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EFSA Anmelderegularien, Leinenklassen u.a.

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<strong>Anmelderegularien</strong><br />

<strong>EFSA</strong> – Deutsche europäische Rekordfischliste – DEL<br />

1. Geltungsbereich: Alle „europäischen Meere“ siehe Fangbestimmungen § 1.1<br />

2. Regularien: Es gelten ausschließlich die int. <strong>EFSA</strong> – Fangbestimmungen und Regeln.<br />

3. Die Rekordanträge müssen alle geforderten Angaben enthalten, des weiteren den<br />

richtigen deutschen oder englischen Namen sowie unbedingt den lateinischen.<br />

Fische, die nicht eindeutig identifiziert werden können, werden nicht registriert.<br />

4. Es können alle, aus den in den Fangbestimmungen begrenzten Meeresgebieten<br />

gefangenen Fische angemeldet werden.<br />

5. nur Fische werden anerkannt, die ihren Lebensraum ausschließlich im Meer<br />

(Salzwasser) haben, keine zugewanderten Süßwasserfische, die ihren Lebensraum<br />

ins Meer (Salzwasser) ausgeweitet haben, wie Hecht, Zander, Barsch usw.<br />

6. Nur für neu aufgenommene Fische wird auf Wunsch eine Fangurkunde ausgestellt.<br />

<strong>EFSA</strong> – Deutsche weltweite Rekordfischliste – DWL<br />

1. Diese Liste enthält alle IGFA gelisteten Meeresfische, die weltweit gefangen werden.<br />

Zusätzlich können alle Fische registriert werden, die in den Heavy-Klassen 24 kg, 37<br />

kg und 60 kg gefangen und mindestens 50% des Gewichtes haben, das der<br />

Schnurtragkraft entspricht. Grundvoraussetzung ist aber die einwandfreie<br />

Identifizierung des Fisches.<br />

2. Regularien: Es gelten ausschließlich die internationalen. <strong>EFSA</strong> – Fangbestimmungen<br />

und IGFA Regeln. Stehen diese im Widerspruch, so gelten die <strong>EFSA</strong> – Regeln. Als<br />

Anmeldeformular sollte der <strong>EFSA</strong> – Vordruck verwendet werden. In Ausnahmefällen<br />

kann vom Fischrekorder das IGFA-Formular anerkannt werden.<br />

3. Die Rekordanträge müssen alle geforderten Angaben enthalten, des weiteren den<br />

richtigen deutschen oder englischen Namen sowie unbedingt den lateinischen.<br />

Fische, die nicht eindeutig identifiziert werden können, werden nicht registriert.<br />

4. Nur für neu aufgenommene Fische wird auf Wunsch eine Fangurkunde ausgestellt.<br />

<strong>EFSA</strong> – Europäische Rekordfischliste – EL<br />

1. Es können alle, aus den in den Fangbestimmungen begrenzten Meeresgebieten<br />

gefangenen Fische angemeldet werden; vorausgesetzt sie wiegen mehr als 1,00 kg.<br />

2. Die Anmeldung ist beim Europa – Fischrekorder direkt einzureichen.<br />

3. Die Anerkennung der Rekorde und die Aufstellung von Fangurkunden erfolgt<br />

ausschließlich vom Europa – Fischrekorder.<br />

___________________________________<br />

Herausgeber der deutschen Listen:<br />

Fischrekorder der deutschen <strong>EFSA</strong>:<br />

Klaus-Werner Horlitz, Im Kleinfeldchen 3c, D-65760 Eschborn, Tel.06173-966385<br />

e-mail : K-W.Horlitz@t-online.de<br />

Herausgeber der europäischen Listen:<br />

<strong>EFSA</strong> Europe Fish Recorder:<br />

D. Wood, 78 Beech Road, Horsham, West Sussex RH 12 4TX<br />

England, Tel.: 44(0) 1403 217884<br />

Copyright by: Sektion Deutschland in der European Federation of Sea Anglers (<strong>EFSA</strong>) e.V. und <strong>EFSA</strong> Europa.<br />

