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Ehrlichkeit + Integrität = Unternehmenserfolg - Lubrizol

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<strong>Ehrlichkeit</strong> + <strong>Integrität</strong> =<br />

<strong>Unternehmenserfolg</strong><br />

Der Umgang mit Mitbewerbern<br />

Sie dürfen ohne vorherige Genehmigung durch die Rechtsabteilung nicht mit<br />

einem Mitbewerber über eines der folgenden Themen sprechen (weder direkt<br />

noch durch eine zwischengeschaltete Instanz), egal ob im Zusammenhang mit<br />

den Produkten von <strong>Lubrizol</strong> oder eines Mitbewerbers:<br />

• Frühere, gegenwärtige oder<br />

zukünftige Preise<br />

• Preisgestaltungsstrategien<br />

• Angebote<br />

• Rabatte<br />

• Werbung<br />

• Gewinne<br />

• Kosten<br />

• Verkaufsbedingungen<br />

• Tantiemen<br />

• Gewährleistungen<br />

• Kundenwahl<br />

• Territoriale Märkte<br />

• Produktionskapazitäten oder –pläne<br />

• Bestandsverzeichnisse<br />

Zusätzliche Informationen zu diesem Thema, z. B. spezielle Richtlinien für den<br />

Umgang mit Lieferanten, die auch Mitbewerber sind, und die Beteiligung an<br />

Branchenverbänden, finden Sie im Bereich Antitrust Information auf der Rechtsseite<br />

des Intranets von <strong>Lubrizol</strong>.<br />

Das Einholen und Nutzen von Informationen über Mitbewerber<br />

Einige Methoden des Einholens von Informationen über <strong>Lubrizol</strong>s Mitbewerber<br />

sind ausdrücklich gesetzlich verboten (z. B. Diebstahl und Bestechung). Andere<br />

Methoden sind, obwohl im strengsten juristischen Sinne nicht illegal, doch deutlich<br />

als unmoralisch zu betrachten (z. B. Gespräche belauschen oder insgeheim<br />

aufnehmen oder in Abfallcontainern nach entsorgten Dokumenten suchen). Diese<br />

Richtlinien sollen Ihnen helfen, die richtige Entscheidung zu treffen, wenn Sie in der<br />

Lage sind, Informationen über unsere Mitbewerber einzuholen oder zu verwenden.<br />

Kunden und Lieferanten zu fragen, ob sie Informationen über Mitbewerber haben,<br />

die sie offen mit <strong>Lubrizol</strong> teilen dürfen, ist zulässig. Dabei muss jedoch betont<br />

werden, dass keine Auskünfte zu erteilen sind, wenn damit die rechtlichen Pflichten<br />

des Kunden oder Lieferanten verletzt würden.<br />

Sie können sich z. B. Informationen über die Tätigkeiten eines Mitbewerbers geben<br />

lassen, darunter Produktbroschüren, Sicherheitsdatenblätter, Preisinformationen<br />

über Produkte oder Produktproben, es sei denn:<br />

• die Person, die das jeweilige Dokument, die Information oder die Probe<br />

anbietet, fordert eine Vergütung dafür ein oder deutet an, dass sie<br />

im Austausch eine Vergütung oder einen Gefallen erwartet (z. B. die<br />

Berücksichtigung bei der Arbeitsvergabe) oder<br />

• die Person, die das jeweilige Dokument, die Information oder die Probe<br />

anbietet, sagt aus oder deutet an, dass die Weitergabe ein Verstoß gegen die<br />

Richtlinien oder Vertraulichkeitsvereinbarungen des eigenen Arbeitgebers ist.<br />

Umstände, die besondere Vorsicht erfordern: Wenn ein Dokument als „vertraulich“<br />

gekennzeichnet ist oder Informationen enthält, die anderen normalerweise nicht<br />

ohne den Schutz einer Vertraulichkeitsvereinbarung zugänglich gemacht werden<br />

würden, z. B. Formeln, Konstruktionspläne oder Leistungstestdaten:<br />

• Sie müssen den Anbieter fragen, ob die Informationen einer<br />

Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegen. Ist der Anbieter unsicher oder hält<br />

dies für wahrscheinlich, so müssen Sie die Informationen ablehnen.<br />

• Wenn der Anbieter sagt, dass die Informationen keiner<br />

Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegen, dürfen Sie das Dokument oder<br />

die Probe annehmen. Bevor Sie die entsprechenden Informationen jedoch<br />

nutzen, vervielfältigen oder verbreiten, müssen Sie sie der Rechtsabteilung<br />

zur Begutachtung vorlegen.

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