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Protokoll - Langenlois

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,<br />

<strong>Protokoll</strong><br />

über die Sitzung<br />

des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong><br />

vom 29. März 2012<br />

Ort:<br />

Beginn:<br />

Ende:<br />

Rathaus <strong>Langenlois</strong>, großer Sitzungssaal<br />

18.00 Uhr<br />

20.40 Uhr<br />

Anwesend: Bürgermeister Dir. Hubert Meisl Entschuldigt: Mag. Oliver ULRICH<br />

Vizebürgermeister Ing. Leopold Groiß<br />

Stadtrat Werner Buder<br />

Stadtrat Harald Groll<br />

Stadträtin Monika Gruber<br />

Stadtrat Andreas Nastl<br />

Stadtrat Ing. Stefan Nastl<br />

Stadtrat Franz Parth<br />

Stadtrat Ing. Thomas Redl<br />

Gemeinderat Gerald Eder<br />

GR Matthias Fürpaß<br />

Gemeinderat Manfred Haindl<br />

Gemeinderat Josef Hausmann<br />

Gemeinderat Rudolf Hoffmann<br />

Gemeinderätin Beate Holzer<br />

Gemeinderat Michael Jager<br />

Gemeinderat Christian Kittenberger<br />

Gemeinderätin Birgit Lauer<br />

Gemeinderat Mag. Harald LEOPOLD<br />

Gemeinderat Dr. Elmar Menigat<br />

Gemeinderat Martin Nastl<br />

Gemeinderat Ferdinand Rucker<br />

Gemeinderat Dipl.Ing. Georg Samek<br />

Gemeinderat Manfred Stauder<br />

Gemeinderätin Ing. Anita Stemberger-Chabek<br />

Gemeinderat Thomas Taschler<br />

Gemeinderat Raimund Vesselsky<br />

Gemeinderätin Astrid Wimmer<br />

StADir. Ing. Robert Stadler<br />

Kassenverwalter Karl Brunner<br />

<strong>Protokoll</strong>führerin: Ulrike Paur


Bürgermeister Dir. Hubert Meisl begrüßt die anwesenden Mandatare, das zahlreich erschienene<br />

Publikum (zumeist Anrainer der Seestraße), die Presse und Mag. Danja Mlinaritsch, die anhand einer<br />

Powerpoint-Präsentation den Verein Leader-Region Kamptal-Wagram vorstellt und dessen<br />

Leistungsprofil präsentiert. Dieser Verein, dem neben 30 anderen Kommunen auch die Stadtgemeinde<br />

<strong>Langenlois</strong> angehört, ist für die Entwicklung der Region sehr wichtig, besonders <strong>Langenlois</strong><br />

hat mit den meist beantragten Projekten schon sehr viele Fördermittel lukrieren können (z.B.<br />

Biomasseheizwerk, Angelegenheiten im Tourismus und Weinbau). Sie bedankt sich bei der überaus<br />

aktiven Gemeinde <strong>Langenlois</strong> für den Quotenerfolg. Die Präsentation ist dem <strong>Protokoll</strong> angeschlossen.<br />

1. Genehmigung des <strong>Protokoll</strong>s<br />

Das <strong>Protokoll</strong> der Sitzung vom 15. Februar 2012 gilt als genehmigt, da es dagegen keine schriftlichen<br />

Einwände gab.<br />

2. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses<br />

Gemeinderat Rucker berichtet stellvertretend für Prüfungsausschussobmann Mag. Ulrich über die am<br />

14. März 2012 durchgeführte Sitzung des Prüfungsausschusses. Es wurde der Rechnungsabschluss<br />

2011 kontrolliert. Nachdem die Bestimmungen der Voranschlags- und Rechnungsabschluss-Verordnung<br />

(VRV) eingehalten wurden, nimmt der Gemeinderat sowohl das <strong>Protokoll</strong> sowie die Stellungnahme<br />

des Bürgermeisters und Kassenverwalters ohne weitere Wortmeldung zur Kenntnis.<br />

3. Rechnungsabschluss 2011<br />

Bürgermeister Dir. Meisl berichtet anhand einer Powerpoint-Präsentation über den vorliegenden Entwurf<br />

des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2011, der den Fraktionen zeitgerecht zugestellt<br />

wurde.<br />

Dieser schloss im ordentlichen Haushalt mit Einnahmen von € 15.138,071,70 und Ausgaben von<br />

€ 13.911.117,00 ab. Der Soll-Überschuss, der vor allem durch nachstehende Mehreinnahmen entstanden<br />

ist, beträgt € 1.226.954,70: Grundsteuer B: € 84.512,33; Kommunalsteuer: € 192.003,95;<br />

Aufschließungsabgabe: € 365.715,54; Ertragsanteile an Bundesabgaben: € 204.267,59.<br />

Der Bürgermeister merkt an, dass ein Teil des Überschusses als Rücklage für den Straßenbau in den<br />

Siedlungsgebieten vorgesehen wird. Mit dem Nachtragsvoranschlag 2012 wird die Zuführung zur<br />

„Haushaltsrücklage“ eingeplant.<br />

Der außerordentliche Haushalt umfasste 20 Vorhaben mit einer Einnahmensumme von<br />

€ 3.709.342,58 und Gesamtausgaben von € 3.285.286,95. Die summierten einzelnen Überschüsse<br />

betragen € 433.865,10; die summierten Abgänge € 9.809,47.<br />

Die Rücklagenbestände haben sich im abgelaufenen Jahr von € 1.716.718,52 um € 188.264,20 auf<br />

€ 1.904.982,72 erhöht.<br />

Die Summe der aushaftenden Darlehen hat sich im abgelaufenen Jahr von € 12.082.155,87 um<br />

€ 24.431,40 auf € 12.057.724,47 reduziert. Die „pro-Kopf-Verschuldung“ zum 31. Dezember 2011<br />

beträgt demnach € 1.663,82.<br />

Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2011 ist laut § 83 der NÖ Gemeindeordnung in der Zeit von<br />

7. bis 21. März 2012 während der Amtsstunden im Stadtamt <strong>Langenlois</strong> zur allgemeinen<br />

Einsichtnahme aufgelegen. Dies wurde auch öffentlich kundgemacht.<br />

Die Prüfung des Rechnungsabschlusses durch den Prüfungsausschuss hat am 14. März 2012<br />

stattgefunden.<br />

Wortmeldungen: GR Ing. Anita Stemberger-Chabek freut sich über diese gesunden Gemeindefinanzen<br />

und den nachhaltigen Haushalt. Aufgrund des hohen Soll-Überschusses regt sie an, die<br />

Darlehen zu durchforsten und allenfalls frühzeitige Tilgungen durchzuführen. So könnte z.B. die Pro-<br />

Kopf-Verschuldung vermindert werden. Für den Nachtragsvoranschlag wünscht sie sich, dass der<br />

Soll-Überschuss nicht nur in den Straßenbau investiert wird. Die verkehrspolitischen Entscheidungen<br />

sollten vor allem auch klimarelevant geprägt sein. Ein umweltfreundliches Verkehrskonzept wird von<br />

den Grünen schon lange für eine moderne, zukunftsfeste Infrastruktur gefordert.<br />

GR Dr. Menigat bemerkt ebenfalls den erfreulichen Überschuss, versteht aber die "grüne Verkehrspolitik"<br />

nicht. Wenn man weiß, wieviele desolate Straßen es im Gemeindegebiet – vor allem in<br />

<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 2


<strong>Langenlois</strong> gibt – findet er es gut, dass hier mit einem Teil des Geldes saniert wird.<br />

GR Rucker gratuliert zur seriösen Gemeindefinanzierung.<br />

StR. Buder ist über diesen Rechnungsabschluss ebenfalls erfreut.<br />

Vizebürgermeister Ing. Groiß gratuliert ebenfalls zur soliden Finanzpolitik, die sicher zukunftsweisend<br />

ist. <strong>Langenlois</strong> steht auf guten wirtschaftlichen Füßen, weist eine attraktive Wohn- und<br />

Wirtschaftspolitik vor, wo die Politiker mit Weitblick agieren, indem sie die Gebührenhaushalte<br />

rechtzeitig anpassen und natürlich auch vorsichtiger budgetieren.<br />

Straßenreferent Ing. Stefan Nastl schließt sich seinen Vorrednern an und betont, dass Geld für den<br />

Straßenbau bzw. für die Sanierungen unbedingt notwendig ist.<br />

Bürgermeister Meisl bedankt sich bei allen, die zu diesem positiven Abschlussergebnis beigetragen<br />

und vor allem Verantwortung für das Budget, dass das dritthöchste in der Gemeindegeschichte trotz<br />

Wirtschaftskrise war, übernommen haben. Obwohl wir in <strong>Langenlois</strong> nicht auf einer Insel der Seligen<br />

leben, garantiert er, dass es keinen Stillstand geben wird. Er bedankt sich auch bei seinen politischen<br />

Vorgängern, die ebenfalls mit realistischem Blick agiert haben. Er bedankt sich auch bei den Mitarbeitern<br />

des Ursin Hauses. Gerade im Tourismussektor stecken viele Mehreinnahmen für die<br />

Gemeinde drinnen. Sein Dank gilt auch der sparsamen Verwaltung, die an der Grenze des Machbaren<br />

angelangt ist. Die Gemeindeverantwortlichen haben auch Gott sei Dank nie mit Fremdwährungskrediten<br />

spekuliert und auch nie Gesellschaften gegründet, um Kredite auszulagern. In<br />

<strong>Langenlois</strong> sind alle Ziffern im Voranschlag und Rechnungsabschluss ersichtlich. Er bedankt sich<br />

auch beim Land NÖ – mit Stadterneuerungsaktionen und Wohnbauförderungen gibt es immer wieder<br />

großzügige Unterstützungen und Förderungen für nachhaltige Projekte.<br />

Zur Anregung "Darlehensüberprüfung" gibt er an, dass dies die Hausaufgabe Nr.1 eines Finanzchefs<br />

ist und auch laufend durchgeführt wird. Derzeit stehen fünf Kredite zur Rückzahlung an – von einer<br />

Gesamttilgung wird aber aufgrund der sehr guten Konditionen abgesehen. 90 % der Kredite sind<br />

ohnehin geförderte Darlehen.<br />

Beschluss: Über Antrag des Bürgermeisters genehmigt der Gemeinderat den vorliegenden<br />

Rechnungsabschluss 2011, der dem <strong>Protokoll</strong> als wesentlicher Bestandteil beiliegt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

4. Genehmigung einer Wirtschaftsförderung<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass Georg Bechtloff-Franz als neuer Pächter des Gasthauses Leutmezer<br />

am Kornplatz im Namen der Bechtloff-Franz GmbH. um eine Wirtschaftsförderung für die<br />

Erweiterung und Neugestaltung des zum „<strong>Langenlois</strong>er-Hof“ gehörigen Schanigartens angesucht hat.<br />

In Anlehnung an die von der Gemeinde gewährten Förderungen für die Schanigärten am Holzplatz<br />

(Hartl, Herndler und Schneider) wird vorgeschlagen, auch hier diese getätigten Investitionen mit<br />

einer Wirtschaftsförderung in Höhe von 20 % der Nettoherstellungskosten - max. € 3.300,00 - zu<br />

unterstützen.<br />

Wortmeldung: "Wem gehören die Pflastersteine, die hier im Schanigartenbereich neu verlegt<br />

wurden?", so die Anfrage von Dr. Menigat. Bürgermeister Meisl teilt mit, dass dies eine Investition<br />

des Unternehmers Bechtloff war, der ein klares Nutzungsrecht – so wie andere Gastronomen auch –<br />

hat.<br />

Beschluss: Über Antrag des Bürgermeisters gewährt der Gemeinderat eine Wirtschaftsförderung<br />

für die Bechtloff-Franz GmbH., die vor dem Lokal einen neuen Schanigarten errichtet hat. Die Höhe<br />

der Förderung beträgt 20 % der Nettoherstellungskosten - max. € 3.300,00.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

