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Christian Kreßierer Die Förderung von Schülern mit Lernschwierigkeiten im Integrationsnetzwerk Südtirol Entwicklung, Bedingungen, Herausforderungen, Perspektiven Erste Staatsexamensarbeit ––– 2005 ––– föpäd. net www.foepaed.net

Christian Kreßierer<br />

Die Förderung von Schülern mit<br />

Lernschwierigkeiten im<br />

Integrations<strong>net</strong>zwerk Südtirol<br />

Entwicklung, Bedingungen, Herausforderungen,<br />

Perspektiven<br />

Erste Staatsexamensar<strong>bei</strong>t<br />

––– 2005 –––<br />

<strong>föpäd</strong>.<br />

<strong>net</strong><br />

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Quellenangabe für diese Veröffentlichung:<br />

Kreßierer, Christian: Die Förderung von Schülern mit Lernschwierigkeiten im<br />

Integrations<strong>net</strong>zwerk Südtirol. Entwicklung, Bedingungen, Herausforderungen,<br />

Perspektiven.<br />

Online im Inter<strong>net</strong>: URL: http://www.foepaed.<strong>net</strong>/volltexte/kressierer/integration.<strong>pdf</strong>


I<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Gliederung:<br />

Tabellenverzeichnis................................................................................................................... III<br />

Abbildungsverzeichnis.............................................................................................................. III<br />

Abkürzungen.............................................................................................................................. III<br />

VORWORT: DEN BLICK ZUM NACHBARN WAGEN ..........................................................1<br />

EINLEITUNG ............................................................................................................................ 2<br />

1. SÜDTIROL IM ÜBERBLICK........................................................................................ 4<br />

1.1 Die Natur...............................................................................................................4<br />

1.2 Geschichte Südtirols..............................................................................................4<br />

1.3 Politisches System.................................................................................................6<br />

1.4 Wirtschaft ..............................................................................................................7<br />

1.5 Die Menschen .......................................................................................................8<br />

2. SCHULE UND AUSBILDUNG IN SÜDTIROL .........................................................10<br />

2.1 Historische Entwicklung .................................................................................... 10<br />

2.2 Das aktuelle Schulsystem in Südtirol.................................................................. 12<br />

2.2.1 Rahmenbedingungen.....................................................................................................12<br />

2.2.2 Die Schulreform 2005...................................................................................................14<br />

2.2.3 Kindergarten...................................................................................................................21<br />

2.2.4 Primarstufe – Grundschule..........................................................................................23<br />

2.2.5 Sekundarstufe I – Mittelschule ....................................................................................27<br />

2.2.6 Sekundarstufe II – allgemeinbildende Gymnasien...................................................29<br />

2.2.7 Berufliche Ausbildung...................................................................................................32<br />

3 THEORETISCHE GRUNDLAGEN DER INTEGRATION.....................................33<br />

3.1 Internationale Diskussion ...................................................................................33<br />

3.1.1 Behinderung aus Sicht der Weltgesundheitsorganisation .......................................33<br />

3.1.2 Formen der Sonderpädagogischen Förderung .........................................................36<br />

3.1.3 Von der Integration zur Inklusion..............................................................................39<br />

3.1.4 Integrative Schule, integrativer Unterricht ................................................................43<br />

3.1.5 Qualität sonderpädagogischer Förderung..................................................................46<br />

3.2 Bedeutende Personen der italienischen Integrationsbewegung ........................48<br />

3.2.1 Das Konzept von Adriano Milani COMPARETTI .....................................................48<br />

3.2.2 Die „pedagogia integrativa” von Andrea Canevaro und Nicola Cuomo .............50<br />

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II<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

4. DAS NETZWERK DER INTEGRATION IN DER AUTONOMEN PROVINZ<br />

SÜDTIROL ....................................................................................................................53<br />

4.1 Ursprünge und Anfänge......................................................................................53<br />

4.2 Wichtige gesetzliche Grundlagen .......................................................................58<br />

4.2.1 Verfassungsrechtliche Bestimmungen........................................................................58<br />

4.2.2 Das Gesetz 517/1977 ...................................................................................................59<br />

4.2.3 Rahmengesetz 104/1992 bzw. Landesgesetz 3/1998..............................................60<br />

4.2.4 Gesetz zur Autonomie der Schulen 12/2000 ...........................................................64<br />

4.3 Umfassende Integration in der Schule und außerhalb .......................................65<br />

4.4 Das Netzwerk der Integration und seine Bestandteile.......................................67<br />

4.4.1 Kindergarten und Schule..............................................................................................68<br />

4.4.2 Integrationslehrer...........................................................................................................70<br />

4.4.3 Eltern ...............................................................................................................................73<br />

4.4.4 Sanitätsdienste ................................................................................................................74<br />

4.4.5 Weitere Knoten im Netzwerk......................................................................................76<br />

4.4.6 Das Zusammenspiel der Kooperationspartner – von der Funktionsdiagnose<br />

zum Individuellen Erziehungsplan .............................................................................77<br />

4.5 Daten zur Integration und Förderung ................................................................80<br />

4.6 Probleme durch, mit und <strong>bei</strong> der Integration.....................................................82<br />

5 EIN INTEGRATIONSNETZWERK IN BAYERN KNÜPFEN? ..............................86<br />

6 LITERATUR..................................................................................................................89<br />

ANHANG<br />

A 1.<br />

GESETZESTEXTE<br />

A 1.1 Landesgesetz 20/ 1983<br />

A 1.2 Landesgesetz 3/ 1998<br />

A 1.3 Landesgesetz zur Autonomie der Schule<br />

A 2. RUNDSCHREIBEN DES SCHULAMTSLEITERS 25/ 2002<br />

A 3.<br />

A 4.<br />

A 5.<br />

SCHULPROGRAMM GRUNDSCHULE AICHA<br />

NACHWEIS SCHWER ZUGÄNGLICHER LITERATUR<br />

ERKLÄRUNG ÜBER DIE SELBSTÄNDIGE VERFASSUNG DER ARBEIT<br />

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III<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1: Anteil der drei Sprachgruppen in Südtirol........................................................................ 8<br />

Tabelle 2: Schulkalender 2005/ 2006 ................................................................................................ 13<br />

Tabelle 3: Gliederung der Unterrichtszeit ........................................................................................ 20<br />

Tabelle 4: Stundentafel in der Grundschule..................................................................................... 24<br />

Tabelle 5: Stundentafel Mittelschule.................................................................................................. 28<br />

Tabelle 6: Oberschulformen............................................................................................................... 31<br />

Tabelle 7: Integration und Inklusion im direkten Vergleich.......................................................... 42<br />

Tabelle 8: Vergleich der Rollen von Regel- und Integrationslehrern ........................................... 72<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: Bevölkerungsdichte in Norditalien .............................................................................. 9<br />

Abbildung 2: Aufbau des Schulsystems in Südtirol......................................................................... 13<br />

Abbildung 3: Die Schulreform in Südtirol........................................................................................ 15<br />

Abbildung 4: Kreislauf des Lernprozesses ....................................................................................... 18<br />

Abbildung 5: Zusammenar<strong>bei</strong>t <strong>bei</strong> der Erstellung des Portfolios................................................. 19<br />

Abbildung 6: Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt .................................................... 34<br />

Abbildung 7: Organisationsformen sonderpädagogischer Förderung in der allgemeinen Schule<br />

..................................................................................................................................... 38<br />

Abbildung 8: deficit und handicap in der pedagogia integrativa.............................................................. 51<br />

Abkürzungen<br />

BayEUG<br />

FD<br />

ICF<br />

IEP<br />

KMK:<br />

Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz<br />

Funktionsdiagnose<br />

Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und<br />

Gesundheit<br />

Individueller Erziehungsplan<br />

Kultusministerkonferenz<br />

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1<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Vorwort: Den Blick zum Nachbarn wagen<br />

Der Schulleiter, der Forrest Gump getestet und einen IQ von 75 ermittelt<br />

hat, sagt seiner Mutter: Ihr Sohn ist anders! Ihre Antwort:<br />

Alle Menschen sind anders!<br />

(BALGO 2000, 29f.)<br />

Diese Aussage der Mutter, dass alle Menschen anders seien, bringt das Denken der<br />

Sonderpädagogik in Südtirol recht gut auf den Punkt. Die Akzeptanz der Einmaligkeit jeder<br />

Person führt dazu, dass es dort keine Sonderschulen gibt und Schüler mit Behinderung in die<br />

allgemeine Schule integriert werden. In Südtirol findet flächendeckende Integration umfassend<br />

über alle Schularten und -stufen hinweg statt. Neben den Staaten in Nordamerika (USA und<br />

Kanada) und Skandinavien hat Italien die längste Erfahrung mit dem gemeinsamen Unterricht<br />

in der Regelschule. In all diesen Ländern wird seit Mitte der 70er Jahre integriert (SCHÖLER<br />

1996b, 5). Aber Italien und seine Provinzen können nicht nur auf eine lange Geschichte der<br />

Integration zurückblicken, sondern sie sind diesen Weg auch mit großer Konsequenz<br />

gegangen. Innerhalb der OECD-Staaten liegt das südeuropäische Land mit 1,6 Sonderschulen<br />

auf 100 000 allgemeine Schulen mit Abstand an der Spitze (ROBSON/ EVANS/ DELUCA 2000,<br />

89). In keinem anderen Staat werden mehr Schüler – gemessen an der Anzahl der Schüler mit<br />

Behinderung insgesamt – in integrativen Settings unterrichtet.<br />

Daher kann wohl mit Recht behauptet werden, dass in Italien und Südtirol viele Erfahrungen<br />

mit der Integration von Schülern mit Behinderung in die allgemeine Schule gesammelt<br />

wurden. Diese lange Geschichte bietet anderen Ländern eine gute Gelegenheit, aus dem<br />

Erfahrungsschatz der Integration zu schöpfen. Das Ziel dieser <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> ist daher nicht der<br />

Vergleich zwischen der deutschen und der italienischen bzw. genauer gesagt der bayerischen<br />

und der südtirolerischen Sonderpädagogik oder die Bewertung der <strong>bei</strong>den Systeme. Im<br />

Vordergrund steht die Auseinandersetzung mit der Entwicklung, den Bedingungen,<br />

Herausforderungen und Perspektiven des Integrations<strong>net</strong>zwerkes in Südtirol. Dieser<br />

Blick zum Nachbarn kann die Wahrnehmung der Situation im eigenen Land verändern und so<br />

helfen, das System zu verbessern. Was bisher als selbstverständlich erschien, ist es nicht mehr,<br />

was als unrealistisch galt, wird nun möglich.<br />

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2<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Einleitung<br />

Ein Integrations<strong>net</strong>zwerk wie es in Südtirol existiert, stellt nach der ökologischen Theorie der<br />

Integrationsentwicklung von SANDER ein Konstrukt auf der Mesoebene dar (HEIMLICH 2003,<br />

162f.). Da<strong>bei</strong> bestehen Mesosysteme wiederum aus einzelnen Mikrosystemen, die miteinander<br />

in Wechselbeziehung stehen. Die Bausteine des Netzwerkes wie Eltern oder Lehrer sind somit<br />

als Mikrosysteme zu sehen.<br />

Da ein Schulsystem nicht von den umgebenden Bedingungen des Makrosystems losgelöst<br />

gesehen werden kann, geht der erste Teil der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> darauf ein. Punkt 1. Südtirol im<br />

Überblick beschäftigt sich mit der Provinz Südtirol, den wirtschaftlichen, historischen und<br />

kulturellen Bedingungen. Darauf aufbauend wird unter 2. Schule und Ausbildung in<br />

Südtirol der zweite Einfluss auf dieser Ebene erläutert. Mit der geschichtlichen Entwicklung<br />

des Schulsystems im Hintergrund, werden die derzeitigen Schulstufen und -arten dargestellt.<br />

Als dritter Faktor auf der Makroebene sind neben Gesellschaft und Schulsystem die aktuellen<br />

wissenschaftlichen Diskussionen zu behandeln. Daher werden im Punkt 3. Theoretische<br />

Grundlagen der Integration die wichtigsten Begriffe definiert, Formen von Integration<br />

erläutert und die Konzepte bedeutender Persönlichkeiten der Integrationsbewegung in Italien<br />

beschrieben. Unter dem Punkt 4. wird dann das Netzwerk der flächendeckenden Integration<br />

in Südtirol vorgestellt, inklusive seiner historischen Entwicklung, den rechtlichen Grundlagen<br />

und den mit dem gemeinsamen Unterricht verbundenen Herausforderungen.<br />

Nachdem sich auf diese Weise der Blickwinkel auf die eigene Situation durch den Blick zum<br />

Nachbarn verändert hat, wird am Ende unter 5. Ein Integrations<strong>net</strong>zwerk in Bayern<br />

knüpfen die Frage aufgeworfen, inwieweit das vorgestellte System Anregungen und<br />

Hilfestellung für die weitere Integrationsdiskussion in Bayern bieten kann.<br />

Bisher existiert wenig Literatur und Forschung zum Integrations<strong>net</strong>zwerk in Südtirol. In<br />

vielfältiger Weise und von zahlreichen Autoren wird die Situation in Italien allgemein<br />

beschrieben. Da die Autonome Provinz Südtirol jedoch über primäre und sekundäre<br />

Gesetzgebungskompetenz im Bildungsbereich verfügt, ist die Situation dort nicht immer mit<br />

der im Gesamtstaat vergleichbar. Daher ist es nur teilweise möglich, die Literatur über Italien<br />

heranzuziehen. Beim vorhandenen Material zum System in Südtirol handelt es sich oftmals<br />

um Broschüren und Informationsschriften des Deutschen Schulamtes in Bozen. In diesen<br />

wird die Situation jedoch nicht umfassend beschrieben, da sie als Zielgruppen Eltern, Lehrer<br />

und andere Beteiligte aus Südtirol haben. Diese verfügen bereits über ein grundlegendes<br />

Wissen über das Schulsystem. Für eine Gesamtdarstellung, wie sie Ziel dieser <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> ist, sind<br />

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3<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

diese Hintergrundinformationen jedoch nötig. Daher müssen die unterschiedlichen Daten wie<br />

<strong>bei</strong> einem Puzzle zusammengesetzt werden. Da Verordnungen, Gesetze oder Broschüren<br />

nicht immer die Realität widerspiegeln, ist es nötig, die schriftlichen Unterlagen durch<br />

Erfahrungen aus der Praxis zu ergänzen.<br />

Um Missverständnisse <strong>bei</strong> der Lektüre zu vermeiden, müssen vorab einige Begriffe geklärt<br />

bzw. die Wahl für eine Art der Formulierung begründet werden. In erster Linie geht es um die<br />

Bezeichnung derer, die im Mittelpunkt dieser <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> stehen. Es sind die Menschen oder<br />

‚Schüler mit Behinderung’. Diese Formulierung wird anstatt der bisweilen synonym gebrauchten<br />

Bezeichnung ‚behinderter Schüler’ vor allem deswegen verwendet, weil dies der offizielle<br />

Terminus in Gesetzen und anderen Veröffentlichungen ist. Ob dies die passendsten Begriffe<br />

sind, kann diskutiert werden, in Südtirol werden sie jedoch so gebraucht. Das selbe gilt für die<br />

Unterscheidung zwischen ‚Regel- und Integrationslehrern’. Um einen Wechsel der Bezeichnungen<br />

innerhalb des Textes zu vermeiden, werden in <strong>bei</strong>den Fällen die südtiroler Formulierungen<br />

verwendet. Ebenfalls aus Gründen der Lesefreundlichkeit ist im Text die Rede von ‚Lehrern’,<br />

‚Schülern’ oder ‚Erziehern’, solange das Geschlecht nicht genau festgelegt ist oder keine<br />

relevante Bedeutung hat.<br />

Die Unterschiede zwischen einem überwiegend separierenden bayerischen und einem<br />

integrativen südtirolerischem Schulsystem führen dazu, dass manche Begrifflichkeiten gar<br />

nicht übertragen werden können. Während hierzulande unterschiedlichste Formen von<br />

Behinderung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf klassifiziert werden, gibt es in Südtirol<br />

nur Schüler mit einer Behinderung. Sofern es sich da<strong>bei</strong> nicht um eine körperliche oder<br />

Sinnesbeeinträchtigung handelt, gibt es keine weitere Differenzierung. Dadurch ist es nicht<br />

möglich, die Gruppe der Schüler, <strong>bei</strong> denen in Bayern ein sonderpädagogischer Förderbedarf<br />

im Bereich Lernen festgestellt wurde, in ähnlicher Weise in Südtirol einzugrenzen. Die Art der<br />

Unterstützung, die ein Schüler erhält, hängt dort von seinen Bedürfnissen ab, nicht von der<br />

Zuordnung zu einer Kategorie. Außerdem verschwinden in einem Schulsystem, welches auf<br />

dem Weg zur Inklusion ist, nicht nur die Grenzen zwischen verschiedenen<br />

Behinderungsformen, sondern ebenfalls zwischen den Schülern mit und ohne Behinderung.<br />

Daher wird in dieser <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> nicht explizit auf die Unterstützung von Schülern mit – nach<br />

bayerischer Bezeichnung – sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen<br />

eingegangen. Die dargestellten Maßnahmen und Methoden gelten in gleicher Weise für jedes<br />

Kind mit einer Behinderung und folglich auch für diejenigen, die in Bayern eine Schule zur<br />

Lernförderung besuchen würden.<br />

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4<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

1. Südtirol im Überblick<br />

1.1 Die Natur<br />

Die Autonome Provinz Bozen-Südtirol, so der offizielle Name, ist die nördlichste Provinz<br />

Italiens. Auf einer Fläche von gerade 7400 Quadratkilometern finden sich hier viele<br />

geographische Gegensätze und Unterschiede. Zwischen dem höchsten und dem niedrigsten<br />

Punkt liegen annähernd 3700 Höhenmeter. Salurn befindet sich 220 Meter über dem<br />

Meeresspiegel, wohingegen der Ortlergipfel auf 3905 Metern liegt. (HÖLLHUBER 2004, 13 und<br />

18). Aufgrund dieser verschiedenen Höhenlagen ist auch das Klima in Südtirol vielfältig.<br />

Während man in den südlichen Städten wie Bozen oder Meran Palmen vorfindet, herrscht auf<br />

dem Ortler das ewige Eis. Auf den knapp 100 Kilometern von Nord nach Süd gibt es fünf<br />

verschiedene Klimazonen. Vom fast mediterranen Klima mit 800 bis 900 Millimetern<br />

Niederschlag, Jahresmitteltemperaturen von 10 °C und kaum Frost bis hin zum subarktischen<br />

Klima mit ganzjährigem Bodenfrost und acht Monaten Schnee sind die Unterschiede<br />

erheblich (ebd., 14f.). Dementsprechend verhält es sich mit der Pflanzen- und Tierwelt, die<br />

durch die natürlichen Bedingungen beeinflusst wird und in Südtirol in breiter Vielfalt<br />

vorhanden ist. (ebd., 18ff.). Verschiedenheit – deren Akzeptanz Grundlage für den<br />

gemeinsamen Unterricht ist – prägt die Landschaft, die Flora und Fauna in dieser Gegend.<br />

1.2 Geschichte Südtirols<br />

Die Geschichte Südtirols muss zweigeteilt betrachtet werden. Als Teil der Republik Italien ist<br />

neben der Entwicklung der Provinz selbst auch die des Gesamtstaates relevant.<br />

Der Staat Italien bestand bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts aus vielen unabhängigen<br />

Königreichen und Herzogtümern. Erst mit der Gründung der Republik Italien im Jahre 1861<br />

wurden diese Kleinstaaten zu einem Land vereint (ROTHER/TICHY 2000, S.76). Um die neu<br />

geschaffene Einheit zu halten und zu stärken, wurde Italien zentralistisch mit Regierungssitz in<br />

Rom organisiert. Somit galten einheitliche Gesetze, z.B. für das Schulwesen, in allen<br />

Landesteilen. Die Konzentration der Macht auf die Hauptstadt sollte außerdem die<br />

Unterschiede zwischen Nord und Süd ausgleichen. Eine Ausnahme bezüglich der<br />

Unabhängigkeit bildete von vornherein die Region Trient-Bozen. Dies ist durch die besondere<br />

Geschichte dieser Gegend bedingt.<br />

In dem Gebiet, das dem heutigen Südtirol entspricht, stammen die frühesten Zeichen für eine<br />

Besiedelung von vor ca. 7000 Jahren (HÖLLHUBER 2004, 65). In diesen Tausenden von Jahren<br />

seit der ersten Besiedelung bis in die Neuzeit hinein war Südtirol von verschiedenen Völkern<br />

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5<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

besetzt und regiert. Nach den Römern wechselten sich Ostgoten, Germanen und<br />

Langobarden ab. Im Jahre 1282 erhielt die Grafschaft Tirol einen souveränen Status. Sie<br />

umfasste neben den Gebieten südlich des Brenners auch Bereiche nördlich davon. Aufgrund<br />

fehlender Nachkommen löste sich die Grafschaft bereits 1363 wieder auf und wurde dem<br />

Hause Habsburg zugesprochen (ebd., 71). Dessen Einfluss blieb bis ins 20. Jahrhundert<br />

bestehen und dehnte sich sogar weiter nach Süden aus.<br />

Die endgültige Veränderung bezüglich der Landeszugehörigkeit fiel am Ende des Ersten<br />

Weltkriegs. Nachdem sich Italien in dessen Verlauf den Siegermächten zugewandt hatte,<br />

erhielt es durch den Waffenstillstand mit Österreich-Ungarn am 3. November 1918 den<br />

südlich des Brenner gelegenen Teil Tirols – und somit auch die jetzige Provinz Südtirol<br />

(HÖLLHUBER 2004, 77; STEININGER 1997, 15). Das Besondere dieser Entscheidung fasst<br />

STEININGER zusammen, wenn er schreibt (ebd. 9):<br />

„Ein fast hundertprozentig deutschsprachiges Südtirol, das seit mehr als fünf<br />

Jahrhunderten zu Österreich gehört hatte, wurde Italien als ‚Kriegsbeute’ zugeschlagen.“<br />

Mit diesem Satz sind die zwei großen Problembereiche angesprochen, die der Friedensvertrag<br />

mit sich führte und die bis in die heutige Zeit ihre Auswirkungen haben.<br />

Die erste Ursache für zahlreiche Konflikte ist die Sprache. Unter der faschistischen Regierung<br />

ab 1922 wurde versucht, die deutsche Sprache in Südtirol zu unterdrücken. So forderte der<br />

zuständige Senator Ettore TOLEMEI 1923 (nach STEININGER 1997, 79) unter anderem, alle<br />

öffentlichen Schilder nur in italienisch zu beschriften und für die Ortsnamen die italienische<br />

Bezeichnung zu verwenden.<br />

Als Konsequenz dieser Forderungen wurde 1923 Deutsch als Sprache in der Schule und<br />

Verwaltung untersagt (HÖLLHUBER 2004, 78). Diese Maßnahmen stellten einen drastischen<br />

Einschnitt in die Lebensqualität der Bevölkerung dar, die ja zu einem überwiegenden Teil<br />

bisher nie Italienisch gelernt hatte.<br />

Der weitreichendste Schritt zur Italienisierung Südtirols war die sogenannte ‚Option’. Damit<br />

ist das Abkommen zwischen Hitler und Mussolini gemeint, das den deutschsprachigen<br />

Südtirolern die Option bot, nach Deutschland umzusiedeln. Wer nicht bereit war, das Land zu<br />

verlassen, musste sich für die italienische Staatsbürgerschaft und gegen die eigene Geschichte<br />

und Tradition entscheiden. Es bot sich also eine schwierige Alternative: „Entweder durch<br />

Dableiben dem Volkstum oder durch Gehen der Heimat untreu werden.“ (STEININGER 1997,<br />

158). 75 000 Menschen wählten die zweite Möglichkeit und verließen Südtirol. (ebd., 9). Dass<br />

sich so viele für den Wechsel entschieden haben, weist auf die zweite Problematik hin,<br />

nämlich die Nähe zu Österreich. Viele Südtiroler hatten die Abtretung ihres Landes an Italien<br />

miterlebt und fühlten sich weiterhin dem nördlichen Nachbarn verbunden. Sie hatten die<br />

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6<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Hoffnung, dass ihr Land bald zum Großdeutschen Reich gehören würde und so die<br />

Vereinigung mit dem restlichen Tirol möglich sei (ebd., 168). Auch wenn dies nie erfolgte,<br />

blieb nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges die Zuversicht <strong>bei</strong> vielen bestehen. In den<br />

Friedensverhandlungen wurden der Provinz Südtirol jedoch lediglich Autonomierechte<br />

zugestanden, die Trennung vom nördlichen Tirol blieb erhalten (HÖLLHUBER 2004, 78f.). Da<br />

die Autonomie nur eingeschränkt war und immer wieder unterlaufen wurde, war weiterhin der<br />

Ruf nach einem Anschluss an Österreich zu hören.<br />

Durch zahlreiche Attentate auf wichtige Infrastrukturpunkte und Symbole der Unterdrückung,<br />

wie Kasernen oder italienische Statuen, machte eine Gruppe Südtiroler in den Jahren 1956 bis<br />

1969 auf ihre Lage aufmerksam und forderte absolute Selbstbestimmung (STEININGER 1997,<br />

490ff.). Diese erhielt die Provinz in vielen Bereichen im Jahre 1972 durch das neue<br />

Autonomiestatut. In dem Abkommen wurde gleichzeitig die zweite große Frage seit dem<br />

Anschluss an Italien gelöst: Deutsch wurde als offizielle Sprache dem Italienischen<br />

gleichgestellt (HÖLLHUBER 2004, 80). Endgültig beendet wurde der Streit zwischen Italien und<br />

Österreich um Südtirol jedoch erst 15 Jahre später. So lange dauerte es, bis alle im<br />

Autonomiestatut geforderten Maßnahmen umgesetzt waren. Im Juni 1992 erklärten <strong>bei</strong>de<br />

Länder vor der UNO die Beilegung der Auseinandersetzung (STEININGER 1997, 545).<br />

Seit dieser offiziellen Beendigung der Südtirolfrage sind nicht einmal 20 Jahre vergangen, was<br />

die Aktualität der Problematiken verdeutlicht. Für viele Südtiroler bleibt weiterhin der Wunsch<br />

nach ‚einem Tirol’ bestehen, wie es zum Beispiel an einer Hauswand in Brixen zu lesen ist.<br />

1.3 Politisches System<br />

Bei seiner Gründung wurde die Republik Italien zentralistisch organisiert, um die Einheit des<br />

Staates zu stärken. Im Laufe der Zeit haben sich die Gesetzgebungskompetenzen jedoch mehr<br />

zu den Regionen hin verlagert. Dies trifft in verstärktem Maße auf die Autonome Provinz<br />

Bozen-Südtirol zu, die durch das Autonomiestatut 1972 viele Zuständigkeiten erhalten hat. So<br />

liegt <strong>bei</strong>spielsweise für den Bereich der Schulen eine sekundäre Gesetzgebungskompetenz vor<br />

(SÜDTIROLER LANDESREGIERUNG 2003, 72), die es ermöglicht, die Nationalgesetze an die<br />

Bedingungen in Südtirol anzupassen. Für den Kindergarten hat die Provinz sogar die primäre<br />

Gesetzgebung.<br />

Der Südtiroler Landtag wird seid 1948 gewählt. Da<strong>bei</strong> hat seit Beginn die ‚Südtiroler<br />

Volkspartei’ (SVP) stets eine absolute Mehrheit, mit zum Teil mehr als 60 Prozent der<br />

Stimmen (SÜDTIROLER LANDESREGIERUNG 2004, 73-86). In ihrem Parteiprogramm gibt die<br />

SVP auf der ersten Seite an, dass das „Ziel einer europäischen Region Tirol angestrebt wird“<br />

(SÜDTIROLER VOLKSPARTEI 1993, 1). Diese Aussage macht klar, dass die Bestrebungen nach<br />

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7<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Unabhängigkeit bzw. Vereinigung mit dem restlichen Tirol weiterhin vorhanden sind. Da die<br />

Partei eine große Mehrheit der Wählerstimmen bekommen hat, ist davon auszugehen, dass<br />

diese Ansicht keine Einzelmeinung darstellt.<br />

Zum Bereich Schule wird im Parteiprogramm kaum eine Aussage gemacht. Bildung wird als<br />

Recht angesehen, dass für alle gleich ist. Daher sollen „ungleiche Startbedingungen nach<br />

Möglichkeit ausgeglichen [werden]“ (ebd., 15). Der gemeinsame Unterricht von Kindern mit<br />

und ohne Behinderung wird nicht explizit erwähnt, was jedoch vor dem Hintergrund eines<br />

integrativen Schulsystems keine Ablehnung desselbigen ist. Der Ausschuss für Schule, Kultur<br />

und Sport der SVP fordert diesbezüglich: „Dieses Bildungssystem muss [...] den Behinderten<br />

Rechnung tragen“ (SÜDTIROLER VOLKSPARTEI o.J.). Aus dieser Aussage wird zumindest klar,<br />

dass das bestehende integrative Schulsystem nicht abgelehnt wird.<br />

1.4 Wirtschaft<br />

Die wirtschaftliche Situation in einem Gebiet hat großen Einfluss auf das Schulsystem. Die<br />

personellen und materiellen Ressourcen, die für Bildung zur Verfügung stehen, hängen neben<br />

den politischen Entscheidungen stark von den wirtschaftlichen Möglichkeiten ab. Südtirol<br />

bietet hier gute Rahmenbedingungen. Die Provinz steht nicht nur innerhalb Italiens, sondern<br />

in ganz Europa mit seiner Wirtschaftskraft an der Spitze. Die <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>slosenquote lag im Jahr<br />

2004 <strong>bei</strong> durchschnittlich 2,7 Prozent. Dies ist der niedrigste Stand aller Regionen in Europa.<br />

(SÜDTIROLER LANDESREGIERUNG 2005, 28; ders. 2004, 22). Insgesamt lässt sich feststellen,<br />

„dass das Land über ein solides Wirtschaftssystem mit starken Wachstumschancen verfügt“<br />

(ebd., 23). Daher sind die finanziellen Möglichkeiten für das Schulsystem im nationalen, wie<br />

im internationalen Vergleich als sehr gut einzuschätzen.<br />

Knapp zwei Drittel der Erwerbstätigen ist im Dienstleistungsbereich tätig, wo<strong>bei</strong> hier der<br />

Tourismus eine wichtige Rolle einnimmt. Im Sekundären Sektor sind 25 Prozent beschäftigt,<br />

wo<strong>bei</strong> hier das Bauwesen am stärksten vertreten ist. Etwas mehr als jeder Zehnte ar<strong>bei</strong>tet in<br />

der Landwirtschaft. Auch hier ist der Tourismus von Bedeutung, da kleinere Bauernhöfe<br />

teilweise auch Gästebetten anbieten (AUTONOME PROVINZ BOZEN-SÜDTIROL 2004, 102).<br />

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8<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

1.5 Die Menschen<br />

Die Autonome Provinz Südtirol lässt sich in drei große Bevölkerungsgruppen einteilen, die<br />

offiziell durch die Sprache definiert werden. Bei den Volkszählungen, die alle zehn Jahre<br />

stattfinden, muss sich jeder Bewohner für eine der drei Sprachgruppen entscheiden. Bei der<br />

letzten Eintragung im Jahr 2001 war die Aufteilung wie folgt:<br />

Deutsch Italienisch Ladinisch Gesamt<br />

Absoluter Wert 290 774 110 206 18 124 428 691<br />

Prozentualer Anteil 69,38 26,30 4,32 100<br />

(nach AUTONOME PROVINZ BOZEN 2005, 15)<br />

Tabelle 1: Anteil der drei Sprachgruppen in Südtirol<br />

Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung sind also deutschsprachig, wohingegen die Ladiner mit<br />

unter fünf Prozent eine klare Minderheit darstellen. Da sie zum großen Teil in zwei Tälern<br />

leben, dem Grödner- und dem Gardertal, stellen sie dort jedoch in den entsprechenden<br />

Gemeinden mit rund 90 Prozent eine Mehrheit (HÖLLHUBER 2004, 517; SÜDTIROLER<br />

LANDESREGIERUNG 2005, 16ff.). Die Ladiner stammen von den ursprünglichen Bewohnern<br />

ab und sind somit am längsten in Südtirol. Die Sprache hat ihren Ursprung im Lateinischen.<br />

Die Gruppe der italienischsprachigen Südtiroler konzentriert sich vorwiegend auf die größeren<br />

Städte. In Bozen haben sich 70 Prozent der Einwohner als italienischsprachig registrieren<br />

lassen. Sie bilden die jüngste Sprachgruppe in Südtirol, weil sie hauptsächlich nach der<br />

Angliederung an Italien zugewandert sind. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts lebten weniger<br />

Italiener als Ladiner hier. Sie stellten 1910 nur 2,9 Prozent der Bevölkerung (ebd., 19).<br />

Der größte Anteil der Bevölkerung in Südtirol spricht Deutsch als Muttersprache. In den<br />

ländlicheren Gebieten stellen sie oftmals ca. 90 Prozent, wohingegen sie in den größten<br />

Städten Bozen und Meran unterrepräsentiert sind (ebd., 16ff.). Kulturell haben sie sich wie die<br />

Ladiner viele Gemeinsamkeiten mit dem restlichen Tirol bewahrt. Die fast 90-jährige<br />

Zugehörigkeit zu Italien und zahlreiche Kontakte, die bereits davor bestanden, haben darüber<br />

hinaus zu mediterranen Einflüssen geführt (HÖLLHUBER 2004, 23).<br />

Auch wenn die einzelnen Sprachgruppen verschieden stark vertreten sind und seit<br />

unterschiedlichen Zeiten die Kultur beeinflussen, gilt trotzdem, dass<br />

„Deutsch, Ladinisch und Italienisch sprechende Tiroler [...] ihr Land und seine heutige<br />

Form gemeinsam geschaffen [haben], auch wenn [...] der deutsche Einfluss dominiert“.<br />

(ebd., 24; Auslassung und Ergänzung C.K.) Im Autonomiestatut ist diese Einteilung in drei<br />

Sprachgruppen aufgegriffen. Dort ist festgelegt, dass der Unterricht in der jeweiligen<br />

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9<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Muttersprache der Kinder erfolgen muss, wo<strong>bei</strong> der Lehrer diese Sprache selbst als<br />

Muttersprache sprechen muss (SÜDTIROLER LANDESREGIERUNG 2003, 77f.). In Folge dessen<br />

gibt es auch drei Schulämter für die drei Sprachgruppen. Diese haben zwar einen<br />

gemeinsamen Hauptschulamtsleiter, sind davon abgesehen aber unabhängig.<br />

Neben der Einteilung in die Sprachgruppen ist für das Schulwesen noch die Verteilung der<br />

Bevölkerung relevant. Insgesamt ist Südtirol ein relativ dünn besiedeltes Land. Die<br />

durchschnittliche Bevölkerungsdichte beträgt 64 Einwohner je Quadratkilometer<br />

(SÜDTIROLER LANDESREGIERUNG 2005, 9). Die Abbildung 1 (ROTHER/ TICHY 2000, 117)<br />

stellt dies grafisch im Vergleich zu Norditalien dar.<br />

Abbildung 1: Bevölkerungsdichte in Norditalien<br />

Aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte gibt es vor allem im deutschsprachigen Bereich<br />

viele Schulen mit jahrgangsübergreifenden Klassen. Über die Hälfte dieser Grundschulen hat<br />

in diesem Schuljahr aufgrund der geringen Schülerzahlen jahrgangsübergreifende Klassen<br />

gebildet (LANDESSCHULAMT (2) ).<br />

Eine geringe Bevölkerungsdichte wirkt sich nicht nur auf die Schülerzahl pro Klasse aus,<br />

sondern ebenfalls auf die Form der Förderung von Kindern mit Behinderung. Eine<br />

Untersuchung der European Agency for Development in Special Needs Education (MEIJER/<br />

SORIANO/ WATKINS 2003, 15) ergab<br />

„eine hohe Korrelation zwischen den Prozentsätzen von Schülerinnen und Schülern in<br />

segregierenden Settings und der Bevölkerungsdichte der Länder“.<br />

Als Ursache für diesen Zusammenhang wird vermutet, dass die Förderung in Sonderschulen<br />

<strong>bei</strong> einer geringen Bevölkerungsdichte deutlich teurer ist. Außerdem wäre der Zeitaufwand für<br />

die Schüler höher und sie würden stärker aus ihrem sozialen Umfeld gerissen (ebd. 16) .<br />

