E 00 Stadt Neuss allgemein.pdf - Neuss am Rhein
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Sozialmonitoring <strong>Stadt</strong> <strong>Neuss</strong> 2010 Stand 31.03.2011<br />
Gleichgestellte behinderte Menschen<br />
Nach den Bestimmungen des SGB IX sollen die behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung<br />
von weniger als 50 GdB, aber wenigstens 30 GdB, den schwerbehinderten Menschen<br />
gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten<br />
Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können. Das Verfahren wird von der Bundesagentur<br />
für Arbeit durchgeführt.<br />
i<br />
Für den Bezirk der Geschäftsstelle <strong>Neuss</strong> (= Gemeinden Kaarst, Korschenbroich,<br />
<strong>Neuss</strong> und Meerbusch) bedeutet dies bezüglich der Vorgänge zur Gleichstellung:<br />
Vorgänge zur Gleichstellung insges<strong>am</strong>t<br />
Geschäftsstelle <strong>Neuss</strong> 2<strong>00</strong>9<br />
69<br />
i Die Zusicherung ist eine verbindliche Erklärung, die Gleichstellung für den Fall auszusprechen,<br />
dass im Zuge der Vermittlungsbemühungen oder der Eigensuche eine Einstellung<br />
konkret von der Gleichstellung abhängig gemacht wird.<br />
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte gleichstellte<br />
behinderte Menschen <strong>am</strong> Arbeitsort <strong>Stadt</strong> <strong>Neuss</strong><br />
* Die erhobenen Daten unterliegen der<br />
Geheimhaltung und eine Übermittlung von<br />
Einzeldaten ist daher ausgeschlossen. Aus<br />
diesem Grund werden bei den zur Verfügung<br />
stehenden Daten Zahlenwerte kleiner<br />
als 3 anonymisiert oder zu Gruppen zus<strong>am</strong>mengefasst.<br />
i Bergmannversorgungsschein<br />
Wegen der besonderen Belastungen, die der bergmännische Beruf mit sich bringt, besteht<br />
in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland für Bergleute ein besonderer Schutz,<br />
wenn sie nach längerer Tätigkeit ihre Untertagearbeit nicht mehr ausüben können. Dieser<br />
Schutz ist in den jeweiligen Landesgesetzen über einen sogenannten Bergmannversorgungsschein<br />
verankert. Sie werden ähnlich wie gleichgestellte Menschen nach den Bestimmungen<br />
des SGB IX behandelt.<br />
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