Protokoll - Langenlois
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,<br />
<strong>Protokoll</strong><br />
über die Sitzung<br />
des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong><br />
vom 29. März 2012<br />
Ort:<br />
Beginn:<br />
Ende:<br />
Rathaus <strong>Langenlois</strong>, großer Sitzungssaal<br />
18.00 Uhr<br />
20.40 Uhr<br />
Anwesend: Bürgermeister Dir. Hubert Meisl Entschuldigt: Mag. Oliver ULRICH<br />
Vizebürgermeister Ing. Leopold Groiß<br />
Stadtrat Werner Buder<br />
Stadtrat Harald Groll<br />
Stadträtin Monika Gruber<br />
Stadtrat Andreas Nastl<br />
Stadtrat Ing. Stefan Nastl<br />
Stadtrat Franz Parth<br />
Stadtrat Ing. Thomas Redl<br />
Gemeinderat Gerald Eder<br />
GR Matthias Fürpaß<br />
Gemeinderat Manfred Haindl<br />
Gemeinderat Josef Hausmann<br />
Gemeinderat Rudolf Hoffmann<br />
Gemeinderätin Beate Holzer<br />
Gemeinderat Michael Jager<br />
Gemeinderat Christian Kittenberger<br />
Gemeinderätin Birgit Lauer<br />
Gemeinderat Mag. Harald LEOPOLD<br />
Gemeinderat Dr. Elmar Menigat<br />
Gemeinderat Martin Nastl<br />
Gemeinderat Ferdinand Rucker<br />
Gemeinderat Dipl.Ing. Georg Samek<br />
Gemeinderat Manfred Stauder<br />
Gemeinderätin Ing. Anita Stemberger-Chabek<br />
Gemeinderat Thomas Taschler<br />
Gemeinderat Raimund Vesselsky<br />
Gemeinderätin Astrid Wimmer<br />
StADir. Ing. Robert Stadler<br />
Kassenverwalter Karl Brunner<br />
<strong>Protokoll</strong>führerin: Ulrike Paur
Bürgermeister Dir. Hubert Meisl begrüßt die anwesenden Mandatare, das zahlreich erschienene<br />
Publikum (zumeist Anrainer der Seestraße), die Presse und Mag. Danja Mlinaritsch, die anhand einer<br />
Powerpoint-Präsentation den Verein Leader-Region Kamptal-Wagram vorstellt und dessen<br />
Leistungsprofil präsentiert. Dieser Verein, dem neben 30 anderen Kommunen auch die Stadtgemeinde<br />
<strong>Langenlois</strong> angehört, ist für die Entwicklung der Region sehr wichtig, besonders <strong>Langenlois</strong><br />
hat mit den meist beantragten Projekten schon sehr viele Fördermittel lukrieren können (z.B.<br />
Biomasseheizwerk, Angelegenheiten im Tourismus und Weinbau). Sie bedankt sich bei der überaus<br />
aktiven Gemeinde <strong>Langenlois</strong> für den Quotenerfolg. Die Präsentation ist dem <strong>Protokoll</strong> angeschlossen.<br />
1. Genehmigung des <strong>Protokoll</strong>s<br />
Das <strong>Protokoll</strong> der Sitzung vom 15. Februar 2012 gilt als genehmigt, da es dagegen keine schriftlichen<br />
Einwände gab.<br />
2. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses<br />
Gemeinderat Rucker berichtet stellvertretend für Prüfungsausschussobmann Mag. Ulrich über die am<br />
14. März 2012 durchgeführte Sitzung des Prüfungsausschusses. Es wurde der Rechnungsabschluss<br />
2011 kontrolliert. Nachdem die Bestimmungen der Voranschlags- und Rechnungsabschluss-Verordnung<br />
(VRV) eingehalten wurden, nimmt der Gemeinderat sowohl das <strong>Protokoll</strong> sowie die Stellungnahme<br />
des Bürgermeisters und Kassenverwalters ohne weitere Wortmeldung zur Kenntnis.<br />
3. Rechnungsabschluss 2011<br />
Bürgermeister Dir. Meisl berichtet anhand einer Powerpoint-Präsentation über den vorliegenden Entwurf<br />
des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2011, der den Fraktionen zeitgerecht zugestellt<br />
wurde.<br />
Dieser schloss im ordentlichen Haushalt mit Einnahmen von € 15.138,071,70 und Ausgaben von<br />
€ 13.911.117,00 ab. Der Soll-Überschuss, der vor allem durch nachstehende Mehreinnahmen entstanden<br />
ist, beträgt € 1.226.954,70: Grundsteuer B: € 84.512,33; Kommunalsteuer: € 192.003,95;<br />
Aufschließungsabgabe: € 365.715,54; Ertragsanteile an Bundesabgaben: € 204.267,59.<br />
Der Bürgermeister merkt an, dass ein Teil des Überschusses als Rücklage für den Straßenbau in den<br />
Siedlungsgebieten vorgesehen wird. Mit dem Nachtragsvoranschlag 2012 wird die Zuführung zur<br />
„Haushaltsrücklage“ eingeplant.<br />
Der außerordentliche Haushalt umfasste 20 Vorhaben mit einer Einnahmensumme von<br />
€ 3.709.342,58 und Gesamtausgaben von € 3.285.286,95. Die summierten einzelnen Überschüsse<br />
betragen € 433.865,10; die summierten Abgänge € 9.809,47.<br />
Die Rücklagenbestände haben sich im abgelaufenen Jahr von € 1.716.718,52 um € 188.264,20 auf<br />
€ 1.904.982,72 erhöht.<br />
Die Summe der aushaftenden Darlehen hat sich im abgelaufenen Jahr von € 12.082.155,87 um<br />
€ 24.431,40 auf € 12.057.724,47 reduziert. Die „pro-Kopf-Verschuldung“ zum 31. Dezember 2011<br />
beträgt demnach € 1.663,82.<br />
Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2011 ist laut § 83 der NÖ Gemeindeordnung in der Zeit von<br />
7. bis 21. März 2012 während der Amtsstunden im Stadtamt <strong>Langenlois</strong> zur allgemeinen<br />
Einsichtnahme aufgelegen. Dies wurde auch öffentlich kundgemacht.<br />
Die Prüfung des Rechnungsabschlusses durch den Prüfungsausschuss hat am 14. März 2012<br />
stattgefunden.<br />
Wortmeldungen: GR Ing. Anita Stemberger-Chabek freut sich über diese gesunden Gemeindefinanzen<br />
und den nachhaltigen Haushalt. Aufgrund des hohen Soll-Überschusses regt sie an, die<br />
Darlehen zu durchforsten und allenfalls frühzeitige Tilgungen durchzuführen. So könnte z.B. die Pro-<br />
Kopf-Verschuldung vermindert werden. Für den Nachtragsvoranschlag wünscht sie sich, dass der<br />
Soll-Überschuss nicht nur in den Straßenbau investiert wird. Die verkehrspolitischen Entscheidungen<br />
sollten vor allem auch klimarelevant geprägt sein. Ein umweltfreundliches Verkehrskonzept wird von<br />
den Grünen schon lange für eine moderne, zukunftsfeste Infrastruktur gefordert.<br />
GR Dr. Menigat bemerkt ebenfalls den erfreulichen Überschuss, versteht aber die "grüne Verkehrspolitik"<br />
nicht. Wenn man weiß, wieviele desolate Straßen es im Gemeindegebiet – vor allem in<br />
<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 2
<strong>Langenlois</strong> gibt – findet er es gut, dass hier mit einem Teil des Geldes saniert wird.<br />
GR Rucker gratuliert zur seriösen Gemeindefinanzierung.<br />
StR. Buder ist über diesen Rechnungsabschluss ebenfalls erfreut.<br />
Vizebürgermeister Ing. Groiß gratuliert ebenfalls zur soliden Finanzpolitik, die sicher zukunftsweisend<br />
ist. <strong>Langenlois</strong> steht auf guten wirtschaftlichen Füßen, weist eine attraktive Wohn- und<br />
Wirtschaftspolitik vor, wo die Politiker mit Weitblick agieren, indem sie die Gebührenhaushalte<br />
rechtzeitig anpassen und natürlich auch vorsichtiger budgetieren.<br />
Straßenreferent Ing. Stefan Nastl schließt sich seinen Vorrednern an und betont, dass Geld für den<br />
Straßenbau bzw. für die Sanierungen unbedingt notwendig ist.<br />
Bürgermeister Meisl bedankt sich bei allen, die zu diesem positiven Abschlussergebnis beigetragen<br />
und vor allem Verantwortung für das Budget, dass das dritthöchste in der Gemeindegeschichte trotz<br />
Wirtschaftskrise war, übernommen haben. Obwohl wir in <strong>Langenlois</strong> nicht auf einer Insel der Seligen<br />
leben, garantiert er, dass es keinen Stillstand geben wird. Er bedankt sich auch bei seinen politischen<br />
Vorgängern, die ebenfalls mit realistischem Blick agiert haben. Er bedankt sich auch bei den Mitarbeitern<br />
des Ursin Hauses. Gerade im Tourismussektor stecken viele Mehreinnahmen für die<br />
Gemeinde drinnen. Sein Dank gilt auch der sparsamen Verwaltung, die an der Grenze des Machbaren<br />
angelangt ist. Die Gemeindeverantwortlichen haben auch Gott sei Dank nie mit Fremdwährungskrediten<br />
spekuliert und auch nie Gesellschaften gegründet, um Kredite auszulagern. In<br />
<strong>Langenlois</strong> sind alle Ziffern im Voranschlag und Rechnungsabschluss ersichtlich. Er bedankt sich<br />
auch beim Land NÖ – mit Stadterneuerungsaktionen und Wohnbauförderungen gibt es immer wieder<br />
großzügige Unterstützungen und Förderungen für nachhaltige Projekte.<br />
Zur Anregung "Darlehensüberprüfung" gibt er an, dass dies die Hausaufgabe Nr.1 eines Finanzchefs<br />
ist und auch laufend durchgeführt wird. Derzeit stehen fünf Kredite zur Rückzahlung an – von einer<br />
Gesamttilgung wird aber aufgrund der sehr guten Konditionen abgesehen. 90 % der Kredite sind<br />
ohnehin geförderte Darlehen.<br />
Beschluss: Über Antrag des Bürgermeisters genehmigt der Gemeinderat den vorliegenden<br />
Rechnungsabschluss 2011, der dem <strong>Protokoll</strong> als wesentlicher Bestandteil beiliegt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
4. Genehmigung einer Wirtschaftsförderung<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass Georg Bechtloff-Franz als neuer Pächter des Gasthauses Leutmezer<br />
am Kornplatz im Namen der Bechtloff-Franz GmbH. um eine Wirtschaftsförderung für die<br />
Erweiterung und Neugestaltung des zum „<strong>Langenlois</strong>er-Hof“ gehörigen Schanigartens angesucht hat.<br />
In Anlehnung an die von der Gemeinde gewährten Förderungen für die Schanigärten am Holzplatz<br />
(Hartl, Herndler und Schneider) wird vorgeschlagen, auch hier diese getätigten Investitionen mit<br />
einer Wirtschaftsförderung in Höhe von 20 % der Nettoherstellungskosten - max. € 3.300,00 - zu<br />
unterstützen.<br />
Wortmeldung: "Wem gehören die Pflastersteine, die hier im Schanigartenbereich neu verlegt<br />
wurden?", so die Anfrage von Dr. Menigat. Bürgermeister Meisl teilt mit, dass dies eine Investition<br />
des Unternehmers Bechtloff war, der ein klares Nutzungsrecht – so wie andere Gastronomen auch –<br />
hat.<br />
Beschluss: Über Antrag des Bürgermeisters gewährt der Gemeinderat eine Wirtschaftsförderung<br />
für die Bechtloff-Franz GmbH., die vor dem Lokal einen neuen Schanigarten errichtet hat. Die Höhe<br />
der Förderung beträgt 20 % der Nettoherstellungskosten - max. € 3.300,00.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
5. Vergabe von Subventionen<br />
a) USV <strong>Langenlois</strong> 1921 (Gesamtsportverein) – Subvention für Errichtung einer WC-Anlage<br />
am Sportplatz <strong>Langenlois</strong><br />
Der Bürgermeister berichtet vom vorliegenden Subventionsansuchen des USV <strong>Langenlois</strong>, der eine<br />
