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Schiffsfonds MS „O.M. Autumni“ - ibkapital.com: Home

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<strong>Schiffsfonds</strong> <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong>


HINWEIS<br />

Nach §8f Abs. 1 Satz 1 Verkaufsprospektgesetz muss der Anbieter ab dem<br />

01.07.2005 für im Inland öffentlich angebotene und nicht in Wertpapieren im<br />

Sinne des Wertpapierprospektgesetzes verbriefte Anteile, die eine Beteiligung<br />

am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, für Anteile an einem Vermögen,<br />

das der Emittent oder ein Dritter in eigenem Namen für fremde Rechnung hält<br />

oder verwaltet (Treuhandvermögen) oder für Anteile an sonstigen geschlossenen<br />

Fonds einen Verkaufsprospekt erstellen, sofern nicht bereits nach anderen<br />

Vorschriften eine Prospektpflicht besteht oder ein Prospekt nach den Vorschriften<br />

des Verkaufsprospektgesetzes veröffentlicht worden ist. Ein öffentliches<br />

Angebot von Vermögensanlagen ist nur erlaubt, wenn die Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />

gestattet.<br />

Der Vertrieb dieser Beteiligung beginnt in Anlehnung an §9 Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz<br />

einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />

und ausschließlich auf der Grundlage dieses Verkaufsprospektes.<br />

Das Angebot der nachfolgenden Beteiligung ist auf den Raum der Bundesrepublik<br />

Deutschland beschränkt. Nichtsdestotrotz können auch ausländische Personen und<br />

Gesellschaften Anteile am <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> zeichnen.<br />

1


1. EDITORIAL<br />

Schiffsbeteiligungen haben<br />

eine jahrhundertelange<br />

Tradition. Fanden sich früher<br />

ökonomisch denkende Zimmerleute,<br />

Tuchmacher und Kaufleute<br />

zusammen, um gemeinsam<br />

ein Schiff zu bauen und zu<br />

bewirtschaften, führen heute<br />

spezialisierte Unternehmen<br />

die Investoren in der Form der<br />

GmbH&Co. KG zusammen.<br />

Der Vorteil für den Investor:<br />

2<br />

Er partizipiert unbegrenzt am<br />

wirtschaftlichen Erfolg des professionell<br />

gemanagten Schiffes;<br />

seine Haftung ist jedoch grundsätzlich<br />

auf die Höhe seiner Einlage<br />

begrenzt.


1.<br />

Editorial<br />

Die Ownership Emissionshaus GmbH wurde von Branchenexperten<br />

mit langjähriger Erfahrung in der Konzeption hochwertiger Anlagefonds<br />

und deren erfolgreicher Realisierung gegründet. Ziel ist es,<br />

Privatinvestoren die Möglichkeit zu geben, sich an individuellen und<br />

rentablen Projekten aus dem Bereich der Seeschifffahrt zu beteiligen.<br />

Die Unabhängigkeit gegenüber Banken, Werften, Reedern und<br />

Charterern ermöglicht es, auf den Investor zugeschnittene Projekte<br />

zu konzipieren und umzusetzen.<br />

Charakteristisch für die Beteiligungen von OwnerShip sind innovative<br />

Fondskonzepte, verbunden mit einem hohen Anspruch an<br />

Sicherheit und Rendite des Investments. Die Erstellung des vorliegenden<br />

Verkaufsprospektes erfolgte insbesondere unter Berücksichtigung<br />

des vom Institut der Wirtschaftsprüfer hierfür empfohlenen<br />

Standards IDW S4, sowie des Verkaufsprospektgesetzes<br />

bzw. der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte.<br />

OwnerShip legt den Fokus auf die Entdeckung und Nutzung von<br />

Chancen in breiten Märkten. Denn diese sind durch ihre Flexibilität<br />

für Charterer und Käufer attraktiv und erfreuen sich einer steigenden<br />

Nachfrage.<br />

Um den hohen Ansprüchen der Investoren gerecht zu werden,<br />

bietet OwnerShip den Investoren über die Treuhandgesellschaft<br />

während der gesamten Laufzeit der Beteiligung einen umfangreichen<br />

Service. Über die Entwicklung Ihrer Beteiligung erhalten Sie<br />

regelmäßig Informationen, für Ihre Fragen und Wünsche stehen<br />

Ihnen jederzeit kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Wir<br />

freuen uns, Ihnen das neue Angebot des Emissionshauses Owner-<br />

Ship zu präsentieren, und würden Sie gern „an Bord“ begrüßen.<br />

Die Unterzeichner als Vertreter des Anbieters Ownership Emissionshaus<br />

GmbH, mit Geschäftssitz Cremon 36 in 20457 Hamburg übernehmen<br />

die Verantwortung für den Inhalt dieses Prospektes und<br />

bestätigen, dass ihres Wissens die Angaben richtig sind und keine<br />

wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Eine wesentliche Beeinflussung<br />

der Herausgabe und des Inhaltes des Prospektes und<br />

des Angebotes durch andere Personen als die Unterzeichner wird<br />

hiermit verneint.<br />

Hamburg, den 29.02.2008<br />

(Datum der Prospektaufstellung)<br />

Olaf Pankow<br />

(Geschäftsführer)<br />

Thomas Wenzel<br />

(Geschäftsführer)<br />

für die Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg,<br />

als Emissionshaus und Anbieter.<br />

INHALT<br />

1. Editorial 2<br />

2. Das Angebot im Überblick 4<br />

3. Risiken im Überblick 12<br />

3.1 Allgemein 14<br />

3.2 Spezielle Risiken 14<br />

4. Chancen im Überblick 18<br />

4.1 Allgemein 20<br />

4.2 Spezielle Chancen 20<br />

5. Die Ergebnisprognose für den Investor 22<br />

6. Investitionsgrundlagen und Beteiligte 26<br />

6.1 Schiffe als unternehmerische<br />

Beteiligung 28<br />

6.2 Investitionsvorteile 28<br />

6.3 Das Schiff 29<br />

6.4 Die Marktanalyse 30<br />

6.5 Der Vertragsreeder 35<br />

6.6 Die Charterer/Die Beschäftigung 36<br />

6.7 Die Bauwerft 36<br />

6.8 Das Unternehmen OwnerShip 37<br />

7. Investitions- und Prognoserechnung<br />

des <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> 40<br />

7.1 Investition und Finanzierung 42<br />

7.2 Reedereiüberschussprognose 46<br />

7.3 Liquiditätsprognose 48<br />

7.4 Steuerprognose 50<br />

8. Konzeptionelle Grundlagen 52<br />

8.1 Abwicklungshinweise 54<br />

8.2 Übersicht der Vertragspartner 55<br />

8.3 Sensitivitätsanalysen 60<br />

8.4 Steuerliche Grundlagen 63<br />

8.5 Rechtliche Grundlagen 69<br />

9. Vertragswerk 82<br />

9.1 Gesellschaftsvertrag für die<br />

<strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG 84<br />

9.2 Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag<br />

der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong><br />

GmbH&Co. KG 90<br />

9.3 Treuhand- und Dienstleistungsvertrag<br />

der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong><br />

GmbH&Co. KG 91<br />

10. Glossar 94<br />

11. Beitrittserklärung <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong><br />

GmbH &Co. KG 104<br />

Verbraucherinformationen 105<br />

12. Angaben nach §10, 11 VermVerkProspV 106<br />

12.1 Anlage I: Bilanz der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong><br />

GmbH&Co. KG 106<br />

12.2. Anlage II: Gewinn- und Verlustrechnung<br />

für die Zeit vom<br />

01.01.2006 – 31.12.2006 107<br />

12.3. Anlage III: Gewinn- und Verlustrechnung<br />

(Betriebswirtschaftliche Reedereierfolgsrechnung)<br />

für die Zeit vom<br />

01.01.2006 – 31.12.2006 107<br />

12.4 Anlage IV: Anhang 2006 108<br />

12.5 Anlage V: Lagebericht 2006 110<br />

12.6 Anlage VI: Bestätigungsvermerk<br />

des Abschlussprüfers 112<br />

12.7 Anlage VII: Zwischenbilanz des<br />

<strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> zum 31.12.2007 113<br />

12.8 Anlage VIII: Zwischen-Gewinn- und<br />

Verlustrechnung für die Zeit vom<br />

01.01.2007 – 31.12.2007 113<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten<br />

Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung durch<br />

die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

3


2. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

2<br />

Das Angebot im<br />

Überblick stellt<br />

die wesentlichen<br />

Fakten der Beteiligung<br />

auf einen Blick dar.<br />

4


2. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

2.<br />

Das Angebot im Überblick<br />

Das Beteiligungsangebot<br />

Der <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> ist als reiner Tonnagesteuerfonds in Form<br />

eines geschlossenen Fonds konzipiert worden. Hierbei erhalten die Investoren die<br />

Möglichkeit, sich direkt an der Einschiffsgesellschaft <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong><br />

GmbH&Co. KG zu beteiligen. Wenn das Eigenkapital gemäß der Finanzierungsrechnung<br />

eingeworben ist, wird der Fonds geschlossen; es werden keine weiteren<br />

Kommanditisten in den Gesellschafterkreis aufgenommen.<br />

Mit dieser Investition bietet die Ownership Emissionshaus GmbH den Investoren<br />

eine unternehmerische Beteiligung mit einem langfristigen Anlagehorizont an.<br />

Aufgabe der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG ist in der Investitionsphase die<br />

Einwerbung des benötigten Eigenkapitals der Einschiffsgesellschaft und der Ankauf<br />

des <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong>. Um Einnahmen zu generieren ist es beabsichtigt, während<br />

der Fondslaufzeit das <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> zu verchartern und am Ende der<br />

Fondslaufzeit zu verkaufen.<br />

INVESTITION (PROGNOSE) 1<br />

in T€<br />

in% des<br />

Gesamtaufwandes<br />

in% des<br />

Eigenkapitals<br />

inkl. Agio<br />

Baupreis des Schiffes einschließlich Nebenkosten<br />

13.620<br />

86,6<br />

202,2<br />

Fondsabhängige Vergütungen<br />

1.675<br />

10,6<br />

24,9<br />

Nebenkosten der Vermögensanlage<br />

265<br />

1,7<br />

3,9<br />

Liquiditätsreserve<br />

175<br />

1,1<br />

2,6<br />

Gesamtaufwand<br />

15.735<br />

100,0<br />

233,6<br />

G0828<br />

1 In US-Dollar enthaltene Positionen wurden mit einem Wechselkurs von 1,4458 US-$/€umgerechnet.<br />

GESAMTFINANZIERUNG (PROGNOSE)<br />

6<br />

in T€<br />

Fremdkapital 9.000<br />

Investorenkapital 6.200<br />

Initiatorenkapital 225<br />

Agio 1 310<br />

Gesamtfinanzierung 15.735<br />

G0829<br />

1 Dargestellt wird das 5%ige Agio, bezogen auf das zur Verfügung stehende Emissionskapital von € 6.200.000.<br />

Nähere Ausführungen zu den oben aufgeführten Prognosen sind in dem Kapitel 7<br />

Investitions- und Prognoserechnung des <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> (siehe<br />

Seite 40 ff.) zu entnehmen.


Rechte der Investoren<br />

Durch die Beteiligung an der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG erlangen die Investoren<br />

die Stellung von Kommanditisten. Dadurch stehen ihnen auch die im Gesellschaftsvertrag<br />

geregelten Rechte – Stimmrechte, Informationsrechte und das Recht<br />

an der Ergebnisbeteiligung – (aber auch Pflichten) unter Berücksichtigung von handelsrechtlichen<br />

Vorschriften zu.<br />

Dazu gehört insbesondere die Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den<br />

stillen Reserven der Gesellschaft. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen in den<br />

Kapiteln 5, 7.4 und 8.4. sowie auf die §§12 und 13 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Beteiligungsgesellschaft verwiesen. Des Weiteren hat der Investor Stimmrechte<br />

hinsichtlich der Geschäfte der Beteiligungsgesellschaft, die nach Art und Umfang<br />

den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs überschreiten, wie in §6 Ziff. 3,<br />

Ziff. 4 und 5, § 7 und §8 Ziff. 2 und 6 des Gesellschaftsvertrags dargestellt ist.<br />

Zudem hat der Investor das Recht, über die Verhältnisse in der Gesellschaft und<br />

seinen treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil sowie über alle wesentlichen<br />

wirtschaftlichen Entwicklungen der Gesellschaft informiert zu werden. Diesbezüglich<br />

wird auf die Ausführungen auf den Seiten 69 ff. sowie auf §2 Ziff. 8 des Treuhand-<br />

und Dienstleistungsvertrages verwiesen.<br />

Das Schiff<br />

Das Containerschiff <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> (Tragfähigkeit 8.200 tdw bzw. 704 TEU;<br />

abgeliefert und übernommen wurde das Schiff am 25.10.2007) wurde auf der<br />

chinesischen Werft Yang Fan Group Co. Ltd. (ehemals Zhe Jiang Yang Fan Ship<br />

Group Co. Ltd.), gebaut.<br />

Investorenkapital<br />

Es können sich Investoren als Kommanditisten mit einer Beteiligungssumme in<br />

Höhe von insgesamt € 6.200.000 an der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG beteiligen.<br />

Auf das zur Verfügung stehende Emissionskapital in Höhe von € 6.200.000<br />

entfällt ein Agio von 5%.<br />

Fremdkapital<br />

Der Einschiffsgesellschaft ist von einer deutschen, auf Schiffsfinanzierungen spezialisierten<br />

Geschäftsbank ein Schiffshypothekendarlehen in Höhe von € 9.000.000<br />

gewährt worden. Die Auszahlung des Schiffshypothekendarlehens erfolgte zum<br />

Zeitpunkt der Übernahme des <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong>. Die prognostizierten Zinsen<br />

für das Schiffshypothekendarlehen sind auf Seite 11 übersichtlich dargestellt. Detaillierte<br />

Angaben finden sich auf Seite 80 ff. Es ist grundsätzlich möglich, 50% des<br />

Bankdarlehens in maximal drei Fremdwährungen zu konvertieren, wobei der Anteil<br />

an japanischem Yen höchstens 25%, der aller anderen Fremwährungen höchstens<br />

50% betragen darf. Eine Inanspruchnahme in Euro oder US-Dollar ist unbegrenzt<br />

möglich. Es ist beabsichtigt, Teile des Schiffshypothekendarlehens in Fremdwährungen<br />

zu konvertieren.<br />

7<br />

Initiatoren-/Reedereikapital<br />

Die Initiatoren/ die Reeder beteiligen sich mit insgesamt € 225.000 an der Einschiffsgesellschaft.<br />

Hiervon entfallen € 200.000 auf den Vertragsreeder oder diesem nahe<br />

stehende juristische oder natürliche Personen sowie € 20.000 auf die Ownership<br />

Emissionshaus GmbH und € 5.000 auf die Ownership Treuhand GmbH.


2. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

8<br />

Vertragsreeder<br />

Reederei O. Marten<br />

GmbH&Co. KG, Groß Wittensee<br />

(Büro: Eckernförde)<br />

Charterer/Beschäftigung<br />

TS Lines Limited, Hong Kong<br />

Emittent<br />

<strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. Autumni”<br />

GmbH&Co. KG, Groß Wittensee<br />

Emissionshaus und Anbieter<br />

Ownership Emissionshaus<br />

GmbH, Hamburg<br />

Treuhänder<br />

Ownership Treuhand GmbH,<br />

Hamburg<br />

Auszahlungen an die Gesellschafter<br />

Es sind Auszahlungen exklusive Veräußerungserlöse<br />

von 6% p.a. (anteilig 3%)<br />

für das Jahr 2008 (taggenaue Berechnung),<br />

anteilig bezogen auf Einzahlungshöhe<br />

(ohne Agio) und -zeitpunkt, bis<br />

auf 18% p.a. im Jahr 2023 steigend,<br />

bezogen auf das Kommanditkapital des<br />

Investors, vorgesehen. Es wird unterstellt,<br />

dass das Kommanditkapital am<br />

30.06.2008 zu 100% gezeichnet und eingezahlt<br />

ist. Es ist beabsichtigt, die Auszahlungen<br />

an die Investoren halbjährlich<br />

vorzunehmen. Der Verkauf des Schiffes<br />

ist für das Jahr 2023 geplant.<br />

Zahlstelle/Prospektherausgeber ist<br />

der Emittent:<br />

<strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong><br />

GmbH&Co. KG<br />

Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee<br />

Veräußerungserlös<br />

Der Nettoveräußerungserlös des Schiffes<br />

ist mit 35%, bezogen auf den Baupreis<br />

laut Bauvertrag (inkl. Währungsklausel)<br />

zzgl. der kalkulierten bzw. vertraglich<br />

vereinbarten, Nebenkosten (Bauaufsicht,<br />

Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />

und Bauzeitzinsen) prognostiziert. Zusätzlich<br />

sind ggf. die Vorabgewinne für<br />

die Initiatoren/Reeder in Höhe von max.<br />

7,5% des Bruttoveräußerungserlöses<br />

zu berücksichtigen (gemäß §12 Ziff. 2<br />

des Gesellschaftsvertrages). Diese Vergütung<br />

fällt jedoch nur bei Erreichen<br />

einer durchschnittlichen Vorsteuerrendite<br />

von 8% 1 über die Gesamtfondslaufzeit<br />

für den Investor an, was nach<br />

vorliegender Prognoserechnung nicht<br />

zutrifft.<br />

Haftung<br />

Der Investor beteiligt sich als Kommanditist.<br />

Somit ist seine Haftung grundsätzlich<br />

auf die Höhe der Beteiligung<br />

beschränkt. Für den Fall erhaltener Auszahlungen<br />

kann unter bestimmten Umständen<br />

die Haftung in dieser Höhe<br />

wieder aufleben.<br />

Platzierungsgarantie<br />

In Höhe des zur Zeichnung verfügbaren<br />

Kommanditkapitals liegt eine Platzierungsgarantie<br />

vor, die zu je 50% durch<br />

die Ownership Emissionshaus GmbH<br />

und die Reederei O. Marten GmbH&<br />

Co. KG gestellt wird.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Die Mittelverwendungskontrolle erfolgt<br />

auf der Grundlage eines entsprechenden<br />

Mittelverwendungskontrollvertrages<br />

durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.<br />

Abwicklung<br />

Die Mindestbeteiligungssumme (Erwerbspreis)<br />

beträgt € 15.000 zzgl. 5%<br />

Agio. Höhere Zeichnungssummen müssen<br />

durch 1.000 teilbar sein.<br />

Das gezeichnete Kommanditkapital wird<br />

zu 100% zzgl. 5% Agio nach Beitritt und<br />

Aufforderung durch die Treuhänderin<br />

fällig.<br />

Die Zahlungen sind an folgendes Mittelverwendungskonto<br />

der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong><br />

GmbH&Co. KG zu leisten:<br />

Kontonummer: 101 4488 010<br />

Kreditinstitut: Bremer Landesbank<br />

Bankleitzahl: 290 500 00<br />

In Anlehnung an §9 Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz<br />

wird der Verkaufsprospekt<br />

einen Werktag vor dem öffentlichen<br />

Angebot und somit dem Vertrieb<br />

dieser Beteiligung veröffentlicht. Das<br />

Angebot endet mit der Vollplatzierung<br />

(längstens bis zum 31.12.2009)<br />

Die Zeichnung von Anteilen ist bis zur<br />

Vollplatzierung des Kapitals möglich;<br />

diese tritt aufgrund der vorliegenden<br />

Platzierungsgarantie spätestens am<br />

31.12.2009 ein. Eine für die Zeichnung<br />

oder den Erwerb der Vermögensanlage<br />

vorgesehene First und die Möglichkeit,<br />

diese vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen,<br />

Anteile oder Beteiligungen zu<br />

kürzen, besteht nicht.<br />

1 Berechnet nach der Methode des internen Zinsfußes.<br />

(Diese Methode ist nicht geeignet, verschiedene Kapitalanlagen zu vergleichen und kann nur mit detaillierten finanzmathematischen Kenntnissen<br />

verstanden werden [siehe Glossar Kapitel 10, Seite 94])


Mit der Beteiligung verbundene Kosten<br />

des Investors<br />

Neben ihren Kommanditeinlagen haben<br />

die beitretenden Investoren gemäß §3<br />

Ziff. 5 des Gesellschaftsvertrages ein<br />

Agio in Höhe von 5% der gezeichneten<br />

Einlage zu leisten.<br />

Weitere Leistungen durch die Gesellschafter<br />

sind nicht vorgesehen. Eine<br />

Nachschusspflicht ist im Gesellschaftsvertrag<br />

nicht vereinbart.<br />

Rückständige Zahlungen der Investoren<br />

sind gegenüber der Beteiligungsgesellschaft<br />

mit 1% pro Monat zu verzinsen.<br />

Die Geltendmachung eines weitergehenden<br />

Verzugsschadens bleibt der Beteiligungsgesellschaft<br />

vorbehalten.<br />

Im Fall der Veräußerung der Einlage entstehen<br />

dem Investor zusätzliche Kosten.<br />

Die Kosten für die zulässige Veräußerung<br />

seiner Einlage trägt der Investor<br />

selbst. Die Höhe der Kosten ist zum<br />

jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.<br />

Die Kosten für das treuhänderische Halten<br />

von Kommanditeinlagen durch die<br />

Ownership Treuhand GmbH, für die Verwaltung<br />

des Fondskapitals und für die<br />

Betreuung der Kommanditisten trägt<br />

die Beteiligungsgesellschaft.<br />

Es sei darauf hingewiesen, dass dem Investor jedoch im Rahmen seiner Beteiligung<br />

an der Gesellschaft über die o.g. Kosten von Seiten der Beteiligungsgesellschaft<br />

hinaus insbesondere folgende weitere Kosten entstehen können:<br />

Kosten im Rahmen der Überweisung der Einlage,<br />

Notargebühren für die Unterschriftsbeglaubigung im Rahmen der<br />

direkten Eintragung des Investors in das Handelsregister, abhängig von<br />

der Beteiligungshöhe; zur Zeit in Höhe von maximal € 130 gemäß §§45 I,<br />

32 I Kostenordnung (KostO),<br />

Zinsen und Gebühren bei Fremdfinanzierung der Kommanditeinlage,<br />

Reisekosten im Rahmen von Gesellschafterversammlungen,<br />

Beratungskosten (Steuerberater, Finanzdienstleister, Rechtsanwalt etc.),<br />

Kosten für den Fall der Veräußerung der Einlage durch den Investor<br />

(insbesondere Maklergebühren, Kosten für die Löschung aus dem<br />

Handelsregister und ggf. bei Fremdfinanzierung der Anlage mögliche<br />

Vorfälligkeitsentschädigungen seitens der anteilsfinanzierenden Bank).<br />

Die Höhe der Kosten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.<br />

Dem Investor entstehen darüber hinaus keine weiteren, mit dem Erwerb, der<br />

Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbundene, Kosten.<br />

Die Prospektverantwortliche Ownership Emissionshaus GmbH erhält unter der<br />

Annahme des prospektierten Emissionsvolumens von T€ 6.200 Vergütungen für<br />

Vertriebsleistungen, Agio, Platzierungsgarantievergütung sowie Zuweisung von<br />

Vorabgewinnen für Konzeption, Aufbereitung wirtschaftlicher Rahmendaten, Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

in Höhe von insgesamt € 1.610.000. Darüber hinaus<br />

erhält sie einen Vorabgewinn von max. 5% auf den sich aus dem Verkauf oder<br />

der Versicherungsentschädigung ergebenden Bruttoerlös, sofern die Investoren<br />

bis zum Verkauf oder Totalverlust des Schiffes eine durchschnittliche Vorsteuerrendite<br />

von mindestens 8% erzielt haben (siehe §12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die Ownership Treuhand GmbH erhält für die Einrichtung der Treuhandverwaltung<br />

sowie für den Mehraufwand an Dienstleistungen während der Investitionsphase<br />

eine Vergütung von insgesamt T€ 65.<br />

Dingliche Belastungen des Anlageobjektes<br />

Die Aufnahme von Finanzkrediten zur Finanzierung des Schiffes erfolgt bei der<br />

Einschiffsgesellschaft. Die Besicherung der Kredite erfolgt im Wesentlichen durch<br />

Eintragung von Schiffshypotheken im Seeschiffsregister. Die Einlagen der Investoren<br />

werden somit nicht belastet.<br />

9<br />

Weder den Prospektverantwortlichen bzw. den Gründungsgesellschaftern des<br />

Emittenten, noch den Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten, noch der<br />

Treuhandgesellschaft, dem Mittelverwendungskontrolleur, noch sonstigen Personen<br />

stand und steht weder das Eigentum, noch eine dingliche Berechtigung am<br />

Anlageobjekt zu (siehe auch Seite 72 ff.).


2. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

Rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen<br />

Bezüglich des Anlageobjektes (Anlageobjekt ist das <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong>) bestehen<br />

keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten,<br />

auch nicht im Hinblick auf das Anlageziel.<br />

Behördliche Genehmigungen<br />

Sämtliche für den Einsatz des Seeschiffes zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

erforderlichen Genehmigungen liegen vor.<br />

Übertragung und Handelbarkeit der Einlagen<br />

Die vollständige oder teilweise Übertragung der Kommanditeinlagen unter Lebenden<br />

ist nur mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin möglich,<br />

die diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern darf. Die Übertragung<br />

von Anteilen darf nur mit Wirkung auf den Beginn oder das Ende eines Quartals<br />

erfolgen. Generell kann eine Übertragung durch Veräußerung, Schenkung sowie<br />

Abtretung (jeweils vollständig oder teilweise) erfolgen. Für den Fall einer teilweisen<br />

Übertragung von Kommanditanteilen müssen die beim Übertragenden verbleibenden<br />

bzw. beim Erhaltenden entstehenden Kommanditanteile mindestens € 5.000<br />

betragen und durch 1.000 teilbar sein. Die Übertragung einer von der Treuhänderin<br />

gehaltenen Kommanditeinlage ist nur zusammen mit der Übertragung der Rechte<br />

und Pflichten aus dem hierneben geschlossenen Treuhand- und Dienstleistungsvertrag<br />

möglich und bedarf grundsätzlich der Zustimmung. Die Treuhandgesellschaft<br />

darf diese Zustimmung jedoch nur aus wichtigem Grund verweigern. Auf die Ausführungen<br />

zur Fungibilität der Anteile auf Seite 15 und 20 sowie auf die in §14 des<br />

Gesellschaftsvertrages enthaltenen Angaben (Seite 87) wird verwiesen.<br />

10<br />

Da es sich bei einer Schiffsbeteiligung um eine Beteiligung handelt, für die kein<br />

öffentlicher Markt existiert und da die Preise für die Anteile nicht auf die Höhe des<br />

ursprünglichen Kaufpreises festgeschrieben sind, sondern sich deren Wert je nach<br />

Erfolg der Beteiligungsgesellschaft sowie nach Angebot und Nachfrage auf dem<br />

Sekundärmarkt entwickelt, ist die freie Handelbarkeit der Vermögensanlagen eingeschränkt.<br />

Diesbezüglich wird auf die Ausführungen zur Fungibilität der Anteile<br />

auf Seite 15 und 20 verwiesen.<br />

Laufzeit<br />

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Eine ordentliche Kündigung<br />

ist erstmals zum 31.12.2023 möglich.


Das SCHIFF<br />

Schiffsname<br />

Schiffstyp<br />

Baujahr<br />

Containerstellplatzkapazität<br />

Containerstellplatzkapazität<br />

14 t-homogen<br />

Tragfähigkeit<br />

Übernahme<br />

Bauwerft<br />

Kaufpreis<br />

Vertragsreeder<br />

Charterer<br />

Festlaufzeit<br />

Brutto-Charterrate während<br />

der Festlaufzeit<br />

Prognostizierte Charterraten<br />

nach Festlaufzeit<br />

Langfristige Finanzierung in €<br />

Prognostizierte Zinsen für das<br />

Schiffshypothekendarlehen<br />

<strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong><br />

Containerschiff<br />

2007<br />

704 TEU, davon 232 unter Deck<br />

413 TEU<br />

8.200 tdw<br />

25.10.2007<br />

Yang Fan Group Co. Ltd., Zhoushan,<br />

Volksrepublik China<br />

US-$ 9.100.000 zzgl. € 6.310.000<br />

Reederei O. Marten GmbH&Co. KG,<br />

Groß Wittensee (Büro Eckernförde)<br />

TS Lines Limited, Hong Kong<br />

ab 01.11.2007 für 12 Monate (+/– 30 Tage)<br />

US-$ 9.500,00 pro Tag abzügl. 2,5% Kommission<br />

Bis Ende 2008 US-$ 9.500 pro Tag abzügl.<br />

2,5% Kommission;<br />

ab 2009 netto US-$ 9.700 pro Tag;<br />

ab 2010 netto US-$ 9.900 pro Tag;<br />

ab 2011 netto US-$ 10.000 pro Tag durchgehend<br />

bis zum Ende der Fondslaufzeit.<br />

Schiffshypothekendarlehen € 9.000.000,00<br />

5,75 % p.a. bis Ende 2007;<br />

ab dem Jahr 2008 5,0% p.a.;<br />

ab dem Jahr 2012 6,0% p.a. bis zum Ende<br />

der Fondslaufzeit<br />

G0830<br />

11


3. RISIKEN IM ÜBERBLICK<br />

3<br />

Kapitel<br />

Das folgende<br />

zeigt die allgemeinen<br />

und speziellen Risiken einer<br />

Schiffsbeteiligung auf.<br />

13


Spezielle RISIKEN<br />

14<br />

3. 1 Allgemein<br />

Die Prognosen in diesem Prospekt sind<br />

keine Zukunftsvoraussagen, sondern<br />

Schätzungen zukünftiger Entwicklungen<br />

auf der Basis aktueller Erwartungen. Die<br />

angebotene Beteiligung beinhaltet jedoch<br />

– wie jede Schiffsbeteiligung –<br />

unternehmerische Risiken durch Veränderungen<br />

des Umfelds: Insbesondere<br />

die wirtschaftliche Entwicklung, der<br />

Frachtmarkt, die Betriebskosten und die<br />

Zinsschwankungen beeinflussen das<br />

Ergebnis der Beteiligung. Kommt es bei<br />

einem oder mehreren dieser Faktoren<br />

zu einer sehr ungünstigen Entwicklung,<br />

ist ein Totalverlust der Einlage möglich.<br />

Eine Gewährleistung für eine Verzinsung<br />

oder Rückzahlung der Vermögensanlage<br />

durch eine juristische Person oder<br />

Gesellschaft wurde nicht übernommen.<br />

2 Spezielle Risiken<br />

3.<br />

Folgende Übersicht stellt die wesentlichen<br />

mit einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

<strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH<br />

&Co. KG verbundenen Risiken dar.<br />

Persönliche Anteilsfinanzierung<br />

Ein zur Finanzierung der Einlage aufgenommenes<br />

Darlehen kann aufgrund<br />

von finanziellen Engpässen auf Ebene<br />

des Gesellschafters nicht zurückgezahlt<br />

werden. Der Kapitalgeber verwertet<br />

gegebene Sicherheiten (ggf.<br />

auch die Beteiligung an der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M.<br />

<strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG).<br />

Der Totalverlust der Einlage tritt ein.<br />

Der Kapitalgeber verlangt als Ausgleich<br />

für die verlorene, als Sicherheit an ihn<br />

abgetretene Beteiligung neue Sicherheiten.<br />

Haftung<br />

Gemäß §171 Abs. 1 HGB haftet ein<br />

Kommanditist den Gläubigern der Gesellschaft<br />

bis zur Höhe seiner Einlagen<br />

unmittelbar; die Haftung ist ausgeschlossen,<br />

soweit die Einlagen geleistet<br />

sind.<br />

Soweit ein Kommanditist Gewinnanteile<br />

entnimmt, während sein Kapitalanteil<br />

durch Verlust oder frühere Entnahmen<br />

unter den Betrag der geleisteten<br />

jeweiligen Einlage herabgemindert<br />

ist, oder soweit durch die Entnahme<br />

der Kapitalanteil unter den bezeichneten<br />

Betrag herabgemindert wird,<br />

lebt die Haftung bei dieser Beteiligung<br />

in entsprechender Höhe wieder auf<br />

(§172 Abs. 4 HGB) und sind ggf. erhaltene<br />

Auszahlungen wieder zurückzuzahlen.<br />

Es besteht außerdem das Risiko,<br />

das die begrenzte Kommanditistenhaftung<br />

bei Rechtsstreitigkeiten im<br />

Ausland nicht anerkannt wird.<br />

Mehrheitsbeschluss<br />

Da gewisse Entscheidungen eine Abstimmung<br />

unter den Investoren erfordern,<br />

können für den Investor, welcher<br />

sich in der Minderheitsposition befindet,<br />

wirtschaftliche und steuerliche<br />

Nachteile eintreten.<br />

Übergabe des Schiffes<br />

Bei Übergabe des Schiffes liegen versteckte<br />

Mängel vor, die den Wert des<br />

Schiffes negativ beeinträchtigen.<br />

Charterraten<br />

Während und nach Ablauf der Festchartervereinbarung<br />

sind z.B. durch den<br />

Ausfall des Charterers oder aufgrund<br />

gesunkener Frachtraten niedrigere<br />

Charterraten möglich. Darüber hinaus<br />

besteht das Risiko der Nichtzahlung<br />

vereinbarter Charterraten. Eine Verringerung<br />

der Chartereinnahmen könnte<br />

zur Folge haben, dass Tilgungen und<br />

Auszahlungen nicht plangemäß oder<br />

nicht in vorgesehener Höhe getätigt<br />

werden können. Im Zuge einer besonders<br />

kritischen Entwicklung ist eine<br />

Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit<br />

der Beteiligungsgesellschaft möglich.<br />

Bonitäts- und Vertragserfüllungsrisiko<br />

Es besteht das Risiko, dass sowohl<br />

Initiatoren als auch beitretende Investoren<br />

und/oder sonstige Vertragspartner<br />

ihren jeweiligen Pflichten gegenüber<br />

der Beteiligungsgesellschaft aufgrund<br />

von Zahlungsschwierigkeiten<br />

oder aus sonstigen Gründen nicht, nicht<br />

fristgerecht oder unvollständig nachkommen.<br />

Dies könnte negative Auswirkungen<br />

auf die geplanten Auszahlungen<br />

und auf die Werthaltigkeit der<br />

Beteiligungsgesellschaft insgesamt<br />

haben.<br />

Zinsentwicklung<br />

Die Zinsen für das Schiffshypothekendarlehen<br />

wurden unter der Berücksichtigung<br />

der Konvertierung von Darlehensteilen<br />

in zinsgünstige Währungen<br />

kalkuliert. Es besteht das Risiko, dass<br />

aufgrund ungünstiger Zinsentwicklungen<br />

der Mischzinssatz über dem geplanten<br />

Zinssatz liegt. Höhere Zinsaufwendungen<br />

als prognostiziert verschlechtern<br />

die Ertragslage der Gesellschaft.


3. RISIKEN IM ÜBERBLICK<br />

Wechselkurse<br />

Im Falle von nicht währungskongruenten<br />

Einnahmen und Ausgaben besteht<br />

das Risiko, dass sich die Vermögens-<br />

und Ertragslage der Gesellschaft<br />

verschlechtert. Für die laufende Fondskalkulation<br />

wurde die Umrechnung<br />

der in US-Dollar vereinbarten oder kalkulierten<br />

Beträge (Charterraten, Schiffsbetriebskosten)<br />

auf Basis eines durchschnittlichen<br />

Wechselkurses von 1,45<br />

US-Dollar vorgenommen. Sollte sich<br />

der Wechselkurs nachhaltig schlechter<br />

entwickeln als prognostiziert, stünde<br />

weniger Liquidität für die prognosegemäß<br />

in Euro anfallenden Kosten<br />

(Verwaltung, Kapitaldienste) sowie die<br />

Auszahlungen zur Verfügung. Bei Konvertierung<br />

von Teilen des Schiffshypothekendarlehens<br />

in nicht der Einnahmewährung<br />

entsprechende Währungen<br />

besteht zusätzlich ein Wechselkursrisiko<br />

hinsichtlich des Kurses dieser<br />

Währungen zueinander. Bei ungünstigen<br />

Wechselkursen besteht die<br />

Möglichkeit, dass Auszahlungen nicht<br />

plangemäß geleistet werden können.<br />

Schiffsbetriebskosten<br />

Es besteht das Risiko der Überschreitung<br />

der kalkulierten Kosten aufgrund<br />

von Havarien, Preissteigerungen oder<br />

außerplanmäßigen Reparaturen. Steigen<br />

die Kosten über das geplante<br />

Niveau, wirkt sich dies negativ auf das<br />

Betriebsergebnis aus. Im Zuge einer<br />

besonders kritischen Entwicklung ist<br />

eine Überschuldung der Gesellschaft<br />

möglich. Die kalkulierten Personalkosten<br />

basieren maßgeblich auf der Erteilung<br />

der Genehmigung nach §7 Flaggenrechtsgesetz<br />

zur Führung einer ausländischen<br />

Flagge (Zweitregister). Sollte<br />

der Einsatz unter deutscher Flagge<br />

erforderlich sein, so könnten sich<br />

die Schiffsbetriebskosten erhöhen.<br />

Versicherungen<br />

Nicht alle denkbaren Risiken sind versicherbar,<br />

deshalb ist ein Totalverlust<br />

theoretisch möglich.<br />

Prämien können höher als angenommen<br />

ausfallen und ein versichertes<br />

Risiko könnte nicht durch die Versicherung<br />

reguliert werden.<br />

Auszahlungsrisiko<br />

Ein gesetzlicher oder vertraglicher<br />

Anspruch auf Auszahlungen an Investoren<br />

besteht ohne einen entsprechenden<br />

Gesellschafterbeschluss nicht.<br />

Verläuft die wirtschaftliche Entwicklung<br />

schlechter als erwartet, sinken<br />

die Auszahlungsbeträge unter die prospektierten<br />

Werte oder entfallen gänzlich.<br />

Verkauf<br />

Der Verkaufspreis des Schiffes am<br />

Ende des Planungshorizontes ist nicht<br />

vorhersehbar, da er wesentlich von<br />

der Marktlage und dem Zustand des<br />

Schiffes abhängt. Der ursprüngliche<br />

Bau-/Kaufpreis des Schiffes bietet<br />

dabei nur eine beschränkte Prognosebasis.<br />

Korrelieren negative Werte aller<br />

Parameter, kann der Verkaufserlös in<br />

Euro wesentlich geringer ausfallen als<br />

prospektiert, was zu einer niedrigeren<br />

Schlusszahlung oder sogar zu deren<br />

Ausfall führen kann. Daneben können<br />

bei einem Verkauf während ggf. bestehenden<br />

Zinsfestschreibungsperioden<br />

Vorfälligkeitsentschädigungen<br />

anfallen.<br />

Steuerliche Aspekte<br />

Es besteht das Risiko von Änderungen<br />

der steuerlichen Rahmenbedingungen<br />

und deren Auslegung. Besonderen<br />

Einfluss auf das steuerliche Konzept<br />

hätte insbesondere eine Änderung<br />

der Tonnagesteuer. Der Verlust<br />

der Gewinnermittlung nach Maßgabe<br />

der Tonnagesteuer kann zu einer Versteuerung<br />

der „herkömmlichen Gewinne<br />

und damit zu einer höheren Steuerbelastung<br />

für den Investoren führen.<br />

Auf Ebene der Gesellschaft würde eine<br />

höhere Gewerbesteuer die Liquiditätslage<br />

belasten.<br />

Fungibilität der Anteile<br />

Bei den angebotenen Anteilen handelt<br />

es sich um eine Beteiligung, für die<br />

ein geregelter öffentlicher Markt nicht<br />

existiert. Die Preise für Anteile sind<br />

nicht auf die Höhe des ursprünglichen<br />

Kaufpreises festgeschrieben, denn<br />

der Wert der Anteile entwickelt sich<br />

je nach Erfolg der Beteiligungsgesellschaft<br />

sowie Angebot und Nachfrage<br />

auf dem Sekundärmarkt. Bei vorzeitigem<br />

Verkaufswunsch kann der Nachweis<br />

von Kaufinteressenten nicht gewährleistet<br />

werden. Die Investition ist<br />

nicht empfehlenswert für Personen,<br />

die darauf angewiesen sind, sich ohne<br />

Bewertungsabschläge kurzfristig von<br />

ihren Beteiligungen trennen zu können.<br />

Aufgrund aktueller steuerlicher Diskussionen<br />

besteht die Möglichkeit, dass<br />

bei einem Weiterverkauf der Beteiligung<br />

der Gewinn aus der Veräußerung<br />

der Steuerpflicht unterstellt wird. Mögliche<br />

Vermittlungskosten mindern den<br />

Verkaufserlös.<br />

Finanzierung<br />

Die Gesamtinvestition der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist zu ca. 58% fremdfinanziert.<br />

Damit wirken sich Abweichungen<br />

von den prospektierten Einnahmen<br />

und Ausgaben stärker auf die Eigenkapitalrentabilität<br />

aus als bei einer geringeren<br />

Fremdfinanzierungsquote.<br />

Sollten Darlehen nicht bedient werden,<br />

kann das Kreditinstitut bestehende<br />

Sicherheiten, auch das <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M.<br />

<strong>Autumni“</strong> Schiff selber, verwerten.<br />

Dies kann zum Verlust der Kommanditeinlage<br />

führen.<br />

Es besteht das Risiko der Nichtplatzierung<br />

des Eigenkapitals durch (teilweisen)<br />

Ausfall der Platzierungsgaranten<br />

was eine Liquidierung der Einschiffsgesellschaft<br />

zur Folge haben könnte.<br />

Bei nicht planmäßiger Einzahlung des<br />

Eigenkapitals besteht das Risiko erhöhter<br />

Zinsen durch weitere Inanspruchnahme<br />

einer Zwischenfinanzierung<br />

wenn die zusätzlichen Zinsen die reduzierten<br />

Auszahlungen übersteigen.<br />

15


Rückabwicklung<br />

Bei Nichtplatzierung des Eigenkapitals der Beteiligungsgesellschaft, verbunden mit<br />

dem (teilweisen) Ausfall des Platzierungsgaranten, besteht das Risiko der Rückabwicklung<br />

der Vermögensanlage. Ein Anspruch auf Rückzahlung des eingezahlten<br />

Kapitals zzgl. Agio oder auf Erstattung weiterer Kosten des Investors besteht dabei<br />

nicht.<br />

Maximales Risiko/Totalverlustrisiko<br />

Kommt es bei einem oder mehreren der oben genannten Faktoren zu einer ungünstigen<br />

Entwicklung, so ist ein Totalverlust der Einlage inklusive Agio möglich. Zusätzlich<br />

hat der Investor Steuerzahlungen sowie Kapitaldienste für eine gegebenenfalls<br />

aufgenommene Anteilsfinanzierung zu tragen.<br />

Neben den hier genannten sind dem Anbieter keine weiteren wesentlichen<br />

Risiken bekannt.<br />

Klassifizierung der Risiken<br />

Die folgende Übersicht stellt die Untergliederung der vorgenannten wesentlichen<br />

Risiken nach dem Grad ihrer möglichen Auswirkung übersichtlich dar.<br />

16<br />

So wird unterschieden in:<br />

nur prognosegefährdende Risiken (Risiken die zu einer schwächeren Prognose<br />

führen können);<br />

anlagegefährdende Risiken (Risiken, die entweder die Anlageobjekte oder die<br />

gesamte Vermögensanlage gefährden und damit zu einem teilweisen oder<br />

vollständigen Verlust der gesamten Zeichnungssumme führen können) und<br />

darüberhinausgehende anlegergefährdende Risiken (Risiken, die nicht nur zu<br />

einem Verlust der gesammten Zeichnungssumme führen können, sondern<br />

auch das weitere Vermögen des Investors gefährden).<br />

Die Risikokategorien bauen hinsichtlich ihrer Auswirkung aufeinander auf. So erfüllen<br />

anlagegefährdende Risiken auch die Kategorie „prognosegefährdend“, sowie<br />

anlegergefährdende Risiken die Kategorien „prognosegefährdend“ und „anlagegefährdend“.<br />

Je nach Grad der Ausprägung (Dauer, Stärke der negativen Entwicklung) können<br />

die prognosegefährdenden Risiken auch anlagegefährdend wirken.


3. RISIKEN IM ÜBERBLICK<br />

RISIKOKLASSIFIZIERUNG<br />

Risiko<br />

Prognosegefährdend<br />

Anlagegefährdend<br />

Anlegergefährdend<br />

Mehrheitsbeschluss<br />

■<br />

Charterraten<br />

■<br />

Zinsentwicklung<br />

■<br />

Wechselkurse<br />

■<br />

Schiffsbetriebskosten<br />

■<br />

Auszahlungsrisiko<br />

■<br />

Verkauf<br />

■<br />

Steuerliche Aspekte<br />

■<br />

Übergabe des Schiffes<br />

■<br />

Versicherungen<br />

■<br />

Finanzierung<br />

■<br />

Bonitäts- und Vertragserfüllungsrisiko<br />

Rückabwicklung<br />

■<br />

■<br />

17<br />

Persönliche Anteilsfinanzierung<br />

■<br />

Haftung<br />

■<br />

Fungibilität der Anteile<br />

■<br />

Maximales Risiko/<br />

Totalverlustrisiko<br />

■<br />

G0780<br />

Bis zum Datum der Prospektaufstellung sind alle wesentlichen Risiken genannt.


4<br />

Eine Schiffsbeteiligung<br />

ist eine unternehmerische<br />

Investition, die umfangreiche<br />

Chancen bietet.<br />

18


4. CHANCEN IM ÜBERBLICK<br />

19


4. CHANCEN IM ÜBERBLICK<br />

Spezielle CHANCEN<br />

Übergabe des Schiffes<br />

4. 1 Allgemein<br />

Charterraten<br />

Im Fall einer günstigeren wirtschaftlichen<br />

Entwicklung bieten sich unternehmerische<br />

Chancen, höhere als die prognostizierten<br />

Ergebnisse zu realisieren.<br />

2 Spezielle Chancen<br />

4.<br />

Folgende Übersicht stellt die der Beteiligung<br />

zugrunde liegenden Chancen dar.<br />

Zinsentwicklung<br />

Wechselkurse<br />

Schiffsbetriebskosten<br />

Versicherungen<br />

Auszahlungen an Investoren<br />

Verkauf<br />

Steuerliche Aspekte<br />

Fungibilität der Anteile<br />

20<br />

Finanzierung


Chancen<br />

Anmerkungen<br />

Die Übergabe des Schiffes erfolgt ohne offensichtliche<br />

Mängel.<br />

Nach Ablauf der Festchartervereinbarungen sind höhere<br />

als die angenommenen Charterraten möglich.<br />

Niedrigere Zinsaufwendungen als die prognostizierten verbessern<br />

die Ertragslage der Gesellschaft.<br />

Der Abschluss von Charter- und Darlehensverträgen oder<br />

anderen Rechtsgeschäften in anderen Währungen bietet<br />

eine Chance bei einem günstigen Kursverlauf zum Euro.<br />

In der Betriebsphase verändert sich dadurch die Liquidität<br />

positiv, die dann für Auszahlungen und/oder Sondertilgungen<br />

verwendet werden kann.<br />

Es besteht die Chance der Unterschreitung der kalkulierten<br />

Kosten.<br />

Versicherungsprämien können geringer als kalkuliert ausfallen<br />

und wirken damit kostenentlastend.<br />

Kommt es zu einer positiveren als der unterstellten Entwicklung,<br />

sind aufgrund des besseren Betriebsergebnisses<br />

höhere Auszahlungen und/oder Tilgungen als geplant möglich.<br />

Ein höherer als der kalkulierte Veräußerungserlös erhöht<br />

die Schlussauszahlung.<br />

Eine Senkung der Steuersätze wirkt sich positiv auf die<br />

Einkünfte nach Steuern der Beteiligten aus.<br />

Fondsanteile sind in der Regel übertragbar.<br />

Im Falle des Ausfalls eines oder mehrerer Kreditinstitute<br />

stehen andere Banken mit besseren Konditionen zur Verfügung.<br />

Das <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> wurde von einer erfahrenen Werft unter<br />

der Aufsicht einer Klassifikationsgesellschaft und der Bauinspektion<br />

gebaut.<br />

Während der zwölf monatigen Festcharter (+/– 30 Tage) wurde eine<br />

Charterrate von US-$ 9.500,00 pro Tag abzügl. einer 2,5%igen<br />

Kommission vereinbart. Bis Ende 2008 wurde mit einer Rate von<br />

US-$ 9.500,00 pro Tag abzügl. einer Kommission von 2,5% kalkuliert.<br />

Ab 2009 wurde mit einer Netto-Charterrate von US-$ 9.700,00 pro<br />

Tag; ab 2010 mit einer Netto-Charterrate von US-$ 9.900,00 pro<br />

Tag und ab 2011 mit einer durchgehenden Netto-Charterrate von<br />

US-$ 10.000,00 pro Tag kalkuliert.<br />

Variable Zinsvereinbarungen sichern immer den aktuellen Marktzins<br />

und ermöglichen vorzeitige Tilgungen.<br />

Die Gesellschaft wird ein aktives Währungsmanagement betreiben.<br />

Hierbei wird sie durch die Ownership Treuhand GmbH unterstützt.<br />

Die Schiffsbetriebskosten werden in der Kalkulation ab dem Jahr<br />

2009 um 2,5% p.a. gesteigert.<br />

Es wurden bzw. werden branchenübliche Versicherungen (mindestens<br />

Kasko-, Haftpflicht- und Frachtausfallversicherungen [„loss of<br />

hire“]) bezüglich der operativen Tätigkeit der Einschiffsgesellschaft (Betrieb<br />

des Schiffes) zu branchenüblichen Bedingungen abgeschlossen.<br />

Die liquiden Überschüsse eines Wirtschaftsjahres stehen den Kommanditisten<br />

als Auszahlungen zur Verfügung. Bei diesen Auszahlungen<br />

handelt es sich im steuerlichen Sinne um Entnahmen, daher<br />

sind diese nicht steuerpflichtig.<br />

Der Netto-Veräußerungserlös des Schiffes nach Abzug sämtlicher<br />

Vergütungen wurde für das Jahr 2023 mit T€ 4.715 in Euro kalkuliert.<br />

Die Einschiffsgesellschaft nimmt das Recht auf Option zur Tonnagesteuer<br />

von Beginn an wahr.<br />

OwnerShip wird Investoren, die ihren Anteil vorzeitig veräußern wollen,<br />

bei der Vermittlung von Interessenten gern behilflich sein. Eine<br />

Garantie für den Erlös kann jedoch nicht abgegeben werden.<br />

Die Schiffsfinanzierung ist von einer renommierten deutschen<br />

Geschäftsbank gewährt.<br />

21


5<br />

Die Ergebnisprognose<br />

stellt die wesentlichen<br />

Eckpunkte für den Investor<br />

dar.<br />

22


5. DIE ERGEBNISPROGNOSE FÜR DEN INVESTOR<br />

23


5.<br />

Die Ergebnisprognose für den Investor<br />

Der Berechnung zugrunde liegend ist<br />

die Entwicklung der prognostizierten<br />

Charterraten.<br />

Ab Übernahme im Jahr 2007 ist das<br />

<strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> ab dem 01.11.2007<br />

für zwölf Monate (+/–30 Tage) an TS<br />

Lines Limited., Hong Kong fest verchartert.<br />

Die Bruttocharterrate für diesen<br />

Zeitraum beträgt US-$ 9.500,00 pro Einsatztag<br />

abzgl. 2,5% Kommission. Ab<br />

Ablauf der Festcharter wird bis Ende<br />

2008 mit einer Bruttocharterrate in<br />

Höhe von US-$ 9.500,00 pro Einsatztag<br />

abzgl. 2,5% Kommission gerechnet.<br />

Für das Jahr 2009 wird mit einer<br />

Nettocharterrate von US-$ 9.700,00 pro<br />

Tag, für 2010 mit einer Nettocharterrate<br />

von US-$ 9.900,00 pro Einsatztag<br />

und ab 2011 bis zum Ende der Fondslaufzeit<br />

wird mit einer Nettocharterrate<br />

von US-$ 10.000,00 pro Einsatztag<br />

gerechnet.<br />

Die folgende Übersicht stellt kumuliert<br />

die wesentlichen Eckpunkte der Beteiligung<br />

für den Investor mit einem Beitritt<br />

im Jahr 2008 dar und ist rechnerisch<br />

aus den in diesem Prospekt dargestellten<br />

Prognoserechnungen abgeleitet. Die<br />

absoluten Werte für den Investor ergeben<br />

sich durch Bezugnahme der hier<br />

dargestellten prozentualen Werte auf<br />

die individuelle Beteiligungssumme.<br />

ÜBERSICHT DER ECKDATEN für Investoren (PROGNOSE) 1<br />

Jahr<br />

Einzahlung<br />

des Kommanditkapitals<br />

in %<br />

in % 2<br />

Steuerzahlungen<br />

Auszahlungen<br />

in %<br />

Davon aus<br />

Eigenkapitalrückzahlung<br />

in %<br />

Davon aus<br />

Gewinn<br />

in %<br />

Kapitalfluss<br />

in %<br />

Gebundenes<br />

Kapital<br />

in %<br />

2008<br />

–105,0 3 –0,07 3,0 (6,0) 4 3,0 (6,0) 4 –102,1 102,1<br />

2009<br />

–0,07 7,5 8,0 7,4 94,6<br />

2010<br />

–0,07 7,5 8,0 7,4 87,2<br />

2011<br />

–0,07 8,0 8,0 7,9 79,3<br />

2012<br />

–0,07 8,0 8,0 7,9 71,3<br />

2013<br />

–0,07 8,0 8,0 7,9 63,4<br />

2014<br />

–0,07 8,0 8,0 7,9 55,5<br />

2015<br />

–0,07 8,0 5,0 3,0 7,9 47,5<br />

2016<br />

–0,07 8,0 8,0 7,9 39,6<br />

2017<br />

–0,07 8,0 8,0 7,9 31,7<br />

24<br />

2018<br />

2019<br />

–0,07 8,0 8,0 7,9 23,7<br />

–0,07 9,0 9,0 8,9 14,8<br />

2020<br />

–0,07 9,0 9,0 8,9 5,9<br />

2021<br />

–0,07 9,0 9,0 8,9 – 3,1<br />

2022<br />

–0,07 9,0 9,0 8,9 – 12,0<br />

2023 5<br />

–0,07 95,6 96,0 95,6 – 107,5<br />

Gesamt<br />

–105,0 –1,12 213,6 55,0 159,0 107,5<br />

G0831<br />

1 Ggf. Rundungsdifferenzen.<br />

2 Unterstellt wird ein Steuersatz von 42% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag.<br />

3 Inkl. 5% Agio.<br />

4 Im Jahr 2008 wird eine Auszahlung von 6% p.a., bezogen auf Einzahlungshöhe und -zeitpunkt unterstellt. Dabei wird angenommen, dass das Emissionskapital am 30.06.2008 zu 100% gezeichnet und eingezahlt ist.<br />

