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CVP Unterägeri<br />

Raphael Iten, Jahrgang 1967, ist seit<br />

2010 für die CVP Unterägeri Ratsmitglied<br />

im Bürgerrat. Aufgewachsen in<br />

Unterägeri und nach einem längeren<br />

Aufenthalt in Oberägeri wohnt er nun<br />

seit 1999 mit seiner Familie wieder im<br />

Elternhaus an der Rigistrasse. Seit seiner<br />

Ausbildung zum Primarlehrer am<br />

Lehrerseminar St. Michael in Zug 1988<br />

arbeitet Raphael Iten an der Primarschule<br />

Oberägeri.<br />

Raphi, welches waren deine<br />

Beweggründe, dass du dich für ein<br />

Amt im Bürgerrat Unterägeri<br />

zur Verfügung gestellt hast?<br />

Der ehemalige Präsident der CVP Thomas<br />

Hess hat mich bereits vor einigen Jahren<br />

angefragt, ob ich nicht gerne mal im Bürgerrat<br />

mitwirken möchte. Der damalige<br />

Zeitpunkt war nicht besonders geeignet,<br />

da ich mich mitten in einer Zusatzausbildung<br />

befand. Deshalb musste ich ihn etwas<br />

vertrösten. 2009 kam er dann nochmals<br />

auf mich zu und machte mir die Arbeit<br />

im Bürgerrat schmackhaft. Nach meiner<br />

abgeschlossenen Zusatzausbildung hatte<br />

ich nun auch wieder freie Kapazitäten und<br />

ein Mitwirken im Bürgerrat interessierte<br />

mich. Anlässlich der Demission von Josef<br />

Merz, Büel musste das Vormundschaftswesen<br />

neu besetzt werden. Durch meine<br />

berufliche Tätigkeit als Schulischer Heilpädagoge<br />

wäre mir diese Thematik nicht fremd<br />

– dachte ich vorerst – und stellte mich für<br />

die CVP als Ratsmitglied zur Verfügung,<br />

nicht ohne zuvor mit meiner Frau Claudia<br />

über den ehrenamtlichen Aufwand neben<br />

Familie und Beruf zu diskutieren.<br />

Wie hast du den Einstieg<br />

in den Bürgerrat und<br />

ins Vormundschaftswesen erlebt?<br />

Der Bürgerrat empfing mich sehr herzlich<br />

und akzeptierte mich sofort als neues<br />

Ratsmitglied. Auch Josef Merz hat mir bei<br />

der Amtsübergabe die vormundschaftlichen<br />

Fälle sehr detailliert geschildert,<br />

was mir einen guten Überblick über die<br />

Amtsgeschäfte im Rat verschaffte. Kaum<br />

im Amt ging es jedoch bereits mit einigen<br />

Paukenschlägen los und ich merkte<br />

schnell, dass meine berufliche Tätigkeit<br />

bei weitem nicht ausreichen würde, um<br />

das Vormundschaftswesen zu begreifen.<br />

Meine Bettlektüre war längere Zeit das ZGB<br />

(Zivilgesetzbuch), um mich im Dschungel<br />

der vormundschaftlichen Massnahmen<br />

und den entsprechenden Gesetzesparagraphen<br />

zurechtzufinden. Das erste halbe<br />

Jahr im Bürgerrat war für mich persönlich<br />

sehr intensiv und von meinen Vorstellungen<br />

des Zeitaufwandes weit entfernt.<br />

Politik<br />

Interview mit Raphael Iten<br />

Doch das pendelte sich zum Glück nach<br />

und nach ein, auch dank der Unterstützung<br />

meiner Ratskolleginnen und -kollegen. Die<br />

gute Zusammenarbeit und Atmosphäre im<br />

Bürgerrat gibt mir immer wieder Mut und<br />

Zuversicht, schwierige Situationen zu meistern.<br />

Neben der eigentlichen Ratstätigkeit<br />

wird dementsprechend auch viel Wert auf<br />

die gesellschaftliche und kulinarisch-kulturelle<br />

Kollegialität gelegt.<br />

Wie verlief der Übergang vom<br />

Vormundschaftswesen zum neuen<br />

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht?<br />

Als Folge der Revision des Vormundschaftsrechtes<br />

(neu: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht)<br />

löste die Kindes- und<br />

Erwachsenenschutzbehörde (KESB) als<br />

kantonale Behörde per 1. Januar 20<strong>13</strong> die<br />

verschiedenen Vormundschaftsbehörden<br />