neue WC-Anlage am Sportplatz in <strong>Langenlois</strong> angeschafft hat. Initiiert wurde diese provisorische<br />
WC-Anlage in Form eines Containers von den Zweigvereinen Eislauf und Fußball, die gemeinsam<br />
mit dem Gesamtsportverein (Union) auch den finanziellen Aufwand übernehmen werden.<br />
<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 3
Sowohl die Aufstellung und Betreuung der WC-Anlage als auch die finanzielle Abwicklung der<br />
Anschaffung inklusive Nebenkosten für Ver- und Entsorgungsleitungen sollen über den Hauptnutzer<br />
der Sportanlage <strong>Langenlois</strong>, die Sektion Fußball, erfolgen.<br />
Dem vorliegenden Subventionsansuchen ist zu entnehmen, dass Gesamtkosten in Höhe von etwa<br />
€ 9.000,00 entstehen werden.<br />
Beschluss: Über Antrag des Bürgermeisters genehmigt der Gemeinderat des vorliegende Ansuchen<br />
des <strong>Langenlois</strong>er Sportvereines und bewilligt für die Herstellung dieser provisorischen WC-<br />
Anlage in Form eines Containers eine Subvention in Höhe von 20 % der anfallenden Kosten, max.<br />
€ 2.000,00. Diese Subvention für diese Qualitätsverbesserung setzt selbstverständlich ein positives<br />
baubehördliches Bewilligungsverfahren voraus.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
b) Vereine Zöbing - Festhalle<br />
Der Bürgermeister berichtet über ein vorliegendes Subventionsansuchen, dass vom Gemeinderat<br />
Ortsvorsteher Rudolf Hoffmann als Verwalter der Festhalle in Zöbing im Namen der „Zöbinger Ortsvereine“<br />
(Weinbauverein, Sportklub, Feuerwehr, Landjugend, Dorferneuerungsverein und Kameradschaftsbund)<br />
analog des Vorjahres gestellt wurde. Es sollen dabei die laufenden Ausgaben im<br />
Zusammenhang mit dem Betrieb der Festhalle Zöbing in Höhe von € 3.800,00 berücksichtigt<br />
werden.<br />
Beschluss: Über Antrag des Bürgermeisters genehmigt der Gemeinderat für die Zöbinger<br />
Ortsvereine einen Subventionsbetrag in Höhe von € 3,800,00 für den laufenden Betrieb.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
c) Gemeinnütziger Verein "Das mobile Hospiz – Besuchsdienst und Krankenpflege"<br />
Bürgermeister Meisl informiert, dass der gemeinnützige Verein „Das mobile Hospiz – Besuchsdienst<br />
und Krankenpflege“ 3552 Stratzing, Am Anblick 33, so wie 2010 auch im Vorjahr wieder Personen<br />
in unserer Gemeinde betreut hat (vier Personen). Dafür wird um Abgeltung von gesamt<br />
€ 533,60 für 368 Betreuungsstunden (entspricht € 1,45 je Stunde) ersucht.<br />
In diesem Zusammenhang wird an den Beschluss des Gemeinderates vom 30. September 2010<br />
erinnert – diese Einrichtung, ermöglicht es schwerst kranken Menschen und deren Angehörigen, den<br />
letzten Lebensabschnitt in der gewohnten Umgebung zu verbringen, da sich immer mehr Kranke<br />
wünschen, zu Hause zu sterben. Eine Unterstützung in Form einer Subvention wäre daher auch für<br />
das vergangene Jahr angebracht.<br />
Beschluss: Über Antrag des Bürgermeisters genehmigt der Gemeinderat einen Subventionsbetrag<br />
in Höhe von € 533,60 für 368 geleistete Betreuungsstunden im Jahr 2011 an den Verein „Das<br />
mobile Hospiz – Besuchsdienst und Krankenpflege“, der vier Personen in der Gemeinde <strong>Langenlois</strong><br />
betreut hat.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
d) USV Raiffeisen <strong>Langenlois</strong> (Fußball)<br />
Über das vorliegende Subventionsansuchen des USV Raiffeisen <strong>Langenlois</strong> berichtet der Bürgermeister.<br />
Der Verein ersucht, die im Vorjahr angefallenen Heizkosten des Kabinengebäudes am<br />
Sportplatz <strong>Langenlois</strong> zu subventionieren.<br />
Beschluss: Über Antrag des Bürgermeisters genehmigt der Gemeinderat – so wie in den<br />
Vorjahren – auch für das Jahr 2011 einen Subventionsbetrag in Höhe von € 2.000,00 an den USV<br />
Raiffeisen <strong>Langenlois</strong> (Fußball), und leistet damit einen Beitrag zur Beheizung des Kabinengebäudes<br />
am Sportplatz <strong>Langenlois</strong>.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
e) Freiwillige Feuerwehr Gobelsburg-Zeiselberg<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die Freiwillige Feuerwehr Gobelsburg-Zeiselberg im Jahr 2011<br />
eine Feuerwehr-Jugend gründete, derzeit zwei Kinder betreut und dafür analog der im Gemeinderat<br />
am 31. März 2011 beschlossenen Vereinbarung für die Ausbildung von Nachwuchskräften um den<br />
beschlossenen Sockelbeitrag samt Mitgliederunterstützung ersucht.<br />
<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 4
Beschluss: Über Antrag des Bürgermeisters befürwortet der Gemeinderat die neue Jugend-<br />
Feuerwehr-Gruppe und ist damit einverstanden, der Wehr neben der Jahressubvention zur teilweisen<br />
Abdeckung der Betriebskosten einen weiteren Sockelbeitrag in Höhe von € 2.000,00 und € 150,00 je<br />
Jugend-Feuerwehr-Mitglied zur Verfügung zu stellen. Alle genannten Beträge werden entsprechend<br />
dem VPI 2005 indexiert.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
f) Verein Schlossfestspiele <strong>Langenlois</strong><br />
Bürgermeister Meisl ruft in Erinnerung, dass der Gemeinderat am 15. Dezember 2011 eine Kapitaltransferzahlung<br />
für die Schlossfestspiele <strong>Langenlois</strong> Betriebsges.m.b.H. in Höhe von<br />
€ 140.000,00 als Verlustabdeckung beschlossen hat.<br />
In der Zwischenzeit ist sowohl die Umstrukturierung der Schlossfestspiele <strong>Langenlois</strong> Betriebsges.m.b.H.,<br />
als auch die des Vereines Schlossfestspiele <strong>Langenlois</strong> abgeschlossen. In der Vorbereitung<br />
dazu wurde bei Sitzungen und Besprechungen in den letzten Wochen klar, dass seitens der<br />
Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> eine Unterstützung des Vereins Schlossfestspiele <strong>Langenlois</strong> und nicht der<br />
Schlossfestspiele <strong>Langenlois</strong> Betriebsges.m.b.H. erfolgen soll, weil dadurch die Anteile des Vereines<br />
an der Betriebsges.m.b.H. auf ca. 96 % erhöht werden können. Die übrigen Anteile halten private<br />
Mitgesellschafter.<br />
Der Gemeinderatsbeschluss vom 15. Dezember 2011 ist deshalb formell nachträglich dahingehend<br />
abzuändern, da die Auszahlung einer Kapitaltransferzahlung als Verlustabdeckung an die Schlossfestspiele<br />
<strong>Langenlois</strong> Betriebsges.m.b.H. unterbleibt und der Verein Schlossfestspiele <strong>Langenlois</strong> von<br />
der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> eine Subvention in Höhe von € 140.000,00 erhalten soll.<br />
Die notwendigen finanziellen Transaktionen wurden bis zur Generalversammlung der Schlossfestspiele<br />
<strong>Langenlois</strong> am 16. März 2012 durchgeführt; die Genehmigung durch den Gemeinderat am<br />
29. März 2012 stellt daher einen nachträglichen Beschluss dar.<br />
Beschluss: Über Antrag des Bürgermeisters hebt der Gemeinderat formell den Beschluss vom<br />
15. Dezember 2011 über die Gewährung einer Kapitaltransferzahlung zur Verlustabdeckung an die<br />
Schlossfestspiele <strong>Langenlois</strong> Betriebsges.m.b.H. auf.<br />
Der Gemeinderat beschließt nunmehr eine Subvention an den Verein Schlossfestspiele <strong>Langenlois</strong> in<br />
Höhe von € 140.000,00. Die Auszahlung der Subvention stellt eine überplanmäßige Ausgabe bei der<br />
Haushaltsstelle „Subventionen für Festspiele“ dar und kann mit einer Einsparung im gleichen<br />
Ausmaß bei der Haushaltsstelle „Kapitaltransferzahlungen“ bedeckt werden.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
6. Vereins- und Kultursaal – Neugestaltung und Auflösung von Mietverträgen<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Februar 2012 das Vorhaben<br />
"Neugestaltung Vereins- und Kultursaal" grundsätzlich beschlossen hat. In der Zwischenzeit<br />
wurde mit den Baumaßnahmen begonnen.<br />
Folgende Verträge wären zu beschließen bzw. aufzulösen:<br />
Vertrag 1<br />
Vermieter Miteigentumsgemeinschaft Stiftung Bürgerspitalfonds <strong>Langenlois</strong> und Sparkasse<br />
<strong>Langenlois</strong> – Mieterin Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong><br />
Der bestehende Mietvertrag zwischen der Miteigentumsgemeinschaft Stiftung Bürgerspitalfonds<br />
<strong>Langenlois</strong> und Sparkasse <strong>Langenlois</strong> mit der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> vom 5. Jänner 1999 wird,<br />
was die angemietete Fläche betrifft, von derzeit 240,82 m² auf neu 348,92 m² angepasst. Der Mietzins<br />
wird gleichfalls im Verhältnis zur Fläche aliquot angehoben, wobei als vereinbart gilt, dass die<br />
Terrassenfläche mit 55,90 m² unberücksichtigt bleibt. Der 20-jährige Kündigungsverzicht der<br />
Vermieter wird bis zum 31. Dezember 2032 verlängert. Die geänderten Flächen sollen ab 1.<br />
September 2012 gelten.<br />
Vertrag 2)<br />
Vermieter Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> – Mieter Verein zur Förderung des Verein- und<br />
Kulturlebens in der Großgemeinde <strong>Langenlois</strong><br />
Der am 11. Jänner 1999 abgeschlossene Untermietvertrag zwischen der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> als<br />
Untervermieter und dem "Verein zur Förderung des Vereins- und Kulturlebens in der Großgemeinde<br />
<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 5
<strong>Langenlois</strong>", vertreten durch Johann Auer, soll einvernehmlich mit 1. April 2012 aufgelöst werden,<br />
da dieser Verein aufgrund der geplanten Neuorganisation des Saales seine Funktion als Mieter<br />
verloren hat.<br />
Beschluss: Über Antrag des Bürgermeisters stimmt der Gemeinderat dem geänderten Mietvertrag<br />
mit den nunmehr angemieteten Flächen zu und ist damit einverstanden, den Untermietvertrag<br />
mit dem Verein zur Förderung des Verein- und Kulturlebens in der Großgemeinde <strong>Langenlois</strong><br />
aufzulösen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
7. Änderung der Nebengebührenordnung<br />
Der Bürgermeister informiert, dass ein neuer Stellvertreter für den Bauhofleiter bestellt und dabei<br />