1


Fangbestimmungen<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Alle in Übereinstimmung mit den <strong>EFSA</strong> – Rekordregeln gefangenen Fische werden<br />

für eine Rekordmeldung berücksichtigt, vorausgesetzt, sie wurden in einem<br />

Meeresgebiet innerhalb von 30° westlicher und 65° ö stlicher Länge, sowie 23,5°<br />

südlicher und 80° nördlicher Breite gefangen, Grönl and eingeschlossen.<br />

§ 1.2 Nur einwandfrei im Maul oder im Kopf gehakte Fische können für Rekordmeldungen<br />

berücksichtigt werden. Der Kopfbereich geht bis Ende der Kiemendeckel. Ein<br />

gelandeter oder zum Gaff gebrachter Fisch, der anderweitig gehakt ist, gilt als „foul<br />

hooked“ und wird nicht gewertet.<br />

§ 2 Rekord – Kategorien<br />

Es gibt Rekordlisten in folgenden Kategorien:<br />

§ 2.1 Gesamtklassenrekorde (All Tackle Records) im Boots- und Brandungsangeln für<br />

den schwersten Fisch einer Art, einwandfrei mit Rute, Rolle und einer Leine bis zu<br />

60kg Tragkraft, gefangen.<br />

§ 2.2 <strong>Leinenklassen</strong>rekorde, für den schwersten Fisch einer Art, gefangen in einer der<br />

folgenden Angelklassen, entweder vom Boot aus oder vom Ufer. (andere akzeptable<br />

<strong>Leinenklassen</strong> gelten entsprechend für jede individuelle Art)<br />

2 kg Klasse: Schnur bis 2 kg Tragkraft<br />

4 kg Klasse: Schnur über 2 kg und bis zu 4 kg<br />

6 kg Klasse: Schnur über 4 kg und bis zu 6 kg<br />

8 kg Klasse: Schnur über 6 kg und bis zu 8 kg<br />

10 kg Klasse: Schnur über 8 kg und bis zu 10 kg<br />

15 kg Klasse: Schnur über 10 kg und bis zu 15 kg<br />

24 kg Klasse: Schnur über 15 kg und bis zu 24 kg<br />

37 kg Klasse: Schnur über 24 kg und bis zu 37 kg<br />

60 kg Klasse: Schnur über 37 kg und bis zu 60 kg<br />

Zu beachten ist, dass es für viele Fische eine Schnurklassenbegrenzung gibt. Sie<br />

ist aus der Liste „Vorgabe für <strong>Leinenklassen</strong>rekorde“ zu ersehen. Ein Fisch, der<br />

demnach mit einer zu schweren Schnur gefangen wurde, kann jedoch unter § 2.1<br />

angemeldet werden.<br />

§ 2.3 <strong>Leinenklassen</strong>rekorde – Brandungsangeln Uferrekorde – der schwerste Fisch<br />

einer beliebigen Sorte, gefangen vom Ufer aus mit Rute, Rolle und Leine, wobei<br />

die Leinenstärke von 60 kg nicht überschritten wird.<br />

§ 2.4 Als Bootsangelrekorde zählen solche Fische, die von irgend einem angefertigten<br />

Gegenstand, der sich zwar festmachen lässt, aber nicht ständig verankert ist,<br />

gefangen wurden. Als Brandungsangel-Rekorde zählen solche Fische, die vom<br />

festen Land aus, oder von irgendeinem angefertigten Gegen- stand, der fest auf<br />

dem Meeresgrund verankert ist, gefangen wurden.<br />

§ 2.5 Für alle obigen Rekorde wird der Durchschnitt verschiedener Trockentests ermittelt<br />

werden, um die Leinenstärke zu protokollieren. Sollten diese Ergebnisse des<br />

Leinentests über der ausgewiesenen Leinenstärke liegen, werden Nasstests<br />

vorgenommen, um die durchschnittliche Leinenstärke festzustellen. Eine<br />

Toleranzzone bei jeder Leinenklasse in beide Richtungen der vom Hersteller<br />

angegebenen Reißfestigkeit ist gestattet. Das bedeutet, wenn eine Leine für 6 kg<br />

ausgewiesen ist, kann das Testergebnis zwischen 2 kg und 6 kg liegen, um den 6 kg<br />