5. Vergabe von Subventionen<br />

a) USV <strong>Langenlois</strong> 1921 (Gesamtsportverein) – Subvention für Errichtung einer WC-Anlage<br />

am Sportplatz <strong>Langenlois</strong><br />

Der Bürgermeister berichtet vom vorliegenden Subventionsansuchen des USV <strong>Langenlois</strong>, der eine<br />

neue WC-Anlage am Sportplatz in <strong>Langenlois</strong> angeschafft hat. Initiiert wurde diese provisorische<br />

WC-Anlage in Form eines Containers von den Zweigvereinen Eislauf und Fußball, die gemeinsam<br />

mit dem Gesamtsportverein (Union) auch den finanziellen Aufwand übernehmen werden.<br />

<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 3


Sowohl die Aufstellung und Betreuung der WC-Anlage als auch die finanzielle Abwicklung der<br />

Anschaffung inklusive Nebenkosten für Ver- und Entsorgungsleitungen sollen über den Hauptnutzer<br />

der Sportanlage <strong>Langenlois</strong>, die Sektion Fußball, erfolgen.<br />

Dem vorliegenden Subventionsansuchen ist zu entnehmen, dass Gesamtkosten in Höhe von etwa<br />

€ 9.000,00 entstehen werden.<br />

Beschluss: Über Antrag des Bürgermeisters genehmigt der Gemeinderat des vorliegende Ansuchen<br />

des <strong>Langenlois</strong>er Sportvereines und bewilligt für die Herstellung dieser provisorischen WC-<br />

Anlage in Form eines Containers eine Subvention in Höhe von 20 % der anfallenden Kosten, max.<br />

€ 2.000,00. Diese Subvention für diese Qualitätsverbesserung setzt selbstverständlich ein positives<br />

baubehördliches Bewilligungsverfahren voraus.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

b) Vereine Zöbing - Festhalle<br />

Der Bürgermeister berichtet über ein vorliegendes Subventionsansuchen, dass vom Gemeinderat<br />

Ortsvorsteher Rudolf Hoffmann als Verwalter der Festhalle in Zöbing im Namen der „Zöbinger Ortsvereine“<br />

(Weinbauverein, Sportklub, Feuerwehr, Landjugend, Dorferneuerungsverein und Kameradschaftsbund)<br />

analog des Vorjahres gestellt wurde. Es sollen dabei die laufenden Ausgaben im<br />

Zusammenhang mit dem Betrieb der Festhalle Zöbing in Höhe von € 3.800,00 berücksichtigt<br />

werden.<br />

Beschluss: Über Antrag des Bürgermeisters genehmigt der Gemeinderat für die Zöbinger<br />

Ortsvereine einen Subventionsbetrag in Höhe von € 3,800,00 für den laufenden Betrieb.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

c) Gemeinnütziger Verein "Das mobile Hospiz – Besuchsdienst und Krankenpflege"<br />

Bürgermeister Meisl informiert, dass der gemeinnützige Verein „Das mobile Hospiz – Besuchsdienst<br />

und Krankenpflege“ 3552 Stratzing, Am Anblick 33, so wie 2010 auch im Vorjahr wieder Personen<br />

in unserer Gemeinde betreut hat (vier Personen). Dafür wird um Abgeltung von gesamt<br />

€ 533,60 für 368 Betreuungsstunden (entspricht € 1,45 je Stunde) ersucht.<br />

In diesem Zusammenhang wird an den Beschluss des Gemeinderates vom 30. September 2010<br />

erinnert – diese Einrichtung, ermöglicht es schwerst kranken Menschen und deren Angehörigen, den<br />

letzten Lebensabschnitt in der gewohnten Umgebung zu verbringen, da sich immer mehr Kranke<br />

wünschen, zu Hause zu sterben. Eine Unterstützung in Form einer Subvention wäre daher auch für<br />

das vergangene Jahr angebracht.<br />

Beschluss: Über Antrag des Bürgermeisters genehmigt der Gemeinderat einen Subventionsbetrag<br />

in Höhe von € 533,60 für 368 geleistete Betreuungsstunden im Jahr 2011 an den Verein „Das<br />

mobile Hospiz – Besuchsdienst und Krankenpflege“, der vier Personen in der Gemeinde <strong>Langenlois</strong><br />

betreut hat.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

d) USV Raiffeisen <strong>Langenlois</strong> (Fußball)<br />

Über das vorliegende Subventionsansuchen des USV Raiffeisen <strong>Langenlois</strong> berichtet der Bürgermeister.<br />

Der Verein ersucht, die im Vorjahr angefallenen Heizkosten des Kabinengebäudes am<br />

Sportplatz <strong>Langenlois</strong> zu subventionieren.<br />

Beschluss: Über Antrag des Bürgermeisters genehmigt der Gemeinderat – so wie in den<br />

Vorjahren – auch für das Jahr 2011 einen Subventionsbetrag in Höhe von € 2.000,00 an den USV<br />

Raiffeisen <strong>Langenlois</strong> (Fußball), und leistet damit einen Beitrag zur Beheizung des Kabinengebäudes<br />

am Sportplatz <strong>Langenlois</strong>.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

e) Freiwillige Feuerwehr Gobelsburg-Zeiselberg<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die Freiwillige Feuerwehr Gobelsburg-Zeiselberg im Jahr 2011<br />

eine Feuerwehr-Jugend gründete, derzeit zwei Kinder betreut und dafür analog der im Gemeinderat<br />

am 31. März 2011 beschlossenen Vereinbarung für die Ausbildung von Nachwuchskräften um den<br />

beschlossenen Sockelbeitrag samt Mitgliederunterstützung ersucht.<br />

<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 4


Beschluss: Über Antrag des Bürgermeisters befürwortet der Gemeinderat die neue Jugend-<br />

Feuerwehr-Gruppe und ist damit einverstanden, der Wehr neben der Jahressubvention zur teilweisen<br />

Abdeckung der Betriebskosten einen weiteren Sockelbeitrag in Höhe von € 2.000,00 und € 150,00 je<br />

Jugend-Feuerwehr-Mitglied zur Verfügung zu stellen. Alle genannten Beträge werden entsprechend<br />

dem VPI 2005 indexiert.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

f) Verein Schlossfestspiele <strong>Langenlois</strong><br />

Bürgermeister Meisl ruft in Erinnerung, dass der Gemeinderat am 15. Dezember 2011 eine Kapitaltransferzahlung<br />

für die Schlossfestspiele <strong>Langenlois</strong> Betriebsges.m.b.H. in Höhe von<br />

€ 140.000,00 als Verlustabdeckung beschlossen hat.<br />

In der Zwischenzeit ist sowohl die Umstrukturierung der Schlossfestspiele <strong>Langenlois</strong> Betriebsges.m.b.H.,<br />

als auch die des Vereines Schlossfestspiele <strong>Langenlois</strong> abgeschlossen. In der Vorbereitung<br />

dazu wurde bei Sitzungen und Besprechungen in den letzten Wochen klar, dass seitens der<br />

Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> eine Unterstützung des Vereins Schlossfestspiele <strong>Langenlois</strong> und nicht der<br />

Schlossfestspiele <strong>Langenlois</strong> Betriebsges.m.b.H. erfolgen soll, weil dadurch die Anteile des Vereines<br />

an der Betriebsges.m.b.H. auf ca. 96 % erhöht werden können. Die übrigen Anteile halten private<br />

Mitgesellschafter.<br />

Der Gemeinderatsbeschluss vom 15. Dezember 2011 ist deshalb formell nachträglich dahingehend<br />

abzuändern, da die Auszahlung einer Kapitaltransferzahlung als Verlustabdeckung an die Schlossfestspiele<br />

<strong>Langenlois</strong> Betriebsges.m.b.H. unterbleibt und der Verein Schlossfestspiele <strong>Langenlois</strong> von<br />

der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> eine Subvention in Höhe von € 140.000,00 erhalten soll.<br />

Die notwendigen finanziellen Transaktionen wurden bis zur Generalversammlung der Schlossfestspiele<br />

<strong>Langenlois</strong> am 16. März 2012 durchgeführt; die Genehmigung durch den Gemeinderat am<br />

29. März 2012 stellt daher einen nachträglichen Beschluss dar.<br />

Beschluss: Über Antrag des Bürgermeisters hebt der Gemeinderat formell den Beschluss vom<br />

15. Dezember 2011 über die Gewährung einer Kapitaltransferzahlung zur Verlustabdeckung an die<br />

Schlossfestspiele <strong>Langenlois</strong> Betriebsges.m.b.H. auf.<br />

Der Gemeinderat beschließt nunmehr eine Subvention an den Verein Schlossfestspiele <strong>Langenlois</strong> in<br />

Höhe von € 140.000,00. Die Auszahlung der Subvention stellt eine überplanmäßige Ausgabe bei der<br />

Haushaltsstelle „Subventionen für Festspiele“ dar und kann mit einer Einsparung im gleichen<br />

Ausmaß bei der Haushaltsstelle „Kapitaltransferzahlungen“ bedeckt werden.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

6. Vereins- und Kultursaal – Neugestaltung und Auflösung von Mietverträgen<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Februar 2012 das Vorhaben<br />

"Neugestaltung Vereins- und Kultursaal" grundsätzlich beschlossen hat. In der Zwischenzeit<br />

wurde mit den Baumaßnahmen begonnen.<br />

Folgende Verträge wären zu beschließen bzw. aufzulösen:<br />

Vertrag 1<br />

Vermieter Miteigentumsgemeinschaft Stiftung Bürgerspitalfonds <strong>Langenlois</strong> und Sparkasse<br />

<strong>Langenlois</strong> – Mieterin Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong><br />

Der bestehende Mietvertrag zwischen der Miteigentumsgemeinschaft Stiftung Bürgerspitalfonds<br />

<strong>Langenlois</strong> und Sparkasse <strong>Langenlois</strong> mit der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> vom 5. Jänner 1999 wird,<br />

was die angemietete Fläche betrifft, von derzeit 240,82 m² auf neu 348,92 m² angepasst. Der Mietzins<br />

wird gleichfalls im Verhältnis zur Fläche aliquot angehoben, wobei als vereinbart gilt, dass die<br />

Terrassenfläche mit 55,90 m² unberücksichtigt bleibt. Der 20-jährige Kündigungsverzicht der<br />

Vermieter wird bis zum 31. Dezember 2032 verlängert. Die geänderten Flächen sollen ab 1.<br />

September 2012 gelten.<br />

Vertrag 2)<br />

Vermieter Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> – Mieter Verein zur Förderung des Verein- und<br />

Kulturlebens in der Großgemeinde <strong>Langenlois</strong><br />

Der am 11. Jänner 1999 abgeschlossene Untermietvertrag zwischen der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> als<br />

Untervermieter und dem "Verein zur Förderung des Vereins- und Kulturlebens in der Großgemeinde<br />

<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 5


<strong>Langenlois</strong>", vertreten durch Johann Auer, soll einvernehmlich mit 1. April 2012 aufgelöst werden,<br />

da dieser Verein aufgrund der geplanten Neuorganisation des Saales seine Funktion als Mieter<br />

verloren hat.<br />

Beschluss: Über Antrag des Bürgermeisters stimmt der Gemeinderat dem geänderten Mietvertrag<br />

mit den nunmehr angemieteten Flächen zu und ist damit einverstanden, den Untermietvertrag<br />

mit dem Verein zur Förderung des Verein- und Kulturlebens in der Großgemeinde <strong>Langenlois</strong><br />

aufzulösen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

7. Änderung der Nebengebührenordnung<br />

Der Bürgermeister informiert, dass ein neuer Stellvertreter für den Bauhofleiter bestellt und dabei<br />

eine Nebengebühr von € 150,-- für diese Tätigkeit vereinbart wurde - das entspricht in etwa drei<br />

Vorrückungsbeträgen der Entlohnungsgruppe 5,.<br />

Diese Zulage ist in die Nebengebührenordnung der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> aufzunehmen.<br />

§ 7 Zulage für Bauhofleiterstellvertreter<br />

Bedienstete, welche mit der Stellvertretung des Bauhofleiters betraut werden, gebührt eine Zulage<br />

