EFSA Anmelderegularien, Leinenklassen u.a.
EFSA Anmelderegularien, Leinenklassen u.a.
EFSA Anmelderegularien, Leinenklassen u.a.
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<strong>Anmelderegularien</strong><br />
<strong>EFSA</strong> – Deutsche europäische Rekordfischliste – DEL<br />
1. Geltungsbereich: Alle „europäischen Meere“ siehe Fangbestimmungen § 1.1<br />
2. Regularien: Es gelten ausschließlich die int. <strong>EFSA</strong> – Fangbestimmungen und Regeln.<br />
3. Die Rekordanträge müssen alle geforderten Angaben enthalten, des weiteren den<br />
richtigen deutschen oder englischen Namen sowie unbedingt den lateinischen.<br />
Fische, die nicht eindeutig identifiziert werden können, werden nicht registriert.<br />
4. Es können alle, aus den in den Fangbestimmungen begrenzten Meeresgebieten<br />
gefangenen Fische angemeldet werden.<br />
5. nur Fische werden anerkannt, die ihren Lebensraum ausschließlich im Meer<br />
(Salzwasser) haben, keine zugewanderten Süßwasserfische, die ihren Lebensraum<br />
ins Meer (Salzwasser) ausgeweitet haben, wie Hecht, Zander, Barsch usw.<br />
6. Nur für neu aufgenommene Fische wird auf Wunsch eine Fangurkunde ausgestellt.<br />
<strong>EFSA</strong> – Deutsche weltweite Rekordfischliste – DWL<br />
1. Diese Liste enthält alle IGFA gelisteten Meeresfische, die weltweit gefangen werden.<br />
Zusätzlich können alle Fische registriert werden, die in den Heavy-Klassen 24 kg, 37<br />
kg und 60 kg gefangen und mindestens 50% des Gewichtes haben, das der<br />
Schnurtragkraft entspricht. Grundvoraussetzung ist aber die einwandfreie<br />
Identifizierung des Fisches.<br />
2. Regularien: Es gelten ausschließlich die internationalen. <strong>EFSA</strong> – Fangbestimmungen<br />
und IGFA Regeln. Stehen diese im Widerspruch, so gelten die <strong>EFSA</strong> – Regeln. Als<br />
Anmeldeformular sollte der <strong>EFSA</strong> – Vordruck verwendet werden. In Ausnahmefällen<br />
kann vom Fischrekorder das IGFA-Formular anerkannt werden.<br />
3. Die Rekordanträge müssen alle geforderten Angaben enthalten, des weiteren den<br />
richtigen deutschen oder englischen Namen sowie unbedingt den lateinischen.<br />
Fische, die nicht eindeutig identifiziert werden können, werden nicht registriert.<br />
4. Nur für neu aufgenommene Fische wird auf Wunsch eine Fangurkunde ausgestellt.<br />
<strong>EFSA</strong> – Europäische Rekordfischliste – EL<br />
1. Es können alle, aus den in den Fangbestimmungen begrenzten Meeresgebieten<br />
gefangenen Fische angemeldet werden; vorausgesetzt sie wiegen mehr als 1,00 kg.<br />
2. Die Anmeldung ist beim Europa – Fischrekorder direkt einzureichen.<br />
3. Die Anerkennung der Rekorde und die Aufstellung von Fangurkunden erfolgt<br />
ausschließlich vom Europa – Fischrekorder.<br />
___________________________________<br />
Herausgeber der deutschen Listen:<br />
Fischrekorder der deutschen <strong>EFSA</strong>:<br />
Klaus-Werner Horlitz, Im Kleinfeldchen 3c, D-65760 Eschborn, Tel.06173-966385<br />
e-mail : K-W.Horlitz@t-online.de<br />
Herausgeber der europäischen Listen:<br />
<strong>EFSA</strong> Europe Fish Recorder:<br />
