen, nicht<br />
aber Flächen im Hochrheintal, wo u. a. das Rebhuhn als vergleichsweise empfindliche Art<br />
nachgewiesen wurde.<br />
Im Umkreis des Unterbeckens können Lebensräume der Gelbbauchunke von Schallimmissionen<br />
> 55 dB (A) betroffen sein. Die Rufe der Gelbbauchunke sind leise und daher<br />
maskierungsanfällig. Ihre Lautäußerungen dienen jedoch nicht zur Anlockung von Artgenossen,<br />
sondern zur Begrenzung der Territorien von Männchen (GOLLMANN & GOLLMANN<br />
2002). Das Auffinden der Laichgewässer und die Fortpflanzung werden durch die Schallimmissionen<br />
nicht eingeschränkt.<br />
Der baubedingte Verkehr führt nicht zu einer Beeinträchtigung von Tieren durch Schallimmissionen<br />
> 55 dB (A), weil die von ihm genutzten Straßen kein Verkehrsaufkommen ><br />
10.000 Kfz/Tag erreichen, auch nicht durch die Zusatzbelastung durch den baubedingten<br />
Verkehr. Es wird kein maskierender Dauerschall ausgelöst. Nur vom Verkehr auf den Bundesstraßen<br />
im Hochrhein- und dem unteren Wehratal geht Dauerschall aus. Hier vergrößert<br />
sich der Bereich, in dem 55 dB (A) überschritten werden, durch die Zusatzbelastung infolge<br />
des baubedingten Verkehrs nach den Modellrechnungen um 1 m bis 3 m breite Bänder.<br />
In der nachfolgenden Tabelle sind die Lebensräume zusammengefasst, in denen Beeinträchtigungen<br />
von Tieren durch baubedingte Schallimmissionen > 55 dB (A) nicht ausgeschlossen<br />
werden können (vgl. Karte U 7.8).<br />
Tabelle 16 Lebensräume, in denen Beeinträchtigungen von Tieren durch Schallimmissionen ><br />
55 dB (A) nicht ausgeschlossen werden können<br />
Lebensraum<br />
Alte Laubwälder<br />
Alte Nadel- und Mischwälder<br />
Sonstige Wälder<br />
Offenland-Biotope (v. a. Grünland)<br />
Funktionen für Tiere mit Empfindlichkeit gegen<br />
Schallimmissionen<br />
Bruthabitate von Grauspecht, Mittelspecht, Schwarzspecht,<br />
Hohltaube<br />
Bruthabitate von Schwarzspecht, Hohltaube, Sperlingskauz,<br />
Rauhfußkauz<br />
Ggf. sonstige Teile des Reviers/Nahrungsstätten für<br />
die o.g. Arten<br />
Bruthabitate der Feldlerche, Nahrungsstätten des<br />
Grauspechts, Lebensräume von Heuschrecken<br />
Fläche<br />
32,5 ha<br />
9 ha<br />
86 ha<br />
96 ha<br />
3.5.5 Störung von Tieren durch Bewegungsunruhe<br />
Bewegungsunruhe durch die Bautätigkeiten kann insbesondere bei Vögeln und größeren<br />
Säugetieren Fluchtreaktionen auslösen. Mögliche Folgen sind insbesondere eine Verschlechterung<br />
der Energiebilanz (durch erhöhten Energieverbrauch bei Einschränkung der<br />
Möglichkeit zur Nahrungsaufnahme) und der Brutpflege (durch verringerte Fütterungsfrequenz<br />
und erhöhtes Prädationsrisiko).<br />
50
Den nachfolgenden Prognosen für die Indikatorgruppe der Vögel liegt die Zusammenstellung<br />
Fluchtdistanzen von FLADE (1994) zugrunde. Sie beziehen sich auf die ruhige Annäherung<br />
einer Person zu Fuß bei freier Sichtbarkeit. Bei Annäherung mehrerer Personen<br />
sind die Fluchtdistanzen größer, auf Kraftfahrzeuge reagieren Vögel - zumindest nach einer<br />
gewissen Zeit der Gewöhnung - i.d.R. weniger scheu.<br />
Generell kann von den folgenden Fluchtdistanzen ausgegangen werden:<br />
o Singvögel mit häufiger Ansiedlung in der Nähe des Menschen (z. B. Haussperling):<br />
< 10 m<br />
o Singvögel, die die Nähe des Menschen meiden (im Untersuchungsgebiet z. B.<br />
Braunkehlchen, Neuntöter, Ringdrossel und Wiesenpieper): 20-40 m<br />
o Spechte: 30-60 m<br />
o Hohltaube: 100 m<br />
o Greifvögel: 100-300 m<br />
Einen Sonderfall stellt der Sperlingskauz mit einer Fluchtdistanz von 5 m dar.<br />
Die potenziellen Beeinträchtigungen durch Bewegungsunruhe überlagern sich mit jenen<br />
durch Schall.<br />
Oberbeckenstandort<br />
Am Oberbeckenstandort sind Beeinträchtigungen durch Bewegungsunruhe insbesondere<br />
im Bereich der Zufahrt und des westlichen Teils der Trasse für die Restentleerung zu erwarten.<br />
Die Trasse der Rohrleitung für die Restentleerung verläuft zwar fast vollständig innerhalb<br />
eines Weges, aber westlich von Obergebisbach wird er nur selten frequentiert, so dass er -<br />
im Gegensatz zu stärker genutzten Wegen - keinen Meidekorridor auslöst. Dies ist u. a. am<br />
Brutnachweis der Ringdrossel nahe dem Weg erkennbar. Während des Baus der Rohrleitung<br />
wird der Brutplatz nicht nutzbar sein. Der verbleibende Lebensraum wird durch Schallimmissionen<br />
belastet, sodass eine Revieraufgabe möglich erscheint. Gleiches gilt für ein<br />
weiteres Ringdrossel-Revier östlich der geplanten Zufahrt.<br />
Die Reviere der wertgebenden Wiesenbrüter Braunkehlchen und Wiesenpieper befinden<br />
sich in über 50-70 m Entfernung vom Arbeitsraum für die Rohrleitung. Wesentliche Störungen<br />
sind trotz der gegenüber den Revieren erhöhten Lage der Trasse nicht zu erwarten.<br />
Die Bautätigkeiten für das Oberbecken werden - außer durch Schall - auch durch Bewegungsunruhe<br />
die verbleibenden Wald-Lebensräume beeinträchtigen. Es ist nicht ausgeschlossen,<br />
dass Arten mit Empfindlichkeit gegen Bewegungsunruhe und gegen Schall -<br />
hier insbesondere Hohltaube und Schwarzspecht - den Abhau während der Bauzeit meiden.<br />
Für Arten mit geringeren Fluchtdistanzen wie den Waldlaubsänger bleiben die Lebensmöglichkeiten<br />
hingegen weitgehend erhalten.<br />
51
Unterbeckenstandort<br />
Am Unterbeckenstandort können die Bautätigkeiten potenzielle Lebensräume von Greifvögeln<br />
am Duttenberg (insbesondere Wespenbussard sowie Rot- und Schwarzmilan) wegen<br />
derer großer Fluchtdistanzen blockieren.<br />
Wesentliche Beeinträchtigungen durch den Bau der Füllleitung vom Eggbergbecken her<br />
und durch Transporte zur optionalen temporären Deponie sind nicht zu erwarten, weil hierfür<br />
fast ausschließlich vorhandene und stark frequentierte Wege genutzt werden.<br />
Die Errichtung des Auslasses der Restentleerungsleitung am Rheinufer könnte ggf. während<br />
des Winters zu Störungen von Wasservögeln führen, die in der Stauhaltung rasten<br />
oder überwintern. Die Störungen können durch Bauzeitenregelungen vermieden werden.<br />
Festlegungen erfolgen im Planfeststellungsverfahren.<br />
3.5.6 Beeinträchtigung von Wechselbeziehungen von Tieren<br />
Im Bereich des Haselbachtals und des Rheintals (Restentleerung, Zwischendeponie) können<br />
die Verluste von Vegetationsbeständen durch die Baufeldberäumung sowie die Störungen<br />
durch Schall und Bewegungsunruhe, im Falle von Nachtarbeit auch durch Licht den<br />
überregionalen Wildtier-Korridor beeinträchtigen.<br />
Die Verluste Deckung bietender Vegetation und die Störquellen beschränken sich während<br />
der Bauzeit nicht auf den Beckenstandort. Die Baunebenflächen westlich des Hauptdammes,<br />
von denen anhaltende Störungen ausgehen, betreffen alle außerhalb des Beckens<br />
verbleibenden Waldflächen am Talausgang. Sie reichen bis an die Sportplätze und<br />
die Landwirtschaftsflächen östlich von Brennet. Während der mehrjährigen Bauphase verbleibt<br />
den Wildtieren zwischen der Ortslage und dem künftigen Becken kein günstiger Korridor.<br />
Weitere bauzeitliche Beeinträchtigungen des Wildtierkorridors sind im Rheintal in der ca.<br />
400 m breiten Lücke zwischen Brennet und Wallbach zu erwarten. Sie stellt einen Engpass<br />
im Wildtierkorridor dar und unterliegt bereits Vorbelastungen durch die Bundesstraße 34<br />
sowie durch Nutzung für die Naherholung. Innerhalb der Siedlungszäsur wird die Restentleerungsleitung<br />
des Haselbeckens verlegt. Am Westfuß des Duttenbergs wird eine Baunebenfläche<br />
für die Restentleerung eingerichtet. Eine kleinräumige Verlagerung des Wildtierkorridors<br />
in südliche/südöstliche Richtung ist erschwert, falls die optionale Zwischendeponie<br />
im Gewann „Wüstmättle“ genutzt wird.<br />
Wegen verbleibender Prognoseunsicherheiten wird zur Frage einer eventuellen Barrierewirkung<br />
eine Fachstellungnahme nachgereicht. Dort werden auch Maßnahmen benannt, mit<br />
denen eventuelle Beeinträchtigungen gemindert und kompensiert werden könnten.<br />
52
3.5.7 Verluste von Tieren von Quellen und sonstiger Feuchtbiotope durch verringerten<br />
Grundwassereinfluss<br />
Die Verringerung von Quellschüttungen durch das Anschneiden wasserführender Klüfte<br />
beim Bau von Untertageanlagen ist wenig wahrscheinlich und wird durch Unterbinden der<br />
Wassereinbrüche zeitlich eng begrenzt bleiben (vgl. Fachgutachten Hydrologie und Thermalquellen<br />
im Mappe 9). Für die Fauna der Quellen ist jedoch in diesem unwahrscheinlichen<br />
Fall, im Gegensatz zu ihrer Vegetation, eine vollständige Regeneration nicht<br />
sicher zu erwarten. Quellen sind potenzielle Lebensräume reliktischer, eng an die stabilen<br />
Lebensbedingungen gebundener Tierarten mit sehr geringem Ausbreitungsvermögen. Ihre<br />
Bestände können auch durch ein temporäres Versiegen oder eine vorübergehende signifikante<br />
Schüttungsreduzierung dauerhaft geschädigt werden.<br />
3.5.8 Beeinträchtigung von Tieren im Haselbach unterhalb des Unterbeckenstandorts<br />
Wesentliche Beeinträchtigungen von wassergebundenen Tieren im Haselbach unterhalb<br />
der Baustelle können durch Aufrechterhaltung der Wasserführung (Umleitung des Haselbachs<br />
um die Baustelle, Einleitung in die Baugrube zutretenden Wassers) vermieden werden.<br />
Die baubedingte Trübung des Wassers und die Ablagerung von Feinsedimenten werden<br />
die Tiere voraussichtlich nicht wesentlich beeinträchtigen, da der gefällearme untere<br />
Haselbach-Abschnitt bereits im Ist-Zustand zeitweilig stark getrübt ist und die Sedimentverteilung<br />
an der Sohle durch dynamische Abflüsse wieder den Ausgangszustand einnimmt.<br />
3.5.9 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen<br />
Durch Baunebenflächen am Ausgang des Haselbachtals werden Lebensräume z. T. bestandsbedrohter<br />
Tierarten wie der Gelbbauchunke in Anspruch genommen. Gerade bei<br />
