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Info 4 • 2006 - Vkmdeutschland.de

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C 8187<br />

<strong>Info</strong> 4 <strong>•</strong> <strong>2006</strong><br />

Jesus Christus spricht:<br />

Ich bin als ein Licht in die Welt gekommen,<br />

damit alle, die an mich glauben,<br />

nicht im Dunkeln bleiben.<br />

Die Bibel, Johannes 12,46


Liebe Kolleginnen<br />

und Kollegen,<br />

liebe Freun<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>s vkm,<br />

mit <strong>de</strong>m Text zur Einbringung <strong>de</strong>r Kundgebung<br />

<strong>de</strong>r EKD-Syno<strong>de</strong> in Würzburg <strong>2006</strong> grüße ich<br />

ganz herzlich!<br />

Gerechtigkeit erhöht ein Volk<br />

Armut muss bekämpft wer<strong>de</strong>n –<br />

Reichtum verpflichtet<br />

Als Gottes Ebenbil<strong>de</strong>r sind alle Menschen gleich.<br />

Die Wür<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>s Lebens sind Gottes<br />

Geschenk. Armut kann diese Wür<strong>de</strong> nicht beeinträchtigen<br />

und Reichtum fügt ihr nichts hinzu. Allerdings<br />

gibt es Lebenssituationen in Armut, die<br />

<strong>de</strong>r Wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Menschen Hohn sprechen, und<br />

auch ein falsches Vertrauen auf Reichtum. Wir<br />

sind von Gott aneinan<strong>de</strong>r gewiesen und tragen füreinan<strong>de</strong>r<br />

Verantwortung. Menschen vom gemeinsamen<br />

Leben auszuschließen und Teilhabe zu verweigern,<br />

ist Sün<strong>de</strong> vor Gott. Gott traut uns zu, unser<br />

Land gerecht zu gestalten und seinen Reichtum<br />

zum Wohle aller einzusetzen. In diesem Geist<br />

äußern wir uns zur Situation <strong>de</strong>r Menschen in unserem<br />

Lan<strong>de</strong> und erwarten, dass Armut bekämpft<br />

und Reichtum in die Pflicht genommen wird. In<br />

<strong>de</strong>n Armen begegnet uns Christus. „Reiche und<br />

Arme begegnen einan<strong>de</strong>r – <strong>de</strong>r Herr hat sie alle<br />

gemacht“ (Spr 22,2).<br />

Deutschland ist ein reiches Land. Noch nie in <strong>de</strong>r<br />

Geschichte verfügten Menschen in unserem Land<br />

über so umfangreiche Einkommen und Vermögen.<br />

Der gesamtwirtschaftliche Reichtum ist in <strong>de</strong>n<br />

letzten Jahren trotz aller wirtschaftlichen Probleme<br />

noch weiter gewachsen. Viele Unternehmen<br />

erzielten in <strong>de</strong>n letzten Jahren enorme Gewinnsteigerungen.<br />

Weltweit gehört Deutschland insgesamt<br />

zu <strong>de</strong>n Gewinnern <strong>de</strong>r Globalisierung. Diese<br />

Situation macht es möglich und verpflichtet uns<br />

beson<strong>de</strong>rs, weit mehr als bisher zu gesellschaftlichem<br />

Wohlstand für alle beizutragen und Armut<br />

zu bekämpfen.<br />

Deutschland ist ein armes Land. Noch nie seit<br />

<strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Zweiten Weltkriegs ist <strong>de</strong>r Anteil<br />

<strong>de</strong>r Menschen, die von Armut bedroht sind, so<br />

schnell gestiegen wie in <strong>de</strong>n letzten sieben Jahren:<br />

Er liegt nun bei 17 Prozent <strong>de</strong>r Bevölkerung. Die<br />

Kluft zwischen Reichen und Armen wird größer.<br />

Die Chancen zur gerechten Teilhabe sinken drastisch.<br />

Dadurch wird <strong>de</strong>r soziale Frie<strong>de</strong>n gefähr<strong>de</strong>t.<br />

Ungleichheit wächst. In Deutschland ist beson<strong>de</strong>rs<br />

Vermögen zunehmend ungleich verteilt. Inzwischen<br />

verfügt das reichste Zehntel <strong>de</strong>r Bevölkerung<br />

nahezu über die Hälfte <strong>de</strong>s gesamten Privatvermögens.<br />

Dagegen besitzt das unterste Zehntel<br />

nicht viel mehr als ein Zwanzigstel. Mittlerweile<br />

gibt es vermehrt Löhne unterhalb <strong>de</strong>s Existenzminimums,<br />

während Gehälter von Spitzenverdienern<br />

explodieren. Diese Entwicklung entwertet die Lebensleistung<br />

von Millionen von Menschen. Die<br />

gesellschaftliche Akzeptanz von Einkommenszuwächsen<br />

<strong>de</strong>r Reichen ist nur gewährleistet, wenn<br />

alle Bevölkerungsteile Zuwächse verzeichnen.<br />

Ihr/euer<br />

Klaus-Dirk Wildoer<br />

IMPRESSUM<br />

VERLAG<br />

Verein zur Wahrnehmung und För<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen<br />

Belange kirchlicher Mitarbeiter<br />

(VKM-För<strong>de</strong>rverein) e.V.<br />

Glißmannweg 1<br />

22457 Hamburg<br />

Telefon: 040 6514380<br />

HERAUSGEBER<br />

vkm-Deutschland<br />

Gewerkschaft für Kirche und Diakonie<br />

Glißmannweg 1<br />

22457 Hamburg-Schnelsen<br />

Telefon: 040 6514380<br />

Telefax: 040 6511119<br />

www.vkm-ne.<strong>de</strong> <strong>•</strong> www.vkm-ba<strong>de</strong>n.<strong>de</strong><br />

E-Mail: info@vkm-ne.<strong>de</strong><br />

info@vkm-ba<strong>de</strong>n.<strong>de</strong><br />

vkm-kw@t-online.<strong>de</strong><br />

BANKKONTO<br />

24163 <strong>•</strong> EDG Kiel <strong>•</strong> (BLZ 210 602 37)<br />

REDAKTION<br />

Reiner Schweinfurth (verantwortlich)<br />

Dorothea Siegle<br />

Satz und Layout: Hans H. Lemke<br />

Telefon: 040 251150 <strong>•</strong> Fax: 040 257466<br />

DRUCK<br />

Henrich Druck + Medien<br />

Schwanheimer Straße 110<br />

60528 Frankfurt am Main<br />

VERTRIEB<br />

Gemeinschaftswerk <strong>de</strong>r<br />

Evangelischen Publizistik gGmbH<br />

Postfach 50 05 50<br />

60394 Frankfurt am Main<br />

ERSCHEINUNGSWEISE<br />

Vierteljährlich zum<br />

15. März, 15. Juni,<br />

15. September und 15. Dezember<br />

FOTONACHWEIS<br />

Archiv (5), ddp (1);,Holger Olesen (1),<br />

Gerhard Stielke (5), Ullstein (1)<br />

ZUM TITEL<br />

Johann Hinrich Wicherns Adventskranz<br />

© ddp<br />

PREIS<br />

Die Verbandszeitschrift vkm-<strong>Info</strong><br />

ist für Mitglie<strong>de</strong>r im Beitrag enthalten.<br />

Für Nichtmitglie<strong>de</strong>r im Abo pro Ausgabe<br />

2,45 Euro, entspricht einem<br />

Jahresbeitrag von 9,80 Euro.<br />

INHALT<br />

LANDESVERBAND NORDELBIEN 4<br />

Ein guter Kompromiss<br />

Verbandstag: Was war – was wird?<br />

Ein Dank an Helmut<br />

Dank an die Tarifkommission<br />

Küster – kirchlich anerkannt<br />

30 Jahre Küsterarbeitskreis<br />

Berufsgruppen<br />

Erziehungsberufe im Wan<strong>de</strong>l<br />

Kompetent verhan<strong>de</strong>ln<br />

KOMMENTAR 24<br />

Warum Kevin starb<br />

LANDESVERBAND BADEN 25<br />

Arbeiten und Leben im Einklang<br />

LANDESVERBAND KURHESSEN-WALDECK 27<br />

Beschlüsse <strong>de</strong>r arbeitsrechtlichen Kommission<br />

Son<strong>de</strong>rrundschreiben<br />

MELDUNGEN 31<br />

Keine Einigung bei Arbeitszeitrichtlinie<br />

Kommissarischer Propst in Kiel ab 2007<br />

Schul<strong>de</strong>nabbau in <strong>de</strong>r Kirche<br />

Lübeck verliert Bischofssitz<br />

URTEILE 33<br />

Kündigung mit sozialer Auslauffrist<br />

Gewerkschaftsbegriff im BetrVG<br />

Verschlechterung durch Sanierungstarifvertrag<br />

Bewerber in <strong>de</strong>r Zwickmühle<br />

ZU GUTER LETZT 37<br />

2 3


Lan<strong>de</strong>sverband Nor<strong>de</strong>lbien<br />

Einigung im KAT-Neu in Sicht<br />

EIN KOMPROMISS, EIN GUTER<br />

Die mögliche Tarifeinigung betrifft auch Erzieherinnen in kirchlichen Kin<strong>de</strong>rtagesstätten<br />

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,<br />

wie Sie in <strong>de</strong>n letzten vkm-<strong>Info</strong>s und <strong>de</strong>r „Tarifkommission<br />

aktuell“ lesen konnten, hat die Tarifkommission<br />

<strong>de</strong>s vkm-Nor<strong>de</strong>lbien versucht, <strong>de</strong>n<br />

KAT und KArbT neu zu gestalten. Nunmehr stehen<br />

wir vor einer möglichen Einigung. Die beschlussfassen<strong>de</strong>n<br />

Gremien beim vkm, die Große<br />

Tarifkommission, wird Anfang <strong>de</strong>s Jahres 2007<br />

abschließend beraten. Die Arbeitsgruppe KAT-<br />

Neu und die ständige Tarifkommission haben sich<br />

mit <strong>de</strong>m VKDA (Verband kirchlicher und diakonischer<br />

Anstellungsträger Nor<strong>de</strong>lbien) im Grundsatz<br />

einigen können. Nunmehr möchte ich Ihnen, als<br />

betroffene KAT/KArbT-Anwen<strong>de</strong>r, die Eckpunkte<br />

vorstellen.<br />

Der KAT/KArbT heißt voraussichtlich ab 1. April<br />

2007 (dann kommt er zur Anwendung) nicht mehr<br />

Kirchlicher Arbeitertarifvertrag und Kirchlicher<br />

Angestelltentarifvertrag, son<strong>de</strong>rn Kirchlicher Arbeitnehmertarifvertrag.<br />

Dieser Tarifvertrag wird in <strong>de</strong>r weiblichen Form<br />

geschrieben, so dass alle Kolleginnen und Kollegen<br />

aus <strong>de</strong>m verfasst kirchlichen Bereich hiermit<br />

erfasst sind.<br />

Arbeitszeit sparen<br />

Ab 1. April 2007 wird voraussichtlich die Arbeitszeit<br />

(§ 6 KAT-Neu) durch eine wöchentliche Arbeitszeit<br />

von 39 Stun<strong>de</strong>n zu leisten sein. Hinzu<br />

kommt, dass durch Dienstvereinbarung die wöchentliche<br />

Arbeitszeit auf eine Jahresarbeitszeit<br />

um<strong>de</strong>finiert wer<strong>de</strong>n kann. Bei <strong>de</strong>m Willen <strong>de</strong>r<br />

Mitarbeiterin, eine Jahresarbeitszeit zu vereinbaren,<br />

ist es möglich, die anfallen<strong>de</strong>n Mehrarbeits-<br />

stun<strong>de</strong>n, Überstun<strong>de</strong>n und Zuschläge auf ein Arbeitszeitsparkonto<br />

aufzulegen. Dieses Sparkonto<br />

kann dann nach eigener Entscheidung <strong>de</strong>r Kollegin<br />

gefüllt und auch für beson<strong>de</strong>re Situationen<br />

z.B. einen längeren Urlaub o<strong>de</strong>r bis hin zu einem<br />

vorzeitigen Ausschei<strong>de</strong>n vor Beginn <strong>de</strong>r Rente genutzt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 10 KAT-Neu regelt die Überstun<strong>de</strong>n und die<br />

Mehrarbeit. So können nunmehr unter gesetzlicher/tariflicher<br />

Regelung Teilzeitbeschäftigte mit<br />

einem Plus von 5 Prozent ihrer regelmäßigen Arbeitszeit<br />

zur Mehrarbeit / zu Überstun<strong>de</strong>n herangezogen<br />

wer<strong>de</strong>n. Diese können aber maximal zwei<br />

Stun<strong>de</strong>n pro Tag umfassen. Hierfür gibt es dann<br />

auch finanzielle Zuschläge bzw. Zeitzuschläge,<br />

die in das vorgenannte Jahresarbeitszeitkonto eingestellt<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

Urlaub und Krankheit<br />

An<strong>de</strong>rs ist im KAT-Neu auch die Entgeltfortzahlung<br />

bei Arbeitsunfähigkeit (§ 15). Der Unterschied<br />

ist, dass nunmehr nach einer Beschäftigungszeit<br />

von zwölf Jahren frühestens jedoch<br />

nach Vollendung <strong>de</strong>s 50. Lebensjahres die Arbeitnehmerin<br />

einen Krankengeldzuschuss von längstens<br />

bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r 13. Woche erhält.<br />

§ 17 KAT-Neu regelt, dass Sie Anspruch auf ein<br />

Son<strong>de</strong>rentgelt haben. Son<strong>de</strong>rentgelte nach § 17<br />

sind die im Volksmund genannten Weihnachtsgel<strong>de</strong>r.<br />

Hier bekommen Sie 86 Prozent Ihrer persönlichen<br />

Grundvergütung. Die Urlaubsregelung, wie<br />

sie Ihnen im KAT und KArbT bekannt ist, wird<br />

unter § 19 KAT-Neu für alle auf 30 Werktage festgeschrieben.<br />

Bei <strong>de</strong>r Berechnung Ihrer Beschäftigungszeit regelt<br />

§ 22, dass die bei <strong>de</strong>mselben Anstellungsträger<br />

in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit<br />

die Beschäftigungszeit ist, auch wenn sie unterbrochen<br />

wor<strong>de</strong>n ist.<br />

Brutto bleibt<br />

Lan<strong>de</strong>sverband Nor<strong>de</strong>lbien<br />

§ 30 regelt die Überleitung. Es war uns als Tarifkommission<br />

vkm wichtig, dass keiner <strong>de</strong>r Kolleginnen/Kollegen<br />

in <strong>de</strong>r Grundvergütung brutto ein<br />

Defizit und damit einen Nachteil erhält. Somit ist<br />

es uns gelungen, die Bruttovergütung für alle Kolleginnen<br />

und Kollegen aus <strong>de</strong>m noch bestehen<strong>de</strong>n<br />

Arbeitsvertrag zu sichern. Hinzu kommt, dass für<br />

die Kolleginnen und Kollegen aus <strong>de</strong>m KArbT, die<br />

keine Pauschale <strong>de</strong>r Erschwerniszulage haben,<br />

son<strong>de</strong>rn diese je nach Fälligkeit abrechnen, ein<br />

zwölfmonatiges Mittel errechnet und dieses dann<br />

in die Besitzstandswahrung eingerechnet wird.<br />

Hubert Baalmann, Verbandssekretär vkm<br />

Darüber hinaus haben wir erreicht, dass befristete<br />

Verträge, die nach <strong>de</strong>r Inkraftsetzung <strong>de</strong>s neuen<br />

KAT in <strong>de</strong>r gleichen Form weiterbestehen, auch<br />

ihre Besitzstän<strong>de</strong> behalten. Das heißt, wenn ein<br />

befristeter Vertrag nach <strong>de</strong>m 1. April 2007 ausläuft<br />

und dann beim gleichen Anstellungsträger und bei<br />

<strong>de</strong>r gleichen Tätigkeit weitergeführt wird und hier<br />

keine Lücke entstan<strong>de</strong>n ist, die Kolleginnen und<br />

Kollegen ihre Besitzstän<strong>de</strong> so weiter erhalten. Da<br />

es im KAT-Neu kein Urlaubsgeld – wie vorher im<br />

Tarifvertrag für Urlaubsgeld festgelegt – mehr<br />

gibt, wird das Urlaubsgeld, das Sie im Jahr <strong>2006</strong><br />

erhalten haben, gezwölftelt. Dieser Zwölftelanteil<br />

geht mit in Ihre Besitzstandswahrung. Von <strong>de</strong>r angehobenen<br />

Stun<strong>de</strong>nvergütung sind die Kolleginnen<br />

und Kollegen, die bis zum 30. März 2007 einen<br />

rechtlich verbindlichen Altersteilzeitvertrag<br />

4<br />

5


Lan<strong>de</strong>sverband Nor<strong>de</strong>lbien<br />

Lan<strong>de</strong>sverband Nor<strong>de</strong>lbien<br />

mit einem Stun<strong>de</strong>nvolumen von 38,5 o<strong>de</strong>r weniger<br />

haben, unberührt. Das heißt, diese vereinbarten<br />

Verträge wer<strong>de</strong>n in gewohnter Weise fortgeführt.<br />

Keine Verschlechterung für Altverträge<br />

In <strong>de</strong>r Überleitung konnten wir mit <strong>de</strong>m Arbeitgeberverband<br />

vereinbaren, dass die Bewährungsaufstiege,<br />

die nach <strong>de</strong>m 1. April 2007 fällig wür<strong>de</strong>n,<br />

zum Teil mit angerechnet wer<strong>de</strong>n. Alle Kolleginnen<br />

und Kollegen, die zum 1. April 2007 Zweidrittel<br />

ihrer Bewährungszeit nach KAT/KArbT erreicht<br />

haben, bekommen zum Zeitpunkt, in <strong>de</strong>m<br />

<strong>de</strong>r Bewährungsaufstieg fällig gewesen wäre, hier<br />

eine Neuberechnung und damit auch eine Erhöhung<br />

ihrer Vergütung. Die Kolleginnen und Kollegen,<br />

die zum 30. März 2007 unkündbar waren,<br />

bleiben auch weiter in dieser rechtlichen Regelung.<br />

Wir haben weiter erreicht, dass die Kolleginnen<br />

und Kollegen, die zum 30. März 2007 einen Arbeitsvertrag<br />

haben und nunmehr zum 1. April<br />

2007 von 38,5 auf 39 Stun<strong>de</strong>n in ihrer Arbeitsverpflichtung<br />

steigen, zum 30. März 2007 gemäß ihrer<br />

Vergütungstabelle KAT und KArbT eine Erhöhung<br />

von 1,3 Prozent erhalten. Diese 1,3 Prozent<br />

gleichen die 0,5 Stun<strong>de</strong>n aus, die Sie nunmehr<br />

mehr arbeiten müssen. Somit gibt es nach Einschätzung<br />

unserer Tarifkommission vkm-Nor<strong>de</strong>lbien<br />

hier keine Verschlechterung <strong>de</strong>r Kolleginnen<br />

und Kollegen mit Altverträgen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bleibt<br />

es für alle Kolleginnen und Kollegen bei <strong>de</strong>r „alten“<br />

§ 37 KAT-NEK Regelung. Auch diejenigen,<br />

die vor 1994 beschäftigt sind, behalten ihre Ansprüche,<br />

soweit diese bis zum 31. März 2007 ein<br />

Anstellungsverhältnis innehaben.<br />

Was haben wir gegeben, was ist weg?<br />

Die Kolleginnen und Kollegen, die am 1. April<br />

2007 und danach beginnen und unter <strong>de</strong>m KAT-<br />

Neu als tarifliche Regelung arbeiten, erhalten in<br />

<strong>de</strong>r Vergütung keine familienbezogenen Bestandteile<br />

mehr. Somit geht genau wie im Bereich <strong>de</strong>s<br />

KTDs hier eine Berechnung <strong>de</strong>r Vergütung nach<br />

Qualifikation und Beschäftigungszeit.<br />

Nicht mehr gibt es das Sterbegeld und das Übergangsgeld.<br />

Der in KAT/KArbT vorhan<strong>de</strong>ne AZV<br />

(Arbeitszeitverkürzungstag) ist aus <strong>de</strong>m KAT-Neu<br />

gestrichen. Weiter ist die Nachtarbeit von 110<br />

Stun<strong>de</strong>n gemäß § 49 KAT/KArbT nicht mehr gegeben.<br />

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, all diejenigen,<br />

die in ihrem Arbeitsvertrag als Teilzeitbeschäftigte<br />

eine Stun<strong>de</strong>nfixierung und keine prozentuale Fixierung<br />

haben, können einmalig wählen, ob sie<br />

mehr Stun<strong>de</strong>n arbeiten für das gleiche Geld o<strong>de</strong>r<br />

die gleiche Stun<strong>de</strong>nzahl leisten, dann aber entsprechend<br />

weniger Geld erhalten.<br />

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dies sind die in<br />

<strong>de</strong>n Tarifgesprächen vereinbarten Verän<strong>de</strong>rungen.<br />

