2006 - SkyGuide
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2006 - SkyGuide
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Einflussmöglichkeit auf Fluglärm<br />
Die Verantwortung gegenüber Natur und Umwelt im<br />
Luftverkehr nimmt der Bund durch Start-, Lande- und<br />
Überflugbeschränkungen in genau bezeichneten Gebieten<br />
wahr. Prüft er das Betriebsreglement eines Flughafens,<br />
überprüft er auch den Einfluss des Verkehrs auf Umwelt und<br />
Mensch. Skyguide arbeitet als Expertin im Auftragsverhältnis<br />
An- und Abflugreglemente von Flughäfen aus. Sie hat indes<br />
keinerlei Entscheidungsbefugnis, wenn es um die Bewilligung<br />
von An- und Abflugschneisen geht.<br />
Dennoch betreffen zahlreiche Anfragen, die beim skyguide<br />
Kundendienst eingehen, den Lärm. Einen Grossteil dieser<br />
Anfragen verweist skyguide direkt an die zuständigen und<br />
kompetenten Ansprechpartner am jeweiligen Flughafen.<br />
Treibstoff-Schnellablass<br />
Mit vollen Tanks können Flugzeuge nicht landen. Wenn ein<br />
schweres Langstreckenflugzeug kurz nach dem Start aus<br />
Sicherheitsgründen gezwungen ist, umzukehren und zu<br />
landen, muss es einen so genannten Treibstoff-Schnellablass<br />
oder Fuel Dump durchführen. Skyguide hilft den betroffenen<br />
Flugbesatzungen bei dieser Sicherheitsmassnahme, die nach<br />
internationalen Vorschriften durchzuführen ist.<br />
Elektromagnetische Strahlung<br />
Um den Menschen vor schädlicher elektromagnetischer<br />
Strahlung zu schützen hat der Bundesrat am 23. Dezember<br />
1999 die Verordnung über nicht-ionisierende Strahlung<br />
(NISV) erlassen. Diese definiert Strahlungsgrenzwerte, die<br />
nach heutigem Stand des Wissens unbedenklich sind. Auch<br />
diverse Anlagen der skyguide sind dieser Verordnung unterstellt.<br />
Skyguide betreibt für die Flugsicherung eine Vielzahl<br />
von elektronischen Installationen wie Radar-, Funk- und<br />
Navigationsanlagen, deren Funktion auf der Aussendung und<br />
dem Empfang elektromagnetischer Strahlung beruht. Die<br />
Strahlung dieser Anlagen wird berechnet, gemessen und<br />
periodisch überprüft. Skyguide hält die Grenzwerte<br />
der NISV streng ein, da sie überzeugt ist, dass sowohl die<br />
Bevölkerung wie auch die skyguide Mitarbeitenden in ihrer<br />
täglichen Arbeit ein Anrecht auf höchsten Schutz haben.<br />
Treibstoff-Schnellablass darf nur oberhalb einer gewissen<br />
Mindesthöhe und bei einer bestimmten Geschwindigkeit<br />
erfolgen. Beim Austritt des Kerosins zerstäubt der Treibstoff<br />
in winzige Tröpfchen. Diese Aerosole sinken sehr langsam ab<br />
und verdampfen dabei vollständig. Nur 0,1% des abgelassenen<br />
Treibstoffs erreichen den Boden, wo er mikrobiologisch<br />
rasch abgebaut wird.<br />
Trotz zunehmendem Flugverkehr hat sich die Zahl der<br />
Treibstoff-Schnellablässe in den letzten Jahren nicht<br />
wesentlich erhöht. <strong>2006</strong> waren im von skyguide kontrollierten<br />
Luftraum 4 Fälle zu verzeichnen. Skyguide informiert<br />
jeweils die entsprechenden Behörden und auch die Öffentlichkeit,<br />
wenn sie einem Piloten in ihrem Luftraum die<br />
Erlaubnis zum Treibstoffschnellablass gegeben hat.<br />
skyguide Geschäftsbericht <strong>2006</strong> 41