dieser Art besteht allerdings die Möglichkeit, die Lebensraumfunktionen im räumlichen Zusammenhang<br />
aufrecht zu erhalten; dies kann ggf. auch auf der Baustelle selbst erfolgen.<br />
Die Störungen durch Schall und Bewegungsunruhe von Baufahrzeugen bzw. Bautätigkeiten<br />
können die Lebensraumeignung außerhalb der Speicherbecken verbleibender Flächen<br />
auf dem Abhau und im Haselbachtal für einige besonders schutzrelevante Tierarten<br />
einschränken und zum Verlassen der Gebiete führen. Die Mehrzahl der betroffenen Arten<br />
weist in neuerer Zeit stabile oder auch zunehmende Bestände auf; daher besteht eine hohe<br />
Wahrscheinlichkeit zur Wiederbesiedlung nach Ende der Bautätigkeiten. Für empfindliche<br />
Arten können Beeinträchtigungen z. B. durch Bauzeitenregelungen vermieden werden (vgl.<br />
auch die Artenschutz-Rahmenkonzeption und das Rahmenkonzept zur Kompensation der<br />
Eingriffe in Mappe 9).<br />
Die Funktion des überregionalen Wildtierkorridors wird bauzeitlich eingeschränkt sein. Es ist<br />
davon auszugehen, dass die lange tradierten Wechselbeziehungen nach der Bauphase<br />
von den Tieren wieder aufgenommen werden. Die wesentlichen Funktionen des Biotopverbunds<br />
z. B. zum genetischen Austausch blieben auch bei einer mehrjährigen vollständigen<br />
53
Unterbrechung gewahrt. Zu den möglichen Vorhabenswirkungen auf den Wildtierkorridor<br />
wird eine Fachstellungnahme nachgereicht.<br />
Die temporären Lkw-Transporte werden voraussichtlich weder durch Schall noch durch<br />
Kollision nachhaltige Beeinträchtigungen wertgebender Tierarten auslösen.<br />
Die Vorauswahl für Flächen für dauerhafte Oberboden-Deponien wurde u. a. nach der erkennbaren<br />
Funktion für besonders schutzrelevante Tierarten getroffen. Die Standorte werden<br />
im Planfeststellungsverfahren weiter untersucht; nur ein Teil von ihnen wird tatsächlich<br />
benötigt.<br />
3.6 Auswirkungen auf das Schutzgut Klima<br />
Für das Schutzgut Klima wird die folgende Auswirkung eintreten:<br />
o Verlust von Waldflächen als klimaökologische Ausgleichsräume<br />
Die Wirkung wird insbesondere auf Baunebenflächen durch Inanspruchnahme gegenwärtig<br />
bewaldeter Flächen eintreten.<br />
Die Baunebenflächen am Ausgang des Haselbachtals und am Nordfuß des Abhaus sowie<br />
Oberboden-Deponien auf gegenwärtig bewaldeten Flächen werden gegenüber dem Ist-<br />
Zustand einen stärker ausgeprägten Jahres- und Tagesgang der Temperatur, höhere Windgeschwindigkeiten<br />
und eine geringere Luftfeuchtigkeit aufweisen. Die klimaökologische<br />
Auswirkung bleibt auf die nahe Umgebung der Baunebenflächen beschränkt. Sie wird sich<br />
nach Ende der Bautätigkeit durch Wiederbegrünung sukzessive abschwächen.<br />
3.7 Auswirkungen auf das Schutzgut Luft<br />
Für das Schutzgut Luft ist die folgende baubedingte Auswirkung denkbar:<br />
o Immission von Luftschadstoffen (Stickstoffdioxid NO 2 ,Feinstaub PM 10 , Feinstaub<br />
PM 2,5<br />
3.7.1 Schadstoffbelastung der Luft<br />
Die möglichen Zusatzbelastungen wurden durch das Gutachten zu den Auswirkungen auf<br />
das Schutzgut Luft ermittelt (Mappe 13). Sie beziehen sich jeweils auf die Bauzeitabschnitte<br />
mit den höchsten denkbaren Immissionen (Worst-Case-Szenario).<br />
Stickstoffdioxid (NO 2 )<br />
Stickoxide werden bei den Transportvorgängen und Fahrzeugbetrieb auf den Baustellen<br />
aus den Verbrennungsmotoren freigesetzt. In der 22. BImSchV für NO 2 ist zum Schutz vor<br />
Gesundheitsverfahren der Grenzwert von 40 µg/m³ als Jahresmittelwert festgesetzt (bei<br />
Irrelevanzschwelle: 1,2 µg/m³). Die Vorbelastung liegt in den Höhenlagen des Untersuchungsgebiets<br />
um 15 µg/m³, im Wehratal zwischen 20 und 30 µg/m³. Nahe der Bundesstraße<br />
34 im Hochrheintal werden als Vorbelastung bis zu 37,6 µg/m³ erreicht.<br />
54
Für die Prognose in 2014 (Nullfall) ist allgemein mit einem Rückgang der Immissionen zu<br />
rechnen, so dass die Grenzwerte unterschritten werden. Die Zusatzbelastungen durch den<br />
Baustellenverkehr auf öffentlichen Straßen sind in der Relation gering.<br />
Eine Überschreitung des Orientierungswertes der 22. BImSchV von 40 µg/m³ wird an keinem<br />
Ort erwartet. Die Richtwerte für Kurorte werden ebenfalls an keinem Ort überschritten.<br />
In der folgenden Tabelle sind die zu erwartenden Immissionswerte aufgeführt<br />
Tabelle 17<br />
Prognose der Stickstoffdioxid-Belastung<br />
Orientierungswert nach 22. BImSchV: 40 µg/m³<br />
Ort<br />
Hintergrundbelastung<br />
2014<br />
(µg/m³)<br />
Gesamtbelastung<br />
(µg/m³)<br />
Nullfall 2014 Planfall 2014<br />
Anteil Gesamtbelastung<br />
Anteil<br />
Verkehr<br />
Verkehr<br />
(µg/m³) (µg/m³) (µg/m³)<br />
Anteil<br />
Baustellen<br />
(µg/m³)<br />
Richtwerte<br />
für Kurorte,<br />
Verkehrszentrum<br />
(µg/m³)<br />
Bad Säckingen 18 33,1 15,1 33,4 15,4 - 34<br />
Brennet 18 33,3 15,4 35,1 15,9 1,2 Kein Kur-/<br />
Erholungsort<br />
Öflingen 18 23,8 5,8 25,1 6,2 0,9 Kein Kur-/<br />
Erholungsort<br />
Wehr 18 20,1 2,1 20,5 2,5 - 34<br />
Hütten 15 15,7 1,0 16,1 1,1 - 28<br />
Rickenbach 15 16,2 1,9 16,9 1,9 - 28<br />
Altenschwand 15 15,6 0,7 16,4 1,4 - 28<br />
Niedergebisbach<br />
15 15,3 0,3 15,9 0,9 - 34<br />
<strong>Atdorf</strong> 15 15,2 0,2 16,4 0,7 0,7 34<br />
Obergebisbach 15 15,3 0,3 16,9 0,9 1,0 34<br />
Wickartsmühle 15 15,2 0,3 17,0 1,0 1,0 28<br />
Feinstaub PM 10<br />
Feinstaub PM 10 ist lungengängig. In der 22. BImSchV sind die folgenden Grenzwerte zum<br />
Schutz vor Gesundheitsgefahren festgesetzt:<br />
o 40 µg/m³ als Jahresmittelwert, bei einer Irrelevanzschwelle von 1,2 µg/m³<br />
o 50 µg/m³ als Mittelwert über 24 Stunden, der nicht öfter als 35 mal im Jahr überschritten<br />
werden darf.<br />
Die zulässige Zahl von 35 Überschreitungen im Kalenderjahr wird sicher eingehalten, solange<br />
der Jahresmittelwert unter 29 µg/m³ liegt.<br />
Der Ist-Zustand liegt in den Höhenlagen (Hotzenwald) bei 15,1 bis 15,6 µg/m³, in Bad Säckingen<br />
bei 22,7 µg/m³, in Wehr bei 17,7 µg/m³, in Brennet bei 23,1 µg/m³ und in Öflingen<br />
bei 19,8 µg/m³.<br />
Für die Prognose in 2014 (Nullfall) ist allgemein mit einem leichten Rückgang oder Stagnation<br />
der Immissionen zu rechnen. Die Zusatzbelastungen insbesondere durch den Baustellenverkehr<br />
auf öffentlichen Straßen führen dennoch zu keinen Überschreitungen der<br />
Werte.<br />
55
Eine Überschreitung des Wertes der 22. BImSchV von 40 µg/m³ wird auch hier an keinem<br />
Ort erwartet, Gleiches gilt für die Richtwerte für Kurorte.<br />
In der folgenden Tabelle sind die zu erwartenden Immissionswerte aufgeführt.<br />
Tabelle 18 Prognose der Belastung mit Feinstaub PM 10<br />
Ort<br />
Hintergrundbelastung<br />
(µg/m³)<br />
Nullfall 2014 Planfall 2014<br />
Gesamtbelastunlastunkehstellen<br />
Gesamtbe-<br />
Anteil Ver-<br />
Anteil Bau-<br />
(µg/m³) (µg/m³) (µg/m³) (µg/m³)<br />
Richtwerte<br />
für Kurorte,<br />
Verkehrszentrum<br />
(µg/m³)<br />
Bad Säckingen 17 22,3 22,4 5,4 - 24<br />
Brennet 17 23,0 28,3 6,2 5,1 Kein Kur-/<br />
Erholungsort<br />
Öflingen 17 19,3 23,0 2,5 3,5 Kein Kur-/<br />
Erholungsort<br />
Wehr 17 17,8 17,9 0,9 - 24<br />
Hütten 15 15,3 15,4 0,4 - 20<br />
Rickenbach 15 15,4 15,6 0,6 - 20<br />
Altenschwand 15 15,2 15,4 0,4 0,2 20<br />
Niedergebisbach 15 15,1 17,3 0,3 2,0 24<br />
<strong>Atdorf</strong> 15 15,1 18,7 0,2 3,5 24<br />
Obergebisbach 15 15,1 20,1 0,3 4,8 24<br />
Wickartsmühle 15 15,1 18,8 0,3 3,5 20<br />
Grenzwert nach 22. BImSchV: 40 µg/m³ als Jahresmittelwert<br />
Feinstaub PM 2,5<br />
PM 2,5 stellt eine Teilmenge von PM 10 dar. Die höchsten durch Baustellen des Projekts bedingten<br />
Zusatzbelastungen werden am südöstlichen Rand von Brennet mit 4 µg/m³ berechnet.<br />
Setzt man konservativ an, dass 80 % der Kfz-bedingten Immissionen PM 2,5 zuzuordnen<br />
sind, so errechnet sich der Beitrag des Kfz-Verkehrs an diesem Aufpunkt zu 1,6 µg/m³. Die<br />
Gesamtbelastung beträgt dann unter der Annahme einer Hintergrundbelastung von 12<br />
µg/m³ knapp 18 µg/m³. Der ab 2015 geltende Grenzwert von 25 µg/m³ wird somit sicher<br />
eingehalten. Dies gilt auch für die anderen beurteilungsrelevanten Punkte mit geringeren<br />
Zusatzbelastungen.<br />
Staubniederschlag<br />
Die Staubniederschlags-Vorbelastung unterliegt starken räumlichen und zeitlichen Schwankungen.<br />
Pegelmessprogramme der LUBW weisen Werte zwischen 100 und 500 kg/(ha a)<br />
auf. Im Mittel sind dies ca. 300 kg/ (ha a) bzw. 80 mg/(m²d).<br />
Für Staubniederschlag gibt es keine Grenzwerte. Unter Anlehnung an die TA Luft mit deren<br />
Grenzwert von 350 mg /(m²d) kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass bei einer angenommenen<br />
Hintergrundbelastung von 80mg /(m²d) und der in der untenstehenden Tabelle<br />
aufgeführten Staubdepositions-Zusatzbelastungen der Grenzwert an allen Orten sicher<br />
eingehalten wird.<br />
56
Tabelle 19<br />
Staubdeposition - Zusatzbelastung in mg/ (m²*d)<br />
Ort 1) Oberbecken 2) Deponie OD 05 2) Betriebsgelände<br />
Wehr 2) Unterbecken 2)<br />
1 32 (9,0 %) 1 (0,3 %) 1 (0,3 %) 22 (6,2 %)<br />
2 41 (12 %) 1 (0,3 %) - 27 (7,6 %)<br />
3 3 (0,8 %) 12 (3,3 %) - 3 (0,8 %)<br />
4 19 (5,5 %) 3 (0,9 %) - 17 (4,8 %)<br />
5 - 6 (1,7 %) - 2 (0,7 %)<br />
6 - 1 ( 0,2 %) - 1 (0,4 %)<br />
7 - - - 3 (1,0 %)<br />
1) Orte:<br />
1 - Brennet, Römerstraße<br />
2 - Brennet, Bergseestraße<br />
3 - Landwirtschaft an der Günnenbacher Straße in Öflingen<br />
4 - Günnenbach<br />
5 - Bad säckingen, Purkersdorfer Straße<br />
6 - Bad Säckingen, Eggbergklinik<br />
7 - Bergsee, Restaurant<br />
2) In Klammern: prozentualer Anteil am Immissionswert 350 mg /(m²d)<br />
3.7.2 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen<br />
Es sind vorhabensbedingte Zusatzbelastungen von Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Feinstaub<br />
(PM 10 , PM 2,5 ) zu erwarten. Sie resultieren aus der Bautätigkeit und dem baubedingten Verkehrsaufkommen.<br />
Bei keinem der Luftschadstoffe ist eine Überschreitung der Immissionswerte<br />
