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AGB | Benecke-Kaliko AG (PDF | DE | 20 KB)

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7. An Kostenanschlägen, Warenproben, Entwürfen, Zeichnungen und anderen<br />

Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht<br />

vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht<br />

werden.<br />

Sofern wir Gegenstände nach vom Besteller übergebenen Zeichnungen,<br />

Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, haftet<br />

dieser dafür, daß Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen<br />

uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte, insbesondere die Herstellung<br />

und Lieferung derartiger Gegenstände, sind wir berechtigt, insoweit<br />

jede weitere Tätigkeit einzustellen und Schadensersatz bzw. Freistellung<br />

von allen damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter zu<br />

verlangen.<br />

Unsere Ansprüche aus der Rechtsmängelhaftung verjähren innerhalb<br />

einer Frist von 3 Jahren, ab unserer Kenntnis oder grob fahrlässigen<br />

Unkenntnis von der zugrundeliegenden Pflichtverletzung.<br />

Wir behalten uns vor, die Kosten für Versuchsteile und die zu ihrer Fertigung<br />

notwendigen Werkzeuge (Formen, Walzen usw.) zu berechnen.<br />

Die für die Serienfertigung erforderlichen Werkzeuge stellen wir anteilig<br />

in Rechnung. Alle Werkzeuge bleiben in jedem Falle unser Eigentum.<br />

8. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren<br />

vor, bis alle, auch die bedingt bestehenden Forderungen gegen den<br />

Besteller aus der Geschäftsverbindung mit uns bezahlt sowie der Betrag<br />

dafür hergegebener Wechsel und Schecks zu unserer freien Verfügung<br />

eingegangen ist. Dies gilt darüber hinaus auch für künftig entstehende<br />

Forderungen.<br />

Bei Be- oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Waren<br />

mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum an der entstandenen<br />

Sache zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes unserer Ware<br />

zu dem der vom Besteller benutzten anderen Sachen im Zeitpunkt der<br />

Be- oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht. Der<br />

Besteller verwahrt die neue Sache für uns.<br />

Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware<br />

werden bereits jetzt in Höhe des Kaufpreises an uns abgetreten<br />

und dienen zur Sicherung unserer Forderungen gemäß Ziffer 8<br />

Abs. 1. Auf unser Verlangen hat der Besteller die Abtretung seinen<br />

Schuldnern anzuzeigen und uns die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.<br />

Der Besteller ist bis auf Widerruf zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware,<br />

jedoch nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, und zur Einziehung<br />

der abgetretenen Forderungen berechtigt. Eintretende Zahlungsschwierigkeiten<br />

oder eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage<br />

des Bestellers berechtigen uns zur Lieferungseinstellung.<br />

Gleichzeitig erlischt die Befugnis des Bestellers zur Weiterveräußerung

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