(Sonderzulage gemäß § 47 Abs. 1 NÖ GBDO 1976, LGBl. 2400-48) von monatlich € 150,00.<br />

Im Zuge der Überarbeitung der Nebengebührenordnung wurden nachfolgende Bestimmungen<br />

ebenfalls den aktuellen Stand angepasst:<br />

B) Nebengebühren<br />

§ 2 Reisegebühren<br />

Für die Gemeindebediensteten finden die Bestimmungen des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ<br />

LBG), LGBl. 2100, in der jeweils geltenden Fassung, sinngemäß Anwendung.<br />

Die Höhe der Reisegebühren sind im 8. Abschnitt des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (§ 109 NÖ<br />

LBG), LGBl. 2100, geregelt.<br />

Bedienstete, welche an Schulungskursen oder Fortbildungskursen teilnehmen, welche im Interesse<br />

der Gemeinde liegen und die Gemeinde die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung übernimmt,<br />

erhalten ein Taggeld in Höhe von 25 % der Tagesgebühren.<br />

Die Fahrtkosten werden für eine Hin- und Rückfahrt ersetzt.<br />

Beschluss: Über Antrag des Bürgermeister genehmigt der Gemeinderat diese Anpassungen und<br />

beschließt folgende<br />

V E R O R D N U N G,<br />

mit der die Nebengebühren für die Bediensteten der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> festgesetzt und<br />

Vorschriften über die Dienst- und Arbeitskleidung erlassen werden.<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> hat in seiner Sitzung vom 29. März 2012 auf Grund<br />

der §§ 42 - 48a der NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 in der Fassung LGBl. 2400-48 und des<br />

§ 20 Abs. 1 des NÖ Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 1976 in der Fassung LGBl. 2420-61<br />

nachstehende<br />

N E B E N G E B Ü H R E N O R D N U N G<br />

mit<br />

beschlossen:<br />

Dienstbekleidungsordnung<br />

A) Allgemeines<br />

B) Nebengebühren<br />

C) Dienstbekleidung<br />

D) Schlußbestimmungen<br />

<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 6


A) Allgemeines<br />

§ 1 Geltungsbereich, Anspruchsberechtigung<br />

Diese Nebengebührenordnung (NGO) gilt für die Gemeindebeamten und Vertragsbediensteten der<br />

Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong>, im Folgenden kurz Gemeindebedienstete bezeichnet, soweit in Sonderverträgen<br />

nichts anderes vereinbart wird.<br />

Die Gemeindebediensteten erhalten außer der ihnen nach den Bestimmungen der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung<br />

1976 bzw. des NÖ Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 1976 beide in der<br />

jeweils geltenden Fassung zukommenden Bezüge nachfolgende Nebengebühren.<br />

B) Nebengebühren<br />

§ 2 Reisegebühren<br />

Für die Gemeindebediensteten finden die Bestimmungen des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ<br />

LBG), LGBl. 2100, in der jeweils geltenden Fassung, sinngemäß Anwendung. Die Höhe der<br />

Reisegebühren sind im 8. Abschnitt des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (§ 109 NÖ LBG), LGBl.<br />

2100, geregelt.<br />

Bedienstete, welche an Schulungskursen oder Fortbildungskursen teilnehmen, welche im Interesse<br />

der Gemeinde liegen und die Gemeinde die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung übernimmt,<br />

erhalten ein Taggeld in Höhe von 25 % der Tagesgebühren. Die Fahrtkosten werden lediglich<br />

für eine Hin- und Rückfahrt ersetzt.<br />

§ 3 Entschädigung für die Erstellung des<br />

Voranschlages und des Rechnungsabschlusses<br />

Für die Erstellung des Entwurfes des Voranschlages und des Rechnungsabschlusses erhalten der<br />

Stadtamtsdirektor € 2.514,83 und der Leiter der Buchhaltung € 1.775,20 jährlich als einmalige<br />

Entschädigung. Mit dieser Entschädigung sind alle Überstunden, welche im Zusammenhang mit den<br />

Arbeiten für die Erstellung des Entwurfes des Voranschlages und Rechnungsabschlusses anfallen,<br />

abgegolten. Mehrdienstleistungen, die nicht mit dem Voranschlag und Rechnungsabschluss im<br />

Zusammenhang stehen, bleiben davon unberührt.<br />

§ 4 Sonderzulagen<br />

Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen. Für nachstehende Arbeiten erhalten die Bediensteten<br />

Zulagen auf die normale Stundenentschädigung für die Zeit der tatsächlichen Arbeitsleistung:<br />

a) Arbeiten, bei denen der Bedienstete überwiegend im Wasser oder Schlamm bzw. in nicht stampffähiger<br />

Betonmasse sowie im Heißmischgut bei Asphaltierungsarbeiten steht oder in erheblichem<br />

Maß mit Wasser in Berührung kommt; weiters für alle Arbeiten mit Atemschutzgeräten = 20 %ige<br />

Schmutzzulage.<br />

b) Arbeiten der eingeteilten Kraftfahrer und ihrer Helfer bei der Durchführung von Reparaturarbeiten<br />

bzw. großen Reinigungsarbeiten an den Fahrzeugen, Maschinen und Geräten = 10 %ige Schmutzzulage.<br />

c) Arbeiten mit der Motorsense = 10 %ige Schmutzzulage.<br />

d) Arbeiten mit Stampfer bzw. dem Kompressor = 15 %ige Erschwerniszulage.<br />

e) Bei Durchführung von Holzschlägerungsarbeiten wird eine Erschwerniszulage gewährt, die für<br />

den fm oder rm € 2,71 beträgt.<br />

f) Arbeiten, bei denen der Bedienstete direkt in Kabel- , Wasser-, bzw. Kanalkünetten steht und diese<br />

Künetten eine Tiefe von mind. 1,5 m aufweisen = 10 %ige Gefahrenzulage.<br />

g) Ausschneiden von Bäumen, wenn der Bedienstete mit einer Leiter ab einer Höhe von 3 m arbeitet<br />

= 10 %ige Gefahrenzulage.<br />

h) Würden auf Grund der Arbeiten mehrerer unter a) bis g) genannten Zulagen anfallen, so ist nur die<br />

Zulage mit dem höheren Prozentsatz zu verrechnen.<br />

<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 7


§ 5 Sonderzulagen für Friedhof und Bestattung<br />

Für Arbeiten im Friedhof bzw. bei der Leichenbestattung erhalten die Bediensteten Zulagen in<br />

nachstehenden Pauschalhöhen:<br />

a) Exhumierung und Bergung von Leichen € 49,75 (sind mehrere Arbeiter hierbei beschäftigt, wird<br />

dieser Betrag aufgeteilt)<br />

b) Versorgung eines Leichnams € 47,89 (Einsargen, Waschen, Anziehen)<br />

c) Mithilfe bei der Versorgung (Einsargen) € 16,81<br />

d) Reinigung einer Gruft, falls sie bereits belegt war € 33,69<br />

e) Ausheben eines Grabes € 7,27<br />

§ 6 Fehlgeldentschädigung<br />

Allen mit Kassengeschäften betrauten Bediensteten (Inkasso, Auszahlung) gebührt eine Fehlgeldentschädigung<br />

von 0,2 % des monatlichen Umsatzes, höchstens jedoch € 59,95. Fehlgeldentschädigung<br />

gebührt jedoch nur dann, wenn der monatliche Barumsatz mindestens € 726,73 beträgt.<br />

§ 7 Zulage für Bauhofleiterstellvertreter<br />

Jene Bedienstete, welche mit der Stellvertretung des Bauhofleiters betraut werden, gebührt eine<br />

Zulage (Sonderzulage gemäß § 47 Abs. 1 NÖ GBDO 1976, LGBl. 2400-48) von monatlich € 150,00.<br />

§ 8 Aufwandsentschädigung<br />

Der Standesbeamte erhält als Abgeltung für den erhöhten Bekleidungsbedarf eine jährliche Aufwandsentschädigung<br />

in Höhe von € 1.031,92 (gem. Richtsatz des Amtes der NÖ Landesregierung).<br />

Der Betrag ist im Verhältnis der durchgeführten Trauungen auf die betreffenden Bediensteten aufzuteilen.<br />

Diese Entschädigung ist jährlich auszubezahlen.<br />

§ 9 Trauungsentschädigung außerhalb der Dienstzeit<br />

Der Standesbeamte erhält für Trauungen außerhalb der Dienstzeit eine Pauschalentschädigung<br />

(Aufwandsentschädigung gemäß § 45 NÖ GBDO 1976, LGBL. 2400-48) von € 70,44 je Trauung<br />

ausbezahlt.<br />

§ 10 Außerordentliche Zuwendung anlässlich des Weihnachtsfestes<br />

Wird für familienbeihilfenpflichtige Kinder von aktiven Beamten und Vertragsbediensteten der NÖ<br />

Landesregierung vom NÖ Landtag anlässlich des Weihnachtsfestes eine außerordentliche Zuwendung<br />

beschlossen, so ist analog an Beamte bzw. Vertragsbedienstete der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> der<br />

jeweils festgesetzte Betrag zu gewähren.<br />

C) Dienstbekleidungsordnung<br />

§ 11<br />

Die unter § 14 angeführten Bediensteten erhalten für die Dienstausübung eine entsprechende<br />

Dienstbekleidung.<br />

§ 12<br />

Der Benützer hat die ihm zugewiesene Dienstbekleidung ordnungsgemäß zu pflegen und<br />

instandzuhalten und hat diese ausschließlich für Dienstzwecke zu verwenden.<br />

Die Dienstbekleidung bleibt während der Tragdauer Eigentum der Stadtgemeinde<br />

<strong>Langenlois</strong>; sie geht nach Ablauf dieser Zeit kostenlos ins Eigentum des Bediensteten über.<br />

<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 8


§ 13<br />

Verbrauchszeiträume (Tragdauer)<br />

Arbeitsanzug (Schlosseranzug) ………... 1 Jahr<br />

Arbeitsschuhe .......................................... 2 Jahre<br />

Arbeitsmantel .......................................... 2 Jahre<br />

Windjacke ............................................... 4 Jahre<br />

Gummistiefel .......................................... 3 Jahre<br />

Es erhalten:<br />

§ 14<br />

Leiter des Wirtschaftshofes, Wassermeister,<br />

Klärwärter und Förster<br />

Arbeiter des Wirtschaftshofes, Wasserwerkes,<br />

Kläranlage und Forstarbeiter<br />

Schulwarte, Amtswart, Raumpflegerinnen und<br />

Kinderbetreuerinnen<br />

1 Windjacke<br />

1 P. Arbeitsschuhe<br />

1 Arbeitsanzug<br />

1 P. Arbeitsschuhe<br />

1 P. Gummistiefel<br />

1 Arbeitsmantel<br />

§ 15<br />

Für Arbeiten, bei denen zusätzlich Schutzkleidung notwendig ist, werden hohe Gummistiefel wie<br />

auch Schutzhandschuhe und Regenschutzkleidung zur Verfügung gestellt. Diese Bekleidungsgegenstände<br />

verbleiben jedoch im Eigentum der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong>. Für die Bestattung wird die<br />

Bekleidung gleichfalls im notwendigen Ausmaß zur Verfügung gestellt.<br />

D) Schlussbestimmungen<br />

§ 16<br />

Nebengebühren, die vom Gemeinderat bzw. von den hierzu befugten Organen auf Grund der<br />

Bestimmungen der NÖ GBDO 1976, des NÖ GVBG 1976 und dieser Nebengebührenordnung (NGO)<br />

gewährt werden, sind in demselben Ausmaß zu erhöhen, um das sich der Gehaltsansatz der Gehaltsstufe<br />

9, Verwendungsgruppe VI ändert (§ 42 Abs. 4 NÖ GBDO 1976, LGBl. 2400-48).<br />

Bei Versetzung eines Gemeindebediensteten auf einen anderen Dienstposten gilt grundsätzlich der<br />