Rekord zugesprochen zu bekommen. Wenn sie die Anforderungen einer Leine für 6<br />

kg bis 8 kg auch erfüllt und der Fisch in dieser Klasse ebenfalls einen Rekord hält,<br />

wird der 8 kg Rekord ebenfalls für diese Fischsorte zugesprochen. Ansprüche mit<br />

Leinentests außerhalb dieser Beschränkung werden zurückgewiesen.<br />

2


§ 3 Melderegularien:<br />

§ 3.1 Nur solche Fische, die in Übereinstimmung mit den Regeln gefangen wurden, werden<br />

berücksichtigt.<br />

§ 3.2 Nur solche Meldungen werden berücksichtigt, die innerhalb von zwei Monaten nach<br />

dem Fang bei der <strong>EFSA</strong> eingehen.<br />

§ 3.3 Für den Fall, dass die <strong>EFSA</strong> mit den eingereichten Unterlagen nicht zufrieden ist,<br />

erhält der Rekordmelder vom Tage der diesbezüglichen Mitteilung an, zwei weitere<br />

Monate Zeit, die fehlenden Unterlagen zu beschaffen. Wegen der Unterlagen siehe §<br />

11.<br />

§ 3.4 Um einen bestehenden Rekord zu brechen, muss ein Fisch das Gewicht des letzten<br />

Rekordhalters um folgende Gewichtseinheiten überschreiten:<br />

Gewichtsklasse<br />

Differenz (nicht weniger als)<br />

0 bis 10 kg 50 Gramm<br />

10 bis 25 kg 100 Gramm<br />

25 bis 50 kg 200 Gramm<br />

50 bis 100 kg 500 Gramm<br />

über 100 kg 0,5%<br />

Wenn die Differenz weniger beträgt, wird eine Einstellung des Rekords festgestellt.<br />

§ 4 Rekordlisten<br />

§ 4.1 Der ehrenamtliche Fischrekorder der <strong>EFSA</strong> veröffentlicht zum Ende eines jeden<br />

Kalenderjahres eine Liste aller anerkannten und bestehenden Rekorde. Kopien<br />

dieser Liste stehen allen Mitgliedssektionen und jedem interessierten Angler zur<br />

Verfügung.<br />

Vermerk: Der deutsche Fischrekorder veröffentlicht zusammen mit den nationalen<br />

Listen die europäischen Listen.<br />

§ 4.2 Sofern bekannt ist, dass der Rekordhalter kein <strong>EFSA</strong> Mitglied ist, so soll sein Name in<br />

der Liste mit einem Sternchen (*) versehen werden.<br />

Vermerk: Dies gilt nicht für die deutschen Listen.<br />

§ 5 Fanggeräte-Vorschriften<br />

§ 5.1 Bootsruten:<br />

Die Mindestlänge der Rute, gemessen von der Mitte der Rolle muss 130 cm sein, die<br />

Höchstlänge des Rutengriffes unterhalb der Mitte der Rolle darf 70 cm betragen. Ein<br />

gebogener Rutengriff wird in gerader Linie gemessen.<br />

§ 5.2 Brandungsruten<br />

Keine Höchstmaße. Als Mindestlänge gilt die Länge der Bootsrute.<br />

§ 5.3 Rollen:<br />

Die Größe ist nicht vorgeschrieben. Ausgeschlossen bleiben automatisch bemessene<br />

oder hydraulisch wie auch motorgetriebene, sowie beidhändige Rollen.<br />

§ 5.4 Leinen:<br />

Monofile und geflochtene Schnüre sind zugelassen. Drahtleinen sind ausgeschlossen.<br />

