Ressort 70/2 Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen Ich ...
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Name, Vorname der Antragstellerin/des Antragstellers<br />
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Straße, Hausnummer<br />
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PLZ, Ort<br />
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Telefon<br />
E-mail<br />
Kreis <strong>Recklinghausen</strong><br />
Vestisches Umweltzentrum<br />
Fachdienst <strong>70</strong>- <strong>Ressort</strong> <strong>70</strong>/2<br />
<strong>Kurt</strong>-<strong>Schumacher</strong>-<strong>Allee</strong> 1<br />
<strong>45657</strong> <strong>Recklinghausen</strong><br />
<strong>Ich</strong> beantrage/wir beantragen hiermit<br />
eine Befreiung von dem Fällverbot<br />
des § 3 der Landschaftsschutzverordnung<br />
die Genehmigung zur Fällung<br />
Hinweis:Gemäß der Landschaftsschutzverordnung § 3 Abs.6 des Kreises <strong>Recklinghausen</strong><br />
ist es verboten außerhalb des Waldes gelegene Hecken, Feld- oder Ufergehölze sowie<br />
Einzelbäume oder Baumreihen zu beseitigen oder zu beschädigen oder auf andere Weise in ihrem<br />
Wachstum zu gefährden; dieses Verbot gilt nicht für Einzelbäume mit einem Stammumfang von<br />
weniger als 80 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Die Untere<br />
Landschaftsbehörde - kann nach § 69 Abs. 1 LG auf Antrag von diesen Verboten Befreiung<br />
erteilen, wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall<br />
• zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den<br />
Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist oder<br />
• zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde oder<br />
• überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern.<br />
§ 5 LG gilt entsprechend.<br />
Nicht betroffene Tätigkeiten von dem § 3 sind, von der Unteren Landschaftsbehörde angeordnete<br />
oder genehmigte Pflege-, Entwicklungs- und Sicherungsmaßnahmen, sowie Pflegemaßnahmen<br />
oder die bestimmungsgemäße Nutzung von Bäumen, Sträuchern sowie - unter der Voraussetzung,<br />
dass der Nutzer den Bestand als ganzen erhält - von Hecken, Feld- oder Ufergehölzen.<br />
Genaue Bezeichnung (Anzahl, Baumart, Standort, Stammumfangl)<br />
Betroffenes Grundstück (wenn nicht mit der obigen Anschrift übereinstimmend)<br />
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Straße, Hausnummer<br />
PLZ, Ort<br />
Grundstückseigentümer (wenn nicht mit der Antragstellerin/dem Antragsteller übereinstimmend)<br />
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Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort<br />
Sofern die Antragstellerin/der Antragsteller nicht gleichzeitig auch Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer<br />
ist, muss eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin/ des Grundstückseigentümers vorgelegt<br />
werden.
2<br />
Begründung für die Fällung:<br />
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Gründe für eine Befreiung von dem Fällverbot:<br />
das Verbot führt zu einer nicht beabsichtigten Härte und die Abweichung ist mit<br />
den Belangen des Naturschutzes zu vereinbaren.<br />
das Verbot führt zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und<br />
Landschaft<br />
überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit erfordern die Befreiung.<br />
Erläuterung:_____________________________________________________________<br />
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Folgende Unterlagen sind dem Antrag beigefügt:<br />
Lageplan/Skizze (mit Eintragung der auf dem Grundstück vorhandenen Bäume<br />
sowie mit Markierung des betroffenen Baumes/der betroffenen Bäume)<br />
____ Fotos des betroffenes Baumes/der betroffenen Bäume<br />
Hinweis:<br />
Im Falle einer Genehmigung wird grundsätzlich eine Ersatzpflanzung erforderlich.<br />
Es sind einheimische und standortgerechte Laubgehölze zu pflanzen.<br />
Für den gefällten Baum/die gefällten Bäume kann die erforderliche Ersatzpflanzung<br />
auf dem betroffenen Grundstück<br />
auf folgendem Grundstück<br />
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Straße, Hausnummer<br />
PLZ, Ort<br />
vorgenommen werden<br />
nicht vorgenommen werden<br />
Hinweis:<br />
Ist eine Ersatzpflanzung z.B. aus Platzgründen nicht möglich, so ist eine Ausgleichszahlung zu<br />
leisten.<br />
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Ort, Datum<br />
Unterschrift<br />
• der Grundstückseigentümerin/ Bevollmächtigte/Bevollmächtigter<br />
• des Grundstückseigentümers oder der Vertreterin/<br />
• des Vertreters der Eigentümergemeinschaft