ahs Stufe 1 - akademie hörenschweiz
ahs Stufe 1 - akademie hörenschweiz
ahs Stufe 1 - akademie hörenschweiz
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Ausbildung Hörgeräteakustiker/in<br />
Informationen<br />
• Hörgeräteakustiker/in mit <strong>ahs</strong>-Diplom (<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1)<br />
• Hörgeräteakustiker/in mit eidg. Fachausweis (<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2)<br />
<strong>akademie</strong>
www.a-hs.ch<br />
Ausbildung Hörgeräteakustiker/in<br />
Informationen<br />
• Hörgeräteakustiker/in mit <strong>ahs</strong>-Diplom (<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1)<br />
• Hörgeräteakustiker/in mit eidg. Fachausweis (<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2)<br />
<strong>akademie</strong><br />
<strong>akademie</strong>
Kursstruktur an<br />
der <strong>akademie</strong> <strong>hörenschweiz</strong><br />
„<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“, Hörgeräteakustiker/in mit <strong>ahs</strong>-Diplom<br />
Informationen zur „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“, Hörgeräteakustiker/in mit <strong>ahs</strong>-Diplom<br />
Das Ziel der ersten <strong>Stufe</strong> ist, dass die Absolventen befähigt werden, selbstständig Hörgeräte anzupassen.<br />
Entsprechend liegt der Schwerpunkt auf der Vermittlung von praxisnahen Inhalten.<br />
Durch die zweistufige Ausbildung ist es möglich, dass die Absolventen das Diplom „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“<br />
bei bestandener Prüfung bereits nach 18 Monaten erhalten.<br />
Ein erfolgreicher Abschluss der „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“ ermöglicht Absolventinnen und Absolventen<br />
das selbständige Anpassen von Hörgeräten in einem von einem Hörgeräteakustiker/in mit<br />
eidgenössischem Fachausweis (oder gleichwertigem Abschluss) geführten Betrieb.<br />
Zulassungsbedingungen „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“<br />
• Empfohlen wird ein Volksschulabschluss auf Niveau Sekundarstufe oder gleichwertig.<br />
• Der Auszubildende wird von Ausbildern mit eidgenössischem Fachausweis oder gleichwertiger<br />
Ausbildung betreut.<br />
Kursaufbau „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“<br />
• Die Ausbildungsdauer beträgt durchschnittlich 18 Monate. Die Ausbildung der „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“ ist in<br />
einen 20-tägigen Einstiegsblock, sowie in 1-wöchige Blockkurse (5 – 6 Tage), welche quartalsweise<br />
durchgeführt werden, aufgeteilt.<br />
• Ausbildungsbeginn der „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“ ist jeweils im August und/oder Januar eines Jahres.<br />
• In der Ausbildung werden die theoretischen und praktischen Grundlagen des Hörgeräteakustikers vermittelt.<br />
Sie ist sehr praxisnah gestaltet.<br />
• Nach erfolgter Anmeldung erhält jeder Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsrahmenplan. Der Ausbildungsbetrieb<br />
verpflichtet sich, nach den Vorgaben im Ausbildungsrahmenplan auszubilden.<br />
• Zur Prüfung zugelassen werden nur Studierende, die den Kurs „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“ vollständig<br />
besucht haben und maximal 10% Fehlzeiten aufweisen.<br />
Kursgeld „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“<br />
• Das Kursgeld für die „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“ beträgt CHF 12‘400.00.<br />
• Das Kursgeld wird im Voraus geschuldet. Damit ein Ausbildungsjahr begonnen werden kann,<br />
muss die Zahlung des Kursgeldes vor Kursbeginn erfolgt sein.<br />
„<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“, Hörgeräteakustiker/in<br />
mit eidgenössischem Fachausweis<br />
Informationen zur „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“, Hörgeräteakustiker/in mit eidgenössischem Fachausweis<br />
Nach der Absolvierung der „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“, oder einer gleichwertigen Ausbildung (z.B. „österreichische oder<br />
deutsche Gesellenprüfung“) kann während 18 Monaten die „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“ besucht werden. Die Ausbildung<br />
der „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“ wird mit einem eidgenössischen Fachausweis (eidg. FA) abgeschlossen.<br />
2<br />
Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung zum Hörgeräteakustiker/in mit eidg. FA berechtigt zur<br />
selbständigen Führung eines Akustik-Betriebes in der Schweiz.<br />
Zulassungsbedingungen „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“<br />
• Schweizer Teilnehmer benötigen zur Zulassung ein eidgenössisches Fähigkeits- oder Maturitätszeugnis.<br />
Für ausländische Teilnehmer gilt eine vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) als<br />
gleichwertig anerkannte Ausbildung als Zulassung.<br />
• Um die Prüfung zum eidg. FA absolvieren zu können, sind 3 Jahre Berufserfahrung<br />
(inkl. Ausbildungszeit) erforderlich.<br />
Kursaufbau „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“<br />
• Die Ausbildungsdauer für diese <strong>Stufe</strong> beträgt durchschnittlich 18 Monate.<br />
• Ausbildungsbeginn der „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“ ist je nach Anzahl der Anmeldungen im August und/oder<br />
Januar eines Jahres.<br />
• Die „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“ dient einer intensiven Vertiefung des Fachwissens, sowie der rechtlichen und<br />
betriebswirtschaftlichen Ausbildung. Die Prüfungsvorbereitung ist integriert.<br />
• Der Kurs „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“ wird nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen durchgeführt.<br />
Kursgeld „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“<br />
• Das Kursgeld für die „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“ (eidg. FA) beträgt CHF 6‘500.00.<br />
• Das Kursgeld ist im Voraus geschuldet. Damit ein Ausbildungsjahr begonnen werden kann, muss<br />
die Zahlung des Kursgeldes vor Kursbeginn erfolgt sein.