Anfang 2007 wird die Große Tarifkommission <strong>de</strong>s<br />

vkm zusammentreten und die abschließen<strong>de</strong> Beratung<br />

und Beschlussfassung über <strong>de</strong>n KAT-Neu<br />

führen, so dass dann möglicherweise zum 1. April<br />

2007 <strong>de</strong>r neue Tarifvertrag zur Anwendung<br />

kommt. Gleichzeitig wer<strong>de</strong>n, wenn die Tarifkommissionen<br />

sich darüber einig sind, dass dieses Papier<br />

so unterzeichnet wer<strong>de</strong>n kann, alle Kolleginnen<br />

und Kollegen zeitnah Anfang <strong>de</strong>s Jahres eine<br />

Umstellungsmitteilung von ihrem Arbeitgeber erhalten.<br />

In dieser Umstellungsmitteilung wer<strong>de</strong>n<br />

dann die persönlichen Besitzstän<strong>de</strong> und die Neueingruppierung<br />

zu lesen sein.<br />

Tragbar!<br />

Wir, die Tarifkommission <strong>de</strong>s vkm-Nor<strong>de</strong>lbien,<br />

wer<strong>de</strong>n zeitnah im Februar/März 2007 mehrere<br />

Seminare zur Umstellung und <strong>de</strong>n neuen rechtlichen<br />

Bedingungen durchführen. Sie wer<strong>de</strong>n zeitnah<br />

darüber sowohl als Mitglie<strong>de</strong>r als auch als<br />

MV-Kolleginnen informiert und eingela<strong>de</strong>n.<br />

Nach ersten kritischen Einschätzungen seitens <strong>de</strong>r<br />

Tarifkommission <strong>de</strong>s vkm-Nor<strong>de</strong>lbien halten wir<br />

dieses Ergebnis für einen akzeptablen und tragbaren<br />

Kompromiss.<br />

Die Entgeltordnung<br />

Auch im Bereich <strong>de</strong>r Entgeltordnung zum Kirchlichen<br />

Arbeitnehmerinnen-Tarifvertrag gibt es<br />

Neuerungen. Die Entgeltordnung ist in vier Abteilungen<br />

aufgeschlüsselt. So ist die Abteilung 1 die<br />

Allgemeintätigkeit. Die Entgeltordnung ist aufgebaut<br />

unter <strong>de</strong>m Leitgedanken von K 1. Hier gibt es<br />

die Arbeitnehmerinnen mit einfacher Tätigkeit, für<br />

die eine Einweisung erfor<strong>de</strong>rlich ist. Hier fin<strong>de</strong>n<br />

wir alle Kolleginnen und Kollegen, die ohne Ausbildung<br />

als Hilfskräfte im Bereich <strong>de</strong>r verfassten<br />

Kirche arbeiten. Gestaffelt nach Dauer <strong>de</strong>r Ausbildung<br />

in <strong>de</strong>n jeweiligen Fachbereichen fin<strong>de</strong>t sich<br />

als höchste Entgeltgruppe die K 14. Das sind die<br />

Kolleginnen und Kollegen mit einer abgeschlossenen<br />

wissenschaftlichen Hochschulausbildung, <strong>de</strong>ren<br />

Tätigkeit und Verantwortung sich erheblich absetzt.<br />

In Abteilung 2 sind kirchenspezifische Tätigkeiten/Familienbildungsstätten<br />

erfasst. In dieser Abteilung<br />

fin<strong>de</strong>n sich die Diakoninnen, Gemein<strong>de</strong>pädagoginnen,<br />

Küsterinnen, Kirchenmusikerinnen,<br />

Sozialsekretärinnen und Arbeitnehmerinnen in Familienbildungsstätten<br />

wie<strong>de</strong>r.<br />

Abteilung 3 ist <strong>de</strong>r pädagogische Dienst in Kin<strong>de</strong>rtagesstätten.<br />

Die Abteilung 4 spiegelt die Tätigkeit <strong>de</strong>s Friedhofsdienstes<br />

wie<strong>de</strong>r.<br />

Unter <strong>de</strong>m Begriff Abteilung 5 ambulante und stationäre<br />

Dienste sind all die Kolleginnen und Kollegen<br />

zu fin<strong>de</strong>n, die mit ihrer Sozialstation nicht<br />

unter <strong>de</strong>n KTD fallen o<strong>de</strong>r in kirchlichen Krankenhäusern<br />

arbeiten.<br />

Die Entgelttabelle<br />

Für all unsere/Ihre Tätigkeiten im Bereich <strong>de</strong>r verfassten<br />

Kirche wur<strong>de</strong> eine neue Entgelttabelle entwickelt.<br />

Die Eingruppierung erfolgt nicht mehr<br />

beispielsweise nach KAT V b, V c, son<strong>de</strong>rn nunmehr<br />

mit <strong>de</strong>m Kürzel K 1 – K 14, wobei das K für<br />

Kirche steht. Den Bewährungsaufstieg in <strong>de</strong>r gewohnten<br />

Weise als auch die Alterssteigerung wer<strong>de</strong>n<br />

Sie dort nicht wie<strong>de</strong>rfin<strong>de</strong>n. Die Entgelttabelle<br />

zeigt sich auf 5 Stufen, die nach Beschäftigungszeiten<br />

angehoben wird. Die erste Stufe erhalten<br />

Sie, wenn Sie neu im Bereich <strong>de</strong>r verfassten<br />

Kirche als Arbeitnehmerin einsteigen. Nach zwei<br />

Jahren geht es in die Stufe 2, nach fünf Jahren in<br />

die Stufe 3, nach neun Jahren in die Stufe 4, nach<br />

14 Jahren kommen Sie dann in die Endstufe 5.<br />

Die jeweiligen Eckdaten und Werte sind angepasst<br />

bzw. übernommen vom KTD.<br />

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Sie wer<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>n konkreten Wortlaut mit <strong>de</strong>r Entgelttabelle und<br />

<strong>de</strong>r Entgeltordnung bei uns im Internet auf <strong>de</strong>n<br />

Seiten www.vkm-ne.<strong>de</strong>/Tarifkommission wie<strong>de</strong>rfin<strong>de</strong>n.<br />

Sollten Sie keinen Internetzugang haben,<br />

teilen Sie dies bitte <strong>de</strong>r Geschäftsstelle mit, damit<br />

wir Ihnen dann umgehend <strong>de</strong>n neuen KAT in gedruckter<br />

Form zusen<strong>de</strong>n können.<br />

Für die Tarifkommission<br />

Hubert Baalmann<br />

Verbandssekretär<br />

Verbandstag <strong>de</strong>s vkm Nor<strong>de</strong>lbien:<br />

Was war – was wird<br />

Am 31. Oktober <strong>2006</strong> traf sich das höchste beschlussfassen<strong>de</strong><br />

Gremium <strong>de</strong>r Gewerkschaft für<br />

Kirche und Diakonie vkm Lan<strong>de</strong>sverband Nor<strong>de</strong>lbien<br />

im ökumenischen Tages- und Bildungszentrum<br />

Breklum.<br />

Die Delegierten wur<strong>de</strong>n vom Vorsitzen<strong>de</strong>n Klaus-<br />

Dirk Wildoer begrüßt und durch die stellvertreten<strong>de</strong><br />

Vorsitzen<strong>de</strong>, Kollegin Karin Jensen-Bun<strong>de</strong>ls,<br />

mit einer Kurzandacht zum Reformationstag<br />

in <strong>de</strong>n Tag eingeführt.<br />

Nach <strong>de</strong>n Regularien <strong>de</strong>r Mandatsprüfung ging es<br />

klassisch weiter mit <strong>de</strong>r Feststellung <strong>de</strong>r Tagesordnung<br />

und <strong>de</strong>n jeweiligen Geschäftsberichten. Der<br />

Verbandstag in Brekum<br />

Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Gewerkschaft für Kirche und Diakonie,<br />

Klaus-Dirk Wildoer, verlas einen Brief <strong>de</strong>s<br />

Vorstandskollegen Helmut Paschke. Der Kollege<br />

Helmut Paschke schei<strong>de</strong>t zum 31. Oktober <strong>2006</strong><br />

auf eigenen Wunsch aus gesundheitlichen Grün<strong>de</strong>n<br />

aus <strong>de</strong>m Vorstand aus. Somit hat er in seinem<br />

6<br />

7


Lan<strong>de</strong>sverband Nor<strong>de</strong>lbien<br />

Lan<strong>de</strong>sverband Nor<strong>de</strong>lbien<br />

Grußwort allen Kolleginnen und Kollegen für die<br />

jahrelange gute Zusammenarbeit gedankt und <strong>de</strong>m<br />

noch zu wählen<strong>de</strong>n Nachfolger als auch <strong>de</strong>m Gesamtvorstand<br />

eine weitergehen<strong>de</strong>, gute und glückliche<br />

Hand zur Führung <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s gewünscht.<br />

Nachwuchs gesucht<br />

In <strong>de</strong>m Bericht, <strong>de</strong>n Klaus-Dirk Wildoer folgen<br />

ließ, stellte er fest, dass auch in <strong>de</strong>r Gewerkschaft<br />

vkm dringend eine Verjüngung stattfin<strong>de</strong>n sollte.<br />

Es ist insgesamt festzustellen, dass gewerkschaftliche<br />

Organisation immer noch ein schwieriges<br />

Thema in <strong>de</strong>n einzelnen Dienststellen und Einrichtungen<br />

ist. Es wird festgestellt, dass in <strong>de</strong>n<br />

Einrichtungen, wo es schwierige Diskussionen,<br />

Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen o<strong>de</strong>r Tarifwechsel gibt, <strong>de</strong>r<br />

Organisationsgrad etwas höher ist als in an<strong>de</strong>ren<br />

Bereichen. Der Organisationsgrad sollte aber nicht<br />

ausschließlich in <strong>de</strong>r Dienstleistung einer günstigen<br />

Rechtsschutzversicherung zu sehen sein, die<br />

Geschäftsstelle mit ihren Mitarbeiterinnen Frau<br />

Christiansen und Frau Luda sowie <strong>de</strong>r Kollegin<br />

Nicole Christiansen (sie ist im För<strong>de</strong>rverein tätig)<br />

gut angekommen und hat sich entsprechend <strong>de</strong>r<br />

Räumlichkeiten positiv gestaltet.<br />

Die Geschäftsstelle hat im Jahre 2004 63 Rechtsschutzfälle<br />

abzuarbeiten gehabt. Diese konkreten<br />

Rechtsstreitigkeiten, die in <strong>de</strong>r ersten Instanz über<br />

die kircheninterne Vermittlung und möglicherweise<br />

dann im Anschluss an einen arbeitsgerichtlichen<br />

Gütetermin gekoppelt sind, wur<strong>de</strong>n und wer<strong>de</strong>n<br />

über die Rechtsanwaltskanzlei Martens &<br />

Vogler in Hamburg mit einer Quote von 100 Pro-<br />

hat sich herauskristallisiert, dass es von beson<strong>de</strong>rer<br />

Be<strong>de</strong>utung für unsere Mitglie<strong>de</strong>r ist, eine spezialisierte<br />

kirchenrechtliche Kanzlei an ihrer Seite<br />

zu wissen.<br />

Um Gottes Willen!<br />

Zu <strong>de</strong>n konkreten Rechtsstreitigkeiten kamen<br />

noch ca. 200 Anfragen aus <strong>de</strong>m arbeits- und mitarbeitervertretungsrechtlichen<br />

Bereich hinzu. Somit<br />

berichtete <strong>de</strong>r Kollege Baalmann, dass die Geschäftsstelle<br />

sehr ausgefüllte, arbeitsreiche Tage,<br />

Wochen und Monate hinter sich hat. Es gibt im<br />

Moment nicht die Absicht o<strong>de</strong>r die Aussicht, dass<br />

sich dies verän<strong>de</strong>rn wird. Kirchliche Herausfor<strong>de</strong>rungen<br />

wie Fusionen und betriebliche Umstrukturierungen<br />

von einer Einrichtung in eine an<strong>de</strong>re<br />

Einrichtung durch neue Rechtssetzung sind tägliche<br />

Herausfor<strong>de</strong>rungen. Die Unsicherheiten innerhalb<br />

<strong>de</strong>r Mitarbeiterschaft für <strong>de</strong>n verfasst kirchlichen<br />

wie auch <strong>de</strong>n diakonischen Bereich sind<br />

wahrlich <strong>de</strong>utlich festzustellen.<br />

nung und ein großer Dank gilt auch an dieser<br />

Stelle und offiziell <strong>de</strong>m Kollegen Helmut Paschke<br />

für seine jahrelange, sehr gute, konstruktive, ehrliche<br />

Zusammenarbeit.<br />

Der Druck nimmt zu<br />

Die Tarifkommission, vertreten durch die vorsitzen<strong>de</strong><br />

Kollegin Uschi Einsiedler, berichtete von<br />

<strong>de</strong>n Erneuerungen <strong>de</strong>s KAT. Dieser ist zurzeit<br />

schwierig, so dass eine Einführung zum Jahresbeginn<br />

2007 gekippt wor<strong>de</strong>n ist. Die Tarifkommission<br />

<strong>de</strong>s vkm konnte <strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen und Wünschen<br />

<strong>de</strong>s Arbeitgeberverban<strong>de</strong>s so nicht nachkommen.<br />

Auch ist die Tarifkommission <strong>de</strong>s vkm<br />

mit ihren eigenen For<strong>de</strong>rungen nicht entschei<strong>de</strong>nd<br />

weitergekommen. Knackpunkte sind zurzeit die<br />

wöchentliche Arbeitszeit, wobei man hier sagen<br />

kann, dass die gefürchtete 40-Stun<strong>de</strong>n-Woche<br />

nicht mehr auf <strong>de</strong>r Agenda steht. Die Son<strong>de</strong>rzahlung<br />

(Weihnachtsgeld) ist noch nicht abgeschlossen.<br />

Desweiteren streitet sich die Tarifkommission<br />

mit <strong>de</strong>m Arbeitgeberverband über die Lohnfortzahlung<br />

im Krankheitsfall. Es wur<strong>de</strong>n seit <strong>de</strong>m<br />

Sommer neue Verhandlungstermine angesetzt, die<br />

nun über die Jahreswen<strong>de</strong> hinausgehen wer<strong>de</strong>n. So<br />

wird es nicht möglich sein, hier und heute ein Verhandlungsergebnis<br />

vorzutragen, so die Kollegin<br />

Uschi Einsiedler.<br />

Neue und alte Tarifkommission und Kandidaten<br />

die Mitgliedschaft im vkm beinhaltet. Son<strong>de</strong>rn<br />

hier geht es auch um gewerkschaftliche, kirchenpolitische<br />

und arbeitsrechtliche Bedingungen.<br />

Klaus-Dirk Wildoer for<strong>de</strong>rte und wünschte, dass<br />

alle anwesen<strong>de</strong>n Delegierten sich dieser Thematik<br />

und inhaltlichen Diskussion in <strong>de</strong>n Einrichtungen<br />

erneut verstärkt stellen.<br />

100 Prozent Zufrie<strong>de</strong>nheit<br />

Der Kollege Hubert Baalmann berichtete, dass seit<br />

Anfang <strong>de</strong>s Jahres die Geschäftsstelle von Hamburg-Niendorf<br />

nach Hamburg-Schnelsen umgezogen<br />

sei. Nunmehr ist die sehr gut funktionieren<strong>de</strong><br />

Klaus-Dirk Wildoer<br />

zent zur Zufrie<strong>de</strong>nheit <strong>de</strong>r Kolleginnen und Kollegen<br />

geführt. Im Jahr 2005 waren es noch 31<br />

Rechtsstreitigkeiten, die gerichtlich geklärt wer<strong>de</strong>n<br />

mussten. Für das Jahr <strong>2006</strong> gibt es bis zum<br />

Oktober <strong>de</strong>rzeit 21 Rechtsfälle. Es ist nicht <strong>de</strong>utlich,<br />

woher dieser Rückgang kommt. Es lässt sich<br />

politisch feststellen, dass aufgrund <strong>de</strong>r gemin<strong>de</strong>rten<br />

hauptamtlichen Mitarbeiter im Bereich <strong>de</strong>r<br />

Kirche es hier prozentual keine Absenkung <strong>de</strong>r<br />

Rechtsschutzfälle gibt, aber in <strong>de</strong>n Echtzahlen die<br />

Kolleginnen und Kollegen gezwungen sind, ihre<br />

Ansprüche gerichtlich durch die Kanzlei Martens<br />

& Vogler durchzusetzen.<br />

Der Kollege Baalmann bedankte sich auch an dieser<br />

Stelle noch einmal offiziell und öffentlich für<br />

die gute Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r Kanzlei. Hier<br />

vkm-Plakat aus <strong>de</strong>m Jahr 2003<br />

Der Kollege Baalmann berichtete <strong>de</strong>s weiteren,<br />

dass in <strong>de</strong>n letzten Wochen und Monaten innerhalb<br />

<strong>de</strong>r Pastorenschaft sehr intensiv um und über<br />

<strong>de</strong>n vkm diskutiert wor<strong>de</strong>n sei. So hat nun das im<br />

Jahr 2003 entstan<strong>de</strong>ne Plakat „...um Gottes Willen“,<br />

auf <strong>de</strong>m bildlich die Wahrnehmung <strong>de</strong>s vkm<br />

hin zu einer Pastorenkirche zu sehen ist, für Unmut,<br />

Fürsprache und Diskussionen gesorgt.<br />

Persönlich bedankte sich <strong>de</strong>r Kollege Baalmann<br />

noch einmal für das ehrenamtliche Engagement<br />

<strong>de</strong>r Kolleginnen und Kollegen aus <strong>de</strong>m Vorstand<br />

und aus <strong>de</strong>r Tarifkommission. Beson<strong>de</strong>re Erwäh-<br />

Der aus <strong>de</strong>m Vorstandsteam <strong>de</strong>r Tarifkommission<br />

für <strong>de</strong>n KTD-Bereich zuständige Gerd Söhn<strong>de</strong>l<br />

berichtete, dass im Vergleich zu <strong>de</strong>m letzten Jahr<br />

nunmehr 48 Einrichtungen unter <strong>de</strong>r tariflichen<br />

Regelung <strong>de</strong>s Kirchlichen Tarifvertrages Diakonie<br />

liegen, wobei man hier nun auch weiter im KTD-<br />

Bereich feststellen muss, dass die Anfragen an die<br />

Tarifkommission nach einem Notlagentarifvertrag<br />

häufiger wer<strong>de</strong>n. Darüber hinaus gibt es Dienstgeber,<br />

die die Mitarbeitervertretung nötigen bzw.<br />

<strong>de</strong>n Druck erhöhen, für außertarifliche Lösungen<br />

zu stimmen – um die finanzielle Situation und das<br />

Fortbestehen <strong>de</strong>r Einrichtungen zu sichern, so das<br />

Argument. Der Kollege Söhn<strong>de</strong>l machte hier noch<br />

einmal die Rechtsunwirksamkeit einer MV-Lösung<br />

für tarifliche Regelung im Bereich <strong>de</strong>s KAT<br />

und KTD <strong>de</strong>utlich. Ebenfalls erklärte <strong>de</strong>r Kollege<br />

Söhn<strong>de</strong>l, dass die Gehaltstabelle <strong>de</strong>s KTD zum 31.<br />

Dezember <strong>2006</strong> von Seiten <strong>de</strong>r Tarifkommission<br />

vkm gekündigt wor<strong>de</strong>n sei. Nunmehr gibt es auf<br />

dieser Ebene erneut Tariflohnverhandlungen.<br />

8<br />

9


Lan<strong>de</strong>sverband Nor<strong>de</strong>lbien<br />

Lan<strong>de</strong>sverband Nor<strong>de</strong>lbien<br />

Der Kirchentag im Sommer<br />

Die Vertreterin <strong>de</strong>s vkm Nor<strong>de</strong>lbien, die stellvertreten<strong>de</strong><br />

