Plädoyer - Bewährung - Kloefkorn.de
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<strong>Plädoyer</strong><br />
Angeklagte(r)<br />
Geschädigte(r):<br />
Vorwurf<br />
1. Schil<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Sachverhalts<br />
Die Staatsanwaltschaft hält nach <strong>de</strong>r durchgeführten Beweisaufnahme folgen<strong>de</strong>n Sachverhalt für erwiesen:...<br />
Die heutige Beweisaufnahme hat <strong>de</strong>n Sachverhalt, so wie er bereits in <strong>de</strong>r Anklageschrift nie<strong>de</strong>rgelegt ist, in<br />
vollem Umfang / im wesentlichen bestätigt.<br />
Tatzeit:<br />
Tatort:<br />
Tatbestand tatsächlich gesetzl. Merkmale<br />
. .<br />
2. Beweiswürdigung<br />
Dieser Sachverhalt steht für die Staatsanwaltschaft fest aufgrund <strong>de</strong>r durchgeführten Beweisaufnahme / <strong>de</strong>s<br />
Geständnisses <strong>de</strong>s Angeklagten.<br />
Zeuge(n): -<br />
Sachverständige:<br />
Urkun<strong>de</strong>n:<br />
Augenschein (Photos):<br />
Asservat:<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-
3. rechtliche Würdigung<br />
Aufgrund <strong>de</strong>s festgestellten Sachverhalts hat sich <strong>de</strong>r Angeklagte eines(r) ........... gemäß §§ .... StGB schuldig<br />
gemacht.<br />
4. Strafzumessenung und Antrag auf Verurteilung<br />
Strafrahmen:<br />
Bei <strong>de</strong>r Strafzumessung ist zugunsten / zulasten <strong>de</strong>s Angeklagten zu berücksichtigen, daß..<br />
(Mil<strong>de</strong>rungen)<br />
(Schärfungsgrün<strong>de</strong>)<br />
Strafe:<br />
Gesamtstrafe:<br />
Nebenfolgen:<br />
Tagessatzhöhe:<br />
Nettoeinkommen:<br />
Ehefrau 1/5:<br />
je Kind 1/10:<br />
Unter Abwägung aller für und gegen <strong>de</strong>n Angeklagten sprechen<strong>de</strong>n Gesichtspunkte ist die Staatsanwaltschaft<br />
<strong>de</strong>r Auffassung, daß eine Geld- /Freiheitsstrafe von .... angemessen ist. Die nochmalige Verhängung einer<br />
Geldstrafe erscheint bei einschlägig vorbestraften Angeklagten nicht ausreichend, um ihn von weiteren<br />
gleichgelagerten Straftaten abzuhalten; vielmehr ist jetzt erstmals eine Freiheitsstrafe zu verhängen.<br />
Diese Freiheitsstrafe kann nach Überzeugung <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft zur <strong>Bewährung</strong> ausgesetzt wer<strong>de</strong>n, weil die<br />
Sozialprognose <strong>de</strong>s Angeklagten günstig ist. Gegen <strong>de</strong>n Angeklagten sind bisher nämlich immer nur Geldstrafen<br />
verhängt wor<strong>de</strong>n. Es kann somit erwartet wer<strong>de</strong>n, daß er sich diese Verurteilung zur Warnung dienen läßt und<br />
künftig auch ohne die Einwirkung <strong>de</strong>s Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Auch gebietet die<br />
Verteidigung <strong>de</strong>r Rechtsordnung nicht die Vollstreckung <strong>de</strong>r Freiheitsstrafe nach § 56 III StGB. Denn die<br />
Straftat <strong>de</strong>s Angeklagten weist keine schwerwiegen<strong>de</strong> Beson<strong>de</strong>rheit auf, so daß eine Strafaussetzung für das<br />
allgemeine Rechtsempfin<strong>de</strong>n unverständlich erscheinen müßte.<br />
Ich beantrage weiterhin, die <strong>Bewährung</strong>szeit auf drei Jahre festzusetzen, weil dieser Zeitraum zur Einwirkung<br />
auf <strong>de</strong>n Angeklagten erfor<strong>de</strong>rlich ist, um von ihm ein straffreies Leben erwarten zu können. Dem Angeklagten<br />
muß daneben zur Auflage gemacht wer<strong>de</strong>n, _____ Stun<strong>de</strong>n gemeinnützige Arbeit zu erbringen, die ich in das<br />
Ermessen <strong>de</strong>s Gerichts stelle. [alternativ:]einen Geldbetrag von _________ DM, zahlbar in monatlichen Raten<br />
von ____DM, an eine gemeinnützige Einrichtung zu bezahlen, <strong>de</strong>ren Auswahl ich in das Ermessen <strong>de</strong>s Gerichts<br />
stelle. Die beantragte Höhe <strong>de</strong>r Geldauflage ist aufgrund <strong>de</strong>s begangenen Unrechts und <strong>de</strong>r wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse für <strong>de</strong>n Angeklagten zumutbar und angemessen.<br />
5. Kosten<br />
Abschließend beantrage ich, <strong>de</strong>m Angeklagten als Verurteilten die Kosten <strong>de</strong>s Verfahrens aufzuerlegen.