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10<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

2. Schule und Ausbildung in Südtirol<br />

Da in Italien nach der Gründung der Republik eine zentralistische Regierung eingerichtet<br />

wurde und die Regionen zu Beginn wenig Mitspracherecht hatten, ist die historische<br />

Entwicklung des Schulsystems in allen Regionen in Italien sehr ähnlich. Die maßgeblichen<br />

Gesetze wurden in Rom festgelegt. Erst im Laufe der Zeit bekamen die Regionen, allen voran<br />

die Autonome Provinz Südtirol, mehr Kompetenz im Bereich der schulischen Gesetzgebung.<br />

In seiner Entwicklung und seinem grundlegenden Aufbau ist daher das Schulsystem in<br />

Südtirol vergleichbar mit dem Italienischen. Zwar hat es sich vor der Angliederung an Italien<br />

1918 anders entwickelt, wurde aber danach an die italienischen Verhältnisse angepasst. Aus<br />

diesem Grund wird im Folgenden erst die Entwicklung in Italien und dann die besondere<br />

Situation in Südtirol beschrieben.<br />

2.1 Historische Entwicklung<br />

Von einem italienischen Schulsystem kann sinnvoller Weise erst nach dem Zusammenschluss<br />

1861 gesprochen werden. Für das vereinigte Italien wurde ein Schulgesetz aus dem Jahre 1859<br />

übernommen, das der Graf Casati für das Königreich Piemont und die Lombardei erlassen<br />

hatte (BRINKMANN 2002, 221). Dieser Erlass sah eine gemeinsame verpflichtende<br />

Grundschule für alle Kinder vor. Sie sollte vier Jahre dauern, wo<strong>bei</strong> anfangs lediglich die<br />

ersten zwei Jahre verpflichtend waren. Eine vierjährige Pflichtschule erschien nicht<br />

realisierbar, weil die Kinder zu Hause als <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>skräfte gebraucht wurden (ebd.). Die<br />

allgemeine und verpflichtende Grundschule wurde dennoch im Vergleich zum restlichen<br />

Europa recht früh eingeführt (RITTMEYER 1988, 193). Allerdings gab es eine große Lücke<br />

zwischen der Gesetzeslage und der Realität. Da den Gemeinden, die für die Errichtung von<br />

Schulen zuständig waren, das Geld fehlte, war zu Beginn die Versorgung mit Schulen nicht<br />

flächendeckend gegeben (BRINKMANN 2002, 221).<br />

Auf der Grundschule baute eine zweigeteilte Sekundarstufe auf. Es gab das fünfjährige<br />

Gymnasium und anschließend das dreijährige Lyzeum. Ziel war der „Erwerb einer<br />

literarischen und philosophischen Kultur, die den Zugang zur Universität erlaubte“<br />

(BRINKMANN 2002, 221). Eine Alternative dazu bot der sechsjährige technische Zweig.<br />

Die Einführung einer allgemeinenbildenden und verpflichtenden Grundschule hatte zum Ziel,<br />

über die Bildung das Nationalbewusstsein zu stärken, um so auch den gerade entstandenen<br />

Einheitsstaat zu sichern (MAUTA/ VIRZI-AKSOY 1986, 15). Der Erfolg dieses Systems lässt<br />

sich an der deutlich sinkenden Zahl der Analphabeten erkennen. Diese lag zu Beginn noch<br />

durchschnittlich <strong>bei</strong> knapp 70 Prozent, sank aber binnen 30 Jahren auf unter 50 Prozent (ebd.,<br />

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11<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

15f.). Schon damals waren jedoch große regionale Unterschiede zwischen Nord und Süd zu<br />

beobachten, die sich bis heute halten.<br />

Die von Casati eingeführte Schulpflicht wurde bis 1922 auf fünf Jahre erweitert. Während des<br />

faschistischen Regimes wurde sie durch Gentile bis zum 14. Lebensjahr verlängert (RITTMEYER<br />

1988, 193f.). Die Schulpflicht bedeutete aber noch nicht, dass auch alle Kinder zur Schule<br />

gingen. Zum einen fehlte dem Saat das Geld, um ausreichend Schulen zu bauen und zum<br />

anderen mussten die Kinder vor allem im Süden zum Einkommen der Familie <strong>bei</strong>tragen.<br />

(ebd.) So gingen 1936/37 lediglich 17,2 Prozent der 11-14-jährigen in die Schule (ebd., 194).<br />

Neben der Verlängerung der Schulpflicht war bis Anfang des 20. Jahrhunderts die Übernahme<br />

der Trägerschaft aller Grundschulen durch den Staat von großer Bedeutung. Das Gesetz<br />

Daneo-Credaro von 1911 legte dies fest, um die Unterschiede zwischen den Regionen<br />

auszugleichen und so einen einheitlichen Standard zu schaffen (BRINKMANN 2002, 222). Auf<br />

diese Weise wurde eine Senkung der Analphabetenquote um 20 Prozent in nur zehn Jahren<br />

erreicht (RATHMANN 1997, 140).<br />

Einen weiteren entscheidenden Abschnitt in der Entwicklung des italienischen Schulsystems<br />

stellen die Reformen unter Giovanni Gentile, dem ersten Schulminister Mussolinis, dar. Er war<br />

neben der Italienisierung der Schulen in Südtirol auch für eine grundlegende Reform<br />

verantwortlich. Es ging ihm primär um die Herausbildung einer Elite im faschistischen Sinne.<br />

Die scuola elementare 1 sah er als „Fundament der kulturellen, ethischen und politischen Bildung<br />

des Bürgers“ (BRINKMANN 2002, 223). Das Gymnasium blieb weiterhin nur einer Elite<br />

vorbehalten. Durch eine zusätzliche Aufnahmeprüfung nach der dreijährigen Unterstufe des<br />

Sekundarbereichs verschärfte sich die Selektion. Nur das Gymnasium ermöglichte den<br />

unbeschränkten Zugang zur Hochschule (ebd.). Mit der unter Gentile verlängerten Schulpflicht<br />

bis zum 14. Lebensjahr hatte jeder Jugendliche acht Schuljahre zu absolvieren. Als Alternative<br />

zu den oben genannten höheren Schultypen im Sekundarbereich wurden – allerdings nur in<br />

Großstädten – sogenannte Ergänzungsschulen, die scuola complementare, eingerichtet, um die<br />

achtjährige Schulpflicht zu erfüllen (ebd.). In den ländlichen Regionen gingen nur die<br />

wenigsten Kinder acht Jahre lang in die Schule. Da im Rahmen der Reformen die<br />

Grundschule von vier auf fünf Jahre verlängert wurde (ALLEMANN-GHIONDA 1999, 209),<br />

waren fünf Pflichtschuljahre gewährleistet. Dieser Schulaufbau blieb so bis zur Einführung der<br />

scuola media im Jahre 1962 (vgl. 2.2.5 Sekundarstufe I – Mittelschule) erhalten und gilt für den<br />

Sekundarbereich II in weiten Zügen sogar noch heute (BRINKMANN 2002, 224).<br />

1 Grundschule<br />

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12<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

2.2 Das aktuelle Schulsystem in Südtirol<br />

2.2.1 Rahmenbedingungen<br />

Wie oben bereits erwähnt, ist das Schulsystem in Italien zentralistisch orientiert, was auf die<br />

politische Situation nach der Gründung des Nationalstaates zurückzuführen ist. Aufgrund<br />

ihres Autonomiestatutes besitzt die Provinz Bozen relativ große Freiheiten im Bereich der<br />

Schulgesetzgebung.<br />

„Auf Grund des Artikels 9 des Autonomiestatuts hat Südtirol sekundäre<br />

Zuständigkeiten im Bereich der Schulordnung, d.h., dass Südtirol einen<br />

Gestaltungsfreiraum in der Schulordnung besitzt, aber seine Gesetzgebung an den<br />

staatlichen Grundsätzen ausrichten muss.“ (TSCHIGG o.J., 1)<br />

Rechtliche Grundlage dafür ist das Dekret des Präsidenten der Republik vom 10. Februar<br />

1983, Nr. 89. In diesem ist festgelegt, dass die Aufgaben des Gesamtstaates in den Bereichen<br />

Kindergarten und Schule an die Provinz übergehen, soweit dies nicht durch andere Gesetze<br />

beschränkt wird (DEKRET DES PRÄSIDENTEN, Art. 1, Abs. 1). Aufgrund dieser großen<br />

Autonomie beschränkt sich die Darstellung des aktuellen Schulsystems auf die Autonome<br />

Provinz Bozen-Südtirol. Dort gibt es für die drei Amtssprachen (deutsch, italienisch und<br />

ladinisch) jeweils eigene Schulen und Schulverwaltungen. Diese unterliegen alle der selben<br />

Gesetzgebung. Aufgrund der einfacheren sprachlichen Zugänglichkeit werden hier vor allen<br />

Zahlen und Daten des Schulamtes für die deutschen Schulen herangezogen.<br />

Ein Problem <strong>bei</strong> der Darstellung des italienischen wie auch des südtiroler Schulsystems sind<br />

die häufigen Reformen. Sie erfolgten so zahlreich, „dass sich die Schulleute kaum an eine<br />

Reform gewöhnt hatten, als auch bereits die nächste anstand“ (BRUGGER PAGGI 2000, 147).<br />

Im aktuellen Schuljahr 2005/06 ist in Südtirol eine angelaufen, die in den anderen Regionen<br />

Italiens bereits ein Jahr früher umgesetzt wurde. Sie wird als die weitreichendste seit den<br />

Reformen von Gentile 1923 bezeich<strong>net</strong> (WEGWEISER 2005, 8). Zu dieser Reform existiert noch<br />

keine veröffentlichte Literatur für Südtirol. Informationen gibt es überwiegend im Inter<strong>net</strong><br />

sowie durch amtliche Rundschreiben. Wie das Ergebnis dieses gerade begonnen Prozesses in<br />

der Praxis aussehen wird, ist noch unklar. Die Reform und ihre Auswirkungen auf die<br />

Integration werden im nächsten Punkt genauer erläutert.<br />

Die Gliederung des derzeitigen Schulwesens zeigt die folgende Abbildung. Der Kindergarten<br />

ist freiwillig und dauert maximal drei Jahre. Daran schließt sich der Pflichtschulbereich von<br />

Grund- und Mittelschule an. Diese Zeit ist in drei Biennien sowie in ein Einstiegs- und ein<br />

Abschlussjahr aufgeteilt. Nach der Absolvierung der Pflichtschule kann der Rest der insgesamt<br />

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13<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

12-jährigen Bildungspflicht sowohl im berufsbildenden, als auch im allgemeinbildenden<br />

Bereich erfüllt werden (WEGWEISER 2005, 8ff.).<br />

Abbildung 2: Aufbau des Schulsystems in Südtirol<br />

Die Unterrichtszeit geht von Mitte September bis Mitte Juni, mit Ferien zu Allerheiligen,<br />

Weihnachten und Ostern. Für die Autonome Provinz Bozen sieht der Schulkalender 2005/<br />

2006 wie folgt aus.<br />

Fünftagewoche<br />

Unterrichtsbeginn Allerheiligen Weihnachtsferien Winterferien Osterferien Unterrichtsende<br />

Mo, 12.09. 2005 29.10.- 2.11. 24.12.-8.1.06 25.2.-2.3.06 13.-17.4.06 Fr, 16.6.06<br />

Sechstagewoche<br />

Unterrichtsbeginn Allerheiligen Weihnachtsferien Winterferien Osterferien Unterrichtsende<br />

Mo, 12.09. 2005 30.10.- 2.11. 24.12.-6.1.06 26.2.-2.3.06 13.-17.4.06 Fr, 16.6.06<br />

Tabelle 2: Schulkalender 2005/ 2006<br />

nach HÖLLRIEGEL 2005, 6<br />

Es gibt sowohl eine Fünf- als auch eine Sechstagewoche, wo<strong>bei</strong> jede Schule für sich<br />

entscheiden kann, wie viel Tage sie unterrichtet. Die Stundenzahl pro Woche ist <strong>bei</strong> <strong>bei</strong>den<br />

Formen gleich. Die Schulen mit fünf Unterrichtstagen haben daher mehr<br />

Nachmittagsunterricht.<br />

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14<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Während die Anzahl der Schultage pro Woche unterschiedlich ist, sind die Regelungen zur<br />

Leistungsbewertung einheitlich. Seit dem Gesetz 517/1977 2 gibt es in Grund- und<br />

Mittelschule keine Noten mehr. Statt dessen ist ein Beurteilungsbogen zu erstellen, in dem den<br />

Eltern und dem Schüler dessen Lernentwicklung mitgeteilt wird. Diese kann auf einer<br />

fünfstufigen Skala eingeord<strong>net</strong> werden (DEUTSCHES SCHULAMT 2000, 94). Mit dieser<br />

Einteilung ist man der normalen Notenbewertung wieder sehr nahe. Der Unterschied liegt im<br />

Wesentlichen allein darin, dass der Bewertungsbogen in Südtirol keine selektierende Funktion<br />

hat, das heißt nicht für die Versetzung in die nächste Klasse entscheidend ist. In der<br />

Oberschule gehen die Noten von 1 – 10. Im Gegensatz zu Deutschland stellt eine hohe<br />

Beurteilung eine gute Leistung dar. Ab der Note 6 ist das Ergebnis positiv und die Prüfung<br />

bestanden. Wenn ein Schüler „nicht schwerwiegend ungenügende Bewertungen in einem oder<br />

mehreren Fächern“ (DEUTSCHES SCHULAMT 2000, 94f.) aufweist, kann trotz schlechter Noten<br />

die Versetzung in die nächste Klasse erfolgen. Als Bedingung dafür muss davon auszugehen<br />

sein, dass der Schüler mit zusätzlicher Hilfe dem Lernstoff weiterhin folgen kann.<br />

Die Abschaffung von Noten im herkömmlichen Sinne bedeutet nicht, dass wenig Leistung<br />

gefordert wird. In internationalen Vergleichsstudien liegen die Ergebnisse der südtiroler<br />

Schüler im oberen Feld. Bei den PISA-Ergebnissen 2003 war die Provinz in allen drei<br />

Kompetenzbereichen unter den ersten sieben Ländern bzw. Regionen. Bei der<br />

Lesekompetenz belegt sie sogar den ersten Platz, noch vor Finnland (PÄDAGOGISCHES<br />

INSTITUT 2005d). Diese Ergebnisse zeigen, dass ein integratives Schulsystem durchaus<br />

wettbewerbsfähig ist und die Schüler nicht weniger lernen oder schlechtere Leistungen<br />

bringen als in separierten Settings.<br />

2.2.2 Die Schulreform 2005<br />

Die Schulreform, die in diesem Jahr in den Schulen Südtirols versuchsweise angelaufen ist,<br />

trägt der Individualität der Kinder Rechnung. Sie akzeptiert, „dass es unmöglich ist, dass alle<br />

Schülerinnen und Schüler einer Klasse im gleichen Tempo und zur gleichen Zeit das Gleiche<br />

lernen“ (HOHR 2005, 14). Durch die Reform soll das individuelle Lernen gestärkt werden.<br />

Damit fördert sie auch die Integration, da gerade Kinder mit Behinderung oft dem<br />

allgemeinen Lerntempo und -inhalt der Klasse nicht folgen können. Es gibt selten Gesetze,<br />

die nur die Integration betreffen, da sie in Italien ein fester Bestandteil des Schulsystems ist.<br />

Meist geht es um eine grundlegende inhaltliche Ausrichtung, die alle Kinder betrifft und nicht<br />

2 Dies ist außerdem das für die Einführung der Integration relevante Gesetz<br />

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15<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

nur diejenigen mit einer Behinderung (BRUGGER PAGGI 2000, 149; SCHRÖDER 1999, 142). So<br />

ist es auch <strong>bei</strong> der aktuellen Reform, die grundlegende Veränderungen für Schüler und Lehrer<br />

mit sich bringt, welche teilweise die Grundlagen des gemeinsamen Unterrichts verbessern. Der<br />

Kern der Reform ist die Annahme, dass jedes einzelne Kind mit unterschiedlichen<br />

persönlichen und sozialen Voraussetzungen in die Schule kommt und somit jeder Schüler in<br />

seinem Lernprozess besondere Bedürfnisse hat. Es gibt jedoch Kinder, die aufgrund von<br />

sozialen oder persönlichen Beeinträchtigungen darüber hinaus mehr Unterstützung benötigen.<br />

Für diese gilt die Forderung der Individualisierung des Unterrichts noch stärker – ihnen<br />

kommen die aktuellen Veränderungen besonders zu Gute. Die Schulreform stellt somit einen<br />

weiteren Schritt hin zu einer inklusiven Schule in Südtirol dar.<br />

Im Wesentlichen bauen die Neuerungen in der Schule auf drei Grundpfeiler auf, die wiederum<br />

durch die Rahmenrichtlinien näher beschrieben werden. Die drei Grundpfeiler der Reform<br />

sind nach HOHR (2005, 14):<br />

Abbildung 3: Die Schulreform in Südtirol<br />

Rahmenrichtlinien<br />

Anstelle von exakten Lehrplänen gibt es in Südtirol durch die Reform Rahmenrichtlinien, die<br />

sich mehr auf den Schüler als Lernenden statt auf den Lehrer als Lehrenden konzentrieren. Es<br />

geht nicht allein um die Vermittlung von Wissen, vielmehr muss sich dieses auch in<br />

Fähigkeiten und Kompetenzen ausdrücken (HOHR 2005, 14). Damit folgt die Reform der<br />

europäischen Tendenz, das Lernen stärker auf den Einzelnen abzustimmen<br />

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16<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Die aktuellen Rahmenrichtlinien vom März 2005 gelten aufgrund der Testphase dieser Reform<br />

vorerst<br />

(RAHM<br />

nur für ein Schuljahr. Sie werden eingeleitet mit einem Bildungsprofil<br />

ENRICHTLINIEN 2005, 1/2). Dieses beschreibt,<br />

„was ein Jugendlicher mit 14 Jahren wissen und können sollte, um ein Mensch und Bürger<br />

zu sein, wi e man ihn sich am Ende der Unterstufe erwartet. [...]<br />

Ein Jugen dlicher wird als ‚kompetent’ angesehen, wenn er unter Einsatz all seiner<br />

verfügbaren Fähigkeiten die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten verwendet, um:<br />

- seine persönliche Eigenart auszudrücken und sie den andren zu zeigen,<br />

- mit seiner engeren natürlichen und sozialen Umwelt zu interagieren und auf<br />

diese positiv einzuwirken,<br />

- von Fall zu Fall auftretende Probleme zu lösen,<br />

- über sich selbst nachzudenken und sein eigenes Wachsen und Reifen zu<br />

steuern, indem er notfalls auch Hilfe sucht,<br />

- die Komplexität der symbolischen und kulturellen Systeme ihres Wertes<br />

wegen zu verstehen,<br />

- den Sinn für das Schöne voll zu entfalten,<br />

- dem Leben Sinn zu verleihen“<br />

Das Bildungsprofil fordert also kein abrufbares Faktenwissen, ebenso wenig wie rein kognitive<br />

Kompetenzen. Statt dessen steht der einzelne Mensch mit seinen Fähigkeiten im<br />

Vordergrund, der sich in seiner Lebensumwelt zurechtfinden und ein sinnvolles Leben führen<br />

kann. Da die Formulierungen sehr offen gehalten sind, ist es möglich, dass alle Schüler das<br />

Bildungsprofil erfüllen. So ist zum Beispiel nicht genau definiert, was unter einer ‚positiven<br />

Beeinflussung’ der Umwelt zu<br />

verstehen ist. Vor allem die Formulierung „unter Einsatz all<br />

seiner verfügbaren Fähigkeiten“ macht deutlich, dass die Erwartungen an den Einzelnen<br />

unterschiedlich sind. Jeder verfügt über andere Kompetenzen, entscheidend aber ist, dass<br />

diese auch eingesetzt werden.<br />

In der konkreten Ausführung des Bildungsprofils werden dann Kompetenzen und<br />

Fertigkeiten wie „liest korrekt und laut einfache bekannte und unbekannte Texte“, „kennt die<br />

Tier- und Pflanzenwelt in ihren mannigfachen Ausformungen“, „liest Tageszeitung, hört<br />

Tagesnachrichten und setzt sich mit den über diese Medien verbreiteten Meinungen<br />

auseinander“, „verwendet Mittel der Kommunikations- und Informationstechnologie“ oder<br />

„den Unterschied von Gut und Böse auf Grund des eigenen Gewissens innerlich zu spüren“<br />

(ebd., 1/4ff.). Zwar sind diese Forderungen noch immer sehr offen, aber nicht mehr für alle<br />

Schüler erreichbar. Manchen wird es verwehrt bleiben, Lesen und Schreiben zu lernen und<br />

diese Fähigkeiten einzusetzen. Die in den Rahmenrichtlinien vorgegebenen Kompetenzen und<br />

Kenntnisse sind dennoch verbindliches Ziel für jeden Schüler. Aufgrund der Autonomie der<br />

einzelnen Schule kann diese über den Weg zu diesem Ziel entscheiden, um die<br />

Rahmenrichtlinien an die besondere Situation der jeweiligen Schule anzupassen. Jede Schule<br />

entwirft ihren eigenen Lehrplan, welchem als Basis die verbindlichen Rahmenrichtlinien zu<br />

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17<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Grunde liegen. Das Curriculum der Schule ist wiederum die Grundlage für die<br />

Unterrichtsplanung des Lehrers (HOHR 2005, 14). Dieser muss <strong>bei</strong> seiner Vorbereitung neben<br />

der Situation der Schule im Allgemeinen auch die Situation seiner Klasse und des einzelnen<br />

Schülers im Besonderen berücksichtigen. Somit ist das Endziel für alle gleich, nicht jedoch,<br />

wie und in welchem Maße dieses erreicht wird.<br />

Individuelle Lernberatung/Personenbezogene Lehrpläne<br />

Um die Balance zwischen den Rahmenrichtlinien, die für alle verbindlich sind, und der<br />

individuellen Situation des einzelnen Schülers zu halten, dienen die Personenbezogenen<br />

Lehrpläne (PLP). Diese berücksichtigen die staatlichen Rahmenrichtlinien, das darauf<br />

aufbauende Curriculum der Schule sowie die Lernausgangslage des einzelnen Schülers<br />

(PÄDAGOGISCHES INSTITUT, 2005b).<br />

Da der Schüler als Lernender <strong>bei</strong> dieser Schulreform im<br />

Mittelpunkt steht, wird der PLP nicht vom Lehrer allein erstellt und dem Schüler nur<br />

vorgelegt, sondern von den <strong>bei</strong>den gemeinsam erar<strong>bei</strong>tet. Darüber hinaus wird er auch den<br />

Eltern zur Verfügung gestellt (ebd.).<br />

Um einen personenbezogenen Lehrplan zu erstellen, ist es wichtig, sich über die<br />

Kompetenzen klar zu werden, die der Schüler haben muss, um das gesetzte Ziel zu erreichen.<br />

Zusätzlich gibt es Beobachtungsbögen, die den Lehren helfen, die vorhandenen Kompetenzen<br />

festzustellen. Von diesen ausgehend werden mit dem Schüler gemeinsam die nächsten Schritte<br />

überlegt. Der Schüler wird aktiv in die Gestaltung seines Lehrplans miteinbezogen. Dazu sind<br />

die Ausgangs- und Zielkompetenzen immer auch in einer für den Schüler verständlichen Art<br />

formuliert (SCHLEGEL o.J., 19). Neben der Angabe des nächsten Ziels werden auch die<br />

Inhalte, Aufgaben und Methoden festgehalten, die zur Erreichung desselben sinnvoll<br />

erscheinen.<br />

Der Personenbezogene Lehrplan ist aber nur ein Baustein in der individuellen Lernberatung<br />

eines jeden Schülers. Jedem Kind wird ein Lernbegleiter, ein sogenannter Tutor zugeteilt, der<br />

es in seinem individuellen Lernprozess unterstützt und begleitet. Dazu zählt neben der<br />

Erstellung der Personenbezogenen Lehrpläne auch die Entscheidung über die Wahl- und<br />

Wahlpflichtfächer (RAHMENRICHTLINIEN 2005, 2/ 5). Der Personenbezogene Lehrplan ist<br />

nicht nur die Grundlage für die Organisation des Lernprozesses des Schülers, sondern ebenso<br />

für die Dokumentation des selbigen (ebd., 2/ 6). Dies geschieht über das Portfolio der<br />

Kompetenzen. So stehen Portfolio, Personenbezogener Lehrplan und Planungsgespräch in<br />

einem ständigen Kreislauf. Denn das Portfolio dient als Reflexionsgrundlage des<br />

Lernprozesses im Rahmen des Planungsgespräches und somit als Ausgangspunkt für die<br />

weitere <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>.<br />

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18<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Abbildung 4: Kreislauf des Lernprozesses<br />

Portfolio<br />

In einer Handreichung zur Umsetzung der Personenbezogenen Lehrpläne in den<br />

Grundschulen definiert SCHLEGEL (o.J., 20) das Portfolio folgendermaßen:<br />

„Ein Portfolio ist eine strukturierte Sammlung von ausgewählten, besonders<br />

aussagekräftigen und kommentierten bzw. bewerteten Produkten des Schülers, die den<br />

Werdegang, die Vielfalt seiner Talente, Interessen und erreichten Kompetenzen zeigen<br />

und seinen Lernweg dokumentieren. Das Portfolio kann enthalten:<br />

- Produkte zu den erworbenen Kompetenzen (z.B. Schriftstücke, Bilder,<br />

Werkstücke, Fotos, Film, Tonaufnahmen, ...)<br />

- Lernziel-Überprüfungen incl. Fehleranalysen<br />

- Reflexion der Schüler<br />

- Rückmeldungen von anderen (Lehrer, Mitschüler, Eltern)<br />

- Außerschulische <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>en.“<br />

In ähnlicher Weise wird das Portfolio der Kompetenzen in den Rahmenrichtlinien dargestellt.<br />

Auch dort werden neben den Produkten weitere Bestandteile genannt, wie Beobachtungen,<br />

Tests, Selbstreflexion, Kommentare von Eltern oder Mitschülern, Prüfungsergebnisse und<br />

Informationen über Fähigkeiten und Interessen (RAHMENRICHTLINIEN 2005, 2/6). Insgesamt<br />

kann das Portfolio in zwei Bereiche gliedert werden. Zum einen geht es durchaus um die<br />

Bewertung von Leistung, wo<strong>bei</strong> ein individueller Maßstab wichtiger ist, als die Klassennorm.<br />

Zum anderen geht es um die Persönlichkeit des Schülers, mit seinen Neigungen,<br />

Kompetenzen und seiner Selbsteinschätzung. Da das Portfolio vom Kindergarten an über die<br />

Grundschule und Mittelschule sich stetig weiter entwickelt, ist es eine gute Möglichkeit, den<br />

individuellen Lernfortschritt des Schülers zu zeigen. Bei der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> damit steht im<br />

Vordergrund, was das Kind kann. Dies zeigt sich schon am Namen „Portfolio der<br />

Kompetenzen“ (ebd.). Nach der Schulzeit stellt es ein Dokument dessen dar, was der Schüler<br />

in der Schule geschaffen und gelernt hat. Das Portfolio will nicht auf Fehler, Schwächen und<br />

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19<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Defizite hinweisen, sondern zeigen, über welche Fähigkeiten der Schüler verfügt. Dies gilt<br />

genauso für Kinder mit einer Behinderung. Sie erkennen den Erfolg ihres Lernens und ihrer<br />

Bemühungen. Bei einer bezugsnormorientierten Bewertung hingegen werden Schüler mit<br />

Behinderung durch den Vergleich mit den anderen Kindern der Klasse häufig enttäuscht.<br />

Aus der Aufstellung der Inhalte des Portfolios ist klar geworden, dass Eltern, Schüler und<br />

Lehrer gemeinsam beteiligt sind. Das Zusammenspiel der mitwirkenden Personen lässt sich<br />

mit der folgenden Grafik darstellen.<br />

Abbildung 5: Zusammenar<strong>bei</strong>t <strong>bei</strong> der Erstellung des Portfolios<br />

PÄDAGOGISCHES INSTITUT 2005c<br />

Gliederung der Unterrichtszeit<br />

Die dritte Säule der Schulreform neben der individuellen Lernberatung und dem Portfolio<br />

stellt die Einteilung der Unterrichtszeit in einen Kern-, einen Wahlpflicht-, sowie einen<br />

Wahlbereich dar. Für die Grund- und Mittelschule sind folgende Stundenzahlen für die drei<br />

Bereiche vorgegeben.<br />

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20<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

1. Klasse Grundschule<br />

2. - 5. Klasse<br />

Grundschule<br />

1. und 2. Klasse der<br />

Mittelschule<br />

Kernbereich Max. 24 Wochenstunden Max. 24 Wochenstunden 27 Wochenstunden<br />

Wahlpflichtbereich möglich mindestens 2 2 Wochenstunden<br />

Wahlbereich 1 - 3 Wochenstunden 1 – 3 Wochenstunden 1 - 3 Wochenstunden<br />

Insgesamt max. 27 Wochenstunden 29 Wochenstunden 32 Wochenstunden<br />

Tabelle 3: Gliederung der Unterrichtszeit<br />

SÜDTIROLER LANDESREGIERUNG (1)<br />

Der Kernbereich garantiert, dass alle Kinder die Bildungsziele erreichen und über<br />

grundlegende Kompetenzen verfügen. Der Wahlpflichtbereich gibt der Schule die<br />

Möglichkeit, Fächer entsprechend ihrem Schulprofil anzubieten und dieses dadurch zu<br />

stärken. „Zudem dient der Wahlpflichtbereich zur Vertiefung des curricularen Unterrichts, zur<br />

Durchführung von besonderen Projekten, zur Verwirklichung der Lernkreise, zum Aufholen<br />

von Lernrückständen sowie zur Begabungsförderung“ (PÄDAGOGISCHES INSTITUT 2005a).<br />

Der Wahlbereich bietet dem Schüler die Gelegenheit, seine individuellen Fähigkeiten und<br />

Neigungen zu vertiefen.<br />

Wenn man sich allerdings die obige Aufstellung der Stundenzahlen ansieht, so werden diese<br />

Ziele deutlich relativiert. Bei lediglich zwei Stunden Wahlpflichtfach erscheint es kaum<br />

möglich, sowohl Projekte durchzuführen als auch besondere Begabungen zu fördern und<br />

Defizite auszugleichen. Dafür ist die vorgegebene Zeit nicht ausreichend. Der Wahlbereich<br />

mit maximal drei Stunden in der Woche bietet dem einzelnen Schüler die Gelegenheit, seine<br />

Interessen zu verfolgen. Allerdings wird dies eingeschränkt <strong>bei</strong> kleinen Schulen, die nur ein<br />

oder zwei Wahlfächer anbieten können. In diesem Fall ermöglicht die geringe Auswahl nur<br />

einigen Schülern, ihre Fähigkeiten auszubauen. Ebenso schwierig ist es, wenn sich eine Schule<br />

entscheidet, nur eine Stunde pro Woche anzubieten.<br />

Daher erscheint diese dritte Säule der Schulreform weitaus weniger bedeutsam als die anderen<br />

<strong>bei</strong>den. Nur wenn eine Schule in diesem Bereich alle ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen<br />

nutzt, stellt diese Aufgliederung eine wirkliche Chance dar und kann der Förderung von<br />

Kindern mit Behinderung dienen.<br />

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21<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

2.2.3 Kindergarten<br />

Rahmenbedingungen<br />

Im Unterschied zu Bayern, wo der Kindergarten dem Sozialministerium zugeord<strong>net</strong> ist, zählt<br />

er in Italien und Südtirol zum Schulsystem (WEGWEISER 2004, 8). Da<strong>bei</strong> geht es nicht allein<br />

um eine Zuordnung im Sinne der Verwaltung. Der Kindergarten wird als Teil des <strong>gesamte</strong>n<br />

Bildungssystems gesehen. Er „ist eine Erziehungs-, Bildungs- und Sozialinstitution“<br />

(AUTONOME PROVINZ BOZEN 1989, 8). Das zeigt sich auch an der aktuellen italienischen<br />

Bezeichnung scuola dell’ infanzia 3 oder am früheren Namen scuola materna 4 . Im Bereich des<br />

deutschen Schulamts in Südtirol spricht man dennoch von ‚Kindergarten’ und nicht von<br />

‚Vorschule’.<br />

Im Schuljahr 2005/2006 besuchen rund 11 000 Kinder die 254 Kindergärten, die unter der<br />

Verwaltung des deutschen Landesschulamts stehen. In diesen Einrichtungen gibt es 669,50<br />

Stellen für Erzieher 5 und 540 für Assistenten (LANDESSCHULAMT (4) ).<br />

Pädagogische Grundlagen<br />

Der Kindergarten soll die Grundlage für die selbständige Entwicklung des Kindes schaffen.<br />

Da<strong>bei</strong> stehen die Möglichkeiten und Kompetenzen des einzelnen Kindes im Vordergrund,<br />

„auch wenn Kinder Behinderungen aufweisen oder anderweitig Schwierigkeiten haben“<br />

(AUTONOME PROVINZ BOZEN 1989, 8). Bei der Förderung der Entwicklung hat das Spiel eine<br />

wichtige Bedeutung. Sowohl in den gesetzlichen Grundlagen (ebd.), als auch in einem<br />

Leitfaden für die Eltern (PÄDAGOGISCHES INSTITUT 2003) wird dieser Wert durch eigene<br />

Kaptitel betont. Das Spiel wird als „das Kernstück der Bildungsar<strong>bei</strong>t“ (ebd., 42) bezeich<strong>net</strong>,<br />

da hier wesentliche Lernprozesse ablaufen. In den <strong>bei</strong>den erwähnten Dokumenten geht man<br />

von einem ganzheitlichen Verständnis von Lernen aus. Der Kindergarten will die Kinder<br />

unterstützen, ihre Kompetenzen im sozialen Miteinander, in der Emotion und im kognitiven<br />

Bereich zu entwickeln (AUTONOME PROVINZ BOZEN 1989, 13). Dazu gibt es in der<br />

„Anleitungen für die Erzieherische Tätigkeit in der Kindergärten Südtirols“ umfassende<br />

Anregungen zur Bildungsar<strong>bei</strong>t. Diese beziehen sich auf verschiedene Bereiche (ebd., 27):<br />

1. sozial-emotionale und religiöse Bildung<br />

2. kognitive Bildung: Naturerfahrung, Technik, Symbole, Mathematik<br />

3. kreative Bildung: Sprache, Musik, Gestalten<br />

4. gesundheitsfördernde Bildung: Motorik, Körper, Seele<br />

3 ‚Schule der Kindheit’<br />

4 etwa: ‚mütterliche Schule’<br />

5 ‚Erzieher’ ist hier nur auf den Kindergarten bezogen. Mit der Bezeichnung sind nicht wie in Deutschland<br />

verschiedenen Berufsbilder verbunden<br />

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22<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Da der Kindergarten Teil des Schulsystems ist, soll er mit seiner Bildung auf die Grundschule<br />

vorbereiten. Im Gegensatz zur allgemeinen Schule ist er jedoch unabhängig und freiwillig. Die<br />

Zusammenar<strong>bei</strong>t mit der Grundschule und die Vorbereitung auf diese sind zwar wichtig,<br />

dennoch bleibt der Kindergarten unabhängig. Vielmehr soll das Kind durch das ganzheitliche<br />

Lernen wesentliche Kompetenzen erwerben, um einerseits den Übergang zu bewältigen und<br />

andererseits für das weitere Lernen vorbereitet zu sein (PÄDAGOGISCHES INSTITUT 2003,<br />

100f.). Deshalb ist eine enge Absprache zwischen den pädagogischen Kräften in den <strong>bei</strong>den<br />

Institutionen gefordert (AUTONOME PROVINZ BOZEN 1989, 57f.). Auf diese Weise sollen<br />

nicht nur die Kinder für die Schule, sondern auch die Schule für die Kinder bereit sein.<br />

Zusammenar<strong>bei</strong>t ist im Kindergarten insgesamt ein großes Anliegen. Er „ist Teil eines großen<br />

umfassenden gesellschaftlichen Netzwerkes“ (PÄDAGOGISCHES INSTITUT 2003, 98). Zu<br />

diesem zählen die Fachdienste, öffentliche Einrichtungen, Politik, Verwaltung, Schulen und<br />

besonders die Eltern (ebd., 99). Letztere haben eine Vertretung sowohl in den wichtigsten<br />

