06.11.2013 Aufrufe

Ressort 70/2 Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen Ich ...

Ressort 70/2 Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen Ich ...

Ressort 70/2 Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen Ich ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

_________________________________<br />

Name, Vorname der Antragstellerin/des Antragstellers<br />

_________________________________<br />

Straße, Hausnummer<br />

_________________________________<br />

PLZ, Ort<br />

_________________________________<br />

Telefon<br />

E-mail<br />

Kreis <strong>Recklinghausen</strong><br />

Vestisches Umweltzentrum<br />

Fachdienst <strong>70</strong>- <strong>Ressort</strong> <strong>70</strong>/2<br />

<strong>Kurt</strong>-<strong>Schumacher</strong>-<strong>Allee</strong> 1<br />

<strong>45657</strong> <strong>Recklinghausen</strong><br />

<strong>Ich</strong> beantrage/wir beantragen hiermit<br />

eine Befreiung von dem Fällverbot<br />

des § 3 der Landschaftsschutzverordnung<br />

die Genehmigung zur Fällung<br />

Hinweis:Gemäß der Landschaftsschutzverordnung § 3 Abs.6 des Kreises <strong>Recklinghausen</strong><br />

ist es verboten außerhalb des Waldes gelegene Hecken, Feld- oder Ufergehölze sowie<br />

Einzelbäume oder Baumreihen zu beseitigen oder zu beschädigen oder auf andere Weise in ihrem<br />

Wachstum zu gefährden; dieses Verbot gilt nicht für Einzelbäume mit einem Stammumfang von<br />

weniger als 80 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Die Untere<br />

Landschaftsbehörde - kann nach § 69 Abs. 1 LG auf Antrag von diesen Verboten Befreiung<br />

erteilen, wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall<br />

• zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den<br />

Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist oder<br />

• zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde oder<br />

• überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern.<br />

§ 5 LG gilt entsprechend.<br />

Nicht betroffene Tätigkeiten von dem § 3 sind, von der Unteren Landschaftsbehörde angeordnete<br />

oder genehmigte Pflege-, Entwicklungs- und Sicherungsmaßnahmen, sowie Pflegemaßnahmen<br />

oder die bestimmungsgemäße Nutzung von Bäumen, Sträuchern sowie - unter der Voraussetzung,<br />

dass der Nutzer den Bestand als ganzen erhält - von Hecken, Feld- oder Ufergehölzen.<br />

Genaue Bezeichnung (Anzahl, Baumart, Standort, Stammumfangl)<br />

Betroffenes Grundstück (wenn nicht mit der obigen Anschrift übereinstimmend)<br />

__________________________________________________________<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

Grundstückseigentümer (wenn nicht mit der Antragstellerin/dem Antragsteller übereinstimmend)<br />

__________________________________________________________<br />

Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort<br />

Sofern die Antragstellerin/der Antragsteller nicht gleichzeitig auch Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer<br />

ist, muss eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin/ des Grundstückseigentümers vorgelegt<br />

werden.


2<br />

Begründung für die Fällung:<br />

________________________________________________________<br />

__________________________________________________________<br />

__________________________________________________________<br />

__________________________________________________________<br />

Gründe für eine Befreiung von dem Fällverbot:<br />

das Verbot führt zu einer nicht beabsichtigten Härte und die Abweichung ist mit<br />

den Belangen des Naturschutzes zu vereinbaren.<br />

das Verbot führt zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und<br />

Landschaft<br />

überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit erfordern die Befreiung.<br />

Erläuterung:_____________________________________________________________<br />

_______________________________________________________________________<br />

_______________________________________________________________________<br />

_______________________________________________________________________<br />

_______________________________________________________________________<br />

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beigefügt:<br />

Lageplan/Skizze (mit Eintragung der auf dem Grundstück vorhandenen Bäume<br />

sowie mit Markierung des betroffenen Baumes/der betroffenen Bäume)<br />

____ Fotos des betroffenes Baumes/der betroffenen Bäume<br />

Hinweis:<br />

Im Falle einer Genehmigung wird grundsätzlich eine Ersatzpflanzung erforderlich.<br />

Es sind einheimische und standortgerechte Laubgehölze zu pflanzen.<br />

Für den gefällten Baum/die gefällten Bäume kann die erforderliche Ersatzpflanzung<br />

auf dem betroffenen Grundstück<br />

auf folgendem Grundstück<br />

_________________________________________________________________________<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

vorgenommen werden<br />

nicht vorgenommen werden<br />

Hinweis:<br />

Ist eine Ersatzpflanzung z.B. aus Platzgründen nicht möglich, so ist eine Ausgleichszahlung zu<br />

leisten.<br />

_________________________________________________________<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift<br />

• der Grundstückseigentümerin/ Bevollmächtigte/Bevollmächtigter<br />

• des Grundstückseigentümers oder der Vertreterin/<br />

• des Vertreters der Eigentümergemeinschaft

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!