04.11.2013 Aufrufe

Künstlersozialversicherung / Künstlersozialabgabe

Künstlersozialversicherung / Künstlersozialabgabe

Künstlersozialversicherung / Künstlersozialabgabe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- Gründung durch abgabepflichtige Unternehmen einer Branche oder<br />

eines Verbandes<br />

- Vereinbarung mit der KSK über abweichende Berechnungsgrößen<br />

- Zustimmung des Bundesversicherungsamtes<br />

- Ausgleichsvereinigung<br />

Ausgleichsvereinigung<br />

(§ 32 KSVG)<br />

meldet die maßgeblichen Berechnungsgrößen<br />

zahlt die <strong>Künstlersozialabgabe</strong> und die Vorauszahlungen mit befreiender<br />

Wirkung für die Mitglieder<br />

kann Verwaltungskosten geltend machen<br />

Stand: 01/2010

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!