Gremien des einzelnen Kindergartens als auch in den Direktionen 6 (ebd., 20).<br />

Personal<br />

Das pädagogische Personal im Kindergarten setzt sich aus zwei Berufsgruppen zusammen –<br />

den Erziehern/Kindergärtnern und den Assistenten. Erstere haben seit dem Ende der 90er<br />

Jahre eine universitäre Ausbildung. Für jede der drei Sprachgruppen gibt es dazu einen<br />

eigenen Studiengang. Die ersten zwei Jahre des vierjährigen Studiums werden gemeinsam mit<br />

den Grundschullehrern absolviert. Erst danach erfolgt die Festlegung auf eine der <strong>bei</strong>den<br />

Institutionen (FREIE UNIVERSITÄT BOZEN o.J., 2). Das Studium schließt Inhalte der<br />

Allgemeinen Pädagogik, der Psychologie, der allgemeinen und der Fachdidaktik sowie diverser<br />

Wahlfächer ein. Verpflichtend sind außerdem für jeden Studierenden zwei Veranstaltungen in<br />

Integrationspädagogik (ebd., 3ff.).<br />

In den „Anleitungen für die Erzieherische Tätigkeit in der Kindergärten Südtirols“ wird von<br />

den Erziehern unter anderem gefordert, dass sie dem Kind in „Liebe und Ehrfurcht“<br />

begegnen, eine „positive Lebenseinstellung“ haben und großzügig sind (AUTONOME PROVINZ<br />

BOZEN 1989, 22). Außerdem wird „der Blick und die Aufgeschlossenheit für das<br />

benachteiligte Kind“ erwartet.<br />

Im Gegensatz zum Studium der Erzieher absolvieren die Assistentinnen eine 2-jährige<br />

pädagogische oder soziale Oberschule (PÄDAGOGISCHES INSTITUT 2003, 85). Aufgrund der<br />

Anhebung der Bildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr werden diese in Zukunft jedoch<br />

6 organisatorische Zusammenschlüsse mehrerer Kindergärten<br />

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23<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

mindestens fünf Jahre an einer Oberschule absolvieren müssen und verfügen über das Abitur.<br />

Zu den Aufgaben der Assistentin zählt neben der Unterstützung <strong>bei</strong> der Leitung der Gruppe<br />

auch das Reinigen des Kindergartens (AUTONOME PROVINZ BOZEN 1989, 23). Von ihr wird<br />

„Liebe zum Kind, gute Umgangsformen, ein freundliches, ausgeglichenes Wesen, eine<br />

gepflegte Sprache“ erwartet (ebd.).<br />

2.2.4 Primarstufe – Grundschule<br />

Rahmenbedingungen<br />

An den 3-jährigen, freiwilligen Kindergarten schließt sich die Pflichtschule an. Bis vor einigen<br />

Jahren gab es Überlegungen, den ersten Teil der obligatorischen Schule in eine 7-jährige<br />

Grundschule zusammenzufassen. (DEUTSCHES SCHULAMT 2000, 10f.). Bisher sind in Südtirol<br />

Grund- und Mittelschule jedoch weiterhin getrennte Einrichtungen.<br />

Im Schuljahr 2005/2006 gab es in Südtirol 272 deutschsprachige Grundschulen mit 1403<br />

Klassen und 20 954 Schülern (LANDESSCHULAMT (3) ). Die Größe der Einrichtungen variiert<br />

stark, da in den ländlichen Gebieten oftmals sehr kleine, niederorganisierte Schulen und in den<br />

Städten große, mehrzügige Schulen existieren. So wurde in mehr als der Hälfte der Schulen<br />

aufgrund geringer Schülerzahlen jahrgangsübergreifend unterrichtet (ebd.). Dies liegt daran,<br />

dass sich die deutschsprachige Bevölkerung Südtirols vor allem auf die ländlichen Gemeinden<br />

konzentriert. Um für die Schüler lange Fahrwege zu vermeiden, werden kleine Schulen<br />

gegründet. Diese waren in abgelegenen Gebieten lange nur zu Fuß erreichbar (DEUTSCHES<br />

SCHULAMT 2000, 29). Eines meiner Praktika habe ich in einer Grundschule absolviert, die<br />

insgesamt 25 Schüler besuchten. Diese wurden auf zwei Klassen aufgeteilt. In der ersten<br />

Jahrgangsstufe gab es lediglich drei Schüler, die zusammen mit den sechs Schülern aus der<br />

zweiten Jahrgangsstufe eine Klasse bildeten. Die restlichen drei Jahrgänge wurden in einem<br />

anderen Raum unterrichtet. Neben den Nachteilen dieser Struktur wie dem erhöhten<br />

Vorbereitungsaufwand, zeigen sich ebenso deutliche Vorteile. Differenzierung und<br />

Individualisierung sind selbstverständlich, da verschiedene Jahrgangsstufen teilweise an einem<br />

gemeinsamen Thema ar<strong>bei</strong>ten. So wird auch die Integration erleichtert. In meiner<br />

Praktikumsschule ar<strong>bei</strong>teten zwei Schülerinnen mit Behinderung, die eigentlich in der fünften<br />

Jahrgangsstufe waren, in manchen Fächern <strong>bei</strong> den jüngeren Schülern mit. So konnten sie<br />

entsprechend ihren Fähigkeiten lernen, ohne isoliert zu werden.<br />

In diesen kleinen Schulen ist die Zahl der Kinder je Klasse sehr gering. Allgemein gilt eine<br />

Höchstzahl von 25 Schülern bzw. 20 <strong>bei</strong> Integration (ebd.). Wenn man die Zahlen für das<br />

Schuljahr 2005/2006 nimmt, ergibt sich eine durchschnittliche Schülerzahl von 14,5 je Klasse.<br />

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24<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

In den städtischen Schulen wird dieser Schnitt meist überboten, während in den ländlichen<br />

Gegenden häufig weniger Kinder in einer Klasse sind.<br />

Unabhängig von der Schülerzahl sind mehrere Lehrer für eine Klasse verantwortlich und zum<br />

Teil zur selben Zeit in dieser. Seit der Grundschulreform, die mit dem Schuljahr 1991/92<br />

eingeführt wurde, ist das Klassenlehrersystem aufgehoben. Statt dessen sind nun drei Lehrer<br />

für zwei Klassen bzw. manchmal vier Lehrer für drei Klassen zuständig. Einige Stunden sind<br />

zwei Pädagogen in der Klasse anwesend, um Differenzierung, Förderung und die<br />

Durchführung von Projekten zu ermöglichen (BAUR 1991, 11f.). Die Lehrer teilen sich die<br />

Fachbereiche untereinander auf. Da<strong>bei</strong> ist zu beachten, dass die Fächer Kunst, Musik und<br />

Sport von unterschiedlichen Personen übernommen werden müssen. Dieses Modulsystem<br />

wird überwiegend positiv eingeschätzt (BRINKMANN 1995a, 15; BAUR 1991, 12; SCHÖLER<br />

1996B, 8), da es viele Chancen bietet. Als Vorteile werden unter anderem die gemeinsame<br />

Reflexion des Unterrichts und die Erleichterung des Übergangs in die Mittelschule mit dem<br />

Fachlehrerprinzip genannt. Allerdings sind mit dem Teamunterricht Probleme verbunden, die<br />

nicht immer zu lösen sind. Die unterschiedliche Stundenzahl der Lehrer in den Klassen 7 führt<br />

zu Rollenkonflikten und einer ungewollten Hierarchie (EGGER 1991, 33). Außerdem erschwert<br />

die Aufteilung der Bereiche auf verschiedene Lehrer das fachübergreifende <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>en.<br />

Im Rahmen der Reform von 1991 wurden auch die Stundenzahlen der einzelnen Fächer neu<br />

festgelegt. Für die Grundschule ergib sich folgende Aufteilung:<br />

Deutsch<br />

Mathematik<br />

Heimat- und Umweltkunde<br />

Bildnerisches Gestalten<br />

Musikerziehung<br />

Leibeserziehung<br />

Religion<br />

Italienisch<br />

Tabelle 4: Stundentafel in der Grundschule<br />

5 Stunden<br />

5 Stunden<br />

2 Stunden (erste und zweite Klasse)<br />

4 Stunden (dritte, vierte und fünfte Klasse)<br />

1 Stunde<br />

1 Stunde<br />

1 Stunde<br />

2 Stunden<br />

4 Stunden (zweite und dritte Klasse)<br />

5 Stunden (vierte und fünfte Klasse)<br />

LANDESSCHULAMT (2)<br />

Am Ende der Grundschulzeit legen die Schüler zwei schriftliche und eine mündliche Prüfung<br />

ab. Als Bezugsnorm gilt da<strong>bei</strong> „die Gesamtreife des Schülers oder der Schülerin in Bezug auf<br />

7 Eigentlich sollen die Stundenzahlen gleichmäßig verteilt werden. Allerdings wird in den ersten zwei Schuljahren<br />

teilweise davon abgewichen, um eine klare Bezugsperson für die Kinder zu schaffen. (EGGER 1991, 33)<br />

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25<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

seine Anlagen und Fähigkeiten“ (DEUTSCHES SCHULAMT 2000, 95). Damit ist das Bestehen<br />

der Abschlussprüfung auch für Kinder mit einer Behinderung möglich.<br />

Pädagogische Grundlagen<br />

Bereits vor der strukturellen Reform und der Aufhebung des Klassenlehrerprinzips wurde<br />

1985 die Grundschule in ihrer pädagogischen und inhaltlichen Ausrichtung modernisiert. Im<br />

Vordergrund stand nicht mehr die bloße Vermittlung von Wissen. Statt dessen sollte sie „eine<br />

Stätte der Entfaltung aller kreativen Fähigkeiten des Schülers“ sein (BAUR 1991, 9). Die<br />

Inhalte verlieren da<strong>bei</strong> nicht an Bedeutung, sondern werden eher aufgewertet.<br />

„Nicht mehr stark vereinfachte, verkürzte und vielfach gerade dadurch falsche<br />

Darstellungen sollen im Vordergrund stehen, sondern die komplexen Probleme der<br />

Mitwelt und Umwelt.“ (ebd. 10)<br />

Diese sollen die Kinder selbst handelnd erfahren und erleben. Wissen wird nicht dargeboten,<br />

sondern eigenständig erworben. Durch die aktuelle Schulreform wird dieser Ansatz gestärkt.<br />

Das <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>en mit dem Portfolio oder die individuelle Lernberatung stellen nochmals mehr<br />

den Schüler und sein Lernen in den Mittelpunkt. Wenn das einzelne Kind im Vordergrund<br />

steht, so bedeutet dies gleichzeitig die Verabschiedung vom Gedanken des Lernen im<br />

Gleichschritt. Vielmehr ist es die Aufgabe der Schule, an den individuellen Fähigkeiten der<br />

Schüler anzusetzen, an ihren Erfahrungen und Interessen und diesen in einem differenzierten<br />

und individualisierten Unterricht gerecht zu werden. Der Lehrer ist kein Überbringer von<br />

fertigem Wissen. Seine Aufgabe ist es, Umgebungen und Situation zu schaffen, in denen die<br />

Kinder selbsttätig lernen können. Er ist „Förderer, Berater, Vermittler und Moderator“, der<br />

die Schüler „anregt, begleitet, motiviert, fordert, berät und anleitet“ (STAMPFL 2005, 150f.).<br />

Personal<br />

Für die Umsetzung dieser Sicht von Lernen und Wissenserwerb sind vor allem die Lehrer<br />

verantwortlich. Im Gegensatz zu den pädagogischen und inhaltlichen Leitlinien wurde deren<br />

Ausbildung sehr spät reformiert. Bis 1997 konnte man sich nach dem Abschluss der<br />

Mittelschule für die Lehrerausbildung an einer Oberschule einschreiben (DEUTSCHES<br />

SCHULAMT 2000, 72). Nach deren Bestehen hatte man bereits mit 18 Jahren die<br />

Lehrbefähigung, ohne universitäres Studium oder fachwissenschaftliche Qualifikation.<br />

Mittlerweile erfolgt die Ausbildung an der Freien Universität Bozen, wo<strong>bei</strong> die Fakultät für<br />

Bildungswissenschaften ihren Sitz in Brixen hat. Im akademischen Jahr 2005/2006 haben dort<br />

70 Studierende das Studium „Bildungswissenschaften für den Primarbereich“ in deutscher<br />

Sprache begonnen (FREIE UNIVERSITÄT BOZEN o.J., 9). Die ersten <strong>bei</strong>den Jahre des 8-<br />

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26<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

semestrigen Studiums finden gemeinsam für Erzieher und Lehrer statt. Anschließend<br />

spezialisiert man sich für einen der <strong>bei</strong>den Bereiche (ebd. 1). Damit ist bereits im Studium die<br />

Ver<strong>net</strong>zung von Kindergarten und Grundschule gewährleistet. Die gemeinsame Ausbildung in<br />

den ersten <strong>bei</strong>den Jahren schafft eine Basis für die spätere Zusammenar<strong>bei</strong>t.<br />

Die Ausbildung für die Lehrer im Primarbereich enthält drei Felder (DEUTSCHES SCHULAMT<br />

2000, 73):<br />

- Theoretische Grundlagen der Pädagogik, Psychologie und der Fachwissenschaften<br />

- Didaktisches und Methodisches Wissen zur Gestaltung von Unterricht<br />

- In Praktika und Werkstätten wird auf die Schule vorbereitet<br />

Bei den theoretischen Inhalten gibt es auch zwei verpflichtende Vorlesungen zur<br />

Integrationspädagogik, die ebenfalls von den Erziehern besucht werden (FREIE UNIVERSITÄT<br />

BOZEN o.J., 3). Für den ersten Kurs werden von der Dozentin folgende Ziele (BRUGGER<br />

PAGGI) genannt:<br />

- „Sich der Entstehung eigener Bilder von Behinderung und deren Auswirkungen<br />

auf Menschen mit einer Beeinträchtigung bewusst werden<br />

- Die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung der schulischen Integration in<br />

Italien kennen<br />

- Die Bedeutung der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> mit Eltern von Kindern/Schülern mit einer<br />

Beeinträchtigung kennen<br />

- Die Verar<strong>bei</strong>tung des Themas Behinderung im Märchen bzw. in der<br />

Kinderliteratur anhand von einzelnen Beispielen auszeigen<br />

- Ein Grundverständnis für pädagogische Situationen in Gruppen und Klassen mit<br />

Kindern/Schülern mit Behinderung entwickeln<br />

- Argumentative Sicherheit in Fragen der schulischen Integration erhalten“<br />

Die zweite Vorlesung hingegen beschäftigt sich mit einigen Formen von Behinderung, den<br />

damit verbundenen Auswirkungen auf das Leben und die Schule sowie mögliche<br />

Interventionen (JÜSTER).<br />

Auf diese Weise ist gewährleistet, dass alle Lehrer bereits während der Ausbildung mit der<br />

Thematik Behinderung und den damit verbundenen Fragen in Kontakt kommen. Die<br />

Vorlesungen wollen nicht nur Wissen vermitteln. Durch die Veranstaltungen soll <strong>bei</strong> den<br />

Studierenden eine kompetenzorientierte Sichtweise von Behinderung entstehen. Erst wenn<br />

diese vorhanden ist, kann Integration wirklich gelingen.<br />

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27<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

2.2.5 Sekundarstufe I – Mittelschule<br />

Rahmenbedingungen<br />

Bis vor wenigen Jahrzehnten endete der gemeinsam Schulbesuch für die meisten Kinder nach<br />

der Grundschule. Erst 1962 wurde im Zuge der Demokratisierung des Schulsystems die<br />

allgemeine und obligatorische Mittelschule eingeführt. Da sie einerseits verpflichtend und<br />

andererseits für alle Schüler offen ist, wurden<br />

„die letzten Überreste eines als diskriminierend empfundenen Schulsystems [beseitigt] [...],<br />

in der es einer Minderheit vorbehalten war, über eine vormals elitäre scuola media 8 in die<br />

Gymnasien und zur Universität und dadurch in gehobene Berufsposition zu kommen“<br />

(BRINKMANN 2002, 224).<br />

Bis zu diesem Zeitpunkt war der Besuch der Mittelschule an eine strenge Aufnahmeprüfung<br />

geknüpft. Nur wenigen Schülern war daher die Möglichkeit gegeben, die Mittelschule zu<br />

besuchen. Es ging <strong>bei</strong> der Einführung der scuola media nicht allein darum, das allgemeine<br />

Bildungsniveau der Bevölkerung zu heben, sondern ebenso sollten die kulturellen<br />

Unterschiede zwischen den verschiedenen Schichten ausgeglichen werden (MAUTA/ VIRZI-<br />

AKSOY 1986, 25). In Südtirol entwickelte sich die Mittelschule – trotz anfänglicher Skepsis –<br />

sehr rasch. Während 1957/58 nur 2500 Kinder diese Schule besuchten, waren es 20 Jahre<br />

später fast achtmal so viele Schüler (DEUTSCHES SCHULAMT 2000, 30). Eine Herausforderung<br />

stellte zu Beginn der Mangel an ausgebildeten Lehrkräften dar.<br />

Derzeit gibt es in der Provinz Bozen insgesamt 57 deutschsprachige Mittelschulen mit 603<br />

Klassen (LANDESSCHULAMT (3) ). In eine Mittelschule gehen durchschnittlich 209 Schüler. Sie<br />

sind somit deutlich größer als die Grundschulen, obwohl sie nur drei Jahrgangsstufen<br />

umfassen. Während im Primarbereich versucht wird, für die Schüler kurze Schulwege zu<br />

ermöglichen, ist dies in der Sekundarstufe I oft nicht gegeben. Die Mittelschulen haben als<br />

Einzugsbereich mehrere Grundschulen und sind mit diesen organisatorisch zu einem<br />

Schulsprengel zusammengefasst. Die Stundentafel umfasst zwei Fremdsprachen. Während in<br />

Bayern bereits in den Grundschulen Englisch unterrichtet wird, erscheint es in Südtirol erst<br />

sehr spät auf der Stundentafel. Die Ursache liegt in der Zweisprachigkeit des Landes.<br />

Deswegen lernen die Kinder Italienisch als erste Fremdsprache, bevor Englisch auf dem<br />

Stundenplan erscheint.<br />

8 scuola media: die italienisch Bezeichnung für die Mittelschule<br />

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28<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Unterrichtsfächer<br />

Wochenstunden Wochenstunden Wochenstunden<br />

1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse<br />

Religion 2 1 2<br />

Deutsch 6 5 5<br />

Zweite Sprache - Italienisch 6 5 5<br />

Fremdsprache - Englisch - 3 3<br />

Geschichte 2 2 2<br />

Staatsbürgerkunde - 1 1<br />

Erdkunde 2 2 2<br />

Mathematik 4 4 3<br />

Förderunterricht 1 - -<br />

Chemie, Physik, Naturkunde 2 2 3<br />

Technische Erziehung 3 3 2<br />

Kunsterziehung 2 2 2<br />

Musikerziehung 2 2 2<br />

Leibeserziehung 2 2 2<br />

Wochenstunden je Klasse 34 34 34<br />

LANDESSCHULAMT (1)<br />

Tabelle 5: Stundentafel Mittelschule<br />

Pädagogische Grundlagen<br />

Die Grundlage für die <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> in der Mittelschule stellen die aktuellen Rahmenrichtlinien dar.<br />

Da diese erst im laufenden Schuljahr eingeführt wurden, ist schwer zu beurteilen, inwieweit sie<br />

im Unterricht umgesetzt werden und das Handeln der Lehrer leiten. Außerdem stellt sich die<br />

Frage, inwieweit die Lehrer, die zum großen Teil nur ein Fachstudium absolviert haben (siehe<br />

unter Personal), in der Lage sind, die hohen Ansprüche des Rahmenlehrplans zu erfüllen.<br />

Schon vor dessen Einführung konzentrierte sich die Mittelschule nicht allein auf die<br />

Vermittlung von kognitiven Inhalten, sondern vielmehr stehen der Mensch und seine<br />

umfassende Persönlichkeitsbildung im Mittelpunkt. Die Kompetenzen in verschiedenen<br />

Bereichen, wie zum Beispiel Sprache und Handlung, sollen gefördert und entwickelt werden<br />

(BRINKMANN 2002, 229).<br />

Ein weiterer pädagogischer Grundgedanke ist die Differenzierung. Da die Mittelschule eine<br />

Schule für alle ist und es keine äußere Differenzierung gibt, müssen innerhalb der Klasse die<br />

Inhalte, Methoden, Medien und Ziele für die einzelnen Kinder unterschiedlich gestaltet<br />

werden. Ein Lernen im Gleichschritt ist nicht möglich, weil entweder die starken Schüler<br />

unterfordert oder die Leistungsschwächeren den Anschluss verlieren würden. Dieser<br />

Grundgedanke wurde bereits in den 70er Jahren festgeschrieben (MEYER 1999, 232). Zu<br />

unterscheiden ist jedoch zwischen den schriftlichen Vorgaben und der Umsetzung in der<br />

Realität. Während der Hospitation an einer Mittelschule erlebte ich hauptsächlich frontal<br />

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29<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

gesteuerten Unterricht, <strong>bei</strong> dem alle Schüler mit den selben Methoden das gleiche lernen<br />

sollten.<br />

Personal<br />

Im Gegensatz zu den Grundschulen hatten die Lehrer an den Mittelschulen schon immer<br />

einen Universitätsabschluss. Lange Zeit absolvierten sie ein reines fachwissenschaftliches<br />

Studium ohne pädagogische und didaktische Ausbildung. Erst 1998 wurde an der Universität<br />

Bozen ein Spezialisierungskurs eingerichtet, der sich an das Fachstudium anschließt (FREIE<br />

UNIVERSITÄT BOZEN 2005, 203). Daher stammen die pädagogisch-didaktischen Kenntnisse<br />

der meisten Lehrer, die schon länger im Dienst sind, aus einzelnen Fortbildungen oder der<br />

eigenen Berufserfahrung, nicht jedoch aus einer fundierten Ausbildung. Das neu eingeführte<br />

zweijährige Aufbaustudium hat zum Inhalt, „den Studierenden die erforderlichen Kenntnisse<br />

und Kompetenzen für die Ausübung des Lehrberufes zu vermitteln“ (ebd.). Daher teilt es sich<br />

in zwei große Bereiche. Neben der Vermittlung der Fachdidaktiken werden Grundlagen in<br />

Pädagogik, Psychologie und allgemeiner Didaktik gelehrt. Zur Vertiefung und Umsetzung der<br />

erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten gehören Praktika und studienbegleitende<br />

Laboratorien.<br />

Zusammen mit dem achtsemestrigen Fachstudium dauert die Ausbildung der<br />

Sekundarstufenlehrer somit insgesamt sechs Jahre.<br />

Aufgrund der an ein bestimmtes Fach gebundenen Ausbildung, unterrichten die Lehrer in den<br />

Mittelschulen auch nur gewisse Stunden in einer Klasse. Je nach Fächerkombination sind für<br />

eine Klasse bis zu zehn Lehrer zuständig. Dadurch ist die interdisziplinäre Zusammenar<strong>bei</strong>t<br />

nur eingeschränkt möglich. Insgesamt sind viele Absprachen nötig, um in den einzelnen<br />

Fächern auf ein gemeinsames Ziel hinar<strong>bei</strong>ten zu können. Während meines Praktikums hatte<br />

ich jedoch nicht den Eindruck, dass dies regelmäßig geschieht. Jeder Lehrer kümmerte sich in<br />

dieser Klasse lediglich um seinen Bereich. Eine Ver<strong>net</strong>zung der einzelnen Fächer wurde nicht<br />

angestrebt.<br />

2.2.6 Sekundarstufe II – allgemeinbildende Gymnasien<br />

Rahmenbedingungen<br />

Der Besuch einer Oberschule ist im Gegensatz zur Mittelschule nicht verpflichtend. Zwar gilt<br />

für alle Jugendlichen eine zwölfjährige Bildungspflicht, wo diese erfüllt wird, ist jedoch<br />

freigestellt. Folgende Wege bieten sich dazu an (WEGWEISER 2005, 11; Hervorhebung im<br />

Original):<br />

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30<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

- „staatliche Oberschule o d e r<br />

- Vollzeitausbildung der Berufsbildung o d e r<br />

- Landesfachschule für Land- und Forstwirtschaft oder für Hauswirtschaft o d e r<br />

- Lehre (nach Erreichung des 15. Lebensjahres)“<br />

Zwischen diesen verschiedenen Bildungsangeboten soll ein leichter Übergang gewährleistet<br />

werden, vor allem von den beruflich bildenden Schulen in die allgemeinbildenden<br />

Oberschulen. Auf diese Weise soll möglichst vielen Jugendlichen der Zugang zur Universität<br />

ermöglicht werden (ebd., 9). Diese Quote ist in Südtirol im Vergleich zum restlichen Italien<br />

relativ niedrig. Während sich im <strong>gesamte</strong>n Staatsgebiet ein Drittel der entsprechenden<br />

Altersgruppe an der Universität einschreibt, sind es in der nördlichsten Provinz nur etwas<br />

mehr als ein Viertel (AUTONOME PROVINZ BOZEN 2004, 73). In den letzten Jahren ist bereits<br />

eine Veränderung hin zu Oberschule und Studium festzustellen. Seit Anfang der 90er Jahre<br />

hat die Quote derer, die nach der Mittelschule weiterhin auf einer allgemeinbildenden Schule<br />

bleiben, um 10 Prozent zugenommen. Für das Schuljahr 2000/2001 lag sie <strong>bei</strong> 65 Prozent.<br />

Die Mädchen sind mit 75 Prozent da<strong>bei</strong> deutlich stärker vertreten als die Jungen (ebd. 69ff.).<br />

Diese für bayerische Verhältnisse sehr hohen Zahlen sind hauptsächlich durch zwei Faktoren<br />

bedingt. Zum einen steht die Oberschule allen Schülern mit einem Mittelschulabschluss offen<br />

(BORSTEL 1995, 359). Nach der Unterstufe findet keine Selektion statt, die einigen<br />

Jugendlichen den Besuch der weiterführenden Schule verwehren würde. Zum anderen gibt es<br />

ein breites Spektrum an Oberschultypen mit unterschiedlichsten Ausrichtungen. Damit lässt<br />

sich für die meisten eine passende Schule finden, die den persönlichen Interessen und<br />

Fähigkeiten entspricht. Die allgemeinbildenden Oberschulen lassen sich in vier Kategorien<br />

einteilen, die wiederum verschiedene Unterformen aufweisen. Es existieren humanistische,<br />

Real- und pädagogische Gymnasien, sowie eine Fachoberschule für Soziales (WEGWEISER<br />

2005, 25).<br />

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31<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Kategorien Unterformen Inhalte Schwerpunktfächer,<br />

Humanistische<br />

Gymnasium<br />

Realgymnasium<br />

Pädagogisches<br />

Gymnasium<br />

Fachoberschule<br />

für Soziales<br />

Klassisches Lyzeum<br />

Sprachenlyzeum<br />

Kunstlyzeum<br />

Technisch-<br />

Tabelle 6: Oberschulformen<br />

naturwissenschaftlich<br />

Schwerpunkt Sport<br />

Antike,<br />

Kulturgeschichte,<br />

Moderne Sprachen<br />

und Latein<br />

Kunstgeschichte,<br />

künstlerische<br />

Erfahrungen<br />

Griechisch, Philosophie,<br />

Latein<br />

Englisch, Französisch,<br />

Italienisch, Latein, Deutsch<br />

Kunstgeschichte, Zeichnen,<br />

Denkmalpflege, Plastisches<br />

Formen<br />

Mathematik, Physik, Chemie, Biologie,<br />

Naturkunde<br />

Mathematik, Physik, Chemie, Biologie,<br />

Naturkunde; mit vermehrten Labortätigkeiten<br />

Förderung von<br />

Leistungssportlern,<br />

Sport und Umwelt<br />

Sozialwissenschaftlich Pädagogische<br />

Ausrichtung<br />

Schwerpunkt Musik<br />

Schwerpunkt Kunst<br />

Fachbereich Biologie<br />

Pädagogische-<br />

musikalisch<br />

Ausrichtung<br />

Pädagogische-<br />

künstlerisch<br />

Ausrichtung<br />

Mathematischnaturwissenschaftlich<br />

Medizinischnaturwissenschaftlich<br />

Sport<br />

Soziologie, Psychologie,<br />

Pädagogik,<br />

Pädagogik/ Psychologie,<br />

Musik, Instrument, Chor<br />

Pädagogik/ Psychologie,<br />

Kunst, darstellende<br />

Geometrie<br />

Biologie/ Ökologie,<br />

Erdwissenschaften,<br />

Geografie<br />

nach WEGWEISER 2005, 25-40<br />

Die Stundenzahl liegt zwischen 34 und 38 pro Woche, in Abhängigkeit von Schultyp und<br />

Jahrgangsstufe (ebd.). Da die Schulstunde in Südtirol 60 Minuten dauert, erreichen viele<br />

Schüler längere <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>szeiten als die meisten <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>nehmer, wenn man die Zeit für<br />

Hausaufgaben und Lernen dazurech<strong>net</strong>.<br />

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32<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Personal<br />

Die Lehrer im Bereich der Sekundarstufe II verfügen über die selbe Ausbildung wie diejenigen<br />

der Mittelschule. Nach dem Fachstudium müssen sie den zweijährigen Spezialisierungskurs an<br />

der Universität besuchen, um die Lehrbefähigung zu erhalten.<br />

2.2.7 Berufliche Ausbildung<br />

Neben dem Besuch einer allgemeinbildenden Oberschule gibt es die Möglichkeit, im Rahmen<br />

einer beruflichen Ausbildung die Bildungspflicht zu erfüllen (WEGWEISER 2005, 11). Dies ist<br />

entweder als Lehrling im Rahmen des dualen Systems möglich oder in einer Vollzeitschule. Im<br />

ersten Fall ist das Verfahren ähnlich wie in Deutschland. Die Lehrlinge müssen mindestens 15<br />

Jahre alt sein. Die Ausbildung erfolgt zu ca. 80 Prozent im Betrieb und zu ca. 20 Prozent in<br />

der Berufsschule. Letzteres kann in Form eines neun- bis elfwöchigen Blockunterrichts oder<br />

an einem Tag in der Woche geschehen (ebd., 166f.). Der Schwerpunkt dieses<br />

Ausbildungssystems liegt auf der praktischen Tätigkeit und bietet sich daher für Jugendliche<br />

an, die dort ihre Stärke haben. Im Gegensatz dazu ist die Ausbildung im Rahmen einer<br />

Vollzeitschule stärker theoretisch orientiert. Da<strong>bei</strong> geht es neben der Vermittlung der für den<br />

jeweiligen Beruf nötigen Fachkenntnisse auch um den Erwerb einer breiten Allgemeinbildung<br />

(ebd., 41ff.). Für diese Art der Ausbildung gibt es zwei Schultypen. Die Fachschulen (z.B. für<br />

Hauswirtschaft, Hotel) dauern zwei bis vier Jahre. Nach dem Abschluss ist entweder der<br />

Einstieg in den Beruf oder eine Spezialisierung bzw. Weiterbildung möglich. Der Besuch der<br />

fünfjährigen Fachoberschulen hingegen berechtigt nach dem erfolgreichen Bestehen zum<br />

Studium an einer Universität. Sie sind daher den allgemeinbildenden Oberschulen<br />

vergleichbar, jedoch mit berufsspezifischen Inhalten, z.B. Landwirtschaft (ebd.).<br />

Insgesamt stellt sich das System der Berufsausbildung in Südtirol wie auch in Italien<br />

kompliziert dar. Durch die aktuellen Reformen der <strong>gesamte</strong>n Schulstruktur ist teilweise noch<br />

nicht sicher, wie sich die berufliche Ausbildung in den nächsten Jahren entwickeln wird. So ist<br />

noch offen, wie der genaue Weg von der Berufsschule über eine Oberschule hin zur<br />

Universität gestaltet wird, welche Anforderungen nötig sind und wie die Übergänge gelingen<br />

können (ebd. 10).<br />

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33<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

3 Theoretische Grundlagen der Integration<br />

3.1 Internationale Diskussion<br />

Auch wenn Italien eines der ersten Länder war, welches die Integration einführte und die<br />

Umsetzung daher recht weit fortgeschritten ist, so stellt der gemeinsame Unterricht auf<br />

internationaler Ebene mittlerweile keine Einzelerscheinung mehr da. Die Tendenz geht<br />

sowohl in Europa als auch weltweit immer mehr hin zur Integration (MEIJER/ SORIANO/<br />

WATKINS 2003, 9; PREUSS-LAUSITZ 1999, 45). Die Gründe für dieses Umdenken liegen in<br />

verschiedenen Bereichen. Drei wichtige Punkte sind nach PREUSS-LAUSITZ (1999, 48ff.):<br />

1) Die Entstehung einer pluralistischen Gesellschaft, <strong>bei</strong> der die Verschiedenheit aller<br />

akzeptiert und wichtig ist.<br />

2) In der Erziehung steht für die Eltern besonders die Selbständigkeit der Kinder im<br />

Vordergrund, nicht mehr das Befolgen von Anweisungen.<br />

3) Schule setzt nicht mehr allein auf die Vermittlung von Wissen, sondern ebenso auf<br />

soziales Lernen. Diese Schule muss sich gleichzeitig aber verstärkt einer Kontrolle<br />

ihrer Effektivität unterziehen.<br />

Die sich immer stärker durchsetzende Integration hat zur Folge, dass sich auch die<br />

Wissenschaft vermehrt damit auseinandersetzt. Die Grundlagen der Theorie zum<br />

gemeinsamen Unterricht soll im Folgenden dargestellt werden, um die Situation in Südtirol<br />

anhand der aktuellen internationalen Diskussion einordnen zu können.<br />

3.1.1 Behinderung aus Sicht der Weltgesundheitsorganisation<br />

Mit der Zunahme des gemeinsamen Unterrichts einher geht eine veränderte Sichtweise von<br />

Behinderung. Während früher vor allem die Schädigung und die damit verbundenen Defizite<br />

im Mittelpunkt standen, geht der Blick nun stärker hin auf die Kompetenzen der Kinder oder<br />

Jugendlichen. Behinderung wird außerdem nicht mehr als eindimensionales Phänomen<br />

gesehen, dessen Ursache im Individuum liegt. Statt dessen wird das Wechselspiel zwischen<br />

dem Menschen und seiner Umwelt betont. Die Weltgesundheitsorganisation hat mit der<br />

‚Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit’ (ICF)<br />

diese Sichtweise von Behinderung aufgegriffen und versucht, international zu<br />

vereinheitlichen.. Anhand dieser Klassifikation soll die aktuelle weltweite Diskussion zum<br />

Konzept der ‚Behinderung’ genauer dargestellt werden. Zwar ist die ICF vor allem ein<br />

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34<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

medizinisches Instrument, <strong>bei</strong> deren Erstellung kaum Sonderpädagogen beteiligt waren,<br />

dennoch entspricht die dort vertretene Sichtweise von Behinderung in weiten Teilen der<br />

aktuellen sonderpädagogischen Fachdiskussion (MEYER 2004, 77). In dieser Klassifikation<br />

(ICF 2004, 22) wird Behinderung definiert,<br />

„als das Ergebnis oder die Folge einer komplexen Beziehung zwischen dem<br />

Gesundheitsproblem eines Menschen und seinen personbezogenen Faktoren einerseits<br />

und den externen Faktoren, welche die Umstände repräsentieren, unter denen Individuen<br />

leben, andererseits“.<br />

Die Ursache für eine Behinderung liegt also nicht allein in der Person oder deren körperlichen<br />

Zustand, sondern wird ebenso von Umweltfaktoren beeinflusst. Beide Faktoren müssen<br />

gemeinsam betrachtet werden. Daher können über die ICF nicht nur die<br />

Personenkomponenten beschrieben und kategorisiert werden, sondern ebenso die<br />

Umwelteinflüsse (MEYER 2004, 16). Mit dieser Sichtweise von Behinderung lenkt die ICF den<br />

Fokus weg vom einzelnen Menschen hin zur <strong>gesamte</strong>n Situation. Die wechselseitige<br />

Einflussnahme zwischen Person und Umwelt kann auf eine Behinderung positiv wie auch<br />

negativ wirken. Die Umwelt kann sowohl eine Ressource als auch ein Hindernis darstellen.<br />