D. Wood, 78 Beech Road, Horsham, West Sussex RH 12 4TX<br />
England, Tel.: 44(0) 1403 217884<br />
Copyright by: Sektion Deutschland in der European Federation of Sea Anglers (<strong>EFSA</strong>) e.V. und <strong>EFSA</strong> Europa.<br />
1
Fangbestimmungen<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Alle in Übereinstimmung mit den <strong>EFSA</strong> – Rekordregeln gefangenen Fische werden<br />
für eine Rekordmeldung berücksichtigt, vorausgesetzt, sie wurden in einem<br />
Meeresgebiet innerhalb von 30° westlicher und 65° ö stlicher Länge, sowie 23,5°<br />
südlicher und 80° nördlicher Breite gefangen, Grönl and eingeschlossen.<br />
§ 1.2 Nur einwandfrei im Maul oder im Kopf gehakte Fische können für Rekordmeldungen<br />
berücksichtigt werden. Der Kopfbereich geht bis Ende der Kiemendeckel. Ein<br />
gelandeter oder zum Gaff gebrachter Fisch, der anderweitig gehakt ist, gilt als „foul<br />
hooked“ und wird nicht gewertet.<br />
§ 2 Rekord – Kategorien<br />
Es gibt Rekordlisten in folgenden Kategorien:<br />
§ 2.1 Gesamtklassenrekorde (All Tackle Records) im Boots- und Brandungsangeln für<br />
den schwersten Fisch einer Art, einwandfrei mit Rute, Rolle und einer Leine bis zu<br />
60kg Tragkraft, gefangen.<br />
§ 2.2 <strong>Leinenklassen</strong>rekorde, für den schwersten Fisch einer Art, gefangen in einer der<br />
folgenden Angelklassen, entweder vom Boot aus oder vom Ufer. (andere akzeptable<br />
<strong>Leinenklassen</strong> gelten entsprechend für jede individuelle Art)<br />
2 kg Klasse: Schnur bis 2 kg Tragkraft<br />
4 kg Klasse: Schnur über 2 kg und bis zu 4 kg<br />
6 kg Klasse: Schnur über 4 kg und bis zu 6 kg<br />
8 kg Klasse: Schnur über 6 kg und bis zu 8 kg<br />
10 kg Klasse: Schnur über 8 kg und bis zu 10 kg<br />
15 kg Klasse: Schnur über 10 kg und bis zu 15 kg<br />
24 kg Klasse: Schnur über 15 kg und bis zu 24 kg<br />
37 kg Klasse: Schnur über 24 kg und bis zu 37 kg<br />
60 kg Klasse: Schnur über 37 kg und bis zu 60 kg<br />
Zu beachten ist, dass es für viele Fische eine Schnurklassenbegrenzung gibt. Sie<br />
ist aus der Liste „Vorgabe für <strong>Leinenklassen</strong>rekorde“ zu ersehen. Ein Fisch, der<br />
demnach mit einer zu schweren Schnur gefangen wurde, kann jedoch unter § 2.1<br />
angemeldet werden.<br />
§ 2.3 <strong>Leinenklassen</strong>rekorde – Brandungsangeln Uferrekorde – der schwerste Fisch<br />
einer beliebigen Sorte, gefangen vom Ufer aus mit Rute, Rolle und Leine, wobei<br />
die Leinenstärke von 60 kg nicht überschritten wird.<br />
§ 2.4 Als Bootsangelrekorde zählen solche Fische, die von irgend einem angefertigten<br />
Gegenstand, der sich zwar festmachen lässt, aber nicht ständig verankert ist,<br />
gefangen wurden. Als Brandungsangel-Rekorde zählen solche Fische, die vom<br />
festen Land aus, oder von irgendeinem angefertigten Gegen- stand, der fest auf<br />
dem Meeresgrund verankert ist, gefangen wurden.<br />
§ 2.5 Für alle obigen Rekorde wird der Durchschnitt verschiedener Trockentests ermittelt<br />
werden, um die Leinenstärke zu protokollieren. Sollten diese Ergebnisse des<br />
Leinentests über der ausgewiesenen Leinenstärke liegen, werden Nasstests<br />
