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Genehmigungsantrag (für die verwendung von werken aus ... - Sabam

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GENEHMIGUNGSANTRAG<br />

(FÜR DIE VERWENDUNG VON WERKEN AUS DEM<br />

NATIONALEN UND INTERNATIONALEN SABAM-REPERTOIRE)<br />

AUSZUFÜLLEN DURCH DEN VERANTWORTLICHEN<br />

DER VERANSTALTUNG(EN) PER POST, E-MAIL<br />

ODER FAX AN DIE REGIONALE SABAM-EINNAH-<br />

MESTELLE<br />

NAME DES VERANSTALTERS/VEREINS/ZIRKELS : ....................................................................................................................................<br />

VERTRETEN DURCH HERRN / FRAU : ........................................................................................................................................................<br />

IN SEINER/IHRER FUNKTION ALS : ..........................................................................................................................................................<br />

WODURCH ER/SIE IM HINBLICK AUF DIESEN ANTRAG SEINE/IHRE SOLIDARHAFTUNG ERKLÄRT<br />

ANSCHRIFT : ...............................................................................................................................................................................................<br />

PLZ UND ORT : ............................................................................................................................................................................................<br />

TEL : ......................................................................................................... FAX : .........................................................................................<br />

E-MAIL : .......................................................................................................................................................................................................<br />

UNTERNEHMENSNR (WENN ZUTREFFEND) : ...........................................................................................................................................<br />

Der/<strong>die</strong> Unterzeichnete beantragt hiermit <strong>die</strong> Genehmigung gemäß dem Gesetz vom 30. Juni 1994 <strong>für</strong> <strong>die</strong> Auf- und Vorführung <strong>von</strong> geschützten Werken, <strong>die</strong> zum <strong>von</strong> der<br />

SABAM verwalteten Repertoire gehören, bei der/den nachfolgend genannten Veranstaltung(en) und erklärt, <strong>die</strong> allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Rückseite zur<br />

Kenntnis genommen zu haben und <strong>die</strong>se genau einzuhalten.<br />

Folgende Angaben müssen der regionalen Einnahmestelle binnen den nachfolgend genannten Fristen vorgelegt werden:<br />

-der <strong>Genehmigungsantrag</strong>, mindestens 10 Tage vor der Veranstaltung (wenn im Gebührensatz nicht anders angegeben);<br />

-<strong>die</strong> Angabe der auf- oder vorgeführten Werke binnen 8 Tagen nach der Veranstaltung (wenn im Gebührensatz nicht anders angegeben);<br />

-<strong>die</strong> Angabe der Einnahmen – wenn verlangt – binnen 8 Tagen nach der Veranstaltung (wenn im Gebührensatz nicht anders angegeben).<br />

ORT DER AUF- ODER VORFÜHRUNGEN<br />

Saal, Café, Festzelt,… : ................................................................................................................................................................................<br />

Anschrift : ....................................................................................................................................................................................................<br />

PLZ und Ort : ...............................................................................................................................................................................................<br />

Fläche (m²) oder Kapazität : ....................................... m 2 ........................................... Plätze<br />

Datum der Art der<br />

Art des Name der<br />

Eintrittspreis 3 Ablösesumme 4 Verzehrartikelpreis<br />

Auf- oder Veranstaltung 1 Aufführung 2 auftretenden Interpreten,<br />

(Vertrag beilegen)<br />

6<br />

Vorführung<br />

Gruppe, DJ<br />

Vorverkauf Kasse<br />

/ / € € € €<br />

/ / € € € €<br />

/ / € € € €<br />

Preis <strong>für</strong> das Menü, Bankett, Sylvester- oder Weihnachtsfestessen,... 5 : .......€ Tanzmöglichkeit nach dem Essen 5 : ❒ ja ❒ nein<br />

BÜHNENAUFFÜHRUNG<br />

Bei eingeschobener Musik dem Formular bitte eine Liste der gespielten Werke und ihrer Dauer beilegen.<br />

Titel des Bühnenstücks : ........................................................................ Autoren : .................................................................................<br />

Aufgeführt durch : .................................................................................. Mittler/Bearbeiter : ................................................................<br />

Mit eingeschobener Musik 5 : ❒ ja ❒ nein Ball nach der Aufführung 5 : ❒ ja ❒ nein<br />

