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Tarif easy plus - Bauspardirekt.de

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(2) Die Bausparkasse kann auf die Vorlage eines Erbscheins o<strong>de</strong>r eines Testamentsvollstreckerzeugnisses<br />

verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung o<strong>de</strong>r eine<br />

beglaubigte Abschrift <strong>de</strong>r letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag)<br />

nebst zugehöriger Eröffnungsnie<strong>de</strong>rschrift vorgelegt wird. Die Bausparkasse<br />

darf <strong>de</strong>njenigen, <strong>de</strong>r darin als Erbe o<strong>de</strong>r Testamentsvollstrecker bezeichnet ist,<br />

als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbeson<strong>de</strong>re mit befreien<strong>de</strong>r<br />

Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn <strong>de</strong>r Bausparkasse bekannt<br />

ist, dass <strong>de</strong>r dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung o<strong>de</strong>r wegen Nichtigkeit<br />

<strong>de</strong>s Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist, o<strong>de</strong>r wenn ihr dies infolge<br />

Fahrlässigkeit nicht bekannt gewor<strong>de</strong>n ist.<br />

§ 20 Sicherung <strong>de</strong>r Bauspareinlagen<br />

(1) Informationen zur Einlagensicherung (Sicherungsstatut):<br />

Die Bausparkasse ist gemäß Einlagensicherungsgesetz Mitglied <strong>de</strong>r Entschädigungseinrichtung<br />

<strong>de</strong>utscher Banken GmbH. Einlagen von Kun<strong>de</strong>n, die unter<br />

<strong>de</strong>n Schutz <strong>de</strong>s Einlagensicherungsgesetzes fallen, wer<strong>de</strong>n nach diesem Gesetz<br />

bis zu 100 % <strong>de</strong>s Einlagenwertes, höchstens jedoch bis 100.000 EUR pro Kun<strong>de</strong><br />

gesichert. Darüber hinausgehend wer<strong>de</strong>n die Bauspareinlagen <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n, die<br />

unter <strong>de</strong>n Schutz <strong>de</strong>s Einlagensicherungsgesetzes fallen, in unbegrenzter Höhe<br />

über <strong>de</strong>n Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e. V. (nachfolgend Einlagensicherungsfonds<br />

genannt) gesichert. Auf Anfrage erhält <strong>de</strong>r Bausparer Informationen<br />

über die Bedingungen <strong>de</strong>r Sicherung.<br />

Soweit das Einlagensicherungssystem o<strong>de</strong>r ein von ihm Beauftragter Zahlungen<br />

an einen Kun<strong>de</strong>n leistet, gehen <strong>de</strong>ssen For<strong>de</strong>rungen gegen die Bausparkasse<br />

in entsprechen<strong>de</strong>r Höhe Zug um Zug auf <strong>de</strong>n Einlagensicherungsfonds<br />

über. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt, wenn <strong>de</strong>r Einlagensicherungsfonds die Zahlungen<br />

mangels Weisung eines Kun<strong>de</strong>n auf ein Konto leistet, das zu seinen Gunsten<br />

bei einem an<strong>de</strong>ren Kreditinstitut eröffnet wird. Die Bausparkasse ist befugt,<br />

<strong>de</strong>m Einlagensicherungsfonds o<strong>de</strong>r einem von ihm Beauftragten alle in diesem<br />

Zusammenhang erfor<strong>de</strong>rlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

(2) Stellt die Bausparkasse <strong>de</strong>n Geschäftsbetrieb ein, können die Bausparverträge<br />

mit Zustimmung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

vereinfacht abgewickelt wer<strong>de</strong>n. Bei einer vereinfachten Abwicklung leisten<br />

die Bausparer keine Sparzahlungen nach § 2 mehr. Zuteilungen nach § 4 und<br />

weitere Darlehensauszahlungen nach § 9 fin<strong>de</strong>n nicht mehr statt. Die Bausparguthaben<br />

wer<strong>de</strong>n entsprechend <strong>de</strong>n verfügbaren Mitteln zurückgezahlt. Dabei<br />

wer<strong>de</strong>n alle Bausparer nach <strong>de</strong>m Verhältnis ihrer For<strong>de</strong>rungen ohne Vorrang<br />

voreinan<strong>de</strong>r befriedigt.<br />

§ 21 Bedingungsän<strong>de</strong>rungen<br />

(1) Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Allgemeinen Bedingungen wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Bausparer in<br />

Textform mitgeteilt o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Hausmitteilungen <strong>de</strong>r Bausparkasse unter<br />

<strong>de</strong>utlicher Hervorhebung bekanntgegeben. Än<strong>de</strong>rungen können auch auf elektronischem<br />

Kommunikationsweg übermittelt wer<strong>de</strong>n, wenn diese Form im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Geschäftsbeziehung vereinbart wor<strong>de</strong>n ist.<br />

(2) Ohne Einverständnis <strong>de</strong>s Bausparers, aber mit Zustimmung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht können die Bestimmungen <strong>de</strong>r §§ 2<br />

bis 7, 9, 11 bis 15 und 20 Abs. 2 mit Wirkung für bestehen<strong>de</strong> Verträge geän<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

(3) Sonstige Än<strong>de</strong>rungen bedürfen <strong>de</strong>s Einverständnisses <strong>de</strong>s Bausparers. Dies<br />

gilt als erteilt, wenn <strong>de</strong>r Bausparer <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung nicht binnen zwei Monaten<br />

nach Bekanntgabe schriftlich wi<strong>de</strong>rspricht und bei Beginn <strong>de</strong>r Frist auf die<br />

Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s unterlassenen Wi<strong>de</strong>rspruchs hingewiesen wur<strong>de</strong>.<br />

Tabelle: Monatliche Zins- und Tilgungsbeiträge und effektive Jahreszinsen<br />

Mehrzuteilung Bewertungszahl Monatlicher Zins- und Effektiver Jahreszins ab Zuteilung nach PAngV in %<br />

Tilgungsbeitrag in ‰<br />

<strong>de</strong>r Bausparsumme Abschlussgebühr Abschlussgebühr<br />

in Höhe von 1,0 % in Höhe von 1,6 % *)<br />

ab 34 4,605 4,22 4,35<br />

ab 41 4,388 4,21 4,33<br />

NEIN<br />

ab 48 4,223 4,21 4,32<br />

ab 55 4,104 4,20 4,31<br />

ab 62 4,007 4,19 4,30<br />

ab 68 3,935 4,19 4,29<br />

ab 34 9,517 4,25 4,39<br />

ab 41 9,015 4,24 4,37<br />

JA<br />

ab 48 8,638 4,23 4,36<br />

ab 55 8,376 4,22 4,34<br />

ab 62 8,150 4,22 4,34<br />

ab 68 7,991 4,21 4,33<br />

Für Bausparsummen unter 6.400 EUR erhöht sich <strong>de</strong>r effektive Jahreszins auf bis zu 4,64%.<br />

*) von <strong>de</strong>r kostenfreien Erhöhung wur<strong>de</strong> kein Gebrauch gemacht<br />

Postfach 13 07 · 61403 Oberursel · Alte Leipziger-Platz 1 · 61440 Oberursel · Telefon (06171) 66-01 · Telefax (06171) 66-4240<br />

www.alte-leipziger.<strong>de</strong> · E-Mail: bauspar@alte-leipziger.<strong>de</strong>

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