§ 29 der NÖ GBDO 1976, LGBl. 2400-48.<br />

Der Anspruch auf die in dieser NGO festgehaltenen Nebengebühren erlischt bei der Zuteilung zu<br />

einer anderen Dienstleistung, bei Außerdienststellung oder Versetzung auf einen anderen Dienstposten<br />

mit dem nächsten Monatsersten. Im Urlaubsfall, in dem den Bediensteten der Monatsbezug<br />

weiter gebührt, bleibt der Anspruch auf die monatlich gleichbleibenden Nebengebühren gewährt. Ist<br />

der Bedienstete wegen Unfall oder Krankheit länger als ein Monat vom Dienst abwesend, so ruhen ab<br />

diesem Zeitpunkt die monatlich gleichbleibenden Nebengebühren. Die Nebengebühren ruhen jedenfalls<br />

ab dem Zeitpunkt, ab dem den Bediensteten gemäß § 26 Abs. 3 NÖ GVBG 1976, LGBl. 2420-<br />

61, 49 % des Monatsbezuges gebühren.<br />

Sämtliche Nebengebühren, die nach einem Prozentausmaß berechnet werden, sind auf zwei<br />

Centkommastellen aufzurunden.<br />

§ 17<br />

Über alle sich auf Grund dieser Nebengebührenordnung ergebenden Streitfälle entscheidet im<br />

Einvernehmen mit der Personalvertretung endgültig der Gemeinderat.<br />

<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 9


§ 18<br />

Die bisherige Nebengebührenordnung und Dienstbekleidungsordnung tritt mit 31. März 2012 außer<br />

Kraft.<br />

§ 19<br />

Diese NGO mit Dienstbekleidungsordnung für die Bediensteten der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> tritt<br />

mit 1. April 2012 in Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

8. Verlängerung der Aktion Stadterneuerung für das Jahr 2013<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass derzeit das vierte und letzte Jahr der Stadterneuerungsaktion läuft.<br />

Laut Richtlinien der Aktion ist es möglich, um ein Verlängerungsjahr anzusuchen, um Projekte zur<br />

Förderung weiterhin einreichen zu können. Die Kosten für die Betreuung (ca. € 27.500,-- abzgl.<br />

Förderung: € 14.500,--) bleiben unverändert.<br />

Es wird ein Arbeitsprogramm mit möglichen STERN-Projekten erarbeitet und der Landeskoordinierungsstelle<br />

für Stadterneuerung in Krems vorgelegt.<br />

Wortmeldungen: StR. Andreas Nastl freut sich auf die Fortsetzung der Stadterneuerungsaktion, an<br />

der er nicht ganz unbeteiligt war. Er erwartet sich davon eine Reihe neuer, guter Initiativen, bei<br />

denen vor allem dem alternativen Verkehr ein entsprechender Stellenwert eingeräumt wird. Diese<br />

Thematik sollte man auf alle Fälle ernst nehmen und die Bürger, die sich damit schon in bisherigen<br />

Arbeitsgruppen beschäftigt haben, nicht enttäuschen. Er wünscht sich ebenfalls, dass hier Projekte mit<br />

dem gleichen Nachdruck und Enthusiasmus wie der Straßenbau behandelt und vor allem finanzielle<br />

Mittel zur Verfügung gestellt werden. Stadterneuerung ist keine "Geldabholungsaktion", sondern eine<br />

Bürgeranhörung.<br />

StR. Ing. Stefan Nastl betont dazu, dass es bereits konkrete Überlegungen gibt, wie z.B. einen Fußund<br />

Radweg von <strong>Langenlois</strong> nach Gobelsburg und nach Zöbing, um hier sichere Wege neben stark<br />

befahrenen Straßen anbieten zu können. Sein Ressort wird sich auf alle Fälle in diese Richtung<br />

bemühen.<br />

Beschluss: Über Antrag des Bürgermeister stimmt der Gemeinderat zu die Stadterneuerungsaktion<br />

um das Jahr 2013 zu verlängern und bewilligt den dafür notwendigen Kostenaufwand.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

9. Kulturelles Leitbild/Strategie zur Kulturentwicklung<br />

StR. Andreas Nastl informiert, dass im Rahmen der Stadterneuerung der Arbeitskreis Kultur ein<br />

"Kulturelles Leitbild - eine Strategie zur Kulturentwicklung für den Umsetzungsraum 2012 bis 2020"<br />

erarbeitet hat.<br />

Im vorliegenden Leitbild wurden der Istbestand der bestehen Kulturschwerpunkte und Aktivitäten<br />

erhoben und nach deren Analyse folgende drei Kulturschwerpunkte herausgearbeitet:<br />

<br />

<br />

<br />

Musik, Literatur und Theater im Spannungsfeld zwischen Tradition und Moderne<br />

Bild und Raum<br />

<strong>Langenlois</strong> kreativ<br />

Der Schwerpunkt “Musik, Literatur und Theater” ist mit ca. 35 Veranstaltung im Jahr gut besetzt. Der<br />

Schwerpunkt “Bild und Raum” mit 13 Veranstaltungen im Jahr steht noch am Anfang, wobei von<br />

diesen Veranstaltungen nur ca. zwei bis drei Veranstaltungen übrig bleiben, die über die Grenzen von<br />

<strong>Langenlois</strong> hinaus den Bekanntheitsgrad steigern könnten.<br />

Der Schwerpunkt “<strong>Langenlois</strong> kreativ” ist derzeit nur mit vier Veranstaltungen jährlich vertreten.<br />

Hier besteht großer Entwicklungsbedarf.<br />

Zu diesen drei Schwerpunkten wurden Ziele für die kulturelle Entwicklung für den Zeitraum 2012 bis<br />

2020 definiert und im Leitbild festgehalten. Zur Umsetzung dieses kulturellen Leitbildes ist ein<br />

Kulturmanagement sowie eine Organisationsstruktur erforderlich.<br />

Festgehalten wird, dass die Kulturentwicklung als Ergänzung und nicht als Konkurenz zum Tourismus<br />

anzusehen ist und dass für die Umsetzung des vorliegenden Leitbildes entsprechende finanzielle<br />

Mittel der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> notwendig sind.<br />

<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 10


Wortmeldungen: GR Gerald Eder, der anführt, dass die Kultur in <strong>Langenlois</strong> sehr gut aufgestellt ist,<br />

befürwortet dieses gute Konzept.<br />

Kulturstadtrat Nastl ergänzt noch, dass dieses in gedeihlicher und parteienübergreifender Zusammenarbeit<br />

erstellte Leitbild für die Weiterentwicklung von <strong>Langenlois</strong> als "Kulturhauptstadt des<br />

Kamptales" sehr sinnvoll ist. Qualitfizierte Beratung ist auch durch die Kulturvernetzung Niederösterreich<br />

mit eingeflossen.<br />

Bürgermeister Meisl bedankt sich beim Arbeitskreis für dieses solide Gerüst, das für die zukünftige<br />

Arbeit verwendet werden soll.<br />

Beschluss: Über Antrag von StR. Andreas Nastl stimmt der Gemeinderat dem vorliegenden<br />

„Kulturellen Leitbild/Strategie zur Kulturentwicklung - Umsetzungszeitraum 2012-2020" zu. Eine<br />

Ausfertigung des 37-seitigen Konvolutes liegt dem <strong>Protokoll</strong> bei.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

10. Haus Gobelsburg, Weinstraße 5 – Verkauf an die GEDESAG<br />

StR. Buder ruft die Vorausbeschlüsse (Ausschuss am 16. November 2011 und Stadtrat 23. November<br />

2011) in Erinnerung, wonach die Gemeinnützige Donau-Ennstaler Siedlungs-Aktiengesellschaft,<br />

Krems, das Objekt Gobelsburg, Weinstraße 5, sowie das Nachbarhaus der Pfarre Gobelsburg ankaufen<br />

möchte, um auf diesem Areal acht Wohnungen zu errichten. Nunmehr liegt der von Rechtsanwalt<br />

Dr. Franz Müller erstellte Kaufvertrag vor.<br />

Beschluss: Über Antrag von StR. Buder genehmigt der Gemeinderat den vorliegenden Kaufvertrag,<br />

wonach die Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> die Liegenschaft EZ 93, GB 12210 Gobelsburg, bestehend<br />

aus der Grundstücksnummer .113/1 Baufläche (Gebäude, begrünt), mit der Adresse Weinstraße<br />

5, im Ausmaß von 535 m² um einen Kaufpreis von € 29.425,00 an die Gemeinnützige Donau-<br />

Ennstaler Siedlungs-Aktiengesellschaft, Krems verkauft. Die Kosten für die grundbücherliche Durchführung<br />

übernimmt die GEDESAG.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

11. Friedhof <strong>Langenlois</strong> – Wertanpassung Baukostenzuschuss für Urnennischen<br />

StR. Buder berichtet, dass am 24. September 2009 vom Gemeinderat ein Baukostenzuschuss für<br />

Urnennischen (€ 402,06 pro Urne inkl. Wertsicherung), beschlossen wurde. Ausgangswert für die<br />

Berechnung der Indexanpassung war September 2009 (VPI 2005).<br />

Von 09/2009 bis inkl. 01/2012 wäre derzeit eine Wertanpassung von 5,66 % vorzunehmen. Dies<br />

ergibt einen neuen Baukostenzuschuss in Höhe von € 424,81 - dieser soll ab 1. April 2012<br />

angewendet werden.<br />

Beschluss: Über Antrag von StR. Buder genehmigt der Gemeinderat die notwendige Wertanpassung<br />

in Höhe von 5,66 %. Der neue Baukostenzuschuss in Höhe von € 424,81 wird genehmigt und ab<br />

1. April 2012 angewendet.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

12. Straßenbenennung<br />

StR. Ing. Stefan Nastl berichtet, dass jener Teil eines Straßenstückes in der Unteren Straße in<br />

Schiltern, welcher bisher mit Untere Straße 30a), 30b) und 30c) bezeichnet war, auf Initiative der<br />

Anrainer (Vorschlag von drei betroffenen Haushalten) die neue Bezeichnung „Gartenblick“ erhalten<br />

soll.<br />

Beschluss: Über Antrag von StR. Ing. Nastl ist der Gemeinderat damit einverstanden, die Sackgasse<br />

in der Unteren Straße in Schiltern entsprechend dem Wunsch der betroffenen Anrainer mit dem<br />

Namen „Gartenblick“ zu bezeichnen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

13. <strong>Langenlois</strong>; Brücke Franz Josef Straße und Rampe Seestraße - Planungsarbeiten<br />

Die Brücke Franz Josefstraße über den Loisbach ist an der Grenze ihrer Lebensdauer angelangt und<br />

soll, nachdem auch die Franz Josefstraße einer Umplanung unterzogen wird, erneuert werden, teilt<br />

StR. Ing. Stefan Nastl mit. Gleichzeitig ist ein Bauvorhaben mit Stützkonstruktionen im Bereich<br />

Seestraße – Kamptalstraße vorgesehen, wo in Form einer Straßenrampe der nördliche Teil der<br />

Seestraße auf die Kamptalstraße hochgezogen werden soll.<br />

<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 11


Für die notwendige Planung und Ausschreibung der Arbeiten ist eine gemeinsame Ziviltechnikerbearbeitung<br />

sinnvoll und hauptsächlich betreffend Ausschreibung mit Synergieeffekten sowohl für<br />

Angebot als auch für Bauausführung zu rechnen.<br />

Für die Planung und die Ausschreibung liegt ein Angebot vom Büro Retter & Partner, Krems mit<br />

einer Gesamtsumme von € 23.688,00 inkl. Ust. vor.<br />

Das Bauvorhaben wird als sinnvolle und notwendige Ergänzung der Zufahrten in das neue Siedlungsgebiet<br />

Lange Sonne betrachtet und soll die direkte Anbindung ans Stadtzentrum sicherstellen. Sowohl<br />

die Planung als auch die Baumaßnahmen sind im Rahmen des Straßenbaubudgets zu finanzieren.<br />