Die Rollenschnur kann gedoppelt werden. In den Schnurklassen bis 10 kg<br />

darf die Doppelleine höchstens 4,5 m lang sein. Die Gesamtlänge der Doppelleine<br />

höchstens 9 m, Vorfach und Doppelleine zusammen höchstens 12 m lang sein.<br />

§ 5.5 Vorfächer:<br />

Sie dürfen aus monofilem oder geflochtenen Stahldraht oder Kunststoffschnüren<br />

gefertigt sein, ohne Tragkraftbegrenzung. Bis zu 10 kg Schnurklasse dürfen<br />

Vorfächer maximal 4,5 m lang sein; Vorfach und Doppelleine dürfen zusammen nicht<br />

länger als 6 m sein. In allen anderen Schnurklassen darf das Vorfach maximal 9 m<br />

lang sein; Vorfach und Doppelleine dürfen dabei 12 m nicht überschreiten.<br />

3


§ 5.6 Hakenfluchten:<br />

Es dürfen max. 2 Haken verwendet werden. Ein Grundangelgeschirr kann aus bis zu<br />

zwei Einzelhaken bestehen an bis zu 2 Seitenarmen . Schlepp- oder Lebendköder<br />

dürfen mit max. 2 Haken verwendet werden. Die Haken müssen im Köder so befestigt<br />

sein, dass der Abstand zwischen ihnen mindestens eine Hakenlänge oder max. 45<br />

cm beträgt.<br />

§ 5.7 Pilker:<br />

Es darf nur 1 frei schwimmender Einzel-, Doppel- oder Drillingshaken befestigt<br />

werden. Der max. Abstand zwischen Hakenspitze und Hakenschaft darf 40 mm<br />

betragen. Der Haken darf mit einer Sollbruchleine (auch Sprengring, Schliesse,<br />

Wirbel etc.) von max. 25mm Länge am Pilker befestigt werden. Ein weiterer<br />

Einzelhaken darf als Springer (Fliege, Twister, etc.) zusammen mit dem Pilker<br />

verwendet werden. Der Maximalabstand zum Haken des Pilkers darf dabei 1,00m<br />

nicht überschreiten.<br />

§ 6 Sonstige Ausrüstung:<br />

§ 6.1 Ein Rutenhaltegurt mit Gimbal und Harness (Schultergurt, Kampfweste) darf<br />

verwendet werden. Der Harness darf niemals mehr als 30 cm oberhalb der<br />

Rollenmitte an der Rute befestigt werden und nicht oberhalb des Handvorgriffes.<br />

§ 6.2 Kampftstühle dürfen nicht irgendwelche mechanische Vorrichtung besitzen, die dem<br />

Angler das Drillen erleichtern. Gimbals müssen total frei schwingen und dürfen nicht<br />

solcher Art sein, dass sie dem Angler das Ausruhen oder verminderte Anstrengung<br />

ermöglichen.<br />

§ 6.3 Der Gebrauch von Schwimmern ist nur erlaubt, um den Köder in einer bestimmten<br />

Tiefe zu halten.<br />

§ 7 Gaff und Landungsnetze:<br />

§ 7.1 Der Handgriff eines Gaffs (fest oder laufend) oder Landungsnetzes soll so lang sein,<br />

dass die Gesamtlänge des Gerätes nicht 2,50m überschreitet. Diese Einschränkung<br />

gilt nicht beim Brandungsangeln oder beim Bootsangeln, wenn die Größe des Bootes<br />

längere Geräte notwendig macht, um das Wasser zu erreichen.<br />

§ 7.2 Der Gebrauch eines Leinenüberwurfnetzes (drop net) ist erlaubt.<br />

§ 7.3 Bei der Verwendung von Laufgaffs (flying gaff) darf die Leine nicht länger als 9,20m<br />

sein, gemessen zwischen den Knotenpunkten.<br />

§ 7.4 Gaffs dürfen nur 1 Haken haben.<br />

§ 8 Drill und Landung<br />

§ 8.1 Wenn Rutenhalter verwendet werden, dann muss der Angler ohne jede fremde Hilfe<br />

die Rute aus der Halterung nehmen, den Anhieb setzen, den Fisch drillen und zum<br />

Gaff oder Landungsnetz bringen.<br />

§ 8.2 Niemand außer dem Angler selbst darf während des Drills die Schnur, die Rolle oder<br />

die Rute berühren, aber Helfer dürfen das Vorfach und die Doppelschnur halten und<br />

den Fisch landen.<br />

§ 9 Disqualifikation :<br />

Folgende Punkte führen zur Nichtanerkennung eines Rekords:<br />

§ 9.1. Nichtberücksichtigung der Fanggerätevorschriften (§ 5) und Drillvorschrift (§ 8)<br />

