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Vorschlag zur BOXplus-Versicherung

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<strong>Vorschlag</strong> <strong>zur</strong> <strong>BOXplus</strong>-<strong>Versicherung</strong><br />

13.02.2008<br />

bei der<br />

für<br />

DBV Deutsche Beamten-<strong>Versicherung</strong> Aktiengesellschaft<br />

Herrn<br />

SchnellKunde: 13.02.08 - 09:04:51<br />

D - 00000<br />

Ihr Ansprechpartner:<br />

Ralf Frost<br />

Oststraße 1<br />

07407 Rudolstadt<br />

Tel.: 03672/ 312925<br />

Fax: 03672/ 313655<br />

E-Mail: beratung@tw-sicher.de<br />

Voraussichtlicher <strong>Versicherung</strong>sbeginn:<br />

13.02.2008, 12.00 Uhr<br />

<strong>Versicherung</strong>sumfang<br />

monatlich zu zahlender Beitrag<br />

bis 12.02.2011 ab 12.02.2011<br />

Privathaftpflicht Extra für Ihren Mehrpersonen-Haushalt 2) 1,88 EUR 7,52 EUR<br />

Deckungssumme pauschal für Personen-/Sach-/Vermögensschäden:<br />

10.000.000 EUR<br />

Ergänzungsdeckung als Anschlussvertrag zu der bei einem anderen Versicherer<br />

bis 12.02.2011 bestehenden Privat-Haftpflichtversicherung.<br />

Monatsbeitrag inklusive gesetzlicher <strong>Versicherung</strong>steuer 1,88 EUR 7,52 EUR<br />

In den Beiträgen sind folgende Nachlässe enthalten:<br />

- Ergänzungsdeckungsnachlass (mit 2) gekennzeichnete Beiträge) 75 %<br />

Der <strong>Vorschlag</strong> basiert darauf, dass Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Bei monatlicher Zahlungsweise erheben<br />

wir 3 % Ratenzuschlag (in allen Beiträgen enthalten). Ohne Einzugsermächtigung ist monatliche Zahlungsweise nicht<br />

möglich.<br />

Alle Beiträge verstehen sich vorbehaltlich etwaiger zwischenzeitlicher Beitragsanpassungen.<br />

Leistungsübersicht<br />

Gültigkeit<br />

Weitere Informationen zum <strong>Versicherung</strong>sumfang entnehmen Sie bitte der beigefügten<br />

”<strong>BOXplus</strong> Leistungsübersicht”.<br />

An diesen <strong>Vorschlag</strong> halten wir uns drei Monate gebunden. Er gilt vorbehaltlich Ihrer Antragstellung, der<br />

Antragsprüfung sowie der Antragsannahme für den aufgeführten <strong>Versicherung</strong>sbeginn. Wird bei der Antragstellung<br />

von diesem Datum abgewichen, können sich Änderungen ergeben.<br />

V W33.0.46.box.2.502.3 - 02/08<br />

2) inkl. 75 % Ergänzungsdeckungsnachlass


SchnellKunde: 13.02.08 - 09:04:51<br />

00.00.0000<br />

13.02.2008 0000<br />

00000<br />

Partner-Nr.: 000000000<br />

Wichtige Hinweise und Erläuterungen<br />

<strong>zur</strong> <strong>BOXplus</strong>-<strong>Versicherung</strong><br />

Antrag wurde nicht über ADT eingereicht<br />

Blatt ..... / .....<br />

Ihr Recht auf Sie können Ihren Antrag bis zum Ablauf von 2<br />

Widerruf Wochen nach Erhalt des <strong>Versicherung</strong>sscheins und<br />

der Vertragsbestimmungen einschließlich der<br />

Allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen sowie der<br />

weiteren gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Informationen ohne Angabe von Gründen<br />

schriftlich widerrufen.<br />

Gleiches gilt für Ihre Annahmeerklärung.<br />

Eine Erklärung in Textform (z.B. Fax oder E-Mail)<br />

Anwendbares Auf das <strong>Versicherung</strong>sverhältnis findet das Recht<br />

Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.<br />

Zusätzliche Diese sind für uns verbindlich, wenn wir sie<br />

Vereinbarungen schriftlich anerkannt haben<br />

Zahlungsweise Entfällt die Zahlungsart Abbuchung, ändert sich der<br />

Ratenzahlungszuschlag entsprechend. Entfällt bei<br />

monatlicher Zahlungsweise die Abbuchung, wird<br />

die Zahlungsweise automatisch auf vierteljährlich<br />

geändert.<br />

Vorvertragliche Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />

gefährden, wenn Sie unrichtige oder<br />

Anzeigepflicht<br />

unvollständige Angaben<br />

ist ausreichend. Zur Wahrung der Widerrufsfrist<br />

genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />

Der Widerruf ist zu richten an:<br />

DBV-Winterthur <strong>Versicherung</strong>en<br />

Frankfurter Straße 50<br />

65178 Wiesbaden<br />

Sofern der in diesem Antrag genannte <strong>Versicherung</strong>sbeginn<br />

vor dem Ablauf der Widerrufsfrist<br />

Zahlungsweise<br />

Abbucher<br />

Direktzahler<br />

jährlich<br />

3 % Nachlass<br />

0 % Nachlass<br />

halbjährlich<br />

0 % Zuschlag<br />

3 % Zuschlag<br />

zu den Antragsfrage machen. Nähere Einzelheiten<br />

zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht<br />

können Sie den<br />

liegt, sind Sie damit einverstanden, dass der<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz beitragspflichtig vor Ablauf<br />

dieser Frist beginnt.<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle des Widerrufs steht uns der Beitrag für den<br />

Zeitraum vom <strong>Versicherung</strong>sbeginn bis zum Zugang<br />

Ihrer Widerrufserklärung bei uns zu. Einen etwaig<br />

darüber hinaus geleisteten Beitrag werden wir Ihnen<br />

erstatten.<br />

vierteljährlich<br />

2 % Zuschlag<br />

5 % Zuschlag<br />

monatlich<br />

3 % Zuschlag<br />

nicht möglich<br />

„Besondere Hinweisen“ und den<br />

<strong>Versicherung</strong>sbedingungen entnehmen.<br />

Einwilligungserklärunerklärung<br />

<strong>zur</strong><br />

Sie geben als Antragsteller/in die "Einwilligungs-<br />

Datenverarbeitung<br />

nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)" ab.<br />

Diese finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.<br />

Datum/<br />

Unterschriften<br />

..................................................................... ..................................................................... ......................................................................<br />

(Datum) Ralf Frost (Vermittler) (gesetzlicher Vertreter des VN)<br />

<strong>Versicherung</strong>sträger<br />

Aktiengesellschaft<br />

DBV Deutsche Beamten-<strong>Versicherung</strong><br />

Frankfurter Str. 50, 65171 Wiesbaden<br />

Sitz: Wiesbaden/Berlin (AG Wiesbaden -<br />

HRB 2404 / AG Berlin-Charl. - HRB 593);<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Peter Heesen<br />

Vorstand: Dr. Frank Keuper (Vors.), Rainer Brune,<br />

Wolfgang Hanssmann, Ulrich C. Nießen,<br />

Anette Rosenzweig<br />

V W33.0.46.box.2.502.3 - 02/08 235940434


Blatt 1 / 2<br />

<strong>BOXplus</strong> Leistungsübersicht 13.02.2008<br />

<strong>BOXplus</strong> private Haftpflicht<br />

Versicherte Personen im Mehrpersonenhaushalt<br />

- Sie<br />

- Ihr Ehepartner/eingetragener Lebenspartner<br />

- weitere in Ihrem Haushalt lebende Personen<br />

- ehemals in Ihrem Haushalt lebende unverheiratete Kinder bis <strong>zur</strong> Volljährigkeit oder während<br />

ihrer Ausbildung, ihres Zivil- oder Grundwehrdienstes einschließlich des freiwilligen<br />

zusätzlichen Grundwehrdienstes oder des freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres<br />

Sonstige versicherte Personen<br />

- Personen, die bei Unglücksfällen zu Gunsten der versicherten Personen Rettungs- oder<br />

Hilfshandlungen vornehmen<br />

- Personen, die aus Gefälligkeit für die versicherten Personen Handlungen vornehmen<br />

- Hausangestellte, Au-Pair, Kinderfrauen, Pflegepersonen und sonstige kurzfristig beschäftigte<br />

Personen, die für die versicherten Personen tätig sind<br />

- Minderjährige, die bei den versicherten Personen zu Besuch sind und für die sie die<br />

Aufsichtspflicht haben (nachrangig)<br />

Geltungsdauer<br />

- weltweit<br />

Extra Standard Basis<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

nicht versichert<br />

nicht versichert<br />

nicht versichert<br />

- Europäische Gemeinschaft und EFTA (Island, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein)<br />

- Bundesrepublik Deutschland<br />

ohne zeitliche<br />

Begrenzung<br />

versichert<br />

versichert<br />

3 Jahre<br />

versichert<br />

versichert<br />

1 Jahr<br />

versichert<br />

versichert<br />

Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 10 Mio. EUR 7,5 Mio. EUR 5 Mio. EUR<br />

Vorsorgeschutz innerhalb des gebotenen <strong>Versicherung</strong>sumfanges<br />

- für neu hinzukommende Personen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden<br />

- für neu hinzukommende Risiken bei Personen- und Sachschäden<br />

Haftpflichtdeckung bei Immobilien<br />

- selbst genutzte Wohnungen<br />

- selbst genutzte Eigentumswohnungen<br />

- Schäden am Gemeinschaftseigentum ohne Miteigentumsanteil<br />

- selbst genutztes Einfamilienhaus<br />

- Eigentümer von Ferienhäusern, Ferienwohnungen sowie Wochenendhäusern<br />

- Mieter eines Ferienhauses<br />

- Mieter einer Ferienwohnung<br />

- Einrichtung und Inventar von Zimmern in Beherbergungsbetrieben, Ferienwohnungen und<br />