der einzelnen Bürger- und Einwohnergemeinden<br />

im Kanton Zug ab. Die KESB ist<br />

eine interdisziplinäre Fachbehörde, die im<br />

Kanton Zug als kantonale erstinstanzliche<br />

Spruchbehörde mit der Aufgabenerfüllung<br />

im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht<br />

betraut ist.<br />

Im Verlauf des letzten Herbstes mussten<br />

alle 22 Gemeinden des Kantons Zug ihre<br />

vormundschaftlichen Dossiers nach Zug<br />

an die neu geschaffene kantonale KESB<br />

übertragen. Die Aufarbeitung der Dossiers,<br />

damit diese wunschgemäss ans KESB<br />

übertragen werden konnten, verschlang<br />

im November doch sehr viel Zeit und Aufwand,<br />

was auch die Bürgerkanzlei enorm<br />

in Anspruch nahm. Anfangs Dezember<br />

erfolgte dann die offizielle Übergabe unserer<br />

Dossiers nach Zug.<br />

Welche Auswirkungen hat dieser<br />

Wechsel für die Gemeinden?<br />

Das Dikasterium «Vormundschaftswesen»<br />

existiert im Bürgerrat nicht mehr! Primär<br />

bedeutet dieser Wechsel für die Gemeinden<br />

eine finanzielle Entlastung. Die Kosten<br />

für Abklärungen, Vorbereiten der<br />

Entscheide, Personalkosten und Entschädigungen<br />

für Leistungsvereinbarungen fallen<br />

weg. Auch die Mandatsführung von amtlichen<br />

Fachstellen entfällt nicht mehr auf die<br />

Gemeinden. Nicht ganz alle Kosten werden<br />

jedoch durch den Kanton gedeckt. Sozialpädagogische<br />

Familienbegleitung, begleitete<br />

Besuchstage und Fremdplatzierungen<br />

werden weiterhin durch die Gemeinden<br />

getragen.<br />

Im Bürgerrat Unterägeri fällt durch diese<br />

Übertragung des Vormundschaftswesens<br />

ein grosses Stück ehrenamtlicher Arbeit<br />

weg. Wir dürfen gespannt sein, wie sich<br />

diese neue Professionalität im Kindes- und<br />

Erwachsenenschutzrecht auf kantonaler<br />

Ebene entwickelt. Für unsere Mündel<br />

wird sich nicht viel ändern. Der grösste<br />

Teil unserer privaten Mandatsträger wird<br />

auch weiterhin unter der neuen kantonalen<br />

Leitung ihr Mandat weiterführen. Für sie<br />

wird sich ebenfalls nicht viel ändern, ausser<br />

dass die Jahresberichte und -rechnungen<br />

nicht mehr durch unsere Vormundschaftskommission,<br />

sondern durch die KESB kontrolliert<br />

werden. Im Verlaufe der nächsten<br />

drei Jahre werden die bestehenden Massnahmen<br />

überprüft und dem neuen Gesetz<br />

angepasst.<br />

Welches ist deine neue Aufgabe<br />

im Bürgerrat?<br />

Die Arbeit wird mir nicht ausgehen. Nachdem<br />

seit einigen Jahren die Einbürgerungen<br />

nicht mehr durch die Bürgergemeinde<br />

erfolgen, hat sich der Aufwand im Rat<br />

erheblich erhöht. Es gilt, die Einbürgerungswilligen<br />

nach bestem Wissen und<br />

Gewissen kennenzulernen, Referenzen<br />

einzuholen und mit den Gesuchstellern<br />

ein persönliches Gespräch zu führen. Das<br />

Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht darf<br />

nur Bewerbern erteilt werden, die aufgrund<br />

ihrer persönlichen Verhältnisse hierzu<br />

geeignet sind. Nebst der Erfüllung der<br />

gesetzlichen Wohnsitzerfordernis prüft der<br />

Bürgerrat insbesondere, ob der Bewerber<br />

mit den schweizerischen, kantonalen und<br />

örtlichen Lebensgewohnheiten vertraut<br />

ist, die mit dem Bürgerrecht verbundenen<br />

Rechte und Pflichten kennt und beachten<br />

will, genügende Sprachkenntnisse zur Verständigung<br />

mit Behörden und Mitbürgern<br />

besitzt sowie geordnete persönliche, familiäre<br />

und finanzielle Verhältnisse nachweisen<br />

kann.<br />

12 Ägeritaler I / 20<strong>13</strong>

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