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ahs Stufe 1 - akademie hörenschweiz

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Ausbildung Hörgeräteakustiker/in<br />

Informationen<br />

• Hörgeräteakustiker/in mit <strong>ahs</strong>-Diplom (<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1)<br />

• Hörgeräteakustiker/in mit eidg. Fachausweis (<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2)<br />

<strong>akademie</strong>


www.a-hs.ch<br />

Ausbildung Hörgeräteakustiker/in<br />

Informationen<br />

• Hörgeräteakustiker/in mit <strong>ahs</strong>-Diplom (<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1)<br />

• Hörgeräteakustiker/in mit eidg. Fachausweis (<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2)<br />

<strong>akademie</strong><br />

<strong>akademie</strong>


Kursstruktur an<br />

der <strong>akademie</strong> <strong>hörenschweiz</strong><br />

„<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“, Hörgeräteakustiker/in mit <strong>ahs</strong>-Diplom<br />

Informationen zur „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“, Hörgeräteakustiker/in mit <strong>ahs</strong>-Diplom<br />

Das Ziel der ersten <strong>Stufe</strong> ist, dass die Absolventen befähigt werden, selbstständig Hörgeräte anzupassen.<br />

Entsprechend liegt der Schwerpunkt auf der Vermittlung von praxisnahen Inhalten.<br />

Durch die zweistufige Ausbildung ist es möglich, dass die Absolventen das Diplom „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“<br />

bei bestandener Prüfung bereits nach 18 Monaten erhalten.<br />

Ein erfolgreicher Abschluss der „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“ ermöglicht Absolventinnen und Absolventen<br />

das selbständige Anpassen von Hörgeräten in einem von einem Hörgeräteakustiker/in mit<br />

eidgenössischem Fachausweis (oder gleichwertigem Abschluss) geführten Betrieb.<br />

Zulassungsbedingungen „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“<br />

• Empfohlen wird ein Volksschulabschluss auf Niveau Sekundarstufe oder gleichwertig.<br />

• Der Auszubildende wird von Ausbildern mit eidgenössischem Fachausweis oder gleichwertiger<br />

Ausbildung betreut.<br />

Kursaufbau „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“<br />

• Die Ausbildungsdauer beträgt durchschnittlich 18 Monate. Die Ausbildung der „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“ ist in<br />

einen 20-tägigen Einstiegsblock, sowie in 1-wöchige Blockkurse (5 – 6 Tage), welche quartalsweise<br />

durchgeführt werden, aufgeteilt.<br />

• Ausbildungsbeginn der „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“ ist jeweils im August und/oder Januar eines Jahres.<br />

• In der Ausbildung werden die theoretischen und praktischen Grundlagen des Hörgeräteakustikers vermittelt.<br />

Sie ist sehr praxisnah gestaltet.<br />

• Nach erfolgter Anmeldung erhält jeder Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsrahmenplan. Der Ausbildungsbetrieb<br />

verpflichtet sich, nach den Vorgaben im Ausbildungsrahmenplan auszubilden.<br />

• Zur Prüfung zugelassen werden nur Studierende, die den Kurs „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“ vollständig<br />

besucht haben und maximal 10% Fehlzeiten aufweisen.<br />

Kursgeld „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“<br />

• Das Kursgeld für die „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“ beträgt CHF 12‘400.00.<br />

• Das Kursgeld wird im Voraus geschuldet. Damit ein Ausbildungsjahr begonnen werden kann,<br />

muss die Zahlung des Kursgeldes vor Kursbeginn erfolgt sein.<br />

„<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“, Hörgeräteakustiker/in<br />

mit eidgenössischem Fachausweis<br />

Informationen zur „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“, Hörgeräteakustiker/in mit eidgenössischem Fachausweis<br />

Nach der Absolvierung der „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“, oder einer gleichwertigen Ausbildung (z.B. „österreichische oder<br />

deutsche Gesellenprüfung“) kann während 18 Monaten die „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“ besucht werden. Die Ausbildung<br />

der „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“ wird mit einem eidgenössischen Fachausweis (eidg. FA) abgeschlossen.<br />

2<br />

Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung zum Hörgeräteakustiker/in mit eidg. FA berechtigt zur<br />

selbständigen Führung eines Akustik-Betriebes in der Schweiz.<br />

Zulassungsbedingungen „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“<br />

• Schweizer Teilnehmer benötigen zur Zulassung ein eidgenössisches Fähigkeits- oder Maturitätszeugnis.<br />

Für ausländische Teilnehmer gilt eine vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) als<br />

gleichwertig anerkannte Ausbildung als Zulassung.<br />

• Um die Prüfung zum eidg. FA absolvieren zu können, sind 3 Jahre Berufserfahrung<br />

(inkl. Ausbildungszeit) erforderlich.<br />

Kursaufbau „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“<br />

• Die Ausbildungsdauer für diese <strong>Stufe</strong> beträgt durchschnittlich 18 Monate.<br />