5 Inkl. Verkauf des Schiffes.


5. DIE ERGEBNISPROGNOSE FÜR DEN INVESTOR<br />

25


26<br />

6. INVESTITIONSGRUNDLAGEN UND BETEILIGTE


6<br />

Bei einer Schiffsbeteiligung gibt es viele Partner.<br />

Von der Definition der Anforderungen über die<br />

Konstruktion, den Bau eines Schiffes bis zur Bereederung<br />

und zum Chartering sind viele Gewerke<br />

und Dienstleistungen für die Erschaffung sowie den<br />

reibungslosen Betrieb eines Schiffes notwendig.<br />

27


6. INVESTITIONSGRUNDLAGEN UND BETEILIGTE<br />

28<br />

1 Schiffe als unternehmerische Beteiligung<br />

6.<br />

Um eine Investitionsalternative umfassend zu prüfen, ist nicht allein die erwartete<br />

Rendite ausschlaggebend. Darüber hinaus gibt es weitere Faktoren, die in die<br />

Gesamtbeurteilung einfließen sollten. Nebenstehende Übersicht verdeutlicht die<br />

Merkmale von Schiffsbeteiligungen hinsichtlich ausgewählter Entscheidungsparameter.<br />

Schiffe als unternehmerische BETEILIGUNG<br />

Schiffe als unternehmerische Beteiligung lassen sich durch folgende<br />

Merkmale charakterisieren:<br />

Sachwert<br />

Im Gegensatz zu Aktien, Renten oder Investmentfonds unterliegen Schiffsbeteiligungen<br />

keinen täglichen Kursschwankungen. Im Vergleich zu Renten oder<br />

immateriellen Wirtschaftsgütern stellt ein Schiff einen realen Sachwert dar.<br />

Liquidität<br />

Dem Bedürfnis des Investors nach Liquidität wird durch die beabsichtigten<br />

regelmäßigen Barauszahlungen Rechnung getragen.<br />

Rendite<br />

Die Globalisierung der Märkte schreitet immer weiter voran. Dies gilt auch für<br />

die Produktionslogistik: Arbeitsteilung ist heute durch den Einsatz schneller<br />

Seeschiffe nicht länger an geografische Grenzen gebunden. Zusammen führt<br />

dies zu einem Nachfrageboom auf den Weltmeeren: 95% aller interkontinental<br />

transportieren Waren und Güter werden auf dem Seeweg transportiert.<br />

Die weltweit vorhandene Schiffstonnage reicht jedoch nicht aus, um die erwarteten<br />

Steigerungen des Ladungsaufkommens zu befriedigen. Alte Schiffe werden<br />

aus wirtschaftlichen Gründen in naher Zukunft verschrottet. Eine größere<br />

Nachfrage nach Schiffen ist die Folge. Die internationalen Werftkapazitäten<br />

sind darüber hinaus in erheblichem Umfang ausgelastet. Aus den genannten<br />

Gründen sollte eine angemessene Rendite erzielbar sein.<br />

Steuer<br />

Nach steuerlichen Kriterien ist eine Schiffsbeteiligung als Kapitalanlage ein<br />

sinnvolles Investment. Nahezu steuerfreie Auszahlungen durch sofortige Option<br />

zur Tonnagesteuer führen zu einer attraktiven Verzinsung nach Steuern.<br />

Die Investition in eine Schiffsbeteiligung ist für den Investor somit eine unternehmerische<br />

Beteiligung mit den auf Seite 12 ff. und den auf Seite 18 ff. aufgeführten<br />

Aspekten.<br />

6. 2 Investitionsvorteile<br />

Modernes, flexibles Schiff für den<br />

weltweiten Einsatz<br />

Das Schiff ist flexibel einsetzbar und<br />

dadurch von konjunkturellen Schwankungen<br />

einzelner Marktregionen weniger<br />

betroffen.<br />

Sicherheit durch Festcharter<br />

Für das <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> wurde ein<br />

Festchartervertrag mit einer Laufzeit von<br />

zwölf Monaten (+/–30 Tage) geschlossen.<br />

Das Schiff hat diese Beschäftigung<br />

bei TS Lines Lilited, Hong Kong,<br />

am 01.11.2007 aufgenommen. Dadurch<br />

besteht eine Einnahmesicherheit und<br />

somit eine feste Planungsgrundlage für<br />

den ersten Zeitraum.<br />

Hoher Substanzwert<br />

Die angebotene Beteiligung hat einen<br />

hohen Substanzwert von ca. 91% (Erläuterungen<br />

zur Berechnungsmethode<br />

sieheGlossar„Substanzwert“,Seite 101).<br />

Hohes Eigenengagement des Reeders<br />

Das Investoren-, Initiatoren- und Reedereikapital<br />

beträgt zusammen T€ 6.425.<br />

Davon übernimmt der Vertragsreeder<br />

oder diesem nahe stehende juristische<br />

oder natürliche Personen T€ 200, entsprechend<br />

etwa 3,1% bezogen auf das<br />

gesamte Eigenkapital. Damit besteht ein<br />

besonderer Anreiz zur gewinnorientierten<br />

Bewirtschaftung des Schiffes. Eine<br />

gute Pflege und Wartung führen in der<br />

Regel zu einer höheren Werterhaltung.<br />

Weitgehend steuerfreie Auszahlungen<br />

Die erfolgte, sofortige Option zur Tonnagesteuer<br />

bedeutet für die Auszahlungen<br />

der Einschiffsgesellschaft eine weitgehende<br />

Steuerfreiheit. Die Beteiligungssumme<br />

wird lediglich mit ca. 0,15%<br />

p.a. besteuert. Im Jahr 2008 wird eine<br />

Auszahlung von 6% p.a., bezogen auf<br />

Einzahlungshöhe und -zeitpunkt unterstellt.<br />

Dabei wird angenommen, dass<br />

das Emissionskapital am 30.06.2008


zu 100% gezeichnet und eingezahlt ist.<br />

Für das Jahr 2009 werden 7,5% p.a.<br />

prognostiziert diese steigern sich auf<br />

18% p.a. im Jahr 2023 (ohne Berücksichtigung<br />

des Verkaufserlöses). Es ist<br />

beabsichtigt, die Auszahlungen an die<br />

Investoren halbjährlich vorzunehmen.<br />

Veräußerungszeitpunkt<br />

Es ist ein früherer als der prospektierte<br />

Veräußerungszeitpunkt des Schiffes<br />

möglich. Dies führt zu einem schnelleren<br />

Kapitalrückfluss an die Investoren.<br />

Das Schiff<br />

Schiffsname<br />

<strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong><br />

Bauwerft<br />

Yang Fan Group Co. Ltd., Zhoushan, Volksrepublik China<br />

Baunummer<br />

2041<br />

Baujahr<br />

2007<br />

Besatzungsstärke<br />

15 Personen<br />

Register<br />

Liberia und Deutschland<br />

Flagge<br />

Liberia<br />

Länge über alles<br />

131,50 m<br />

3 Das Schiff<br />

6.<br />

Der Übersichtlichkeit halber sind zuerst<br />

die Schiffsdaten dargestellt. Im Anschluss<br />

erfolgt eine Beschreibung des<br />

Schiffes.<br />

Länge zwischen den Loten<br />

Breite<br />

Seitenhöhe bis Hauptdeck<br />

Max. Tiefgang<br />

(Sommerfreibord)<br />

Tragfähigkeit<br />

(Sommerfreibord)<br />

Brutto-/ Nettoraumzahl<br />

122,17 m<br />

19,20 m<br />

10,50 m<br />

7,65 m<br />

8.200 tdw<br />

7.170/3.068<br />

Dieses sehr leistungsfähige Containerschiff<br />

wurde in der Volksrepublik China<br />

gebaut und kann 704 TEU laden (davon<br />

232 unter Deck). Bei homogener Beladung<br />

mit 14 Tonnen pro TEU beträgt die<br />

Ladekapazität 398 TEU. Auf 118 Stellplätzen<br />

sind Kühlcontaineranschlüsse<br />

vorhanden.<br />

TEU-Kapazität<br />

TEU-14t homogen (IMO)<br />

Kühlcontainer- Anschlüsse<br />

Max. Betriebsgeschwindigkeit<br />

Bunkerverbrauch<br />

Schiffskräne<br />

Luken/Laderäume<br />

704 TEU (davon 232 unter Deck)<br />

398 TEU<br />

118<br />

17 kn<br />

ca. 25 Tonnen/Tag<br />

Bisher keine; Fundamente für Installation vorhanden<br />

Luke 1, 2, 3: je 25,20 x 16,00 m<br />

Zur Verbesserung der Manövriereigenschaften<br />

ist das Schiff mit einem leistungsfähigen<br />

410 kW Bugstrahlruder<br />

ausgestattet. Die starke MAK 7 M 43<br />

Hauptmaschine verleiht dem Schiff eine<br />

von den Charterern positiv bewertete<br />

Höchstgeschwindigkeit von ca. 17 kn.<br />

Das Schiff wird nach den Standards<br />

von Bureau Veritas klassifiziert.<br />

Gefahrgut<br />

Hauptmaschine<br />

Leistung Hauptmaschine<br />

Klassezeichen<br />

Hilfsmaschinen<br />

Bugstrahlruder<br />

Solas-II-2-Regel 19<br />

MAK 7 M 43<br />

6.300 kW 500 1/min<br />

BV I + HULL, MACH, Container ship<br />

(Solas II-2-Regel 19), unrestricted navigation,<br />

ICE, +AUT-U<strong>MS</strong>, SYS-NEQ-1, MON-SHAFT<br />

3 x 350 kW<br />

410 kW<br />

G0832<br />

29


6. INVESTITIONSGRUNDLAGEN UND BETEILIGTE<br />

4 Die Marktanalyse<br />

6.<br />

Es liegt eine Markteinschätzung vom 29.10.2007 des unabhängigen Sachverständigen<br />

Dipl.-Wirtsch. Ing. für Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft Michael Niefünd,<br />

26931 Elsfleth, vor, welche allgemeine Ausführungen zum Schiffsmarkt sowie<br />

Analysen unter anderem zur Flotte der Containerschiffe des Größensegmentes<br />

500–999 TEU enthält. Die nachfolgenden Ausführungen sind dieser Markteinschätzung<br />

entnommen.<br />

Aktuelle weltwirtschaftliche Entwicklung<br />

Die Wachstumsprognosen des Seeverkehres basieren auf dem anhaltenden Wachstum<br />

der Weltbevölkerung, weiteren Produktionsverlagerungen in Entwicklungsund<br />

Niedriglohnländer sowie der Wandlung von bisherigen Entwicklungs- und<br />

Schwellenländern zu Industrienationen mit den entsprechenden Veränderungen in<br />

den jeweiligen Außenhandelsstrukturen. Hier ist vor allem Südostasien zu nennen.<br />

Durch die immer intensivere ökonomische Verflechtung und internationale Arbeitsteilung<br />

der Länder kommt es zu einem permanent steigenden Güteraustausch im<br />

Zuge sich ändernder Produktionsprozesse. Außerdem spiegelt sich hier die Tatsache<br />

der enormen Verbilligung von Seetransporten wider.<br />

Nach dem Boom im Jahre 2000 wächst der Welthandel nunmehr seit 2004 ununterbrochen<br />

kräftig. Nach den aktuell veröffentlichten Ausblicken von OECD 1 und IWF 2<br />

wird damit gerechnet, dass sich das Wachstum der Weltwirtschaft weiter fortsetzt.<br />

Neben den fortgesetzt expansiven Volkswirtschaften in Asien tragen das anhaltende<br />

Wirtschaftswachstum in den USA, das anziehende Wachstum der Euro-Region<br />

sowie das moderate Wachstum in Japan zum überdurchschnittlichen, globalen<br />

Wachstum bei. Nach 4,9% und 5,4% Wachstum in den Jahren 2005 und 2006 erwartet<br />

der IWF in seiner aktuellen Prognose ein weltweites Wirtschaftswachstum<br />

von jeweils 4,9% in den Jahren 2007 und 2008.<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Prognosen in Übersicht:<br />

BIP-WACHSTUM ausgewählter Regionen/Länder in % (PROGNOSE)<br />

Jahr<br />

USA<br />

Euro-<br />

Länder<br />

Japan<br />

Mittel-/<br />

Osteuropa<br />

Lateinamerika<br />

China Indien Südkorea Welt<br />

gesamt<br />

30<br />

2003 2,5 0,8 1,4 4,8 2,4 10,0 7,3 3,1 4,0<br />

2004 3,9 2,0 2,7 6,6 6,0 10,1 7,8 4,7 5,3<br />

2005 3,2 1,4 1,9 5,5 4,6 10,4 9,2 4,2 4,9<br />

2006 3,3 2,6 2,2 6,0 5,5 10,7 9,2 5,0 5,4<br />

2007 1 2,2 2,3 2,3 5,5 4,9 10,0 8,4 4,4 4,9<br />

2008 1 2,8 2,3 1,9 5,3 4,2 9,5 7,8 4,4 4,9<br />

2008 – 2011 1 4,8<br />

G0783<br />

Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF), World Economic Outlook, New York, April 2007.<br />

1 Prognose.<br />

1 Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD), Economic Outlook Nr. 81, Mai 2007.<br />

2 Internationaler Währungsfonds (IWF), World Economic Outlook, New York, April 2007.


Entsprechend sieht der IWF auch die Aussichten für den Welthandel. Nach einem<br />

Wachstum des Welthandels in den Jahren 2005 und 2006 von 7,4% bzw. 9,2%<br />

gegenüber dem Vorjahr soll laut Prognose das Wachstum für das Jahr 2007 +7,0%<br />

und für 2008 +7,4% betragen.<br />

Insgesamt kann heute von einer weiteren Steigerung des weltweiten Transportbedarfs<br />

auf Seeschiffen – und insbesondere Containerschiffen – ausgegangen werden.<br />

Marktentwicklungen Containerverkehr<br />

Noch deutlich stärker als der Welthandel und der Welt-Seehandel wuchs in den vergangenen<br />

Jahren der internationale Containerverkehr. Seit Beginn der kommerziellen,<br />

internationalen ContainerSchiffahrt im Jahr 1966 hat dieses System einen ungebrochenen<br />

und sehr dynamischen Aufschwung erlebt. Für diese Entwicklung gibt<br />

es verschiedene Gründe. Die Hauptursache für den Erfolg des Systems Container<br />

im Seeverkehr ist, dass es die breite Vielfalt von Halb- und Fertigwaren mit unterschiedlichen<br />

Gewichten, Abmessungen und Verpackungen mittels Container vereinheitlicht<br />

und so die vergleichsweise schnelle und kostengünstige Be- und Entladung<br />

von Schiffen ermöglicht und über die damit verbundene Verkürzung der<br />

Hafenliegezeiten die Effizienz des Seeverkehrs deutlich gesteigert hat.<br />

Die dynamischste Region des Weltcontainerumschlags ist Asien. Im Jahre 2006<br />

wurden hier ca. 52,0% der Container bewegt, gefolgt von europäischen Häfen mit<br />

19,7%. Diese Entwicklung mit überdurchschnittlichem Wachstum wird sich fortsetzen.<br />

Clarkson Research prognostiziert für Asien bis Ende 2008 einen Anstieg<br />

auf 55,1%.<br />

Nachdem der Weltcontainerumschlag im Jahre 2006 mit ca. 10,4% zum fünften<br />

Male hintereinander zweistellig gewachsen ist, rechnet Clarkson Research auch<br />

für die nächsten zwei Jahre mit ähnlichen Wachstumsraten. Treibende Kräfte sind<br />

die asiatischen Staaten und hier besonders China. In den Jahren 2005 und 2006 ist<br />

die TEU-Kapazität bei Vollcontainerschiffen um 13,1% bzw. 16,5% gewachsen.<br />

Die Wachstumsraten der erwarteten Vollcontainerschiffs-Ablieferungen für die<br />

Jahre 2007 und 2008 liegen bei 15,6% bzw. 13,4% (ohne Verschrottungen).<br />

WELTWEITER CONTAINERU<strong>MS</strong>CHLAG nach Regionen 1996–2006,<br />

aktuelle PROGNOSE bis 2008<br />

31<br />

G0517<br />

Quelle: Daten basierend auf Clarkson Research Services Ltd., „Container Intelligence Monthly 10/2007“, London, sowie verschiedene frühere<br />

Jahrgänge<br />

1 Prognose.


6. INVESTITIONSGRUNDLAGEN UND BETEILIGTE<br />

Die Entwicklung des Containerverkehrs lässt sich anhand der Umschlagmengen<br />

der Containerhäfen weltweit nachvollziehen. So hat sich der weltweite Umschlag<br />

seit 1999 von schätzungsweise 205 Mio. TEU 1 auf ca. 420 Mio. TEU im Jahre 2006<br />

mehr als verdoppelt. Die aktuellen Schätzungen von Clarkson Research nehmen für<br />

2007 466 Mio. TEU und für 2008 513 Mio. TEU an. Für eine Abschwächung des<br />

Wachstums gibt es derzeit keinerlei Hinweise. Letztere Angabe wurde in Abbildung<br />

2 anschließend bis 2012 mit jeweils (vorsichtigen) 7% p.a. gesteigert, so dass<br />

für das Jahr 2012 ein Umschlag von ca. 672 Mio. TEU prognostiziert werden kann.<br />

Dies sind ca. 252 Mio. TEU mehr als 2006 umgeschlagen wurden und entspricht<br />

einem Wachstum von 60,1% innerhalb von sechs Jahren.<br />

WELTWEITER CONTAINERU<strong>MS</strong>CHLAG in den Häfen 1982–2006<br />

und PROGNOSE bis 2012 (in Mio. TEU)<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

44<br />

48 55 57 62 68 75 82 88 96 106 116 130 144 156 174 189 205 226 238 275 305 343 381 419 467 513 549 587 628 672<br />

1982<br />

1983<br />

1984<br />

1985<br />

1986<br />

1987<br />

1988<br />

1989<br />

1990<br />

1991<br />

1992<br />

1993<br />

1994<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007 1<br />

2008 1<br />

2009 1<br />

2010 1<br />

2011 1<br />

2012 1<br />

G0518<br />

Quelle: Daten basierend auf Clarkson Research Services Ltd., „Container Intelligence Monthly 10/2007“, London, verschiedene Jahrgänge<br />

Daten 1982–1995 aus: Drewry Shipping Consultants: Annual Container Market Review&Forecast 2000; eigene Berechnungen und Annahmen<br />

1 Prognose.<br />

32<br />

1 Standardcontainer mit einer Länge von 20 Fuß.


Die Datengrundlage der nachfolgenden Flottenanalyse bildet die monatlichen Fachpublikation<br />

Container Intelligence Monthly per Anfang September 2007 wurden<br />

insgesamt 4.208 Vollcontainerschiffe gezählt und ausgewertet. Die Untergliederung<br />

nach TEU-Größenklassen stellt sich wie folgt dar:<br />

CLARKSON CONTAINERSHIP REGISTER<br />

Schiffstypengruppen, Anzahl der Schiffe und prozentuale Verteilung<br />

Größenklasse<br />

Vollcontainerschiffe<br />

Kapazität der<br />

Größenklasse<br />

in TEU<br />

Anzahl der<br />

Schiffe<br />

Schiffe<br />

in % 1<br />

TEU-Kapazität<br />

TEU-<br />

(1.000 TEU) 1 Kapazität<br />

in % 1<br />

Feeder 100– 499 437 10,4 135,9 1,3<br />

Feedermax 500–999 762 18,1 556,5 5,4<br />

Handy 1.000–1.999 1.115 26,5 1.575,8 15,3<br />

Sub-Panamax 2.000–2.999 657 15,6 1.657,2 16,1<br />

Panamax 3.000–3.999 696 16,5 2.769,8 26,9<br />

Post-Panamax 4.000 + 541 12,9 3.605,6 35,0<br />

Summe 4.208 100,0 10.300,8 100,0<br />

G0784<br />

Quelle: Clarkson Research Services Ltd., „Container Intelligence Monthly 09/2007“, London, eigene Berechnungen.<br />

1 Ggf. Rundungsdifferenzen.<br />

Die Flotte dieser Schiffe im hier relevanten Größensegment wird im Vergleich zur<br />

Gesamt-Containerflotte unterdurchschnittlich wachsen. Die Erklärung findet sich<br />

im starken Wachstum des Containerverkehrs, der zu einer verstärkten Nachfrage<br />

nach immer größeren Containerschiffen fu.hrte. Die Ordertätigkeit konzentriert<br />

sich daher besonders auf die größeren Containerschiffe.<br />

IST-CONTAINERSCHIFFSFLOTTE UND AUFTRAGSBESTAND per Anfang<br />

September 2007 nach Anzahl Schiffe und TEU-Kapazität (in 1.000 TEU)<br />

Schiffsgröße<br />

Ist-Anzahl<br />

Anzahl<br />

bestellt<br />

Anzahl bestellt<br />

in %<br />

Ist-TEU 1 TEU bestellt 1 TEU bestellt<br />

in %<br />

100–999 TEU 1.199 180 15,0 692,4 139,9 20,2<br />

1.000–2.999 TEU 1.772 496 28,0 3.233,0 892,3 27,6<br />

3.000–7.999 TEU 1.095 487 44,5 5.133,2 2.358,3 45,9<br />

8.000 + TEU 142 278 195,8 1.242,2 2.833,3 228,1<br />

Summe 4.208 1.441 10.300,8 6.223,8<br />

G0785<br />

33<br />

Quelle: Clarkson Research Services Ltd., „Container Intelligence Monthly 09/2007“, London, eigene Berechnungen.<br />

1 Ggf. Rundungsdifferenzen.


6. INVESTITIONSGRUNDLAGEN UND BETEILIGTE<br />

Flottenanalyse 500 – 999 TEU Containerschiffe<br />

In dem Größensegment der Feedermax- Containerschiffe sind 762 Schiffe enthalten.<br />

Die Altersverteilung stellt sich wie folgt dar:<br />

An der im nebenstehenden Diagramm abgebildeten Altersstruktur ist ein Tonnage-Ersatzbedarf<br />

zu erkennen, da 153 Schiffe älter als 20 Jahre alt sind. Dies entspricht<br />

20,0% des hier untersuchten Marktsegmentes und ist als das kurz- bis<br />

mittelfristig zu erneuernde Potenzial anzusehen.<br />

ALTERSSTRUKTUR Containerfeederschiffe 500–999 TEU<br />

und Auftragsbestand per September 2007<br />

15–19 Jahre<br />

6,6 %<br />

20+ Jahre<br />

20,0 %<br />

10–14 Jahre<br />

21,3 %<br />

0–4 Jahre<br />

29,5 %<br />

5–9 Jahre<br />

22,6 %<br />

Bestellt<br />

21,8 %<br />

Quelle: eigene Berechnungen, basierend auf Daten von Clarkson Research Services Ltd.: „Container Intelligence Monthly“, London, 09/2007<br />

ZEITCHARTERRATEN für 700–750 TEU und 1.000 TEU<br />

Containerschiffe mit Bordkränen seit 1993 (in US-$/Tag)<br />

G0786<br />

Das Orderbuch für die nächsten drei<br />

Jahre enthält insgesamt 166 Einheiten<br />

zwischen 500 TEU und 999 TEU, welches<br />

ca. 21,8% des Größensegmentes<br />

darstellt.<br />

Unter der Annahme, dass die Hälfte der<br />

153 über 20 Jahre alten Einheiten der<br />

existierenden Flotte des Marktsegmentes<br />

in den nächsten drei Jahren aus<br />

dem Markt ausscheiden werden 1 , liegt<br />

das Nettowachstum bei 89 Einheiten<br />

oder ca. 3,7% p.a. Dieses liegt deutlich<br />

unterhalb des erwarteten, zweistelligen<br />

Wachstums des Containerumschlages.<br />

Zeitcharterraten<br />

Seit Mitte 2003 führte eine gestiegene<br />

Tonnagenachfrage in Asien infolge der<br />

dort boomenden Volkswirtschaften<br />

(insbesondere China) zu deutlichen Ratenerhöhungen,<br />

da zu wenig Tonnage<br />

zur Verfügung stand. Dieser Zustand<br />

hielt bis Ende des 2. Quartals 2005<br />

unvermindert an. Seitdem ist es aufgrund<br />

geringerer Nachfrage, hervorgerufen<br />

durch bereits eingecharterte Tonnage<br />

in vorangegangen Perioden, auf<br />

dem Chartermarkt zu einer deutlichen<br />

Korrektur bei den Raten gekommen. Sie<br />

lagen jedoch noch über den langjährigen<br />

Mittelwerten. Seit Anfang 2007 zeichnet<br />

sich wieder eine kontinuierliche Erholung<br />

der Charterraten ab.<br />

34<br />

20.000<br />

18.000<br />

16.000<br />

14.000<br />

12.000<br />

10.000<br />

8.000<br />

6.000<br />

4.000<br />

2.000<br />

0<br />

1.000 TEU<br />

700 – 750 TEU<br />

Ø seit 1993 (700–750 TEU): US-$ 8.040<br />

Aktueller Wert (09/2007): US-$ 9.200<br />

Ø seit 1993 (1.000 TEU): US-$ 10.320<br />

Aktueller Wert (07/2007): US-$ 13.100<br />

93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07<br />

Quelle: Clarkson Research Services Ltd., „Container Intelligence Monthly“, London, verschiedene Ausgaben<br />

G0833<br />

Containerschiffe<br />

Die nachfolgende Abbildung zeigt die<br />

Entwicklung der Zeitcharterraten seit<br />

1993 nach Clarkson Research auf. In<br />

dem Betrachtungsraum liegt der Durchschnitt<br />

der dargestellten Zeitcharterraten<br />

für Containerschiffe von 725 TEU<br />

und von 1.000 TEU um US-$ 8.040,00<br />

bzw. US-$ 10.320,00 pro Einsatztag. Der<br />

aktuelle Wert (September 2007) liegt<br />

bei US-$ 9.200,00 bzw. US-$ 13.100,00<br />

pro Einsatztag.<br />

1 Für die nachfolgende Berechnung wurden 76 ausgeschiedene<br />

Schiffe angenommen.


5 Der Vertragsreeder<br />

6.<br />

Reederei O. Marten GmbH&Co. KG, Eckernförde<br />

Know How, Kompetenz und hohes persönliches Engagement – unabdingbare Notwendigkeiten<br />

für den erfolgreichen Betrieb eines jungen Reedereibetriebes. Dafür<br />

steht Dipl.-Kfm. Ole Marten. Der Aufbau einer eigenen Reedereiflotte ist das erklärte<br />

Ziel des jungen, aber erfahrenen Schifffahrtskaufmanns. Die Erfahrung als langjähriger<br />

Geschäftsführer eines renommierten und traditionsreichen Familienreedereiunternehmens<br />

gab den Anstoß, den eigenen Weg zu wählen.<br />

Hierbei fußte die Reedereigründung, auf einer kaufmännisch-universitären Ausbildung<br />

einerseits, und den schifffahrtsspezifischen Erfahrungen aus langjähriger<br />

Zugehörigkeit zu einem mittelständischen Reedereibetrieb andererseits. Die Reederei<br />

hat ihre Geschäftsräume in Eckernförde.<br />

Das Vertrauen in die Fähigkeiten des Jungreeders wurde unter anderem durch die<br />

Bereitschaft vieler namhafter deutscher Schiffsfinanzierungsbanken dokumentiert,<br />

die Neubauprojekte zu begleiten.<br />

Bereits zwei Jahre nach Gründung der Reederei betreut die Reederei Marten eine<br />

Flotte von drei Schiffen und betreut weitere neun im Bau befindliche Schiffe.<br />

35<br />

Im Fokus der Aktivitäten steht dabei der Betrieb von Containerschiffen im Größensegment<br />

zwischen 700 und 1.300 TEU. Aus heutiger Sicht wird der Aufbau der<br />

Flotte von insgesamt zwölf Schiffen im Frühjahr 2010 abgeschlossen sein. Die<br />

Grundlage der Reederei bilden im Augenblick zwei bereits abgelieferte und in Fahrt<br />

befindliches Containerschiffe (700 TEU und 1.100 TEU), sowie ein weiteres in China<br />

gebautes Stückgutschiff (8.500 tdw).


6. INVESTITIONSGRUNDLAGEN UND BETEILIGTE<br />

6 Die Charterer/Die Beschäftigung<br />

6.<br />

TS Lines Limited, Hong Kong<br />

Die im März 2001 gegründete TS Lines Limited, Hong Kong, ist eine eignergeführte<br />

Linienreederei. Das international tätige Unternehmen wird von einem langjährigen<br />

sehr erfahrenen Management geleitet.<br />

Derzeit befinden sich ca. 23 Schiffe mit Kapazitäten zwischen 1.000 TEU und<br />

3.091 TEU für TS Lines Limited in Fahrt. Insgesamt sorgen ca. 100 Mitarbeiter für<br />

einen reibungslosen Ablauf der umfangreichen Aktivitäten des Unternehmens.<br />

Vom 18.01.2008 liegt über TS Lines Limited ein Report der Ratingagentur Infospectrumt<br />

vor. Infospectrum bewertet unter anderem die finanzielle Umschlagskraft,<br />

die Zahlungsfähigkeit, die Kreditwürdigkeit und den Gesamteindruck eines<br />

Unternehmens. Dies von uns eingeholte Rating bestätigt dem Charterer bei einer<br />

Bonitätsindex-Skala von „1“ (bester Wert: sehr geringfügiges Ausfallrisiko) bis „10“<br />

(schlechtester Wert: unmittelbar drohende Ausfallgefahr), einen Wert für das sog.<br />

„overall-rating“ von „4“.<br />

7 Die Bauwerft<br />

6.<br />

36<br />

Yangfan Group Co., Ltd., Volksrepublik China<br />

Die Yangfan Group Co., Ltd., ist ein Industriekonzern, dessen Schwerpunkte im<br />

Schiffbau und in der Schiffsreparatur liegen. Die Gruppe entstand 2005 aus der<br />

Werft Zhoushan Shipyard, welche im Jahr 1952 in der chinesischen Stadt Zhoushan<br />

(Provinz Zhe Jiang) gegründet wurde. Anfänglich war der Fokus der Aktivitäten<br />

auf den dort beheimateten Fischfang gerichtet. Heute profitiert man als Teil der staatlichen<br />

Yangfan Group Co., Ltd., und deren weit gestreutem Handlungsspektrum<br />

von einem hohen Know-how-Transfer und umfangreichen Synergieeffekten. So<br />

sind neben dem Schiffbau und der Schiffsreparatur Unternehmen aus den Bereichen<br />

Schiffsausrüstung, (Industrie-) Maschinenbau und Gastronomie sowie diversen<br />

Zulieferunternehmen in der Unternehmensgruppe tätig. Die 5.200 Mitarbeiter sind<br />

für die Fertigung von Containerschiffen, Frachtschiffen, Passagierschiffen, Schleppern,<br />

Autofähren, Fischereischiffen und Spezialschiffen ausgebildet, wobei sich<br />

hier der Hilfe modernster Fertigungsmethoden bedient wird. Ein Anzeichen für die<br />

hohe Fertigungsqualität ist die steigende Anzahl an Neubau- und Folgeaufträgen,<br />

insbesondere auch aus westlichen Ländern.<br />

Unter Einsatz fortschrittlichster Fertigungsverfahren und dem damit verbundenen<br />

hohen Automatisierungsgrad wurden und werden moderne Schiffe unterschiedlicher<br />

Bauart und Größensegmente erstellt. Insbesondere das 700 TEU Container-<br />

Feeder-Segement, zudem auch das <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> zählt, genießt weltweit<br />

bei Reedern und Charterern ein ausgesprochen hohes Ansehen.<br />

Das Unternehmen unterhält zur Betonung und zum Erhalt seiner Qualität ein Qualitätsmanagementsystem<br />

nach ISO 9001:2000.


8 Das Unternehmen<br />

6. OwnerShip<br />

Ownership Emissionshaus GmbH,<br />

Hamburg<br />

Die Ownership Emissionshaus GmbH<br />

wurde im Oktober 2003 mit dem Ziel<br />

gegründet, privaten Investoren hochwertige<br />

Kapitalanlagen aus dem Bereich<br />

der Schiffsbeteiligungen zu offerieren.<br />

Die Unabhängigkeit von Banken,<br />

Werften, Charterern und Reedereien<br />

ermöglicht es, fremdinteressenunabhängig<br />

ausschließlich für den Investor viel<br />

versprechende Projekte umzusetzen.<br />

Somit ist eine Interessenidentität zwischen<br />

dem Emissionshaus und dem<br />

Investor gewährleistet.<br />

Das Management verfügt über langjährige<br />

Erfahrung und eine hohe Expertise<br />

in der Konzeption, Umsetzung und dem<br />

Vertrieb von innovativen und rentierlichen<br />

Beteiligungen für private sowie<br />

institutionelle Investoren. Mit den hoch<br />

motivierten und gut ausgebildeten Mitarbeitern<br />

können Projekte sehr flexibel<br />

und zeitnah den Kundenbedürfnissen<br />

entsprechend gestaltet werden. Um das<br />

besondere Potential eines Schiffes für<br />

den Investor zu erkennen, muss man<br />

sowohl etwas von Schiffahrt als auch<br />

von Schiffsfinanzierung verstehen. Bei<br />

OwnerShip ist das Know-how aus beiden<br />

Bereichen eng miteinander verknüpft.<br />

Management und Mitarbeiter<br />

haben in ihren unterschiedlichen Fachgebieten<br />

eine lange Erfahrung und hohe<br />

Kompetenz, mit der sie gemeinsam<br />

hochwertige Projekte für private Investoren<br />

konzipieren und umsetzen.<br />

37


6. INVESTITIONSGRUNDLAGEN UND BETEILIGTE<br />

Dabei gilt bei OwnerShip stets das Prinzip der kurzen Wege. Konzeption und Vertrieb<br />

sind effizient strukturiert und so eng miteinander verbunden, dass sie flexibel agieren<br />

und reagieren können – ein ausgesprochener Vorteil, und das nicht nur, wenn<br />

schnelle Entscheidungen gefragt sind.<br />

Die Qualität der von OwnerShip initiierten Beteiligungen entspricht hohen Anforderungen.<br />

Durch laufende Marktbeobachtung einerseits und die Zusammenarbeit mit<br />

weiteren unabhängigen Branchenexperten andererseits wird dieser hohe Qualitätsstandard<br />

seitens der Produktverfügbarkeit gewährleistet. Hinsichtlich der Realisierung<br />

der Projekte schafft und konzipiert OwnerShip alle wirtschaftlichen, juristischen<br />

und steuerlichen Voraussetzungen mit dem Ziel, dem Investor eine erfolgreiche<br />

unternehmerische Beteiligung zu ermöglichen.<br />

Bis zum Datum der Prospektaufstellung (29.02.2008) hat die Ownership Emissionshaus<br />

GmbH Investorenkapital in Höhe von insgesamt ca. € 289 Mio. eingeworben;<br />

die Inanspruchnahme aus Platzierungsgarantien fand nicht statt.<br />

Bisher durchgeführte Beteiligungsangebote<br />

Das Beteiligungsangebot <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>MS</strong> „<strong>Autumni“</strong> ist der 27. Beteiligungsfonds,<br />

der von der Ownership Emissionshaus GmbH initiiert wird. Insgesamt wurden<br />

bereits 51 Schiffe unterschiedlicher Größenklassen und Marktsegmente und ein<br />

Investitionsvolumen von ca. US-$ 1.070 Mio. prospektiert.<br />

38<br />

Eine jährlich erscheinende Leistungsbilanz dokumentiert die Platzierungskraft des<br />

Unternehmens sowie den Verlauf der bisher aufgelegten Fonds. Das in der Leistungsbilanz<br />

enthaltene Datenmaterial wird durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer<br />

geprüft. Die Leistungsbilanz ist im Internet unter www.ownership.de oder auf Anfrage<br />

bei der Ownership Emissionshaus GmbH kostenlos erhältlich. Sie enthält u.a.<br />

detaillierte Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung jeder einzelnen<br />

Beteiligungsgesellschaft, Soll-/Ist-Vergleiche bzgl. des eingeworbenen Fondskapitals,<br />

des Investitionsvolumens, der Auszahlungen an die Investoren, des Betriebsergebnisses,<br />

des Darlehensstandes sowie des steuerlichen Ergebnisses. Die<br />

wesentlichen Eckdaten der bislang aufgelegten Fonds sind in Form eines Musterdepots<br />

zusammengefasst. Das kumulierte Musterdepot der Leistungsbilanz 2006<br />

(Seite 26 der Leistungsbilanz 2006) weist 16 Fonds aus. Daneben ist der Leistungsbilanz<br />

2006 eine ausführliche Einzeldarstellung aller Fonds zu entnehmen. Für die bis<br />

Ende 2006 voll platzierten Fonds lag die Summe des von der Ownership Emissionshaus<br />

GmbH insgesamt eingeworbenen Fondskapitals (die Inanspruchnahme von<br />

Platzierungsgarantien war nicht erforderlich) ebenso wie das gesamte Investitionsvolumen<br />

nur geringfügig außerhalb der prospektierten Werte. Dabei beruht die<br />

Differenz im Wesentlichen auf Kursbewertungen sowie bei drei Fonds auf der<br />

Inanspruchnahme von Kapitalerhöhungen. Die steuerlichen Ergebnisse wichen ebenfalls<br />

nicht gravierend von den prospektierten Werten ab, auch hier begründen sich<br />

die Abweichungen im Wesentlichen aus Kursbewertungen.<br />

Die Auszahlungen erfolgten plangemäß entsprechend der prospektierten Werte.<br />

Ebenfalls haben alle Fonds mindestens die gemäß Darlehensverträgen zu erbringenden<br />

Tilgungen planmäßig geleistet. Abweichung sind durch Wechselkursschwankungen,<br />

Sondertilgungen oder zeitliche Verschiebungen gegenüber den Planwerten<br />

bedingt.


Kumulierte LEISTUNGSBILANZDATEN 2006<br />

Mittelverwendung und<br />

Mittelherkunft<br />

Prospekt<br />

Emissionskapital in T€ 2<br />

222.680<br />

Initiatorenkapital in T€<br />

13.736<br />

Fremdkapital in T€ 3<br />

321.455<br />

Investitionsvolumen in T€ 3 557.871<br />

1 Der <strong>Schiffsfonds</strong> OwnerShip Tonnage II ist ein reiner US-Dollar-Fonds. Für die Vergleichbarkeit wurden die Daten mit dem Stichtagskurs<br />

(31.12.2006) von € 1=US-$ 1,3178 umgerechnet.<br />

2 Von der Möglichkeit einer Kapitalerhöhung gemäß Gesellschaftsvertrag der Einschiffsgesellschaften wurde bei zwei Fonds Gebrauch gemacht.<br />

3 Abweichungen resultieren aus den Kursbewertungen der Anschaffungskosten bzw. Schiffshypothekendarlehen.<br />

BETRIEBSPHASE<br />

Reedereiüberschuss vor<br />

Kapitaldienst in T€<br />

Zinsaufwand in T€<br />

Tilgung in T€ 2<br />

Auszahlungen in T€<br />

Liquidität in T€<br />

Prospekt<br />

90.279<br />

27.871<br />

42.874<br />

15.819<br />

12.382<br />

Ist<br />

170.904<br />

13.737<br />

324.148<br />

508.788<br />

Kumuliert bis 2006<br />

Abweichungen<br />

1<br />

–51.776<br />

1<br />

2.693<br />

–49.083<br />

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass von der Ownership Emissionshaus GmbH<br />

eine verpflichtende Anteilsfinanzierung nicht angeboten wurde.<br />

Die Ownership Emissionshaus GmbH unterhält ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem<br />

nach der internationalen Norm EN ISO 9001:2000.<br />

Weitere Informationen sind der <strong>Home</strong>page www.ownership.de zu entnehmen.<br />

Ist<br />

87.338<br />

29.238<br />

43.234<br />

15.643<br />

12.416<br />

Abweichungen<br />

1<br />

–2.941<br />

1.367<br />

360<br />

–176<br />

34<br />

1 Der <strong>Schiffsfonds</strong> OwnerShip Tonnage II ist ein reiner US-Dollar-Fonds. Für die Vergleichbarkeit wurden die Daten mit dem Stichtagskurs<br />

(31.12.2006) von € 1=US-$ 1,3178 umgerechnet.<br />

2 Die Abweichungen der tatsächlich erfolgten Tilgungen gegenüber den Planwerten resultieren aus Wechselkursschwankungen,<br />

Sondertilgungen oder zeitlichen Verschiebungen.<br />

G0847<br />

G0788<br />

Ownership Treuhand GmbH, Hamburg<br />

Die Ownership Treuhand GmbH fungiert<br />

als zentrale Instanz für alle bei einer<br />

Schiffsbeteiligung vertretenen Parteien<br />

und ist damit kommunikative Schnittstelle<br />

zwischen Reedereien, Banken,<br />

Vertriebspartnern und den Investoren.<br />

In erster Linie aber nimmt sie die im<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag vom<br />

29.02.2008, der in Kapitel 9.3 abgebildet<br />

ist, geregelten Rechte und Pflichten<br />

der Investoren wahr – vertritt also ihre<br />

Interessen. Dies geschieht vor allem<br />

durch ein intensives und regelmäßiges<br />

Controlling der beteiligten Reedereien.<br />

Diesbezüglich wird auch auf die Ausführungen<br />

auf Seite 69 ff. verwiesen.<br />

Die Investoren haben damit immer die<br />

beruhigende Gewissheit, dass ihre Interessen<br />

kompetent vertreten werden. Ein<br />

weiterer Vorteil der treuhänderischen<br />

Verwaltung besteht für sie in der zeitnahen<br />

und umfassenden Information<br />

über alle für den jeweiligen <strong>Schiffsfonds</strong><br />

relevanten wirtschaftlichen und steuerlichen<br />

Faktoren. Wenn Finanzberater<br />

oder Investoren selbst eine bestimmte<br />

weitere Information zu ihrem <strong>Schiffsfonds</strong><br />

wünschen, können sie sich jederzeit<br />

an die Treuhand wenden. Nicht zuletzt<br />

durch ihre räumliche Nähe zu Konzeption<br />

und Vertrieb lässt sich jede Frage<br />

schnell beantworten.<br />

Aus den bisher aufgelegten <strong>Schiffsfonds</strong><br />

durch die Ownership Emissionshaus<br />

GmbH verwaltet die Ownership<br />

Treuhand GmbH derzeit ca. € 289 Mio.<br />

an Investorenkapital.<br />

Die Ownership Treuhand GmbH unterhält<br />

ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem<br />

nach der internationalen<br />

Norm EN ISO 9001:2000.<br />

39<br />

Weitere Informationen sind der <strong>Home</strong>page<br />

www.ownership-treuhand.de<br />

zu entnehmen.


7<br />

Die Investitionsrechnung<br />

stellt für den Investor<br />

eine wesentliche Entscheidungsgrundlage<br />

für sein<br />

Investment dar. Die Darstellung<br />

von Investition und<br />

Finanzierung einerseits<br />

sowie die prognostizierte<br />

Liquiditäts- und Steuervorschau<br />

andererseits sind die<br />

Grundlage einer fundierten<br />

Beurteilung der Beteiligung.<br />

40


7. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />

DES SCHIFFSFONDS <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. AUTUMNI“<br />

41


1 Investition und Finanzierung<br />

7.<br />

Die beiden nachfolgenden Übersichten „Investition“ und „Finanzierung“ stellen die<br />

prognostizierte Zusammensetzung von Mittelverwendung und Mittelherkunft für<br />

den <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> übersichtlich dar.<br />

INVESTITION (PROGNOSE) 1<br />

in T€<br />

in% des<br />

Gesamtaufwandes<br />

in% des<br />

Eigenkapitals<br />

inkl. Agio<br />

Baupreis des Schiffes (TUS-$ 9.100 zzgl. T€ 6.250)<br />

12.544<br />

79,7<br />

186,3<br />

Mehrkosten aufgrund von Währungsklausel<br />

60<br />

0,4<br />

0,9<br />

Erstausrüstung/Infahrtsetzung (TUS-$ 250)<br />

173<br />

1,1<br />

2,6<br />

Bauaufsicht (TUS-$ 250)<br />

173<br />

1,1<br />

2,6<br />

Zinsbelastung für Baupreisraten<br />

520<br />

3,3<br />

7,7<br />

Gründungskosten<br />

330<br />

2,1<br />

4,9<br />

Vorbereitende Bereederung<br />

150<br />

1,0<br />

2,2<br />

Platzierungsgarantie<br />

124<br />

0,8<br />

1,8<br />

Emissionskosten<br />

806<br />

5,1<br />

12,0<br />

Konzeption, Aufbereitung wirtschaftlicher Rahmendaten,<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung 2<br />

370<br />

2,3<br />

5,5<br />

Agio 3<br />

310<br />

2,0<br />

4,6<br />

Liquiditätsreserve<br />

175<br />

1,1<br />

2,6<br />

Gesamtaufwand<br />

15.735<br />

100,0<br />

233,6<br />

G0835<br />

1 Ggf. Rundungsdifferenzen.<br />

2 Vorabgewinn.<br />

3 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das zur Verfügung stehende einzuwerbende Kapital von T€ 6.200.<br />

42<br />

Hinweise zur Investition<br />

Baupreis des Schiffes<br />

Der vertraglich vereinbarte Baupreis des Schiffes beträgt US-$ 9.100.000 zzgl.<br />

€ 6.250.000. Das <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> ist am 25.10.2007 durch die Beteiligungsgesellschaft<br />

übernommen worden. Der Baupreis wurde in den Jahren 2006 und<br />

2007 in vier gleichen Raten nach Baufortschritt (je Prozent der Gesamtsumme)<br />

und einer Schlussrate (40% der Gesamtsumme) gezahlt. Im Zusammenhang mit<br />

der Zahlung des Kaufpreises wurden per 05.11.2007 TUS-$ 9.100 zu einem Kurs<br />

von 1,4458 US-$/€ aus den Mitteln des Schiffshypothekendarlehens erworben.<br />

Der genannte Kurs wurde im Investitionsplan verwendet.<br />

Mehrkosten aufgrund von Währungsklausel<br />

Aufgrund einer Währungsklausel im Addendum 1 zum Bauvertrag wurde die abschließende<br />

Baupreisrate nachverhandelt. Hierdurch entstanden Mehrkosten von<br />

rund T€ 60, die im Januar 2008 gezahlt wurden.


7. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />

DES SCHIFFSFONDS <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. AUTUMNI“<br />

Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />

Für den variablen Posten Erstausrüstung/Infahrtsetzung wurden US-$ 250.000 für<br />

das Schiff berücksichtigt. Dies umfasst die Ausstattung des Schiffes mit z.B. Kartenmaterial<br />

und Leinen sowie die Kosten für die Infahrtsetzung.<br />

Bauaufsicht<br />

Für den Posten Bauaufsicht erhält der Reeder gemäß §11 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

einen Betrag von US-$ 250.000. Diese Vergütung entsteht bei Beendigung<br />

der technischen Probefahrt des Schiffes und ist fällig bei der Übernahme.<br />

Zinsbelastung für Baupreisraten<br />

Gemäß Bauvertrag waren vier Baupreisraten zu jeweils 15% je nach Baufortschritt<br />

fällig; darüber hinaus waren Bürgschaften für die noch nicht fälligen Teilzahlungen<br />

zu stellen. Die Belastung durch Zinsen und Avalprovisionen während der Bauzeit<br />

wird in Höhe von insgesamt T€ 520 kalkuliert. Die Kosten sind teilweise in Euro<br />

und US-Dollar angefallen. Der Betrag enthält mit rd. T€ 45 Zinszahlungen an die<br />

Gründungsgesellschafter Ownership Emissionshaus GmbH und Ole Marten für<br />

die zur Zahlung fälliger Zinsen sowie eines Eigenanteils bei der ersten Baurate gewährten<br />

Gesellschafterdarlehen. Das für die Finanzierung aufgenommene Bauzeitfinanzierungsdarlehen<br />

wurde bei Übernahme des Schiffes abgelöst.<br />

Gründungskosten<br />

Die Gründungskosten enthalten u.a. geschätzte Kosten für rechtliche und steuerliche<br />

Beratung im Zusammenhang mit der Gründung der Beteiligungsgesellschaft,<br />

Bearbeitungsgebühren und Zusageprovisionen für die Darlehen, die vereinbarte Vergütung<br />

für die Mittelverwendungskontrolle sowie die Kosten für die Einrichtung der<br />

Treuhandverwaltung gemäß §7 Ziff. 3 des Treuhand- und Dienstleistungsvertrages.<br />

Diese Treuhandvergütung wird gemäß §7 Ziff. 4 zu Beginn der Einwerbungsphase<br />

fällig. Des Weiteren fallen einmalige Dienstleistungsgebühren gemäß §14 Ziff. 4 an,<br />

welche gemäß §14 Ziff. 5 ebenso zu Beginn der Einwerbungsphase fällig werden.<br />

Vorbereitende Bereederung<br />

Für seine Tätigkeit bis zur Übernahme des Schiffes (vorbereitende Bereederung)<br />

erhält der Vertragsreeder € 150.000, die bei Übernahme des Schiffes durch die<br />

Gesellschaft zur Zahlung fällig werden.<br />

43


Emissionskosten, Platzierungsgarantie, Agio<br />

Die Ownership Emissionshaus GmbH erhält für Marketing und Emissionskosten<br />

sowie Projektierung € 806.000 und das Agio in Höhe von € 310.000 (5% bezogen<br />

auf das prospektierte, zur Verfügung stehende einzuwerbende Kommanditkapital<br />

der Investoren) als Provision. Dieser Betrag steht der Ownership Emissionshaus<br />

GmbH zur Verfügung, um ihrerseits u.a. die Vergütungen zur Eigenkapitalvermittlung,<br />

Prospektaufstellung, Vertriebssteuerung und Marketing zu zahlen. Die Vergütung<br />

ist verdient und fällig, wenn die gemäß der Beitrittserklärung fällige Rate zzgl.<br />

Agio auf dem Mittelverwendungskonto der Treuhandgesellschaft gutgeschrieben<br />

ist. Der überwiegende Teil der Beträge fließt den Vertriebspartnern von OwnerShip<br />

für Vermittlungsleistungen zu.<br />

Für die Stellung der Platzierungsgarantie erhält die Ownership Emissionshaus GmbH<br />

gemäß §11 Ziff. 7 des Gesellschaftsvertrages eine Gebühr von € 124.000 zzgl. der<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Anspruch auf die Vergütung entsteht mit Inkrafttreten<br />

der Garantie und ist entsprechend des jeweiligen Platzierungsstandes zur<br />

Zahlung fällig, sofern und sobald es die Liquiditätslage der Gesellschaft zulässt,<br />

spätestens jedoch mit Vollplatzierung.<br />

Insgesamt erhält die Ownership Emissionshaus GmbH somit eine Gesamtprovision<br />

von € 1.240.000.<br />

Konzeption, Aufbereitung wirtschaftlicher Rahmendaten,<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

Für diese Gesellschafterleistungen steht der Ownership Emissionshaus GmbH<br />

ein Vorabgewinn in Höhe von € 370.000 zu, welcher gemäß §13 Ziff. 3 i.V.m. §13<br />

Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages nach erstem Auffordern, frühestens jedoch nach<br />

Feststellung des Jahresabschlusses und sofern die Einschiffsgesellschaft über ausreichende<br />

Liquiditätsreserven verfügt, ausgezahlt wird.<br />

Liquiditätsreserve<br />

Die geplante Liquiditätsreserve beträgt € 175.000. Diese entwickelt sich entsprechend<br />

umgekehrt durch mögliche Veränderungen der variablen Positionen der<br />

Investition wie z. B. die Zinsen für Baupreisanzahlungen oder die Gründungskosten.<br />

Diese Veränderungen führen zu einer Erhöhung oder einer Verringerung der<br />

Liquiditätsreserve.<br />

44<br />

Die Nettoeinnahmen aus dem Beteiligungsangebot reichen prognosegemäß für den<br />

Erwerb des Schiffes allein nicht aus Daher wird Fremdkapital in Anspruch genommen.<br />

Die Nettoeinahmen und das Fremdkapital werden ausschließlich zur Erreichung<br />

des oben genannten Investitionszieles verwendet und sind für die Erreichung der<br />

Anlageziele ausreichend; sonstige Zwecke, für welche die Mittel genutzt werden,<br />

bestehen nicht. Das <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> befindet sich derzeit bei TS Lines<br />

Limited, Hong Kong, bis November 2008 in Fahrt.


7. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />

DES SCHIFFSFONDS <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. AUTUMNI“<br />

FINZIERUNG (PROGNOSE) 1<br />

in T€<br />

in% der<br />

Gesamtfinanzierung<br />

in% des<br />

Eigenkapitals<br />

inkl. Agio<br />

Schiffshypothekendarlehen Kreditinstitut<br />

9.000<br />

57,2<br />

133,6<br />

Kommanditkapital Ownership Treuhand GmbH<br />

5<br />

~0,0<br />

0,1<br />

Kommanditkapital Ownership Emissionshaus GmbH<br />

20<br />

0,1<br />

0,3<br />

Kommanditkapital Vertragsreeder 2<br />

200<br />

1,3<br />

3,0<br />

Einlagen von treugeberisch gehaltenen Kommanditbeteiligungen<br />

6.200<br />

39,4<br />

92,06<br />

Agio 3<br />

310<br />

2,0<br />

4,6<br />

Gesamt<br />

15.735<br />

100,0<br />

233,6<br />

G0836<br />

1 Ggf. Rundungsdifferenzen.<br />

2 Oder dem Vertragsreeder nahe stehende juristische oder natürliche Personen.<br />

3 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das zur Verfügung stehende einzuwerbende Kapital von T€ 6.200.<br />

Hinweise zur Finanzierung<br />

Schiffshypothekendarlehen<br />

Ein Schiffshypothekendarlehen (vgl. Seite 80) über € 9.000.000 ist der Einschiffsgesellschaft<br />

von einer deutschen Geschäftsbank zugesagt und gewährt worden.<br />

Die Auszahlung des Schiffshypothekendarlehens erfolgte zum Zeitpunkt der Übergabe<br />

des Schiffes.<br />

Zwischenfinanzierung<br />

Die Zwischenfinanzierung (vgl. Seite 80) des Eigenkapitals erfolgt über ein von der<br />

schiffsfinanzierenden Bank eingeräumtes Schiffshypothekendarlehen in Höhe von<br />

bis zu € 5.350.000. Das Darlehen wurde bei der Übergabe des Schiffes in voller<br />

Höhe valutiert.<br />

Kommanditeinlagen<br />

Das gesamte Kommanditkapital beträgt kumuliert € 6.425.000. Davon entfallen insgesamt<br />

€ 225.000 auf Kommanditbeteiligungen durch die Initiatoren/Reeder. Demgemäß<br />

stehen € 6.200.000 als einzuwerbendes Kommanditkapital zur Verfügung.<br />

45


7. 2 Reedereiüberschussprognose<br />

Zusammensetzung des Reedereiüberschusses in T¤ (PROGNOSE)<br />

Jahr Nettochartererlöse 1 Bereederungsvergütung<br />

1<br />

Schiffsbetriebsund<br />

Klassekosten 1<br />

Verwaltungskosten<br />

und<br />

sonstige Kosten<br />

Reedereiüberschuss<br />

2007<br />

396<br />

–15<br />

–127<br />

–66<br />

188<br />

2008<br />

2.300<br />

–99<br />

–690<br />

–145<br />

1.366<br />

2009<br />

2.408<br />

–103<br />

–707<br />

–83<br />

1.515<br />

2010<br />

2.424<br />

–100<br />

–825<br />

–85<br />

1.414<br />

2011<br />

2.483<br />

–106<br />

–743<br />

–87<br />

1.547<br />

2012<br />

2.448<br />

–96<br />

–961<br />

–90<br />

1.301<br />

2013<br />

2.483<br />

–105<br />

–780<br />

–92<br />

1.506<br />

2014<br />

2.483<br />

–104<br />

–800<br />

–94<br />

1.485<br />

2015<br />

2.448<br />

–98<br />

–920<br />

–97<br />

1.334<br />

2016<br />

2.483<br />

–102<br />

–840<br />

–99<br />

1.441<br />

2017<br />

2.448<br />

–93<br />

–1.061<br />

–102<br />

1.193<br />

2018<br />

2.483<br />

–101<br />

–883<br />

–104<br />

1.395<br />

2019<br />

2.483<br />

–100<br />

–905<br />

–107<br />

1.371<br />

2020<br />

2.448<br />

–93<br />

–1.028<br />

–110<br />

1.218<br />

2021<br />

2.483<br />

–98<br />

–951<br />

–112<br />

1.322<br />

2022<br />

2.448<br />

–88<br />

–1.174<br />

–115<br />

1.070<br />

2023<br />

2.483<br />

–96<br />

–999<br />

–118<br />

1.270<br />

Zwischenergebnis<br />

39.631<br />

–1.597<br />

–14.393<br />

–1.706<br />

21.935<br />

Verkauf<br />

4.715 2<br />

Summe<br />

39.631<br />

–1.597<br />

–14.393<br />

–1.706<br />

26.650<br />

G0837<br />

1 Positionen, die in US-Dollar anfallen, wurden mit einem unterstellten Wechselkurs von 1,45US-$/€ umgerechnet.<br />

2 Nettoverkaufserlös nach Abzug sämtlicher prognostizierter Kommissionen und Vergütungen.<br />

46<br />

Hinweis<br />

Die Werte in der vorhergehenden Übersicht beruhen auf Prognosen. Sie können nicht<br />

gewährleistet werden. Die Nettoeinnahmen dienen ausschließlich der Deckung sämtlicher<br />

Aufwendungen der Gesellschaft, der Tilgung von Finanzkrediten und den Auszahlungen<br />

an Gesellschafter.


7. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />

DES SCHIFFSFONDS <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. AUTUMNI“<br />

Anmerkungen zur Zusammensetzung des Reedereiüberschusses<br />

Chartererlöse<br />

Ab dem 01.11.2007 ist das <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> für zwölf Monate (+/– 30 Tage) an<br />

TS Lines Limited, Hong Kong, fest verchartert. Die Bruttocharterrate für diesen Zeitraum<br />

beträgt US-$ 9.500,00 pro Einsatztag abzgl. 2,5% Kommission. Ab Ablauf der<br />

Festcharter wird bis Ende 2008 mit einer Bruttocharterrate in Höhe von US-$ 9.500,00<br />

pro Einsatztag abzgl. 2,5% Kommission gerechnet. Für das Jahr 2009 wird mit einer<br />

Nettocharterrate von US-$ 9.700 pro Tag, für 2010 mit einer Nettocharterrate von<br />

US-$ 9.900,00 pro Einsatztag und ab 2011 bis zum Ende der Fondslaufzeit mit einer<br />

Nettocharterrate von US-$ 10.000,00 pro Einsatztag gerechnet. Grundsätzlich wurde<br />

mit 360 Einsatztagen p.a., in Jahren mit Klassearbeiten mit 355 Einsatztagen<br />

kalkuliert. Im Jahr der Übernahme wurde anteilig mit 62 Tagen gerechnet.<br />

Bereederungsvergütung<br />

Die vertraglich vereinbarte Bereederungsvergütung besteht aus einem fixen und<br />

einem variablen Bestandteil. Die Bereederungsgebühr beträgt über die gesamte<br />

Fondslaufzeit 2,0% der Brutto-Chartererlöse und 3,52% des Reedereiüberschusses<br />

(Ergebnis vor Zinsen und Gewerbesteuer).<br />

Schiffsbetriebskosten und Klassekosten<br />

Die Schiffsbetriebskosten beinhalten die Kosten für den Betrieb des Schiffes. Hierunter<br />

fallen insbesondere Personalkosten sowie Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen.<br />

Die Schiffsbetriebskosten wurden für ein volles Jahr auf TUS-$ 1.000<br />

geschätzt. Für das Jahr 2007 werden unter der Annahme von 67 Einsatztagen<br />

Schiffsbetriebskosten in Höhe von TUS-$ 184 angenommen. Ab dem Jahr 2009<br />

wird eine jährliche Kostenanpassung in Höhe von 2,5% p.a. kalkulatorisch erfasst.<br />

Ebenfalls Berücksichtigung finden hier die prognostizierten notwendigen Werftund<br />

Klassearbeiten (T€ 100 für 2010, 2015 und 2020 sowie T€ 200 für 2012, 2017<br />

und 2022).<br />

Verwaltungskosten<br />

Die Verwaltungskosten beinhalten Aufwendungen<br />

für rechtliche und steuerliche<br />

Beratung während der Laufzeit der<br />

Beteiligung. Darüber hinaus ist hier die<br />

Haftungsvergütung an die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin sowie die<br />

vertraglich vereinbarte Treuhand- und<br />

Dienstleistungsgebühr enthalten. Diese<br />

Kosten werden in der Prognoserechnung<br />

ab 2009 um jeweils 2,5% p.a. gesteigert.<br />

Die Anpassung der Treuhand- und<br />

Dienstleistungsgebühr wurde vertraglich<br />

festgelegt (siehe §7 Ziff. 2, §14<br />

Ziff. 3 des Treuhand- und Dienstleistungsvertrages).<br />

Ebenso finden in dieser Position<br />

voraussichtliche Gewerbesteuerzahlungen<br />

Berücksichtigung.<br />

Reedereiüberschuss<br />

Als Saldo der vorgenannten Positionen<br />

ergibt sich der prognostizierte Reedereiüberschuss.<br />

Dieser steht für den Kapitaldienst<br />

sowie für Auszahlungen an die<br />

Gesellschafter und zur Veränderung der<br />

Liquiditätsreserve zur Verfügung.<br />

47


7. 3 Liquiditätsprognose<br />

Zusammensetzung der Liquiditätsentwicklung in T¤ (PROGNOSE) 1<br />

Jahr<br />

Reedereiüberschuss<br />

Zinsen 2<br />

Ergebnis<br />

nach Zinsen<br />

Tilgung<br />

Fremdkapital<br />

Auszahlung<br />

in%<br />

Auszahlung<br />

Kumulierte<br />

Liquiditätsreserve<br />

3<br />

2007<br />

188<br />

–138<br />

50<br />

0<br />

0<br />

0<br />

225<br />

2008<br />

1.366<br />

–579<br />

787<br />

–458<br />

3 (6) 4<br />

–193<br />

362<br />

2009<br />

1.515<br />

–416<br />

1.099<br />

–610<br />

7,5<br />

–482<br />

369<br />

2010<br />

1.414<br />

–385<br />

1.029<br />

–610<br />

7,5<br />

–482<br />

306<br />

2011<br />

1.547<br />

–354<br />

1.192<br />

–610<br />

8<br />

–514<br />

374<br />

2012<br />

1.301<br />

–388<br />

913<br />

–610<br />

8<br />

–514<br />

162<br />

2013<br />

1.506<br />

–351<br />

1.155<br />

–610<br />

8<br />

–514<br />

193<br />

2014<br />

1.485<br />

–314<br />

1.171<br />

–610<br />

8<br />

–514<br />

240<br />

2015<br />

1.334<br />

–277<br />

1.057<br />

–610<br />

8<br />

–514<br />

173<br />

2016<br />

1.441<br />

–240<br />

1.201<br />

–610<br />

8<br />

–514<br />

250<br />

2017<br />

1.193<br />

–203<br />

990<br />

–610<br />

8<br />

–514<br />

116<br />

2018<br />

1.395<br />

–166<br />

1.230<br />

–610<br />

8<br />

–514<br />

222<br />

2019<br />

1.371<br />

–128<br />

1.243<br />

–610<br />

9<br />

–578<br />

276<br />

2020<br />

1.218<br />

–92<br />

1.126<br />

–610<br />

9<br />

–578<br />

214<br />

2021<br />

1.322<br />

–54<br />

1.267<br />

–610<br />

9<br />

–578<br />

293<br />

2022<br />

1.070<br />

–17<br />

1.053<br />

–613<br />

9<br />

–578<br />

156<br />

2023<br />

1.270<br />

0<br />

1.270<br />

0<br />

18<br />

–1.157<br />

269<br />

Zwischenergebnis<br />

21.935<br />

–4.103<br />

17.832<br />

–9.000<br />

136<br />

–8.738<br />

Verkauf<br />

4.715<br />

4.715<br />

78<br />

–4.984<br />

Summe<br />

26.650<br />

–4.103<br />

22.547<br />

–9.000<br />

214<br />

–13.722<br />

G0838<br />

1 Ggf. Rundungsdifferenzen.<br />

2 Inkl. Zwischenfinanzierungszinsen i. H. v. T€ 50 im Jahr 2007 und T€ 130 im Jahr 2008 unter der Annahme, dass das Emissionskapital<br />

am 30.06.2008 zu 100% eingeworben und eingezahlt ist.<br />

3 Beinhaltet die anfängliche Liquiditätsreserve von T€ 175.<br />

4 Im Jahr 2008 wird eine Auszahlung von 6% p.a., bezogen auf Einzahlungshöhe und -zeitpunkt unterstellt. Dabei wird angenommen,<br />

dass das Emissionskapital am 30.06.2008 zu 100% gezeichnet und eingezahlt ist.<br />

48<br />

Zinsen<br />

Die Position Zinsen enthält die erwarteten<br />

Zinszahlungen für das Schiffshypothekendarlehen<br />

in Höhe von € 9.000.000.<br />

Die Zinsen auf das Schiffshypothekendarlehen<br />

sind der Höhe nach variabel<br />

und sind bis Ende 2007 mit 5,75% p.a,<br />

ab 2008 mit 5,0% p.a. und ab 2012 mit<br />

6,0% p.a. kalkuliert.<br />

Es ist grundsätzlich möglich, 50% des<br />

Bankdarlehens in maximal drei Fremdwährungen<br />

zu konvertieren, wobei der<br />

Anteil an japanischem Yen höchstens<br />

25%, der aller anderen Fremdwährungen<br />

höchstens 50% betragen darf. Eine<br />

Inanspruchnahme in Euro oder US-Dollar<br />

ist unbegrenzt möglich. Es ist beabsichtigt<br />

Teile des Schiffshypothekendarlehens<br />

in Fremdwährungen zu konvertieren.<br />

Bei der Zwischenfinanzierung des Kommanditkapitals<br />

im Jahr 2007 und 2008<br />

wurde in der Prognoserechnung ein Zinssatz<br />

von 6,0% p.a., auf Basis einer Inanspruchnahme<br />

von T€ 4.205, berücksichtigt.<br />

Eventuell anfallende Guthabenzinsen<br />

sind in der Kalkulation nicht berücksichtigt.


7. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />

DES SCHIFFSFONDS <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. AUTUMNI“<br />

Tilgung Fremdkapital<br />

Die Tilgung des Fremdkapitals gemäß Darlehensvertrag beinhaltet die Rückführung<br />

des Schiffshypothekendarlehens beginnend im zweiten Quartal 2008. Hierbei wird<br />

das Bankdarlehen in 58 gleich hohen, vierteljährlichen Raten in Höhe von € 152.500<br />

und einer Schlussrate in Höhe von € 155.000 zurückgeführt.<br />

Auszahlung<br />

Die Auszahlungen stellen die Entnahmen der Kommanditisten dar. Im Jahr 2008<br />

werden diese gem. §13 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages anteilig auf die durch<br />

den Investor geleistete Einzahlungshöhe und den jeweiligen Einzahlungszeitpunkt<br />

taggenau berechnet. In der Prognoserechnung wird unterstellt, dass sämtliche Investoren<br />

ihre Einlagen zu 100% zzgl. Agio zum 31.06.2008 erbringen.<br />

Kumulierte Liquiditätsreserve<br />

Die kumulierte Liquiditätsreserve wird durch die Auszahlungen an die Gesellschafter<br />

vermindert und durch die Zahlungswirksamen Veränderungen der Aufwendungen<br />

und Erträge der Einschiffsgesellschaft beeinflusst. Im Jahr 2007 ist die anfängliche<br />

Liquiditätsreserve von T€ 175 enthalten.<br />

Hinweis<br />

Die Werte in der vorhergehenden Übersicht beruhen auf Prognosen. Sie können nicht<br />

gewährleistet werden. Das gilt insbesondere für die Auszahlungen an die Gesellschafter.<br />

Weder die Auszahlungen an die Gesellschafter noch sonstige Rückzahlungen und<br />

Verzinsungen der Einlage werden vom Emittenten oder einer anderen Person garantiert.<br />

49


7. 4 Steuerprognose<br />

Steuerprognose des <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong><br />

Die Steuervorschau stellt die relevanten prognostizierten steuerlichen Werte gemäß<br />

§5a EStG (Tonnagebesteuerung) übersichtlich dar.<br />

STEUERPROGNOSE des<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong><br />

Jahr<br />

Herkömmliches Bilanzergebnis nach §5 EStG<br />

Ergebnis<br />

nach Zinsen<br />

in T€ 1<br />

Abschreibungen<br />

in T€ 2<br />

Ergebnis<br />

Steuerbilanz<br />

in T€<br />

Steuerliches<br />

Ergebnis<br />

in % 3<br />

2007<br />

–479<br />

–194<br />

–673<br />

0,80 4<br />

2008<br />

853<br />

–852<br />

–369 5<br />

0,15<br />

2009<br />

1.100<br />

–852<br />

248<br />

0,15<br />

2010<br />

1.030<br />

–852<br />

178<br />

0,15<br />

2011<br />

1.193<br />

–852<br />

341<br />

0,15<br />

2012<br />

912<br />

–852<br />

60<br />

0,15<br />

2013<br />

1.156<br />

–852<br />

304<br />

0,15<br />

2014<br />

1.172<br />

–852<br />

320<br />

0,15<br />

2015<br />

1.058<br />

–852<br />

207<br />

0,15<br />

2016<br />

1.202<br />

–852<br />

350<br />

0,15<br />

2017<br />

991<br />

–852<br />

140<br />

0,15<br />

2018<br />

1.231<br />

–852<br />

379<br />

0,15<br />

2019<br />

1.244<br />

–852<br />

393<br />

0,15<br />

2020<br />

1.127<br />

–852<br />

275<br />

0,15<br />

2021<br />

1.268<br />

–852<br />

417<br />

0,15<br />

2022<br />

1.054<br />

–852<br />

202<br />

0,15<br />

2023<br />

1.270<br />

–637<br />

633<br />

0,15<br />

Zwischenergebnis<br />

17.386<br />

–13.610<br />

3.406<br />

Verkauf<br />

4.715<br />

–1.060<br />

3.655<br />

Gesamt<br />

22.101<br />

–14.670<br />

7.061<br />

G0839<br />

50<br />

1 Abweichende Darstellung zur Liquiditätsprognose aufgrund periodengerechter Zinsermittlung sowie Berücksichtigung der Gewerbesteuer als<br />

nicht abzugsfähiger Ausgabe ab 2008; in 2007 sind aus Vereinfachungsgründen die Bauzeitzinsen des Investitionsplanes in Höhe von T€ 520<br />

vollständig enthalten.<br />

2 Dargestellt werden die gesamten Abschreibungen der Einschiffsgesellschaft.<br />

3 Steuerliches Ergebnis der Einschiffsgesellschaft gemäß §5a EStG (Tonnagebesteuerung) ab Übernahme des Schiffes.<br />

4 Steuerliches Ergebnis entfällt nur auf die Gründungsgesellschafter.<br />

5 Inklusive Vorabgewinn für die Ownership Emissionshaus GmbH gemäß §12 Ziff. 1 Gesellschaftsvertrag in Höhe von T€ 370 für ihre Tätigkeit<br />

im Zusammenhang mit der Konzeption, der Aufbereitung wirtschaftlicher Rahmendaten und der Wirtschaftlichkeitsberechnung.


7. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />

DES SCHIFFSFONDS <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. AUTUMNI“<br />

Anmerkungen zur Steuervorschau<br />

Die Einschiffsgesellschaft hat von Beginn<br />

an zur Tonnagebesteuerung (§5a<br />

EStG) optiert. Ausgehend vom Ergebnis<br />

nach Zinsen werden die Werte der<br />

Steuerprognose im Wesentlichen durch<br />

die Abschreibungen bestimmt.<br />

Abschreibungen<br />

Die Abschreibungen vermindern das<br />

Ergebnis nach Zinsen um den jeweiligen<br />

Abschreibungsbetrag. In der Prognoserechnung<br />

wird von einer Abschreibungsdauer<br />

von 16 Jahren ausgegangen. Die<br />

Abschreibungen erfolgen linear. Die Abschreibung<br />

bemisst sich nach den steuerlichen<br />

Anschaffungskosten abzüglich<br />

des Schrottwertes. Zu den steuerlichen<br />

Anschaffungskosten zählen der Baupreis<br />

des Schiffes, die Kosten der Bauaufsicht,<br />

die Kosten für die Erstausrüstung/Infahrtsetzung,<br />

die Gründungskosten, die<br />

Kosten für die vorbereitende Bereederung,<br />

die Emissionskosten und die Vergütung<br />

für die Übernahme der Platzierungsgarantie.<br />

Die Abschreibung erfolgt<br />

im Ablieferungsjahr pro rata temporis.<br />

Die in der Investitionsphase anfallenden<br />

Kosten für die Konzeption, die Aufbereitung<br />

wirtschaftlicher Rahmendaten und<br />

die Wirtschaftlichkeitsberechnung sind<br />

gemäß §12 des Gesellschaftsvertrages<br />

kein Aufwand der Gesellschaft, sondern<br />

werden den begünstigten Gesellschaftern<br />

im Rahmen der Gewinnverteilung<br />

als Vorabgewinn gutgeschrieben. Als<br />

Auswirkung dessen wird dieser Betrag<br />

nicht wie Anschaffungsnebenkosten<br />

aktiviert.<br />

Ergebnis Steuerbilanz<br />

Die Ergebnisse der Steuerbilanz ergeben<br />

sich aus der Subtraktion der Abschreibung<br />

vom Ergebnis nach Zinsen.<br />

Hierbei wird die ab 2008 anfallende Gewerbesteuer<br />

als nicht abzugsfähige<br />

Ausgabe berücksichtigt; aus Vereinfachungsgründen<br />

sind die Bauzeitzinsen<br />

des Investitionsplanes (i.H.v. T€ 520)<br />

vollständig dem Ergebnis nach Zinsen<br />

des Jahres 2007 zugeordnet.<br />

Steuerliches Ergebnis<br />

Dem Investor des <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>MS</strong><br />

<strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> wird der anteilige Tonnagegewinn<br />

der Einschiffsgesellschaft<br />

entsprechend seinen Gesellschaftsanteilen<br />

zugeteilt.<br />

51


8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

8<br />

Die ausführliche Darstellung<br />

der Vertragspartner,<br />

Abweichungsanalysen<br />

sowie grundlegende Ausführungen<br />

zu steuerlichen<br />

und rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

bilden den Kern<br />

des folgenden Kapitels.<br />

52


8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

8. 1 Abwicklungshinweise<br />

Bitte schicken Sie die dem Prospekt beiliegende Beitrittserklärung ausgefüllt und<br />

unterzeichnet an:<br />

Ownership Treuhand GmbH<br />

Beitrittsannahme<br />

Cremon 36<br />

D-20457 Hamburg<br />

Telefon [040] 325244-0<br />

Fax [040] 325244-30<br />

oder an Ihren Berater.<br />

Die Wirksamkeit des Beitritts erfolgt mit Annahme der Beitrittserklärungen durch<br />

die Treuhandgesellschaft. Hierüber werden Sie umgehend informiert.<br />

Abwicklung<br />

Das von den Investoren gezeichnete Kommanditkapital wird zu 100% zzgl. 5% Agio<br />

nach Beitritt und Aufforderung durch die Ownership Treuhand GmbH fällig. Bitte<br />

leisten Sie die Zahlungen auf das in der Beitrittserklärung angegebene Konto.<br />

54<br />

Handelsregister<br />

Die Ownership Treuhand GmbH wird als Treuhandkommanditistin der Beteiligungsgesellschaft<br />

für die Investoren in das Handelsregister eingetragen. Die Treugeber<br />

haben das Recht, sich auf eigene Kosten direkt in das jeweilige Handelsregister eintragen<br />

zu lassen. Hinsichtlich der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Thematik<br />

(siehe Seite 67) ist unter Umständen eine direkte Eintragung ratsam.<br />

Bitte leisten Sie die Zahlungen auf das in der Beitrittserklärung angegebene Konto.<br />

Hinweis<br />

Die Platzierung des Kommanditkapitals erfolgt u.a. durch Banken oder selbständige<br />

Vertriebsbeauftragte, mit denen separate Vereinbarungen getroffen wurden. Weder<br />

diese noch deren Mitarbeiter fungieren als Erfüllungsgehilfen für die vorgenannten<br />

Gesellschaften.


2 Übersicht der Vertragspartner<br />

8.<br />

<strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG<br />

Geschäftsanschrift<br />

und Sitz<br />

Dauer<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Kommanditkapital<br />

Ausstehende Einlagen<br />

Persönlich haftende<br />

Gesellschafterin/<br />

Geschäftsführung<br />

Gründungsgesellschafter<br />

Funktion/<br />

Tätigkeitsbereich<br />

Konzern<br />

Bisherige Emissionen<br />

Wertpapiere mit<br />

Umtausch- oder<br />

Bezugsrecht<br />

Gesamtbezüge und<br />

nicht nur geringfügig<br />

Leistungen und Lieferungen<br />

der Gründungsgesellschafter<br />

der Prospektverantwortlichen<br />

und des Treuhänders<br />

Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee<br />

Unbestimmte Zeit<br />

Amtsgericht Kiel<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRA 5540 KI, Tag der Gründung: 28.11.2006<br />

€ 225.000 (prognosegemäß zu erhöhen auf mindestens € 6.425.000 und maximal € 6.575.000)<br />

Die Einwerbung wurde bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Prospektes (29.02.2008)<br />

nicht begonnen. Am 29.02.2008 sind € 225.000 Einlagen (Gründungskommanditkapital) eingezahlt;<br />

demnach ist an diesem Tag kein gezeichnetes Kapital ausstehend.<br />

2. Verwaltung Reederei Marten GmbH<br />

Stammkapital: € 25.000 (voll eingezahlt); Haftung begrenzt auf das Gesellschaftsvermögen;<br />

Geschäftsführer: Ole Marten<br />

Geschäftsanschrift/Sitz: Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee<br />

– Ole Marten, Anschrift und Sitz: Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee<br />

(Kommanditeinlage € 175.000, eingetragen; voll eingezahlt)<br />

– Reederei O. Marten GmbH&Co. KG, Anschrift und Sitz: Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee<br />

(Kommanditeinlage € 25.000, eingetragen; voll eingezahlt)<br />

– Ownership Emissionshaus GmbH, Anschrift und Sitz: Cremon 36, 20457 Hamburg<br />

(Kommanditeinlage € 20.000, eingetragen; voll eingezahlt)<br />

– Ownership Treuhand GmbH (als Treuhänder für weitere Kommanditisten)<br />

Anschrift und Sitz: Cremon 36, 20457 Hamburg<br />

(Kommanditeinlage € 5.000; eingetragen; voll eingezahlt; diese möglich zu erhöhen auf mindestens<br />

€ 6.205.000 und maximal € 6.355.000)<br />

– 2. Verwaltung Reederei Marten GmbH (kein Kommanditkapital; Komplementärin)<br />

Emittent, Beteiligungsgesellschaft, Prospektherausgabe, Zahlstelle für Auszahlungen an die Investoren,<br />

Erwerb und Betrieb des Schiffes <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> und alle hiermit zusammenhängenden Geschäfte.<br />

Die Gesellschaft gehört keinem Konzernverbund an; sie ist kein Konzernunternehmen.<br />

Bisher wurden keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen i.S.d. §8 f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes<br />

ausgegeben.<br />

Da es sich bei dem Emittenten weder um eine Aktiengesellschaft noch um eine Kommanditgesellschaft<br />

auf Aktien handelt, gibt es keine umlaufenden Wertpapiere, die den Gläubigern ein Umtausch- oder Bezugsrecht<br />

auf Aktien einräumen. Daher erübrigen sich Erläuterungen zu Bedingungen und Verfahren für<br />

den Umtausch oder den Bezug.<br />

a) 2. Verwaltung Reederei Marten GmbH<br />

Haftungsvergütung:<br />

€ 2.500 p.a.<br />

b) Ole Marten<br />

Laufender Gewinn/Auszahlung:<br />

anteilig gemäß Kapital<br />

c) Reederei O. Marten GmbH&Co. KG<br />

Vorbereitende Bereederung: einmalig € 150.000<br />

Bereederungsvergütung:<br />

durchgehend 2,0% der Bruttofrachterträge<br />

sowie 3,52% vom ermittelten Reedereiüberschuss<br />

Kommission bei Verkauf oder Totalverlust: einmalig 1% des Bruttoerlöses, zzgl. 2,5%<br />

bei einer Vorsteuerrendite von mindestens 8% 1 p.a.<br />

Laufender Gewinn:<br />

anteilig gemäß Kapital<br />

d) Ownership Emissionshaus GmbH<br />

(PROSPEKTVERANTWORTLICHE)<br />

Vertrieb:<br />

€ 806.000 einmalig, bei Erhöhung des Emissionskapitals<br />

um max. € 150.000 zzgl. 21% des zusätzlichen Emissionskapitals,<br />

5% des einzuwerbenden Fondskapitals als Agio<br />

(= € 310.000), bei Erhöhung des Emissionskapitals um<br />

max. € 150.000 zzgl. 5% des zusätzlichen Emissionskapitals<br />

Platzierungsgarantie: € 124.000<br />

Konzeption, Aufbereitung wirtschaftlicher<br />

Rahmendaten, Wirtschaftlichkeitsberechnung: € 370.000 einmalig (Vorabgewinn)<br />

55<br />

1 Berechnet nach der Methode des internen Zinsfußes. (Diese Methode ist nicht geeignet verschiedene Kapitalanlagen zu vergleichen und kann nur mit finanzmathematischen Kenntnissen verstanden werden<br />

[siehe Glossar Kapitel 10, Seite 98])


<strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG (Fortsetzung)<br />

Gesamtbezüge und<br />

nicht nur geringfügig<br />

Leistungen und Lieferungen<br />

der Gründungsgesellschafter<br />

der Prospektverantwortlichen<br />

und des Treuhänders<br />

Laufender Gewinn/Auszahlung:<br />

anteilig gemäß Kapital<br />

Kommission bei Verkauf oder Totalverlust: 5% bei einer Vorsteuerrendite von mind. 8% 1<br />

e) Ownership Treuhand GmbH<br />

Treuhandvergütung:<br />

Dienstleistungsvergütung:<br />

Laufender Gewinn/Auszahlungen:<br />

Mehraufwand Einwerbung:<br />

Mehraufwand an Beratung bei Gründung:<br />

Mehraufwand bei Verkauf:<br />

Abwicklung am Ende:<br />

Im Falle des Verkaufs oder Totalverlustes:<br />

0,1% des einzuwerbenen Kapitals p.a.<br />

(Steigerung ab 2009 um 2,5% p.a.)<br />

€ 24.800 p.a. (Steigerung ab 2009 um 2,5% p.a.)<br />

anteilig gemäß Kapital<br />

0,25% des zu verwaltenden Kapitals einmalig zzgl. Ust.<br />

€ 46.500 einmalig<br />

volle Treuhandvergütung für 24 Monate nach Verkauf<br />

sowie volle Dienstleistungsvergütung für das Jahr des<br />

Schiffsverkaufs und das darauf folgende Liquidationsjahr<br />

€ 2.500 p.a. zzgl. Ust.<br />

1% des Bruttoverkaufserlöses oder -versicherungserlöses<br />

(Vorabgewinn).<br />

56<br />

Beteiligungen von<br />

Gründungsgesellschaftern<br />

Abhängigkeit von<br />

Patenten, Lizenzen,<br />

Verträgen oder neuen<br />

Herstellungsverfahren<br />

Laufende Gerichts-/<br />

Schiedsverfahren<br />

Wichtige laufende<br />

Investitionen<br />

Außergewöhnliche<br />

Ereignisse<br />

Bezüge für Mitglieder<br />

der Geschäftsführung<br />

und des Beirates<br />

Tätigkeiten der Mitglieder<br />

der Geschäftsführung<br />

und des<br />

Beirates für andere<br />

Unternehmen<br />

Abweichende Regelungen<br />

des Gesellschaftsvertrages<br />

der KG von den<br />

gesetzlichen<br />

Bestimmungen<br />

Den Gründungsgesellschaftern werden außer den oben unter a) bis e) genannten Bezügen keine<br />

weiteren Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere<br />

Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

und Nebenleistungen aller Art innerhalb und außerhalb des Gesellschaftsvertrages gewährt. Über<br />

die oben aufgeführten Dienstleistungen erbringen die Prospektverantwortliche, die Gründungsgesellschafter,<br />

die Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten, der Treuhänder und sonstige Personen<br />

keine nicht nur geringfügige Lieferungen und Leistungen. Die Gesamthöhe der Provisionen<br />

auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft beläuft sich auf maximal € 1.279.000 und setzt sich zusammen<br />

aus den o.a. Provisionen für Vermittlungsleistungen, Platzierungsgarantie sowie Agio für die<br />

Gesellschafterin Ownership Emissionshaus GmbH.<br />

Beteiligungen von Gründungsgesellschaftern an Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung<br />

stellen, die in Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes, nicht nur geringfügige, Lieferungen und<br />

Leistungen erbringen und die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, gibt es nicht.<br />

Die Gründungsgesellschafterin Ownership Emissionshaus GmbH ist mit der Vertriebssteuerung<br />

selbst beauftragt.<br />

Keine von wesentlicher Bedeutung.<br />

Es existieren keine Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />

Lage der Emittentin haben können.<br />

Neben den im Prospekt beschriebenen Investitionen gibt es keine weiteren laufenden Investitionen.<br />

Die Tätigkeit des Emittenten ist durch keine außergewöhnlichen Ereignisse beeinflusst worden.<br />

Die 2. Verwaltung Reederei Marten GmbH erhält für die Übernahme der persönlichen Haftung jährlich<br />

eine Vergütung von € 2.500 zzgl. der geltenden Umsatzsteuer. Erstmals wird diese Vergütung im Jahr<br />

2008 ausgezahlt. Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr<br />

und werden zukünftig keinerlei Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art gewährt.<br />

Ein Beirat/ Aufsichtsgremium existiert bei Prospektaufstellung nicht. Beiräte erhalten keine Vergütung.<br />

Der Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschaft der Emittentin ist gleichzeitig Geschäftsführer<br />

der Bereederungsgesellschaft, die gleichzeitig die Bauaufsicht und die vorbereitende Bereederung durchführt.<br />

Darüber hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin nicht für Unternehmen tätig,<br />

welche mit dem Vertrieb betraut sind, der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen oder im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen.<br />

Bei der Emittentin handelt es sich um eine Publikums-KG, deren gesellschaftsvertraglichen Regelungen<br />

zulässigerweise von den gesetzlichen Regelungen der Personenhandelsgesellschaften abweichen.<br />

Der Gesellschaftsvertrag ist auf den Seiten 84 ff. abgedruckt. Einzig persönlich haftende Gesellschafterin<br />

der Emittentin ist die 2. Verwaltung Reederei Marten GmbH. Da die Haftung der 2. Verwaltung Reederei<br />

Marten GmbH gesetzlich auf deren Gesellschaftskapital, mindestens jedoch auf deren Stammkapital beschränkt<br />

ist, weicht der Gesellschaftsvertrag von dem gesetzlichen Leitbild des unbeschränkt haftenden<br />

Komplementärs (§161 HGB) ab. Weitere Abweichungen sind: Die persönlich haftende Gesellschafterin ist<br />

1 Berechnet nach der Methode des internen Zinsfußes. (Diese Methode ist nicht geeignet verschiedene Kapitalanlagen zu vergleichen und kann nur mit finanzmathematischen Kenntnissen verstanden werden<br />

[siehe Glossar Kapitel 10, Seite 98])


<strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG (Fortsetzung)<br />

Abweichende Regelungen<br />

des Gesellschaftsvertrages<br />

der KG von den<br />

gesetzlichen<br />

Bestimmungen<br />

Abweichende Regelungen<br />

des Gesellschaftsvertrages<br />

der Komplementärin<br />

von den gesetzlichen<br />

Bestimmungen<br />

„Sonstige Personen“<br />

nicht am Vermögen und am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Sie ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer<br />

Aufgaben dritter Personen zu bedienen. Sie und ihre Organe sind von den Beschränkungen des §181 BGB<br />

befreit. Das Widerspruchsrecht des Kommanditisten gem. §164 HGB ist ausgeschlossen (§6 Ziff. 3 des<br />

Gesellschaftsvertrages). Alle Geschäfte, die nach Art, Umfang oder Risiko den Rahmen des gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetriebes überschreiten, bedürfen jedoch der vorherigen Zustimmung der Gesellschaftsversammlung.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin bedarf zu den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Maßnahmen<br />

und Rechtshandlungen der Zustimmung des Beirats oder der Gesellschaftsversammlung (§6 Ziff. 4<br />

u. 5 des Gesellschaftsvertrages). Die persönlich haftende Gesellschafterin und deren Gesellschafter unterliegen<br />

nicht dem Wettbewerbsverbot des §112 HGB.<br />

Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Vorliegend ist die<br />

Komplementärin eine Kapitalgesellschaft; sie haftet daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen<br />

(€ 25.000). Abweichende Regelung vom Gesetz ist, dass der Geschäftsführer von den Beschränkungen<br />

des §181 BGB befreit ist. Weiterhin bedarf es zur Abtretung von Geschäftsanteilen und Teilgeschäftsanteilen<br />

sowie für jede sonstige Verfügungen hierüber - mit Ausnahme von Verfügungen zugunsten von<br />

Mitgesellschaftern - der Zustimmung der Gesellschaft. Die Gesellschafter und die Geschäftsführer sind<br />

vom gesetzlichen Wettbewerbsverbot befreit. Darüber hinaus gibt es keine weiteren wesentlichen<br />

Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Es existieren keine „sonstigen Personen“, die die Herausgabe oder den Inhalt des Prospektes oder die<br />

Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben.<br />

2. Verwaltung Reederei Marten GmbH<br />

Firma<br />

Geschäftsanschrift<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Gesellschafter<br />

Funktion<br />

2. Verwaltung Reederei Marten GmbH<br />

Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee<br />

Amtsgericht Kiel<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRB 8440 KI, Tag der ersten Eintragung: 23.10.2006<br />

€ 25.000 (voll eingezahlt)<br />

Ole Marten, Geschäftsanschrift: Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee<br />

Dipl.-Kaufm. Ole Marten (€ 12.500), Groß Wittensee, Ownership Treuhand GmbH (€ 12.500)<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG<br />

Reederei O. Marten GmbH&Co. KG<br />

Firma<br />

Geschäftsanschrift<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Kommanditkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Kommanditist:<br />

Funktion<br />

Reederei O. Marten GmbH&Co. KG<br />

Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee (Büro in Eckernförde)<br />

Amtsgericht Kiel<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRA 5467 KI<br />

€ 30.000<br />

1. Verwaltung Reederei Marten GmbH, Geschäftsführer: Herr Dipl.-Kaufm. Ole Marten, Groß Wittensee<br />

Herr Dipl.-Kaufm. Ole Marten, Groß Wittensee<br />

Bereederungsgesellschaft, Kommanditistin der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG<br />

1. Verwaltung Reederei Marten GmbH<br />

Firma<br />

Geschäftsanschrift<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Funktion<br />

1. Verwaltung Reederei Marten GmbH<br />

Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee<br />

Amtsgericht Kiel<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRB 8477 KI<br />

€ 25.000<br />

Herr Dipl.-Kaufm. Ole Marten, Groß Wittensee<br />

Gesellschafterin der Reederei O. Marten GmbH&Co.<br />

57


8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

TS Lines Limited<br />

Firma<br />

Geschäftsanschrift<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Gesellschaftskapital<br />

Gesellschafter<br />

Funktion<br />

TS Lines Limited<br />

Grand Millennium Plaza, 183 Queens Road, Central, Hong Kong<br />

Hong Kong<br />

Hong Kong<br />

US-$ 15.620.000<br />

TS Management Co., Ltd, Taiwan<br />

Charterer des <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> bis Ende 2008<br />

Michael Niefünd, Dipl.-Wirtsch. Ing. für Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft<br />

Sitz<br />

Funktion<br />

Parkstraße 12, 26931 Elsfleth<br />

Unabhängiger Sachverständiger, Erstellung der Marktanalyse<br />

Kapitän Alois Schäfer, Schiffahrts-Sachverständiger<br />

Sitz<br />

Funktion<br />

Ringstraße 43, 26721 Emden<br />

Unabhängiger Schiffarhts-Sachverständiger, Erstellung eines Gutachtens über den Marktwert<br />

des <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong>.<br />

Yang Fan Group Co., Ltd.,<br />

Firma<br />

Sitz<br />

Funktion<br />

Yang Fan Group Co., Ltd.<br />

379 Xingjian Road Shenjiamen Putuo Zhoushan<br />

Zhejiang 316100, Volksrepublik China<br />

Erbauer des <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong>, Bauvertragspartner der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG<br />

58<br />

Gooßen&Heuermann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Firma<br />

Sitz<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Funktion<br />

Gooßen&Heuermann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Große Schmiedestraße 4, 21682 Stade<br />

Amtsgericht Tostedt<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRB 101312, Tag der ersten Eintragung: 31.08.2005<br />

€ 50.000<br />

Hans Ulrich Heuermann (Steuerberater und Wirtschaftsprüfer);<br />

Rigo Gooßen (Steuerberater)<br />

Mittelverwendungskontrolleur der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG


OwnerShip Gesellschaften<br />

Ownership Holding GmbH<br />

Firma<br />

Sitz<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Gesellschafter<br />

Funktion<br />

Ownership Holding GmbH<br />

Cremon 36, 20457 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRB 98964, Tag der ersten Eintragung: 31.10.2006, als Ownership Einundzwanzigste Verwaltung GmbH<br />

€ 90.000<br />

Olaf Pankow, Thomas Wenzel (beide Hamburg)<br />

Olaf Pankow (50%), Thomas Wenzel (25%), beide Hamburg<br />

Ownership Beteiligungs GmbH (25%), Hamburg<br />

Gesellschafterin der Ownership Emissionshaus GmbH und der Ownership Treuhand GmbH<br />

Ownership Emissionshaus GmbH<br />

Firma<br />

Sitz<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Gesellschafter<br />

Funktion<br />

Ownership Emissionshaus GmbH<br />

Cremon 36, 20457 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRB 89589, Tag der ersten Eintragung: 29.01.2004<br />

€ 2.000.000<br />

Olaf Pankow, Thomas Wenzel (beide Hamburg)<br />

Ownership Holding GmbH, Hamburg<br />

Anbieter, Prospektverantwortliche, Kommanditistin und Gründungsgesellschafterin, Prospektherausgabe,<br />

Marketing, Projektierung, Vertriebssteuerung, Eigenkapitalvermittlung und Platzierungsgarantin<br />

Ownership Treuhand GmbH<br />

Firma<br />

Sitz<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Gesellschafter<br />

Funktion<br />

Ownership Treuhand GmbH<br />

Cremon 36, 20457 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRB 89590, Tag der ersten Eintragung: 29.01.2004<br />

€ 50.000<br />

Mike Wittje, Morsum<br />

Ownership Holding GmbH, Hamburg<br />

Kommanditistin und Gründungsgesellschafterin, treuhänderische Verwaltung des Treuguts und Betreuung<br />

der Investoren<br />

Ownership Beteiligungs GmbH<br />

Firma<br />

Sitz<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Gesellschafter<br />

Funktion<br />

Ownership Beteiligungs GmbH<br />

Blankeneser Hauptstraße 93, 22587 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRB 89255, Tag der ersten Eintragung: 19.12.2003<br />

€ 25.000<br />

Thomas Wenzel, Hamburg<br />

Thomas Wenzel, Hamburg<br />

Gesellschafterin der Ownership Holding GmbH, Hamburg<br />

59<br />

Über die im Prospekt dargestellten Vereinbarungen insbesondere Kapitel 8.5 (siehe Seite 69) hinaus bestehen nach Kenntnis der Anbieterin<br />

keine sonstigen, das Anlageobjekt selbst, seine Herstellung, Finanzierung, Nutzung oder Verwertung betreffenden Abreden zwischen<br />

den wesentlichen Vertragspartnern.


8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

8. 3 Sensitivitätsanalysen<br />

OwnerShip hat die Einnahme- und Ausgabeprognose und die Verkaufshypothesen<br />

unter der Verwendung marktbezogener Annahmen erstellt. Es können sich hierzu<br />

positive und/oder negative Veränderungen innerhalb der beabsichtigten Fondslaufzeit<br />

ergeben. Diesbezüglich wird an dieser Stelle auf die Angaben zu den möglichen<br />

Veränderungen bei diesem Beteiligungsangebot verwiesen (Kapitel 3, Seite 12 ff.<br />

sowie Kapitel 4, Seite 18 ff.). Sensitivitätsanalysen zum Investitionsobjekt unterstellen<br />

Abweichungen von den „Standardannahmen“ und messen die Auswirkungen<br />

auf das Anlageergebnis.<br />

Die nachfolgende Sensitivitätsanalyse wird in qualitativer Form dargestellt. Auf die<br />

Angabe von Wahrscheinlichkeiten wird verzichtet, da eine Messung bei diesem<br />

Anlagemodell nicht sinnvoll ist.<br />

Für vier Einflussfaktoren wurden jeweils Veränderungen analysiert und die Auswirkungen<br />

auf das Anlageergebnis während des angenommenen Investitionszeitraumes<br />

errechnet. Aus den nachfolgenden Diagrammen ergeben sich die Rückflüsse<br />

aus der Vercharterungsphase und aus dem Verkauf des Seeschiffes für eine beispielhaft<br />

als Vergleichsmaßstab dienende Kommanditeinlage in Höhe von € 100.000<br />

zzgl. 5% Agio. Dargestellt sind die Rückflüsse nach Steuern.<br />

Die nachfolgenden Analysen beziehen<br />

sich auf den Planungshorizont bis zum<br />

Jahre 2023.<br />

Neben den analysierten Einflussfaktoren<br />

gibt es noch zahlreiche andere Faktoren.<br />

Die Abweichungen können bei<br />

jedem Einflussfaktor anders ausfallen<br />

als unterstellt. Somit bilden die gezeigten<br />

Ergebnisabweichungen nur eine<br />

Auswahl.<br />

Der langfristig wichtigste Einflussfaktor<br />

bei dieser Investition ist voraussichtlich<br />

die Entwicklung der Charterraten<br />

und somit der Umsatzerlöse sowie des<br />

US-Dollar-Wechselkurses.<br />

U<strong>MS</strong>ATZERLÖSE je Einsatztag<br />

PROGNOSE und Abweichungen zur PROGNOSE<br />

60<br />

Kapitalrückfluss nach Steuern für eine Beteiligung von € 100.000<br />

400.000<br />

350.000<br />

300.000<br />

250.000<br />

200.000<br />

150.000<br />

100.000<br />

50.000<br />

0<br />

Prognose<br />

– 20 % – 10 % 10 % 20 %<br />

G8400<br />

Die Abbildung zeigt die mögliche Veränderung des Kapitalrückflusses an den Investor<br />

bis zum Jahre 2023 bei Unterschreitung bzw. Überschreitung der Chartereinnahmen<br />

um bis zu 20% unter der Annahme der Werthaltigkeit der Erstbeschäftigung.


NETTO-VERÄUSSERUNGSERLÖSE in% des Kaufpreises<br />

PROGNOSE und Abweichungen zur PROGNOSE<br />

Kapitalrückfluss nach Steuern für eine Beteiligung von € 100.000<br />

400.000<br />

350.000<br />

300.000<br />

250.000<br />

200.000<br />

150.000<br />

100.000<br />

50.000<br />

0<br />

Prognose<br />

15 % 25 % 45 % 55%<br />

G0841<br />

Die Abbildung zeigt die mögliche Veränderung des Kapitalrückflusses an den Investor<br />

bis zum Jahre 2023 bei angenommenen Wiederverkaufswerten (netto) von<br />

15%, 25%, 35% (prospektierte Prognose), 45% und 55% des ursprünglichen<br />

Kaufpreises.<br />

SCHIFFSBETRIEBSKOSTEN je Einsatztag<br />

PROGNOSE und Abweichungen zur PROGNOSE<br />

Kapitalrückfluss nach Steuern für eine Beteiligung von € 100.000<br />

400.000<br />

350.000<br />

300.000<br />

250.000<br />

200.000<br />

150.000<br />

100.000<br />

50.000<br />

0<br />

Prognose<br />

– 20 % – 10 % 10 % 20 %<br />

G0842<br />

61<br />

Die Abbildung zeigt die mögliche Veränderung des Kapitalrückflusses an den Investor<br />

bis zum Jahre 2023 bei Unterschreitung bzw. Überschreitung der Schiffsbetriebskosten<br />

um bis zu 20%.


8. KONZEPTIONELLE<br />

GRUNDLAGEN<br />

ZINSEN über die Gesamtlaufzeit<br />

PROGNOSE und Abweichungen zur PROGNOSE<br />

Kapitalrückfluss nach Steuern für eine Beteiligung von € 100.000<br />

400.000<br />

350.000<br />

300.000<br />

250.000<br />

200.000<br />

150.000<br />

100.000<br />

50.000<br />

0<br />

Prognose<br />

– 20 % – 10 % 10 % 20 %<br />

G0843<br />

Die Abbildung zeigt die mögliche Veränderung des Kapitalrückflusses an den Investor<br />

bis zum Jahre 2023 bei Unterschreitung bzw. Überschreitung der Zinsaufwendungen<br />

um bis zu 20%.<br />

WÄHRUNG<br />

PROGNOSE und Abweichungen zur PROGNOSE<br />

62<br />

Kapitalrückfluss nach Steuern für eine Beteiligung von € 100.000<br />

400.000<br />

350.000<br />

300.000<br />

250.000<br />

200.000<br />

150.000<br />

100.000<br />

50.000<br />

0<br />

Prognose<br />

– 20 % – 10 % 10 % 20 %<br />

G0844<br />

Die Abbildung zeigt die mögliche Veränderung des Kapitalflusses an den Investor<br />

bis zum Jahr 2023 bei Unterschreitung bzw. Überschreitung des durchschnittlichen<br />

US-Dollar-Euro-Wechselkurses während der Betriebsphase um bis zu 20%.