Ausbildungswege<br />
18 Monate<br />
Hörgeräteakustiker/in mit eidgenössischem Fachausweis (eidg. FA)<br />
Berechtigung zur selbstständigen Führung eines Akustik-Betriebes<br />
Gesellenprüfung in Deutschland<br />
oder Österreich<br />
<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2<br />
Direkteinstieg<br />
in die <strong>Stufe</strong> 2 mit Gesellenprüfung<br />
18 Monate<br />
Hörgeräteakustiker/in mit <strong>ahs</strong>-Diplom<br />
Ermöglicht das selbständige Anpassen von Hörgeräten in einem von einem Hörakustiker/in mit eidg. FA geführten Betrieb<br />
<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1<br />
ohne Berufsabschluss<br />
Berufsabschluss<br />
(eidg. Fähigkeits-/Maturitätszeugnis, oder gleichwertige Ausbildung)<br />
Abgeschlossene Sekundar <strong>Stufe</strong> 1
Anmelde- und Vertragsbedingungen<br />
„<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“, Hörgeräteakustiker/in<br />
mit <strong>ahs</strong>-Diplom<br />
Anmelde- und Vertragsbedingungen<br />
„<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“, Hörgeräteakustiker/in<br />
mit eidgenössischem Fachausweis<br />
Die Anmeldung ist erst wirksam, wenn sie von der <strong>akademie</strong> <strong>hörenschweiz</strong> gmbh schriftlich<br />
bestätigt wurde.<br />
Information zur Ausbildung „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“<br />
Die Ausbildung an der «<strong>akademie</strong> <strong>hörenschweiz</strong>» ist in zwei <strong>Stufe</strong>n aufgeteilt. Die „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“<br />
wird mit dem <strong>ahs</strong>-Diplom zum Hörgeräteakustiker/in abgeschlossen.<br />
Ein erfolgreicher Abschluss der „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“ (<strong>ahs</strong>-Diplom) ermöglicht Absolventinnen und Absolventen das<br />
selbständige Anpassen von Hörgeräten in einem von einem Hörgeräteakustiker mit eidgenössischem Fachausweis<br />
(oder gleichwertigem Abschluss) geführten Betrieb.<br />
Zulassungsbedingungen „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“<br />
• Empfohlen wird ein Volksschulabschluss auf Niveau Sekundarstufe oder gleichwertig.<br />
• Der Auszubildende wird von Ausbildern mit eidgenössischem Fachausweis oder<br />
gleichwertiger Ausbildung betreut.<br />
• Die Zulassung erfolgt nach Anmeldedatum.<br />
Kursaufbau „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“<br />
• Die Ausbildungsdauer beträgt durchschnittlich 18 Monate. Die Ausbildung der „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“ ist in einen<br />
20-tägigen Einstiegsblock, sowie in 1-wöchige Blockkurse (5 - 6 Tage), welche quartalsweise durchgeführt<br />
werden, aufgeteilt.<br />
• Ausbildungsbeginn der „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“ ist jeweils im August und/oder Januar eines Jahres.<br />
• In der Ausbildung werden die theoretischen und praktischen Grundlagen der Hörgeräteakustikerin,<br />
des Hörgeräteakustikers vermittelt. Sie ist sehr praxisnah gestaltet.<br />
• Nach erfolgter Anmeldung erhält jeder Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsrahmenplan. Der Ausbildungsbetrieb<br />
verpflichtet sich, nach den Vorgaben im Ausbildungsrahmenplan auszubilden.<br />
• Auszubildende, welche dauernd und in schwerwiegender Weise den Unterricht stören, können von der<br />
Schulleitung nach vorangehender Verwarnung von der weiteren Teilnahme am Ausbildungskurs<br />
ausgeschlossen werden. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes.<br />
• Zur Prüfung zugelassen werden nur Studierende, die den Kurs „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“ vollständig besucht<br />
haben und maximal 10% Fehlzeiten aufweisen.<br />
Kursgeld „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“<br />
• Das Kursgeld für die „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“ beträgt CHF 12‘400.00.<br />
• Das Kursgeld wird im Voraus geschuldet. Damit ein Ausbildungsjahr begonnen werden kann,<br />
muss die Zahlung des Kursgeldes vor Kursbeginn erfolgt sein.<br />
• Die Mindestklassengrösse beträgt 10 Studierende. Wird die Mindestklassengrösse nicht erreicht, behält sich<br />
die <strong>akademie</strong> <strong>hörenschweiz</strong> die Annulation eines Kurses bis spätestens einen Monat vor Kursbeginn vor.<br />
