Technische Universität Berlin - kd-visions
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Betrieblicher Ablauf Sicherheitsgewinn für die Nutzer Vorrang<br />
keine Einschränkung erhöht kein Vorrang<br />
Unterführung<br />
Das Leiten der Fußgänger durch eine Unterführung ist eine geeignete, jedoch sehr kostenintensive<br />
Maßnahme. Beispiele, an denen dieses Querungssystem angewandt wird, sind etwa<br />
der Arc de Triomphe in Paris oder der Große Stern in <strong>Berlin</strong>.<br />
Für querende Nutzer ist diese Querungshilfe gefährdungsfrei, da es zu keiner Verflechtung<br />
der Bewegungsräume von Kraftfahrzeugen sowie den Querenden kommt.<br />
Die Kosten lassen sich nur schwer ermitteln, sind jedoch als sehr hoch einzuschätzen, da sie<br />
jeweils in Abhängigkeit zu Grundwassernähe, Deckentraglast, Länge und weiteren Faktoren<br />
stehen. Die Wirtschaftlichkeit einer Fußgängerunterführung ist deshalb aus heutiger Sicht<br />
stark anzuzweifeln.<br />
Betrieblicher Ablauf Sicherheitsgewinn für die Nutzer Vorrang<br />
keine Einschränkung<br />
Überführung<br />
gefährdungsfreies Queren durch räumliche<br />
Trennung<br />
stets Vorrang durch räumliche<br />
Trennung<br />
Das Leiten der Fußgänger per Überführung ist nahezu nicht praktisch realisierbar. Bei Einhaltung<br />
des empfohlenen Lichtraumprofils 39 von 4,50 m OK Fahrbahn und einer rollstuhlgerechten,<br />
maximalen Steigung von 6% würden sehr lange und/oder verwinkelte Überführungen<br />
entstehen. Die Alternative, eine rollstuhlgerechte Steigung durch den Einsatz von Fahrstühlen<br />
zu ersetzen, ist wirtschaftlich noch schlechter zu bewerten.<br />
Es ist nur schwer vorstellbar, dass an urbanen Kreisverkehren Überführungen technisch sowie<br />
optisch ansprechend in das Raumbild integriert werden können.<br />
Das Sicherheitsniveau kann, ähnlich der Unterführung, als nahezu gefährdungsfrei eingeschätzt<br />
werden.<br />
Betrieblicher Ablauf Sicherheitsgewinn für die Nutzer Vorrang<br />
keine Einschränkung<br />
Fußgängerfurt<br />
gefährdungsfreies Queren durch räumliche<br />
Trennung<br />
stets Vorrang durch räumliche<br />
Trennung<br />
Fußgängerfurten sind ohne Lichtsignalanlage (LSA) ungeeignet. Sie stellen ohne Lichtsignalanlage<br />
lediglich einen Orientierungspunkt für die Querung dar. Für den fließenden Verkehr<br />
entsteht aufgrund des Vorrangs gegenüber den querenden Nutzern theoretisch keine Einschränkung,<br />
jedoch sind praktische Einschränkungen und Gefahrensituationen bei unachtsam<br />
Querenden durchaus denkbar.<br />
Der Sicherheitsgewinn ist aufgrund des fehlenden Vorrangs nur als sehr gering einzuschätzen.<br />
39 In Deutschland werden nur Kraftfahrzeuge zugelassen, die nach §§ 32 Nr. 2 StVZO eine zulässige Gesamthöhe<br />
von 4 Metern nicht überschreiten. Aus diesem Grund ist das Lichtraumprofil als Empfehlung zu verstehen,<br />
im Straßenraum eine Höhe von 4,50 Metern von Bauwerken, Bäumen oder sonstigen Hindernissen frei zu halten.<br />
Das Lichtraumprofil ist rechtlich nicht verankert.<br />
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