Mit Musikaufführung mittels mechanischer Geräte vor und/oder nach der Aufführung oder in der P<strong>aus</strong>e 5 : ❒ ja ❒ nein<br />

MUSIKVEREINE - UMZÜGE<br />

Anzahl der Vereine, Prunkwagen mit Musik,... : .................................... Ablösesumme € (4) pro Gruppe oder Verein 4 : .......................<br />

WERBEWAGEN<br />

Zeitraum : ............................................................................................... Nummernschilder: .................................................................<br />

BESCHALLUNG<br />

Fläche (m²) oder Anzahl Lautsprecher 5 : ............................................... m 2 .................... Lautsprecher<br />

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass <strong>die</strong> Angabe der aufgeführten Werke immer verpflichtend der regionalen Einnahmestelle vorzulegen ist.<br />

Bitte fügen Sie <strong>die</strong>sem Antrag auch gemäß Artikel 7 der allgemeinen Geschäftsbedingungen zwei Karten <strong>für</strong> den ersten Rang bei.<br />

Ausgefüllt am :....................... in ........................<br />

Unterschrift des Antragstellers,<br />

1: Art der Veranstaltung: Party, Ball, Tanztee, Jazz, Kabarett, Kleinkunst, Gesangswettbewerb, Karaoke, Modenschau, Sportveranstaltung, Vortrag, Lesung, Bühnenvorstellung, Personalfest,<br />

Wanderkonzert, Zapfenstreich, Umzug, Festessen, Handelsmesse, Ballettaufführung, Tag der offenen Tür, Wohltätigkeitsbasar, Festival, Bankett, Filmvorführung (Titel angeben),<br />

(Live-) Konzert, Rezital,<br />

2: Art der Aufführung: Live-Musik (Orchester, Musiker), Radio, TV, mechanische Geräte (CD, Discobar,)<br />

3: Eintrittspreis: jeder Betrag (Eintrittskarte, Tombola-Los, Spendenkarte, Mitgliedskarte, Kaufpreis Pflichtprogramm, usw.), der bezahlt werden muss, um Zugang zu dem Raum zu erhalten,<br />

in dem <strong>die</strong> Auf- oder Vorführungen stattfinden. Wenn unterschiedliche Eintrittspreise verlangt werden, wird der Durchschnitt der normal abgefertigten Eintrittspreise zugrunde gelegt.<br />

4: Ablösesumme: der Betrag, der vom Veranstalter und/oder Dritten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Auf- und Vorführung des Programms geschuldet wird.<br />

5: Angeben (<strong>aus</strong>füllen) was zutrifft.<br />

6: Verzehrartikelpreis:Preis des meistgefragten Verzehrartikels.<br />

SABAM CVBA / SCRL<br />

> Rue d’Arlon / Aarlenstraat 75-77 - 1040 Brussels > Tel : + 32 2 286 82 11 > Fax : + 32 2 230 05 89<br />

> e-mail : contact@sabam.be > www.sabam.be > BTW/TVA : BE 0402.989.270 > RPR BRUSSEL/RPM BRUXELLES<br />

129D


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

Art. 1 -Die Genehmigung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verwendung des <strong>von</strong> der SABAM verwalteten Repertoires wird unter den folgenden Bedingungen erteilt:<br />

- Vorliegen bei der regionalen Einnahmestelle spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung eines korrekt und vollständig <strong>aus</strong>gefüllten <strong>Genehmigungsantrag</strong>s<br />

(wenn im Gebührensatz nicht anders angegeben);<br />

- Angabe der auf- und vorgeführten Werke binnen 8 Tagen nach der Veranstaltung (wenn im Gebührensatz nicht anders angegeben) ;<br />

- Korrekte und vollständige Angabe der Einnahmen – wenn verlangt - binnen 8 Tagen nach der Veranstaltung (wenn im Gebührensatz nicht<br />

anders angegeben);<br />

- Versand vor der Veranstaltung einer konform erklärten Kopie der Verträge mit allen Künstlern (im Vor- und Hauptprogramm) oder ihren<br />

Vertretern und anderen Dienstleistern (Licht und Ton) (wenn im Gebührensatz nicht anders angegeben);<br />