vorgenommen, um die durchschnittliche Leinenstärke festzustellen. Eine<br />
Toleranzzone bei jeder Leinenklasse in beide Richtungen der vom Hersteller<br />
angegebenen Reißfestigkeit ist gestattet. Das bedeutet, wenn eine Leine für 6 kg<br />
ausgewiesen ist, kann das Testergebnis zwischen 2 kg und 6 kg liegen, um den 6 kg<br />
Rekord zugesprochen zu bekommen. Wenn sie die Anforderungen einer Leine für 6<br />
kg bis 8 kg auch erfüllt und der Fisch in dieser Klasse ebenfalls einen Rekord hält,<br />
wird der 8 kg Rekord ebenfalls für diese Fischsorte zugesprochen. Ansprüche mit<br />
Leinentests außerhalb dieser Beschränkung werden zurückgewiesen.<br />
2
§ 3 Melderegularien:<br />
§ 3.1 Nur solche Fische, die in Übereinstimmung mit den Regeln gefangen wurden, werden<br />
berücksichtigt.<br />
§ 3.2 Nur solche Meldungen werden berücksichtigt, die innerhalb von zwei Monaten nach<br />
dem Fang bei der <strong>EFSA</strong> eingehen.<br />
§ 3.3 Für den Fall, dass die <strong>EFSA</strong> mit den eingereichten Unterlagen nicht zufrieden ist,<br />
erhält der Rekordmelder vom Tage der diesbezüglichen Mitteilung an, zwei weitere<br />
Monate Zeit, die fehlenden Unterlagen zu beschaffen. Wegen der Unterlagen siehe §<br />
11.<br />
§ 3.4 Um einen bestehenden Rekord zu brechen, muss ein Fisch das Gewicht des letzten<br />
Rekordhalters um folgende Gewichtseinheiten überschreiten:<br />
Gewichtsklasse<br />
Differenz (nicht weniger als)<br />
0 bis 10 kg 50 Gramm<br />
10 bis 25 kg 100 Gramm<br />
25 bis 50 kg 200 Gramm<br />
50 bis 100 kg 500 Gramm<br />
über 100 kg 0,5%<br />
Wenn die Differenz weniger beträgt, wird eine Einstellung des Rekords festgestellt.<br />
§ 4 Rekordlisten<br />
§ 4.1 Der ehrenamtliche Fischrekorder der <strong>EFSA</strong> veröffentlicht zum Ende eines jeden<br />
Kalenderjahres eine Liste aller anerkannten und bestehenden Rekorde. Kopien<br />
dieser Liste stehen allen Mitgliedssektionen und jedem interessierten Angler zur<br />
Verfügung.<br />
Vermerk: Der deutsche Fischrekorder veröffentlicht zusammen mit den nationalen<br />
Listen die europäischen Listen.<br />
§ 4.2 Sofern bekannt ist, dass der Rekordhalter kein <strong>EFSA</strong> Mitglied ist, so soll sein Name in<br />
der Liste mit einem Sternchen (*) versehen werden.<br />
Vermerk: Dies gilt nicht für die deutschen Listen.<br />
§ 5 Fanggeräte-Vorschriften<br />
§ 5.1 Bootsruten:<br />
Die Mindestlänge der Rute, gemessen von der Mitte der Rolle muss 130 cm sein, die<br />
Höchstlänge des Rutengriffes unterhalb der Mitte der Rolle darf 70 cm betragen. Ein<br />
gebogener Rutengriff wird in gerader Linie gemessen.<br />
§ 5.2 Brandungsruten<br />
Keine Höchstmaße. Als Mindestlänge gilt die Länge der Bootsrute.<br />
§ 5.3 Rollen:<br />
Die Größe ist nicht vorgeschrieben. Ausgeschlossen bleiben automatisch bemessene<br />
oder hydraulisch wie auch motorgetriebene, sowie beidhändige Rollen.<br />
§ 5.4 Leinen:<br />
Monofile und geflochtene Schnüre sind zugelassen. Drahtleinen sind ausgeschlossen.<br />
Die Rollenschnur kann gedoppelt werden. In den Schnurklassen bis 10 kg<br />