der 22. BImSchV zu erwarten. Die strengeren Luftqualitäts-Richtwerte für die<br />
Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen werden in der Kurstadt Bad<br />
Säckingen, den Luftkurorten Herrischried und Rickenbach (Gesamtgemeinde) sowie in den<br />
Erholungsorten Großherrischwand, Hogschür, Hornberg, Niedergebisbach, Rütte und<br />
Wehrhalden (Ortsteile von Herrischried) und Wehr durch die vorhabensbedingten zusätzlichen<br />
Immissionen ebenfalls nicht überschritten.<br />
3.8 Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft<br />
Als baubedingte Auswirkungen für das Schutzgut Landschaft sind möglich:<br />
o Prägung der Landschaft in Baubereichen und Baustelleineinrichtungsflächen der<br />
Speicherbecken<br />
o Technische Überprägung der Landschaft in weiteren Baubereichen und Baustelleneinrichtungsflächen<br />
o Überprägung von Landschaftsausschnitten im Umfeld von Oberboden-Deponien<br />
o Temporäre Überprägung von Landschaftsausschnitten durch Zwischendeponien<br />
57
3.8.1 Prägung der Landschaft in Baubereichen und Baustelleineinrichtungsflächen<br />
der Speicherbecken<br />
Oberbecken<br />
Der Höhenrücken des Abhaus wird auf der Fläche des Beckens um bis zu 40 m abgetragen.<br />
Der landschaftliche Eindruck der Baustelle wird in etwa jenem eines ausgedehnten<br />
Steinbruchs entsprechen.<br />
Unmittelbar nordwestlich an das insgesamt 59 ha große Baufeld des Speicherbeckens<br />
schließt eine 8 ha große Baustelleinrichtungsfläche an den Beckenstandort an. Die Fläche<br />
ist mit z. T. alten Waldbeständen bestockt (v.a. Fichtenbestand, z. T. auch Buchenwald).<br />
Sie grenzt unmittelbar an die Kreisstraße 6535. Durch die Beseitigung des Waldes entsteht<br />
eine Einsehbarkeit über die BE-Fläche hinweg auf das Baufeld des Oberbeckens.<br />
Unterbecken<br />
Das einschließlich der Dämme knapp 50 ha große Unterbecken wird während der Bauzeit<br />
aufgrund der Rodungen auf den Betrachter ähnlich einer Baustelle wirken. Westlich des<br />
Hauptdamms setzt sich die Baustelle mit weiteren Arbeitsräumen und BE-Flächen auf weiteren<br />
10 ha fort. Diese Flächen weisen ein Mosaik unterschiedlicher Wälder, darunter einem<br />
Auwaldstreifen entlang des Haselbachs, und Wiesen auf. Intensive landschaftliche<br />
Wirksamkeit wird innerhalb der 60 ha großen Baustelle die bis 50 m tiefe und bis zu 13,7 ha<br />
große Baugrube für den Hauptdamm haben. Bei einer Betonstaumauer wäre die Baugrube<br />
um ein Mehrfaches kleiner. Wenn der Hauptdamm als Felsschüttdamm errichtet wird, ist<br />
ferner eine Materialentnahme an einem nordwestlichen Ausläufer des Duttenbergs erforderlich.<br />
Hier wird eine ca. 70 m hohe und mehr als 200 m breite Felswand entstehen, die den<br />
Eindruck einer Steinbruchwand vermittelt. Bei einer Betonstaumauer entfällt die Seitenentnahme.<br />
Nach Abschluss der Arbeiten können die Flächen außerhalb der Speicherbecken rekultiviert<br />
werden.<br />
3.8.2 Technische Überprägung der Landschaft in weiteren Baubereichen und Baustelleneinrichtungsflächen<br />
Abseits der Beckenstandorte werden die folgenden Baubereiche und Baustelleneinrichtungsflächen<br />
entstehen, die nach der Beseitigung der Vegetation durch offen liegenden<br />
Boden, Erdhalden, Baumaterialien und -maschinen ebenfalls den Charakter von Baustellen<br />
vermitteln werden:<br />
o BE-Fläche „Restentleerung des Haselbeckens“ im Rheintal (1,4 ha). Die Fläche wird<br />
von Grünland eingenommen. Sie wegen der Lage zwischen Bahndamm und mit<br />
Gehölzen bewachsenen Ausläufern des Duttenbergs trotz der Nähe zu Brennet wenig<br />
einsehbar. Der nach der gegenwärtigen, vorläufigen Planung eintretende Teilverlust<br />
einer landschaftsprägenden Feldhecke wird bei der weiterführenden Planung<br />
voraussichtlich vermieden.<br />
58
o BE-Fläche „Ochsenmatt“ im Wehratal (1,7 ha): Die Fläche wird gegenwärtig als Lagerplatz<br />
genutzt. Sie wird überwiegend von vegetationsfreien Flächen sowie anschließenden<br />
Ruderalbeständen und Gestrüppen eingenommen. Aufgrund der hohen<br />
Vorbelastung sind nur vergleichsweise geringe Auswirkungen auf die Landschaft<br />
zu erwarten<br />
o BE-Fläche Zufahrtsstollen Mühlegraben (0,7 ha): Die Fläche wird als Lager- und<br />
Verkehrsfläche genutzt. Aufgrund der Vorbelastung sind auch hier nur geringe Auswirkungen<br />
auf die Landschaft zu erwarten.<br />
o Baubereich „Restentleerungsleitung Haselbecken“ im Rheintal mit 0,7 ha Grünland<br />
(Fettwiese und Magerwiese). Dieser Bereich zieht sich als schmaler Streifen quer<br />
durch Offenland zum Rhein. An der stillgelegten Bahnlinie durchschneidet er die<br />
landschaftsprägenden Feldhecken auf dem Bahndamm.<br />
Nach Abschluss der Arbeiten können die BE-Flächen, Baubereiche und Arbeitsräume rekultiviert<br />
werden.<br />
3.8.3 Überprägung von Landschaftsausschnitten im Umfeld von Oberboden-<br />
Deponien<br />
Die Überprägung der Landschaft im Nahbereich von Oberboden-Deponien ist insbesondere<br />
temporär deutlich ausgeprägt. Sie resultiert während der Bauzeit aus<br />
o dem Verlust der Vegetation,<br />
o aus den offen liegenden Halden sowie<br />
o aus der Bewegungsunruhe und den Geräuschen bei der Anlieferung und dem Einbau<br />
von Material.<br />
Im weiteren Verlauf wird die Wirkintensität nach einer landschaftsgerechten Gestaltung und<br />
Begrünung der Deponien schwächer. Die Überformung des vorherigen Reliefs wird dauerhaft<br />
erkennbar bleiben.<br />
o Deponie OD 04 (5,7 ha, am Nordfuß des Abhaus): Die Deponie liegt im Talschluss<br />
des Schneckenbachtals. Sie wird von Fichtenforsten, teilweise aber auch naturnahem<br />
Buchenwald eingenommen. Die Deponie führt zum Verlust des natürlichen<br />
Reliefs des Talschlusses und vergleichsweise alter, nicht zeitnah wieder herstellbarer<br />
Waldbestände. Sie liegt unmittelbar neben der Kreisstraße 6535, insofern ist<br />
eine Einsehbarkeit gegeben. Eine weit reichende landschaftliche Wirksamkeit besteht<br />
nicht, weil zwischen ihr und dem Offenland bei <strong>Atdorf</strong> Wald verbleibt.<br />
o Deponie OD 05 (4 ha, Steinbruch Wickartsmühle): Durch die Deponie würde ein<br />
Steinbruch teilverfüllt. Dies entspräche einer Wiederherstellung der natürlichen<br />
Oberflächenform und der Aufhebung der Beeinträchtigungen, die durch den Rohstoffabbau<br />
eingetreten sind. Der Steinbruch als landschaftlich markante Situation<br />
einschließlich des Potenzials stillgelegter und in Sukzession befindlicher Abbaustätten<br />
ginge jedoch verloren.<br />
59
o Deponie OD 07a (11,6 ha, nordöstlich des Hornbergbeckens I): Die Deponie käme<br />
auf einen flachen Höhenrücken zu liegen. Er wird von Grünland eingenommen. Auf<br />
der Scheitellinie verläuft ein Weg. Der Materialauftrag erfolgt beiderseitig von ihm; er<br />
überragt ihn nicht. Das Grünland könnte nach gegenwärtigem, vorläufigem Kenntnisstand<br />
gleichwertig wieder angelegt werden. Weil die Fläche allseitig von Wald<br />
umgeben ist, besteht nur eine geringe landschaftliche Wirksamkeit in die Umgebung.<br />
o Deponie OD 07c (1,1 ha, nordöstlich des Hornbergbeckens I): Die Deponie nimmt<br />
eine Lichtung mit Grünland im südlichen Anschluss an die Deponie OD 07a ein.<br />
Auch sie ist allseitig von Wald umgeben.<br />
o Deponie OD 08 (6,4 ha, nördlich des Hornbergbeckens I): Die Deponie befindet sich<br />
auf einem westlichen Bergausläufer des Ödlands. Die potenzielle Deponiefläche bildet<br />
hier eine flache Kuppe. Sie wird fast ausschließlich von Sukzessionswald auf einer<br />
Windwurffläche eingenommen. Der Sukzessionswald hat für die Landschaft keine<br />
hohe Bedeutung und ist binnen einiger Jahre wieder gleichartig herstellbar. Wegen<br />
der Lage innerhalb von Wald ist die landschaftliche Wirkung der Deponie auf<br />
die Umgebung gering.<br />
o Deponie OD 09 (2,1 ha, östlich des Hornbergbeckens I): Die Deponie nimmt den<br />
Talschluss des Altbachtals östlich des Hornbergbeckens I ein. Die Fläche wird größtenteils<br />
von einer in Sukzession befindlichen Windwurffläche mit randlich erhaltenem<br />
Hochwald eingenommen. Er wird größtenteils von Fichten gebildet. Durch die<br />
Deponie geht das markante Relief des Talschlusses verloren. Weil die Fläche allseitig<br />
von Wald umgeben ist, besteht nur eine geringe landschaftliche Wirksamkeit für<br />
die Umgebung.<br />
o Deponie OD 11 a (1,5 ha, am Südosthang des Abhaus): Die Deponie nimmt einen<br />
jungen Fichtenbestand ein. Er hat geringe Bedeutung für die Landschaft. Die Fläche<br />
ist nahezu allseitig von Wald umgeben und entfaltet daher nur eine geringe landschaftliche<br />
Wirksamkeit in der Umgebung.<br />
o Deponie OD 11 b (6,9 ha, am Südosthang des Abhaus): Die Deponie nimmt Grünland<br />
mit überwiegend intensiver Nutzung im Anschluss an einen östlich/nordöstlich<br />
exponierten Waldrand ein. Der Waldrand wird durch sie teilweise verdeckt. Weil es<br />
sich bei dem Wald um einen strukturarmen Fichtenbestand handelt, ist seine landschaftliche<br />
Bedeutung gering. Die Fläche ist von Niedergebisbach aus dominant<br />
sichtbar. Während der Bauphase wird eine markante landschaftliche Wirkung bestehen.<br />
Nach deren Abschluss kann landschaftlich gleichwertiges Grünland zeitnah<br />
wieder hergestellt oder z. B. auch ein abwechslungsreicher Waldmantel vor dem<br />
Fichtenforst entwickelt werden.<br />
60
3.8.4 Temporäre Überprägung von Landschaftsausschnitten durch Zwischendeponien<br />
Eine Zwischendeponie ist im Gewann „Schindelgraben“ in einem Hangeinschnitt östlich des<br />
Wehrabeckens vorgesehen, optional eine weitere im Rheintal zwischen Brennet und Wallbach.<br />
Die Fläche der Zwischendeponie „Schindelgraben“ ist von Siedlungen nicht einsehbar. Sie<br />
fällt jedoch von der unmittelbar vorbeiführenden L 148 aus auf. Die Fläche ist landschaftlich<br />
vorbelastet; sie wird größtenteils von vegetationsarmen Schotterflächen eingenommen.<br />
