Technische Universität Berlin - kd-visions
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Welche der Maßnahmen können an einem Kreisverkehr umgesetzt werden?<br />
Die Antwort erfolgt anhand der obigen Reihenfolge und nach dem Ausschlussprinzip. Die<br />
Beurteilung der Eignung kann hier nur unter dem Ausschluss der vor Ort anzutreffenden<br />
Verkehrssituation erfolgen.<br />
Vorgezogene Seitenräume<br />
Vorgezogene Seitenräume sind als Querungshilfe ungeeignet. Es darf an den Seiten des<br />
Kreisverkehrs in der Regel nicht gehalten/geparkt werden, sodass keine zusätzliche Verbesserung<br />
der Sichtverhältnisse notwendig ist. Es lässt sich daraus kein Sicherheitsgewinn für<br />
die querenden Nutzer ableiten.<br />
Kreisverkehre, die Flächen für den ruhenden Verkehr bereitstellen, sind in der Regel zu stark<br />
frequentiert oder von vornherein mit einer LSA ausgestattet, die wiederum andere Querungsmöglichkeiten<br />
bevorzugen würde.<br />
Betrieblicher Ablauf Sicherheitsgewinn für die Nutzer Vorrang<br />
keine Einschränkung keiner kein Vorrang<br />
Fahrbahnteiler<br />
Fahrbahnteiler als Querungshilfe sind als eigenständige Querungshilfe eher ungeeignet. Zum<br />
einen müssen alle Elemente des Kreisverkehrs für Sonderfahrzeuge überfahrbar gestaltet<br />
sein und zum anderen würde es zu einer zusätzlichen Verschränkung mindestens einer Fahrspuren<br />
führen.<br />
Der Sicherheitsgewinn für die querenden Nutzer wäre jedoch als erhöht zu bewerten. Fahrbahnteiler<br />
gewähren dem Querenden keinen Vorrang.<br />
Betrieblicher Ablauf Sicherheitsgewinn für die Nutzer Vorrang<br />
Fahrbahnverschränkung für mindestens<br />
eine Fahrspur<br />
erhöht<br />
kein Vorrang<br />
Aufpflasterungen<br />
Teilaufpflasterungen, Plateaupflasterungen der Strecke sind besonders bei stark frequentierten<br />
Kreisverkehrsplätzen ungeeignet, der Verkehrsablauf würde durch diese Maßnahmen zu<br />
stark beeinträchtigt werden. Das zu erwartende Verzögern der Kraftfahrer jeweils vor den<br />
Plateaus kann verstärkt Auffahrunfälle provozieren.<br />
Der Sicherheitsgewinn ist als gering zu bewerten, da eine Teil- oder Plateaupflasterung dem<br />
Querenden keinen Vorrang gewährt.<br />
Betrieblicher Ablauf Sicherheitsgewinn für die Nutzer Vorrang<br />
ungleichmäßiger Verkehrsfluss<br />
durch Verzögern und Anfahren<br />
keiner<br />
kein Vorrang<br />
Geschwindigkeitsbegrenzung<br />
Alternativ zu einer (Teil-)Aufpflasterung kann auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung ein<br />
erhöhtes Sicherheitsniveau für querende Nutzer schaffen. Eine solche Begrenzung der Geschwindigkeit<br />
ist jedoch nur für gering frequentierte, einstreifige Kreisel zu empfehlen.<br />
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