Vorsitzen<strong>de</strong> Karin Jensen-Bun<strong>de</strong>ls, berichtet,<br />

dass im Verbandsrat <strong>de</strong>r Vereinigung <strong>de</strong>r<br />

vkm nunmehr mit zwei Personen vertreten ist; einerseits<br />

durch sie selber, an<strong>de</strong>rerseits durch <strong>de</strong>n<br />

Kollegen Hubert Baalmann. Im Berichtszeitraum<br />

von zwölf Monaten gab es bisher zwei Sitzungen.<br />

Der Verbandsrat hat sich aktuell mit <strong>de</strong>r Frage <strong>de</strong>r<br />

Vorbereitung <strong>de</strong>s Kirchentages und <strong>de</strong>ren vkm-<br />

Präsentation in Köln im Sommer 2007 zu beschäftigen.<br />

Darüber hinaus wird in <strong>de</strong>n nächsten<br />

Wochen die neu zu erarbeiten<strong>de</strong> Satzung diskutiert,<br />

beraten und möglicherweise beschlossen.<br />

eingesetzt hat (siehe auch vkm info 3/<strong>2006</strong>). Die<br />

Kollegin Uschi Einsiedler motivierte ihre Kolleginnen<br />

erneut, sich mit dieser Plakataktion <strong>de</strong>r<br />

Diskussion und <strong>de</strong>r Frage nach <strong>de</strong>r Wertschätzung<br />

einer breiten Öffentlichkeit zu stellen.<br />

Sie stehen für uns ein<br />

Nach diesen Berichten folgten die Wahlen. Es waren<br />

einige Positionen neu zu besetzen. Wie Sie bereits<br />

gelesen haben, ist <strong>de</strong>r Kollege Helmut<br />

Paschke ausgeschie<strong>de</strong>n. Zur Nachwahl kandidierte<br />

<strong>de</strong>r Kollege Frie<strong>de</strong>mann Triller aus <strong>de</strong>n<br />

Stormarner Werkstätten. Hierbei wur<strong>de</strong> festgestellt,<br />

dass die Wahlperio<strong>de</strong> <strong>de</strong>s amtieren<strong>de</strong>n Vorstan<strong>de</strong>s<br />

noch bis November 2007 geht. Für diesen<br />

Zeitraum bekam <strong>de</strong>r Kollege Triller die absolute<br />

Mehrheit und ist somit neues Mitglied <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s<br />

<strong>de</strong>r Gewerkschaft für Kirche und Diakonie<br />

vkm.<br />

Darüber hinaus waren noch Wahlen für die Bun<strong>de</strong>s<strong>de</strong>legiertenkonferenz<br />

<strong>de</strong>s vkm Deutschland zu<br />

tätigen. Die Kollegin Menzel und <strong>de</strong>r Kollege<br />

Söhn<strong>de</strong>l, bei<strong>de</strong> aus <strong>de</strong>m Hollän<strong>de</strong>rhof, bekamen<br />

die absolute Mehrheit. Somit wer<strong>de</strong>n diese zusammen<br />

mit <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren schon gewählten acht<br />

Kolleginnen und Kollegen in <strong>de</strong>r nächsten Bun<strong>de</strong>s<strong>de</strong>legiertenkonferenz<br />

im April 2007 die Interessen<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s Nor<strong>de</strong>lbien vertreten.<br />

Der Vorstand gratuliert <strong>de</strong>n gewählten Kolleginnen<br />

und Kollegen und wünscht ihnen eine gute,<br />

klare, führen<strong>de</strong> Hand bei <strong>de</strong>r Arbeit innerhalb <strong>de</strong>r<br />

Tarifkommission.<br />

Hubert Baalmann<br />

Verbandssekretär<br />

Ein Dank an Helmut<br />

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,<br />

wie Sie im Bericht <strong>de</strong>s Verbandstages lesen konnten,<br />

ist das Vorstandsmitglied Helmut Paschke zum<br />

31. Oktober <strong>2006</strong> aus <strong>de</strong>m Vorstand ausgeschie<strong>de</strong>n.<br />

Lieber Helmut, auf diesem Wege und öffentlich<br />

bekennend möchten wir dir danken für <strong>de</strong>ine<br />

jahrelange Arbeit im Vorstand <strong>de</strong>s vkm-Nor<strong>de</strong>lbien.<br />

Jahrelang hast du die Geschicke um <strong>de</strong>n vkm<br />

mitgeprägt und dich hier schwerpunktmäßig um<br />

die Schatzmeisterei gekümmert. Du hast es durch<br />

<strong>de</strong>ine persönliche Gabe und <strong>de</strong>ine Erfahrung im<br />

Bereich <strong>de</strong>r Nor<strong>de</strong>lbisch-lutherischen Kirche geschafft,<br />

realistisch und konstruktiv die Probleme,<br />

Sorgen und Aufgaben <strong>de</strong>s vkm mitzugestalten.<br />

Hat <strong>de</strong>m vkm Profil gegeben: Helmut Paschke<br />

Dein persönliches Wissen um die Belange <strong>de</strong>r mitarbeiten<strong>de</strong>n<br />

Kolleginnen und Kollegen im verfasst<br />

kirchlichen und diakonischen Bereich hast du je<strong>de</strong>rzeit<br />

konstruktiv und klar eingefor<strong>de</strong>rt. Dir ist es<br />

immer wie<strong>de</strong>r gelungen, durch eine klare, sachli-<br />

Karin Jensen-Bun<strong>de</strong>ls<br />

Herausgehoben hat die Kollegin Jensen-Bun<strong>de</strong>ls,<br />

dass in <strong>de</strong>r Vereinigung nun mittlerweile auch <strong>de</strong>r<br />

Begriff <strong>de</strong>r Gewerkschaft für kirchliche Mitarbeiter<br />

namentlich und inhaltlich erfasst ist.<br />

In ihrer Funktion als Berufsgruppensprecherin<br />

<strong>de</strong>r Erziehungsdienste trat die Kollegin Uschi<br />

Einsiedler erneut an das Mikrofon und berichtete,<br />

dass es erhebliche Probleme bezüglich <strong>de</strong>r Zuweisungen<br />

<strong>de</strong>r sogenannten Drittmittelrefinanzierer<br />

gibt. Des weiteren ist die Anerkennung und die<br />

Wertschätzung von Erziehungsarbeiten in Kin<strong>de</strong>rtagesstätten<br />

und in an<strong>de</strong>ren Erziehungsbereichen<br />

äußerst gering, so dass sich die Berufsgruppe <strong>de</strong>r<br />

Erzieherinnen <strong>de</strong>s vkm für eine bun<strong>de</strong>sweite<br />

Kampagne für die Erzieherinnen und Erzieher<br />

Unter <strong>de</strong>m Tagesordnungspunkt 9.4 stand die Beratung<br />

und Beschlussfassung einer neuen Geschäftsordnung<br />

für die Tarifkommission. Die Vorlage<br />

wur<strong>de</strong> mit leichten Verän<strong>de</strong>rungen bei <strong>de</strong>r<br />

Frage <strong>de</strong>r Zusammensetzung <strong>de</strong>r Tarifkommission<br />

und <strong>de</strong>r zu wählen<strong>de</strong>n und zu berufenen Mitglie<strong>de</strong>r<br />

einstimmig beschlossen. Es folgte dann die<br />

Umsetzung dieser neuen Geschäftsordnung, so<br />

dass die Tarifkommission interessierte Kolleginnen<br />

und Kollegen zur Nominierung und zur Wahl<br />

aufrief. Nach Abschluss <strong>de</strong>r geheimen Wahl ergab<br />

sich eine neue Zusammensetzung.<br />

Neu gewählte Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Tarifkommission<br />

bzw. wie<strong>de</strong>r gewählte Kolleginnen/Kollegen sind:<br />

Uschi Einsiedler, Finja Jensen, Jörgen Schulz,<br />

Gerd Söhn<strong>de</strong>l, Kirsten Nelles und Dieter Kuhn<br />

sowie die Kollegen Günter Dolezich und Wanja<br />

Wagner.<br />

10


Lan<strong>de</strong>sverband Nor<strong>de</strong>lbien<br />

che Abarbeitung <strong>de</strong>r Themen und Aufgaben <strong>de</strong>m<br />

vkm ein Profil zu geben. Du hast dich mit <strong>de</strong>iner<br />

Beschei<strong>de</strong>nheit immer in <strong>de</strong>r vermeintlich zweiten<br />

Position gesehen und gefühlt, jedoch durch <strong>de</strong>in<br />

Einbringen in <strong>de</strong>n Vorstand und in <strong>de</strong>n unterschiedlichen<br />

Gremien, die du auch im Laufe <strong>de</strong>r<br />

Jahre, Jahrzehnte besetzt hast, in <strong>de</strong>r ersten Reihe<br />

mitgearbeitet. Durch <strong>de</strong>ine Gremienarbeit und<br />

<strong>de</strong>ine Vertretungsaufgaben hast auch du die Sichtweisen<br />

<strong>de</strong>s vkm nach außen getragen.<br />

Lieber Helmut, wir sind dir dankbar, dass wir dich<br />

durch <strong>de</strong>ine freundliche, ehrliche, offene und beizeiten<br />

auch kritische Art haben erleben dürfen, mit<br />

dir zusammenarbeiten durften, mit dir diskutieren<br />

und Entscheidungen treffen durften. Umso trauriger<br />

sind wir, dass du nun aus persönlichen Grün<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>ine Vorstandsarbeit aufgeben musstest. Lieber<br />

Helmut, wir wünschen dir für die Zukunft alles<br />

er<strong>de</strong>nklich Gute, Gesundheit voran und möge<br />

<strong>de</strong>r gute Gott seine schützen<strong>de</strong> Hand über dich,<br />

<strong>de</strong>ine Frau und <strong>de</strong>ine Familie halten.<br />

Mit tiefstem Dank und Verbun<strong>de</strong>nheit für <strong>de</strong>n Vorstand,<br />

die Tarifkommission und die Geschäftsstelle<br />

Hubert Baalmann<br />

Verbandssekretär<br />

Dank an die Tarifkommission<br />

Wie Sie im Bericht zum Verbandstag <strong>de</strong>s vkm<br />

Nor<strong>de</strong>lbien lesen konnten, wur<strong>de</strong> die Tarifkommission<br />

neu besetzt. Hier möchte ich im Anschluss<br />

all <strong>de</strong>n Kolleginnen und Kollegen danken,<br />

die in <strong>de</strong>n letzten Monaten und Jahren an <strong>de</strong>r Tarifkommission<br />

aktiv teilgenommen haben. Dieses<br />

sind Kirsten Wald, Ellen Franke, Reimund Roßmeißl,<br />

Gerda Pahl und Christine Seeh.<br />

Liebe Kolleginnen, lieber Kollege, es war uns,<br />

<strong>de</strong>m Vorstand <strong>de</strong>r Tarifkommission, <strong>de</strong>n verbliebenen<br />

und wie<strong>de</strong>rgewählten bzw. neugewählten Kolleginnen<br />

und Kollegen eine große Freu<strong>de</strong>, inhaltlich<br />

mit euch zusammenzuarbeiten. Die vielen,<br />

vielen Stun<strong>de</strong>n, die wir gerungen haben um Inhalte,<br />

I<strong>de</strong>en, Kompromisse waren för<strong>de</strong>rlich, befruchtend<br />

und konstruktiv.<br />

Auf diesem Wege ein herzliches Dankeschön für<br />

die gute, vertrauensvolle, zukunftsweisen<strong>de</strong> Arbeit.<br />

Da ihr aus unterschiedlichen Grün<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r Tarifkommission<br />

ausgeschie<strong>de</strong>n seid, wünsche ich<br />

allen für die berufliche und die persönliche Zukunft<br />

alles Gute und Gottes Segen.<br />

Herzlichen Dank aus <strong>de</strong>r Geschäftsstelle<br />

Hubert Baalmann<br />

Verbandssekretär<br />

Küster – kirchlich anerkannt<br />

„Der Küster übt ein kirchliches Amt aus. Er dient<br />

und hilft <strong>de</strong>r Verkündigung, insbeson<strong>de</strong>re im Gottesdienst,<br />

bei Amtshandlungen und an<strong>de</strong>ren Veranstaltungen<br />

<strong>de</strong>r Kirchengemein<strong>de</strong>“ – so steht es in<br />

<strong>de</strong>r Küsterordnung <strong>de</strong>r Nor<strong>de</strong>lbischen Kirche.<br />

Vielfältige und verantwortungsvolle Aufgaben<br />

prägen heute die Küstertätigkeit: Vorbereitung und<br />

Begleitung bei Gottesdiensten und Amtshandlungen,<br />

Pflege von Gebäu<strong>de</strong>n und Liegenschaften,<br />

Pflege von häufig historisch wertvollen Gegenstän<strong>de</strong>n<br />

bis hin zu umfangreichen technischen<br />

Aufgaben. Und oft ist <strong>de</strong>r/die Küster/in erste/r Ansprechpartner/in<br />

für die Gemein<strong>de</strong>glie<strong>de</strong>r.<br />

Zertifikat „Kirchlich anerkannte Küster“ erhalten<br />

Dafür ist fundiertes Wissen erfor<strong>de</strong>rlich. Unter Fe<strong>de</strong>rführung<br />

<strong>de</strong>s Instituts für berufliche Aus- und<br />

Fortbildung, IBAF gGmbH, haben <strong>de</strong>r Küsterarbeitskreis<br />

<strong>de</strong>r Nor<strong>de</strong>lbischen Kirche und <strong>de</strong>r<br />

Kirchliche Dienst in <strong>de</strong>r Arbeitswelt, KDA, ein<br />

Lehrgangskonzept erarbeitet, dass – unterstützt<br />

vom Bischofskollegium – die Zustimmung <strong>de</strong>r<br />

Kirchenleitung gefun<strong>de</strong>n hat.<br />

Erstmals wur<strong>de</strong> nun fünf Küster/innen das Zertifikat<br />

in einer kleinen Feierstun<strong>de</strong> verliehen. Die<br />

12


Lan<strong>de</strong>sverband Nor<strong>de</strong>lbien<br />

Prüflinge – alle haben über 20 Jahre Berufserfahrung<br />

– haben an einer Weiterbildung <strong>de</strong>s IBAF<br />

teilgenommen und erfolgreich ein Kolloquium absolviert.<br />

Hei<strong>de</strong> Emse, zuständige Dezernentin im Lan<strong>de</strong>skirchenamt,<br />

gratulierte <strong>de</strong>n Prüflingen: „Mit diesem<br />

Abschluss unterstreicht die Nor<strong>de</strong>lbische Kirche<br />

die Wertigkeit dieses kirchlichen Berufsbil<strong>de</strong>s<br />

und die Notwendigkeit einer entsprechen<strong>de</strong>n Qualifizierung.<br />

Ich wünsche Ihnen für Ihre weitere Tätigkeit<br />

alles Gute und Gottes Segen!“<br />

Das Kolloquium bestan<strong>de</strong>n und das Zertifikat<br />

„Kirchlich anerkannte/r Küster/in“ erworben haben:<br />

Helga Reimers, Wiebke Heyer, Hubert Ambrosius,<br />

Renate Ritter, Michael Gallas.<br />

Holger Olesen<br />

IBAF Bildungsreferent<br />

30 Jahre Küsterarbeitskreis in <strong>de</strong>r NEK –<br />

Referat zum Küstertag in Rendsburg<br />

IN DER NACHFOLGE CHRISTI<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste!<br />

30 Jahre ist eigentlich nicht viel und hat kirchengeschichtlich<br />

kaum eine Be<strong>de</strong>utung. Will ich aber<br />

chronologische Aufarbeitung betreiben, dann ist<br />

es schon nicht unwichtig. Und so waren es dann<br />

auch logischerweise die Anfänge, die mir etwas<br />

Mühe bereiteten.<br />

Wir lesen zwar bei Lukas im 9. Kapitel, 62: „Wer<br />

die Hand an <strong>de</strong>n Pflug legt und sieht zurück, <strong>de</strong>r<br />

ist nicht geeignet für das Reich Gottes.“ Also, nur<br />

zurückschauen wollte ich nicht und somit erweiterte<br />

ich meinen Auftragstitel in: „Was ist – wie<br />

geht es weiter?“ Doch zunächst: Wie fing es an?<br />

Aus drei mach’ drei<br />

Vor 1976 gab es verschie<strong>de</strong>ne Küstergemeinschaften,<br />

wie z.B. in Hamburg und in Lübeck; auch <strong>de</strong>r<br />

Kreis Stormarn war aktiv, um die bekanntesten zu<br />

nennen. Im Schleswiger o<strong>de</strong>r Flensburger Raum<br />

gab es meines Wissens nach so einen Arbeitskreis<br />

nicht. Wahrscheinlich lag es an <strong>de</strong>r damals noch<br />

mehrgliedrigen Teilung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>skirche. Aus <strong>de</strong>r<br />

Lan<strong>de</strong>skirche Hamburg, Schleswig und Holstein,<br />

Lübeck, Eutin und Lauenburg mit drei Bischöfen<br />

und zwei Superinten<strong>de</strong>nten wur<strong>de</strong> eine Lan<strong>de</strong>skirche<br />

„Nor<strong>de</strong>lbien“. Dies geschah 1976/77. Übrigens:<br />

Abgeleitet wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Begriff „Nor<strong>de</strong>lbien“<br />

von <strong>de</strong>m historischen Begriff aus <strong>de</strong>m 12. Jahrhun<strong>de</strong>rt<br />

„Nor<strong>de</strong>lbingen“.<br />

Drei Bischöfe gab es vorher, drei waren es nach<br />

<strong>de</strong>r Zusammenführung. Noch mit großem Aufwand<br />

und nicht ganz nachzuvollziehen<strong>de</strong>n Argumenten<br />

wird für die Beibehaltung <strong>de</strong>r jetzigen Lösung<br />

auf <strong>de</strong>n Syno<strong>de</strong>n gestritten (siehe offener<br />

Brief in <strong>de</strong>r Flensburger Tageszeitung sowie in <strong>de</strong>r<br />

September-Ausgabe <strong>de</strong>r Nor<strong>de</strong>lbischen). Für mich<br />

ist eine Reform nur dann eine Reform, wenn sie<br />

auch wirklich mit Einsparungen einhergeht, und<br />

zwar Einsparungen, die auch messbar sind. Was<br />

bringt <strong>de</strong>nn so eine „Nichtverän<strong>de</strong>rung“? Ob Lübeck<br />

o<strong>de</strong>r Kiel – drei bleiben drei!<br />

Aber darum ging es anscheinend gar nicht, will<br />

man die jüngsten Pressemitteilungen ernst nehmen.<br />

Warum <strong>de</strong>nn so einen Zirkus – fragt sich <strong>de</strong>r<br />