- Bezahlung der geschuldeten Urheberrechte binnen der festgelegten Frist, insofern <strong>die</strong> Elemente, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gebührenfestlegung bestimmend<br />

sind, wie Eintrittspreise, <strong>die</strong> Ablösesummen, <strong>die</strong> Fläche, <strong>die</strong> verwendeten Vorführungsmittel (Orchester, mechanische Geräten,…)<br />

mit denen übereinstimmen, <strong>die</strong> im <strong>Genehmigungsantrag</strong> angegeben sind und in <strong>die</strong> Rechnung aufgenommen wurden.<br />

Diese Genehmigung ist nicht übertragbar und bezieht sich einzig auf das Urheberrecht und nicht auf benachbarte Rechte (Rechte der <strong>aus</strong>führenden<br />

Künstler und Produzenten).<br />

Bei einer Vorführung mittels mechanischer oder elektronischer Geräte ist <strong>die</strong>se Genehmigung auf <strong>die</strong> Verwendung <strong>von</strong> rechtsgültig hergestellten<br />

Ton- oder audiovisuellen Trägern und/oder <strong>die</strong> Verwendung <strong>von</strong> rechtsgültig herunter geladenen Ton- oder audiovisuellen Dateien<br />

beschränkt.<br />

Art. 2 - Der Veranstalter haftet – gegenüber der SABAM – <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vorführungen während der Veranstaltung, <strong>die</strong> <strong>von</strong> ihm selbst oder mit seiner Zustimmung<br />

durch Dritte erbracht werden, <strong>für</strong> <strong>die</strong> er in <strong>die</strong>sem Fall solidarschuldnerisch haftet.<br />

Art. 3 - Im Fall der Streichung der geplanten Veranstaltung oder Änderung der Parameter <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gebührenfestlegung muss der Veranstalter <strong>die</strong>s<br />

der SABAM schriftlich und spätestens um 17.00 Uhr am letzten Werktag vor der Veranstaltung mitteilen. Tut der <strong>die</strong>s nicht, wird da<strong>von</strong><br />

<strong>aus</strong>gegangen, dass <strong>die</strong> Veranstaltung gemäß den im <strong>Genehmigungsantrag</strong> angegebenen Bedingungen stattgefunden hat.<br />

Art. 4 - Die Gebührensätze der SABAM sind sowohl am Hauptgeschäftssitz als auch in den regionalen Einnahmestellen einsehbar oder erhältlich.<br />

Außerdem sind sie auf der Website der SABAM abrufbar (www.sabam.be).<br />

Wenn der Benutzer einen <strong>Genehmigungsantrag</strong> einsendet, akzeptiert er damit de facto <strong>die</strong> Gebührensätze und <strong>die</strong>se AGB.<br />

Die Gebühr wird um 15% erhöht, wenn der <strong>Genehmigungsantrag</strong> später als 48 Stunden vor der Veranstaltung eingereicht wird.<br />

Die Gebühr wird um 40% erhöht, wenn kein Antrag eingereicht wurde, oder bei einem unvollständigen oder falschen eingereichten Antrag.<br />

Wenn der Vertreter der SABAM sich vor Ort begeben muss, wird dem Veranstalter ein zusätzlicher P<strong>aus</strong>chalbetrag <strong>von</strong> 75€ angerechnet.<br />

Wenn außerdem ein Feststellungsprotokoll aufgesetzt werden muss, wird dem Veranstalter ein zusätzlicher P<strong>aus</strong>chalbetrag <strong>von</strong> 50 € angerechnet.<br />

Art. 5 - SABAM setzt <strong>die</strong> Gebühr auf Grundlage der Angaben, <strong>die</strong> der Veranstalter in dem eingereichten <strong>Genehmigungsantrag</strong> erteilt und/oder auf<br />

Grundlage der durch einen Mitarbeiter <strong>von</strong> SABAM festgestellten Elemente anhand der folgenden Parameter fest:<br />

- <strong>die</strong> Art der Veranstaltung und <strong>die</strong> Art der Vorführungen;<br />

- <strong>die</strong> Fläche des Lokals, <strong>die</strong> Eintrittspreise, <strong>die</strong> Verzehrartikelpreise, <strong>die</strong> Ablösesummen, <strong>die</strong> Einnahmen.<br />

Die SABAM hat absolutes Kontrollrecht über all <strong>die</strong>se Elemente.<br />

