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3.4 Berechnungsgrundsätze

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<strong>3.4</strong> <strong>Berechnungsgrundsätze</strong><br />

Um die Wirtschaftlichkeit der Erwerbs- und Einkommenskombinationen beurteilen<br />

zu können, ist es notwendig, die jeweilige Wirtschaftlichkeit nach einheitlichen<br />

Grundsätzen zu berechnen. Darüber hinaus soll die Berechnung aussagen, wie<br />

hoch der Preis für ein Produkt oder eine Dienstleistung am Markt sein muss, damit<br />

die Wirtschaftlichkeit der Erwerbs- und Einkommenskombination gegeben ist. Dazu<br />

ist eine Vollkostenrechung erforderlich, in die auch kalkulatorische Größen wie<br />

Lohn- und Zinsansatz, sowie Nutzungskosten einfließen.<br />

Wegen der Ermittlung der notwendigen Marktleistung können bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

nicht die Instrumente der klassischen Investitionsrechnung<br />

z. B. Kapitalwertmethode, Interne-Zinsfuß-Methode, Pay-off-Methode (Übersicht<br />

und Erläuterungen bei BRANDES/ODENING, 1992) verwendet werden.<br />

Die Kapitalwertmethode wird im Kapitel 3.6 Finanzierungsgrundsätze bei Investitionen<br />

angesprochen. Sie benötigt wie die anderen Investitionskalküle auch die Werte<br />

der Marktleistung, die teilweise als Daten nicht vorliegen oder als mindestens notwendige<br />

Marktleistung bei diesen Berechnungen erst bestimmt werden sollen.


- 33 -<br />

Für die Vollkostenrechnung gilt folgendes Schema:<br />

Variable Kosten: z. B. Energie<br />

z. B. Wasser<br />

z. B. variable Lohnkosten<br />

Feste Kosten:<br />

Kosten für Gebäude und bauliche Anlagen<br />

- Altgebäudekosten<br />

- Neugebäudekosten<br />

Kosten für Maschinen und Geräte<br />

Lohnkosten<br />

Lohnanspruch<br />

Zinsanspruch<br />

Nutzungskosten<br />

Sonstige Festkosten<br />

(z. B. Buchführung, Versicherung)<br />

Vollkosten<br />

Variable Kosten fallen bei der unmittelbaren Tätigkeit im Rahmen der Einkommensalternativen<br />

an. Sie sind variabel, weil die Höhe dieser Kosten vom Umfang der Tätigkeit<br />

abhängt. Wird nichts erzeugt, verarbeitet oder verkauft oder keine Dienstleistung<br />

erbracht, fallen diese variablen Kosten nicht an.<br />

Z. B. werden für einen Kuchen, der in der Bauernhofgastronomie angeboten wird,<br />

Zutaten benötigt. Der Backofen verbraucht Energie. Die nur für das Kuchenbacken<br />

beschäftigte Aushilfe benötigt eine gewisse Arbeitszeit. Wird der Kuchen gebacken,<br />

fallen diese Kostenpositionen an. Wird er nicht gebacken, entfallen sie.<br />

Festkosten fallen an, wenn die Voraussetzungen für die Erzeugung eines Produktes<br />

oder für eine Dienstleistung geschaffen sind, und zwar unabhängig davon, ob<br />

tatsächlich erzeugt, verarbeitet, vermarktet oder eine Dienstleistung erbracht wird.<br />

Für das Beispiel des Kuchenbackens bedeutet dies: Der Backofen ist angeschafft<br />

und verursacht damit Kosten (AfA und Zinsanspruch für das gebundene Kapital).<br />

Das Gebäude ist in seiner Nutzung festgelegt und verursacht entsprechende Kosten.<br />

Wird der Kuchen von einer ständig bezahlten Aushilfe gebacken, so fallen die<br />

Lohnkosten auch unabhängig davon an, ob der Kuchen gebacken wird oder nicht.<br />

Einige der Festkostenpositionen sind sog. "kalkulatorische Kosten". Sie fallen nicht<br />

als direkter Aufwand im Rahmen der Erzeugung eines Produktes oder der Bereitstellung<br />

einer Dienstleistung an.