Ferienhäusern<br />

- Sachschäden durch häusliche Abwässer<br />

- Streu-, Räum- und Reinigungspflicht<br />

- Nachhaftung bei Immobilien<br />

- Mietsachschäden an Immobilien innerhalb des gebotenen <strong>Versicherung</strong>sumfanges<br />

- Vermietung einzelner Wohnräume/Garagen zu privater oder gewerblicher Nutzung<br />

- Vermietung von Wohnungen<br />

- oberirdische Heizöltanks (Gewässerschaden-Haftpflicht) bis<br />

- Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen durch Heizölaustritt<br />

- als Inhaber von Wohnungen mit einem Gewerbeflächenanteil bis zu 50 % und als Inhaber von<br />

Immobilien mit einer Wohnung und einem Gewerbeflächenanteil bis zu 50 % (Haus- und<br />

Grundbesitzerhaftpflicht)<br />

- Eigentümer teilvermieteter Zweifamilienhäuser (Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht)<br />

- Vermietung/unentgeltliche Überlassung (Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht) von<br />

Einfamilienhäusern<br />

Zweifamilienhäusern<br />

- unbebaute Grundstücke bis<br />

- Bauvorhaben bis zu einer Bauzeit von<br />

ohne Beitragserhöhung bis <strong>zur</strong> nächsten<br />

Hauptfälligkeit<br />

ohne Beitragserhöhung bis <strong>zur</strong> nächsten<br />

Hauptfälligkeit<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

12.000 Liter<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

2.000 m²<br />

6 Monaten<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

6.000 Liter<br />

versichert<br />

versichert<br />

nicht versichert<br />

versichert<br />

nicht versichert<br />

1.500 m²<br />

4 Monaten<br />

versichert<br />

(nur im Inland)<br />

versichert<br />

(nur im Inland)<br />

versichert<br />

(nur im Inland)<br />

versichert<br />

(nur im Inland)<br />

versichert<br />

(nur im Inland)<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

nicht versichert<br />

nicht versichert<br />

nicht versichert<br />

nicht versichert<br />

nicht versichert<br />

nicht versichert<br />

nicht versichert<br />

nicht versichert<br />

1.000 m²<br />

(nur im Inland)<br />

2 Monaten<br />

(nur im Inland)<br />

V W33.0.46.box.2.502.3 - 02/08


Blatt 2 / 2<br />

Haftpflichtdeckung bei Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen<br />

- selbst fahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h<br />

- Kfz mit nicht mehr als 6 km/h<br />

- ferngelenkte Modellfahrzeuge<br />

- Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen ohne Motoren und Treibsätze bis 5 kg<br />

Fluggewicht ohne <strong>Versicherung</strong>spflicht<br />

- fremde, eigene Surfbretter<br />

- fremde, eigene Windsurfbretter<br />

- fremde, eigene Kite-Sailing-Geräte<br />

- fremde Segelboote<br />

- Be- und Entladeschäden bei Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern<br />

- manuelle Reinigungs-, Pflegearbeiten bei Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern<br />

- Sachschäden durch PKW-Mitfahrer beim Öffnen der Kraftfahrzeugtür<br />

- fremde Jet-Ski<br />

- fremde, eigene Motorboote ohne Führerscheinpflicht<br />

Haftpflichtdeckung bei sonstigen Tätigkeiten/Eigenschaften<br />

- nicht gewerbsmäßig tätige Tagesmutter<br />

- Leistung bei gesetzlich nicht verantwortlichen Minderjährigen für Personenschäden subsidiär<br />

bis<br />

- Leistung bei gesetzlich nicht verantwortlichen Minderjährigen für Sachschäden bis<br />

- Ausübung dienstlicher Verrichtungen während des Zivil- oder Grundwehrdienstes<br />

- Schäden bei der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht<br />

- übergegangene Regressansprüche von öffentlichen <strong>Versicherung</strong>strägern, Sozialhilfeträgern<br />

und anderen <strong>Versicherung</strong>strägern<br />

- Sachschäden durch allmähliche Einwirkung<br />

- Schäden durch Gefälligkeitshandlungen<br />

- Teilnahme an Wehrübungen der deutschen Bundeswehr<br />

- Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten, unentgeltlich überlassenen beweglichen<br />

Sachen bis<br />

- Abhandenkommen von fremden beweglichen Sachen bis<br />

- Abhandenkommen fremder Schlüssel/Code-Cards bis<br />

- Objektschutz bis zu 14 Tage nach Abhandenkommen fremder Schlüssel/Code-Cards<br />

- ehrenamtliche Tätigkeit<br />

- aufgrund betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten eingetretene Sachschäden<br />

gegenüber Arbeitgeber, Arbeitskollegen und sonstigen Dritten / Personenschäden gegenüber<br />

sonstigen Dritten bis<br />

- Forderungsausfall ab<br />

Extra Standard Basis<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

10 Mio. EUR<br />

30.000 EUR<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

1.500 EUR<br />

1.500 EUR<br />

30.000 EUR<br />

versichert<br />

versichert<br />

1.500 EUR<br />

1.000 EUR<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

nicht versichert<br />

nicht versichert<br />

versichert<br />

7,5 Mio. EUR<br />

15.000 EUR<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

1.000 EUR<br />

1.000 EUR<br />

20.000 EUR<br />

versichert<br />

versichert<br />

1.000 EUR<br />

3.000 EUR<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

nicht versichert<br />

nicht versichert<br />

nicht versichert<br />

nicht versichert<br />

nicht versichert<br />

nicht versichert<br />

nicht versichert<br />

nicht versichert<br />

versichert<br />

5 Mio. EUR<br />

5.000 EUR<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

versichert<br />

500 EUR<br />

500 EUR<br />

nicht versichert<br />

nicht versichert<br />

nicht versichert<br />

500 EUR<br />

5.000 EUR<br />

Der <strong>Versicherung</strong>sschutz ergibt sich aus dem Antrag, dem <strong>Versicherung</strong>sschein und den <strong>Versicherung</strong>sbedingungen. Die Leistungsübersicht ist nicht<br />

Bestandteil des <strong>Versicherung</strong>svertrages.<br />

V W33.0.46.box.2.502.3 - 02/08


SchnellKunde: 13.02.08 - 09:04:51 00.00.0000 13.02.2008 0000<br />

Übersicht der Bestimmungen und Informationen zu Ihrem Vertrag<br />

<strong>Versicherung</strong>snehmer<br />

Herrn<br />

SchnellKunde: 13.02.08 - 09:04:51<br />

Geburtsdatum<br />

00.00.0000<br />

Bestimmungen<br />

und<br />

Informationen<br />

D-00000<br />

Vor Antragstellung wurden Ihnen die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen und Informationen<br />

ausgehändigt:<br />

VI0167.1 Vertragsinformationen<br />

BE0168.1 Besondere Hinweise<br />

BS2.0 N <strong>BOXplus</strong> Allgemeine Bedingungen (BPA 2005)<br />

BDSG-K Einwilligungserklärung <strong>zur</strong> Datenverarbeitung nach dem Bundesdatenschutzgesetz<br />

(BDSG)<br />

HA6301.0 N <strong>BOXplus</strong> Haftpflicht Familie - Extra<br />

HA6372.0 <strong>BOXplus</strong> Haftpflicht Ergänzungsdeckung<br />

Datum/<br />

Unterschriften ................................................................ ..............................................................................................<br />

(Datum)<br />

SchnellKunde: 13.02.08 - 09:04:51 (VN)<br />

V W33.0.46.box.2.502.3 - 02/08


Vertragsinformationen<br />

VI 0167.1 Seite 1 von 2 Stand: 01.2008<br />

1. Ihr Vertragspartner Der <strong>Versicherung</strong>svertrag kann bei einem der<br />

nachfolgenden Versicherer bestehen:<br />

DWS<br />

DBV-Winterthur <strong>Versicherung</strong> AG<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Manfred Ruhe<br />

Vorstand: Dr. Frank Keuper (Vors.)<br />

Rainer Brune, Wolfgang Hanssmann,<br />

Ulrich C. Nießen, Anette Rosenzweig,<br />

Dr. Heinz-Jürgen Schwering<br />

Sitz: Wiesbaden (AG Wiesbaden - HRB 21217)<br />

DBV<br />

Deutsche Beamten-<strong>Versicherung</strong> AG<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Peter Heesen<br />

Vorstand: Dr. Frank Keuper (Vors.)<br />

Rainer Brune, Wolfgang Hanssmann,<br />

Ulrich C. Nießen, Anette Rosenzweig<br />

Sitz: Wiesbaden/Berlin (AG Wiesbaden<br />

- HRB 2404 -/AG Berlin-Charl. - HRB 593 -)<br />

DBV-WinSelect <strong>Versicherung</strong> AG<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Frank Keuper<br />

Vorstand: Rainer Brune, Willibert Held<br />

Sitz: Wiesbaden (AG Wiesbaden- HRB 21982);<br />

Welches Unternehmen für Ihren Vertrag gilt,<br />

entnehmen Sie dem Antrag oder Angebot.<br />

Alle Versicherer erreichen Sie unter der Anschrift<br />

DBV-Winterthur <strong>Versicherung</strong>en<br />

Frankfurter Str. 50<br />

65178 Wiesbaden.<br />

2. Weitere<br />

Den Namen und die Anschrift Ihres Vermittlers<br />

Ansprechpartner finden Sie im Antrag oder im Angebot.<br />

3. Ladungsfähige DBV-Winterthur <strong>Versicherung</strong>en<br />

Anschriften des Frankfurter Str. 50<br />

Vertragspartners/ 65178 Wiesbaden<br />

Vermittlers<br />

Die Anschrift Ihres Vermittlers finden Sie im Antrag<br />

oder im Angebot.<br />

4. Hauptgeschäftstätigkeit<br />

des und mittelbare Betrieb aller Zweige des privaten<br />

Gegenstand des Unternehmens ist der unmittelbare<br />

Versicherers <strong>Versicherung</strong>swesens.<br />

Unser Unternehmen betreibt die Schaden- und<br />

Unfallversicherung in den Kundensegmenten<br />

Privatwirtschaft, Handel und Gewerbe von kleinen<br />

und mittelständischen Betrieben sowie für Ange-<br />

hörige des öffentlichen Dienstes und im Ärztebereich.<br />

Die Gesellschaft kann in allen <strong>Versicherung</strong>szweigen<br />

als <strong>Versicherung</strong>svermittler tätig werden.<br />

Das Geschäftsgebiet der Gesellschaft umfasst das<br />

In- und Ausland.<br />

5. Wesentliche Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Antrag<br />

Merkmale der oder dem Angebot. Es gelten die zu Vertragsbeginn<br />

<strong>Versicherung</strong>sleistung<br />

gültigen und Ihnen ausgehändigten <strong>Versicherung</strong>sbedingungen<br />

6. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von<br />

zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform<br />

(z.B. Brief, Fax) widerrufen. Die Frist beginnt,<br />

wenn Ihnen der <strong>Versicherung</strong>sschein, die Vertragsbestimmungen<br />

einschließlich unserer Allgemeinen<br />

<strong>Versicherung</strong>sbedingungen sowie die Besonderen<br />

Hinweise und diese Hinweise zugegangen sind<br />

bzw. mit Eingang Ihrer Annahmeerklärung bei uns.<br />

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die<br />

rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />

Der Widerruf ist zu richten an DBV-Winterthur<br />

<strong>Versicherung</strong>en Frankfurter Str. 50, 65178<br />

Wiesbaden. Bei einem Widerruf per Telefax ist der<br />

Widerruf an die Faxnummer 01803 202147 (9 ct<br />

pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen<br />

Telekom)* zu richten.<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />

und wir erstatten Ihnen den Teil<br />

Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des<br />

Widerrufs entfällt.<br />

Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum<br />

Zugang des Widerrufs entfällt, behalten wir ein,<br />

wenn Sie zugestimmt haben, dass der <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />

vor Ablauf dieser Frist beginnt.<br />

Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder<br />

beginnt der <strong>Versicherung</strong>sschutz erst nach Ablauf<br />

der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen<br />

Leistungen <strong>zur</strong>ückzugewähren.<br />

Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens<br />

30 Tage nach Zugang des Widerrufs.<br />

Besondere Hinweise<br />

Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der<br />

Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen<br />

Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr<br />

Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />

Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr<br />

ursprünglicher <strong>Versicherung</strong>svertrag weiter.<br />

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit<br />

einer Laufzeit von weniger als einem Monat.<br />

XA260 01.2008<br />

7. Gesamtpreis der Bei dem im Antrag oder im Angebot genannten<br />

<strong>Versicherung</strong> Preis handelt es sich um den Beitrag gemäß vereinbarter<br />

Zahlungsweise inklusive der Versiche-<br />

Zahlungsweise<br />

rungsteuer.<br />

Der vom Gesetzgeber erhobene <strong>Versicherung</strong>steuersatz<br />

beträgt <strong>zur</strong> Zeit in der<br />

Schadenversicherung allgemein<br />

Unfallversicherung<br />

Feuerversicherung<br />

Gebäudeversicherung mit Feueranteil<br />

Hausratversicherung mit Feueranteil<br />

19,00 %<br />

19,00 %<br />

14,00 %<br />

17,75 %<br />

18,00 %


VI 0167.1 Seite 2 von 2<br />

8. Zusätzlich anfallende<br />

Kosten, Steuern Ihres Vertrages hinausgehen, stellen wir Gebühren in<br />

Für Tätigkeiten die über die gewöhnliche Verwaltung<br />

und/oder Gebühren Rechnung, insbesondere Gebühren für Mahnungen (<strong>zur</strong><br />

Zeit 5 Euro), für Lastschriftrückläufer (<strong>zur</strong> Zeit 10 Euro)<br />

und angemessene Geschäftsgebühren bei Rücktritt vom<br />

Vertrag wegen Nichtzahlung des Erstbeitrages. Hierzu<br />

verweisen wir auf § 39 Abs. 1 Satz 3 des <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetzes<br />

(VVG) in Verbindung mit den dem<br />

9. Einzelheiten<br />

hinsichtlich der<br />

Zahlung und<br />

Erfüllung<br />

Angaben <strong>zur</strong> Fälligkeit des Beitrags finden Sie in den dem<br />

Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen.<br />

Sie haben Ihre Pflicht <strong>zur</strong> Zahlung des Beitrags erfüllt,<br />

wenn die Zahlung bei uns eingegangen ist.<br />

Ihre Zahlung ist rechtzeitig,<br />

- wenn der Überweisungsauftrag, Deckung des Kontos<br />

vorausgesetzt, innerhalb der Zahlungsfrist bei Ihrer<br />

10. Angaben zum Der Vertrag mit uns kommt zustande, durch Zugang<br />

des <strong>Versicherung</strong>sscheins, einer von uns erstellten<br />

Vertragsabschluss,<br />

zum Annahmeerklärung oder Zugang Ihrer Annahmeerklärung<br />

Beginn der <strong>Versicherung</strong><br />

und des vorausgegangen ist. Der <strong>Versicherung</strong>sschutz beginnt mit<br />

bei uns, wenn dieser ein verbindliches Angebot von uns<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutzes<br />

sowie des Erstbeitrages und der <strong>Versicherung</strong>steuer, jedoch<br />

der Einlösung des <strong>Versicherung</strong>sscheines durch Zahlung<br />

<strong>zur</strong> Antragsfrist<br />

nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.<br />

Wird der erste Beitrag erst nach diesem Zeitpunkt<br />

Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen.<br />

Die Gebühr für Anrufe unter der Service-Telefonnummer<br />

01803 202160 beträgt 9Ct/Min aus dem Festnetz der<br />

Deutschen Telekom, die Gebühr für Anrufe aus einem<br />

anderen Festnetz oder Mobilfunknetzen können<br />

abweichen.<br />

Gleiches gilt für die Faxnummer 01803 202614.<br />

Bank eingeht;<br />

- Einzahlungen auf unser Konto innerhalb der Zahlungsfrist<br />

vorgenommen wurden;<br />

- wenn bei einer erteilten Ermächtigung zum Lastschrifteinzug<br />

der Beitrag zum Zeitpunkt der Fälligkeit von Ihrem<br />

Konto abgebucht werden kann, also ausreichende Kontodeckung<br />

besteht.<br />

eingefordert, dann aber ohne Verzug gezahlt, beginnt der<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz mit dem vereinbarten Zeitpunkt.<br />

Die Angaben zum Beginn der <strong>Versicherung</strong> ergeben<br />

sich im Übrigen aus dem Antrag oder dem Angebot<br />

sowie den dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen.<br />

Eine Frist, während der Sie an den Antrag gebunden sind,<br />

besteht nicht.<br />

11. Befristung der<br />

Gültigkeitsdauer<br />

der <strong>zur</strong> Verfügung<br />

gestellten<br />

Informationen<br />

bzw. der Gültigkeit<br />

befristeter<br />

Angebote<br />

12. Laufzeit<br />

Sofern wir die Gültigkeit von Informationen oder Angeboten<br />

begrenzt haben, finden Sie dort einen entsprechenden<br />

Hinweis.<br />

Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem <strong>Versicherung</strong>sschein.<br />

13. Angaben <strong>zur</strong> Der Vertrag kann von beiden Seiten zum vereinbarten<br />

Beendigung des Ablauf und nach Eintritt eines <strong>Versicherung</strong>sfalles gekündigt<br />

werden.<br />

Vertrages<br />

Darüber hinaus können Sie den Vertrag aus Anlass einer<br />

Beitragserhöhung ohne Änderung des Umfangs des<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutzes kündigen.<br />

Weitere Einzelheiten, insbesondere zu den Kündigungsfristen,<br />

sind den Besonderen Hinweisen und den geltenden<br />

Allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen zu entnehmen.<br />

14. Anwendbares<br />

Recht und<br />

zuständiges<br />

Gericht<br />

Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt deutschem<br />

Recht.<br />

Der Gerichtsstand ist in den dem Vertrag zugrunde<br />

liegenden Bedingungen geregelt.<br />

15. Maßgebliche Wir teilen Ihnen alle Vertragsbedingungen und die<br />

Vertragssprache vorliegenden Vertragsinformationen in deutscher Sprache<br />

mit. Wir kommunizieren mit Ihnen auf Deutsch.<br />

16. Außergerichtliche Unser Ziel ist es, Ihnen einen optimalen Service zu<br />

Beschwerde und bieten. Wenn uns das einmal nicht gelingt, informieren<br />

Rechtsbehelfsverfahren<br />

pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen<br />

Sie uns unter der Telefonnummer 01803 202160 (9 ct<br />

Telekom)*!<br />

Wir suchen eine Lösung.<br />

Sie können sich jederzeit an unsere Geschäftsleitung<br />

Gustav-Stresemann-Ring 12-16<br />

65171 Wiesbaden wenden.<br />

Sollten Sie mit unseren Entscheidungen nicht<br />

einverstanden sein, haben Sie<br />

- <strong>zur</strong> außergerichtlichen Streitbeilegung die Möglichkeit,<br />

als unabhängigen und neutralen Schlichter den <strong>Versicherung</strong>sombudsmann<br />

an<strong>zur</strong>ufen:<br />

"<strong>Versicherung</strong>sombudsmann e.V."<br />

Postfach 080632, 10006 Berlin,<br />

Tel.: 0 180 4/22 44 24,<br />

Fax: 0 180 4/22 44 25 (Telefon und Fax: 20ct pro Minute<br />

aus dem Netz der Deutschen Telekom*)<br />

eMail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de<br />

Das Schlichtungsverfahren ist bis zu einem Beschwerdewert<br />

von 50.000 Euro möglich und für Sie kostenfrei;<br />

* (die Gebühr für Anrufe aus einem anderen Festnetz<br />

oder Mobilfunknetzen können abweichen)<br />

- die Möglichkeit, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

Graurheindorfer Straße 108,<br />

53117 Bonn<br />

www.bafin.de<br />

Beschwerde einzulegen.<br />

Es bleibt Ihnen unbenommen, Ihr Anliegen auf dem<br />

ordentlichen Rechtsweg vorzubringen.<br />

XA261 01.2008


Besondere Hinweise<br />

BE 0168.1 Seite 1 von 2 Stand: 01.2008<br />

über<br />

- Vorvertragliche Anzeigepflichten<br />

- Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten nach dem <strong>Versicherung</strong>sfall<br />

- Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages<br />

Vorvertragliche Anzeigepflichten:<br />

Belehrung nach § 19 Abs. 5 VVG<br />

Damit wir Ihren <strong>Versicherung</strong>santrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß<br />

und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.<br />

Angaben, die Sie nicht gegenüber dem <strong>Versicherung</strong>svermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der<br />

DBV-Winterthur <strong>Versicherung</strong>en<br />

Frankfurter Str. 50 - 65178 Wiesbaden schriftlich nachzuholen.<br />

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren <strong>Versicherung</strong>sschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen.<br />

Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.<br />

Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?<br />

Sie sind bis zum rechtsgültigen Zustandekommen des <strong>Versicherung</strong>svertrages verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen<br />

Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer<br />

Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit <strong>zur</strong><br />

Anzeige verpflichtet.<br />

Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?<br />

1. Rücktritt und Wegfall des <strong>Versicherung</strong>sschutzes<br />

Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag <strong>zur</strong>ücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass<br />

weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.<br />

Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht<br />

angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.<br />

Im Fall des Rücktritts besteht kein <strong>Versicherung</strong>sschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des <strong>Versicherung</strong>sfalles, bleiben wir<br />

dennoch <strong>zur</strong> Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand<br />

- weder für den Eintritt oder die Feststellung des <strong>Versicherung</strong>sfalles<br />

- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht<br />

ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.<br />

Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen<br />

Vertragszeit entspricht.<br />

2. Kündigung<br />

Können wir nicht vom Vertrag <strong>zur</strong>ücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos<br />

verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.<br />

Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu<br />

anderen Bedingungen, geschlossen hätten.<br />

3. Vertragsänderung<br />

Können wir nicht <strong>zur</strong>ücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn<br />

auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil.<br />

Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die<br />

Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden <strong>Versicherung</strong>speriode Vertragsbestandteil.<br />

Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht<br />

angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung<br />

fristlos kündigen.<br />

Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.<br />

4. Ausübung unserer Rechte<br />

Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, <strong>zur</strong> Kündigung oder <strong>zur</strong> Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend<br />

machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte<br />

Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere<br />

Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht<br />

verstrichen ist.<br />

Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, <strong>zur</strong> Kündigung oder <strong>zur</strong> Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht<br />

angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten<br />

Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten nach dem <strong>Versicherung</strong>sfall<br />

XA263 01.2008<br />

Belehrung nach § 28 Abs. 4 VVG<br />

Wenn der <strong>Versicherung</strong>sfall eingetreten ist, brauchen wir Ihre Mithilfe.<br />

1. Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten<br />

Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des <strong>Versicherung</strong>sfalls<br />

verlangen, dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die <strong>zur</strong> Feststellung des <strong>Versicherung</strong>sfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht<br />

erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit), und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie uns<br />

alle Angaben machen, die <strong>zur</strong> Aufklärung des Tatbestands dienlich sind (Aufklärungsobliegenheit). Wir können ebenfalls verlangen,<br />

dass Sie uns Belege <strong>zur</strong> Verfügung stellen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.


BE 0168.1 Seite 2 von 2<br />

2. Leistungsfreiheit<br />

Machen Sie entgegen der vertraglichen Vereinbarungen vorsätzlich keine oder nicht wahrheitsgemäße Angaben oder stellen Sie uns vorsätzlich<br />

die verlangten Belege nicht <strong>zur</strong> Verfügung, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die <strong>Versicherung</strong>sleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese<br />

Obliegenheiten, verlieren Sie Ihren Anspruch zwar nicht vollständig, aber wir können unsere Leistung im Verhältnis <strong>zur</strong> Schwere Ihres Verschuldens<br />

kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.<br />

Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten <strong>zur</strong> Auskunft, <strong>zur</strong> Aufklärung oder <strong>zur</strong> Beschaffung von Belegen bleiben wir jedoch insoweit <strong>zur</strong> Leistung<br />

verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des <strong>Versicherung</strong>sfalls<br />

noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.<br />

Verletzen Sie die Obliegenheit <strong>zur</strong> Auskunft, <strong>zur</strong> Aufklärung oder <strong>zur</strong> Beschaffung von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer<br />

Verpflichtung <strong>zur</strong> Leistung frei.<br />

Hinweis:<br />

Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser <strong>zur</strong> Auskunft, <strong>zur</strong> Aufklärung und <strong>zur</strong><br />

Beschaffung von Belegen verpflichtet.<br />

Über die Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages<br />

Belehrung nach § 37 Abs. 2 VVG<br />

Damit wir Ihnen <strong>Versicherung</strong>sschutz gewähren können, müssen Sie die vereinbarten Beiträge zahlen.<br />

Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der <strong>Versicherung</strong>sschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den<br />

Beitrag zahlen. Der <strong>Versicherung</strong>sschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung<br />

nicht zu vertreten haben.<br />

Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom Vertrag <strong>zur</strong>ücktreten, solange Sie die Zahlung nicht bewirkt<br />

haben. Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.<br />

Hinweis:<br />

Weitere Regelungen zum Beginn des <strong>Versicherung</strong>sschutzes, <strong>zur</strong> Fälligkeit des ersten oder einmaligen Beitrages und <strong>zur</strong> Rechtzeitigkeit der<br />

Zahlung entnehmen Sie dem <strong>Versicherung</strong>sschein sowie den für Ihren Vertrag geltenden <strong>Versicherung</strong>sbedingungen.<br />

Sie haben Ihre Pflicht <strong>zur</strong> Zahlung des Beitrags erfüllt, wenn die Zahlung bei uns eingegangen ist.<br />

Ihre Zahlung ist rechtzeitig,<br />

- wenn der Überweisungsauftrag, Deckung vorausgesetzt, innerhalb der Zahlungsfrist bei Ihrer Bank eingeht;<br />

- Einzahlungen auf unser Konto innerhalb der Zahlungsfrist vorgenommen wurden;<br />

- wenn bei einer erteilten Ermächtigung zum Lastschrifteinzug der Beitrag zum Zeitpunkt der Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht werden kann,<br />

also ausreichende Kontodeckung besteht.<br />

XA264 01.2008


<strong>BOXplus</strong><br />

Allgemeine Bedingungen für die <strong>BOXplus</strong>-Bausteine (BPA 2005)<br />

BS 2.0 N<br />

A<br />

Welche Regelungen<br />

gelten?<br />

B Wann beginnt<br />

Ihr <strong>Versicherung</strong>sschutz?<br />

1. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen<br />

für die <strong>BOXplus</strong>-Bausteine und der<br />

<strong>BOXplus</strong> Bedingungen des jeweils abge-<br />

Der <strong>Versicherung</strong>sschutz beginnt mit dem im<br />

<strong>Versicherung</strong>sschein genannten Tag.<br />

Voraussetzung für den <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />

Seite 1 von 2 Stand: 01.2008<br />

schlossenen <strong>Versicherung</strong>svertrages.<br />

2. Das Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland.<br />

ist das Zustandekommen des <strong>Versicherung</strong>svertrages.<br />

Dies geschieht durch Antrag und<br />

Annahme.<br />

C Wann haben Sie<br />

Ihren Beitrag<br />

zu zahlen?<br />

1. Der Erstbeitrag wird nach Abschluss des<br />

<strong>Versicherung</strong>svertrages fällig, jedoch nicht vor<br />

dem im <strong>Versicherung</strong>sschein angegebenen<br />

<strong>Versicherung</strong>sbeginn.<br />

2. Alle Folgebeiträge sind jeweils zum vereinbarten<br />

Fälligkeitstag zu zahlen.<br />

3. Wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig<br />

zahlen, geraten Sie ohne Mahnung in Verzug,<br />

es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung<br />

nicht zu vertreten haben.<br />

Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform<br />

<strong>zur</strong> Zahlung des rückständigen Beitrages<br />

zuzüglich Zinsen und Kosten auffordern und<br />

Ihnen eine Zahlungsfrist von einem Monat<br />

setzen.<br />

Sind Sie nach Ablauf der gesetzten Frist mit<br />

der Zahlung des Beitrages oder der Zinsen<br />

oder Kosten noch in Verzug, haben Sie für<br />

<strong>Versicherung</strong>sfälle, die nach Ablauf dieser<br />

Frist eintreten, keinen <strong>Versicherung</strong>sschutz.<br />

Weiterhin können wir den Vertrag nach Ablauf<br />

der Zahlungsfrist ohne Einhaltung einer<br />

Frist kündigen. Haben wir gekündigt und<br />

zahlen Sie danach innerhalb eines Monats<br />

den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag<br />

fort. <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht wieder<br />

für <strong>Versicherung</strong>sfälle, die nach Zahlung der<br />

rückständigen Beiträge zuzüglich geforderter<br />

Zinsen und Kosten eintreten. Im Mahnschreiben<br />

werden wir Sie auf die Folgen bei Nichtzahlung<br />

des Beitrages hinweisen.<br />

D Welche Vertragsdauer<br />

gilt<br />

für Ihren <strong>Versicherung</strong>svertrag<br />

und wann kann<br />

der Vertrag gekündigt<br />

werden?<br />

1. Die Vertragsdauer beträgt mindestens ein<br />

Jahr.<br />

2. Der Vertrag kann von Ihnen auch während<br />

des ersten <strong>Versicherung</strong>sjahres zum<br />

ersten eines jeden Monats schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

