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E 00 Stadt Neuss allgemein.pdf - Neuss am Rhein

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Sozialmonitoring <strong>Stadt</strong> <strong>Neuss</strong> 2010 Stand 31.03.2011<br />

4.2 Einkommen und Transferleistungen<br />

4.2.1 Steuerpflichtiges Haushaltseinkommen<br />

Grundzahlen: - steuerpflichtiges Einkommen (= Erwerbseinkommen, Einkommen aus Vermögen,<br />

Transfereinkommen [wird als ergänzende Leistung ggf. auch steuerpflichtig],<br />

Versorgungsbezüge, zum Teil Renten und sämtliche sonst zu versteuernden<br />

Einkommensbestandteile)<br />

- Lohn- und Einkommensteuer<br />

- Anzahl Steuerpflichtige (zus<strong>am</strong>menveranlagte Personen = 1 Steuerpflichtiger)<br />

Berechnungsregel vereinfacht:<br />

Stichtag 31.12.2<strong>00</strong>4<br />

Erhebungsturnus: alle 3 Jahre<br />

Positives Einkommen (Summe steuerpflichtiges Einkommen)<br />

– Lohn- und Einkommensteuer<br />

=================================================<br />

= Positives Einkommen nach Abzug von Steuern<br />

/ Anzahl der Steuerpflichtigen<br />

Das Statistische Landes<strong>am</strong>t NRW wertet die Einkommensteuerstatistik alle drei Jahre aus. Die<br />

gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über Steuerstatistiken, das den dreijährigen Erhebungsturnus<br />

vorsieht.<br />

Erhebungsgrundlage sind die von den Finanzbehörden bearbeiteten Steuererklärungen und<br />

-festsetzungen. Durch lange Steuererklärungsfristen, komplizierte Bearbeitung und eine Vielzahl<br />

von Einsprüchen gegen die Festsetzungen dauert es mehrere Jahre, bis die Daten vollständig zur<br />

Aufbereitung zur Verfügung stehen. Die Daten für das Jahr 2<strong>00</strong>4 liegen daher erst seit 2<strong>00</strong>9 vor.<br />

i Steuerpflichtiges Einkommen ist im Ursprung nicht grundsätzlich Arbeitseinkommen. Daher<br />

sind für das Verständnis und die Interpretation der Daten zahlreiche steuerrechtliche<br />

Besonderheiten zu berücksichtigen, insbesondere:<br />

- Alle grundsätzlich steuerfreien Einkünfte können steuerpflichtig werden, z. B. wenn<br />

steuerpflichtiges Einkommen hinzukommt!<br />

- Renten sind grundsätzlich steuerfrei, können aber wie v. g. steuerpflichtig werden!<br />

- Die Pensionen der im Ruhestand befindlichen Be<strong>am</strong>ten sind grundsätzlich<br />

steuerpflichtig!<br />

- Gemeins<strong>am</strong> veranlagte Ehegatten gelten als ein Steuerpflichtiger!<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Neuss</strong> insges<strong>am</strong>t 2<strong>00</strong>4<br />

Steuerpflichtige: 69.456<br />

Positive Einkünfte: 2.415 Mrd. €<br />

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