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Liste der National Prioritären Arten - Schweizer Informationssystem ...

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3 > Standardverfahren zur Bestimmung <strong>der</strong> Priorität 21<br />

3.3.1 Beschreibung <strong>der</strong> fünf Verantwortungskategorien<br />

Die Tabelle 5 bietet eine Übersicht zu den fünf angewendeten Verantwortungskategorien.<br />

Nachfolgend sind diese Kategorien etwas ausführlicher umschrieben (Gerlach et<br />

a. 2002, verän<strong>der</strong>t).<br />

Die höchste Verantwortung trägt die Schweiz für <strong>Arten</strong>, <strong>der</strong>en Aussterben in <strong>der</strong><br />

Schweiz ein weltweites Aussterben bedeuten würde, d. h. für die in <strong>der</strong> Schweiz endemischen<br />

(z. B. Chrysochraon keisti) o<strong>der</strong> nahezu endemischen <strong>Arten</strong>.<br />

Für bereits ausgestorbene <strong>Arten</strong> wird das ursprüngliche Verbreitungsmuster in <strong>der</strong><br />

Schweiz als Grundlage zur Bewertung herangezogen.<br />

Teilendemiten, – damit werden isolierte Populationen innerhalb <strong>der</strong> Schweiz bezeichnet,<br />

<strong>der</strong>en Stammpopulation ausserhalb <strong>der</strong> Schweiz beheimatet ist – und <strong>Arten</strong> mit<br />

völlig isolierten <strong>Schweizer</strong> Populationen, die unter Umständen eine genetische Beson<strong>der</strong>heit<br />

im Vergleich zur Gesamtpopulation darstellen, werden <strong>der</strong> Verantwortungs-<br />

Kategorie 3 zugerechnet. Ebenfalls in Kategorie 3 werden Alpen-Endemiten mit sehr<br />

zerstückelten und beschränkten Verbreitungsgebieten eingestuft.<br />

Das Kriterium <strong>der</strong> 20 %-Verbreitungslimite lässt sich nicht bei allen Organismengruppen<br />

konsequent anwenden und bereitet vor allem bei <strong>Arten</strong> mit sehr grossen<br />

Verbreitungsarealen Probleme.<br />

In <strong>der</strong> Verantwortungskategorie 2 sind deshalb neben <strong>Arten</strong>, von denen die Schweiz<br />

mehr als 20 % des Gesamtareals beherbergt, auch <strong>Arten</strong> eingestuft, welche auf die Alpen<br />

beschränkt sind (Alpen-Endemiten) und dort ein relativ breites Verbreitungsareal<br />

aufweisen (z. B. Erebia pharte, Oeneis glacialis). Die Kategorie 2 beinhaltet zudem<br />

<strong>Arten</strong> mit teilweise isolierten Populationen in <strong>der</strong> Schweiz (z. B. Maculinea nausithous).<br />

Deckt die Schweiz weniger als 20 % des Gesamtareals einer Art ab o<strong>der</strong> handelt es sich<br />

um eine Randpopulation einer Art, wird <strong>der</strong> Bewertungsfaktor 1 vergeben. Unter Randpopulationen<br />

sind dabei <strong>Arten</strong> zu verstehen, <strong>der</strong>en Hauptverbreitungsgebiet ausserhalb<br />

<strong>der</strong> Schweiz liegt, die aber beispielsweise in Grenzbereichen <strong>der</strong> Schweiz einen Bestand<br />

haben (z. B. die im Südtessin vorkommende Fatio-Kleinwühlmaus – Pitymys<br />

multiplex). Diese Randpopulation könnte sich genetisch von den Hauptvorkommen<br />

unterscheiden, also so auch zur Biodiversität beitragen.<br />

Randpopulationen, die eine bekannte genetische Beson<strong>der</strong>heit darstellen, werden<br />

dagegen höher eingestuft (vgl. Verantwortungs-Faktor 3).<br />

Für die Erhaltung <strong>der</strong> nicht einheimischen <strong>Arten</strong> (die im Heimatgebiet nicht gefährdet<br />

sind) und gelegentlicher Gäste trägt die Schweiz keine beson<strong>der</strong>e Verantwortung.<br />

Verantwortung 4<br />

Verantwortung 3<br />

Verantwortung 2<br />

Verantwortung 1<br />

Verantwortung 0

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