Die optionale Zwischendeponie südlich von Brennet liegt im Offenland im Rheintal. Gegen<br />
die Siedlungen hin ist sie durch Gehölzbestände abgeschirmt, jedoch ist sie von vielen Stellen<br />
der Feldflur aus einsehbar. Am Rand verläuft ein markierter Wanderweg. Die Anlage<br />
der Deponie würde zum Verlust einer lokal landschaftsprägenden Feldhecke in der Wiesenund<br />
Ackerflur führen.<br />
3.8.5 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen<br />
Die ausgedehnten Baunebenflächen am Nordfuß des Abhaus und insbesondere am<br />
Ausgang des Haselbachtals werden zu lang anhaltenden Veränderungen der Landschaft<br />
führen, weil die Regeneration der vorherigen, teils alten Waldbestände Jahrzehnte in<br />
Anspruch nimmt.<br />
Es sind aber keine landschaftlichen Besonderheiten wie etwa gebietstypische Kleinformen<br />
oder charakteristische Bestandteile der historischen Kulturlandschaft betroffen.<br />
Die Großformen der Landschaft werden zwar durch die dauerhaft bleibenden Oberboden-Deponien<br />
überprägt, aber durch eine landschaftsgerechte, an den natürlichen<br />
Formen orientierte Gestaltung und Begrünung kann die landschaftliche Wirksamkeit<br />
dauerhaft gering gehalten werden.<br />
3.9 Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch<br />
Den Menschen als Schutzgut im Sinne des UVPG betreffen die folgenden baubedingten<br />
Auswirkungen:<br />
o Störung durch Verkehr und Baubetrieb<br />
o Immission von Luftschadstoffen<br />
o Schallimmission in Siedlungen<br />
o Schallimmission in Gebieten mit Erholungsfunktion<br />
o Erschütterungen durch Sprengungen<br />
o Einschränkungen der Nutzbarkeit oder Sperrung von Wegen mit Erholungsfunktion<br />
durch Bautätigkeiten<br />
61
3.9.1 Störung durch Verkehr und Baubetrieb<br />
Die mehrjährige Bauphase des <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> führt im gesamten Untersuchungsgebiet zu<br />
vielfältigen und umfassenden Störungen. Generell kann zwischen den Störungen infolge<br />
von projektbedingtem Verkehr und infolge des eigentlichen Baubetriebs unterschieden werden.<br />
Beide Störquellen betreffen beim <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> nicht nur vorbelastete Bereiche, in denen<br />
die projektbedingte Zusatzbelastung nicht oder nur kaum auffällt, sondern auch bislang<br />
überwiegend unbelastete oder durch nur geringe Vorbelastungen geprägte Gebiete.<br />
Üblicherweise konzentriert sich die Analyse baubedingter Störungen auf die Bewertung der<br />
Immissionen von Schall und Luftschadstoffen sowie bei Projekten, die mit Sprengarbeiten<br />
verbunden sind, auch auf die Bewertung von Erschütterungen. Für diese Themen gibt es<br />
praxiserprobte und in der Rechtsprechung bewährte Analyse- und Bewertungsmethoden.<br />
Die Ergebnisse der Anwendung dieser Methoden werden im Kapitel 3.9.2 für die Immission<br />
von Luftschadstoffen, in den Kapiteln 3.9.3 und 3.9.4 für die Schallimmissionen und in Kapitel<br />
3.9.5 für die sprengbedingten Erschütterungen dargestellt. Wie die nachfolgenden<br />
Ausführungen zeigen, führen diese Betrachtungen dazu, dass voraussichtlich:<br />
o selbst unter Zugrundelegung ungünstiger Worst-Case Annahmen alle rechtlich verbindlichen<br />
Grenzwerte entweder vergleichsweise leicht eingehalten werden können<br />
oder<br />
o infolge von Schutz- oder Minderungsmaßnahmen deutlich unterschritten werden können<br />
Auch wenn dieses Ergebnis leicht auf der Grundlage der Fachgutachten in den Mappen 13<br />
und 14 nachvollziehbar ist und sich diese Betrachtungsweise in der Praxis und Rechtsprechung<br />
bewährt hat, wird vom Vorhabensträger nicht verkannt, dass das <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> in der<br />
Bauphase in bislang überwiegend unbelasteten oder nur durch geringe Vorbelastungen<br />
geprägten Gebieten zu deutlichen Störungen führen wird. In diesem Zusammenhang sind<br />
folgende Ursachen für baubedingte (temporäre) Belastungen besonders hervorzuheben:<br />
o LKW-Transporte auf Straßen, die ohne das Vorhaben kaum durch LKW-Verkehr und<br />
auch durch sonstigen Verkehr nur gering belastet sind, insbesondere bei Ortsdurchfahrten<br />
o Baubetrieb in Bereichen, die ansonsten durch Ruhe und besondere Störungsarmut<br />
geprägt sind, insbesondere<br />
- Abhau und Umfeld des Abhaus (Inanspruchnahme für Hornbergbecken II)<br />
- Haselbachtal und Umfeld des Haselbachtals (Inanspruchnahme für das Unterbecken)<br />
- Oberboden-Deponien, Umfeld der Oberbodendeponien und Zufahrten zu<br />
den Oberbodendeponien<br />
62
Infolge der transportbedingten zeitweilig starken Zunahme des LKW-Verkehrs und infolge<br />
des Baubetriebs im Umfeld der Baustellen ergeben sich unvermeidbare Störungen und<br />
Belästigungen, die durch die Themen Schall- und Luftschadstoffimmission sowie Erschütterung<br />
nicht oder nur unzureichend umfasst werden, wie z.B.:<br />
o Unruhe<br />
o Entzug oder Minderung der Nutzbarkeit des Straßenraums für andere Nutzungen<br />
o Erfordernis erhöhter Achtsamkeit zur Vermeidung von Gefährdungen<br />
Der Vorhabensträger ist sich dieser Besonderheit bewusst. Er wird im Rahmen der Vorbereitungen<br />
zum Planfeststellungsverfahren intensiv prüfen, inwieweit während der Bauzeit<br />
auch rechtlich grundsätzlich zulässige Störungen möglichst vermieden oder zumindest so<br />
weit als möglich vermindert werden können.<br />
3.9.2 Immission von Luftschadstoffen<br />
Die einschlägigen Immissionswerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid als Luftschadstoffe,<br />
die durch die Bautätigkeiten und den baubedingten Verkehr in nennenswertem Umfang<br />
emittiert werden, werden in den Siedlungen eingehalten. Auf der Baustelle für das Unterbecken<br />
am Ausgang des Haselbachtals könnten Maßnahmen zur Staubbindung sinnvoll<br />
sein, weil in Teilen von Brennet vergleichsweise hohe, die Immissionswerte der 22.<br />
BImSchV aber immer noch unterschreitende Feinstaubimmissionen eintreten können.<br />
Ausführlich wird die Immission von Luftschadstoffen in Siedlungen im Fachgutachten über<br />
die Auswirkungen zum Schutzgut Luft beschrieben (vgl. Mappe 13).<br />
3.9.3 Schallimmission in Siedlungen<br />
Während der Bauzeit mit Schwerpunkt im ersten Jahr treten Schallimmissionen durch Arbeiten<br />
auf der Baustelle für die jeweiligen Becken und Deponieflächen (stationärer Baulärm)<br />
sowie durch den Zu- und Abtransport von Material mit Lkws (zusätzlicher Verkehrslärm)<br />
auf. Dazu wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt (Mappe 14).<br />
Weil die tatsächlichen vorhabensbedingten Verkehrsbewegungen zum gegenwärtigen Planungsstand<br />
noch nicht ermittelt werden können, liegt dem schalltechnischen Gutachten<br />
eine Worst-Case-Annahme zugrunde. Sie unterstellt das größtmögliche Transportaufkommen<br />
im ersten Baujahr. Auch die Annahmen zum Baulärm haben vorläufigen Charakter.<br />
Der durch die Materialtransporte entstehende Schall ist nicht durch rechtsverbindliche Vorgaben<br />
limitiert. Die Transporte erfolgen auf öffentlichen Straßen. Als eine Grundlage zur<br />
Einschätzung der verkehrsbedingten Schalleinwirkungen werden nachfolgend die Immissionsgrenzwerte<br />
der 16. BImSchV verwendet, die hier jedoch keine rechtliche Anwendbarkeit<br />
besitzen. Ferner werden als weitere Einschätzungsgrundlage die die Orientierungswerte der<br />
DIN 18005, Beiblatt 1, verwendet.<br />
63
Für den Baulärm auf Baustellen und Deponien gelten hingegen rechtsverbindliche Immissionsrichtwerte.<br />
Sie sind in der AVV Baulärm festgelegt.<br />
Bei dieser Betrachtung wird die jeweilige Kategorie der ausgewiesenen Bebauung lt. Flächennutzungsplan<br />
berücksichtigt:<br />
o Wohngebiete (Reines Wohnen - WR und Allgemeines Wohnen - WA)<br />
o Mischgebiete (MI)<br />
o Gewerbegebiete (GE)<br />
o Kurgebiete<br />
Nachfolgend sind die Orientierungs- und Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV und der<br />
DIN 18005, Beiblatt 1, für die Beurteilung von Auswirkungen von Verkehrslärm auf den<br />
Menschen wiedergegeben:<br />
Tabelle 20<br />
Orientierungswerte und Immissionsgrenzwerte für die Beurteilung von Auswirkungen<br />
auf den Menschen<br />
Nutzung DIN 18005, Beiblatt 1 16. BImSchV<br />
Tags<br />
dB (A)<br />
Nachts<br />
dB (A)<br />
Tags<br />
dB (A)<br />
Nachts<br />
dB (A)<br />
Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 45 59 49<br />
Mischgebiete (MI) 60 50 64 54<br />
Gewerbegebiete (GE) 65 55 65 50<br />
Die Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm sind in der nachfolgenden Tabelle wiedergeben.<br />
Tabelle 21<br />
Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm<br />
Bauliche Nutzung<br />
Immissionsrichtwerte in dB (A)<br />
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 35<br />
Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind<br />
(Reine Wohngebiete, WR)<br />
Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind<br />
(Allgemeine Wohngebiete, WA)<br />
Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen<br />
weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend<br />
Wohnungen untergebracht sind (Mischgebiete,<br />
MI)<br />
Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht<br />
sind (Gewerbegebiete, GE)<br />
Gebiete, in denen nur gewerbliche oder industrielle Anlagen und<br />
Wohnungen für Inhaber und Leiter der Betriebe<br />
sowie für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal untergebracht<br />
sind<br />
Tag<br />
Nacht<br />
50 35<br />
55 40<br />
60 45<br />
65 50<br />
70 70<br />
Für das menschliche Ohr ist im Allgemeinen eine Pegelerhöhung um 1 dB(A) kaum wahrnehmbar,<br />
ab 3 dB(A) hörbar und um ca. 10 dB(A) wird sie als Verdoppelung der Lautstärke<br />
empfunden.<br />
64
In den nachfolgenden Tabellen ist zusammengefasst, in welchem Umfang unter der Annahme<br />
des Worst-Case-Szenario zusätzliche Schallbelastungen durch Verkehrs- und Baulärm<br />