3. Der Vertrag kann von uns jeweils zum<br />

Ende des <strong>Versicherung</strong>sjahres, frühestens<br />

zum vereinbarten Ablauf, gekündigt werden.<br />

4. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens<br />

einen Monat vor dem Kündigungstermin<br />

zugegangen sein.<br />

5. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages<br />

haben wir, soweit nicht etwas anderes bestimmt<br />

ist, nur Anspruch auf den Teil des<br />

Beitrags, der dem Zeitpunkt entspricht, in<br />

dem <strong>Versicherung</strong>sschutz bestanden hat.<br />

6. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr<br />

und weiter von Jahr zu Jahr, wenn er zu<br />

dem vereinbarten Vertragsablauf ungekündigt<br />

ist.<br />

E<br />

Unter welcher<br />

Voraussetzung<br />

kann im <strong>Versicherung</strong>sfall<br />

gekündigt<br />

werden?<br />

1. Nach dem Eintritt des <strong>Versicherung</strong>sfalls<br />

können Sie oder wir das <strong>Versicherung</strong>sverhältnis<br />

in Schriftform kündigen.<br />

2. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines<br />

Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen<br />

über die Entschädigung zulässig.<br />

2.1 Wir haben eine Kündigungsfrist von<br />

einem Monat einzuhalten.<br />

2.2 Sie können nicht für einen späteren<br />

Zeitpunkt als den Schluss der laufenden<br />

<strong>Versicherung</strong>speriode kündigen.<br />

YU399 01.2008<br />

F<br />

Welches Gericht<br />

ist für<br />

Klagen zuständig?<br />

1. Sie können Ansprüche aus dem <strong>Versicherung</strong>svertrag<br />

oder der <strong>Versicherung</strong>svermittlung<br />

gegen uns vor dem Gericht geltend<br />

machen, das örtlich für Ihren Wohnsitz zum<br />

Zeitpunkt der Klagerhebung zuständig ist.<br />

Wahlweise können Sie uns an dem für unseren<br />

Sitz zuständigen oder an dem Gericht<br />

verklagen, das für den Sitz unserer vertragsführenden<br />

Niederlassung zuständig ist.<br />

2. Wir können Ansprüche aus dem <strong>Versicherung</strong>svertrag<br />

ausschließlich an dem für<br />

Ihren Wohnsitz zuständigen Gericht geltend<br />

machen.


G<br />

H<br />

I<br />

J<br />

Wer hat Rechte<br />

und Pflichten<br />

aus diesem<br />

Vertrag?<br />

Zu welchem<br />

Zeitpunkt<br />

müssen wir<br />

Leistungen<br />

erbringen?<br />

Was müssen<br />

Sie tun, wenn<br />

sich Ihre Anschrift<br />

und/oder<br />

Ihr Name<br />

ändert?<br />

Welche Fristen<br />

gelten für Verjährung<br />

und<br />

Klageerhebung?<br />

1. Die Ausübung von Rechten und die Verfügung<br />

über Rechte aus diesem Vertrag<br />

steht nur Ihnen und nicht einem Versicherten<br />

zu. Sie können über die Rechte des Versicherten<br />

im eigenen Namen verfügen oder<br />

die Leistung entgegennehmen. Unerheblich<br />

ist in diesen Fällen, wer im Besitz des <strong>Versicherung</strong>sscheines<br />

ist.<br />

1. Wir erbringen unsere <strong>Versicherung</strong>sleistung<br />

innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen<br />

aller erforderlichen Unterlagen und Auskünfte<br />

<strong>zur</strong> Feststellung des <strong>Versicherung</strong>sfalles und<br />

des Umfangs der Leistung.<br />

Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Anschrift<br />

oder Ihres Namens mit. Haben Sie uns<br />

die Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt,<br />

gelten Erklärungen, die wir per Einschreiben<br />

an Ihre letzte uns bekannte Adresse senden,<br />

als zugegangen.<br />

1. Ihre und unsere Ansprüche aus dem <strong>Versicherung</strong>svertrag<br />

verjähren in drei Jahren.<br />

2. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem<br />

Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden<br />

ist und der Gläubiger von den den<br />

Anspruch begründenden Umständen Kenntnis<br />

erlangt oder aufgrund grober Fahrlässigkeit<br />

nicht erlangt hat.<br />

BS 2.0 N Seite 2 von 2<br />

2. Bezieht sich der <strong>Versicherung</strong>sschutz aus<br />

diesem Vertrag auf eine andere Person<br />

(Versicherter) als Sie, so finden die für Sie<br />

geltenden Bestimmungen, in denen Ihre<br />

Kenntnis oder Ihr Verhalten von rechtlicher<br />

Bedeutung ist, auf diese Person sinngemäße<br />

Anwendung.<br />

2. Steht unsere Pflicht <strong>zur</strong> Geldleistung zunächst<br />

nur dem Grunde nach fest, so können<br />

Abschlagszahlungen in Höhe des Betrages<br />

verlangt werden, den wir nach Lage der<br />

Sache mindestens zu zahlen haben.<br />

3. Schweben über den geltend gemachten<br />

Anspruch zwischen dem Schuldner und dem<br />

Gläubiger Verhandlungen, so ist die Verjährung<br />

gehemmt, bis der eine oder andere Teil<br />

die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.<br />

4. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate<br />

nach dem Ende der Hemmung ein.<br />

YU400 01.2008


Einwilligungserklärung <strong>zur</strong> Datenverarbeitung nach dem<br />

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)“<br />

BDSG-K<br />

Seite 1 von 1 Stand: 01.2008<br />

I. Bedeutung dieser Erklärung und Widerrufsmöglichkeit<br />

Ihre personenbezogenen Daten benötigen wir insbesondere <strong>zur</strong> Einschätzung des zu versichernden Risikos (Risikobeurteilung), <strong>zur</strong> Verhinderung<br />

von <strong>Versicherung</strong>smissbrauch, <strong>zur</strong> Überprüfung unserer Leistungspflicht, zu Ihrer Beratung und Information sowie allgemein <strong>zur</strong><br />

Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung.<br />

Personenbezogene Daten dürfen nach geltendem Datenschutzrecht nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverwendung),<br />

wenn dies ein Gesetz ausdrücklich erlaubt oder anordnet oder wenn eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt.<br />

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z.B. Alter oder Adresse)<br />

erlaubt, wenn es der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses dient (§ 28 Abs. 1 Nr. 1<br />

BDSG). Das gleiche gilt, soweit es <strong>zur</strong> Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der<br />

Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt (§ 28<br />

Abs. 1 Nr. 2 BDSG). Die Anwendung dieser Vorschriften erfordert in der Praxis oft eine umfangreiche und zeitintensive Einzelfallprüfung.<br />

Auf diese kann bei Vorliegen dieser Einwilligungserklärung verzichtet werden. Zudem ermöglicht diese Einwilligungserklärung eine<br />

Datenverwendung auch in den Fällen, die nicht von den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erfasst werden.<br />

Die Einwilligung ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung wirksam. Sie wirkt unabhängig davon, ob später der <strong>Versicherung</strong>svertrag zustande<br />

kommt. Es steht Ihnen frei, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. Dies läßt aber die<br />

gesetzlichen Datenverarbeitungsbefugnisse unberührt. Sollte die Einwilligung ganz oder teilweise verweigert werden, kann das dazu führen,<br />

daß ein <strong>Versicherung</strong>svertrag nicht zustandekommt.<br />

II. Erklärung <strong>zur</strong> Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten<br />

Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten unter Beachtung der Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung<br />

verwendet werden<br />

1. a) <strong>zur</strong> Risikobeurteilung, <strong>zur</strong> Vertragsabwicklung und <strong>zur</strong> Prüfung der Leistungspflicht;<br />

b) <strong>zur</strong> Weitergabe an den/die für mich zuständigen Vermittler, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner<br />

<strong>Versicherung</strong>sangelegenheiten dient;<br />

2. <strong>zur</strong> Risikobeurteilung durch Datenaustausch mit dem Vorversicherer, den ich bei Antragstellung genannt habe;<br />

3. <strong>zur</strong> gemeinschaftlichen Führung von Datensammlungen der <strong>zur</strong> AXA Gruppe gehörenden Unternehmen (zu denen auch die DBV Winterthur<br />

Gesellschaften zählen und die im Internet unter www.axa.de einsehbar sind oder mir auf Wunsch mitgeteilt werden), um die Anliegen<br />

im Rahmen der Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung schnell, effektiv und kostengünstig bearbeiten zu können (z.B. richtige Zuordnung<br />

Ihrer Post oder Beitragszahlungen). Diese Datensammlungen enthalten Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Kundennummer,<br />

<strong>Versicherung</strong>snummer, Kontonummer, Bankleitzahl, Art der bestehenden Verträge, sonstige Kontaktdaten;<br />

4. <strong>zur</strong> Risikobeurteilung und Abwicklung der Rückversicherung. Dies erfolgt durch Übermittlung an und <strong>zur</strong> Verwendung durch die Rückversicherer,<br />

bei denen mein zu versicherndes Risiko geprüft oder abgesichert werden soll. Eine Absicherung bei Rückversicherern im In- und<br />

Ausland dient dem Ausgleich der vom Versicherer übernommenen Risiken und liegt damit auch im Interesse der <strong>Versicherung</strong>snehmer. In<br />

einigen Fällen bedienen sich Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie – sofern erforderlich – ebenfalls entsprechende Daten<br />

übermitteln;<br />

5. durch andere Unternehmen / Personen (Dienstleister) innerhalb und außerhalb der AXA Gruppe, denen der Versicherer oder ein Rückversicherer<br />

Aufgaben ganz oder teilweise <strong>zur</strong> Erledigung überträgt. Diese Dienstleister werden eingeschaltet, um die Antrags-, Vertrags- und<br />

Leistungsabwicklung möglichst schnell, effektiv und kostengünstig zu gestalten. Eine Erweiterung der Zweckbestimmung der Datenverwendung<br />

ist damit nicht verbunden. Die Dienstleister sind im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung verpflichtet, ein angemessenes Datenschutzniveau<br />

sicher zu stellen, einen zweckgebundenen und rechtlich zulässigen Umgang mit den Daten zu gewährleisten sowie den Grundsatz<br />

der Verschwiegenheit zu beachten;<br />

6. <strong>zur</strong> Verhinderung des <strong>Versicherung</strong>smissbrauchs bei der Risikobeurteilung und bei der Klärung von Ansprüchen aus dem <strong>Versicherung</strong>sverhältnis<br />

durch Nutzung konzerneigener Datenbestände sowie Nutzung eines Hinweis- und Informationssystems der <strong>Versicherung</strong>swirtschaft<br />

mit Daten, die der Gesamtverband der Deutschen <strong>Versicherung</strong>swirtschaft e.V. (GDV) im Auftrag der Versicherer verschlüsselt. Auf<br />