Das Einbeziehen der externen Faktoren kann daher helfen, zusätzliche Unterstützung zu<br />

gewinnen oder vorhandene Barrieren abzubauen. Die starke Ver<strong>net</strong>zung von Mensch und<br />

Umwelt wird in der ICF (2004, 23) in einer Grafik dargestellt.<br />

Abbildung 6: Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt<br />

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35<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Die wesentlichen Begriffe dazu sind folgendermaßen definiert (16; Hervorhebung im<br />

Original):<br />

„Körperfunktionen sind die physiologischen Funktionen von Körpersystemen<br />

(einschließlich psychologische Funktionen).<br />

Körperstrukturen sind anatomische Teile des Körpers, wie Organe, Gliedmaßen und ihre<br />

Bestandteile.<br />

Schädigungen sind Beeinträchtigungen einer Körperfunktion oder -struktur wie z.B. eine<br />

wesentliche Abweichung oder ein Verlust.<br />

Eine Aktivität bezeich<strong>net</strong> die Durchführung einer Aufgabe oder Handlung (Aktion)<br />

durch einen Menschen.<br />

Partizipation [Teilhabe] ist das Einbezogensein in eine Lebenssituation.“<br />

Eine Behinderung kann sowohl aus einer Schädigung der Körperfunktionen, als auch aus<br />

einer Beeinträchtigung der Aktivität oder Teilhabe resultieren. Daher steht Behinderung als<br />

Oberbegriff für Beeinträchtigungen in diesen drei Bereichen. Bei einem blinden Menschen<br />

liegt zum Beispiel eine Schädigung der Körperfunktion bzw. -struktur vor. Durch geeig<strong>net</strong>e<br />

Maßnahmen ist es dennoch möglich, dass er aktiv ist und am gesellschaftlichen Leben<br />

teilnimmt. Auf diese Weise kann eine Behinderung vermieden werden. Umgekehrt muss <strong>bei</strong><br />

einem Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten keine Schädigung der Körperfunktion vorliegen.<br />

Wenn er aber in einer Sonderschule unterrichtet wird, so stellt dies eine Beeinträchtigung<br />

seiner Aktivität und der Partizipation dar. Der andere Schulort erschwert zum Beispiel das<br />

Entstehen von Freundschaften (PREUSS-LAUSITZ 1999, 51). Daher kann ohne körperliche<br />

Schädigung eine Behinderung vorliegen. Die Ursache für diese liegt dann nicht im<br />

Individuum, sondern in den Rahmenbedingungen (Gesetze), die es dem Schüler nicht<br />

ermöglichen, die gleiche Schule zu besuchen wie alle anderen.<br />

Insgesamt kann man feststellen, dass Behinderung in der ICF als mehrdimensionales Konzept<br />

gesehen wird, <strong>bei</strong> dem der Mensch und seine Umwelt in die Beschreibung einbezogen werden.<br />

Es geht nicht allein um die Feststellung von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen,<br />

sondern ebenso um die Möglichkeit, als Person handelnd aktiv zu werden und am<br />

gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Im Vordergrund stehen nicht die Defizite oder<br />

ungünstigen Bedingungen. Die ICF setzt viel mehr auf eine „Kompetenzorientierung“<br />

(MEYER 2004, 61), <strong>bei</strong> der es um die Fähigkeiten der Personen und die materiellen sowie<br />

sozialen Ressourcen der Situation geht. Daher wird Behinderung nicht als etwas statisches,<br />

unveränderliches gesehen. Sowohl <strong>bei</strong> der Person als auch im Bereich der Umwelt sind<br />

Veränderungen möglich, die weitere Aktivitäten zulassen bzw. verhindern sowie die<br />

Möglichkeiten der Partizipation verändern.<br />

„Demnach gilt es zu fragen, wie der Mensch mit einer Schädigung sein Leben<br />

möglichst aktiv und selbstbestimmt gestalten kann (Aktivität) und wie seine Teilhabe<br />

am gesellschaftlichen Leben gelingen könnte (Partizipation).“ (HEIMLICH 2003, 134)<br />

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36<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

3.1.2 Formen der Sonderpädagogischen Förderung<br />

In immer mehr Ländern lernen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam, aber die Art<br />

und Weise, wie dies jeweils geschieht, unterscheidet sich sehr stark. Teilweise sind die Schüler<br />

mit Behinderung nur einzelne Stunden in der Klasse, anderswo wiederum die <strong>gesamte</strong> Zeit,<br />

mit oder ohne zusätzliche Lehrkraft. Manchmal gilt die Integration auch nicht für alle Schüler<br />

und Sonderschulen bestehen weiter. Um in diesem breiten Spektrum einen Überblick zu<br />

ermöglichen, wurden die unterschiedlichen Formen eingeteilt. Da<strong>bei</strong> gibt es je nach Autor<br />

mehr oder weniger Kategorien sonderpädagogischer Förderung. Selbst eine sehr detaillierte<br />

Übersicht wie die von SANDER vorgelegte Unterscheidung von 13 Varianten zwischen totaler<br />

Separierung in Heimschulen und Regelklasse ohne Sonderpädagogen (1996, 176), kann jedoch<br />

nicht alle in der Realität existierenden Möglichkeiten aufführen. Denn gerade die Integration<br />

erfordert individuelle Lösungen, die sich an den Bedürfnissen des Kindes und den<br />

Möglichkeiten der Umwelt orientieren.<br />

MEIJER, SORIANO und WATKINS teilen alle Länder bezüglich ihrer sonderpädagogischen<br />

Förderung in drei Kategorien ein (2003, 9f.).<br />

1) „one-track approach:“<br />

Hier werden fast alle Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der allgemeinen<br />

Schule unterrichtet. Länder, die nach diesem Ansatz verfahren, sind Italien, Griechenland,<br />

Spanien, Portugal, Schweden, Island, Norwegen und Zypern.<br />

2) „multi-track approach“<br />

Die Bandbreite der sonderpädagogischen Förderung erstreckt sich von Integration bis<br />

Separation in einem breiten Spektrum. Dies ist der Fall in Dänemark, Frankreich, Irland,<br />

Luxemburg, Österreich, Finnland, Großbritannien, Lettland, Liechtenstein, Tschechische<br />

Republik, Estland, Litauen, Polen, Slowakei und Slowenien .<br />

3) “two-track approach”<br />

Sonderpädagogische Förderung ist hier hauptsächlich die Aufgabe von Sonderschulen oder<br />

Sonderklassen. Der Unterricht folgt nicht dem Lehrplan der allgemeinen Schule. Länder dieser<br />

Form sind selten. Zu diesen zählen noch die Schweiz, Belgien, Deutschland und die<br />

Niederlande.<br />

Zwar kann man von Italien – und somit auch Südtirol – sagen, dass hier das one-track-Modell<br />

verfolgt wird, allerdings ist innerhalb dieser Kategorie eine weitere Differenzierung nötig.<br />

Allein die Aussage, dass Kinder mit einer Behinderung in der allgemeinen Schule unterrichtet<br />

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37<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

werden, sagt wenig über die genauen Umstände aus. HEIMLICH (2004, 61ff.) differenziert<br />

daher innerhalb der integrativen Schulsysteme nochmals sechs Stufen.<br />

1) Sonderpädagogische Diagnose- und Förderklassen (DFK)<br />

In sonderpädagogischen Diagnose- und Förderklassen werden Kinder mit einer Behinderung<br />

unterrichtet, die am Beginn der Schulzeit stehen. Die Einrichtung einer DFK ist ebenfalls an<br />

einer Grundschule möglich. Das Ziel der DFK ist die Rückführung der Kinder mit<br />

Behinderung an eine allgemeine Schule. Um dies zu erreichen, findet eine intensive Förderung<br />

auf der Basis einer prozessbegleitenden Diagnostik statt.<br />

2) Kooperationsklassen<br />

Wie auch in den DFKs finden sich in den Kooperationsklassen nur Schüler mit Behinderung.<br />

Diese werden an der allgemeinen Schule in eigenen Klassen unterrichtet. Der Vorteil dieser<br />

Form gegenüber der Sonderschule ist zum einen der geringere Fahrtweg und zum anderen die<br />

Möglichkeit der sozialen Begegnung von Schülern mit und ohne Behinderung. Dies kann in<br />

Projekten genauso geschehen wie im gemeinsamen Unterricht einzelner Fächer. Entscheidend<br />

hier<strong>bei</strong> ist weniger die „Zahl und Dauer der Kontakte zwischen Menschen mit und ohne<br />

Behinderung [...] sondern vielmehr die Qualität“. (ebd. 63, Auslassung C.K.)<br />

3) Integrationsklassen<br />

Während <strong>bei</strong> den Kooperationsklassen der gemeinsame Unterricht auf einzelne Fächer oder<br />

Angebote beschränkt ist, sind in Integrationsklassen Kinder mit Behinderung die ganze Zeit in<br />

der allgemeinen Klasse. Damit verbunden ist häufig eine Reduzierung der Klassenfrequenz.<br />

Den Unterricht übernehmen zwei Lehrkräfte über die <strong>gesamte</strong> Dauer gemeinsam, wo<strong>bei</strong> eine<br />

von ihnen über eine sonderpädagogische Ausbildung verfügt. Die Verschiedenheit der Schüler<br />

bedingt vielfältige, meist offene Unterrichtsformen.<br />

4) Integrative Regelklassen<br />

Zwar gibt es in integrativen Regelklassen ebenfalls noch zwei Lehrer, jedoch ist der<br />

Sonderpädagoge nicht mehr mit vollem Stundenumfang in der Klasse. Die Anzahl der Schüler<br />

ist im Gegensatz zu Integrationsklassen nicht reduziert. Dafür werden hier auch nur einzelne<br />

Kinder mit Behinderung aufgenommen, was den wohnortnahen Schulbesuch ermöglicht.<br />

5) Regelklassen mit heil- bzw. sonderpädagogischer Unterstützung<br />

Im Vergleich zu den integrativen Regelklassen wird in diesem Falle die Stundenzahl des<br />

Sonderpädagogen in der Klasse kontinuierlich reduziert.<br />

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38<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

6) Regelklassen ohne heil- bzw. sonderpädagogischer Unterstützung<br />

Den letzte Schritt in der Reduzierung der besonderen Rahmenbedingungen für die Integration<br />

stellt diese Form dar, <strong>bei</strong> der kein Sonderpädagoge mehr anwesend ist. In diesen Klassen<br />

lernen Schüler mit und ohne Behinderung, ohne dass es eine zusätzliche Förderung durch eine<br />

zweite Lehrkraft gibt.<br />

Wenn man diese Formen in ein Koordinatensystem mit den Achsen ‚sonderpädagogische<br />

Förderung’ und ‚soziale Begegnung’ einträgt, ergibt sich als Überblick folgendes Schema von<br />

HEIMLICH (2004, 66):<br />

Abbildung 7: Organisationsformen sonderpädagogischer Förderung in der allgemeinen Schule<br />

Die Einteilung des Südtiroler Schulsystems in eine diese Kategorien ist schwierig, da die<br />

Situation von Schule zu Schule und von Klasse zu Klasse anders ist. In einer Grundschule, in<br />

der ich ein Praktikum absolvierte, waren zwei Kinder mit leichter Behinderung. Da die Schule<br />

jedoch sehr klein war, gab es keine Integrationslehrerin. Stattdessen kümmerte sich eine<br />

Lehrerin im Rahmen des normalen Teamunterrichts besonders um diese <strong>bei</strong>den Kinder. In<br />

einer anderen Klasse hingegen war eine ausgebildete Integrationslehrerin zehn Stunden in der<br />

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39<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Woche zur Förderung anwesend. Eine ständige Doppelbesetzung ist in keiner Klasse gegeben.<br />

Daher finden sich an den Schulen in Südtirol die Formen 4), 5) und 6) in unterschiedlicher<br />

Ausprägung.<br />

3.1.3 Von der Integration zur Inklusion<br />

Perspektivenwechsel in der wissenschaftlichen Diskussion zeichnen sich häufig durch neue<br />

Begriffe oder Veränderungen in der Bedeutung bestehender Begriffe aus. Ähnliches ist auch<br />

für die Diskussion um den gemeinsamen Unterricht festzustellen. Über Jahrzehnte hinweg<br />

war der Begriff ‚Integration’ der einzige, der in diesem Zusammenhang verwendet wurde. In<br />

den letzten Jahren aber wird zunehmend von ‚Inklusion’ gesprochen. Wie neu dieser Begriff<br />

ist, zeigt sich unter anderem daran, dass im „Wörterbuch Heilpädagogik“ von<br />

BUNDSCHUH/HEIMLICH/KRAWITZ aus dem Jahre 2002 dieses Wort noch gar nicht auftaucht.<br />

Zwar wurde der Begriff der ‚inclusive education’ schon durch die UNESCO-Konferenz in<br />

Salamanca 1994 geprägt, aber durchgesetzt hat er sich damit noch nicht. Am Ende dieser<br />

Tagung wurde eine Erklärung verabschiedet, die auch „die Inklusions-Charta“ genannt wird.<br />

(KARAGIANNIS et al 1996, 13; zit. nach SANDER 2003, 314). In der deutschen Übersetzung<br />

wird jedoch weiterhin der Begriff ‚Integration’ verwendet. Auch in anderen Fällen wurde <strong>bei</strong><br />

der Übersetzung des englischen Wortes ‚inclusion’ oder ‚inclusive’ in verschiedene Sprachen<br />

auf den Begriff ‚Integration’ oder ‚integrativ’ zurückgegriffen bzw. <strong>bei</strong>des parallel verwendet<br />

(SANDER 2003, 314f./321). ‚Inklusion’ wurde somit zwar eingeführt, aber noch nicht<br />

verbindlich und einheitlich verwendet. Die Übersetzungsproblematik zeigt außerdem, dass die<br />

Unterscheidung der <strong>bei</strong>den Ausdrücke nicht immer klar ist und somit auch nicht das<br />

dahinterliegende Konzept. Auf semantischer Ebene ist es noch relativ leicht, den Gegensatz<br />

zwischen ‚Integration’ und ‚Inklusion’ darzustellen (REISER 2003, 305).<br />

- „integrare (lat.): wiederherstellen; Integratio (lat.) Wiederherstellung<br />

- includere (lat.): einschließen, einengen; Inclusio (lat.) Einschluss“<br />

Demnach bedeutet Integration die Eingliederung <strong>bei</strong> vorheriger Trennung, während Inklusion<br />

von Anfang an eine Separation ausschließt. Beide haben aber als Ziel und Aufgabe den<br />

gemeinsamen Unterricht aller Schüler. Daher sieht REISER im Begriff ‚Inklusion’ auch keine<br />

Erweiterung des Integrationskonzeptes auf theoretischer Ebene (2003, 308). Lediglich die<br />

derzeitige Praxis der Integration, <strong>bei</strong> der der Schüler mit Behinderung in einer besonderen<br />

Rolle im Mittelpunkt steht, wird hinterfragt und erhält eine neue Perspektive. Die gemeinsame<br />

Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung stellt sich derzeit oftmals so dar, dass sie<br />

im Endeffekt wiederum eine Ausgrenzung ist, eine „integrierte Selektion“ (REISER 2003, 307).<br />

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40<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Schüler mit Behinderung werden zwar in die gleiche Klasse aufgenommen wie ihre Mitschüler,<br />

aber die Verantwortung für ihre Förderung liegt vor allem <strong>bei</strong> Sonderpädagogen, z.B. vom<br />

Mobilen Sonderpädagogischen Dienst. Dieser nimmt dazu teilweise das Kind aus dem<br />

Klassenverband heraus. Auf diese Weise geschieht trotz der formellen Integration eine<br />

Etikettierung der Schüler mit Behinderung. Die Kompetenzen der Sonderpädagogen sollten<br />

deswegen nicht primär für den einzelnen Schüler eingesetzt werden. Vielmehr geht es darum,<br />

die <strong>gesamte</strong> Schule und alle Lehrer zu unterstützen, den besonderen Bedürfnissen von<br />

Kindern mit Behinderung gerecht zu werden. In einer inklusiven Schule sind<br />

Sonderpädagogen dann nicht mehr für ‚ihre Schüler’ zuständig, sondern stellen eine besondere<br />

Ressource dar, die allen Lehrkräften und somit allen Kindern zur Verfügung steht (ebd.,<br />

307ff.; SANDER 2003, 316).<br />

SANDER stellt ebenfalls die Inklusion als Weiterentwicklung der praktischen Integration dar.<br />

Er unterscheidet in der Entwicklung des gemeinsamen Unterrichts insgesamt fünf Phasen:<br />

„Exklusion, Segregation, Integration, Inklusion, Vielfalt als ‚Normalfall’“ (2003, 317;<br />

Hervorhebung im Original). Der dritte und vierte Schritt werden von ihm folgendermaßen<br />

charakterisiert (ebd.):<br />

3. „Integration: Behinderte Kinder könnten mit sonderpädagogischer Unterstützung<br />

Regelschulen besuchen.<br />

4. Inklusion: Alle behinderten Kinder besuchen wie alle anderen Kinder Regelschulen,<br />

die die Heterogenität der Schüler und Schülerinnen schätzen und im Unterricht<br />

fruchtbar machen.“<br />

Eine inklusive Schule bezieht sich somit nicht mehr allein auf die besonderen Bedürfnisse von<br />

Kindern mit Behinderung, sondern auf die individuellen Anforderungen jedes Kindes. Alle<br />

Pädagogen haben die Verantwortung, diesen gerecht zu werden. Die Förderung von Kindern<br />

mit Behinderung liegt dann nicht mehr allein <strong>bei</strong> den Sonderpädagogen. Sie muss als Aufgabe<br />

aller Beteiligten gesehen werden, um so die Segregation in der Integration zu verhindern.<br />

Wenn man Inklusion wie SANDER als „optimierte und erweiterte Integration“ (2003, 319)<br />

sowie als Fortführung dieser sieht, dann ergibt sich ein weiterer Unterschied. Während es<br />

durchaus möglich ist, dass neben einzelnen integrativen Schulen auch weiterhin Sonderschulen<br />

bestehen, impliziert der Gedanke einer inklusiven Schule die Auflösung jeglicher<br />

Sondereinrichtungen (ebd. 318). Integration kennt Separierung als Alternative, Inklusion<br />

schließt dies aus. Behinderung ist dann „eine normale Variante menschlichen Daseins, die<br />

Vielfalt der Schülerschaft nicht nur ein belastendes, sondern auch ein lernförderndes Faktum“<br />

(BÜRLI 2004, 44).<br />

Da eine inklusive Schule die besonderen Bedürfnisse aller Schüler und die Heterogenität der<br />

Lerngruppe akzeptiert und nutzt, sind damit weitere Implikationen verbunden. Eine<br />

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41<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Unterscheidung in behindert/nicht-behindert ist nicht mehr möglich bzw. sinnvoll. Ebenso<br />

wenig wie die Einteilung in verschiedene Kategorien von Behinderung, wie lern-, geistig oder<br />

sinnesbehindert. Außerdem bezieht die inklusive Schule nicht nur Kinder mit Behinderung<br />

ein, sondern ebenso Schüler, die besondere Bedürfnisse aufgrund ihrer Lebenslage, Herkunft<br />

oder ähnliches haben, wie z.B. <strong>bei</strong> Migrantenkindern oder Hochbegabten (SANDER 2003,<br />

319f.). Diese Sichtweise wird auch in der Salamanca-Erklärung der UNESCO bestätigt, die<br />

fordert, dass die inklusive Schule<br />

„behinderte und begabte Kinder einschließt, Kinder von entlegenen oder nomadischen<br />

Völkern, von sprachlichen, kulturellen oder ethnischen Minoritäten sowie Kinder von<br />

anders benachteiligten Randgruppen oder –gebieten“ (SALAMANCA-ERKLÄRUNG 1996,<br />

14; zit. nach SANDER 2003, 319).<br />

Diesen Gedanken, dass eine inklusive Schule sich nicht nur auf Kinder mit Behinderung<br />

bezieht, weitet HEIMLICH noch aus. Nach seiner Argumentation ist unsere Gesellschaft<br />

dadurch gekennzeich<strong>net</strong>, dass jeder Mensch „ständig in einem Spannungsfeld von<br />

Einbeziehung (Inklusion) und Ausschluss (Exklusion) [steht]“ (HEIMLICH 2003, 145). Die Frage<br />

der Ausgrenzung betrifft somit nicht mehr allein Menschen mit einer Behinderung, sondern<br />

jeden Menschen einer Gesellschaft, der aufgrund einer Beeinträchtigung der Körperfunktion<br />

bzw. -struktur, der Aktivität oder Teilhabe (vgl. 3.1.1 Behinderung aus Sicht der<br />

Weltgesundheitsorganisation) nicht in vollem Umfang in die Gemeinschaft einbezogen wird.<br />

Diese Gefahr stellt sich nach HEIMLICH für jeden Menschen aufgrund der derzeitigen<br />

Gesellschaftssituation.<br />

Allerdings wird die Ansicht, dass Inklusion eine Weiterführung und Verbesserung der<br />

Integration ist, nicht von allen Wissenschaftlern vertreten. Im englischen Sprachraum ist mit<br />

‚inclusion’ nicht immer ein vollständiger und dauerhafter gemeinsamer Unterricht gemeint. In<br />

den USA hat sich eine Bewegung der ‚responsible inclusion’, der ‚verantwortlichen Inklusion’<br />

entwickelt, die „ein Kontinuum integrativer Fördermöglichkeiten enthält“ (HEIMLICH 2003,<br />

144).<br />

Wenn man allerdings, dem Gedanken SANDERS folgend, die Inklusion als letzten Schritt in der<br />

Entwicklung des gemeinsamen Unterrichts sieht, so gibt es Merkmale zur Unterscheidung der<br />

<strong>bei</strong>den Formen. HINZ hat dies in einer Übersicht zusammengestellt, wo<strong>bei</strong> in der folgenden<br />

Tabelle davon nur die wesentlichsten Punkte aufgeführt sind.<br />

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42<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Praxis der Integration<br />

Praxis der Inklusion<br />

• Eingliederung behinderter Kinder in die • Leben und Lernen aller Kinder in der<br />

allgemeine Schule<br />

allgemeinen Schule<br />

• Zwei-Gruppen-Theorie (behindert/ • Theorie einer pädagogischen<br />

nichtbehindert)<br />

ununterteilbaren heterogenen Gruppe<br />

• Individuumszentrierter Ansatz<br />

• Systemischer Ansatz<br />

• Ressourcen für Kinder mit besonderem • Ressourcen für ganze Systeme (Klasse,<br />

Bedarf<br />

Schule)<br />

• Spezielle Förderung für Kinder mit • Gemeinsames und individuelles Lernen für<br />

Behinderung<br />

alle<br />

• Individuelle Curricula für einzelne • Ein individualisiertes Curriculum für alle<br />

• SonderpädagogInnen als Unterstützung für • SonderpädagogInnen als Unterstützung für<br />

Kinder mit Behinderung<br />

heterogene Klassen und KollegInnen<br />

• Kombination von Schul- und<br />

• Synthese von Sonder- und Schulpädagogik<br />

Sonderpädagogik<br />

(HINZ 2003, 331)<br />

Tabelle 7: Integration und Inklusion gegenübergestellt<br />

Die inklusive Schule als Ort des gemeinsamen Lernens, an dem jedes Kind mit seinen<br />

individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen willkommen ist, fordert nicht nur im<br />

organisatorischen Bereich ein Umdenken (Transport, Barrieren), sondern vor allem in der<br />

Pädagogik und Didaktik. Die drei wichtigsten Erwartungen an eine Schule für alle sind nach<br />

SANDER (2003, 322):<br />

- Teamunterricht, wo<strong>bei</strong> <strong>bei</strong>de Lehrer für alle Schüler verantwortlich sind<br />

- Individueller Lehrplan ist für jedes Kind möglich<br />

- Material und Personal steht allgemein und prinzipiell zur Verfügung, um<br />

Etikettierung zu vermeiden<br />

Diese Forderungen werden von der Schule in Südtirol zumindest hinsichtlich der rechtlichen<br />

Grundlagen erfüllt. Neben dem Regellehrern sind die Integrationslehrer stundenweise in der<br />

Klasse kooperativ tätig. Da<strong>bei</strong> soll ihre Kompetenz nicht allein dem Schüler mit Behinderung<br />

zu Gute kommen, sondern für alle von Nutzen sein. Die bereits beschriebenen<br />

‚Personenbezogenen Lehrpläne’, die im Rahmen der aktuellen Schulreform eingeführt wurden,<br />

bieten die Möglichkeit, für jeden Schüler ein eigenes Curriculum zu erstellen. Nach den<br />

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43<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Vorgaben SANDERS kann die Schule in Südtirol in Bezug auf den rechtlichen Rahmen somit<br />

als inklusiv bezeich<strong>net</strong> werden, da sie die drei wichtigsten Erwartungen erfüllt. Allerdings sieht<br />

die Praxis noch anders aus. Denn „der Geist der Gesetze [übertrifft] <strong>bei</strong> weitem deren<br />

praktische Anwendung“ (LUNETTA 1987, 179; Ergänzung C.K.). Die vielfältigen<br />

Möglichkeiten, die sich durch die rechtliche Situation bieten, werden in den Schulen nicht<br />

immer genutzt. Daher kann man den Unterricht in der Praxis häufig noch nicht als inklusiv<br />

bezeichnen, obwohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür vorliegen würden.<br />

3.1.4 Integrative Schule, integrativer Unterricht<br />

Da in einer Klasse, in der Schüler mit und ohne Behinderung sind, die homogene Lerngruppe<br />

endgültig aufgelöst ist, gilt es hier Unterrichtsformen einzusetzen, die Raum für individuelles<br />

Lernen bieten. Ein Frontalunterricht, <strong>bei</strong> dem alle Schüler zur gleichen Zeit am gleichen Ort<br />

mit den gleichen Mitteln das Gleiche lernen ist nicht mehr möglich. Daher bieten sich in<br />

integrativen Schulen vor allem der offene Unterricht und das Lernen an Projekten an<br />

(HEIMLICH 2003, 51), da hier jedem Schüler die Möglichkeit gegeben wird, entsprechend<br />

seiner Möglichkeiten und Kompetenzen zu lernen und sich einzubringen.<br />

Prinzipien für den integrativen Unterricht werden von verschiedenen Autoren aufgeführt und<br />

orientieren sich häufig an den Grundlagen der <strong>bei</strong>den oben genannten Unterrichtsformen.<br />

Beispielhaft lassen sich hier die Aspekte von KRAWITZ aufführen. Dieser nennt 12 Aspekte,<br />

die für das gemeinsame Lernen grundlegend sind (1999, 104ff.).<br />

Unterschiedliche Vorraussetzungen, aber gemeinsamer Lerngegenstand<br />

Im gemeinsamen Unterricht bringen die Kinder unterschiedliche Kompetenzen und<br />

Fähigkeiten mit. Dennoch sollten alle gemeinsam – entsprechend der individuellen<br />

Möglichkeiten – an einem Gegenstand gemeinsam lernen<br />

Differenzierung und Individualisierung<br />

Unterschiedliche Vorraussetzungen erfordern differenzierte Methoden, Aufgaben, Materialien,<br />

Ressourcen, Zeitanforderungen, Medien<br />

Gleicher Lerngegenstand, unterschiedliches Ziel<br />

Zwar sollen die Kinder am selben Inhalt ar<strong>bei</strong>ten, das bedeutet aber nicht, dass auch alle am<br />

Ende das Gleiche erreicht haben<br />

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44<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Kooperation der Lehrer<br />

Wenn zwei Pädagogen in der Klasse sind, so erfordert das eine gute Absprache untereinander,<br />

sowohl <strong>bei</strong> der Vorbereitung, als auch <strong>bei</strong> der Durchführung. Die Lehrkraft mit<br />

sonderpädagogischer Qualifikation sollte mit ihren Kompetenzen allen Schülern zur<br />

Verfügung stehen<br />

Berücksichtigung von Schülerinteressen<br />

Nicht allein der Lehrplan darf die Inhalte des Unterrichts vorgeben, ebenso müssen die<br />

Interessen der Schüler berücksichtigt werden. Dadurch wird auch deren Motivation gesteigert<br />

Lebensweltorientierung<br />

Der Lehrer sollte sich jedoch nicht allein auf die Interessen der Kinder konzentrieren, sondern<br />

muss ebenso deren Lebensumfeld im Blick haben und dementsprechende Inhalte einbringen<br />

Sinnhaftes Lernen<br />

Im gemeinsamen Unterricht ist es besonders wichtig, dass die zu lernenden Inhalte einen Sinn<br />

erhalten. Den Schülern muss der Zweck des zu Lernenden klar sein, sie müssen dessen<br />

Bedeutung erfahren. Dies geschieht auch durch die Berücksichtigung der <strong>bei</strong>den<br />

letztgenannten Prinzipien.<br />

Fächerübergreifender Unterricht<br />

Um den Lerngegenstand in einen größeren Zusammenhang einzuordnen, ist es nötig, ihn aus<br />

mehreren Fachperspektiven zu betrachten<br />

Offener Ausgang<br />

Lernen ist nicht vollständig planbar. Daher kann im Laufe des Lernprozesses dieser eine<br />

ungeplante Wende nehmen. Der Lehrer muss flexibel sein und diese aufgreifen können.<br />

Selbsttätigkeit<br />

Die Schüler müssen in den Lernprozess aktiv eingebunden werden, da nur sie selbst ihr<br />

Lernen steuern können. Der Lehrer gibt Anregungen von außen, die die Schüler aufgreifen<br />

können, oder eben auch nicht.<br />

Aktives Forschen<br />

Da <strong>bei</strong>m gemeinsamen Lernen die Fragen und Interessen der Kinder das Lernen lenken,<br />

müssen diese auch die Antworten auf ihre Fragen selbst finden und erforschen.<br />

Lernen im Dialog<br />

Auch wenn Lernen ein individueller Prozess ist, findet es doch in einer Gruppe statt. Daher<br />

kommt der Interaktion und Kommunikation untereinander eine große Bedeutung zu<br />

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45<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Diese Prinzipien des gemeinsamen Unterrichts sind Forderungen, wie sie überwiegend für<br />

jeden offenen Unterricht gelten. Das Besondere des integrativen Unterrichts ist hier, wie auch<br />

zum Beispiel <strong>bei</strong> den an den Projektunterricht angelehnten Prinzipien von HEIMLICH (2003,<br />

96), nicht deutlich. Zum einen ist dies dadurch begründet, dass es bisher nur Ansätze für die<br />

Didaktik eines gemeinsamen Unterrichts gibt und insgesamt ein großer Forschungsbedarf in<br />

diesem Bereich besteht (ebd. 102). Zum anderen stellt sich aber durchaus auch die Frage, ob<br />

ein integrativer Unterricht besondere Prinzipien benötigt. Wenn man davon ausgeht, dass<br />

zumindest <strong>bei</strong> der Inklusion die Grenze zwischen behindert und nicht-behindert<br />

verschwindet, so gilt dies dann auch für die Unterscheidung einer allgemeinen und einer<br />

besonderen Didaktik.<br />

Eine Schwierigkeit stellt im Unterricht – integrativ oder nicht – oftmals die Frage der<br />

Bewertung dar. Die Verschiedenheit der Schüler <strong>bei</strong>m gemeinsamen Lernen erschwert es,<br />

allgemein verbindliche Lernziele festzulegen und deren Erreichen einheitlich zu bewerten. Die<br />

Orientierung an den Kompetenzen des Schülers <strong>bei</strong> der Erstellung der Lernziele macht es<br />

nötig, sich auch <strong>bei</strong> der Beurteilung danach zu richten. Allerdings ist es durchaus möglich, dass<br />

von einem Schüler mit Behinderung eine Kompetenz an einem Tag erreicht wird, an einem<br />

anderen jedoch nicht (BRUGGER-PAGGI 2003, 1). Um einordnen zu können, wie sicher eine<br />

Kompetenz von einem Schüler beherrscht wird, schlägt BRUGGER-PAGGI 9 (ebd.) einige<br />

Bewertungskriterien vor. Im Vordergrund steht da<strong>bei</strong> der Grad der Selbständigkeit, mit der<br />

ein Schüler eine Aufgabe ausführt.<br />

- Der Schüler kann die Tätigkeit machen, wenn er da<strong>bei</strong> direkt geführt wird<br />

- Wenn jemand anderes die Aufgabe vorführt, kann sie der Schüler nachmachen<br />

- Es reicht eine ausführliche mündliche Anweisung<br />

- Der Schüler benötigt nur einen kurzen Hinweis<br />

- Zur Ausführung der Aufgabe wird keine Unterstützung benötigt.<br />

Weitere Aspekte, die helfen, die Leistung des Schülers zu bewerten, sind Häufigkeit,<br />

Genauigkeit, Zeit und Transferleistung (ebd.).<br />

In einer Klasse, in der ich Praktikum gemacht habe, wurde ein Schüler unterrichtet, der aus<br />

Pakistan kam und über äußerst geringe Deutschkenntnisse verfügte. Seine Leistung anhand<br />

des allgemeinen Unterrichtsinhalts zu beurteilen, wäre unmöglich gewesen bzw. man hätte nur<br />

‚ungenügend’ eintragen können. Daher hat die Lehrerin für ihn andere Ziele angesetzt. Der<br />

9 Frau Brugger-Paggi ist die Leiterin der ‚Dienststelle für Integration und Gesundheitsberatung’ am Deutschen<br />

Schulamt in Bozen<br />

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46<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Schüler musste Vokale in einem Wort heraushören. Einmal wurde diese Aufgabe mit ihm<br />

geübt, in der nächsten Stunde wurde es dann bewertet. So hatte der Schüler die Chancen,<br />

seinen Lernfortschritt zu zeigen und eine für ihn angemessen Bewertung zu erhalten.<br />

3.1.5 Qualität sonderpädagogischer Förderung<br />

Die Qualität sonderpädagogischer <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> bewegt sich im Spannungsfeld von<br />

Wirtschaftlichkeit und Menschlichkeit (SPECK 2000, 3). Die Lebensqualität der Schüler ist das<br />

wichtigste Ziel der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>. Dieses darf aber nicht als Rechtfertigung für Verschwendung<br />

dienen. Wirtschaftliche Aspekte müssen ebenso berücksichtigt werden. Integrativer Unterricht<br />

auf qualitativ hohem Niveau heißt somit, dass die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst<br />

effektiv genutzt werden, um die Lebensqualität, und da<strong>bei</strong> vor allem die Selbständigkeit, der<br />

Schüler umfassend zu verbessern. Allerdings ist vor allem Lebensqualität und Selbständigkeit,<br />

nur schwer zu messen. Sie unterliegen vor allem einer subjektiven Einschätzung. Diese kann<br />

durch quantifizierbare Kriterien zwar zum Teil beschrieben, aber nicht vollständig erfasst<br />

werden (SPECK 2000, 5ff.). Vor allem deswegen, weil es nicht um das allgemeine oder<br />

durchschnittliche Erleben geht, sondern darum, wie jeder einzelne Schüler seine<br />

Lebensqualität empfindet und bewertet.<br />

Trotz dieser Schwierigkeiten ist es nötig, in den Bereichen, in denen es möglich ist, Daten zur<br />

Qualität der integrativen Schule zu erheben, um diese zu legitimieren und zu verbessern.<br />

Die schulischen Leistungen – bezogen auf den kognitiven Bereich – fallen in integrativen<br />

Klassen genauso gut aus, wie in Regelklassen. Kindern ohne Behinderung entsteht durch das<br />

gemeinsame Lernen in dieser Hinsicht kein Nachteil. Hingegen profitieren Schüler mit<br />

Behinderung von der Integration durch teilweise verbesserte Schulleistungen (HEIMLICH 2003,<br />

47f.; BLESS 1995, 44ff). Die kognitive Entwicklung der Schüler mit und ohne Behinderung<br />

leidet im integrativen Unterricht nicht, eher wird sie sogar besser gefördert. Wenn man nun<br />

noch den Bereich des sozialen Lernens hinzuzieht, fällt die Bilanz nach HEIMLICH (ebd. 48)<br />

eindeutig positiv für die Integration aus. Durch geeig<strong>net</strong>e Unterrichtsmethoden, <strong>bei</strong> denen die<br />

Schüler mit Behinderung in der Klasse verbleiben, findet kaum bzw. keine soziale<br />

