Satzung/Wahlordnung - Volksbank Rhein-Ruhr eG
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Auseinandersetzung<br />
§ 10<br />
1. Für die Auseinandersetzung zwischen dem ausgeschiedenen Mitglied<br />
und der Genossenschaft ist der festgestellte Jahresabschluss maßgebend;<br />
Verlustvorträge sind nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile<br />
zu berücksichtigen, im Fall der Übertragung des Geschäftsguthabens<br />
(§ 6) findet eine Auseinandersetzung nicht statt.<br />
2. „Das ausgeschiedene Mitglied hat Anspruch auf Auszahlung des<br />
Auseinandersetzungsguthabens; für die Auszahlung ist die Zustimmung<br />
von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich. Darüberhinaus hat es keine<br />
Ansprüche auf das Vermögen der Genossenschaft. Die Genossenschaft ist<br />
berechtigt, bei der Auseinandersetzung die ihr gegen das ausgeschiedene<br />
Mitglied zustehenden fälligen Forderungen gegen das Auseinandersetzungsguthaben<br />
aufzurechnen. Der Genossenschaft haftet das<br />
Auseinandersetzungsguthaben des Mitglieds als Pfand für einen<br />
etwaigen Ausfall, insbesondere im Insolvenzverfahren des Mitglieds.<br />
3. Reicht das Vermögen der Genossenschaft einschließlich der Rücklagen<br />
und aller Geschäftsguthaben zur Deckung der Schulden nicht aus, so ist<br />
das ausgeschiedene Mitglied verpflichtet, von dem Fehlbetrag einen<br />
nach dem Verhältnis der Haftsumme aller Mitglieder zu berechnenden<br />
Anteil, höchstens jedoch die Haftsumme, an die Genossenschaft zu zahlen.<br />
4. Die Absätze 1-3 gelten entsprechend für die Auseinandersetzung nach<br />
Kündigung einzelner Geschäftsanteile.<br />
5. Das Auseinandersetzungsguthaben ist am Tag nach Feststellung des Jahresabschlusses<br />
fällig. Eine Verzinsung vor diesem Zeitpunkt erfolgt nicht<br />
Rechte der Mitglieder<br />
§ 11<br />
Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes<br />
und der <strong>Satzung</strong> die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen<br />
und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken. Es hat insbesondere<br />
das Recht,<br />
Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt.<br />
9<br />
Wir machen den Weg frei.