Laie, <strong>de</strong>r sich Christ nennt.<br />

Bringt <strong>de</strong>nn die Zusammenlegung <strong>de</strong>r Kirchenkreise<br />

von bisher 27 auf voraussichtlich 11 wenigstens<br />

die erhoffte Einsparung? Auch hier wird<br />

doch um je<strong>de</strong> Propstenstelle gerungen!<br />

Wie einfach haben es da die Gemein<strong>de</strong>n. Küsterstelle<br />

halbieren (wer soll davon leben?) o<strong>de</strong>r ganz<br />

streichen und schon hat man wie<strong>de</strong>r Mittel für ganz<br />

wichtigen Dinge, die man nirgends erkennen kann.<br />

Einfach ehrenamtlich<br />

Doch zurück zum Arbeitskreis. Nach<strong>de</strong>m sich also<br />

die Lan<strong>de</strong>skirche neu strukturiert hat, haben sich<br />

aus verschie<strong>de</strong>nen Kirchenkreisen Küster zusammengesetzt<br />

und sich formiert. Es war <strong>de</strong>r Küsterarbeitskreis<br />

<strong>de</strong>r NEK geboren. Unspektakulär –<br />

wie auch an<strong>de</strong>rs? Alles erfolgte, wie auch heute<br />

noch, ehrenamtlich und aus eigenem Antrieb. Der<br />

Kirchliche Dienst in <strong>de</strong>r Arbeitswelt (KDA) Kiel<br />

hat sich unserer Berufsgruppe beson<strong>de</strong>rs angenommen<br />

und uns unterstützt, Fortbildungsangebote,<br />

die wir weitestgehend selbst mit Inhalten<br />

ausfüllten, zu koordinieren und finanziell abzuwickeln.<br />

14


Lan<strong>de</strong>sverband Nor<strong>de</strong>lbien<br />

Dank an dieser Stelle nochmals vom Vorstand <strong>de</strong>s<br />

Arbeitskreises auch und beson<strong>de</strong>rs an Klaus-Dieter<br />

Raddatz, <strong>de</strong>r uns zehn bis zwölf Jahre begleitet<br />

hat. Zur ersten Stun<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Küsterkreises und dann<br />

nachfolgend gehörten und gehören folgen<strong>de</strong> Personen:<br />

Von 1976 – 1985:<br />

Herr Heinz Fiedler, KK – Stormarn<br />

Herr Karl Kammeyer, KK – Alt-Hamburg<br />

Herr Werner Astemer, KK – Stormarn<br />

Herr Kurt Jenke, KK – Stormarn, 1985 – 1988<br />

Herr Uwe Timke, KK – Lübeck, 1988 – 1990<br />

Herr Heinz Leifholz, KK – Flensburg, 1990 –<br />

1998<br />

Herr Hans Peters, KK – Angeln, 1998 – 2003<br />

Herr Karsten Wiechert, KK – Sü<strong>de</strong>rdithmarschen,<br />

2003 – ff.<br />

Der Kampf um Anerkennung<br />

Welche Aufgaben hat sich <strong>de</strong>r Arbeitskreis zum<br />

Ziel gesetzt? Wie schon erwähnt, vertritt er in erster<br />

Linie die Interessen <strong>de</strong>r Küsterinnen und Küster<br />

in <strong>de</strong>r NEK und versteht sich als Ansprechpartner<br />

und Bin<strong>de</strong>glied zwischen <strong>de</strong>r Kirchengemein<strong>de</strong><br />

als Anstellungsträger und <strong>de</strong>r Kirchenleitung<br />

als <strong>de</strong>m übergeordneten Organ. Er hat sich<br />

weitestgehend mit <strong>de</strong>r Qualifizierung und Fortbildung<br />

befasst.<br />

Das zentrale Anliegen, das Amt <strong>de</strong>s Küsters, die<br />

Küstertätigkeit als kirchlich anerkannten Beruf bei<br />

<strong>de</strong>r Kirchenleitung durchzusetzen, hat uns nie losgelassen.<br />

Eine Resolution hierzu an die Kirchenleitung,<br />

an <strong>de</strong>r ich auf <strong>de</strong>r Fortbildung 1985 in<br />

Neukirchen selbst mitgewirkt habe, ist nie beantwortet<br />

wor<strong>de</strong>n.<br />

Wir gelten als Beschäftigte bei <strong>de</strong>r Kirche, als Arbeiter,<br />

was grundsätzlich nicht schlimm ist, aber<br />

auf <strong>de</strong>m freien Arbeitsmarkt gelten wir als Ungelernte<br />

– also als berufslos – ohne nachgewiesene<br />

Ausbildung. Und das soll und muss sich än<strong>de</strong>rn!<br />

Die Berufsbezeichnung „Küster“ in <strong>de</strong>r jetzigen<br />

Form setzte sich zunehmend durch, so dass bei <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sanstalt für Arbeit in Nürnberg „Küster“ als<br />

kirchliche Berufsbezeichnung geführt wird. So<br />

müssen wir wenigstens bei Behör<strong>de</strong>n und offiziellen<br />

Stellen nicht weiter auf die Frage antworten:<br />

Ist Küster überhaupt ein Beruf? – Das habe ich in<br />

<strong>de</strong>n 80er Jahren selbst noch erlebt.<br />

Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus: Berufsgruppensprechern<br />

ihrer Kirchenkreise o<strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>rs<br />

engagierten und kreativ motivierten Berufskolleginnen<br />

und -kollegen, die Freu<strong>de</strong> an dieser<br />

spezifischen kirchlichen Arbeit haben und davon<br />

etwas weitergeben möchten.<br />

Nicht allein!<br />

Sind wir in Nor<strong>de</strong>lbien die einzigen, die für das<br />

Küsteramt streiten? Beileibe nicht! Es gibt in fast<br />

allen Lan<strong>de</strong>skirchen <strong>de</strong>r EKD Küsterarbeitskreise.<br />

Sie treffen sich mit je einer Abordnung von zwei<br />

bis drei Personen in <strong>de</strong>r Regel einmal jährlich zu<br />

einer Arbeitstagung, dazu alle zwei Jahre zur Woche<br />

<strong>de</strong>r Begegnung mit umfangreichem Programm.<br />

In diesem Jahr fin<strong>de</strong>t diese Woche in Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />

statt. Zu diesem Treffen sind<br />

auch Berufskolleginnen und -kollegen aus <strong>de</strong>r<br />

Schweiz und <strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>n mit dabei. In meiner<br />

Amtszeit als Vorsitzen<strong>de</strong>r konnte ich an solchen<br />

Treffen sowohl in <strong>de</strong>r Schweiz als auch in<br />

Goslar im Harz teilnehmen und somit Nor<strong>de</strong>lbien<br />

vertreten. 1995 – zum Kirchentag in Hamburg –<br />

hat sich unser Küsterarbeitskreis Nor<strong>de</strong>lbien überhaupt<br />

zum ersten Mal mit einem <strong>Info</strong>stand <strong>de</strong>r<br />

Küster präsentiert und einiges an Aufmerksamkeit<br />

geweckt. Hier gilt es, nochmals einen großen<br />

Dank an unsere Kollegin Lieselotte Ehlers aus<br />

Hamburg auszusprechen, die vor Ort großen Anteil<br />

am Gelingen dieser Tage hatte.<br />

Flagge zeigen<br />

Unser Logo, unser Symbol, will ich nicht unerwähnt<br />

lassen; wir haben es von <strong>de</strong>n „Lübeckern“<br />

übernommen und zu dieser Form weiterentwickelt.<br />

Dafür an dieser Stelle einen Dank an Uwe<br />

Timke, <strong>de</strong>r in seiner aktiven Zeit viel für <strong>de</strong>n Küsterkreis<br />

getan hat.<br />

Dieses ausdruckstarke Kreuz begleitet uns überall<br />

dorthin, wo es heißt: Flagge zeigen; mehr noch:<br />

zeigen, dass unser Dienst in beson<strong>de</strong>rer Weise in<br />

<strong>de</strong>r Nachfolge Jesu Christi zu sehen ist. Küsterinnen<br />

und Küster – sie sind nicht wegzurationalisieren,<br />

sie sind ein nicht unerheblicher Bestandteil<br />

<strong>de</strong>r sonntäglichen Verkündigung. Nicht <strong>de</strong>n Küster<br />

Liebe Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s vkm,<br />

IN EIGENER SACHE<br />

nach <strong>de</strong>m Versand <strong>de</strong>r letzten VKM-<strong>Info</strong> hatten wir eine große Zahl von Rückläufen durch<br />

die Deutsche Post AG mit Vermerken wie unzustellbar, unbekannt verzogen o<strong>de</strong>r unbekannt.<br />

Das ist für Sie als Leserin und Leser sehr scha<strong>de</strong>, <strong>de</strong>nn lei<strong>de</strong>r erfahren Sie in diesem<br />

Quartal die wichtigen und interessanten Neuigkeiten aus <strong>de</strong>m vkm nicht. Wir in <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsstelle haben einen großen Arbeitsaufwand, <strong>de</strong>nn wir müssen nun einige Fragen<br />

klären: Ist das Mitglied umgezogen? Sollte es etwa verstorben sein? O<strong>de</strong>r ist die Adresse<br />

nur falsch geschrieben? Wir machen uns viel Mühe und versuchen, die richtige o<strong>de</strong>r eine<br />

neue Adresse herauszufin<strong>de</strong>n. Unser Problem ließe sich aber relativ schnell lösen, wenn<br />

Sie uns Ihren Umzug mit <strong>de</strong>r neuen Adresse (Fax: 040 6511119) mitteilten.<br />

Ähnliche Erfahrungen machen wir beim Einzugsverfahren für Ihre Mitgliedsbeiträge. Auch<br />

hier kommt es häufig vor, dass wir von <strong>de</strong>r Bank die Mitteilung erhalten, das Konto sei<br />

erloschen. Die entstehen<strong>de</strong>n Kosten muss <strong>de</strong>r vkm tragen.<br />

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie umziehen o<strong>de</strong>r umgezogen sind. Und lassen Sie uns wissen,<br />

wenn sich Ihre Bankverbindung än<strong>de</strong>rt. Herzlichen Dank. Ihre Geschäftsstelle.<br />

Absen<strong>de</strong>r:<br />

An <strong>de</strong>n<br />

✃<br />

Bitte<br />

freimachen<br />

Nor<strong>de</strong>lbien<br />

Glißmannweg 1<br />

22457 Hamburg<br />

16<br />

17


RECHTSSCHUTZGEWÄHRUNG<br />

Wir weisen nochmals darauf hin: Es ist rechtzeitig ein Rechtsschutzantrag (mündlich o<strong>de</strong>r<br />

schriftlich) an die Geschäftsstelle <strong>de</strong>r Gewerkschaft Kirche und Diakonie (VKM-NE) zu stellen,<br />

bevor es zu einer Rechtsberatung bei Anwälten o<strong>de</strong>r bei weiteren Verfahren kommt.<br />

Erst dann kann Rechtsschutz gewährt wer<strong>de</strong>n. Bitte beachten Sie auch, dass nur bei richtiger<br />

und pünktlicher Beitragszahlung gemäß Ihrem aktuellen Gehalt Rechtsschutz gewährt<br />

wer<strong>de</strong>n kann.<br />

MEINE NEUE ADRESSE<br />

Name:<br />

Vorname:<br />

Adresse:<br />

PLZ:<br />

Ort:<br />

Mitgl.-Nr.:<br />

Bank:<br />

BLZ: (<br />

Datum<br />

) Konto-Nr.:<br />

Unterschrift<br />

19


Lan<strong>de</strong>sverband Nor<strong>de</strong>lbien<br />

Lan<strong>de</strong>sverband Nor<strong>de</strong>lbien<br />

in <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> sparen, son<strong>de</strong>rn mit <strong>de</strong>m Küster<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Geld sparen, ist unsere Maxime!<br />

Darum sind Aus-, Fort- und Weiterbildung beson<strong>de</strong>rs<br />

für uns wichtig, aber auch für die Gemein<strong>de</strong>n,<br />

<strong>de</strong>nn gute Mitarbeiter sind auch gute Repräsentanten.<br />

Ich wünsche <strong>de</strong>m jetzigen Vorstand mit ihrem<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>n, Karsten Wichert, für die weiteren<br />

Jahre Gottes wahre Begleitung, Kraft und Durchhaltevermögen.<br />

Alles Gute euch allen.<br />

Hans Peters<br />

Ehemaliger Vorsitzen<strong>de</strong>r Küsterarbeitskreis<br />

Berufsgruppe Friedhofsdienst<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

lang, lang ist es her, als ich mich nichtsahnend am<br />

1. Juni 1994, an meinem Geburtstag, auf <strong>de</strong>n Weg<br />

nach Leck machte zum Berufsgruppentag. Wer<br />

sich noch erinnern kann: Es war ein sehr gut besuchter<br />

Berufsgruppentag und das Wetter war natürlich<br />

auch schön sommerlich – wie sollte es<br />

auch an<strong>de</strong>rs an meinem Geburtstag gewesen sein.<br />

Was ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste,<br />

als es am Nachmittag in die Berufsgruppentagung<br />

ging, war, dass diese keinen Berufsgruppensprecher<br />

mehr hatte und somit eine Neuwahl auf <strong>de</strong>r<br />

Tagesordnung stand. Was soll ich sagen, am En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Sitzung war ich um einen Posten reicher, <strong>de</strong>nn<br />

<strong>de</strong>r neue Berufsgruppensprecher war jetzt ich.<br />

Zwischendurch wur<strong>de</strong> ich am 16. Juni 1998 von<br />

euch in Pinneberg nochmals wie<strong>de</strong>rgewählt. Seit<br />

nun mehr als zwölfeinhalb Jahren mache ich diesen<br />

Posten gerne und bisher auch noch immer in<br />

relativ ruhigen Bahnen. Seit <strong>de</strong>r neuen Satzung<br />

wer<strong>de</strong>n die Berufsgruppensprecher nicht mehr auf<br />

<strong>de</strong>m Berufsgruppentag gewählt, son<strong>de</strong>rn neuerdings<br />

auf <strong>de</strong>m Verbandstag und dieses war am 31.<br />

Oktober <strong>2006</strong> in Breklum <strong>de</strong>r Fall und, was soll<br />

ich euch sagen: Auch nach diesem Tage bin ich<br />

immer noch euer Berufsgruppensprecher und dieses<br />

immer auch noch gerne bis min<strong>de</strong>stens zur<br />

nächsten Wahl. Hierfür möchte ich mich auf diesem<br />

Wege nochmals bei euch allen für das Vertrauen<br />

in meine Person bedanken.<br />

Wir brauchen Kraft<br />

Der von mir in <strong>de</strong>r letzten vkm <strong>Info</strong> mit großem<br />

Optimismus angekündigte Beginn <strong>de</strong>s neuen Tarifes<br />

KAT hat sich dann doch lei<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r letzten<br />

Verhandlungsrun<strong>de</strong> am 12. Oktober <strong>2006</strong> zerschlagen.<br />

Nun sind wir aber bereits wie<strong>de</strong>r am<br />

Verhandlungstisch und <strong>de</strong>r Optimismus ist wie<strong>de</strong>r<br />

sehr groß und wir hoffen, dass er dann endgültig<br />

am 1. April 2007 zum Tragen kommen wird. In einigen<br />

MV-Versammlungen wer<strong>de</strong>n sicherlich in<br />

<strong>de</strong>r nächsten Zeit die ersten Vorstellungen zu diesem<br />

Werk laufen, und wenn ihr persönlich Fragen<br />

hierzu habt, könnt ihr auch gerne bei mir nachfragen.<br />

Ich möchte euch nochmals nahe legen, eure nicht<br />

gewerkschaftlich organisierten Kolleginnen und<br />

Kollegen aufzuklären, dass es ohne diese anstrengen<strong>de</strong><br />

Arbeit <strong>de</strong>r Gewerkschaften bei <strong>de</strong>r Erarbeitung<br />

<strong>de</strong>s neuen KAT in vielen Bereichen schlecht<br />

Jörgen Schulz, seit 1994 Berufsgruppensprecher<br />

für uns ausgesehen hätte. Alles, was wir in <strong>de</strong>n zähen<br />

Verhandlungen ausgehan<strong>de</strong>lt bekommen,<br />

diese Kraft, die dabei gebraucht wird, das ist nur<br />

möglich durch euch, die ihr gewerkschaftlich organisiert<br />

seid und uns somit hierbei unterstützt.<br />

Sagt es allen – wir müssen in dieser Zeit wie<strong>de</strong>r<br />

voller Selbstbewusstsein mehr Flagge zeigen!<br />

In diesem Sinne<br />

Euer Jörgen Schulz<br />

Berufsgruppensprecher Friedhofsdienst<br />

Traumberuf: Friedhofsgärtnerin<br />

Der Leiter <strong>de</strong>s Südfriedhofes in Kiel, Gärtnermeister<br />

Jörgen Schulz, freut sich über <strong>de</strong>n erfolgreichen<br />

Abschluss <strong>de</strong>r geprüften Gärtnerin Andrea<br />

Steen. „Nach 15 Jahren Pause bietet <strong>de</strong>r Evangelische<br />

Kirchenkreis Kiel auf zwei Friedhöfen wie<strong>de</strong>r<br />

vier Ausbildungsplätze für Gärtnerinnen und<br />

Gärtner an“, berichtet <strong>de</strong>r Gärtnermeister. Denn<br />

seit vielen Jahren wur<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>n kirchlichen<br />

Friedhöfen in Kiel keine Gärtner mehr ausgebil<strong>de</strong>t.<br />

Erst ein kurzes Praktikum, welches Andrea<br />

Steen auf <strong>de</strong>m Südfriedhof ableistete, hat alles neu<br />

angestoßen. Für Jörgen Schulz war dies <strong>de</strong>r Anlass,<br />

wie<strong>de</strong>r Anerkennung als Ausbildungsbetrieb<br />

zu beantragen. Andrea Steen kam so zu ihrem<br />

Wunschberuf. Jetzt konnte sie ihre Ausbildung als<br />

geprüfte Friedhofsgärtnerin mit <strong>de</strong>r Gesamtnote<br />

„gut“ abschließen.<br />

Ursula Herrmann<br />

Regionalgruppe Kiel<br />

40 Jahre – Jubiläum!<br />

Ursula Herrmann und Gerda Pahl (rechts)<br />

Zum 40-jährigen Dienstjubiläum im Ev.- Luth.<br />

Kirchenkreis Kiel am 1. November <strong>2006</strong> gratulierte<br />

Propst Knut Mackensen Ursula Herrmann,<br />

die ihren kirchlichen Dienst 1966 als Verwaltungsangestellte<br />

im damaligen Kirchengemein<strong>de</strong>verband<br />

antrat. 30 Jahre arbeitete sie in <strong>de</strong>r Personalabteilung,<br />

bis sie 1998 in <strong>de</strong>n Fachbereich Gebäu<strong>de</strong>management<br />

wechselte. Verdienste erarbeitete<br />

sie sich auch in <strong>de</strong>r Mitarbeitervertretung und in<br />

20<br />

21


Lan<strong>de</strong>sverband Nor<strong>de</strong>lbien<br />

Lan<strong>de</strong>sverband Nor<strong>de</strong>lbien <strong>•</strong> Kommentar<br />

<strong>de</strong>r Gewerkschaft für Kirche und Diakonie vkm<br />

Deutschland. Insbeson<strong>de</strong>re ihr Engagement in <strong>de</strong>r<br />

Regionalgruppe Kiel ist vorbildlich. Wir haben ihr<br />

zu danken und hoffen, dass sie noch sehr lange in<br />

unserer Regionalgruppe aktiv bleibt.<br />

Michael Jacobsen<br />

Kollege und Mitglied <strong>de</strong>r Regionalgruppe Kiel<br />

Erziehungsberufe im Wan<strong>de</strong>l<br />

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,<br />

wie schon beim diesjährigen Berufsgruppentag<br />

<strong>de</strong>r Gewerkschaft für Kirche und Diakonie vkm<br />

Deutschland festgestellt wur<strong>de</strong>, stellt <strong>de</strong>r Beruf<br />

<strong>de</strong>r Erzieherin und <strong>de</strong>r Sozialpädagogischen Assistentin<br />

immer mehr ein Spannungsfeld dar. Das<br />

Spannungsfeld entsteht auf <strong>de</strong>r einen Seite durch<br />

die Erwartungen und Anfor<strong>de</strong>rungen wie:<br />

■ <strong>de</strong>r Bildungsauftrag und die Umsetzung <strong>de</strong>r<br />

Bildungsleitlinien in <strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>rtagesstätten<br />

■ die Qualitätsentwicklung in <strong>de</strong>n Einrichtungen<br />

■ Beobachtung und Dokumentation<br />

■ die verbindliche Zusammenarbeit zwischen<br />

Kin<strong>de</strong>rtagesstätten und Schule<br />

■ die Vernetzung mit an<strong>de</strong>ren sozialen Einrichtungen<br />

im Stadtteil<br />

■ das Betreuungsangebot für die unter Dreijährigen<br />

■ die Notwendigkeit, auf die verän<strong>de</strong>rten Lebensbedingungen<br />

<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r zu reagieren<br />

■ die präventive Elternarbeit<br />

Auf <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Seite stehen immer for<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>re<br />