Zum Seestraßen-Projekt hat es am 24. März 2012 eine Anrainerbesprechung gegeben - ein Straßenverfahren<br />

nach dem NÖ Straßengesetz ist vorgesehen. Falls diese Vorarbeiten erfolgreich abgeschlossen<br />

werden können, ist der Baubeginn noch im Jahr 2012 vorgesehen.<br />

Wortmeldungen: GR Dr. Menigat beantragt, diese beiden Punkte getrennt zu behandeln bzw.<br />

getrennt darüber abstimmen zu lassen. StR. Andreas Nastl schließt sich dieser Forderung an.<br />

Der Gemeinderat stimmt über diesen Antrag ab – dieser gestellte Antrag wird mit<br />

20 Gegenstimmen (ÖVP), 5 JA-Stimmen (Dr. Menigat, Rucker, Andreas Nastl, Ing. Anita Stemberger-Chabek,<br />

Mathias Fürpaß) und 3 Enthaltungen (Buder, Taschler, Stauder) abgewiesen.<br />

StR. Ing. Stefan Nastl betont, dass in diesem Fall eine getrennte Abstimmung keinen Sinn macht,<br />

weil die Kalkulation des Ziviltechnikers beide Projekte umfasst und diese aufgrund der höheren<br />

Projektsumme wesentlich kostengünstiger angeboten werden konnte.<br />

GR Dr. Menigat betont, dass er selbstverständlich für die Sanierung der Brücke in der Franz Josef-<br />

Straße ist, er sich jedoch gegen die Seestraßen-Rampe verwehrt.<br />

GR Fürpaß, der die vier Strecken - ausgehend von der Langen Sonne - bewusst abgefahren ist, betont,<br />

dass sich auch die Grünen nicht gegen das Projekt Franz Josef Brücke stellen, diese aber eindringlich<br />

darauf hinweisen, dass die Seestraßenrampe viel mehr Vorbereitung und vor allem eine öffentliche<br />

Präsentation mit Diskussion erfordert hätte, die nun als Produkt aus Fehlern der Vergangenheit im<br />

Raum steht. Die Grünen, die schon lange und vehement ein ordentliches Verkehrskonzept gefordert<br />

haben, sagen nein zur Rampe, weil mindestens 70 % des Verkehrs dann nur mehr durch die Seestraße<br />

über die Rampe ins Zentrum führt. Es zeigt auch jedes Navigationsgerät den Weg durchs Stadtzentrum<br />

an. Sie sagen nein zur Planung, bevor nicht eine Verkehrsexpertise vorliegt, nein zur Vorgangsweise<br />

der ÖVP und ihrer Sicht von Bürgerbeteiligung, da es eine öffentliche Diskussion, nicht<br />

nur mit Anrainern, geben muss, da es viele Menschen in <strong>Langenlois</strong> betrifft, sie sagen nein, bevor<br />

nicht ein 3D-Modell oder eine CAD-Visualisierung vorgestellt wird. Er schlägt vor, den Verkehr<br />

von/nach Richtung Wien über das Vögerl/Umfahrung B 34 zu leiten und dies mit ordentlicher<br />

Beschilderung, Gewichtsbegrenzungen anzukündigen. Eine Entschleunigung der Seestraße könnte<br />

mit einer Wohnstraße, 30 km/h-Beschränkung, Grünflächen, Gehsteig, Radweg von/zur Langen<br />

Sonne erreicht werden.<br />

Verkehrsstadtrat Ing. Stefan Nastl führt dazu aus, dass es sehr wohl Informationen gegeben hat. Die<br />

Bedenken und Vorschläge der betroffenen Anrainer werden in die Planung miteingebunden. Er<br />

vergleicht in diesem Zusammenhang die Situation in der Höhenstraße, die jetzt zehn Jahre lang als<br />

Zufahrtsprovisorium für das Loisium-Areal gedient hat. Es gab hier keine nennenswerten Anrainer-<br />

Probleme. Noch in diesem Halbjahr wird die Straße im Vögerl asphaltiert und dadurch bereits Abhilfe<br />

geschaffen.<br />

StR. Andreas Nastl betont, dass die Bevölkerung von diesem Projekt sehr wohl überrascht wurde. Er<br />

ist von einer öffentlichen Präsentation ausgegangen. Man darf sich zumindest bei so einem teuren<br />

Projekt eine Computeranimation erwarten, um hier weiter entscheiden zu können. Seiner Meinung<br />

nach wären hier vor der Planung Vorstudien notwendig gewesen, die Bevölkerung darf hier nicht die<br />

Konsequenzen tragen. Er appelliert hier auch an die ÖVP, die seinerzeit einem Übereinkommen<br />

zugestimmt hat, bei Großprojekten eine öffentliche Diskussion zu starten. Dies ist in diesem Fall<br />

leider unterblieben, wäre aber seiner Meinung nach notwendig gewesen.<br />

Vizebürgermeister Ing. Groiß kennt die Verkehrssituation in diesem Bereich sehr gut, da er Bewohner<br />

der Langen Sonne ist und jede Zufahrt oft nutzt. Er betont, dass dieses Projekt aufgrund von<br />

Diskussionen in der Perspektivengruppe entstanden ist, zu der alle eingeladen wurden. Er versteht<br />

zwar die Bedenken der Anrainer, weist aber darauf hin, dass durch die Seestraßen-Rampe der<br />

Verkehr einfach nur besser verteilt werden soll. Wünsche sollen in der Planungsphase berücksichtigt<br />

werden.<br />

<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 12


GR Fürpass Bedenken bestehen darin, dass durch diese neue Rampe noch mehr Verkehr auf das<br />

Stadtzentrum konzentriert wird.<br />

StR. Buder hat sich im Stadtrat für dieses Projekt ausgesprochen, hat aber dabei noch nicht die<br />

Bedenken der Bevölkerung gekannt, auf die er erst diese Woche durch die Presse aufmerksam wurde.<br />

Er spricht sich daher vorerst für ein gangbares Verkehrskonzept aus.<br />

Bürgermeister Meisl bedankt sich für diese Diskussionsbeiträge und führt aus, dass die Gespräche mit<br />

den Anrainern (fünf davon sind ärger betroffen), schon seit zirka einem Jahr geführt werden. Am<br />

24. März gab es dann eine Besprechung mit allen Anrainern. In diesem Zusammenhang bedankt er<br />

sich vor allem bei den Bewohnern der Höhenstraße, die hier jahrelang Geduld bewiesen haben. Auch<br />

hier gibt es eine Zusage für eine Verkehrsentlastung. Alle Wünsche und Sorgen werden ernst<br />

genommen – es muss vorerst die verkehrsrechtliche Bewilligung für dieses schwierige Projekt<br />

abgewartet werden, das mit guten und optimalen Lösungsvorschlägen angestrebt wird.<br />

Beschluss: Über Antrag von StR. Ing. Nastl genehmigt der Gemeinderat mehrheitlich beide Projekte<br />

und vergibt die Detailplanung und die Ausschreibung für die Brücke Franz Josef Straße und die<br />

Rampe Seestraße (Stützkonstruktion) an das Büro Retter & Partner, Ziviltechniker Ges.m.b.H.,<br />

Kremstalstraße 49, 3500 Krems. Grundlage dafür bildet das Angebot vom 9. Februar 2012 mit einer<br />

Gesamtsumme von € 23.688,00 inkl. Ust.<br />

Abstimmungsergebnis: 20 JA-Stimmen (ÖVP), 3 Enthaltungen (Buder, Stauder, Taschler),<br />

5 Gegenstimmen (Dr. Menigat, Rucker, Nastl Andreas, Fürpaß,<br />

Ing. Stemberger-Chabek)<br />

14. Resolution Pro Kamptalbahn<br />

StR Ing. Stefan Nastl verliest die vorliegende Resolution Pro Kamptalbahn:<br />

„Seit mehr als 120 Jahren stellt die Kamptalbahn zwischen Hadersdorf am Kamp und Sigmundsherberg<br />

für die Region das Rückgrat des öffentlichen Personenverkehrs dar. Seit mehr als 120 Jahren<br />

war die Kamptalbahn ein Grund für den wirtschaftlichen und touristischen Aufschwung der Region<br />

und in Zukunft?<br />

Für mehr als 20.000 BewohnerInnen in der Region ist die Kamptalbahn für die Bewältigung des<br />

täglichen Lebens notwendig. Für mehr als 10.000 PendlerInnen (SchülerInnen eingeschlossen) in und<br />

aus der Region ist die Kamptalbahn unabdingbar.<br />

Für den Tourismus in der Region bildet die Kamptalbahn eine bedeutende Grundlage. Täglich wird<br />

die Kamptalbahn von mehr als 1.000 Reisenden genutzt (Info ÖBB-Personenverkehr beim<br />

Fahrplandialog 2010).<br />

Eine Fortführung der Attraktivierung der Infrastruktur nach der Sanierung der Kamp-Brücken sowie<br />

Hochwasserschäden in den Jahren 1999 bis 2002 auf der Kamptalbahn durch die ÖBB und das Land<br />

Niederösterreich wurde nach dem Umbau des Bahnhofes Gars-Thunau unterbrochen. Die Attraktivierung<br />

der noch nicht modernisierten Infrastruktur muss fortgeführt werden.<br />

Wir ersuchen daher die Bundesregierung gemeinsam mit der ÖBB und dem Land NÖ dringendst um<br />

die Durchführung folgender Maßnahmen auf der Kamptalbahn:<br />

1. Sanierung der Langsamfahrstellen zwischen Horn und Rosenburg sowie zwischen Altenhof und<br />

Stiefern.<br />

2. Errichtung von barrierefreien Bahnsteigen in Horn, Schönberg am Kamp und <strong>Langenlois</strong>.<br />

3. Einsatz neuer Züge (Nahverkehrstriebwägen) für Qualitätsverbesserung im Zugfahren.“<br />

Die Unterzeichneten unterstützen vollinhaltlich die Resolution „PRO KAMPTALBAHN“ und<br />

fordern die EntscheidungsträgerInnen auf, sich für die Attraktivierung der Kamptalbahn einzusetzen,<br />

um die Zukunftsfähigkeit der Region Kamptal zu gewährleisten.<br />

Beschluss: Über Antrag von StR. Ing. Stefan Nastl stimmt der Gemeinderat dieser Resolution<br />

vollinhaltlich zu.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

15. 14. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes<br />

a) Änderungspunkte – Ablehnung der Auflage<br />

StR. Ing. Stefan Nastl informiert, dass sowohl im Ausschuss als auch im Stadtrat die Änderungspunkte,<br />

die zur Auflage vorgesehen sind, behandelt wurden.<br />

Über Antrag des Bürgermeisters werden die folgenden Punkte einzeln abgestimmt:<br />

<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 13


Parz. 6728, Landesstraße L44 zwischen Zöbing und Reith:<br />

Umwidmung von Grünland auf Grünland Sportstätte „Hundeabrichteplatz“:<br />

Hier wurde in Folge der Feststellung einer illegalen Bauführung für einen Unterstand eine Widmungsänderung<br />

beantragt, um die grundsätzliche Möglichkeit einer Bewilligung dafür zu schaffen.<br />

Durch die Betreiber wäre aufzuklären, welche Aktivitäten hier vorgesehen sind und mit welcher<br />

Verkehrsfrequenz daher zu rechnen ist inklusive Klärung der Ausfahrtssituation.<br />

Landesstraßenerhalter + ev. Verkehrssachverständiger + biologisches Gutachten<br />

Der erwähnte Unterstand ist mittlerweile abgebrochen, sodass ein wesentlicher Widmungsbedarf<br />

wegfällt. Eine Umwidmung erscheint daher - vor allem wegen der zu erwartenden Gutachterkosten –<br />

nicht sinnvoll.<br />

Wortmeldung: GR Dr. Menigat will als Mitglied dieses Hundeabrichteplatzes wissen, was gegen<br />

eine Umwidmung spricht. StR. Ing. Stefan Nastl weist auf die obigen Gründe hin – das Abrichten von<br />

Hunde kann weiterhin durchgeführt werden.<br />

Beschluss: Über Antrag von Ing. Stefan Nastl ist der Gemeinderat dafür, dass dieser Punkt wegen<br />

fehlender Voraussetzungen für die Umwidmung nicht in Frage kommt und daher nicht weiter für die<br />