§ 9.2 Wechsel von Rolle oder Rute, verstärken der Leine, Veränderung irgend eines<br />

Geräteteiles während des Drills.<br />

§ 9.3 Eine Rute die so bricht, dass ihre Länge nicht mehr den Anforderungen entspricht<br />

(§ 5.1. + § 5.2.)<br />

§ 9.4 Der Drill mit der Leine in der Hand oder der Gebrauch von Handleinen oder Seilen,<br />

die in irgend einer Form an die Schnur oder das Vorfach befestigt wurden, um einen<br />

Fisch zu halten oder herauszunehmen.<br />

§ 9.5 Der Gebrauch von Lanzen und Harpunen oder das Erschießen eines Fisches, unter<br />

Einschluss von Haien, zu jeder Zeit des Fanges.<br />

4


§ 9.6 Verstümmelungen verursacht von Haien, anderen Fischen oder Propellern, die das<br />

Fleisch durchdringen oder herausreißen. Verletzungen durch Leinen oder Vorfächern,<br />

Abschürfungen, oder alte geheilte Wunden werden nicht als Disqualifikationsgrund<br />

gewertet.<br />

§ 9.7 Das Anfüttern mit Säugetierprodukten.<br />

§ 9.8 Das Auf- oder Einschleppen von Fischen in flaches Wasser , die vom Boot aus<br />

gehakt wurden, mit der Absicht, die normale Schwimmfähigkeit des Fisches zu<br />

reduzieren.<br />

§ 9.9 Das Abstützen der Rute auf der Reling oder irgend einem anderen Gegenstand<br />

während des Drills.<br />

§ 9.10 Fische die an mehr als 1 Angelleine hängen.<br />

§ 10 Wiegen :<br />

§ 10.1 Nur das Wiegen an Land wird anerkannt.<br />

§ 10.2 Geschätzte Gewichte werden nicht anerkannt. Beispielsweise müssen Gramm-<br />

Angaben auch tatsächlich auf der Waagenskala ablesbar sein. Falls beim Wiegen<br />

zwischen zwei Skalenmarkierungen abgelesen werden muss, gilt stets die untere d.h.<br />

leichtere Markierung bzw. Gewichtsangabe. Das Gewicht darf niemals zur oberen<br />

Markierung aufgerundet werden.<br />

§ 10.3 Kontrolle: Die Waagenanzeige muss so beschaffen sein, dass sie von einer<br />

Behörde oder ähnlichen Körperschaft auf Genauigkeit überprüft werden kann.<br />

§ 10.4 Das Wiegen muss von 2 voneinander unabhängigen Personen bestätigt werden.<br />

§ 11 Anmeldeunterlagen :<br />

§ 11.1 Der Fisch muss in Übereinstimmung mit den Regeln gefangen und gewogen worden<br />

sein.<br />

§ 11.2 Es werden keine Meldungen von dem <strong>EFSA</strong> – Fischrekorder berücksichtigt, wenn<br />

zwischen dem Tag des Fanges und dem Eingang der Meldung mehr als 2 Monate<br />

verstrichen sind, es sei denn, der Fischrekorder entscheidet anders wegen<br />

besonderer Umstände.<br />

§ 11.3 Die Meldung muss auf einem ordnungsgemäß ausgefüllten Rekordfisch –<br />

Meldeformular eingereicht werden.<br />

Dazu ist erforderlich:<br />

a. Angaben über den genauen Fangplatz, zusammen mit einer Beschreibung<br />

über das verwendete Geschirr (Hersteller der Geräte etc.) , Angabe ob für die<br />