Arbeits- und Rahmenbedingungen wie:<br />

Erzieherin = Abitur o<strong>de</strong>r Realschulabschluss<br />

mit abgeschlossener Berufsausbildung + Erzieherausbildung<br />

Sozialpädagogische Assistentin = Realschulabschluss<br />

+ Ausbildung zur Sozialpädagogischen<br />

Assistentin<br />

kann man ahnen, dass viel persönliches Engagement<br />

zu diesen Berufsfel<strong>de</strong>rn gehört.<br />

Zurzeit erreichen uns Mitteilungen, dass in<br />

Schleswig-Holstein und Hamburg immer mehr an<br />

<strong>de</strong>r Schraube <strong>de</strong>r finanziellen Mittel für die Kin<strong>de</strong>rtagesstätten<br />

gedreht wird. Die Politik schürt<br />

zum einen die Erwartungen, was eine Kin<strong>de</strong>rtagesstätte<br />

an Aufträgen hat, und kürzt zum an<strong>de</strong>ren<br />

die finanziellen Mittel. Liebe Kolleginnen und<br />

Kollegen, um diesem Trend entgegenzustehen, hat<br />

es keinen Sinn, in die Auseinan<strong>de</strong>rsetzung mit<br />

<strong>de</strong>m Träger nach mehr finanziellen Mitteln zu gehen.<br />

che und Diakonie, einzutreten, damit wir als Gewerkschaft<br />

/ Berufsgruppe Erzieher eine starke<br />

Position gegenüber <strong>de</strong>r Politik haben, um für bessere<br />

Arbeitsbedingungen, einen besseren Stellenwert<br />

und eine angemessene Bezahlung zu kämpfen.<br />

Uschi Einsiedler<br />

Vorsitzen<strong>de</strong> Tarifkommission<br />

Kompetent verhan<strong>de</strong>ln<br />

Vom 26. bis 28. September <strong>2006</strong> fand mit Frau<br />

Barbara Schmod<strong>de</strong>, Kommunikationstrainerin, im<br />

wun<strong>de</strong>rschön gelegenen Tagungshotel „Farchauer<br />

Mühle“ wie<strong>de</strong>r eine vkm-Schulung zum Thema<br />

„Gesprächsführung für Mitarbeitervertretungen“<br />

statt. Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern war<br />

<strong>de</strong>utlich, dass das Mandat als MV je<strong>de</strong>s MV-Mitglied<br />

immer wie<strong>de</strong>r in schwierige Situationen versetzt,<br />

in <strong>de</strong>nen Gespräche mit <strong>de</strong>r Dienststellenleitung<br />

und <strong>de</strong>r Geschäftsführung zum Wohle <strong>de</strong>r<br />

Mitarbeiten<strong>de</strong>n geführt wer<strong>de</strong>n müssen. Durch<br />

eine Vielfalt an Metho<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n Grundlagen <strong>de</strong>r<br />

Gesprächsführung vermittelt, und alle Teilnehmen<strong>de</strong>n<br />

konnten ihre persönliche Autorität ausbauen<br />

und einen „prall gefüllten Koffer mit Handwerkszeug“<br />

für die unterschiedlichsten Gesprächssituationen<br />

mitnehmen. Eine ganz wichtige<br />

Erkenntnis war, dass Gesprächsführung –<br />

o<strong>de</strong>r treffen<strong>de</strong>r ausgedrückt Gesprächssteuerung –<br />

immer einer guten Vorbereitung mit entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Zielen bedarf. Ziele müssen erreichbar, „klipp<br />

und klar“ und positiv sein, dann behalte ich „<strong>de</strong>n<br />

roten Fa<strong>de</strong>n“ in <strong>de</strong>r Hand, kann auf <strong>de</strong>n Punkt<br />

Karin Jensen-Bun<strong>de</strong>ls, Referentin Barbara Schmod<strong>de</strong><br />

kommen. Und wenn das doch nicht nützlich sein<br />

sollte, habe ich „gute Sätze für <strong>de</strong>n Notfall im Gepäck“.<br />

Somit en<strong>de</strong>te das Seminar für alle erfolgreich,<br />

in<strong>de</strong>m die Kompetenz und Professionalität<br />

ausgebaut wur<strong>de</strong>.<br />

Karin Jensen-Bun<strong>de</strong>ls<br />

Stellvertreten<strong>de</strong> Vorsitzen<strong>de</strong> vkm Nor<strong>de</strong>lbien<br />

■ weniger Arbeitsstun<strong>de</strong>n<br />

■ weniger finanzielle Mittel<br />

■ größere Kin<strong>de</strong>rgruppen<br />

■ zum Teil weniger ausgebil<strong>de</strong>te Mitarbeiterinnen<br />

in <strong>de</strong>n Gruppen<br />

■ zum Teil Ausweitung <strong>de</strong>s Angebotes <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtagesstätte<br />

ohne zusätzliche Ressourcen<br />

■ weniger Vertretungskräfte, wenn Kolleginnen<br />

erkranken<br />

■ schlechte Bezahlung.<br />

Wenn man sich dann noch die Voraussetzungen<br />

für die Erlangung dieser Berufe anschaut,<br />

Uschi Einsiedler<br />

Wir müssen uns organisieren und für bessere Bedingungen<br />

in unserem Berufsbereich mit <strong>de</strong>r Politik<br />

in Verhandlung gehen. Dieses erreichen wir jedoch<br />

nicht, wenn nur ca. zehn Prozent unserer<br />

Kolleginnen und Kollegen gewerkschaftlich organisiert<br />

sind. Darum meine Bitte an je<strong>de</strong>/je<strong>de</strong>n Einzelne/n<br />

von euch: Motiviert eure Kolleginnen/Kollegen,<br />

in <strong>de</strong>n vkm Deutschland, Gewerkschaft Kir-<br />

WARUM KEVIN STARB<br />

Kevin aus Bremen ist im Oktober berühmt gewor<strong>de</strong>n.<br />

Knapp drei Jahre durfte er leben. Und<br />

weil sein Leben nur kurz war und nicht natürlich<br />

en<strong>de</strong>te, bekam er wenigstens posthum Aufmerksamkeit.<br />

Ein Baby aus Hamburg wur<strong>de</strong> ein paar<br />

Tage später tot im Gebüsch gefun<strong>de</strong>n, das war<br />

nicht so spektakulär. Ebenso <strong>de</strong>r Säugling, <strong>de</strong>r am<br />

13. Oktober in Sachsen-Anhalt in <strong>de</strong>r Wohnung<br />

seiner 33-jährigen Mutter tot aufgefun<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong><br />

– kein Presserummel. Also zurück zu unserer<br />

Frage: Wie kommt Kevin in <strong>de</strong>n Kühlschrank?<br />

Laut Polizeibericht hat wohl sein Vater ihn dort<br />

hineingelegt. Vorher wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r kleine Junge<br />

grausam gequält, mehrere Knochen sind gebrochen<br />

und sein kleiner Kopf schwer verletzt. Über<br />

einen langen Zeitraum lebte so <strong>de</strong>r schwer drogensüchtige<br />

Vater in <strong>de</strong>r Wohnung mit seinem getöteten<br />

Sohn zusammen. Beson<strong>de</strong>rs raffiniert<br />

scheint dieses Versteck nicht zu sein, <strong>de</strong>nn als das<br />

Jugendamt nach einem halben Jahr mal vorbei-<br />

22<br />

23


Kommentar<br />

schauen kam, fand es Vater und Sohn, Letzteren<br />

verwest.<br />

Keine einfachen Antworten<br />

Alles wäre schön im üblichen medialen Wehklagen<br />

geblieben, und man hätte sich trefflich über<br />

<strong>de</strong>n „Monstervater“ aufregen können. Der Fall<br />

wäre geklärt, <strong>de</strong>r Vater war’s. Ganz so einfach<br />

scheint die Frage <strong>de</strong>nn aber doch nicht zu sein,<br />

zwei gut bezahlte Menschen sind ihren Job losgewor<strong>de</strong>n,<br />

Karin Röbke (SPD), Sozialsenatorin<br />

in Bremen, und <strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>s Bremer Jugendamtes,<br />

Jürgen Hartwig. Sie tragen bisher mit die<br />

Verantwortung dafür, dass Kevins Tod hätte<br />

wahrscheinlich verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n können. Im<br />

Frühjahr <strong>2006</strong> hatte Joachim Pape, Leiter <strong>de</strong>s<br />

Hermann-Hil<strong>de</strong>brand-Heimes in Bremen, <strong>de</strong>n<br />

Bremer Bürgermeister über <strong>de</strong>n Fall Kevin informiert.<br />

Das Kind sei zweimal in das Heim gebracht wor<strong>de</strong>n,<br />

bei<strong>de</strong> Male nicht vom Jugendamt, son<strong>de</strong>rn<br />

von <strong>de</strong>r Polizei. Schon im Jahr 2004 und 2005<br />

musste Kevin vor seinen Eltern geschützt wer<strong>de</strong>n,<br />

er hatte Knochenbrüche, Untergewicht, war<br />

schwer verwahrlost. Im November 2005 war Kevins<br />

Mutter zu To<strong>de</strong> gestürzt, gegen ihren Mann<br />

wird wegen Fremdverschul<strong>de</strong>n ermittelt. Weiter<br />

eklige Details zu beschreiben, lohnt sich nicht.<br />

Egal, was in dieser Familie auch passiert ist: Das<br />

Jugendamt hat Kevin immer wie<strong>de</strong>r dorthin zurückgeschickt.<br />

O<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rs ausgedrückt: Das Jugendamt<br />

hat nicht aktiv verhin<strong>de</strong>rt, dass Kevin<br />

von seinem Vater getötet wur<strong>de</strong>.<br />

Versagen <strong>de</strong>r Ämter<br />

Wie kann es zu solch einer Katastrophe kommen?<br />

Zwei kurze Antworten gibt es meiner Meinung<br />

nach. Zum einen, das wird wohl <strong>de</strong>r geplante Untersuchungsausschuss<br />

in Bremen feststellen, wur<strong>de</strong>n<br />

seit Jahren die SozialarbeiterInnen grundsätzlich<br />

genötigt, nach Haushaltslage und nicht nach<br />

Notwendigkeit zu entschei<strong>de</strong>n. Im Klartext: Alle<br />

stationären Unterbringungen sind möglichst zu<br />

vermei<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>nn sie kosten viel Geld. Es gibt dann<br />

Familienhelfer, die das Schlimmste verhin<strong>de</strong>rn<br />

sollen. Viele Konzepte lobpreisen die soziale Arbeit<br />

<strong>de</strong>r Ämter, die die Familien unterstützen. Das<br />

mag in vielen Familien ja gut funktionieren. Man<br />

braucht sich aber überhaupt nichts vorzumachen:<br />

Es funktioniert keinesfalls immer.<br />

Die heiligen Kühe<br />

Da kommen wir schon zur zweiten Antwort. Die<br />

Ämter haben Angst vor <strong>de</strong>n Eltern. Eltern sind die<br />

heiligen Kühe <strong>de</strong>r Sozialarbeit. Eltern können mit<br />

ihren Kin<strong>de</strong>rn so ziemlich alles machen, bevor die<br />

Kin<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Jugendlichen vor ihnen geschützt<br />

wer<strong>de</strong>n, bevor sie gar amtlicherseits auch einmal<br />

belangt wer<strong>de</strong>n. Das Gesetz sieht das Recht <strong>de</strong>r<br />

Eltern und <strong>de</strong>n Schutz <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r gleichberechtigt<br />

an, im Fokus <strong>de</strong>s Behör<strong>de</strong>nalltags sind aber die Elternrechte.<br />

Geplant sind von <strong>de</strong>r Familienministerin Ursula<br />

von <strong>de</strong>r Leyen (CDU) für 10 Millionen Euro neue<br />

Kontrollorgane, doch das wird nichts än<strong>de</strong>rn. Es<br />

wird immer wie<strong>de</strong>r Eltern geben, die ihre Kin<strong>de</strong>r<br />

zu To<strong>de</strong> quälen; das wird nicht zu verhin<strong>de</strong>rn sein.<br />

Es riecht nach Aktivismus, <strong>de</strong>nn es gibt im achten<br />

Sozialgesetzbuch (früher Jugendhilfegesetz) einen<br />

neuen Paragrafen 8a, <strong>de</strong>r solche Kontrollen seitens<br />

<strong>de</strong>r Jugendämter nunmehr vorschreibt. Zehn Millionen<br />

Euro klingen für die Öffentlichkeit nach<br />

viel Geld. Wenn man allerdings die Vorgaben <strong>de</strong>s<br />

Paragraphen 8a auch umsetzen will, so braucht<br />

man bun<strong>de</strong>sweit mehr als diese Finanzspritze.<br />

Wenn <strong>de</strong>r Staat meint, weiter bei <strong>de</strong>r Jugendhilfe<br />

sparen zu müssen, und sich <strong>de</strong>r Frage nicht stellt,<br />

wie mit <strong>de</strong>m Elternrecht und <strong>de</strong>n Eingriffsmöglichkeiten<br />

<strong>de</strong>r Jugendämter in Familien umzugehen<br />

ist, dann wird sich nichts än<strong>de</strong>rn können. Zukünftig<br />

wer<strong>de</strong>n dann weitere Kevins in Kühlschränken<br />

lan<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r Staat kuckt weg.<br />

Wanja Sergej Wagner<br />

Mitglied <strong>de</strong>r Tarifkommission und<br />

Leiter eines Kleinstheims<br />

Mit <strong>de</strong>m Beschluss zur Anwendung <strong>de</strong>s Tarifvertrags<br />

für <strong>de</strong>n öffentlichen Dienst in <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n<br />

Bund gelten<strong>de</strong>n Fassung (TVöD – Bund) vom 16.<br />

Dezember 2005 wur<strong>de</strong> auch beschlossen, die ergänzen<strong>de</strong>n<br />

Tarifverträge zum TVöD – Bund anzuwen<strong>de</strong>n<br />

(§ 2 Abs. 1 Nr. 5 Arbeitsrechtsregelung<br />

für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter [AR-M]).<br />

Somit gilt für die Beschäftigten im Bereich <strong>de</strong>r<br />

Evangelischen Lan<strong>de</strong>skirche in Ba<strong>de</strong>n und ihrer<br />

Diakonie auch <strong>de</strong>r Tarifvertrag über das Leistungsentgelt<br />

(LeistungsTV – Bund) vom 25. August<br />

<strong>2006</strong>, welcher auf die Bestimmungen <strong>de</strong>s §<br />

18 TVöD Bezug nimmt. In diesem LeistungsTV<br />

wer<strong>de</strong>n die näheren Einzelheiten für die Ausschüttung<br />

<strong>de</strong>r in § 18 TVöD vorgesehenen Beträge<br />

geregelt. Nachzulesen sind alle Tariflichen<br />

Regelungen in <strong>de</strong>r INFOTHEK auf <strong>de</strong>r Homepage<br />

www.vkm-ba<strong>de</strong>n.<strong>de</strong>.<br />

Weiterbildung nötig<br />

Die Arbeitsrechtliche Kommission <strong>de</strong>r Evangelischen<br />

Lan<strong>de</strong>skirche in Ba<strong>de</strong>n (ARK) hat sich jedoch<br />

selbst zur Aufgabe gestellt, sich über eine<br />

Modifizierung <strong>de</strong>r Regelungen zum Leistungsentgelt<br />

zu verständigen (§ 4 Nr. 18 AR-M). Zusätzlich<br />

kam aus <strong>de</strong>r ARK heraus die I<strong>de</strong>e, anstatt <strong>de</strong>s<br />

Leistungsentgelts o<strong>de</strong>r zusätzlich zu diesem einen<br />

familienför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Entgeltbestandteil einzurichten.<br />

So wur<strong>de</strong> die Arbeitstagung zu <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n<br />

Themen angeboten. Im letzten vkm <strong>Info</strong> stand die<br />

Einladung.<br />

„Das Leistungsentgelt soll dazu beitragen, die Effizienz<br />

<strong>de</strong>r öffentlichen Verwaltung zu stärken<br />

und die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern.<br />

Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung<br />

und Führungskompetenz gestärkt wer<strong>de</strong>n.“<br />

So die Präambel <strong>de</strong>s LeistungsTV.<br />

Sehr <strong>de</strong>utlich auf <strong>de</strong>r Arbeitstagung wur<strong>de</strong>, dass<br />

die leistungsbezogene Ausschüttung ein großes<br />

Maß an Schulung <strong>de</strong>r Vorgesetzten voraussetzt.<br />

Zusätzlich wer<strong>de</strong>n sich auch die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Mitarbeitervertretungen weiterbil<strong>de</strong>n müssen, um<br />

eine allen Mitarbeiten<strong>de</strong>n gerecht wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Lan<strong>de</strong>sverband Ba<strong>de</strong>n<br />

Leistungsentgelt und/o<strong>de</strong>r Familienför<strong>de</strong>rung in <strong>de</strong>r Badischen Lan<strong>de</strong>skirche?<br />

ARBEITEN UND LEBEN IM EINKLANG<br />

Dienstvereinbarung zum leistungsbezogenen Entgeltbestandteil<br />

erarbeiten zu können und kompetent<br />

in <strong>de</strong>r nach § 14 LeistungsTV zu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Paritätischen Kommission, welche für Beschwer<strong>de</strong>n<br />

zuständig sein soll, mitarbeiten zu können.<br />

Die wichtigsten Punkte <strong>de</strong>s Leistungsentgelts<br />

■ Start am 1. Januar 2007<br />

■ Umfang: beginnend mit 1 Prozent <strong>de</strong>r Jahres-<br />

Arbeitnehmer-Brutto-Entgelte ohne Jahresson<strong>de</strong>rzahlung<br />

■ Ausschüttungspflicht<br />

■ Voraussetzung: Dienstvereinbarung<br />

■ Leistungsfeststellung durch Zielvereinbarungen<br />

und/o<strong>de</strong>r systematische Leistungsbewertung<br />

■ Auszahlung als Leistungsprämie o<strong>de</strong>r Leistungszulage<br />

■ „Gießkannenausschüttung“ En<strong>de</strong> Juli 2007: 6<br />

Prozent vom März-Entgelt<br />

■ Ohne DV am 30. Juni 2007 weitere „Gießkannenausschüttung“<br />

En<strong>de</strong> April 2008: 6 Prozent<br />

vom Dezember-Entgelt (ebenso in <strong>de</strong>n Folgejahren)<br />

■ Jeweiliger Rest wird auf das Folgejahr übertragen<br />

Ohne Dienstvereinbarung zum Leistungsentgelt<br />

schieben somit die Dienststellen, Einrichtungen<br />

und Anstellungsträger jährlich ein halbes Prozent<br />

<strong>de</strong>r Jahres-Arbeitnehmer-Brutto-Entgelte zweckgebun<strong>de</strong>n<br />

für Leistungsentgelt vor sich her.<br />

Familien för<strong>de</strong>rn<br />

Ohne dies zu wissen (<strong>de</strong>r LeistungsTV wur<strong>de</strong> erst<br />

am 25. August <strong>2006</strong> abgeschlossen) haben die Arbeitnehmer<br />

in <strong>de</strong>r ARK schon vor einem Jahr die<br />

I<strong>de</strong>e einer familienför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Komponente ins<br />

Spiel gebracht. Wissend, dass die gesetzliche För<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Familien absolut zu gering ausfällt,<br />

und auf <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>s Wegfalls <strong>de</strong>r ehegatten-<br />

und kin<strong>de</strong>rbezogenen Anteile <strong>de</strong>s Ortszuschlags<br />

übten die Gedanken eines familienför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n<br />

Anteils anstatt o<strong>de</strong>r im Zusammenspiel<br />

mit <strong>de</strong>m Leistungsentgelt durchaus ihren Charme<br />

24<br />

25


Lan<strong>de</strong>sverband Ba<strong>de</strong>n<br />

zumin<strong>de</strong>st bei Teilen <strong>de</strong>r VertreterInnen <strong>de</strong>r Arbeitgeber<br />

in <strong>de</strong>r ARK aus.<br />

Viele I<strong>de</strong>en – wie viel Geld?<br />

So entschloss sich die ARK auf ihrer Sitzung im<br />

Oktober zur Einrichtung von zwei Arbeitsgruppen:<br />

Eine soll das Thema Leistungsentgelt und<br />

Umsetzungsmöglichkeit für Kirche und Diakonie<br />

bearbeiten, die an<strong>de</strong>re das Thema familienför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong><br />

Komponenten. Denkbar ist dabei, dass die<br />

Betriebsparteien vor Ort (Dienststellenleitung und<br />

Mitarbeitervertretung) aus einer exemplarischen<br />

Liste für eine Dienstvereinbarung Regelungen heraussuchen<br />

und vereinbaren, die für die jeweilige<br />

Einrichtung o<strong>de</strong>r Dienststelle geeignet erscheinen.<br />

Die work-life-ballance (Vereinbarkeit von Familie<br />

und Beruf) soll durch diese Hilfen verbessert wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Auswahl wird wesentlich von <strong>de</strong>r Anzahl<br />

<strong>de</strong>r Beschäftigten, <strong>de</strong>ren Wünschen, <strong>de</strong>m finanziellen<br />

Umfang <strong>de</strong>r dazu zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n<br />

Mittel o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n technischen und strukturellen<br />