4 Steuerliche Grundlagen<br />

8.<br />

Mit dem Investment in die Einschiffsgesellschaft<br />

<strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong><br />

GmbH&Co. KG unterliegt der Investor<br />

als Kommanditist/Treugeber den steuerlichen<br />

Wirkungen einer unternehmerischen<br />

Beteiligung, die im Einzelnen<br />

nachfolgend erläutert werden. Ziel ist es<br />

dabei, dem Investor als natürliche Person<br />

mit unbeschränkter Steuerpflicht<br />

und unter der Voraussetzung, dass die<br />

Beteiligung im Privat- und nicht im Betriebsvermögen<br />

gehalten wird, einen umfassenden<br />

Überblick über wesentliche<br />

Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />

zu geben. Selbstverständlich kann die<br />

Beteiligung auch im Betriebsvermögen<br />

gehalten werden.<br />

Grundsätzlich sollte ein Beitritt zu der<br />

Gesellschaft mit dem persönlichen<br />

steuerlichen Berater abgestimmt werden.<br />

Dies gilt insbesondere für den Fall,<br />

dass die Beteiligung im Betriebsvermögen<br />

gehalten wird.<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

Jeder Treugeber bzw. Kommanditist erzielt<br />

nach der gesellschaftsrechtlichen<br />

Konzeption der mit der Emission des<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M.<br />

<strong>Autumni“</strong> angebotenen Einschiffsgesellschaft<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

gemäß §2 Abs. 1 Nr. 2 EStG, da er sowohl<br />

nach geltendem Steuerrecht als<br />

auch höchstrichterlicher Rechtsprechung<br />

als Mitunternehmer im Sinne des §15<br />

Abs. 1 Nr. 2 EStG einzustufen ist. Dies<br />

gilt insbesondere, da er nach den §§12<br />

und 19 des Gesellschaftsvertrages am<br />

Gewinn und Verlust sowie an den stillen<br />

Reserven des Unternehmens beteiligt<br />

wird (Mitunternehmerrisiko), ihm nach<br />

den §§6 und 8 des Gesellschaftsvertrages<br />

mittelbar bei der Einschiffsgesellschaft<br />

weit reichende Stimm- und Kontrollrechte<br />

(Mitunternehmerinitiative)<br />

eingeräumt und die Gesellschaft auf die<br />

Erzielung eines Totalgewinns (Gewinnerzielungsabsicht)<br />

ausgerichtet ist. Darüber<br />

hinaus hat jeder Treugeber das<br />

Recht, sich unmittelbar als Kommanditist<br />

in das Handelsregister eintragen zu<br />

lassen.<br />

Die <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co.<br />

KG selbst ist nicht Subjekt der Einkommensteuer.<br />

Die zunächst auf Ebene der<br />

Einschiffsgesellschaft ermittelten Einkünfte<br />

werden den Gesellschaftern entsprechend<br />

ihrer Beteiligung am Gewinn<br />

und Verlust zugerechnet. Die Einkünfte<br />

aus einem Gewerbebetrieb unterliegen<br />

dem persönlichen Einkommensteuersatz<br />

des einzelnen Kommanditisten.<br />

Gewinnerzielungsabsicht<br />

Maßgebliches Beurteilungskriterium<br />

hierfür ist, ob nach dem Urteil eines<br />

ordentlichen Kaufmanns und unter Berücksichtigung<br />

der Gewinnermittlung<br />

nach §5 EStG mit großer Wahrscheinlichkeit<br />

mit einem Totalgewinn nach<br />

Ende der beabsichtigten Fondslaufzeit<br />

gerechnet werden kann. Andernfalls<br />

wäre die Tätigkeit der Einschiffsgesellschaft<br />

als so genannte „Liebhaberei“<br />

einzuordnen mit der Folge, dass Gewinne<br />

nicht steuerpflichtig wären und<br />

Verluste nicht Steuer mindernd mit positiven<br />

anderen Einkünften verrechnet<br />

werden könnten. Auf Basis der Prognoserechnung<br />

wird die Gesellschaft<br />

nach Ablauf einer Fondslaufzeit von ca.<br />

18 Jahren (betrachtet ab dem Datum<br />

der Prospektaufstellung) und unter Berücksichtigung<br />

der Schlussauszahlung<br />

der Einschiffsgesellschaft bei unterstellten<br />

Nettoveräußerungserlösen von<br />

rund 32% der Anschaffungskosten des<br />

Schiffes inkl. Bauzeitfinanzierungskosten<br />

insgesamt einen Totalgewinn erzielen.<br />

Unter Berücksichtigung des vom Bundesfinanzhof<br />

herangezogenen Grundsatzes<br />

ist damit aus heutiger Sicht davon<br />

auszugehen, dass der Nachweis<br />

des Totalgewinns erbracht ist. Auch bei<br />

Option zur pauschalen Gewinnermittlung<br />

nach §5a EStG basiert die Totalgewinnermittlung<br />

auf der herkömmlichen<br />

Gewinnermittlung unter Einbeziehung<br />

eines Veräußerungsgewinns.<br />

Die Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht<br />

erfolgt stets auf Ebene der Gesellschaft<br />

und des Gesellschafters. Sofern<br />

dieser eine nach dem Betriebskonzept<br />

nicht vorgesehene Anteilsfinanzierung<br />

seiner Einlage plant und durch die zu entrichtenden<br />

Zinsen seinen prospektierten<br />

Totalgewinn mindert, sollte die Darlehensaufnahme<br />

in jedem Fall mit einem<br />

steuerlichen Berater abgestimmt werden.<br />

63


8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

Steuerliche Ergebnisse (PROGNOSE)<br />

Die Gesellschaft erzielt nach Maßgabe der im Detail ab Seite 40 ff. abgebildeten<br />

Planrechnung unter Berücksichtigung der Vollplatzierung am 30.06.2008 voraussichtlich<br />

folgende steuerliche Ergebnisse für die Investoren:<br />

Übersicht der prognostizierten<br />

STEUERLICHEN ERGEBNISSE 1<br />

Jahr<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

2021<br />

2022<br />

2023 2<br />

Steuerliches Ergebnis<br />

(gemäß Tonnagebesteuerung)<br />

in% 1<br />

1 Steuerliche Ergebnisse der Einschiffsgesellschaft gemäß §5a EStG (Tonnagebesteuerung) ab Übernahme des Schiffes.<br />

2 Inklusive Verkauf des Schiffes.<br />

Herkömmliche<br />

Gewinnermittlung<br />

in %<br />

Die angegebenen Prozentwerte beziehen sich auf die Beteiligungssumme des<br />

Investors (ohne Agio).<br />

0,15<br />

0,15<br />

0,15<br />

0,15<br />

0,15<br />

0,15<br />

0,15<br />

0,15<br />

0,15<br />

0,15<br />

0,15<br />

0,15<br />

0,15<br />

0,15<br />

0,15<br />

0,15<br />

– 5,7<br />

3,9<br />

2,8<br />

5,3<br />

0,9<br />

4,7<br />

5,0<br />

3,2<br />

5,4<br />

2,2<br />

5,9<br />

6,1<br />

4,3<br />

6,5<br />

3,1<br />

66,7<br />

G0845<br />

Abschreibung des Schiffes<br />

Die Abschreibungen vermindern das<br />

Ergebnis nach Zinsen um den jeweiligen<br />

Abschreibungsbetrag. In der Prognoserechnung<br />

wird von einer Abschreibungsdauer<br />

von 16 Jahren ausgegangen. Die<br />

Abschreibungen erfolgen linear. Die Abschreibung<br />

bemisst sich nach den steuerlichen<br />

Anschaffungskosten abzüglich<br />

des Schrottwertes. Zu den steuerlichen<br />

Anschaffungskosten zählen der Baupreis<br />

des Schiffes, die Kosten der Bauaufsicht,<br />

die Kosten für die Erstausrüstung/Infahrtsetzung,<br />

die Kosten für die<br />

vorbereitende Bereederung, die Emissionskosten<br />

und die Vergütung für die<br />

Gewährung der Platzierungsgarantie.<br />

Die Gründungskosten wurden aus Vereinfachungsgründen<br />

ebenfalls vollständig<br />

in die Anschaffungskosten einbezogen.<br />

Die Abschreibung erfolgt im Ablieferungsjahr<br />

pro rata temporis. Die in<br />

der Investitionsphase anfallenden Kosten<br />

für die Konzeption, die Aufbereitung<br />

wirtschaftlicher Rahmendaten und die<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung sind gemäß<br />

§12 des Gesellschaftsvertrages<br />

kein Aufwand der Gesellschaft, sondern<br />

werden den begünstigten Gesellschaftern<br />

im Rahmen der Gewinnverteilung<br />

als Vorabgewinn gutgeschrieben. Als<br />

Auswirkung dessen wird dieser Betrag<br />

nicht wie Anschaffungsnebenkosten<br />

aktiviert. Bei den Kosten für die Bauzeitfinanzierung<br />

handelt es sich um sofort<br />

abzugsfähige Betriebsausgaben der<br />

Jahre 2006 und 2007; der Betrag wurde<br />

aus Vereinfachungsgründen in der<br />

Prognoserechnung vollständig im Jahr<br />

2007 berücksichtigt.<br />

64<br />

Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses:<br />

Pauschalierte Gewinnermittlung<br />

§5a EStG („Tonnagesteuer“)<br />

Die Gewinnermittlung erfolgt durchgängig<br />

nach § 6 Ziff. 7 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Einschiffsgesellschaft<br />

auf der Basis der pauschalierten<br />

Gewinnermittlung nach §5a EStG, besser<br />

unter dem Begriff „Tonnagesteuer“<br />

bekannt. Diese Vorschrift, ergänzt durch


Erläuterungen und Anweisungen der Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom<br />

12.06.2002 [BStBl. 2002 I, S. 614 f.], stellt bei Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

nicht wie beim Betriebsvermögensvergleich auf das Ergebnis von<br />

Einnahmen zu Ausgaben ab. Stattdessen wird – unabhängig von diesem Ergebnis<br />

– die Ertragskraft des Schiffes nach der so genannten Nettoraumzahl (NRZ)<br />

bewertet. Diese wird nach einer international vereinheitlichten Vermessung des<br />

Schiffskörpers festgelegt.<br />

Die Inanspruchnahme der Gewinnermittlung nach §5a EStG setzt unter anderem<br />

voraus, dass sich die Geschäftsleitung der Gesellschaft in Deutschland befindet,<br />

die Bereederung des Schiffes von dort vorgenommen wird und das Schiff im Wirtschaftsjahr<br />

überwiegend in einem inländischen Schiffsregister eingetragen ist.<br />

Der Vertragsreeder hat sich gegenüber der Einschiffsgesellschaft zur Einhaltung<br />

dieser Voraussetzungen vertraglich verpflichtet. Der Antrag auf Option zur Tonnagesteuer<br />

wurde im Dezember 2005 gestellt.<br />

An die Gewinnermittlung nach §5a EStG ist die Einschiffsgesellschaft grundsätzlich<br />

zehn Jahre gebunden. Allerdings ist auch ein früherer Verkauf des Schiffes möglich.<br />

Steuerliche Nachteile entstehen dem Anleger hierdurch nicht.<br />

Grundsätzlich ist beim Übergang zur Tonnagesteuer ein so genannter Unterschiedsbetrag<br />

festzustellen. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Buchwert<br />

des Schiffes und seinem tatsächlichen Marktwert (Teilwert). Da hier die Tonnagebesteuerung<br />

jedoch von Beginn an geplant ist, besteht die Vermutung, dass der<br />

Teilwert (Zeitwert des Schiffes) dem Buchwert entspricht, so dass sich kein Unterschiedsbetrag<br />

aus dem Schiff ergibt. Der bei Verkauf des Schiffes oder eines Kommanditanteils<br />

etwaig anfallende Veräußerungserlös wird durch die pauschale Gewinnermittlung<br />

gem. §5a EStG abgegolten und ist daher von dem jeweiligen Treugeber<br />

nicht mehr gesondert zu versteuern.<br />

Die CDU/CSU-SPD-Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 ein<br />

Festhalten an der Tonnagesteuer bestätigt, um den deutschen Reedereistandort<br />

weiter zu stärken.<br />

Steuertarif<br />

Der Planrechnung liegen ohne Berücksichtigung<br />

der Kirchensteuer folgende<br />

Steuersätze der Einkommensteuer zugrunde:<br />

durchgehend 42% zzgl.<br />

Solidaritätszuschlag von 5,5%.<br />

Durch das Steueränderungsgesetz 2007<br />

wurde der Spitzensteuersatz für private<br />

zu versteuernde Einkommen ab<br />

€ 250.000 (bei zusammenveranlagten<br />

Ehegatten ab € 500.000) um 3% auf<br />

45% erhöht. Gewinneinkünfte (Einkünfte<br />

aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb<br />

und aus selbständiger Arbeit)<br />

sind zwar durch einen Entlastungsbetrag<br />

in Höhe von 3% zunächst von<br />

diesem Zuschlag ausgenommen, diese<br />

Entlastung ist jedoch ab 2008 mit Inkrafttreten<br />

der Unternehmenssteuerreform<br />

weggefallen.<br />

Steuerermäßigung für Personengesellschaften<br />

Durch die Unternehmensteuerreform<br />

2008 wurde eine Steuerermäßigung<br />

für Einzel- und Mitunternehmer umgesetzt,<br />

sofern diese Gewinne im Unternehmen<br />

belassen werden. Auf Antrag<br />

können entsprechende Gewinnanteile<br />

einem ermäßigten Steuersatz von<br />

28,25% zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

und Kirchensteuer unterworfen werden.<br />

Bei Mitunternehmern muss der Gewinnanteil<br />

des Mitunternehmers jedoch mehr<br />

als 10% oder € 10.000 übersteigen.<br />

65


8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

66<br />

Steuerliche Behandlung von Entnahmen<br />

durch die Gesellschafter (Auszahlungen)<br />

Bei den in der Planrechnung als Auszahlungen<br />

ausgewiesenen Barauszahlungen<br />

an die Anleger handelt es sich grundsätzlich<br />

um eine steuerneutrale Entnahme<br />

von Gesellschaftern. Eine Besteuerung<br />

der entnommenen Beträge erfolgt<br />

daher nicht. Führt die Entnahme jedoch<br />

zu einem negativen Kapitalkonto, wonach<br />

ein geleisteter Einzahlungsbetrag<br />

durch die Zuweisung negativer steuerlicher<br />

Ergebnisse und Entnahmen aufgezehrt<br />

wird, ist §15a Abs. 3 EStG zu<br />

beachten, der in diesen Fällen eine Versteuerung<br />

der Auszahlungen nach sich<br />

zieht. Diese Konsequenzen lassen sich<br />

allerdings im Sinne des §15a Abs. 3 EStG<br />

vermeiden, indem sich der Anleger direkt<br />

ins Handelsregister eintragen lässt.<br />

Nach der Planrechnung wird sich in den<br />

Jahren 2011 bis 2019 ein negatives Kapitalkonto<br />

für die Investoren ergeben.<br />

Steuerliche Ergebnisse bei Veräußerung<br />

Mit der pauschalen Gewinnermittlung<br />

nach §5a EStG (Tonnagesteuer) ist auch<br />

ein etwaiger Veräußerungsgewinn des<br />

Schiffes abgegolten, da die Gesellschaft<br />

von Beginn an ihre Option dazu ausgeübt<br />

hat.<br />

Sofern der Kommanditist/Treugeber<br />

vorzeitig seinen Anteil an der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M.<br />

<strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG veräußert,<br />

vertritt die Finanzverwaltung seit kurzem<br />

die Auffassung, dass die Aufdeckung<br />

etwaiger stiller Reserven gem. § 5a<br />

Abs. 5 Satz 1 EStG mit der Tonnagebesteuerung<br />

abgegolten ist, und ein etwaiger<br />

Veräußerungsgewinn nicht gem.<br />

§16 EStG zu versteuern ist.<br />

Eine Veräußerung der Beteiligung sollte<br />

mit dem persönlichen steuerlichen<br />

Berater abgestimmt werden.<br />

Sonderbetriebseinnahmen/ -ausgaben<br />

Sämtliche Aufwendungen wie etwa<br />

Reisekosten zu Gesellschafterversammlungen,<br />

Zinsen für die Finanzierung der<br />

Beteiligung etc., die einem Kommanditisten<br />

im Zusammenhang mit seiner<br />

Beteiligung entstehen, werden nach Auffassung<br />

der Finanzverwaltung bei Option<br />

zur Tonnagesteuer nicht berücksichtigt.<br />

Höhe der steuerlichen Ergebnisse<br />

Die steuerlichen Berechnungen entsprechen<br />

den derzeitigen gesetzlichen<br />

Bestimmungen und der Rechtsprechung.<br />

Die endgültige Höhe der steuerlichen<br />

Ergebnisse wird durch das zuständige<br />

Betriebsstättenfinanzamt der<br />

Beteiligungsgesellschaft erst im Rahmen<br />

einer steuerlichen Betriebsprüfung<br />

festgestellt. Sollte dies zu Abweichungen<br />

von den nach dem Betriebskonzept<br />

bzw. den jährlichen Steuererklärungen<br />

erklärten steuerlichen Ergebnissen führen,<br />

werden die Kommanditisten Steuererstattungen<br />

erhalten oder Nachzahlungen<br />

leisten müssen. Sollte es zu Nachzahlungen<br />

kommen, sind auf diese<br />

nach §233a AO Zinsen in Höhe von 6%<br />

p. a. zu entrichten. Die Zinsen nach<br />

§233a AO sind steuerlich nicht abzugsfähig.<br />

Verfahren zur Feststellung der Einkünfte<br />

Gemäß §180 Abs.1 Nr. 2a AO werden<br />

die Ergebnisse der Einschiffsgesellschaft<br />

einheitlich und gesondert für jeden<br />

Gesellschafter vom für die Gesellschaft<br />

zuständigen Betriebsstättenfinanzamt<br />

festgestellt. Die Ergebnisse<br />

werden den Wohnsitzfinanzämtern der<br />

Gesellschafter dann amtsintern zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

Solidaritätszuschlag<br />

Der Solidaritätszuschlag bemisst sich<br />

nach der festgesetzten Einkommensteuer<br />

und wirkt sich bei den einzelnen<br />

Investoren bei positiven steuerlichen<br />

Einkünften als zusätzliche Belastung<br />

aus. Er wurde in der Planrechnung bis<br />

zum Ende des Betriebskonzeptes mit<br />

5,5% der Einkommensteuerschuld kalkuliert.<br />

Nach Gesellschaftsvertrag der Einschiffsgesellschaft<br />

besteht grundsätzlich die<br />

Möglichkeit (durch Entscheidung der<br />

Gesellschafterversammlung (§6 Ziff.<br />

5 i), die für Auszahlungen vorgesehene<br />

Liquidität zugunsten von Sondertilgungen<br />

zu verwenden.


Erbschaft- oder Schenkungsteuer<br />

Ist der Erblasser bzw. Schenker zum<br />

Zeitpunkt der Übertragung der Beteiligung<br />

unmittelbar als Kommanditist im<br />

Handelsregister eingetragen, sind die<br />

für die Bemessung der Erbschaft- oder<br />

Schenkungsteuer zu Grunde zu legenden<br />

Werte der Beteiligung nach §12<br />

Abs. 5 ErbStG i.V.m. §§95 ff., 103, 109<br />

BewG zu ermitteln. Grundsätzlich werden<br />

die Steuerbilanzwerte der Wirtschaftsgüter<br />

in die Vermögensaufstellung<br />

übernommen und den Gesellschaftern<br />

anteilig zugerechnet. Für Betriebsvermögen<br />

gelten die Vergünstigungen<br />

des §13a ErbStG. Ein Freibetrag von<br />

max. € 225.000 kann zur Anwendung<br />

kommen (§13a Abs. 1 ErbStG). Der nach<br />

Abzug des Freibetrages verbleibende<br />

Wert unterliegt nur zu 65% der Erbschaft-<br />

und Schenkungsteuer(§ 13a<br />

Abs. 2 ErbStG). Da beide Vergünstigungen<br />

nur unter bestimmten Voraussetzungen<br />

gelten, darf eine Übertragung<br />

der Beteiligung der Erörterung und Abstimmung<br />

mit dem persönlichen Steuerberater<br />

des Gesellschafters (neben §13a<br />

ErbStG auch ggf. Freibeträge nach<br />

§§16, 17 ErbStG; der Steuersatz richtet<br />

sich nach dem Grad der Verwandtschaft;<br />

Mindeststeuersatz 7% und maximaler<br />

Steuersatz 50%). Darüber hinaus wird<br />

Betriebsvermögen, wenn der Begünstigte<br />

der Steuerklasse II oder III angehört,<br />

nach einem begünstigten Tarif versteuert<br />

(§19a ErbStG). Dieser berücksichtigt<br />

für Betriebsvermögen einen<br />

Entlastungsbetrag von 88% des sich<br />

bei Anwendung der höheren Steuerklasse<br />

II oder III gegenüber der Steuerklasse<br />

I ergebenden Steuermehrbetrages.<br />

Voraussetzung hierfür ist jedoch,<br />

dass innerhalb von fünf Jahren nach<br />

der Vermögensübertragung weder die<br />

Gesellschaft liquidiert wird noch Anteile<br />

an der Gesellschaft veräußert werden.<br />

Ist der Erblasser bzw. Schenker zum Zeitpunkt der Übertragung der Beteiligung<br />

nicht unmittelbar als Kommanditist, sondern mittelbar über den Treuhänder als<br />

Treugeber an der Gesellschaft beteiligt, will die Finanzverwaltung Übertragungen<br />

abweichend von den vorgenannten Ausführungen behandeln: Zum einen will sie<br />

das übertragene Vermögen anstatt mit den günstigen Steuerbilanzwerten mit dem<br />

in der Regel höheren gemeinen Wert ansetzen. Zum anderen will sie die Steuerentlastungen<br />

der §§13a (Freibetrag und Bewertungsabschlag) und §19 a (Tarifentlastung<br />

bei Personen der Steuerklasse II und III) ErbStG nicht gewähren. Aus diesem<br />

Grund ist es aus erbschaftsteuerlicher Sicht möglicherweise ratsam, sich unmittelbar<br />

als Kommanditist im Handelsregister eintragen zu lassen.<br />

Zwischenzeitlich ist ein Referentenentwurf zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

mit Datum vom 20.11.2007 veröffentlicht worden. Die Bewertung von<br />

Betriebsvermögen soll künftig mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert) erfolgen,<br />

was zu deutlich höheren erbschaftsteuerlichen Werten gegenüber den derzeit verwendeten<br />

Steuerbilanzwerten führen kann. Nach der geplanten Neuregelung soll<br />

allerdings Betriebsvermögen in Höhe von 85% begünstigt sein und bei der Besteuerung<br />

außer Ansatz bleiben (Verschonungsabschlag). Erfolgen im Zeitraum von 15<br />

Jahren nach dem Besteuerungszeitpunkt eine Betriebsveräußerung/-aufgabe, Teilveräußerung<br />

oder Überentnahmen, entfällt der Verschonungsabschlag grundsätzlich<br />

rückwirkend anteilig. Dagegen sollen die Freibeträge für Ehegatten (auf € 500.000),<br />

Kinder (auf € 400.000) und Enkel (auf € 200.000) angehoben werden. Die endgültige<br />

Regelung bleibt jedoch abzuwarten.<br />

Eine Übertragung der Beteiligung sollte daher auf jeden Fall mit dem persönlichen<br />

Steuerberater abgestimmt werden.<br />

67


8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Einschiffsgesellschaft ist Unternehmer<br />

im Sinne des §2 Abs. 1 UStG, da<br />

sie eine gewerbliche Tätigkeit nachhaltig<br />

zur Erzielung von Einnahmen ausübt.<br />

Sie erzielt Umsätze aus Seeschifffahrt,<br />

die gemäß §4 Nr. 2 i. V. m. §8 Abs.1<br />

Nr. 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit<br />

sind. Trotz der Umsatzsteuerbefreiung<br />

ist grundsätzlich der Vorsteuerabzug<br />

gemäß §15 Abs. 3 Nr. 1a UStG für Lieferungen<br />

und Leistungen möglich, die im<br />

Zusammenhang mit der Anschaffung<br />

und dem Betrieb des Schiffes stehen.<br />

Nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

waren die Umsatzsteuerbeträge für Leistungen<br />

im Zusammenhang mit der Ausgabe<br />

von Kommanditanteilen vom Vorsteuerabzug<br />

ausgeschlossen. Im Urteil<br />

des Europäischen Gerichtshofs vom<br />

26.06.2003 und nachfolgend durch das<br />

von der Finanzverwaltung zwischenzeitlich<br />

veröffentlichte Urteil des BFH vom<br />

01.07.2004 (V-R-32/00; DStR 2004, S.<br />

1425) ist hingegen der Vorsteuerabzug<br />

für diese Leistungen bestätigt worden.<br />

Gewerbesteuer<br />

Die Einschiffsgesellschaft ist als Gewerbetreibende<br />

gemäß §2 Abs. 1 GewStG<br />

gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer<br />

der Einschiffsgesellschaft wird<br />

auf Grundlage des pauschal ermittelten<br />

Gewinns berechnet. Der Verkauf<br />

eines Schiffes ist nach dem Wortlaut<br />

des Gesetzes durch die Tonnagesteuer<br />

abgegolten und unterliegt grundsätzlich<br />

nicht der Gewerbesteuer.<br />

he auch Seite 65) zu Gewerbeerträgen<br />

führen. Diese könnten dann unter Berücksichtigung<br />

der gewerbesteuerlichen<br />

Kürzungsvorschrift des §9 Nr. 3 S. 2<br />

GewStG, wonach der Gewerbeertrag<br />

bei im internationalen Verkehr eingesetzten<br />

Schiffen um 80% zu mindern ist,<br />

gekürzt werden.<br />

Durch das Unternehmensteuerreformgesetz<br />

2008 haben sich Änderungen<br />

bei der Gewerbesteuer und darauf anfallende<br />

Zinsen sind seit 2008 nicht<br />

mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig.<br />

Zinsen, unabhängig ob kurz- oder langfristig,<br />

werden nun pauschal zu 25%<br />

dem Gewerbeertrag hinzugerechnet,<br />

soweit sie den Betrag von € 100.000<br />

übersteigen. Unter der Berücksichtigung<br />

der zugrunde gelegten Prämissen ergibt<br />

sich für die Gesellschaft in der Kalkulation<br />

in keinem Jahr Zinsaufwand, der<br />

über diesem Wert liegt. Die bisherige<br />

Staffelung der Steuermesszahl wurde<br />

abgeschafft und beträgt nun einheitlich<br />

3,5 %.<br />

Hinweis<br />

Der Emittent und/oder der Anbieter<br />

übernehmen nicht die Zahlung von<br />

Steuern für den Investor. Die persönlichen<br />

Steuern des Investors wie die<br />

Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer,<br />

der Solidaritätszuschlag, die<br />

Kirchensteuer, die Erbschaftsteuer<br />

und die Schenkungsteuer sind von<br />

diesem selbst zu tragen und zu entrichten<br />

und werden vom Emittent<br />

und/oder Anbieter nicht getragen.<br />

68<br />

Da die Finanzverwaltung eine gegenteilige<br />

Auffassung vertritt (BMF-Schreiben<br />

vom 12.06.2002), kann ein evtl.<br />

entstehender Unterschiedsbetrag (sie-<br />

Der Emittent übernimmt lediglich betrieblich<br />

veranlasste Steuern wie die<br />

Umsatz- und Gewerbesteuer.


5 Rechtliche Grundlagen<br />

8.<br />

Die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

ergeben sich im Wesentlichen aus den<br />

gesetzlichen Regelungen sowie den in<br />

diesem Prospekt abgedruckten, bereits<br />

unterschriebenen Verträge (Kapitel 9).<br />

Soweit deren Inhalte wesentlich für die<br />

Entscheidungsfindung des Anlegers<br />

sind, werden sie nachfolgend erläutert.<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Die Emittentin (im Folgenden „Kommanditgesellschaft“<br />

oder „Beteiligungsgesellschaft“<br />

genannt) hat die Rechtsform<br />

einer Kommanditgesellschaft mit<br />

Sitz in Groß Wittensee. Bei dieser<br />

Rechtsform handelt es sich um eine in<br />

der Praxis bewährte Gesellschaftsform,<br />

die dem Investor eine unbegrenzte Partizipation<br />

am wirtschaftlichen Erfolg der<br />

Beteiligungsgesellschaft bietet. Die Beteiligungsgesellschaft<br />

besteht seit dem<br />

10.03.2005; mit Datum vom 28.11.2006<br />

erfolgte eine so genannte wirtschaftliche<br />

Neugründung. Sie erhielt die Firmierung<br />

<strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co.<br />

KG, die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

trat ein und die Gründungsgesellschafter<br />

traten ihr bei; sie ist unter HRA<br />

5540 KI beim Handelsregister beim<br />

Amtsgericht Kiel eingetragen. Gemäß<br />

Gesellschaftsvertrag für die Beteiligungsgesellschaft<br />

vom 15.10.2007 sind<br />

Gegenstand und wichtigster Tätigkeitsbereich<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

der Erwerb, und der Betrieb des Seeschiffes<br />

<strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> sowie<br />

alle hiermit zusammenhängenden Geschäfte.<br />

Der Gegenstand der Gesellschaft ist<br />

der Erwerb und der gewerbliche Betrieb<br />

des Containerschiffes <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M.<br />

<strong>Autumni“</strong>, die Durchführung von Seetransporten<br />

sowie alle hiermit zusammenhängenden<br />

Geschäfte. Die Gesellschaft<br />

ist berechtigt, alle Geschäfte zu<br />

betreiben, die für den Gesellschaftszweck<br />

förderlich sein können. Sie darf<br />

sich an Gesellschaften beteiligen und<br />

Zweigniederlassungen errichten.<br />

Die Geschäftsleitung der Beteiligungsgesellschaft<br />

obliegt der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin (Komplementärin):<br />

2. Verwaltung Reederei Marten GmbH<br />

die am 29.08.2006 gegründet und am<br />

23.10.2006 unter HRB 8440 KI in das<br />

Handelsregister beim Amtsgericht Kiel<br />

eingetragen wurde. Sie vertritt die Kommanditgesellschaft<br />

im Außenverhältnis.<br />

Eine Einlage erbringt sie nicht; am<br />

Gewinn und Verlust ist sie nicht beteiligt.<br />

Für Maßnahmen, die über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb der Gesellschaft<br />

und den in der Anlage 1 zum<br />

Gesellschaftsvertrag beschriebenen Investitionsplan<br />

hinausgehen, ist ein Beschluss<br />

der Gesellschafterversammlung<br />

bzw. des Beirates erforderlich. Hinsichtlich<br />

der zustimmungspflichtigen<br />

Geschäfte wird auf §6 des Gesellschaftsvertrages<br />

verwiesen, der in diesem Prospekt<br />

abgedruckt ist. Die Kommanditgesellschaft<br />

ersetzt der persönlich haftenden<br />

Komplementärin ihre Auslagen<br />

und zahlt ihr jährlich eine Haftungsvergütung<br />

von € 2.500 zzgl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer.<br />

Gesellschaftskapital<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat derzeit<br />

ein von den Gründungsgesellschaftern<br />

Ownership Emissionshaus GmbH<br />

(€ 20.000), Ownership Treuhand GmbH<br />

(€ 5.000) sowie Reederei O. Marten<br />

GmbH&Co. KG (€ 25.000) und Herrn<br />

Ole Marten (€ 175.000) eingezahltes<br />

Kommanditkapital von € 225.000; demnach<br />

ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

(29.02.2008) kein (Gründungs-)<br />

Kommanditkapital zur Einzahlung<br />

ausstehend. Die Ownership Treuhand<br />

GmbH ist berechtigt, ihre Einlage<br />

durch schriftliche Erklärung gegenüber<br />

der Gesellschaft zu Händen<br />

der Komplementärin bis spätestens zum<br />

Ende des Jahres 2009 ein- oder mehrmals<br />

auf insgesamt bis zu € 6.205.000<br />

zu erhöhen. Den derzeitigen Gesellschaftern<br />

stehen im Vergleich zu den<br />

zukünftig beitretenden Kommanditisten<br />

keine abweichenden Rechte zu. Es handelt<br />

sich um Vollgeschäftsanteile, die<br />

mit Stimmrechten, Informationsrechten<br />

und dem Recht auf Ergebnisbeteiligung<br />

ausgestattet sind. Es besteht die Möglichkeit,<br />

das Kommanditkapital der Beteiligungsgesellschaft<br />

um weitere<br />

€ 150.000 zu erhöhen, sofern und soweit<br />

dies nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

der Einschiffsgesellschaft zulässig<br />

und erforderlich ist. Jede Erhöhung der<br />

Einlage wird wirksam mit Zugang der<br />

Erklärung bei der Komplementärin. Bei<br />

einer Mindestbeteiligungssumme von<br />

€ 15.000 je Kommanditist ergibt sich<br />

ohne Berücksichtigung der möglichen<br />

Erhöhung des Kommanditkapitals<br />

(€ 6.200.000) eine theoretische Anzahl<br />

von maximal 413 zu begebenden Kommanditanteilen.<br />

69


8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

Die Ownership Emissionshaus GmbH und die Reederei O.Marten GmbH&Co. KG<br />

haben gegenüber der Beteiligungsgesellschaft eine Platzierungsgarantie (nicht gesamtschuldnerisch),<br />

in Höhe von jeweils € 3.100.000 (insgesamt € 6.200.000)<br />

zzgl. 5% Agio abgegeben folglich ist eine Realisierung des Gesamtangebots unabhängig<br />

von der Anzahl der beigetretenen Kommanditisten/Investoren und der<br />

Summe des gezeichneten Kommanditkapitals gewährleistet.<br />

Die Aufteilung des Kapitals ergibt sich wie in der untenstehenden Grafik dargestellt.<br />

Aufteilung des KAPITALS<br />

Ownership Emissionshaus GmbH<br />

Ownership Treuhand GmbH<br />

Ownership Treuhand GmbH (für Dritte)<br />

Reederei O. Marten GmbH&Co. KG<br />

Herr Ole Marten<br />

Gesamt<br />

€ 20.000<br />

€ 5.000<br />

€ 6.200.000<br />

€ 175.000<br />

€ 25.000<br />

€ 6.425.000<br />

G0846<br />

Es ist beabsichtigt, der Beteiligungsgesellschaft<br />

andere als die vorstehend<br />

genannten Kommanditisten allein über<br />

die Ownership Treuhand GmbH unter<br />

Begründung von Treuhandverhältnissen<br />

beitreten zu lassen. Dadurch wird<br />

eine persönliche Haftung der Anleger<br />

während der Beitrittsphase vermieden<br />

und eine umfassende Betreuung aller<br />

Investoren sichergestellt. Die Treugeber<br />

haben jedoch das Recht, sich später<br />

auf eigene Kosten direkt in das jeweilige<br />

Handelsregister eintragen zu<br />

lassen.<br />

Die Leistung der Einlagen der über die<br />

Ownership Treuhand GmbH beitretenden<br />

Kommanditisten soll gemäß den jeweiligen<br />

Beitrittserklärungen sofort bei<br />

Zeichnung und Aufforderung durch die<br />

Ownership Treuhand GmbH erfolgen.<br />

Sollten Kommanditeinlagen nicht fristgerecht<br />

geleistet werden, sind diese<br />

nach §3 Ziff. 7 des Gesellschaftsvertrages<br />

mit monatlich 1% zu verzinsen.<br />

Unter Berücksichtigung des § 6 des<br />

Treuhand- und Dienstleistungsvertrages<br />

ist die Gesellschaft auch berechtigt:<br />

70<br />

a) neben der Einforderung der Einlage<br />

einen weitergehenden Verzugsschaden<br />

geltend zu machen oder<br />

b) durch einseitige Erklärung vom Treuhand-<br />

und Dienstleistungsvertrag zurückzutreten<br />

und ebenfalls Schadensersatz<br />

geltend zu machen. Daneben<br />

hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

gemäß §3 Ziff. 11 des<br />

Gesellschaftsvertrages das Recht,<br />

einen Kommanditisten, der seine fällige<br />

Einlage nicht oder nicht rechtzeitig<br />

erbringt, aus der Gesellschaft<br />

auszuschließen.


Haftung<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

der Beteiligungsgesellschaft ist die<br />

2. Verwaltung Reederei Marten GmbH,<br />

welche eine Stammeinlage von € 25.000<br />

(voll eingezahlt) hat. Da es sich bei der<br />

Komplementärin um eine Kapitalgesellschaft<br />

handelt, haftet diese daher beschränkt<br />

auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />

Der Investor als Kommanditist der Beteiligungsgesellschaft<br />

haftet den Gläubigern<br />

der Beteiligungsgesellschaft gemäß<br />

§171 Abs. 1 i. V. m. §172 Abs. 1 HGB<br />

nur bis zum Betrag seiner Einlage. Eine<br />

Gewährleistung für eine Verzinsung<br />

oder Rückzahlung der Vermögensanlage<br />

durch eine juristische Person oder<br />

Gesellschaft wurde nicht übernommen.<br />

Nach vollständiger Erbringung der Einlage<br />

können Nachschüsse nicht gefordert<br />

werden. Eine über die Einlage hinausgehende<br />

Haftung ist rechtlich ausgeschlossen.<br />

Eine Haftung kann gemäß<br />

§171 Abs.1 i.V.m. §172 Abs. 4 HGB nur<br />

insoweit wieder aufleben, als dem/der<br />

Kommanditisten(in) Teilbeträge seiner/<br />

ihrer Einlage als Auszahlungen zurückgezahlt<br />

werden, ohne dass diesen Zahlungen<br />

entsprechende Gewinne gegenüber<br />

gestanden haben und die Einlage<br />

hierdurch unter seine/ ihre im Handelsregister<br />

eingetragene Haftsumme sinkt.<br />

Gemäß Prognoserechnungen sind die<br />

Auszahlungen planmäßig nicht durch<br />

kumulierte handelsrechtliche Gewinne<br />

gedeckt.<br />

Es bestehen keine weiteren Umstände,<br />

unter denen der Erwerber der Vermögensanlage<br />

verpflichtet ist, weitere Leistungen<br />

zu erbringen, insbesondere weitere<br />

Zahlungen zu leisten.<br />

Gewährleistung durch Dritte<br />

Eine Gewährleistung für das Angebot<br />

der Vermögensanlage, eine Verzinsung<br />

oder Rückzahlung der Vermögensanlage<br />

durch eine juristische Person oder Gesellschaft<br />

wurde nicht übernommen.<br />

Jedoch stellen die Ownership Emissionshaus<br />

GmbH und die Reederei O.<br />

Marten GmbH&Co. KG eine Platzierungsgarantie<br />

in Höhe von jeweils<br />

€ 3.100.000 (folglich nicht gesamtschuldnerisch),<br />

aber somit gemeinsam<br />

in der Höhe des angebotenen Kommanditkapitals.<br />

Rechte der Gesellschafter<br />

Den Gesellschaftern stehen unmittelbar<br />

oder über den Beirat gemäß §7 des<br />

Gesellschaftsvertrages umfassende<br />

Mitwirkungsrechte zu, die eine Kontrolle<br />

der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft<br />

zulassen. Insbesondere<br />

wird dem/der Kommanditisten(in)<br />

je € 1.000 Kommanditeinlage eine<br />

Stimme in der Gesellschafterversammlung<br />

gewährt. Sofern eine Beteiligung<br />

über die Treuhandkommanditistin erfolgt,<br />

wird diese ihre Rechte nach den<br />

Weisungen der Treugeber wahrnehmen.<br />

Sollten keine Weisungen vorliegen, wird<br />

die Treuhandkommanditistin ihre Rechte<br />

im Interesse der Gesellschafter gemäß<br />

§§2 und 3 des in diesem Prospekt<br />

abgedruckten Treuhand- und Dienstleistungsvertrag<br />

ausüben.<br />

Die Komplementärin ist verpflichtet,<br />

die Kommanditisten regelmäßig über<br />

die Geschäfte der Gesellschaft zu informieren.<br />

Die Gesellschafter sind darüber<br />

hinaus berechtigt, die Handelsbücher<br />

der Gesellschaft einzusehen.<br />

Gem. §21 des Gesellschaftsvertrages<br />

und §16 Ziff. 2 und 3 des Treuhand und<br />

Dienstleistungsvertrages hat der Investor/Gesellschafter/Treugeber<br />

das Recht<br />

im Fall von Uneinigkeiten, die sich aus<br />

dem Gesellschafter-/Treugeberverhältnis<br />

ergeben, das Recht unter Ausschluss<br />

des ordentlichen Rechtsweges ein<br />

Schiedsgericht entscheiden zu lassen,<br />

welches sich aus drei unparteilichen und<br />

unabhängigen Schiedsrichtern zusammensetzt.<br />

Jeder Schiedsrichter muss<br />

für das deutsche Richteramt befähigt<br />

sein. Für das Schiedsverfahren gilt die<br />

Schiedsgerichtsordnung der Deutschen<br />

Institution für Schiedsgerichtsbarkeit<br />

e.V. (DIS) in ihrer bei Einleitung des Verfahrens<br />

jeweils gültigen Fassung. Der<br />

Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens<br />

ist Hamburg. Die Sprache im Schiedsverfahren<br />

ist deutsch.<br />

Neben der Möglichkeit, das Schiedsgericht<br />

anzurufen, hat der Investor auch<br />

die Möglichkeit, vorgelagert dazu, ein<br />

Schlichtungsverfahren zu durchlaufen:<br />

Die Anbieterin, die Ownership Emissionshaus<br />

GmbH hat sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der <strong>„O</strong>mbudsstelle Geschlossene<br />

Fonds“ angeschlossen; dieses<br />

beabsichtigt auch die Beteiligungsgesellschaft<br />

und die Ownership Treuhand<br />

GmbH. Damit unterwerfen sich<br />

die genannten juristischen Personen<br />

der gültigen Verfahrensordnung sowie<br />

den Schlichtungssprüchen der Ombudsperson,<br />

die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />

ergehen. Die Investoren<br />

dieser Beteiligungsgesellschaft haben<br />

die Möglichkeit, im Falle von Streitigkeiten<br />

ihre Beschwerden schriftlich an die<br />

<strong>„O</strong>mbudsstelle Geschlossene Fonds“<br />

zu richten und damit ein außergerichtliches<br />

Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />

Das Verfahren wird schriftlich geführt.<br />

Soweit sich die Parteien nicht während<br />

des Verfahrens einigen, ergeht als Ergebnis<br />

der Prüfung ein Schlichtungsspruch<br />

der Ombudsperson. Nach der<br />

Verfahrensordnung der <strong>„O</strong>mbudsstelle<br />

Geschlossene Fonds“ ist die Beschwerdegegnerin<br />

an einen Schlichtungsspruch<br />

der Ombudsperson gebunden,<br />

sofern der Beschwerdegegenstand<br />

€ 5.000 nicht übersteigt. Die Berechnung<br />

der Höhe des Beschwerdegegenstandes<br />

richtet sich nach der von<br />

dem beschwerdeführenden Investor<br />

geltend gemachten Forderung. Das bedeutet,<br />

dass die Beschwerdegegnerin<br />

in einem solchen Fall einer Entscheidung<br />

der Ombudsperson, die die Beschwerdegegnerin<br />

verpflichtet, nachkommen<br />

muss und gegen den Schlichtungsspruch<br />

den Weg über das Schiedsgericht<br />

nicht bestreiten kann. Bei Be-<br />

71


8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

72<br />

schwerden mit einem höheren Streitwert,<br />

gibt die Ombudsperson eine<br />

Empfehlung ab. Dem Investor steht es<br />

immer frei, den Weg über das Schiedsverfahren<br />

gem. §21 des Gesellschaftsvertrages<br />

zu beschreiten.<br />

Für nähere Informationen zur Ombudsperson<br />

und dem Schlichtungsverfahren<br />

kontaktieren Sie bitte:<br />

Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds<br />

Postfach 64 02 22<br />

10048 Berlin<br />

info@ombudsstelle-gfonds.de<br />

Die Verfahrensordnung und weitergehende<br />

Informationen finden Sie zudem<br />

im Internet unter www.ombudsstellegfonds.de.<br />

Beirat<br />

Die Gesellschafterversammlung der<br />

Beteiligungsgesellschaft kann nach §7<br />

des Gesellschaftsvertrages bestimmen,<br />

dass die Beteiligungsgesellschaft<br />

einen Beirat erhält. Er besteht aus drei<br />

Personen. Zwei davon werden von den<br />

Kommanditisten, die dritte von der<br />

Komplementärin bestellt. Dem Beirat<br />

stehen umfassende Kontroll- und Mitwirkungsrechte<br />

zu, insbesondere kann<br />

er bei bestimmten Geschäften entsprechend<br />

den Regelungen des §7 Ziff. 5<br />

des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung<br />

bei zustimmungsbedürftigen<br />

Geschäftsführungsmaßnahmen<br />

Vorschläge unterbreiten. Generell<br />

unterstützt, berät und überwacht<br />

er die Geschäftsführung zum Wohle<br />

des Unternehmens. Die einzelnen Mitglieder<br />

des Beirates dürfen jeweils nicht<br />

mehr als fünf weitere Beiratsmandate<br />

für Schiffahrtsgesellschaften innehaben<br />

und erhalten über den Ersatz ihrer Auslagen<br />

hinaus keine weitere Vergütung.<br />

Hierdurch soll vermieden werden, dass<br />

eine Gesellschaft so genannte Berufsbeiräte<br />

erhält, die aufgrund der Vielzahl<br />

der übernommenen Mandate nicht nachhaltig<br />

für die jeweilige Gesellschaft tätig<br />

sein können.<br />

Übertragung und Vorkaufsrecht<br />

Die Beteiligungsgesellschaft geht nach<br />

der Planrechnung von einer Laufzeit der<br />

Beteiligung von rund 15 Jahren aus. Vor<br />

Ablauf dieser Frist kann jeder Kommanditist<br />

seine Beteiligung vorbehaltlich<br />

der Zustimmung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin mit Wirkung auf<br />

den Beginn oder das Ende eines Kalendervierteljahres<br />

veräußern. Die Komplementärin<br />

kann die Zustimmung nur aus<br />

wichtigem Grund verweigern. Im Übrigen<br />

wird diesbezüglich auf § 14 des<br />

Gesellschaftsvertrages verwiesen. Der<br />

Komplementärin steht darüber hinaus<br />

gemäß §15 des Gesellschaftsvertrages<br />

ein Vorkaufsrecht zu. Nicht betroffen<br />

hiervon sind Übertragungen an den Ehegatten<br />

oder Abkömmlinge des Veräußerers.<br />

Daneben bedarf eine Übertragung<br />

von durch die Treuhandgesellschaft gehaltenen<br />

Kommanditbeteiligungen gemäß<br />

§9 Ziff. 1 des Treuhand- und Dienstleistungsvertrages<br />

grundsätzlich auch<br />

deren Zustimmung. Die Treuhandgesellschaft<br />

darf diese Zustimmung jedoch<br />

nur aus wichtigem Grund verweigern.<br />

Kündigung und Ausscheiden<br />

Die Kündigung eines Gesellschafters<br />

der Einschiffsgesellschaft ist gemäß<br />

§16 des Gesellschaftsvertrages mit einer<br />

Frist von sechs Monaten zum Ende<br />

des Geschäftsjahres, erstmals zum<br />

31.12.2023, möglich. Des Weiteren<br />

kann ein Gesellschafter in bestimmten<br />

Fällen aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

werden, z.B. wenn er seine Einlageverpflichtung<br />

nicht erfüllt, die Beteiligung<br />

gepfändet oder über sein Vermögen das<br />

Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das<br />

Ausscheiden eines Gesellschafters führt<br />

nicht zur Auflösung der Gesellschaft.<br />

Vielmehr wird diese unter den verbleibenden<br />

Gesellschaftern fortgeführt.<br />

Hinsichtlich der Ermittlung des Abfindungsguthabens<br />

ist §18 des Gesellschaftsvertrages<br />

zu beachten. Dieses<br />

ist auf der Grundlage einer Auseinandersetzungsbilanz<br />

auf den letzten Bilanzstichtag<br />

vor seinem Ausscheiden zu ermitteln,<br />

in der sämtliche Vermögenswerte<br />

und Verbindlichkeiten nach ihren<br />

aktuellen Verkehrswerten anzusetzen<br />

sind. Eine Ausnahme gilt für den Fall,<br />

dass ein Gesellschafter auf Grund eigener<br />

Kündigung oder aus wichtigem<br />

Grund, insbesondere durch Ausschließung,<br />

aus der Gesellschaft ausscheidet.<br />

In diesen Fällen wird das nach vorstehenden<br />

Grundsätzen ermittelte Abfindungsguthaben<br />

dahingehend modifiziert,<br />

dass für das <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> das<br />

arithmetische Mittel zwischen dem Verkehrswert<br />

und dem Buchwert in Ansatz<br />

zu bringen ist. Im Falle der Ausschließung<br />

eines Gesellschafters ist das Abfindungsguthaben<br />

der Höhe nach auf die<br />

von ihm tatsächlich geleisteten Einlagen<br />

beschränkt.<br />

Beendigung und Liquidation<br />

der Gesellschaft<br />

Nach dem Konzept der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist vorgesehen, die Gesellschaft<br />

nach Verkauf des Schiffes zu liquidieren.<br />

Die Gesellschafterversammlung<br />

kann jedoch gemäß § 19 Ziff. 1<br />

i.V.m. §9 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

mit einer Mehrheit von 70% der<br />

Gesamtstimmen jederzeit die Auflösung<br />

der Gesellschaft beschließen. Nach


Begleichung der Verbindlichkeiten der<br />

Gesellschaft und der Vergütungen der<br />

Initiatoren gemäß §11 und §12 Ziff. 2<br />

des Gesellschaftsvertrages ist der Verwertungserlös<br />

an die Gesellschafter im<br />

Verhältnis ihrer festen Kapitaleinlagen<br />

zu verteilen.<br />

Einzahlungsmodalitäten<br />

Die Mindestbeteiligung beträgt € 15.000,<br />

höhere Beträge müssen durch 1.000<br />

teilbar sein. Die Beteiligungszahlungen<br />

der Investoren auf das Kommanditkapital<br />

zzgl. 5% Agio auf das gezeichnete<br />

Kommanditkapital sind an die <strong>MS</strong><br />

<strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG auf<br />

deren Mittelverwendungskonto Nr.<br />

1014488010 bei der Bremer Landesbank<br />

(BLZ 29050000) nach Beitritt und<br />

Aufforderung durch die Treuhand zu<br />

leisten.<br />

Eine Zahlung gilt mit Gutschrift auf dem<br />

vorgenannten Mittelverwendungskonto<br />

als geleistet.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Eine qualifizierte Mittelverwendungskontrolle<br />

durch die Gooßen und Heuermann<br />

GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

mit Sitz in Stade ist für die Beteiligungsgesellschaft<br />

vertraglich vereinbart.<br />

Alle Zahlungen der Investoren<br />

an die Beteiligungsgesellschaft werden<br />

über ein Mittelverwendungskonto abgewickelt.<br />

Die Freigabe des Zeichnungskapitals<br />

durch den Mittelverwendungskontrolleur<br />

und damit die Verfügung der<br />

Treuhänderin über die Mittel darf nur<br />

nach Maßgabe des zwischen der Beteiligungsgesellschaft,<br />

der Treuhänderin<br />

und der die Mittelverwendung kontrollierenden<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

abgeschlossenen Mittelverwendungskontrollvertrages<br />

erfolgen und<br />

somit nur bei Vorliegen der in §4 Ziff. 1<br />

des Gesellschaftsvertrages genannten<br />

Voraussetzungen, namentlich:<br />

a) Vorlage der abgeschlossenen Beitrittserklärungen<br />

über die Eigenmittel<br />

in Höhe von insgesamt<br />

€ 6.200.000 bzw. Vorlage entsprechender<br />

Platzierungsgarantien.<br />

b) Vorlage des Schiffsbauvertrages<br />

der einen Kaufpreis von<br />

US-$ 9.100.000 und € 6.250.000<br />

ausweist.<br />

c) Vorlage von Finanzierungszusagen,<br />

durch die die Gesamtfinanzierung<br />

gesichert ist, insbesondere über<br />

die Gewährung mittel- oder langfristiger<br />

Schiffshypotheken in<br />

Höhe von mindestens € 9.000.000.<br />

73


8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur hat zunächst gem. §3 des Mittelverwendungskontrollvertrages<br />

die Aufgabe der anfänglichen Mittelfreigabekontrolle, d.h. er prüft,<br />

ob die unter a) bis c) genannten Voraussetzungen formal vorliegen. Nach Mittelfreigabe<br />

überprüft der Mittelverwendungskontrolleur gem. §4 Ziff. 1 und 2 des<br />

Mittelverwendungskontrollvertrages in angemessenen Zeitabständen, ob die Gesellschaftereinlagen<br />

gemäß dem Investitions- und Finanzierungsplan und gemäß §4<br />

Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages verwendet wurden.<br />

Die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs richtet sich nach den „Allgemeinen<br />

Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

vom 1. Januar 2002“ und ist gemäß §9 des Mittelverwendungskontrollvertrages<br />

i.V.m. §9 Abs. 2 der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Fahrlässigkeit auf insgesamt<br />

€ 4.000.000 begrenzt. Die erforderlichen Nachweise werden dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

von der Gesellschaft und/oder der Treuhänderin zur Durchführung<br />

der Mittelfreigabe- bzw. der Mittelverwendungskontrolle in schriftlicher<br />

Form vorgelegt.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für die Wahrnehmung der o.g. Aufgaben<br />

von der Beiteiligungsgesellschaft insgesamt eine Vergütung von € 6.200. Umstände<br />

oder Beziehungen, die Interessenkonflikte des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

begründen können, gibt es nicht.<br />

74<br />

Treuhandverhältnisse<br />

Investoren können der Beteiligungsgesellschaft ausschließlich über die Ownership<br />

Treuhand GmbH (Treuhänderin), mit Sitz in Hamburg beitreten, die für die Investoren<br />

treuhänderisch tätig wird. Es gilt der zwischen der Beteiligungsgesellschaft,<br />

der Treuhänderin und dem Treugeber abgeschlossene Treuhand- und Dienstleistungsvertrag<br />

vom 29.02.2008.