Basis dieses Systems kann es zu einem auf den konkreten Anlass bezogenen Austausch personenbezogener Daten zwischen dem anfragenden<br />

und dem angefragten Versicherer kommen;<br />

7. <strong>zur</strong> Beratung und Information über <strong>Versicherung</strong>s- und sonstige Finanzdienstleistungen durch<br />

a) den Versicherer, andere Unternehmen der AXA Gruppe und den für mich zuständigen Vermittler;<br />

b) Kooperationspartner des Versicherers (die im Internet unter www.axa.de einsehbar sind oder mir auf Wunsch mitgeteilt werden); soweit<br />

aufgrund von Kooperationen mit Gewerkschaften/Vereinen Vorteilskonditionen gewährt werden, bin ich damit einverstanden, daß der<br />

Versicherer zwecks Prüfung, ob eine entsprechende Mitgliedschaft besteht, mit den Gewerkschaften/Vereinen einen Datenabgleich<br />

vornimmt;<br />

XA250 01.2008<br />

8. <strong>zur</strong> Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung, indem der Versicherer Informationen über mein allgemeines Zahlungsverhalten einholt.<br />

Dies kann auch erfolgen durch ein anderes Unternehmen der AXA Gruppe oder eine Auskunftei (z.B. Bürgel, Infoscore, Creditreform,<br />

SCHUFA);<br />

9. <strong>zur</strong> Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung, indem der Versicherer, ein Unternehmen der AXA Gruppe oder eine Auskunftei eine<br />

auf der Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren erzeugte Einschätzung meiner Zahlungsfähigkeit bzw. der Kundenbeziehung<br />

(Scoring) einholt.


<strong>BOXplus</strong> Extra<br />

Bedingungen für die private Haftpflicht für Mehrpersonenhaushalte<br />

(BPPHMP Extra 2005)<br />

YE801 01.2008<br />

HA 6301.0 N<br />

A<br />

Welche Regelungen<br />

gelten?<br />

B<br />

Wo und bis zu welcher<br />

Höhe besteht<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz?<br />

C<br />

D<br />

E<br />

F<br />

Welche Personen<br />

haben <strong>Versicherung</strong>sschutz?<br />

Welche weiteren<br />

Personen sind<br />

versichert?<br />

Welche Schäden<br />

sind versichert?<br />

Welche Schäden/<br />

Eigenschaften/<br />

Tätigkeiten sind<br />

nicht versichert?<br />

1. Die Regelungen der <strong>BOXplus</strong> Extra Bedingungen für<br />

die private Haftpflicht.<br />

1. <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht während der Laufzeit des<br />

<strong>Versicherung</strong>svertrages weltweit.<br />

1. <strong>Versicherung</strong>sschutz haben folgende Personen:<br />

1.1 Sie;<br />

1.2 Ihr Ehepartner;<br />

1.3 Ihr eingetragener Lebenspartner;<br />

1.4 weitere in Ihrem Haushalt lebende Personen (z.B.<br />

nichtehelicher Lebenspartner oder Kinder, unabhängig<br />

vom Alter);<br />

1. Versichert ist die Inanspruchnahme aus Schadenereignissen,<br />

die während der Wirksamkeit des Vertrages<br />

eintreten.<br />

Diese Schadenereignisse können <strong>zur</strong> Folge haben:<br />

1.1 die Tötung, die Körperverletzung oder sonstige Gesundheitsschädigung<br />

anderer Personen (Personenschaden);<br />

1.2 die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen<br />

von Sachen und Tieren Dritter (Sachschaden);<br />

1.3 die Beeinträchtigung nur des Vermögens Dritter (Vermögensschaden).<br />

2. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte<br />

aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von<br />

gemäß C versicherten Personen in ihrer Eigenschaft als<br />

Privatperson.<br />

3. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte<br />

aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von den<br />

unter D genannten Personen für die Schadenereignisse,<br />

die sie aus ihrer Tätigkeit für die gemäß C versicherten<br />

Personen gegenüber Dritten verursachen.<br />

4. <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für den Fall, dass die unter<br />

C genannten Personen in einer Notfallsituation von einem<br />

Dritten freiwillig Hilfe erhalten und deswegen auf Ersatz<br />

1. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für gesetzliche Haftpflichtansprüche<br />

aus Schadenereignissen:<br />

1.1 durch folgende Tätigkeiten:<br />

1.1.1 Ausüben der Jagd;<br />

1.1.2 Halten von Hunden;<br />

1.1.3 Halten von Pferden;<br />

1.1.4 gewerbsmäßiges Halten von Nutztieren oder Besitzen<br />

wilder Tiere;<br />

1.1.5 wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden<br />

aus der selbstständigen, frei-, haupt- und nebenberuflichen,<br />

gewerblichen und hauptamtlichen Tätigkeit oder<br />

dienstlicher Verrichtung;<br />

1.1.6 wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden<br />

aus dem Führen von Betrieben.<br />

1.2 in der Eigenschaft als Inhaber von<br />

1.2.1 Immobilien:<br />

1.2.1.1 mit einer Wohnung und einem Gewerbeflächenanteil<br />

von mehr als 50 % der Gesamtfläche;<br />

1.2.1.2 mit mehr als zwei Wohnungen;<br />

1.2.1.3 mit zwei und mehr Wohnungen und zusätzlichen<br />

Seite 1 von 3 Stand: 01.2008<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für die<br />

<strong>BOXplus</strong>-Bausteine.<br />

2. Der <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bis zu den im <strong>Versicherung</strong>sschein<br />

jeweils genannten Deckungssummen.<br />

1.5 alle unverheirateten Kinder der in 1.1.-1.4 genannten<br />

Personen<br />

1.5.1 bis <strong>zur</strong> Volljährigkeit oder<br />

1.5.2 während ihrer Ausbildung, während ihres Zivil- oder<br />

Grundwehrdienstes einschließlich des freiwilligen<br />

zusätzlichen Grundwehrdienstes oder des freiwilligen<br />

sozialen/ökologischen Jahres.<br />

2. Keinen <strong>Versicherung</strong>sschutz haben:<br />

Besucher, Gäste und Untermieter.<br />

1. Versichert sind:<br />

1.1 Personen, die bei Unglücksfällen zu Gunsten der gemäß<br />

C versicherten Personen Rettungs- oder Hilfshandlungen<br />

vornehmen;<br />

1.2 Personen, die aus Gefälligkeit für die gemäß C versicherten<br />

Personen Handlungen vornehmen;<br />

1.3 Hausangestellte, Au-Pair, Kinderfrauen, Pflegepersonen<br />

und sonstige kurzfristig beschäftigte Personen aus<br />

ihrer Tätigkeit für die gemäß C versicherten Personen;<br />

1.4 Minderjährige, die bei den in C genannten Personen zu<br />

Besuch sind und für die sie die Aufsichtspflicht haben.<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht jedoch nur, soweit aus einer<br />

anderen Haftpflichtversicherung kein Ersatz erlangt werden<br />

kann.<br />

der Aufwendungen in Anspruch genommen werden, die<br />

dem Dritten aufgrund seiner freiwilligen Hilfeleistung entstehen.<br />

5. Versichert ist weiterhin die Inanspruchnahme der unter<br />

C genannten Personen aus Sachschäden, die während der<br />

Wirksamkeit des Vertrages eintreten aufgrund betrieblich<br />

und arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten gegenüber<br />

Arbeitgebern, Arbeitskollegen und sonstigen Dritten sowie<br />

aus Personenschäden aufgrund betrieblich und arbeitsvertraglich<br />

veranlasster Tätigkeiten gegenüber den<br />

sonstigen Dritten, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungsschutz<br />

besteht.<br />

6. <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für die gemäß C<br />

versicherten Personen in ihrer Eigenschaft als nicht<br />

gewerbsmäßig tätige Tagesmutter.<br />

7. <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für die gemäß C versicherten<br />

Personen bei Wehrübungen der deutschen Bundeswehr,<br />

deren Dauer drei Monate nicht überschreiten.<br />

7.1 <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht auch für den Gebrauch<br />

von nicht versicherungspflichtigen Rad- und Kettenfahrzeugen<br />

sowie von Luft- und Wasserfahrzeugen.<br />

Wir leisten maximal 50 % des in der Einziehungsrichtlinie<br />

der Bundeswehr festgelegten persönlichen Meßbetrages.<br />

gewerblich genutzten Flächen;<br />

1.2.1.4 mit ausschließlich gewerblicher Nutzung;<br />

1.2.2 unterirdischen Heizöltanks;<br />

1.2.3 Heizungsanlagen mit oberirdischen Heizöltanks mit<br />

einem Gesamtfassungsvermögen von jeweils mehr als<br />

12.000 Litern Heizöl;<br />

1.2.4 unbebauten Grundstücken mit einer Größe von jeweils<br />

mehr als 2.000 qm.<br />

1.3 in der Eigenschaft als<br />

1.3.1 Bauherr von Bauvorhaben, deren Bauzeit ab<br />

Einrichtung der Baustelle bis <strong>zur</strong> Fertigstellung des<br />

Bauvorhabens mehr als 6 Monate beträgt;<br />

1.3.2 Führer, Halter, Eigentümer und Besitzer von<br />

1.3.2.1 fremden und eigenen Motorbooten, soweit für<br />

das Führen eine behördliche Erlaubnis notwendig ist,<br />

eigenen Segelbooten und eigenen Jet-Ski;<br />

1.3.2.2 Luftfahrzeugen und -geräten über 5 kg Fluggewicht;<br />

1.3.2.3 Luftfahrzeugen und -geräten mit Antrieben jeder<br />

Art;