Möglichkeiten abhängen. Bei einem ersten Zusammentragen<br />

wur<strong>de</strong>n als Instrumente aufgelistet:<br />

1. Zuschuss zur (Kin<strong>de</strong>r-)Betreuung z.B.:<br />

■ Betriebskin<strong>de</strong>rgarten (bzw. Tagesmutter)<br />

■ Zuschuss zu öffentlichem Kin<strong>de</strong>rgarten<br />

(für verlängerte Öffnungszeiten o.ä.)<br />

■ Ferienbetreuung<br />

■ „ad-hoc-Betreuung“ (Dorfhelferin,<br />

Sozialstation)<br />

2. Zusätzliche Arbeitsbefreiung für Betreuung<br />

z.B.:<br />

■ Zusatzurlaub für Eltern (von Kin<strong>de</strong>rn unter 14<br />

Jahren) o<strong>de</strong>r für Pflegen<strong>de</strong><br />

■ Arbeitsbefreiung für beson<strong>de</strong>re Angelegenheiten<br />

(Krankheit <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s / <strong>de</strong>s Pflegebedürftigen)<br />

■ Arbeitsbefreiung nach kirchlichen Familienfesten<br />

Wirklich gespannt sein dürfen wir, welche I<strong>de</strong>e<br />

letztlich – und mit welcher finanziellen Ausstattung<br />

– „das Rennen“ machen wird. Beson<strong>de</strong>rs betont<br />

wer<strong>de</strong>n muss dabei, dass es nicht um die<br />

Frage <strong>de</strong>r Familienfreundlichkeit o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Hascherei<br />

von „Leistung um je<strong>de</strong>n Preis“ geht. Es geht<br />

darum, wie sich die Interessenvertreterinnen und<br />

-vertreter <strong>de</strong>r kirchlichen und diakonischen Einrichtungen<br />

und Dienststellen einerseits und die <strong>de</strong>r<br />

Beschäftigten an<strong>de</strong>rerseits eine Effizienzstärkung<br />

und Verbesserung <strong>de</strong>r jeweiligen Dienstleistung in<br />

<strong>de</strong>n und durch die Betriebe und Einrichtungen<br />

vorstellen können.<br />

Wolfgang Lenssen<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>r vkm Lan<strong>de</strong>sverband Ba<strong>de</strong>n<br />

(Wortmeldungen, Zuschriften o<strong>de</strong>r Kommentare<br />

wer<strong>de</strong>n gerne entgegen genommen:<br />

Wolfgang Lenssen,<br />

Köndringer Str. 11, 79331 Teningen-Heimbach<br />

Fax: 07641 41335, info@vkm-ba<strong>de</strong>n.<strong>de</strong>)<br />

53. Än<strong>de</strong>rungsbeschluss –<br />

vom 15. März <strong>2006</strong><br />

Lan<strong>de</strong>skirchenamt Kassel, <strong>de</strong>n 3. August <strong>2006</strong><br />

Aufgrund von § 2 Absatz 2 <strong>de</strong>s Kirchengesetzes<br />

über das Verfahren zu Regelung <strong>de</strong>r Arbeitsverhältnisse<br />

<strong>de</strong>r Mitarbeiter im kirchlichen und diakonischen<br />

Dienst vom 25. April 1979 – ARRG –<br />

(KABl. S. 70) hat die Arbeitsrechtliche Kommission<br />

<strong>de</strong>r Evangelischen Kirche von Kurhessen-<br />

Wal<strong>de</strong>ck und <strong>de</strong>s Diakonischen Werkes in Kurhessen-Wal<strong>de</strong>ck<br />

in ihrer Sitzung am 15. März <strong>2006</strong><br />

<strong>de</strong>n 53. Än<strong>de</strong>rungsbeschluss zum BAT-Anwendungsbeschluss<br />

vom 25. Oktober 1985 gefasst.<br />

Damit wur<strong>de</strong> in Anlage 5 zum BAT-Anwendungsbeschluss<br />

eine Son<strong>de</strong>rregelung für Mitarbeiten<strong>de</strong><br />

in Diakoniestationen, die ausschließlich so genannte<br />

haushaltsnahe Dienstleistungen erbringen,<br />

eingeführt.<br />

Der 53. Än<strong>de</strong>rungsbeschluss wird gemäß § 12 Absatz<br />

2 ARRG nachstehend veröffentlicht.<br />

Lan<strong>de</strong>sverband Kurhessen-Wal<strong>de</strong>ck<br />

Anwendung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s-Angestelltentarifvertrages (BAT) sowie von ihn ergänzen<strong>de</strong>n<br />

Tarifverträgen für die kirchlichen Angestellten, Berufspraktikanten und Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n im<br />

Bereich <strong>de</strong>r Evangelischen Kirche von Kurhessen-Wal<strong>de</strong>ck<br />

BESCHLÜSSE DER<br />

ARBEITSRECHTLICHEN KOMMISSION<br />

Der Beschluss vom 25. Oktober 1985 (KABl. S.<br />

116) – in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>s 52. Än<strong>de</strong>rungsbeschlusses<br />

vom 2. Februar <strong>2006</strong> (KABl. S. 70) – wird wie<br />

folgt geän<strong>de</strong>rt:<br />

I.<br />

Anlage 5 Abschnitt I Nr. 2 <strong>de</strong>s o.g. BAT-Anwendungsbeschlusses<br />

wird um folgen<strong>de</strong>n Unterabsatz<br />

2 ergänzt:<br />

„Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ausschließlich<br />

Assistenzleistungen gegenüber Privatpersonen<br />

erbringen, die nicht vom Leistungsumfang <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (SGB V) o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) umfasst<br />

sind (sog. „haushaltsnahe Dienstleistungen“),<br />

wer<strong>de</strong>n nicht in Anhang 1 (Einzelgruppenplan D)<br />

eingruppiert. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

erhalten eine Stun<strong>de</strong>nvergütung in Höhe<br />

von min<strong>de</strong>stens 6,50 Euro. (Hierin sind Urlaubsgeld<br />

und Zuwendung anteilig enthalten.)“<br />

II.<br />

Die Än<strong>de</strong>rung tritt zum 1. Mai <strong>2006</strong> in Kraft.<br />

Die Regelung ist mit Wirkung vom 1. Mai <strong>2006</strong> in<br />

Kraft getreten.<br />

Ristow<br />

Vizepräsi<strong>de</strong>nt<br />

Anwendung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s-Angestelltentarifvertrages<br />

(BAT) sowie von ihn ergänzen<strong>de</strong>n Tarifverträgen<br />

für die kirchlichen Angestellten, Berufspraktikanten<br />

und Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n im Bereich <strong>de</strong>r Evangelischen<br />

Kirche von Kurhessen-Wal<strong>de</strong>ck<br />

53. Än<strong>de</strong>rungsbeschluss –<br />

vom 15. März <strong>2006</strong><br />

Än<strong>de</strong>rung und Ergänzung <strong>de</strong>r Arbeitsvertragsrichtlinien<br />

für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s Diakonischen Werkes<br />

in Kurhessen-Wal<strong>de</strong>ck (AVR DWKW); hier:<br />

eine Son<strong>de</strong>rregelung für Mitarbeiten<strong>de</strong> in Diakoniestationen,<br />

die ausschließlich so genannte haushaltsnahe<br />

Dienstleistungen erbringen.<br />

Lan<strong>de</strong>skirchenamt Kassel, <strong>de</strong>n 3. August <strong>2006</strong><br />

Aufgrund von § 2 Absatz 2 <strong>de</strong>s Kirchengesetzes<br />

über das Verfahren zur Regelung <strong>de</strong>r Arbeitsverhältnisse<br />

<strong>de</strong>r Mitarbeiter im kirchlichen und diakonischen<br />

Dienst vom 25. April 1979 – ARRG –<br />

(KABl. S. 70) hat die Arbeitsrechtliche Kommission<br />

<strong>de</strong>r Evangelischen Kirche von Kurhessen-<br />

Wal<strong>de</strong>ck und <strong>de</strong>s Diakonischen Werkes in Kurhes-<br />

26 27


Lan<strong>de</strong>sverband Kurhessen-Wal<strong>de</strong>ck<br />

Lan<strong>de</strong>sverband Kurhessen-Wal<strong>de</strong>ck<br />

sen-Wal<strong>de</strong>ck in ihrer Sitzung am 15. März <strong>2006</strong><br />

inhaltsgleich mit <strong>de</strong>m vorstehend veröffentlichten<br />

53. Än<strong>de</strong>rungsbeschluss zum BAT-Anwendungsbeschluss<br />

eine Ergänzung <strong>de</strong>r AVR DWKW beschlossen.<br />

Eingefügt wird ebenfalls eine Son<strong>de</strong>rregelung<br />

für Mitarbeiten<strong>de</strong> in Diakoniestationen,<br />

die ausschließlich so genannte haushaltsnahe<br />

Dienstleistungen erbringen.<br />

Von <strong>de</strong>r Veröffentlichung <strong>de</strong>s Beschlusstextes zur<br />

Ergänzung <strong>de</strong>r AVR DWKW wird abgesehen. Die<br />

Regelung ist mit Wirkung vom 1. Mai <strong>2006</strong> in<br />

Kraft getreten.<br />

Ristow<br />

Vizepräsi<strong>de</strong>nt<br />

Anwendung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s-<br />

Angestelltentarifvertrages (BAT) sowie von<br />

ihn ergänzen<strong>de</strong>n Tarifverträgen für die<br />

kirchlichen Anstellten, Berufspraktikanten<br />

und Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n im Bereich <strong>de</strong>r<br />

Evangelischen Kirche von Kurhessen-<br />

Wal<strong>de</strong>ck<br />

54. Än<strong>de</strong>rungsbeschluss –<br />

vom 14. Juni <strong>2006</strong><br />

Lan<strong>de</strong>skirchenamt Kassel, <strong>de</strong>n 3. August <strong>2006</strong><br />

Der Beschluss vom 25. Oktober 1985 (KABl. S.<br />

116) – in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>s 53. Än<strong>de</strong>rungsbeschlusses<br />

vom 15. März <strong>2006</strong> – wird wie folgt geän<strong>de</strong>rt:<br />

I.<br />

In Anlage 6 <strong>de</strong> BAT-Anwendungsbeschlusses wird<br />

die Befristung in Ziffer 10 aufgehoben.<br />

II.<br />

Die Än<strong>de</strong>rung tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft.<br />

Ristow<br />

Vizepräsi<strong>de</strong>nt<br />

Anwendung <strong>de</strong>s Manteltarifvertrages für<br />

Arbeiterinnen und Arbeiter <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r (MTArb) sowie von ihn ergänzen<strong>de</strong>n<br />

Tarifverträgen für die kirchlichen<br />

Arbeiterinnen/Arbeiter im Bereich <strong>de</strong>r<br />

Evangelischen Kirche<br />

von Kurhessen-Wal<strong>de</strong>ck<br />

19. Än<strong>de</strong>rungsbeschluss –<br />

vom 14. Juni <strong>2006</strong><br />

Lan<strong>de</strong>skirchenamtKassel, <strong>de</strong>n 3. August <strong>2006</strong><br />

Der Beschluss vom 24. Oktober 1996 (KABl.<br />

1997 S. 28) – in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>s 18. Än<strong>de</strong>rungsbeschlusses<br />

vom 5. September 2005 (KABl. S.<br />

207) – wird wie folgt geän<strong>de</strong>rt:<br />

I.<br />

In Anlage 3 <strong>de</strong>s MTArb-Anwendungsbeschlusses<br />

wird die Befristung in Ziffer 10 aufgehoben.<br />

II.<br />

Die Än<strong>de</strong>rung tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft.<br />

Ristow<br />

Vizepräsi<strong>de</strong>nt<br />

Bildung <strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommission<br />

nach <strong>de</strong>m Kirchengesetz über das Verfahren<br />

zur Regelung <strong>de</strong>r Arbeitsverhältnisse <strong>de</strong>r<br />

Mitarbeiter im kirchlichen und diakonischen<br />

Dienst – Arbeitsrechtsregelungsgesetz –<br />

vom 25. April 1979 (KABl. S. 70)<br />

Son<strong>de</strong>rrundschreiben<br />

Diakonisches Werk in Kurhessen-Wal<strong>de</strong>ck e.V.<br />

Telefon: 0561/1095-207, Telefax: 0561/1095-295<br />

An alle rechtlich selbständigen Mitgliedseinrichtungen<br />

AVR-Anwen<strong>de</strong>r)<br />

Arbeitsrecht Nr. 16/<strong>2006</strong><br />

vom 8. September <strong>2006</strong> – C/Lu<br />

Ortszuschläge nach Einführung <strong>de</strong>s<br />

neuen Tarifvertrags öffentlicher Dienst (TVöD):<br />

Entscheidung <strong>de</strong>s Schlichtungsausschusses<br />

<strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommission Kurhessen-<br />

Wal<strong>de</strong>ck<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Inkrafttreten <strong>de</strong>s Tarifvertrags<br />

öffentlicher Dienst (TVöD) am 1. Oktober<br />

2005 hat die Arbeitsrechtliche Kommission<br />

Kurhessen-Wal<strong>de</strong>ck Beschlüsse zu <strong>de</strong>r Konkurrenzregelung<br />

<strong>de</strong>r AVR Kurhessen-Wal<strong>de</strong>ck hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>s Ortszuschlags getroffen. Es wur<strong>de</strong><br />

ein Beschluss zur Erweiterung <strong>de</strong>r Konkurrenzregelung<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>s „Ehegattenzuschlags“ (§<br />

19 Abschnitt B. Abs. 5 AVR KW) und zu <strong>de</strong>n<br />

„Kin<strong>de</strong>rzuschlägen“ (§ 19 Abschnitt B. Abs. 6<br />

AVR KW) getroffen. Hierüber wur<strong>de</strong> mit Son<strong>de</strong>rrundschreiben<br />

Arbeitsrecht Nr. 5/2005 vom<br />

5.9.2005 informiert.<br />

In <strong>de</strong>m gleichen Son<strong>de</strong>rrundschreiben wur<strong>de</strong> auch<br />

mitgeteilt, dass die Arbeitsrechtliche Kommission<br />

noch über eine weitere Ergänzung <strong>de</strong>r Konkurrenzregelung<br />

zum „Ehegattenzuschlag“ verhan<strong>de</strong>le.<br />

Dies betraf die Fallgestaltung, dass <strong>de</strong>r eine<br />

Ehegatte nach AVR KW und <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Ehegatte<br />

nach TVöD vergütet wird, also ein sog. „Konkurrenzfall“<br />

vorliegt. Eine Einigung konnte in <strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen<br />

Kommission darüber jedoch nicht<br />

erzielt wer<strong>de</strong>n. Dies wur<strong>de</strong> mit Son<strong>de</strong>rrundschreiben<br />

Arbeitsrecht Nr. 7/2005 vom 13. Oktober<br />

2005 mitgeteilt. Die Dienstgeberseite hat daraufhin<br />

<strong>de</strong>n Schlichtungsausschuss <strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen<br />

Kommission angerufen. In einem weiteren<br />

Rundschreiben Arbeitsrecht Nr. 9/<strong>2006</strong> vom 21.<br />

Juni <strong>2006</strong> wur<strong>de</strong> nochmals um Mitwirkung an einer<br />

ergänzen<strong>de</strong>n <strong>Info</strong>rmationsbeschaffung für das<br />

Schlichtungsverfahren gebeten.<br />

Der Schlichtungsausschuss hat nun abschließend<br />

entschie<strong>de</strong>n.<br />

Der Antrag <strong>de</strong>r Dienstgeberseite hat keine Mehrheit<br />

gefun<strong>de</strong>n.<br />

Eine weitere Konkurrenzregelung hinsichtlich <strong>de</strong>s<br />

in <strong>de</strong>m Son<strong>de</strong>rrundschreiben Nr. 5/2005 näher beschriebenen<br />

Falles, dass beim „Ehegattenbestandteil“<br />

eine Konkurrenzsituation zu einem Arbeitgeber<br />

besteht, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n TVöD anwen<strong>de</strong>t, wird damit<br />

für die AVR Kurhessen-Wal<strong>de</strong>ck nicht realisiert.<br />

Vielmehr bleibt es bei <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Erweiterungen<br />

<strong>de</strong>r Konkurrenzregelung, die mit <strong>de</strong>m erwähnten<br />

Son<strong>de</strong>rrundschreiben Arbeitsrecht Nr. 5/2005 mitgeteilt<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

Das Scheitern <strong>de</strong>r beantragten Regelung für die<br />

Konkurrenzsituation beim „Ehegattenzuschlag“<br />

zu einem Arbeitgeber, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n TVöD anwen<strong>de</strong>t,<br />

hat zur Folge, dass ein Dienstgeber, <strong>de</strong>r die AVR<br />

KW anwen<strong>de</strong>t, im Falle einer „Konkurrenz“ zu einem<br />

„TVöD-Anwen<strong>de</strong>r“ seit <strong>de</strong>m 1. Oktober 2005<br />

(Inkrafttreten <strong>de</strong>s TVöD) <strong>de</strong>n vollen Ehegattenbestand<br />

zu zahlen hat und nicht – wie bis zum 30.<br />

September 2005 – nur <strong>de</strong>n hälftigen Ehegattenbestandteil.<br />

Dies ist Konsequenz daraus, dass im<br />

TVöD die früher im BAT vorhan<strong>de</strong>n gewesene<br />

Ortszuschlagsregelung fortgefallen ist.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

i.V. Dr. Clausen<br />

Lan<strong>de</strong>skirchenamt Kassel, <strong>de</strong>n 12. September<br />

<strong>2006</strong><br />

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat in ihrer<br />

konstituieren<strong>de</strong>n Sitzung für die 6. Amtsperio<strong>de</strong><br />

am 4. September <strong>2006</strong> gemäß § 11 Abs. 1 ARRG<br />

für die Dauer eines Jahres Herrn Ralf Zeuschner<br />

zur Vorsitzen<strong>de</strong>n und Herrn Rüdiger Joedt zum<br />

stellvertreten<strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen<br />

Kommission gewählt.<br />

Nach <strong>de</strong>n vorgenommenen Wahlen und Berufungen<br />

gehören <strong>de</strong>r seit 4. September <strong>2006</strong> neu gebil<strong>de</strong>ten<br />

Arbeitsrechtlichen Kommission für die Zeit<br />

bis zum 31. Juli 2010 an:<br />

(Siehe Tabelle auf <strong>de</strong>r nächsten Seite)<br />

28<br />

29


Lan<strong>de</strong>sverband Kurhessen-Wal<strong>de</strong>ck<br />

1. Mitarbeiter im kirchlichen Dienst: (Mitglie<strong>de</strong>r <strong>•</strong> Stellvertreter)<br />

Felicitas Becker-Kasper, Stadtkirchenkreis Kassel, Lutherplatz 6, 34117 Kassel<br />

Karin Müller, Gesamtverband Kassel, Lutherplatz 6, 34117 Kassel<br />

Ulrike Knauff-Arendt, Kirchenkreisamt Homberg, Pfarrstraße 8, 34576 Homberg<br />

Monika Sossenheimer, Kirchengemein<strong>de</strong> Hochstadt, Am Wallgraben 4, 63477 Maintal<br />

Rainer Tempel, Ev. Medienzentrum, Heinrich-Wimmer-Straße 4, 34131 Kassel<br />

Renate Wienczny, DW Kirchenkreis Fulda, Heinrichtstraße 9, 36037 Fulda<br />

2. Mitarbeiter im diakonischen Dienst:<br />

Beate Eishauer, St.-Elisabeth-Verein Marburg, Hermann-Jacobsohn-Weg 2, 35041 Marburg<br />

Birgit Nauhart, Ev. Krankenhaus, Gesundbrunnen, Am Krähenberg 1, 34369 Hofgeismar<br />

Ralf Zeuschner, Diakoniezentrum Hephata, Elisabeth-Seitz-Straße 1, 34613 Schwalmstadt<br />

Frank Keller, Diakoniezentrum Hephata, Elisabeth-Seitz-Straße 1, 34613 Schwalmstadt<br />

Dietmar Vahle, Bathildisheim e.V. BBW Nordhessen, Mengeringhäuser Straße 3, 34454 Bad Arolsen<br />

Peter Bran<strong>de</strong>nstein, Baunataler Werkstätten, Kirchbaunaer Straße 19, 34225 Baunatal<br />

3. Vertreter <strong>de</strong>r Evangelischen Kirche von Kurhessen-Wal<strong>de</strong>ck:<br />

KVD Herbert Viering, Lan<strong>de</strong>skirchenamt, Wilhelmshöher Allee 330, 34131 Kassel<br />

KVOR Erwin Ritte, Lan<strong>de</strong>skirchenamt, Wilhelmshöher Allee 330, 34131 Kassel<br />

Dekanin Gisela Strohriegl, Dekanat Rotenburg/F., Obertor 20, 36199 Rotenburg/F.<br />