• Ausbildungsbeginn der „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“ ist je nach Anzahl der Anmeldungen im August und/oder<br />

Januar eines Jahres.<br />

• Die „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“ dient einer intensiven Vertiefung des Fachwissens, sowie der rechtlichen und<br />

betriebswirtschaftlichen Ausbildung. Die Prüfungsvorbereitung ist integriert.<br />

• Der Kurs „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“ wird nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen durchgeführt.<br />

Kursgeld „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“<br />

• Das Kursgeld für die „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“ (eidg. FA) beträgt CHF 6‘500.00.<br />

• Das Kursgeld ist im Voraus geschuldet. Damit ein Ausbildungsjahr begonnen werden kann, muss<br />

die Zahlung des Kursgeldes vor Kursbeginn erfolgt sein.


Ausbildungswege<br />

18 Monate<br />

Hörgeräteakustiker/in mit eidgenössischem Fachausweis (eidg. FA)<br />

Berechtigung zur selbstständigen Führung eines Akustik-Betriebes<br />

Gesellenprüfung in Deutschland<br />

oder Österreich<br />

<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2<br />

Direkteinstieg<br />

in die <strong>Stufe</strong> 2 mit Gesellenprüfung<br />

18 Monate<br />

Hörgeräteakustiker/in mit <strong>ahs</strong>-Diplom<br />

Ermöglicht das selbständige Anpassen von Hörgeräten in einem von einem Hörakustiker/in mit eidg. FA geführten Betrieb<br />

<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1<br />

ohne Berufsabschluss<br />

Berufsabschluss<br />

(eidg. Fähigkeits-/Maturitätszeugnis, oder gleichwertige Ausbildung)<br />

Abgeschlossene Sekundar <strong>Stufe</strong> 1


Anmelde- und Vertragsbedingungen<br />

„<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“, Hörgeräteakustiker/in<br />

mit <strong>ahs</strong>-Diplom<br />

Anmelde- und Vertragsbedingungen<br />

„<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“, Hörgeräteakustiker/in<br />

mit eidgenössischem Fachausweis<br />

Die Anmeldung ist erst wirksam, wenn sie von der <strong>akademie</strong> <strong>hörenschweiz</strong> gmbh schriftlich<br />

bestätigt wurde.<br />

Information zur Ausbildung „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“<br />

Die Ausbildung an der «<strong>akademie</strong> <strong>hörenschweiz</strong>» ist in zwei <strong>Stufe</strong>n aufgeteilt. Die „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“<br />

wird mit dem <strong>ahs</strong>-Diplom zum Hörgeräteakustiker/in abgeschlossen.<br />

Ein erfolgreicher Abschluss der „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“ (<strong>ahs</strong>-Diplom) ermöglicht Absolventinnen und Absolventen das<br />

selbständige Anpassen von Hörgeräten in einem von einem Hörgeräteakustiker mit eidgenössischem Fachausweis<br />

(oder gleichwertigem Abschluss) geführten Betrieb.<br />

Zulassungsbedingungen „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“<br />

• Empfohlen wird ein Volksschulabschluss auf Niveau Sekundarstufe oder gleichwertig.<br />

• Der Auszubildende wird von Ausbildern mit eidgenössischem Fachausweis oder<br />

gleichwertiger Ausbildung betreut.<br />

• Die Zulassung erfolgt nach Anmeldedatum.<br />

Kursaufbau „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“<br />

• Die Ausbildungsdauer beträgt durchschnittlich 18 Monate. Die Ausbildung der „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“ ist in einen<br />

20-tägigen Einstiegsblock, sowie in 1-wöchige Blockkurse (5 - 6 Tage), welche quartalsweise durchgeführt<br />

werden, aufgeteilt.<br />

• Ausbildungsbeginn der „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“ ist jeweils im August und/oder Januar eines Jahres.<br />

• In der Ausbildung werden die theoretischen und praktischen Grundlagen der Hörgeräteakustikerin,<br />

des Hörgeräteakustikers vermittelt. Sie ist sehr praxisnah gestaltet.<br />

• Nach erfolgter Anmeldung erhält jeder Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsrahmenplan. Der Ausbildungsbetrieb<br />

verpflichtet sich, nach den Vorgaben im Ausbildungsrahmenplan auszubilden.<br />

• Auszubildende, welche dauernd und in schwerwiegender Weise den Unterricht stören, können von der<br />

Schulleitung nach vorangehender Verwarnung von der weiteren Teilnahme am Ausbildungskurs<br />

ausgeschlossen werden. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes.<br />

• Zur Prüfung zugelassen werden nur Studierende, die den Kurs „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“ vollständig besucht<br />

haben und maximal 10% Fehlzeiten aufweisen.<br />

Kursgeld „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“<br />

• Das Kursgeld für die „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“ beträgt CHF 12‘400.00.<br />