Beschlussfassung vorbereitet wird.<br />

Abstimmungsergebnis: 27 JA-Stimmen (20 ÖVP, Rucker, 3 GRÜNE, 3 SPÖ)<br />

1 Gegenstimme (Dr. Menigat)<br />

<strong>Langenlois</strong>, Parz. .338 und 298, Gartenzeile:<br />

GEB in Bauland Agrargebiet laut Antrag vom 12. März 2012<br />

Laut Auskunft von Herta Ebner wurde im Zuge eines Notariatsaktes festgestellt, dass die Grundstücke<br />

Gartenzeile 8 nicht als Bauland gewidmet, sondern zum Teil als GEB ausgewiesen sind.<br />

Frau Ebner hat daher am Montag, 12. März 2012 einen Antrag um Umwidmung auf Bauland-<br />

Agrargebiet vorgelegt. Zu diesem Punkt konnte noch keinerlei Behandlung erfolgen. Es erscheint<br />

jedoch schwierig, auf Grund des schmalen Streifens eine Baulandwidmung, isoliert vom Hinterland,<br />

vorzunehmen. Außerdem sind auch mit der derzeitigen Widmung Umbauten und Zubauten möglich.<br />

Beschluss: Über Antrag von Ing. Stefan Nastl ist der Gemeinderat dafür, dass dieser Punkt wegen<br />

fehlender Voraussetzungen für die Umwidmung nicht in Frage kommt und daher nicht weiter für die<br />

Beschlussfassung vorbereitet wird.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

<strong>Langenlois</strong>, Parz. 649 und andere, Bereich Vögerl Kellergasse:<br />

Betreffend Parz. 649 liegt ein Umwidmungsantrag in „Grünland-Hofstelle“ vor.<br />

Darüber hinaus ist auch durch einen zweiten Betrieb dieser Wunsch an die Gemeinde herangetragen<br />

worden. Zusätzlich wurde auch von dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb, der zum Teil auf<br />

Grünland Hofstelle und zum Teil auf Grünland Land- und Forstwirtschaft situiert ist und die Abgrenzung<br />

seiner Tätigkeit zum Gewerbebetrieb bereits überschritten haben dürfte, eine Widmungsanpassung<br />

gewünscht. Für die Vögerl-Kellergasse ist daher eine Überprüfung der Flächenwidmung<br />

vorzunehmen.<br />

Beschluss: Über Antrag von Ing. Stefan Nastl ist der Gemeinderat dafür, dass dieser Punkt wegen<br />

fehlender Voraussetzungen für die Umwidmung nicht in Frage kommt und daher nicht weiter für die<br />

Beschlussfassung vorbereitet wird.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

<strong>Langenlois</strong>, Im Vögerl:<br />

Südlich vom oben angeführten Bereich müssen auch die Ausweitungsmöglichkeiten im bereits vollständig<br />

verwerteten neuen Siedlungsgebiet sondiert werden.<br />

Betriebsgebiet Kamptalstraße:<br />

Im unmittelbaren Grenzbereich zu den beiden obgenannten Gebieten ist auch eine Betriebsgebietserweiterung<br />

Richtung Norden mit zu betrachten.<br />

Im Rahmen der gegenständlichen Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes kann aus<br />

heutiger Sicht noch keine Widmungsanpassung erfolgen. Es ist jedoch für den gesamten oben<br />

angeführten Bereich ein Konzept für die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten erforderlich.<br />

<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 14


Beschluss: Über Antrag von Ing. Stefan Nastl ist der Gemeinderat dafür, dass dieser Punkt wegen<br />

fehlender Voraussetzungen für die Umwidmung nicht in Frage kommt und daher nicht weiter für die<br />

Beschlussfassung vorbereitet wird.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Schiltern, Parz. 2026/2, Karglstraße:<br />

Umwidmung von Grünland Land- und Forstwirtschaft in Bauland Agrargebiet.<br />

In diesem Bereich wurde ein Widmungsansuchen im Rahmen der 13. Änderung zurückgestellt, da für<br />

eine Widmungsänderung die Überprüfung des gesamten Umgebungsbereiches, welcher ausschließlich<br />

GEB Widmungen aufweist, erforderlich war.<br />

Dabei wurde geprüft, ob nicht Hinderungsgründe gemäß § 15 NÖ ROG gegen eine Baulandnutzung<br />

sprechen. Augenscheinlich ist hier mangelnde Besonnung. Darüber hinaus bieten die noch unbebauten<br />

Flächen zwischen den GEB`s für diese die einzige Möglichkeit einer allfälligen Erweiterung.<br />

Es ist daher empfehlenswert, die bestehende Widmung zu belassen.<br />

Beschluss: Über Antrag von Ing. Stefan Nastl ist der Gemeinderat dafür, dass dieser Punkt wegen<br />

fehlender Voraussetzungen für die Umwidmung nicht in Frage kommt und daher nicht weiter für die<br />

Beschlussfassung vorbereitet wird.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Schiltern, Parz. 3230/2, Untere Straße:<br />

Widmungswunsch für Fleischverarbeitung und Verkauf.<br />

Hier ist vorerst der Bestand und Übereinstimmung mit der bestehenden Widmung zu prüfen. Auch<br />

wäre die hier gewünschte Vertiefung des Baulandes nur unter Einbeziehung des Umgebungsbereiches<br />

begründbar. Die im Falle einer Zustimmung entstehende Baulandwidmung bis zu 70 m erscheinen<br />

jedenfalls kritisch.<br />

Beschluss: Über Antrag von Ing. Stefan Nastl ist der Gemeinderat dafür, dass dieser Punkt wegen<br />

fehlender Voraussetzungen für die Umwidmung nicht in Frage kommt und daher nicht weiter für die<br />

Beschlussfassung vorbereitet wird.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Gobelsburg, Parz. 97/2, Weinstraße / Schlossstraße:<br />

Antrag auf Umwidmung einer Teilfläche von Grünland Land- und Forstwirtschaft in Bauland Agrargebiet.<br />

Die Problematik Infrastruktur (Kanal) sowie die Situierung im Hochwasserabflussbereich<br />

sprechen gegen eine Umwidmung.<br />

Beschluss: Über Antrag von StR. Ing. Stefan Nastl ist der Gemeinderat mit diesen Ablehnungen<br />

einverstanden. Die angeführten Punkte werden nicht weiter zur Änderung des Raumordnungsprogrammes<br />

vorbereitet, da eine Umwidmungen nicht vorgesehen sind.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

b) Teilfreigabe der Aufschließungszone BW-A4 Zöbing - Weinbergsiedlung<br />

StR. Ing. Stefan Nastl informiert, dass die Liegenschaft 423/2, .82/1 und .82/2, KG Zöbing, aus einer<br />

Verlassenschaft von Dr. Michaela Schuster, <strong>Langenlois</strong>, erworben wurde. Sie besteht neben dem<br />

Gebäudebereich in der Zöbinger Hauptstraße unter anderem auch aus einer unbebauten Fläche in der<br />

Weinbergsiedlung, welche in einer Bauland-Agrargebiet-Aufschließungszone liegt. Unter Vorlage<br />

eines Teilungsplanentwurfes vom Büro DI Gaisbauer, Krems, wurde mittlerweile um Teilfreigabe<br />

dieses Bereiches der Aufschließungszone angesucht.<br />

Aufgrund des Nachweises des Grundeigentums durch die Käuferin kann dieser Teilfreigabe zugestimmt<br />

werden, da die für die Freigabe festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind und auch die<br />

ordnungsgemäße Bebauungsmöglichkeit der verbleibenden Restflächen gesichert ist.<br />

Beschluss: Über Antrag von StR. Ing. Stefan Nastl ist der Gemeinderat damit einverstanden, die<br />

entsprechende Verordnung gemäß § 75 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200-20, zu erlassen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 15


c) Freigabe der Aufschließungszone Betriebsgebiet Kamptalstraße<br />

StR. Ing. Stefan Nastl informiert, dass im Betriebsgebietsbereich Kamptalstraße bereits einige Bauplätze<br />

verkauft wurden und bebaut sind. Für die verbleibenden, großteils in einer Aufschließungszone<br />

liegenden Flächen soll kurzfristig eine großflächige Parzellierung mittels Teilungsplanes des Büro DI<br />

Egger, <strong>Langenlois</strong>, unter Berücksichtigung einer Erschließungsstraße erfolgen, um die Freigabe der<br />

Baulandflächen verordnen zu können. Dadurch ist gewährleistet, dass bei allfälligen Interessenten<br />

ein Verkauf mit geringstmöglichem Zeitverlust erfolgen kann.<br />

Beschluss: Über Antrag von StR. Ing. Stefan Nastl ist der Gemeinderat damit einverstanden, die<br />

entsprechende Verordnung gemäß § 75 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200-20, zu erlassen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

16. Errichtung einer Fischaufstiegshilfe im Bereich der Kampwehr Haindorf, Grundstück<br />

Nr. 2106/1, KG Zöbing, Benützung von öffentlichem Wassergut, Vertrag<br />

StR. Groll berichtet, dass für die Fischaufstiegshilfe der Vertrag mit der Republik Österreich (Landund<br />

Forstwirtschaftsverwaltung – Wasserbau), vertreten durch den Landeshauptmann von Niederösterreich,<br />

Zahl: WA1-ÖWG-27033/157-2012, für die Benützung des öffentlichen Wassergutes vorliegt.<br />

Gegenstand ist die Inanspruchnahme von Öffentlichem Wassergut in der KG Zöbing, Gdst. Nr.<br />

2106/1, Gewässer, EZ 1408, für die Errichtung, den Betrieb und die Erhaltung einer Fischaufstiegshilfe<br />

in Form eines Raugerinne-Beckenpasses an der linken Uferseite der bestehenden Wehranlage<br />

„Kampwehr Haindorf“ auf der Höhe der Grundstücke Nr. 604/2, 608 und 611, KG Zöbing. Der<br />

Vertrag wird auf die Dauer von 90 Jahren abgeschlossen (beginnend am 1. April 2012 - Ende am<br />

31. März 2102). Das Nutzungsentgelt von insgesamt € 163,80 pro Jahr ist für fünf Jahre im Voraus<br />

(= € 819,00 inkl. Ust.) zu begleichen.<br />

Beschluss: Über Antrag von StR. Groll stimmt der Gemeinderat dem vorliegenden Vertrag zu<br />

und genehmigt diesen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

17. Verwaltung des öffentlichen Gutes<br />

a) Grundteilung – Abtretung einer Teilfläche an das öffentliche Gut – Gemeindestraße<br />

"Silberörtl", Grundstück Nr. 2000/3, KG Zöbing<br />

StR. Parth berichtet, dass die auf dem der Römisch-katholischen Pfarrpfründe Zöbing gehörigen<br />

Grdst. Nr. 1996/2, KG Zöbing, gewidmete Aufschließungszone vom Gemeinderat in seiner Sitzung<br />

am 15. Dezember 2011 behandelt und freigegeben wurde. Der für die Parzellierung und Erschließung<br />

des neuen Siedlungsgebietes notwendige Teilungsplan mit der GZ. 2501/10, datiert mit 26. Juli 2011<br />

vom Büro Dipl.-Ing. Egger, <strong>Langenlois</strong> liegt vor. Entsprechend diesem soll eine Teilfläche im<br />

Ausmaß von 141 m² dem öffentlichen Gut – Gemeindestraße „Silberörtl“ zugeschrieben werden.<br />

Gleichfalls wurde vom Notariat Mag. Fiegl, <strong>Langenlois</strong> die für die Abtretung erforderliche<br />

Straßengrundabtretungsurkunde zur Behandlung und Genehmigung vorgelegt.<br />

Beschluss: Über Antrag von StR. Parth ist der Gemeinderat damit einverstanden,<br />

gemäß § 4 Ziff. 3 b) NÖ Landesstraßengesetz 1999 (LGBl. 8500-2), das im Teilungsplan, GZ.<br />

