06.11.2013 Aufrufe

Gelnhäuser Stadtinformationen - Gelnhausen

Gelnhäuser Stadtinformationen - Gelnhausen

Gelnhäuser Stadtinformationen - Gelnhausen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Soziale Hilfen: Grundsicherung<br />

im Alter und bei Erwerbsminderung<br />

59<br />

u Für Menschen, die ihren Lebensunterhalt<br />

nicht aus eigener Kraft finanzieren<br />

können, bietet der Fachbereich Soziales<br />

der Stadt <strong>Gelnhausen</strong> Hilfestellung an.<br />

Anspruch auf Grundsicherung haben<br />

Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet<br />

haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert<br />

sind und grundsätzlich Personen<br />

die das 65. Lebensjahr vollendet haben,<br />

soweit sie ihren Lebens unterhalt nicht<br />

ausreichend oder gar nicht aus eigenen<br />

Kräften und Mitteln sichern können.<br />

Unter „eigenen Kräften“ sind eigenes<br />

Einkommen – auch Renten –, unter<br />

„eigene Mittel“ sind Ersparnisse und<br />

Vermögen über einen Freibetrag hinaus<br />

zu verstehen. Die Grundsicherung setzt<br />

sich zusammen aus einem Regelsatz<br />

(zum Beispiel 359 Euro für den Haushaltsvorstand)<br />

und den anerkannten<br />

Unterkunfts- und Heizkosten. Bei<br />

Erkrankungen und Behinderungen wird<br />

zusätzlich ein Mehrbedarfszuschlag<br />

eingerechnet. Die Grundsicherung wird<br />

nachrangig gewährt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!