eine Nebengebühr von € 150,-- für diese Tätigkeit vereinbart wurde - das entspricht in etwa drei<br />
Vorrückungsbeträgen der Entlohnungsgruppe 5,.<br />
Diese Zulage ist in die Nebengebührenordnung der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> aufzunehmen.<br />
§ 7 Zulage für Bauhofleiterstellvertreter<br />
Bedienstete, welche mit der Stellvertretung des Bauhofleiters betraut werden, gebührt eine Zulage<br />
(Sonderzulage gemäß § 47 Abs. 1 NÖ GBDO 1976, LGBl. 2400-48) von monatlich € 150,00.<br />
Im Zuge der Überarbeitung der Nebengebührenordnung wurden nachfolgende Bestimmungen<br />
ebenfalls den aktuellen Stand angepasst:<br />
B) Nebengebühren<br />
§ 2 Reisegebühren<br />
Für die Gemeindebediensteten finden die Bestimmungen des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ<br />
LBG), LGBl. 2100, in der jeweils geltenden Fassung, sinngemäß Anwendung.<br />
Die Höhe der Reisegebühren sind im 8. Abschnitt des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (§ 109 NÖ<br />
LBG), LGBl. 2100, geregelt.<br />
Bedienstete, welche an Schulungskursen oder Fortbildungskursen teilnehmen, welche im Interesse<br />
der Gemeinde liegen und die Gemeinde die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung übernimmt,<br />
erhalten ein Taggeld in Höhe von 25 % der Tagesgebühren.<br />
Die Fahrtkosten werden für eine Hin- und Rückfahrt ersetzt.<br />
Beschluss: Über Antrag des Bürgermeister genehmigt der Gemeinderat diese Anpassungen und<br />
beschließt folgende<br />
V E R O R D N U N G,<br />
mit der die Nebengebühren für die Bediensteten der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> festgesetzt und<br />
Vorschriften über die Dienst- und Arbeitskleidung erlassen werden.<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> hat in seiner Sitzung vom 29. März 2012 auf Grund<br />
der §§ 42 - 48a der NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 in der Fassung LGBl. 2400-48 und des<br />
§ 20 Abs. 1 des NÖ Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 1976 in der Fassung LGBl. 2420-61<br />
nachstehende<br />
N E B E N G E B Ü H R E N O R D N U N G<br />
mit<br />
beschlossen:<br />
Dienstbekleidungsordnung<br />
A) Allgemeines<br />
B) Nebengebühren<br />
C) Dienstbekleidung<br />
D) Schlußbestimmungen<br />
<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 6
A) Allgemeines<br />
§ 1 Geltungsbereich, Anspruchsberechtigung<br />
Diese Nebengebührenordnung (NGO) gilt für die Gemeindebeamten und Vertragsbediensteten der<br />
Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong>, im Folgenden kurz Gemeindebedienstete bezeichnet, soweit in Sonderverträgen<br />
nichts anderes vereinbart wird.<br />
Die Gemeindebediensteten erhalten außer der ihnen nach den Bestimmungen der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung<br />
1976 bzw. des NÖ Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 1976 beide in der<br />
jeweils geltenden Fassung zukommenden Bezüge nachfolgende Nebengebühren.<br />
B) Nebengebühren<br />
§ 2 Reisegebühren<br />
Für die Gemeindebediensteten finden die Bestimmungen des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ<br />
LBG), LGBl. 2100, in der jeweils geltenden Fassung, sinngemäß Anwendung. Die Höhe der<br />
Reisegebühren sind im 8. Abschnitt des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (§ 109 NÖ LBG), LGBl.<br />
2100, geregelt.<br />
Bedienstete, welche an Schulungskursen oder Fortbildungskursen teilnehmen, welche im Interesse<br />
der Gemeinde liegen und die Gemeinde die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung übernimmt,<br />
erhalten ein Taggeld in Höhe von 25 % der Tagesgebühren. Die Fahrtkosten werden lediglich<br />
für eine Hin- und Rückfahrt ersetzt.<br />
§ 3 Entschädigung für die Erstellung des<br />
Voranschlages und des Rechnungsabschlusses<br />
Für die Erstellung des Entwurfes des Voranschlages und des Rechnungsabschlusses erhalten der<br />
Stadtamtsdirektor € 2.514,83 und der Leiter der Buchhaltung € 1.775,20 jährlich als einmalige<br />
Entschädigung. Mit dieser Entschädigung sind alle Überstunden, welche im Zusammenhang mit den<br />
Arbeiten für die Erstellung des Entwurfes des Voranschlages und Rechnungsabschlusses anfallen,<br />
abgegolten. Mehrdienstleistungen, die nicht mit dem Voranschlag und Rechnungsabschluss im<br />
Zusammenhang stehen, bleiben davon unberührt.<br />
§ 4 Sonderzulagen<br />
Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen. Für nachstehende Arbeiten erhalten die Bediensteten<br />
Zulagen auf die normale Stundenentschädigung für die Zeit der tatsächlichen Arbeitsleistung:<br />
a) Arbeiten, bei denen der Bedienstete überwiegend im Wasser oder Schlamm bzw. in nicht stampffähiger<br />
Betonmasse sowie im Heißmischgut bei Asphaltierungsarbeiten steht oder in erheblichem<br />
Maß mit Wasser in Berührung kommt; weiters für alle Arbeiten mit Atemschutzgeräten = 20 %ige<br />
Schmutzzulage.<br />
b) Arbeiten der eingeteilten Kraftfahrer und ihrer Helfer bei der Durchführung von Reparaturarbeiten<br />
bzw. großen Reinigungsarbeiten an den Fahrzeugen, Maschinen und Geräten = 10 %ige Schmutzzulage.<br />
c) Arbeiten mit der Motorsense = 10 %ige Schmutzzulage.<br />
d) Arbeiten mit Stampfer bzw. dem Kompressor = 15 %ige Erschwerniszulage.<br />
e) Bei Durchführung von Holzschlägerungsarbeiten wird eine Erschwerniszulage gewährt, die für<br />
den fm oder rm € 2,71 beträgt.<br />
f) Arbeiten, bei denen der Bedienstete direkt in Kabel- , Wasser-, bzw. Kanalkünetten steht und diese<br />
Künetten eine Tiefe von mind. 1,5 m aufweisen = 10 %ige Gefahrenzulage.<br />
g) Ausschneiden von Bäumen, wenn der Bedienstete mit einer Leiter ab einer Höhe von 3 m arbeitet<br />
= 10 %ige Gefahrenzulage.<br />
h) Würden auf Grund der Arbeiten mehrerer unter a) bis g) genannten Zulagen anfallen, so ist nur die<br />
Zulage mit dem höheren Prozentsatz zu verrechnen.<br />
<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 7
§ 5 Sonderzulagen für Friedhof und Bestattung<br />
Für Arbeiten im Friedhof bzw. bei der Leichenbestattung erhalten die Bediensteten Zulagen in<br />
nachstehenden Pauschalhöhen:<br />
a) Exhumierung und Bergung von Leichen € 49,75 (sind mehrere Arbeiter hierbei beschäftigt, wird<br />
dieser Betrag aufgeteilt)<br />
b) Versorgung eines Leichnams € 47,89 (Einsargen, Waschen, Anziehen)<br />
c) Mithilfe bei der Versorgung (Einsargen) € 16,81<br />
d) Reinigung einer Gruft, falls sie bereits belegt war € 33,69<br />
e) Ausheben eines Grabes € 7,27<br />
§ 6 Fehlgeldentschädigung<br />
Allen mit Kassengeschäften betrauten Bediensteten (Inkasso, Auszahlung) gebührt eine Fehlgeldentschädigung<br />
von 0,2 % des monatlichen Umsatzes, höchstens jedoch € 59,95. Fehlgeldentschädigung<br />
gebührt jedoch nur dann, wenn der monatliche Barumsatz mindestens € 726,73 beträgt.<br />
§ 7 Zulage für Bauhofleiterstellvertreter<br />
Jene Bedienstete, welche mit der Stellvertretung des Bauhofleiters betraut werden, gebührt eine<br />
Zulage (Sonderzulage gemäß § 47 Abs. 1 NÖ GBDO 1976, LGBl. 2400-48) von monatlich € 150,00.<br />
§ 8 Aufwandsentschädigung<br />
Der Standesbeamte erhält als Abgeltung für den erhöhten Bekleidungsbedarf eine jährliche Aufwandsentschädigung<br />
in Höhe von € 1.031,92 (gem. Richtsatz des Amtes der NÖ Landesregierung).<br />
Der Betrag ist im Verhältnis der durchgeführten Trauungen auf die betreffenden Bediensteten aufzuteilen.<br />
Diese Entschädigung ist jährlich auszubezahlen.<br />
§ 9 Trauungsentschädigung außerhalb der Dienstzeit<br />
Der Standesbeamte erhält für Trauungen außerhalb der Dienstzeit eine Pauschalentschädigung<br />
(Aufwandsentschädigung gemäß § 45 NÖ GBDO 1976, LGBL. 2400-48) von € 70,44 je Trauung<br />
ausbezahlt.<br />
§ 10 Außerordentliche Zuwendung anlässlich des Weihnachtsfestes<br />
Wird für familienbeihilfenpflichtige Kinder von aktiven Beamten und Vertragsbediensteten der NÖ<br />
Landesregierung vom NÖ Landtag anlässlich des Weihnachtsfestes eine außerordentliche Zuwendung<br />
beschlossen, so ist analog an Beamte bzw. Vertragsbedienstete der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> der<br />
jeweils festgesetzte Betrag zu gewähren.<br />
C) Dienstbekleidungsordnung<br />
§ 11<br />
Die unter § 14 angeführten Bediensteten erhalten für die Dienstausübung eine entsprechende<br />
Dienstbekleidung.<br />
§ 12<br />
Der Benützer hat die ihm zugewiesene Dienstbekleidung ordnungsgemäß zu pflegen und<br />
instandzuhalten und hat diese ausschließlich für Dienstzwecke zu verwenden.<br />
Die Dienstbekleidung bleibt während der Tragdauer Eigentum der Stadtgemeinde<br />
<strong>Langenlois</strong>; sie geht nach Ablauf dieser Zeit kostenlos ins Eigentum des Bediensteten über.<br />
<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 8
§ 13<br />
Verbrauchszeiträume (Tragdauer)<br />
Arbeitsanzug (Schlosseranzug) ………... 1 Jahr<br />
Arbeitsschuhe .......................................... 2 Jahre<br />
Arbeitsmantel .......................................... 2 Jahre<br />
Windjacke ............................................... 4 Jahre<br />
Gummistiefel .......................................... 3 Jahre<br />
Es erhalten:<br />
§ 14<br />
Leiter des Wirtschaftshofes, Wassermeister,<br />
Klärwärter und Förster<br />
Arbeiter des Wirtschaftshofes, Wasserwerkes,<br />
Kläranlage und Forstarbeiter<br />
Schulwarte, Amtswart, Raumpflegerinnen und<br />
Kinderbetreuerinnen<br />
1 Windjacke<br />
1 P. Arbeitsschuhe<br />
1 Arbeitsanzug<br />
1 P. Arbeitsschuhe<br />
1 P. Gummistiefel<br />
1 Arbeitsmantel<br />
§ 15<br />
Für Arbeiten, bei denen zusätzlich Schutzkleidung notwendig ist, werden hohe Gummistiefel wie<br />
auch Schutzhandschuhe und Regenschutzkleidung zur Verfügung gestellt. Diese Bekleidungsgegenstände<br />
verbleiben jedoch im Eigentum der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong>. Für die Bestattung wird die<br />
Bekleidung gleichfalls im notwendigen Ausmaß zur Verfügung gestellt.<br />
D) Schlussbestimmungen<br />
§ 16<br />
Nebengebühren, die vom Gemeinderat bzw. von den hierzu befugten Organen auf Grund der<br />