2501/10, vom 26. Juli 2011, erstellt von Dipl.-Ing. Herbert Egger, <strong>Langenlois</strong>, dargestellte Trennstück<br />

„5“ vom Grdst. Nr. 1996/2, KG Zöbing, im Ausmaß von 141 m² in das öffentliche Gut –<br />

Gemeindestraße „Silberörtl“ – Grdst. Nr. 2000/3, KG Zöbing, zu übernehmen. Das gegenständliche<br />

Rechtsgeschäft ist an der Amtstafel öffentlich kund zu machen.<br />

Weiters wird die vorliegende und vom Notariat Mag. Gerhard Fiegl, <strong>Langenlois</strong>, erstellte<br />

Straßengrundabtretungsurkunde betreffend die Übernahme des vorstehend angeführten Trennstückes<br />

„5“ in das öffentliche Gut – Gemeindestraße „Silberörtl“, genehmigt und unterfertigt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

b) Grundteilung – Abtretung einer Teilfläche an das öffentliche Gut – Gemeindestraße<br />

"Mühlweg", Grundstück Nr. 2098/3, KG Zöbing<br />

StR. Parth berichtet, dass im Zuge einer Grenzverhandlung beim Grdst. Nr. 2057, KG Zöbing,<br />

(Lehner Silvia - Grundteilung – Abtretung einer Teilfläche an das öffentliche Gut – Gemeindestraße<br />

„Mühlweg“ – Grdst. Nr. 2098/3, KG Zöbing) die Straßenfluchtlinie neu bestimmt und festgelegt<br />

<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 16


wurde. Der hierüber erstellte Teilungsplan, GZ. 2597/11, datiert mit 21. November 2011, vom Büro<br />

Dipl.-Ing. Egger, <strong>Langenlois</strong>, liegt vor. Entsprechend diesem soll eine Teilfläche im Ausmaß von<br />

7 m² dem öffentlichen Gut – Gemeindestraße „Mühlweg“ zugeschrieben werden.<br />

Gleichfalls wurde vom Notariat Fiegl aus <strong>Langenlois</strong> die für die Abtretung erforderliche Straßengrundabtretungsurkunde<br />

zur Behandlung und Genehmigung vorgelegt.<br />

Beschluss: Über Antrag von StR. Parth ist der Gemeinderat damit einverstanden,<br />

gemäß § 4 Ziff. 3 b) NÖ Landesstraßengesetz 1999 (LGBl. 8500-2), das im Teilungsplan,<br />

GZ. 2597/11, vom 21. November 2011, erstellt von Dipl.-Ing. Herbert Egger, <strong>Langenlois</strong>, dargestellte<br />

Trennstück „2“ vom Grdst. Nr. 2057, KG Zöbing, im Ausmaß von 7 m², in das öffentliche Gut –<br />

Gemeindestraße „Silberörtl“ – Grdst. Nr. 2098/3, KG Zöbing, zu übernehmen. Das gegenständliche<br />

Rechtsgeschäft ist an der Amtstafel öffentlich kund zu machen.<br />

Weiters wird die vom Notariat Mag. Gerhard Fiegl, <strong>Langenlois</strong>, vorliegende Straßengrundabtretungsurkunde,<br />

betreffend die Übernahme des vorstehend angeführten Trennstückes „2“ in das<br />

öffentliche Gut – Gemeindestraße „Mühlweg“, genehmigt und unterfertigt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

c) Aufschließungszone in Mittelberg(Markus Gruber, Johannes Gruber), , Grundteilung –<br />

Abtretung von Teilflächen an das öffentliche Gut – Gemeindestraße, Grundstück Nr.<br />

1921/2, KG Mittelberg<br />

StR. Parth berichtet, dass die auf den Grundstücken Nr. 885, 886, 894 und 897, KG Mittelberg,<br />

gewidmete Aufschließungszone vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2011<br />

behandelt und freigegeben wurde. Der für die Parzellierung und Erschließung des neuen Siedlungsgebietes<br />

notwendige Teilungsplan mit der GZ. 2606/11, datiert mit 14. 12. 2011, vom Büro Dipl.-<br />

Ing. Egger, <strong>Langenlois</strong>, liegt vor. Entsprechend diesem sollen die Trennstücke 1 (33 m 2 ),<br />

2 (45 m 2 ), 3 (52 m 2 ) und 4 (27 m 2 ) im Gesamtausmaß von 157 m² dem öffentlichen Gut –<br />

Gemeindestraße Parz. Nr. 1921/2, EZ 635, KG Mittelberg, zugeschrieben werden.<br />

Nach Abschluss der Kaufverträge zwischen den bisherigen Eigentümern und den zukünftigen<br />

Besitzern, in welchen auch die Erfüllung der Freigabebedingungen abschließend dokumentiert<br />

werden, ist zur Durchführung des Teilungsplanes die Übernahme der oben angeführten Trennstücke<br />

ins öffentliche Gut gemäß Straßengrundabtretungsbescheid bzw. Straßengrundabtretungserklärungen<br />

zu beschließen.<br />

Beschluss: Über Antrag von StR. Parth ist der Gemeinderat damit einverstanden,<br />

gemäß § 4 Ziff. 3 b) NÖ Landesstraßengesetz 1999 (LGBl. 8500-2), die im Teilungsplan, GZ.<br />

2606/11, vom 14. 12. 2011, von Dipl.-Ing. Herbert Egger, <strong>Langenlois</strong>, dargestellten Trennstücke „1<br />

bis 4“ im Gesamtausmaß von 157 m², in das öffentliche Gut – Gemeindestraße, Parz. Nr. 1921/2, EZ<br />

635, KG Mittelberg, zu übernehmen.<br />

Grundlage für die grundbücherliche Durchführung bildet der Straßengrundabtretungsbescheid,<br />

welcher aus Anlass der Grundteilung durch die Baubehörde erlassen wird; dieser ist bei<br />

Bedarf auch öffentlich kund zu machen. Darüber hinaus wird der Abtretungsbereich im Zuge der<br />

aktuellen Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes auch als öffentliche Verkehrsfläche<br />

gewidmet.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

18. Grundbesitz<br />

a) Antrag auf Ersitzung von Teilflächen der gemeindeeigenen Grundstücke Nr. 263/17,<br />

263/19, 263/23 und 263/24, KG Zöbing, in der Riede "Leithen" – Berichtigung der<br />

Grundstücksflächen und Grundgrenzen (Ing. Walter und Helga Hinterberger und Peter<br />

Schweiger)<br />

StR. Parth berichtet folgendes: Auf Grund einer Anfrage der Bezirkshauptmannschaft Krems<br />

bezüglich der konsenslosen Errichtung einer Antennenanlage auf dem gemeindeeigenen Grdst. Nr.<br />

263/23, KG Zöbing, von den Ehegatten Ing. Walter und Helga Hinterberger und Peter Schweiger,<br />

wurde festgestellt, dass Teilflächen von den gemeindeeigenen Grdst .Nr. 263/23 und 263/24, KG<br />

Zöbing, als Weingarten und Hutweideflächen mitbewirtschaftet werden. Seitens der Ehegatten<br />

Hinterberger und Herrn Schweiger wurde schriftlich mitgeteilt, dass diese Flächenteile schon länger<br />

als 50 Jahre mitbewirtschaftet werden. Ernst Steinmötzger (wohnhaft in 3561 Zöbing, Zöbinger<br />

<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 17


Hauptstraße 33) und Johann Brandl (wohnhaft in 3561 Zöbing, Heiligensteinstraße 13) bestätigten<br />

dies schriftlich. Der vorliegende Antrag der Familie Hinterberger und von Herrn Schweiger um<br />

Anerkennung der Ersitzung, datiert mit 25. Februar 2012, liegt vor.<br />

Beschluss: Über Antrag von StR. Parth anerkennt der Gemeinderat auf Grund der vorliegenden<br />

schriftlichen Erklärungen von Ernst Steinmötzger und Johann Brandl der vorstehend angeführte<br />

Ersitzung auf den gemeindeeigenen Grdst. Nr. 263/17, 263/19, 263/23 und 263/24, KG Zöbing, durch<br />

die Ehegatten Ing. Walter und Helga Hinterberger und Peter Schweiger und stimmt einer<br />

Berichtigung der Grundstücksflächen in diesem Bereich zu. Die Ehegatten Hinterberger und Peter<br />

Schweiger haben sich bereit erklärt, den hiefür erforderlichen Teilungsplan durch einen Geometer<br />

erstellen zu lassen. Es werden sämtliche dabei auflaufenden Kosten für die Berichtigung der<br />

Besitzverhältnisse von den Antragstellern übernommen. Nach Vorliegen des Teilungsplanes soll der<br />

Antrag weiter behandelt werden, damit die grundbücherliche Durchführung seitens der Antragsteller<br />

in die Wege geleitet werden kann.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

b) Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> – Anmietung bzw. Pachtung des bestehenden Parkplatzes<br />

von Robert Jedletzberger Sauberg 19, Grdst. Nr. 1165/4, KG <strong>Langenlois</strong> –<br />

Genehmigung des Vertrages<br />

StR. Parth berichtet, dass mit Robert Jedletzberger Gespräche bezüglich der Anmietung bzw.<br />

Pachtung des Parkplatzes neben seinem Wohnhaus <strong>Langenlois</strong>, Sauberg 19 geführt wurden. Die<br />

Parkfläche wird von Herrn Jedletzberger derzeit nicht benötigt; allenfalls fallweise als Lagerfläche.<br />

Bei einer Verpachtung müssten die Pflege und das Risiko die Stadtgemeinde tragen und sollte ein<br />

angemessenes Pachtgeld hiefür bezahlt werden. Es wurden € 150,00 vereinbart.<br />

Beschluss: Über Antrag von StR. Parth ist der Gemeinderat damit einverstanden, die auf dem<br />

Grdst. Nr. 1165/4, KG <strong>Langenlois</strong>, vorhandene Parkfläche auf der Liegenschaft neben dem Wohnhaus<br />

<strong>Langenlois</strong>, Sauberg 19, von Robert Jedletzberger zu pachten. Der jährliche Pachtbetrag beträgt<br />

€ 150 Euro, die Pflege und das Risiko übernimmt die Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong>. Eine kurzfristige<br />

Kündigung innerhalb von zwei Monaten ist möglich. Bei Eigenbedarf für kurzfristige Nutzung erfolgt<br />

allenfalls eine Absperrung durch die Stadtgemeinde. Der vorliegende Pachtvertrag wird genehmigt.<br />

Die Dauer des Pachtverhältnisses wird ab 1. April 2012 auf unbestimmte Zeit festgelegt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

c) Wiederkaufsrecht und Pfandrecht zu Gunsten der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong>, betreffend<br />

das Grdst. Nr. .441, EZ. 1310, KG Haindorf, <strong>Langenlois</strong>, August Kargl-Straße 24 –<br />

Eigentümer Franz und Helma Schwarzinger - Genehmigung der Löschungserklärung<br />

StR. Parth informiert, dass das Baugrundstück .441, KG Haindorf, von den Ehegatten Schwarzinger<br />

im Jahre 1970 erworben wurde. Der erforderliche Beschluss hierüber wurde vom Gemeinderat in<br />

seiner Sitzung am 10. Juni 1970 gefasst. Im Zuge der grundbücherlichen Durchführung wurden, wie<br />

im Kaufvertrag vereinbart, das Wiederkaufsrecht und ein Pfandrecht zugunsten der Stadtgemeinde<br />

einverleibt. Die Verpflichtung entsprechend dem Kaufvertrag vom 9. Juli 1970, innerhalb von zwei<br />

Jahren ein Wohngebäude zu errichten und dieses fertig zu stellen, wurde von den Käufern erfüllt. In<br />

der Buchhaltung scheinen keinen offenen Forderungen bezüglich des einverleibten Pfandrechtes bzw.<br />

der Kaufpreisforderung auf. Die für die Stadtgemeinde im Grundbuch eingetragenen Rechte können<br />

somit als erfüllt angesehen werden.<br />

Beschluss: Über Antrag von StR. Parth stimmt der Gemeinderat der Löschung des Wiederkaufsund<br />