während der Tagzeit in Siedlungen auftreten können. In Allgemeinen Wohngebieten<br />
(Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind) können die vorliegend als<br />
nicht rechtsrelevante Orientierung wiedergegebenen Immissionsgrenzwerte der 16.<br />
BImSchV während des ersten Baujahres in den Orten nahe dem Abhau bis in Entfernungen<br />
von 20-25 m von der Straßenmitte überschritten werden (Rüttehof, <strong>Atdorf</strong>, Ober- und Niedergebisbach,<br />
Strick, Altenschwand). Die Überschreitung der niedrigeren Orientierungswerte<br />
der DIN 18005 reichen von der Straßenmitte bis 36 m weit.<br />
In Hütten sowie in den Orten entlang der Landesstraßen 152 und 155 werden die Orientierungs-<br />
und teilweise auch die Immissionsgrenzwerte bereits im Ist-Zustand in Straßennähe<br />
überschritten. Durch den baubedingten zusätzlichen Verkehr reichen die Überschreitungen<br />
bis zu 20 m weiter als bisher, in Hütten (Allgemeines Wohngebiet) bis 31 m.<br />
An den Bundesstraßen 34 und 518 im Hochrhein- und Wehratal bestehen bereits hohe<br />
Vorbelastungen. Die Immissionswerte der 16. BImSchV und die Orientierungswerte der DIN<br />
18005 werden gegenwärtig in Allgemeinen Wohngebieten von Brennet bis in 141 bzw. 165<br />
m Entfernung von der Straßenmitte überschritten, in Öflingen bis in 82 bzw. 153 m. Vorhabensbedingt<br />
erhöht sich der Schallpegel nur wenig; die Pegelerhöhung um 1 dB (A) liegt im<br />
Bereich der Wahrnehmungsgrenze. Die Bereiche, in denen die Grenz- und Orientierungswerte<br />
überschritten werden, erweitern sich beiderseits der jeweiligen Straße um 3-8 m.<br />
Tabelle 22<br />
Vorhabensbedingte Schallimmissionen durch Verkehrslärm in Siedlungen im Umfeld<br />
Hornbergbecken II, bezogen auf die als Orientierung angegebenen Immissionswerte<br />
der 16. BImSchV (I) und der Orientierungswerte der DIN 18005, Beiblatt<br />
1 (O).<br />
Verkehrslärm<br />
(6 - 22 h)<br />
Immissionsgrenzwert<br />
(I) 1) /<br />
Vorbelastung 2)<br />
Zusätzliche<br />
Belastung 3)<br />
Pegelerhöhung<br />
Ortslage Straße Orientierungswert<br />
(O)<br />
Auswirkungsbereich ab Straßenmitte<br />
beidseitig<br />
<strong>Atdorf</strong>, Mischgebiet K 6535 I: 64 dB(A) keine + 8 m + 6 - 10 dB(A)<br />
O: 60 dB(A) keine + 21 m<br />
Allg. Wohngebiet K 6535 I 59 dB(A) keine + 24 m<br />
O 55 dB(A) 7 m + 36 m<br />
Rüttehof, Mischgebiet I: 64 dB(A) keine + 8 m + 6 - 10 dB(A)<br />
O: 60 dB(A) keine + 21 m<br />
Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) keine + 24 m<br />
O: 55 dB(A) 7 m + 36 m<br />
Obergebisbach,<br />
Mischgebiet<br />
I: 64 dB(A) keine + 6 m + 6 - 10 dB(A)<br />
O: 60 dB(A) keine + 18 m<br />
Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) keine + 22 m<br />
O: 55 dB(A) 7 m + 32 m<br />
Niedergebisbach,<br />
Mischgebiet<br />
I: 64 dB(A) keine + 6 m + 6 - 10 dB(A)<br />
O: 60 dB(A) keine + 18 m<br />
Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) keine + 22 m<br />
O: 55 dB(A) 7 m + 32 m<br />
Strick, Mischgebiet K 6537 I: 64 dB(A) keine + 7 m + 6 - 10 dB(A)<br />
O: 60 dB(A) keine +19 m<br />
Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) keine +23 m<br />
O: 55 dB(A) 10 m +31 m<br />
65
Verkehrslärm<br />
(6 - 22 h)<br />
Immissionsgrenzwert<br />
(I) 1) /<br />
Vorbelastung 2)<br />
Zusätzliche<br />
Belastung 3)<br />
Pegelerhöhung<br />
Ortslage Straße Orientierungswert<br />
(O)<br />
Auswirkungsbereich ab Straßenmitte<br />
beidseitig<br />
Altenschwand, Rohr<br />
I: 64 dB(A) keine + 7 m + 6 - 10 dB(A)<br />
Mischgebiet<br />
O: 60 dB(A) keine +19 m<br />
Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) keine +23 m<br />
O: 55 dB(A) 10 m +31 m<br />
Hütten, Mischgebiet K6539 I: 64 dB(A) keine + 11 m Max + 4 dB(A)<br />
O: 60 dB(A) 11 m +14 m<br />
Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) 14 m +13 m<br />
O: 55 dB(A) 29 m +21 m<br />
Bergalingen, Mischgebiet<br />
L155 I: 64 dB(A) keine + 11 m max + 4 dB(A)<br />
O: 60 dB(A) 12 m +13 m<br />
Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) 15 m +14 m<br />
O: 55 dB(A) 31 m +20 m<br />
Rickenbach, Mischgebiet<br />
L152 I: 64 dB(A) keine + 11 m max + 4 dB(A)<br />
O: 60 dB(A) 12 m +13 m<br />
Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) 15 m +14 m<br />
O: 55 dB(A) 31 m +20 m<br />
Willaringen, Mischgebiet<br />
I: 64 dB(A) keine + 11 m max + 4 dB(A)<br />
O: 60 dB(A) 12 m +13 m<br />
Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) 15 m +14 m<br />
O: 55 dB(A) 31 m +20 m<br />
Wickartsmühle,<br />
Mischgebiet<br />
I: 64 dB(A) -- --<br />
O: 60 dB(A) --<br />
Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) --<br />
O: 55 dB(A) --<br />
Wehr, Wehrabecken L148 I: 64 dB(A) -- + 6 m --<br />
Mischgebiet O: 60 dB(A) 14 m +4 m<br />
Wehr, Mischgebiet L155 I: 64 dB(A) -- + 4 m<br />
O: 60 dB(A) 12 m + 4 m<br />
max.+ 1 dB(A)<br />
Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) 15 m +4 m<br />
O: 55 dB(A) 31 m +4 m<br />
Wehr, Mischgebiet B 518 I: 64 dB(A) 40 m + 2 m < 1 dB(A)<br />
O: 60 dB(A) 70 m +3 m<br />
Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) 82 m +3 m<br />
O: 55 dB(A) 153 m + 8 m<br />
1) Die Immissionswerte der 16. BImSchV sind für das Vorhaben formal nicht anwendbar; sie werden als<br />
Grundlage zur Beurteilung der Schallimmissionen herangezogen<br />
2) Vorbelastung: Korridor, in dem der zur Beurteilung der Wirkung herangezogene Immissionsgrenzwert<br />
bzw. der Orientierungswert bereits überschritten wird<br />
3) Zusätzliche Belastung: Bereich, in dem die Immissions- bzw. Orientierungswerte vorhabensbedingt überschritten<br />
werden können (Worst case-Annahme)<br />
66
Tabelle 23<br />
Vorhabensbedingte Schallimmissionen durch Verkehrslärm in Siedlungen im Umfeld<br />
des Haselbeckens, bezogen auf die Immissionswerte der 16. BImSchV (I) und<br />
der Orientierungswerte der DIN 18005, Beiblatt 1 (O)<br />
Verkehrslärm (6 - 22 h)<br />
Immissionsgrenzwert<br />
(I) 1) /<br />
Vorbelastung 2)<br />
Zusätzliche<br />
Belastung 3)<br />
Pegelerhöhung<br />
Ortslage Straße Orientierungswert<br />
(O)<br />
Auswirkungsbereich ab Straßenmitte<br />
beidseitig<br />
Schwörstadt, B 34 I: 64 dB(A) 33 m + 1 m + max 1 dB(A)<br />
Mischgebiet O: 60 dB(A) 57 m + 1 m<br />
Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) 65 m + 2 m + max 1 dB(A)<br />
O: 55 dB(A) 121 m + 4 m<br />
B 518 I: 64 dB(A) 40 m + 2 m + max 1 dB(A)<br />
O: 60 dB(A) 70 m + 3 m<br />
Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) 82 m + 3 m + max 1 dB(A)<br />
Mischge-<br />
Brennet,<br />
biet<br />
Öflingen, Mischgebiet<br />
O: 55 dB(A) 153 m + 8 m<br />
B 34 I: 64 dB(A) 65 m + 1 m + max 1 dB(A)<br />
O: 60 dB(A) 121 m + 2 m<br />
Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) 141 m + 3 m + max 1 dB(A)<br />
Bad Säckingen -<br />
Wallbach<br />
O: 55 dB(A) 265 m + 3 m<br />
B 34 I: 64 dB(A) 41 m + 1 m + max 1 dB(A)<br />
Mischgebiet O: 60 dB(A) 72 m + 1 m<br />
Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) 84 m +1 m + max 1 dB(A)<br />
Günnenbach, I: 64 dB(A) Keine<br />
Mischgebiet O: 60 dB(A) keine<br />
O: 55 dB(A) 158 m + 3 m<br />
1) Die Immissionswerte der 16. BImSchV sind für das Vorhaben formal nicht anwendbar; sie werden als<br />
Grundlage zur Beurteilung der Schallimmissionen herangezogen<br />
2) Vorbelastung: Korridor, in dem der zur Beurteilung der Wirkung herangezogene Immissionsgrenzwert<br />
bzw. der Orientierungswert bereits überschritten wird<br />
3) Zusätzliche Belastung: Bereich, in dem die Immissions- bzw. Orientierungswerte vorhabensbedingt überschritten<br />
werden können (Worst case-Annahme)<br />
67
Tabelle 24<br />
Vorhabensbedingte Schallimmissionen durch Baulärm in Siedlungen im Umkreis<br />
des Hornbergbeckens II, bezogen auf die Immissionsrichtwerte (IRW) der AVV<br />
Baulärm (IRW). Zeitraum 7 - 20 h (Tagzeit)<br />
Ortslage Vorbelastung Zusätzliche Belastung Überschreitung von Immissionsrichtwerten<br />
<strong>Atdorf</strong> Nicht betroffen -- --<br />
Wohngebiet, Mischgebiet<br />
Rüttehof Nicht betroffen -- --<br />
Wohngebiet, Mischgebiet<br />
Obergebisbach,<br />
Mischgebiet<br />
Keine Wohnen im Außenbereich Keine Überschreitung der<br />
IRW-Tag-Werte<br />
Niedergebisbach Nicht betroffen --<br />
Wohngebiet, Mischgebiet<br />
Strick Nicht betroffen --<br />
Wohngebiet, Mischgebiet<br />
Altenschwand, Rohr Keine<br />
Wohn- und Mischgebiet am Temporär mögliche Überschreitung<br />
Mischgebiet<br />
Sonnenweg<br />
der IRW-Tag-<br />
Werte<br />
Allg. Wohngebiet<br />
Hütten Nicht betroffen --<br />
Wohngebiet, Mischgebiet<br />
Bergalingen Nicht betroffen --<br />
Wohngebiet, Mischgebiet<br />
Rickenbach Nicht betroffen --<br />
Wohngebiet, Mischgebiet<br />
Willaringen Nicht betroffen --<br />
Wohngebiet, Mischgebiet<br />
Wickartsmühle,<br />
Mischgebiet<br />
Betriebsgebäude<br />
Keine Überschreitung der<br />
IRW-Tag-Werte<br />
Allg. Wohngebiet<br />
Wehr, Wehrabecken keine Kein Wohngebiet --<br />
Mischgebiet<br />
Wehr Nicht betroffen --<br />
Wohngebiet, Mischgebiet<br />
Durch die Vorgabe der AVV Baulärm werden die Zeiten 6.00 Uhr bis 7.00 Uhr und 20.00<br />
Uhr bis 22.00 Uhr der Nachtzeit zugerechnet. Hier gelten Immissionsrichtwerte, die um 15<br />
dB(A) niedriger liegen als am Tag. Es ergibt sich deshalb ein vergrößerter Auswirkungsbereich<br />
während dieser Uhrzeiten.<br />
An einigen Gebäuden entlang der K 6535 in der Ortslage Obergebisbach, in Altenschwand<br />
im Baugebiet Bühlweg und am Sonnenweg, in Wohnbereichen von Brennet und in Randbereichen<br />
von Öflingen sind Überschreitungen der Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der<br />
Ausweisung als Allgemeines oder Reines Wohngebiet oder als Mischgebiet möglich.<br />
Der Schallgutachter hält hier Maßnahmen zur Minderung der Immissionssituation in der<br />
Nachtzeit für geboten.<br />
68
Tabelle 25<br />
Denkbare Beeinträchtigungen durch nächtlichen Baulärm in Siedlungen im Umkreis<br />