darf die Doppelleine höchstens 4,5 m lang sein. Die Gesamtlänge der Doppelleine<br />
höchstens 9 m, Vorfach und Doppelleine zusammen höchstens 12 m lang sein.<br />
§ 5.5 Vorfächer:<br />
Sie dürfen aus monofilem oder geflochtenen Stahldraht oder Kunststoffschnüren<br />
gefertigt sein, ohne Tragkraftbegrenzung. Bis zu 10 kg Schnurklasse dürfen<br />
Vorfächer maximal 4,5 m lang sein; Vorfach und Doppelleine dürfen zusammen nicht<br />
länger als 6 m sein. In allen anderen Schnurklassen darf das Vorfach maximal 9 m<br />
lang sein; Vorfach und Doppelleine dürfen dabei 12 m nicht überschreiten.<br />
3
§ 5.6 Hakenfluchten:<br />
Es dürfen max. 2 Haken verwendet werden. Ein Grundangelgeschirr kann aus bis zu<br />
zwei Einzelhaken bestehen an bis zu 2 Seitenarmen . Schlepp- oder Lebendköder<br />
dürfen mit max. 2 Haken verwendet werden. Die Haken müssen im Köder so befestigt<br />
sein, dass der Abstand zwischen ihnen mindestens eine Hakenlänge oder max. 45<br />
cm beträgt.<br />
§ 5.7 Pilker:<br />
Es darf nur 1 frei schwimmender Einzel-, Doppel- oder Drillingshaken befestigt<br />
werden. Der max. Abstand zwischen Hakenspitze und Hakenschaft darf 40 mm<br />
betragen. Der Haken darf mit einer Sollbruchleine (auch Sprengring, Schliesse,<br />
Wirbel etc.) von max. 25mm Länge am Pilker befestigt werden. Ein weiterer<br />
Einzelhaken darf als Springer (Fliege, Twister, etc.) zusammen mit dem Pilker<br />
verwendet werden. Der Maximalabstand zum Haken des Pilkers darf dabei 1,00m<br />
nicht überschreiten.<br />
§ 6 Sonstige Ausrüstung:<br />
§ 6.1 Ein Rutenhaltegurt mit Gimbal und Harness (Schultergurt, Kampfweste) darf<br />
verwendet werden. Der Harness darf niemals mehr als 30 cm oberhalb der<br />
Rollenmitte an der Rute befestigt werden und nicht oberhalb des Handvorgriffes.<br />
§ 6.2 Kampftstühle dürfen nicht irgendwelche mechanische Vorrichtung besitzen, die dem<br />
Angler das Drillen erleichtern. Gimbals müssen total frei schwingen und dürfen nicht<br />
solcher Art sein, dass sie dem Angler das Ausruhen oder verminderte Anstrengung<br />
ermöglichen.<br />
§ 6.3 Der Gebrauch von Schwimmern ist nur erlaubt, um den Köder in einer bestimmten<br />
Tiefe zu halten.<br />
§ 7 Gaff und Landungsnetze:<br />
§ 7.1 Der Handgriff eines Gaffs (fest oder laufend) oder Landungsnetzes soll so lang sein,<br />
dass die Gesamtlänge des Gerätes nicht 2,50m überschreitet. Diese Einschränkung<br />
gilt nicht beim Brandungsangeln oder beim Bootsangeln, wenn die Größe des Bootes<br />
längere Geräte notwendig macht, um das Wasser zu erreichen.<br />
§ 7.2 Der Gebrauch eines Leinenüberwurfnetzes (drop net) ist erlaubt.<br />
§ 7.3 Bei der Verwendung von Laufgaffs (flying gaff) darf die Leine nicht länger als 9,20m<br />
sein, gemessen zwischen den Knotenpunkten.<br />
§ 7.4 Gaffs dürfen nur 1 Haken haben.<br />
§ 8 Drill und Landung<br />
§ 8.1 Wenn Rutenhalter verwendet werden, dann muss der Angler ohne jede fremde Hilfe<br />
die Rute aus der Halterung nehmen, den Anhieb setzen, den Fisch drillen und zum<br />
Gaff oder Landungsnetz bringen.<br />
§ 8.2 Niemand außer dem Angler selbst darf während des Drills die Schnur, die Rolle oder<br />
