Satzung/Wahlordnung - Volksbank Rhein-Ruhr eG
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e) Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie Festsetzung einer<br />
Vergütung im Sinne von § 22 Abs. 7 der <strong>Satzung</strong>;<br />
f) Widerruf der Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrats;<br />
g) Ausschluss von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern aus der<br />
Genossenschaft;<br />
h) Wahl eines Bevollmächtigten zur Führung von Prozessen gegen<br />
Aufsichtsratsmitglieder wegen ihrer Organstellung;<br />
i) Führung von Prozessen gegen im Amt befindliche und ausgeschiedene<br />
Aufsichtsratsmitglieder wegen ihrer Organstellung;<br />
j) Festsetzung der Beschränkungen bei Kreditgewährung gemäß § 49<br />
des Genossenschaftsgesetzes;<br />
k) Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel der Genossenschaft<br />
nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes;<br />
l) Auflösung der Genossenschaft;<br />
m) Fortsetzung der Genossenschaft nach beschlossener Auflösung;<br />
n) Zustimmung zur <strong>Wahlordnung</strong> und Wahlen zum Wahlausschuss;<br />
o) Änderung des Unternehmensgegenstandes der Genossenschaft;<br />
p) Erhöhung oder Herabsetzung des Geschäftsanteils oder der<br />
Haftsumme.<br />
Mehrheitserfordernisse<br />
§ 31<br />
1. Die Beschlüsse der Vertreterversammlung bedürfen der einfachen<br />
Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz<br />
oder diese <strong>Satzung</strong> eine größere Mehrheit vorschreibt.<br />
2. Eine Mehrheit von drei Vierteln der gültig abgegebenen Stimmen ist<br />
insbesondere in folgenden Fällen erforderlich:<br />
a) Änderung der <strong>Satzung</strong>;<br />
b) Widerruf der Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrats;<br />
c) Ausschluss von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern aus der<br />
Genossenschaft;<br />
d) Verschmelzung und Spaltung der Genossenschaft nach den<br />
Vorschriften des Umwandlungsgesetzes;<br />
e) Auflösung der Genossenschaft;<br />
f) Fortsetzung der Genossenschaft nach beschlossener Auflösung.<br />
Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt.<br />
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Wir machen den Weg frei.