Pfandrechtes für das Grdst. Nr. 441, EZ. 1310, KG Haindorf, zu, da die im Kaufvertrag<br />

getroffenen Vereinbarungen erfüllt wurden. Die vorliegende von Notar Mag. Gerhard Fiegl, <strong>Langenlois</strong>,<br />

erstellte Löschungserklärung wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 18


d) Kellergasse Schiltern – Ankauf des Kellers, Parzelle Nr. .186/2, KG Schiltern<br />

StR. Parth berichtet, dass gemäß den geführten Vorgesprächen und im Sinne einer möglichen<br />

Verbreiterung der Kellergasse in Schiltern nunmehr nach dem Erwerb des Kellers Wiesinger auch ein<br />

Ankauf des unmittelbar daneben liegenden Kellers von Maria Weiß ausverhandelt werden konnte.<br />

Beschluss: Über Antrag von StR. Parth ist der Gemeinderat damit einverstanden, den Keller,<br />

Parz. Nr. .186/2, KG Schiltern, mit einer Fläche von 58 m 2 um den Pauschalpreis von € 3.500,00 von<br />

Maria Weiß, Röhrbrunngasse 23, 3552 Lengenfeld, anzukaufen. Der vorliegende Kaufvertrag von<br />

Notar Mag. Fiegl, <strong>Langenlois</strong>, wird genehmigt. Die Kosten der grundbücherlichen Durchführung<br />

übernimmt die Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong><br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

e) Photovoltaikanlage Haindorf – zusätzliche Anlage auf Parzelle Nr. 315/1, KG Haindorf<br />

Stadtrat Parth berichtet, dass die Firma Heilig Assets GmbH., 3485 Grunddorf, Ortsring 41,<br />

kurzfristig mitgeteilt hat, für eine im Jahr 2013 geplante weitere 500 KWp-Photovoltaikanlage in<br />

Haindorf bereits jetzt Sicherheit betreffend Verfügbarkeit des Pachtgrundstückes haben zu wollen,<br />

damit sowohl Behördenverfahren als auch Fördereinreichung begonnen werden können. Das<br />

betroffene Grundstück befindet sich neben der bereits seitens des Bürgerspitalfonds für eine<br />

Photovoltaikanlage verpachteten Liegenschaft. Vertragsinhalt und Pachtentschädigung sollen analog<br />

dem bereits verpachteten Grundstück des Bürgerspitalfonds gelten – d. h. für die neben dem<br />

Schlossfestspiele-Parkplatz verfügbare Restfläche der Parz. 315/1, KG Haindorf, im Ausmaß von ca.<br />

2,5 ha ist eine Pachtentschädigung von € 2.400,00 pro Jahr vorgesehen.<br />

Das Grundstück ist derzeit im Ausmaß von ca. 1,9 ha an Alois Kleberger verpachtet - dieser hat<br />

jedoch kein Problem, das Grundstück zurückzugeben. Er muss jedoch vorerst die „AMA-Folgen“<br />

prüfen. Dies dürfte laut STR. Parth aber kein Problem darstellen.<br />

Wortmeldung: GR Rucker ersucht, in diesem Vertrag die Pachtentschädigung zu valorisieren.<br />

Beschluss: StR. Parth schlägt vor, das Grundstück Parz. 315/1, KG Haindorf, im Ausmaß von ca.<br />

2,5 ha an die Firma Heilig Assets GmbH., 3485 Grunddorf, Ortsring 41, um die jährliche Pachtentschädigung<br />

von € 2.400,00 (analog dem Pachtvertrag mit dem Bürgerspitalfonds) zu verpachten.<br />

Der vorliegende Pachtvertrag – ergänzt um eine Wertsicherungsklausel - wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

19. Berichte, Anfragen, Allfälliges<br />

Berichte<br />

Vizebürgermeister Ing. Groiß berichtet über die Eröffnung des Biomasseheizwerkes am<br />

17. März 2012. Bereits jetzt gibt es weitere Ausbaupläne – einige Vorbereitungen wurden bereits<br />

getroffen – wie z.B. die Markierung der Trasse in der Wiener Straße. Selbstverständlich werden die<br />

Anrainer davon noch informiert – die Bauarbeiten sind in den Sommerferien geplant. Er vergleicht in<br />

diesem Zusammenhang die Preissteigerungen der Energiequellen: Biomasse: 9,6 %, Gas 23,6 %.<br />

Im Zuge des Leader Kamptal-Wagram-Projektes findet am 25. April 2012 um 19.30 Uhr im Ursin<br />

Haus mit Waldbesitzern eine Besprechung statt, um die geplante nachhaltige Waldbewirtschaftung zu<br />

diskutieren und zu forcieren. Bei diesem Projekt sollen weitere Holz-Ressourcen, die derzeit brach<br />

liegen, effizient genützt werden.<br />

Stadtrat Ing. Thomas Redl berichtet über ein positives Tourismusergebnis – die Zahlen für<br />

2011 liegen mit 54.229 Übernachtungen im erfreulichen Bereich.<br />

Der Reisemobilstellplatz am Parkplatz der NÖ Bauakademie (sieben Stellplätze mit Stromversorgung)<br />

ist fertig und wird in Kürze eröffnet.<br />

Für Samstag, 14. April 2012 spricht er die Einladung aus, bei der Präsentation des neuen <strong>Langenlois</strong>-<br />

Heißluftballons vor dem Loisium dabei zu sein. Die Feier beginnt um 16 Uhr mit Taufpaten Anton<br />

Pfeffer.<br />

Die Kindergartenanmeldungen sind abgeschlossen. Im ersten Stock des Kindergartens Zöbing ist<br />

geplant, eine Wohnung und einen Bewegungsraum einzurichten. Realisiert soll dieses Projekt 2013<br />

werden.<br />

<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 19


Nach dem dritten Verkehrs-Verhandlungstag mit dem Amt der NÖ Landesregierung (Dipl.Ing.<br />

Zenker) wird nach den Osterferien mit der Demontage der dafür in Frage kommenden Verkehrszeichen<br />

begonnen.<br />

StR. Monika Gruber teilt mit, dass die Vorbereitungen für den Kindersommer 2012 begonnen<br />

haben. Sie startet einen Aufruf an alle Vereine und Firmen, bei denen sie sich jetzt schon für deren<br />

Unterstützung bedankt.<br />

Die Umbauarbeiten an der Freizeitanlage beim Kamp liegen im Plan – die Eröffnung dafür ist für<br />

16. Juni vorgesehen.<br />

Abschließend weist sie noch darauf hin, dass am 2. Juni 2012 der 2. <strong>Langenlois</strong>er Gesundheitstag von<br />

13 bis 17 Uhr am Holzplatz stattfindet. Bis jetzt haben sich dazu bereits 26 Teilnehmer gemeldet.<br />

Umweltgemeinderat Josef Hausmann lädt zur geplanten Umweltaktion am Samstag, dem<br />

14. April 2012 ein, wo in jedem Ort ab 8 Uhr eine gemeinsame Säuberungsaktion startet. Die<br />

Bevölkerung wird dazu noch mit einem gesonderten Amtsblatt eingeladen.<br />

StR. Harald Groll teilt mit, dass der Baustellensommer heuer 1,2 Millionen Euro verschlingen<br />

wird. Arbeiten an der <strong>Langenlois</strong>er Wasserversorgung sind in der Gobelsburger Straße, in der<br />

Bahnstraße, in der Austraße und in der Kamptalstraße geplant.<br />

StR. Franz Parth informiert, dass die Baumaßnahmen am neuen Feuerwehrhaus der<br />

Freiwilligen Feuerwehr Gobelsburg-Zeiselberg im Zeitplan liegen. Der Rohbau ist fertig. In 14 Tagen<br />

beginnt man mit dem Innenputz.<br />

Anfragen<br />

StR. Andreas Nastl möchte vom Bürgermeister wissen, wie weit die Angelegenheit<br />

"Handymasten Gobelsburg" gediehen ist und ob die Gartendorfschule Schiltern ihre Eigenständigkeit<br />

behält.<br />

Zum einen teilt Bgm. Meisl mit, dass die Diözese offensichtlich "in Ewigkeiten" denkt und leider<br />

noch keine Entscheidung vorliegt.<br />

Vizebürgermeister Ing. Groiß teilt zur Schulanfrage mit, dass die Volksschule Schiltern bestehen<br />

bleibt, der Erhalt der Eigenständigkeit aber leider nicht in Händen der Stadtgemeinde liegt.<br />

Gemeinderat Rucker möchte wissen, ob sich die kommenden steuerlichen Veränderungen<br />

aufgrund des Sparpaketes der Bundesregierung (Immobilienertragssteuer) auch auf die Liegenschaften<br />

der Gemeinde auswirken. Der Bürgermeister teilt mit, dass diese Situationen geprüft wurden<br />

und sich für uns nichts ändern wird.<br />

Gemeinderat Dr. Menigat möchte wissen, warum es noch keinen Nachtragsvoranschlag gibt.<br />

Antwort Bürgermeister: Weil der Rechnungsabschluss erst heute vorliegt und genehmigt wurde. Das<br />

Nachtragsbudget wird im Juni behandelt.<br />

Er möchte noch von StR. Ing. Redl wissen, wieviele Verkehrszeichen abmontiert werden. Antwort:<br />

800 Stück wurden begutachtet – Ziel ist es, davon etwa 25 % zu entfernen, sind in etwa 180 bis 200<br />

Verkehrszeichen. 100 davon wurden bereits abmontiert. Der Bürgermeister bedankt sich in diesem<br />

Zusammenhang bei StR. Ing. Redl und Sachbearbeiterin Tiefenböck für die intensiven Arbeiten bei<br />

diesem Projekt, das in weiterer Folge auch in den Katastralgemeinden fortgesetzt werden soll.<br />

StR. Dr. Menigat möchte auch wissen, warum beim Kampsportplatz neben dem Mühlkamp ein Teil<br />

der Au abgeholzt wurde. StR. Monika Gruber betont, dass diese Schlägerungsarbeiten nicht im<br />

Zusammenhang mit dem Umbau der Freizeitanlage stehen, sondern diese Baumfällungen laut Forstgut<br />

als Maßnahme der Waldbewirtschaftung zu sehen sind.<br />

Jugendgemeinderat Christian Kittenberger informiert kurz über den Nachtbus, der seit<br />

Oktober etwa 900 Fahrgäste transportiert hat. Nach dem 14. April gibt es Verhandlungen mit den<br />

Gemeinden, um den weiteren Bestand dieser Buslinie nach Krems zu besprechen. Abschließend wies<br />

er noch auf die Jugendveranstaltungen Wigwam-Party am 12. Mai und den Rekordbesuch in Zöbing<br />

bei "Los Trichteros" hin.<br />

Allfälliges:<br />

Bürgermeister Hubert Meisl bedankt sich bei allen für die rege Mitarbeit. Der Rechnungsabschluss<br />

zeigt auf, dass es ein konjunkturfreundliches Jahr war – er bittet alle, auch 2012 so engagiert<br />

mitzuarbeiten.<br />

<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 20


Ende der öffentlichen Sitzung: 20.35 Uhr<br />

im nichtöffentlichen Teil wurden behandelt:<br />

20. Fünf Gemeindewohnungen wurden vergeben.<br />

21. Eine Mietangelegenheit wurde in der Form bereinigt, als ein Mietverhältnis einvernehmlich beendet<br />

wird.<br />

Das <strong>Protokoll</strong> der Gemeinderatssitzung vom 29. März 2012 wird durch die Unterschriften der<br />

Fraktionsvertreter genehmigt.<br />

............................................................ .......................................................<br />

Der Bürgermeister e.h.<br />

Schriftführerin Ulli Paur e.h.<br />

............................................................ .......................................................<br />

für die ÖVP:<br />

für die SPÖ:<br />

............................................................ .......................................................<br />

für die FPÖ-OPAL:<br />

für die GRÜNEN:<br />

<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 29. März 2012 21

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