die Rute berühren, aber Helfer dürfen das Vorfach und die Doppelschnur halten und<br />
den Fisch landen.<br />
§ 9 Disqualifikation :<br />
Folgende Punkte führen zur Nichtanerkennung eines Rekords:<br />
§ 9.1. Nichtberücksichtigung der Fanggerätevorschriften (§ 5) und Drillvorschrift (§ 8)<br />
§ 9.2 Wechsel von Rolle oder Rute, verstärken der Leine, Veränderung irgend eines<br />
Geräteteiles während des Drills.<br />
§ 9.3 Eine Rute die so bricht, dass ihre Länge nicht mehr den Anforderungen entspricht<br />
(§ 5.1. + § 5.2.)<br />
§ 9.4 Der Drill mit der Leine in der Hand oder der Gebrauch von Handleinen oder Seilen,<br />
die in irgend einer Form an die Schnur oder das Vorfach befestigt wurden, um einen<br />
Fisch zu halten oder herauszunehmen.<br />
§ 9.5 Der Gebrauch von Lanzen und Harpunen oder das Erschießen eines Fisches, unter<br />
Einschluss von Haien, zu jeder Zeit des Fanges.<br />
4
§ 9.6 Verstümmelungen verursacht von Haien, anderen Fischen oder Propellern, die das<br />
Fleisch durchdringen oder herausreißen. Verletzungen durch Leinen oder Vorfächern,<br />
Abschürfungen, oder alte geheilte Wunden werden nicht als Disqualifikationsgrund<br />
gewertet.<br />
§ 9.7 Das Anfüttern mit Säugetierprodukten.<br />
§ 9.8 Das Auf- oder Einschleppen von Fischen in flaches Wasser , die vom Boot aus<br />
gehakt wurden, mit der Absicht, die normale Schwimmfähigkeit des Fisches zu<br />
reduzieren.<br />
§ 9.9 Das Abstützen der Rute auf der Reling oder irgend einem anderen Gegenstand<br />
während des Drills.<br />
§ 9.10 Fische die an mehr als 1 Angelleine hängen.<br />
§ 10 Wiegen :<br />
§ 10.1 Nur das Wiegen an Land wird anerkannt.<br />
§ 10.2 Geschätzte Gewichte werden nicht anerkannt. Beispielsweise müssen Gramm-<br />
Angaben auch tatsächlich auf der Waagenskala ablesbar sein. Falls beim Wiegen<br />
zwischen zwei Skalenmarkierungen abgelesen werden muss, gilt stets die untere d.h.<br />
leichtere Markierung bzw. Gewichtsangabe. Das Gewicht darf niemals zur oberen<br />
Markierung aufgerundet werden.<br />
§ 10.3 Kontrolle: Die Waagenanzeige muss so beschaffen sein, dass sie von einer<br />
Behörde oder ähnlichen Körperschaft auf Genauigkeit überprüft werden kann.<br />
§ 10.4 Das Wiegen muss von 2 voneinander unabhängigen Personen bestätigt werden.<br />
§ 11 Anmeldeunterlagen :<br />
§ 11.1 Der Fisch muss in Übereinstimmung mit den Regeln gefangen und gewogen worden<br />
sein.<br />
§ 11.2 Es werden keine Meldungen von dem <strong>EFSA</strong> – Fischrekorder berücksichtigt, wenn<br />
zwischen dem Tag des Fanges und dem Eingang der Meldung mehr als 2 Monate<br />
verstrichen sind, es sei denn, der Fischrekorder entscheidet anders wegen<br />
besonderer Umstände.<br />
§ 11.3 Die Meldung muss auf einem ordnungsgemäß ausgefüllten Rekordfisch –<br />
Meldeformular eingereicht werden.<br />
Dazu ist erforderlich:<br />
a. Angaben über den genauen Fangplatz, zusammen mit einer Beschreibung<br />
über das verwendete Geschirr (Hersteller der Geräte etc.) , Angabe ob für die<br />
Boots- oder Brandungsklassen gemeldet wird, voller Name und Adresse des<br />
Fängers und Angaben über Clubmitgliedschaften.<br />