Mit Annahme der Beitrittserklärung<br />

kommt ein Treuhandvertrag zustande.<br />

Die Treuhänderin erwirbt die Beteiligungen<br />

in eigenem Namen, jedoch für<br />

Rechnung der beigetretenen Investoren.<br />

Gemäß §§2 und 3 des Treuhandund<br />

Dienstleistungsvertrages übt die<br />

Treuhänderin nach den Weisungen des<br />

Treugebers ihre Rechte jeweils anteilig<br />

und entsprechend der Höhe der Beteiligung<br />

des jeweiligen Treugebers aus.<br />

Gemäß §3 Ziff. 1 hat der Treugeber das<br />

Recht, der Treuhänderin jederzeit schriftliche<br />

Weisungen bezüglich der Beteiligung<br />

sowie im Hinblick auf die Ausübung<br />

von Rechten nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

zu erteilen. Die Treuhänderin<br />

hat diesen Weisungen des Treugebers,<br />

insbesondere auch hinsichtlich<br />

der Ausübung des Stimmrechts, Folge<br />

zu leisten, es sei denn, die Weisungen<br />

verstoßen gegen gesetzliche Bestimmungen<br />

oder ihre Befolgung würde den<br />

Gesellschaftsvertrag der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M.<br />

<strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG verletzen.<br />

Die Treuhänderin verpflichtet sich, rechtzeitig<br />

vor jeder ordentlichen Gesellschafterversammlung,<br />

spätestens drei<br />

Wochen vor dem geplanten Termin, die<br />

Weisungen des Treugebers zu den anstehenden<br />

Tagesordnungspunkten einzuholen<br />

und entsprechend diesen Weisungen<br />

ihr Stimmrecht auszuüben.<br />

Gleichzeitig mit der Einholung der Weisung<br />

unterbreitet die Treuhänderin dem<br />

Treugeber einen Vorschlag zur Abstimmung<br />

über die zur Abstimmung anstehenden<br />

Tagesordnungspunkte. Macht<br />

der Treugeber von seinem Weisungsrecht<br />

nicht rechtzeitig Gebrauch, ist die<br />

Treuhänderin berechtigt, das Stimmrecht<br />

entsprechend dem Abstimmungsvorschlag<br />

bzw. nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen im Interesse des Treugebers<br />

auszuüben.<br />

Die Treugeber sind berechtigt, an Gesellschafterversammlungen persönlich teilzunehmen.<br />

Die Treuhänderin erstattet ausführlich Bericht über die Ergebnisse der<br />

Gesellschafterversammlung und unterrichtet die Gesellschafter fortlaufend über<br />

den Fortgang der Geschäfte der Einschiffsgesellschaft. Die Treuhänderin ist, ohne<br />

zuvor entsprechende Weisungen der Treugeber einzuholen, berechtigt, ihr Stimmrecht<br />

bei Gesellschafterbeschlüssen über die Konvertierung der Schiffshypothekendarlehen<br />

in eine nicht den Chartereinnahmen entsprechende Leitwährung nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen auszuüben, sofern insgesamt nicht mehr als ein Viertel<br />

des jeweils valutierenden Darlehens konvertiert werden soll.<br />

Die Ownership Treuhand GmbH ist mit einer eigenen Kommanditeinlage in Höhe<br />

von € 5.000 an der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG beteiligt. Im Zuge der Übernahme<br />

und Platzierung des gesamten Investorenkapitals ist die Treuhänderin nach<br />

Maßgabe des Treuhand- und Dienstleistungsvertrages berechtigt und verpflichtet,<br />

ihre Beteiligung auf mindestens € 6.205.000 und höchstens € 6.355.000 (jeweils<br />

zzgl. Agio) zu erhöhen. Nach Beitritt zur Beteiligungsgesellschaft haben die<br />

Investoren die Möglichkeit, sich selbst als Kommanditisten ins Handelsregister<br />

eingetragen zu lassen, mit der Folge, dass das Treuhandverhältnis als Verwaltungstreuhand<br />

fortgesetzt wird. Die Ownership Treuhand GmbH wird die Beteiligung<br />

auch im Rahmen der Verwaltungstreuhand verwalten.<br />

Die Treuhänderin erhält gem. §7 Ziff. 1 des Treuhand- und Dienstleistungsvertrages<br />

eine jährliche, laufende Treuhandgebühr in Höhe von 0,1% zzgl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer auf das von den Investoren gezeichnete Kapital als Vergütung für<br />

ihre Tätigkeit. Die Gebühr wird erstmals für den Monat erhoben, der auf die Übernahme<br />

des Schiffes folgt, frühestens aber ab dem Beginn der Platzierung des einzuwerbenden<br />

Kapitals. Sie ist vierteljährlich am Ende eines Quartals fällig. Mit Beginn<br />

des Jahres 2009 wird diese Vergütung durch Vereinbarung mit der Komplementärin<br />

der Beteiligungsgesellschaft gem. §7 Ziff. 2 der allgemeinen Kostensteigerung<br />

angepasst, mindestens jedoch um 2,5% p.a.<br />

Für den im Rahmen der Einrichtung der Treuhandverhältnisse erhöhten Aufwand<br />

während der Einwerbungsphase (insbesondere Einrichtung der EDV zur Verwaltung<br />

der Gesellschafter und Aufnahme der Gesellschafterdaten) erhält die Ownership<br />

Treuhand GmbH gem. §7 Ziff. 3 des Treuhand- und Dienstleistungsvertrages eine<br />

einmalige Pauschalvergütung von 0,25% des verwalteten Kapitals zzgl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer, die mit Beginn der Einwerbungsphase fällig ist.<br />

Im Fall der Veräußerung des Schiffes erhält die Treuhänderin gemäß §7 Ziff. 5 des<br />

Treuhand- und Dienstleistungsvertrages für einen Zeitraum von 24 Monaten jeweils<br />

die volle Treuhandgebühr, und zwar auch dann, wenn die Gesellschaft vor Ablauf<br />

dieses Zeitraums beendet wird. Danach erhält die Treuhand für ihre Beteiligung an<br />

der Abwicklung der Gesellschaft eine Pauschalgebühr von € 2.500 p.a. zzgl. der<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer gem. §7 Ziff. 5 des Treuhand- und Dienstleistungsvertrages.<br />

Zusätzlich erhält die Treuhänderin im Falle des Verkaufs oder des Totalverlustes<br />

des Schiffes gemäß §12 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages eine abschließende<br />

Vergütung von 1% des sich aus dem Verkauf oder der Versicherungsentschädigung<br />

ergebenden Bruttoerlöses als Vorabgewinn.<br />

75


8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

Dienstleistungsauftrag der Ownership Treuhand GmbH<br />

Die Ownership Treuhand GmbH übernimmt neben der Treuhandschaft für die Treugeber<br />

und der treuhänderischen Verwaltung des Fondskapitals gem. §13 des Treuhandund<br />

Dienstleistungsvertrages vom 29.02.2008 Beratungsleistungen für die Einschiffsgesellschaft.<br />

Sie wird u.a. den auf den Schiffstyp des <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong><br />

bezogenen Chartermarkt laufend beobachten und der Gesellschaft regelmäßig<br />

eigene Beurteilungen hierüber zukommen lassen, die Gesellschaft im Zusammenhang<br />

mit der Finanzierung des laufenden Schiffbetriebes, insbesondere über die Notwendigkeiten<br />

von Währungskonvertierungen, Sondertilgungen und Swapgeschäften<br />

beraten, die Gesellschaft zu Terminen und Besprechungen mit finanzierenden<br />

Banken begleiten und die Gesellschaft in allgemeinen betriebswirtschaftlichen<br />

Fragen beraten.<br />

Die Ownership Treuhand GmbH und ihre Organe haften gem. §8 des Treuhand- und<br />

Dienstleistungsvertrages nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. In jedem Fall<br />

ist die Haftung der Höhe nach auf den jeweiligen Nominalbetrag der Kommanditbeteiligung<br />

des Treugebers beschränkt. Insgesamt ist jedoch die Haftung der Ownership<br />

Treuhand GmbH gegenüber allen Treugebern der Beteiligungsgesellschaft auf<br />

einen Betrag von € 250.000 beschränkt.<br />

Für die Dienst- und Beratungsleistungen erhält die Ownership Treuhand gem. §14<br />

Ziff. 1 des Treuhand- und Dienstleistungsvertrages von der Gesellschaft eine laufende<br />

Vergütung von € 24.800 p.a. zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese Vergütung<br />

ist beginnend mit dem auf die Übernahme des Schiffes folgenden Monat<br />

geschuldet und von der Gesellschaft jeweils vierteljährlich am Ende eines Quartals<br />

zeitanteilig auf Anforderung zu entrichten. Mit Beginn des Jahres 2009 wird die<br />

Dienstleistungsvergütung gem. §14 Ziff. 2 des o. g. Vertrages der allgemeinen<br />

Kostensteigerung angepasst, mindestens jedoch um 2,5% p.a. Zur Abgeltung des<br />

in der Gründungs- und Investitionsphase der Gesellschaft anfallenden Mehraufwands<br />

erhält sie gem. §14 Ziff. 4 des Treuhand- und Dienstleistungsvertrages weiterhin<br />

eine einmalige Vergütung von € 46.500 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese<br />

einmalige Vergütung ist mit Beginn der Einwerbungsphase fällig, sofern es die Li-<br />

76


quidität auf dem Mittelverwendungskonto<br />

der Gesellschaft zulässt. Im Falle<br />

des Verkaufs des Schiffes ist zur Dekkung<br />

des Mehraufwandes gemäß §14<br />

Ziff. 6 des Treuhand- und Dienstleistungsvertrages<br />

die volle Dienstleistungsvergütung<br />

gemäß §14 Ziff. 1 für<br />

das Jahr des Verkaufs und das darauf<br />

folgende Liquidationsjahr zu zahlen.<br />

Insgesamt erhält die Treuhandgesellschaft<br />

gem. Prognoserechnungen für<br />

die Übernahme der Treuhandschaft und<br />

als Vergütung für die Verwaltung des<br />

Fondskapitals sowie für die oben beschriebenen<br />

Dienstleistungen eine Gesamtvergütung<br />

in Höhe von € 776.029.<br />

Kapitalmäßige und personelle<br />

Verflechtungen<br />

Gründungsgesellschafter und Kommanditisten<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

sind die Ownership Emissionshaus GmbH<br />

und die Ownership Treuhand GmbH.<br />

Die Ownership Emissionshaus GmbH<br />

ist sowohl Kommanditistin als auch mit<br />

dem Vertrieb (Vertriebssteuerung) der<br />

Kommanditanteile der Beteiligungsgesellschaft<br />

beauftragt. Die Ownership<br />

Treuhand GmbH ist zu 50% an der Komplementärin<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

(2. Verwaltung Reederei Marten<br />

GmbH) beteiligt. Sie fungiert auch als<br />

Treuhänderin für die der Beteiligungsgesellschaft<br />

beitretenden Investoren.<br />

Die Gesellschafter der Ownership<br />

Emissionshaus GmbH und der Ownership<br />

Treuhand GmbH sind identisch<br />

(Ownership Holding GmbH). Herr Thomas<br />

Wenzel ist gleichzeitig Geschäftsführer<br />

der Ownership Emissionshaus<br />

GmbH, der Ownership Holding GmbH<br />

sowie der Ownership Beteiligungs<br />

GmbH. Der Geschäftsführer (Herr Ole<br />

Marten) des Vertragsreeders, der Reederei<br />

O. Marten GmbH&Co. KG, ist parallel<br />

auch Geschäftsführer der Komplementärin<br />

der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Dadurch ist ein Interessenkonflikt grundsätzlich<br />

möglich.<br />

Bauvertrag<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat mittels<br />

Novation Agreement vom 18.03. 2005<br />

die Rechte und Pflichten aus dem Bauvertrag<br />

vom 17.01.2005 mit der chinesischen<br />

Werft Yang Fan Group Co. Ltd.,<br />

Zhoushan, bzgl. des Baus eines 700 TEU<br />

Containerschiffes, welches unter dem<br />

Namen <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> von der<br />

Beteiligungsgesellschaft betrieben wird<br />

und zu einem Preis von US-$ 9.100.000<br />

und € 6.250.000 bestellt wurde, übernommen.<br />

Der Baupreis ist nach Baufortschritt<br />

in vier (4) gleich hohen Bauzeitraten<br />

von jeweils 15% des Baupreises<br />

und einer Abschlussrate bei Übernahme<br />

des Schiffes in Höhe von 40% des<br />

Baupreises fällig. Die Ablieferung des<br />

Schiffes ist am 25.10.2007 erfolgt. Aufgrund<br />

einer zwischen der Werft und<br />

dem Besteller vereinbarten Währungsanpassungsklausel<br />

(sog. RMB-Klausel)<br />

gem. Bauvertrag wurde bei Ablieferung<br />

des Schiffes die Abschlussrate um<br />

TUS-$ 80 erhöht. In der Kalkulation wurden<br />

aufgrund dieser Währungsklausel<br />

T€ 60 an Mehrkosten kalkuliert. Das<br />

Schiff wird im Register von Hamburg<br />

sowie im Rahmen einer Bareboatcharterausflaggung<br />

im Register von Liberia<br />

geführt (Doppelregistrierung). Das Bundesamt<br />

für Seeschifffahrt und Hydrographie<br />

hat eine Ausnahmegenehmigung<br />

nach §7 Flaggenrechtsgesetz zum<br />

Führen der ausländischen Flagge erteilt.<br />

Der Bauvertrag enthält in Art. 9<br />

die für Schiffsbauverträge typischen<br />

Regelungen bzgl. der Haftung der Werft<br />

für die Nichteinhaltung der vereinbarten<br />

Spezifikationen, wonach die Beteiligungsgesellschaft<br />

das Recht hat, für<br />

die Zeit von 12 Monaten ab Ablieferung<br />

des Schiffes gegenüber der Werft vertraglich<br />

fixierte Kaufpreisminderungen<br />

bzw. Schadensersatzansprüche geltend<br />

zu machen. Der Bauvertrag unterliegt<br />

englischem Recht und enthält eine<br />

Schiedsgerichtsklausel, nach welcher<br />

Streitigkeiten nach den Regeln der London<br />

Maritime Arbitration Association<br />

(LMAA) beigelegt werden sollen.<br />

Weder den Prospektverantwortlichen<br />

bzw. den Gründungsgesellschaftern des<br />

Emittenten noch den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />

des Emittenten noch der<br />

Treuhandgesellschaft noch sonstigen<br />

Personen im Sinne des §12 Vermögensverkaufsprospektverornungstand<br />

und<br />

steht das Eigentum oder eine dingliche<br />

Berechtigung am Anlageobjekt zu.<br />

Bewertungsgutachten<br />

Für das Schiff <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> wurde<br />

ein Wertgutachten vom unabhängigen<br />

Schiffahrtssachverständigen Kapitän<br />

Alois Schäfer, Ringstraße 43, 26721<br />

Emden mit Datum vom 17.10.2007 erstellt.<br />

Hier wird der gegenwärtige Marktwert<br />

des <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> unter<br />

Berücksichtigung verschiedener Faktoren<br />

wie Chartereinnahmen und Marktanalyse<br />

auf US-$ 18.350.000 bewertet.<br />

Nach Kenntnis des Anbieters exisitieren<br />

keine weiteren Bewertungsgutachten.<br />

Bereederungsvertrag<br />

Die <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co.<br />

KG hat mit der Reederei O. Marten<br />

GmbH&Co. KG (nachfolgend auch „Vertragsreeder“)<br />

mit der Bereederung des<br />

Schiffes beauftragt und dadurch das<br />

kommerzielle und technische Management<br />

des Schiffes auf den Vertragsreeder<br />

übertragen.<br />

Der Bereederungsvertrag vom<br />

15.10.2007 umfasst die Tätigkeiten und<br />

Rechtshandlungen für das Schiff, die der<br />

Geschäftsbetrieb einer Reederei gewöhnlich<br />

mit sich bringt. Dazu gehören<br />

insbesondere die Beschäftigung des<br />

Schiffes, die Versorgung mit den notwendigen<br />

Ausrüstungsgegenständen,<br />

die Bemannung sowie die laufende Instandhaltung.<br />

Die Geschäftsführung des<br />

Vertragsreeders wird im Namen der<br />

Einschiffsgesellschaft oder in eigenem<br />

Namen die Handlungen vornehmen, die<br />

der Geschäftsbetrieb einer Reederei<br />

gewöhnlich mit sich bringt und die im<br />

Interesse der Reederei erforderlich sind.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.<br />

77


8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

78<br />

Gerichtsstand ist Hamburg. Streitigkeiten<br />

daraus werden durch ein Schiedsgericht<br />

nach der Schiedsgerichtsordnung<br />

der German Maritime Arbitrations<br />

Association (GMAA) entschieden.<br />

Der Vertragsreeder der Einschiffsgesellschaft<br />

erhält für die Bereederung des<br />

Schiffes gem. §6 Ziff. 1 lit. a des Bereederungsvertrages<br />

der Einschiffsgesellschaft<br />

eine Vergütung in Höhe von 2%<br />

der nach handelsrechtlichen Vorschriften<br />

abgegrenzten Bruttofrachterträge<br />

einschließlich verdienter Hilfslöhne und<br />

Bergungsmaßnahmen (bei letzterem abzüglich<br />

der etwa auf Kapitän und Mannschaft<br />

entfallenden Anteile) oder Pooleinnahmen<br />

sowie der Versicherungsentschädigungen<br />

für Zeitausfälle. Wird<br />

das Schiff in freier Fahrt eingesetzt, so<br />

ist Bemessungsgrundlage für die Vergütung<br />

der Reiseüberschuss vor Abzug<br />

von Zinsen, Steuern, Schiffsbetriebskosten<br />

und Abschreibungen. Ferner erhält<br />

der Vertragsreeder gemäß §6 Ziff. 1<br />

lit. b 3,52% vom ermittelten Reedereiüberschuss<br />

vor Zinsen, Gewerbesteuern<br />

und Abschreibungen. Dieser Reedereiüberschuss<br />

wird nach der gleichen<br />

Systematik ermittelt, wie er sich aus<br />

der Planrechnung der Beteiligungsgesellschaft<br />

ergibt. Für die Übernahme der<br />

Tätigkeiten bis zur Übernahme des<br />

Schiffes (vorbereitende Bereederung)<br />

erhält der Vertragsreeder gem. §6 Ziff.<br />

4 des Bereederungsvertrages sowie<br />

gem. §11 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

eine Pauschalvergütung von<br />

€ 150.000, die bei Übernahme des<br />

Schiffes durch die Beteiligungsgesellschaft<br />

fällig ist. Weiterhin erhält er für<br />

die Übernahme der Bauaufsicht während<br />

der Bauphase eine Pauschalvergütung<br />

von weiteren US-$ 250.000, die<br />

bei Beendigung der technischen Probefahrt<br />

des Schiffes entsteht und nach<br />

Übernahme des Schiffes durch die Beteiligungsgesellschaft<br />

zur Zahlung fällig ist.<br />

Gem. §6 Ziff. 3 des Bereederungsvertrages<br />

erhält der Vertragsreeder im Falle<br />

des Verkaufs oder des Totalverlustes<br />

des Schiffes eine abschließende Bereederungsvergütung<br />

in Höhe von 1% des<br />

Brutto-Verkaufserlöses oder aus der<br />

Brutto-Versicherungsentschädigung.<br />

Zusätzlich erhält der Vertragsreeder im<br />

Jahr des Verkaufs oder des Totalverlustes<br />

gem. §12 Ziff 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

als Vorabgewinn 2,5% des<br />

Brutto-Verkaufserlöses oder aus der<br />

Brutto-Versicherungsentschädigung,<br />

sofern die beigetretenen Kommanditisten<br />

bis zum Verkauf oder Totalverlust<br />

des Schiffes mindestens eine durchschnittliche<br />

Vorsteuerrendite (IRR) von<br />

8% 1 p.a. erzielt haben.<br />

Neben den vorstehend genannten Vergütungen<br />

werden nur solche Kosten<br />

erstattet, die in außerordentlichen Fällen<br />

(z.B. Havarien, notwendige Inspektionsreisen<br />

ins Ausland) anfallen, sowie<br />

die Kfz-Kosten, die Telekommunikationskosten<br />

und die notwendigen Inspektionen<br />

im Ausland (§6 Ziff. 5) des Bereederungsvertrages).<br />

1 Berechnet nach der Methode des internen Zinsfußes. (Diese Methode ist nicht geeignet verschiedene Kapitalanlagen zu vergleichen und kann<br />

nur mit finanzmathematischen Kenntnissen verstanden werden [siehe Glossar Kapitel 10, Seite 98])


Chartervertrag<br />

Ab dem 01.11.2007 ist das Schiff für<br />

zwölf Monate (+/– 30 Tage) an TS Lines<br />

Limited, Hong Kong verchartert.<br />

Der Chartervertrag datiert vom<br />

25.10.2007. Die Bruttocharterrate für<br />

diesen Zeitraum beträgt US-$ 9.500,00<br />

pro Einsatztag abzgl. 2,5% Kommission.<br />

Der Chartervertrag enthält eine Austrittsklausel<br />

für den Charterer in Art. 72 für<br />

den Fall, dass das Schiff länger als 21<br />

aufeinander folgende Tage nicht einsatzfähig<br />

ist. Die Vereinbarung unterliegt<br />

englischem Recht und enthält eine<br />

Schiedsgerichtsklausel. Das Schiedsverfahren<br />

soll nach dem sog. Arbitration<br />

Act von 1996 in London eingeleitet und<br />

entsprechend den Regeln der London<br />

Maritime Arbitration Association (LMAA)<br />

durchgeführt werden.<br />

Eine von uns bei der Wirtschaftsauskunftei<br />

Infospectrum eingeholte Bonitätsauskunft<br />

vom 18.01.2008 bestätigt<br />

dem Charterer bei einer Bonitätsindex-<br />

Skala von „1“ (bester Wert: sehr geringfügiges<br />

Ausfallrisiko) bis „10“ (schlechtester<br />

Wert: unmittelbar drohende Ausfallgefahr),<br />

einen Wert für das sog.<br />

„overall-rating“ von „4“.<br />

Platzierungsgarantie<br />

In Höhe des zur Zeichnung verfügbaren<br />

Kommanditkapitals liegt für die Beteiligungsgesellschaft<br />

eine Platzierungsgarantie<br />

der Ownership Emissionshaus<br />

GmbH und der Reederei O. Marten<br />

GmbH&Co. KG über einen Gesamtbetrag<br />

von € 6.200.000 vor. Die Garantiegeber<br />

übernehmen gegenüber der Beteiligungsgesellschaft<br />

die Platzierungsgarantie<br />

anteilig in gleicher Höhe, jedoch<br />

unter Ausschluss einer Gesamtschuld,<br />

d.h. jeweils bis zu einem Betrag von<br />

maximal € 3.100.000 zzgl. 5% Agio.<br />

Die Garantiegeber verpflichten sich,<br />

spätestens zum 31.12.2009 für gegebenenfalls<br />

nicht gezeichnetes Kommanditkapital<br />

als Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft<br />

beizutreten oder<br />

Dritte beitreten zu lassen. Die Übernahme<br />

einer stillen Beteiligung steht<br />

einem Beitritt als Kommanditist gleich.<br />

Die Garantiegeber können von der Einschiffsgesellschaft<br />

die Erhöhung des<br />

Schiffshypothekendarlehens von ursprünglich<br />

€ 9.000.000 um den Garantiebetrag<br />

verlangen, maximal jedoch um<br />

den Betrag, den die das ursprüngliche<br />

Fremdkapital finanzierende Bank der<br />

Einschiffsgesellschaft als zusätzlichen<br />

Kredit gegen übliche Besicherung gewährt.<br />

In Höhe des Betrages der zusätzlichen<br />

Finanzierung erfüllen die Garantiegeber<br />

ihre Verpflichtungen aus der Platzierungsgarantie.<br />

Für die Platzierungsgarantie<br />

gilt deutsches Recht. Gerichtsstand<br />

ist Hamburg. Bei Streitigkeiten<br />

daraus werden diese nach der Schiedsgerichtsordnung<br />

der Deutschen Institution<br />

für Schiedsgerichtsbarkeit e. V.<br />

(DIS) entschieden. Für die Übernahme<br />

der Platzierungsgarantie erhält die Garantin<br />

Ownership Emissionshaus GmbH<br />

gem. §6 Ziff. 3 der Vertriebsvereinbarung<br />

eine Vergügung von € 124.000.<br />

Über die Ownership Emissionshaus<br />

GmbH liegt eine Bankauskunft einer<br />

großen auf die Finanzierung von Schiffskrediten<br />

spezialisierten Bank vom<br />

01.08.2007 vor. Diese bestätigt, dass<br />

die bei der Bank unterhaltenen Konten<br />

im Rahmen getroffener Vereinbarungen<br />

ordnungsgemäß geführt werden.<br />

Ebenfalls liegt eine Bonitätsauskunft<br />

der Wirtschaftsauskunftei Creditreform<br />

mit Datum vom 26.11.2007 vor. Diese<br />

bestätigt der Ownership Emissionshaus<br />

GmbH insgesamt eine gute Bonität<br />

(3+).<br />

Für die Reederei O. Marten GmbH&Co.<br />

KG liegt eine Bonitätsauskunft einer<br />

großen, auf die Finanzierung von Schiffskrediten,<br />

spezialisierten Bank vom<br />

12.03.2008 vor. Diese bestätigt, dass<br />

die bei der Bank unterhaltenen Konten<br />

im Rahmen getroffener Vereinbarungen<br />

ordnungsgemäß geführt werden<br />

und das die übernommenen Verpflichtungen<br />

stets eingehalten worden.<br />

Vertriebsvereinbarung<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat am<br />

15.10.2008 mit der Ownership Emissionshaus<br />

GmbH eine Vereinbarung<br />

über die Vermittlung von Eigenkapital<br />

abgeschlossen. Für die von ihr zu erbringenden<br />

Vermittlungsleistungen (Projektierung,<br />

Marketing und Vertriebssteuerung)<br />

erhält die Ownership Emissionshaus<br />

GmbH gem. Ziff. 6 Abs. 1<br />

dieser Vereinbarung insgesamt eine<br />

Vergütung in Höhe von € 806.000 und<br />

das Agio in Höhe von 5% (€ 310.000).<br />

Macht die Treuhänderin mit Zustimmung<br />

der Komplementärin von ihrem Recht<br />

Gebrauch, ihre Kommanditeinlage zur<br />

Aufnahme weiterer Investoren um<br />

€ 150.000 zu erhöhen, so erhält die<br />

Ownership Emissionshaus GmbH eine<br />

Vergütung von insgesamt 21% des zusätzlich<br />

eingeworbenen Fondskapitals<br />

und das Agio in Höhe von 5%.<br />

Der Anspruch entsteht nach wirksamem<br />

Beitritt des Treugebers/Investors und<br />

ist zahlbar, sofern es die Liquidität auf<br />

dem Mittelverwendungskonto der<br />

Schifffahrtsgesellschaft zulässt. Abschlagszahlungen<br />

sind zulässig. Die vorstehend<br />

genannte Vergütung versteht<br />

sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Der überwiegende Teil der Beträge<br />

fließt den Vertriebspartnern von Owner-<br />

Ship für Vermittlungsleistungen zu. Sollten<br />

die Reederei O. Marten GmbH&Co.<br />

KG oder Herr Ole Marten Gesellschaftsanteile<br />

an Dritte vermitteln, erhalten sie<br />

Vermittlungsprovision in gleicher Höhe<br />

wie die sonstigen Vertriebspartner. Im<br />

Falle des Verkaufes oder Totalverlustes<br />

des im Eigentum der Einschiffsgesellschaft<br />

stehenden Schiffes erhält die<br />

Ownership Emissionshaus GmbH gem.<br />

§12 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

als Vorabgewinn 5% des sich aus dem<br />

79


8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

Verkauf oder der Versicherungsentschädigung ergebenden Bruttoerlöses, sofern<br />

für die beigetretenen Kommanditisten der Einschiffsgesellschaft über die Laufdauer<br />

der Gesellschaft eine durchschnittliche Rendite (IRR) 1 vor Steuern von mindestens<br />

8,0% p.a. erwirtschaftet wurde. Für die Vertriebsvereinbarung gilt deutsches Recht.<br />

Gerichtsstand ist Hamburg. Streitigkeiten daraus werden diese nach der Schiedsgerichtsordnung<br />

der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS)<br />

entschieden.<br />

Die Gesamthöhe der möglichen Provisionen (inklusive bei Erhöhung des Kommanditkapitals)<br />

bestehend aus Provisionen für Vermittlungsleistungen und Stellung<br />

der Platzierungsgarantie sowie Agio für die Vertriebsgesellschaft beläuft sich auf<br />

€ 1.279.000. Der überwiegende Teil der Beträge fließt den Vertriebspartnern der<br />

Ownership Emissionshaus GmbH für Vermittlungsleistungen zu.<br />

€ 10.800.000 (= 120% des Darlehensbetrages),<br />

besichert durch eine Schiffshypothek<br />

an erster Rangstelle zu Gunsten<br />

der Bank, eingetragen im Schiffsregister<br />

des <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong>. Weiter<br />

dienen als Sicherheit die Abtretung<br />

sämtlicher Zahlungsansprüche aus der<br />

aktuellen und künftigen Beschäftigung<br />

des Schiffes, die Abtretung sämtlicher<br />

Ansprüche aus den für das Schiff und<br />

den Schiffsbetrieb abzuschließenden<br />

Versicherungen sowie eine Chartergarantie<br />

in Höhe von € 1.260.000.<br />

80<br />

Konzeption, Aufbereitung wirtschaftlicher Rahmendaten,<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

Die Ownership Emissionshaus GmbH nimmt als Gesellschafterin der <strong>MS</strong> O.M.<br />

„<strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG die Konzeption, die Aufbereitung wirtschaftlicher Rahmendaten<br />

und die Wirtschaftlichkeitsberechnung vor. Für diese Gesellschafterleistung<br />

kann sie gemäß § 12 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages einmalig einen Betrag<br />

von € 370.000 als Vorabgewinn beziehen. Das Entnahmerecht richtet sich nach<br />

§13 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Finanzierung<br />

Als langfristige Endfinanzierung wurde der Einschiffsgesellschaft mit Datum vom<br />

27.06.2005 von einer deutschen, auf die Vergabe von Schiffskrediten spezialisierten<br />

Geschäftsbank ein Schiffshypothekendarlehen in Höhe von insgesamt € 9.000.000<br />

gewährt. Die Auszahlung des Darlehens erfolgte zum Zeitpunkt der Übergabe des<br />

Schiffes in Euro. Der Darlehensvertrag sieht vor, dass das Darlehen bis zu 25%<br />

auch in Japanischen Yen oder bis zu 50% auch in allen anderen Fremdwährungen,<br />

jedoch insgesamt nur in Höhe von insgesamt 50% in Fremdwährungen, in Anspruch<br />

genommen werden kann. Die Bestimmung bzw. der Wechsel der Darlehenswährung<br />

kann nur bei Auszahlung sowie am Ende einer Zinsfestschreibungsperiode<br />

auf Basis des am Umwandlungstag festgestellten bzw. durch ein Devisentermingeschäft<br />

gesicherten Geld- bzw. Briefkurses vorgenommen werden. Die gem.<br />

Darlehensvertrag vereinbarten Tilgungsraten werden auf Basis des vorgenannten<br />

Kurses umgerechnet. Die Bank wird auf Basis des jeweiligen Euro-Referenzkurses<br />

der in Anspruch genommenen Fremdwährung(en) jeweils drei Bankarbeitstage<br />

vor Ende einer Zinsperiode die jeweilige Gesamtinanspruchnahme in Leitwährung<br />

(Euro) ermitteln; ggf. sind zusätzliche Sicherheiten zu stellen. Das Schiffshypothekendarlehen<br />

ist in 58 gleich hohen vierteljährlichen Tilgungsraten zu je € 152.500<br />

und einer Schlussrate von € 155.000 zurückzuzahlen. Die erste Tilgungsrate ist<br />

spätestens sechs Monate nach Auszahlung des Darlehens fällig und zahlbar. Die<br />

finanzierende Bank erhebt eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 31.500,<br />

die bereits gezahlt wurde. Auf die jeweils nicht in Anspruch genommenen Teile<br />

des Darlehens wurde ab Unterzeichnung des Darlehensvertrages eine Zusageprovision<br />

von 0,25% p.a. berechnet. Inanspruchnahmen der dem Darlehensnehmer<br />

für das Schiff gewährten Bauzeitfinanzierung wurden im Rahmen dieser Regelung<br />

so behandelt, als wären sie als Teil des Darlehens in Anspruch genommen worden.<br />

Als Sicherheit für die Endfinanzierung dienen der Bank ein abstraktes Schuldversprechen<br />

durch die Einschiffsgesellschaft und deren Komplementärin in Höhe von<br />

Es ist beabsichtigt, die Zinsen kurz- oder<br />

mittelfristig zu vereinbaren. Der Zinssatz<br />

und die Zinsfestschreibungsperiode<br />

werden jeweils zwei Tage vor Ablauf<br />

einer Zinsfestschreibungsperiode vereinbart.<br />

Der Zinssatz berechnet sich auf<br />

Basis des jeweiligen Refinanzierungszinssatzes<br />

der Bank zzgl. einer Marge<br />

von derzeit 1,375%. Für den gesamten<br />

Darlehensbetrag von € 9.000.000<br />

wurde der Zins ab Ablieferung des<br />

Schiffes im Jahr 2007/2008 wie folgt<br />

festgeschrieben: für die Zeit vom<br />

25.10.2007 bis 15.01.2008 auf 6,20%<br />

p.a., für die Zeit vom 15.01.2008 bis zum<br />

15.04.2008 auf 6,13% p.a.<br />

Gemäß Darlehensvertrag vom 27.06.2005<br />

wurde der Einschiffsgesellschaft von<br />

derselben Bank eine Bauzeitfinanzierung<br />

über US-$ 5.460.000 und € 3.625.000<br />

gewährt, die während der Bauzeit vollständig<br />

in Anspruch genommen wurde.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

war die Bauzeitfinanzierung vollständig<br />

zurückgeführt.<br />

Die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />

erfolgt über ein von der schiffsfinanzierenden<br />

Bank mit Datum vom<br />

27.06.2005 eingeräumtes Schiffshypothekendarlehen<br />

in Höhe von<br />

€ 5.350.000. Der Betrag wurde bei<br />

Übergabe des Schiffes valutiert. Die Laufzeit<br />

des Darlehens ist befristet bis zum<br />

30.06.2008. Das Darlehen ist analog zu<br />

den Einzahlungsterminen des Komman-<br />

1 Berechnet nach der Methode des internen Zinsfußes. (Diese Methode ist nicht geeignet verschiedene Kapitalanlagen zu vergleichen und kann<br />

nur mit finanzmathematischen Kenntnissen verstanden werden [siehe Glossar Kapitel 10, Seite 98])


ditkapitals in Beträgen von mindestens € 100.000 zu tilgen. Die finanzierende Bank<br />

erhebt eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 26.750, die bereits gezahlt<br />

wurde. Auf die jeweils nicht in Anspruch genommenen Teile des Darlehens<br />

wurde ab Unterzeichnung des Darlehensvertrages eine Zusageprovision von 0,25%<br />

p.a. berechnet. Inanspruchnahmen der dem Darlehensnehmer für das Schiff gewährten<br />

Bauzeitfinanzierung, wurden im Rahmen dieser Regelung so behandelt,<br />

als wären Sie als Teil des Darlehens in Anspruch genommen worden.<br />

Als Sicherheit für die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals dienen der Bank ein<br />

abstraktes Schuldversprechen durch die Einschiffsgesellschaft und deren Komplementärin<br />

in Höhe von € 6.420.000 (= 120% des Darlehensbetrages), besichert<br />

durch eine Schiffshypothek an zweiter Rangstelle zu Gunsten der Bank, eingetragen<br />

im Schiffsregister des <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong>. Weiter dienen als Sicherheit die<br />

Abtretung der Rechte und Ansprüche der Einschiffsgesellschaft gegen die der Gesellschaft<br />

beitretenden Kommanditisten und/oder Stillen Gesellschafter auf Einzahlung<br />

der jeweiligen Beteiligung, die Abtretung der Ansprüche der Darlehensnehmerin<br />

aus herausgelegten Garantien die Abtretung sämtlicher Zahlungsansprüche aus<br />

der aktuellen und künftigen Beschäftigung des Schiffes, die Abtretung sämtlicher<br />

Ansprüche aus den für das Schiff und den Schiffsbetrieb abzuschließenden Versicherungen<br />

sowie eine Chartergarantie in Höhe von € 1.260.000.<br />

Die Zinsen für die Eigenkapitalzwischenfinanzierung werden kurzfristig vereinbart<br />

und richten sich nach dem Refinanzierungszinssatz der Bank zzgl. einer Marge<br />

von 1,5%. Die Zinsen sind für den gesamten Darlehensbetrag von € 5.350.000<br />

seit der Ablieferung des Schiffes im Oktober 2007 wie folgt festgeschrieben worden:<br />

vom 25.10.2007 bis zum 15.01.2008 auf 6,13% p.a., vom 15.01.2008 bis<br />

zum 15.04.2008 auf 6,06% p.a.<br />

Für alle Finanzierungen gilt deutsches Recht.<br />

Die finanzierende Bank hat das Beteiligungsangebot nicht mitkonzipiert und – soweit<br />

sie Einsicht in die Struktur der Daten und Verträge des Angebotes genommen<br />

hat – die Verträge ausschließlich im Eigeninteresse im Hinblick auf ihre Position<br />

als Darlehensgeber geprüft. Insbesondere hat sie auch nicht den vorliegenden<br />

Prospekt herausgegeben oder geprüft. Die Bank übernimmt daher ausdrücklich<br />

keine (weitergehenden) Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Beteiligungsangebot,<br />

insbesondere keine Haftung für die kalkulierten Annahmen des Anbieters<br />

oder den Eintritt des wirtschaftlichen Erfolges des Beteiligungsangebotes.<br />

Angabenvorbehalt<br />

Alle Prospektangaben und die diesen<br />

zugrunde liegenden Prognosen und Berechnungen<br />

wurden sorgfältig zusammengestellt.<br />

Eine Haftung für Abweichungen<br />

durch künftige wirtschaftliche<br />

Entwicklungen und durch Änderungen<br />

der rechtlichen oder steuerlichen Grundlagen,<br />

der Rechtsprechung oder der<br />

Anwendung von steuerlichen Vorschriften<br />

durch die Finanzverwaltung kann<br />

von den Prospektherausgebern jedoch<br />

nicht übernommen werden. Ebenso<br />

wenig wird die Haftung dafür übernommen,<br />

dass die wirtschaftlichen Ziele<br />

tatsächlich erreicht werden.<br />

Vom Prospekt abweichende Angaben<br />

sind nur verbindlich bei schriftlicher Bestätigung<br />

durch die Beteiligungsgesellschaft<br />

oder die Ownership Emissionshaus<br />

GmbH.<br />

Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung<br />

der Prospektherausgeber sowie<br />

der Vertriebspartner von der Ownership<br />

Emissionshaus GmbH ausgeschlossen.<br />

Herausgeber<br />

Herausgeber des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />

ist der Emittent, die<br />

<strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG<br />

in Zusammenarbeit mit dem Anbieter,<br />

der Ownership Emissionshaus GmbH.<br />

Datum der Prospektaufstellung:<br />

29.02.2008.<br />

Gebühren<br />

Bei den nach den Darlehensverträgen zu zahlenden Bearbeitungsgebühren handelt<br />

es sich um marktübliche Vergütungen. Im Übrigen enthält die Darlehenszusage<br />

die üblichen, bei Schiffsfinanzierungen verwendeten Klauseln und allgemeinen<br />

Darlehensbedingungen.<br />

81<br />

Sonstiges<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist keine weiteren als die vorstehend genannten wesentlichen<br />

Verträge eingegangen. Auf die am Ende des Prospektes abgedruckten Verträge<br />

wird hingewiesen.


9. VERTRAGSWERK<br />

9<br />

83


84<br />

1 Gesellschaftsvertrag für die<br />

9. <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

für die<br />

zwischen<br />

<strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG<br />

1. 2. Verwaltung Reederei Marten GmbH, Groß Wittensee<br />

2. Ole Marten, Groß Wittensee<br />

3. Reederei O. Marten GmbH&Co. KG, Groß Wittensee<br />

– auch „Vertragsreeder“ genannt –<br />

4. Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg<br />

– auch „Vertriebsgesellschaft“ genannt –<br />

5. Ownership Treuhand GmbH, Hamburg<br />

– auch „Treuhänderin“ genannt –<br />

Präambel<br />

Die Gesellschaft, eingetragen auf dem Registerblatt HRA 5540 KI beim Amtsgericht Kiel,<br />

hat das auf der Bauwerft Yang Fan Group Co. Ltd., Zhoushan, China, mit der Baunummer<br />

2041 fertig gestellte Containerschiff mit einer Stellplatzkapazität von etwa 700 TEU erworben.<br />

Die Ablieferung des Schiffes ist im Oktober 2007 erfolgt. Der Kaufpreis beträgt<br />

US-$ 9.100.000 + € 6.250.000. Das Schiff trägt den Namen <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong>.<br />

Um den Erwerb und den Betrieb des Schiffes zu finanzieren, soll das Eigenkapital der<br />

Gesellschaft durch Einlagen der Gründungsgesellschafter sowie durch einzuwerbendes<br />

und treuhänderisch von der Treuhänderin gehaltenes Kommanditkapital von Investoren<br />

aufgestockt werden. Die Investoren werden das einzuwerbende Kommanditkapital als<br />

Treugeber der Ownership Treuhand GmbH (Treuhänderin) zur Verfügung stellen. Die Treuhänderin<br />

wird ihre bestehende Kommanditeinlage an der Gesellschaft in Höhe des tatsächlich<br />

eingeworbenen Kapitals auf bis zu € 6.555.000 erhöhen.<br />

Dies vorausgeschickt, wird der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft unter Aufhebung<br />

vorangegangener Fassungen wie folgt gefasst:<br />

§1<br />

Firma, Sitz und Geschäftsjahr<br />

1. Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet:<br />

<strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG“<br />

– nachfolgend auch „Gesellschaft“ genannt –<br />

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Groß Wittensee.<br />

3. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.<br />

§2<br />

Gegenstand der Gesellschaft<br />

1. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb und der gewerbliche Betrieb des Containerschiffes<br />

<strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong>, die Durchführung von Seetransporten sowie alle<br />

hiermit zusammenhängenden Geschäfte.<br />

2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die für den Gesellschaftszweck<br />

förderlich sein können. Sie darf sich an den anderen Gesellschaften beteiligen<br />

und Zweigniederlassungen errichten.<br />

3. Für die Investition in das <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> gilt die diesem Vertrag als Anlage 1 beigefügte<br />

Investitionsrechnung über die Mittelherkunft und Mittelverwendung.<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin:<br />

§ 3<br />

Gesellschafter, Einlagen und Beteiligung<br />

Komplementärin der Gesellschaft ist die 2. Verwaltung Reederei Marten GmbH, eingetragen<br />

beim Amtsgericht Kiel unter HRB 8440 KI. Sie leistet keine Einlage und ist<br />

am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

2. Kommanditisten:<br />

Kommanditisten sind bis zur Aufnahme weiterer Gesellschafter gemäß Ziffer 3:<br />

a) Ole Marten, Groß Wittensee, mit einer Einlage von € 175.000,<br />

b) Reederei O. Marten GmbH&Co. KG, Groß Wittensee, mit einer Einlage von € 25.000,<br />

c) Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg, mit einer Einlage von € 20.000,<br />

d) Ownership Treuhand GmbH, Hamburg, mit einer Einlage von € 5.000.<br />

Ihre Einlagen sind bei Übernahme des Schiffes fällig. Die Wirksamkeit der Beitritte<br />

erfolgt mit ihrer Eintragung in das Handelsregister. Bis zur Eintragung haben die noch<br />

nicht eingetragenen Kommanditisten die Rechtsstellung von atypisch stillen Beteiligten.<br />

Die vorbezeichneten Kommanditisten sind berechtigt, ihre Beteiligung treuhänderisch<br />

für Dritte zu halten.<br />

3. Die Ownership Treuhand GmbH ist berechtigt, ihre Einlage durch schriftliche Erklärung<br />

gegenüber der Gesellschaft zu Händen der Komplementärin ein- oder mehrmals<br />

auf insgesamt bis zu € 6.205.000 zu erhöhen. Jede Erhöhung der Einlage wird wirksam<br />

mit Zugang der Erklärung bei der Komplementärin.<br />

4. Mit Zustimmung der Komplementärin ist die Treuhänderin berechtigt, ihre Einlage um<br />

weitere maximal € 150.000 zu erhöhen. Die Erhöhung wird bei erteilter Zustimmung<br />

mit Zugang der Erklärung bei der Komplementärin wirksam.<br />

5. Die Fälligkeit der Treuhandkommanditbeteiligungen richtet sich nach den Bestimmungen<br />

der Beitrittserklärung. Zusätzlich zu den Kommanditeinlagen haben die als Treugeber<br />

beitretenden Investoren ein Agio von 5% zu leisten, welches gemeinsam mit der<br />

Kommanditeinlage zur Zahlung fällig wird.<br />

6. Hat die Treuhänderin ihre treuhänderische Beteiligung für fremde Rechnung an der<br />

Gesellschaft angezeigt, ist sie zur Einlagenleistung nur insoweit verpflichtet, als ihr<br />

von dem jeweiligen Treugeber entsprechende Geldmittel zur Verfügung gestellt worden<br />

sind. Der Gesellschaft steht gegen den Kommanditisten (Treugeber), der seine<br />

Einlage nicht, nicht vollständig oder verspätet erbracht hat, ein unmittelbarer Zahlungsanspruch<br />

im Sinne eines Vertrages zu Gunsten Dritter (§328 BGB) zu.<br />

7. Rückständige Zahlungen der Kommanditisten (Treugeber) sind gegenüber der Gesellschaft<br />

mit 1% pro Monat zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden<br />

Verzugsschadens bleibt der Gesellschaft vorbehalten.<br />

8. Die Übernehmer der von der Ownership Treuhand GmbH gehaltenen Kommanditbeteiligungen<br />

können nach eigener Wahl ihre Beteiligung gemäß gesondertem Treuhandund<br />

Dienstleistungsvertrag mittelbar über die Ownership Treuhand GmbH halten lassen<br />

oder sich nach erfolgtem Beitritt unmittelbar als Kommanditist in das Handelsregister<br />

eintragen lassen.<br />

9. Für die Kommanditisten, die sich treuhänderisch an der Gesellschaft beteiligen, gelten<br />

zwischen der Gesellschaft, der Ownership Treuhand GmbH und dem Treugeber die<br />

Bestimmungen des gesondert abgeschlossenen Treuhand- und Dienstleistungsvertrages.<br />

10. Beigetretene Kommanditisten, die sich unmittelbar an der Gesellschaft beteiligen,<br />

haben der Komplementärin auf eigene Kosten eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

zu erteilen, die zur Vornahme sämtlicher Anmeldungen der Kommanditgesellschaft<br />

und ihrer Gesellschafter beim Handelsregister berechtigt.<br />

11. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat das Recht, einen Kommanditisten, der<br />

seine fällige Einlage ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erbringt aus der<br />

Gesellschaft auszuschließen. Für diesen Ausschluss bedarf es keines besonderen<br />

Gesellschafterbeschlusses.<br />

12. Änderungen des Gesellschaftsvertrages zu Lasten der Komplementärin sowie des<br />

Vertragsreeders bedürfen zu ihrer Wirksamkeit deren schriftlichen Zustimmung.<br />

§4<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

1. Die Zahlungen der durch die Treuhänderin vertretenen Kommanditisten in Höhe von<br />

€ 6.200.000 sind zunächst auf das in der Beitrittserklärung angegebene Mittelverwendungskonto<br />

zu leisten. Auszahlungen von diesem Konto dürfen nur nach Maßgabe<br />

des zwischen der Gesellschaft, der Treuhänderin und der die Mittelverwendung kontrollierenden<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgeschlossenen Mittelverwendungskontrollvertrages<br />

unter folgenden Voraussetzungen vorgenommen werden:<br />

a) Vorlage der abgeschlossenen Beitrittserklärungen über die Eigenmittel in Höhe von<br />

insgesamt € 6.200.000 bzw. Vorlage entsprechender Platzierungsgarantien.<br />

b) Vorlage des Schiffsbauvertrages der einen Kaufpreis von US-$ 9.100.000 und<br />

€ 6.250.000 ausweist.<br />

c) Vorlage von Finanzierungszusagen, durch die die Gesamtfinanzierung gesichert ist,<br />

insbesondere über die Gewährung mittel- oder langfristiger Schiffshypotheken in<br />

Höhe von mindestens € 9.000.000.<br />

2. Im Übrigen wird die Treuhänderin ermächtigt, eingehende Zahlungen in folgender<br />

Weise und Reihenfolge zu verfügen:<br />

a) Agiobeträge an die Vertriebsgesellschaft;<br />

b) Gründungskosten (Notar-, Handelsregister-, Schiffsregister-, Steuerberatungs- und<br />

Rechtsberatungskosten, Treuhandgebühren, Dienstleistungsvergütung, Kosten für<br />

Mittelverwendungskontrolle, Bearbeitungsgebühr der finanzierenden Bank) entsprechend<br />

den gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Fälligkeiten;<br />

c) Emissionskosten (Eigenkapitalvermittlung, Prospekterstellung, Vertriebssteuerung,<br />

Marketing) an die Vertriebsgesellschaft. Diese Zahlungen erfolgen in dem Umfang<br />

und der Fälligkeit, wie sie die zwischen den Parteien bestehende Vertriebsvereinbarung<br />

vorsieht;


9. VERTRAGSWERK<br />

d) Vergütung für die vorbereitende Bereederung und Pauschalvergütung für die Übernahme<br />

der Bauaufsicht an den Vertragsreeder;<br />

e) Zahlungen auf den Kaufpreis bei entsprechender Fälligkeit bzw. Verwendung zur<br />

Tilgung zwischenfinanzierter Anzahlungen;<br />

f) nicht benötigte Beträge werden nach Abschluss der Investitionsphase der Gesellschaft<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

§5<br />

Konten der Gesellschafter<br />

1. Die Einlagen der Kommanditisten sind Festeinlagen. Sie werden auf den jeweiligen<br />

Kapitalkonten I gebucht.<br />

2. Das Agio in Höhe von 5% der agiopflichtigen Kommanditeinlagen gemäß §3 Ziffer 5<br />

wird auf Rücklagekonten (Kapitalkonto II) gebucht.<br />

3. Der Vorabgewinn gemäß §12 Ziffer 1 wird den begünstigten Gesellschaftern auf deren<br />

Kapitalkonto III gutgeschrieben.<br />

4. Verluste werden den Kommanditisten auf Verlustvortragskonten (Ergebniskonto I)<br />

belastet, auch soweit sie die Kommanditeinlagen übersteigen. Soweit ein Verlustvortragskonto<br />

einen negativen Saldo ausweist, sind zukünftige Gewinne des Kommanditisten<br />

diesem Konto gutzuschreiben, bis es ausgeglichen ist.<br />

5. Darüber hinausgehende Gewinne, zusätzliche Einlagen, Entnahmen und der gesamte<br />

Zahlungsverkehr zwischen der Gesellschaft und den Kommanditisten werden auf Verrechnungskonten<br />

(Kapitalkonto IV) verbucht.<br />

6. Die Konten werden nicht verzinst, soweit in diesem Gesellschaftsvertrag nichts anderes<br />

bestimmt ist.<br />

§6<br />

Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft erfolgen durch die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin. Sie hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Kaufmannes zu führen. Sie und ihre Organe sind von den einschränkenden<br />

Bestimmungen des §§112 HGB und 181 BGB befreit. Die Komplementärin<br />

ist berechtigt, sich zur Ausübung ihrer Geschäftsführertätigkeit dritter geeigneter Personen<br />

und/oder Unternehmen zu bedienen.<br />

2. Die Gesellschaft hat die Bereederung des Schiffes ab Übernahme des Schiffes der<br />

Reederei O. Marten GmbH&Co. KG, Groß Wittensee, als Vertragsreeder nach Maßgabe<br />

des §11 dieses Vertrages und des gesonderten Bereederungsvertrages in der<br />

zuletzt geänderten Fassung vom 15.10.2007 übertragen.<br />

3. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäß §164 HGB ist ausgeschlossen.<br />

Alle Geschäfte, die nach Art, Umfang oder Risiko den Rahmen des gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetriebes überschreiten, bedürfen jedoch der vorherigen Zustimmung der<br />

Gesellschafterversammlung. Im Falle der Bildung eines Beirats kann die Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung in den in diesem Vertrag geregelten Fällen durch die<br />

Zustimmung des Beirats ersetzt werden. Nicht zustimmungsbedürftig sind alle Maßnahmen<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin, die zur Durchführung der in Anlage 1<br />

zu diesem Vertrag genannten Investitionen erforderlich oder sachdienlich sind.<br />

4. Die Komplementärin bedarf der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

für Verfügungen über das <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong>, insbesondere für die Veräußerung<br />

oder Belastung des Schiffes.<br />

5. Die Komplementärin bedarf der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

oder des Beirats (§7) für die folgenden Rechtshandlungen, soweit die Gesellschafter<br />

ihnen nicht nachfolgend ausdrücklich zustimmen:<br />

a) Errichtung oder Erwerb von anderen Unternehmen der Gesellschaften oder Beteiligungen<br />

an ihnen, Erwerb von und Beteiligung an anderen Schiffen sowie Veräußerung<br />

oder Aufgabe derartiger Beteiligungen;<br />

b) Flaggen- und Registerwechsel des Schiffes;<br />

c) Abschluss von Ladungskontrakten oder Zeitcharterverträgen über die Beschäftigung<br />

des Schiffes mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten zzgl. Einräumung von<br />

Optionen von maximal drei Monaten nach Wahl des Befrachters, sofern die Ownership<br />

Treuhand GmbH dem Abschluss solcher Verträge nicht ausdrücklich zugestimmt<br />

hat;<br />

d) Abschluss, Beendigung und Änderung von Pool- oder Kooperationsverträgen oder<br />

sonstigen Verträgen, die eine Beteiligung an den Ergebnissen des <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong><br />

gewähren (mit Ausnahme üblicher Maklergeschäfte);<br />

e) Eingehen von Verbindlichkeiten aus Wechseln, Bürgschaften oder Garantien, mit<br />

der Ausnahme von Garantien bei Versicherungsschäden oder drohenden Arresten<br />

des <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong>;<br />

f) Eingehen von Verbindlichkeiten, einschließlich Aufnahme von Krediten, soweit diese<br />

€ 125.000 und eine Laufzeit von 14 Monaten übersteigen und nicht in der Investitionsrechnung<br />

gemäß Anlage 1 enthalten sind;<br />

g) Gewährung von Darlehen an Gesellschafter oder Dritte;<br />

h) Änderung oder Beendigung des bestehenden Bereederungsvertrages mit dem Vertragsreeder,<br />

des Chartervertrages mit der CMA CGM, Marseille, von Patronatserklärungen<br />

sowie Abschluss, Änderung oder Beendigung anderer Bereederungsverträge;<br />

i) die Verwendung von Liquiditätsüberschüssen und die Vornahme von Darlehenstilgungen,<br />

die über die nach den Darlehensverträgen vorgesehenen planmäßigen<br />

Tilgungen und Ausschüttungen hinausgehen; ausgenommen hiervon sind Sondertilgungen,<br />

wenn die vorgesehenen Ausschüttungen und Vorabgewinne geleistet<br />

wurden;<br />

j) das Stellen oder die Rücknahme des Antrages auf Anwendung der pauschalen<br />