Ausgrenzung statt. Lediglich <strong>bei</strong> Kindern mit starkem Förderbedarf im Bereich sozialeemotionale<br />

Entwicklung und <strong>bei</strong> ungünstigen Unterrichtsformen (z.B. Herausnehmen der<br />

Schüler aus dem Klassenverband) stellen sich Probleme <strong>bei</strong> der sozialen Integration ein. BLESS<br />

ergänzt darüber hinaus noch die schlechtere Selbsteinschätzung von Schüler mit dem<br />

Förderschwerpunkt Lernen in integrierten Klassen (1995, 53). Allerdings ist dies nicht nur<br />

negativ zu bewerten, denn die Einschätzung der Schüler im gemeinsamen Unterricht<br />

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47<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

entspricht eher ihren realen Möglichkeiten, während durch den Schonraum Sonderschule die<br />

Wahrnehmung der eigenen Leistung verzerrt wird.<br />

In den messbaren Bereichen steht die integrative Schule einem separierenden System nicht<br />

nach. Um diese Qualität zu halten und zu verbessern, sollte vor allem auf die soziale<br />

Integration geachtet werden, da diese durchaus noch Schwächen aufweist. Außerdem gilt es zu<br />

beachten, dass diese Aussagen nur eine prinzipielle Tendenz wiedergeben. In jeder Schule und<br />

jeder Klasse ist die Situation anders. Da Integration ein Prozess ist, ändert sich auch die<br />

Qualität der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> in Abhängigkeit von den beteiligten Personen und den<br />

Rahmenbedingungen. Eine regelmäßige Evaluation ist nötig, um diese Veränderungen<br />

festzustellen und für die weitere <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> zu nutzen.<br />

In einer Untersuchung zur Qualität der Integration in der Autonomen Provinz Bozen, die von<br />

einer interdisziplinären <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sgruppe auf Landesebene durchgeführt wurde, wurden die<br />

Beteiligten gebeten, positive und negative Aspekte der Integration zu nennen. Auf die<br />

Herausforderungen, die durch den gemeinsamen Unterricht entstehen, wird im Punkt 4.6<br />

Probleme durch mit und <strong>bei</strong> der Integration genauer eingegangen. An dieser Stelle sollen<br />

kurz die positiven Seiten aufgezeigt werden, wie sie Lehrkräfte und Eltern erleben. In der<br />

Untersuchung werden diese zu zwei Oberpunkten zusammengefasst (DEUTSCHES SCHULAMT<br />

2004b, 61f.):<br />

a) Soziales Lernen<br />

Der soziale Aspekt umfasst nicht nur die Schüler, sondern auch die Eltern und Lehrer. Durch<br />

die Integration von Kindern mit Behinderung wird der Kontakt zwischen allen Beteiligten<br />

gestärkt und die Eltern somit mehr in die Schule miteinbezogen. Die Lehrer fühlen sich<br />

„positiv gefordert“ (ebd. 60), weil ihre Aufgaben sich verändern und erweitern. Außerdem<br />

lernen sie, den Blick auf den ganzen Menschen zu richten, nicht allein auf den kognitiven<br />

Bereich. Dieser Perspektivenwechsel führt zu einer anderen Sichtweise der Schüler und des<br />

Lernens. Weitere Aspekte des sozialen Lernens, die genannt werden, sind die Förderung der<br />

Toleranz, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme und Solidarität. Dies ist nicht nur ein Vorteil für<br />

die Kinder mit einer Behinderung, die mit ihren Stärken und Schwächen in der Gruppe<br />

aufgenommen werden. Das gemeinsame Lernen stellt für Kinder ohne Behinderung eine<br />

Form der Persönlichkeitsentwicklung dar.<br />

b) Strukturelle Vorteile<br />

Wenn Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen, muss unweigerlich der bisherige<br />

Unterricht verändert werden. Dies stellt eine Bereicherung für die Lehrer dar. Sie erfahren<br />

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48<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

durch den vermehrten Austausch mit Integrationslehrern und anderen Lehrkräften <strong>bei</strong><br />

projektorientiertem Unterricht neue didaktische Anregungen und erweitern so ihr persönliches<br />

Repertoire. Eine integrative Schule wendet sich mehr offenen Lernformen zu. Daher werden<br />

ganzheitlich die Kompetenzen aller Schüler und Schülerinnen gefördert. Man nimmt Abstand<br />

von einer defizitorientierten Sichtweise. Die Differenzierung durch die offenen<br />

Unterrichtsformen kommt den schwachen wie den hoch begabten Schülern gleichermaßen zu<br />

Gute.<br />

3.2 Bedeutende Personen der italienischen Integrationsbewegung<br />

Neben den internationalen Konzepten und Theorien in der Sonderpädagogik ist auch die<br />

Diskussion in Italien selbst interessant. Die derzeitige Form der Integration hat dort eine lange<br />

Geschichte. Um die aktuelle Situation besser zu verstehen, ist es sinnvoll, einen Blick zurück<br />

zu werfen und sich mit den Konzepten wichtiger Personen am Anfang der<br />

Integrationsbewegung zu beschäftigen.<br />

3.2.1 Das Konzept von Adriano Milani COMPARETTI<br />

Einer der bedeutendsten Verfechter der Integration war von Anfang an Adriano Milani<br />

Comparetti, dessen Ideen und Ansätze nicht nur in Italien weite Verbreitung gefunden haben,<br />

sondern auch im Ausland. Er war ausgebildeter Pädiater, Neurologe und Psychiater und<br />

übernahm 1957 die Leitung einer stationären Einrichtung für Kinder mit Zerebralparese. Dies<br />

war eine für diese Zeit typische, isolierte Sondereinrichtung für behinderte Kinder, mit eigener<br />

Schule (JANSSEN/ LÜPKE 1996, 10f). Institutionen wie diese galten damals als wichtige<br />

Neuerung. Der Ansatz war, erst die Behinderung zu Heilen oder zu Mindern, um dann den<br />

Patienten an ein normales Leben heranzuführen. Comparetti lehnte das ab. Seiner Ansicht nach<br />

beginnt die Rehabilitation damit, dass man dem Menschen mit Behinderung ein möglichst<br />

normales Leben zugesteht (ALY/ LÜPKE 1996, 13). Daher kann man die Grundidee seiner<br />

<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> folgendermaßen zusammenfassen:<br />

„Sie [Comparetti und Basaglia] sorgten sich mit Hingabe darum, daß jeder Mensch das Recht<br />

besitze, in vollem Ausmaß an der Gesellschaft teilzunehmen. Im gemeinsamen Lernen<br />

sahen sie maßlose Vorteile für alle Kinder, behinderte und nicht behinderte.“<br />

(BERRIGAN / TAYLOR, zit. nach BESIO/ CHINATO 1998. S. 16.; Ergänzung C.K.)<br />

Von diesem Gedanken ausgehend, war es für Comparetti die logische Konsequenz, dass er für<br />

die komplette Abschaffung aller Sondereinrichtungen eintrat. Sowohl das Ziel, als auch der<br />

Weg der Integration soll das normale Leben sein. Menschen mit Behinderung muss die<br />

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49<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Gelegenheit gegeben werden, ein Leben zu führen, wie es jedem anderen auch zusteht. Sie<br />

haben das Recht, am gemeinsamen kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und<br />

sich aktiv daran zu beteiligen (ebd.).<br />

Hinter dieser Idee steht ein Bild vom Menschen, dass ihn als ganzheitliches Wesen sieht. Eine<br />

Medizin der Gesundheit – wie es Comparetti nennt – hat den ganzen Menschen im Blick, sie<br />

unterscheidet nicht zwischen einem gesunden und einem kranken Teil, sondern sieht den<br />

Menschen mit all seinen Facetten (Comparetti 1996, 16). Da der Mensch eben nicht aus<br />

Einzelteilen zusammengebaut ist, sondern ganzheitlich zu sehen ist, gilt es in der Therapie, die<br />

verschiedenen Fachkräfte zu ver<strong>net</strong>zen. Der Mensch mit einer Behinderung wird nicht als<br />

defektes, als krankes Wesen gesehen. Daher geht es in diesem Konzept auch nicht um die<br />

Behandlung einer Krankheit, sondern darum, sich um den Menschen zu kümmern.<br />

„‚From cure to care’, der Aufruf der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu einer neuen<br />

Sichtweise in der Medizin, weist in eindrücklicher, klarer Form auf den Kernunterschied<br />

zwischen ‚Krankheits-‚ und ‚Gesundheitsmedizin’ hin.“ (COMPARETTI 1996, 16)<br />

‚Care’ in dem obigen Zusammenhang heißt aber nicht, sich um alles zu kümmern, dem Kind<br />

alles abzunehmen und es in eine passive Rolle zu drängen. ‚Care’ ist im Sinne von Vorsorge zu<br />

verstehen, wo<strong>bei</strong> auch diese nicht einseitig vom Erwachsenen ausgeht. Ein grundlegender<br />

Begriff im Konzept Comparettis ist nämlich der ‚Dialog’ (1996, 26). Das Kind versucht eine<br />

Beziehung zu seiner Umwelt, besonders zu seinen Mitmenschen aufzubauen. Dies geschieht<br />

in einem Dialog, der aber nicht im Sinne eines Reiz-Reaktions-Kreislaufs zu verstehen ist, <strong>bei</strong><br />

dem ein Reiz automatisch ein bestimmte Reaktion auslöst. Die Kreativität des Kindes ist dafür<br />

verantwortlich, dass die Entwicklung nicht auf der Stelle tritt. So wird durch die kreative<br />

Fähigkeit aus dem geschlossenen Kreis eines Reiz-Reaktionsschemas eine sich aufbauende<br />

Spirale (ebd., 24f.). Das Kind ist somit Gestalter seiner eigenen Entwicklung, aber auch seiner<br />

Umwelt. Diese Sicht überträgt ihm Verantwortung für die Therapie. Nur wenn das Kind<br />

bereit ist für Veränderungen,sind diese möglich.<br />

Zusammenfassend lassen sich die wichtigsten Aspekte des Konzeptes von Comparetti in vier<br />

Punkten darstellen (nach JANSSEN/ LÜPKE 1996, 10):<br />

a) Im Mittelpunkt steht das Kind mit seinen Fähigkeiten, nicht die Krankheit oder<br />

Behinderung<br />

b) Das Kind kann nicht losgelöst von seiner Umwelt gesehen werden<br />

c) Therapie oder Förderung hat sich nicht an allgemeinen Normen zu orientieren,<br />

sondern das einzelne Kind in den Blick zu nehmen<br />

d) Eine gute Therapie verhindert Ausgrenzung und fördert Integration<br />

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50<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Compartetti war ein klarer Befürworter der Integration. Er war sich jedoch auch der damit<br />

verbundenen Probleme bewusst (GIDONI 1996, 43). Er ignorierte nicht das Leid und die<br />

Belastungen, die mit einer Behinderung für den Betroffenen selbst und seine Angehörigen<br />

verbunden sind. Der konstruktive Umgang damit ist in seinem Ansatz ein wichtiger Punkt, um<br />

Behinderung akzeptieren zu können.<br />

3.2.2 Die „pedagogia integrativa” von Andrea Canevaro und Nicola<br />

Cuomo<br />

Während Comparetti als Mediziner und Psychiater sich mit Behinderung und Integration<br />

auseinander setzte, sind Canevaro und Cuomo Pädagogen. Dementsprechend beschäftigt sich<br />

ihre <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> vor allem mit der schulischen Integration. Wie auch Comparetti haben sie die<br />

italienische Integrationspädagogik in ihren theoretischen Grundlagen und der historischen<br />

Entwicklung geprägt (BORSTEL 1995, 361) – wenn eben auch aus einer anderen Perspektive.<br />

Wie in Italien häufig, stand <strong>bei</strong> ihnen am Anfang kein ausgeklügeltes Konzept, sondern der<br />

„Wunsch, in einzigartiger, authentischer Art und Weise zu leben. Ich glaube, daß dieser<br />

Wunsch das Recht eines Jeden ist“ (CUOMO zit. nach ebd., 357). Dieses Grundbedürfnis nach<br />

Anerkennung und Umsetzung der individuellen Einzigartigkeit und dessen Erfüllung für jeden<br />

Menschen war der Ausgangspunkt für die <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> von Cuomo und Canevaro. Auf diesem<br />

Gedanken der Gleichheit aller basiert ebenfalls die pedagogia integrativa von Cuomo. Für die<br />

Schule gilt die Annahme, dass Schüler, Lehrer, Eltern und alle in diesem Rahmen aktiven<br />

Personen die selben Rechte haben und in ihrer jeweiligen Individualität anzuerkennen sind –<br />

egal ob mit oder ohne Behinderung. Es kann daher keine Sonderpädagogik geben, da<br />

auftretende Schwierigkeiten <strong>bei</strong> jedem Kind vom Erzieher fordern, sein pädagogisches<br />

Handeln zu reflektieren (ebd., 361).<br />

Mit der pedagogia integrativa verbunden ist auch eine Sichtweise von Behinderung, die die<br />

Ursachen dafür nicht allein <strong>bei</strong>m Individuum sieht, sondern das Umfeld einbezieht. Im<br />

Italienischen ergibt sich dann die Unterscheidung zwischen deficit und handicap.<br />

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51<br />

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Abbildung 8: deficit und handicap in der pedagogia integrativa<br />

nach BORSTEL 1995, 366<br />

Ein deficit kann aus einer Beeinträchtigung des Körpers, der Sinne oder des Geistes resultieren,<br />

aber auch durch die Vorraussetzungen der Umwelt und der Situation bedingt sein. Dieses<br />

deficit ist die Ursache für eine Einschränkung des Individuums in seinen Funktionen, wodurch<br />

wiederum die Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Beides wird zusammen als<br />

incapacità bezeich<strong>net</strong>. Diese Unfähigkeit in einem bestimmten Bereich, die aus einem deficit<br />

resultiert, muss aber noch lange keine Behinderung, kein handicap darstellen. Erst die<br />

gesellschaftliche Situation entscheidet, ob sich die incapacità behindernd auf die Entwicklung<br />

und Möglichkeiten des Einzelnen auswirkt. Lehrer haben die Aufgabe, zu verhindern, dass aus<br />

einem deficit eine handicap wird. Ein deficit ist als ein vorgegebener Rahmen zu sehen, der selbst<br />

nicht verändert werden kann, innerhalb dessen man sich jedoch frei in verschiedene<br />

Richtungen bewegen kann.<br />

Diese Sichtweise von Behinderung ist dem Konzept in der ICF sehr ähnlich. Beide verfolgen<br />

eine ökosystemische Perspektive, welche die Umwelt mit einschließt. Die Ursachen für<br />

Schwierigkeiten werden nicht im Individuum allein gesehen. Daher gehen <strong>bei</strong>de Ansätze<br />

davon aus, dass eine Schädigung (ICF) bzw. ein deficit (pedagogia integrativa) nicht automatisch zu<br />

einer Behinderung führt, sondern dies von der Situation abhängt.<br />

Ein weiteres wichtiges Begriffspaar neben deficit und handicap ist integrazione und inserimento.<br />

„Integration bedeutet also Veränderung und gegenseitige Anpassung; sie ist ein offener<br />

Prozeß, der sich auf die Anerkennung und die Annahme der Identitäten und der darin<br />

verkörperten Kompetenzen stützt.“<br />

(CANEVARO, zit. nach KAUERMANN 1998. S. 34)<br />

Mit inserimento ist hingegen lediglich die bloße Anwesenheit des Schülers mit Behinderung in<br />

der allgemeinen Klasse gemeint (BORSTEL 1995, 364). Inserimento stellt den ersten Schritt dar,<br />

der aber noch nicht ausreichend ist. Aus der räumlichen Eingliederung muss die echte<br />

Integration erwachsen. Diese ist ein wechselseitiger Prozess der Beteiligten und der Schule als<br />

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52<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Institution. Sowohl die Lehrer und die Schule müssen sich an die Bedürfnisse der Schüler –<br />

mit und ohne Behinderung – anpassen als auch umgekehrt die Schüler an die Anforderungen<br />

der Schule.<br />

Das dritte wichtige Begriffspaar in der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> von Canevaro und Cuomo ist bambini speciali und<br />

specifità. Ein Kind sollte durch ein vorhandenes deficit nicht zu etwas Besonderem – einem<br />

bambino speciale – werden. Denn jeder Mensch ist einzigartig und einmalig, verfügt über<br />

individuelle Kompetenzen, seine specifità. Aufgabe des Lehrers ist es, die specifità jedes<br />

einzelnen Kindes zu berücksichtigen und in seinen Unterricht einzubauen.<br />

Diese Sichtweise des Menschen als etwas Besonderes mit einzigartigen Kompetenzen drückt<br />

sich auch in der Theorie zum Lernen aus. Die pedagogia integrativa geht von einem Lernen im<br />

konstruktivistischen Sinne aus (BORSTEL 1995, 362). Es gibt nicht den einen richtigen Weg.<br />

Lernen ist weder planbar noch vorhersehbar, es geschieht auf individuelle Weise. Dem muss<br />

sich der Lehrer anpassen. Lernen ist Interaktion, <strong>bei</strong> der sich sowohl Lernender als auch<br />

Lehrer und Situation aneinander orientieren müssen. Daher spielt auch Behinderung für das<br />

Lernen keine Rolle, denn Kinder mit Behinderung gehen ebenso ihren eigenen Lernweg wie<br />

alle anderen auch. Da der Lehrer die Individualität jedes Schülers berücksichtigen soll, gibt es<br />

nur die specifità jedes Kindes, aber keine bambini speciali. Die Verschiedenheit aller Kinder zu<br />

akzeptieren, bildet die Grundlage einer Didaktik, die nach CUOMO (2004, 57) „kooperativ,<br />

prozesshaft, entdeckend und integrativ-inklusiv“ ist. Die Individualität der Schüler macht es<br />

notwendig, dass man sich als Lehrer abwendet von der Vorstellung, alle Kinder würden den<br />

Lerninhalt in den selben Schritten bewältigen. Es hilft nicht, Schülern die scheitern, mehr Zeit<br />

zum Üben zu geben oder die Inhalte zu reduzieren (ebd., 57ff.). Lernschwierigkeiten sind<br />

oftmals eher Lehrschwierigkeiten, weswegen eine integrative Schule eine Didaktik braucht, die<br />

sich an den von CUOMO oben genannten Eigenschaften orientiert. Grundlage ist immer die<br />

Einmaligkeit des Einzelnen und die Verschiedenheit der Schüler.<br />

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53<br />

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4. Das Netzwerk der Integration in der Autonomen<br />

Provinz Südtirol<br />

In den Bildungsplänen für die Unterstufe wird konkret auf Schüler mit Behinderung Bezug<br />

genommen. „Im Übrigen gibt es keine Form von Behinderung, welche die Ganzheitlichkeit<br />

der Person auf irgendein ihr anhaftendes Defizit reduzieren könnte“ (RAHMENRICHTLINIEN<br />

2005, 1/1).<br />

In der Grundschule wird als eigenes Bildungsziel aufgeführt, die „Unterschiede der Personen<br />

und der Kulturen als Reichtum“ anzuerkennen. Bei der Erläuterung dieses Bildungszieles wird<br />

dann erläutert, dass „die Schule [...] jedes Kind dazu [führt], die Realität der Behinderung zur<br />

Kenntnis zu nehmen und es anregt mit Einfühlungsvermögen, Achtung, Einfallsreichtum und<br />

Teilnahmen zu handeln und sich zu bemühen, die Integration der Mitschüler mit Behinderung<br />

in eine erzieherische und didaktische Chance für alle zu verwandeln.“ (RAHMENRICHTLINIEN<br />

2005, 2/3). Im Bereich der Mittelschule gibt es dann zwar ein ähnlich formuliertes<br />

Bildungsziel, aber in der Ausformulierung wird Behinderung nicht mehr explizit erwähnt. Die<br />

Mittelschule soll gegen Ausgrenzung und Benachteiligung ar<strong>bei</strong>ten. Da<strong>bei</strong> geht es vor allem<br />

um Schüler aus sozio-kulturell benachteiligtem Milieu. In Anlehnung an den Artikel 3 der<br />

Verfassung ist die Schule aufgefordert, diese einschränkenden Bedingungen gemeinsam mit<br />

dem Schüler und den Eltern zu beseitigen (RAHMENRICHTLINIEN 2005, 3/4f.).<br />

4.1 Ursprünge und Anfänge<br />

Die integrative Schule in Italien und Südtirol hat sich im Prinzip in drei Schritten entwickelt.<br />

Zwar nennt FILIPPINI STEINEMANN (1995, 64) acht Phasen, diese lassen sich jedoch<br />

zusammenfassen. Wie <strong>bei</strong> der Entwicklung der allgemeinen Schule ist auch hier bis in die 70er<br />

Jahre hinein der Verlauf in Südtirol und dem restlichen Staatsgebiet parallel. Erst durch das<br />

Autonomiestatut war es möglich, eigene Wege zu entwickeln.<br />

1861 – 1968: Auf- und Ausbau von Sondereinrichtungen<br />

Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten hat Italien sich erst recht spät mit dieser<br />

Thematik beschäftigt (RITTMEYER 1988, 198). Die erste Sonderschule in Paris wurde bereits<br />

1770 von Abbé de L’Epée für Gehörlose gegründet. Auf dem Gebiet der Bundesrepublik<br />

Deutschland entstand die erste Einrichtung dieser Art 1770 in Leipzig durch Samuel Heinicke.<br />

In Italien eröff<strong>net</strong>e 1899 DeSanctis, ein römischer Arzt, die erste Schule für Behinderte unter<br />

staatlicher Aufsicht. Bis 1933 standen die meisten Einrichtungen allerdings unter kirchlicher<br />

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54<br />

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Trägerschaft. (FILIPPINI STEINEMANN 1995, 65; LUNETTA 1987, 171). Dies zeigt, dass es der<br />

Staat lange nicht als seine Aufgabe ansah, für die Bildung von Menschen mit Behinderung zu<br />

sorgen, obwohl er gleichzeitig längst die allgemeine Schulpflicht eingeführt hatte (2.1<br />

Historische Entwicklung). Erst im königlichen Erlass von 1923 wurde zum ersten Mal die<br />

Schulpflicht für Menschen mit Behinderung festgelegt. Allerdings beschränkte sich dies auf<br />

die Blinden und Taubstummen (LUNETTA 1987, 170f.). Die Ausbildung für die<br />

Sonderpädagogen begann bereits Anfang des 20. Jahrhunderts. Sie beschränkte sich auf die<br />

Qualifikation von Lehrern für Menschen mit geistiger Behinderung und Taubstumme. Die<br />

Leitung der Einrichtung oblag Maria Montessori (FILIPPINI STEINEMANN 1995, 65).<br />

Reformpädagogische Elemente waren somit von Anfang an Teil der Sonderpädagogik in<br />

Italien.<br />

Während sich bis in die 30er Jahre hinein die Beschulung von Menschen mit Behinderung<br />

langsam aber stetig weiterentwickelte, erlebte sie von 1936 bis 1945 eine Phase der Stagnation<br />

bzw. sogar Restriktion. Es ging da<strong>bei</strong> weniger um pädagogische Fragen und Ansätze, sondern<br />

um die politischen Vorgaben. Denn in Italien wurde teilweise das Euthanasieprogramm der<br />

Nationalsozialisten umgesetzt. Außerdem wurden Sonderschulen und die Förderung von<br />

Menschen mit Behinderung stark eingeschränkt (FILIPPINI STEINEMANN 1995, 66). Schon<br />

kurz nach dem Krieg kehrte man wieder zum alten Kurs zurück. So zeigten sich die Jahre<br />

1950 – 1968 als eine Phase der Expansion des Sonderschulwesens (ebd., S.67). Erst sehr spät,<br />

im Jahr 1962, wurde die allgemeine Schulpflicht für alle Menschen mit Behinderung eingeführt<br />

(RITTMEYER 1988, 198f.). Bis dahin galt das Gesetz aus den 20er Jahren, das sich nur auf<br />

Blinde und Taubstumme bezog. Den Eltern war es ansonsten freigestellt, ihre Kinder zu<br />

melden. Entsprechend der daraufhin diagnostizierten Behinderung wurden diese entweder auf<br />

einer Sonderschule oder in eine Sonderklasse eingeschult. In Südtirol war das System<br />

allerdings nie so differenziert. Nur in den großen Städten gab es alle Schulformen (BRUGGER<br />

PAGGI 2000, 149). Da die Provinz nur sehr dünn besiedelt ist, war eine flächendeckende<br />

Versorgung mit Sonderschulen und Sonderklassen gar nicht möglich.<br />

1968 – 1977: die demokratische Bewegung<br />

Bis zum Ende der 60er Jahre entwickelte sich das Sonderschulsystem in Italien prinzipiell<br />

vergleichbar mit dem Deutschen. Die Zahl der Schulen und der Schüler nahm kontinuierlich<br />

zu, die Beschulung geschah separierend und nach Behinderungsformen getrennt. Trotz allem<br />

war jedoch das System nie so differenziert wie in Deutschland (SCHRÖDER 1999, 141). Der<br />

Wechsel im Denken von einer separierenden Sondereinrichtung hin zu einer integrativen und<br />

allgemeinen Schule ist nicht mit einem genauen Datum festzulegen. FILIPPINI STEINEMANN<br />

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55<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

(1995, 64) gibt als Anfang das Jahr 1968 an. Damit ist kein konkretes Ereignis verbunden. Das<br />

Jahr verweist viel mehr auf die internationale 68er Bewegung, die vermehrt die<br />

gesellschaftlichen, sozialen und politischen Verhältnisse hinterfragte und kritisierte<br />

(WIKIPEDIA). In diesem Rahmen geschah auch eine verstärkte Auseinandersetzung mit den<br />

Fragen von Behinderung und Integration. Bevor sich allerdings die integrative Bewegung in<br />

der Schule durchsetzen konnte, wurde sie schon im Bereich der Psychiatrie umgesetzt. Die<br />

Psychiatriereform, die unter anderem von Comparetti geprägt wurde, gilt als Vorläufer der<br />

integrativen Schulreform. Diese Bewegung hat sich auf den <strong>gesamte</strong>n Bereich der Behandlung<br />

von Kranken und Menschen mit Behinderung ausgewirkt, so dass in der Folge auch die<br />

Sonderschulen aufgelöst wurden (FILIPPINI STEINEMANN 1995, 69f.).<br />

Die Gedanken der Psychiatriereform wurden anfangs vor allem von Eltern, Ärzten,<br />

Pädagogen und Psychologen aufgegriffen. Die Politik reagierte erst relativ spät. Für die Eltern<br />

stand häufig der Wunsch im Vordergrund, dass ihre behinderten Kinder nicht mehr separiert<br />

werden und in der Nähe des Wohnorts Förderung finden (SCHÖLER 1996a, 207; BORSTEL<br />

1995 359f). Aufgrund der fehlenden politischen Unterstützung waren die ersten<br />

Integrationsversuche noch ohne rechtliche Grundlage. Da<strong>bei</strong> handelte es sich nach dem<br />

Verständnis von Canevaro jedoch eher um inserimento, und nicht um wirkliche integrazione. Die<br />

Rahmenbedingungen für eine sinnvolle und effektive Integration wurden erst durch das<br />

Gesetz 517 vom 4. August 1977 geschaffen (BRUGGER PAGGI 2000, 149). Zuvor waren die<br />

Kinder lediglich in der Klasse anwesend, ohne dass sich wirklich jemand um ihre speziellen<br />

Bedürfnisse kümmerte. Da die rechtliche Grundlage für eine zweite, integrative Lehrperson<br />

fehlte, war eine individuelle Förderung schwer und stark vom persönlichen Engagement der<br />

Beteiligten abhängig.<br />

Um auf die bereits bestehenden Integrationsprojekte zu reagieren, beauftragte das Ministerium<br />

eine Expertengruppe unter der Leitung der Senatorin Franka Falcucci (RATHMANN 1997, 147).<br />

Deren Aufgabe war zum einen, den aktuellen Stand der Integration festzustellen und zum<br />

anderen darauf aufbauend Vorschläge zum weiteren Verfahren zu erar<strong>bei</strong>ten. Diese<br />

Kommission legte 1976 ein Papier mit Empfehlungen vor, die folgendes vorsahen (MAUTA/<br />

VIRZI-AKSOY 1986, 33; Ergänzung C.K.):<br />

a) „Volle Eingliederung aller Behinderten in die ‚scuola comune’ [die Allgemeine Schule];<br />

b) Erweiterung des Lernbegriffes auch auf sensorische, motorische und praktische<br />

Intelligenz;<br />

c) Ausbau integrierender und fördernder Maßnahmen;<br />

d) Verstärkung des ‚tempo pieno’ [der Ganztagsschule] im Sinne einer organischen Einheit<br />

verschiedenartigster Erziehungs- und Lernangebote und<br />

e) Revision des traditionell festegeschriebenen Lehrplans zugunsten eines<br />

adressatenspezifischen Planes zur Erreichung von differenzierten Lernzielen.“<br />

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56<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Die Ergebnisse dieser <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sgruppe können als sehr weitreichend betrachtet werden. In<br />

Deutschland forderte der Bildungsrat 1973 zwar, dass „behinderte und nichtbehinderte<br />

Kinder weitgehend gemeinsam unterrichtet werden” (WEIGT 1998, 5). Jedoch ist 30 Jahre<br />

später dies in der Bundesrepublik kaum umgesetzt. Die ‚Kommission Falcucci’ hingegen legte<br />

mit ihrer <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> die Grundlage für das Gesetz 517/1977 (LUNETTA 1987, 174), in dem<br />

erstmalig die vollständige Integration aller Schüler festgelegt wurde.<br />

1977 – 2005: Auf- und Ausbau der integrativen Schule<br />

Die dritte Phase der Integration lässt sich klar abgrenzen. Während der Übergang von der<br />

ersten zur zweiten eher fließend und nicht an einem Datum festzumachen ist, beginnt der<br />

dritte Entwicklungsschritt mit einem eindeutigen Ereignis. Das Gesetz Nr. 517 von 1977 gilt<br />

als Beginn der integrativen Beschulung in Italien. In diesem wurden viele grundlegende<br />

Entscheidungen getroffen, wie die Einführung von Beurteilungsbogen statt Zensuren,<br />

Schülerhöchstzahlen, Stützlehrern, interdisziplinärer Teamar<strong>bei</strong>t oder Stützmaßnahmen durch<br />

die Gesundheitsdienste (BESIO/CHINATO 1998, 18). Dieses Gesetz wird im Punkt 4.2.2 Das<br />

Gesetz 517/1977 ausführlicher erläutert. An dieser Stelle geht es vor allem um die<br />

unmittelbaren Konsequenzen für die integrative Beschulung.<br />

Das Gesetz, das auch als „Integrationsgesetz“ (FILIPPINI STEINEMANN 1995, 75) bezeich<strong>net</strong><br />

wird, schaffte alle Sonderschulen und -klassen mit sofortiger Wirkung ab. Allerdings gab es zu<br />

diesem Zeitpunkt weder ausreichende Erfahrungen noch umfassende Konzepte, um<br />

Integration auf qualitativ hohem Niveau zu gewährleisten. Die Integration war gesetzlich<br />

festgelegt, Erfahrungen waren kaum vorhanden, und dennoch arrangierte man sich mit dieser<br />

Situation. In Südtirol, wo sich die Mentalität aufgrund der großen deutschsprachigen Mehrheit<br />

von der im restlichen Italien unterscheidet, gestaltete sich der Anfang jedoch anders.<br />

Nachdem sich das Südtiroler Schulsystem bis zu diesem Zeitpunkt mit dem gesamtstaatlichen<br />

parallel entwickelt hat, muss ab dem Autonomiestatut von 1971 (SÜDTIROLER<br />

LANDESREGIERUNG 2003) und der damit verbundenen sekundären Gesetzgebungskompetenz<br />

im Bereich der Schule die Entwicklung getrennt betrachtet werden. Die schulische Integration<br />

in Südtirol begann daher nicht wie im restlichen Italien mit dem Gesetz 517/1977, sondern<br />

erst einige Jahre später (GARBER-RABENSTEIN 2000, 6). Aufgrund des Minderheitenschutzes<br />

durften die deutschsprachigen Schulen Kooperationsklassen weiterführen. In diesen wurden<br />

zwar auch Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet, jedoch nur in einigen<br />

Fächern wie Religion, Musik oder Geschichte. Die Hauptfächer Deutsch, Italienisch,<br />

Mathematik und Naturkunde wurden getrennt unterrichtet (INNERHOFER/KLICPERA 1991,<br />

73). In einer Kooperationsklasse waren maximal 16 Schüler, von denen vier bis sechs eine<br />

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57<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Behinderung haben durften. Nach diesem Modell, dass seit 1980 existiert, wurden nach einer<br />

Untersuchung von INNERHOFER & KLICPERA zu Beginn der 90er Jahre noch rund 50 Prozent<br />

der Schüler mit einer Behinderung im Bereich der deutschen Mittelschule unterrichtet (ebd.).<br />

Zur selben Zeit gab es sogar noch Sonderklassen, in denen nur Kinder mit Behinderung<br />

unterrichtet wurden, allerdings sehr wenige (ALBER 1994, 77).<br />

Eine Ursache für die verzögerte Einführung der umfassenden Integration lag darin, dass die<br />

Situation für Menschen mit Behinderung in Südtirol insgesamt sehr schwierig war. Sie wurden<br />

abgeschoben, separiert, kaum gefördert, vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen und<br />

auch von ihren Familien getrennt. Behinderung als solche war allgemein negativ besetzt, so<br />

dass sich Eltern schämten für ihre Kinder mit Behinderung (ABRAM KNOPP 2000, 10f.). Daher<br />

konnte der Gedanke der Integration in Südtirol sich nur langsam durchsetzen. Hier waren<br />

allerdings Unterschiede zwischen der deutsch- und der italienischsprachigen Gruppe<br />

festzustellen. Letztere waren offener und der Integration stärker zugewandt. Unklar ist die<br />

Ursache für diese Unterschiede, die sich bis heute in veränderter Form gehalten haben<br />

(DEUTSCHES SCHULAMT 2004b).<br />

Diese kritische Haltung gegenüber der Integration hatte jedoch den Vorteil, dass sich die<br />

beteiligten Berufsgruppen intensiv mit den zugrundeliegenden Ideen und Konzepten<br />

auseinander setzten statt Gesetze nur zu übernehmen. Dadurch geschah die Einführung der<br />

Integration schrittweise und überlegt, was ihr auch zum Erfolg verhalf (ABRAM KNOPP 2000,<br />

11). Einen weiteren Vorteil dieser Skepsis benennt ABRAM KNOPP (ebd.):<br />

„Es mag zynisch klingen, wenn behinderte Kinder nur deshalb integriert wurden, um<br />

Klassen zu teilen und zusätzliche Stellen zu schaffen. Aber man kann es auch als<br />

günstigen Umstand werten, dass die Kinder auf diese Weise nicht nur aus moralischem<br />

Druck, sondern auch aus ganz pragmatischen, zweckdienlichen Gründen aufgenommen<br />

wurden.“<br />

Teilweise wurden aber deshalb Kinder zu ‚Behinderten’ gemacht, damit die Teilung einer<br />

Klasse möglich wurde. Daher stellt sich die Frage, ob dieser Vorteil wirklich als solcher<br />

gesehen werden kann, wenn dadurch Behinderung als Mittel zum Zweck missbraucht wird. In<br />

diesen Fällen steht das Kind mit seinen individuellen Bedürfnissen nicht mehr im<br />

Vordergrund.<br />

Um zu klären, ob und wie sehr die Integration zum Nachteil der Schüler ohne Behinderung<br />

ausfiel, wurden recht früh Schulleistungstests durchgeführt. Diese zeigten, dass in<br />

Integrationsklassen die Kinder ohne Behinderung einen vergleichbaren Lernfortschritt zeigten<br />

wie in Klassen ohne Integration (ALBER 2000, 14). Aber auch wenn sich die gemeinsame<br />

Beschulung immer mehr durchsetzte, wurde weiterhin viel diskutiert. In den ersten zehn<br />

Jahren ging es vor allem darum, die Integration in Südtirol zu etablieren, die folgenden Jahre<br />

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58<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

stand dann die Qualitätssicherung und -steigerung im Vordergrund (ABRAM KNOPP 2000, 13).<br />

In Südtirol kann man daher kaum von einer überstürzten Einführung der Integration reden<br />

wie es im restlichen Italien der Fall war. Vielmehr war es ein langer und schwerer Prozess, bis<br />

sich die Idee durchsetzen konnte. Dafür brachte diese Auseinandersetzung eine neue<br />