Boots- oder Brandungsklassen gemeldet wird, voller Name und Adresse des<br />

Fängers und Angaben über Clubmitgliedschaften.<br />

b. Die Unterschriften und Adressen von 2 voneinander unabhängigen Zeugen<br />

des Fanges. Die Zeugen dürfen mit dem Angler nicht verwandt sein.<br />

c. Eine eidesstattliche Erklärung muss beigefügt werden, wenn keine Zeugen<br />

des Fanges (§ 11.3.b) wie gewünscht vorhanden sind.<br />

d. Die Versicherung des Anmelders, dass alle Einzelheiten der Fangangaben<br />

korrekt sind.<br />

e. Das genaue Gewicht des Fisches, Einzelheiten und Ort des Wiegens und<br />

eine Beschreibung der verwendeten Waage (Hersteller, Typ, etc.).<br />

f. Unterschrift und Adressen von 2 Zeugen des Wiegens. Diese Zeugen dürfen<br />

nicht identisch mit den Fangzeugen sein und nicht mit dem Angler verwandt<br />

sein.<br />

g. Die Rekordmeldung kann auch auf einem Meldeformular irgend einer<br />

anderen, anerkannten Anglerorganisation oder eines Rekordfischkomitees<br />

erfolgen, vorausgesetzt, dass alle von der <strong>EFSA</strong> verlangten Angaben darin<br />

abgegeben werden.<br />

5


h. Allen Meldungen muss folgendes beigefügt sein: Eine Beschreibung über die<br />

Genauigkeit der Waage, wenn diese nicht regelmäßig von einer Behörde<br />

überprüft wird. Die Bescheinigung darf höchstens bis zu 14 Tage vor dem<br />

Wiegen ausgestellt sein.<br />

i. Fotos: Der infrage kommende Fisch muss von der Seite mit gespreizten<br />

Flossen aufgenommen werden. Plattfische sowie Rochen müssen genau von<br />

oben und von beiden Seitenaufgenommen werden. Bei Haien muss<br />

außerdem noch eine Nahaufnahme der geöffneten Kiefer gemacht werden<br />

zur deutlichen Erkennung der Zähne. Alle Aufnahmen müssen einen Maßstab<br />

enthalten, z.B. Zollstock oder eine Streichholzschachtel, oder einem anderen<br />

definierbaren Gegenstand.<br />

j. Bei Schnurklassen – Rekordmeldungen noch zusätzlich: 2 Meter des<br />

Vorfachmaterial und 15 Meter der verwendeten Rollenschnur (auf einer<br />

Pappe flach gewickelt) eingereicht werden sowie Fotografien der<br />

verwendeten Rute, Rolle und Hakenflucht (Montage).<br />

k. Das Rekordformular ist leserlich in Druckbuchstaben auszufüllen. Für<br />

Rückfragen bitte Telefonnummer und möglichst E-Mail Adresse angeben !<br />

6


Vorgaben für <strong>Leinenklassen</strong>rekorde ab 01.01.2010<br />

Schonung: wenn irgend möglich, sollte jeder Fisch ins Meer zurückgesetzt werden,<br />

es sei denn , der Fisch ist für den Verzehr oder die Rekordregistrierung bestimmt.<br />

