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E 00 Stadt Neuss allgemein.pdf - Neuss am Rhein

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Sozialmonitoring <strong>Stadt</strong> <strong>Neuss</strong> 2010 Stand 31.03.2011<br />

Gleichgestellte behinderte Menschen<br />

Nach den Bestimmungen des SGB IX sollen die behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung<br />

von weniger als 50 GdB, aber wenigstens 30 GdB, den schwerbehinderten Menschen<br />

gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten<br />

Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können. Das Verfahren wird von der Bundesagentur<br />

für Arbeit durchgeführt.<br />

i<br />

Für den Bezirk der Geschäftsstelle <strong>Neuss</strong> (= Gemeinden Kaarst, Korschenbroich,<br />

<strong>Neuss</strong> und Meerbusch) bedeutet dies bezüglich der Vorgänge zur Gleichstellung:<br />

Vorgänge zur Gleichstellung insges<strong>am</strong>t<br />

Geschäftsstelle <strong>Neuss</strong> 2<strong>00</strong>9<br />

69<br />

i Die Zusicherung ist eine verbindliche Erklärung, die Gleichstellung für den Fall auszusprechen,<br />

dass im Zuge der Vermittlungsbemühungen oder der Eigensuche eine Einstellung<br />

konkret von der Gleichstellung abhängig gemacht wird.<br />

Sozialversicherungspflichtig beschäftigte gleichstellte<br />

behinderte Menschen <strong>am</strong> Arbeitsort <strong>Stadt</strong> <strong>Neuss</strong><br />

* Die erhobenen Daten unterliegen der<br />

Geheimhaltung und eine Übermittlung von<br />

Einzeldaten ist daher ausgeschlossen. Aus<br />

diesem Grund werden bei den zur Verfügung<br />

stehenden Daten Zahlenwerte kleiner<br />

als 3 anonymisiert oder zu Gruppen zus<strong>am</strong>mengefasst.<br />

i Bergmannversorgungsschein<br />

Wegen der besonderen Belastungen, die der bergmännische Beruf mit sich bringt, besteht<br />

in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland für Bergleute ein besonderer Schutz,<br />

wenn sie nach längerer Tätigkeit ihre Untertagearbeit nicht mehr ausüben können. Dieser<br />

Schutz ist in den jeweiligen Landesgesetzen über einen sogenannten Bergmannversorgungsschein<br />

verankert. Sie werden ähnlich wie gleichgestellte Menschen nach den Bestimmungen<br />

des SGB IX behandelt.<br />

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