Technische Universität Berlin - kd-visions
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Für Kreisverkehre, die ohne energieabsorbierende Maßnahmen gestaltet werden sollen, ist<br />
ein 30 Meter breiter Sicherheitsring als Auslauffläche ohne massive Hindernisse zu empfehlen.<br />
Für Kreisverkehre, die mit energieabsorbierenden Maßnahmen gestaltet werden sollen, ist<br />
ein 10-15 Meter breiter Sicherheitsring zu empfehlen.<br />
Zusammengefasst würde dies für Kreisverkehre ohne Energieabsorption eine mindesten 90<br />
Meter durchmessende Kreisinsel bedeuten. Für Kreisinseln mit Energieabsorption sind entsprechend<br />
Durchmesser von 50 bis 60 Metern zu empfehlen.<br />
Für die deutschen Kreisverkehrstypen bedeutet dies, dass kleine einstreifige sowie kleine<br />
zweistreifige Kreisel in ihrer aktuellen Form lediglich sehr eingeschränkt begehbar zu gestalten<br />
wären.<br />
2.3.5 Wann ist eine aktive Nutzung der Kreisinsel nun umsetzbar?<br />
Abschließend lässt sich Folgendes über die Begehbarkeit von Kreisverkehrsinseln aussagen.<br />
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Nach dem heutigem Stand der Technik errichtete einstreifige sowie zweistreifige<br />
Kreisverkehre sind aufgrund ihrer kompakten Bauform nicht für begehbare Kreisinsel<br />
geeignet. Die Kreisinseln haben einen zu geringen Durchmesser, um sowohl die für<br />
die Sicherheit notwendigen Maßnahmen als auch eine nutzbare Gestaltung aufzunehmen<br />
Kreisinseln können vor allem durch die Integration von Fußgängerampel an bestehende<br />
Lichtsignalanlagen (LSA) sicher und den Verkehrsfluss nicht störend gut erschlossen<br />
werden<br />
Für bestehende Kreisverkehre nach älterem Baumuster mit mindestens 50 Metern<br />
Kreisinseldurchmesser ist eine begehbare Gestaltung durchaus denkbar<br />
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