- 34 -<br />

Trotzdem müssen sie berücksichtigt werden, wenn die Wirtschaftlichkeit einer Alternative<br />

ermittelt werden soll. Hierzu gehören:<br />

- Lohnanspruch<br />

Er fällt an für die vom Betriebsleiter oder von der Betriebsleiterin und von Familienarbeitskräften<br />

geleistete Arbeit, soweit diese nicht durch Lohnzahlungen<br />

(z. B. angestellte Tochter) abgegolten ist.<br />

- Zinsanspruch<br />

Er muss eingesetzt werden für das gebundene Kapital.<br />

- Nutzungskosten<br />

Sie sind immer einzubeziehen, wenn durch die Entscheidung für eine Einkommensalternative<br />

eine andere realisierbare Alternative verhindert wird. Diese<br />

Kosten sind der entgangene Deckungsbeitrag aus der verhinderten Nutzung.<br />

Aussagekraft der Vollkosten über die Wirtschaftlichkeit einer Einkommensalternative<br />

Wenn die Marktleistung aus einem Produkt oder einer Dienstleistung die ermittelten<br />

Vollkosten deckt, ist eine Einkommensalternative wirtschaftlich. Diese vollständige<br />

Kostendeckung wird als "Break-Even-Point" bezeichnet. Hierbei sind dann auch der<br />

Lohn- und Zinsanspruch abgedeckt (s. Übersicht auf der nächsten Seite).<br />

Ist die erzielte Marktleistung höher als die Vollkosten, wird ein Unternehmergewinn<br />

erzielt. Er ist sozusagen die Entlohnung für das eingegangene Risiko.<br />

Berechnungsansätze<br />

Folgende einheitliche Ansätze sind in dieser Arbeit gewählt:<br />

- 17,5 € je AKh Lohnkosten<br />

- 14,0 € je FamAKh Lohnanspruch<br />

- 5 v. H. Zinsanspruch des eingesetzten gebundenen Kapitals<br />

Beim Zinsanspruch des eingesetzten Kapitals wird in dieser Arbeit nicht zwischen<br />

Eigen- und Fremdkapital unterschieden, weil die Anteile des Fremdkapitals bei Modellrechnungen<br />

ganz unterschiedlich gewählt werden können.<br />

Wegen der unterschiedlichen Zinshöhe muss im konkreten Kalkulationsfall für die<br />

Investition zwar nach Eigen- und Fremdkapital unterschieden werden. Im konkreten<br />

Fall müssen aber auch einzelbetriebliche Werte und spezifisch zu erwartende<br />

Kosten etc. verwendet werden.<br />

Die in dieser Arbeit durchgeführten Berechnungen sind Orientierungshilfen für den<br />

Einzelbetrieb. Aufgrund der Entwicklung der Kapitalmärkte ist die Differenz zwischen<br />

den Zinssätzen für Eigen- und Fremdmittel relativ gering, so dass beim Ansatz<br />

eines durchschnittlichen Zinsanspruchs für das Gesamtkapital keine Verschiebung<br />

der Gesamtkapitalrentabilität eintritt.


- 35 -<br />

Wirtschaftlichkeit am Break-Even-Point<br />

DM<br />

Unternehmergewinn<br />

Erlös/Einheit<br />

Break-Even-Point<br />

Lohnanspruch<br />

(kalkulatorischer Ansatz für<br />

nicht entlohnte Fam.- Ak)<br />

Festkosten:<br />

Zinsanspruch<br />

Nutzungskosten<br />

Löhne<br />

Maschinen und Geräte<br />

Gebäude und bauliche Anlagen<br />

sonstige Festkosten<br />

variable Kosten<br />

1997 1998 1999<br />

Jahr<br />

2000


- 36 -<br />

Auswahlkriterien<br />

Im Einzelbetrieb ist nicht nur die Rentabilität einer einzelnen Einkommensalternative<br />

zu prüfen. Für die Entscheidung müssen Kriterien vorhanden sein, die erkennen<br />

lassen, ob eine Einkommensalternative im Betrieb die wirtschaftlich sinnvollste<br />

von mehreren Möglichkeiten ist.<br />

Neben den Neigungen der Familienmitglieder sollte diejenige ausgewählt werden,<br />

bei der der knappste vorhandene Faktor seine beste Verwertung findet. In erster<br />

Linie ist das die Arbeit, teilweise aber auch das verfügbare Kapital. In dieser Arbeit<br />

werden aus den Vollkosten je nach Erwerbs- und Einkommenskombination folgende<br />

