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E 00 Stadt Neuss allgemein.pdf - Neuss am Rhein

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Sozialmonitoring <strong>Stadt</strong> <strong>Neuss</strong> 2010 Stand 31.03.2011<br />

4.5.7 Berufsausbildungsstellen<br />

Sowohl die Agenturen für Arbeit (AA) als auch die Träger der Grundsicherung haben Ausbildungsvermittlung<br />

nach § 35 SGB III durchzuführen. Träger der Grundsicherung (Arbeitsgemeinschaften<br />

(ARGEn) und zugelassene kommunale Träger (zkT)) können diese Aufgabe durch die<br />

AA wahrnehmen lassen (§ 16 Abs. 4 SGB II). Die nachfolgenden Statitistiken beziehen sich ausschließlich<br />

auf Ergebnisse der AA und der ARGEn, enthalten also keine Ergebnisse der zkT. D<strong>am</strong>it<br />

trägt die Statistik dem Bedarf an längeren Zeitreihen Rechnung.<br />

i<br />

Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass der Einschaltungsgrad (gemeldete<br />

Ausbildungsstellen und gemeldete Bewerber) gemessen an Ges<strong>am</strong>tangebot und Ges<strong>am</strong>tnachfrage<br />

zwar sehr hoch ist, den Ausbildungsstellenmarkt aber dennoch nicht vollständig<br />

abbildet!<br />

Trotz schwieriger Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt kann ein Teil der Ausbildungsstellen<br />

nicht besetzt werden, weil Angebot und Nachfrage in berufsfachlicher, regionaler und qualifikationsspezifischer<br />

Sicht divergieren. Auch infrastrukturelle Schwierigkeiten, insbesondere ungünstige<br />

Verkehrsbedingungen, spielen eine Rolle.<br />

Hinzu kommen Vorbehalte seitens der Jugendlichen gegenüber Ausbildungsbetrieben und<br />

Branchen, aber auch Einstellungsverzichte von Arbeitgebern mangels aus ihrer Sicht geeigneter<br />

Bewerber. Zum Teil treten Jugendliche die ihnen zugesagte Lehrstelle aber auch nicht an oder<br />

sagen sie nicht rechtzeitig ab. Einige Betriebe finden dann nicht rechtzeitig einen passenden<br />

Nachfolger.<br />

i<br />

Berufsausbildungsstellen<br />

Dies sind alle mit einem Auftrag zur Vermittlung gemeldeten und im Berichtjahr zu besetzenden betrieblichen<br />

und außerbetrieblichen Berufsausbildungsstellen für anerkannte Ausbildungsberufe nach<br />

dem BBiG, einschließlich der Ausbildungsplätze in Berufsbildungswerken und sonstigen Einrichtungen,<br />

die Ausbildungsmaßnahmen für behinderte Menschen durchführen.<br />

Als betriebliche Berufsausbildungsstellen zählen alle gemeldeten Berufsausbildungsstellen<br />

- abzüglich Berufsausbildungsstellen in außerbetrieblichen Einrichtungen,<br />

- abzüglich Berufsausbildungsstellen für Rehabilitanden mit Ausnahme der nach<br />

§ 241 Abs. 2 SGB III geförderten Ausbildungsstellen, bis Dezember 2<strong>00</strong>3,<br />

- abzüglich Berufsausbildungsstellen nach dem "Sofortprogr<strong>am</strong>m zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit"<br />

und (nur Ostdeutschland und Berlin)<br />

- abzüglich Berufsausbildungsstellen aus ergänzenden Sonderprogr<strong>am</strong>men des Bundes und<br />

der Länder.<br />

i<br />

i<br />

unbesetzte Berufsausbildungsstellen<br />

Dies sind alle betrieblichen Berufsausbildungsstellen, die bis zum jeweiligen Stichtag nicht besetzt<br />

und nicht storniert wurden.<br />

Achtung!<br />

Die kleinste mögliche räumliche Bezugsgröße für die Datenerhebung ist die „Geschäftsstelle<br />

<strong>Neuss</strong>“. Diese „Geschäftsstelle <strong>Neuss</strong>“ umfasst die Gemeinden Kaarst, Korschenbroich,<br />

<strong>Neuss</strong> und Meerbusch.<br />

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