preis- und leistungsverzeichnis - Akbank Niederlassung Deutschland
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PREIS- UND LEISTUNGSVERZEICHNIS<br />
1. Zinssätze (ab 7. Juni 2013)<br />
AK Online Tagesgeld 1,45% p.a. Zinsauszahlung jährlich<br />
AK Tagesgeld 1,30% p.a. Zinsauszahlung jährlich<br />
AK Online Tagesgeld 1,44% p.a. Zinsauszahlung vierteljährlich<br />
AK Tagesgeld 1,29% p.a. Zinsauszahlung vierteljährlich<br />
AK Festgeld<br />
Zinsauszahlung bei<br />
Fälligkeit<br />
Zinsauszahlung<br />
vierteljährlich<br />
Zinsauszahlung<br />
jährlich<br />
3 Monate 1,00% p.a.<br />
6 Monate 1,00% p.a.<br />
9 Monate 1,00% p.a.<br />
12 Monate 1,30% p.a.<br />
24 Monate 1,29% p.a. 1,30% p.a.<br />
36 Monate 1,49% p.a. 1,50% p.a.<br />
48 Monate 1,69% p.a. 1,70% p.a.<br />
60 Monate 1,79% p.a. 1,80% p.a.<br />
AK Online Festgeld<br />
Zinsauszahlung bei<br />
Fälligkeit<br />
Zinsauszahlung<br />
vierteljährlich<br />
Zinsauszahlung<br />
jährlich<br />
3 Monate 1,20% p.a.<br />
6 Monate 1,20% p.a.<br />
9 Monate 1,20% p.a.<br />
12 Monate 1,50% p.a.<br />
24 Monate 1,59% p.a. 1,60% p.a.<br />
36 Monate 1,69% p.a. 1,70% p.a.<br />
48 Monate 1,89% p.a. 1,90% p.a.<br />
60 Monate 1,99% p.a. 2,00% p.a.<br />
Ergänzende Hinweise:<br />
• Die oben aufgeführten Zinssätze sind variabel <strong>und</strong> können im Ermessen der <strong>Akbank</strong> AG<br />
geändert werden.<br />
• Bei vierteljährlicher Zinssauschüttung ist der angebotene Zinssatz aufgr<strong>und</strong> eines unterjährigen<br />
Zinseszinseffektes geringfügig niedriger als bei jährlicher Zinsausschüttung.<br />
• Die <strong>Akbank</strong> AG ist gemäß Nr. 12 Abs. 6 der AGB berechtigt, dem K<strong>und</strong>en Auslagen in Rechnung<br />
zu stellen, die anfallen, wenn die <strong>Akbank</strong> AG in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse<br />
tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti). Sofern Dritte (z. B. andere Kreditinstitute)<br />
aufgr<strong>und</strong> von Handlungen oder Unterlassungen des K<strong>und</strong>en <strong>Akbank</strong> AG mit Kosten oder Gebühren<br />
belasten, wird die <strong>Akbank</strong> AG diese Kosten <strong>und</strong> Gebühren dem K<strong>und</strong>en separat in Rechnung stellen.<br />
• Für in diesem Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des<br />
K<strong>und</strong>en oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden <strong>und</strong> die, nach den Umständen zu<br />
urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung<br />
getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.<br />
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2. Dienstleistungen<br />
Privatk<strong>und</strong>en<br />
Kontoführung<br />
kostenlos<br />
Kontoeröffnung / - schließung<br />
kostenlos<br />
Inlandsüberweisung auf Referenzkonto<br />
kostenlos<br />
Eingehende Zahlungen<br />
kostenlos<br />
Telegrafische Zahlung Inland pro Auftrag 5,00 €<br />
Telefonische Kontoführung für AK Online Tagesgeldk<strong>und</strong>en pro Auftrag 10,00 €<br />
Tagesgeld<br />
Auflösung <strong>und</strong> Rückzahlung auf Referenzkonto<br />
kostenlos<br />
Umbuchung auf Festgeld<br />
kostenlos<br />
Festgeld<br />
Auflösung zur Fälligkeit <strong>und</strong> Rückzahlung auf Referenzkonto<br />
kostenlos<br />
Umbuchung bei Fälligkeit auf Tagesgeld<br />
kostenlos<br />
Prolongation / Teilprolongation<br />
kostenlos<br />
Vorzeitige Auflösung (Bearbeitungsgebühr) 0,1% min. 25,00 €<br />
Vorzeitige Auflösung (Vorschusszinsen) ¼ vom Habenzins min. 25,00 €<br />
Freistellungsauftrag / NV Bescheinigung<br />
Einrichtung<br />
kostenlos<br />
Änderung<br />
kostenlos<br />
Wechsel Freistellungsauftrag zu NV Bescheinigung<br />
kostenlos<br />
Nachträgliche Korrektur aufgr<strong>und</strong> verspäteter Einreichung min. 10,00 €<br />
Bestätigung / Zweitausfertigung<br />
Duplikat min. 5,00 €<br />
Saldenbestätigung min. 10,00 €<br />
Erträgnisaufstellung min. 25,00 €<br />