Sichtweise von Pädagogik im Allgemeinen mit sich. Die Konstrukte Leistung und<br />

Leistungsbewertung wurden hinterfragt. Der Blick richtete sich nicht mehr allein auf die<br />

kognitiven Lernziele, sondern auch auf den sozial-emotionalen Bereich (ALBER 2000, 15).<br />

Integration kam nicht nur Schülern mit Behinderung zu Gute, von der veränderten Sicht<br />

profitieren alle Schüler. Gerade die aktuelle Schulreform ist ein deutliches Zeichen, dass<br />

Individualisierung als allgemeines Prinzip Eingang in die Schule in Südtirol und Italien<br />

gefunden hat.<br />

4.2 Wichtige gesetzliche Grundlagen<br />

Die Integration hat in Italien und Südtirol nicht nur eine lange Geschichte, sondern baut<br />

ebenso auf einer breiten gesetzlichen Grundlage auf. Diese Bestimmungen beziehen sich nicht<br />

nur auf den Bereich der Bildung, sondern auf das <strong>gesamte</strong> gesellschaftliche Leben. Nachdem<br />

Südtirol im Bereich der Schule nur sekundäre Kompetenz hat, haben die Staatsgesetze<br />

genauso für die Provinz Geltung. Im Folgenden wird daher sowohl der rechtliche Rahmen<br />

vorgestellt, wie er für alle Regionen gilt, als auch zusätzliche oder entsprechende Gesetze für<br />

Südtirol.<br />

4.2.1 Verfassungsrechtliche Bestimmungen<br />

Die italienische Verfassung ist im Jahre 1948 entstanden, also lange, bevor Integration in<br />

Schule und Gesellschaft thematisiert oder verwirklicht wurde. Daher sind nur wenige Bezüge<br />

zu dieser Thematik zu finden.<br />

Ähnlich wie im Deutschen Grundgesetz weist auch die italienische Verfassung im Artikel 3<br />

auf die Gleichheit aller Bürger hin. 10 Er weist nicht explizit auf ‚Behinderung’ hin, sondern auf<br />

„persönliche und soziale Verhältnisse“. Außerdem wird in diesem Artikel vom Staat gefordert,<br />

dafür zu sorgen, dass für jeden Bürger bzw. <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>er Persönlichkeitsentfaltung und<br />

10 Art 3. „Alle Staatsbürger haben die gleiche gesellschaftliche Würde und sind vor dem Gesetz ohne Unterschied<br />

des Geschlechts, der Rasse, der Sprache, des Glaubens, der politischen Anschauungen, der persönlichen und<br />

sozialen Verhältnisse gleich. Es ist Aufgabe der Republik, die Hindernisse wirtschaftlicher und sozialer Art zu<br />

beseitigen, die durch eine tatsächliche Einschränkung der Freiheit und Gleichheit der Staatsbürger der vollen<br />

Entfaltung der menschlichen Person und der wirksamen Teilnahme aller <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>er an der politischen,<br />

wirtschaftlichen und sozialen Gestaltung des Landes im Wege stehen.“<br />

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59<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

gesellschaftliche Teilhabe möglich ist., trotz „Hindernissen wirtschaftlicher und sozialer Art“.<br />

Ob dazu die schulische und soziale Integration notwendig ist, wird nicht erwähnt.<br />

Ein weiterer, in diesem Zusammenhang relevanter Abschnitt ist der Artikel 34, Absatz 1. 11 Die<br />

Schule ist nach diesem Artikel als allgemeine Schule konzipiert. Dadurch ist lediglich ein<br />

Schulbesuchsrecht für jeden gegeben, ohne jedoch den Schultyp festzulegen. Ähnlich ist<br />

Artikel 38 Absatz 3 12 zu sehen. Der Ort, an dem Erziehung und berufliche Ausbildung<br />

geschehen sollen, wird hier ebenfalls nicht festgeschrieben.<br />

In der italienischen Verfassung wird die schulische oder soziale Integration also an keiner<br />

Stelle explizit gefordert. Das Wort „Integration“ kommt auch im <strong>gesamte</strong>n Text nicht vor.<br />

Dies liegt wohl unter anderem daran, dass die Verfassung entstand, bevor Ende der 60er Jahre<br />

die Integrationsbewegung begann und einige Jahre später die ersten Gesetze dazu erlassen<br />

wurden.<br />

4.2.2 Das Gesetz 517/1977<br />

Die große Wende in der Frage der gemeinsamen Beschulung kam im Jahr 1977 durch das<br />

Staatsgesetz 517. Ob die Bestimmung Integration nur am Rande behandelt (SCHRÖDER 1999,<br />

142) oder sich hauptsächlich dieser Thematik widmet (LUNETTA 1987, 174), ist weniger<br />

entscheidend als die Auswirkungen, die es in der Praxis hatte. Dieses Gesetz führte<br />

letztendlich zur Abschaffung der Sondereinrichtungen in Italien. Bezüglich des gemeinsamen<br />

Unterrichtung ist dort gefordert, dass die<br />

„Elementar- und Mittelstufenschulen (scuola elementare und scuola media) ‚Formen der<br />

Integration zugunsten behinderter Schüler’ verwirklichen und zusätzliche Förderung<br />

(sostegno) anbieten. Diese Förderung soll der ‚Einsatz spezialisierter Lehrkräfte’ bewirken,<br />

die später offiziell ‚Stützlehrer(in)’ (insegnante di sostegno) genannt werden, und zwar im<br />

Umfang von höchstens (!) 6 Stunden in der Woche.“<br />

(SCHRÖDER 1999, 142; Hervorhebung im Original)<br />

Damit bleibt das Gesetz recht oberflächlich. Genauere Angaben zur Umsetzung werden nicht<br />

gemacht. Es war Aufgabe jeder Schule, die Integration individuell zu regeln (LUNETTA 1987,<br />

175). Außerdem war die Anzahl der Stützlehrerstunden sehr gering angesetzt. Nicht überall<br />

kann man deswegen von einer wirklichen integrazione im Sinne Canevaros ausgehen. Je nach den<br />

personellen und materiellen Ressourcen war die Bandbreite von bloßer Anwesenheit<br />

(inserimento) bis hin zur wirklichen Integration gegeben.<br />

In dieser Bestimmung waren lediglich die Grund- und Mittelschulen als Orte der Integration<br />

angesprochen. Der Kindergarten liegt in der Gesetzgebungskompetenz des Landes, ebenso<br />

11 Art. 34, Abs. 1 „Die Schule steht jedermann offen.“<br />

12 Art. 38, Abs. 3 „Die <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sunfähigen und Körperbehinderten haben Anspruch auf Erziehung und<br />

Berufsausbildung.“<br />

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60<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

wie der berufsbildende Bereich. Daher konnten für diese keine nationalen Verordnungen<br />

erlassen werden. Mittlerweile ist durch verschiedene Landes- und Staatsgesetze die Integration<br />

vom Elementarbereich bis in die Hochschule gewährleistet. (vgl. 4.3 Umfassende Integration<br />

in der Schule und außerhalb) Durch das Gesetz 517 war nur der gemeinsame Unterricht in der<br />

Pflichtschule geregelt.<br />

Neben der prinzipiellen Befürwortung der Integration wurden Rahmenbedingungen für diese<br />

gesetzt. So sollen je Klasse maximal vier Kinder mit einer Behinderung sein, wo<strong>bei</strong> die<br />

Gesamtschülerzahl dann nicht mehr als 20 betragen darf (BORSTEL 1995, 360). Mittlerweile<br />

dürfen in integrierten Klassen in Südtirol auch mehr als 20 Schüler sein. Dafür sollen es dort<br />

nur ein bis zwei Schüler mit Behinderung sein (BRUGGER PAGGI 2000, 153).<br />

Neben der Förderung durch die Stützlehrer stehen auch die regionalen Gesundheitsdienste als<br />

Unterstützung zur Verfügung (BORSTEL 1995, 360). Diese bieten Psychologen und Fachkräfte<br />

für Rehabilitation wie Ergo- oder Physiotherapeuten.<br />

Neben den direkten Aussagen zur Integration wird im Gesetz 517 eine weitere Änderungen<br />

im Schulsystem festgelegt, die den gemeinsamen Unterricht positiv beeinflusst. Die statt den<br />

Zeugnisnoten eingeführten verbalen Beurteilungen ermöglichen eine Individualisierung der<br />

Leistungsbewertung und beschränken sich nicht allein auf den kognitiven Bereich. Dies<br />

kommt der integrativen Beschulung sehr entgegen, da auf diese Weise alle Kompetenzen des<br />

Schülers in den Blick genommen werden und er an seiner individuellen Entwicklung bewertet<br />

wird.<br />

4.2.3 Rahmengesetz 104/1992 bzw. Landesgesetz 3/1998<br />

Mit dem Rahmengesetz 104/1992 ist national die rechtliche Grundlage geschaffen worden,<br />

um die Integration von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereiche zu gewährleisten.<br />

Das entsprechende Landesgesetz der Provinz Südtirol aus dem Jahre 1998 trägt den Titel:<br />

„Massnahmen in Bezug auf die Betreuung, soziale Integration und Rechte von Menschen mit<br />

Behinderung.“ 13 Da das Gesetz 3/1998 oftmals auf eine Fassung aus dem Jahre 1983 verweist,<br />

wird im Folgenden auch darauf Bezug genommen.<br />

Allgemeine Aussagen<br />

Da die Landesgesetze stets zweisprachig vorliegen, fallen Unterschiede in den Begriffen auf.<br />

Während der deutsche Artikel 1 von „Menschen mit Behinderung“ 14 spricht, heißt es in der<br />

13 Die Gesetze findet sich im Anhang A 1.1 sowie A 1.2.<br />

14 Art. 1: In diesem Gesetz, im Gesetz vom 30. Juni 1983, Nr. 20 sowie im Einheitstext gemäß Artikel 22 werden<br />

die Begünstigten als „Menschen mit Behinderung“ bezeich<strong>net</strong>.<br />

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61<br />

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italienischen Fassung „persone in situazione di handicap 15 “, was mit „Menschen in der Situation<br />

einer Behinderung“ zu übersetzen wäre. Damit macht die italienische Bezeichnung klar, dass<br />

Behinderung nicht auf die Person beschränkt gesehen werden darf, sondern das Umfeld in die<br />

Beschreibung mit einbezogen werden muss.<br />

Im Artikel 5 des Landesgesetzes werden grundlegende und weitreichende Aussagen zur<br />

Integration getroffen. Die Provinz „fördert dessen [des Menschen mit Behinderung]<br />

vollständige Eingliederung in Familie, Schule, <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> und Gesellschaft;“ (Art. 5, Abs. 1a;<br />

Ergänzung C.K.). Die Ziele dieser Integration sind die Persönlichkeitsentwicklung, eine<br />

weitestgehende Autonomie sowie die Partizipation an der Gesellschaft. Im Absatz 1b wird die<br />

Provinz verpflichtet, passende Bedingungen zu schaffen, damit diese Ziele erreicht werden<br />

können. Im folgenden Absatz 2 wird definiert, wer vor dem Gesetz als Mensch mit einer<br />

Behinderung gilt.<br />

„Im Sinne dieses Gesetzes sind Menschen mit einer Behinderung Personen mit einer<br />

gleichbleibenden oder fortschreitenden Behinderung physischer, psychischer oder<br />

sensorischer Natur, die die Ursache für Lernschwierigkeiten, Beziehungsschwierigkeiten<br />

oder Schwierigkeiten <strong>bei</strong> der Eingliederung in die <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>swelt ist und deren Folge soziale<br />

Nachteile oder eine Ausgrenzung sind.“<br />

Da als Ursachen für die Behinderung keine sozialen Faktoren genannt werden, folgert<br />

SCHRÖDER (1999, 143): „Lernbehinderung kann dort nicht dem Behinderungsbegriff<br />

subsumiert werden.“<br />

Rahmenbedingungen zur schulischen Integration (Artikel 10)<br />

Um die schulische Integration und das Recht auf Bildung der Schüler mit Behinderung zu<br />

gewährleisten, werden im Artikel 10 einige Maßnahmen festgeschrieben.<br />

- Zur Verfügung stellen von Betreuungspersonal, das der Unterstützung der Lehrer<br />

dient 16<br />

- Transport von zu Hause sowohl in die Schule als auch zu anderen Einrichtungen<br />

wie Ausbildungsstätten. Die Beförderung schließt auch außerschulische<br />

Maßnahmen mit ein.<br />

- Behinderungsspezifisches (Lehr-)Material und Bücher<br />

- Schulspeisung<br />

- Förderung von Abkommen zwischen den beteiligten Partnern<br />

15 Art 1: Nella presente legge, nella legge 30 giugno 1983, n. 20, nonché nel testo unico di cui all'articolo 22, i<br />

soggetti beneficiari vengono indicati con la dizione "persone in situazione di handicap".<br />

16 Damit sind nicht Integrationslehrer gemeint, die Staatsangestellte sind, sondern Behindertenbetreuer, die vom<br />

Land finanziert werden. Ihre Aufgabe wird weiter unten im Punkt 4.4.5 Weitere Knoten im Netzwerk erläutert.<br />

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62<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Ziele der Integration (Artikel 12)<br />

Diese Maßnahmen stellen lediglich die Grundversorgung für die Beschulung von Kindern mit<br />

Behinderung dar. In den folgenden Artikeln werden weitere Ausführungen gegeben, die das<br />

Gesetz 20/1983 ergänzen, weswegen nun die entsprechenden Stellen dieses Gesetzes<br />

angegeben sind. Die Ziele der Integration sind im Artikel 21/bis. aufgeführt. Da<strong>bei</strong> steht im<br />

Vordergrund, die<br />

„Fähigkeiten des Menschen mit Behinderung im kommunikativen, sozialen, affektiven<br />

und kognitiven Bereich zu entwickeln und zu fördern“ (Abs. 1).<br />

Die Reihenfolge dieser Ziele macht klar, dass es vor allem um das Leben in der Gesellschaft<br />

geht. Die Kommunikation steht an erster Stelle, gefolgt vom Sozialen und Emotionalen. Als<br />

Letztes werden erst die kognitiven Ziele genannt. Die schulische Integration soll also die<br />

Kinder befähigen, mit ihrer Mitwelt in angemessenen Kontakt treten zu können. Dieses Recht<br />

auf Bildung und Erziehung muss auch dann gewährleistet werden, wenn Lernschwierigkeiten<br />

oder Beeinträchtigungen aufgrund der Behinderung vorliegen (Abs. 2). Damit folgt das Gesetz<br />

dem Behinderungsverständnis in der IFC, die deutlich macht, dass Körperfunktionen bzw.<br />

Körperstrukturen von Aktivität und Partizipation getrennt betrachtet werden müssen.<br />

In Artikel 12 des Gesetzes wird unter dem Absatz 3a erstmals auch festgelegt, dass die<br />

Erziehung und Bildung in der allgemeinen Schule und im Kindergarten stattfindet.<br />

Eingeschlossen sind alle Schulstufen, bis hin zur Hochschule. Da somit von der Integration<br />

alle Lehrer betroffen sind, ob mit oder ohne Zusatzqualifikation, wird Fortbildung für das<br />

<strong>gesamte</strong> Schulpersonal zu dieser Thematik im Absatz 3d als zusätzliches Ziel genannt.<br />

Realisierung der Integration (Artikel 13)<br />

Um diese Ziele zu verwirklichen, werden zusätzlich zu den oben genannten<br />

Rahmenbedingungen weitere Möglichkeiten und Maßnahmen erläutert. Wie auch im<br />

vorherigen Abschnitt ergänzt der Artikel 13 nur den entsprechenden Absatz des Gesetzes von<br />

1983.<br />

Im Personalbereich werden als Maßnahmen der Integration erneut die Behindertenbetreuer<br />

aufgeführt (Abs. 1h). Darüber hinaus sind in allen Schularten Integrationslehrer einzusetzen<br />

(Abs. 1f), wo<strong>bei</strong> keine genauen Angaben zur Stundenzahl gemacht werden, wie dies noch im<br />

Gesetz 517/1977 der Fall war. Neben den personellen Ressourcen werden als weitere Mittel<br />

zur Realisierung genannt:<br />

- Schulversuche (Abs. 1a)<br />

- Orientierungshilfen (Abs. 1b)<br />

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63<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

- Flexible Planung und Organisation in Bezug auf den Unterricht, aber auch die<br />

Zusammensetzung der Klassen (Abs. 1c)<br />

- Die Gestaltung von reibungslosen Übergängen zwischen den Schulstufen (Abs.<br />

1d)<br />

- Die Möglichkeit, eine Klasse bis zu drei mal zu wiederholen, so lange der Schüler<br />

unter 18 Jahren ist (Abs. 1e)<br />

- Die Zusammenar<strong>bei</strong>t zwischen den Regel- und Integrationslehrkräften<br />

Leistungsbewertung (Artikel 14)<br />

Die Bewertung von Schülern mit Behinderung soll sich vor allem an deren Fähigkeiten<br />

orientieren. Wenn im individuellen Erziehungsplan andere Ziele als im allgemeinen<br />

Curriculum festgelegt sind, ist eine differenzierte Bewertung möglich. Dies bezieht sich nur<br />

auf die Fächer, in denen wirklich besondere Maßnahmen realisiert wurden.<br />

Zusammenfassung<br />

Das Gesetz 3/1998 ist eine umfassende Rechtsgrundlage, die Aussagen zur Integration im<br />

<strong>gesamte</strong>n Leben macht. Neben den oben erwähnten Artikeln zur Schule werden z.B. auch<br />

Regelungen für die berufliche Ausbildung (Art. 17ff.) und die Eingliederung in die allgemeine<br />

<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>swelt (Art. 8) erlassen.<br />

Neben dem Umfang der Maßnahmen fällt vor allem die hinter den Verordnungen stehende<br />

Auffassung von Behinderung auf. Im <strong>gesamte</strong>n Text werden die Begriffe ‚Defizit’, ‚Schwäche’<br />

oder ‚Schädigung’ nicht verwendet. Statt dessen ist häufig von den Fähigkeiten der Menschen<br />

mit Behinderung die Rede, die es zu fördern gilt (z.B. Art. 5, Abs. 3; Art. 12, Abs. 1). Damit<br />

baut das Gesetz auf einem kompetenzorientierten Ansatz auf.<br />

Bereits im Gesetz 3/1983, das als Vorläufer gilt, zieht sich die Integration als vorrangiges Ziel<br />

der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> mit Menschen mit Behinderung durch das <strong>gesamte</strong> Gesetz. So wird im Artikel 8<br />

gefordert, dass „die Einrichtung von Behindertenzentren [...] eine möglichst gute<br />

Eingliederung in die Gesellschaft gewährleisten und der Allgemeinheit zugänglich sind.“<br />

(Auslassung C.K.). Die Behindertenwerkstätten haben als Ziel die Eingliederung auf den<br />

normalen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt und dienen somit lediglich als Zwischenstation (Art. 10, Abs. 2). Jede<br />

Maßnahme muss den Menschen befähigen, sein Leben innerhalb der Gesellschaft so weit als<br />

möglich selbst zu gestalten.<br />

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64<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

4.2.4 Gesetz zur Autonomie der Schulen 12/2000<br />

Auch wenn das Gesetz 12/2000 keine direkten Aussagen zur Integration trifft, ist es trotzdem<br />

für diese Thematik von großer Relevanz. Prinzipiell geht es in diesem Beschluss darum, dass<br />

die Schulen als Rechtspersönlichkeit anerkannt werden und ihnen Autonomie in<br />

verschiedenen Bereichen übergeben wird. 17 Damit verbunden sind aber auch Aussagen über<br />

die Individualität des Lernens. Frau BRUGGER PAGGI, die Leiterin der Dienststelle für<br />

Integration und Gesundheitsberatung am Deutschen Landesschulamt, stellt dies mit den<br />

folgenden Worten dar (2000, 152):<br />

„Von einer Schule, in der für Schüler mit Behinderung besondere Maßnahmen gesetzt<br />

worden sind, geht man nun über zu einer Schule, die für alle Schüler und Schülerinnen<br />

Maßnahmen anstrebt, die sie auf Grund ihrer jeweiligen Entwicklung brauchen.<br />

Integration wird somit ein Grundrecht für alle Schüler und damit auch die Feststellung,<br />

dass Individualität und Verschiedenheit die grundsätzliche Norm unseres Schulsystems<br />

darstellen.“<br />

Dieses Gesetz kann daher als Grundlage einer inklusiven Schule gesehen werden. Es geht<br />

nicht mehr darum, allein <strong>bei</strong> Kindern mit Behinderung auf ihre individuellen Bedürfnisse zu<br />

achten, sondern <strong>bei</strong> allen Schülern. Deren Verschiedenheit wird als Chance gesehen. 18<br />

Lediglich im Artikel 6, Absatz 3c werden explizit Schüler mit Behinderung erwähnt. Für sie<br />

gilt es im Besonderen, individuelle Lernweisen zu fördern. 19<br />

Insgesamt gewährt das Gesetz den Schulen eine hohe Autonomie im Bereich der Didaktik,<br />

um den individuellen Bedürfnissen aller Schüler gerecht zu werden. Vielfältige Maßnahmen<br />

sind möglich und erwünscht, damit für jeden Schüler angemessene Lernchancen gegeben sind<br />

und somit sein Recht auf Bildung erfüllt werden kann. Da<strong>bei</strong> wird nicht unterschieden<br />

zwischen Schülern mit Behinderung und ohne. Es geht allgemein um die individuellen<br />

Bedürfnisse jedes Einzelnen, um die Verschiedenheit der Schüler und die damit verbundenen<br />

Chancen und Aufgaben. Daher kann dieses Gesetz zur Autonomie als Basis für eine inklusive<br />

Schule gewertet werden, wie dies im Zitat von BRUGGER PAGGI auch anklingt. In der Realität<br />

werden die Handlungsspielräume, die diese Bestimmungen bieten, zu selten genutzt. Während<br />

meines Praktikums in einer Mittelschule habe ich vorwiegend lehrerzentrierten Unterricht mit<br />

wenig Differenzierung erlebt. Lediglich die Integrationslehrerin und die Klassenleitung<br />

nahmen diese Möglichkeiten war. Da<strong>bei</strong> wurden dann nicht nur die Kinder mit einer<br />

17 Art. 2, Abs. 1: „Den Schulen wird Rechtspersönlichkeit zuerkannt. Sie besitzen im Sinne der Bestimmungen<br />

dieses Gesetzes Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung,<br />

Schulversuche, Verwaltung und Finanzen.“<br />

18 Art. 6, Abs. 1: „[...] Die Schulen erkennen und nutzen die Unterschiede, fördern die Fähigkeiten jedes<br />

Einzelnen, indem sie alle zweckdienlichen Maßnahmen treffen, um den Bildungserfolg zu erreichen.“<br />

19 Art. 6, Abs. 3c: „Zu diesem Zweck können die Schulen [...] individuelle Lernwege anbieten, um dem<br />

allgemeinen Grundsatz der Integration der Schüler und Schülerinnen in die Klasse und in die Gruppe<br />

nachzukommen, vor allem auch in Bezug auf Schüler und Schülerinnen mit Behinderung.“<br />

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65<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Funktionsdiagnose oder -beschreibung individuell gefördert, sondern jeder Schüler, der im<br />

jeweiligen Bereich Unterstützung benötigte.<br />

4.3 Umfassende Integration in der Schule und außerhalb<br />

Wenn der Gedanke der Integration ernst gemeint ist, dann darf sich die Umsetzung nicht auf<br />

die Schule beschränken. Die Akzeptanz der Verschiedenheit aller Menschen bedeutet, dass es<br />

die Aufgabe der Gesellschaft ist, über alle Altersstufen hinweg, das Miteinander von<br />

Menschen mit und ohne Behinderung zu ermöglichen, Hindernisse abzubauen und<br />

unterschiedliche Perspektiven für das Leben nach der Schule anzubieten.<br />

So wie SCHÖLER (1996b, 9) oder KAUERMANN (1998, 35) für Italien insgesamt feststellen, dass<br />

Integration Alltag ist und von den meisten akzeptiert wird, so gilt das auch für die Autonome<br />

Provinz Südtirol. Die Nationalgesetze wurden zwar verspätet und angepasst eingeführt, haben<br />

aber die selbe Grundaussage. Auch die Haltung der Menschen ist ähnlich wie im restlichen<br />

Italien. Weder in den von mir besuchten Schulen noch in vielfältigen Gesprächen wurde der<br />

Gedanke der Integration als solches in Frage gestellt. Diese Haltung beschränkt sich nicht<br />

allein auf die Schule, sondern gilt ebenso für andere Lebensbereiche. Dennoch wird auch nach<br />

fast 30 Jahren Integration diese noch kritisch hinterfragt. Sie ist ein Thema, das die ganze<br />

Gesellschaft durchzieht und in Politik, Schule und Wirtschaft immer wieder diskutiert wird<br />

(BRUGGER PAGGI 2000, 164). Man kann also davon ausgehen, dass die Akzeptanz nicht<br />

bedeutet, dass man sich nur damit abgefunden hat ohne überzeugt zu sein. Die intensive<br />

Auseinandersetzung in verschiedenen Lebensbereichen und die kontinuierlichen Bemühungen<br />

zur Verbesserung der Integration lassen vielmehr vermuten, dass der eingeschlagene Weg<br />

immer wieder bestätigt wird.<br />

Die erste Veränderung der Integration nach der Einführung für die Pflichtschule war die<br />

Ausweitung auf den Kindergarten. Dies geschah bereits fünf Jahre später durch ein<br />

Landesgesetz (LUNETTA 1987, 174), da die Kompetenz dafür nicht <strong>bei</strong>m Staat liegt, sondern<br />

<strong>bei</strong> den Regionen bzw. Provinzen. Der nächste Schritt wurde ein weiteres halbes Jahrzehnt<br />

danach beschlossen. Im Staatsgesetz 215 von 1987 wurde der Bereich der beruflichen<br />

Ausbildung ebenfalls für das gemeinsame Lernen geöff<strong>net</strong> (FILIPPINI STEINEMANN 1995, 40).<br />

Zur selben Zeit legte der Verfassungsgerichtshof fest, dass nach dem Ende der scuola media die<br />

Integration weitergeführt werden muss, „da ein solcher Abbruch einen Stillstand, wenn nicht<br />

gar eine Regression in diesem Prozess [der Rehabilitation] bewirken könne“ (BRUGGER PAGGI<br />

2000, 164; Ergänzung C.K.). Dadurch war es allen Kindern und Jugendlichen mit<br />

Behinderung möglich, ab dem Kindergarten die selbe Einrichtung wie ihre Altersgenossen zu<br />

besuchen und einen allgemeinen Berufsabschluss oder das Abitur zu erreichen. Um auch<br />

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66<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

danach die Integration zu gewährleisten, wurde sie durch das Rahmengesetz 104/1992 auf die<br />

Universität ausgedehnt (FILIPPINI STEINEMANN 1995, 40). Damit waren endgültig alle<br />

staatlichen Bildungsinstitutionen für Menschen mit Behinderung offen zugänglich. In der<br />

Konsequenz ist es nötig, die Frage der Schulabschlüsse für diese Schüler zu klären. Dazu ist<br />

im Rundschreiben des Schulamtsleiters 25/2002 20 verfügt, dass am Ende der Schulzeit die<br />

Schüler individuelle Prüfungen erhalten, die sich an ihrem IEP orientieren. Statt des<br />

Abschlussdiploms gibt es eine Bestätigung über das Bildungsguthaben. Dieses soll:<br />

- „die erreichten Kompetenzen, Fähigkeiten und Kenntnisse beschreiben, sowie die<br />

Rahmenbedingungen, unter denen diese Kompetenzen ausgeübt werden können;<br />

- eine Hilfe für die <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>seingliederung darstellen, um aufgrund der detaillierten<br />

Beschreibung einen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>splatz ausfindig zu machen, der am ehestens den<br />

effektiven Möglichkeiten des Jugendlichen entspricht;<br />

- dem <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>geber die notwendigen Informationen vermitteln über die<br />

tatsächlichen Kompetenzen des Jugendlichen und über notwendige<br />

Rahmenbedingungen, um diese Fähigkeiten auch ausüben zu können;<br />

- auch Schülern/innen mit schweren Beeinträchtigungen die Möglichkeit einer<br />

Eingliederung in unterstützte <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sformen erleichtern.“<br />

Im Bereich der beruflichen Bildung hat sich in Südtirol ein sehr differenziertes System der<br />

Integration und Förderung entwickelt. Im Mittelpunkt steht da<strong>bei</strong> die Frage nach den<br />

Bedürfnissen und Kompetenzen des Schülers. Zu Beginn wurden vor allem Sonderkurse<br />

angeboten, die jedoch als Ziel die Eingliederung in den ersten <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt hatten<br />

(WELLENZOHN/SCHWIENBACHER 1998, 47ff.). Anfang der 90er Jahre wurde eine Möglichkeit<br />

des integrativen Unterrichts in der Berufsschule geschaffen, die „Individualisierte<br />

Lehrlingsausbildung“ (ebd. 50). Da<strong>bei</strong> sollen Jugendliche mit Behinderung die normalen<br />

Klassen besuchen und darüber hinaus individuell gefördert werden. Dazu wird ein<br />

individueller Bildungsplan für den Schüler erstellt, der als Grundlage für die Förderung dient.<br />

Zusätzliche Unterrichtsstunden können ermöglicht werden, wenn der Jugendliche weniger<br />

Zeit im Betrieb verbringt. In diesen Stunden kann er den Lernstoff der Klasse wiederholen<br />

oder Grundlagen aufar<strong>bei</strong>ten.<br />

Eine umfassende Integration darf sich jedoch nicht auf die Schule oder auf die<br />

Bildungsinstitutionen beschränken. Sie muss in allen Lebensbereichen stattfinden und<br />

gewährleisten, dass Menschen mit einer Behinderung an der Gesellschaft gleichberechtigt und<br />

vollständig teilhaben können. „Dazu hat die schulische Integration sicher einen wesentlichen<br />

Beitrag geleistet,“ stellt BRUGGER PAGGI (2000, 165) fest. Die Unterstützung des<br />

gemeinsamen Lebens und Lernens ist jedoch eine Frage der Werte, die man vertritt. Diese<br />

kann man nicht für alle Mitglieder einer Gesellschaft gleich setzen. Daher ist die<br />

Unterstützung der Integration nicht überall gleich groß. Gesetzliche Vorgaben schaffen zwar<br />

20 Dieses kann im Anhang A 2 nachgelesen werden<br />

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67<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

den Rahmen, können aber die Werte der Menschen nicht direkt ändern (BRUGGER PAGGI<br />

2000, 163). Die Verschiedenheit aller Personen bedeutet, dass nicht jeder von der Idee der<br />

Integration überzeugt ist. Dies muss als Chance gesehen werden, um im gemeinsamen Dialog<br />

die bestehenden Konzepte weiter zu entwickeln und zu verbessern.<br />

4.4 Das Netzwerk der Integration und seine Bestandteile<br />

Eine weitreichende Beteiligung von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben<br />

fordert nicht nur das Einbeziehen vieler Bereiche, sondern vor allem das „funktionale<br />

Zusammenwirken verschiedener Dienste in einer Art Netzar<strong>bei</strong>t“ (DEUTSCHES SCHULAMT<br />

2002, 3). Die einzelnen Institutionen können nicht nebeneinander ar<strong>bei</strong>ten, sondern müssen<br />

miteinander kooperieren, um die vorhandenen Ressourcen optimal zu nutzen. In Südtirol war<br />

von Beginn an die Ver<strong>net</strong>zung von Eltern, Lehrern, Psychologen, Therapeuten und<br />

Fachverbänden ein wichtiger Baustein. In den ersten Jahren war die Situation noch<br />

unorganisiert, aber schon nach kurzer Zeit war zu bemerken,<br />

„dass in der Schule und um die Schule herum allmählich ein Netz entstand, das den<br />

Integrationsbemühungen Halt bieten konnte, ein Netz, dessen Knoten von Menschen<br />

unterschiedlicher Berufe gebildet wurde“ (ALBER 2000, 16).<br />

Die gemeinsame Kooperation zur Integration und Förderung eines Schülers mit Behinderung<br />

hat seit dieser Zeit eher noch an Bedeutung gewonnen und wurde ausgebaut. Mittlerweile<br />

existiert ein Abkommen, welches Informationen über die Aufgaben der einzelnen<br />

Institutionen <strong>bei</strong> der „Durchführung der Verfahrensweisen von der Feststellung der<br />

Behinderung bis zur individuellen Planung“ (DEUTSCHES SCHULAMT 2004a) gibt. Diese<br />

Vereinbarung hat eine rechtliche Verbindlichkeit, da sie von der Landesregierung beschlossen<br />

wurde. Innerhalb dieses Abkommens werden als Partner im Netzwerk neben den Schulen und<br />

Kindergärten die Landesverwaltung, die Schulämter, die Sanitätsbetriebe, die Sozialdienste und<br />

die Gemeinden genannt (ebd. 3ff.). Daneben spielen auch die Eltern <strong>bei</strong> der Kooperation eine<br />

wichtige Rolle. Ihre Aufgabe kann jedoch nicht durch einen Beschluss der Landesregierung<br />

festgelegt werden, weswegen sie im Abkommen nicht aufgeführt ist. Bei der Integration eines<br />

einzelnen Schülers beschränkt sich das Netzwerk der Förderung hauptsächlich auf die Schule,<br />

die Eltern und den Psychologischen Dienst der Sanitätsbetriebe. Eine besondere Rolle<br />

innerhalb des Systems Schule spielen die Integrationslehrer. Aus diesen Gründen werden im<br />

Folgenden diese vier Kooperationspartner vorgestellt.<br />

Die Gesetze über die Koordination der verschiedenen Institutionen sind umfassend und lang,<br />

aber „es ist meines Erachtens eine Illusion, wenn man glaubt, einen solchen Prozeß durch<br />

detaillierte Vorschriften regeln und steuern zu können“ (ALBER 1994, 75).<br />

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68<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

4.4.1 Kindergarten und Schule<br />

Da die Kinder viel Zeit in, mit und für die Schule bzw. den Kindergarten verbringen, spielen<br />

diese <strong>bei</strong> der Integration eine entscheidende Rolle. Je nach Haltung, Kompetenz und<br />

Bereitschaft der Lehrkräfte bzw. Erzieher hat das gemeinsame Lernen und Spielen einen<br />

hohen Stellenwert für die Einrichtung oder auch nicht. So unterschiedlich die Menschen sind,<br />

so verschieden sind auch die jeweiligen Kollegien in ihren Bemühungen. Allerdings hat eine<br />

Erhebung des DEUTSCHEN SCHULAMTES ergeben, „dass die Philosophie der schulischen<br />

Integration in einem Großteil der Schulen dem Bildungsangebot zu Grunde liegt“<br />

(DEUTSCHES SCHULAMT 2004b, 39). Die Aussage, dass im jeweiligen Schulprogramm der<br />

Gedanke der Integration eine wichtige Rolle spielt, unterstützen alle Mittelschulen und über<br />

80 Prozent der Schulsprengel 21 . Bei den Grundschulen sehen dies 90 Prozent so.<br />

Dementsprechend sind in vier von fünf Schulprogrammen auch konkrete Maßnahmen und<br />

Ziele formuliert, um den individuellen Bedürfnissen aller Schüler, nicht nur derer mit einer<br />

Behinderung gerecht zu werden (DEUTSCHES SCHULAMT 2004b, 40). Integration beschränkt<br />

sich in den deutschsprachigen Schulen Südtirols somit nicht auf einzelne Maßnahmen für<br />

einzelne Schüler. Sie durchzieht als Grundgedanke die meisten Einrichtungen. Exemplarisch<br />

lässt sich dies an den Programmen der <strong>bei</strong>den Schulen zeigen, in denen ich hospitierte. In<br />

<strong>bei</strong>den Fällen wird die Einmaligkeit der Schüler akzeptiert und als positiv bewertet. Auf ihrer<br />

Inter<strong>net</strong>seite überschreibt die Mittelschule Michael Pacher ihr Menschenbild<br />

(BAUMGARTNER/ SEEHAUSER/ VITTUR 2002) mit einer Aussage von Howard Gardner<br />

„Wir sind alle verschieden,<br />

hauptsächlich deshalb,<br />

weil wir unterschiedlich kombinierte Intelligenzen besitzen.“<br />

Im Schulprogramm der Grundschule Aicha wird gefordert, die „verschiedenen<br />

unterschiedlichen Fähigkeiten“ zu berücksichtigen und gezielt einzusetzen, sowie die<br />