Bestimmungen der NÖ GBDO 1976, des NÖ GVBG 1976 und dieser Nebengebührenordnung (NGO)<br />
gewährt werden, sind in demselben Ausmaß zu erhöhen, um das sich der Gehaltsansatz der Gehaltsstufe<br />
9, Verwendungsgruppe VI ändert (§ 42 Abs. 4 NÖ GBDO 1976, LGBl. 2400-48).<br />
Bei Versetzung eines Gemeindebediensteten auf einen anderen Dienstposten gilt grundsätzlich der<br />
§ 29 der NÖ GBDO 1976, LGBl. 2400-48.<br />
Der Anspruch auf die in dieser NGO festgehaltenen Nebengebühren erlischt bei der Zuteilung zu<br />
einer anderen Dienstleistung, bei Außerdienststellung oder Versetzung auf einen anderen Dienstposten<br />
mit dem nächsten Monatsersten. Im Urlaubsfall, in dem den Bediensteten der Monatsbezug<br />
weiter gebührt, bleibt der Anspruch auf die monatlich gleichbleibenden Nebengebühren gewährt. Ist<br />
der Bedienstete wegen Unfall oder Krankheit länger als ein Monat vom Dienst abwesend, so ruhen ab<br />
diesem Zeitpunkt die monatlich gleichbleibenden Nebengebühren. Die Nebengebühren ruhen jedenfalls<br />
ab dem Zeitpunkt, ab dem den Bediensteten gemäß § 26 Abs. 3 NÖ GVBG 1976, LGBl. 2420-<br />
61, 49 % des Monatsbezuges gebühren.<br />
Sämtliche Nebengebühren, die nach einem Prozentausmaß berechnet werden, sind auf zwei<br />
Centkommastellen aufzurunden.<br />
§ 17<br />
Über alle sich auf Grund dieser Nebengebührenordnung ergebenden Streitfälle entscheidet im<br />
Einvernehmen mit der Personalvertretung endgültig der Gemeinderat.<br />
<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 9
§ 18<br />
Die bisherige Nebengebührenordnung und Dienstbekleidungsordnung tritt mit 31. März 2012 außer<br />
Kraft.<br />
§ 19<br />
Diese NGO mit Dienstbekleidungsordnung für die Bediensteten der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> tritt<br />
mit 1. April 2012 in Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
8. Verlängerung der Aktion Stadterneuerung für das Jahr 2013<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass derzeit das vierte und letzte Jahr der Stadterneuerungsaktion läuft.<br />
Laut Richtlinien der Aktion ist es möglich, um ein Verlängerungsjahr anzusuchen, um Projekte zur<br />
Förderung weiterhin einreichen zu können. Die Kosten für die Betreuung (ca. € 27.500,-- abzgl.<br />
Förderung: € 14.500,--) bleiben unverändert.<br />
Es wird ein Arbeitsprogramm mit möglichen STERN-Projekten erarbeitet und der Landeskoordinierungsstelle<br />
für Stadterneuerung in Krems vorgelegt.<br />
Wortmeldungen: StR. Andreas Nastl freut sich auf die Fortsetzung der Stadterneuerungsaktion, an<br />
der er nicht ganz unbeteiligt war. Er erwartet sich davon eine Reihe neuer, guter Initiativen, bei<br />
denen vor allem dem alternativen Verkehr ein entsprechender Stellenwert eingeräumt wird. Diese<br />
Thematik sollte man auf alle Fälle ernst nehmen und die Bürger, die sich damit schon in bisherigen<br />
Arbeitsgruppen beschäftigt haben, nicht enttäuschen. Er wünscht sich ebenfalls, dass hier Projekte mit<br />
dem gleichen Nachdruck und Enthusiasmus wie der Straßenbau behandelt und vor allem finanzielle<br />
Mittel zur Verfügung gestellt werden. Stadterneuerung ist keine "Geldabholungsaktion", sondern eine<br />
Bürgeranhörung.<br />
StR. Ing. Stefan Nastl betont dazu, dass es bereits konkrete Überlegungen gibt, wie z.B. einen Fußund<br />
Radweg von <strong>Langenlois</strong> nach Gobelsburg und nach Zöbing, um hier sichere Wege neben stark<br />
befahrenen Straßen anbieten zu können. Sein Ressort wird sich auf alle Fälle in diese Richtung<br />
bemühen.<br />
Beschluss: Über Antrag des Bürgermeister stimmt der Gemeinderat zu die Stadterneuerungsaktion<br />
um das Jahr 2013 zu verlängern und bewilligt den dafür notwendigen Kostenaufwand.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
9. Kulturelles Leitbild/Strategie zur Kulturentwicklung<br />
StR. Andreas Nastl informiert, dass im Rahmen der Stadterneuerung der Arbeitskreis Kultur ein<br />
"Kulturelles Leitbild - eine Strategie zur Kulturentwicklung für den Umsetzungsraum 2012 bis 2020"<br />
erarbeitet hat.<br />
Im vorliegenden Leitbild wurden der Istbestand der bestehen Kulturschwerpunkte und Aktivitäten<br />
erhoben und nach deren Analyse folgende drei Kulturschwerpunkte herausgearbeitet:<br />
<br />
<br />
<br />
Musik, Literatur und Theater im Spannungsfeld zwischen Tradition und Moderne<br />
Bild und Raum<br />
<strong>Langenlois</strong> kreativ<br />
Der Schwerpunkt “Musik, Literatur und Theater” ist mit ca. 35 Veranstaltung im Jahr gut besetzt. Der<br />
Schwerpunkt “Bild und Raum” mit 13 Veranstaltungen im Jahr steht noch am Anfang, wobei von<br />
diesen Veranstaltungen nur ca. zwei bis drei Veranstaltungen übrig bleiben, die über die Grenzen von<br />
<strong>Langenlois</strong> hinaus den Bekanntheitsgrad steigern könnten.<br />
Der Schwerpunkt “<strong>Langenlois</strong> kreativ” ist derzeit nur mit vier Veranstaltungen jährlich vertreten.<br />
Hier besteht großer Entwicklungsbedarf.<br />
Zu diesen drei Schwerpunkten wurden Ziele für die kulturelle Entwicklung für den Zeitraum 2012 bis<br />
2020 definiert und im Leitbild festgehalten. Zur Umsetzung dieses kulturellen Leitbildes ist ein<br />
Kulturmanagement sowie eine Organisationsstruktur erforderlich.<br />
Festgehalten wird, dass die Kulturentwicklung als Ergänzung und nicht als Konkurenz zum Tourismus<br />
anzusehen ist und dass für die Umsetzung des vorliegenden Leitbildes entsprechende finanzielle<br />
Mittel der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> notwendig sind.<br />
<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 10
Wortmeldungen: GR Gerald Eder, der anführt, dass die Kultur in <strong>Langenlois</strong> sehr gut aufgestellt ist,<br />
befürwortet dieses gute Konzept.<br />
Kulturstadtrat Nastl ergänzt noch, dass dieses in gedeihlicher und parteienübergreifender Zusammenarbeit<br />
erstellte Leitbild für die Weiterentwicklung von <strong>Langenlois</strong> als "Kulturhauptstadt des<br />
Kamptales" sehr sinnvoll ist. Qualitfizierte Beratung ist auch durch die Kulturvernetzung Niederösterreich<br />
mit eingeflossen.<br />
Bürgermeister Meisl bedankt sich beim Arbeitskreis für dieses solide Gerüst, das für die zukünftige<br />
Arbeit verwendet werden soll.<br />
Beschluss: Über Antrag von StR. Andreas Nastl stimmt der Gemeinderat dem vorliegenden<br />
„Kulturellen Leitbild/Strategie zur Kulturentwicklung - Umsetzungszeitraum 2012-2020" zu. Eine<br />
Ausfertigung des 37-seitigen Konvolutes liegt dem <strong>Protokoll</strong> bei.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
10. Haus Gobelsburg, Weinstraße 5 – Verkauf an die GEDESAG<br />
StR. Buder ruft die Vorausbeschlüsse (Ausschuss am 16. November 2011 und Stadtrat 23. November<br />
2011) in Erinnerung, wonach die Gemeinnützige Donau-Ennstaler Siedlungs-Aktiengesellschaft,<br />
Krems, das Objekt Gobelsburg, Weinstraße 5, sowie das Nachbarhaus der Pfarre Gobelsburg ankaufen<br />
möchte, um auf diesem Areal acht Wohnungen zu errichten. Nunmehr liegt der von Rechtsanwalt<br />
Dr. Franz Müller erstellte Kaufvertrag vor.<br />
Beschluss: Über Antrag von StR. Buder genehmigt der Gemeinderat den vorliegenden Kaufvertrag,<br />
wonach die Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> die Liegenschaft EZ 93, GB 12210 Gobelsburg, bestehend<br />
aus der Grundstücksnummer .113/1 Baufläche (Gebäude, begrünt), mit der Adresse Weinstraße<br />
5, im Ausmaß von 535 m² um einen Kaufpreis von € 29.425,00 an die Gemeinnützige Donau-<br />
Ennstaler Siedlungs-Aktiengesellschaft, Krems verkauft. Die Kosten für die grundbücherliche Durchführung<br />
übernimmt die GEDESAG.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
11. Friedhof <strong>Langenlois</strong> – Wertanpassung Baukostenzuschuss für Urnennischen<br />
StR. Buder berichtet, dass am 24. September 2009 vom Gemeinderat ein Baukostenzuschuss für<br />
Urnennischen (€ 402,06 pro Urne inkl. Wertsicherung), beschlossen wurde. Ausgangswert für die<br />
Berechnung der Indexanpassung war September 2009 (VPI 2005).<br />
Von 09/2009 bis inkl. 01/2012 wäre derzeit eine Wertanpassung von 5,66 % vorzunehmen. Dies<br />
ergibt einen neuen Baukostenzuschuss in Höhe von € 424,81 - dieser soll ab 1. April 2012<br />
angewendet werden.<br />
Beschluss: Über Antrag von StR. Buder genehmigt der Gemeinderat die notwendige Wertanpassung<br />
in Höhe von 5,66 %. Der neue Baukostenzuschuss in Höhe von € 424,81 wird genehmigt und ab<br />
1. April 2012 angewendet.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
12. Straßenbenennung<br />
StR. Ing. Stefan Nastl berichtet, dass jener Teil eines Straßenstückes in der Unteren Straße in<br />
Schiltern, welcher bisher mit Untere Straße 30a), 30b) und 30c) bezeichnet war, auf Initiative der<br />
Anrainer (Vorschlag von drei betroffenen Haushalten) die neue Bezeichnung „Gartenblick“ erhalten<br />
soll.<br />
Beschluss: Über Antrag von StR. Ing. Nastl ist der Gemeinderat damit einverstanden, die Sackgasse<br />
in der Unteren Straße in Schiltern entsprechend dem Wunsch der betroffenen Anrainer mit dem<br />
Namen „Gartenblick“ zu bezeichnen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
13. <strong>Langenlois</strong>; Brücke Franz Josef Straße und Rampe Seestraße - Planungsarbeiten<br />
Die Brücke Franz Josefstraße über den Loisbach ist an der Grenze ihrer Lebensdauer angelangt und<br />
soll, nachdem auch die Franz Josefstraße einer Umplanung unterzogen wird, erneuert werden, teilt<br />
StR. Ing. Stefan Nastl mit. Gleichzeitig ist ein Bauvorhaben mit Stützkonstruktionen im Bereich<br />
Seestraße – Kamptalstraße vorgesehen, wo in Form einer Straßenrampe der nördliche Teil der<br />
Seestraße auf die Kamptalstraße hochgezogen werden soll.<br />
<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 11
Für die notwendige Planung und Ausschreibung der Arbeiten ist eine gemeinsame Ziviltechnikerbearbeitung<br />
sinnvoll und hauptsächlich betreffend Ausschreibung mit Synergieeffekten sowohl für<br />
Angebot als auch für Bauausführung zu rechnen.<br />
Für die Planung und die Ausschreibung liegt ein Angebot vom Büro Retter & Partner, Krems mit<br />