Kopie von Belegen min. 5,00 €<br />
Nachforschungen min. 10,00 €<br />
Nachlassabwicklung (über gesetzl. Pflichten hinaus)<br />
je nach Aufwand<br />
Geschäftstage der <strong>Akbank</strong> AG<br />
Geschäftstage der <strong>Akbank</strong> AG, für die Ausführung von Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriften sind alle Werktage, ausgenommen Samstage<br />
<strong>und</strong> Sonntage <strong>und</strong> der 24. <strong>und</strong> 31. Dezember. B<strong>und</strong>eseinheitliche Feiertage sowie die Feiertage des B<strong>und</strong>eslandes Hessen sind keine<br />
Geschäftstage der <strong>Akbank</strong> AG.<br />
(*Erfolgt der Eingang eines Zahlungsauftrages an einem Tag, der kein Geschäftstag der <strong>Akbank</strong> AG ist, so gilt dieser Zahlungsauftrag im Hinblick auf die<br />
Ausführungsfristen als am nächsten Geschäftstag zugegangen.)<br />
Annahmefrist<br />
(für beleghafte <strong>und</strong> beleglose Aufträge)<br />
Ausführungsfrist<br />
Wertstellung inländischer Gutschriften (EUR)<br />
Bis 15 Uhr an unseren Geschäftstagen<br />
(*später eingehende Zahlungen gelten als am nächsten Geschäftstag<br />
zugegangen)<br />
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag<br />
bei der Bank des Empfängers spätestens wie folgt eingeht:<br />
- Belegloser Überweisungsauftrag: max. 1 Geschäftstag<br />
- Beleghafter Überweisungsauftrag: max. 2 Geschäftstage<br />
Tag des Überweisungseingangs<br />
Außergerichtliche Streitschlichtung<br />
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Verbraucher die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken<br />
anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis<br />
676c des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch K<strong>und</strong>en, die nicht Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken<br />
anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von K<strong>und</strong>enbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf<br />
Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist schriftlich an die<br />
K<strong>und</strong>enbeschwerdestelle beim B<strong>und</strong>esverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 02 07, 10062 Berlin, zu richten.<br />
Einlagensicherung<br />
1. Gesetzliche Gr<strong>und</strong>absicherung<br />
Als in <strong>Deutschland</strong> zugelassene Bank ist die <strong>Akbank</strong> AG der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugewiesen.<br />
Diese für deutsche Banken vom Gesetzgeber vorgeschriebene Gr<strong>und</strong>absicherung deckt im Entschädigungsfall Einlagen bis zu einem<br />
Betrag von 100.000 Euro pro K<strong>und</strong>e ab. Abgesichert sind Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen <strong>und</strong> öffentlichen<br />
Stellen. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter .edb-banken.de.<br />
2. Mitglied im Einlagensicherungsfonds des B<strong>und</strong>esverbandes deutscher Banken e.V.<br />
Die <strong>Akbank</strong> AG ist dem Einlagensicherungsfonds des B<strong>und</strong>esverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der<br />
Einlagensicherungsfonds sichert alle Verbindlichkeiten gegenüber K<strong>und</strong>en, insbesondere Termin- <strong>und</strong> Spareinlagen einschließlich der auf<br />
den Namen lautenden Sparbriefe. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2014 30 % des für die<br />
Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank <strong>und</strong> wird in drei Schritten über einen Zeitraum von 10 Jahren<br />
abgesenkt. Weitergehende Informationen finden Sie unter Ziffer 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Derzeit sind Guthaben bei der<br />
<strong>Akbank</strong> AG bis zu einer Höhe von r<strong>und</strong> 60 Millionen Euro pro K<strong>und</strong>e abgesichert.<br />
Die aktuelle Sicherungsgrenze kann auch im Internet unter .bankenverband.de abgefragt werden.<br />
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