Kennzahlen berechnet:<br />

Gesamtkapitalrentabilität<br />

Sie gibt an, wie sich das eingesetzte<br />

Kapital bei gegebenen übrigen Ansätzen<br />

verzinst.<br />

Erfolg + angesetzte Zinsen<br />

zu verzinsendes Kapital<br />

Arbeitsertrag<br />

Er gibt an, welche Entlohnung für die<br />

nicht durch Lohnzahlungen abgegoltene<br />

Arbeit bei gegebener Verzinsung erzielt<br />

wird.<br />

Erfolg + Lohnanspruch<br />

eingesetzte FamAkh<br />

Je nach Erwerbs- und Einkommenskombination ist entweder die eine oder die andere<br />

Kennzahl von größerem Interesse.<br />

- Bei kapitalintensiven Einkommensalternativen ist das Kapital der knappste Faktor<br />

und deshalb die Gesamtkapitalrentabilität entscheidend.<br />

- Bei arbeitsintensiven Einkommensalternativen ist die zur Verfügung stehende<br />

Arbeitszeit knappster Faktor. Deshalb ist hier der Arbeitsertrag wichtigster Entscheidungsfaktor.<br />

Bei der Vollkostenrechnung wird der "Break-Even-Point" errechnet bei gegebenem<br />

Lohnansatz und gegebener Kapitalverzinsung. Darüber hinaus erzielte Teile der<br />

Marktleistung ergeben den Unternehmergewinn.<br />

Bei der Ermittlung von Gesamtkapitalrentabilität und Arbeitsertrag wird auf die<br />

Ausweisung von Unternehmergewinn oder -verlust verzichtet.<br />

- Die Gesamtkapitalrentabilität ergibt sich, wenn bei gegebenem Lohnanspruch<br />

die Restgröße für die Verzinsung des Kapitals eingesetzt wird.<br />

- Der Arbeitsertrag ergibt sich, wenn bei gegebener Verzinsung die Restgröße für<br />

die Entlohnung der nicht durch Lohnzahlungen abgegoltenen Arbeit eingesetzt<br />

wird.


- 37 -<br />

Berücksichtigung der Umsatzsteuer<br />

Landwirtschaftliche Betriebe haben die Möglichkeit, nach § 24 Umsatzsteuergesetz<br />

(UStG) zu pauschalieren.<br />

- Beim Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse stellen Landwirte derzeit 9 v. H.<br />

Umsatzsteuer in Rechnung. Beim Verkauf nicht landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

bzw. der Inrechnungstellung von Dienstleistungen gilt der Regelsteuersatz von<br />

16 v. H.<br />

- Der pauschalierende Landwirt führt keine Verrechnung der durch den Verkauf<br />

von Erzeugnissen erhaltenen und der beim Kauf von Vorleistungen gezahlten<br />

Umsatzsteuer mit dem Finanzamt durch. Vielmehr wird in diesem Fall fiktiv davon<br />

ausgegangen, dass erhaltene und gezahlte Umsatzsteuer sich entsprechen.<br />

Landwirtschaftliche Betriebe, die durch Optierung der Regelbesteuerung unterliegen,<br />

verrechnen die gezahlte und die erhaltene Umsatzsteuer beim Finanzamt. Sie<br />

stellen für ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse eine Umsatzsteuer von 7 v. H. und<br />

für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse bzw. Dienstleistungen eine Umsatzsteuer<br />

von 16 v. H. in Rechnung.<br />

Da die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten ist, bleibt sie bei den durchgeführten<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnungen unberücksichtigt. Alle Geldbeträge sind<br />

Nettobeträge.<br />

Zur Beantwortung der Fragen nach Pauschalierung oder Option, Landwirtschaft<br />

oder Gewerbe etc., muss bei der einzelbetrieblichen Planung von Erwerbs- und<br />

Einkommenskombinationen der Steuerberater hinzugezogen werden.<br />

Berücksichtigung von Fördermaßnahmen<br />

Die in Kapitel 3.5 dargestellten Fördermaßnahmen können bei den einzelnen Erwerbs-<br />

und Einkommenskombinationen in unterschiedlichem Umfang in Anspruch<br />

genommen werden. Die vorgenommenen Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit und<br />

die Ermittlung der vergleichenden Kennzahlen sind in dieser Arbeit unabhängig von<br />

den sich ständig ändernden Förderbedingungen dargestellt. Soweit möglich, wird in<br />

den einzelnen Fachbeiträgen des Kapitel 4 auf Fördermöglichkeiten eingegangen.

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