„Verschiedenheiten anzunehmen und Schwächeren mit Respekt zu begegnen“ 22<br />

Nicht nur in den Ausführungen der Schulprogramme zeigt sich die Akzeptanz und Förderung<br />

der Integration. Etwa 60 Prozent der Schulen planen in ihrem Haushalt Mittel ein, um<br />

Fortbildungen zum Thema Integration durchzuführen 23 . Bei den Grundschulen sind es sogar<br />

fast 80 Prozent, die für diese Zwecke Geld einplanen (DEUTSCHES SCHULAMT 2004b, 38).<br />

Solche Fortbildungen sind nicht nur für einzelne Lehrkräfte gedacht, sondern werden für das<br />

<strong>gesamte</strong> Lehrerkollegium angeboten, in einigen Schulen auch gezielt für die Lehrer einer<br />

21 Schulsprengel: Verwaltungseinheit für mehrere Grundschulen sowie eine Mittelschule.<br />

22 Zu finden auf Seite 3 des Schulprogramms. Dieses ist im Anhang A 3 aufgeführt.<br />

23 Die Schulen haben im Artikel 12 des Gesetzes 12/2000 zur ’Autonomie der Schule’ eine Finanzautonomie<br />

erhalten, die einen eigenen Haushalt ermöglicht.<br />

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69<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Klasse (ebd.). Der hohe Stellenwert dieser Thematik im Bereich der Weiterbildung hat jedoch<br />

noch eine andere Ursache. Die Unsicherheiten und Ängste einiger Lehrer im Zusammenhang<br />

mit dem gemeinsamen Unterricht führen zu einer starken Nachfrage nach Schulungen. Zur<br />

Verbesserung der Integration ist daher eine Veränderung des Studiums der Lehrkräfte nötig,<br />

um frühzeitig Vorurteile oder Unsicherheit ab- und Kompetenzen aufzubauen. Es wird<br />

gefordert, dass die Regellehrer über zusätzliche Fähigkeiten im Bereich Integration allgemein<br />

und der Förderdiagnostik im Besonderen verfügen (DEUTSCHES SCHULAMT 2004b, 83).<br />

Da der Großteil der Schulen die Integration aller Schüler im Schulprogramm verankert hat<br />

und Fortbildungen für das <strong>gesamte</strong> Kollegium vorsieht, wird der gemeinsame Unterricht nicht<br />

allein den Integrationslehrern überantwortet. Vielmehr ist es die Aufgabe aller, dafür zu<br />

sorgen, dass die Schule den Bildungsbedürfnissen aller Schüler gerecht wird (DEUTSCHES<br />

SCHULAMT 2004b, 40). Dies sind allerdings nur die Ergebnisse einer Umfrage, <strong>bei</strong> der es nicht<br />

möglich ist, die Realität wirklich wiederzugeben. Meine Erfahrungen im Praktikum waren<br />

weniger positiv. In der Mittelschule gab es differenzierte Aufgabenstellungen für die Schüler<br />

mit einer Behinderung nur von der Klassenleiterin oder der Integrationslehrerin. Ansonsten<br />

wurden die besondern Bedürfnisse dieser Schüler wenig berücksichtigt. So gab es zum Beispiel<br />

<strong>bei</strong>m Diktieren eines Hefteintrages keine Hilfestellung, ebenso wenig <strong>bei</strong> der Bear<strong>bei</strong>tung von<br />

Aufgaben in den Fremdsprachen Italienisch und Englisch.<br />

In dem bereits erwähnten Abkommen werden den Schulen und Kindergärten aller Art noch<br />

weitere Aufgaben gesetzt (DEUTSCHES SCHULAMT 2004a, 4). In erster Linie sollen die internen<br />

Möglichkeiten früh genutzt werden, um Integration und rechtzeitige Förderung zu<br />

gewährleisten. Erst wenn mit diesen Mitteln keine ausreichende Unterstützung sichergestellt<br />

werden kann, ist es möglich, auf externe Ressourcen zurückzugreifen. Ausnahmen bilden die<br />

Erstellung der Funktionsdiagnose durch den Psychologischen Dienst und die Einbeziehung<br />

der Sozialdienste <strong>bei</strong> „schwerwiegenden psycho-sozialen Risikofaktoren“ (ebd.). Für <strong>bei</strong>de<br />

Fälle ist die Nutzung der Fachkräfte Standard. Insgesamt bleibt die Schule bzw. der<br />

Kindergarten in jedem Fall für die Koordination verantwortlich und beruft daher die<br />

gemeinsamen Treffen ein. Zur Ver<strong>net</strong>zung nach außen hin sind auf Direktionsebene 24<br />

<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sgruppen einzusetzen, die sich mit der Integration beschäftigen und einen Koordinator<br />

für diese Thematik innerhalb der Direktion benennen. Diese soll möglichst interdisziplinär<br />

zusammengesetzt sein. Ihre Aufgabe ist die Analyse der Schulsituation inklusive der<br />

Ressourcen, darauf aufbauend Vorschläge zur Verbesserung, die Evaluation und<br />

Dokumentation der Maßnahmen und die Koordinierung der Zusammenar<strong>bei</strong>t mit anderen<br />

24 Direktion: Verwaltungseinheit für mehrere Schulen eines Schultyps bzw. Kindergärten (Grund- oder<br />

Mittelschule).<br />

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70<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Institutionen (BRUGGER PAGGI 2000, 161). Auch wenn die <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sgruppe gesetzlich<br />

vorgeschrieben ist, sind diese Teams nicht überall eingeführt – aufgrund der erhöhten<br />

<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sbelastung oder der mangelnden Überzeugung vom Nutzen der Gruppe (ebd. 161).<br />

Schule und Kindergarten haben eine große Verantwortung für das Gelingen der Integration.<br />

Jedoch lässt sich durch Vorschriften nur ein gewisser Rahmen schaffen, der von den<br />

beteiligten Personen gefüllt wird. Daher gilt es neben dem Setzen von allgemeinen Standards,<br />

auch die Auseinandersetzung mit Behinderung und Integration in den Kollegien zu stärken.<br />

4.4.2 Integrationslehrer<br />

Der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung in einer Klasse bringt<br />

die Frage mit sich, wie der zusätzliche Förderbedarf gedeckt werden kann. In Italien und<br />

Südtirol gibt es Integrationslehrer, die für diese Aufgabe zuständig sind, jedoch nicht alleine.<br />

Im Allgemeinen verfügen sie über eine erweiterte Ausbildung, um auf die Bedürfnisse der<br />

Kinder mit Behinderung besser eingehen zu können. In den ersten Jahren der Integration sah<br />

die Situation jedoch anders aus. Damals besaßen nur die wenigsten Integrationslehrer eine<br />

Zusatzqualifikation. Im Bereich der deutschsprachigen Mittelschule gab es zwar 1986/87<br />

insgesamt 102 Stützlehrer – wie sie früher genannt wurden – aber fast 90 Prozent von ihnen<br />

hatten keine spezifische Ausbildung dafür absolviert (INNERHOFER/ KLICPERA 1991, 262).<br />

Die Ursache dafür liegt unter anderem darin, dass diese Stelle für manche Lehrer nur eine<br />

Übergangslösung darstellte, weil kein anderer Platz frei war (ebd. 263f.). Seit dieser<br />

Untersuchung sind knapp 20 Jahre vergangen, der Anteil der Integrationslehrer mit<br />

Ausbildung ist nur gering gestiegen. Im Bereich der Oberschulen haben lediglich 15 Prozent<br />

eine Zusatzqualifikation, in den Mittelschulen nicht mal ein Drittel. Der Großteil der<br />

Integrationslehrer dieser Schultypen verfügt somit über keine Spezialisierung (DEUTSCHES<br />

SCHULAMT 2004b, 25). Lediglich in den Grundschulen ist das Verhältnis ausgeglichen. Die<br />

Zusatzqualifikation umfasst 800 Stunden in Theorie und Praxis (FREIE UNIVERSITÄT BOZEN<br />

2005, 206). Inhalte sind da<strong>bei</strong> Didaktik und Methodik des integrativen Unterrichts sowie<br />

theoretische Grundlagen der einzelnen Formen von Behinderung und deren Auswirkungen<br />

auf das Leben und Lernen. Die Ausbildung zum Integrationslehrer kann als Erweiterung im<br />

Rahmen des Studiengangs der Grundschullehrer bzw. Kindergärtner abgelegt werden oder<br />

berufsbegleitend nach dem Studium.<br />

In den letzen Jahrzehnten wurden die Lehrpläne der Zusatzqualifikation häufig angepasst, um<br />

die Pädagogen auf die sich ständig ändernden Anforderungen im Berufsalltag vorzubereiten<br />

(BRUGGER PAGGI 1996, 817). Seit Beginn ist ein Ziel jedoch konstant geblieben. Die Lehrer<br />

sollen <strong>bei</strong> ihrer späteren <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> nicht direkt für die Kinder mit Behinderung verantwortlich<br />

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71<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

sein, sondern der ganzen Klasse zu Gute kommen (BRUGGER PAGGI 2004a, 1). Ihre Aufgabe<br />

ist es, „Formen und Freiräume auszumachen, die ein effektives gemeinsamen Lernen und<br />

Erfahren von Schüler/innen mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen ermöglichen“ (ebd.).<br />

Daher ist der Begriff des Integrationslehrers treffender, als der ehemalige des Stützlehrers.<br />

Denn er unterstützt nicht den einzelnen Schüler mit Behinderung in seinem Lernprozess,<br />

sondern schafft den nötigen Rahmen, in dem integrativer Unterricht stattfinden kann. Er stellt<br />

eine Ressource für die <strong>gesamte</strong> Schule und für den jeweiligen Klassenrat dar. Dazu ist es<br />

wichtig, dass er die persönlichen Kompetenzen seiner Schüler erkennt und dementsprechend<br />

Methoden und Medien anbietet. Diese Aufgaben des Integrationslehrers nehmen den<br />

Regellehren jedoch nicht deren Zuständigkeit für den gemeinsamen Unterricht. Dieser liegt in<br />

der Verantwortung aller Beteiligten.<br />

Die Realität stimmt nicht immer mit der Theorie überein. Die bereits angeführte<br />

Untersuchung des DEUTSCHEN SCHULAMTS ergab, dass nur in rund der Hälfte der Schulen die<br />

Kompetenzen der Integrationslehrer als Vorteil für die ganze Schule gesehen werden. In den<br />

Oberschulen sind es sogar nur etwas mehr als 10 Prozent, die dies so erleben (2004b, 31).<br />

Daher werden die Integrationslehrer auch in über zwei Dritteln der Schulen vorwiegend in<br />

Klassen mit Schülern mit Behinderung eingesetzt (ebd.). Die zusätzliche Kompetenz wird für<br />

andere Kinder, die ebenfalls Unterstützung brauchen könnten, aber keine Funktionsdiagnose<br />

haben, nur wenig genutzt. Außerdem wird meist die Verantwortung für den gemeinsamen<br />

Unterricht an den Integrationslehrer oder Behindertenbetreuer abgeschoben. Ursache ist der<br />

Mehraufwand, den die Vorbereitung eines integrativen Unterrichts fordert, der jedoch nicht<br />

honoriert wird (BRUGGER PAGGI 1996, 818).<br />

Da ein Integrationslehrer nur einen Teil der Stunden in einer Klasse verbringt – in<br />

Abhängigkeit vom Förderbedarf des Schülers – muss er mit mindestens zwei Klassenräten<br />

zusammenar<strong>bei</strong>ten und somit mit vielen Regellehrern. Dies stellt eine große Herausforderung<br />

in der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> der Integrationslehrer dar. Sie müssen nicht nur die individuellen Bedürfnisse der<br />

Schüler, sondern auch die der Regellehrer berücksichtigen. Die zum Teil andere Ausbildung<br />

und die unterschiedlichen Aufgaben der Integrations- und Regellehrer führen zu<br />

Rollenunsicherheit und -konflikten. Das DEUTSCHE SCHULAMT (2002, 11ff.) hat in einer<br />

Übersicht die <strong>bei</strong>den Berufsprofile gegenübergestellt.<br />

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72<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Regellehrperson<br />

Wird sowohl Regel- und integrierten Klassen<br />

für spezifische Fächer zugewiesen<br />

Integrationslehrperson<br />

Ist der Klasse zugewiesen: die Zuweisung zu<br />

bestimmten Fächern erfolgt aufgrund der<br />

spezifischen Bedürfnisse des/der Schülers/in<br />

mit Behinderung durch den Klassenrat bzw.<br />

durch das Team<br />

Ist vollwertiges Mitglied des Klassenrates in<br />

Bezug auf Planung, Umsetzung und<br />

Bewertung sämtlicher Schüler/innen<br />

Verfügt über allgemeine Kenntnisse in Bezug<br />

auf schulische Integration, agiert<br />

fachspezifisch und ist Experte/in für<br />

Fachdidaktik<br />

Ist zuständig auch für Schüler/innen mit<br />

Behinderung und erstellt gemeinsam mit der<br />

Integrations-Lehrperson und dem/der<br />

Behindertenbetreuer/in die Ausgangslage und<br />

die spezifischen Zielsetzungen und Inhalte für<br />

sein Fach im Rahmen des IEP<br />

Berücksichtigt in der Planung und Umsetzung<br />

des Unterrichts die spezifischen Bedürfnisse<br />

des Schülers der Schülerin mit Behinderung<br />

und ar<strong>bei</strong>tet eng mit der<br />

Integrationslehrperson und dem/der<br />

Behindertenbetreuer/in zusammen, sorgt<br />

dafür, dass auch in den Stunden, in denen<br />

weder die Integrationslehrperson noch<br />

der/die Behindertenbetreuer/in in der Klasse<br />

sind, die Bedürfnisse und die individuelle<br />

Förderung des/der Schülers/in mit<br />

Behinderung berücksichtigt werden<br />

Ist vollwertiges Mitglied des Klassenrates in<br />

Bezug auf Planung, Umsetzung, Überprüfung<br />

bzw. Bewertung der Lernfortschritte<br />

sämtlicher Schüler<br />

Verfügt über Kenntnisse und Kompetenzen<br />

in Bezug auf Behinderungsformen,<br />

Möglichkeiten und Einschränkungen,<br />

Differenzierungsmöglichkeiten, spezifische<br />

Unterrichtsformen und Lehrmittel<br />

erfasst die Ausgangslage und erstellt<br />

gemeinsam mit Regellehrpersonen und<br />

Behindertenbetreuer/innen den IEP<br />

Erfasst die Ausgangslage und erstellt<br />

gemeinsam mit Regellehrpersonen und<br />

Behindertenbetreuer/innen den IEP<br />

Ist Experte/in für integrative<br />

Unterrichtsformen und fährt sie in Form von<br />

Teamunterricht auch durch, plant in<br />

Zusammenar<strong>bei</strong>t mit den Regellehrpersonen<br />

differenzierte Fördermaßnahmen und führt<br />

diese auch durch, berät andere Lehrpersonen<br />

des Klassenrates <strong>bei</strong> der Umsetzung<br />

differenzierter Maßnahmen und integrativer<br />

Unterrichtsformen, bringt seine Kenntnisse in<br />

Bezug auf die Behinderungsformen und deren<br />

Auswirkungen auf Lernen und Verhalten ein<br />

Setzt differenzierte Angebote für alle<br />

Schüler/innen im Unterricht ein<br />

Hält Kontakt mit Eltern, Experten,<br />

Lehrpersonen usw.<br />

Setzt spezifische Lehr- und Lernmittel ein<br />

Hält Kontakt mit Eltern, Experten/innen,<br />

Lehrpersonen usw.<br />

Tabelle 8: Vergleich der Rollen von Regel- und Integrationslehrern<br />

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73<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Auf die Problematik des unterschiedlichen Rollenverständnisses von Regel- und<br />

Integrationslehrer sowie auf die damit verbundene Fremd- und Selbstwahrnehmung wird im<br />

Punkt 4.6 Probleme durch mit und <strong>bei</strong> der Integration genauer eingegangen.<br />

4.4.3 Eltern<br />

Die Menschen, die das Kind am besten und längsten kennen, sind seine Eltern. Daher ist es<br />

wichtig auch deren Rolle im Netzwerk aufzuzeigen. Leider existiert dazu kaum Literatur, die<br />

man heranziehen könnte.<br />

Auch wenn wenig Informationsmaterial über die Position der Eltern im Rahmen der<br />

Integration existiert, so stimmen die wenigen Daten darin überein, dass die Rolle positiv<br />

gesehen und geschätzt wird. In der Untersuchung des DEUTSCHEN SCHULAMTES ergab sich<br />

diesbezüglich als Fazit (2004b, 42):<br />

„Die Eltern werden für gewöhnlich als Partner im Bildungsprozess gesehen. Die Schule<br />

sucht immer eine Zustimmung der Eltern und es besteht ein fortwährender<br />

Informationsaustausch.“<br />

Zu Beginn des gemeinsamen Unterrichts stellte sich die Lage noch anders dar. In den 70er<br />

Jahren wurden Menschen mit Behinderung in Südtirol abgeschoben und Eltern schämten sich<br />

teilweise für ihre Kinder. Als die gesetzlichen Grundlagen allerdings geschaffen waren, setzten<br />

die Väter und Mütter sich sehr stark für das Miteinander von behinderten und nichtbehinderten<br />

Schülern ein. Die Mitbestimmung der Eltern war auf nationaler Ebene seit 1973<br />

durch ein Gesetz verbindlich. Die Eltern nahmen dieses Recht war, und forderten die<br />

Integration ihrer Kinder (GARBER-RABENSTEIN 2000, 6). Ihren Bemühungen ist es unter<br />

anderem zu verdanken, dass sich der gemeinsame Unterricht durchgesetzt hat. Mit dem<br />

Landesgesetz 20/83 wurde das Mitspracherecht der Eltern gestärkt und ihre<br />

Entscheidungskompetenz anerkannt.<br />

Mittlerweile sind die Elternverbände 25 in verschiedenen Bereichen tätig. Sie beraten Gremien<br />

auf Landes-, Bezirks- oder Gemeindeebene und halten Kontakt zu den unterschiedlichen<br />

Dienststellen. Dadurch haben sie einen starken Einfluss auf die politischen Entscheidungen<br />

(DEUTSCHES SCHULAMT 2002, 60). Neben der Vertretung der Interessen der Betroffenen nach<br />

außen ar<strong>bei</strong>ten die Verbände auch nach innen. Das heißt, sie bieten für Eltern von Kindern<br />

mit Behinderung oder deren Familien einen „Ort des Erfahrungsaustausches, der<br />

gegenseitigen Stärkung und Mutzusprache“ (ebd. 58). Zusätzlich organisieren sie Tagungen<br />

und Fortbildungen zu verschiedenen Thematiken.<br />

25 In Südtirol gibt es hauptsächlich zwei Elternverbände, den EHK (Elternverband hörgeschädigter Kinder) und<br />

den AEB (<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>skreis Eltern Behinderter; http://www.aeb.<strong>net</strong>).<br />

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74<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Neben den Verbänden sind aber auch die Eltern jedes einzelnen Kindes mit einer<br />

Behinderung als Experte wichtig für die Förderung. Sie werden von der Erstellung der<br />

Diagnose bis zur Erar<strong>bei</strong>tung des Individuellen Erziehungsplans miteinbezogen. Die Schule<br />

ist verpflichtet, sie zu den Sitzungen einzuladen, in denen die Förderung ihres Kindes<br />

besprochen wird (DEUTSCHES SCHULAMT 2004, 18).<br />

Die meisten Eltern von nichtbehinderten Kindern stehen der Integration offen gegenüber.<br />

Ängste stehen meist im Zusammenhang mit Auffälligkeiten im Verhalten der Kinder wie z.B.<br />

Aggression. Die Vorteile der Integration wie geringere Klassenstärke, Förderung des sozialen<br />

Lernens und Anwesenheit des Stützlehrers für alle werden deutlich wahrgenommen<br />

(BRUGGER PAGGI 1996, 818). Dies kann sich allerdings auch negativ auswirken. Teilweise<br />

streben Eltern eine Funktionsdiagnose an, um das Wiederholen einer Klasse für ihr Kind zu<br />

verhindern oder allgemein, um ihm zusätzliche Unterstützung in der Schule zu verschaffen<br />

(DEUTSCHES SCHULAMT 2004b, 77). Dieses Vorgehen bedeutet zwar eine positive Bewertung<br />

der Integration, jedoch weist es auch auf Risiken derselben hin. Die Förderung von Kindern,<br />

die zwar schulische Schwierigkeiten, aber keine feststellbare Behinderung haben, darf nicht<br />

übersehen werden. (vgl. 4.6 Probleme durch mit und <strong>bei</strong> der Integration)<br />

4.4.4 Sanitätsdienste<br />

Das vierte wichtige System im Netzwerk der Integration sind die Sanitätsbetriebe. Da an den<br />

deutschsprachigen Schulen Südtirols kein psychologisch ausgebildetes Personal existiert,<br />

übernehmen die Fachkräfte der Sanitätsbetriebe die Diagnostik der Schüler mit Behinderung.<br />

Dies ist jedoch nur ein Teil ihres Aufgabengebiets. Der Psychologische Dienst steht allen<br />

Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen offen und bietet eine allgemeine Hilfe <strong>bei</strong><br />

verschiedenen psychischen Problemen. Der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sschwerpunkt liegt im Kinder- und<br />

Jugendbereich (DEUTSCHES SCHULAMT 2002, 39), weswegen Kooperationen mit Schulen<br />

häufig sind.<br />

Im Rahmen der Zusammenar<strong>bei</strong>t ist die erste Aufgabe der Psychologen, das „Abklären der<br />

Fähigkeiten und Schwierigkeiten der den Diensten gemeldeten Kinder/Schüler/innen“<br />

(DEUTSCHES SCHULAMT 2004a, 17), wie es im Abkommen zwischen den verschiedenen<br />

Institutionen festgelegt ist. Diese Diagnose ist die Basis für den späteren Individuellen<br />

Erziehungsplan des Kindes. Allerdings liegt es in der Entscheidung der Eltern, ob das<br />

Ergebnis überhaupt an die Schule oder den Kindergarten weitergleitet wird, um dort<br />

zusätzliche Förderung zu sichern. Wenn die Eltern die Diagnose nicht den Lehrern zur<br />

Verfügung stellen lassen, ist die Aufgabe des Psychologen teilweise bereits hier beendet. Dies<br />

stellt jedoch eine Ausnahme dar. Im Allgemeinen basiert auf der Untersuchung der Mitar<strong>bei</strong>ter<br />

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75<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

der Sanitätsbetriebe die weitere Zusammenar<strong>bei</strong>t. Diese stellen ihre Diagnose in der Schule<br />

oder dem Kindergarten vor und besprechen mit den Lehrern/Erziehern und Eltern das<br />

weitere Vorgehen (ebd. 18). Inwieweit die Mitar<strong>bei</strong>ter des Psychologischen Dienstes an der<br />

Erar<strong>bei</strong>tung des Individuellen Erziehungsplanes und an weiteren Treffen beteiligt sind, hängt<br />

von der Schwere der Beeinträchtigung und den Bedürfnissen der Eltern und Pädagogen ab.<br />

Früher waren sie <strong>bei</strong> jedem Termin anwesend. Mittlerweile gilt der Grundsatz, dass „mehr<br />

Wert auf die Qualität der Besprechungen gelegt werden [soll], als auf die Quantität“ (ebd.).<br />

Diese Aussage hat jedoch auch einen finanziellen Hintergrund. Da die Kapazitäten der<br />

Psychologischen Dienste nicht mehr ausreichen, alle Treffen wahrzunehmen, hat man sich auf<br />

die Bedarfsregelung geeinigt. Damit geht die Quantität zurück, ob die Qualität auf diese Weise<br />

erhalten bleibt oder sogar steigt, ist eine andere Frage.<br />

Soweit die Psychologen an der weiteren Planung und Durchführung der Förderung beteiligt<br />

sind, können sie auch therapeutische Maßnahmen mit dem Schüler durchführen (ebd.).<br />

Außerdem sollen sie den Lehren und Eltern beratend zur Seite stehen. Hier<strong>bei</strong> ergeben sich<br />

teilweise Konflikte. Die Erwartungen der Lehrer an die Psychologen gehen über die<br />

Erstellung der Diagnose hinaus. Sie wünschen sich Tipps und Ratschläge, wie dem Kind im<br />

Unterricht geholfen werden kann (DEUTSCHES SCHULAMT 2004b, 69). Da die Psychologen<br />

über keine didaktische Ausbildung verfügen, ist dies jedoch eine unrealistische Vorstellung.<br />

Das bayerische Modell der Sonderpädagogen, die im Bereich Didaktik und Diagnostik<br />

ausgebildet sind, wäre hier sicherlich ein sinnvoller Ansatz. Das DEUTSCHE SCHULAMT schlägt<br />

zur Lösung dieser Problematik vor, an jeder Direktion eine Stelle für Schulberater zu schaffen.<br />

Dieses Personal soll von der Qualifikation her ein Integrationslehrer sein, der zusätzlich ein<br />

Psychologiestudium absolviert hat (2004b, 71). Da die Ausbildung dieser Berater somit jedoch<br />

sehr anspruchsvoll und lang wäre, stellt sich die Frage, ob ausreichend Personen dafür<br />

gefunden werden können. Eine Zusatzausbildung zur Diagnostik wäre kürzer und könnte an<br />

die schulischen Bedürfnisse besser angepasst werden.<br />

Neben dem Psychologischen Dienst gibt es innerhalb der Sanitätsbetriebe noch eine weitere<br />

Abteilung, die an der Integration und Förderung von Kindern mit Behinderung beteiligt<br />

werden kann. Der Rehabilitationsdienst hat seinen Schwerpunkt vor allem im Bereich der<br />

Therapie. Das Personal besteht neben den für die Diagnose verantwortlichen Fachärzten aus<br />

Ergo-, Physio- und Motoriktherapeuten sowie Logopäden (DEUTSCHES SCHULAMT 2002, 45).<br />

Diese Abteilung der Sanitätsbetriebe kommt nur <strong>bei</strong> einer entsprechenden Beeinträchtigung<br />

des Kindes zum Einsatz.<br />

In der Zusammenar<strong>bei</strong>t zwischen Schule und Psychologischem Dienst ergeben sich einige<br />

Konflikte. Ein Psychologe äußerte in einer Befragung (DEUTSCHES SCHULAMT 2004b, 75):<br />

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76<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

„Lehrer lassen sich oft auch nichts sagen, sie wissen alles besser und brauchen keine<br />

Beratung oder sie fordern Rezepte, die keiner geben kann.“<br />

Die Kooperation wird dadurch erschwert, dass <strong>bei</strong>de Seiten Schwierigkeiten haben, die<br />

Fähigkeiten der anderen anzuerkennen (ebd.). Dies liegt unter anderem daran, dass<br />

unterschiedliche Professionen an einem Tisch sitzen. Während die Lehrer Kompetenzen im<br />

Bereich des Unterrichts haben, sind die Psychologen die Experten für die Erstellung der<br />

Diagnosen. Von der anderen Seite wird erwartet, dass diese die eigenen Probleme versteht und<br />

dafür Ratschläge bieten kann, ohne gleichzeitig die eigenen Kompetenzen streitig zu machen.<br />

In solchen Situationen sollte man sich bewusst machen, dass im Mittelpunkt das Kind steht<br />

und die individuellen Fähigkeiten zu seiner Förderung dienen sollen. Es geht nicht um<br />

Konkurrenz, sondern um ein Miteinander, damit das Beste für den Schüler erreicht werden<br />

kann.<br />

4.4.5 Weitere Knoten im Netzwerk<br />

Behindertenbetreuer<br />

Für Kinder, <strong>bei</strong> denen neben der schulischen Förderung ebenso eine pflegerische Betreuung<br />

nötig ist, besteht die Möglichkeit, einen Behindertenbetreuer einzubinden. Dieser ist speziell<br />

dem einzelnen Schüler zugewiesen und<br />

„steht dem/der Schüler/in mit Behinderung in allen Erfordernissen des täglichen Lebens<br />

<strong>bei</strong>, wo<strong>bei</strong> Eigenständigkeit und Gesellschaftsfähigkeit gefördert werden, begleitet und<br />

unterstützt die Schüler/innen mit Behinderung auf dem Weg in die verschiedenen<br />

Einrichtungen.“<br />

(DEUTSCHES SCHULAMT 2002, 12)<br />

Durch diese Aufgaben hat er einen sehr intensiven Kontakt zum Schüler. Daher ist er auch in<br />

den Besprechungen anwesend und bringt dort seine Überlegungen und Beobachtungen ein.<br />

Außerdem ist er an der Erstellung des Individuellen Erziehungsplans beteiligt.<br />

Verschiedene <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sgruppen<br />

Neben den Personen, die sich um die Förderung eines einzelnen Schülers kümmern, gibt es<br />

<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sgruppen, die übergreifend Grundlagenar<strong>bei</strong>t im Bereich der Integration betreiben.<br />

Diese gibt es auf Ebene der Schulsprengel bzw. Direktionen, der Schulämter und<br />

sprachgruppenübergreifend (DEUTSCHES SCHULAMT 2004a, 23f.). Die Teams sind laut<br />

gesetzlicher Grundlage interdisziplinär einzurichten und obligatorisch. Ihre Aufgabe ist die<br />

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77<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Koordination, der Kontakt zu externen Partnern sowie Beratung und Organisation von<br />

Fortbildungen.<br />

Obwohl die <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sgruppen vorgeschrieben sind, haben nur rund 15 Prozent der deutschen<br />

Grundschulen eine solche eingerichtet (DEUTSCHES SCHULAMT 2004b, 29f.). Ein Grund dafür<br />

ist, dass sich gerade die deutschsprachigen Grundschulen überwiegend in ländlichen Gebieten<br />

befinden und oftmals sehr klein sind. Dies vereinfacht die Kommunikation deutlich, da<br />

weniger Personen beteiligt sind. Eine <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sgruppe erscheint nicht immer nötig. An den<br />

Schulen mit italienischer Sprache, die hauptsächlich in den größeren Städten sind, existieren<br />

diese <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sgruppen flächendeckend (ebd.). So weit die <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sgruppen in den deutschen<br />

Schulen vorhanden sind, ar<strong>bei</strong>ten sie meistens interdisziplinär. Das Einbeziehen verschiedener<br />

Gruppen (Eltern, Lehrer, etc.) wird als reale Hilfe <strong>bei</strong> der Integration geschätzt (DEUTSCHES<br />

SCHULAMT 2004b, 29f.).<br />

Da die Integration in Südtirol nicht auf die Schule beschränkt bleiben soll, sind weitere<br />

Partner in das Netzwerk eingebunden. Dazu zählen unter anderem die Gemeinden und die<br />

Sozialdienste. Sie sind verantwortlich für die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden sowie<br />

Fragen in Bezug auf Wahlen, Freizeitgestaltung oder Unterstützung im Haushalt (DEUTSCHES<br />

SCHULAMT 2002, 37).<br />

4.4.6 Das Zusammenspiel der Kooperationspartner – von der<br />

Funktionsdiagnose zum Individuellen Erziehungsplan<br />

Wie die einzelnen Knoten im Netzwerk miteinander verbunden sind und auf welche Weise die<br />

Kooperation läuft, wird am Besten deutlich, wenn man dem Weg von der Erstellung der<br />

Diagnose bis zur Erar<strong>bei</strong>tung des Individuellen Erziehungsplans folgt. In diesem<br />

Zusammenhang wird klar, wie die Kooperationspartner ihre individuellen Kompetenzen<br />

einbringen und gemeinsam die Förderung und Integration des Schülers verwirklicht wird.<br />

Die Funktionsdiagnose (FD)<br />

Bereits <strong>bei</strong>m ersten Schritt dieses Weges, der Meldung eines Kindes, sind meist die drei<br />

wichtigsten oben aufgeführten Partner beteiligt. Wenn die Schwierigkeiten vor dem Besuch<br />

des Kindergartens auffallen, können sich die Eltern direkt an die Sanitätsdienste wenden<br />

(DEUTSCHES SCHULAMT 2004a, 20). Später melden im Allgemeinen die Kindergärten und<br />

Schulen die Schüler an die entsprechenden Stellen. Allerdings müssen die Eltern dem<br />

Ansuchen zur Diagnose zustimmen. Die Eltern werden hier in ihrer Rolle sehr ernst<br />

genommen. Ohne ihr Einverständnis ist es auch nicht gestattet, dass das Ergebnis der<br />

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78<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Abklärung an die Schule oder den Kindergarten weitergeleitet wird. Sie entscheiden, wer außer<br />

ihnen die Diagnose erhält. Wenn sie nicht damit einverstanden sind, dass die Lehrer oder<br />

Erzieher Einsicht nehmen, so werden diese nur darüber informiert, dass eine Untersuchung<br />

stattgefunden hat (ebd.). Bei Zustimmung der Eltern erhält das Ergebnis ebenfalls der<br />

zuständige Kinderarzt. Auch wenn es wichtig ist, dass die Erziehungsberechtigten<br />

entscheiden, wer über die Diagnose informiert wird, sollte es doch ein Anliegen sein, dass<br />

möglichst früh alle Beteiligten eingebunden werden, um rechtzeitig eine effektive Förderung<br />

und Integration zu ermöglichen.<br />

Als Ergebnis der Untersuchung durch den Psychologischen Dienst gibt es im Prinzip drei<br />

Möglichkeiten.<br />

a) Es wird keine Behinderung diagnostiziert. Die aufgetretenen Schwierigkeiten sollen<br />

im Rahmen der üblichen pädagogischen Maßnahmen aufgefangen werden<br />

(BRUGGER PAGGI 2000, 156).<br />

b) Es liegt eine leichte Beeinträchtigung vor, die spezifische Hilfe nötig macht. In<br />

diesem Fall wird eine Funktionsbeschreibung (FB) erstellt. Aufgrund einer solchen<br />

stehen dem Schüler keine Förderung durch einen Integrationslehrer zu, aber sehr<br />

wohl individuelle Bewertung. Die FB wird nur einmal am Ende der Mittelschule<br />

aktualisiert (DEUTSCHES SCHULAMT 2004a, 21f.). Durch die Einführung des<br />

Portfolios für alle Schüler ist mittlerweile eine individuelle Bewertung auch ohne FB<br />

möglich.<br />

c) Die Beeinträchtigung ist so schwer, dass zusätzliche Maßnahmen nötig sind. Vom<br />

Psychologischen Dienst wird eine Funktionsdiagnose (FD) erstellt. Nur in diesem Fall<br />

folgen die weiteren Schritte.<br />

Die Funktionsdiagnose ist somit die offizielle Feststellung der Behinderung, die z.B. nötig ist<br />

für die Zuweisung eines Integrationslehrers oder eines Behindertenbetreuers (DEUTSCHES<br />

SCHULAMT 2004a, 21). Die Grundlage dafür ist der im Landesgesetz 3/98 festegelegte<br />

Behinderungsbegriff, wie er oben bereits dargestellt wurde. Als Basis für die Erstellung der<br />

Funktionsdiagnose dient die ICF und somit ein kompetenzorientiertes Modell. Die ICF<br />

fordert neben der Erläuterung der personenbezogenen Faktoren auch die Beschreibung von<br />

Umweltbedingungen. Daher ist Diagnostik hier auch keine statische Selektionsdiagnostik,<br />

sondern eine prozessorientierte Förderdiagnostik (BRUGGER PAGGI 2000, 155). Sie soll im<br />

Laufe der Jahre an sich verändernde Umwelt- und Personenbedingungen angepasst und<br />

aktualisiert werden. Bei der Aktualisierung sind alle Beteiligten eingebunden (DEUTSCHES<br />

SCHULAMT 2004a, 21).<br />

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79<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Das funktionelle Entwicklungsprofil (FEP)<br />

Das funktionelle Entwicklungsprofil wird in Zusammenar<strong>bei</strong>t von Sanitätseinheit und Schule<br />

am Ende einer Schulstufe erstellt. In diesem wird die Entwicklung des Kindes dargestellt und<br />

Hypothesen zum weiteren Verlauf erhoben (BRUGGER PAGGI 2000, 156). Davon abhängig<br />

erstellt das Team die Anforderungen an Personal, Material und Maßnahmen zur weiteren<br />