F<br />

G<br />

Was leisten wir?<br />

H<br />

Für welche Schadenereignisse<br />

bestehen<br />

besondere<br />

Entschädigungsgrenzen?<br />

I<br />

Fortsetzung<br />

Welche Leistungen<br />

erbringen wir bei<br />

Schäden aus Anlass<br />

von Gefälligkeitshandlungen?<br />

1.4 wegen Sach- und Vermögensschäden der im Haushalt<br />

lebenden Personen untereinander;<br />

1.5 die vorsätzlich herbeigeführt wurden;<br />

1.6 infolge vorsätzlich, rechtswidrig begangener Straftaten;<br />

1.7 durch unerlaubtem Besitz von Waffen und Munition;<br />

1.8 die durch Vertrag oder Zusage über den Umfang der<br />

gesetzlichen Haftpflicht der versicherten Personen hinausgehen;<br />

1.9 infolge Übertragungen von Krankheiten oder Infektionen;<br />

Wir leisten:<br />

1. Klärung der Sach- und Rechtslage <strong>zur</strong> Entscheidung<br />

über die nachfolgenden Leistungen;<br />

2. bei berechtigten Ansprüchen Ersatz des Schadens, der<br />

Geschädigten entstanden ist;<br />

3. Abwehr unberechtigter Ansprüche;<br />

4. Ersatz der Aufwendungen, die nötig sind um Schäden,<br />

die an ihren unbeweglichen Sachen dadurch verursacht<br />

werden, dass Heizöl aus den über diesen Vertrag versicherten<br />

Heizungsanlagen - auch allmählich - bestimmungswidrig<br />

austritt;<br />

5. in einem Strafverfahren Übernahme der Gebühren für<br />

einen Strafverteidiger, sofern das Strafverfahren ein<br />

versichertes Schadenereignis betreffen kann und die<br />

Bestellung des Verteidigers von uns gewünscht oder<br />

genehmigt wird;<br />

6. im Falle eines Rechtsstreites über einen versicherten<br />

Anspruch zwischen versicherten Personen und einem oder<br />

1. Für die gemäß C und D versicherten Personen besteht<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz jeweils bis zu den im <strong>Versicherung</strong>sschein<br />

angegebenen besonderen Deckungssummen für:<br />

1.1 das Abhandenkommen von<br />

1.1.1 fremden Schlüsseln/Code-Cards;<br />

1.1.2 Schlüsseln/Code-Cards in Ihrer Eigenschaft als<br />

Sonder- oder Miteigentümer, abzüglich Ihres Eigenanteils.<br />

1.1.3 Mitversichert ist ein Objektschutz bis zu 14 Tagen,<br />

gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem das Abhandenkommen<br />

fremder Schlüssel/Code-Cards festgestellt wurde;<br />

1.2 das Abhandenkommen von sonstigen fremden<br />

beweglichen Sachen;<br />

1.3 die Beschädigung oder Zerstörung von gemieteten,<br />

geliehenen, gepachteten, geleasten oder gefälligkeitshalber<br />

überlassenen fremden beweglichen Sachen, die nicht<br />

Einrichtungsgegenstände/Inventar in Zimmern von Beherbergungsbetrieben,<br />

Ferienwohnungen und -häusern<br />

sind.<br />

1. Verursachen die gemäß C versicherten Personen bei<br />

einer Gefälligkeitshandlung einen Schaden, leisten wir bis<br />

zu den im <strong>Versicherung</strong>sschein angegebenen Deckungssummen<br />

Ersatz.<br />

2. Wir berufen uns bei Gefälligkeitshandlungen nicht auf<br />

HA 6301.0 N Seite 2 von 3<br />

1.10 wegen Abnutzung, Verschleiß, Alterung oder übermäßiger<br />

Beanspruchung von Sachen, die die versicherten<br />

Personen gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast<br />

haben;<br />

1.11 wegen Schäden an Sachen, die vertraglich verwahrt<br />

oder durch verbotene Eigenmacht erlangt wurden;<br />

1.12 für Glasschäden, soweit Sie sich gesondert hiergegen<br />

versichern können;<br />

1.13 die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder<br />

Erzeugnisse <strong>zur</strong>ückzuführen sind.<br />

mehreren Dritten, die Führung des Prozesses im Namen<br />

der versicherten Person/en auf unsere Kosten;<br />

7. Ersatz aller Aufwendungen - auch erfolgloser -, die<br />

ihnen bei Eintritt eines <strong>Versicherung</strong>sfalles im Rahmen der<br />

Schadenminderung oder -abwendung entstehen.<br />

8. Bei in den USA, Kanada und in den Gebieten, die der<br />

US-amerikanischen Gerichtsbarkeit (z.B. in Puerto Rico<br />

oder Guam) unterliegen, eintretenden <strong>Versicherung</strong>sfällen<br />

oder dort geltend gemachten Ansprüchen werden unsere<br />

Aufwendungen für Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugenund<br />

Gerichtskosten <strong>zur</strong> Abwendung oder Minderung des<br />

Schadens bei oder nach Eintritt des <strong>Versicherung</strong>sfalles<br />

sowie Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die<br />

uns nicht selbst entstehen, auf die Deckungssumme angerechnet.<br />

Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des<br />

Versicherers entstanden sind.<br />

2. Verursacht ein versicherter Minderjähriger:<br />

2.1 einen Sachschaden, für den er wegen seiner Minderjährigkeit<br />

nicht verantwortlich ist, leisten wir bis zu dem<br />

im <strong>Versicherung</strong>sschein genannten Betrag zugunsten des<br />

Geschädigten eine Entschädigung;<br />

2.2 einen Personenschaden, für den er wegen seiner Minderjährigkeit<br />

nicht verantwortlich ist, leisten wir bis zu<br />

dem im <strong>Versicherung</strong>sschein genannten Betrag zugunsten<br />

der verletzten Person eine Entschädigung, soweit diese<br />

nicht auf andere Weise Ersatz erlangen kann.<br />

2.3 Die geschädigte Person ist berechtigt, ihren <strong>Versicherung</strong>sanspruch<br />

gegen uns direkt geltend zu machen.<br />

2.4 Für die Entschädigungsleistung kommen die gesetzlichen<br />

Voraussetzungen <strong>zur</strong> Anwendung, aufgrund derer<br />

einem Geschädigten Schadenersatz zusteht.<br />

3. Versichert sind die Personen- und Sachschäden gem.<br />

E 5 bis zu dem im <strong>Versicherung</strong>sschein genannten Betrag.<br />

einen etwa bestehenden Haftungsausschluss.<br />

3. Für die Entschädigungsleistung kommen die gesetzlichen<br />

Voraussetzungen <strong>zur</strong> Anwendung, aufgrund derer<br />

einem Geschädigten Schadenersatz zusteht.<br />

J<br />

Für welche Schäden<br />

besteht bei dem<br />

Gebrauch von Kraftfahrzeugen<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz<br />

und<br />

bei welchen nicht?<br />

1. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht generell wegen<br />

Schäden, die die nach C oder D versicherten Personen in<br />

Ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter oder Führer durch<br />

den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (auch Gabelstaplers),<br />

Kraftfahrzeuganhängers oder selbstfahrender Arbeitsmaschinen<br />

verursachen.<br />

2. <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht jedoch abweichend von<br />

J 1. für Schäden, die Dritten entstehen durch:<br />

2.1 Be- und Entladen der genannten Kraftfahrzeuge;<br />

2.2 einen Mitfahrer beim Öffnen der Kraftfahrzeugtür,<br />

ausgeschlossen bleiben Personen- und Vermögensschäden;<br />

2.3 manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten am Kraftfahrzeug/Kraftfahrzeuganhänger,<br />

ausgeschlossen bleiben<br />

Schäden an der Umwelt;<br />

2.4 den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (auch Krankenfahrstühle<br />

oder Gabelstapler) mit einer zulässigen Höchst-<br />

geschwindigkeit bis 6 km/h;<br />

2.5 selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer zulässigen<br />

Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h;<br />

2.6 manuelles Bewegen von nicht zulassungspflichtigen<br />

Kraftfahrzeuganhängern, sofern hierfür keine anderweitige<br />

Deckung besteht.<br />

3. Beschädigt eine unter C genannte Person ein vollkaskoversichertes<br />

Kraftfahrzeug durch den Gebrauch dieses<br />

Kraftfahrzeugs, das sie von einem Dritten geliehen, gemietet<br />

oder gefälligkeitshalber erhalten hat, besteht<br />

abweichend von J 1. <strong>Versicherung</strong>sschutz maximal bis <strong>zur</strong><br />

Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung;<br />

4. <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht darüber hinaus durch den<br />

Gebrauch von ferngelenkten Modellfahrzeugen, sofern<br />

hierfür keine anderweitige Deckung erlangt werden kann.<br />

YE802 01.2008


YE803 01.2008<br />

K<br />

L<br />

M<br />

N<br />

O<br />

P<br />

Q<br />

Welche besondere<br />

Leistung erbringen<br />

wir, wenn ein<br />

Dritter Sie<br />

geschädigt hat?<br />

Für welche Risiken<br />

bieten wir Ihnen<br />

beitragsfreien<br />

Vorsorgeschutz und<br />

für welche nicht?<br />

Wann endet der<br />

beitragsfreie<br />

Vorsorgeschutz?<br />

Welche Vollmachten<br />

gelten?<br />

Welche allgemeinen<br />

Verhaltensregeln<br />

müssen Sie<br />

beachten?<br />

Welche Rechtsfolgen<br />

treten bei Verletzung<br />

der Verhaltensregeln<br />

im<br />

Schadenfall ein?<br />

Wie passen wir<br />

den Beitrag der<br />

Preisentwicklung<br />

an?<br />

1. Wir bieten den gemäß C versicherten Personen ab<br />

dem im <strong>Versicherung</strong>sschein genannten Betrag <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />

für den Fall, dass wegen eines Schadenereignisses,<br />

das während der Wirksamkeit dieses<br />

Vertrages eingetreten ist:<br />

1.1 ein Dritter ihnen einen Personen- und/oder<br />

Sachschaden zugefügt und damit gegen gesetzliche<br />

Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts<br />

verstoßen hat sowie<br />

1.2 dieser seine aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen<br />

privatrechtlichen Inhalts resultierende Verpflichtung<br />

zum Schadenersatz ganz oder teilweise nicht erfüllen<br />

kann und<br />

1.3 sie gegen diesen ein rechtskräftiges, vollstreckbares<br />

Urteil wegen dieses Haftpflichtschadens erstritten<br />

haben.<br />

1. Im Rahmen dieses Vertrages bieten wir sofort Vorsorgeschutz<br />

für Haftpflichtansprüche wegen:<br />

1.1 Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch neu<br />

hinzukommende Personen;<br />

1.2 Personen- und Sachschäden aus neu hinzukommenden<br />

Risiken.<br />

1.3 Teilen Sie uns das Hinzukommen neuer Personen<br />

oder Risiken spätestens auf der Jahresmeldung mit.<br />

2. Teilen Sie uns bitte mit, wann aus Ihrem Mehrpersonenhaushalt<br />

auf Dauer ein Zwei- oder Einpersonenhaushalt<br />

geworden ist. Ab diesem Zeitpunkt reduziert<br />

sich der Beitrag entsprechend.<br />

1. Dieser Vorsorgeschutz endet mit Ablauf des <strong>Versicherung</strong>sjahres,<br />

in dem eines dieser Risiken hinzugekommen<br />

ist. Teilen Sie uns das Hinzukommen eines neuen Risikos<br />

mit.<br />

2. Mit Beginn des neuen <strong>Versicherung</strong>sjahres ist der entsprechende<br />

Beitrag für neu hinzugekommene Risiken zu<br />

zahlen.<br />

1. Wir sind bevollmächtigt, alle <strong>zur</strong> Beilegung oder Abwehr<br />

des Anspruchs uns zweckmäßig erscheinenden<br />

Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.<br />

2. Kommt es in einem <strong>Versicherung</strong>sfall zu einem Rechts-<br />

Damit wir unsere vertraglichen Leistungen erbringen<br />

können, haben Sie in dem Fall, dass Haftpflichtansprüche<br />

gegen die versicherten Personen erhoben werden könnten,<br />

folgendes zu beachten:<br />

1. Sie haben uns innerhalb einer Woche die Tatsachen<br />

anzuzeigen, die Ihre Verantwortlichkeit gegenüber einem<br />

Dritten <strong>zur</strong> Folge haben könnten. Macht der Dritte<br />

seinen Anspruch Ihnen gegenüber geltend, sind Sie <strong>zur</strong><br />

Anzeige innerhalb einer Woche nach der Geltendmachung<br />

verpflichtet;<br />

2. wird gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht,<br />

Prozesskostenhilfe beantragt, wird Ihnen gerichtlich<br />

der Streit verkündet, haben Sie dies unverzüglich<br />

anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn gegen Sie wegen des<br />

1. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach O 1., 2., 4.,<br />

5. und 6. verletzt, entfällt unsere Leistungspflicht, wenn<br />

Sie die Verhaltensregel vorsätzlich verletzt haben.<br />

2. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der<br />

genannten Verhaltensregeln sind wir berechtigt, unsere<br />

Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden<br />

Verhältnis zu kürzen. Dies geschieht nicht,<br />

wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit<br />

1. Der Beitrag kann zu der ab dem 1. Juli eines jeden Jahres<br />

folgenden Hauptfälligkeit des Vertrages der Preisentwicklung<br />

angepasst werden.<br />

2. Grundlage hierfür ist der vom Statistischen Bundesamt<br />

jeweils für den Monat Dezember ermittelte Preisindex für<br />

"Die Lebenshaltung aller privaten Haushalte ohne Nahrungs-<br />

und Genussmittel für Deutschland".<br />

HA 6301.0 N Seite 3 von 3<br />

2. Die gemäß C versicherten Personen erhalten die<br />

Geldleistung auf Antrag und nach Übersendung folgender<br />

Unterlagen:<br />

2.1 Klageschrift;<br />

2.2 vollstreckbare Ausfertigung des Urteils im Original;<br />

2.3 Vollstreckungsprotokoll, aus dem sich die<br />

Erfolglosigkeit der Vollstreckung ergibt oder Protokoll<br />

über die Abgabe der eidesstattlichen <strong>Versicherung</strong> durch<br />

den Dritten in diesem Verfahren.<br />

3. Die Geldleistung wird nur erbracht im Rahmen<br />

unserer vertraglich vereinbarten Deckungssummen,<br />

soweit die gemäß C versicherten Personen nicht anderweitig<br />

Ersatz erlangen können.<br />

4. Haben wir gemäß K 3. unsere Geldleistung erbracht,<br />

geht der Anspruch gegen den Dritten auf uns über.<br />

3. Nicht versichert sind hinzukommende Risiken, sofern<br />

eine anderweitige Deckung besteht.<br />

4. Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für<br />

Risiken:<br />

4.1 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines<br />

Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge<br />

der Zulassungs- oder Führerscheinpflicht unterliegen;<br />

4.2 aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von<br />

Bahnen;<br />

4.3 die der <strong>Versicherung</strong>spflicht unterliegen.<br />

3. Der <strong>Versicherung</strong>sschutz für gewerbliche, berufliche<br />

und dienstliche Haftpflichtrisiken erlischt mit Beginn des<br />

neuen <strong>Versicherung</strong>sjahres.<br />

4. Wird von Ihnen kein <strong>Versicherung</strong>sschutz gewünscht,<br />

entfällt dieser mit Ablauf des <strong>Versicherung</strong>sjahres, in dem<br />

eines dieser Risiken hinzugekommen ist.<br />

streit zwischen Ihnen und dem Geschädigten oder dessen<br />

Rechtsnachfolger, haben Sie uns die Prozessführung in<br />

Ihrem Namen zu überlassen. Die Kosten des Verfahrens<br />

tragen wir.<br />

den Anspruch begründenden Schadenereignisses ein Ermittlungsverfahren<br />

eingeleitet wird;<br />

3. <strong>zur</strong> Wahrung der Fristen nach 1. und 2. genügt die<br />

rechtzeitige Absendung der Anzeige;<br />

4. das Führen einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist<br />

uns zu überlassen;<br />

5. unsere Fragen zum <strong>Versicherung</strong>sfall haben Sie vollständig<br />

und wahrheitsgemäß zu beantworten und alle für<br />

die Beurteilung des <strong>Versicherung</strong>sfalles erheblichen<br />

Schriftstücke - soweit zumutbar - ein<strong>zur</strong>eichen;<br />

6. den Schaden haben Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten<br />

abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten;<br />

7. die gemäß N geltenden Vollmachten dürfen Sie uns<br />

nicht entziehen.<br />

vorlag.<br />

3. Abweichend von 1. und 2. sind wir <strong>zur</strong> Leistung verpflichtet,<br />

soweit die Verletzung der Verhaltensregel<br />

weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadenereignisses<br />

noch für die Feststellung oder den Umfang<br />

<strong>zur</strong> Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn<br />

Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt haben.<br />

3. Die Veränderung wird berechnet aus der prozentualen<br />

Veränderung des Indexes im vergangenen Kalenderjahr<br />

zu dem davor liegenden Kalenderjahr und wird auf zwei<br />

Nachkommastellen abgerundet.<br />

4. Der Beitrag erhöht oder vermindert sich entsprechend,<br />

sofern es der Billigkeit entspricht. Verzichtet der Versicherer<br />

auf eine mögliche Beitragsanpassung, kann die Veränderung<br />

im Folgejahr berücksichtigt werden.


<strong>BOXplus</strong><br />

Besondere Bedingungen der Ergänzungsdeckung<br />

<strong>zur</strong> Privat- und/oder Hundehalter-Haftpflichtversicherung (BPEPHH 2005)<br />

A<br />

B<br />

C<br />

D<br />

E<br />

F<br />

Was ist die Ergänzungsdeckung<br />

und<br />

was leistet sie?<br />

Welche Leistungsvoraussetzungen<br />

gibt<br />

es?<br />

Wann besteht<br />

kein <strong>Versicherung</strong>sschutz?<br />

Für welche<br />

Dauer kann<br />

eine Ergänzungsdeckung<br />

abgeschlossen<br />

werden?<br />

Welchen Beitrag<br />

erheben<br />

wir für die<br />

Ergänzungsdeckung?<br />

Welche besondere<br />

Anzeigepflicht<br />

gilt?<br />

1. Die Ergänzungsdeckung ist eine Anschlussdeckung zu<br />

einer bei einem anderen Versicherer bestehenden Privatund/oder<br />

Hundehalterhaftpflichtversicherung.<br />

Die Deckungssummen des bei dem anderen Versicherer<br />

bestehenden Vertrages betragen mindestens<br />

500.000 EUR für Personenschäden und<br />

50.000 EUR für Sachschäden.<br />

1. <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht nur, soweit aus dem bei<br />

einem anderen Versicherer bestehenden Vertrag keine<br />

Leistung beansprucht werden kann.<br />

Die Ergänzungsdeckung besteht bis zum Ablauf des bei<br />

einem anderen Versicherer bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrages,<br />

längstens für die Dauer von drei<br />

Jahren.<br />

1. Bis zum Ende der Ergänzungsdeckung ist ein rabattierter<br />

Beitrag für diesen Vertrag zu entrichten.<br />

Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn Ihr bei<br />

einem anderen Versicherer bestehenden Vertrag vor dem<br />

im <strong>Versicherung</strong>sschein genannten Zeitpunkt endet.<br />

Seite 1 von 1 HA 6372.0<br />

2. Sie ergänzt den <strong>Versicherung</strong>sschutz des bei einem<br />

anderen Versicherer bestehenden Vertrages um die durch<br />

unseren Vertrag gebotene Haftpflichtdeckung.<br />

2. Verweigert der andere Versicherer wegen Nichtzahlung<br />

des Beitrages den <strong>Versicherung</strong>sschutz, besteht kein<br />

Anspruch auf Gewährung dieses <strong>Versicherung</strong>sschutzes<br />

aus unserem Vertrag.<br />

2. Nach Ablauf der Ergänzungsdeckung ist der volle<br />

Beitrag für diesen Haftpflichtversicherungsvertrag zu<br />

entrichten.<br />

XE842 07.2004

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