des Hornbergbeckens II und des Haselbeckens, bezogen auf die Immissionsrichtwerte<br />
der AVV Baulärm IRW) (Nachtzeit)<br />
Ortslage Vorbelastung Zusätzliche Belastung<br />
im Nahbereich von 1 km<br />
Überschreitung von Immissionsrichtwerten<br />
Obergebisbach keine An der K 6535 (MI) Überschreitung möglich bei<br />
IRW-Nacht-Wert 45 dB(A)<br />
Altenschwand keine Baugebiet Bühlweg (WA) und<br />
Gebäude am nördlichen Sonnenweg<br />
(MI)<br />
Überschreitung möglich bei<br />
IRW-Nacht-Wert 40 dB(A)<br />
für WA<br />
Öflingen<br />
Brennet<br />
Bad Säckingen -<br />
Wallbach<br />
Randbereich Wohnen betroffen<br />
Falls WR vorhanden, wäre weitere<br />
Betroffenheit möglich<br />
WA betroffen.<br />
Falls WR vorhanden, wäre weitere<br />
Betroffenheit möglich<br />
Falls WR vorhanden, wäre weitere<br />
Betroffenheit möglich<br />
Überschreitung möglich bei<br />
IRW-Nacht-Wert 40 dB(A)<br />
für WA<br />
Überschreitung möglich bei<br />
IRW-Nacht-Wert 40 dB(A)<br />
für WA<br />
Überschreitung möglich bei<br />
IRW-Nacht-Wert 40 dB(A)<br />
für WA<br />
Günnenbach keine Mischgebiet Überschreitung möglich bei<br />
IRW-Nacht-Wert 45 dB(A)<br />
für MI<br />
Im Bereich des Betriebsgeländes Wehr werden nach derzeitigem Planungsstand zwei Untervarianten<br />
betrachtet:<br />
Variante 1: Während der Nachtzeit von 20 bis 7 Uhr soll Ausbruchmaterial zwischen dem<br />
Betriebsgelände Wehr und der Zwischendeponie Schindelmatt umgeschlagen werden.<br />
Die nächtlichen Aktivitäten auf dem Betriebsgelände Wehr und der Baunebenfläche Schindelgraben<br />
führen trotz der Vergrößerung des lärmbedingten Auswirkungsbereiches nicht zu<br />
einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte in den nördlichen Wohngebieten von Wehr.<br />
Sollte dieses Gebiet als Reines Wohngebiet ausgewiesen sein, würden Lärmschutzmaßnahmen<br />
erforderlich werden.<br />
Variante 2: Die Betonmischanlage wird im Gewann „Ochsenmatt“ zwischen Wehr und dem<br />
Wehrabecken errichtet und zwischen 6 und 20 Uhr betrieben.<br />
Diese Verlagerung in Verbindung mit dem Nachtbetrieb auf dem Betriebsgelände Wehr und<br />
der Baunebenfläche Schindelgraben führt zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte<br />
für Allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete in Wehr. Schallschutzmaßnahmen wären<br />
erforderlich.<br />
3.9.4 Schallimmission in Gebieten mit Erholungsfunktion<br />
Durch Bautätigkeiten können Schallimmissionen entstehen, die den Orientierungswert von<br />
50 dB(A) für Gebiete mit Erholungsfunktion überschreiten. Erst dann ist von einer Einschränkung<br />
bzw. Beeinträchtigung der Erholungsfunktionen auszugehen. In Bereichen, in<br />
denen sowohl Schallimmissionen durch Transportverkehr (Baustellenlärm) als auch durch<br />
Baulärm auf den Baustellen selbst entstehen können, wird die jeweils höchstmögliche Pegelerhöhung<br />
für den jeweiligen Standort betrachtet.<br />
69
Es wurde wie im vorangegangenen Abschnitt ein Worst Case angenommen, der nur im 1.<br />
Baujahr zu erwarten ist. Es wurden die jeweiligen Ortslagen und deren Naherholungsbereich<br />
im Radius von 1 km betrachtet, darüber hinaus einzelne bekannte Aussichtspunkte<br />
oder Ausflugsorte sowie die ausgewiesenen Erholungswälder. Grundlage für die Betrachtung<br />
ist das schalltechnische Gutachten.<br />
Wahrnehmbar sind i.d.R. Pegelerhöhungen ab 3 dB(A), ab ca. 10 dB(A) werden sie als<br />
störend eingestuft.<br />
Auswirkungen im Umfeld des Oberbeckens, der Oberbodendeponien und des Betriebsgeländes<br />
Wehr<br />
Es werden voraussichtlich mehrere Wanderwege von Lärmimmissionen > 50 dB(A) betroffen.<br />
Einige Wege kreuzen die als Transporttrassen vorgesehenen Straßen, andere führen<br />
abschnittsweise parallel entlang dieser Straßen. Einige der Wege haben Mehrfachfunktionen,<br />
da sie auch als Nordic-Walking-Routen ausgewiesen sind und im Winter als<br />
Loipe oder Winterwanderweg ausgewiesen dienen. Während der Winterzeit sind voraussichtlich<br />
keine Transportfahrten zu den Deponien möglich, Schallimmissionen von den Baustellen<br />
(Baulärm) und von den Straßen (Verkehrslärm) aus werden dennoch fortbestehen.<br />
Als Nutzungsdauer bzw. Zeitdauer des Passierens auf den Wegen wurde eine Wandergeschwindigkeit<br />
von 4 km/h zugrunde gelegt (vgl. Karten U 10.2 bis U 10.4):<br />
o Der Hotzenwald-Querweg wird an mehreren Stellen betroffen:<br />
- im Umfeld des Betriebsgeländes Wehr bei eine Nutzungedauer von 50 Minuten<br />
- am Hornberg mit ca. 23 Minuten<br />
- bei Obergebisbach mit 8 Minuten<br />
o Der Hotzenwald-Höhenweg mit ca. 12 Minuten am Abhau-Südhang und ca. 8 Minuten<br />
bei Obergebisbach<br />
o Die Wege im Bereich Ödland (Erholungswald) mit bis zu 30 Minuten<br />
o Der Banater Schicksalsweg zur Ödlandkapelle<br />
o Der Murgtalpfad nördlich Hottingen mit ca. 20 Minuten und bei Wickartsmühle der<br />
Zugangsweg<br />
o Der Hochrhrein-Höhenweg in der Nähe der L 155 mit ca. 10 Minuten<br />
o Der Schluchtensteig mit ca. 4 Minuten zusätzlich zur Vorbelastung<br />
o Weitere lokal ausgewiesene Wanderwege im Wirkbereich der Transport-Straßen<br />
sowie die Wege über den Abhau. Dort sind Nutzungsdauern von 2 bis zu 20 Minuten<br />
möglich.<br />
o Siedlungsnahe Erholungsbereiche im Umkreis von 1 km um die Ortslagen von <strong>Atdorf</strong>,<br />
Strick, Altenschwand, Obergebisbach, Niedergebisbach (insbesondere von<br />
Baulärm betroffen), Überschreitungen des Orientierungswertes um bis zu 15 dB(A)<br />
möglich<br />
70
Auswirkungen im Umfeld des Unterbeckens und der optionalen Zwischendeponie im Hochrheintal<br />
In der Umgebung des Haselbachtals ist Erholungswald der Stufen 1 und 2 von bauzeitlichen<br />
Schallimmissionen betroffen. Immissionen von mehr als 50 dB (A) treten im zugrunde<br />
gelegten Worst case-Szenario u.a. auf dem Bergsporn des Duttenbergs, in der Umgebung<br />
des Bergsees und in kleineren Teilen des Schöpfebachtals auf Höhe des Haselbachtals<br />
auf. Die überwiegenden Teile des Schöpfebachtals werden durch den Röthekopf und das<br />
Kleemättle soweit abgeschirmt, dass hier auch unter der Annahme des Worst case 50 dB<br />
(A) nicht überschritten werden.<br />
In den Bereichen mit bauzeitlichen Schallimmissionen befinden sich Wege mit mehreren<br />
Funktionen für die Erholungsnutzung; insbesondere im Bereich des Bergsees und über den<br />
Röthekopf sind zusätzlich Nordic-Walking-Routen der Stadt Bad Säckingen ausgewiesen.<br />
Folgende Bereiche sind betroffen:<br />
o Wanderwege um den Bergsee und vom Wildgehege zum Eggberg sind mit einer<br />
Nutzungsdauer von ca. 9 bis 18 Minuten betroffen. Die Überschreitung des Orientierungswertes<br />
kann 2-10 dB(A) betragen.<br />
o Am Röthekopf mit ca. 9 bis 18 Minuten und am Duttenberg mit ca. 23 Minuten, die<br />
Überschreitungen können bis zu 15 dB(A) betragen<br />
o Günnenbacher Weg in Richtung Jungholz mit ca. 12 Minuten und in Richtung Bad<br />
Säckingen mit ca. 20 Minuten. Es kann zu Überschreitungen bis zu 15 dB(A) kommen<br />
o Es werden wie beim Oberbecken zusätzlich siedlungsnahe Erholungsbereiche von<br />
Öflingen, Brennet und Bad Säckingen-Wallbach betroffen. Es kann zu Überschreitungen<br />
des Orientierungswertes stellenweise bis zu 15 dB(A) kommen.<br />
71
Tabelle 26<br />
Auswirkungen durch Schallimmissionen in Bereichen mit Bedeutung für die Erholungsnutzung<br />
im Umfeld des Hornbergbeckens II<br />
Örtlichkeit<br />
Erholungswald<br />
auf Ödland<br />
und<br />
Hornberg<br />
Straße<br />
mit Baustellenverkehr<br />
Betroffenheit von siedlungsnahen<br />
Erholungsbereichen<br />
und ausgewiesenen<br />
Wanderwegen<br />
-- Gesamter Erholungswald<br />
(außer Osthänge nach<br />
Stehle und Westhang<br />
Hornberg) mit Wegen für<br />
Wandern, Fernwandern,<br />
Nordic Walking<br />
Hotzenwald-Querweg: ca.<br />
23 Minuten Verweildauer<br />
Weg Richtung Norden<br />
durch Ödland: ca. 30<br />
Minuten<br />
Ödlandkapelle -- Wie Erholungswald<br />
Zugang von Stehle teils<br />
verlärmt, Banater Schicksalsweg:<br />
4 Minuten<br />
<strong>Atdorf</strong> K 6535 Deutlich hörbar:<br />
Westhang des Abhaus<br />
und des Schneckenbachtals,<br />
Südseite des Hornbergs<br />
1 Weg quert Straße: 5<br />
Minuten<br />
Rüttehof K 6535 <strong>Atdorf</strong>-Mühle,<br />
Wanderweg bei <strong>Atdorf</strong>-<br />
Mühle quert Straße: rd 3<br />
Minuten<br />
Wege durch den Ort: ca.<br />
9 - 13 Minuten<br />
Obergebisbach<br />
Niedergebisbach<br />
K 6535<br />
K6535<br />
Ostseite des Abhaus und<br />
des Hornbergs, Altbachtal<br />
Hotzenwald-Höhenweg:<br />
ca. 8 Minuten<br />
Südhang des Abhaus und<br />
Steinbühl, Westseite des<br />
Altbachtals<br />
3 Wanderwege queren<br />
Straße: ca. 2 Minuten<br />
1 Weg parallel Straße: ca.<br />
10 Minuten<br />
En Weg über Steinbühl:<br />
ca. 20 Minuten<br />
Strick K 6537 Südwesthang des Abhaus,<br />
Wanderparkplatz<br />
Strick<br />
2 Wanderwege queren<br />
Straße: ca. 4 Minuten<br />
1 Weg parallel Straße: ca.<br />
15 Minuten<br />
Überschreitung<br />
von<br />
50 dB(A)<br />
durch Verkehrslärm<br />
Überschreitung<br />
von<br />
50 dB(A)<br />
durch Baulärm<br />
im Radius<br />
1 km<br />
Wahrnehmung<br />
der jeweils höchsten<br />
Pegelerhöhung<br />
1 dB(A):<br />
kaum hörbar<br />
1-3 dB(A):<br />
hörbar<br />
> 4 dB(A):<br />
störend hörbar<br />
-- bis >15 dB(A) störend hörbar<br />
-- bis zu<br />
+10 dB(A)<br />
+ 6- 10 dB(A) bis zu<br />
> 15 dB(A)<br />
störend hörbar<br />
störend hörbar<br />
+ 6- 10 dB(A) -- störend hörbar<br />
+ 6- 10 dB(A) bis zu<br />
> 15 dB(A)<br />
+ 6- 10 dB(A) bis zu<br />
> 15 dB(A)<br />
+ 6- 10 dB(A) bis zu<br />
+10 dB(A)<br />
störend hörbar<br />
störend hörbar<br />
störend hörbar<br />
72
Örtlichkeit<br />
Naturfreundehaus<br />
Hotzenwald<br />
Straße<br />
mit Baustellenverkehr<br />
Betroffenheit von siedlungsnahen<br />
Erholungsbereichen<br />
und ausgewiesenen<br />
Wanderwegen<br />
-- Süd- und Westhang des<br />
Abhaus, Westseite des<br />