Wenn <strong>die</strong> Festsetzung der Gebühren <strong>für</strong> Urheberrechte auf Grundlage der Einnahmen erfolgt, verpflichtet sich der Veranstalter, <strong>die</strong>se gewissenhaft<br />

zu verzeichnen. Wenn der Veranstalter <strong>die</strong> Angabe der Einnahmen nicht binnen einer Frist <strong>von</strong> acht Tagen nach der Veranstaltung<br />

nicht übermittelt (wenn im Gebührensatz nicht anders angegeben), setzt SABAM <strong>für</strong> <strong>die</strong> Festsetzung der geschuldeten Rechte einen vollen<br />

Saal vor<strong>aus</strong>.<br />

Um eine effektive Kontrolle zu ermöglichen, müssen dem Vertreter der SABAM alle Unterlagen in Bezug auf <strong>die</strong> Veranstaltung ab dem Augenblick<br />

des Stattfindens der Veranstaltung bis ein Jahr nach dem Veranstaltungsdatum bereit gestellt werden. Betrügerische oder falsche<br />

Angaben werden gemäß Artikel 196 und 197 Strafgesetzbuch rechtlich verfolgt. Freie Eintrittskarten, <strong>die</strong> im Rahmen eines Sponsoringvertrags<br />

als Gegenleistung verpflichtend vorbehalten werden, werden bei der Berechnung der Einnahmen zu ihrem effektiven Verkaufswert<br />

ebenfalls berücksichtigt.<br />

Art. 6 -Bleibt <strong>die</strong> Rechnung am Fälligkeitsdatum unbezahlt, wird ein P<strong>aus</strong>chalbetrag <strong>von</strong> 15 € pro Mahnung zu Lasten des Veranstalters berechnet.<br />

Wird <strong>die</strong> Rechnung binnen 8 Tagen nach der zweiten Mahnung nicht bezahlt, kann <strong>die</strong> SABAM Schadensersatz in Höhe <strong>von</strong> 15% des Rechnungsbetrags<br />

und <strong>von</strong> mindestens 125 € fordern. Wenn <strong>die</strong> SABAM zusätzliche Kosten entstehen, um <strong>die</strong> Bezahlung zu erhalten, gehen<br />

<strong>die</strong>se ebenfalls zu Lasten des Veranstalters.<br />

Art. 7 - Der Veranstalter stellt der SABAM oder ihrem Vertreter zwei Karten <strong>für</strong> den ersten Rang zur Verfügung. Dieser hat darüber hin<strong>aus</strong> freien<br />

Eintritt zu allen Räumlichkeiten, in denen <strong>die</strong> Vorführungen stattfinden.<br />

Art. 8 - Jede Auf- oder Vorführung des geschützten Repertoires ohne <strong>aus</strong>drückliche Genehmigung der SABAM wird gerichtlich verfolgt. Die in<br />

<strong>die</strong>sem Fall entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.<br />

Art. 9 - Die Parteien erklären, im Streitfall oder bei Nichteinhaltung der festgelegten Bedingungen <strong>die</strong> Zuständigkeit der Gerichte und Gerichtshöfe<br />

<strong>von</strong> Brüssel oder des Geschäftssitzes / Wohnsitzes des Veranstalters, je nach Wahl <strong>von</strong> SABAM, anzuerkennen.<br />

VORBEHALTEN FÜR SABAM<br />

Bezugszeichen : ................................................<br />

Gebühr: .............................................................. T/100/115/140% ................................ Fläche: .............................................<br />

Eintritt: .............................................................. Budget : ............................................ Einnahmen : .....................................<br />

Minimum: ..........................................................%<br />

Rechte : .............................................................. ........................................................... ..........................................................<br />

MWST : ............................................................... ........................................................... ..........................................................<br />

Gesamtsumme : ................................................ ........................................................... ..........................................................<br />

Alle Angaben, <strong>die</strong> Sie über sich selbst machen, werden in unsere Datenverarbeitung Registrierung und Verwaltung <strong>von</strong> Gesellschaftern im Hinblick auf <strong>die</strong> Verwaltung der Urheberrechte und<br />

Kundenverwaltung aufgenommen. Inhaber des Datenbestands ist SABAM C.V.B.A. ZRG mit Sitz in 1040 Brüssel, Aarlenstraat 75-77. Gemäß dem Gesetz vom 8. Dezember 1992 haben Sie ein<br />

Recht auf Einsicht und Verbesserung.

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