b. Die Unterschriften und Adressen von 2 voneinander unabhängigen Zeugen<br />
des Fanges. Die Zeugen dürfen mit dem Angler nicht verwandt sein.<br />
c. Eine eidesstattliche Erklärung muss beigefügt werden, wenn keine Zeugen<br />
des Fanges (§ 11.3.b) wie gewünscht vorhanden sind.<br />
d. Die Versicherung des Anmelders, dass alle Einzelheiten der Fangangaben<br />
korrekt sind.<br />
e. Das genaue Gewicht des Fisches, Einzelheiten und Ort des Wiegens und<br />
eine Beschreibung der verwendeten Waage (Hersteller, Typ, etc.).<br />
f. Unterschrift und Adressen von 2 Zeugen des Wiegens. Diese Zeugen dürfen<br />
nicht identisch mit den Fangzeugen sein und nicht mit dem Angler verwandt<br />
sein.<br />
g. Die Rekordmeldung kann auch auf einem Meldeformular irgend einer<br />
anderen, anerkannten Anglerorganisation oder eines Rekordfischkomitees<br />
erfolgen, vorausgesetzt, dass alle von der <strong>EFSA</strong> verlangten Angaben darin<br />
abgegeben werden.<br />
5
h. Allen Meldungen muss folgendes beigefügt sein: Eine Beschreibung über die<br />
Genauigkeit der Waage, wenn diese nicht regelmäßig von einer Behörde<br />
überprüft wird. Die Bescheinigung darf höchstens bis zu 14 Tage vor dem<br />
Wiegen ausgestellt sein.<br />
i. Fotos: Der infrage kommende Fisch muss von der Seite mit gespreizten<br />
Flossen aufgenommen werden. Plattfische sowie Rochen müssen genau von<br />
oben und von beiden Seitenaufgenommen werden. Bei Haien muss<br />
außerdem noch eine Nahaufnahme der geöffneten Kiefer gemacht werden<br />
zur deutlichen Erkennung der Zähne. Alle Aufnahmen müssen einen Maßstab<br />
enthalten, z.B. Zollstock oder eine Streichholzschachtel, oder einem anderen<br />
definierbaren Gegenstand.<br />
j. Bei Schnurklassen – Rekordmeldungen noch zusätzlich: 2 Meter des<br />
Vorfachmaterial und 15 Meter der verwendeten Rollenschnur (auf einer<br />
Pappe flach gewickelt) eingereicht werden sowie Fotografien der<br />
verwendeten Rute, Rolle und Hakenflucht (Montage).<br />
k. Das Rekordformular ist leserlich in Druckbuchstaben auszufüllen. Für<br />
Rückfragen bitte Telefonnummer und möglichst E-Mail Adresse angeben !<br />
6
Vorgaben für <strong>Leinenklassen</strong>rekorde ab 01.01.2010<br />
Schonung: wenn irgend möglich, sollte jeder Fisch ins Meer zurückgesetzt werden,<br />
es sei denn , der Fisch ist für den Verzehr oder die Rekordregistrierung bestimmt.<br />
X = gesperrt in der Klasse<br />
kg Klasse 2 4 6 8 10 15 24 37 60<br />
Albacore Weißer Thun X X X<br />
Amberjack Gr. Bersteinfisch X X<br />
Angler Fish Seeteufel X X X<br />
Argentine, greater X X X X X X<br />
Barracuda, european Pfeilhecht, europäischer X X X X<br />
Bass Wolfsbarsch X X X<br />
Bass, spotted gefleckter Seebarsch X X X X X<br />
Bluefish Blaufisch X X X X<br />
Bluemouth Blaumaul X X X X X X X<br />
Bonito Pelamide X X X X<br />
Borriquette X X X X<br />
Bream black Streifenbrassen X X X X X<br />
Bream, couches Gew. Meerbrassen X X X X X X<br />
Bream, dentex Zahnbrassen X X X X<br />
Bream, gilthead Goldbrassen X X X X X<br />
Bream, hurta X X X X<br />
Bream, ray Brachsmakrelen X X X X X<br />
Bream, red Graubarsch X X X X X<br />
