Liste der National Prioritären Arten - Schweizer Informationssystem ...
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Liste der National Prioritären Arten BAFU 2011 36 als Arten mit Arealanteil > 70 % und Endemismusgrad 5) weitere Arten mit sehr hoher Veranwortung der Schweiz. Dies in Abweichnung zum Standardvorgehen, bei welcher die Kategorie 4 nur Endemiten und Subendemiten beinhaltet (vgl. Tab. 5). Für die Bestimmung der nationalen Priorität bei den Gefässpflanzen wurde (wie bereits bei der Bestimmung der Verantwortung) eine Kombinationsmatrix verwendet (vgl. Tab. 18). Dabei wurden die Faktoren «Gefährdung» und «Verantwortung» in einer zweidimensionalen Matrix verknüpft und darauf basierend fünf Prioritätsstufen definiert, welchen alle Arten entsprechend zugeteilt wurden. Bestimmung der Priorität bei den Gefässpflanzen Tab. 18 > Matrix für die Prioritätsbestimmung bei den Gefässpflanzen bzw. den Armleuchteralgen Die in Klammern bezeichneten Kombinationen sind in der Schweiz nicht verwirklicht. Verantwortungskategorie Gefährdungsstufe LC/DD 0 NT 1 VU 2 EN 3 CR/RE/EX 4 sehr hoch 4 0 3 1 1 (1) hoch 3 0 3 1 1 1 mittel 2 0 4 2 1 1 gering 1 0 4 3 2 1 keine 0 0 0 4 3 2 ZDSF, Version 2009 4.3.2 Moose Bei rund 90 % der Arten ist der Kenntnisstand für eine Prioritätsbestimmung genügend. Für die knapp 10 % der in der Roten Liste als «DD» eingestuften Arten (98 Arten) konnte die Priorität nicht ermittelt werden. Die Einschätzung des Gefährdungsgrades basiert auf der «Roten Liste der gefährdeten Moose der Schweiz» (2004). Bei einigen von Experten ausgewählten wichtigen Arten, welche in der Roten Liste der Gefährdungsstufe «VU» zugeordnet und gemäss IUCN-Kriterien als D2-Arten eingestuft sind, wurde die für die Gefährdungseinstufung zutreffende Punktezahl um einen zusätzlichen Punkt erhöht. Das Vorgehen für die Bestimmung der Verantwortung beruht auf dem beschriebenen Standardverfahren (vgl. Tab. 5). Während für Europa relativ gute Daten in den Floren vorliegen, sind Angaben aus den übrigen Kontinenten viel spärlicher und schwieriger zugänglich. Die Einschätzung des Verantwortungsgrades beruht deshalb hauptsächlich im Bezug auf den europäischen Raum. Bei den Moosen erfolgte die Prioritätsbestimmung nach dem beschriebenen Standardverfahren und der allgemeinen Berechnungsskala (vgl. Tab. 6). Kenntnisstand Gefährdung Verantwortung Bestimmung der Priorität
4 > Kenntnisstand, Gefährdung, Verantwortung und Prioritätsbestimmung in den einzelnen Organismengruppen 37 4.3.3 Armleuchteralgen Aufgrund des ausreichenden Kenntnisstandes konnten alle Armleuchteralgen-Arten für die Prioritätsbestimmung berücksichtigt werden. Die Einschätzung des Gefährdungsgrades basiert auf der «Roten Liste der Armleuchteralgen der Schweiz» (2010). Die Bestimmung der Verantwortung weicht vom Standardvorgehen ab und richtet sich nach dem für die Gefässpflanzen angewendeten Verfahren gemäss Eggenberg und Landolt 2006 (vgl. Kap. 4.3.1). Die Bestimmung der Priorität weicht vom Standardverfahren ab und erfolgte nach dem für die Gefässpflanzen angewendeten Verfahren (vgl. Kap. 4.3.1). Bezüglich ihrer Verbreitung und Priorität haben zwei Arten eine besondere Bedeutung für die Schweiz: die Striemen-Armleuchteralge (Chara strigosa), eine seltene Art mit sehr disjunktem Verbreitungsgebiet in Mitteleuropa und einer endemischen Form im Schweizer Jura, und die Vielästige Glanzleuchteralge (Nitella hyalina), eine in ganz Mitteleuropa seltene Art, welche früher in den grossen Schweizer Seen (Bodensee, Genfersee, Zürichsee) sehr verbreitet vorkam. In Schweden, Deutschland und Grossbritannien wurden für einige prioritäre Armleuchteralgen-Arten Aktionspläne erarbeitet. In Schweden werden dabei die Aktionsprogramme zusammen mit jenen zu den Amphibien und Wasserpflanzen koordiniert. Aus den bestehenden Programmen könnten wertvolle Hinweise für Umsetzung zu den nationalen Prioritätsarten in der Schweiz entnommen werden. Kenntnisstand Gefährdung Verantwortung Bestimmung der Priorität
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4 > Kenntnisstand, Gefährdung, Verantwortung und Prioritätsbestimmung in den einzelnen Organismengruppen 37<br />
4.3.3 Armleuchteralgen<br />
Aufgrund des ausreichenden Kenntnisstandes konnten alle Armleuchteralgen-<strong>Arten</strong> für<br />
die Prioritätsbestimmung berücksichtigt werden.<br />
Die Einschätzung des Gefährdungsgrades basiert auf <strong>der</strong> «Roten <strong>Liste</strong> <strong>der</strong> Armleuchteralgen<br />
<strong>der</strong> Schweiz» (2010).<br />
Die Bestimmung <strong>der</strong> Verantwortung weicht vom Standardvorgehen ab und richtet sich<br />
nach dem für die Gefässpflanzen angewendeten Verfahren gemäss Eggenberg und<br />
Landolt 2006 (vgl. Kap. 4.3.1).<br />
Die Bestimmung <strong>der</strong> Priorität weicht vom Standardverfahren ab und erfolgte nach dem<br />
für die Gefässpflanzen angewendeten Verfahren (vgl. Kap. 4.3.1).<br />
Bezüglich ihrer Verbreitung und Priorität haben zwei <strong>Arten</strong> eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung<br />
für die Schweiz: die Striemen-Armleuchteralge (Chara strigosa), eine seltene Art mit<br />
sehr disjunktem Verbreitungsgebiet in Mitteleuropa und einer endemischen Form im<br />
<strong>Schweizer</strong> Jura, und die Vielästige Glanzleuchteralge (Nitella hyalina), eine in ganz<br />
Mitteleuropa seltene Art, welche früher in den grossen <strong>Schweizer</strong> Seen (Bodensee,<br />
Genfersee, Zürichsee) sehr verbreitet vorkam.<br />
In Schweden, Deutschland und Grossbritannien wurden für einige prioritäre Armleuchteralgen-<strong>Arten</strong><br />
Aktionspläne erarbeitet. In Schweden werden dabei die Aktionsprogramme<br />
zusammen mit jenen zu den Amphibien und Wasserpflanzen koordiniert. Aus<br />
den bestehenden Programmen könnten wertvolle Hinweise für Umsetzung zu den<br />
nationalen Prioritätsarten in <strong>der</strong> Schweiz entnommen werden.<br />
Kenntnisstand<br />
Gefährdung<br />
Verantwortung<br />
Bestimmung <strong>der</strong> Priorität