Bereits bezahlte Kursgelder werden zurückerstattet.<br />
• Bei Abbruch der Ausbildung wird das bereits bezahlte Schulgeld nicht zurückerstattet. Bei speziellen Härtefällen<br />
(z.B. schwere Krankheit, Invalidität) kann die <strong>akademie</strong> <strong>hörenschweiz</strong> auf das gesamte Kursgeld oder<br />
einen Anteil davon verzichten.<br />
• Die Kosten für Verpflegung und Logis tragen die Teilnehmer.<br />
Die Anmeldung ist erst wirksam, wenn sie von der <strong>akademie</strong> <strong>hörenschweiz</strong> gmbh schriftlich<br />
bestätigt wurde.<br />
Information zur Ausbildung „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“<br />
Nach der Absolvierung der „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“, oder einer gleichwertigen Ausbildung (z.B. „österreichische oder<br />
deutsche Gesellenprüfung“) kann während 18 Monaten die „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“ besucht werden. Die Ausbildung<br />
der „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“ wird mit einem eidgenössischen Fachausweis (eidg. FA) abgeschlossen.<br />
Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung zum Hörgeräteakustiker/in mit eidg. FA berechtigt zur<br />
selbständigen Führung eines Akustik-Betriebes in der Schweiz.<br />
2<br />
Zulassungsbedingungen „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“<br />
• Zugelassen für die Kurse an der „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“ sind alle Absolventen, welche die „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“ absolviert<br />
haben oder eine gleichwertige ausländische Ausbildung abgeschlossen haben. (z.B. „österreichische<br />
oder deutsche Gesellenprüfung“)<br />
• Schweizer Teilnehmer benötigen zur Zulassung ein eidgenössisches Fähigkeits- oder Maturitätszeugnis.<br />
Für ausländische Teilnehmer gilt eine vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) als<br />
gleichwertig anerkannte Ausbildung als Zulassung.<br />
• Um die Prüfung zum eidg. FA absolvieren zu können, sind 3 Jahre Berufserfahrung (inkl. Ausbildungszeit)<br />
erforderlich.<br />
• Die Zulassung erfolgt nach Anmeldedatum.<br />
Kursaufbau „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“<br />
• Die Ausbildungsdauer für diese <strong>Stufe</strong> beträgt durchschnittlich 18 Monate.<br />
• Ausbildungsbeginn der „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“ ist je nach Anzahl der Anmeldungen im August<br />
und/oder Januar eines Jahres.<br />
• Der Kurs „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“ wird nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen durchgeführt. Wird die<br />
Mindestklassengrösse nicht erreicht, behält sich die <strong>akademie</strong> <strong>hörenschweiz</strong> die Annulation des Kurses<br />
bis spätestens einen Monat vor Kursbeginn vor. Allfällig bereits bezahlte Kursgelder werden zurückerstattet.<br />
• Die „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“ dient einer intensiven Vertiefung des Fachwissens, sowie der rechtlichen und betriebswirtschaftlichen<br />
Ausbildung. Die Prüfungsvorbereitung ist integriert.<br />
Kursgeld „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“<br />
• Das Kursgeld für die „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“ (eidg. FA) beträgt CHF 6‘500.00.<br />
• Das Kursgeld ist im Voraus geschuldet. Damit ein Ausbildungsjahr begonnen werden kann, muss die Zahlung<br />
des Kursgeldes vor Kursbeginn erfolgt sein.<br />
• Bei Abbruch der Ausbildung wird das bereits bezahlte Schulgeld nicht zurückerstattet. Bei speziellen Härtefällen<br />
(z.B. schwere Krankheit, Invalidität) kann die <strong>akademie</strong> <strong>hörenschweiz</strong> auf das gesamte Kursgeld oder<br />
einen Anteil davon verzichten.<br />
• Die Kosten für Verpflegung und Logis tragen die Teilnehmer.<br />
• Die Prüfung wird durch die Prüfungskommission durchgeführt. Sie ist für die Durchführung der Prüfung<br />
verantwortlich. Die Prüfungsgebühr muss direkt an die Prüfungskommission bezahlt werden und wird separat<br />
verrechnet.<br />
• Das Prüfungsreglement ist integrierter Bestandteil des Vertrages.
www.a-hs.ch<br />
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