Gewinnermittlung nach der im Betrieb geführten Schiffstonnage gemäß §5 a EStG<br />

(Tonnagebesteuerung); ausgenommen hiervon ist der Antrag auf erstmalige Anwendung<br />

der Tonnagesteuer mit Übernahme des Schiffes oder zu einem späteren Zeitpunkt.<br />

6. Kann die Komplementärin in eiligen Fällen die Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

bzw. des Beirats nicht einholen, so hat sie nach pflichtgemäßem Ermessen<br />

zu handeln und unverzüglich die Stellungnahme der Gesellschafterversammlung bzw.<br />

des Beirats einzuholen.<br />

7. Die Gesellschafter stimmen bereits jetzt folgenden Geschäften zu:<br />

a) Kaufvertrag über das Seeschiff <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> zu einem Preis von US-$ 9.100.000<br />

+ € 6.250.000;<br />

b) Bereederungsvertrag mit dem Vertragsreeder;<br />

c) Chartervertrag mit der TS Lines Limited, Hong Kong.<br />

d) Treuhand- und Dienstleistungsvertrag mit der Ownership Treuhand GmbH;<br />

e) Vertriebsvereinbarung mit der Ownership Emissionshaus GmbH;<br />

f) Vertrag über die Kontrolle der Mittelverwendung mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;<br />

g) Abschluss von Kreditverträgen über Schiffshypothekendarlehen in Höhe von € 9.000.000<br />

über einen Zeitraum von maximal 14,5 Jahren;<br />

h) Vereinbarung einer Platzierungsgarantie mit der Vertriebsgesellschaft und<br />

dem Vetragsreeder.<br />

i) Verträge über die steuerliche und rechtliche Beratung in der Investitionsphase;<br />

j) Ausübung der Option zur Anwendung der Gewinnermittlung gemäß §5 a EStG mit<br />

Übernahme des Schiffes oder zu einem späteren Zeitpunkt, sofern nicht eine Änderung<br />

der gesetzlichen Grundlagen über die Besteuerung nach der im Betrieb geführten<br />

Schiffstonnage einen anderen Zeitpunkt für sinnvoll erscheinen lässt;<br />

k) Auszahlungen des Vorabgewinns und der Vorabauszahlungen gemäß §§12, 13;<br />

l) Abschluss von geschäftstypischen Versicherungsverträgen,<br />

m)Beitritt zum Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle Geschlossene Fonds bei der<br />

Deutschen Bundesbank<br />

§6a<br />

Befreiung vom Wettbewerbsverbot<br />

Die Komplementärin und deren Gesellschafter unterliegen nicht dem Wettbewerbsverbot<br />

des §112 HGB.<br />

§7<br />

Beirat<br />

1. Die Gesellschaft kann mit einfacher Mehrheit einen Beirat, bestehend aus drei Personen,<br />

errichten. In diesem Fall werden zwei Beiratsmitglieder von der Gesellschafterversammlung<br />

mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen bestellt. Ein Beiratsmitglied<br />

wird von der Komplementärin bestellt. Wählbar sind nur solche Personen,<br />

die nicht mittelbar oder unmittelbar im Wettbewerb mit dem Vertragsreeder stehen<br />

und die nicht mehr als fünf weitere Beiratsmandate für andere Schifffahrtsgesellschaften<br />

innehaben.<br />

2. Der Vertragsreeder, die Vertriebsgesellschaft und die Treuhänderin können, sofern sie<br />

im Beirat nicht vertreten sind, je einen Vertreter zu den Beiratssitzungen entsenden,<br />

der allerdings nur ein Mitsprache-, aber kein Stimmrecht hat.<br />

3. Die Amtsdauer der Beiratsmitglieder beläuft sich auf drei Jahre. Sie beginnt für die<br />

gewählten Beiratsmitglieder mit dem Schluss der ordentlichen Gesellschafterversammlung,<br />

in der die Wahl erfolgt ist, und endet mit der ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

drei Jahre später. Für das von der Komplementärin bestimmte Beiratsmitglied<br />

beginnt die Amtsdauer mit seiner Bestellung und endet drei Jahre später. Ist<br />

zum Ablauf der jeweiligen Amtsdauer anstelle eines Beiratsmitgliedes ein neues Beiratsmitglied<br />

noch nicht bestellt, verlängert sich dessen Amtsdauer bis zur Neubestellung.<br />

Wiederbestellung ist zulässig.<br />

4. Die Mitglieder des Beirats können von den Gesellschaftern bzw. den sie ernennenden<br />

Personen vorzeitig abberufen werden. Scheidet ein Mitglied des Beirats vorzeitig aus,<br />

so ist ein Ersatzmitglied bis zum Ablauf der Amtsperiode des Beirats zu wählen bzw.<br />

zu bestellen.<br />

5. Der Beirat hat die in diesem Vertrag vereinbarten Befugnisse. Er unterstützt, berät und<br />

überwacht die Geschäftsführung zum Wohle des Unternehmens. Er ist berechtigt,<br />

sich von der Komplementärin über die Geschäftsführung unterrichten zu lassen und<br />

die Bücher der Gesellschaft einzusehen. Ferner ist er berechtigt, der Gesellschafterversammlung<br />

bei zustimmungsbedürftigen Geschäftsführungsmaßnahmen (§6 Ziffer 5)<br />

85


86<br />

Vorschläge zu unterbreiten. Schließlich ist der Beirat befugt, jederzeit eine außerordentliche<br />

Gesellschafterversammlung nach Maßgabe des hierfür in §8 dieses Vertrages<br />

vorgesehenen Verfahrens einzuberufen.<br />

6. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Beiratsmitglieder anwesend<br />

sind. Beiratsbeschlüsse bedürfen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<br />

7. Die Beiratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit auch nach Beendigung ihres Amtes<br />

verpflichtet. In Ausübung ihrer Beiratstätigkeit haften sie der Gesellschaft gegenüber<br />

nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

8. Der Beirat und seine Mitglieder erhalten neben dem Ersatz der notwendigen Auslagen<br />

keine Tätigkeitsvergütung.<br />

§8<br />

Gesellschafterversammlung<br />

1. Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet alljährlich innerhalb von neun Monaten<br />

nach Schluss des Geschäftsjahres statt. Ihre Einberufung erfolgt unter gleichzeitiger<br />

Bekanntgabe der Tagesordnung durch den persönlich haftenden Gesellschafter.<br />

Zur ordentlichen Gesellschafterversammlung ist der Bericht der Geschäftsführung<br />

über das vergangene und das laufende Geschäftsjahr vorzulegen. Die Einladung zu<br />

ordentlichen Gesellschafterversammlungen hat schriftlich unter Einhaltung einer<br />

Ladungsfrist von drei Wochen zu erfolgen, wobei der Tag der Absendung des Einladungsschreibens<br />

und der Tag der Gesellschafterversammlung mitgerechnet werden. In der<br />

Einladung sind Tagungsort, Tagungszeit und Tagesordnung anzugeben.<br />

2. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind von der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin einzuberufen, wenn es das dringende Interesse der Gesellschaft erfordert<br />

oder wenn Gesellschafter, die zusammen mindestens 20% des Kommanditkapitals<br />

auf sich vereinen, oder der Beirat dies verlangen.<br />

3. Die Ladungsfrist zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen kann auf sieben<br />

Tage verkürzt werden, wenn dringende Beschlussfassungsgegenstände dies erfordern.<br />

4. Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung durch andere<br />

Gesellschafter, Ehegatten, Verwandte 1. und 2. Grades, den Vermittler ihres Kommanditkapitals<br />

oder durch zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Personen vertreten zu<br />

lassen. Die Gesellschafter sind berechtigt, den Bevollmächtigten für die gesamte Laufzeit<br />

ihrer Beteiligung Dauervollmachten zu erteilen. Der Versammlungsleiter kann auch<br />

andere Personen als Vertreter zulassen. Sämtliche Vertreter haben in der Gesellschafterversammlung<br />

eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Soweit die Treuhänderin Anteile<br />

für ihre Treugeber hält, ist sie verpflichtet, den Treugebern auf Verlangen eine Stimmrechtsvollmacht<br />

zu erteilen, damit diese ihr Stimmrecht selbst in Höhe ihrer Beteiligung<br />

ausüben können. Ungeachtet einer bestehenden Treuhandschaft ist jeder Treugeber<br />

berechtigt, persönlich an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen und sämtliche<br />

Gesellschafterrechte selbst wahrzunehmen. Sofern sich Gesellschafter treuhänderisch<br />

durch die Treuhänderin vertreten lassen, steht dieser gegenüber der Gesellschaft eine<br />

jährliche Treuhandgebühr entsprechend dem hierneben geschlossenen Treuhand- und<br />

Dienstleistungsvertrag zu. Dies gilt auch bei solchen Gesellschaftern, die sich persönlich<br />

ins Handelsregister haben eintragen lassen, aber gleichwohl die Dienste der Treuhänderin<br />

in Anspruch nehmen. Weitergehende Ansprüche der Treuhänderin gegen ihre Treugeber<br />

bleiben hiervon unberührt.<br />

5. Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

oder eine von ihr benannte Person der Geschäftsführung oder der Treuhänderin.<br />

Über den Verlauf der Gesellschafterversammlung hat die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin ein von ihr oder dem Protokollführer unterzeichnetes Ergebnisprotokoll<br />

zu fertigen und allen Gesellschaftern in Kopie zuzustellen. Einwendungen gegen die<br />

Richtigkeit des Ergebnisprotokolls und insbesondere gegen die Formalien der gefassten<br />

Gesellschafterbeschlüsse sind binnen einer Frist von drei Wochen nach Erhalt des<br />

Ergebnisprotokolls durch schriftliche Mitteilung gegenüber der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin geltend zu machen.<br />

6. Die Gesellschafterversammlung entscheidet außer in den sonst in diesem Vertrag<br />

bezeichneten Fällen insbesondere über<br />

a) die Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses des vergangenen Geschäftsjahres<br />

und dessen eventuelle Prüfung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer<br />

bzw. eine Steuerberatungs- und/oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;<br />

b) die Gewinnverwendung und die Verwendung von Liquiditätsüberschüssen;<br />

c) die Entlastung der Komplementärin;<br />

d) die Bestellung des Abschlussprüfers;<br />

e) die Wahl und Abberufung der von der Gesellschafterversammlung zu wählenden<br />

Beiratsmitglieder sowie die Entlastung aller Mitglieder des Beirats;<br />

f) die Zustimmung zu Geschäftsführungsmaßnahmen der Komplementärin gemäß<br />

§6 Ziffer 4 und 5, soweit kein Beirat bestellt ist;<br />

g) die Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

h) die Auflösung der Gesellschaft.<br />

§9<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn die Komplementärin und<br />

mindestens 50% des Kommanditkapitals vertreten sind. Wird dieses Quorum nicht<br />

erreicht, so ist unverzüglich eine neue Gesellschafterversammlung mit gleicher Form,<br />

jedoch mit einer Frist von sieben Tagen einzuberufen, die in jedem Fall beschlussfähig<br />

ist.<br />

2. Beschlüsse können auch schriftlich, per Telefax oder per E-Mail gefasst werden, ohne<br />

dass eine Gesellschafterversammlung stattfindet, wenn nicht mehr als 20% der vorhandenen<br />

Stimmen innerhalb einer Frist von zwei Wochen, gerechnet vom Tag der<br />

Absendung der Aufforderung zur Stimmabgabe an, einer schriftlichen Beschlussfassung<br />

widersprechen. Dauer und Beginn der Frist gelten entsprechend für die schriftliche,<br />

fernschriftliche oder auf elektronischem Weg erfolgende Stimmabgabe, soweit die<br />

Komplementärin nicht eine längere Frist bestimmt. Erklärungen über Widerspruch<br />

oder Stimmabgabe müssen der Komplementärin vor Ablauf der Frist zugehen. Das<br />

Ergebnis der Beschlussfassung ist auch im schriftlichen, fernschriftlichen oder elektronischen<br />

Verfahren von der Komplementärin hinsichtlich des Ergebnisses der Beschlussfassung<br />

zu protokollieren und allen Gesellschaftern zuzuleiten.<br />

3. Sofern in diesem Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist, kommen Gesellschafterbeschlüsse<br />

durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustande.<br />

Sofern die Gesellschafterversammlung nach diesem Vertrag Beschlüsse auch im<br />

Schriftwege, d.h. schriftlich, fernschriftlich oder auf elektronischem Weg fasst, kommt<br />

ein Gesellschafterbeschluss zustande, wenn sich mindestens 50% der vorhandenen<br />

Gesamtstimmen innerhalb der von der Gesellschaft gesetzten Ausschlussfrist an ihr<br />

beteiligen.<br />

4. Je € 1.000 Kommanditeinlage oder stille Beteiligung gewähren eine Stimme. Die Komplementärin<br />

hat kein Stimmrecht.<br />

5. Soweit die Treuhänderin Anteile für ihre Treugeber hält, ist sie berechtigt, gemäß den<br />

ihr erteilten Weisungen ihr Stimmrecht unterschiedlich auszuüben.<br />

6. Abweichend von Ziffer 3 bedürfen Gesellschafterbeschlüsse über<br />

a) Verfügungen über das <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong><br />

b) Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />

c) die Auflösung der Gesellschaft<br />

d) die Derogation von der pauschalen Gewinnermittlung nach der im Betrieb geführten<br />

Schiffstonnage gemäß §5 a EStG („Tonnagebesteuerung“)<br />

einer Mehrheit von 70% der vorhandenen Gesamtstimmen.<br />

7. Etwaige Einwendungen gegen die Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses können<br />

nur geltend gemacht werden, wenn binnen einer Ausschlussfrist von vier Wochen<br />

nach Absendung des Protokolls an die letzte der Komplementärin bekannt gegebene<br />

Anschrift des jeweiligen Kommanditisten Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit<br />

gegen die Gesellschaft erhoben wird.<br />

§10<br />

Jahresabschluss<br />

1. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat in den ersten sechs Monaten des<br />

Geschäftsjahres, spätestens innerhalb der gesetzlichen Frist, den Jahresabschluss<br />

(Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, ggf. mit Lagebericht) aufzustellen.<br />

Die Gesellschafterversammlung kann beschließen, dass ein Wirtschaftsprüfer,<br />

Steuerberater oder eine Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft den<br />

Jahresabschluss aufzustellen und mit einem standesgemäß vorgesehenen Vermerk<br />

abzuschließen hat.<br />

2. Sobald der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, ggf. mit<br />

Lagebericht) sowie der Geschäftsbericht vorliegen, sind diese den Gesellschaftern<br />

unverzüglich, spätestens jedoch mit der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

in Kopie zu übersenden.<br />

§11<br />

Kostenersatz und Vergütungen<br />

1. Der Vertragsreeder erhält für die Bereederung des Schiffes von der Gesellschaft eine<br />

Vergütung nach Maßgabe der Bestimmungen des abgeschlossenen Bereederungsvertrages<br />

in seiner letzten Fassung vom 15.10.2007.<br />

2. Für seine Tätigkeit bis zur Übernahme des Schiffes (vorbereitende Bereederung) erhält<br />

der Vertragsreeder € 150.000 die bei Übernahme des Schiffes durch die Gesellschaft<br />

zur Zahlung fällig werden. Ferner erhält er für die Übernahme der Bauaufsicht während<br />

der Bauphase eine Vergütung in Höhe von US-$ 250.000 die bei Beendigung der technischen<br />

Probefahrt des Schiffes entsteht und nach Übernahme des Schiffes durch die<br />

Gesellschaft zur Zahlung fällig wird.<br />

3. Für den Fall des Verkaufs oder des Totalverlustes des im Eigentum der Gesellschaft<br />

stehenden Schiffes erhält der Vertragsreeder unabhängig vom Vorabgewinn nach §12<br />

Ziffer 2 dieses Vertrages eine abschließende Vergütung in Höhe von 1,0% des sich<br />

aus dem Verkauf bzw. der Versicherungsentschädigung ergebenden Bruttoerlöses<br />

sowie Ersatz seiner Auslagen nach Maßgabe des Bereederungsvertrages.


9. VERTRAGSWERK<br />

4. Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die Komplementärin erstmals ab<br />

Platzierungsbeginn eine ergebnisunabhängige jährliche Haftungsvergütung von<br />

€ 2.500. Ferner hat sie Anspruch auf Ersatz der für die Geschäftsführung notwendigen<br />

Auslagen.<br />

5. Die Treuhänderin erhält als laufende Vergütung für ihre Tätigkeit sowie für den in der<br />

Investitionsphase bestehenden Mehraufwand die im Treuhand- und Dienstleistungsvertrag<br />

vorgesehene Vergütung.<br />

6. Im Übrigen erhält die Vertriebsgesellschaft die in der zwischen ihr und der Gesellschaft<br />

geschlossenen Vertriebsvereinbarung vorgesehene Vergütung in Höhe von € 806.000<br />

und das Agio.<br />

7. Die Vertriebsgesellschaft erhält für die Gewährung der Platzierungsgarantie eine Provision<br />

von € 124.000 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Anspruch entsteht mit<br />

Inkrafttreten der Garantie und ist entsprechend des jeweiligen Platzierungsstandes<br />

zur Zahlung fällig und die Vergütung ist somit auszuzahlen, sofern und sobald es die<br />

Liquiditätslage der Gesellschaft zulässt, spätestens jedoch mit Vollplatzierung.<br />

8. Sämtliche vorstehenden Vergütungen sind handelsrechtlich als Aufwand zu qualifizieren<br />

und verstehen sich zuzüglich einer etwaigen, gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

§12<br />

Gewinn und Verlust<br />

1. Die Vertriebsgesellschaft erhält für ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit der Konzeption,<br />

der Aufbereitung wirtschaftlicher Rahmendaten und der Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

den im Investitionsplan (Anlage 1) ausgewiesenen Vorabgewinn von € 370.000.<br />

2. Im Falle des Verkaufs oder des Totalverlustes des im Eigentum der Gesellschaft stehenden<br />

Schiffes erhält die Vertriebsgesellschaft als Vorabgewinn 5%, der Vertragsreeder<br />

als Vorabgewinn 2,5% und die Treuhänderin als Vorabgewinn 1% des sich aus<br />

dem Verkauf oder der Versicherungsentschädigung ergebenden Bruttoerlöses. Für<br />

die Vertriebsgesellschaft und den Vertragsreeder gilt dies jedoch nur dann, wenn die<br />

übrigen Kommanditisten bis zum Verkauf oder Totalverlust des Schiffes mindestens<br />

eine durchschnittliche Vorsteuerrendite von mindestens 8% p.a. erzielt haben. Die<br />

Vorsteuerrendite wird nach Maßgabe der internen Zinsfußmethode (IRR) berechnet.<br />

Sofern die durchschnittliche Vorsteuerrendite der übrigen Kommanditisten dadurch<br />

weniger als 8% p.a. betragen haben sollte, ermäßigen sich die in Satz 1 genannten<br />

Vorabgewinne anteilig entsprechend.<br />

3. Diese Vorabgewinne begründen handelsrechtlich keinen Aufwand der Gesellschaft<br />

und werden dem Kapitalkonto III des jeweils begünstigten Gesellschafters gutgeschrieben.<br />

4. An einem nach Abzug der Kostenerstattungen und Vergütungen (§11) und der Vorabgewinne<br />

(Ziffern 1. und 2.) verbleibenden Gewinn sowie an einem Verlust nehmen<br />

die Gesellschafter im Verhältnis ihrer zu leistenden und tatsächlich erbrachten Einlagen<br />

teil. Sollten einzelne Gesellschafter ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen<br />

sein, so nehmen sie nur in Höhe der tatsächlich geleisteten Einlagen an der Ergebnisverteilung<br />

teil.<br />

5. Um unabhängig vom Zeitpunkt des Beitrittes der Kommanditisten bis zum Ende der<br />

Investitionsphase eine ergebnis- und vermögensmäßige (relative) Gleichstellung auf<br />

dem Verlustvortragskonto (Ergebniskonto I) auch mit den später beitretenden Gesellschaftern<br />

zu erreichen, werden etwaige Verluste der Gesellschaft zunächst von den<br />

neu beitretenden Gesellschaftern in dem Umfang allein getragen, in dem im Zeitpunkt<br />

des Beitritts die zeitlich vorher eingetretenen Gesellschafter Verluste bereits getragen<br />

haben. Nach Abzug dieser Beträge werden die verbleibenden Verlustanteile auf sämtliche<br />

Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalanteile (Kapitalkonto I), ggf. unter Berücksichtigung<br />

der Regelung in Ziffer 4, verteilt. Sofern die Verluste nicht ausreichen, um<br />

alle Gesellschafter gleichzustellen, sind anfallende Gewinne den Gesellschaftern,<br />

denen höhere Verluste zugerechnet wurden, solang vorab zuzurechnen, bis auf den<br />

Verlustvortragskonten (Ergebniskonto I) aller Gesellschafter relativer Gleichstand<br />

besteht. Diese Regelung gilt bis zu dem Zeitpunkt, in dem eine Gleichstellung auf dem<br />

Verlustvortragskonto (Ergebniskonto I) aller Kommanditisten erreicht ist.<br />

6. Eine Gleichstellung entsprechend den vorstehenden Bestimmungen erfolgt sowohl<br />

hinsichtlich des handelsrechtlichen, als auch des steuerlichen Gesamthandsbilanzergebnisses.<br />

Ist eine sowohl handelsrechtliche, als auch steuerliche Gleichstellung nicht<br />

möglich, wird das handelsrechtliche Ergebnis in Anwendung der vorstehenden Bestimmungen<br />

so verteilt, dass eine steuerliche Gleichstellung erreicht wird.<br />

7. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig von der Anwendung der Vorschrift<br />

des §15 a EStG für einzelne Gesellschafter.<br />

8. Sollte eine relative Gleichstellung der steuerlichen Kapitalkonten zum Zeitpunkt des<br />

Wirksamwerdens der Option der Gesellschaft zur Tonnagesteuer nach §5 a EStG noch<br />

nicht erreicht worden sein, ist in steuerlicher Hinsicht die Verteilung des Unterschiedsbetrages<br />

gemäß §5 a IV EStG in der Weise vorzunehmen, dass ein relativer Gleichstand<br />

der steuerlichen Kapitalkonten – wie handelsrechtlich vereinbart unter Einbeziehung<br />

der Regelung gemäß vorstehenden Ziffern – erreicht wird.<br />

9. Änderungen der Jahresabschlüsse auf Grund steuerlicher Betriebsprüfungen entfalten<br />

Wirkungen für und gegen sämtliche Gesellschafter.<br />

§13<br />

Entnahmen von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen<br />

1. Gewinne, einschließlich der Vorabgewinne nach §12 Ziffer 2, sind nach Feststellung<br />

des Jahresabschlusses an die Kommanditisten mit der Maßgabe auszuzahlen, dass<br />

der Gesellschaft eine angemessene Liquiditätsreserve verbleibt. Die Höhe der Liquiditätsreserve<br />

wird von der Komplementärin im Einvernehmen mit der Treuhänderin bestimmt.<br />

2. Darüber hinaus dürfen an die Kommanditisten Liquiditätsüberschüsse nach Feststellung<br />

des Jahresabschlusses ausgezahlt werden, sofern die gemäß vorstehender Ziffer<br />

festgelegte Liquiditätsreserve verbleibt. Dass der Jahresabschluss der Gesellschaft<br />

keinen der Kalkulation entsprechenden Gewinn ausweist, steht einer Auszahlung von<br />

Liquiditätsüberschüssen nicht entgegen. Die Komplementärin ist berechtigt, Vorabauszahlungen<br />

im Laufe des Geschäftsjahres vorzunehmen. Bis zur vollständigen Einzahlung<br />

der Kommanditeinlagen werden Auszahlungen zugunsten der beitretenden<br />

Kommanditisten nur anteilig bezogen auf den Zeitpunkt des Zahlungseinganges ihrer<br />

jeweiligen Kommanditeinlage getätigt und nur soweit sie ihren in der Beitrittserklärung<br />

übernommenen Einzahlungsverpflichtungen tatsächlich nachgekommen sind.<br />

3. Abweichend hiervon darf der Vorabgewinn gemäß §12 Ziffer 1 auf erstes Anfordern<br />

des berechtigten Gesellschafters, frühestens jedoch nach Feststellung des Jahresabschlusses,<br />

vom Kapitalkonto III entnommen und an den berechtigten Gesellschafter<br />

ausgezahlt werden.<br />

4. Sämtliche Entnahmen dürfen erst nach Verrechnung mit etwaigen Gegenforderungen<br />

der Gesellschaft gegenüber dem entnahmeberechtigten Gesellschafter getätigt und<br />

ausgezahlt werden.<br />

§14<br />

Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />

1. Die vollständige oder teilweise Übertragung von Kommanditanteilen durch Rechtsgeschäft<br />

unter Lebenden ist nur mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

möglich, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Als wichtiger<br />

Grund ist insbesondere anzusehen, wenn der Gesellschaft fällige Ansprüche gegen den<br />

verfügungswilligen Kommanditisten zustehen oder der Übertragungsempfänger im<br />

Wettbewerb zur Gesellschaft oder zum Vertragsreeder steht<br />

2. Die Zustimmung darf von der Komplementärin nur erteilt werden, wenn:<br />

a) die Übertragung mit Wirkung auf den Beginn oder das Ende eines Kalendervierteljahres<br />

erfolgt;<br />

b) die beim Veräußerer und Erwerber verbleibenden oder entstehenden Kommanditanteile<br />

mindestens € 5.000 betragen und durch 1.000 teilbar sind.<br />

3. Die Übertragung einer von der Treuhänderin gehaltenen Kommanditeinlage ist nur<br />

zusammen mit der Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem hierneben geschlossenen<br />

Treuhand- und Dienstleistungsvertrag möglich. Wird der Erwerber unmittelbarer<br />

Beteiligter, hat er der Treuhänderin gleichzeitig eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

gemäß §3 Ziffer 10 auszuhändigen.<br />

4. Sofern die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt werden, erteilt die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin bereits jetzt ihre Zustimmung für Übertragungen von Kommanditanteilen<br />

an Ehegatten und/oder Abkömmlinge der Gesellschafter.<br />

5. Der Verpfändung von Gesellschaftsanteilen an ein Kreditinstitut zur Finanzierung der<br />

Einlage stimmt die Komplementärin ebenfalls bereits jetzt zu. Dies gilt auch für die<br />

Abtretung der geldwerten Ansprüche aus der Beteiligung.<br />

6. Jeder unmittelbare oder mittelbare Erwerb von mehr als 50% der Gesellschaftsanteile<br />

oder der Hinzuerwerb von Gesellschaftsanteilen, der für einen Gesellschafter<br />

mittelbar oder unmittelbar zu einer Mehrheit von mehr als 50% der Anteile führt,<br />

bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />

7. Die Treuhänderin ist berechtigt und verpflichtet, die gesamte von ihr gehaltene Kommanditeinlage<br />

auf einen Dritten zu übertragen, wenn dieser Dritte zuvor durch wirksamen<br />

Beschluss der Treugeber gemäß den Bestimmungen des Treuhand- und Dienstleistungsvertrages<br />

und mit Zustimmung der Komplementärin als neuer Treuhänder bestellt<br />

wurde.<br />

8. Jede vollzogene Verfügung über Geschäftsanteile ist bei der Gesellschaft unverzüglich<br />

mittels eingeschriebenen Briefes durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift des Übertragungsvertrages<br />

anzumelden. Die Rechtsfolgen der Verfügung treten gegenüber<br />

der Gesellschaft erst mit Zugang der Anmeldung der Übertragung bzw. Belastung bei<br />

der Komplementärin oder – bei treuhänderisch gehaltenen Anteilen – bei der Treuhänderin<br />

ein, sofern die Komplementärin nicht von ihrem Vorkaufsrecht (§15) Gebrauch macht.<br />

9. Einen etwaigen durch die Übertragung oder eine sonstige Änderung der Gesellschafterstruktur<br />

entstehenden Gewerbesteuermehraufwand haben der Erwerber und der<br />

Veräußerer der Gesellschaft gesamtschuldnerisch zu ersetzen.<br />

87


88<br />

§15<br />

Vorkaufsrecht<br />

1. Der persönlich haftenden Gesellschafterin steht für jeden Veräußerungsfall, mit Ausnahme<br />

der Übertragung an Ehegatten oder Abkömmlinge des Veräußerers, ein Vorkaufsrecht<br />

zu.<br />

2. Die Ausübung dieses Vorkaufsrechts kann nur binnen zwei Wochen nach Zugang der<br />

vollständigen Anmeldung (§14 Ziffer 8) des Veräußerungsfalles unter Angabe des<br />

Namens und der vollständigen Anschrift des Dritten und des mit dem Dritten vereinbarten<br />

Preises und der sonstigen Bedingungen der beabsichtigten Veräußerung erfolgen.<br />

3. Übt die persönlich haftende Gesellschafterin ihr Vorkaufsrecht aus, so ist der Treugeber<br />

oder Kommanditist verpflichtet, seine Treugeberstellung bzw. seinen Gesellschaftsanteil<br />

Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises auf die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

zu übertragen.<br />

4. Wird das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt, darf die Übertragung des Gesellschaftsanteils<br />

durch den Treugeber oder Kommanditisten nur zu den der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

nach den vorstehenden Bestimmungen mitgeteilten Vertragsbedingungen<br />

und nur an den benannten Dritten erfolgen.<br />

§16<br />

Dauer der Gesellschaft und Kündigung<br />

1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

2. Jeder Kommanditist kann das Gesellschaftsverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten<br />

zum Jahresende, erstmalig zum 31.12.2023, kündigen. Die Kündigung hat durch<br />

eingeschriebenen Brief gegenüber der Treuhänderin oder – wenn kein Treuhandverhältnis<br />

besteht – gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin zu erfolgen.<br />

3. Ein Recht zur fristlosen Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses steht dem Kommanditisten<br />

nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu. Hierbei besteht Einigkeit<br />

darüber, dass die Verschlechterung der eigenen oder der Vermögenslage der Gesellschaft<br />

oder die Verwirklichung der mit der Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft<br />

verbundenen Risiken keine wichtigen Gründe im Sinne des Satzes 1 darstellen.<br />

4. Die Treuhänderin ist berechtigt, unter Einhaltung der in Ziffer 2 genannten Form und<br />

Fristregelungen ihre Kommanditeinlage auch teilweise zu kündigen, sofern und soweit<br />

Treugeber ihr gegenüber das Treuhandverhältnis gekündigt haben.<br />

5. Auch die persönlich haftende Gesellschafterin kann das Gesellschaftsverhältnis mit<br />

den Terminen und Fristen gemäß Ziffer 2 gegenüber der Treuhänderin als insoweit<br />

Empfangsbevollmächtigte kündigen.<br />

6. Der kündigende Gesellschafter scheidet mit Wirkung der Kündigung aus der Gesellschaft<br />

aus. Dasselbe gilt, wenn ein Privatgläubiger eines Gesellschafters nach Pfändung des<br />

Geschäftsanteils die Gesellschaft kündigt.<br />

7. Wird über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet oder<br />

wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, hat die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin das Recht, den betreffenden Gesellschafter jederzeit<br />

aus der Gesellschaft auszuschließen, ohne dass es hierfür eines besonderen Gesellschafterbeschlusses<br />

bedarf.<br />

8. Pfändet ein Gläubiger eines Gesellschafters dessen Gesellschaftsanteil oder sein Auseinandersetzungsguthaben<br />

oder sonstige Ansprüche gegen die Gesellschaft und werden<br />

diese Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht innerhalb von vier Wochen aufgehoben,<br />

scheidet der Gesellschafter mit Ablauf dieser Vier-Wochen-Frist aus der Gesellschaft<br />

aus, sofern die Komplementärin die Frist nicht verlängert.<br />

§17<br />

Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

1. Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so wird die Gesellschaft von<br />

den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt.<br />

2. Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus der Gesellschaft aus, so bestellen<br />

die verbleibenden Gesellschafter durch einen mit einfacher Mehrheit zu fassenden<br />

Gesellschafterbeschluss einen neuen persönlich haftenden Gesellschafter, mit dem<br />

die Gesellschaft ohne Liquidation fortgesetzt wird.<br />

3. Scheidet die Treuhänderin aus der Gesellschaft aus, ohne dass der Bestand der von<br />

ihr als Treuhänderin gehaltenen Kommanditbeteiligungen davon wirtschaftlich berührt<br />

sein soll, so bestellen die Treugeber auf Vorschlag der Geschäftsführung oder – wenn<br />

ein Beirat besteht – auf Vorschlag des Beirats in Abstimmung mit den anderen Gesellschaftern<br />

einen neuen Treuhänder, mit dem die Gesellschaft ohne Auseinandersetzung<br />

fortgesetzt wird.<br />

4. Beim Ausscheiden eines Gesellschafters durch Tod wird das Gesellschaftsverhältnis<br />

anteilig mit dessen Erben fortgesetzt. Vermächtnisnehmer stehen Erben gleich. Werden<br />

mehrere Personen Erben oder Vermächtnisnehmer, die bislang nicht selbst Gesellschafter<br />

waren, können sie ihre Rechte aus dem von Todes wegen erlangten Kommanditanteil<br />

nur einheitlich durch einen gemeinsamen Vertreter ausüben. Gemeinsamer<br />

Vertreter kann nur ein Miterbe, Mitvermächtnisnehmer oder ein anderer Gesellschafter<br />

sein.<br />

§18<br />

Auseinandersetzung<br />

1. Den Gesellschaftern steht in allen Fällen des Ausscheidens aus der Gesellschaft ein<br />

Auseinandersetzungsanspruch zu. Für den Fall, dass die Treuhänderin mit einer treuhänderisch<br />

gehaltenen Beteiligung anteilig ausscheidet, gilt dies entsprechend.<br />

2. Zur Errechnung des Auseinandersetzungsanspruchs ist eine Auseinandersetzungsbilanz<br />

auf den Zeitpunkt des Ausscheidens aufzustellen, in der sämtliche Vermögenswerte<br />

und Verbindlichkeiten nach ihren Zeit-, d.h. Verkehrswerten anzusetzen sind.<br />

Die Höhe des Auseinandersetzungsanspruchs entspricht dem gegebenenfalls anteiligen<br />

Verkehrswert der Beteiligung nach dieser Auseinandersetzungsbilanz.<br />

3. Sollte bei Aufstellung der Auseinandersetzungsbilanz keine Einigkeit über den Verkehrswert<br />

des <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> und damit über den gutachterlich ermittelten Verkehrswert<br />

der Beteiligung bestehen, hat der ausscheidende Gesellschafter das Recht, auf<br />

eigene Kosten ein Schiedsgutachten durch einen von der Handelskammer Hamburg<br />

zu benennenden Sachverständigen beizubringen. Der Sachverständige hat seiner<br />

Bewertung den erzielbaren Nettoverkaufserlös (nach Abzug von Kommissionen etc.)<br />

zugrunde zu legen.<br />

4. Ist die Gesellschaft mit dem Ergebnis des Schiedsgutachtens nicht einverstanden, so<br />

hat sie ihrerseits das Recht, einen von der Handelskammer Hamburg zu benennenden<br />

Schiedsgutachter mit der Erstellung eines weiteren Gutachtens und denselben Vorgaben<br />

zu beauftragen. Dem zweiten Schiedsgutachter darf das Gutachten des ersten<br />

Sachverständigen nicht vorgelegt werden. Falls die Gutachten divergieren, gilt das<br />

arithmetische Mittel zwischen den Ergebnissen beider Sachverständigengutachten<br />

als Verkehrswert des Schiffes. Die Kosten für den zweiten Schiedsgutachter trägt die<br />

Gesellschaft.<br />

5. Die Auseinandersetzungsbilanz der Beteiligung wird durch ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers<br />

oder Steuerberaters im Auftrag der Gesellschaft auf den Zeitpunkt des<br />

Ausscheidens festgestellt.<br />

6. Endet ein Beteiligungsverhältnis nicht zum Ende eines Geschäftsjahres, so ist der Verkehrswert<br />

der Beteiligung am vorangegangenen Bilanzstichtag maßgebend. Soweit<br />

die Gesellschaft an den ausscheidenden Gesellschafter für einen Zeitraum nach dem<br />

maßgeblichen vorangegangenen Bilanzstichtag bereits Zahlungen geleistet hat, sind<br />

diese in voller Höhe auf den Auseinandersetzungsanspruch anzurechnen.<br />

7. Der ausscheidende Kommanditist ist nicht zum Ausgleich eines negativen Auseinandersetzungsbetrages<br />

verpflichtet, soweit dieser seine Ursache nicht in der Auszahlung<br />

von nicht durch entsprechende Gewinne gedeckten Liquiditätsüberschüssen hat.<br />

8. Sind die maßgeblichen Jahresabschlüsse auf Grund einer steuerlichen Außenprüfung<br />

zu ändern, ist auch die Auseinandersetzungsbilanz entsprechend zu berichtigen.<br />

9. Das Auseinandersetzungsguthaben wird dem betreffenden Gesellschafter bzw. seinem<br />

Rechtsnachfolger in sechs gleichen Halbjahresraten ausgezahlt, wobei die erste Rate<br />

am 1. Juli des auf das Ausscheiden folgenden Kalenderjahres fällig wird. Die Gesellschaft<br />

ist zu vorzeitigen Zahlungen berechtigt. Das noch nicht ausgezahlte Guthaben<br />

ist ab Fälligkeit mit 6% jährlich zu verzinsen.<br />

10. Scheidet ein Gesellschafter auf Grund eigener Kündigung oder aus wichtigem Grund,<br />

insbesondere durch Ausschließung, aus der Gesellschaft aus, gelten die vorstehenden<br />

Regelungen entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass das <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong><br />

mit dem arithmetischen Mittel des Buchwerts und dem nach den Ziffern 3, 4 ermittelten<br />

Wert in Ansatz zu bringen ist und das Auseinandersetzungsguthaben im Falle der<br />

Ausschließung des Gesellschafters der Höhe nach auf die von ihm tatsächlich geleisteten<br />

Einlagen beschränkt ist.<br />

11. Mit vollständiger Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens sind sämtliche<br />

Ansprüche des ausgeschiedenen Gesellschafters aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />

und seiner Beendigung erledigt.<br />

12. Scheidet die Komplementärin aus der Gesellschaft aus, gilt Ziffer 11 entsprechend,<br />

soweit sich aus ihrer Rechtsstellung als persönlich haftender Gesellschafterin nichts<br />

anderes ergibt und diese Regelung nicht notwendigerweise, wie etwa bezüglich der<br />

Außenhaftung, auf Kommanditisten beschränkt ist.<br />

13. Wird der Bereederungsvertrag mit dem Vertragsreeder aus wichtigem Grund beendet<br />

und die vom Vertragsreeder berufene Person von der Geschäftsführung der Komplementärin<br />

ausgeschlossen, hat der Vertragsreeder das Recht, seine Kommanditbeteiligung<br />

zur Hälfte im Jahr der Kündigung und zu jeweils einem Viertel in den zwei auf die Kündigung<br />

folgenden Kalenderjahren zurückzufordern. Etwaige in dem Jahr des Ausscheidens<br />

bereits geflossene Auszahlungen und Zinszahlungen sind anzurechnen.<br />

§19<br />

Liquidation<br />

1. Beschließt die Gesellschafterversammlung mit der nach §9 erforderlichen Mehrheit<br />

den Verkauf des Schiffes oder die Auflösung der Gesellschaft oder kommt es zu einem<br />

Totalverlust des Schiffes, ist die Gesellschaft zu liquidieren. Hierbei sind diejenigen<br />

Gesellschafter nicht stimmberechtigt, die das Gesellschaftsverhältnis bereits gekündigt<br />

haben. Im Falle der Veräußerung oder des Totalverlustes des Schiffes ist kein gesonderter<br />

Liquidationsbeschluss erforderlich.<br />

2. Liquidator ist die Komplementärin, die sämtliche Forderungen einzuziehen und das<br />

Gesellschaftsvermögen bestmöglich zu verwerten hat.<br />

3. Der nach Begleichung sämtlicher Kosten und Vergütungen (§11) und nach Befriedigung<br />

sämtlicher Gläubiger verbleibende Liquidationserlös wird an die Gesellschafter im Verhältnis<br />

ihrer festen Kapitalkonten verteilt.


9. VERTRAGSWERK<br />

§20<br />

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl<br />

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag oder auf<br />

Grund dieses Vertrages ergebenden Ansprüche ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.<br />

Der Vertrag und sämtliche Ansprüche der Parteien aus oder aufgrund dieses Vertrages<br />

unterliegen dem deutschen materiellen Recht.<br />

§21<br />

Schiedsgerichtsklausel, Ombudsverfahren<br />

1. Über sämtliche Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder<br />

über seine Gültigkeit ergeben, entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges<br />

ein Schiedsgericht, welches sich aus drei unparteilichen und unabhängigen<br />

Schiedsrichtern zusammensetzt. Jeder Schiedsrichter muss für das deutsche Richteramt<br />

befähigt sein.<br />

2. Für das Schiedsverfahren gilt die Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution<br />

für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) in ihrer bei Einleitung des Verfahrens jeweils gültigen<br />

Fassung. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Hamburg. Die Sprache<br />

im Schiedsverfahren ist deutsch.<br />

3. Sobald die Gesellschaft wie geplant gemäß §6 Ziff. 7 lit. n) des Gesellschaftsvertrages<br />

dem Ombudsverfahren beigetreten ist, sind die Kommanditisten berechtigt, bei Streitigkeiten<br />

aus oder im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsvertrag und dem damit<br />

begründeten Gesellschafterverthältnis die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

anzurufen und gegen die <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG ein Schlichtungsverfahren<br />

einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den geltenden Regelungen<br />

der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

4. Geht eine Beteiligung an der Gesellschaft im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf<br />

einen neuen Kommanditisten über, so gelten die Regelungen dieser Schlichtungsvereinbarung<br />

auch für den neuen Gesellschafter. Ein ausscheidender Gesellschafter soll<br />

seinen Rechtsnachfolger auf das Bestehen dieser Regelung hinweisen.<br />

5. Den Kommanditisten steht neben dem Ombudsverfahren immer auch der Weg vor<br />

das Schiedsgericht gem. Ziff. 1 und 2 (an Stelle des ordentlichen Rechtsweges) offen.<br />

Dies gilt auch dann, wenn der Kommanditist mit der Entscheidung der Ombudsperson<br />

nicht einverstanden sein sollte.<br />

Hamburg, den 15.10.2007<br />

2. Verwaltung Reederei Marten GmbH<br />

gez. Ole Marten (Geschäftsführer)<br />

Ole Marten<br />

Reederei O. Marten GmbH&Co. KG<br />

gez. Ole Marten (Geschäftsführer)<br />

Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg<br />

gez. Thomas Wenzel (Geschäftsführer)<br />

Ownership Treuhand GmbH, Hamburg<br />

gez. Mike Wittje (Geschäftsführer)<br />

§22<br />

Zustellungen und Schriftform<br />

1. Für sämtliche Zustellungen an die Kommanditisten gilt die letzte der Komplementärin<br />

oder Treuhänderin schriftlich mitgeteilte Kommunikationsadresse (Postanschrift, Telefaxnummer<br />

oder E-Mail-Adresse) als maßgeblich. Sämtliche Mitteilungen der Treuhänderin<br />

oder der Gesellschaft gelten dem Kommanditisten spätestens nach drei Tagen<br />

als zugegangen, wenn sie an diese Kommunikationsadresse abgesandt wurden.<br />

2. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen und<br />

Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />

Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.<br />

§23<br />

Verjährung und Ausschlussfristen<br />

1. Sämtliche Schadensersatzansprüche der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft<br />

aus diesem Vertrag verjähren, sofern keine kürzere gesetzliche Frist eingreift, drei Jahre<br />

nach ihrer Entstehung.<br />

2. Die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen,<br />

wenn er nicht binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens schriftlich<br />

gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht wurde.<br />

§24<br />

Salvatorische Klausel<br />

1. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein<br />

oder der Vertrag Lücken enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im<br />

Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften<br />

Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten in rechtlich<br />

zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />

2. Dies gilt auch, wenn Bestimmungen dieses Vertrages auf Grund von Änderungen der<br />

Steuergesetze und/oder von Verwaltungsvorschriften der Finanzverwaltung nicht anerkannt<br />

werden.<br />

89<br />

3. In diesen Fällen verpflichten sich die Gesellschafter, die betreffenden Regelungen<br />

unverzüglich durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten<br />

kommen.<br />

§25<br />

Kosten<br />

Die Kosten der Gesellschaftsgründung und dieses Vertrages trägt die Gesellschaft.


2 Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag der<br />

9. <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG<br />

Mittelverwendung und Mittelherkunft<br />

Für die Mittelverwendung und die Mittelherkunft gilt der nachfolgende Plan:<br />

A. Mittelverwendung (Investition)<br />

a) Kaufpreis des Schiffes<br />

US-$ 9.100.000 + € 6.250.000 € 12.544.000<br />

b) Währungsanpassungskosten gem. Bauvertrag € 60.000<br />

c) Bauaufsicht<br />

US-$ 250.000 € 173.000<br />

d) Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />

US-$ 250.000 € 173.000<br />

e) Zinsbelastung für Baupreisraten € 520.000<br />

f) Gründungskosten € 330.000<br />

g) Platzierungsgarantie € 124.000<br />

h) vorbereitende Bereederung € 150.000<br />

i) Emissionskosten 1 € 806.000<br />

j) Konzeption, Aufbereitung wirtschaftlicher Rahmendaten,<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung 2 € 370.000<br />

k) Liquiditätsreserve € 175.000<br />

Gesamt Mittelverwendung € 15.425.000<br />

l) Agio € 310.000<br />

(Wechselkurs € 1 = US-$ 1,4458)<br />

B. Mittelherkunft (Finanzierungsplan)<br />

a) Schiffshypothekendarlehen € 9.000.000<br />

b) Kommanditkapital<br />

– Ole Marten, Groß Wittensee € 175.000<br />

– Reederei O. Marten GmbH&Co. KG, Groß Wittensee € 25.000<br />

– Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg € 20.000<br />

– Ownership Treuhand GmbH, Hamburg € 5.000<br />

– Einlagen von treugeberisch über die Treuhänderin<br />

gehaltene Kommanditbeteiligungen € 6.200.000 3<br />

Gesamt Mittelherkunft € 15.425.000<br />

90<br />

1 Eigenkapitalvermittlung, Prospekterstellung, Vertriebssteuerung, Marketing<br />

2 Vorabgewinn<br />

3 zuzüglich 5 % Agio (€ 310.000)


9. VERTRAGSWERK<br />

3 Treuhand- und Dienstleistungsvertrag<br />

der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong><br />

9.<br />

GmbH&Co. KG<br />

TREUHAND- UND DIENSTLEISTUNGSVERTRAG<br />

zwischen<br />

1. der Ownership Treuhand GmbH, Cremon 36, 20457 Hamburg<br />

– nachstehend „Treuhänderin“ genannt –<br />

und<br />

2. den der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG treugeberisch beitretenden<br />

Gesellschaftern,<br />

– nachstehend „Treugeber“ genannt –<br />

und<br />

3. der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG, Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee<br />

– nachstehend „Gesellschaft“ genannt –<br />

Präambel<br />

Die Gesellschaft hat das im Oktober 2007 auf der Schiffswerft Yang Fan Group Co. Ltd.,<br />

Zhoushan, China, fertig gestellte Containerschiff <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> mit der Baunummer<br />

2041 erworben, das über eine Kapazität von 700 TEU verfügt und das nach Übernahme<br />

durch die Gesellschaft im internationalen Seeverkehr eingesetzt werden soll.<br />

Die Ownership Treuhand ist Kommanditistin der Gesellschaft. Im Gesellschaftsvertrag der<br />

Gesellschaft (§3 Ziffern 3 und 4) wurde die Ownership Treuhand als Kommanditistin ermächtigt<br />

und beauftragt, durch treuhänderische Übernahme von Kommanditkapital weitere<br />

Gesellschafter aufzunehmen und dadurch ihre eigene Kommanditeinlage auf mindestens<br />

€ 6.205.000 und höchstens € 6.355.000 (jeweils zuzüglich Agio) zu erhöhen. Auf der<br />

Grundlage dieses Vertrages übernimmt die Ownership Treuhand für die Gesellschaft zum<br />

einen die Verwaltung des Fondskapitals und die Betreuung des Treugebers.<br />

Zum anderen erbringt die Ownership Treuhand aufgrund ihrer weit reichenden Kenntnisse<br />

und Erfahrungen in der betriebs- und finanzwirtschaftlichen Organisation von Schiffsbetrieben<br />

und der diesbezüglichen Beratung von Reedereien für die Gesellschaft diverse in<br />

diesem Vertrag geregelte Beratungs- und Serviceleistungen.<br />

Ergänzend gilt für die vorbezeichneten Leistungen der hierneben geschlossene Gesellschaftsvertrag.<br />

§1<br />

Zustandekommen des Treuhandverhältnisses<br />

Das Treuhandverhältnis kommt dadurch zustande, dass der Treugeber eine Beitrittserklärung<br />

nebst Angebot auf Abschluss des Treuhandverhältnisses unterzeichnet und die<br />

Ownership Treuhand diese Beitrittserklärung durch Gegenzeichnung annimmt.<br />

§2<br />

Treuhandstellung<br />

1. Die Ownership Treuhand hält die vom Treugeber übernommene Kommanditeinlage<br />

treuhänderisch im eigenen Namen, jedoch auf Gefahr und für Rechnung des Treugebers.<br />

Sie ist verpflichtet, die treuhänderische Beteiligung nach Maßgabe dieses Vertrages<br />

und des Gesellschaftsvertrages für den Treugeber uneigennützig zu halten und zu verwalten.<br />

2. Mit der Annahme der Beitrittserklärung durch die Ownership Treuhand erfolgt gleichzeitig<br />

die mittelbare Aufnahme des Treugebers in die Beteiligungsgesellschaft und<br />

zwar zunächst als atypisch stiller Gesellschafter. Der Beitritt als Kommanditist wird entweder<br />

mit direkter Eintragung des Treugebers als Kommanditist oder mit der Abgabe<br />

der Erklärung über die Einlagenerhöhung durch die Ownership Treuhand und die Eintragung<br />

der Erhöhung im Handelsregister wirksam.<br />

3. Die Ownership Treuhand ist erst dann zur Übernahme der Kommanditeinlage verpflichtet,<br />

wenn das im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Kommanditkapital gezeichnet<br />

oder durch werthaltige Platzierungsgarantien gesichert ist. Der Auftrag und die Bevollmächtigung<br />

der Ownership Treuhand gelten auch für den Fall, dass der Treugeber selbst<br />

in das Handelsregister eingetragen wurde.<br />

4. Der Treugeber hat seine gezeichnete Einlage unverzüglich zu dem in der Beitrittserklärung<br />

angegebenen Fälligkeitstermin der Ownership Treuhand durch Zahlung auf das<br />

in der Beitrittserklärung angegebene Konto zur Verfügung zu stellen.<br />

5. Die Ownership Treuhand trägt dafür Sorge, dass die Einlage nur nach Maßgabe des<br />

Mittelverwendungskontrollvertrages und nur zur Erbringung ihrer nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

erhöhten Kommanditeinlage verwendet wird.<br />

6. Die Ownership Treuhand ist berechtigt, sich neben dieser Treuhandschaft auch an<br />

anderen Gesellschaften treuhänderisch oder für eigene Rechnung zu beteiligen.<br />

7. Die Ownership Treuhand wird den Treugeber über die Verhältnisse in der Gesellschaft<br />

und das treuhänderisch gehaltene Treugut sowie über alle wesentlichen wirtschaftlichen<br />

Entwicklungen der Gesellschaft unterrichtet halten.<br />

§3<br />

Weisungsrechte<br />

1. Der Treugeber hat das Recht, der Ownership Treuhand jederzeit schriftliche Weisungen<br />

bezüglich der Beteiligung sowie in Hinblick auf die Ausübung von Rechten nach dem<br />

Gesellschaftsvertrag zu erteilen. Die Ownership Treuhand hat diesen Weisungen des<br />

Treugebers, insbesondere auch hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts, Folge zu<br />

leisten, es sei denn, die Weisungen verstoßen gegen gesetzliche Bestimmungen oder<br />

ihre Befolgung würde den Gesellschaftsvertrag der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG<br />

verletzen.<br />

2. Die Ownership Treuhand verpflichtet sich, rechtzeitig vor jeder ordentlichen Gesellschafterversammlung,<br />

spätestens drei Wochen vor dem geplanten Termin, die Weisungen<br />

des Treugebers zu den anstehenden Tagesordnungspunkten einzuholen und entsprechend<br />

diesen Weisungen ihr Stimmrecht auszuüben.<br />

3. Gleichzeitig mit der Einholung der Weisung unterbreitet die Ownership Treuhand dem<br />

Treugeber einen Vorschlag zur Abstimmung über die zur Abstimmung anstehenden<br />

Tagesordnungspunkte. Macht der Treugeber von seinem Weisungsrecht nicht rechtzeitig<br />

