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Satzung/Wahlordnung - Volksbank Rhein-Ruhr eG

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a) an der Wahl der Vertreterversammlung teilzunehmen und sich im<br />

Rahmen der Vorschriften dieser <strong>Satzung</strong> um das Vertreteramt zu<br />

bewerben;<br />

b) als Vertreter in der Vertreterversammlung Auskünfte über<br />

Angelegenheiten der Genossenschaft zu verlangen (§ 34);<br />

c) Anträge für die Tagesordnung der Vertreterversammlung gemäß<br />

§ 28 Abs. 4 einzureichen;<br />

d) Anträge auf Berufung einer außerordentlichen Vertreterversammlung<br />

gemäß § 28 Abs. 2 einzureichen;<br />

e) Wahlvorschläge für die Vertreterversammlung einzureichen; hierzu<br />

bedarf es der Unterschriften von 150 Mitgliedern;<br />

f) nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen und Beschlüsse am<br />

Jahresgewinn teilzunehmen;<br />

g) rechtzeitig vor Feststellung des Jahresabschlusses durch die Vertreterversammlung<br />

auf seine Kosten eine Abschrift des Jahresabschlusses,<br />

des gesetzlichen Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates<br />

zu verlangen;<br />

h) das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichtes einzusehen;<br />

i) die Mitgliederliste einzusehen;<br />

j) die Liste mit den Namen und Anschriften der gewählten Vertreter<br />

einzusehen bzw. eine Abschrift der Liste zur Verfügung gestellt zu<br />

bekommen.<br />

Pflichten der Mitglieder<br />

§ 12<br />

Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren.<br />

Es hat insbesondere<br />

a) den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der <strong>Satzung</strong> und<br />

den Beschlüssen der Vertreterversammlung nachzukommen;<br />

b) die Einzahlung auf den Geschäftsanteil oder auf weitere<br />

Geschäftsanteile gemäß § 37 der <strong>Satzung</strong> zu leisten;<br />

c) eine bankmäßige Geschäftsverbindung zu der Genossenschaft<br />

aufzunehmen und zu unterhalten;<br />

d) der Genossenschaft jede Änderung seiner Anschrift, bei Unternehmen<br />

Änderungen der Rechtsform sowie der Inhaber- und<br />

Beteiligungsverhältnisse, unverzüglich mitzuteilen.<br />

Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt.<br />

10<br />

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