1/13 PDF - Fromyprint
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CVP Unterägeri<br />
Raphael Iten, Jahrgang 1967, ist seit<br />
2010 für die CVP Unterägeri Ratsmitglied<br />
im Bürgerrat. Aufgewachsen in<br />
Unterägeri und nach einem längeren<br />
Aufenthalt in Oberägeri wohnt er nun<br />
seit 1999 mit seiner Familie wieder im<br />
Elternhaus an der Rigistrasse. Seit seiner<br />
Ausbildung zum Primarlehrer am<br />
Lehrerseminar St. Michael in Zug 1988<br />
arbeitet Raphael Iten an der Primarschule<br />
Oberägeri.<br />
Raphi, welches waren deine<br />
Beweggründe, dass du dich für ein<br />
Amt im Bürgerrat Unterägeri<br />
zur Verfügung gestellt hast?<br />
Der ehemalige Präsident der CVP Thomas<br />
Hess hat mich bereits vor einigen Jahren<br />
angefragt, ob ich nicht gerne mal im Bürgerrat<br />
mitwirken möchte. Der damalige<br />
Zeitpunkt war nicht besonders geeignet,<br />
da ich mich mitten in einer Zusatzausbildung<br />
befand. Deshalb musste ich ihn etwas<br />
vertrösten. 2009 kam er dann nochmals<br />
auf mich zu und machte mir die Arbeit<br />
im Bürgerrat schmackhaft. Nach meiner<br />
abgeschlossenen Zusatzausbildung hatte<br />
ich nun auch wieder freie Kapazitäten und<br />
ein Mitwirken im Bürgerrat interessierte<br />
mich. Anlässlich der Demission von Josef<br />
Merz, Büel musste das Vormundschaftswesen<br />
neu besetzt werden. Durch meine<br />
berufliche Tätigkeit als Schulischer Heilpädagoge<br />
wäre mir diese Thematik nicht fremd<br />
– dachte ich vorerst – und stellte mich für<br />
die CVP als Ratsmitglied zur Verfügung,<br />
nicht ohne zuvor mit meiner Frau Claudia<br />
über den ehrenamtlichen Aufwand neben<br />
Familie und Beruf zu diskutieren.<br />
Wie hast du den Einstieg<br />
in den Bürgerrat und<br />
ins Vormundschaftswesen erlebt?<br />
Der Bürgerrat empfing mich sehr herzlich<br />
und akzeptierte mich sofort als neues<br />
Ratsmitglied. Auch Josef Merz hat mir bei<br />
der Amtsübergabe die vormundschaftlichen<br />
Fälle sehr detailliert geschildert,<br />
was mir einen guten Überblick über die<br />
Amtsgeschäfte im Rat verschaffte. Kaum<br />
im Amt ging es jedoch bereits mit einigen<br />
Paukenschlägen los und ich merkte<br />
schnell, dass meine berufliche Tätigkeit<br />
bei weitem nicht ausreichen würde, um<br />
das Vormundschaftswesen zu begreifen.<br />
Meine Bettlektüre war längere Zeit das ZGB<br />
(Zivilgesetzbuch), um mich im Dschungel<br />
der vormundschaftlichen Massnahmen<br />
und den entsprechenden Gesetzesparagraphen<br />
zurechtzufinden. Das erste halbe<br />
Jahr im Bürgerrat war für mich persönlich<br />
sehr intensiv und von meinen Vorstellungen<br />
des Zeitaufwandes weit entfernt.<br />
Politik<br />
Interview mit Raphael Iten<br />
Doch das pendelte sich zum Glück nach<br />
und nach ein, auch dank der Unterstützung<br />
meiner Ratskolleginnen und -kollegen. Die<br />
gute Zusammenarbeit und Atmosphäre im<br />
Bürgerrat gibt mir immer wieder Mut und<br />
Zuversicht, schwierige Situationen zu meistern.<br />
Neben der eigentlichen Ratstätigkeit<br />
wird dementsprechend auch viel Wert auf<br />
die gesellschaftliche und kulinarisch-kulturelle<br />
Kollegialität gelegt.<br />
Wie verlief der Übergang vom<br />
Vormundschaftswesen zum neuen<br />
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht?<br />
Als Folge der Revision des Vormundschaftsrechtes<br />
(neu: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht)<br />
löste die Kindes- und<br />
Erwachsenenschutzbehörde (KESB) als<br />
kantonale Behörde per 1. Januar 20<strong>13</strong> die<br />
