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Kapitel 3: Soziologische Aspekte<br />
Bis hierher wurde sich in dieser Arbeit - mit Ausnahme der Betrachtung begehbarer Kreisinseln<br />
- mit dem Kreisverkehr als lediglich gebautes, verkehrsplanerisches Instrument auseinandergesetzt;<br />
die Art und Weise der Benutzung durch Individuen wurde nicht untersucht.<br />
Die soziologischen Aspekte als zweiten Teil der Arbeit setzen sich nun direkt mit dem Nutzer<br />
der Kreiselflächen auseinander. Es soll untersucht werden, wie der Kreisverkehr als Raum<br />
wahrzunehmen ist und andersrum wie er wahrgenommen wird.<br />
Grundsätzliches Ziel ist es, über die soziologischen Aspekte zusätzliche Erkenntnisse zu gewinnen,<br />
auf welche Merkmale und Elemente zukünftig eine erhöhte Aufmerksamkeit gelegt<br />
werden sollte.<br />
Gegliedert wird das Kapitel in Untersuchungen zur Bewegung im Raum, der Wahrnehmung<br />
durch Individuen. Abschließend soll als Ergebnis, eine Antwort auf die Frage gegeben werden,<br />
weshalb Individuen bestimmte Räume nutzen und andere meiden.<br />
3.1 Bewegung im Raum<br />
Als Erstes nun eine Untersuchung, welchem Raum der Kreisverkehrsplatz überhaupt zuzuordnen<br />
ist und wie sich Individuen in diesem Raum bewegen.<br />
3.1.1 Welcher Raum ist gemeint?<br />
Dem Begriff Raum können vielerlei Definitionen zugestanden werden. Ein Zimmer wird<br />
ebenso als Raum bezeichnet wie in der Mathematik eine mit einer Struktur versehene Menge.<br />
Es gibt soziale Räume, virtuelle Räume, Rechtsräume, und auch die vierundsechzig Felder<br />
eines Schachspiels werden als Raum bezeichnet.<br />
Da stets der Blickwinkel entscheidend ist, soll zuerst eine Definition für den hier verwendeten<br />
Begriff Raum entwickelt werden.<br />
An die Stelle des Raumes oberster Ordnung, dem alle Elemente des Kreisverkehrs untergeordnet<br />
sind, tritt in dieser Betrachtung der öffentliche Freiraum. Zusammen mit dem kommunalen<br />
und dem privaten Freiraum, bildet der öffentliche Freiraum die Gesamtheit aller<br />
nicht durch Gebäude bebauten Flächen und umfasst sowohl Gärten, Straßen, Plätze, Parkanlagen<br />
und Friedhöfe als auch Gewässer, Wälder und Felder.<br />
3.1.2 Was ist öffentlicher Freiraum?<br />
Grundvoraussetzung für einen öffentlichen Freiraum ist, dass er für jedes Individuum uneingeschränkt<br />
zugänglich ist. In der Regel unter öffentlicher Verwaltung sind Straßen, Plätze,<br />
Parkanlagen sowie Wälder Teilflächen des öffentlichen Freiraums.<br />
Diese Definition ist praktisch und leicht anwendbar, aber bei genauerer Untersuchung allerdings<br />
eher unbefriedigend, zu wenig differenziert fällt die Betrachtung der Freiräume aus.<br />
Martin KLAMT hat in seinem Beitrag Raum und Norm 42 versucht eine Einteilung zu schaffen<br />
anhand sich der “Grad“ der Öffentlichkeit eines Freiraumes ablesen lässt.<br />
42 WIEGANDT, C.-C., Hrsg. (2006): Öffentliche Räume, öffentliche Träume – zur Kontroverse über die Stadt und<br />
die Gesellschaft. Stadtzukünfte 2, LIT Verlag <strong>Berlin</strong>, Münster, S. 29.<br />
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