einer Gesamtsumme von € 23.688,00 inkl. Ust. vor.<br />
Das Bauvorhaben wird als sinnvolle und notwendige Ergänzung der Zufahrten in das neue Siedlungsgebiet<br />
Lange Sonne betrachtet und soll die direkte Anbindung ans Stadtzentrum sicherstellen. Sowohl<br />
die Planung als auch die Baumaßnahmen sind im Rahmen des Straßenbaubudgets zu finanzieren.<br />
Zum Seestraßen-Projekt hat es am 24. März 2012 eine Anrainerbesprechung gegeben - ein Straßenverfahren<br />
nach dem NÖ Straßengesetz ist vorgesehen. Falls diese Vorarbeiten erfolgreich abgeschlossen<br />
werden können, ist der Baubeginn noch im Jahr 2012 vorgesehen.<br />
Wortmeldungen: GR Dr. Menigat beantragt, diese beiden Punkte getrennt zu behandeln bzw.<br />
getrennt darüber abstimmen zu lassen. StR. Andreas Nastl schließt sich dieser Forderung an.<br />
Der Gemeinderat stimmt über diesen Antrag ab – dieser gestellte Antrag wird mit<br />
20 Gegenstimmen (ÖVP), 5 JA-Stimmen (Dr. Menigat, Rucker, Andreas Nastl, Ing. Anita Stemberger-Chabek,<br />
Mathias Fürpaß) und 3 Enthaltungen (Buder, Taschler, Stauder) abgewiesen.<br />
StR. Ing. Stefan Nastl betont, dass in diesem Fall eine getrennte Abstimmung keinen Sinn macht,<br />
weil die Kalkulation des Ziviltechnikers beide Projekte umfasst und diese aufgrund der höheren<br />
Projektsumme wesentlich kostengünstiger angeboten werden konnte.<br />
GR Dr. Menigat betont, dass er selbstverständlich für die Sanierung der Brücke in der Franz Josef-<br />
Straße ist, er sich jedoch gegen die Seestraßen-Rampe verwehrt.<br />
GR Fürpaß, der die vier Strecken - ausgehend von der Langen Sonne - bewusst abgefahren ist, betont,<br />
dass sich auch die Grünen nicht gegen das Projekt Franz Josef Brücke stellen, diese aber eindringlich<br />
darauf hinweisen, dass die Seestraßenrampe viel mehr Vorbereitung und vor allem eine öffentliche<br />
Präsentation mit Diskussion erfordert hätte, die nun als Produkt aus Fehlern der Vergangenheit im<br />
Raum steht. Die Grünen, die schon lange und vehement ein ordentliches Verkehrskonzept gefordert<br />
haben, sagen nein zur Rampe, weil mindestens 70 % des Verkehrs dann nur mehr durch die Seestraße<br />
über die Rampe ins Zentrum führt. Es zeigt auch jedes Navigationsgerät den Weg durchs Stadtzentrum<br />
an. Sie sagen nein zur Planung, bevor nicht eine Verkehrsexpertise vorliegt, nein zur Vorgangsweise<br />
der ÖVP und ihrer Sicht von Bürgerbeteiligung, da es eine öffentliche Diskussion, nicht<br />
nur mit Anrainern, geben muss, da es viele Menschen in <strong>Langenlois</strong> betrifft, sie sagen nein, bevor<br />
nicht ein 3D-Modell oder eine CAD-Visualisierung vorgestellt wird. Er schlägt vor, den Verkehr<br />
von/nach Richtung Wien über das Vögerl/Umfahrung B 34 zu leiten und dies mit ordentlicher<br />
Beschilderung, Gewichtsbegrenzungen anzukündigen. Eine Entschleunigung der Seestraße könnte<br />
mit einer Wohnstraße, 30 km/h-Beschränkung, Grünflächen, Gehsteig, Radweg von/zur Langen<br />
Sonne erreicht werden.<br />
Verkehrsstadtrat Ing. Stefan Nastl führt dazu aus, dass es sehr wohl Informationen gegeben hat. Die<br />
Bedenken und Vorschläge der betroffenen Anrainer werden in die Planung miteingebunden. Er<br />
vergleicht in diesem Zusammenhang die Situation in der Höhenstraße, die jetzt zehn Jahre lang als<br />
Zufahrtsprovisorium für das Loisium-Areal gedient hat. Es gab hier keine nennenswerten Anrainer-<br />
Probleme. Noch in diesem Halbjahr wird die Straße im Vögerl asphaltiert und dadurch bereits Abhilfe<br />
geschaffen.<br />
StR. Andreas Nastl betont, dass die Bevölkerung von diesem Projekt sehr wohl überrascht wurde. Er<br />
ist von einer öffentlichen Präsentation ausgegangen. Man darf sich zumindest bei so einem teuren<br />
Projekt eine Computeranimation erwarten, um hier weiter entscheiden zu können. Seiner Meinung<br />
nach wären hier vor der Planung Vorstudien notwendig gewesen, die Bevölkerung darf hier nicht die<br />
Konsequenzen tragen. Er appelliert hier auch an die ÖVP, die seinerzeit einem Übereinkommen<br />
zugestimmt hat, bei Großprojekten eine öffentliche Diskussion zu starten. Dies ist in diesem Fall<br />
leider unterblieben, wäre aber seiner Meinung nach notwendig gewesen.<br />
Vizebürgermeister Ing. Groiß kennt die Verkehrssituation in diesem Bereich sehr gut, da er Bewohner<br />
der Langen Sonne ist und jede Zufahrt oft nutzt. Er betont, dass dieses Projekt aufgrund von<br />
Diskussionen in der Perspektivengruppe entstanden ist, zu der alle eingeladen wurden. Er versteht<br />
zwar die Bedenken der Anrainer, weist aber darauf hin, dass durch die Seestraßen-Rampe der<br />
Verkehr einfach nur besser verteilt werden soll. Wünsche sollen in der Planungsphase berücksichtigt<br />
werden.<br />
<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 12
GR Fürpass Bedenken bestehen darin, dass durch diese neue Rampe noch mehr Verkehr auf das<br />
Stadtzentrum konzentriert wird.<br />
StR. Buder hat sich im Stadtrat für dieses Projekt ausgesprochen, hat aber dabei noch nicht die<br />
Bedenken der Bevölkerung gekannt, auf die er erst diese Woche durch die Presse aufmerksam wurde.<br />
Er spricht sich daher vorerst für ein gangbares Verkehrskonzept aus.<br />
Bürgermeister Meisl bedankt sich für diese Diskussionsbeiträge und führt aus, dass die Gespräche mit<br />
den Anrainern (fünf davon sind ärger betroffen), schon seit zirka einem Jahr geführt werden. Am<br />
24. März gab es dann eine Besprechung mit allen Anrainern. In diesem Zusammenhang bedankt er<br />
sich vor allem bei den Bewohnern der Höhenstraße, die hier jahrelang Geduld bewiesen haben. Auch<br />
hier gibt es eine Zusage für eine Verkehrsentlastung. Alle Wünsche und Sorgen werden ernst<br />
genommen – es muss vorerst die verkehrsrechtliche Bewilligung für dieses schwierige Projekt<br />
abgewartet werden, das mit guten und optimalen Lösungsvorschlägen angestrebt wird.<br />
Beschluss: Über Antrag von StR. Ing. Nastl genehmigt der Gemeinderat mehrheitlich beide Projekte<br />
und vergibt die Detailplanung und die Ausschreibung für die Brücke Franz Josef Straße und die<br />
Rampe Seestraße (Stützkonstruktion) an das Büro Retter & Partner, Ziviltechniker Ges.m.b.H.,<br />
Kremstalstraße 49, 3500 Krems. Grundlage dafür bildet das Angebot vom 9. Februar 2012 mit einer<br />
Gesamtsumme von € 23.688,00 inkl. Ust.<br />
Abstimmungsergebnis: 20 JA-Stimmen (ÖVP), 3 Enthaltungen (Buder, Stauder, Taschler),<br />
5 Gegenstimmen (Dr. Menigat, Rucker, Nastl Andreas, Fürpaß,<br />
Ing. Stemberger-Chabek)<br />
14. Resolution Pro Kamptalbahn<br />
StR Ing. Stefan Nastl verliest die vorliegende Resolution Pro Kamptalbahn:<br />
„Seit mehr als 120 Jahren stellt die Kamptalbahn zwischen Hadersdorf am Kamp und Sigmundsherberg<br />
für die Region das Rückgrat des öffentlichen Personenverkehrs dar. Seit mehr als 120 Jahren<br />
war die Kamptalbahn ein Grund für den wirtschaftlichen und touristischen Aufschwung der Region<br />
und in Zukunft?<br />
Für mehr als 20.000 BewohnerInnen in der Region ist die Kamptalbahn für die Bewältigung des<br />
täglichen Lebens notwendig. Für mehr als 10.000 PendlerInnen (SchülerInnen eingeschlossen) in und<br />
aus der Region ist die Kamptalbahn unabdingbar.<br />
Für den Tourismus in der Region bildet die Kamptalbahn eine bedeutende Grundlage. Täglich wird<br />
die Kamptalbahn von mehr als 1.000 Reisenden genutzt (Info ÖBB-Personenverkehr beim<br />
Fahrplandialog 2010).<br />
Eine Fortführung der Attraktivierung der Infrastruktur nach der Sanierung der Kamp-Brücken sowie<br />
Hochwasserschäden in den Jahren 1999 bis 2002 auf der Kamptalbahn durch die ÖBB und das Land<br />
Niederösterreich wurde nach dem Umbau des Bahnhofes Gars-Thunau unterbrochen. Die Attraktivierung<br />
der noch nicht modernisierten Infrastruktur muss fortgeführt werden.<br />
Wir ersuchen daher die Bundesregierung gemeinsam mit der ÖBB und dem Land NÖ dringendst um<br />
die Durchführung folgender Maßnahmen auf der Kamptalbahn:<br />
1. Sanierung der Langsamfahrstellen zwischen Horn und Rosenburg sowie zwischen Altenhof und<br />
Stiefern.<br />
2. Errichtung von barrierefreien Bahnsteigen in Horn, Schönberg am Kamp und <strong>Langenlois</strong>.<br />
3. Einsatz neuer Züge (Nahverkehrstriebwägen) für Qualitätsverbesserung im Zugfahren.“<br />
Die Unterzeichneten unterstützen vollinhaltlich die Resolution „PRO KAMPTALBAHN“ und<br />
fordern die EntscheidungsträgerInnen auf, sich für die Attraktivierung der Kamptalbahn einzusetzen,<br />
um die Zukunftsfähigkeit der Region Kamptal zu gewährleisten.<br />
Beschluss: Über Antrag von StR. Ing. Stefan Nastl stimmt der Gemeinderat dieser Resolution<br />
vollinhaltlich zu.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
15. 14. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes<br />
a) Änderungspunkte – Ablehnung der Auflage<br />
StR. Ing. Stefan Nastl informiert, dass sowohl im Ausschuss als auch im Stadtrat die Änderungspunkte,<br />
die zur Auflage vorgesehen sind, behandelt wurden.<br />
Über Antrag des Bürgermeisters werden die folgenden Punkte einzeln abgestimmt:<br />
<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 13
Parz. 6728, Landesstraße L44 zwischen Zöbing und Reith:<br />
Umwidmung von Grünland auf Grünland Sportstätte „Hundeabrichteplatz“:<br />
Hier wurde in Folge der Feststellung einer illegalen Bauführung für einen Unterstand eine Widmungsänderung<br />
beantragt, um die grundsätzliche Möglichkeit einer Bewilligung dafür zu schaffen.<br />
Durch die Betreiber wäre aufzuklären, welche Aktivitäten hier vorgesehen sind und mit welcher<br />
Verkehrsfrequenz daher zu rechnen ist inklusive Klärung der Ausfahrtssituation.<br />
Landesstraßenerhalter + ev. Verkehrssachverständiger + biologisches Gutachten<br />
Der erwähnte Unterstand ist mittlerweile abgebrochen, sodass ein wesentlicher Widmungsbedarf<br />
wegfällt. Eine Umwidmung erscheint daher - vor allem wegen der zu erwartenden Gutachterkosten –<br />
nicht sinnvoll.<br />
Wortmeldung: GR Dr. Menigat will als Mitglied dieses Hundeabrichteplatzes wissen, was gegen<br />
eine Umwidmung spricht. StR. Ing. Stefan Nastl weist auf die obigen Gründe hin – das Abrichten von<br />
