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2006 - SkyGuide

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Einflussmöglichkeit auf Fluglärm<br />

Die Verantwortung gegenüber Natur und Umwelt im<br />

Luftverkehr nimmt der Bund durch Start-, Lande- und<br />

Überflugbeschränkungen in genau bezeichneten Gebieten<br />

wahr. Prüft er das Betriebsreglement eines Flughafens,<br />

überprüft er auch den Einfluss des Verkehrs auf Umwelt und<br />

Mensch. Skyguide arbeitet als Expertin im Auftragsverhältnis<br />

An- und Abflugreglemente von Flughäfen aus. Sie hat indes<br />

keinerlei Entscheidungsbefugnis, wenn es um die Bewilligung<br />

von An- und Abflugschneisen geht.<br />

Dennoch betreffen zahlreiche Anfragen, die beim skyguide<br />

Kundendienst eingehen, den Lärm. Einen Grossteil dieser<br />

Anfragen verweist skyguide direkt an die zuständigen und<br />

kompetenten Ansprechpartner am jeweiligen Flughafen.<br />

Treibstoff-Schnellablass<br />

Mit vollen Tanks können Flugzeuge nicht landen. Wenn ein<br />

schweres Langstreckenflugzeug kurz nach dem Start aus<br />

Sicherheitsgründen gezwungen ist, umzukehren und zu<br />

landen, muss es einen so genannten Treibstoff-Schnellablass<br />

oder Fuel Dump durchführen. Skyguide hilft den betroffenen<br />

Flugbesatzungen bei dieser Sicherheitsmassnahme, die nach<br />

internationalen Vorschriften durchzuführen ist.<br />

Elektromagnetische Strahlung<br />

Um den Menschen vor schädlicher elektromagnetischer<br />

Strahlung zu schützen hat der Bundesrat am 23. Dezember<br />

1999 die Verordnung über nicht-ionisierende Strahlung<br />

(NISV) erlassen. Diese definiert Strahlungsgrenzwerte, die<br />

nach heutigem Stand des Wissens unbedenklich sind. Auch<br />

diverse Anlagen der skyguide sind dieser Verordnung unterstellt.<br />

Skyguide betreibt für die Flugsicherung eine Vielzahl<br />

von elektronischen Installationen wie Radar-, Funk- und<br />

Navigationsanlagen, deren Funktion auf der Aussendung und<br />

dem Empfang elektromagnetischer Strahlung beruht. Die<br />

Strahlung dieser Anlagen wird berechnet, gemessen und<br />

periodisch überprüft. Skyguide hält die Grenzwerte<br />

der NISV streng ein, da sie überzeugt ist, dass sowohl die<br />

Bevölkerung wie auch die skyguide Mitarbeitenden in ihrer<br />

täglichen Arbeit ein Anrecht auf höchsten Schutz haben.<br />

Treibstoff-Schnellablass darf nur oberhalb einer gewissen<br />

Mindesthöhe und bei einer bestimmten Geschwindigkeit<br />

erfolgen. Beim Austritt des Kerosins zerstäubt der Treibstoff<br />

in winzige Tröpfchen. Diese Aerosole sinken sehr langsam ab<br />

und verdampfen dabei vollständig. Nur 0,1% des abgelassenen<br />

Treibstoffs erreichen den Boden, wo er mikrobiologisch<br />

rasch abgebaut wird.<br />

Trotz zunehmendem Flugverkehr hat sich die Zahl der<br />

Treibstoff-Schnellablässe in den letzten Jahren nicht<br />

wesentlich erhöht. <strong>2006</strong> waren im von skyguide kontrollierten<br />

Luftraum 4 Fälle zu verzeichnen. Skyguide informiert<br />

jeweils die entsprechenden Behörden und auch die Öffentlichkeit,<br />

wenn sie einem Piloten in ihrem Luftraum die<br />

Erlaubnis zum Treibstoffschnellablass gegeben hat.<br />

skyguide Geschäftsbericht <strong>2006</strong> 41

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