Ehrlichkeit + Integrität = Unternehmenserfolg - Lubrizol
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<strong>Ehrlichkeit</strong> + <strong>Integrität</strong> =<br />
<strong>Unternehmenserfolg</strong><br />
Der Umgang mit Mitbewerbern<br />
Sie dürfen ohne vorherige Genehmigung durch die Rechtsabteilung nicht mit<br />
einem Mitbewerber über eines der folgenden Themen sprechen (weder direkt<br />
noch durch eine zwischengeschaltete Instanz), egal ob im Zusammenhang mit<br />
den Produkten von <strong>Lubrizol</strong> oder eines Mitbewerbers:<br />
• Frühere, gegenwärtige oder<br />
zukünftige Preise<br />
• Preisgestaltungsstrategien<br />
• Angebote<br />
• Rabatte<br />
• Werbung<br />
• Gewinne<br />
• Kosten<br />
• Verkaufsbedingungen<br />
• Tantiemen<br />
• Gewährleistungen<br />
• Kundenwahl<br />
• Territoriale Märkte<br />
• Produktionskapazitäten oder –pläne<br />
• Bestandsverzeichnisse<br />
Zusätzliche Informationen zu diesem Thema, z. B. spezielle Richtlinien für den<br />
Umgang mit Lieferanten, die auch Mitbewerber sind, und die Beteiligung an<br />
Branchenverbänden, finden Sie im Bereich Antitrust Information auf der Rechtsseite<br />
des Intranets von <strong>Lubrizol</strong>.<br />
Das Einholen und Nutzen von Informationen über Mitbewerber<br />
Einige Methoden des Einholens von Informationen über <strong>Lubrizol</strong>s Mitbewerber<br />
sind ausdrücklich gesetzlich verboten (z. B. Diebstahl und Bestechung). Andere<br />
Methoden sind, obwohl im strengsten juristischen Sinne nicht illegal, doch deutlich<br />
als unmoralisch zu betrachten (z. B. Gespräche belauschen oder insgeheim<br />
aufnehmen oder in Abfallcontainern nach entsorgten Dokumenten suchen). Diese<br />
Richtlinien sollen Ihnen helfen, die richtige Entscheidung zu treffen, wenn Sie in der<br />
Lage sind, Informationen über unsere Mitbewerber einzuholen oder zu verwenden.<br />
Kunden und Lieferanten zu fragen, ob sie Informationen über Mitbewerber haben,<br />
die sie offen mit <strong>Lubrizol</strong> teilen dürfen, ist zulässig. Dabei muss jedoch betont<br />
werden, dass keine Auskünfte zu erteilen sind, wenn damit die rechtlichen Pflichten<br />
des Kunden oder Lieferanten verletzt würden.<br />
Sie können sich z. B. Informationen über die Tätigkeiten eines Mitbewerbers geben<br />
lassen, darunter Produktbroschüren, Sicherheitsdatenblätter, Preisinformationen<br />
über Produkte oder Produktproben, es sei denn:<br />
• die Person, die das jeweilige Dokument, die Information oder die Probe<br />
anbietet, fordert eine Vergütung dafür ein oder deutet an, dass sie<br />
im Austausch eine Vergütung oder einen Gefallen erwartet (z. B. die<br />
Berücksichtigung bei der Arbeitsvergabe) oder<br />
• die Person, die das jeweilige Dokument, die Information oder die Probe<br />
anbietet, sagt aus oder deutet an, dass die Weitergabe ein Verstoß gegen die<br />
Richtlinien oder Vertraulichkeitsvereinbarungen des eigenen Arbeitgebers ist.<br />
Umstände, die besondere Vorsicht erfordern: Wenn ein Dokument als „vertraulich“<br />
gekennzeichnet ist oder Informationen enthält, die anderen normalerweise nicht<br />
ohne den Schutz einer Vertraulichkeitsvereinbarung zugänglich gemacht werden<br />
würden, z. B. Formeln, Konstruktionspläne oder Leistungstestdaten:<br />
• Sie müssen den Anbieter fragen, ob die Informationen einer<br />
Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegen. Ist der Anbieter unsicher oder hält<br />
dies für wahrscheinlich, so müssen Sie die Informationen ablehnen.<br />
• Wenn der Anbieter sagt, dass die Informationen keiner<br />
Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegen, dürfen Sie das Dokument oder<br />
die Probe annehmen. Bevor Sie die entsprechenden Informationen jedoch<br />
nutzen, vervielfältigen oder verbreiten, müssen Sie sie der Rechtsabteilung<br />
zur Begutachtung vorlegen.