Dekan Dr. Martin Lückhoff, Dekanat Hanau-Land, Hinserdorfstraße 2a, 63505 Langenselbold<br />

OLKR Rüdiger Joedt, Lan<strong>de</strong>skirchenamt, Wilhelmshöher Allee 330, 34131 Kassel<br />

OLKR Dr. Rainer Obrock, Lan<strong>de</strong>skirchenamt, Wilhelmshöher Allee 330, 34131 Kassel<br />

4. Vertreter <strong>de</strong>s Diakonischen Werkes in Kurhessen-Wal<strong>de</strong>ck<br />

Lutz An<strong>de</strong>rsch, Diakonie-Gesundheitszentrum Kassel gGmbH, Goethestraße 85, 34119 Kassel<br />

Harald Recke, Stiftung Beiserhaus, Nie<strong>de</strong>rbeisheimer Straße 28-34, Rengshausen, 34593 Knüllwald<br />

Harald Thiel, Baunataler Werkstätten, Kirchbaunauer Straße 19, 34225 Baunatal<br />

Bernd Schäfer-Valtink, Ev. Altenhilfe Gesundbr. e.V., Brunnenstraße 23, 34369 Hofgeismar<br />

Dr. Harald Clausen, Diakonisches Werk in Kurhessen-Wal<strong>de</strong>ck, Kölnische Straße 136, 34119 Kassel<br />

Uwe Sponer, Diakonisches Werk in Kurhessen-Wal<strong>de</strong>ck, Kölnische Straße 136, 34119 Kassel<br />

Dr. Knöppel<br />

Vizepräsi<strong>de</strong>nt<br />

Keine Einigung auf Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Arbeitszeitrichtlinie<br />

Die Arbeitsminister <strong>de</strong>r EU-Mitgliedstaaten haben<br />

sich in <strong>de</strong>r Sitzung <strong>de</strong>s Beschäftigungsrates<br />

am 7. November <strong>2006</strong> nicht auf eine Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Arbeitszeitrichtlinie verständigen können. Die<br />

Richtlinie enthält Min<strong>de</strong>ststandards für die Arbeitszeitgestaltung,<br />

die in allen EU-Mitgliedstaaten<br />

gelten. Mit einer Än<strong>de</strong>rung sollten unter an<strong>de</strong>rem<br />

Probleme gelöst wer<strong>de</strong>n, die durch die Rechtsprechung<br />

<strong>de</strong>s Europäischen Gerichtshofs<br />

(EuGH) zum Bereitschaftsdienst entstan<strong>de</strong>n sind.<br />

Trotz großer Anstrengungen <strong>de</strong>r finnischen Ratspräsi<strong>de</strong>ntschaft<br />

konnte in <strong>de</strong>r entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Frage <strong>de</strong>s sogenannten Opt-out (Verlängerung <strong>de</strong>r<br />

Arbeitszeit über die durchschnittliche wöchentliche<br />

Höchstarbeitszeit von 48 Stun<strong>de</strong>n hinaus mit<br />

Zustimmung <strong>de</strong>s Arbeitsnehmers) kein Einvernehmen<br />

erzielt wer<strong>de</strong>n.<br />

Dazu erklärt <strong>de</strong>r Parlamentarische Staatssekretär<br />

im Bun<strong>de</strong>sministerium für Arbeit und Soziales<br />

Gerd Andres: „Ich bedaure, dass eine Einigung<br />

trotz <strong>de</strong>r intensiven Bemühungen <strong>de</strong>r finnischen<br />

Präsi<strong>de</strong>ntschaft nicht gelungen ist. Heute ist eine<br />

große Chance verpasst wor<strong>de</strong>n. Eine Einigung<br />

war im Bereich <strong>de</strong>s Möglichen. Jetzt brauchen<br />

alle Beteiligten erst einmal eine Überlegungspause.<br />

Deutschland wird in seiner EU-Präsi<strong>de</strong>ntschaft<br />

das Thema ,Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Arbeitszeitrichtlinie‘<br />

nicht aufgreifen.“<br />

Dass ein Kompromiss nicht zustan<strong>de</strong> kam, hat<br />

keine Folgen für das <strong>de</strong>utsche Arbeitszeitgesetz.<br />

Die Rechtsprechung <strong>de</strong>s EuGH wur<strong>de</strong> bereits mit<br />

<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung zum 1. Januar 2004 umgesetzt. Das<br />

Arbeitszeitgesetz sieht seit<strong>de</strong>m bei Bereitschaftsdienst<br />

und Arbeitsbereitschaft die Möglichkeit einer<br />

Arbeitszeitverlängerung ohne Ausgleich vor.<br />

(epd)<br />

Kieler Kirchenkreis ab Mai 2007<br />

mit kommissarischem Propst<br />

Der evangelische Kirchenkreis Kiel wird ab Mai<br />

2007 von einem kommissarischen Propst geleitet.<br />

Die pröpstliche Pfarrstelle soll bis 31. Mai 2011<br />

durch eine Pastorin o<strong>de</strong>r einen Pastor verwaltet<br />

wer<strong>de</strong>n. Dies hat die Kirchenkreissyno<strong>de</strong> am<br />

Meldungen<br />

Mittwochabend mit großer Mehrheit beschlossen.<br />

Damit verzichtet erstmalig in <strong>de</strong>r Geschichte <strong>de</strong>r<br />

1977 gegrün<strong>de</strong>ten Nor<strong>de</strong>lbischen Kirche einer ihrer<br />

<strong>de</strong>rzeit noch 27 Kirchenkreise auf eine reguläre<br />

Ausschreibung für die Propstenstelle.<br />

Der kommissarische Propst soll voraussichtlich<br />

im Februar 2007 gewählt wer<strong>de</strong>n. Hintergrund ist,<br />

dass <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitige Amtsinhaber Knut Mackensen<br />

zum 30. April 2007 in <strong>de</strong>n Ruhestand geht. Die<br />

Kirchenkreise Kiel und Neumünster wer<strong>de</strong>n im<br />

Zuge <strong>de</strong>r nor<strong>de</strong>lbischen Strukturrefom bis Mai<br />

2009 fusionieren. Wie die künftige Leitungsstruktur<br />

für <strong>de</strong>n Großkirchenkreis mit dann 250.000<br />

evangelischen Christen aussehen wird, ist noch<br />

offen.<br />

Der jetzige Propst <strong>de</strong>s Kirchenkreises Neumünster,<br />

Stefan Block (47), hat bereits erklärt, dass er<br />

nicht für die zusätzliche Verwaltung <strong>de</strong>r Propstenstelle<br />

in Kiel zur Verfügung steht. Also musste<br />

sich die Kieler Kirchenkreissyno<strong>de</strong> entschei<strong>de</strong>n,<br />

ob sie für vier Jahre befristet die Propstenstelle<br />

mit einem Pastor besetzen o<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Zeitraum<br />

wie<strong>de</strong>r einen regulären Propst wählen will. Das<br />

regionale Kirchenparlament hat sich für die erste<br />

Variante entschie<strong>de</strong>n. (epd)<br />

Schul<strong>de</strong>nabbau in <strong>de</strong>r Kirche<br />

Die Nor<strong>de</strong>lbische Kirche rechnet für 2007 mit 23<br />

Millionen Euro mehr als im Haushalt <strong>2006</strong>. Das<br />

Geld solle vor allem <strong>de</strong>m Abbau <strong>de</strong>r Schul<strong>de</strong>n<br />

dienen, sagte Syno<strong>de</strong>npräsi<strong>de</strong>nt Hans-Peter<br />

Strenge vor Journalisten in Kiel. So sollen über<br />

drei Millionen Euro in das verschul<strong>de</strong>te Mütterkurheim<br />

in Büsum/Nordsee fließen. Das Kirchenparlament<br />

beschloss <strong>de</strong>n Haushalt in Höhe von<br />

284 Millionen Euro während seiner Sitzung vom<br />

23. bis 25. November in Rendsburg.<br />

Strenge räumte ein, dass Mütterkuren keine<br />

„Kernaufgabe“ <strong>de</strong>r Kirche seien. Das Mütterkurheim<br />

in Dahme/Ostsee wer<strong>de</strong> im März 2007 aufgegeben.<br />

Ein niedriger Pflegesatz und eine geringe<br />

Auslastung hätten zu <strong>de</strong>m hohen Defizit geführt.<br />

Das Büsumer Sanatorium soll künftig im<br />

Winter drei Monate lang geschlossen bleiben. Auf<br />

Dauer, so Strenge, müsse es kosten<strong>de</strong>ckend arbeiten.<br />

30 31


Meldungen<br />

Urteile<br />

Neue Akzente will die Kirche in <strong>de</strong>r Seniorenarbeit<br />

setzen. So will die Kirche das gesellschaftliche<br />

Engagement <strong>de</strong>r Senioren unterstützen und sie<br />

für Ökumene, Bildung, Spiritualität und Generationsprojekte<br />

motivieren. Die kirchliche Seniorenarbeit,<br />

so Strenge, müsse mehr bieten als Kaffeetafel,<br />

Lichtbil<strong>de</strong>r-Vortrag und Grünkohlessen.<br />

Nor<strong>de</strong>lbien will sich auch in <strong>de</strong>r neuen Hamburger<br />

Hafencity engagieren. Gemeinsam mit an<strong>de</strong>ren<br />

Kirchen soll hier am Wasser ein Ökumenisches<br />

Zentrum eingerichtet wer<strong>de</strong>n. Für die Anschubfinanzierung<br />

<strong>de</strong>r „Brücke“ seien 700.000 Euro, für<br />

<strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Betrieb jährlich 30.000 Euro vorgesehen.<br />

Möglicherweise wird Hamburg wie<strong>de</strong>r einmal<br />

Ausrichter <strong>de</strong>s Evangelischen Kirchentags. Konkret<br />

wird die Syno<strong>de</strong> über einen Vorschlag für das<br />

Jahr 2013 diskutieren. Dafür müsste Nor<strong>de</strong>lbien<br />

rund sechs Millionen Euro aufbringen. (epd)<br />

Lübeck verliert Bischofssitz<br />

Die Syno<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Nor<strong>de</strong>lbischen Kirche hat die<br />

größte Reform seit ihrer Gründung 1977 auf <strong>de</strong>n<br />

Weg gebracht. Künftig wird es einen leiten<strong>de</strong>n<br />

Lan<strong>de</strong>sbischof in Kiel und zwei Sprengelbischöfe<br />

in Hamburg und Schleswig geben. Lübeck wird<br />

seinen Bischofssitz verlieren. Von <strong>de</strong>n 140 Kirchenparlamentariern<br />

aus Schleswig-Holstein und<br />

Hamburg stimmten nur sieben gegen das Mo<strong>de</strong>ll.<br />

Bis 2012 soll es umgesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Mit <strong>de</strong>m Beschluss gehört das bun<strong>de</strong>sweit einzigartige<br />

Mo<strong>de</strong>ll mit drei gleichberechtigten Bischöfen<br />

<strong>de</strong>r Vergangenheit an. Amtsinhaber sind <strong>de</strong>rzeit<br />

Hans Christian Knuth in Schleswig, Maria<br />

Jepsen in Hamburg und Bärbel Wartenberg-Potter<br />

in Lübeck. Notwendig ist jetzt eine Verfassungsän<strong>de</strong>rung,<br />

die die Syno<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>rzeitiger Planung<br />

im Herbst 2007 mit Zweidrittel-Mehrheit beschließen<br />

muss.<br />

Bischof Knuth, Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kirchenleitung,<br />

bezeichnete das neue Mo<strong>de</strong>ll als gelungenen<br />

Kompromiss. Es habe in Syno<strong>de</strong> und Kirchenleitung<br />

„extrem unterschiedliche Positionen“ gegeben.<br />

Knuth: „Es ist unsere Aufgabe, Kompromisse<br />

zu fin<strong>de</strong>n und Lösungen herbeizuführen.“ Bischöfin<br />

Wartenberg-Potter betonte erneut die hohe Be<strong>de</strong>utung<br />

<strong>de</strong>r Predigtstätte. Das Bischofsamt be<strong>de</strong>ute<br />

geistliche Leitung. Dies geschehe vor allem<br />

durch die Predigt. Der Lübecker Dom soll künftig<br />

Predigtstätte <strong>de</strong>s Kieler Lan<strong>de</strong>sbischofs sein.<br />

Trotz <strong>de</strong>s klaren Ergebnisses gab es in <strong>de</strong>r Debatte<br />

auch Kritik. Der Hamburger Stadtpastor Sebastian<br />

Borck sagte, <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s künftigen Lan<strong>de</strong>sbischofs<br />

müsse Hamburg statt Kiel sein. Der Synodale<br />

Henning von We<strong>de</strong>l kritisierte, dass die zwei<br />

neuen Bischofsbezirke (Sprengel) zu groß seien.<br />

Bischofsbesuche in Gemein<strong>de</strong>n seien dann kaum<br />

noch möglich. Von We<strong>de</strong>l for<strong>de</strong>rte statt<strong>de</strong>ssen vier<br />

Sprengel. Brigitte Hasselmann aus Lübeck wandte<br />

sich gegen eine Weisungsbefugnis <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbischofs<br />

gegenüber <strong>de</strong>n Sprengelbischöfen. Alle<br />

Än<strong>de</strong>rungsanträge wur<strong>de</strong>n abgelehnt.<br />

Mit <strong>de</strong>r Abstimmung sind jetzt an<strong>de</strong>re Bischofsmo<strong>de</strong>lle<br />

vom Tisch. Es wird mit Einsparungen in<br />

Höhe von 50.000 Euro pro Jahr gerechnet. Auf <strong>de</strong>r<br />

Tagesordnung <strong>de</strong>r Syno<strong>de</strong> stehen bis Sonnabend<br />

die Verringerung <strong>de</strong>r jetzt 27 Kirchenkreise auf elf<br />

Verwaltungseinheiten und das Thema „Glauben<br />

weitergeben“. (epd)<br />

Kündigung mit sozialer Auslauffrist<br />

gegenüber MAV-Mitglied<br />

Die Leitsätze zum Beschluss <strong>de</strong>s<br />

KGH.EKD I-0124/L79-05 lauten:<br />

1. Der Antrag auf Ersetzung <strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong>n Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r Mitarbeitervertretung wird unbegrün<strong>de</strong>t,<br />

wenn die Dienststellenleitung die in Re<strong>de</strong><br />

stehen<strong>de</strong> außeror<strong>de</strong>ntliche (Än<strong>de</strong>rungs-)Kündigung<br />

während <strong>de</strong>s gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens<br />

erklärt.<br />

2. Nach § 21 Abs. 2 Satz 1 MVG.EKD darf einem<br />

Mitglied einer Mitarbeitervertretung nur nach §<br />

626 BGB außeror<strong>de</strong>ntlich gekündigt wer<strong>de</strong>n. Dies<br />

gilt auch für eine außeror<strong>de</strong>ntliche Än<strong>de</strong>rungskündigung<br />

mit sozialer Auslauffrist.<br />

3. Die Ausschlussfrist <strong>de</strong>s § 626 Abs. 2 BGB beginnt<br />

in Fall einer außeror<strong>de</strong>ntlichen betriebsbedingten<br />

Än<strong>de</strong>rungskündigung, wenn feststeht,<br />

welche genau bestimmten Arbeitnehmer nicht<br />

mehr auf ihren bisherigen Arbeitsplätzen o<strong>de</strong>r zu<br />

<strong>de</strong>n bisherigen Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigt<br />

wer<strong>de</strong>n können und <strong>de</strong>shalb eine Än<strong>de</strong>rungskündigung<br />

notwendig ist.<br />

4. Ist die Zustimmung <strong>de</strong>r Mitarbeitervertretung<br />

zum Ausspruch <strong>de</strong>r außeror<strong>de</strong>ntlichen Än<strong>de</strong>rungskündigung<br />

erfor<strong>de</strong>rlich und muss diese – wie hier<br />

– gerichtlich ersetzt wer<strong>de</strong>n, so wahrt nur ein innerhalb<br />

dieser Frist beim Gericht in zulässiger Art<br />

und Weise gestellter Antrag auf Ersetzung <strong>de</strong>r Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r Mitarbeitervertretung die Frist zur<br />

Erklärung <strong>de</strong>r außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigung nach<br />

§ 626 Abs. 2 Satz 1 BGB<br />

(Vorinstanz: Schieds- und Schlichtungsstelle Diakonisches<br />

Werk Berlin-Bran<strong>de</strong>nburg-schlesische Oberlausitz e.V., Beschluss<br />

vom 4.11.2005, II-52/05<br />

Beschluss <strong>de</strong>s KGH.EKD I-0124/L79-05<br />

Beschluss<br />

In <strong>de</strong>m mitarbeitervertretungsrechtlichen Beschwer<strong>de</strong>verfahren<br />

mit <strong>de</strong>n Beteiligten Dienststellenleitung<br />

A – Antragstellerin und Beschwer<strong>de</strong>führerin<br />

– Verfahrensbevollmächtigter:<br />

Rechtsanwalt B und Mitarbeitervertretung A, Verfahrensbevollmächtigter:<br />

Rechtsanwalt C, hat <strong>de</strong>r<br />

Kirchengerichtshof <strong>de</strong>r Evangelischen Kirche in<br />

Deutschland – Erster Senat für mitarbeitervertretungsrechtliche<br />

Streitigkeiten – durch <strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />

Richter Schliemann, die Richterin Bock<br />

und <strong>de</strong>n Richter Nordmann-Bromberger am 3.<br />

April <strong>2006</strong> beschlossen:<br />

Beschluss<br />

1. Die Beschwer<strong>de</strong> gegen <strong>de</strong>n Beschluss <strong>de</strong>r<br />

Schieds- und Schlichtungsstelle <strong>de</strong>s Diakonischen<br />

Werkes Berlin-Bran<strong>de</strong>nburg-schlesische Oberlausitz<br />

e.V. vom 4. November 2005 – II-52/05 – wird<br />

zurückgewiesen.<br />

2. Der Verfahrenswert zur Berechnung <strong>de</strong>r Rechtsanwaltsgebühren<br />

wird auf 8.000,00 festgesetzt.<br />

Ortszuschlag nach BAT-KF für Partner einer eingetragenen<br />

Lebenspartnerschaft in einer diakonischen<br />

Einrichtung <strong>de</strong>r evangelischen Kirche<br />

Der Kläger ist bei <strong>de</strong>r Beklagten, einer Einrichtung,<br />

die zum Diakonischen Werk <strong>de</strong>r Evangelischen<br />

Kirche im Rheinland gehört, als Krankenpflegerhelfer<br />

beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis<br />

<strong>de</strong>r Parteien fin<strong>de</strong>n kraft vertraglicher Bezugnahme<br />

die jeweiligen Regelungen <strong>de</strong>s BAT-KF<br />

Anwendung. Die Beklagte zahlt <strong>de</strong>m Kläger, <strong>de</strong>r<br />

in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt,<br />

neben <strong>de</strong>r Grundvergütung lediglich <strong>de</strong>n Ortszuschlag<br />

<strong>de</strong>r Stufe 1.<br />

Der Kläger hat die Auffassung vertreten, er habe<br />

wie ein verheirateter Angestellter Anspruch auf<br />

<strong>de</strong>n höheren Ortszuschlag <strong>de</strong>r Stufe 2. Seine darauf<br />

gerichtete Zahlungsklage haben die Vorinstanzen<br />

abgewiesen. Die Revision <strong>de</strong>s Klägers vor<br />

<strong>de</strong>m Sechsten Senat <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sarbeitsgerichts<br />

hatte Erfolg und führte zur Zurückverweisung <strong>de</strong>s<br />

Rechtsstreits an das Lan<strong>de</strong>sarbeitsgericht.<br />

Das familienstandsbezogene Stufensystem <strong>de</strong>s<br />

Ortszuschlags nach <strong>de</strong>m BAT-KF berücksichtigt<br />

<strong>de</strong>n Familienstand <strong>de</strong>r eingetragenen Lebenspartnerschaft<br />

nicht. Mit Urteil vom 29. April 2004 (- 6<br />

AZR 101/03 – BAGE 110, 277) hat <strong>de</strong>r Senat entschie<strong>de</strong>n,<br />

dass sich für <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>s-Angestelltentarifvertrag<br />

(BAT), <strong>de</strong>ssen Regelungen durch <strong>de</strong>n<br />

BAT-KF im Wesentlichen übernommen wur<strong>de</strong>n,<br />

ausreichen<strong>de</strong> Anhaltspunkte für <strong>de</strong>n mutmaßli-<br />