Hunde kann weiterhin durchgeführt werden.<br />
Beschluss: Über Antrag von Ing. Stefan Nastl ist der Gemeinderat dafür, dass dieser Punkt wegen<br />
fehlender Voraussetzungen für die Umwidmung nicht in Frage kommt und daher nicht weiter für die<br />
Beschlussfassung vorbereitet wird.<br />
Abstimmungsergebnis: 27 JA-Stimmen (20 ÖVP, Rucker, 3 GRÜNE, 3 SPÖ)<br />
1 Gegenstimme (Dr. Menigat)<br />
<strong>Langenlois</strong>, Parz. .338 und 298, Gartenzeile:<br />
GEB in Bauland Agrargebiet laut Antrag vom 12. März 2012<br />
Laut Auskunft von Herta Ebner wurde im Zuge eines Notariatsaktes festgestellt, dass die Grundstücke<br />
Gartenzeile 8 nicht als Bauland gewidmet, sondern zum Teil als GEB ausgewiesen sind.<br />
Frau Ebner hat daher am Montag, 12. März 2012 einen Antrag um Umwidmung auf Bauland-<br />
Agrargebiet vorgelegt. Zu diesem Punkt konnte noch keinerlei Behandlung erfolgen. Es erscheint<br />
jedoch schwierig, auf Grund des schmalen Streifens eine Baulandwidmung, isoliert vom Hinterland,<br />
vorzunehmen. Außerdem sind auch mit der derzeitigen Widmung Umbauten und Zubauten möglich.<br />
Beschluss: Über Antrag von Ing. Stefan Nastl ist der Gemeinderat dafür, dass dieser Punkt wegen<br />
fehlender Voraussetzungen für die Umwidmung nicht in Frage kommt und daher nicht weiter für die<br />
Beschlussfassung vorbereitet wird.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
<strong>Langenlois</strong>, Parz. 649 und andere, Bereich Vögerl Kellergasse:<br />
Betreffend Parz. 649 liegt ein Umwidmungsantrag in „Grünland-Hofstelle“ vor.<br />
Darüber hinaus ist auch durch einen zweiten Betrieb dieser Wunsch an die Gemeinde herangetragen<br />
worden. Zusätzlich wurde auch von dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb, der zum Teil auf<br />
Grünland Hofstelle und zum Teil auf Grünland Land- und Forstwirtschaft situiert ist und die Abgrenzung<br />
seiner Tätigkeit zum Gewerbebetrieb bereits überschritten haben dürfte, eine Widmungsanpassung<br />
gewünscht. Für die Vögerl-Kellergasse ist daher eine Überprüfung der Flächenwidmung<br />
vorzunehmen.<br />
Beschluss: Über Antrag von Ing. Stefan Nastl ist der Gemeinderat dafür, dass dieser Punkt wegen<br />
fehlender Voraussetzungen für die Umwidmung nicht in Frage kommt und daher nicht weiter für die<br />
Beschlussfassung vorbereitet wird.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
<strong>Langenlois</strong>, Im Vögerl:<br />
Südlich vom oben angeführten Bereich müssen auch die Ausweitungsmöglichkeiten im bereits vollständig<br />
verwerteten neuen Siedlungsgebiet sondiert werden.<br />
Betriebsgebiet Kamptalstraße:<br />
Im unmittelbaren Grenzbereich zu den beiden obgenannten Gebieten ist auch eine Betriebsgebietserweiterung<br />
Richtung Norden mit zu betrachten.<br />
Im Rahmen der gegenständlichen Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes kann aus<br />
heutiger Sicht noch keine Widmungsanpassung erfolgen. Es ist jedoch für den gesamten oben<br />
angeführten Bereich ein Konzept für die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten erforderlich.<br />
<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 14
Beschluss: Über Antrag von Ing. Stefan Nastl ist der Gemeinderat dafür, dass dieser Punkt wegen<br />
fehlender Voraussetzungen für die Umwidmung nicht in Frage kommt und daher nicht weiter für die<br />
Beschlussfassung vorbereitet wird.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Schiltern, Parz. 2026/2, Karglstraße:<br />
Umwidmung von Grünland Land- und Forstwirtschaft in Bauland Agrargebiet.<br />
In diesem Bereich wurde ein Widmungsansuchen im Rahmen der 13. Änderung zurückgestellt, da für<br />
eine Widmungsänderung die Überprüfung des gesamten Umgebungsbereiches, welcher ausschließlich<br />
GEB Widmungen aufweist, erforderlich war.<br />
Dabei wurde geprüft, ob nicht Hinderungsgründe gemäß § 15 NÖ ROG gegen eine Baulandnutzung<br />
sprechen. Augenscheinlich ist hier mangelnde Besonnung. Darüber hinaus bieten die noch unbebauten<br />
Flächen zwischen den GEB`s für diese die einzige Möglichkeit einer allfälligen Erweiterung.<br />
Es ist daher empfehlenswert, die bestehende Widmung zu belassen.<br />
Beschluss: Über Antrag von Ing. Stefan Nastl ist der Gemeinderat dafür, dass dieser Punkt wegen<br />
fehlender Voraussetzungen für die Umwidmung nicht in Frage kommt und daher nicht weiter für die<br />
Beschlussfassung vorbereitet wird.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Schiltern, Parz. 3230/2, Untere Straße:<br />
Widmungswunsch für Fleischverarbeitung und Verkauf.<br />
Hier ist vorerst der Bestand und Übereinstimmung mit der bestehenden Widmung zu prüfen. Auch<br />
wäre die hier gewünschte Vertiefung des Baulandes nur unter Einbeziehung des Umgebungsbereiches<br />
begründbar. Die im Falle einer Zustimmung entstehende Baulandwidmung bis zu 70 m erscheinen<br />
jedenfalls kritisch.<br />
Beschluss: Über Antrag von Ing. Stefan Nastl ist der Gemeinderat dafür, dass dieser Punkt wegen<br />
fehlender Voraussetzungen für die Umwidmung nicht in Frage kommt und daher nicht weiter für die<br />
Beschlussfassung vorbereitet wird.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Gobelsburg, Parz. 97/2, Weinstraße / Schlossstraße:<br />
Antrag auf Umwidmung einer Teilfläche von Grünland Land- und Forstwirtschaft in Bauland Agrargebiet.<br />
Die Problematik Infrastruktur (Kanal) sowie die Situierung im Hochwasserabflussbereich<br />
sprechen gegen eine Umwidmung.<br />
Beschluss: Über Antrag von StR. Ing. Stefan Nastl ist der Gemeinderat mit diesen Ablehnungen<br />
einverstanden. Die angeführten Punkte werden nicht weiter zur Änderung des Raumordnungsprogrammes<br />
vorbereitet, da eine Umwidmungen nicht vorgesehen sind.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
b) Teilfreigabe der Aufschließungszone BW-A4 Zöbing - Weinbergsiedlung<br />
StR. Ing. Stefan Nastl informiert, dass die Liegenschaft 423/2, .82/1 und .82/2, KG Zöbing, aus einer<br />
Verlassenschaft von Dr. Michaela Schuster, <strong>Langenlois</strong>, erworben wurde. Sie besteht neben dem<br />
Gebäudebereich in der Zöbinger Hauptstraße unter anderem auch aus einer unbebauten Fläche in der<br />
Weinbergsiedlung, welche in einer Bauland-Agrargebiet-Aufschließungszone liegt. Unter Vorlage<br />
eines Teilungsplanentwurfes vom Büro DI Gaisbauer, Krems, wurde mittlerweile um Teilfreigabe<br />
dieses Bereiches der Aufschließungszone angesucht.<br />
Aufgrund des Nachweises des Grundeigentums durch die Käuferin kann dieser Teilfreigabe zugestimmt<br />
werden, da die für die Freigabe festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind und auch die<br />
ordnungsgemäße Bebauungsmöglichkeit der verbleibenden Restflächen gesichert ist.<br />
Beschluss: Über Antrag von StR. Ing. Stefan Nastl ist der Gemeinderat damit einverstanden, die<br />
entsprechende Verordnung gemäß § 75 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200-20, zu erlassen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 15
c) Freigabe der Aufschließungszone Betriebsgebiet Kamptalstraße<br />
StR. Ing. Stefan Nastl informiert, dass im Betriebsgebietsbereich Kamptalstraße bereits einige Bauplätze<br />
verkauft wurden und bebaut sind. Für die verbleibenden, großteils in einer Aufschließungszone<br />
liegenden Flächen soll kurzfristig eine großflächige Parzellierung mittels Teilungsplanes des Büro DI<br />
Egger, <strong>Langenlois</strong>, unter Berücksichtigung einer Erschließungsstraße erfolgen, um die Freigabe der<br />
Baulandflächen verordnen zu können. Dadurch ist gewährleistet, dass bei allfälligen Interessenten<br />
ein Verkauf mit geringstmöglichem Zeitverlust erfolgen kann.<br />
Beschluss: Über Antrag von StR. Ing. Stefan Nastl ist der Gemeinderat damit einverstanden, die<br />
entsprechende Verordnung gemäß § 75 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200-20, zu erlassen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
16. Errichtung einer Fischaufstiegshilfe im Bereich der Kampwehr Haindorf, Grundstück<br />
Nr. 2106/1, KG Zöbing, Benützung von öffentlichem Wassergut, Vertrag<br />
StR. Groll berichtet, dass für die Fischaufstiegshilfe der Vertrag mit der Republik Österreich (Landund<br />
Forstwirtschaftsverwaltung – Wasserbau), vertreten durch den Landeshauptmann von Niederösterreich,<br />
Zahl: WA1-ÖWG-27033/157-2012, für die Benützung des öffentlichen Wassergutes vorliegt.<br />
Gegenstand ist die Inanspruchnahme von Öffentlichem Wassergut in der KG Zöbing, Gdst. Nr.<br />
2106/1, Gewässer, EZ 1408, für die Errichtung, den Betrieb und die Erhaltung einer Fischaufstiegshilfe<br />
in Form eines Raugerinne-Beckenpasses an der linken Uferseite der bestehenden Wehranlage<br />
„Kampwehr Haindorf“ auf der Höhe der Grundstücke Nr. 604/2, 608 und 611, KG Zöbing. Der<br />
Vertrag wird auf die Dauer von 90 Jahren abgeschlossen (beginnend am 1. April 2012 - Ende am<br />
31. März 2102). Das Nutzungsentgelt von insgesamt € 163,80 pro Jahr ist für fünf Jahre im Voraus<br />
(= € 819,00 inkl. Ust.) zu begleichen.<br />
Beschluss: Über Antrag von StR. Groll stimmt der Gemeinderat dem vorliegenden Vertrag zu<br />
und genehmigt diesen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
17. Verwaltung des öffentlichen Gutes<br />
a) Grundteilung – Abtretung einer Teilfläche an das öffentliche Gut – Gemeindestraße<br />
"Silberörtl", Grundstück Nr. 2000/3, KG Zöbing<br />
StR. Parth berichtet, dass die auf dem der Römisch-katholischen Pfarrpfründe Zöbing gehörigen<br />
Grdst. Nr. 1996/2, KG Zöbing, gewidmete Aufschließungszone vom Gemeinderat in seiner Sitzung<br />
am 15. Dezember 2011 behandelt und freigegeben wurde. Der für die Parzellierung und Erschließung<br />
des neuen Siedlungsgebietes notwendige Teilungsplan mit der GZ. 2501/10, datiert mit 26. Juli 2011<br />
vom Büro Dipl.-Ing. Egger, <strong>Langenlois</strong> liegt vor. Entsprechend diesem soll eine Teilfläche im<br />
Ausmaß von 141 m² dem öffentlichen Gut – Gemeindestraße „Silberörtl“ zugeschrieben werden.<br />