Steinbühls<br />
Weg nach Strick: ca.<br />
6 Minuten<br />
Hotzenwald-Höhenweg:<br />
ca. 12 Minuten<br />
Altenschwand K 6537 Südhang des Abhaus und<br />
des Steinbühls<br />
1 Weg quert Straße: ca. 4<br />
Minuten<br />
2 Wege parallel Straße:<br />
6 - 11 Minuten<br />
1 Weg über Steinbühl: ca.<br />
20 Minuten<br />
Hütten K 6539 1 Weg quert Straße: ca. 6<br />
Minuten<br />
Bergalingen L 155 1 Weg quert Straße: ca. 7<br />
Minuten<br />
Nördlich Hottingen<br />
L 151 Murgtalpfad parallel zur<br />
Straße: ca. 20 Minuten<br />
Rickenbach L 152 2 Wege queren Straße:<br />
ca. 3 Minuten<br />
2 Wege parallel zur Straße:<br />
10 - 16 Minuten<br />
Willaringen L 152 3 Wege parallel zur Straße:<br />
7 - 12 Minuten<br />
Ein Weg: ca. 10 Min<br />
+ 2 dB (A) -- hörbar, z. T. störend<br />
Wickartsmühle<br />
-- Friedhof<br />
3 Wege: 8 - 9 Minuten<br />
Zugang zum Murgtalpfad:<br />
ca. 16 Minuten<br />
Wehrabecken L 148 Wanderparkplatz Kraftwerk,<br />
Wehratal, Nordhälfte<br />
Wehrabecken,<br />
Schluchtensteig und<br />
Wehratalweg:<br />
8 Wege kreuzen die Straße:<br />
4 - 16 Minuten<br />
3 Wege auf Abschnitten<br />
parallel zur Straße: 22 -<br />
26 Minuten<br />
Hotzenwald-Querweg: ca.<br />
50 Minuten<br />
Wehr L 155 Innerorts: keine Betroffenheit<br />
Außerorts:<br />
Hochrhein-Höhenweg<br />
quert Straße:<br />
ca. 10 Minuten<br />
2 Wege parallel zur Straße:<br />
23 - 25 Minuten<br />
Überschreitung<br />
von<br />
50 dB(A)<br />
durch Verkehrslärm<br />
Überschreitung<br />
von<br />
50 dB(A)<br />
durch Baulärm<br />
im Radius<br />
1 km<br />
-- bis zu<br />
> 15 dB(A)<br />
+ 6- 10 dB(A) bis zu<br />
> 15 dB(A)<br />
+ 3 dB(A),<br />
lokal mehr<br />
+ 3 dB(A),<br />
lokal mehr<br />
+ 3 dB(A),<br />
lokal mehr<br />
+ 2 dB(A),<br />
lokal mehr<br />
Wahrnehmung<br />
der jeweils höchsten<br />
Pegelerhöhung<br />
1 dB(A):<br />
kaum hörbar<br />
1-3 dB(A):<br />
hörbar<br />
> 4 dB(A):<br />
störend hörbar<br />
störend hörbar<br />
störend hörbar<br />
-- hörbar, z. T. störend<br />
-- hörbar, z. T. störend<br />
hörbar, z. T. störend<br />
-- Hörbar, z. T. störend<br />
+ 8 dB (A) bis zu<br />
> 15 dB(A)<br />
+ 3 dB(A),<br />
lokal mehr)<br />
Innerorts:<br />
+ 1 dB(A)<br />
Außerorts:<br />
Bis zu<br />
15 dB(A)<br />
bis zu<br />
> 15 dB(A)<br />
B 518 keine + 1 dB(A) -- --<br />
--<br />
störend hörbar<br />
störend hörbar<br />
störend hörbar<br />
73
Tabelle 27<br />
Auswirkungen durch Schallimmissionen in Bereichen mit Bedeutung für die Erholungsnutzung<br />
im Umfeld des Haselbeckens<br />
Örtlichkeit<br />
Betroffenheit von<br />
siedlungsnahen<br />
Erholungsbereichen<br />
und ausgewiesenen<br />
Wanderwegen<br />
Öflingen B 518 Südliches Offenland,<br />
Zugang zu Sportplatz<br />
Brennet, Günnenbacher<br />
Weg: ca. 21<br />
Minuten<br />
Brennet B 34 Gebiet wie bei Öflingen,<br />
zzgl. Offenland<br />
Richtung Wallbach<br />
2 Wanderwege zum<br />
Duttenberg:<br />
ca. 15 Minuten<br />
Bad Säckingen<br />
- Wallbach<br />
Günnenbach<br />
Haseltal und<br />
Haselhalde<br />
Duttenberg<br />
Bergsee<br />
Straße mit<br />
Baustellenverkehr<br />
Überschreitung<br />
von<br />
50 dB(A)<br />
durch Verkehrslärm<br />
Überschreitung<br />
von<br />
50 dB(A)<br />
durch Baulärm<br />
im Radius<br />
1 km<br />
Wahrnehmung<br />
der jeweils höchsten<br />
Pegelerhöhung<br />
1 dB(A):<br />
kaum hörbar<br />
1-3 dB(A):<br />
hörbar<br />
> 4 dB(A):<br />
störend hörbar<br />
+ 1 dB(A) bis zu 5 dB(A) störend hörbar<br />
+ 1 dB(A) bis zu<br />
>15 dB(A)<br />
B 518 Keine Betroffenheit + 1 dB(A) -- --<br />
B 34 Keine Betroffenheit + 1 dB(A) --- --<br />
Zufahrt<br />
Zwischendeponie<br />
Günnenbacher<br />
Straße<br />
Günnenbacher<br />
Straße<br />
Zufahrt zu<br />
Baustelle<br />
Nördliches Offenland<br />
Wanderweg Brennet -<br />
Bad Säckingen:<br />
28 Minuten<br />
Gesamtes Offenland<br />
Rest-Wanderweg<br />
Richtung Bad Säckingen:<br />
ca. 20 Minuten<br />
Wanderweg nach<br />
Jungholz:<br />
ca. 12 Minuten<br />
Außerhalb des Beckens<br />
verbleibender<br />
Restbereich (Erholungswald)<br />
Gesamter Bereich<br />
(Erholungswald)<br />
Verbindungsweg<br />
Murg-Wehra:<br />
ca. 23 Minuten<br />
West-, Süd- und Ostseite<br />
des Sees (Erholungswald),<br />
Ausflugslokal<br />
Rundweg und Nordic-<br />
Walking-Route<br />
ca. 8 Minuten<br />
Wanderweg nach Bad<br />
Säckingen:<br />
ca. 9 Minuten<br />
Günnenbacher<br />
Straße<br />
störend hörbar<br />
+ 3-6 dB(A) -- hörbar bis störend<br />
hörbar<br />
-- Bis > 15 dB(A) störend hörbar<br />
-- Bis > 15 dB(A) störend hörbar<br />
-- Bis > 15 dB(A) störend hörbar<br />
-- Bis zu<br />
+ 5 dB(A)<br />
störend hörbar<br />
74
Örtlichkeit<br />
Betroffenheit von<br />
siedlungsnahen<br />
Erholungsbereichen<br />
und ausgewiesenen<br />
Wanderwegen<br />
Wildgehege -- Nordseite zum<br />
Schöpfebachweg,<br />
Südwesthang Eggberg<br />
(Erholungswald)<br />
Wanderweg:<br />
ca. 7 Minuten<br />
Aussichtspunkt<br />
Röthekopf<br />
-- Wanderhütte, Gipfelkreuz<br />
(Erholungswald)<br />
2 Wanderwege und<br />
Nordic-Walking-<br />
Route: 9 - 18 Minuten<br />
Eggberg -- 2 Wanderwege Richtung<br />
Wildgehege: 4 -<br />
15 Minuten<br />
3.9.5 Erschütterungen durch Sprengungen<br />
Straße mit<br />
Baustellenverkehr<br />
Überschreitung<br />
von<br />
50 dB(A)<br />
durch Verkehrslärm<br />
Überschreitung<br />
von<br />
50 dB(A)<br />
durch Baulärm<br />
im Radius<br />
1 km<br />
-- Bis zu<br />
+ 10 dB(A)<br />
-- bis zu<br />
+ 15 dB(A)<br />
-- bis + 2-5<br />
dB(A)<br />
Wahrnehmung<br />
der jeweils höchsten<br />
Pegelerhöhung<br />
1 dB(A):<br />
kaum hörbar<br />
1-3 dB(A):<br />
hörbar<br />
> 4 dB(A):<br />
störend hörbar<br />
störend hörbar<br />
störend hörbar<br />
hörbar bis störend<br />
hörbar<br />
Bezüglich der Erschütterungen bei Sprengungen wurde ein erschütterungstechnisches Gutachten<br />
erstellt.<br />
Danach kann der Wirkungsbereich von Erschütterungen durch Sprengungen bis 1000 m<br />
reichen. Die Siedlungen sind weit genug von den oberflächennahen Sprengungen entfernt,<br />
so dass hier z. B. durch die Auswahl des Sprengstoffes und der Zünder, die Zündfolge etc.<br />
erhebliche Beeinträchtigungen sicher ausgeschlossen werden können. Entsprechendes gilt<br />
für die Sprengungen für die Untertageanlagen aufgrund ihrer Tiefe unter der Erdoberfläche.<br />
3.9.6 Einschränkungen der Nutzbarkeit oder Sperrung von Wegen mit Erholungsfunktion<br />
durch Bautätigkeiten<br />
Während der Bauphase wird es in Gebieten mit Erholungsfunktion zu zeitlich befristeten<br />
Beeinträchtigungen in der Nutzbarkeit von Wegen kommen.<br />
Durch folgende Arbeiten im Rahmen des Bauablaufs können Beeinträchtigungen entstehen:<br />
o Rodungsarbeiten zur Baufeldvorbereitung<br />
o Baustelleneinrichtungen am Kreuzfeld und beim Sportplatz Brennet<br />
o Benutzung von öffentlichen Straßen und Wegen zum Transport von Material von<br />
und zu den einzelnen Baubereichen<br />
o Bauausführung an den Beckenstandorten, auf den Deponien und an den Untertageanlagen.<br />
75
Während der Sprengarbeiten kann es aus Sicherheitsgründen vorübergehend zu kurzfristigen<br />
weiteren Wegesperrungen kommen.<br />
Es können Wege und untergeordnete Straßen (z. B. die Günnenbacher Straße) mit besonderer<br />
Bedeutung für die Erholungsnutzung betroffen sein.<br />
An folgenden Stellen kann die Nutzbarkeit von Wegen eingeschränkt oder zeitweilig unmöglich<br />
sein :<br />
Im Umfeld des Oberbeckens, von Oberbodendeponien und des Betriebsgeländes Wehr<br />
Beim Polenstein und der Ödlandhütte im Bereich der Zufahrt zu den Oberbodendeponien<br />
OD 7a und 7c:<br />
o Langlaufloipe „Ödlandloipe“ (mittig in Deponie OD 07a und OD 07c) bei ganzjähriger<br />
Sperrung oder bei Transportfahrten im Winter<br />
o Nordic-Walking-Route (NW 9, führt durch Deponie OD 07c))<br />
o Winterwanderweg (WW1, Freizeitzentrum Herrischried - Ödlandhütte- Polendenkmal<br />
- Rütte, führt mittig durch Deponie OD 07c und OD 07a)<br />
Am Rankholzplatz für die Zufahrt zu den Oberboden-Deponien OD 08, 7 a, 07c und OD 09:<br />
o Wanderparkplatz<br />
o Fernwanderweg „Hotzenwald-Querweg“ (an der Nordseite von Deponie OD 09)<br />
o Langlaufloipe „Ödlandloipe“ (an der Nordseite von Deponie OD 09 und an der Ostseite<br />
von Deponie OD 08)<br />
o ausgewiesener Winterwanderweg (WW1, Freizeitzentrum Herrischried - Ödlandhütte-<br />
Polendenkmal - Rütte, an der Nordseite der Deponie OD 09)<br />
o zwei Nordic-Walking-Routen (NW 8 und 9, an der Nordseite von Deponie OD 09)<br />
Im Bereich Kreuzfeld für Baustelleneinrichtung, Deponie OD 04 und Verbindungsleitung<br />
zwischen Hornbergbecken I und II)<br />
o Zugang zu Aussichtsplattformen auf Hornbergbecken I<br />
o Bushaltestelle „Hornbergbecken“ und Wanderparkplätze (Kreuzfeld, Hornbergbecken)<br />
o ausgewiesene Wanderwege wie Hotzenwald-Höhenweg, Abhauweg und Wege<br />
nach Rankholzplatz, Strick und Altenschwand - Maierhöfe<br />
Am Abhau für den Baubereich des Oberbecken einschließlich Arbeitsraum :<br />
o zwei Nordic-Walking-Routen (NW 6 und 7)<br />
o ausgewiesene Wanderwege wie Hotzenwald-Höhenweg, Abhauweg und Wege<br />
nach Rankholzplatz, Strick, Naturfreundehaus Hotzenwald und Altenschwand - Maierhöfe<br />
Am Steinbühl für die Zufahrt und die Oberboden-Deponien OD 11a und 11b:<br />
76
o Nordic-Walking-Route (NW 1)<br />
o Wanderwege über Abhau nach Altenschwand-Maierhöfe und Hotzenwald-Höhenweg<br />
sowie nach Strick und zum Naturfreundehaus Hotzenwald<br />
Auf dem Betriebsgelände des Kraftwerk Wehr für den Baubereich des Stollenportals und<br />
der Kaverne:<br />
o Bushaltestelle und Wanderparkplatz<br />
o Fernwanderweg „Hotzenwald-Querweg“<br />
BE-Fläche „Ochsenmatt“<br />
Auf der Ostseite der BE-Fläche verläuft in ca. 50 m Entfernung parallel der Wehra ein Wanderweg<br />
von Wehr in Richtung Wehrabecken. Er wird möglicherweise durch Schall- und<br />
Staubimmissionen beeinträchtigt.<br />