verschiedenen Vormundschaftsbehörden<br />
der einzelnen Bürger- und Einwohnergemeinden<br />
im Kanton Zug ab. Die KESB ist<br />
eine interdisziplinäre Fachbehörde, die im<br />
Kanton Zug als kantonale erstinstanzliche<br />
Spruchbehörde mit der Aufgabenerfüllung<br />
im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht<br />
betraut ist.<br />
Im Verlauf des letzten Herbstes mussten<br />
alle 22 Gemeinden des Kantons Zug ihre<br />
vormundschaftlichen Dossiers nach Zug<br />
an die neu geschaffene kantonale KESB<br />
übertragen. Die Aufarbeitung der Dossiers,<br />
damit diese wunschgemäss ans KESB<br />
übertragen werden konnten, verschlang<br />
im November doch sehr viel Zeit und Aufwand,<br />
was auch die Bürgerkanzlei enorm<br />
in Anspruch nahm. Anfangs Dezember<br />
erfolgte dann die offizielle Übergabe unserer<br />
Dossiers nach Zug.<br />
Welche Auswirkungen hat dieser<br />
Wechsel für die Gemeinden?<br />
Das Dikasterium «Vormundschaftswesen»<br />
existiert im Bürgerrat nicht mehr! Primär<br />
bedeutet dieser Wechsel für die Gemeinden<br />
eine finanzielle Entlastung. Die Kosten<br />
für Abklärungen, Vorbereiten der<br />
Entscheide, Personalkosten und Entschädigungen<br />
für Leistungsvereinbarungen fallen<br />
weg. Auch die Mandatsführung von amtlichen<br />
Fachstellen entfällt nicht mehr auf die<br />
Gemeinden. Nicht ganz alle Kosten werden<br />
jedoch durch den Kanton gedeckt. Sozialpädagogische<br />
Familienbegleitung, begleitete<br />
Besuchstage und Fremdplatzierungen<br />
werden weiterhin durch die Gemeinden<br />
getragen.<br />
Im Bürgerrat Unterägeri fällt durch diese<br />
Übertragung des Vormundschaftswesens<br />
ein grosses Stück ehrenamtlicher Arbeit<br />
weg. Wir dürfen gespannt sein, wie sich<br />
diese neue Professionalität im Kindes- und<br />
Erwachsenenschutzrecht auf kantonaler<br />
Ebene entwickelt. Für unsere Mündel<br />
wird sich nicht viel ändern. Der grösste<br />
Teil unserer privaten Mandatsträger wird<br />
auch weiterhin unter der neuen kantonalen<br />
Leitung ihr Mandat weiterführen. Für sie<br />
wird sich ebenfalls nicht viel ändern, ausser<br />
dass die Jahresberichte und -rechnungen<br />
nicht mehr durch unsere Vormundschaftskommission,<br />
sondern durch die KESB kontrolliert<br />
werden. Im Verlaufe der nächsten<br />
drei Jahre werden die bestehenden Massnahmen<br />
überprüft und dem neuen Gesetz<br />
angepasst.<br />
Welches ist deine neue Aufgabe<br />
im Bürgerrat?<br />
Die Arbeit wird mir nicht ausgehen. Nachdem<br />
seit einigen Jahren die Einbürgerungen<br />
nicht mehr durch die Bürgergemeinde<br />
erfolgen, hat sich der Aufwand im Rat<br />
erheblich erhöht. Es gilt, die Einbürgerungswilligen<br />
nach bestem Wissen und<br />
Gewissen kennenzulernen, Referenzen<br />
einzuholen und mit den Gesuchstellern<br />
ein persönliches Gespräch zu führen. Das<br />
Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht darf<br />
nur Bewerbern erteilt werden, die aufgrund<br />
ihrer persönlichen Verhältnisse hierzu<br />
geeignet sind. Nebst der Erfüllung der<br />
gesetzlichen Wohnsitzerfordernis prüft der<br />
Bürgerrat insbesondere, ob der Bewerber<br />
mit den schweizerischen, kantonalen und<br />
örtlichen Lebensgewohnheiten vertraut<br />
ist, die mit dem Bürgerrecht verbundenen<br />
Rechte und Pflichten kennt und beachten<br />
will, genügende Sprachkenntnisse zur Verständigung<br />
mit Behörden und Mitbürgern<br />
besitzt sowie geordnete persönliche, familiäre<br />
und finanzielle Verhältnisse nachweisen<br />
kann.<br />
12 Ägeritaler I / 20<strong>13</strong>