Gebrauch, ist die Ownership Treuhand berechtigt, das Stimmrecht entsprechend<br />

dem Abstimmungsvorschlag bzw. nach pflichtgemäßem Ermessen im Interesse des<br />

Treugebers auszuüben.<br />

4. Die Ownership Treuhand ist, ohne zuvor entsprechende Weisungen des Treugebers<br />

einzuholen, berechtigt, ihr Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen über die Konvertierung<br />

der Schiffshypothekendarlehen in eine nicht den Chartereinnahmen entsprechende<br />

Leitwährung nach pflichtgemäßem Ermessen auszuüben, sofern insgesamt<br />

nicht mehr als ein Viertel des jeweils valutierenden Darlehens konvertiert werden soll.<br />

§4<br />

Herausgabe von Erträgen<br />

1. Wirtschaftlich wird der nicht im Handelsregister eingetragene Treugeber so gestellt,<br />

als sei er als unmittelbar eingetragener Kommanditist an der Gesellschaft beteiligt.<br />

2. Dementsprechend gibt die Ownership Treuhand alles an den Treugeber heraus, was<br />

sie in Bezug auf die treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlage erlangt. Dies gilt insbesondere<br />

für anteilige Gewinn- und Liquiditätsausschüttungen, aber auch für etwaige<br />

Abfindungsguthaben.<br />

3. Die Herausgabepflicht erstreckt sich nicht auf die der Ownership Treuhand nach diesem<br />

Vertrag zustehende Treuhandvergütung.<br />

§5<br />

Aufwendungen, Auslagen und Verbindlichkeiten<br />

1. Der Treugeber ist verpflichtet, die Ownership Treuhand von allen Verbindlichkeiten und<br />

Kosten freizuhalten, die der Ownership Treuhand aus der anteilig gehaltenen Kommanditeinlage<br />

entstehen. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung zur fristgerechten<br />

Einzahlung der Einlage.<br />

2. Die Pflicht zur Erstattung von Aufwendungen, Auslagen und Kosten, die der Ownership<br />

Treuhand in Zusammenhang mit der treuhänderisch gehaltenen Kommanditeinlage<br />

entstehen, ist der Höhe nach auf die vom Treugeber gezeichnete Einlage zuzüglich<br />

Zinsen beschränkt. Ebenso trägt die Ownership Treuhand die Kosten ihres eigenen<br />

Geschäftsbetriebes selbst; diese Kosten sind mit der nachfolgend in §7 dargestellten<br />

Vergütung abgegolten.<br />

3. Die Notarkosten und Handelsregistergebühren, die durch die Eintragung der Ownership<br />

Treuhand als Kommanditistin der Gesellschaft und durch die vorgesehene Erhöhung<br />

ihrer Einlage entstehen, werden ihr von der Gesellschaft erstattet. Etwaige im Zuge der<br />

Beendigung oder späteren eigenen Eintragung des Treugebers als Kommanditist in das<br />

Handelsregister entstehende Kosten hat der Treugeber hingegen selbst zu tragen.<br />

4. Falls die Ownership Treuhand aus solchen Verbindlichkeiten und Kosten in Anspruch<br />

genommen wird, hat der Treugeber ihr im Verhältnis seiner Beteiligung Ersatz zu leisten.<br />

§6<br />

Folgen der Nichterbringung der Einlage<br />

1. Kommt der Treugeber mit der Einzahlung der ihm obliegenden Einlage ganz oder teilweise<br />

in Verzug, kann die Ownership Treuhand wahlweise durch einseitige Erklärung<br />

von diesem Vertrag zurücktreten, auf Erbringung der Einlage bestehen und Ersatz des<br />

Verzugsschadens verlangen oder neben dem Rücktritt Schadensersatz statt der Leistung<br />

verlangen.<br />

2. Das im Gesellschaftsvertrag der Komplementärin eingeräumte Recht auf Ausschließung<br />

des Treugebers aus der Gesellschaft bleibt unberührt.<br />

3. Sofern der Treugeber seine Einlage teilweise geleistet hat und sodann mit den weiteren<br />

Zahlungen in Verzug gerät, ist die Ownership Treuhand berechtigt, das Treugut<br />

freihändig durch Verkauf zu verwerten. Die Verwertung darf erst erfolgen, wenn die<br />

Ownership Treuhand dem Treugeber dies mit einer Nachfrist von einem Monat durch<br />

eingeschriebenen Brief angekündigt hat.<br />

91


92<br />

§7<br />

Treuhandvergütung und Vorabgewinn<br />

1. Die Ownership Treuhand erhält von der Gesellschaft für die Übernahme der Treuhandschaft<br />

und als Vergütung für die Verwaltung des Fondskapitals eine jährliche Gebühr<br />

von 0,1% des am Tag der Rechnungsstellung gezeichneten Kommanditkapitals zuzüglich<br />

der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Gebühr wird erstmals für den Monat erhoben,<br />

der auf die Übernahme des Schiffes folgt, frühestens aber ab dem Beginn der Platzierung<br />

des einzuwerbenden Kapitals.<br />

2. Mit Beginn des Jahres 2009 wird die in Ziffer 1 genannte Vergütung durch Vereinbarung<br />

mit der Komplementärin der Gesellschaft der allgemeinen Kostensteigerung<br />

angepasst, mindestens jedoch um 2,5% p.a.<br />

3. Für den im Zuge der Einwerbungsphase des zu platzierenden Kommanditkapitals entstehenden<br />

Mehraufwand erhält die Ownership Treuhand eine Pauschalvergütung von<br />

0,25% des zu verwaltenden Kapitals zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

4. Die Vergütung gemäß Ziffer 1 ist jeweils vierteljährlich am Ende eines Quartals fällig.<br />

Die Pauschalvergütung gemäß Ziffer 3 ist bei Beginn der Einwerbungsphase zu entrichten.<br />

5. Im Falle des Verkaufs oder des Totalverlustes des im Eigentum der Gesellschaft stehenden<br />

Schiffes steht der Ownership Treuhand zum Ausgleich des im Rahmen der<br />

Abwicklung entstehenden Mehraufwandes für die folgenden 24 Monate jeweils die<br />

volle Treuhandgebühr gemäß Ziffer 1 zu und zwar auch dann, wenn die Gesellschaft<br />

vor Ablauf diesees Zeitraums beendet wird. Danach erhält sie für ihre Beteiligung an<br />

der Abwicklung der Gesellschaft eine Pauschalgebühr von € 2.500 p.a. zuzüglich der<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzlich erhält sie gemäß §12 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

als Vorabgewinn 1% des sich aus dem Verkauf oder der Versicherungsentschädigung<br />

ergebenden Bruttoerlöses.<br />

§8<br />

Haftung der Ownership Treuhand<br />

1. Die Ownership Treuhand und ihre Organe haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

Dies gilt auch, wenn das haftungsbegründende Verhalten vor Abschluss dieses<br />

Vertrages liegt.<br />

2. In jedem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den jeweiligen Nominalbetrag der<br />

Kommanditbeteiligung des Treugebers beschränkt.<br />

3. Insgesamt ist die Haftung der Ownership Treuhand gegenüber dem Treugeber auf<br />

einen Betrag von € 250.000 beschränkt.<br />

4. Die Ownership Treuhand hat die Vertriebsunterlagen keiner eigenen Prüfung unterzogen.<br />

Sie haftet daher nicht für den Inhalt von Vertriebsunterlagen und insbesondere<br />

nicht für den Eintritt angestrebter Steuervorteile oder für die Werthaltigkeit und Ertragsfähigkeit<br />

der Beteiligung. Sie übernimmt ferner keine Haftung für die Leistungsfähigkeit<br />

und Vertragstreue der beteiligten Vertragspartner der Gesellschaft oder des Treugebers.<br />

5. Ein etwaiger Haftungsanspruch des Treugebers gegen die Ownership Treuhand erlischt,<br />

sofern gesetzlich nicht zwingend etwas anderes geregelt ist, wenn der Treugeber den<br />

Anspruch nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten, nachdem er von<br />

den haftungsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat, durch eingeschriebenen<br />

Brief gegenüber der Ownership Treuhand geltend gemacht hat.<br />

§9<br />

Verfügung über die Treugeberstellung<br />

1. Der Treugeber kann seine mittelbare Beteiligung an der Gesellschaft mit vorheriger<br />

Zustimmung durch die Ownership Treuhand mit Wirkung zum Beginn oder Ende eines<br />

Kalendervierteljahres an einen Dritten übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne<br />

wichtigen Grund verweigert werden. Im Übrigen gilt §14 des Gesellschaftervertrages<br />

entsprechend.<br />

2. Verfügungen im Zusammenhang mit einer Fremdfinanzierung der gezeichneten Kommanditbeteiligung<br />

sind nicht zustimmungspflichtig.<br />

3. Im Falle der Übertragung der Beteiligung kommt zwischen dem Erwerber und der<br />

Ownership Treuhand ein Treuhandverhältnis nach Maßgabe dieses Vertrages zustande.<br />

Dies gilt auch, wenn nach der Eintragung des Treugebers als Kommanditist in das Handelsregister<br />

statt eines Treuhandverhältnisses eine Verwaltungstreuhand besteht.<br />

§10<br />

Tod eines Treugebers<br />

1. Im Falle des Todes eines Treugebers wird das Treuhandverhältnis mit denjenigen Personen<br />

fortgesetzt, die bezüglich der Kommanditbeteiligung Erben oder Vermächtnisnehmer<br />

sind. Der Rechtsnachfolger hat sich durch Vorlage eines Erbscheins gegenüber<br />

der Ownership Treuhand zu legitimieren und der Ownership Treuhand auf eigene Kosten<br />

eine Handelregistervollmacht gemäß §3 Ziffer 10 des Gesellschaftsvertrages zu<br />

erteilen.<br />

2. Werden mehrere Personen Erben oder Vermächtnisnehmer eines Treugebers, die bislang<br />

nicht selbst Treugeber waren, können sie ihre Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />

nur einheitlich durch einen gemeinsamen Vertreter ausüben. Gemeinsamer Vertreter<br />

kann nur ein Miterbe, Mitvermächtnisnehmer oder ein anderer Treugeber sein.<br />

§11<br />

Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

1. Beabsichtigt der Treugeber sich selbst als Kommanditist ins Handelsregister eintragen<br />

zu lassen, kann er das Treuhandverhältnis ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche<br />

Erklärung gegenüber der Ownership Treuhand auf das Ende eines jeden Monats kündigen.<br />

Die Kündigung soll zur Vermeidung von Haftungsrisiken jedoch erst ausgesprochen<br />

werden, wenn die Erhöhung der Kommanditeinlage um den Beteiligungsbetrag<br />

des Treugebers ins Handelsregister eingetragen worden ist.<br />

2. Macht der Treugeber von seinem Recht Gebrauch, persönlich als Kommanditist der<br />

Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen zu werden, besteht das Treuhandverhältnis<br />

als Verwaltungstreuhandschaft fort. Die Verwaltungstreuhandschaft kann vom Treugeber<br />

nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein solcher liegt insbesondere vor,<br />

wenn der Treugeber aus der Gesellschaft ausscheidet oder die Gesellschaft aufgelöst<br />

wird.<br />

3. Im Falle der Fortführung des Treuhandverhältnisses als Verwaltungstreuhand gelten<br />

die in diesem Vertrag geregelten Rechte und Pflichten entsprechend fort, soweit sich<br />

nicht daraus etwas anderes ergibt, dass der Treugeber nunmehr unmittelbar als Kommanditist<br />

an der Gesellschaft beteiligt ist. Die Treuhandvergütung des Treuhänders<br />

bestimmt sich auch im Falle der Verwaltungstreuhand nach §7 des Vertrages.<br />

4. Im Übrigen kann der Treugeber das Treuhandverhältnis nur gemeinsam mit der Beendigung<br />

seiner Kommanditbeteiligung unter Beachtung der in §16 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

genannten Voraussetzungen kündigen. Um der Ownership Treuhand<br />

die Möglichkeit zu erhalten, ihrerseits die von ihr für den Treugeber gehaltene Kommanditbeteiligung<br />

gegenüber der Gesellschaft fristgemäß kündigen zu können, muss die<br />

ordentliche Kündigung des Treuhandverhältnisses der Ownership Treuhand spätestens<br />

einen Monat vorher, mithin sieben Monate vor der beabsichtigten Beendigung<br />

seiner Beteiligung zugegangen sein. Eine solche Kündigung des Treuhand- oder des<br />

Verwaltungsverhältnisses hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.<br />

5. Die Ownership Treuhand kann das Treuhandverhältnis vor dem 31.12.2023 nur aus<br />

wichtigem Grund und danach unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum<br />

Ablauf des Geschäftsjahres kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn<br />

der Treugeber mit der Erbringung seiner Einlage ganz oder teilweise in Verzug geraten<br />

ist.<br />

6. Sollte bei Wirksamwerden der Kündigung der Treugeber seine Einlage nicht vollständig<br />

erbracht haben, ist die Ownership Treuhand nur in Höhe der tatsächlich geleisteten<br />

Einlage zur Übertragung auf den Treugeber verpflichtet.<br />

7. Der Treugeber ist im Falle der Kündigung des Treuhandverhältnisses verpflichtet, bei<br />

der Übertragung des Treuguts mitzuwirken, insbesondere die Übertragung anzunehmen<br />

und sämtliche hierbei entstehenden Kosten zu tragen.<br />

8. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft endet das Treuhandverhältnis mit dem Abschluss<br />

der Liquidation (Vollbeendigung) der Gesellschaft.<br />

§12<br />

Mitwirkungspflichten, Datenschutz<br />

1. Änderungen seiner personenbezogenen Daten bzw. Änderungen betreffend die rechtliche<br />

Inhaberschaft der Beteiligung bzw. die Abtretung von Ansprüchen aus diesem<br />

Vertrag hat der Treugeber der Ownership Treuhand unverzüglich mitzuteilen.<br />

2. Es ist der Ownership Treuhand untersagt, gesellschaftsbezogene Daten des Treugebers<br />

anderen Personen als der persönlich haftenden Gesellschafterin mitzuteilen. Der Treugeber<br />

stimmt bereits jetzt der Weitergabe seiner gesellschaftsbezogenen Daten gegenüber<br />

dem zuständigen Finanzamt und etwaigen finanzierenden Banken zu.<br />

3. Der Treugeber ist damit einverstanden, dass seine gesellschaftsbezogenen Daten im<br />

Wege der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und dass die in die Platzierung<br />

des Eigenkapitals einbezogenen Personen über die Verhältnisse der Beteiligungsgesellschaft<br />

und diejenigen des Treugebers informiert werden.<br />

§13<br />

Dienstleistungen der Ownership Treuhand<br />

Neben der Übernahme der Treuhandschaft für den Treugeber und der treuhänderischen<br />

Verwaltung des Fondskapitals verpflichtet sich die Ownership Treuhand gegenüber der<br />

Gesellschaft u.a. dazu,<br />

– den auf den Schiffstyp des <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> bezogenen Chartermarkt laufend zu<br />

beobachten und der Gesellschaft regelmäßig eigene Beurteilungen hierüber zukommen<br />

zu lassen;<br />

– die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des laufenden Schiffbetriebes,<br />

insbesondere über die Notwendigkeiten von Währungskonvertierungen, Sondertilgungen<br />

und Swapgeschäften, zu beraten;<br />

– die Gesellschaft zu Terminen und Besprechungen mit finanzierenden Banken zu begleiten;<br />

– die Gesellschaft in allgemeinen betriebswirtschaftlichen Fragen zu beraten;<br />

– eine laufende Kostenstrukturanalyse im Abgleich mit der Kostenstruktur vergleichbarer<br />

Gesellschaften vorzunehmen und die Gesellschaft entsprechend zu beraten;<br />

– zur Unterstützung von Verkaufsverhandlungen eine laufende Marktanalyse vorzunehmen;<br />

– auf der Basis vorliegender Jahresabschlüsse Kurzbilanzen und Ertragsübersichten zu<br />

erstellen und Bilanzkennzahlen der Gesellschaft aufzubereiten;


9. VERTRAGSWERK<br />

– bei der Abwicklung der Liquidation der Gesellschaft beratend mitzuwirken;<br />

Hamburg, den 29.02.2008<br />

– die Gesellschaft in den im Zusammenhang mit einem Wechsel der steuerlichen Gewinnermittlungsart<br />

(„Tonnagesteuer“) auftretenden Fragen unter Einbeziehung professioneller<br />

Unterstützung zu beraten.<br />

Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend.<br />

Bezüglich der Haftung der Ownership Treuhand für die von ihr geschuldeten Dienstleistungen<br />

gelten §8 Ziffer 1 sowie Ziffer 3 bis 5 dieses Vertrages entsprechend, mit der Maßgabe,<br />

dass an die Stelle des Treugebers die Gesellschaft tritt.<br />

§14<br />

Dienstleistungsvergütung<br />

1. Für diese Dienst- und Beratungsleistungen erhält die Ownership Treuhand von der<br />

Gesellschaft eine laufende Vergütung von € 24.800 p.a. zuzüglich der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer.<br />

Ownership Treuhand GmbH<br />

gez. Mike Wittje (Geschäftsführer)<br />

<strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG<br />

gez. Ole Marten (Geschäftsführer)<br />

2. Die Dienstleistungsvergütung gemäß Ziffer 1 ist beginnend mit dem auf die Übernahme<br />

des Schiffes folgenden Monat geschuldet und von der Gesellschaft jeweils vierteljährlich<br />

am Ende eines Quartals zeitanteilig auf Anforderung zu entrichten.<br />

3. Mit Beginn des Jahres 2009 wird die Dienstleistungsvergütung durch Vereinbarung<br />

mit der Komplementärin, die keiner gesonderten Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung<br />

bedarf, der allgemeinen Kostensteigerung angepasst, mindestens<br />

jedoch um 2,5% p.a.<br />

4. Zur Abgeltung des in der Gründungs- und Investitionsphase der Gesellschaft anfallenden<br />

Mehraufwands erhält die Ownership Treuhand eine einmalige Vergütung von<br />

€ 46.500 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

5. Die Vergütung gemäß Ziffer 4 ist bei Beginn der Einwerbungsphase des Emissionskapitals<br />

der Gesellschaft zu entrichten, sofern es die Liquidität auf dem Mittelverwendungskonto<br />

der Gesellschaft zulässt.<br />

6. Im Falle des Verkaufs des Schiffes steht der Ownership Treuhand zusätzlich zu der<br />

Vergütung gem. §7 Ziff. 5 zum Ausgleich des im Rahmen der Abwicklung anfallenden<br />

Mehraufwands für das Jahr des Verkaufs und das drauf folgende Liquidationsjahr<br />

jeweils die volle Dienstleistungsvergütung gem. Ziff. 1 zu und zwar auch dann, wenn<br />

die Gesellschaft vor Ablauf dieses Zeitraumes beendet wird.<br />

§15<br />

Dauer des Dienstleistungsverhältnisses<br />

Die Regelungen in §§12 und 13 dieses Vertrag gelten für die gesamte Laufzeit der Gesellschaft<br />

und enden, sofern in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, erst mit deren<br />

Vollbeendigung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

§16<br />

Schlichtungsvereinbarung / Ombudsverfahren<br />

1. Die Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem<br />

Treuhandvertrag und dem damit begründeten Vertragsverhältnis die Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds e. V. anzurufen und gegen die <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co.<br />

KG ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />

2. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den geltenden Regelungen der Verfahrensordnung<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

3. Geht eine treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft im Wege<br />

der Sonderrechtsnachfolge auf einen neuen Treugeber über, so gelten die Regelungen<br />

dieser Schlichtungsvereinbarung auch für den neuen Treugeber. Ein ausscheidender<br />

Treugeber soll seinen Rechtsnachfolger auf das Bestehen dieser Regelung hinweisen.<br />

§17<br />

Schlussbestimmungen<br />

1. Für alle Zustellungen und Mitteilungen an den Treugeber ist die letzte der Treuhänderin<br />

schriftlich mitgeteilte Kommunikationsadresse (Postanschrift, Telefax oder E-Mail-<br />

Adresse) maßgeblich. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten die<br />

Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages für das Treuhandverhältnis entsprechend.<br />

2. Über sämtliche Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder<br />

über seine Gültigkeit ergeben, entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges<br />

ein Schiedsgericht, welches sich aus drei unparteilichen und unabhängigen<br />

Schiedsrichtern zusammensetzt. Jeder Schiedsrichter muss für das deutsche Richteramt<br />

befähigt sein.<br />

93<br />

3. Für das Schiedsverfahren gilt die Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution<br />

für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) in ihrer bei Einleitung des Verfahrens jeweils gültigen<br />

Fassung. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Hamburg. Die Sprache<br />

im Schiedsverfahren ist deutsch. Sämtliche Streitigkeiten und Rechtsbeziehungen aufgrund<br />

dieses Vertrages unterliegen ausschließlich dem deutschen materiellen Recht.<br />

4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages<br />

können nur schriftlich vereinbart werden. Das gilt auch für eine Aufhebung dieses<br />

Schriftformerfordernisses.<br />

5. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder<br />

der Vertrag Lücken enthalten, so wird der Vertrag dadurch in seinem übrigen Inhalt<br />

nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung oder lückenhafte Regelung gilt vielmehr<br />

als durch eine solche Vorschrift ersetzt oder ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten<br />

Regelung in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.


10. GLOSSAR<br />

10. Glossar<br />

AAbfindung(sguthaben)<br />

Für die Beendigung einer Rechtsstellung<br />

(z.B. der Zugehörigkeit zu einer Gesellschaft<br />

als Gesellschafter) durch die<br />

Gesellschaft zu zahlender Geldbetrag.<br />

Ablieferung/Übergabe<br />

Zeitpunkt, zu dem die Werft bzw. der<br />

Verkäufer das Schiff an die Reederei<br />

übergibt.<br />

Abschreibung oder AfA<br />

Die AfA (Absetzung für Abnutzung) soll<br />

den Wertverlust eines Wirtschaftsgutes<br />

widerspiegeln. Die Berechnung<br />

erfolgt nach gesetzlichen Vorschriften.<br />

Die AfA mindert das zu versteuernde<br />

Einkommen, ohne dass Ausgaben damit<br />

verbunden sind. In der AfA-Tabelle werden<br />

die gewöhnlichen Nutzungsdauern<br />

der gebräuchlichsten Wirtschaftsgüter<br />

dargestellt.<br />

Agio<br />

Aufgeld: Geldbetrag, der von einem<br />

Kapitalinvestor zusätzlich zu der vereinbarten<br />

Kapitaleinlage an die Gesellschaft<br />

zu zahlen ist.<br />

American Bureau of Shipping (ABS)<br />

Renommierte amerikanische Klassifikationsgesellschaft.<br />

Ankaufsrecht<br />

Recht, einen Gegenstand innerhalb<br />

einer bestimmten Zeit zu einem bestimmten<br />

Preis und unter bestimmten<br />

Bedingungen zu erwerben. Das Ankaufsrecht<br />

ist – im Gegensatz zum Vorkaufsrecht<br />

– gesetzlich nicht geregelt. Kann<br />

durch Vormerkung im Grundbuch eingetragen<br />

werden.<br />

Anlaufkosten<br />

Kosten, die bei Gründung bzw. Start<br />

eines Unternehmens oder Konzeption<br />

eines Fonds entstehen, wie zum Beispiel<br />

Rechtsberatungs-, Steuerberatungs-<br />

sowie Notarkosten und andere<br />

Gebühren.<br />

Annuitätendarlehen<br />

Darlehen mit gleich bleibender Ratenzahlung,<br />

der Annuität.<br />

Anschlussfinanzierung<br />

Nach Ablauf einer bestehenden Finanzierung<br />

sich anschließende Finanzierung.<br />

Anteilsfinanzierung<br />

Möglichkeit für Investoren zur Finanzierung<br />

des Eigenkapitalanteils durch<br />

Fremdkapital, die i.d.R. auf die Bonität<br />

des Zeichners abgestellt ist.<br />

Ausflaggung<br />

Eine Reederei lässt ein Schiff in das<br />

Schiffsregister eines anderen Staates<br />

eintragen, um Schiffskosten wie Personalkosten<br />

und Steuern zu reduzieren<br />

und nicht den deutschen Bemannungsvorschriften<br />

unterworfen zu sein.<br />

Auszahlung<br />

Geldbetrag, den eine Gesellschaft ihren<br />

Gesellschaftern auszahlt.<br />

94<br />

Abtretung<br />

Dient zur Sicherheit von Forderungen<br />

Dritter, z.B. zur Sicherung eines Hypothekendarlehens.<br />

Abzinsung<br />

Ermittlung der bis zum Ende der Laufzeit<br />

anfallenden Zinsen, die bereits bei<br />

der Ausgabe von dem künftigen Rückzahlungswert<br />

abgezogen werden. Der<br />

Abzinsungsbetrag entspricht somit dem<br />

Betrag zwischen Ausgabepreis und<br />

höherem Nennwert.<br />

Anleger<br />

Ein Zeichner von Anteilen.<br />

Annuität<br />

Gleich bleibende Leistungsrate für ein<br />

Darlehen, bei dem im Laufe der Zeit der<br />

Tilgungsanteil in Höhe der ersparten<br />

Zinsen zunimmt, während der Zinsanteil<br />

innerhalb der Annuität abnimmt, da<br />

die anfallenden Zinsen nach der jeweils<br />

reduzierten Restschuld berechnet werden.<br />

BBackbord<br />

Linke Seite des Schiffes in Fahrtrichtung,<br />

rote Kennung (Gegenteil: ➝ Steuerbord).<br />

Ballasttanks<br />

Zur Stabilisierung ist jedes Schiff mit<br />

Ballasttanks ausgestattet, um je nach<br />

Beladung die gewichtsmäßige Belastung<br />

auszugleichen.


Bareboat Charter<br />

Die Vermietung eines Schiffes ohne<br />

Besatzung und Wartung.<br />

Beckerruder<br />

Ruder, das durch Abknicken eine besondere<br />

Manövrierfähigkeit des Schiffes<br />

ermöglicht.<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Eigentümergesellschaft, meist in Form<br />

einer GmbH&Co. KG.<br />

Beteiligungsprospekt<br />

Erklärende verbindliche Broschüre mit<br />

wesentlichen Eckdaten und Verträgen<br />

der offerierten Beteiligung.<br />

Zölle und Steuern sowie die nationale,<br />

internationale und insbesondere EU-<br />

Finanz-, -Währungs- und -Wirtschaftspolitik.<br />

Bunkerkosten<br />

Treibstoffkosten für ein Schiff.<br />

Befrachter<br />

➝ Charterer.<br />

Befrachtungs- und Adresskommission<br />

Vergütung für die Vermittlung der Charter<br />

in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes<br />

der Charterrate. Meistens wird<br />

darüber hinaus eine Adresskommission<br />

von der Reederei an den Charterer bzw.<br />

dessen Makler gezahlt.<br />

Beirat<br />

Gesetzlich nicht vorgeschriebenes Organ<br />

einer Gesellschaft, häufig mit Beratungsund<br />

Überwachungsaufgaben, meistens<br />

ohne das Recht zur Erteilung von Weisungen<br />

an die Geschäftsführung.<br />

Beitrittserklärung<br />

Zeichnungsschein, der dem Beteiligungsprospekt<br />

als Anlage beigefügt ist.<br />

Der Investor tritt mit der Unterzeichnung<br />

der Beteiligungsgesellschaft mit<br />

dem in dem Zeichnungsschein eingesetzten<br />

Betrag bei. Erst durch die Annahme<br />

durch den Treuhänder ist der<br />

Beitritt des Investors wirksam; der<br />

Investor erhält eine Annahmeerklärung<br />

der ➝ Treuhandgesellschaft.<br />

Bereederung<br />

Die Bereederung beinhaltet die technische<br />

und kommerzielle Betreuung des<br />

Schiffes. Hierzu gehören im Wesentlichen:<br />

Bemannung, Einkauf von Ersatzteilen<br />

und Organisation von Reparaturen,<br />

Abschluss von Versicherung und<br />

Verproviantierung.<br />

Bereederungsvertrag<br />

Wird zwischen der Beteiligungsgesellschaft<br />

und dem von ihr beauftragten Bereederer<br />

(➝ Vertragsreeder) geschlossen<br />

und beinhaltet den Umfang der<br />

vom Bereederer zu erbringenden Dienstleistungen<br />

sowie die Vergütung hierfür.<br />

Betriebsergebnis<br />

Ergibt sich aus dem Saldo aus Erträgen<br />

und Aufwendungen, also der Differenz<br />

zwischen z.B. den Chartereinnahmen<br />

und der Summe aus Schiffsbetriebskosten,<br />

Werftkosten, Bereederung und<br />

Befrachtung, Gesellschaftskosten sowie<br />

Zinsaufwendungen.<br />

Betriebskosten/Schiffsbetriebskosten<br />

Kosten, die nach Abschluss der Investitionsphase<br />

während des laufenden<br />

Betriebes eines Unternehmens, hier<br />

des Schiffes, anfallen. Dazu zählen im<br />

Einzelnen: Kosten für Personal, Ausrüstung,<br />

Reparaturen, Schmieröl, Versicherungen,<br />

Besichtigungen und sonstige<br />

Kosten.<br />

Bonität<br />

Zahlungsfähigkeit und -willigkeit von<br />

Personen und Unternehmen, dient als<br />

Basis für deren Kreditwürdigkeit.<br />

BRT (Bruttoregistertonne)<br />

Gibt die Transportkapazität des Schiffes<br />

bei seefester Ladung an.<br />

Bruttocharterrate<br />

Festgelegter Preis für die Überlassung<br />

eines Schiffes, in der Regel in US-Dollar<br />

oder Euro pro Tag oder pro Monat.<br />

BRZ (Bruttoraumzahl)<br />

Maß, das den gesamten umbauten<br />

Raum eines Schiffes angibt.<br />

Bugstrahlruder<br />

Propeller in einem Unterwassertunnel<br />

im Vorderteil (Bug) des Schiffes. Ermöglicht<br />

Querbewegung oder Drehen des<br />

Schiffes und unterstützt Manöver in<br />

engen Revieren, z.B. Häfen.<br />

Bundesministerium der Finanzen (BMF)<br />

Zu den Aufgaben des Bundesministeriums<br />

der Finanzen zählen die Bereiche<br />

CCargo<br />

Ladung.<br />

Charterer<br />

Mieter oder Pächter eines Schiffes<br />

für einen festgelegten Zeitraum (time<br />

charter) oder eine Strecke (trip charter/<br />

voyage charter).<br />

Charterrate<br />

Der „Mietzins“ für die Überlassung<br />

eines Schiffes. Die Charterrate wird<br />

i.d.R. in US-Dollar pro Tag gezahlt.<br />

Chartervermittlung<br />

➝ Befrachtungskommission.<br />

Chartervertrag<br />

Wird zwischen dem Charterer und dem<br />

Eigentümer des Schiffes für die Beschäftigung<br />

(Zeitperiode oder Reise,➝<br />

Charterer) des Schiffes geschlossen.<br />

Container<br />

Standardisierter Behälter. Da dieser<br />

Metallbehälter genormt ist, ist er berechenbar<br />

zu be- und entladen, sicher zu<br />

verschließen und problemlos im Schiffsverkehr<br />

einzusetzen. Einheit: ➝ TEU<br />

und ➝ FEU.<br />

Containerfeeder<br />

Es handelt sich hierbei um Containerschiffe<br />

in einer Größenordnung bis<br />

3.000 TEU. Sie transportieren i.d.R. die<br />

Container von den größeren Häfen in<br />

die kleineren.<br />

Containerumschlag<br />

Container-Anzahl, die in einem Hafen von<br />

Land an Bord oder umgekehrt geladen<br />

werden.<br />

95


10. GLOSSAR<br />

DDegressive Abschreibung<br />

Degressive AfA (Absetzung für Abnutzung);<br />

Abschreibungsmethode, bei der<br />

die jährliche Abschreibung mit fallenden<br />

Jahresbeträgen – Prozentwert vom<br />

jeweiligen Restbuchwert des Wirtschaftsguts<br />

– errechnet wird.<br />

96<br />

Det Norske Veritas (DNV)<br />

Renommierte norwegische Klassifikationsgesellschaft.<br />

Direktkommanditist<br />

Kommanditist, der sich direkt und nicht<br />

über Treuhänder an der Gesellschaft beteiligt<br />

Dockung<br />

Regelmäßig muss ein Schiff für die vorgeschriebenen<br />

Wartungsarbeiten in ein<br />

Dock einfahren. Hierbei werden z.B. die<br />

technischen Anlagen gewartet und der<br />

Schutzanstrich der Außenhaut erneuert.<br />

Doppelboden<br />

Hierbei ist der Schiffsboden in einer Art<br />

Sandwich-Bauweise doppelt abgesichert.<br />

Dies erhöht den Schutz bei Grundberührung<br />

oder anderen potenziellen<br />

Leckagen. Der Raum zwischen den beiden<br />

Böden wird oft zur Stabilisierung<br />

genutzt.<br />

Doppelhülle<br />

Hierbei hat der gesamte Schiffskörper<br />

eine zweite Wand. Dies spielt gerade<br />

bei Tankschiffen eine große Rolle, da der<br />

Schutz vor einem Leck deutlich erhöht<br />

wird.<br />

dwt<br />

Deadweight tonnage. Maximal zulässige<br />

Ladefähigkeit eines Schiffes in Tonnen.<br />

EEigenkapital<br />

Dem Unternehmen von seinen Eigentümern,<br />

im Gegensatz zum Fremdkapital,<br />

ohne zeitliche Beschränkung und<br />

ohne feste Verzinsung zur Verfügung<br />

gestelltes Kapital.<br />

Einkommen, sonstiges zu versteuerndes<br />

Bildet grundsätzlich die Bemessungsgrundlage,<br />

auf die der Einkommensteuertarif<br />

angewendet wird, also die<br />

Summe der Einkünfte abzüglich Sonderausgaben<br />

(wie z. B. Kirchensteuer),<br />

außergewöhnlicher Belastungen und<br />

Freibeträgen (wie z.B. Kinderfreibeträge).<br />

Eintragung in das Handelsregister<br />

Der Anleger wird in das Handelsregister<br />

als Gesellschafter der Kommanditgesellschaft<br />

eingetragen. Dies übernimmt<br />

für ihn der Treuhänder. Nur durch die<br />

direkte Eintragung kann sich der Anleger<br />

den vorgesehenen steuerfreien<br />

Zufluss der Ausschüttung sichern.<br />

Eisklasse<br />

Die Schiffe sind speziell für den Einsatz<br />

in nördlichen/arktischen Gewässern<br />

gebaut. Viele Bauteile sind verstärkt,<br />

teilweise sind die Schiffe sogar als Eisbrecher<br />

einsetzbar.<br />

Emission<br />

Allgemein die Ausgabe von Anteilsscheinen,<br />

wie z.B. Aktien. Im Rahmen<br />

der Fondsfinanzierung ist die Ausgabe<br />

bzw. die Vermittlung von Kommanditanteilen<br />

an renditeorientierte Investoren<br />

gemeint.<br />

Emissionshaus<br />

Das Emissionshaus übernimmt im Rahmen<br />

der Fondsfinanzierung wesentliche<br />

Aufgaben, wie z.B. die Beratung<br />

bei der Fondskonzeption, Erstellung<br />

des Beteiligungsprospektes, Finanzierungsvermittlung<br />

und Ausgabe von<br />

Kommanditanteilen.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Der anteilige Wert des Betriebsvermögens<br />

der Gesellschaft bildet bei jedem<br />

Gesellschafter die Grundlage für etwaige<br />

erbschaft- und schenkungsteuerliche<br />

Feststellungen. Basis der Bewertung<br />

sind die Buchwerte der Gesellschaft.<br />

Betriebsvermögen wird unabhängig<br />

vom Verwandtschaftsgrad im<br />

Ergebnis stets nach dem günstigen<br />

Tarif der Steuerklasse I versteuert. Voraussetzung<br />

für die Vergünstigungen ist<br />

jedoch, dass die Beteiligung oder die<br />

Gesellschaft nicht innerhalb von fünf<br />

Jahren nach dem Erwerb aufgegeben<br />

wird.<br />

Ergebnispoolung<br />

Die Ergebnisse jedes einzelnen Schiffes<br />

eines Pools (➝ Pool) werden zusammengefasst<br />

und anschließend nach<br />

einem vereinbarten Schlüssel wieder<br />

den Schiffen zugewiesen. Auf diese<br />

Weise können Marktschwankungen für<br />

einzelne Schiffe ausgeglichen und verstetigt<br />

werden.


Fungibilität<br />

Rechtsbegriff für Vertretbarkeit. Bei<br />

Fondsgesellschaften ist die Möglichkeit<br />

der Veräußerung oder Übertragung von<br />

Kommanditanteilen gemeint.<br />

GGear<br />

Das eigene Ladegeschirr eines Schiffes.<br />

FFeederschiff<br />

Zubringerschiff, das die Anlieferung<br />

bzw. Verteilung von Teilladungen besorgt.<br />

Kleinere Einheiten unter 3.000<br />

TEU werden häufig als Feederschiffe im<br />

Mittelmeer und in der Ost- und Nordsee<br />

eingesetzt.<br />

Festcharter<br />

Hierbei wird ein Vertrag zwischen<br />

Schiffseigner und Chartergesellschaft<br />

über einen bestimmten Zeitraum mit<br />

einer festen Charterrate abgeschlossen.<br />

FEU<br />

Forty-foot equivalent unit. 40 Fuß (ca.<br />

zwölf Meter) langer, genormter Container.<br />

Finanzmathematisches Ergebnis<br />

Zum objektiven Vergleich verschiedener<br />

Anlageformen bedarf es einer finanzmathematischen<br />

Methode, die unabhängig<br />

von den individuellen Anlagecharakteristika<br />

anwendbar ist. In der<br />

Regel wird hierfür die Methode des<br />

„internen Zinsfußes“ (IRR) angewandt<br />

(➝ Interner Zinsfuß).<br />

Finanzplan und Investitionsplan<br />

Der Plan besteht aus zwei Elementen:<br />

Unter ➝ Mittelherkunft wird die Herkunft<br />

der für die geplante Investition<br />

erforderlichen Mittel (Kommanditeinlagen,<br />

Agio und Bankdarlehen) dargestellt<br />

(Finanzplan). Unter ➝ Mittelverwendung<br />

wird die Verwendung dieser<br />

Mittel für die Durchführung der Investition<br />

unter Aufschlüsselung der einzelnen<br />

Investitionskosten (Investitionsplan)<br />

dargestellt.<br />

Flagge<br />

Bezeichnung für die Nationalität des<br />

Staates, in dem das Schiff mit Heimathafen<br />

registriert ist.<br />

Fondskapital<br />

Summe der vermittelten Kommanditanteile.<br />

Es stellt den wesentlichen Teil<br />

des Eigenkapitals der Beteiligungsgesellschaft<br />

dar.<br />

Fondsliquidation<br />

Nach Veräußerung der Investitionsobjekte<br />

wird der Fonds liquidiert (aufgelöst)<br />

und die Gesellschafter erhalten ihrem<br />

Gesellschaftsanteil entsprechende Liquidationsauszahlungen.<br />

Fondsvolumen<br />

Besteht zum einen aus dem in die Fondsgesellschaft<br />

eingebrachten Kapital der<br />

Investoren (Eigenkapital) und zum anderen<br />

aus dem Fremdkapital durch Darlehen.<br />

Freibord<br />

Abstand zwischen dem obersten Deck<br />

und der Wasseroberfläche, wenn das<br />

Schiff auf seinen maximalen Tiefgang<br />

abgeladen ist. Definiert eine Beladungsgrenze<br />

des Schiffes.<br />

Fremdkapital<br />

Der Teil der Finanzierung, der über Darlehen<br />

bereitgestellt wird, heißt Fremdkapital.<br />

Das Fremdkapital ergibt zusammen<br />

mit dem Eigenkapital die zum Erwerb<br />

benötigten Finanzmittel.<br />

Geschlossene Fonds<br />

Gesellschaften, die eine fest definierte<br />

Summe, das Fondskapital, zur Finanzierung<br />

größerer Investitionsprojekte an<br />

mehrere Investoren emittieren.<br />

Gesellschafter<br />

Durch die Beteiligung an einem geschlossenen<br />

Fonds wird der Investor<br />

zum Gesellschafter. Ist der Fonds in<br />

der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />

gegründet, nennt man den Gesellschafter<br />

Kommanditist.<br />

Gesellschafterversammlung<br />

Jährliche, regelmäßige (ordentliche) oder<br />

seltener unregelmäßige (außerordentliche)<br />

Versammlung der Fondsgesellschafter.<br />

Wesentliches, durch den Gesellschaftsvertrag<br />

geregeltes Forum<br />

der Investormitbestimmung. Wird häufig<br />

im schriftlichen Umlaufverfahren<br />

durchgeführt.<br />

Gesellschaftskosten<br />

Verwaltungskosten für die Buchhaltung<br />

und die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses<br />

der Gesellschaft, Steuerberatung,<br />

Treuhandvergütung sowie<br />

Komplementärvergütung.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Geschäftsgrundlage für die Kapitalanlage.<br />

Regelt insbesondere Unternehmensziel,<br />

Kapitaleinlagen, Rechte und Pflichten<br />

von Gesellschaftern und Geschäftsführung,<br />

Ergebnisverteilung, Informations-,<br />

Kontroll- und Mitbestimmungsrechte<br />

der Investoren, Anteilsübertragung,<br />

Kündigung und Abfindungsguthaben<br />

sowie Auflösung (➝ Liquidation)<br />

der Beteiligungsgesellschaft.<br />

97


10. GLOSSAR<br />

98<br />

GmbH&Co. KG<br />

Rechtsform, die in ihrer Konstruktion<br />

eine Personengesellschaft und eine<br />

Kommanditgesellschaft ist und an der<br />

eine GmbH als Komplementär, d.h. als<br />

persönlich haftender Gesellschafter,<br />

allein oder zusammen mit anderen Komplementären<br />

beteiligt ist.<br />

Gründungskosten<br />

Enthält Kosten der Gesellschaftsgründung<br />

sowie Kosten im Zusammenhang<br />

mit der Fondskonzeption und Prospektaufstellung.<br />

HHaftsumme<br />

Der Betrag, mit dem ein Gesellschafter<br />

im Handelsregister eingetragen ist und<br />

der die Haftung dieses Gesellschafters<br />

gegenüber Gläubigern der Kommanditgesellschaft<br />

begrenzt.<br />

Haftung des Kommanditisten<br />

Nach der vollständigen Erbringung der<br />

Kommanditeinlage ist die Haftung der<br />

Kommanditisten bis auf die Widereinlage<br />

erfolgter Auszahlungen ausgeschlossen.<br />

Handelsregister (HR)<br />

Öffentlich geführtes Verzeichnis für<br />

Kaufleute und Handelsgesellschaften.<br />

In das beim Registergericht geführte<br />

Handelsregister sind bestimmte Vorgänge<br />

einzutragen, deren Eintragungspflicht<br />

sich aus dem Handelsgesetzbuch<br />

und verschiedenen anderen Gesetzen<br />

ergibt.<br />

Havarie (Havarei)<br />

Schaden an Schiff und/oder Ladung.<br />

Heavy-Lift-Kapazität<br />

Fähigkeit, auch besonders schwere<br />

Packstücke, sog. Schwergut, mit eigenem<br />

Ladegeschirr oder Kranen zu laden.<br />

IIMO<br />

(International Maritime Organization)<br />

Sonderorganisation der Vereinten Nationen<br />

mit dem Ziel der Verbesserung der<br />

Schiffssicherheit.<br />

Initiator<br />

Anbieter, der allein oder zusammen mit<br />

anderen Anbietern ein Investitionsprojekt<br />

auflegt (initiiert) oder der öffentlich<br />

privates Anlagekapital für ein solches<br />

Projekt einwirbt (➝ Emissionshaus).<br />

Interner Zinsfuß<br />

(IRR = Internal Rate of Return)<br />

Zinssatz zur Beurteilung einer Investition,<br />

bei dem die Summe der diskontierten<br />

erwarteten jährlichen Zu- und Abflüsse<br />

gerade Null ist. Die rechnerische<br />

Basis der Verzinsung nach der internen<br />

Zinsfußmethode ist das jeweils gebundene<br />

Eigenkapital des Investors. Dabei<br />

wird unterstellt, dass die liquiden Mittel<br />

beim Investor sofort wieder zum errechneten<br />

internen Zinsfuss angelegt<br />

werden (Wiederanlageprämisse). Die<br />

nach der Methode des internen Zinsfußes<br />

ermittelte Rendite ist mit den<br />

Renditen anderer Kapitalanlagen, insbesondere<br />

solchen, bei denen keine Änderung<br />

des gebundenen Kapitals eintritt<br />

(z.B. festverzinsliche Wertpapiere)<br />

nicht unmittelbar vergleichbar.<br />

Investitions- und Finanzierungsplan<br />

Übersicht über die Verwendung der für<br />

eine Investition benötigten Mittel (Investitionsplan)<br />

und über die Herkunft dieser<br />

Mittel (Finanzierungsplan).<br />

KKapitalkonto<br />

Dient bei Personengesellschaften dem<br />

Ausweis des Eigenkapitals, individuell<br />

für jeden Gesellschafter, und spiegelt<br />

die Bewegungen der Kapitaleinzahlung,<br />

zugewiesene Ergebnisanteile sowie<br />

Auszahlungen bzw. weitere Einlagen<br />

wider.<br />

Kapitalrückfluss<br />

Der Kapitalrückfluss ist die Summe der<br />

an den Investor gezahlten laufenden<br />

Auszahlungen, der Anteil am Verkaufserlös<br />

des Schiffes und an den Steuerminderungen.<br />

Klasse<br />

Die von Klassifikationsgesellschaften<br />

erteilte und in Register und Zertifikate<br />

eingetragene Klasse definiert die Bauausführung<br />

und den Erhaltungszustand<br />

von Schiffskörper und Ausrüstung.<br />

Klassezeichen<br />

Buchstaben- und Ziffernkombination,<br />

die die Bauausführung und den Erhaltungszustand<br />

von Schiffskörper und<br />

Ausrüstung ausdrückt.<br />

Klassifikationsgesellschaft<br />

Eine Art TÜV für Schiffssicherheit, -konstruktion,<br />

-technik und Meerestechnik.<br />

Organ für die Zertifizierung nach international<br />

standardisierten Management- und<br />

Qualitätssystemen (z.B. ISO-Normen).


Knoten (kn)<br />

Schiffsgeschwindigkeitseinheit, gemessen<br />

in nautischen Meilen (➝ Seemeilen)<br />

pro Stunde. 1 Knoten = 1 Seemeile<br />

pro Stunde = 1,852 km/h.<br />

Kommanditbeteiligung<br />

Anteil eines Kommanditisten an einer<br />

Kommanditbeteiligung. Die Höhe der<br />

Kommanditgesellschaft ist regelmäßig<br />

für den Anteil des Kommanditisten am<br />

Ergebnis (Gewinn oder Verlust) und am<br />

Vermögen der Kommanditgesellschaft<br />

sowie für die Verwaltungsrechte des<br />

Kommanditisten (wie z.B. das Stimmrecht)<br />

von Bedeutung.<br />

Kommanditgesellschaft<br />

Eine Personengesellschaft mit mindestens<br />

zwei Gesellschaftern, wovon mindestens<br />

einer mit seinem gesamten<br />

Vermögen haftet (dies ist der Komplementär)<br />

und einer bis zur Höhe seiner<br />

Einlage (dies ist der Kommanditist).<br />

Ladegeschirr<br />

Bordeigene Krane, die unabhängig von<br />

vorhandenen technischen Einrichtungen<br />

in kleineren Häfen das Be- und Entladen<br />

ermöglichen.<br />

Lineare Abschreibung<br />

Abschreibung mit gleichen Beträgen,<br />

bezogen auf die Anschaffungs- bzw.<br />

Herstellungskosten des Wirtschaftsguts,<br />

in Prozent. Gegensätzliche Methode<br />

ist die degressive Abschreibung.<br />

Liquidation<br />

Beendigung der laufenden Geschäfte,<br />

Einziehung der Forderungen, Umsetzung<br />

des übrigen Vermögens in Geld und Befriedigung<br />

der Gläubiger einer aufgelösten<br />

Gesellschaft (geregelt in §§145<br />

bis 158 HGB.<br />

MMassengüter<br />

Bezeichnung für alle losen Schütt- und<br />

Flüssiggüter, für die eine Mengenangabe<br />

in Stück nicht möglich ist. Zur<br />

Trockenladung gehören z. B. Bauxit,<br />

Erze und Getreide, zur Tankladung flüssige<br />

Chemikalien, Pflanzenöle und Rohöl/<br />

Erdöl. Gegenteil: ➝ Stückgut.<br />

Massenstückgut<br />

Bezeichnung für große, aber einheitlich<br />

verpackte Mengen an Stück- und Schüttgütern,<br />

z. B. Feinbleche, Eisendraht,<br />

Maschinen, Paletten und Getreide in<br />

Säcken.<br />

Mindestbeteiligung<br />

Der vom Investor zu zeichnende Kommanditanteil<br />

soll einem definierten Mindestbetrag<br />

entsprechen, um den Verwaltungsaufwand<br />

in vernünftiger Relation<br />

zu halten.<br />

Kommanditist<br />

Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft<br />

(Personengesellschaft), der grundsätzlich<br />

nur bis zur Höhe seiner Kommanditeinlage<br />

haftet (➝ Investor).<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Kontrolle der Verwendung der von Kapitalinvestoren<br />

eingezahlten Gelder, z.B.<br />

durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.<br />

Komplementär<br />

Der Komplementär ist der voll haftende<br />

Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft.<br />

Seine Haftung umfasst sein<br />

gesamtes Vermögen. Übernimmt eine<br />

GmbH die Stellung eines Komplementärs,<br />

ist das Haftungsrisiko auf das<br />

Gesellschaftsvermögen begrenzt.<br />

Konzeption<br />

Bezeichnung für die Gestaltung einer<br />

Investition. Hierunter fallen alle relevanten<br />

Vorarbeiten, Ausarbeitungen und<br />

Kalkulationen sowie das fertige Finanzierungsmodell.<br />

Liquidität<br />

Fähigkeit eines Unternehmens, alle fälligen<br />

Verbindlichkeiten fristgerecht zu<br />

erfüllen. Zahlungsmittel können mehr<br />

oder weniger liquide sein, je nachdem<br />

wie schnell über sie verfügt werden<br />

kann. Hier: Geldmittelreserve der Beteiligungs-<br />

oder Fondsgesellschaft für unvorhergesehene<br />

Ausgaben.<br />

Liquiditätsreserve<br />

Hier: Geldmittelreserve der Beteiligungsoder<br />

Fondsgesellschaft für unvorhergesehene<br />

Ausgaben.<br />

<strong>MS</strong><br />

Abkürzung für Motorschiff.<br />

MT<br />

Abkürzung für Motortanker.<br />

Multipurpose-Carrier<br />

Übersetzt: Mehrzweckschiff, das im<br />

Gegensatz zu Spezialschiffen wie Containerschiffen,<br />

Tankern, Fähren oder<br />

Kühlschiffen mehrere Ladungsarten<br />

gleichzeitig befördern kann.<br />

99<br />

LLadefähigkeit<br />

Maximales Ladegewicht, das ein Schiff<br />

aufnehmen kann.<br />

Loss of hire<br />

Übersetzt: Erlösausfall. In Zeitcharterverträgen<br />

wird die Unterbrechung der<br />

Zahlung des Charterentgeltes durch die<br />

Off-hire-Klausel geregelt, z.B. wenn das<br />

Schiff durch einen Maschinenschaden<br />

nicht einsatzbereit ist. Dieses Risiko<br />

wird i.d.R. versichert.