• Das Kursgeld wird im Voraus geschuldet. Damit ein Ausbildungsjahr begonnen werden kann,<br />

muss die Zahlung des Kursgeldes vor Kursbeginn erfolgt sein.<br />

• Die Mindestklassengrösse beträgt 10 Studierende. Wird die Mindestklassengrösse nicht erreicht, behält sich<br />

die <strong>akademie</strong> <strong>hörenschweiz</strong> die Annulation eines Kurses bis spätestens einen Monat vor Kursbeginn vor.<br />

Bereits bezahlte Kursgelder werden zurückerstattet.<br />

• Bei Abbruch der Ausbildung wird das bereits bezahlte Schulgeld nicht zurückerstattet. Bei speziellen Härtefällen<br />

(z.B. schwere Krankheit, Invalidität) kann die <strong>akademie</strong> <strong>hörenschweiz</strong> auf das gesamte Kursgeld oder<br />

einen Anteil davon verzichten.<br />

• Die Kosten für Verpflegung und Logis tragen die Teilnehmer.<br />

Die Anmeldung ist erst wirksam, wenn sie von der <strong>akademie</strong> <strong>hörenschweiz</strong> gmbh schriftlich<br />

bestätigt wurde.<br />

Information zur Ausbildung „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“<br />

Nach der Absolvierung der „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“, oder einer gleichwertigen Ausbildung (z.B. „österreichische oder<br />

deutsche Gesellenprüfung“) kann während 18 Monaten die „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“ besucht werden. Die Ausbildung<br />

der „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“ wird mit einem eidgenössischen Fachausweis (eidg. FA) abgeschlossen.<br />

Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung zum Hörgeräteakustiker/in mit eidg. FA berechtigt zur<br />

selbständigen Führung eines Akustik-Betriebes in der Schweiz.<br />

2<br />

Zulassungsbedingungen „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“<br />

• Zugelassen für die Kurse an der „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“ sind alle Absolventen, welche die „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 1“ absolviert<br />

haben oder eine gleichwertige ausländische Ausbildung abgeschlossen haben. (z.B. „österreichische<br />

oder deutsche Gesellenprüfung“)<br />

• Schweizer Teilnehmer benötigen zur Zulassung ein eidgenössisches Fähigkeits- oder Maturitätszeugnis.<br />

Für ausländische Teilnehmer gilt eine vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) als<br />

gleichwertig anerkannte Ausbildung als Zulassung.<br />

• Um die Prüfung zum eidg. FA absolvieren zu können, sind 3 Jahre Berufserfahrung (inkl. Ausbildungszeit)<br />

erforderlich.<br />

• Die Zulassung erfolgt nach Anmeldedatum.<br />

Kursaufbau „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“<br />

• Die Ausbildungsdauer für diese <strong>Stufe</strong> beträgt durchschnittlich 18 Monate.<br />

• Ausbildungsbeginn der „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“ ist je nach Anzahl der Anmeldungen im August<br />

und/oder Januar eines Jahres.<br />

• Der Kurs „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“ wird nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen durchgeführt. Wird die<br />

Mindestklassengrösse nicht erreicht, behält sich die <strong>akademie</strong> <strong>hörenschweiz</strong> die Annulation des Kurses<br />

bis spätestens einen Monat vor Kursbeginn vor. Allfällig bereits bezahlte Kursgelder werden zurückerstattet.<br />

• Die „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“ dient einer intensiven Vertiefung des Fachwissens, sowie der rechtlichen und betriebswirtschaftlichen<br />

Ausbildung. Die Prüfungsvorbereitung ist integriert.<br />

Kursgeld „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“<br />

• Das Kursgeld für die „<strong>ahs</strong> <strong>Stufe</strong> 2“ (eidg. FA) beträgt CHF 6‘500.00.<br />

• Das Kursgeld ist im Voraus geschuldet. Damit ein Ausbildungsjahr begonnen werden kann, muss die Zahlung<br />

des Kursgeldes vor Kursbeginn erfolgt sein.<br />

• Bei Abbruch der Ausbildung wird das bereits bezahlte Schulgeld nicht zurückerstattet. Bei speziellen Härtefällen<br />

(z.B. schwere Krankheit, Invalidität) kann die <strong>akademie</strong> <strong>hörenschweiz</strong> auf das gesamte Kursgeld oder<br />

einen Anteil davon verzichten.<br />

• Die Kosten für Verpflegung und Logis tragen die Teilnehmer.<br />

• Die Prüfung wird durch die Prüfungskommission durchgeführt. Sie ist für die Durchführung der Prüfung<br />

verantwortlich. Die Prüfungsgebühr muss direkt an die Prüfungskommission bezahlt werden und wird separat<br />

verrechnet.<br />

• Das Prüfungsreglement ist integrierter Bestandteil des Vertrages.


www.a-hs.ch<br />

<strong>akademie</strong>

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