Bream, red banded X X X X X<br />
Bream, sama X X X X<br />
Bream sheepshead X X X X X X<br />
Bream, soldier X X X X X<br />
Bream, two banded X X X X X X<br />
Bream, white X X X X X X<br />
Bream, zapata X X X X X<br />
Bream, zebra X X X X X<br />
Brill Glattbutt X X X X X<br />
Bull Huss großgefleckter Katzenhai X X X X<br />
Canary drum X X X X X<br />
Catfish, common gestreifter Seewolf X X<br />
Catfish, jelly Blauer Seewolf X X X X<br />
Catfish, spotted gefleckter Seewolf X X<br />
Coalfish Köhler X<br />
Cod Dorsch X<br />
Cod , greenland X X X<br />
Conger, eel Meeraal X<br />
Dab Kliesche X X X X X X X<br />
Dentex, pink X X X X X<br />
Dogfish, black mouthed X X X X X X<br />
Dogfish, lesse spotted kleingefleckter Katzenhai X X X X X X<br />
Dolphin Goldmakrele X X X<br />
Eel, common, saltwater Aal, Salzwasser X X X X X X<br />
Escolar, black X X<br />
Flounder Flunder X X X X X X<br />
7
X = gesperrt in der Klasse<br />
kg Klasse 2 4 6 8 10 15 24 37 60<br />
Forkbread X X X X X X<br />
Forkbread, greater gr. Gabeldorsch X X X X X X<br />
Garfish, Hornhecht X X X X X X<br />
Grouper X X X X<br />
Grouper, dusky X X<br />
Grouper, golden X X X X<br />
Grouper, pinted nose X X X X<br />
Grunt, african striped X X X<br />
Grunt, rubber lipped X X X<br />
Gurnard, piper X X X X X<br />
Gurnad, tub roter Knurrhahn X X X X X X<br />
Grey Mullet, thick dicklippige Meeräsche X X X X<br />
Grey Mullet, thin lip dünnlippige Meeräsche X X X X X X<br />
Haddock Schellfisch X X X X X<br />
Hake Seehecht X X X X<br />
Halibut, atlantic Heilbutt, Atlantik X X<br />
Halibut, greenland X X<br />
Horse, eye-jack Stachelmakrele X X X X X<br />
Jack cravaille X X X X X<br />
John Dory Heringskönig X X X X X<br />
Leer fish X X<br />
Ling Leng X X<br />
Ling, blue X X<br />
Ling, mediterranean X X X X<br />
Lumpsucker Seehase X X X X X<br />
Makerel Makrele X X X X X X<br />
Makerel frigate Fregattmakrele X X X X X X<br />
Mackerel, king Königsmakrele X X X<br />
Makrele,Große<br />
Makerel spanish Spanische X X X X<br />
Marlin, blue Marlin, Blauer- , Atlantik X X<br />
Marlin blue pacific Marlin,Blauer- ,Pazifik X X<br />
Marlin white Marlin ,Weisser- X X<br />
Meagre Adlerfisch X X<br />
Meagre brown Adlerfisch, Brauner - X X X X<br />
Monkfish Meerengel X X<br />
Moray Eel Muräne X X X<br />
Mullet common grey Meeräsche, Gemneine- X X X X X X<br />
Mullet golden grey Meeräsche, Gold- X X X X X X<br />
Mullet grey thick lipped Meeräsche,Dicklippige- X X X X<br />
Mullet grey thin lipped<br />
Meeräsche, Dünnlippige-<br />
X X X X X X<br />
Oil fish Ölfisch X X<br />
Ombrine Schattenfisch X X X<br />
Opah Gotteslachs X<br />
Pandora Rotbrassen X X X X X X<br />
Pelamid Bonito,Atlantischer X X X X X X<br />
Pike northern Hecht,Amerikanischer X X X X<br />
Pike Hecht X X X X<br />
Plaice Scholle X X X X X<br />
8
X = gesperrt in der Klasse<br />
kg Klasse 2 4 6 8 10 15 24 37 60<br />
Pollack Steinköhler X X X<br />
Pounting Franzosendorsch X X X X X X X<br />
Ray, black X X<br />
Ray, Blonde heller Rochen X X X<br />
Ray, cuckoo Kuckucks-Rochen X X X X X X<br />
Ray, eagle Adlerrochen X X<br />
Ray, electric Zitterrochen X X<br />