X = gesperrt in der Klasse<br />

kg Klasse 2 4 6 8 10 15 24 37 60<br />

Albacore Weißer Thun X X X<br />

Amberjack Gr. Bersteinfisch X X<br />

Angler Fish Seeteufel X X X<br />

Argentine, greater X X X X X X<br />

Barracuda, european Pfeilhecht, europäischer X X X X<br />

Bass Wolfsbarsch X X X<br />

Bass, spotted gefleckter Seebarsch X X X X X<br />

Bluefish Blaufisch X X X X<br />

Bluemouth Blaumaul X X X X X X X<br />

Bonito Pelamide X X X X<br />

Borriquette X X X X<br />

Bream black Streifenbrassen X X X X X<br />

Bream, couches Gew. Meerbrassen X X X X X X<br />

Bream, dentex Zahnbrassen X X X X<br />

Bream, gilthead Goldbrassen X X X X X<br />

Bream, hurta X X X X<br />

Bream, ray Brachsmakrelen X X X X X<br />

Bream, red Graubarsch X X X X X<br />

Bream, red banded X X X X X<br />

Bream, sama X X X X<br />

Bream sheepshead X X X X X X<br />

Bream, soldier X X X X X<br />

Bream, two banded X X X X X X<br />

Bream, white X X X X X X<br />

Bream, zapata X X X X X<br />

Bream, zebra X X X X X<br />

Brill Glattbutt X X X X X<br />

Bull Huss großgefleckter Katzenhai X X X X<br />

Canary drum X X X X X<br />

Catfish, common gestreifter Seewolf X X<br />

Catfish, jelly Blauer Seewolf X X X X<br />

Catfish, spotted gefleckter Seewolf X X<br />

Coalfish Köhler X<br />

Cod Dorsch X<br />

Cod , greenland X X X<br />

Conger, eel Meeraal X<br />

Dab Kliesche X X X X X X X<br />

Dentex, pink X X X X X<br />

Dogfish, black mouthed X X X X X X<br />

Dogfish, lesse spotted kleingefleckter Katzenhai X X X X X X<br />

Dolphin Goldmakrele X X X<br />

Eel, common, saltwater Aal, Salzwasser X X X X X X<br />

Escolar, black X X<br />

Flounder Flunder X X X X X X<br />

7


X = gesperrt in der Klasse<br />

kg Klasse 2 4 6 8 10 15 24 37 60<br />

Forkbread X X X X X X<br />

Forkbread, greater gr. Gabeldorsch X X X X X X<br />

Garfish, Hornhecht X X X X X X<br />

Grouper X X X X<br />

Grouper, dusky X X<br />

Grouper, golden X X X X<br />

Grouper, pinted nose X X X X<br />

Grunt, african striped X X X<br />

Grunt, rubber lipped X X X<br />

Gurnard, piper X X X X X<br />

Gurnad, tub roter Knurrhahn X X X X X X<br />

Grey Mullet, thick dicklippige Meeräsche X X X X<br />

Grey Mullet, thin lip dünnlippige Meeräsche X X X X X X<br />

Haddock Schellfisch X X X X X<br />

Hake Seehecht X X X X<br />

Halibut, atlantic Heilbutt, Atlantik X X<br />

Halibut, greenland X X<br />

Horse, eye-jack Stachelmakrele X X X X X<br />

Jack cravaille X X X X X<br />

John Dory Heringskönig X X X X X<br />

Leer fish X X<br />

Ling Leng X X<br />

Ling, blue X X<br />

Ling, mediterranean X X X X<br />

Lumpsucker Seehase X X X X X<br />

Makerel Makrele X X X X X X<br />

Makerel frigate Fregattmakrele X X X X X X<br />

Mackerel, king Königsmakrele X X X<br />

Makrele,Große<br />

Makerel spanish Spanische X X X X<br />

Marlin, blue Marlin, Blauer- , Atlantik X X<br />

Marlin blue pacific Marlin,Blauer- ,Pazifik X X<br />

Marlin white Marlin ,Weisser- X X<br />

Meagre Adlerfisch X X<br />

Meagre brown Adlerfisch, Brauner - X X X X<br />

Monkfish Meerengel X X<br />

Moray Eel Muräne X X X<br />

Mullet common grey Meeräsche, Gemneine- X X X X X X<br />

Mullet golden grey Meeräsche, Gold- X X X X X X<br />

Mullet grey thick lipped Meeräsche,Dicklippige- X X X X<br />

Mullet grey thin lipped<br />

Meeräsche, Dünnlippige-<br />

X X X X X X<br />

Oil fish Ölfisch X X<br />

Ombrine Schattenfisch X X X<br />

Opah Gotteslachs X<br />

Pandora Rotbrassen X X X X X X<br />

Pelamid Bonito,Atlantischer X X X X X X<br />

Pike northern Hecht,Amerikanischer X X X X<br />