32 33


Urteile<br />

Urteile<br />

chen Willen <strong>de</strong>r Tarifvertragsparteien ergeben, die<br />

entstan<strong>de</strong>ne Tariflücke durch die für verheiratete<br />

Angestellte gelten<strong>de</strong> Regelung zu schließen. Ob<br />

für <strong>de</strong>n BAT-KF und <strong>de</strong>n mutmaßlichen Willen <strong>de</strong>r<br />

zuständigen Rheinisch-Westfälisch-Lippischen<br />

Arbeitsrechtlichen Kommission Gleiches anzunehmen<br />

ist, konnte <strong>de</strong>r Senat auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />

<strong>de</strong>r bisherigen tatrichterlichen Feststellungen nicht<br />

abschließend entschei<strong>de</strong>n. Zwar hat <strong>de</strong>r Revisionskläger<br />

insoweit eine Stellungnahme <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>skirchenamtes<br />

<strong>de</strong>r Evangelischen Kirche im Rheinland<br />

vom 16. Mai <strong>2006</strong> vorgelegt, in <strong>de</strong>r im Hinblick<br />

auf die Entscheidung <strong>de</strong>s Senats vom 29.<br />

April 2004 im Auftrag <strong>de</strong>s Präses ausgeführt wird,<br />

dass es keinen durch das kirchliche Selbstbestimmungsrecht<br />

geschützten Grund dafür gebe, Angestellte,<br />

die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft<br />

leben, im kirchlichen Bereich an<strong>de</strong>rs zu behan<strong>de</strong>ln<br />

als staatliche Angestellte; Grund für <strong>de</strong>n<br />

höheren Ortszuschlag seien allein die auch bei <strong>de</strong>r<br />

eingetragenen Lebenspartnerschaft bestehen<strong>de</strong>n<br />

Unterhaltsverpflichtungen. Zu klären bleibt aber,<br />

ob dies übereinstimmen<strong>de</strong> Meinung aller beteiligten<br />

evangelischen Kirchen ist, die vom Anwendungsbereich<br />

<strong>de</strong>s BAT-KF erfasst wer<strong>de</strong>n.<br />

Bun<strong>de</strong>sarbeitsgericht,<br />

Urteil vom 26. Oktober <strong>2006</strong> – 6 AZR 307/06 -<br />

Manfred Martens<br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

mit Tätigkeitsschwerpunkten<br />

im kirchlichen Dienst- und<br />

Mitarbeitervertretungsrecht<br />

Vorinstanz: Lan<strong>de</strong>sarbeitsgericht Düsseldorf,<br />

Urteil vom 19. Januar <strong>2006</strong> – 13 (7) Sa 298/05<br />

Gewerkschaftsbegriff im<br />

Betriebsverfassungsgesetz<br />

Eine Gewerkschaft im Sinne <strong>de</strong>s Betriebsverfassungsgesetzes<br />

ist nur eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung.<br />

Der Gewerkschaftsbegriff wird<br />

auch in diesem Gesetz in seiner allgemeinen Be<strong>de</strong>utung<br />

verwen<strong>de</strong>t. Danach sind Gewerkschaften<br />

solche Arbeitnehmervereinigungen, die in <strong>de</strong>r<br />

Lage sind, Tarifverträge abzuschließen. Diese Eigenschaft<br />

setzt <strong>de</strong>r Gewerkschaftsbegriff seit jeher<br />

voraus. Die Rechte, die das Betriebsverfassungsgesetz<br />

<strong>de</strong>n „Gewerkschaften“ einräumt, können<br />

<strong>de</strong>shalb nicht von Arbeitnehmervereinigungen in<br />

Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>nen es an <strong>de</strong>r zur<br />

Tariffähigkeit erfor<strong>de</strong>rlichen sozialen Mächtigkeit<br />

fehlt. Das ist mit <strong>de</strong>ren durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten<br />

Betätigungsfreiheit vereinbar. Die<br />

Befugnisse <strong>de</strong>r Gewerkschaften nach <strong>de</strong>m Betriebsverfassungsgesetz<br />

bestehen im Interesse <strong>de</strong>r<br />

betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen<br />

Ordnung. Ihre effektive Wahrnehmung verlangt<br />

nicht nur eine leistungsfähige Organisation,<br />

son<strong>de</strong>rn auch die Bereitschaft und die Fähigkeit,<br />

MARTENS & VOGLER<br />

Rechtsanwälte<br />

Büschstraße 2<br />

20354 Hamburg<br />

Tel.: +49/40/82 22 82 0-0<br />

Fax: +49/40/82 22 82 0-22<br />

E-Mail: info@martens-vogler.<strong>de</strong><br />

Internet: www.martens-vogler.<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>n komplexen Verflechtungen und Wechselwirkungen<br />

von Tarif- und Betriebsverfassungsrecht<br />

Rechnung zu tragen. Der Gesetzgeber durfte in typisieren<strong>de</strong>r<br />

Weise davon ausgehen, dass hierüber<br />

nur tariffähige Arbeitnehmervereinigungen in ausreichen<strong>de</strong>m<br />

Maße verfügen.<br />

Der Erste Senat <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sarbeitsgerichts hat<br />

<strong>de</strong>shalb – wie schon die Vorinstanzen – <strong>de</strong>n Antrag<br />

<strong>de</strong>s nicht tariffähigen Verbands <strong>de</strong>r Gewerkschaftsbeschäftigten<br />

(VGB) abgewiesen, mit <strong>de</strong>m<br />

dieser die Verpflichtung <strong>de</strong>s Betriebsrats eines<br />

Lan<strong>de</strong>sbezirks <strong>de</strong>r Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft<br />

(ver.di) erreichen wollte, nach § 46<br />

Abs. 1 BetrVG einem Verbandsbeauftragten Zutritt<br />

zu <strong>de</strong>n Betriebsversammlungen zu gewähren.<br />

Bun<strong>de</strong>sarbeitsgericht,<br />

Beschluss vom 19. September <strong>2006</strong> – 1 ABR 53/05 -<br />

Lan<strong>de</strong>sarbeitsgericht München,<br />

Beschluss vom 10. August 2005 – 7 TaBV 66/04 -<br />

Rückwirken<strong>de</strong> Verschlechterung <strong>de</strong>s<br />

Tarifentgelts durch Sanierungstarifvertrag<br />

Tarifvertragsparteien können einen Tarifvertrag<br />

während seiner Laufzeit rückwirkend än<strong>de</strong>rn und<br />

in tarifliche Rechte eingreifen. Dieser Gestaltungsspielraum<br />

ist aber begrenzt. Schutzwürdiges<br />

Vertrauen <strong>de</strong>r Normunterworfenen darf nicht verletzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Ob und ggf. mit Wirkung zu welchem<br />

Zeitpunkt die Tarifunterworfenen mit einer<br />

rückwirken<strong>de</strong>n Regelung rechnen müssen, ihr also<br />

kein schützenswertes Vertrauen entgegenstellen<br />

können, ist eine Frage <strong>de</strong>s Einzelfalles. In <strong>de</strong>r Regel<br />

müssen Beschäftigte nicht damit rechnen, dass<br />

in bereits entstan<strong>de</strong>ne Ansprüche eingegriffen<br />

wird, auch wenn sie noch nicht erfüllt o<strong>de</strong>r noch<br />

nicht fällig sind. An<strong>de</strong>rs ist dies nur dann, wenn<br />

bereits vor <strong>de</strong>r Entstehung <strong>de</strong>s Anspruchs hinreichen<strong>de</strong><br />

Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die<br />

Tarifvertragsparteien verschlechternd in diesen<br />

Anspruch eingreifen wer<strong>de</strong>n.<br />

Nach <strong>de</strong>m Arbeitsvertrag <strong>de</strong>s Klägers mit seiner<br />

ursprünglichen Arbeitgeberin, <strong>de</strong>r Beklagten, fan<strong>de</strong>n<br />

die Tarifverträge für die Metallindustrie NRW<br />

Anwendung, die zum 1. März 2004 eine Tariferhöhung<br />

von 2,2 % vorsahen. Wegen wirtschaftlicher<br />

Schwierigkeiten <strong>de</strong>r Beklagten verhan<strong>de</strong>lten die<br />

Tarifvertragsparteien über einen Sanierungstarifvertrag.<br />

In einem <strong>Info</strong>rmationsschreiben <strong>de</strong>s Betriebsrats<br />

an die Belegschaft vom 2. April 2004<br />

wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Beschäftigten mitgeteilt, dass die Beklagte<br />

ua. mitgeteilt habe, die Tariferhöhung zum<br />

1. März 2004 und das tarifliche Urlaubsgeld solle<br />

in einem Sanierungstarifvertrag für 2004 neu geregelt<br />

wer<strong>de</strong>n. Am 23. Juli 2004 vereinbarten die Beklagte<br />

und <strong>de</strong>r Betriebsrat einen Interessenausgleich<br />

und einen Transfersozialplan, die umfangreiche<br />

organisatorische Än<strong>de</strong>rungen im Betrieb<br />

und die Kündigung von 34 namentlich benannten<br />

Beschäftigten mit <strong>de</strong>m Angebot <strong>de</strong>s Wechsels zu<br />

einer Transfergesellschaft für die Dauer <strong>de</strong>r Kündigungsfrist<br />

und die Zahlung einer Abfindung vorsahen.<br />

Diesen Regelungen entsprechend schied <strong>de</strong>r<br />

Kläger auf Grund Aufhebungsvertrages zum 30.<br />

Juni 2004 bei <strong>de</strong>r Beklagten aus und wechselte befristet<br />

bis zum 30. Juni 2005 in die Transfergesellschaft.<br />

Am 3. November 2004 kam ein von Gewerkschaft<br />

und Arbeitgeberverband abgeschlossener<br />

Sanierungstarifvertrag für die Beklagte zustan<strong>de</strong>,<br />

<strong>de</strong>r mehrere tarifliche Ansprüche für die<br />

Jahre 2004 und 2005 verschlechterte. Für betroffene<br />

Arbeitnehmer wie <strong>de</strong>n Kläger, auf <strong>de</strong>ssen Arbeitsverhältnis<br />

mit <strong>de</strong>r Beklagten <strong>de</strong>r Sanierungstarifvertrag<br />

kraft arbeitsvertraglicher Verweisung<br />

noch Anwendung fand, waren die Än<strong>de</strong>rungen auf<br />

<strong>de</strong>n Wegfall <strong>de</strong>r Tariferhöhung ab 1. März 2004<br />

und <strong>de</strong>r zusätzlichen Urlaubsvergütung beschränkt.<br />

Mit seiner Klage macht <strong>de</strong>r Kläger für die Zeit bis<br />

zu seinem Ausschei<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Beklagten die ihm<br />

nicht gewährte Tariferhöhung sowie die zusätzliche<br />

tarifliche Urlaubsvergütung geltend.<br />

Arbeitsgericht und Lan<strong>de</strong>sarbeitsgericht haben <strong>de</strong>r<br />

Klage stattgegeben. Die Revision <strong>de</strong>r Beklagten<br />

führte zur Zurückverweisung an das Lan<strong>de</strong>sarbeitsgericht.<br />

Der Senat konnte nicht abschließend<br />

entschei<strong>de</strong>n, inwieweit durch <strong>de</strong>n Sanierungstarifvertrag<br />

wirksam in die Rechte <strong>de</strong>s Klägers aus <strong>de</strong>n<br />

Flächentarifverträgen eingegriffen wer<strong>de</strong>n konnte.<br />

Es steht wegen fehlen<strong>de</strong>r Feststellungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sarbeitsgerichts<br />

noch nicht ausreichend fest, inwieweit<br />

das schützenswerte Vertrauen <strong>de</strong>s Klägers<br />

auf uneingeschränkten Erwerb und Bestand <strong>de</strong>r tariflichen<br />

Rechte beseitigt wor<strong>de</strong>n war.<br />

Bun<strong>de</strong>sarbeitsgericht,<br />

Urteil vom 11. Oktober <strong>2006</strong> – 4 AZR 486/05 -<br />

Vorinstanz: Lan<strong>de</strong>sarbeitsgericht Düsseldorf,<br />

Urteil vom 14. Juli 2005 – 11 Sa 586/05 –<br />

34<br />

35


Urteile<br />

Rechtliche Probleme bei <strong>de</strong>r Einstellung<br />

BEWERBER IN DER ZWICKMÜHLE<br />

Häufig erwartet ein Arbeitgeber bei <strong>de</strong>r Einstellung<br />

von einem Bewerber, dass er sich auf seinen<br />

Gesundheitszustand untersuchen läßt, damit <strong>de</strong>r<br />

Arbeitgeber „unliebsame Überraschungen“ vermei<strong>de</strong>n<br />

kann. Drogen- und Alkoholtests sind<br />

schon fast an <strong>de</strong>r Tagesordnung. In einigen Branchen<br />

gibt es bereits vermehrt so genannte Genanalysen,<br />

womit sich <strong>de</strong>r Arbeitgeber Erkenntnisse<br />

über eventuelle Gesundheitsrisiken <strong>de</strong>s Bewerbers<br />

erhofft.<br />

Fachanwalt Christian Wieneke-Spohler<br />

Solche Untersuchungen sind natürlich nicht immer<br />

zulässig. Fragen darf <strong>de</strong>r Arbeitgeber nur<br />

nach Erkrankungen, die dazu führen können, dass<br />

<strong>de</strong>r Arbeitnehmer die vorgesehene Tätigkeit dauerhaft<br />

o<strong>de</strong>r häufiger für eine längere Zeit nicht<br />

ausüben kann. Dieser Maßstab gilt auch für die<br />

Einstellungsuntersuchung, soweit sie nicht per Gesetz<br />

o<strong>de</strong>r Tarifvertrag vorgeschrieben ist; so aber<br />

36<br />

z.B. in § 7 Abs. 1 KAT-NEK. Für die Durchführung<br />

von Gentests gibt es bisher keine gesetzlichen<br />

Grundlagen. Die Auswertung soll laut Empfehlung<br />

<strong>de</strong>s Nationalen Ethikrats auf Krankheiten<br />

beschränkt bleiben, die sich sehr wahrscheinlich<br />

in absehbarer Zeit erheblich auf die Eignung <strong>de</strong>s<br />

Mitarbeiters auswirken.<br />

Trotz <strong>de</strong>r Rechtslage kommt <strong>de</strong>r Bewerber in eine<br />

Zwickmühle: Lehnt er die Einstellungsuntersuchung<br />

ab, erhält er die Stelle auf keinen Fall;<br />

stimmt er zu, kann er nicht einschätzen, was an<br />

Daten ausgewertet wird, beispielsweise bei einem<br />

Bluttest. Obgleich <strong>de</strong>r Arzt, <strong>de</strong>r die Untersuchung<br />

vornimmt, <strong>de</strong>m Arbeitgeber nur die Eignung für<br />

die vorgesehene Tätigkeit mitteilen darf und nicht<br />

Einzelheiten <strong>de</strong>s Gesundheitszustan<strong>de</strong>s, stellt dies<br />

keinen ausreichen<strong>de</strong>n Schutz für <strong>de</strong>n Bewerber<br />

dar.<br />

Der Arbeitgeber hat darüber hinaus auch <strong>de</strong>n Datenschutz<br />

nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz zu<br />

beachten und darf <strong>de</strong>swegen die Bewerbungsunterlagen<br />

keinem Dritten – ohne Zustimmung <strong>de</strong>s<br />

Bewerbers – zur Verfügung stellen. So aber geschehen<br />

bei <strong>de</strong>r Neueinstellung für eine Kin<strong>de</strong>rtagesstätte:<br />

Hier haben Elternvertreter die Bewerbungsunterlagen<br />

sogar mit nach Hause genommen.<br />

Die Elternvertreter waren dann auch bei <strong>de</strong>n<br />

Bewerbungsgesprächen anwesend und haben <strong>de</strong>m<br />

Bewerber Fragen gestellt, was ebenfalls nur mit<br />

Zustimmung <strong>de</strong>s jeweiligen Bewerbers zulässig<br />

ist. Die in Betracht kommen<strong>de</strong>n Fragen sind dabei<br />

ohnehin durch das berechtigte Interesse <strong>de</strong>s Arbeitnehmers<br />

auf Wahrung seiner Privatsspähre<br />

eingegrenzt, so dass die Frage <strong>de</strong>s Arbeitgebers<br />

nach einer Schwangerschaft generell unzulässig<br />

ist und nach <strong>de</strong>r Schwerbehin<strong>de</strong>rung nur dann,<br />

wenn die Anfor<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n Arbeitsplatz es<br />

erfor<strong>de</strong>rn.<br />

Christian Wieneke-Spohler<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,<br />

es ist kaum eine Zeit im Jahr, in <strong>de</strong>r so viele Erinnerungen lebendig wer<strong>de</strong>n wie in <strong>de</strong>r Advents-<br />

und Weihnachtszeit. Erinnerungen an schöne und beglücken<strong>de</strong> aber auch an schmerzhafte<br />

und belasten<strong>de</strong> Erfahrungen rücken uns in dieser Zeit näher als das sonst <strong>de</strong>r Fall ist.<br />

Weihnachten beinhaltet die ganze Bandbreite von Gefühlen und Erfahrungen, die ein Mensch<br />

machen kann. Große Freu<strong>de</strong> und bedrücken<strong>de</strong> Not, helles Licht und tiefe Dunkelheit. Lebendige<br />

Hoffnung und dumpfe Verzweifelung. Das war schon damals als Jesus im Stall von<br />

Bethlehem geboren wur<strong>de</strong> nicht an<strong>de</strong>rs.<br />

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,<br />

Zu guter letzt<br />

somit wünsche ich Ihnen im Namen <strong>de</strong>r Geschäftsstelle, unserer Mitarbeiterinnen Ursula<br />

Christiansen, Nicole Christiansen und Ingrid Luda eine geruhsame, besinnliche Adventsund<br />

Weihnachtszeit.<br />

Weihnachtliche Stimmung in <strong>de</strong>r Stadt<br />

Wir hoffen, dass Sie die Zeit mit Ihren<br />

Freun<strong>de</strong>n, Familien, Kolleginnen und Kollegen<br />

zur Reflektion, zu Gesprächen, zu Begegnungen<br />

und zur Vertiefung Ihres Glaubens<br />

nutzen können.<br />

Eine schöne Weihnachtszeit<br />

Hubert Baalmann<br />

Verbandssekretär<br />

37


BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft in <strong>de</strong>r<br />

Gewerkschaft Kirche und Diakonie<br />

Glißmannweg 1 <strong>•</strong> 22457 Hamburg:<br />

Mitglieds-Nr: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx<br />

Name<br />

|<br />

Vorname<br />

Wohnung<br />

|<br />

PLZ<br />

Wohnort<br />

Ich bin beschäftigt als: —————————————————————————————————————<br />

bei (Arbeitgeber / Kirchengemein<strong>de</strong> / Kirchenkreis o. ä.): ———————————————————————<br />

—<br />

im Kirchenkreis: ———————————————————————————————————————<br />

—<br />

Telefon: —————————————————— Fax: ———————————————————————<br />

—<br />

Ich bin in <strong>de</strong>r Lohn- / Vergütungs- / Besoldungsgruppe: ——————————————————————<br />

—<br />

(Zutreffen<strong>de</strong>s bitte unterstreichen!)<br />

Ich bin …<br />

… unter 29 Wochenstun<strong>de</strong>n beschäftigt ❑ … im Ruhestand ❑<br />

… nebenberuflich beschäftigt (zzt. € 325,— monatlich) ❑ … in <strong>de</strong>r Ausbildung ❑<br />

… nebenberuflich beschäftigt mit monatlich Euro ❑ … arbeitslos ❑<br />

… im Erziehungsurlaub ❑ … im Praktikum ❑<br />

Geburtsdatum: ————————————————————<br />

Eintritt in <strong>de</strong>n kirchl./diak. Dienst: —————————— Eintritt in <strong>de</strong>n VKM: ————————————<br />

Einzugsermächtigung für <strong>de</strong>n VKM Nor<strong>de</strong>lbien:<br />

Die Beiträge sind bis auf Wi<strong>de</strong>rruf vierteljährlich von meinem nachstehend bezeichneten Konto einzuziehen.<br />

Konto-Nr.<br />

|<br />

BLZ<br />

Ort/Datum<br />

|<br />

Unterschrift<br />

Geworben durch VKM-Mitglied:<br />

38 39


Postvertriebsstück, Deutsche Post AG<br />

Entgelt bezahlt<br />

C 8187<br />

vkm-<strong>Info</strong><br />

Glißmannweg 1<br />

22457Hamburg

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