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Gleichbehandlungsbericht 2009 - SWK NETZE GmbH

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1. Verpachtung des Elektrizitätsnetzes an die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz <strong>GmbH</strong><br />

Die <strong>SWK</strong> STADTWERKE KREFELD AG ist als Konzernobergesellschaft und damit als vertikal<br />

integriertes Energieversorgungsunternehmen nur in der Sparte Elektrizität (ca. 150.000<br />

Kunden Netz Krefeld), nicht aber in der Sparte Gas (ca. 48.000 Kunden Netz Krefeld) von<br />

den Anforderungen der rechtlichen und operationellen Entflechtung betroffen.<br />

Die <strong>SWK</strong> ENERGIE <strong>GmbH</strong> hatte mit Datum vom 14.06.2006 das in ihrem Eigentum<br />

stehende Elektrizitätsverteilungsnetz bis zum 31.12.2008 an die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz<br />

<strong>GmbH</strong> mit Sitz in Wesel verpachtet. Hierdurch ist die <strong>SWK</strong> der zum 01.07.2007 bestehenden<br />

gesetzlichen Anforderung der rechtlichen Entflechtung frühzeitig nachgekommen.<br />

Mit Wirkung zum 01.01.<strong>2009</strong> haben die <strong>SWK</strong> ENERGIE <strong>GmbH</strong> und die RWE Rhein-Ruhr<br />

Verteilnetz <strong>GmbH</strong> einen neuen Pachtvertrag geschlossen. Dieser ist auch jetzt noch aktuell.<br />

Durch die Verpachtung ist die Netzbetreibereigenschaft - zumindest auch - auf die RWE<br />

Rhein-Ruhr Verteilnetz <strong>GmbH</strong> übergegangen, so dass an dieser Stelle auch auf die Aufbauorganisation<br />

und den <strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> von RWE verwiesen wird.<br />

Organisatorische Veränderungen im RWE-Konzern und damit auch bei der RWE Rhein-Ruhr<br />

Verteilnetz <strong>GmbH</strong> sind im <strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> <strong>2009</strong> der RWE Rheinland Westfalen<br />

Netz AG dargestellt. Darauf wird hier zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen. Dort<br />

ist u.a. dargestellt, dass die Dienstleistungsverträge für die Geschäftsbeziehungen bei Netzpachten<br />

mit expliziten Unbundling-Klauseln ausgestattet sind. Die Steuerung der<br />

Dienstleister im operativen Geschäft wird durch eine Reihe von Maßnahmen sichergestellt.<br />

Die Kontrolle der vertragsgemäßen Leistungserbringung wird stichprobenartig geprüft<br />

Im Dienstleistungsvertrag Call-/Billing zwischen der <strong>SWK</strong> ENERGIE <strong>GmbH</strong> und der RWE<br />

Rhein-Ruhr Verteilnetz <strong>GmbH</strong> ist die Durchführung von Dienstleistungen im verpachteten<br />

Stromnetz durch die <strong>SWK</strong> ENERGIE <strong>GmbH</strong> vereinbart. Als wesentliche Aufgaben sind die<br />

Netzkundenbetreuung vor Ort, die Abrechnung von Lieferantenrahmen-, Netznutzungs- und<br />

Einspeiseverträgen und die Durchführung des Lieferantenmanagements aufgeführt. Das<br />

Weisungs- und Kontrollrecht des Auftraggebers RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz <strong>GmbH</strong> ist ausdrücklich<br />

festgeschrieben.

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