Ray, round sting X X<br />
Ray sail Rochem, Segel- X X X<br />
Ray, small-eyed Rochen, Kleinäugiger- X X X X<br />
Ray spiny butterfly Schmetterlingsrochen X X<br />
Ray, spotted Fleckenrochen X X X X X<br />
Ray, starry X X X X<br />
Ray, sting Stechrochen X X<br />
Ray, thornback Nagelrochen X X X<br />
Ray, undulata Scheckenrochen X X X X<br />
Ray violet sting Stechrochen X X X X<br />
Redfish Rotbarsch X X X X X X<br />
Redfish, deepwater Tiefsee Rotbarsch X X X X X<br />
Salema X X X X X<br />
Salmon, saltwater Lachs, Salzwasser X X X X<br />
Scabbard fish Degenfisch,Schwazpunkt X X X X X<br />
Scad Stöcker X X X X X X<br />
Scorpionfish Skorpionfisch X X X X X X<br />
Scorpionfish, large<br />
scaled Drachenkopf, Roter- X X X X X X<br />
Sea trout kahawai Lachs, Australischer- X X X X<br />
Sea trout, saltwater Meerforelle, Salzwasser X X X X<br />
Shad, allis Maifisch, Alse X X X X X X<br />
Shad, twaite Finte X X X X X X<br />
Shark big-eye, tresher Fuchshai, Großaugen- X<br />
Shark, blue Blauhai X<br />
Shark copper Kupferhai X<br />
Shark, greenland Grönlandhai X<br />
Shark, hammerhead Hammerhai X<br />
Shark, mako Makohai X<br />
Shark, porbeagle Heringshai X<br />
Shark sixgilled Grauhai X<br />
Shark sharknose<br />
sevengil. Heptranchlas perlo X<br />
Shark smalltooth sand<br />
tig. Sandtigerhai X<br />
Shark spott.seven gi.cow Kuhhai<br />
X<br />
Shark, tresher Fuchshai X<br />
Skate, common X X X<br />
Skate, long nosed Rochen, Langnasen- X X X<br />
Skate sharp nose Rochen, Spitznasen- X X X<br />
Skate thorny Nagelrochen X X X<br />
Skate, white Weißrochen X X X X<br />
Smelt silver greater Stint X X X X X X X<br />
Smooth hound X X X<br />
9
X = gesperrt in der Klasse<br />
kg Klasse 2 4 6 8 10 15 24 37 60<br />
Smooth hound, starry Glatthai, Gefleckter X X X X<br />
Snapper golden Schnapper, Gold- X X X X X<br />
Snapper gray Schnapper X X X X X<br />
Snapper squirefish Schnapper spec. X X X X<br />
Sole, dover Seezunge X X X X X X<br />
Sole, lemon Rotzunge X X X X X X<br />
Spearfish long billed atl. Speerfisch X X<br />
Spearfish long billed pac. Speerfisch X X X<br />
Spurdog Dornhai X X X<br />
Sunfish Mondfisch X X<br />
Swordfish Schwertfisch X X<br />
Tarakihi Tarakihi X X X X<br />
Tope Hundshai X X X<br />
Torsk, tusk Lump X X X<br />
Trevally Trevally spec. X X X X<br />
Trigger fish Drückerfisch X X X X X<br />
Trigger fish ocean Drückerfisch spe. X X X X<br />
Tuna, big eye Großaugenthun X X<br />
Tuna, blue finned Thun, Blauflossen- X X<br />
Tuna little Tun, Weißer X X<br />
Tuna, skipjack Thonine X X<br />
Tuna, yellow finned Thun- Gelbflossen- X X<br />
Turbot Steinbutt X X X<br />
Wahoo Wahoo X X X<br />
Whiting Wittling X X X X X X<br />
Wrasse, ballan gefleckter Lippfisch X X X X X<br />
Wrasse corkwing Lippfisch,Schwarzaugen- X X X X X<br />
Wrasse, cuckoo Lippfisch, Kuckucks- X X X X X<br />
Wreck fish Wrackbarsch X X<br />
Weitere Arten können der Liste hinzugefügt werden, vorausgesetzt, sie wiegen<br />
mehr als 1,00 kg. Fischarten mit weniger als 1,00 kg Gewicht werden nicht in<br />
der Schnurklasse geführt.<br />
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