04.11.2013 Aufrufe

Merkblatt - Kindernet

Merkblatt - Kindernet

Merkblatt - Kindernet

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Merkblatt</strong><br />

Kostenübernahme für "Grenzüberschreitende Kinderbetreuung"<br />

im Bundesland Salzburg für unter 3-jährige Kinder<br />

Wenn in einer grenznahen Gemeinde des Landes Oö. keine geeignete Kinderbetreuung<br />

verfügbar ist und daher ein Kind im Bundesland Salzburg betreut werden muss, dann<br />

übernimmt das Land Oö. unter bestimmten Voraussetzungen unter Bezugnahme auf das<br />

Salzburger Kinderbetreuungsgesetz die Fördermittel in jener Höhe, wie sie auch vom Land<br />

Salzburg bezahlt werden würden. Antragsteller sind die Eltern des Kindes, dem Antrag sind<br />

folgende Unterlagen beizulegen:<br />

1. Bestätigung der Oö. Wohnsitzgemeinde, dass (auch in Oö. Nachbargemeinden) kein<br />

geeigneter Kinderbetreuungsplatz in einer Kinderbetreuungseinrichtung zur<br />

Verfügung steht bzw. keine Tageseltern verfügbar sind. Falls die bedarfsgerechten<br />

Öffnungszeiten einer Kinderbetreuungseinrichtung nicht mit dem Betreuungsbedarf<br />

des Kindes übereinstimmen, dann sind diese ebenfalls anzuführen.<br />

2. Bestätigung der Oö. Wohnsitzgemeinde, dass das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet<br />

ist.<br />

3. Bestätigung der Oö. Wohnsitzgemeinde, dass diese ihren Anteil an den Kosten für die<br />

gemeindefremde, bundesländerübergreifende Kinderbetreuung übernimmt<br />

4. Bestätigung über beide Elternteile, dass diese arbeitsuchend, berufstätig oder in<br />

Ausbildung sind.<br />

5. Ausgefülltes Formular "Grenzüberschreitende Kinderbetreuung" (BGD/E-85)<br />

Aus den Bestätigungen der Punkte 1. und 4. muss beispielsweise auch hervorgehen, dass bei<br />

berufstätigen Eltern die Arbeitszeiten nicht mit den Öffnungszeiten von<br />

Kinderbetreuungseinrichtungen zusammen passen und daher eine Kinderbetreuung im<br />

Bundesland Salzburg in Anspruch genommen werden muss.<br />

Diese Bestätigungen und das ausgefüllte Formular sind rechtzeitig vor Beginn der<br />

Inanspruchnahme einer Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg (entweder bei einer<br />

Tagesbetreuungseinrichtung oder bei Tageseltern, die bei Rechtsträgern beschäftigt sind) dem<br />

Land Oberösterreich vorzulegen. Die Übermittlung hat an die offizielle E-Mail-Adresse<br />

bgd.post@ooe.gv.at zu erfolgen.<br />

Der Rechtsträger muss, um Fördermittel zu bekommen, das Formular "Förderungserklärung<br />

FinD / E-2" des Landes Oberösterreich ausgefüllt und rechtsgültig unterfertigt retournieren.<br />

Änderungen zu den übermittelten Unterlagen sind umgehend dem Land Oberösterreich<br />

bekannt zu geben. Das Land Oberösterreich behält sich vor, dass Förderungen zurückbehalten<br />

oder zurückgefordert werden, wenn Änderungen bei den Förderungsvoraussetzungen nicht<br />

oder nicht rechtzeitig gemeldet werden bzw. wenn sich herausstellt, dass falsche Angaben<br />

gemacht worden sind.<br />

Für Integrationskinder gelten höhere Tarife!


Höhe der Kosten, die vom Land Oberösterreich übernommen werden<br />

Höhe der Fördermittel pro Kind pro Monat ab dem 1. Jänner 2013<br />

Kind bis 3 Jahre in einer Tagesbetreuungseinrichtungen:<br />

Wochenstunden Prozent Ab 1.1.2013 Davon 60%<br />

31 Wochenstunden 100% 805,50 483,30<br />

21 bis 30 Wochenstunden 75% 604,10 362,46<br />

11 bis 20 Wochenstunden 50% 402,80 241,68<br />

10 Wochenstunden 25% 201,40 120,84<br />

Das Land Oberösterreich übernimmt 60% (dies entspricht gem. §10 (5) Salzburger<br />

Kinderbetreuungsgesetz dem Anteil des Landes Salzburg).<br />

Die verbleibenden 40% soll die Wohnsitzgemeinde übernehmen! Wenn die<br />

Wohnsitzgemeinde jedoch nicht die vollen 40% bezahlt, dann muss es diesbezüglich eine<br />

gesonderte Vereinbarung zwischen den Eltern und der Wohnsitzgemeinde geben. Denkbar<br />

wäre zum Beispiel, dass jener Teil, den die Wohnsitzgemeinde bezahlen sollte, von den Eltern<br />

oder dem Rechtsträger der Einrichtung oder Tagesmutter getragen wird.<br />

Zusätzlich darf gemäß §10 (1) Z2 d) Salzburger Kinderbetreuungsgesetz ein Zuschlag von<br />

2,50 Euro (pro Kind und Monat) für jede Stunde verrechnet werden, die die<br />

Tagesbetreuungseinrichtung mehr als 40 Stunden regelmäßig offen hält, unabhängig davon,<br />

ob das Kind tatsächlich so lange betreut wird. Das Land Oberösterreich übernimmt davon<br />

60%.<br />

Wenn die Tagesbetreuungseinrichtung entsprechend dem von der Landesregierung<br />

festgestellten Bedarf länger als 48 Wochen im Kalenderjahr offen hält, dann darf gemäß §10<br />

(2) Salzburger Kinderbetreuungsgesetz pro länger betreuter Woche ein Zuschlag von 128,70<br />

Euro verrechnet werden. Es werden hier allerdings nur jene Kinder gewertet, die tatsächlich<br />

länger als 48 Wochen betreut werden. Das Land Oberösterreich übernimmt davon 60%.<br />

Gemäß §10 (1) Z2 Salzburger Kinderbetreuungsgesetz gebührt dieser Förderungsbetrag<br />

jeweils bis zum 31. August, der auf die Vollendung des 3. Lebensjahres folgt.<br />

Für nicht schulpflichtige Kinder kann bis längstens Ende August des Jahres, in das der<br />

Schuleintritt fällt, ein maximaler Landeszuschuss von 50 Euro (bei mindestens 31<br />

Wochenstunden) oder von 25 Euro (darunter) pro Monat verrechnet werden. Ist der<br />

Elternbeitrag geringer als dieser Landeszuschuss, dann wird nur ein Zuschuss höchstens in der<br />

Höhe des Elternbeitrages (ohne Essensbeitrag) gewährt.<br />

Kind bei Tageseltern, die bei einem Rechtsträger beschäftigt sind:<br />

Wochenstunden Prozent Ab 1.1.2013 Davon 60%<br />

31 Wochenstunden 100% 559,20 335,52<br />

21 bis 30 Wochenstunden 85% 475,30 285,18<br />

11 bis 20 Wochenstunden 70% 391,40 234,84<br />

10 Wochenstunden 40% 223,70 134,22<br />

Das Land Oberösterreich übernimmt davon 60% (dies entspricht gem. §10 (5) Salzburger<br />

Kinderbetreuungsgesetz dem Anteil des Landes Salzburg).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!