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Technische Universität Berlin - kd-visions

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Welche der Maßnahmen können an einem Kreisverkehr umgesetzt werden?<br />

Die Antwort erfolgt anhand der obigen Reihenfolge und nach dem Ausschlussprinzip. Die<br />

Beurteilung der Eignung kann hier nur unter dem Ausschluss der vor Ort anzutreffenden<br />

Verkehrssituation erfolgen.<br />

Vorgezogene Seitenräume<br />

Vorgezogene Seitenräume sind als Querungshilfe ungeeignet. Es darf an den Seiten des<br />

Kreisverkehrs in der Regel nicht gehalten/geparkt werden, sodass keine zusätzliche Verbesserung<br />

der Sichtverhältnisse notwendig ist. Es lässt sich daraus kein Sicherheitsgewinn für<br />

die querenden Nutzer ableiten.<br />

Kreisverkehre, die Flächen für den ruhenden Verkehr bereitstellen, sind in der Regel zu stark<br />

frequentiert oder von vornherein mit einer LSA ausgestattet, die wiederum andere Querungsmöglichkeiten<br />

bevorzugen würde.<br />

Betrieblicher Ablauf Sicherheitsgewinn für die Nutzer Vorrang<br />

keine Einschränkung keiner kein Vorrang<br />

Fahrbahnteiler<br />

Fahrbahnteiler als Querungshilfe sind als eigenständige Querungshilfe eher ungeeignet. Zum<br />

einen müssen alle Elemente des Kreisverkehrs für Sonderfahrzeuge überfahrbar gestaltet<br />

sein und zum anderen würde es zu einer zusätzlichen Verschränkung mindestens einer Fahrspuren<br />

führen.<br />

Der Sicherheitsgewinn für die querenden Nutzer wäre jedoch als erhöht zu bewerten. Fahrbahnteiler<br />

gewähren dem Querenden keinen Vorrang.<br />

Betrieblicher Ablauf Sicherheitsgewinn für die Nutzer Vorrang<br />

Fahrbahnverschränkung für mindestens<br />

eine Fahrspur<br />

erhöht<br />

kein Vorrang<br />

Aufpflasterungen<br />

Teilaufpflasterungen, Plateaupflasterungen der Strecke sind besonders bei stark frequentierten<br />

Kreisverkehrsplätzen ungeeignet, der Verkehrsablauf würde durch diese Maßnahmen zu<br />

stark beeinträchtigt werden. Das zu erwartende Verzögern der Kraftfahrer jeweils vor den<br />

Plateaus kann verstärkt Auffahrunfälle provozieren.<br />

Der Sicherheitsgewinn ist als gering zu bewerten, da eine Teil- oder Plateaupflasterung dem<br />

Querenden keinen Vorrang gewährt.<br />

Betrieblicher Ablauf Sicherheitsgewinn für die Nutzer Vorrang<br />

ungleichmäßiger Verkehrsfluss<br />

durch Verzögern und Anfahren<br />

keiner<br />

kein Vorrang<br />

Geschwindigkeitsbegrenzung<br />

Alternativ zu einer (Teil-)Aufpflasterung kann auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung ein<br />

erhöhtes Sicherheitsniveau für querende Nutzer schaffen. Eine solche Begrenzung der Geschwindigkeit<br />

ist jedoch nur für gering frequentierte, einstreifige Kreisel zu empfehlen.<br />

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