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Technische Universität Berlin - kd-visions

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Planfreie Knotenpunkte<br />

Planfreie Knotenpunkte werden ebenfalls durch die RAL-K-2 6 wie folgt definiert: „Als planfreie<br />

Knotenpunkte gelten Verknüpfungen von Autobahnen untereinander (Autobahnknotenpunkte)<br />

und von Autobahnen mit dem untergeordneten Straßennetz (Anschlussstellen)<br />

als auch Verknüpfungen gleichrangiger Straßen untereinander, die frei von plangleichen<br />

Kreuzungen sind.“ Allgemein an anbaufreien Kraftfahrzeugstraßen mit Richtungsverkehr<br />

angelegt, können auch in angebautem Gebiet planfreie Knotenpunkte angelegt werden<br />

wenn „...die dortige Netz- und Verkehrscharakteristik derjenigen außerhalb bebauter Gebiete<br />

weitgehend entspricht.“. 6 Abbildung 2: planfreier Knotenpunkt Autobahnkreuz (Kleeblatt) 7<br />

Das „planfrei“ bezieht sich also auf die Verbindung von Straßen über Rampen und Zufahrten<br />

über verschiedene Höhenstufen. Planfreie Knotenpunkte kommen ohne direkte Schnittachsen<br />

der Straßen (Kreuzungsfrei) und Lichtsignalanlagen (LSA) aus und gewährleisten somit<br />

einen stetigen Verkehrsfluss bei hohen Geschwindigkeiten.<br />

Nachteile sind der erhebliche Eingriff in die Natur und Umwelt.<br />

Plangleiche Knotenpunkte<br />

Alle Knotenpunkte, die nicht der Kategorie planfrei zuzuordnen sind, fallen in die Kategorie<br />

plangleich sowie in die Sonderkategorie der teilplangleichen Knotenpunkte. Es sind also Knotenpunkte,<br />

auf denen der Verkehr in nur einer Höhenebene abgewickelt wird.<br />

Die plangleichen Knotenpunkte bilden den Großteil der Knotenpunktformen, da ihr Anwendungsgebiet<br />

äußerst umfangreich ist. Man findet sie sowohl innerhalb als auch außerhalb<br />

bebauter Gebiete.<br />

6 FGSV, RAL-K-2 1976, S. 9.<br />

7 Autobahnkreuz, Abbildung unter:<br />

www.nua.nrw.de/nua/var/www/downloads/ap_4691_Autobahnkreuz%20klein.jpg (geprüft: 06.08.10).<br />

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