Im Haselbachtal für den Arbeitsraum und die Baunebenfläche des Unterbeckens<br />
o Nordic-Walking-Routen (NW3 und NW4)<br />
o Ausgewiesener Wanderweg Bad Säckingen - Günnenbach<br />
o Zugang zum ausgewiesenen Wanderweg auf den Röthekopf, zum Aussichtspunkt<br />
(Wanderhütte und Gipfelkreuz) und weiter nach Egg<br />
o Zugang zu Wildgehege und Schöpfebach von Brennet aus<br />
o Ausgewiesener Wanderweg am Verbindungskanal zwischen Schöpfebach und<br />
Bergsee (Bestandteil des Kulturdenkmals Heidenwuhr) auf der Nordwestseite des<br />
Wildgeheges<br />
o Günnenbacher Straße in Richtung Bad Säckingen<br />
o Haselbodenweg über den Duttenberg<br />
Im Umfeld des Unterbeckens<br />
o Die Straße nach Brennet bei Ortslage Günnenbach als Transportstraße und für Baufeld<br />
Fensterstollen<br />
Bei Brennet-Sportplatz als Transportstraße, für Baufeld Fensterstollen und als Baustelleneinrichtung<br />
o Die Straße nach Brennet<br />
o Sowie weitere Wald- und Forstwege am Duttenberg, die auch als Wanderwege benutzt<br />
werden, aber nicht ausgeschildert sind<br />
Am Wegekreuz Duttenberg für Baufeld „Restentleerung“ sowie bis zum Abschlussdamm I<br />
als Transportstrecke<br />
o Wanderweg „Haselbodenweg“ (Bergsee - Brennet), der als „Verbindungsweg Murg-<br />
Wehra“ ausgewiesen ist<br />
77
Zufahrt zur Übergabestation bei Rüttehof<br />
o Wanderparkplatz an <strong>Atdorf</strong>-Mühle<br />
o Ausgewiesene Wanderwege:<br />
- „Winterhaldenweg“ (Wehra-Stausee - Strick)<br />
- Weg nach Rüttehof<br />
Oberbodendeponie OD 05 (Steinbruch Wickartsmühle)<br />
Die Wanderwege nördlich und südlich am Steinbruch vorbei werden nicht mehr als bisher<br />
beeinträchtigt.<br />
Optionale Zwischendeponie südlich Brennet im Rheintal<br />
Der ausgewiesene Wanderweg durch das Rheintal von Brennet zum Bergsee oder nach<br />
Wallbach verläuft westlich und südlich unmittelbar entlang der Fläche. Er würde als Zufahrt<br />
zu der Zwischendeponie benutzt werden. Es könnten Beeinträchtigungen durch Lärm- und<br />
Staubimmissionen sowie durch Verschmutzungen entstehen.<br />
3.9.7 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen<br />
Die mehrjährige Bauphase des <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> führt im gesamten Untersuchungsgebiet zu<br />
vielfältigen und umfassenden Störungen. Generell kann zwischen den Störungen infolge<br />
von projektbedingtem Verkehr und infolge des eigentlichen Baubetriebs unterschieden werden.<br />
Die Störquellen betreffen beim <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> nicht nur vorbelastete Bereiche, in denen<br />
die projektbedingte Zusatzbelastung nicht oder nur kaum auffällt, sondern auch bislang<br />
überwiegend unbelastete oder durch nur geringe Vorbelastungen geprägte Gebiete.<br />
Dem Vorhabensträger ist bewusst, dass das <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> in der Bauphase in bislang überwiegend<br />
unbelasteten oder nur durch geringe Vorbelastungen geprägten Gebieten zu deutlichen<br />
Störungen führen wird. Infolge der transportbedingten zeitweilig starken Zunahme<br />
des LKW-Verkehrs und infolge des Baubetriebs im Umfeld der Baustellen ergeben sich<br />
unvermeidbare Störungen und Belästigungen, die durch die Themen Schall- und Luftschadstoffimmission<br />
sowie Erschütterung nicht oder nur unzureichend umfasst werden, wie<br />
z.B.:<br />
o Unruhe<br />
o Entzug oder Minderung der Nutzbarkeit des Straßenraums für andere Nutzungen<br />
o Erfordernis erhöhter Achtsamkeit zur Vermeidung von Gefährdungen<br />
Der Vorhabensträger wird im Rahmen der Vorbereitungen zum Planfeststellungsverfahren<br />
intensiv prüfen, inwieweit während der Bauzeit auch rechtlich grundsätzlich zulässige Störungen<br />
möglichst vermieden oder zumindest so weit als möglich vermindert werden können.<br />
78
In den Siedlungen werden die aus rechtlicher Sicht zur Sicherung der Gesundheit festgeschriebenen<br />
Grenzwerte für Luftschadstoffe unterschritten. Hinsichtlich des Schalls können<br />
unter Annahme eines Worst-Case-Szenario Lärmintensitäten erreicht werden, die die zur<br />
Orientierung herangezogenen Immissionswerte überschreiten. Formal sind die Immissionswerte<br />
nicht anwendbar, weil die Immissionen durch die zulässige Nutzung öffentlicher Straßen<br />
verursacht werden. I.d.R. betreffen Überschreitungen „nur“ die unmittelbar an den Ortsdurchgangsstraßen<br />
gelegenen Häuser.<br />
Die Erholungsmöglichkeiten werden durch die Flächen- und Wegeinanspruchnahme für<br />
Baunebenflächen über das anlagebedingte Maß hinaus zusätzlich temporär eingeschränkt.<br />
Ein Ersatzwegekonzept kann im weiteren Planungsverlauf aufgestellt werden. Es kann die<br />
Wegeverbindungen aufrechterhalten und Beeinträchtigungen minimieren.<br />
Auch im Umfeld der Baustellen wird die Erholungsnutzung durch Schallimmissionen belastet.<br />
Davon sind auch Bereiche mit besonderer Bedeutung für die siedlungsnahe Erholung<br />
betroffen, bei Bad Säckingen der Bereich um den Bergsee, das Wildgehege im<br />
Schöpfebachtal und der Röthekopf (Erholungswald der Stufe 1). Schallimmissionen und<br />
Lkw-Transporte zu den potenziellen Oberbodendeponien betreffen den Bereich Ödland<br />
nördlich/nordöstlich des Hornbergbeckens I als einen Raum mit besonders hoher Erholungsrelevanz.<br />
Auch die Einschränkung der Erholungsmöglichkeiten infolge der Bautätigkeit<br />
bleibt zeitlich begrenzt.<br />
3.10 Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Im Bereich einer potenziellen Oberboden-Deponie (OD 11b) am Südosthang des Abhaus<br />
sowie in der Nähe des Baufeldes zum Hornbergbecken II sind Kulturgüter in Form von Köhlerplätzen<br />
bekannt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass noch weitere Plätze vorhanden sind.<br />
Diese sind für die Holzkohlearchäologie erhaltenswert. Sie sind jedoch nicht als Kulturdenkmale<br />
ausgewiesen.<br />
Tabelle 28<br />
Köhlerplätze lt. Altlasten- und Bodenschutzkataster des Landkreises Waldshut,<br />
Auskunft 2009<br />
Köhlerplatz Bergholz,<br />
Flst. 700, Eintrag<br />
2084,<br />
B - Neubewertung bei<br />
Nutzungsänderung<br />
Altenschwand<br />
Südosthang des Abhaus, Bereich gepl.<br />
Deponie OD 11b<br />
Köhlerplätze<br />
Glashütten,<br />
Flst 1081, Eintrag<br />
2085,<br />
B - Neubewertung bei<br />
Nutzungsänderung<br />
Altenschwand<br />
ca. 200 m westlich des<br />
Hornbergbeckens II<br />
Im weiteren Planungsverlauf können jeweils geeignete Schutzmaßnahmen wie Bautabuzone,<br />
Notgrabung usw. bestimmt werden, um Beeinträchtigungen zu vermeiden.<br />
Im Bereich der weiteren Vorhabensflächen einschließlich der Baunebenflächen sind keine<br />
Bodendenkmäler oder sonstige Kulturgüter bekannt. Es ist jedoch nicht vollständig auszuschließen,<br />
dass bislang nicht bekannte Bodendenkmäler z. B. bei Erdarbeiten zerstört<br />
werden könnten.<br />
79
Beeinträchtigungen hochwertiger Sachgüter (z. B. Gebäude) treten nicht ein. Das für das<br />
<strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> angefertigte Erschütterungstechnische Gutachten weist nach, dass bei den<br />
Sprengungen durch Festlegungen zur maximalen Sprengstoffmenge je Zündzeitstufe die<br />
einschlägigen Anhaltswerte gemäß DIN 4150 Teil 1 und 2 sicher eingehalten werden können.<br />
Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen<br />
Die Baumaßnahmen am Abhau können Bodendenkmale beschädigen oder zerstören. Im<br />
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung<br />
der Eingriffe konzipiert.<br />
Die Köhlerplätze im Nahbereich des Baufeldes zum Hornbergbeckens II können geschützt<br />
werden. Der Köhlerplatz im Bereich der potenziellen Deponie OD 11b würde im Falle der<br />
Nutzung der Deponie zerstört.<br />
3.11 Auswirkungen auf Wechselwirkungen<br />
Die aus der Versiegelung des Hornbergbeckens II resultierenden Veränderungen des Wirkungsgefüges<br />
der flachwelligen bis kuppigen Hotzenwald-Hochfläche werden kleinflächig<br />
verstärkt.<br />
Die Veränderungen bestehen in der verringerten Grundwasserneubildung, die sich auf<br />
Quellschüttungen und -abflüsse sowie - daraus resultierend - auf Pflanzen, Tiere und ggf.<br />
die Landschaft auswirkt. Sie entsteht durch weitere Versiegelung auf kleinen Flächen sowie<br />
die Einschränkung der Versickerung ankommenden Niederschlagswassers auf Baunebenflächen<br />
(z. B. durch Bodenverdichtung). Nach gegenwärtigem Kenntnisstand beschränkt<br />
sich die Auswirkung auf Zeiten mit hohen Grundwasserständen.<br />
80
4 Literatur<br />
FLADE, M. (1994): Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. - Eching.<br />
GARNIEL, A., DAUNICHT, W.D., MIERWALD, U. & U. OJOWSKI (2007): Vögel und Verkehrslärm.<br />
Quantifizierung und Bewältigung entscheidungserheblicher Auswirkungen von Verkehrslärm<br />
auf die Avifauna. Schlussbericht November 2007. - FuE-Vorhaben<br />
02.237/2003/LR des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung. -<br />
Bonn, Kiel.<br />
GEPP, J. (1973): Kraftfahrzeugverkehr und fliegende Insekten. - Natur und Land 59: 127-<br />
129.<br />
GOLLMANN, B. & G. GOLLMANN (2002): Die Gelbbauchunke. - Beiheft der Zeitschrift für Feldherpetologie<br />
4, Bielefeld.<br />
LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG (2008): Vollzugshilfe zur Ermittlung erheblicher und irrelevanter<br />
Stoffeinträge in Natura 2000-Gebiete. - Studien und Tagungsberichte des Landesumweltamts,<br />
Bd. 58. Potsdam.<br />
MADER, H.-J. (1981): Der Konflikt Straße - Tierwelt aus ökologischer Sicht. - Schriftenreihe f.<br />
Landschaftspflege u. Naturschutz 22. - Bonn-Bad Godesberg.<br />
MIERWALD, U. (Kieler Institut für Landschaftsökologie, 2009): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr.<br />
- Bericht zum Forschungsprojekt FE 02.286/2007/LRB der Bundesanstalt<br />
für Straßenwesen, Bergisch Gladbach: „Entwicklung eines Handlungsleitfadens für<br />
Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter Wirkungen auf die Avifauna“.<br />
81