Gleichfalls wurde vom Notariat Mag. Fiegl, <strong>Langenlois</strong> die für die Abtretung erforderliche<br />
Straßengrundabtretungsurkunde zur Behandlung und Genehmigung vorgelegt.<br />
Beschluss: Über Antrag von StR. Parth ist der Gemeinderat damit einverstanden,<br />
gemäß § 4 Ziff. 3 b) NÖ Landesstraßengesetz 1999 (LGBl. 8500-2), das im Teilungsplan, GZ.<br />
2501/10, vom 26. Juli 2011, erstellt von Dipl.-Ing. Herbert Egger, <strong>Langenlois</strong>, dargestellte Trennstück<br />
„5“ vom Grdst. Nr. 1996/2, KG Zöbing, im Ausmaß von 141 m² in das öffentliche Gut –<br />
Gemeindestraße „Silberörtl“ – Grdst. Nr. 2000/3, KG Zöbing, zu übernehmen. Das gegenständliche<br />
Rechtsgeschäft ist an der Amtstafel öffentlich kund zu machen.<br />
Weiters wird die vorliegende und vom Notariat Mag. Gerhard Fiegl, <strong>Langenlois</strong>, erstellte<br />
Straßengrundabtretungsurkunde betreffend die Übernahme des vorstehend angeführten Trennstückes<br />
„5“ in das öffentliche Gut – Gemeindestraße „Silberörtl“, genehmigt und unterfertigt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
b) Grundteilung – Abtretung einer Teilfläche an das öffentliche Gut – Gemeindestraße<br />
"Mühlweg", Grundstück Nr. 2098/3, KG Zöbing<br />
StR. Parth berichtet, dass im Zuge einer Grenzverhandlung beim Grdst. Nr. 2057, KG Zöbing,<br />
(Lehner Silvia - Grundteilung – Abtretung einer Teilfläche an das öffentliche Gut – Gemeindestraße<br />
„Mühlweg“ – Grdst. Nr. 2098/3, KG Zöbing) die Straßenfluchtlinie neu bestimmt und festgelegt<br />
<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 16
wurde. Der hierüber erstellte Teilungsplan, GZ. 2597/11, datiert mit 21. November 2011, vom Büro<br />
Dipl.-Ing. Egger, <strong>Langenlois</strong>, liegt vor. Entsprechend diesem soll eine Teilfläche im Ausmaß von<br />
7 m² dem öffentlichen Gut – Gemeindestraße „Mühlweg“ zugeschrieben werden.<br />
Gleichfalls wurde vom Notariat Fiegl aus <strong>Langenlois</strong> die für die Abtretung erforderliche Straßengrundabtretungsurkunde<br />
zur Behandlung und Genehmigung vorgelegt.<br />
Beschluss: Über Antrag von StR. Parth ist der Gemeinderat damit einverstanden,<br />
gemäß § 4 Ziff. 3 b) NÖ Landesstraßengesetz 1999 (LGBl. 8500-2), das im Teilungsplan,<br />
GZ. 2597/11, vom 21. November 2011, erstellt von Dipl.-Ing. Herbert Egger, <strong>Langenlois</strong>, dargestellte<br />
Trennstück „2“ vom Grdst. Nr. 2057, KG Zöbing, im Ausmaß von 7 m², in das öffentliche Gut –<br />
Gemeindestraße „Silberörtl“ – Grdst. Nr. 2098/3, KG Zöbing, zu übernehmen. Das gegenständliche<br />
Rechtsgeschäft ist an der Amtstafel öffentlich kund zu machen.<br />
Weiters wird die vom Notariat Mag. Gerhard Fiegl, <strong>Langenlois</strong>, vorliegende Straßengrundabtretungsurkunde,<br />
betreffend die Übernahme des vorstehend angeführten Trennstückes „2“ in das<br />
öffentliche Gut – Gemeindestraße „Mühlweg“, genehmigt und unterfertigt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
c) Aufschließungszone in Mittelberg(Markus Gruber, Johannes Gruber), , Grundteilung –<br />
Abtretung von Teilflächen an das öffentliche Gut – Gemeindestraße, Grundstück Nr.<br />
1921/2, KG Mittelberg<br />
StR. Parth berichtet, dass die auf den Grundstücken Nr. 885, 886, 894 und 897, KG Mittelberg,<br />
gewidmete Aufschließungszone vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2011<br />
behandelt und freigegeben wurde. Der für die Parzellierung und Erschließung des neuen Siedlungsgebietes<br />
notwendige Teilungsplan mit der GZ. 2606/11, datiert mit 14. 12. 2011, vom Büro Dipl.-<br />
Ing. Egger, <strong>Langenlois</strong>, liegt vor. Entsprechend diesem sollen die Trennstücke 1 (33 m 2 ),<br />
2 (45 m 2 ), 3 (52 m 2 ) und 4 (27 m 2 ) im Gesamtausmaß von 157 m² dem öffentlichen Gut –<br />
Gemeindestraße Parz. Nr. 1921/2, EZ 635, KG Mittelberg, zugeschrieben werden.<br />
Nach Abschluss der Kaufverträge zwischen den bisherigen Eigentümern und den zukünftigen<br />
Besitzern, in welchen auch die Erfüllung der Freigabebedingungen abschließend dokumentiert<br />
werden, ist zur Durchführung des Teilungsplanes die Übernahme der oben angeführten Trennstücke<br />
ins öffentliche Gut gemäß Straßengrundabtretungsbescheid bzw. Straßengrundabtretungserklärungen<br />
zu beschließen.<br />
Beschluss: Über Antrag von StR. Parth ist der Gemeinderat damit einverstanden,<br />
gemäß § 4 Ziff. 3 b) NÖ Landesstraßengesetz 1999 (LGBl. 8500-2), die im Teilungsplan, GZ.<br />
2606/11, vom 14. 12. 2011, von Dipl.-Ing. Herbert Egger, <strong>Langenlois</strong>, dargestellten Trennstücke „1<br />
bis 4“ im Gesamtausmaß von 157 m², in das öffentliche Gut – Gemeindestraße, Parz. Nr. 1921/2, EZ<br />
635, KG Mittelberg, zu übernehmen.<br />
Grundlage für die grundbücherliche Durchführung bildet der Straßengrundabtretungsbescheid,<br />
welcher aus Anlass der Grundteilung durch die Baubehörde erlassen wird; dieser ist bei<br />
Bedarf auch öffentlich kund zu machen. Darüber hinaus wird der Abtretungsbereich im Zuge der<br />
aktuellen Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes auch als öffentliche Verkehrsfläche<br />
gewidmet.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
18. Grundbesitz<br />
a) Antrag auf Ersitzung von Teilflächen der gemeindeeigenen Grundstücke Nr. 263/17,<br />
263/19, 263/23 und 263/24, KG Zöbing, in der Riede "Leithen" – Berichtigung der<br />
Grundstücksflächen und Grundgrenzen (Ing. Walter und Helga Hinterberger und Peter<br />
Schweiger)<br />
StR. Parth berichtet folgendes: Auf Grund einer Anfrage der Bezirkshauptmannschaft Krems<br />
bezüglich der konsenslosen Errichtung einer Antennenanlage auf dem gemeindeeigenen Grdst. Nr.<br />
263/23, KG Zöbing, von den Ehegatten Ing. Walter und Helga Hinterberger und Peter Schweiger,<br />
wurde festgestellt, dass Teilflächen von den gemeindeeigenen Grdst .Nr. 263/23 und 263/24, KG<br />
Zöbing, als Weingarten und Hutweideflächen mitbewirtschaftet werden. Seitens der Ehegatten<br />
Hinterberger und Herrn Schweiger wurde schriftlich mitgeteilt, dass diese Flächenteile schon länger<br />
als 50 Jahre mitbewirtschaftet werden. Ernst Steinmötzger (wohnhaft in 3561 Zöbing, Zöbinger<br />
<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 17
Hauptstraße 33) und Johann Brandl (wohnhaft in 3561 Zöbing, Heiligensteinstraße 13) bestätigten<br />
dies schriftlich. Der vorliegende Antrag der Familie Hinterberger und von Herrn Schweiger um<br />
Anerkennung der Ersitzung, datiert mit 25. Februar 2012, liegt vor.<br />
Beschluss: Über Antrag von StR. Parth anerkennt der Gemeinderat auf Grund der vorliegenden<br />
schriftlichen Erklärungen von Ernst Steinmötzger und Johann Brandl der vorstehend angeführte<br />
Ersitzung auf den gemeindeeigenen Grdst. Nr. 263/17, 263/19, 263/23 und 263/24, KG Zöbing, durch<br />
die Ehegatten Ing. Walter und Helga Hinterberger und Peter Schweiger und stimmt einer<br />
Berichtigung der Grundstücksflächen in diesem Bereich zu. Die Ehegatten Hinterberger und Peter<br />
Schweiger haben sich bereit erklärt, den hiefür erforderlichen Teilungsplan durch einen Geometer<br />
erstellen zu lassen. Es werden sämtliche dabei auflaufenden Kosten für die Berichtigung der<br />
Besitzverhältnisse von den Antragstellern übernommen. Nach Vorliegen des Teilungsplanes soll der<br />
Antrag weiter behandelt werden, damit die grundbücherliche Durchführung seitens der Antragsteller<br />
in die Wege geleitet werden kann.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
b) Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> – Anmietung bzw. Pachtung des bestehenden Parkplatzes<br />
von Robert Jedletzberger Sauberg 19, Grdst. Nr. 1165/4, KG <strong>Langenlois</strong> –<br />
Genehmigung des Vertrages<br />
StR. Parth berichtet, dass mit Robert Jedletzberger Gespräche bezüglich der Anmietung bzw.<br />
Pachtung des Parkplatzes neben seinem Wohnhaus <strong>Langenlois</strong>, Sauberg 19 geführt wurden. Die<br />
Parkfläche wird von Herrn Jedletzberger derzeit nicht benötigt; allenfalls fallweise als Lagerfläche.<br />
Bei einer Verpachtung müssten die Pflege und das Risiko die Stadtgemeinde tragen und sollte ein<br />
angemessenes Pachtgeld hiefür bezahlt werden. Es wurden € 150,00 vereinbart.<br />
Beschluss: Über Antrag von StR. Parth ist der Gemeinderat damit einverstanden, die auf dem<br />
Grdst. Nr. 1165/4, KG <strong>Langenlois</strong>, vorhandene Parkfläche auf der Liegenschaft neben dem Wohnhaus<br />
<strong>Langenlois</strong>, Sauberg 19, von Robert Jedletzberger zu pachten. Der jährliche Pachtbetrag beträgt<br />
€ 150 Euro, die Pflege und das Risiko übernimmt die Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong>. Eine kurzfristige<br />
Kündigung innerhalb von zwei Monaten ist möglich. Bei Eigenbedarf für kurzfristige Nutzung erfolgt<br />
allenfalls eine Absperrung durch die Stadtgemeinde. Der vorliegende Pachtvertrag wird genehmigt.<br />
Die Dauer des Pachtverhältnisses wird ab 1. April 2012 auf unbestimmte Zeit festgelegt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
c) Wiederkaufsrecht und Pfandrecht zu Gunsten der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong>, betreffend<br />
das Grdst. Nr. .441, EZ. 1310, KG Haindorf, <strong>Langenlois</strong>, August Kargl-Straße 24 –<br />
Eigentümer Franz und Helma Schwarzinger - Genehmigung der Löschungserklärung<br />
StR. Parth informiert, dass das Baugrundstück .441, KG Haindorf, von den Ehegatten Schwarzinger<br />
im Jahre 1970 erworben wurde. Der erforderliche Beschluss hierüber wurde vom Gemeinderat in<br />
seiner Sitzung am 10. Juni 1970 gefasst. Im Zuge der grundbücherlichen Durchführung wurden, wie<br />
im Kaufvertrag vereinbart, das Wiederkaufsrecht und ein Pfandrecht zugunsten der Stadtgemeinde<br />
einverleibt. Die Verpflichtung entsprechend dem Kaufvertrag vom 9. Juli 1970, innerhalb von zwei<br />
Jahren ein Wohngebäude zu errichten und dieses fertig zu stellen, wurde von den Käufern erfüllt. In<br />
der Buchhaltung scheinen keinen offenen Forderungen bezüglich des einverleibten Pfandrechtes bzw.<br />
der Kaufpreisforderung auf. Die für die Stadtgemeinde im Grundbuch eingetragenen Rechte können<br />
