und tschüss…? - Regierungsrat
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LOHNGESETZREVISION<br />
Fotos: Niggi Bräuning<br />
6<br />
Alt <strong>Regierungsrat</strong> Striebel (rechts) <strong>und</strong> Lukas Ott bei der Sitzungsvorbereitung<br />
Geduld<br />
bringt Rosen<br />
Die vom <strong>Regierungsrat</strong> eingesetzte<br />
Überführungskommission<br />
– unter der Leitung von<br />
alt <strong>Regierungsrat</strong> Prof.<br />
Dr. H.R. Striebel – befasst sich<br />
mit der Bearbeitung der eingegangenen<br />
Einsprachen im<br />
Rahmen der Lohngesetzrevision.<br />
Jede einzelne Einsprache wird<br />
von dieser Kommission behandelt,<br />
beurteilt <strong>und</strong>, mit einem<br />
Antrag versehen, an den <strong>Regierungsrat</strong><br />
zum Entscheid weitergeleitet.<br />
Dabei stützt sich die Überführungskommission<br />
auf eine<br />
materielle Stellungnahme des Personalamtes<br />
(Abteilung Arbeitsbewertung),<br />
auf das für die Funktion<br />
geltende Pflichtenheft sowie auf<br />
relevante Quervergleiche.<br />
Im ersten Halbjahr 1997 konnte<br />
nicht die vorgesehene Anzahl Einsprachen<br />
(hauptsächlich Gruppeneinsprachen)<br />
erledigt werden.<br />
Die Verzögerung ist nicht zuletzt<br />
dadurch entstanden, dass das<br />
Personalamt mit einer Unmenge<br />
eingereichter Neubewertungsanträge<br />
regelrecht überschwemmt<br />
wurde <strong>und</strong> deshalb die Stellungnahmen<br />
zu Handen der Überführungskommission<br />
nicht in der<br />
gewünschten Anzahl erarbeitet<br />
werden konnten. In einer Vorprojektphase<br />
zur Lohngesetzrevision<br />
war vorgesehen, alle Pflichtenhefte<br />
neu zu bewerten. Dies hat sich<br />
nachträglich vom Arbeitsaufwand<br />
her als völlig unrealistisch erwiesen<br />
<strong>und</strong> musste auf die Zeit nach<br />
erfolgter Revision verschoben<br />
werden. Die Überführungskommission<br />
ist heute noch oft mit veralteten<br />
Pflichtenheften aus dem<br />
Jahre 1968 konfrontiert. Ziel ist es<br />
aber nach wie vor, die eingereichten<br />
Einsprachen möglichst rasch<br />
zu erledigen.<br />
In den letzten Monaten nimmt<br />
die Zahl der Briefe bzw. Telefonate<br />
von Einsprechenden zu, welche<br />
sich nach dem Stand ihrer Einsprache<br />
erk<strong>und</strong>igen. Die Beantwortung<br />
dieser Schreiben braucht<br />
zusätzlich Zeit. Zeit, welche sinnvoller<br />
in die Bearbeitung von Einsprachen<br />
investiert werden könn-<br />
te. Die Überführungskommission<br />
bittet die Einsprechenden um Geduld<br />
<strong>und</strong> Verständnis. Wird eine<br />
Einsprache gutgeheissen, so erfolgt<br />
die Auszahlung der Lohndifferenz<br />
rückwirkend auf den 1. Juli<br />
1995.<br />
Bei vielen Einsprachen fällt auf,<br />
dass gleichzeitig ein Neubewertungsantrag<br />
gestellt wird. Hier ist<br />
die Überführungskommission gezwungen,<br />
auf das Neubewertungsverfahren<br />
zu verweisen.<br />
Schon im pibs Nr. 122, Februar<br />
1996, haben wir darauf hingewiesen,<br />
dass mit der Einsprache nicht<br />
gleichzeitig ein Neubewertungsantrag<br />
gestellt werden kann. Der<br />
<strong>Regierungsrat</strong> hat am 9. Januar<br />
1996 beschlossen, dass Einspracheverfahren<br />
<strong>und</strong> Neubewertungsverfahren<br />
klar voneinander<br />
zu trennen sind. Demnach sind<br />
die Einsprechenden auf den üblichen<br />
Weg für Neubewertungen<br />
(gemäss § 3 der Einreihungsverordnung<br />
vom 31.10.1995) zu verweisen,<br />
wobei das Verfahren neu<br />
zu laufen beginnt.<br />
lic.iur. Lukas Ott