Förderung in der nächsten Schulstufe. Zusammen mit dem FEP werden auch alle wichtigen<br />

Dokumente an die nächste Schule oder Einrichtung weitergegeben, „die für das Kennenlernen<br />

des Schülers/der Schülerin, seiner bisherigen Entwicklung, der spezifischen<br />

Fördermaßnahmen und individuellen Zielsetzung von Bedeutung sind“ (BRUGGER PAGGI<br />

2000, 159). Teilweise ist es auch möglich, dass <strong>bei</strong>m Wechsel der Schulstufe der Stützlehrer<br />

der alten Schule zu Beginn mit da<strong>bei</strong> ist, um den Übergang zu sichern (ebd.).<br />

Der Individuelle Erziehungsplan (IEP)<br />

Auf der Funktionsdiagnose und dem Funktionellen Entwicklungsprofil baut der individuelle<br />

Erziehungsplan auf. Er beschreibt in regelmäßigen Abständen die<br />

„aufeinander abgestimmten und integrierten Maßnahmen, welche für das Kind/den<br />

Schüler mit Behinderung für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel ein Jahr) zur vollen<br />

Verwirklichung des Rechtes auf Erziehung und Bildung vorgesehen werden“ (BRUGGER<br />

PAGGI 2000, 156).<br />

Der IEP ist somit die Grundlage für die Umsetzung der Integration und Förderung in und<br />

außerhalb der Klasse. An ihm haben sich die Maßnahmen der Regel- und Integrationslehrer<br />

zu orientieren. Er berücksichtigt neben den schulischen auch außerschulische Angebote (ebd.<br />

155) und soll so die Integration in den verschiedenen Lebensbereichen sichern. Daher ist es<br />

wichtig, dass an der Erstellung neben den Lehrern oder Erziehern und den Mitar<strong>bei</strong>tern des<br />

Psychologischen Dienstes auch die Eltern und andere externe Personen beteiligt sind<br />

(DEUTSCHES SCHULAMT 2004a, 22).<br />

Die im IEP festgelegten Maßnahmen dienen nicht nur dazu, die Förderung und Integration zu<br />

planen, sondern stellen gleichzeitig die Grundlage für die individuelle Bewertung des Schülers<br />

dar. Eine Befragung in den Schulen hat ergeben, dass dies in der Realität so auch meistens<br />

umgesetzt wird. Die Lehrer nehmen den Individuellen Erziehungsplan als Ausgangspunkt, um<br />

Fortschritte des Schülers in der Entwicklung und Leistung zu bewerten (DEUTSCHES<br />

SCHULAMT 2004b, 44). Auf diese Weise wird also eine Orientierung an einer individuellen<br />

Bezugsnorm ermöglicht. Der IEP berücksichtigt die Kompetenzen und Fähigkeiten des<br />

Schülers und dementsprechend werden die Ziele gesetzt. Wenn aufgrund dessen die<br />

Bewertung des Schülers erfolgt, wird Misserfolg vermieden bzw. vermindert, da die Ziele<br />

erreichbar sind. Außerdem geht es nicht allein um kognitive Fähigkeiten, die bewertet werden,<br />

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80<br />

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sondern meist ebenso um die sozialen, kommunikativen und emotionalen Kompetenzen<br />

(ebd., 47). Dadurch können Schwierigkeiten in einem Bereich durch die Stärken in einem oder<br />

mehreren anderen Bereichen aufgefangen werden.<br />

Damit der IEP diese Funktion erfüllen kann, enthält er Angaben zum Lern- und<br />

Entwicklungsstand, eine Anamnese und die Auswertung der bisherigen Förderung<br />

(DEUTSCHES SCHULAMT 2004a, 22). Die Aktualisierung der Daten erfolgt spätestens alle sechs<br />

Monate, um so die Entwicklung des Schülers zu berücksichtigen (BRUGGER PAGGI 2000, 155).<br />

Damit verbunden ist natürlich ein hoher Aufwand der Beteiligten, vor allem für die<br />

Integrationslehrer, die für mehrere Kinder zuständig sind. Außerdem fordert die Kooperation<br />

von Eltern, Lehrern und Psychologen mehr Zeit für Absprachen und Entscheidungen, als<br />

wenn der Plan von einer Person allein erstellt würde. Da der IEP häufig nicht von allen als<br />

gemeinsame <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>s- und Planungsgrundlage berücksichtigt wird und die Ziele und<br />

Maßnahmen im allgemeinen Klassenunterricht nur zum Teil umgesetzt werden (DEUTSCHES<br />

SCHULAMT 2004b, 41), stellt sich die Frage, inwieweit der Aufwand gerechtfertigt ist. Gerade<br />

die Verwirklichung des IEP ist eines der wichtigsten Elemente zur Integration und Förderung<br />

von Kindern mit Behinderung. Daher muss ihm entsprechende Bedeutung von den Lehrern<br />

eingeräumt und seine Inhalte im Unterricht berücksichtigt werden. Daran gilt es in den<br />

nächsten Jahren zu ar<strong>bei</strong>ten, um die Qualität der Integration zu verbessern.<br />

Der <strong>gesamte</strong> Prozess von der Erstellung der Funktionsdiagnose über das Funktionelle<br />

Entwicklungsprofil bis hin zu den regelmäßig zu aktualisierenden Individuellen<br />

Erziehungsplänen bezieht möglichst viele Ressourcen ein. Die zentralen Stellen sind die<br />

Eltern, die Regel- und Integrationslehrer und die Psychologen der Sanitätsdienste. Diese<br />

Kooperation fordert von allen Beteiligten, sich auf das gemeinsame Ziel – die Förderung des<br />

Schülers – zu konzentrieren und dafür eigene Interesse teilweise in den Hintergrund zu stellen.<br />

4.5 Daten zur Integration und Förderung<br />

Im Schuljahr 2002/2003 waren in Südtirol 4,44 Prozent der Schüler in deutscher Sprache mit<br />

einer Funktionsdiagnose gemeldet. Dieser Anteil ist über die Schulstufen hinweg sehr<br />

unterschiedlich. In der Oberstufe sind es lediglich 0,71 Prozent, in den Grund- und<br />

Mittelschulen hingegen 5,77 Prozent (DEUTSCHES SCHULAMT 2004b, 19). Dies zeigt, dass sich<br />

die Integration in den Oberschulen noch nicht so stark durchsetzen konnte, obwohl sie seit<br />

fast 20 Jahren rechtlich abgesichert ist.<br />

Interessant ist ein Vergleich mit den italienischsprachigen Schulen in Südtirol sowie dem<br />

restlichen Staatsgebiet. In <strong>bei</strong>den Fällen liegen die Zahlen deutlich unter denen der deutschen<br />

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Sprachgruppe. In den Schulen in Südtirol mit italienischer Unterrichtssprache haben 3,71<br />

Prozent der Schüler eine diagnostizierte Behinderung. Während diese für alle Schultypen unter<br />

dem Anteil der deutschen Sprachgruppe liegt, sind in den italienischsprachigen Oberschulen<br />

mit 1,21 Prozent mehr Kinder integriert (DEUTSCHES SCHULAMT 2004b, 19). Der Gedanke<br />

der Integration konnte sich dort stärker durchsetzen. Im <strong>gesamte</strong>n Staatsgebiet beträgt der<br />

prozentuale Anteil von Schülern mit Behinderung in den allgemeinen Grund- und<br />

Mittelschulen lediglich rund zwei Prozent (ROBSON/EVANS/DELUCA 2000, 55ff.). Damit<br />

haben die deutschsprachigen Schulen sowohl innerhalb Südtirols als auch im <strong>gesamte</strong>n<br />

Staatsgebiet den höchsten Prozentsatz an Schülern mit diagnostizierter Behinderung. Da nicht<br />

davon auszugehen ist, dass sich die wirklichen Zahlen in einem Land so stark unterscheiden,<br />

müssen andere Ursachen gesucht werden. Ein Grund liegt in der unterschiedlichen Mentalität,<br />

der durch die <strong>bei</strong>den Sprachen bedingt ist. In den italienischsprachigen Schulen geht man mit<br />

der für das Land typischen Einstellung an Probleme heran. Anstatt darüber zu klagen, werden<br />

diese flexibel, solidarisch und teilweise auch nicht allen Vorschriften entsprechend gelöst<br />

(KAUERMANN 1998. S.35). Daher werden <strong>bei</strong> auftretenden schulischen Schwierigkeiten diese<br />

erst mit den zur Verfügung stehenden Mitteln gelöst, bevor man sich an externe Stellen<br />

wendet. An den Schulen mit deutscher Unterrichtssprache werden Kinder hingegen schneller<br />

zur Abklärung an den Psychologischen Dienst überwiesen.<br />

Nicht nur der Anteil der Schüler ist sprachgruppenabhängig, sondern ebenso die<br />

geographische Verteilung. Während sich die italienischen Schüler auf die großen Städte<br />

konzentrieren, verteilen sich die deutschen auf die <strong>gesamte</strong> Fläche. So sind <strong>bei</strong> den<br />

Italienischsprachigen z.B. 51 Prozent der <strong>gesamte</strong>n Schüler mit einer Behinderung in Bozen<br />

gemeldet (DEUTSCHES SCHULAMT 2004b, 21). Daher müssen die Ressourcen für „die deutsche<br />

Sprachgruppe vielmehr aufgeteilt werden, als für die anderen Sprachgruppen“ (ebd. 27).<br />

Obwohl sich die deutschsprachigen Schüler mehr verteilen, gibt es weniger integrierte Klassen<br />

(41 Prozent) als an den italienischen Schulen (ebd. 21). Da es zwar prozentual mehr Schüler<br />

mit Behinderung in der deutschen Sprachgruppe gibt, aber in weniger Klassen integriert wird,<br />

kann daraus geschlossen werden, dass in den Klassen der deutschen Sprachgruppe<br />

durchschnittlich mehr Schüler mit Behinderung je Klasse unterrichtet werden (ebd. 27).<br />

Genaue Zahlen liegen dazu jedoch nicht vor.<br />

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82<br />

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4.6 Probleme durch, mit und <strong>bei</strong> der Integration<br />

Kooperation<br />

Zur Lösung der Probleme <strong>bei</strong> der Integration werden zwei unterschiedliche Wege<br />

vorgeschlagen. Zum einen versucht man vermehrt Hilfe von außen zu fordern, z.B. durch<br />

veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen oder mehr personelle Ressourcen. Zum anderen<br />

überlegt man, wie die bereits vorhanden Möglichkeiten besser genutzt werden können. Dieser<br />

Weg sieht eine Verbesserung der Kooperation ebenso vor wie zusätzliche Fortbildungen und<br />

einen veränderten, offeneren Unterricht (DEUTSCHES SCHULAMT 2004b, 81).<br />

Das gemeinsame <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>en im Team gestaltet sich teilweise schwierig. Dies liegt unter anderem<br />

daran, dass die Selbst- und Fremdwahrnehmung der unterschiedlichen Rollen nicht<br />

zusammenpassen. Häufig herrscht die Annahme vor, dass die Integrationslehrer weniger<br />

Zeitaufwand für ihre <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> haben als die Regellehrer. Durch diese Einstellung leidet das<br />

Ansehen der Integrationslehrer, sie werden oftmals als „Hilfsknechte“ (Zitat eines Direktors,<br />

nach ebd. 63) gesehen, die den Regellehrern zuar<strong>bei</strong>ten und ihnen untergeord<strong>net</strong> sind.<br />

Aufgrund des niederen Ansehens ihrer <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> bewerben sich ausgebildete Integrationslehrer<br />

auf die Stelle eines Regellehrers. Umgekehrt versuchen diese in die Position eines Stützlehrers<br />

zu kommen, da sie hier mit weniger <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> rechnen (ebd.). Die Probleme, die durch diesen<br />

Rollenkonflikt <strong>bei</strong> der Kooperation auftreten, werden nicht auf sachlicher Ebene gelöst.<br />

Oftmals sind gegenseitige Schuldzuweisungen zu beobachten (ebd. 93).<br />

Trotz der Schwierigkeiten in der gemeinsamen Zusammenar<strong>bei</strong>t fordern Lehren häufig mehr<br />

Stunden des Integrationslehrers in der Klasse. Dieser hohe Bedarf resultiert vermutlich aus der<br />

Sorge der Regellehrer, dem Kind mit Behinderung und seinen Bedürfnissen nicht gerecht zu<br />

werden (ebd.). Somit werden die Integrationslehrer in ihrer Rolle zwar nicht geschätzt,<br />

gleichzeitig fühlen sich die Regellehrer jedoch auf sie angewiesen, weil sie sich selbst unsicher<br />

fühlen. Aufgrund der schwierigen Situation gibt es auf den Stellen der Integrationslehrer einen<br />

beständigen Wechsel, was wiederum eine kontinuierliche und gute Zusammenar<strong>bei</strong>t<br />

erschwert.<br />

Ein wesentlicher Ansatz zur Verbesserung der Qualität schulischer Integration liegt somit in<br />

der Verbesserung der Kooperation der Lehrkräfte. Dies wird auch vom DEUTSCHEN<br />

SCHULAMT gefordert (2004b, 65). Die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Rolle würde zu<br />

mehr Verständnis für den anderen führen. Nicht nur <strong>bei</strong> den Kindern gilt es, die individuellen<br />

Kompetenzen zu schätzen, sondern ebenso <strong>bei</strong> den Lehrern. Die Fähigkeiten von Regel- und<br />

Integrationslehrer müssen stärker in die gemeinsame Vorbereitung und die Durchführung des<br />

Unterrichts eingebunden werden. Schließlich sollen die Kompetenzen den Kindern in ihrer<br />

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Entwicklung und Bildung dienen. Integration muss die Aufgabe aller Lehrer sein und darf<br />

nicht an spezialisierte Personen abgeschoben werden. Daher müssen die Regellehrer befähigt<br />

werden, auf die Kinder mit Behinderung einzugehen, deren Stärken zu erkennen und diese zu<br />

fördern.<br />

Ressourcen-Etikettierungs-Dilemma<br />

Eine weitere Schwierigkeit, die sich durch die derzeitige Form der Integration ergibt, ist die<br />

Frage, wer Förderung erhält und wer nicht. Nur wer eine offizielle Funktionsdiagnose hat,<br />

dem stehen Stützlehrerstunden oder eine differenzierte Bewertung zu. Daher ist es also nötig,<br />

die Kinder in gewisser Weise zu etikettieren, ihnen den Stempel der Behinderung<br />

aufzudrücken, um ihnen Hilfe geben zu können. Dieses Ressourcen-Etikettierungs-Dilemma<br />

(BLEIDICK 1995, 334) gilt für die Sonderschule ebenso wie für den integrativen Unterricht.<br />

Um Unterstützung geben zu können, muss man erst mal die Kinder benennen, denen sie<br />

zustehen soll. Damit sind aber negative Effekte für die soziale Integration oder das<br />

Selbstbewusstsein des Kindes verbunden.<br />

Auf der anderen Seite gilt es, die Kinder in den Blick zu nehmen, die zwar keine Behinderung<br />

haben – oder zumindest keine offiziell anerkannte – die aber trotzdem Schwierigkeiten im<br />

schulischen Lernen zeigen. Diese erhalten kein Etikett und somit auch keine Hilfe. Ein<br />

Schüler mit Funktionsdiagnose erreicht das Klassenziel, weil er einerseits Fördermaßnahmen<br />

bekommt und andererseits individuelle Anforderungen und Bewertungen gestellt werden. Ein<br />

lernschwaches Kind hingegen erleidet Misserfolg in der Schule, weil die Beeinträchtigung<br />

nicht ausreichend für eine Funktionsdiagnose ist, aber schwerwiegend genug, um das<br />

schulische Lernen zu beeinträchtigen. In einer Untersuchung des DEUTSCHEN SCHULAMTS<br />

(2004, 63) wird ein Schulleiter folgendermaßen zitiert:<br />

„Meine Beobachtung ist die: wenn ein Schüler stark genug – ich sage das jetzt hart –<br />

behindert ist, dann gibt es <strong>bei</strong> der Bewertung nahezu kein Problem. [...] Je geringer jedoch<br />

der Grad an Behinderung ist, d.h. je mehr sich der Schüler der Normalität annähert, desto<br />

schwieriger wird es. Da heißt es dann, er könnte mehr, wenn er nur wollte.“<br />

Die aktuellen Reformen in der Südtiroler Schule sind ein Weg, aus diesem Dilemma zu<br />

entkommen, da das individuelle Lernen gestärkt wird. Außerdem werden Integrationslehrer<br />

nicht mehr einem einzelnen Schüler zugewiesen, sondern der ganzen Klasse. Daher erhalten<br />

auch Kinder Förderung, die keine Funktionsdiagnose haben. In meinem Praktikum hat die<br />

Integrationslehrerin mit einigen Schülern der Klasse während des Deutschunterrichts ein<br />

Rechtschreibprogramm durchgeführt. Für die Auswahl der Kinder spielte nur der individuelle<br />

Förderbedarf jedes Schülers eine Rolle, nicht die Funktionsdiagnose. Es gibt auch<br />

Überlegungen, die Integrationslehrer einer Einrichtung pauschal zuzuweisen, lediglich in<br />

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84<br />

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Abhängigkeit von der <strong>gesamte</strong>n Schülerzahl. Das Kollegium wäre dann dafür verantwortlich,<br />

wie und wo diese Ressourcen eingesetzt werden. Damit käme man einer inklusiven Schule<br />

einen deutlichen Schritt näher. In die gleiche Richtung geht auch die aktuelle Schulreform, die<br />

im Rahmen der Portfolioar<strong>bei</strong>t individuelle Bewertungsmaßstäbe für alle Kinder fordert.<br />

Damit wird die Grenze zwischen behindert und nicht-behindert in diesem Bereich offener<br />

bzw. verschwindet ganz.<br />

Netzwerkkoordinator<br />

Bei einem großen Netzwerk, wie es für die Förderung von Kindern mit Behinderung in<br />

Südtirol existiert, ist es wichtig, die gemeinsame <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> effektiv zu gestalten und zu<br />

koordinieren. Wenn auch <strong>bei</strong> den Beteiligten Einigkeit besteht, dass ein Netzwerk sinnvoll ist,<br />

ist jedoch unklar, wer die Koordination im Netzwerk übernimmt, wer<br />

„Netzwerkadministrator“ sein soll (DEUTSCHES SCHULAMT 2004b, 77). Prinzipiell kommen<br />

für die Aufgabe der Direktor, der Klassenleiter oder Integrationslehrer in Frage, da der<br />

Koordinator jemand aus dem schulischen Rahmen sein sollte. Der Direktor ist oftmals am<br />

wenigsten mit der spezifischen Situation des Kindes und der Klasse vertraut. Dafür kann er<br />

eine neutrale Position <strong>bei</strong> Konflikten zwischen Regellehrern und Integrationslehrern<br />

einnehmen. Diese wiederum kennen den Fall am besten und sind hauptsächlich<br />

verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen. Je nach Förderbedarf des Schülers und<br />

den zugewiesenen Stunden ist der Integrationslehrer häufiger in der Klasse als manche<br />

Regellehrer. Außerdem verfügt er über eine Zusatzqualifikation im Bereich des gemeinsamen<br />

Unterrichts. Daher wäre die Rolle des Netzwerkkoordinators am sinnvollsten von einem<br />

Integrationslehrer zu übernehmen. Die Schwierigkeit liegt darin, dass er teilweise dem<br />

Regellehrer untergeord<strong>net</strong> gesehen wird. In diesem Fall wäre er in der Position des<br />

Koordinators nicht akzeptiert. Mit einer veränderten Sicht der Aufgaben und Rolle eines<br />

Integrationslehrers, die auch für die Zusammenar<strong>bei</strong>t insgesamt wichtig ist, könnte dieses<br />

Problem aber gelöst werden.<br />

Erlernte Hilflosigkeit<br />

Da ein Integrationslehrer sich in seiner <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> meist noch auf Kinder mit Behinderung<br />

beschränkt, wird von diesen weniger Selbständigkeit erwartet als von ihren Mitschülern<br />

(DEUTSCHES SCHULAMT 2004b, 67). Sie werden somit in gewisser Weise zur<br />

Unselbständigkeit erzogen. SELIGMANN spricht von der „gelernten Hilflosigkeit“ (1995, 146),<br />

wenn Kinder durch äußere Faktoren das Gefühl vermittelt bekommen, dass sie wenig<br />

erreichen können. Dies geschieht aber nicht nur durch den Integrationslehrer, sondern durch<br />

alle Lehrer. Wenn ein Kind eine Funktionsdiagnose hat, dann stehen ihm besondere<br />

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85<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Hilfsmittel zu. Da<strong>bei</strong> gilt es vorsichtig abzuwägen, inwieweit diese auch wirklich nötig sind<br />

oder ob sie nicht die Selbständigkeit des Schülers beeinträchtigen. Unterstützung und<br />

Differenzierung muss der Förderung und Entwicklung dienen und darf der Autonomie des<br />

Schülers nicht im Wege stehen. Daher ist der Gedanke der inklusiven Schule, <strong>bei</strong> der<br />

sonderpädagogische Ressourcen für alle zur Verfügung stehen, hilfreich, um der „Erlernten<br />

Hilflosigkeit“ entgegenzuwirken.<br />

Größe des Netzwerkes<br />

In Südtirol ist das Integrations<strong>net</strong>zwerk gut ausgebaut und sehr differenziert. Um die<br />

bestmögliche Förderung zu erreichen, werden verschiedene Experten und Institutionen<br />

eingebunden. Dies kann jedoch auch die gegenteilige Auswirkung haben, dass durch die<br />

Differenziertheit des Systems die Effektivität abnimmt. SPECK merkt dazu an: „Je<br />

spezialisierter die Hilfe wird, um so mehr Spezialisten muss man aufsuchen.“ (1996, 348)<br />

Dadurch verliert man die ganzheitliche Sicht des Menschen und seiner Bedürfnisse aus dem<br />

Auge (ebd. 349). Um das zu vermeiden, ist es nötig, die verschiedenen Kompetenzen<br />

regelmäßig zusammenzuführen. In Südtirol soll dies durch die Planungsgespräche<br />

gewährleistet werden. Wie jedoch bereits angeführt, werden diese seltener durchgeführt.<br />

Herausforderungen für die Zukunft<br />

Frau BRUGGER PAGGI, die Leiterin der Dienststelle für Integration und Gesundheitsberatung<br />

am Deutschen Schulamt, stellt als Forderungen für die weitere Entwicklung der Qualität der<br />

Integration drei Aufgaben heraus (2004b, 4):<br />

a) Verbindliche Verankerung von Integrationsthemen in der Ausbildung aller<br />

Lehrer und Erzieherinnen<br />

b) Erweiterung der Ausbildung der Integrationslehrer<br />

c) Fortbildungen für alle Lehrkräfte, ebenso für die Direktoren<br />

Sie setzt damit vor allem am Personal und dessen Qualifikation an. Die grundlegenden<br />

Bedingungen für die Integration scheinen gesichert zu sein. Die entscheidende Aufgabe ist es<br />

nun, innerhalb dieses Rahmens die Qualität des gemeinsamen Unterrichts zu verbessern.<br />

Diese Herausforderung wird nie endgültig zu lösen sein, denn:<br />

„Integration ist ein Prozess und gerade deshalb spannend, weil er immer wieder neu<br />

angedacht werden muss, weil jede Situation eine neue Herausforderung darstellt.“<br />

(BRUGGER PAGGI 2000, 170)<br />

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86<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

5 Ein Integrations<strong>net</strong>zwerk in Bayern knüpfen?<br />

Derzeit stellt sich die Situation in Bayern ganz anders dar als in Südtirol oder Italien. Die<br />

Mehrheit der Schüler mit Behinderung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf wird nicht in<br />

der allgemeinen Schule unterrichtet, statt dessen in Sonderschulen (KMK 2005, 25 und 53).<br />

Allerdings ist davon auszugehen, dass sich dies in der Zukunft ändern wird. Dafür gibt es zwei<br />

Hinweise.<br />

Zum einen setzt sich der Gedanke der Integration in der fachwissenschaftlichen Diskussion<br />

und der Öffentlichkeit immer stärker durch. Wie oben gezeigt, ist mittlerweile anerkannt, dass<br />

das gemeinsame Lernen mindestens gleichwertige Lernergebnisse für alle Schüler bringt wie<br />

separierende Formen. Die ersten Ergebnisse der wissenschaftlichen Auseinadersetzung mit<br />

dieser Thematik haben sich bereits in Gesetzen und Empfehlungen niedergeschlagen. Schon<br />

1994 hat die ständige Konferenz der Kultusminister festgestellt, dass „die schulische<br />

Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Sonderpädagogischem Förderbedarf [...] alle<br />

Schulstufen und Schularten [einbezieht]“ (KMK-EMPFEHLUNG 1994, Leitziffer 301/11). Fünf<br />

Jahre später wurde dies erneut bestätigt. Ob gemeinsamer Unterricht stattfindet, hängt nicht<br />

von der Art und Schwere des Sonderpädagogischen Förderbedarfs oder den Lernzielen ab,<br />

sondern lediglich davon, ob die Förderung des Schülers aufgrund der personellen und<br />

materiellen Ressourcen möglich ist (KMK-EMPFEHLUNG 1999, 310/11f.). Um die Integration<br />

zu erleichtern, wird explizit ein lernzieldifferenter Unterricht gefordert. Dieser ist in Bayern<br />

seit 2003 durch eine Änderung des BayEUG möglich (HEIMLICH 2003, 57). Damit wurde eine<br />

wichtige Grundlage für den gemeinsamen Unterricht geschaffen. Denn aufgrund der<br />

Verschiedenheit der Schüler, die in Integrationsklassen nochmals deutlicher wird, ist es nicht<br />

möglich, für alle das gleiche Lernziel vorzusehen. Ansonsten würden die einen Schüler unteroder<br />

die anderen überfordert. Obwohl die KMK-Empfehlungen keine rechtliche<br />

Verbindlichkeit für die Länder haben, hat der gemeinsame Unterricht bereits vor der<br />

Änderung des BayEUG zugenommen. Dies zeigt sich an der steigenden Zahl der Schüler mit<br />

Behinderung, die in der allgemeinen Schule unterricht werden. Während 1999 noch 7900<br />

Schüler mit Behinderung integriert wurden, waren es drei Jahre später 9439 und somit fast 20<br />

Prozent mehr (KMK 2005, 53).<br />

Der zweite Faktor der Entwicklung hin zu mehr Integration sind die demographischen<br />

Veränderungen. Die Zahl der Kinder in Deutschland geht insgesamt zurück und somit auch<br />

die der Schüler in Sonderschulen. Während sie bis zum Schuljahr 2002/2003 kontinuierlich<br />

anstieg, nimmt sie seitdem ab und wird nach den aktuellen Prognosen des BAYERISCHEN<br />

STAATSMINISTERIUMS FÜR UNTERRICHT UND KULTUS (2005, 24) weiter sinken. Damit<br />

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87<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

verbunden ist eine Reduzierung der Schulen. In der bisherigen Form werden manche<br />

Sonderschulen nicht mehr effektiv bleiben, da der Einzugsbereich zunehmen müsste, um die<br />

Größe der Schule zu erhalten. Dies würde zu einer Steigung der Kosten im Bereich Transport<br />

führen. Als Alternative dazu bietet sich die Schließung von Standorten und die Unterrichtung<br />

der Schüler mit Behinderung in der allgemeinen Schule. Da auf diese Weise die Kosten<br />

gesenkt werden und außerdem die Effektivität der Integration erwiesen ist sowie die rechtliche<br />

Grundlage für diese existiert, bildet der gemeinsame Unterricht eine realistische und sinnvolle<br />

Perspektive, um auf die Verringerung der Schülerzahlen zu reagieren.<br />

Nachdem davon auszugehen ist, dass durch die <strong>bei</strong>den oben erläuterten Gründe der<br />

integrative Unterricht in Bayern zunehmen wird, stellt sich die Frage, wie dieser gestaltet<br />

werden kann. Da<strong>bei</strong> lässt sich von den Erfahrungen lernen, die andere Länder wie Italien oder<br />

Finnland bereits gemacht haben, von der Entwicklung, den Bedingungen und<br />

Herausforderungen dort. Einer der Gründe, warum der gemeinsame Unterricht in Südtirol<br />

erfolgreich funktioniert, ist das Netzwerk, dass von Anfang an geknüpft wurde. Die einzelnen<br />

Experten wie Eltern, Lehrer oder Psychologen bringen ihre jeweiligen Kompetenzen ein,<br />

planen miteinander und koordinieren ihre <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>. So ist eine bestmögliche Förderung des<br />

Schülers gewährleistet. Ein ähnliches System der Zusammenar<strong>bei</strong>t und Ver<strong>net</strong>zung in Bayern<br />

zu erstellen, ist eine wichtige Aufgabe und Herausforderung für die flächendeckende<br />

Integration. In der KMK-EMPFEHLUNG von 1999 wird bereits die Zusammenar<strong>bei</strong>t innerhalb<br />

der Schule und nach außen hin zu verschiedenen Fachdiensten, Sozial-, Jugend- und<br />

<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sämtern und anderen Institutionen gefordert (KMK-Empfehlung 1999, 310/18). Aus<br />

den Erfahrungen anderer Länder lässt sich auch lernen, was Herausforderungen anbelangt, die<br />

mit einem Netzwerk verbunden sind. Die oben beschriebenen Schwierigkeiten, die im<br />

Südtiroler Schulsystem bestehen, können <strong>bei</strong> der Entwicklung eines bayerischen Netzwerkes<br />

Impulse setzen und die Planungen lenken. Allerdings darf man nicht davon ausgehen, dass<br />

durch ein ausreichendes Studium der Integration in anderen Ländern diese hier ohne<br />

Probleme eingeführt werden kann. Die Systeme unterscheiden sich zu stark von einander als<br />

dass es möglich wäre, die Erfahrungen von einem auf das andere direkt zu übertragen. Die<br />

Schule in Bayern hat eine eigene geschichtliche Entwicklung durchlaufen, basiert auf anderen<br />

gesetzlichen Grundlagen und wird von anderen gesellschaftlichen Einflüssen geprägt.<br />

Prinzipiell ist es schwierig, in Ländern, in denen sich ein starkes Sonderschulsystem entwickelt<br />

hat, den Zustand in Richtung Integration zu verändern (MEIJER/ SORIANO/ WATKINS 2003,<br />

18). Das liegt einerseits daran, dass es die allgemeinen Schulen gewohnt sind, Problemschüler<br />

abzuschieben und die Sonderpädagogen andererseits sich in ihrer Kompetenz bedroht fühlen,<br />

wenn Schüler mit Förderbedarf auch an der allgemeinen Schule unterstützt werden können.<br />

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88<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Diese Situation wird verschärft in wirtschaftlich schlechten Zeiten, da Sonderpädagogen durch<br />

Integration dann um ihre <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> fürchten (ebd. 23).<br />

Wenn der gemeinsame Unterricht also Bestand haben soll, dann gilt es nicht nur auf die<br />

Bedürfnisse der Schüler zu achten, sondern auch andere Beteiligte wie Lehrer oder Eltern<br />

ernst zu nehmen. Wenn diese frühzeitig in den Prozess eingebunden werden, ist es möglich,<br />

ein System zu entwickeln, dass allen Betroffenen möglichst gerecht wird. Daher ist es wichtig,<br />

die Integration nicht überstürzt einzuführen, wie dies in Italien der Fall war, sondern einen<br />

ausreichenden Vorlauf einzuplanen. Da der gemeinsame Unterricht aufgrund der genannten<br />

Faktoren in Bayern zunehmend an Gewicht gewinnen wird, gilt es bereits jetzt damit<br />

anzufangen, ein tragfähiges Netzwerk der Integration zu knüpfen. Der Blick zum Nachbarn<br />

kann da<strong>bei</strong> eine wertvolle Hilfe sein.<br />

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89<br />

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http://www.unibz.it/web4archiv/objects/<strong>pdf</strong>/standard/2005bwnew2.<strong>pdf</strong> eingesehen am 14.12.2005<br />

DEKRET DES PRÄSIDENTEN: Dekret des Präsidenten der Republik vom 13. Februar 1983, Nr. 89<br />

http://www.schule.suedtirol.it/landesschulamt/recht/dpr_89-83_durchfuehrungsbestimmung_statut.htm<br />

eingesehen am 21.10. 2005<br />

ICF: Deutsches Institut für medzinische Information und Dokumentation (Hrsg.): ICF. Internationale<br />

Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit. 2004<br />

http://www.dimdi.de/static/de/klassi/ICF/icf_dimdi_final_draft_1.<strong>pdf</strong>, eingesehen am 23.10.2005<br />

BRUGGER PAGGI, Edith: INTEGRATIONSPÄDAGOGIK I<br />

http://www.unibz.it/education/education/staff/german/index_edu.html?LanguageID=DE, eingesehen am<br />

4.1.2006<br />

JÜSTER, Markus: INTEGRATIONSPÄDAGOGIK II<br />

http://www.unibz.it/education/education/staff/german/index_edu.html?LanguageID=DE, eingesehen am<br />

4.1.2006<br />

LANDESSCHULAMT (1): Die Stundentafel der Mittelschule ab 1. September 2000<br />

http://www.schule.suedtirol.it/landesschulamt/schule/typen-ms-taf.htm eingesehen am 2. Januar 2006<br />

LANDESSCHULAMT (2): Grundlagen der Unterrichtsorganisation<br />

http://www.schule.suedtirol.it/landesschulamt/schule/typen-gs-organi.htm eingesehen am 4. Januar 2006<br />

LANDESSCHULAMT (3): Grund und Mittelschulen<br />

http://www.schule.suedtirol.it/landesschulamt/acrobat/daten/stat-daten_gsms05.<strong>pdf</strong><br />

eingesehen am 18.10.2005<br />

LANDESSCHULAMT (4): Kindergarten<br />

www.foepaed.<strong>net</strong>


94<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

http://www.schule.suedtirol.it/landesschulamt/acrobat/daten/stat-daten_kg05.<strong>pdf</strong><br />

eingesehen am 18.10.2005<br />

PÄDAGOGISCHES INSTITUT (1): Die Gliederung der Unterrichtszeit. 2005a<br />

http://www.schule.suedtirol.it/blikk/angebote/schulegestalten/se_suedtirol/ses9010.htm<br />

eingesehen am 14.12.2005<br />

PÄDAGOGISCHES INSTITUT (2): Personenbezogene Lehrpläne. 2005b<br />

http://www.schule.suedtirol.it/blikk/angebote/schulegestalten/se_suedtirol/ses9030.htm<br />

eingesehen am 14.12.2005<br />

PÄDAGOGISCHES INSTITUT (3): Portfolio der individuellen Kompetenzen, 2005c<br />

http://www.schule.suedtirol.it/blikk/angebote/schulegestalten/se_suedtirol/ses9040.htm<br />

eingesehen am 14.12.2005<br />

PÄDAGOGISCHES INSTITUT (4): PISA-Ergebnisse 2003, 2005d<br />

http://www.schule.suedtirol.it/pi/themen/pisa03_1.htm<br />

eingesehen am 14. März 2006<br />

TSCHIGG, Stephan: Rechtsquellen zur Schulreform.<br />

http://www.schule.suedtirol.it/landesschulamt/acrobat/recht/INFO_RechtsquellenProzent20zurProzent20S<br />

chulreform.<strong>pdf</strong> eingesehen am: 21.10. 2005<br />

SÜDTIROLER LANDESREGIERUNG (1): Die Gliederung der Unterrichtszeit in den deutschsprachigen Grundschulen<br />

sowie in den ersten und zweiten Klassen der deutschsprachigen Mittelschulen im Schuljahr 2005/2006<br />

http://www.schule.suedtirol.it/blikk/angebote/schulegestalten/se_suedtirol/download/<br />

AnlageProzent20AProzent20BeschlussProzent20LandesregierungProzent20Prozent2021.02.05Prozent20Nr.<br />

Prozent20429Prozent20<br />

SchulreformProzent20AspekteProzent20UmsetzungProzent20SJProzent202005.2006.doc<br />

eingesehen am 18.10.2005<br />

SÜDTIROLER VOLKSPARTEI<br />

http://www.svpartei.org/de/partei/organisationen/schule-kultur-sport/portrait/ eingesehen am 13.12.2005<br />

WIKIPEDIA:<br />

http://de.wikipedia.org/wiki/68er-Bewegung<br />

www.foepaed.<strong>net</strong>

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