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QUALITÄT BRAUCHT ZEICHEN<br />

Viel einfacher ist zu sagen, was CE nicht ist:<br />

keine Herkunftsbezeichnung<br />

keine Marke, die die Übereinstimmung<br />

mit europäischen technischen Normen<br />

bestätigt<br />

keine Marke über Zulassung durch eine<br />

europäische Überwachungsbehörde<br />

kein Sicherheitszeichen<br />

kein Qualitätszeichen<br />

keine Information an Konsumenten<br />

kein Hinweis auf Prüfung durch 3rd Party,<br />

außer in wenigen Fällen durch die Kenn-<br />

Nummer des Notified Body (einer vom<br />

Mitgliedsstaat benannten, unabhängigen<br />

und kompetenten Stelle, die Prüfungen,<br />

Überwachungen und/oder Zertifizierungen<br />

durchführt), der teilweise involviert war.<br />

Für die CE-Kennzeichnung gilt jedenfalls:<br />

Rechtsbasis ist nur das Binnenmarktpaket<br />

(New Approach) und nicht wie<br />

vielfach geglaubt, andere EU-Gesetze,<br />

die sich auf Produkte beziehen<br />

Pflicht des Herstellers<br />

Aussage: Erklärung des Herstellers, dass<br />

Produkte die „erforderlichen Mindestanforderungen“<br />

aus dem „New Approach“-<br />

Richtlinien erfüllen<br />

Adressat: Behörden<br />

Nur für Produkte des Binnenmarktpaketes<br />

Keine wirkliche Definition im Binnenmarktpaket<br />

gegeben<br />

CE-Kennzeichnung darf nur vom Hersteller<br />

oder autorisierten Repräsentanten<br />

angebracht werden<br />

Bedeutung der CE-Kennzeichnung für<br />

Verbraucher völlig unklar.<br />

Zur CE-Kennzeichnung läuft derzeit eine<br />

von der EU-Kommission lancierte Kampagne,<br />

um den scheinbaren Wert zu heben<br />

und den Charakter eines Prüfzeichens vorzuspiegeln.<br />

Wie schon erwähnt, gilt die CE-Kennzeichnung<br />

nur für Produkte, die den Richtlinien<br />

nach dem „New Approach“ bzw. dem Binnenmarktpaket<br />

unterliegen. Dennoch werden<br />

in großer Unkenntnis vielfach Produkte,<br />

die in den Geltungsbereich anderer EU-<br />

Vorschriften fallen, mit CE-Kennzeichnung<br />

versehen. Dies zeigt deutlich, dass viele<br />

Hersteller, speziell außerhalb Europas, die<br />

einschlägigen Vorschriften nicht kennen<br />

oder schlechtweg ignorieren.<br />

Gegen die Vormacht der Großen<br />

Der Versuch der EU-Kommission, Prüfzeichen<br />

und Gütesiegel zu verbieten, ist an<br />

der Realität des Marktes gescheitert. Wohl<br />

haben einige Global Player versucht, ihre<br />

Marken durch ein Verbot von Prüfzeichen<br />

und Gütesiegeln gegenüber kleineren Herstellern<br />

zu verteidigen – was aber nicht gelungen<br />

ist. Kleinere Hersteller mit nicht so<br />

bekannten und wohl klingenden Namen<br />

haben die Möglichkeit, den Kunden über<br />

entsprechende Prüfzeichen etc. mitzuteilen,<br />

dass ihre Produkte sicher, umweltverträglich,<br />

nicht gesundheitsschädlich etc.<br />

(je nach Art des Prüfzeichens) sind und<br />

jenen des großen Mitbewerbs um nichts<br />

nachstehen. Aber auch Manager in Großkonzernen<br />

wünschen eine unabhängige<br />

Prüfung und Beurteilung ihres Produktes<br />

(mit Prüfzeichen), um das Risiko von Garantiefällen,<br />

Rückholaktionen oder Haftungs-<br />

10 TÜV TIMES No. 2 | JUNE <strong>2010</strong> Fotos: ToyProduktTesting / Ingo Bartussek - fotolia.com<br />

fragen zu minimieren. Die von der EU-<br />

Kommission propagierte und in einer EU-<br />

Verordnung festgeschriebene Marktüberwachung<br />

ist ein notwendiges Element im<br />

gesamten System, kann aber bei der enormen<br />

Vielzahl an Produkten bzw. Produktgruppen<br />

nur einen verschwindend kleinen<br />

Teil an Produkten prüfen, die bereits auf<br />

den Markt gelangt sind.<br />

Diese Prüfungen erfolgen zumeist nach<br />

bereits aufgetretenen Schadensfällen oder<br />

auf Hinweise von Konsumenten bzw. durch<br />

Zufall. Die Institution der Marktüberwachung,<br />

die per EU-Verordnung eine Aufgabe<br />

des jeweiligen Mitgliedsstaates in der<br />

EU ist, stellt ein wichtiges Element in der<br />

komplexen Thematik des Schutzes der<br />

Bürger vor gefährlichen Produkten dar,<br />

kann aber aus den geschilderten Gründen<br />

nur einen geringen Teil des Marktes abdecken.<br />

Somit ist der theoretisch wichtige<br />

Aspekt in Hinblick auf die Auffindung gefährlicher<br />

Produkte auf dem Markt in Wirklichkeit<br />

zahnlos und unwirksam.<br />

Sicherheit durch Notified Bodies<br />

Wirksamer ist, wenn auf Basis des „New<br />

Approach“ bzw. des Binnenmarktpaketes<br />

in EU-Richtlinien vorgeschrieben wird,<br />

dass eine so genannte „Benannte Stelle“<br />

(Notified Body) beigezogen werden muss.<br />

Hier wird in vielen Fällen bereits in der Konstruktionsphase<br />

ein kompetenter, unabhängiger<br />

(Fachmann eines) Notified Body<br />

beigezogen, der dann auch in der Phase<br />

der Herstellung, je nach geltender Rechtsvorschrift<br />

bzw. Richtlinie und Norm die<br />

Aspekte der Sicherheit prüft. Diese Ein-

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