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Anlage C<br />

Hygienisch-sanitäre Voraussetzungen für Direktvermarktung - Verkauf von Honig an Private<br />

(landwirtschaftliche Tätigkeit) - Dekret LH .L.H. Nr. 10 vom 7. April 2003<br />

Die Verarbeitung von Honig kann in der häuslichen Küche oder in eigenen Räumen erfolgen, wenn<br />

diese die folgenden Voraussetzungen erfüllen:<br />

• Mindestfläche von 6m² für reine Verarbeitungsräume (12 m² für Verarbeitungsräume mit<br />

Verkaufsstelle)<br />

• Die Höhe der Räume muss den auf Landesebene vorgeschriebenen baulichen Standards für<br />

Wohnungen entsprechen<br />

• Mindestabstand von 5m zur Mistlagerstätte (falls vorhanden)<br />

• Keine direkte Verbindung zu Stallungen von Tieren (falls vorhanden)<br />

• Leicht wasch- und desinfizierbare Böden und Wände bis zu einer Höhe von 2 m (Fließen oder<br />

Anstrich der Wände mit waschbarem Material)<br />

• Holzböden und –wände müssen aus lackiertem Holz bestehen und leicht wasch- und<br />

desinfizierbar sein<br />

• Decken können auch aus Holz sein (sauber und in gutem Zustand)<br />

• Waschbecken mit Trinkwasser, Flüssigseife, Wegwerfhandtücher und einer geeigneten<br />

Warmwasseraufbereitung (auch mit Hand bedienbar)<br />

• Leicht zu reinigende und zu desinfizierende Arbeitsflächen<br />

• Müllbehälter mit Deckel<br />

• Schrank zur Aufbewahrung von Putzmitteln<br />

• Fliegengitter bei Fenstern, die geöffnet werden können, Schädlingsbekämpfung falls<br />

notwendig

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