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QUALITÄT BRAUCHT ZEICHEN<br />
Viel einfacher ist zu sagen, was CE nicht ist:<br />
keine Herkunftsbezeichnung<br />
keine Marke, die die Übereinstimmung<br />
mit europäischen technischen Normen<br />
bestätigt<br />
keine Marke über Zulassung durch eine<br />
europäische Überwachungsbehörde<br />
kein Sicherheitszeichen<br />
kein Qualitätszeichen<br />
keine Information an Konsumenten<br />
kein Hinweis auf Prüfung durch 3rd Party,<br />
außer in wenigen Fällen durch die Kenn-<br />
Nummer des Notified Body (einer vom<br />
Mitgliedsstaat benannten, unabhängigen<br />
und kompetenten Stelle, die Prüfungen,<br />
Überwachungen und/oder Zertifizierungen<br />
durchführt), der teilweise involviert war.<br />
Für die CE-Kennzeichnung gilt jedenfalls:<br />
Rechtsbasis ist nur das Binnenmarktpaket<br />
(New Approach) und nicht wie<br />
vielfach geglaubt, andere EU-Gesetze,<br />
die sich auf Produkte beziehen<br />
Pflicht des Herstellers<br />
Aussage: Erklärung des Herstellers, dass<br />
Produkte die „erforderlichen Mindestanforderungen“<br />
aus dem „New Approach“-<br />
Richtlinien erfüllen<br />
Adressat: Behörden<br />
Nur für Produkte des Binnenmarktpaketes<br />
Keine wirkliche Definition im Binnenmarktpaket<br />
gegeben<br />
CE-Kennzeichnung darf nur vom Hersteller<br />
oder autorisierten Repräsentanten<br />
angebracht werden<br />
Bedeutung der CE-Kennzeichnung für<br />
Verbraucher völlig unklar.<br />
Zur CE-Kennzeichnung läuft derzeit eine<br />
von der EU-Kommission lancierte Kampagne,<br />
um den scheinbaren Wert zu heben<br />
und den Charakter eines Prüfzeichens vorzuspiegeln.<br />
Wie schon erwähnt, gilt die CE-Kennzeichnung<br />
nur für Produkte, die den Richtlinien<br />
nach dem „New Approach“ bzw. dem Binnenmarktpaket<br />
unterliegen. Dennoch werden<br />
in großer Unkenntnis vielfach Produkte,<br />
die in den Geltungsbereich anderer EU-<br />
Vorschriften fallen, mit CE-Kennzeichnung<br />
versehen. Dies zeigt deutlich, dass viele<br />
Hersteller, speziell außerhalb Europas, die<br />
einschlägigen Vorschriften nicht kennen<br />
oder schlechtweg ignorieren.<br />
Gegen die Vormacht der Großen<br />
Der Versuch der EU-Kommission, Prüfzeichen<br />
und Gütesiegel zu verbieten, ist an<br />
der Realität des Marktes gescheitert. Wohl<br />
haben einige Global Player versucht, ihre<br />
Marken durch ein Verbot von Prüfzeichen<br />
und Gütesiegeln gegenüber kleineren Herstellern<br />
zu verteidigen – was aber nicht gelungen<br />
ist. Kleinere Hersteller mit nicht so<br />
bekannten und wohl klingenden Namen<br />
haben die Möglichkeit, den Kunden über<br />
entsprechende Prüfzeichen etc. mitzuteilen,<br />
dass ihre Produkte sicher, umweltverträglich,<br />
nicht gesundheitsschädlich etc.<br />
(je nach Art des Prüfzeichens) sind und<br />
jenen des großen Mitbewerbs um nichts<br />
nachstehen. Aber auch Manager in Großkonzernen<br />
wünschen eine unabhängige<br />
Prüfung und Beurteilung ihres Produktes<br />
(mit Prüfzeichen), um das Risiko von Garantiefällen,<br />
Rückholaktionen oder Haftungs-<br />
10 TÜV TIMES No. 2 | JUNE <strong>2010</strong> Fotos: ToyProduktTesting / Ingo Bartussek - fotolia.com<br />
fragen zu minimieren. Die von der EU-<br />
Kommission propagierte und in einer EU-<br />
Verordnung festgeschriebene Marktüberwachung<br />
ist ein notwendiges Element im<br />
gesamten System, kann aber bei der enormen<br />
Vielzahl an Produkten bzw. Produktgruppen<br />
nur einen verschwindend kleinen<br />
Teil an Produkten prüfen, die bereits auf<br />
den Markt gelangt sind.<br />
Diese Prüfungen erfolgen zumeist nach<br />
bereits aufgetretenen Schadensfällen oder<br />
auf Hinweise von Konsumenten bzw. durch<br />
Zufall. Die Institution der Marktüberwachung,<br />
die per EU-Verordnung eine Aufgabe<br />
des jeweiligen Mitgliedsstaates in der<br />
EU ist, stellt ein wichtiges Element in der<br />
komplexen Thematik des Schutzes der<br />
Bürger vor gefährlichen Produkten dar,<br />
kann aber aus den geschilderten Gründen<br />
nur einen geringen Teil des Marktes abdecken.<br />
Somit ist der theoretisch wichtige<br />
Aspekt in Hinblick auf die Auffindung gefährlicher<br />
Produkte auf dem Markt in Wirklichkeit<br />
zahnlos und unwirksam.<br />
Sicherheit durch Notified Bodies<br />
Wirksamer ist, wenn auf Basis des „New<br />
Approach“ bzw. des Binnenmarktpaketes<br />
in EU-Richtlinien vorgeschrieben wird,<br />
dass eine so genannte „Benannte Stelle“<br />
(Notified Body) beigezogen werden muss.<br />
Hier wird in vielen Fällen bereits in der Konstruktionsphase<br />
ein kompetenter, unabhängiger<br />
(Fachmann eines) Notified Body<br />
beigezogen, der dann auch in der Phase<br />
der Herstellung, je nach geltender Rechtsvorschrift<br />
bzw. Richtlinie und Norm die<br />
Aspekte der Sicherheit prüft. Diese Ein-