10. GLOSSAR<br />

100<br />

NNebenkosten<br />

Alle dem Fonds zusätzlich aufgebürdeten<br />

Kosten wie z.B. Agio, Liquiditätsreserven<br />

und Vertriebskosten des<br />

Emissionshauses.<br />

Negatives steuerliches Ergebnis<br />

Kapitalinvestoren eines geschlossenen<br />

Fonds werden sowohl tatsächliche als<br />

auch reine Buchverluste (insbesondere<br />

Abschreibungen) zugewiesen. Durch<br />

negative steuerliche Ergebnisse sparen<br />

die Investoren Einkommensteuer.<br />

Nettocharterrate<br />

Nettomiete für ein Schiff, nach Abzug<br />

von Kommissionen und Bereederungsgebühren<br />

von der Bruttocharterrate.<br />

Nettoraumzahl (NRZ)<br />

Einheit bei der Schiffsvermessung, gibt<br />

die Verwendungsmöglichkeit eines<br />

Schiffes an, während die ➝ BRZ (Bruttoraumzahl)<br />

die Gesamtgröße des<br />

Schiffes definiert (➝ Tonnage).<br />

Nettotonnage (NRT)<br />

Nur Rauminhalt des Frachtraums. Die<br />

➝ Tonnagesteuer orientiert sich an der<br />

➝ Nettoraumzahl (➝ auch tdw).<br />

OOffenes Schiffsregister<br />

Schiffsregister, das auch Schiffe aus<br />

anderen Staaten aufnimmt und so das<br />

Ausflaggen von Schiffen ermöglicht.<br />

Die Nationalität der Eigentümer und die<br />

des Schiffes unterscheiden sich. Die<br />

größten offenen Schiffsregister unterhalten<br />

Liberia, Panama und Singapur.<br />

PPlatzierungsgarantie<br />

Zusicherung gegenüber der Gesellschaft,<br />

dass das Fondskapital eines geschlossenen<br />

Fonds vollständig gezeichnet wird.<br />

Bedeutet zusätzliche Sicherheit für den<br />

Investor, da das Erreichen des Investitionsziels<br />

gewährt ist.<br />

Pool<br />

Schiffe, die gemeinsam unter der Regie<br />

eines Koordinators (Poolmanagers) als<br />

Einheit betrachtet werden und deren<br />

Erträge zuerst kumuliert und anschließend<br />

nach einem festgelegten Schlüssel<br />

wieder auf die einzelnen Schiffe verteilt<br />

werden, bezeichnet man allgemein<br />

als Pool. Meist werden dabei typähnliche<br />

Schiffe in unterschiedlichen Fahrtgebieten<br />

im ➝ Spot-Markt eingesetzt.<br />

Prognoserechnung<br />

In der prognostizierten Liquiditätsrechnung<br />

werden die kalkulierten Einnahmenüberschüsse<br />

der Fondsgesellschaft<br />

dargestellt, aus denen die prognostizierten<br />

Auszahlungen der Fondsgesellschaft<br />

an die Investoren gezahlt werden sollen.<br />

In der steuerlichen Prognose wird<br />

auf Basis der prognostizierten Liquiditätsrechnung<br />

das voraussichtliche steuerliche<br />

Ergebnis dargestellt.<br />

Projektladung<br />

Heterogene Ladungszusammensetzung<br />

innerhalb einer Partie, wie z.B.<br />

Verladung einer zerlegten Fabrik oder<br />

einer Großanlage (Bauteile, Maschinen,<br />

Fahrzeuge, Stahlprodukte etc.).<br />

Prospekt<br />

Der ➝ Verkaufsprospekt gibt dem<br />

Anlageinteressenten ausführliche Informationen<br />

über die geplante Investition<br />

und ihre prognostizierte Rentabilität.<br />

Des Weiteren enthält er Erläuterungen<br />

zum rechtlichen und steuerlichen Konzept<br />

sowie zu den zugrunde liegenden<br />

Leistungsverträgen und Partnern.<br />

Prospektbeurteilung<br />

Eine vom Prospektherausgeber in Auftrag<br />

gegebene und von einem Wirtschaftsprüfer<br />

oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

erstellte Beurteilung<br />

des Verkaufsprospektes. Die Prospektbeurteilung<br />

hat die Aufgabe, festzustellen,<br />

ob der Verkaufsprospekt die<br />

für die Entscheidung eines Kapitalinvestors<br />

wesentlichen Angaben vollständig<br />

und richtig enthält (gemäß IDW S4).<br />

RReederei, Reeder<br />

Schiffseigner. Im Sinne von Schifffahrtsunternehmen<br />

die Eigentümergesellschaft<br />

des Schiffes.<br />

Reisecharter<br />

Charterrate, die Schiffe für eine einzelne<br />

oder mehrere Reisen auf dem sog.<br />

➝ Spot-Markt erhalten. Die Ratenhöhe<br />

wird dabei meist nicht für einen festen<br />

Zeitraum vereinbart, sondern für eine<br />

fest definierte Strecke, auf der eine<br />

konkrete Ladung abzufahren ist.<br />

Rendite<br />

Es gibt vielfältige Methoden zur Errechnung<br />

der Rendite. Sie sind häufig nicht<br />

miteinander vergleichbar. Das finanzmathematische<br />

Ergebnis nach der<br />

Methode des „internen Zinsfußes“<br />

(IRR, ➝ Interner Zinsfuß) ermittelt die<br />

Rendite des durchschnittlich gebundenen<br />

Eigenkapitals. Die so ermittelte Verzinsung<br />

sollte nicht alleiniges Entscheidungskriterium<br />

für Investitionen sein,<br />

da sie systematische Unschärfen aufweist.<br />

SSchenkungsteuerlicher Wert<br />

Grundlage des schenkungsteuerlichen<br />

Wertes einer gewerblichen Unternehmensbeteiligung<br />

bildet das Kapitalkonto<br />

der Kommanditisten, in dem die<br />

Liquiditätsströme und steuerlichen Ergebnisse<br />

abgebildet sind. Dabei werden<br />

Auszahlungen wie Entnahmen behandelt.<br />

Schiffsbetriebskosten<br />

Um das Schiff 365 Tage im Jahr in Fahrt<br />

zu halten, fallen neben Ausgaben für die<br />

Besatzung auch Kosten für Ausrüstung,<br />

Schmieröl, mögliche Reparaturen und<br />

Versicherungen an.<br />

Schiffshypothekendarlehen<br />

Bankdarlehen. Die Darlehensforderung<br />

ist durch Eintragung einer Schiffshypothek<br />

im Seeschiffsregister abgesichert.


Schiffsregister<br />

Verzeichnis aller Schiffe unter der Flagge<br />

eines Staates. In Deutschland wird<br />

es vom jeweils zuständigen Amtsgericht<br />

geführt. Das Schiffsregister ist in die<br />

drei Abteilungen Identitätsangaben des<br />

Schiffes (z. B. Größe), Eigentumsverhältnisse<br />

und Rechte Dritter (z.B. Hypotheken)<br />

aufgeteilt. Man unterscheidet<br />

generell zwischen offenen und geschlossenen<br />

Registern. Letztere sind nur Reedern<br />

zugänglich, die ihren Hauptsitz in<br />

dem jeweiligen Staat haben.<br />

Schüttgut<br />

Schüttbare Güter, wie z.B. Getreide,<br />

Kohle, Erz, Kies, Sand oder Steine.<br />

Seemeile<br />

1 sm = 1,852 km. Berechnung: Äquatorumfang<br />

(40.000 km) : Längengrade<br />

(360) : Minuten (60) = 1 sm.<br />

Seeschiffsregister<br />

Öffentliches, bei den Amtsgerichten<br />

geführtes Register, das über Rechtsverhältnisse<br />

an Schiffen Auskunft gibt.<br />

Sensitivitätsanalyse<br />

Darstellung der Auswirkung von etwaigen<br />

nicht planbaren oder beeinflussbaren<br />

zukünftigen Veränderungen<br />

wesentlicher Einflussfaktoren auf künftige<br />

Entwicklungen der Wirtschaftlichkeit<br />

der Kapitalanlage (unterschiedliche<br />

Szenarien).<br />

Slot<br />

Containerstellplatz auf einem Schiff.<br />

und der stille Gesellschafter nimmt<br />

nicht am Ergebnis der Gesellschaft teil.<br />

Stückgut<br />

Güter bzw. Packstücke, die stückweise,<br />

also einzeln, zu verladen sind, wie z.B.<br />

Kisten, Kartons, Fässer und Paletten.<br />

Gegenteil: ➝ Massengüter.<br />

Substanzwert<br />

Der Begriff Substanzwert ist in der<br />

Fachliteratur nicht eindeutig definiert.<br />

Die hier verwendete Berechnungsmethode<br />

setzt die Finanzierungsmittel<br />

(ohne Agio) ins Verhältnis zu den Kosten<br />

und Nebenkosten für den Erwerb<br />

des Schiffes zzgl. Bauzeitzinsen, Gründungskosten<br />

und Liquiditätsreserve.<br />

Spot-Markt<br />

Chartermarkt, auf dem Schiffe kurzfristig<br />

für eine fest definierte Reise oder<br />

einen kurzen Zeitraum Beschäftigung<br />

finden. Auf dem Spot-Markt werden so<br />

beispielsweise Schiffe aus ➝ Pools<br />

beschäftigt und zu pro Reise festgelegten<br />

➝ Reisechartern bezahlt.<br />

Steuerbord<br />

Rechte Seite eines Schiffes in Fahrtrichtung,<br />

grüne Kennung (Gegenteil: ➝<br />

Backbord).<br />

Steuerliches Ergebnis<br />

Positiver oder negativer Saldo der<br />

Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV)<br />

eines Unternehmens unter steuerrechtlichen<br />

Bedingungen, der vom handelsrechtlichen<br />

Ergebnis abweicht.<br />

Stille Beteiligung<br />

Ein Investor investiert Kapital für eine<br />

bestimmte Laufzeit, ohne selbst direkter<br />

Gesellschafter zu werden. Die Beteiligung<br />

kann anonym bleiben und wird<br />

nicht ins Handelsregister eingetragen<br />

(still).<br />

Stiller Gesellschafter<br />

Beteiligt sich an einem Unternehmen<br />

mit einer Einlage, die in das Vermögen<br />

der Gesellschaft übergeht. In den meisten<br />

Fällen wird die Einlage mit einem<br />

vertraglich festgelegten Zinssatz verzinst<br />

Ttdw<br />

Tons deadweight. Tragfähigkeit des<br />

Schiffes in Tonnen.<br />

TEU<br />

Twenty-foot equivalent unit: 20''-ISO-<br />

Containereinheit. Statistische Recheneinheit,<br />

die im Containerverkehr benutzt<br />

wird. „14 t homogen“ ist das Standardmaß,<br />

um Gewicht zu messen. Es<br />

wird unterstellt, dass jeder Standardcontainer<br />

mit 14 Tonnen beladen ist.<br />

Beide Angaben zusammen ermöglichen<br />

erst eine Einschätzung der Belastbarkeit<br />

des Schiffes.<br />

Tiefgang<br />

Abstand zwischen dem absolut tiefsten<br />

Punkt des Schiffes (Unterkante Kiel)<br />

und der tatsächlichen Wasserlinie.<br />

Tilgung<br />

Ab- oder Rückzahlung einer langfristigen<br />

Schuld. Die Tilgung erfolgt normalerweise<br />

in viertel- oder halbjährlichen<br />

gleichförmigen Raten.<br />

Time charter<br />

Übersetzt: Zeitcharter (➝ Charterer).<br />

Tonnage<br />

Begriff aus der behördlichen Schiffsvermessung<br />

zum Zwecke der Gebührenerhebung<br />

oder als Maß für die Ermitt-<br />

101


10. GLOSSAR<br />

lung des nutzbringenden Raumes in Bezug<br />

auf seine Aufnahmefähigkeit für<br />

Gewicht und Volumen der zu transportierenden<br />

Ladung. Seit 1999 ist dies<br />

auch als Basis für die pauschalierte Gewinnermittlung<br />

relevant (➝ Tonnagesteuer).<br />

Tonnagesteuer<br />

Möglichkeit, eine pauschalierte Gewinnermittlung<br />

in Abhängigkeit von der im<br />

internationalen Schiffsverkehr eingesetzten<br />

Tonnage vorzunehmen. An diese<br />

Gewinnermittlungsart ist die Gesellschaft<br />

dann für zehn Jahre gebunden.<br />

Totalüberschuss<br />

Überschuss des Ertrages über den Aufwand<br />

der Anfangsjahre.<br />

Treuhandgebühr<br />

Auch: Verwaltungsgebühr. Jährliche<br />

Gebühr, die direkt aus dem Fondsvermögen<br />

abgezogen wird und die Kosten<br />

der Fondsgesellschaft deckt.<br />

Treuhandgesellschaft<br />

Unternehmen, das Rechte oder Sachen<br />

als Eigenrechte empfängt, mit der Bestimmung,<br />

sie nur im Interesse des Treugebers<br />

zu gebrauchen. Geldmittel, die<br />

verwaltet werden, werden auf ein Treuhandkonto<br />

(Anderkonto) eingezahlt.<br />

Treuhandvertrag<br />

Regelt Rechte und Pflichten von ➝<br />

Treuhänder (Treunehmer) und ➝ Treugeber.<br />

VVariabler Zinssatz<br />

Zinssatz, dessen Bemessungsgrundlage<br />

die Refinanzierungskosten der darlehensgebenden<br />

Bank zuzüglich einer zu vereinbarenden<br />

Marge (Basispunkte) sind.<br />

Veräußerungserlös<br />

Der Fondsgesellschaft liquiditätsmäßig<br />

zufließender Betrag aus dem Verkauf<br />

des Veräußerungsgegenstandes.<br />

Veräußerungsgewinn<br />

Steuerlich relevante Differenz zwischen<br />

dem erzielten Veräußerungserlös und<br />

dem Restbuchwert des Veräußerungsgegenstandes<br />

zum Zeitpunkt des Verkaufs.<br />

102<br />

Tragfähigkeit<br />

Fähigkeit eines Schiffes, ein bestimmtes<br />

Gewicht zu tragen. Die Tragfähigkeit<br />

wird wie folgt festgestellt: Wasserverdrängung<br />

des bis zur höchstzulässigen<br />

Lademarke belasteten Schiffes in Tonnen<br />

(gross displacement) geteilt durch<br />

die Wasserverdrängung des unbelasteten<br />

Schiffes in Tonnen (net displacement<br />

oder net weight ship). Engl.: tons deadweight<br />

all told (tdwat).<br />

Trampschifffahrt<br />

Bedarfsfahrt: Sie dient vornehmlich der<br />

Beförderung von Massengütern. Die<br />

Trampschifffahrt hat keinen festen Fahrplan<br />

und nimmt Ladung dort auf, wo sie<br />

angeboten wird. Die Frachtraten richten<br />

sich nach Angebot und Nachfrage.<br />

Treugeber<br />

Eine Person, die Eigentum an Sachen<br />

und/oder Rechte auf einen Treuhänder<br />

überträgt, so dass diesem die volle<br />

Rechtsstellung eines Eigentümers verliehen<br />

wird.<br />

Treuhänder<br />

Auch Treunehmer genannt, ist eine<br />

natürliche oder juristische Person, die<br />

fremdes Eigentum in eigenem Namen,<br />

aber für fremde Interessen verwaltet.<br />

UUmladehafen<br />

Hafen, in dem Güter vom Seeschiff auf<br />

ein Feederschiff oder auf andere Verkehrsmittel<br />

zum Weitertransport an den<br />

Bestimmungsort umgeladen werden.<br />

Der logistische Ablauf erfolgt natürlich<br />

auch in umgekehrter Reihenfolge.<br />

Umschlag<br />

Be- und Entladen von Ladung im Hafen<br />

und auf See.<br />

Unterschiedsbetrag<br />

Im Jahr des Wechsels zur Tonnagesteuer<br />

sind der Unterschiedsbetrag zwischen<br />

Buch- und Teilwert des Schiffes<br />

sowie sonstige im Betriebsvermögen der<br />

Beteiligungsgesellschaft vorhandene<br />

stille Reserven festzustellen, die bei<br />

der Veräußerung des Schiffes oder im<br />

Falle einer Rücknahme der Option zur<br />

Tonnagesteuer nach Ablauf der zehnjährigen<br />

Bindungsfrist unabhängig vom<br />

tatsächlich erzielten Veräußerungserlös<br />

zu versteuern sind.<br />

Verkaufsprospekt<br />

Angebotsbroschüre mit wesentlichen<br />

Eckdaten und Verträgen des geschlossenen<br />

Fonds.<br />

Verlängerungsoption<br />

Recht einer Vertragspartei, die Laufzeit<br />

eines Vertrages durch einseitige Erklärung<br />

ein- oder mehrmals um bestimmte<br />

Zeiträume zu verlängern.<br />

Vertragsreeder<br />

Schifffahrtsunternehmen, das von der<br />

Beteiligungsgesellschaft mit der Bereederung<br />

des Schiffes beauftragt wird.<br />

Es ist für die technische und kommerzielle<br />

Betreuung des Schiffes verantwortlich.<br />

Der Umfang der Dienstleistung<br />

wird im Bereederungsvertrag vereinbart.<br />

WWährungschance<br />

Chance, durch vorteilige Schwankung<br />

des Wechsel- oder Umtauschkurses<br />

zweier Währungen Gewinn zu erzielen.<br />

Währungsrisiko<br />

Risiko, durch nachteilige Schwankung<br />

des Wechsel- oder Umtauschkurses<br />

zweier Währungen Geld zu verlieren.


Wechselkursrisiko<br />

Risiko der Veränderung des Kurses<br />

einer Währung gegenüber einer anderen<br />

Währung.<br />

ZZeitcharter<br />

Entgeltliche Überlassung eines voll ausgerüsteten<br />

Schiffes inklusive Besatzung<br />

für einen bestimmten Zeitraum.<br />

Zinsbindung<br />

Bei einer Zinsbindung werden die Zinsen<br />

eines Darlehens für einen bestimmten<br />

Zeitraum festgeschrieben.<br />

Zinsbindungsfrist<br />

Zinsbindungsfristen sind häufig kürzer<br />

als die Laufzeit des Darlehens. Nach<br />

Ablauf der Zinsbindung kann entweder<br />

eine erneute Zins- und Terminvereinbarung<br />

erfolgen oder die Zinsen sind danach<br />

variabel.<br />

Zinsfestschreibung<br />

Unter der Zinsfestschreibung versteht<br />

man den Zeitraum, für den eine Kondition<br />

(Zins bzw. Zins und Tilgung) festgeschrieben<br />

ist.<br />

Zinssatz<br />

Der Zinssatz drückt die Höhe der Zinsen<br />

in Prozent aus.<br />

Zinsswap<br />

Tausch von festen und variablen Zinsverpflichtungen<br />

auf zwei nominellen<br />

Kapitalbeträgen für einen festgelegten<br />

Zeitraum. Hierbei wird das Grundgeschäft<br />

nicht berührt.<br />

Zinstermin<br />

Zeitpunkt, zu dem Zinszahlungen fällig<br />

sind. Dies ist in der Regel jährlich oder<br />

halbjährlich der Fall. Bei einer Festgeldanlage<br />

richtet sich der Zinstermin nach<br />

der vereinbarten Laufzeit.<br />

Zweitmarkt<br />

(Sekundär-, Secondhand-Markt)<br />

(Sekundär-, Secondhand-Markt) Inoffizieller<br />

Markt für „gebrauchte“ Gesellschaftsanteile,<br />

meistens Kommanditanteile.<br />

Ein amtlich zugelassener Markt<br />

oder eine Börse existiert nicht.<br />

Zwischendeck<br />

Bezeichnung für unter dem Hauptdeck<br />

liegende Decks im Schiff mit Höhen<br />

von zwei bis vier Metern, die einen<br />

Laderaum horizontal teilen.<br />

Zwischenfinanzierung<br />

Dient zur Überbrückung eines kurzfristigen<br />

Kreditbedarfs bis zur Auszahlung<br />

der langfristigen Finanzierungsmittel oder<br />

bis zur Einwerbung des Eigenkapitals.<br />

103


An Ownership Treuhand GmbH<br />

11.<br />

Beitrittserklärung <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG<br />

Ich, der/die Unterzeichnende (Zeichner/in)<br />

Name<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon<br />

Steuernummer<br />

Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

Beruf<br />

E-Mail<br />

zust. Wohnsitzfinanzamt<br />

Bank Bankleitzahl Kontonummer<br />

beauftrage hiermit die Ownership Treuhand GmbH – als Treuhänderin – für mich auf meine Rechnung Kommanditanteile an der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG in Höhe von<br />

Euro<br />

Nettobetrag in Worten Euro<br />

(Mindestbeteiligung € 15.000; höhere Beträge müssen durch 1.000 teilbar sein)<br />

+ 5% Agio<br />

zu übernehmen und die erworbenen Rechte nach Maßgabe des Treuhand- und Dienstleistungsvertrages vom 29.02.2008 treuhänderisch für mich zu verwalten.<br />

Die gesamte Beteiligungssumme zzgl. 5% Agio auf das Kommanditkapital ist mit Zeichnung fällig und unmittelbar nach Aufforderung durch die Treuhänderin an die <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong><br />

GmbH&Co. KG auf das Mittelverwendungskonto Nr. 101 4488 010 bei der Bremer Landesbank (BLZ 290 500 00) zu leisten.<br />

Die Zahlung gilt mit Gutschrift auf dem vorgenannten Mittelverwendungskonto als geleistet. Geht die Zahlung der Beteiligungssumme und/oder des Agios nicht binnen zwei<br />

Wochen nach Absendung des Aufforderungsschreibens an die o.a. Anschrift der Zeichnerin/des Zeichners vollständig auf dem Mittelverwendungskonto ein, ist die Treuhänderin<br />

oder die Gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins (§247 BGB), mindestens jedoch 1% pro Monat zu verlangen.<br />

Für den Fall, dass ich meinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkomme, ist die Treuhänderin oder die Gesellschaft ferner berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen<br />

Nachfrist gemäß §323 BGB vom Vertrag zurückzutreten und daneben gemäß §325 BGB Schadensersatz zu verlangen.<br />

Mir ist bekannt, dass mit Annahme dieser Beitrittserklärung durch die Treuhänderin zwischen mir und der Ownership Treuhand GmbH ein Treuhand- und Dienstleistungsvertrag<br />

zustande kommt. Mir ist ferner bekannt, dass mein Beitritt zur <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG dadurch erfolgt, dass die Ownership Treuhand GmbH die Erhöhung<br />

ihres Kommanditkapitals bei der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG zu Händen der Komplementärin anzeigt.<br />

Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass mir die im Verkaufsprospekt vom 29.02.2008 abgedruckten Vertragswerke einschließlich des Gesellschaftsvertrages der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M.<br />

<strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG in der Fassung vom 15.10.2007 und der Schiedsgerichtsklausel sowie der Treuhand- und Dienstleistungsvertrag vom 29.02.2008 zwischen der <strong>MS</strong><br />

<strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG und der Ownership Treuhand GmbH bekannt sind und erkenne diese sowie die weiteren im Verkaufsprospekt erläuterten Verträge und die<br />

vorliegende Beitrittserklärung für meine Beteiligung an der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG als allein maßgebliche Unterlagen an. Ich bestätige ferner, dass ich vor der<br />

Zeichnung dieser Beteiligung ausreichend Zeit hatte, den Verkaufsprospekt durchzulesen und mir einen Überblick über das Vertragswerk zu verschaffen.<br />

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Treuhänderin die Einzahlungsforderung sowie die geldwerten Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis im Falle einer<br />

Zwischenfinanzierung an das finanzierende Kreditinstitut abtritt. Weiterhin erkläre ich mich damit einverstanden, dass ggf. meine Bank der Ownership Treuhand GmbH eine<br />

Auskunft erteilt. Die Auszahlungen sollen auf mein/unser oben angegebenes Konto überwiesen werden. Diese Anweisung gilt bis auf Widerruf. Änderungen der Bankverbindung<br />

werde ich der Treuhänderin unverzüglich anzeigen.<br />

Ich erkläre mich einverstanden, dass meine persönlichen Daten auf Datenverarbeitungsanlagen gespeichert werden. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz und werden daher ausschließlich<br />

zu meiner Betreuung und zur Verwaltung meiner Beteiligung verwendet.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Zeichners/der Zeichnerin<br />

✘<br />

Vorstehender Auftrag wird angenommen:<br />

Hamburg, Datum<br />

Ownership Treuhand GmbH<br />

104<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht. Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.<br />

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Dieser ist zu richten an die Treuhänderin, Ownership Treuhand GmbH, Cremon 36, 20457 Hamburg, Telefax-Nr. (040) 32524430,<br />

E-Mail: treuhand@ownership.de.<br />

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die<br />

empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, ist von Ihnen insoweit ggf. Wertersatz an uns zu leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen<br />

Zahlungspflichten für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung<br />

erfüllen.<br />

Besonderheiten bei Fernabsatzgeschäften über Finanzdienstleistungen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist von<br />

beiden Seiten erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben (§312 d Abs. 3 Nr.1 BGB). Wertersatz brauchen Sie nur zu leisten, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor Ende der<br />

Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages begonnen wird oder wenn Sie dies (z.B. durch Downloading) selbst veranlasst haben.<br />

Belehrung über die Kündigungsbedingungen des Treuhandverhältnisses und der Beteiligung. Die Kündigungsbedingungen des Treuhandverhältnisses sind in §11 des Treuhand- und Dienstleistungsvertrages<br />

geregelt. Danach kann der Treugeber das Treuhandverhältnis jederzeit auf das Ende eines jeden Monats durch schriftliche Erklärung gegenüber der Treuhänderin kündigen, wenn er sich selbst<br />

als Kommanditist ins Handelsregister eintragen lassen will. In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis als Verwaltungstreuhand entsprechend den im Treuhand- und Dienstleistungsvertrag geregelten<br />

Rechten und Pflichten fortgeführt. Im Übrigen kann der Treugeber gemäß §11 Ziff. 2 und 4 des Treuhand- und Dienstleistungsvertrages das Treuhandverhältnis oder die Verwaltungstreuhand nur aus wichtigem<br />

Grund oder dann kündigen, wenn er gleichzeitig berechtigterweise als Kommanditist die Kündigung seiner Gesellschafterstellung erklärt.<br />

Die Gesellschafterstellung (Beteiligung) an der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG kann der Treugeber entweder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos oder gemäß §16 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, erstmals jedoch zum 31.12.2023, kündigen. Um der Treuhänderin die Möglichkeit zu erhalten,<br />

ihrerseits die von ihr für den Treugeber gehaltene Kommanditbeteiligung gegenüber der Gesellschaft fristgemäß kündigen zu können, muss die ordentliche Kündigung des Treuhand- und Dienstleistungsvertrages<br />

der Treuhänderin spätestens einen Monat vorher, mithin sieben Monate vor der beabsichtigten Beendigung seiner Beteiligung zugegangen sein. Will der Treugeber seine Beteiligung beispielsweise<br />

zum 31.12.2023 beenden, muss die Kündigung der Treuhänderin spätestens sieben Monate vorher zugegangen sein. Eine solche Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses und des Treuhand- und<br />

Dienstleistungsvertrages hat jeweils durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen, wobei die Kündigung der Treuhand an die Treuhänderin und die Kündigung der Gesellschafterstellung entweder an die Treuhänderin<br />

oder an die Komplementärin der Gesellschaft zu richten sind.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Zeichners/der Zeichnerin✘<br />

Empfangsbestätigung<br />

Hiermit bestätige ich, dass ich eine Ausfertigung des Verkaufsprospektes <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> vom 29.02.2008 (ggf. auf CD-ROM) einschließlich des Treuhand- und Dienstleistungsvertrages und des Gesellschaftsvertrages<br />

der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG sowie die besonderen Verbraucherinformationen nach der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-<br />

Informationspflichten-Verordnung – BGB-InfoV) erhalten und zur Kenntnis genommen habe.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Zeichners/der Zeichnerin✘


An Auftraggeber<br />

Verbraucherinformationen für den Investor nach der<br />

BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV)<br />

1. Identität und ladungsfähige Anschriften der Unternehmen und anderer für die Geschäftsbeziehung mit dem Verbraucher maßgeblichen Personen<br />

a) <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG, Amtsgericht Kiel, (H A 5540 KI), vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />

2. Verwaltung Reederei Marten GmbH, Geschäftsführer Herr Ole Marten, geschäftsansässig Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee.<br />

b) Ownership Treuhand GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 89590), Geschäftsführer Herr Mike Wittje, geschäftsansässig Cremon 36,<br />

20457 Hamburg<br />

c) Ownership Emissionshaus GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 89589), Geschäftsführer Herr Olaf Pankow und Herr Thomas Wenzel,<br />

beide geschäftsansässig Cremon 36, 20457 Hamburg<br />

d) Reederei O. Marten GmbH & Co. KG, (Amtsgericht Kiel, HRA 5467 KI), geschäftsansässig Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee.<br />

2. Wesentliche Vertragsmerkmale der Kapitalanlage<br />

Der Verkaufsprospekt zum Beteiligungsangebot <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG vom 29.02.2008 sowie die Beitrittserklärung enthalten detaillierte Beschreibungen der<br />

Vertragsverhältnisse, auf die nachfolgend verwiesen wird.<br />

Mit Annahme der Beitrittserklärung kommt zwischen dem Investor und der Ownership Treuhand GmbH ein Treuhand- und Dienstleistungsvertrag zustande, auf dessen Grundlage<br />

sich der Investor mittelbar treugeberisch als atypisch stiller Gesellschafter an der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG beteiligt (vgl. Treuhand- und Dienstleistungsvertrag,<br />

Seite 91 ff. des Verkaufsprospektes sowie die Beitrittserklärung). Nach erfolgtem Beitritt kann sich der Investor auch unmittelbar als Kommanditist in das Handelsregister<br />

eintragen lassen (vgl. Gesellschaftsvertrag, Seite 84 ff. des Verkaufsprospektes). Zu diesem Zweck kann er das Treuhandverhältnis ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche<br />

Erklärung gegenüber der Treuhänderin auf das Ende eines jeden Monats kündigen. Macht der Investor von diesem Recht Gebrauch, besteht das Treuhandverhältnis als<br />

Verwaltungstreuhandschaft fort (vgl. Treuhand- und Dienstleistungsvertrag, Seite 91 ff. des Verkaufsprospektes).<br />

Die mittelbare Beteiligung an der Fondsgesellschaft erfolgt in der Weise, dass die Ownership Treuhand GmbH von ihrem Recht Gebrauch macht, ihre Einlage ein- oder mehrmals<br />

auf insgesamt bis zu € 6.240.000 und mit Zustimmung der Komplementärin um weitere maximal € 150.000 zu erhöhen (vgl. §3 des Gesellschaftsvertrages, Seite 84<br />

des Verkaufsprospektes).<br />

Der Anlagebetrag wird größtenteils zum Erwerb und Betrieb des Containerschiffes <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> durch die <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG (Amtsgericht Kiel,<br />

HRA 5540 KI) verwendet. Über die Auszahlungen der Fondsgesellschaft und die Veräußerungserlöse im letzten Jahr der Fondslaufzeit partizipiert der Investor an den wirtschaftlichen<br />

Ergebnissen des Investitionsobjektes (vgl. Seite 48 des Verkaufsprospektes).<br />

3. Mindestlaufzeit der Beteiligung<br />

Gemäß §16 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages (Seite 88 des Verkaufsprospektes) hat die Beteiligung eine prognostizierte Mindestlaufzeit bis zum 31.12.2023.<br />

4. Leistungsvorbehalte<br />

Nach Annahme des Beitritts durch die Ownership Treuhand GmbH bestehen keine Leistungsvorbehalte. Da es sich bei der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. Autumni GmbH&Co. KG um einen geschlossenen<br />

Fonds handelt, können Beteiligungen hieran nur erworben werden, solange diese Gesellschaft noch nicht geschlossen ist.<br />

5. Ggf. zusätzlich anfallende Steuern und Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden<br />

Als weitere Kosten können Gebühren und Auslagen für die notarielle Beglaubigung einer Handelsregistervollmacht sowie bei Umwandlung der treugeberischen Beteiligung in<br />

eine Beteiligung als Kommanditist weitere Notarkosten und Handelsregistergebühren anfallen. Daneben können Schenkung-, Erbschaft- und/oder weitere Steuern anfallen. Zu<br />

den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den Investor wird auf die Ausführungen im Verkaufsprospekt, insbesondere den Abschnitt „Steuerliche Grundlagen“ (Seite<br />

63 ff. des Verkaufsprospektes) verwiesen. Im Übrigen wird die Beratung durch einen Angehörungen der steuerberatenden Berufe empfohlen.<br />

6. Widerrufs- oder Rückgaberechte<br />

Dem Investor steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §355 BGB zu. Die Einzelheiten des Widerrufs und seiner Rechtsfolgen ergeben sich aus der in der Beitrittserklärung<br />

enthaltenen Widerrufsbelehrung.<br />

7. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen<br />

Die dem Investor zur Verfügung gestellten Informationen gelten bis zur Mitteilung von Änderungen. Sämtliche Aussagen zu steuerlichen und sonstigen in den Vertragswerken<br />

genannten Rechtsgrundlagen beziehen sich auf den Stand Februar 2008.<br />

8. Risiken der Anlage<br />

Die Beteiligung an der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG stellt eine unternehmerische Beteiligung dar. Nach Übernahme des <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> besteht das Risiko versteckter<br />

Mängel. Nach Ablauf einer Festchartervereinbarung sind z.B. durch Ausfall eines Charterers oder niedrigere Charterraten geringere Chartererlöse möglich. Darüber hinaus<br />

besteht das Risiko der Nichtzahlung durch den Charterer. Die Ertragslage der Beteiligungsgesellschaft kann sich durch höhere Zinsaufwendungen, nachhaltig niedrige US-Dollar-<br />

Kurse und höhere Betriebs- oder sonstige Kosten verschlechtern. Da sich nicht alle denkbaren Risiken versichern lassen, ist ein Totalverlust der Beteiligung theoretisch möglich.<br />

Ebenso können die geplanten Auszahlung bei negativer Entwicklung der Gesellschaft niedriger ausfallen oder ausbleiben. Bei einem niedrigen Verkaufserlös kann die Schluss-<br />

Auszahlung niedriger als geplant ausfallen oder gänzlich ausbleiben. Ferner sind Fondsanteile als langfristige Investition zu verstehen und nicht auf einem geregelten Markt veräußerbar.<br />

Eine vorzeitige Veräußerung ist nur sehr beschränkt möglich. Bezüglich der Risiken der Beteiligung im Einzelnen wird auf die ausführliche Darstellung der Chancen und<br />

Risiken einer Schiffsbeteiligung ab Seite 12 ff. des Verkaufsprospektes verwiesen. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge.<br />

9. Vertragliche Kündigungsbedingungen<br />

Der Investor kann den Treuhand- und Dienstleistungsvertrag jederzeit auf das Ende eines jeden Monats durch schriftliche Erklärung gegenüber der Treuhänderin kündigen, wenn<br />

er sich selbst als Kommanditist in das Handelsregister eintragen lassen will. In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis als Verwaltungstreuhand entsprechend den im Treuhandund<br />

Dienstleistungsvertrag geregelten Rechten und Pflichten fortgeführt. Im Übrigen kann der Investor das Treuhand- und Dienstleistungsverhältnis nur aus wichtigem Grund<br />

oder dann kündigen, wenn er gleichzeitig berechtigterweise als Kommanditist die Kündigung seiner Gesellschafterstellung zum 31.12.2023 erklärt (vgl. §11 des Treuhand- und<br />

Dienstleistungsvertrages, Seite 92 ff. des Verkaufsprospektes).<br />

Seine Gesellschafterstellung kann der Investor entweder fristlos bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder gemäß §16 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages mit einer Frist von 6<br />

Monaten zum Jahresende, erstmals jedoch zum 31.12.2023, kündigen. Die Rechtsfolgen der Beendigung des Treuhand- und Dienstleistungsverhältnisses und des Beteiligungsverhältnisses<br />

ergeben sich aus §11 des Treuhand- und Dienstleistungsvertrages und §§16 f. des Gesellschaftsvertrages (Seite 92 und 93 f. des Verkaufsprospektes).<br />

Die Kündigung ist im Falle einer unmittelbaren Beteiligung an die <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG, Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee, und im Fall einer mittelbaren Beteiligung<br />

über die Treuhänderin an die Ownership Treuhand GmbH, Cremon 36, 20457 Hamburg, zu richten.<br />

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand/ außergerichtliche Streitbeilegung/Ombudsverfahren<br />

Sowohl der Treuhand- und Dienstleistungsvertrag als auch der Gesellschaftsvertrag der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Auch die vorvertragliche Aufnahme von Beziehungen zum Interessenten/Investor unterliegt deutschem Recht. Über sämtliche Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem<br />

Gesellschafts- und/oder Treuhand- und Dienstleistungsvertrag oder über deren Gültigkeit ergeben, entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges ein Schiedsgericht,<br />

welches sich aus drei unparteilichen und unabhängigen Schiedsrichtern zusammensetzt. Jeder Schiedsrichter muss für das deutsche Richteramt befähigt sein. Für das<br />

Schiedsverfahren gilt die Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) in ihrer bei Einleitung des Verfahrens jeweils gültigen Fassung.<br />

Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Hamburg. Die Sprache im Schiedsverfahren ist deutsch. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.<br />

Daneben haben die Investor dieser Fondsgesellschaft die Möglichkeit, im Falle von Streitigkeiten aus Anlass des Gesellschafts- und/oder Treuhand- und Dienstleistungsvertrages<br />

sowie aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen einschließlich damit zusammenhängender<br />

Streitigkeiten aus der Anwendung des §676 h BGB (unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen) die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle<br />

anzurufen. Die Voraussetzungen für den Zugang zu der Schlichtungsstelle regelt die Schlichtungsverfahrensordnung. Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsverfahrensordnung<br />

sind bei der Schlichtungsstelle erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank-Schlichtungsstelle – Postfach 111232, 60047 Frankfurt am Main, Tel. 069/2388-1907,<br />

Fax: 069/2388-1919, www.bundesbank.de.<br />

Sobald die Gesellschaft wie geplant gemäß §6 Ziff. 7 lit. n) des Gesellschaftsvertrages dem Ombudsverfahren beigetreten ist, sind die Investoren ferner berechtigt, bei Streitigkeiten<br />

aus oder im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsvertrag und dem damit begründeten Gesellschafterverthältnis die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. anzurufen und<br />

gegen die <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. Autumni” GmbH&Co. KG ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den geltenden Regelungen der Verfahrensordnung<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

Geht eine Beteiligung an der Gesellschaft im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf einen neuen Kommanditisten über, so gelten die Regelungen dieser Schlichtungsvereinbarung<br />

auch für den neuen Gesellschafter. Ein ausscheidender Gesellschafter soll seinen Rechtsnachfolger auf das Bestehen dieser Regelung hinweisen.<br />

Den Investoren steht neben dem Ombudsverfahren immer auch der Weg vor das Schiedsgericht gem. Ziff. 1 und 2 (an Stelle des ordentlichen Rechtsweges) offen. Dies gilt<br />

auch dann, wenn der Kommanditist mit der Entscheidung der Ombudsperson nicht einverstanden sein sollte.<br />

11. Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen und die Verbraucherinformationen mitgeteilt werden, sowie Sprachen, in welchen sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers<br />

die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrages zu führen<br />

Sämtliche Vertragsbedingungen und sonstige Informationen werden dem Interessenten/Investor in deutscher Sprache mitgeteilt, die auch für die Kommunikation während der<br />

Vertragslaufzeit und für die Auslegung von Klauseln maßgeblich ist.<br />

12. Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und zuständige Aufsichtsbehörde<br />

Die Hauptgeschäftstätigkeit der in Nr. 1 genannten Unternehmen ergibt sich aus Seite 55 ff. des Prospektes sowie aus §2 des Gesellschaftsvertrages und der Präambel des Treuhand-<br />

und Dienstleistungsvertrages. Die Tätigkeit der in Nr. 1 genannten Unternehmen unterliegt gegenwärtig keiner aufsichtsbehördlichen Zulassung. Zuständige Aufsichts- und<br />

Genehmigungsbehörde für den überreichten Verkaufsprospekt ist gemäß §8i Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer<br />

Straße 108, 53117 Bonn oder Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main.<br />

105


12. Angaben nach § 10, 11 VermVerkProspV<br />

Eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses besteht nicht.<br />

1 Anlage I: Bilanz der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG<br />

12.<br />

<strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. Autumni” GmbH&Co. KG, Groß Wittensee<br />

Bilanz zum 31.12.2006<br />

AKTIVA<br />

31.12.2006 31.12.2005<br />

€ €<br />

PASSIVA<br />

31.12.2006 31.12.2005<br />

€ € €<br />

A. AUSSTEHENDE EINLAGEN<br />

AUF DAS KOMMANDITKAPITAL 274.000,00 10.000,00<br />

B. ANLAGEVERMÖGEN<br />

Sachanlagen<br />

Geleistete Anzahlungen 4.055.951,50 0,00<br />

C. UMLAUFVERMÖGEN<br />

I. Sonstige Vermögensgegenstände<br />

6.571,89 0,00<br />

II. Guthaben bei Kreditinstituten 0,00 424,26<br />

A. EIGENKAPITAL<br />

Komplementärkapital 0,00 0,00<br />

Kommanditkapital<br />

I. Festkapital 275.000,00 11.000,00<br />

II. Entnahmekonto –12,51 0,00<br />

III. Verlustsonderkonto –237.187,28 –1.091,06<br />

Eigenkapital 37.800,21 9.908,94<br />

B. RÜCKSTELLUNGEN<br />

Sonstige Rückstellungen 3.500,00 500,00<br />

C. VERBINDLICHKEITEN<br />

1. Verbindlichkeiten<br />

gegenüber<br />

Kreditinstituten 3.977.124,44 15,32<br />

2. Verbindlichkeiten<br />

gegenüber<br />

Gesellschaftern 318.098,74 4.295.223,18 0,00<br />

4.336.523,39 10.424,26<br />

4.336.523,39 10.424,26<br />

106


2 Anlage II: Gewinn- und Verlustrechnung<br />

12. für die Zeit vom 01.01.2006–31.12.2006<br />

<strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. Autumni” GmbH&Co. KG, Groß Wittensee<br />

Gewinn- und Verlustrechnung<br />

für die Zeit vom 01.01 bis 31.12.2006<br />

AKTIVA<br />

2006 2005<br />

€ €<br />

1. Sonstige betriebliche Erträge 616,57 0,00<br />

2. Sonstige betriebliche Aufwendungen –67.743,12 –1.090,40<br />

3. Betriebergebnis –67.126,55 –1.090,40<br />

4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 40,74 0,00<br />

5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen –169.010,41 –0,66<br />

6. Jahresfehlbetrag –230.096,22 –1.091,06<br />

3 Anlage III: Gewinn- und Verlustrechnung<br />

12. (Betriebswirtschaftliche Reedereierfolgsrechnung)<br />

für die Zeit vom 01.01.2006–31.12.2006<br />

<strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. Autumni” GmbH&Co. KG, Groß Wittensee<br />

Gewinn- und Verlustrechnung<br />

(Betriebswirtschaftliche Reedereierfolgsrechnung)<br />

für die Zeit vom 01.01 bis 31.12.2006<br />

AKTIVA<br />

2006 2005<br />

€ €<br />

1. Verwaltungskosten 7.194,20 596,22<br />

2. Reedereiüberschuss –7.194,20 –596,22<br />

3. Sonstige Erträge 616,57 0,00<br />

4. Sonstige Aufwendungen –60.548,92 –494,18<br />

5. Zinsen und ähnliche Erträge 40,74 0,00<br />

6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen –169.010,41 –0,66<br />

7. Jahresfehlbetrag –230.096,22 –1.091,06<br />

107


12. Angaben nach § 10, 11 VermVerkProspV<br />

4 Anlage IV: Anhang 2006<br />

12.<br />

<strong>MS</strong> <strong>„O</strong>. M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co. KG, Groß Wittensee<br />

Anhang 2006<br />

I. ALLGEMEINE HINWEISE<br />

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§242 ff. und §§264 ff. HGB<br />

sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.<br />

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften&Co. Größenabhängige<br />

Erleichterungen werden zum Teil in Anspruch genommen.<br />

Die Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach<br />

dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.<br />

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten der<br />

Bilanz sowie der Gewinnund Verlustrechnung zusammengefasst und in diesem<br />

Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden<br />

die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz ebenfalls<br />

an dieser Stelle gemacht.<br />

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN<br />

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.<br />

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt<br />

und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.<br />

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe<br />

der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen<br />

auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze vermindert.<br />

Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich<br />

zeitanteilig.<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert<br />

angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener<br />

Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.<br />

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten<br />

und drohende Verlusteaus schwebenden Geschäften.<br />

Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.<br />

Die Umrechnung der Fremdwährungspositionen erfolgte bei den<br />

– Guthaben bei Kreditinstituten zum gültigen Stichtagskurs<br />

am Bilanzstichtag und bei den<br />

– Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum Anschaffungskurs bzw.<br />

dem höheren Stichtagskurs zum Bilanzstichtag.<br />

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ<br />

1. Anlagevermögen<br />

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2006<br />

Anschaffungskosten<br />

Abschreibungen<br />

kumuliert bis Zugänge Abgänge Kumuliert bis Zugänge Stand am<br />

31.12.2005 2006 2006 31.12.2005 2006 31.12.2006<br />

€ € € € € €<br />

Geleistete Anzahlungen 0,00 4.055.951,50 0,00 0,00 0,00 4.055.951,50<br />

108<br />

2. Sonstige Rückstellungen<br />

Die sonstigen Rückstellungen<br />

wurden gebildet für<br />

T€<br />

Prüfung Jahresabschluss zum 31.12.2006<br />

und Erstellung der Steuererklärungen 2006 2<br />

Erstellung des Jahresabschlusses<br />

zum 31.12.2005 und Erstellung der<br />

Steuererklärungen 2005 2<br />

4


3. Verbindlichkeiten<br />

Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel<br />

im Einzelnen dargestellt.<br />

Restlaufzeit<br />

bis 1 bis Über Gesamt Gesamt<br />

1 Jahr 5 Jahre 5 Jahre 31.12.2006 31.12.2005<br />

T€ T€ T€ T€ T€<br />

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.977 0 0 3.977<br />

(im Vorjahr) 0,00) (0,00) (0,00) 0,00<br />

2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 318 0 0 318<br />

(im Vorjahr) (0,00) (0,00) (0,00) 0,00<br />

Die Verbindlichkeiten sind wie folgt gesichert:<br />

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten<br />

Sicherheiten:<br />

– Bürgschaften der Ownership Emissionshaus GmbH<br />

und der Marlow Navigation Co. Ltd. über jeweils<br />

US-$ 2.730.000,00 und € 1.812.500,00<br />

– Abtretung aller Ansprüche aus den zu Gunsten der Gesellschaft<br />

herausgelegten bzw. noch herauszulegenden Anzahlungsgarantien<br />

der Agricultural Bank of China über insgesamt<br />

US-$ 5.460.000,00 und € 3.750.000,00<br />

– Abtretung aller Ansprüche aus dem Bauvertrag<br />

– Abtretung aller Ansprüche aus den Platzierungsgarantien<br />

4. Sonstige Angaben<br />

– Arbeitnehmer<br />

Im Jahresdurchschnitt 2006 wurden keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt.<br />

– Geschäftsführung<br />

Im Geschäftsjahr 2006 erfolgte die Geschäftsführung durch den Geschäftsführer<br />

der Komplementär-GmbHs:<br />

Herrn Thomas Wenzel für die Ownership Zweite Verwaltungs GmbH<br />

(bis 28. November 2006)<br />

Herrn Ole Marten fu.r die 2. Verwaltung Reederei Marten GmbH<br />

(ab 28. November 2006)<br />

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen<br />

des §181 BGB befreit.<br />

Die Angabe der Geschäftsführerbezüge unterbleibt gemäß §286 Abs. 4 HGB.<br />

– Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin der <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>. M. <strong>Autumni“</strong> GmbH&Co.<br />

KG waren im Berichtsjahr vom 01.01.2006 bis 28.11.2006 die Ownership<br />

Zweite Verwaltungs GmbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital<br />

von € 25.000,00 und vom 28.11.2006 bis 31.12.2006 die 2. Verwaltung<br />

Reederei Marten GmbH, Groß Wittensee, mit einem gezeichneten Kapital<br />

von € 25.000,00.<br />

– Ergebnisverwendung<br />

Das Jahresergebnis in Höhe des Fehlbetrages von € 236.096,22 soll den<br />

Gesellschafterkonten belastet werden.<br />

Groß Wittensee, den 19.02.2008<br />

109<br />

Ole Marten<br />

Geschäftsführer


12. Angaben nach § 10, 11 VermVerkProspV<br />

5 Anlage V: Lagebericht 2006<br />

12.<br />

<strong>MS</strong> <strong>„O</strong>. M. <strong>Autumni“</strong> GmbH & Co. KG, Groß Wittensee<br />

Lagebericht 2006<br />

Anlage 5<br />

Blatt 1<br />

1. Geschäftsverlauf und LagederGesellschaft<br />

a) Entwicklung der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft hat im Berichtszeitraum planmäßig den Bau des <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>. M. <strong>Autumni“</strong> vorangetrieben<br />

und durch die Aufnahme neuer Gesellschafter die Strukturen für die spätere Einwerbung des Eigenkapitals<br />

sowie den Betrieb des Seeschiffes gelegt.<br />

b) Investitionen<br />

Entsprechend dem Bauvertrag wurden im Kalenderjahr 2006 die ersten Anzahlungen auf den Baupreis<br />

des <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>. M. <strong>Autumni“</strong> geleistet. Weitere Investitionen erfolgten nicht.<br />

2. Chancen und Risikenderkünftigen Entwicklung<br />

Die Gesellschaft wird nach Ablieferung des Seeschiffes in einem wachsenden Markt tätig sein. Aufgrund<br />

der derzeit absehbaren Marktbedingungen ist eine erfolgreiche Betätigung zu erwarten. Aufgrund des<br />

gefallenen USD-Wechselkurses wird der Kaufpreis in EUR günstiger ausfallen als bei Abschluss des<br />

Bauvertrages zu vermuten war.<br />

Ebenso ergaben sich aus dem USD-Wechselkurs Risiken, da die Charter in USD-Währung geschlossen<br />

ist und ein fallender USD-Kurs zu Einnahmeminderungen führt.<br />

3. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres<br />

Das <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>. M. <strong>Autumni“</strong> wurde im Oktober 2007 übergeben und in Fahrt gesetzt.<br />

4. Risikomanagementziele und -methoden<br />

110<br />

Der Bestand an Finanzinstrumenten unserer Gesellschaft umfasst im Wesentlichen kurzfristige laufende<br />

ForderungenausLieferungenundLeistungen, deren Werthaltigkeit zu gewährleisten ist. Aufgrund der<br />

permanenten Überwachung der vereinbarten Zahlungsrhythmen können keine nennenswerten Bonitätsrisiken<br />

entstehen.


111


12. Angaben nach § 10, 11 VermVerkProspV<br />

6 Anlage VI: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

12.<br />

112


7 Anlage VII: Zwischenbilanz des <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> zum 31.12.2007<br />

12.<br />

<strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. Autumni” GmbH & Co. KG, Groß Wittensee<br />

Zwischenübersicht zum 31.12.2007<br />

AKTIVA<br />

31.12.2007 31.12.2006<br />

€ € €<br />

PASSIVA<br />

31.12.2006 31.12.2005<br />

€ € €<br />

A. AUSSTEHENDE EINLAGEN<br />

AUF DAS KOMMANDITKAPITAL 219.000,00 274.000,00<br />

B. ANLAGEVERMÖGEN<br />

Sachanlagen<br />

1. <strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. <strong>Autumni“</strong> 12.834.235,00<br />

2. Geleistete<br />

Anzahlungen 0,00 12.834.235,00 4.055.951,50<br />

C. UMLAUFVERMÖGEN<br />

I. Vorräte 29.584,92 0,00<br />

II. Forderungen und sonstige<br />

Vermögensgegenstände<br />

2. Sonstige Vermögensgegenstände 10.117,80 6.571,89<br />

III. Kassenbestand, Guthaben<br />

bei Kreditinstituten 1.094.414,06 0,00<br />

D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 14.564,10 0,00<br />

E. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN<br />

GEDECKTE VERLUSTE DER KOMMANDITISTEN 771.653,24 0,00<br />

14.973.569,12 4.336.523,39<br />

A. EIGENKAPITAL<br />

I. Komplementärkapital 0,00 0,00<br />

II. Kommanditkapital<br />

I. Festkapital 225.000,00 275.000,00<br />

II. Entnahmekonto – 2.498,68 – 2,51<br />

III.Verlustsonderkonto – 994.154,56 – 237.187,28<br />

IV. Nicht durch Vermögenseinlagen<br />

gedeckte Verlustanteile der<br />

Kommanditisten 771.653,24 0,00<br />

Eigenkapital 0,00 37.800,21<br />

B. RÜCKSTELLUNGEN<br />

Sonstige Rückstellungen 12.000,00 3.500,00<br />

C. VERBINDLICHKEITEN<br />

1. Verbindlichkeiten<br />

gegenüber<br />

Kreditinstituten 14.517.347,05 3.977.124,44<br />

2. Verbindlichkeiten<br />

aus Lieferungen<br />

und Leistungen 201.981,03 0,00<br />

3. Verbindlichkeiten<br />

gegenüber<br />

Gesellschaftern 241.893,04 318.098,74<br />

4. Sonstige Verbindlichkeiten<br />

348,00 0,00<br />

14.961.569,12 4.295.223,18<br />

14.973.569,12 4.336.523,39<br />

Eine zwischenzeitlich veröffentlichte Zwischenbilanz gibt es nicht. Zwischen dem 31.12.2007 und dem Datum der Prospektaufstellung sind keine<br />

wesentlichen Änderungen eingetreten.<br />

8 Anlage VIII: Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung<br />

12. für die Zeit vom 01.01.2007 – 31.12.2007<br />

<strong>MS</strong> <strong>„O</strong>.M. Autumni” GmbH & Co. KG, Groß Wittensee<br />

Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung<br />

für die Zeit vom 01.01 bis 31.12.2007<br />

2007 2006<br />

€ €<br />

1. Umsatzerlöse 425.026,70 0,00<br />

2. Sonstige betriebliche Erträge 511.428,73 616,57<br />

3. Personalaufwand Löhne und Gehälter – 85.878,60 0,00<br />

113<br />

4. Abschreibungen auf Sachanlagen – 579.073,27 0,00<br />

5. Sonstige betriebliche Aufwendungen – 480.843,64 – 67.743,12<br />

6. Betriebsergebnis – 209.340,08 – 67.126,55<br />

7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10.303,70 40,74<br />

8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen – 557.930,90 – 169.010,41<br />

9. Jahresfehlbetrag –756.967,28 – 236.096,22


Überreicht durch:<br />

Ownership Emissionshaus GmbH Cremon 36<br />

D - 20457 Hamburg<br />

Telefon [0 40] 32 52 44 - 0<br />

Fax [0 40] 32 52 44 - 10<br />

info@ownership.de<br />

www.ownership.de

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