Ehrlichkeit + Integrität = Unternehmenserfolg - Lubrizol
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Das Einhalten von Export- und<br />
Anti-Boykott-Gesetzen<br />
ist Teil unserer Verpflichtung zu <strong>Ehrlichkeit</strong> und <strong>Integrität</strong>.<br />
Der weltweite Verkauf von <strong>Lubrizol</strong>s Produkten unterliegt gewissen USamerikanischen<br />
und anderen Gesetzen. Diese Gesetze müssen wir einhalten.<br />
Wir müssen wissen, wer unsere Kunden sind und wie und wo unsere Produkte<br />
verwendet werden. Wir müssen außerdem gewährleisten, dass unsere Produkte<br />
nur zu ihrem jeweils vorgesehenen Zweck verkauft werden. Verbietet die US-<br />
Regierung den Export an bestimmte Personen, Instanzen oder Länder, so darf<br />
<strong>Lubrizol</strong> keinerlei Geschäft mit diesen unzulässigen Parteien machen und keine<br />
Produkte an sie ausliefern. Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Richtlinien<br />
bestehen umfangreiche US-Embargos für Kuba, den Iran, Nordkorea, Syrien<br />
und den Sudan. Begrenzte Sanktionen gelten derzeit auch für andere Länder<br />
bzw. Regionen, darunter der Balkan, Weißrussland, die Elfenbeinküste, die<br />
Demokratische Republik Kongo, der Irak, Liberia, Libyen, Myanmar, Somalia,<br />
Venezuela und Zimbabwe.<br />
<strong>Lubrizol</strong> hat Verfahren für die Exportkontrolle eingeführt, die zu befolgen sind.<br />
Weitere Angaben finden Sie unter Export Information auf der Rechtsseite im<br />
Intranet von <strong>Lubrizol</strong>.<br />
Ein Boykott liegt vor, wenn eine Person, eine Gruppe oder ein Land sich weigert,<br />
Geschäfte mit bestimmten anderen Personen, Gruppen oder Ländern zu machen.<br />
Anti-Boykott-Gesetze verbieten <strong>Lubrizol</strong> generell die Beteiligung an oder die<br />
Kooperation mit gewissen internationalen Boykotts. Weitere Informationen zu<br />
diesem Thema sowie <strong>Lubrizol</strong>s Anti-Boykott-Richtlinien und -Verfahren finden Sie<br />
unter Antiboycott Information auf der Rechtsseite im Intranet von <strong>Lubrizol</strong>.<br />
Bei Fragen zu Exportgesetzen oder Boykotts hilft Ihnen die Rechtsabteilung weiter.<br />
F: Wenn sich ein Mitbewerber, Kunde oder<br />
Lieferant nicht unseren Richtlinien entsprechend<br />
verhält, dürfen wir diese dann ebenfalls außer<br />
Acht lassen?<br />
Nein. Sie müssen die Richtlinien ungeachtet des Verhaltens anderer befolgen. Eine<br />
Anfrage eines Kunden oder Lieferanten ist keine Entschuldigung für die Umgehung<br />
der Richtlinien.<br />
Hotlines:<br />
USA und Kanada1-800-261-8651 Andere Länder siehe Rückumschlag<br />
Online-Berichterstattung:<br />
https://www.brk-hotline.com<br />
https://www.brk-hotline.com/CNIL.jsp (nur EU)