somit als erfüllt angesehen werden.<br />
Beschluss: Über Antrag von StR. Parth stimmt der Gemeinderat der Löschung des Wiederkaufsund<br />
Pfandrechtes für das Grdst. Nr. 441, EZ. 1310, KG Haindorf, zu, da die im Kaufvertrag<br />
getroffenen Vereinbarungen erfüllt wurden. Die vorliegende von Notar Mag. Gerhard Fiegl, <strong>Langenlois</strong>,<br />
erstellte Löschungserklärung wird genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 18
d) Kellergasse Schiltern – Ankauf des Kellers, Parzelle Nr. .186/2, KG Schiltern<br />
StR. Parth berichtet, dass gemäß den geführten Vorgesprächen und im Sinne einer möglichen<br />
Verbreiterung der Kellergasse in Schiltern nunmehr nach dem Erwerb des Kellers Wiesinger auch ein<br />
Ankauf des unmittelbar daneben liegenden Kellers von Maria Weiß ausverhandelt werden konnte.<br />
Beschluss: Über Antrag von StR. Parth ist der Gemeinderat damit einverstanden, den Keller,<br />
Parz. Nr. .186/2, KG Schiltern, mit einer Fläche von 58 m 2 um den Pauschalpreis von € 3.500,00 von<br />
Maria Weiß, Röhrbrunngasse 23, 3552 Lengenfeld, anzukaufen. Der vorliegende Kaufvertrag von<br />
Notar Mag. Fiegl, <strong>Langenlois</strong>, wird genehmigt. Die Kosten der grundbücherlichen Durchführung<br />
übernimmt die Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong><br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
e) Photovoltaikanlage Haindorf – zusätzliche Anlage auf Parzelle Nr. 315/1, KG Haindorf<br />
Stadtrat Parth berichtet, dass die Firma Heilig Assets GmbH., 3485 Grunddorf, Ortsring 41,<br />
kurzfristig mitgeteilt hat, für eine im Jahr 2013 geplante weitere 500 KWp-Photovoltaikanlage in<br />
Haindorf bereits jetzt Sicherheit betreffend Verfügbarkeit des Pachtgrundstückes haben zu wollen,<br />
damit sowohl Behördenverfahren als auch Fördereinreichung begonnen werden können. Das<br />
betroffene Grundstück befindet sich neben der bereits seitens des Bürgerspitalfonds für eine<br />
Photovoltaikanlage verpachteten Liegenschaft. Vertragsinhalt und Pachtentschädigung sollen analog<br />
dem bereits verpachteten Grundstück des Bürgerspitalfonds gelten – d. h. für die neben dem<br />
Schlossfestspiele-Parkplatz verfügbare Restfläche der Parz. 315/1, KG Haindorf, im Ausmaß von ca.<br />
2,5 ha ist eine Pachtentschädigung von € 2.400,00 pro Jahr vorgesehen.<br />
Das Grundstück ist derzeit im Ausmaß von ca. 1,9 ha an Alois Kleberger verpachtet - dieser hat<br />
jedoch kein Problem, das Grundstück zurückzugeben. Er muss jedoch vorerst die „AMA-Folgen“<br />
prüfen. Dies dürfte laut STR. Parth aber kein Problem darstellen.<br />
Wortmeldung: GR Rucker ersucht, in diesem Vertrag die Pachtentschädigung zu valorisieren.<br />
Beschluss: StR. Parth schlägt vor, das Grundstück Parz. 315/1, KG Haindorf, im Ausmaß von ca.<br />
2,5 ha an die Firma Heilig Assets GmbH., 3485 Grunddorf, Ortsring 41, um die jährliche Pachtentschädigung<br />
von € 2.400,00 (analog dem Pachtvertrag mit dem Bürgerspitalfonds) zu verpachten.<br />
Der vorliegende Pachtvertrag – ergänzt um eine Wertsicherungsklausel - wird genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
19. Berichte, Anfragen, Allfälliges<br />
Berichte<br />
Vizebürgermeister Ing. Groiß berichtet über die Eröffnung des Biomasseheizwerkes am<br />
17. März 2012. Bereits jetzt gibt es weitere Ausbaupläne – einige Vorbereitungen wurden bereits<br />
getroffen – wie z.B. die Markierung der Trasse in der Wiener Straße. Selbstverständlich werden die<br />
Anrainer davon noch informiert – die Bauarbeiten sind in den Sommerferien geplant. Er vergleicht in<br />
diesem Zusammenhang die Preissteigerungen der Energiequellen: Biomasse: 9,6 %, Gas 23,6 %.<br />
Im Zuge des Leader Kamptal-Wagram-Projektes findet am 25. April 2012 um 19.30 Uhr im Ursin<br />
Haus mit Waldbesitzern eine Besprechung statt, um die geplante nachhaltige Waldbewirtschaftung zu<br />
diskutieren und zu forcieren. Bei diesem Projekt sollen weitere Holz-Ressourcen, die derzeit brach<br />
liegen, effizient genützt werden.<br />
Stadtrat Ing. Thomas Redl berichtet über ein positives Tourismusergebnis – die Zahlen für<br />
2011 liegen mit 54.229 Übernachtungen im erfreulichen Bereich.<br />
Der Reisemobilstellplatz am Parkplatz der NÖ Bauakademie (sieben Stellplätze mit Stromversorgung)<br />
ist fertig und wird in Kürze eröffnet.<br />
Für Samstag, 14. April 2012 spricht er die Einladung aus, bei der Präsentation des neuen <strong>Langenlois</strong>-<br />
Heißluftballons vor dem Loisium dabei zu sein. Die Feier beginnt um 16 Uhr mit Taufpaten Anton<br />
Pfeffer.<br />
Die Kindergartenanmeldungen sind abgeschlossen. Im ersten Stock des Kindergartens Zöbing ist<br />
geplant, eine Wohnung und einen Bewegungsraum einzurichten. Realisiert soll dieses Projekt 2013<br />
werden.<br />
<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 19
Nach dem dritten Verkehrs-Verhandlungstag mit dem Amt der NÖ Landesregierung (Dipl.Ing.<br />
Zenker) wird nach den Osterferien mit der Demontage der dafür in Frage kommenden Verkehrszeichen<br />
begonnen.<br />
StR. Monika Gruber teilt mit, dass die Vorbereitungen für den Kindersommer 2012 begonnen<br />
haben. Sie startet einen Aufruf an alle Vereine und Firmen, bei denen sie sich jetzt schon für deren<br />
Unterstützung bedankt.<br />
Die Umbauarbeiten an der Freizeitanlage beim Kamp liegen im Plan – die Eröffnung dafür ist für<br />
16. Juni vorgesehen.<br />
Abschließend weist sie noch darauf hin, dass am 2. Juni 2012 der 2. <strong>Langenlois</strong>er Gesundheitstag von<br />
13 bis 17 Uhr am Holzplatz stattfindet. Bis jetzt haben sich dazu bereits 26 Teilnehmer gemeldet.<br />
Umweltgemeinderat Josef Hausmann lädt zur geplanten Umweltaktion am Samstag, dem<br />
14. April 2012 ein, wo in jedem Ort ab 8 Uhr eine gemeinsame Säuberungsaktion startet. Die<br />
Bevölkerung wird dazu noch mit einem gesonderten Amtsblatt eingeladen.<br />
StR. Harald Groll teilt mit, dass der Baustellensommer heuer 1,2 Millionen Euro verschlingen<br />
wird. Arbeiten an der <strong>Langenlois</strong>er Wasserversorgung sind in der Gobelsburger Straße, in der<br />
Bahnstraße, in der Austraße und in der Kamptalstraße geplant.<br />
StR. Franz Parth informiert, dass die Baumaßnahmen am neuen Feuerwehrhaus der<br />
Freiwilligen Feuerwehr Gobelsburg-Zeiselberg im Zeitplan liegen. Der Rohbau ist fertig. In 14 Tagen<br />
beginnt man mit dem Innenputz.<br />
Anfragen<br />
StR. Andreas Nastl möchte vom Bürgermeister wissen, wie weit die Angelegenheit<br />
"Handymasten Gobelsburg" gediehen ist und ob die Gartendorfschule Schiltern ihre Eigenständigkeit<br />
behält.<br />
Zum einen teilt Bgm. Meisl mit, dass die Diözese offensichtlich "in Ewigkeiten" denkt und leider<br />
noch keine Entscheidung vorliegt.<br />
Vizebürgermeister Ing. Groiß teilt zur Schulanfrage mit, dass die Volksschule Schiltern bestehen<br />
bleibt, der Erhalt der Eigenständigkeit aber leider nicht in Händen der Stadtgemeinde liegt.<br />
Gemeinderat Rucker möchte wissen, ob sich die kommenden steuerlichen Veränderungen<br />
aufgrund des Sparpaketes der Bundesregierung (Immobilienertragssteuer) auch auf die Liegenschaften<br />
der Gemeinde auswirken. Der Bürgermeister teilt mit, dass diese Situationen geprüft wurden<br />
und sich für uns nichts ändern wird.<br />
Gemeinderat Dr. Menigat möchte wissen, warum es noch keinen Nachtragsvoranschlag gibt.<br />
Antwort Bürgermeister: Weil der Rechnungsabschluss erst heute vorliegt und genehmigt wurde. Das<br />
Nachtragsbudget wird im Juni behandelt.<br />
Er möchte noch von StR. Ing. Redl wissen, wieviele Verkehrszeichen abmontiert werden. Antwort:<br />
800 Stück wurden begutachtet – Ziel ist es, davon etwa 25 % zu entfernen, sind in etwa 180 bis 200<br />
Verkehrszeichen. 100 davon wurden bereits abmontiert. Der Bürgermeister bedankt sich in diesem<br />
Zusammenhang bei StR. Ing. Redl und Sachbearbeiterin Tiefenböck für die intensiven Arbeiten bei<br />
diesem Projekt, das in weiterer Folge auch in den Katastralgemeinden fortgesetzt werden soll.<br />
StR. Dr. Menigat möchte auch wissen, warum beim Kampsportplatz neben dem Mühlkamp ein Teil<br />
der Au abgeholzt wurde. StR. Monika Gruber betont, dass diese Schlägerungsarbeiten nicht im<br />
Zusammenhang mit dem Umbau der Freizeitanlage stehen, sondern diese Baumfällungen laut Forstgut<br />
als Maßnahme der Waldbewirtschaftung zu sehen sind.<br />
Jugendgemeinderat Christian Kittenberger informiert kurz über den Nachtbus, der seit<br />
Oktober etwa 900 Fahrgäste transportiert hat. Nach dem 14. April gibt es Verhandlungen mit den<br />
Gemeinden, um den weiteren Bestand dieser Buslinie nach Krems zu besprechen. Abschließend wies<br />
er noch auf die Jugendveranstaltungen Wigwam-Party am 12. Mai und den Rekordbesuch in Zöbing<br />
bei "Los Trichteros" hin.<br />
Allfälliges:<br />
Bürgermeister Hubert Meisl bedankt sich bei allen für die rege Mitarbeit. Der Rechnungsabschluss<br />
zeigt auf, dass es ein konjunkturfreundliches Jahr war – er bittet alle, auch 2012 so engagiert<br />
mitzuarbeiten.<br />
<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 20
Ende der öffentlichen Sitzung: 20.35 Uhr<br />
im nichtöffentlichen Teil wurden behandelt:<br />
20. Fünf Gemeindewohnungen wurden vergeben.<br />
21. Eine Mietangelegenheit wurde in der Form bereinigt, als ein Mietverhältnis einvernehmlich beendet<br />
wird.<br />
Das <strong>Protokoll</strong> der Gemeinderatssitzung vom 29. März 2012 wird durch die Unterschriften der<br />
Fraktionsvertreter genehmigt.<br />
............................................................ .......................................................<br />
Der Bürgermeister e.h.<br />
Schriftführerin Ulli Paur e.h.<br />
............................................................ .......................................................<br />
für die ÖVP:<br />
für die SPÖ:<br />
............................................................ .......................................................<br />
für die FPÖ-OPAL:<br />
für die GRÜNEN:<br />
<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 21