05.11.2013 Aufrufe

EFSA Anmelderegularien, Leinenklassen u.a.

EFSA Anmelderegularien, Leinenklassen u.a.

EFSA Anmelderegularien, Leinenklassen u.a.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 5.6 Hakenfluchten:<br />

Es dürfen max. 2 Haken verwendet werden. Ein Grundangelgeschirr kann aus bis zu<br />

zwei Einzelhaken bestehen an bis zu 2 Seitenarmen . Schlepp- oder Lebendköder<br />

dürfen mit max. 2 Haken verwendet werden. Die Haken müssen im Köder so befestigt<br />

sein, dass der Abstand zwischen ihnen mindestens eine Hakenlänge oder max. 45<br />

cm beträgt.<br />

§ 5.7 Pilker:<br />

Es darf nur 1 frei schwimmender Einzel-, Doppel- oder Drillingshaken befestigt<br />

werden. Der max. Abstand zwischen Hakenspitze und Hakenschaft darf 40 mm<br />

betragen. Der Haken darf mit einer Sollbruchleine (auch Sprengring, Schliesse,<br />

Wirbel etc.) von max. 25mm Länge am Pilker befestigt werden. Ein weiterer<br />

Einzelhaken darf als Springer (Fliege, Twister, etc.) zusammen mit dem Pilker<br />

verwendet werden. Der Maximalabstand zum Haken des Pilkers darf dabei 1,00m<br />

nicht überschreiten.<br />

§ 6 Sonstige Ausrüstung:<br />

§ 6.1 Ein Rutenhaltegurt mit Gimbal und Harness (Schultergurt, Kampfweste) darf<br />

verwendet werden. Der Harness darf niemals mehr als 30 cm oberhalb der<br />

Rollenmitte an der Rute befestigt werden und nicht oberhalb des Handvorgriffes.<br />

§ 6.2 Kampftstühle dürfen nicht irgendwelche mechanische Vorrichtung besitzen, die dem<br />

Angler das Drillen erleichtern. Gimbals müssen total frei schwingen und dürfen nicht<br />

solcher Art sein, dass sie dem Angler das Ausruhen oder verminderte Anstrengung<br />

ermöglichen.<br />

§ 6.3 Der Gebrauch von Schwimmern ist nur erlaubt, um den Köder in einer bestimmten<br />

Tiefe zu halten.<br />

§ 7 Gaff und Landungsnetze:<br />

§ 7.1 Der Handgriff eines Gaffs (fest oder laufend) oder Landungsnetzes soll so lang sein,<br />

dass die Gesamtlänge des Gerätes nicht 2,50m überschreitet. Diese Einschränkung<br />

gilt nicht beim Brandungsangeln oder beim Bootsangeln, wenn die Größe des Bootes<br />

längere Geräte notwendig macht, um das Wasser zu erreichen.<br />

§ 7.2 Der Gebrauch eines Leinenüberwurfnetzes (drop net) ist erlaubt.<br />

§ 7.3 Bei der Verwendung von Laufgaffs (flying gaff) darf die Leine nicht länger als 9,20m<br />

sein, gemessen zwischen den Knotenpunkten.<br />

§ 7.4 Gaffs dürfen nur 1 Haken haben.<br />

§ 8 Drill und Landung<br />

§ 8.1 Wenn Rutenhalter verwendet werden, dann muss der Angler ohne jede fremde Hilfe<br />

die Rute aus der Halterung nehmen, den Anhieb setzen, den Fisch drillen und zum<br />

Gaff oder Landungsnetz bringen.<br />

§ 8.2 Niemand außer dem Angler selbst darf während des Drills die Schnur, die Rolle oder<br />

die Rute berühren, aber Helfer dürfen das Vorfach und die Doppelschnur halten und<br />

den Fisch landen.<br />

§ 9 Disqualifikation :<br />

Folgende Punkte führen zur Nichtanerkennung eines Rekords:<br />

§ 9.1. Nichtberücksichtigung der Fanggerätevorschriften (§ 5) und Drillvorschrift (§ 8)<br />

§ 9.2 Wechsel von Rolle oder Rute, verstärken der Leine, Veränderung irgend eines<br />

Geräteteiles während des Drills.<br />

§ 9.3 Eine Rute die so bricht, dass ihre Länge nicht mehr den Anforderungen entspricht<br />

(§ 5.1. + § 5.2.)<br />

§ 9.4 Der Drill mit der Leine in der Hand oder der Gebrauch von Handleinen oder Seilen,<br />

die in irgend einer Form an die Schnur oder das Vorfach befestigt wurden, um einen<br />

Fisch zu halten oder herauszunehmen.<br />

§ 9.5 Der Gebrauch von Lanzen und Harpunen oder das Erschießen eines Fisches, unter<br />

Einschluss von Haien, zu jeder Zeit des Fanges.<br />

4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!