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und tschüss…? - Regierungsrat

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LOHNGESETZREVISION<br />

Fotos: Niggi Bräuning<br />

6<br />

Alt <strong>Regierungsrat</strong> Striebel (rechts) <strong>und</strong> Lukas Ott bei der Sitzungsvorbereitung<br />

Geduld<br />

bringt Rosen<br />

Die vom <strong>Regierungsrat</strong> eingesetzte<br />

Überführungskommission<br />

– unter der Leitung von<br />

alt <strong>Regierungsrat</strong> Prof.<br />

Dr. H.R. Striebel – befasst sich<br />

mit der Bearbeitung der eingegangenen<br />

Einsprachen im<br />

Rahmen der Lohngesetzrevision.<br />

Jede einzelne Einsprache wird<br />

von dieser Kommission behandelt,<br />

beurteilt <strong>und</strong>, mit einem<br />

Antrag versehen, an den <strong>Regierungsrat</strong><br />

zum Entscheid weitergeleitet.<br />

Dabei stützt sich die Überführungskommission<br />

auf eine<br />

materielle Stellungnahme des Personalamtes<br />

(Abteilung Arbeitsbewertung),<br />

auf das für die Funktion<br />

geltende Pflichtenheft sowie auf<br />

relevante Quervergleiche.<br />

Im ersten Halbjahr 1997 konnte<br />

nicht die vorgesehene Anzahl Einsprachen<br />

(hauptsächlich Gruppeneinsprachen)<br />

erledigt werden.<br />

Die Verzögerung ist nicht zuletzt<br />

dadurch entstanden, dass das<br />

Personalamt mit einer Unmenge<br />

eingereichter Neubewertungsanträge<br />

regelrecht überschwemmt<br />

wurde <strong>und</strong> deshalb die Stellungnahmen<br />

zu Handen der Überführungskommission<br />

nicht in der<br />

gewünschten Anzahl erarbeitet<br />

werden konnten. In einer Vorprojektphase<br />

zur Lohngesetzrevision<br />

war vorgesehen, alle Pflichtenhefte<br />

neu zu bewerten. Dies hat sich<br />

nachträglich vom Arbeitsaufwand<br />

her als völlig unrealistisch erwiesen<br />

<strong>und</strong> musste auf die Zeit nach<br />

erfolgter Revision verschoben<br />

werden. Die Überführungskommission<br />

ist heute noch oft mit veralteten<br />

Pflichtenheften aus dem<br />

Jahre 1968 konfrontiert. Ziel ist es<br />

aber nach wie vor, die eingereichten<br />

Einsprachen möglichst rasch<br />

zu erledigen.<br />

In den letzten Monaten nimmt<br />

die Zahl der Briefe bzw. Telefonate<br />

von Einsprechenden zu, welche<br />

sich nach dem Stand ihrer Einsprache<br />

erk<strong>und</strong>igen. Die Beantwortung<br />

dieser Schreiben braucht<br />

zusätzlich Zeit. Zeit, welche sinnvoller<br />

in die Bearbeitung von Einsprachen<br />

investiert werden könn-<br />

te. Die Überführungskommission<br />

bittet die Einsprechenden um Geduld<br />

<strong>und</strong> Verständnis. Wird eine<br />

Einsprache gutgeheissen, so erfolgt<br />

die Auszahlung der Lohndifferenz<br />

rückwirkend auf den 1. Juli<br />

1995.<br />

Bei vielen Einsprachen fällt auf,<br />

dass gleichzeitig ein Neubewertungsantrag<br />

gestellt wird. Hier ist<br />

die Überführungskommission gezwungen,<br />

auf das Neubewertungsverfahren<br />

zu verweisen.<br />

Schon im pibs Nr. 122, Februar<br />

1996, haben wir darauf hingewiesen,<br />

dass mit der Einsprache nicht<br />

gleichzeitig ein Neubewertungsantrag<br />

gestellt werden kann. Der<br />

<strong>Regierungsrat</strong> hat am 9. Januar<br />

1996 beschlossen, dass Einspracheverfahren<br />

<strong>und</strong> Neubewertungsverfahren<br />

klar voneinander<br />

zu trennen sind. Demnach sind<br />

die Einsprechenden auf den üblichen<br />

Weg für Neubewertungen<br />

(gemäss § 3 der Einreihungsverordnung<br />

vom 31.10.1995) zu verweisen,<br />

wobei das Verfahren neu<br />

zu laufen beginnt.<br />

lic.iur. Lukas Ott

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