Pike Hecht X X X X<br />

Plaice Scholle X X X X X<br />

8


X = gesperrt in der Klasse<br />

kg Klasse 2 4 6 8 10 15 24 37 60<br />

Pollack Steinköhler X X X<br />

Pounting Franzosendorsch X X X X X X X<br />

Ray, black X X<br />

Ray, Blonde heller Rochen X X X<br />

Ray, cuckoo Kuckucks-Rochen X X X X X X<br />

Ray, eagle Adlerrochen X X<br />

Ray, electric Zitterrochen X X<br />

Ray, round sting X X<br />

Ray sail Rochem, Segel- X X X<br />

Ray, small-eyed Rochen, Kleinäugiger- X X X X<br />

Ray spiny butterfly Schmetterlingsrochen X X<br />

Ray, spotted Fleckenrochen X X X X X<br />

Ray, starry X X X X<br />

Ray, sting Stechrochen X X<br />

Ray, thornback Nagelrochen X X X<br />

Ray, undulata Scheckenrochen X X X X<br />

Ray violet sting Stechrochen X X X X<br />

Redfish Rotbarsch X X X X X X<br />

Redfish, deepwater Tiefsee Rotbarsch X X X X X<br />

Salema X X X X X<br />

Salmon, saltwater Lachs, Salzwasser X X X X<br />

Scabbard fish Degenfisch,Schwazpunkt X X X X X<br />

Scad Stöcker X X X X X X<br />

Scorpionfish Skorpionfisch X X X X X X<br />

Scorpionfish, large<br />

scaled Drachenkopf, Roter- X X X X X X<br />

Sea trout kahawai Lachs, Australischer- X X X X<br />

Sea trout, saltwater Meerforelle, Salzwasser X X X X<br />

Shad, allis Maifisch, Alse X X X X X X<br />

Shad, twaite Finte X X X X X X<br />

Shark big-eye, tresher Fuchshai, Großaugen- X<br />

Shark, blue Blauhai X<br />

Shark copper Kupferhai X<br />

Shark, greenland Grönlandhai X<br />

Shark, hammerhead Hammerhai X<br />

Shark, mako Makohai X<br />

Shark, porbeagle Heringshai X<br />

Shark sixgilled Grauhai X<br />

Shark sharknose<br />

sevengil. Heptranchlas perlo X<br />

Shark smalltooth sand<br />

tig. Sandtigerhai X<br />

Shark spott.seven gi.cow Kuhhai<br />

X<br />

Shark, tresher Fuchshai X<br />

Skate, common X X X<br />

Skate, long nosed Rochen, Langnasen- X X X<br />

Skate sharp nose Rochen, Spitznasen- X X X<br />

Skate thorny Nagelrochen X X X<br />

Skate, white Weißrochen X X X X<br />

Smelt silver greater Stint X X X X X X X<br />

Smooth hound X X X<br />

9


X = gesperrt in der Klasse<br />

kg Klasse 2 4 6 8 10 15 24 37 60<br />

Smooth hound, starry Glatthai, Gefleckter X X X X<br />

Snapper golden Schnapper, Gold- X X X X X<br />

Snapper gray Schnapper X X X X X<br />

Snapper squirefish Schnapper spec. X X X X<br />

Sole, dover Seezunge X X X X X X<br />

Sole, lemon Rotzunge X X X X X X<br />

Spearfish long billed atl. Speerfisch X X<br />

Spearfish long billed pac. Speerfisch X X X<br />

Spurdog Dornhai X X X<br />

Sunfish Mondfisch X X<br />

Swordfish Schwertfisch X X<br />

Tarakihi Tarakihi X X X X<br />

Tope Hundshai X X X<br />

Torsk, tusk Lump X X X<br />

Trevally Trevally spec. X X X X<br />

Trigger fish Drückerfisch X X X X X<br />

Trigger fish ocean Drückerfisch spe. X X X X<br />

Tuna, big eye Großaugenthun X X<br />

Tuna, blue finned Thun, Blauflossen- X X<br />

Tuna little Tun, Weißer X X<br />

Tuna, skipjack Thonine X X<br />

Tuna, yellow finned Thun- Gelbflossen- X X<br />

Turbot Steinbutt X X X<br />

Wahoo Wahoo X X X<br />

Whiting Wittling X X X X X X<br />

Wrasse, ballan gefleckter Lippfisch X X X X X<br />

Wrasse corkwing Lippfisch,Schwarzaugen- X X X X X<br />

Wrasse, cuckoo Lippfisch, Kuckucks- X X X X X<br />

Wreck fish Wrackbarsch X X<br />

Weitere Arten können der Liste hinzugefügt werden, vorausgesetzt, sie wiegen<br />

mehr als 1,00 kg. Fischarten mit weniger als 1,00 kg Gewicht werden nicht in<br />

der Schnurklasse geführt.<br />

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