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Masterarbeit - Daniel Höpker

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<strong>Daniel</strong> <strong>Höpker</strong><br />

Die Umsetzung des<br />

Neuen Kommunalen<br />

Finanzmanagements in<br />

kreisangehörigen<br />

nordrhein-westfälischen<br />

Gemeinden<br />

eine empirische Analyse


Titelfoto<br />

„Geld<br />

Geld“ von Henry, http://www.flickr.com/photos/schnurrbart/102134092/<br />

Grafik steht unter einer Creative Commons by SA 2.0 Lizenz<br />

Lizenz<br />

Dieses Dokument ist unter einem Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen<br />

Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenzvertrag lizenziert. Um die Lizenz anzusehen, gehen Sie bitte zu<br />

http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/ oder schicken Sie einen Brief an Creative<br />

Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California 94105, USA.


Liebe Leserin,<br />

lieber Leser,<br />

die kommunale Finanzwirtschaft war in den letzten Jahren von einigen Änderungen geprägt. So hat<br />

der Großteil der Bundesländer mittlerweile auf kommunaler Ebene die Abkehr von der kameralen<br />

Buchführung zu einer an die kaufmännische Buchführung beschlossen. In Nordrhein-Westfalen<br />

wurde hier das Neue Kommunale Finanzmanagement eingeführt.<br />

Bisher scheint hierbei in der Hauptsache an die Buchführung gedacht worden zu sein. Ein zweiter<br />

Part, nämlich der der Zahlungsabwicklung wird in der Literatur kaum behandelt. Auch wenn eines<br />

der Ziele der Reform verständlicherweise die Abkehr von der rein zahlungsbezogenen Sichtweise<br />

kommunalen Handelns war, so kann dennoch nicht unbeachtet bleiben, dass die „alteingesessenen“<br />

Akteure, nämlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindekassen, nicht umfassend<br />

berücksichtigt wurden.<br />

Gerade aus diesem Grunde ist es aber zu erwarten, dass die Reform insbesondere bei diesen<br />

„Reformverlierern“ zu erheblichen Widerständen führen wird. Eindrucksvolle Beispiele für diese<br />

These bilden die recht aktuellen Anmerkungen innerhalb der KKZ – dem Verbandsorgan des<br />

Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter. Vor diesem Hintergrund habe ich im Rahmen<br />

meiner <strong>Masterarbeit</strong> versucht, ein Bild der Reform aus Sicht der Kassenleiterinnen und Kassenleiter<br />

zu zeichnen. Allein der Begriff der Kassenleiterinnen und Kassenleiter, ja gar der „Gemeindekassen“<br />

an sich ist mittlerweile nicht mehr unproblematisch, da die neuen gesetzlichen Regelungen von der<br />

„Finanzbuchhaltung“ bestehend aus „Buchführung“ und „Zahlungsabwicklung“ sprechen.<br />

Nicht zuletzt ist mir diese Problematik aus meinem eigenen beruflichen Umfeld nicht unbekannt.<br />

Noch bis zum 01. Januar 2009 war ich selbst mit der Einführung des NKF in einer Stadtkasse<br />

beschäftigt und erfuhr somit einige der Widrigkeiten in der Interpretation gesetzlicher Vorschläge,<br />

unklarer Handreichungen und fehlender Folgeregelungen am eigenen Leib. Allerdings war ich stets<br />

der Meinung, dass diese neugewonnene und ungewohnte „Freiheit“ eben auch eine große Chance<br />

zum Abschneiden alter Zöpfe war.<br />

In meiner <strong>Masterarbeit</strong> habe ich eine Stichprobe aus kreisangehörigen Gemeinden gewählt. Diese<br />

Einschränkung ist nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass mir im Rahmen einer <strong>Masterarbeit</strong>, für<br />

die drei Monate Bearbeitungszeit zur Verfügung standen, keine ausführlichere Studie möglich war.<br />

Im Nachhinein hätte ich auch bei der Entwicklung des Fragebogens noch einige Änderungen<br />

vorgenommen. So waren die Antworten bei vielen Fragen durchaus vorhersehbar. Eine alternative<br />

Befragung, die sich beispielsweise auf konkrete Verbesserungsvorschläge gestützt hätte, wäre im<br />

Nachhinein sinnvoller gewesen.<br />

Dieses Dokument basiert auf der ursprünglichen <strong>Masterarbeit</strong>, wurde jedoch überarbeitet, so dass<br />

die Lesbarkeit verbessert wurde.<br />

Nichts desto trotz wünsche ich den geneigten Lesern Vergnügen bei der Lektüre, viele Anregungen<br />

und freue mich über Lob genauso wie über Kritik.<br />

Ein herzliches Dankeschön geht an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Umfrage, die<br />

Korrekturleserinnen und Korrekturleser und natürlich an die beiden Betreuer und Prüfer der<br />

Universität Kassel.<br />

Düsseldorf im Februar 2010<br />

Ihr<br />

<strong>Daniel</strong> <strong>Höpker</strong>


Inhaltsübersicht<br />

1 Einleitung...........................................................................................................6<br />

1.1 Entwicklung des NKF........................................................................................6<br />

1.2 Kameralistik und NKF im Vergleich ................................................................6<br />

2 Ablauf der Erhebung .........................................................................................9<br />

2.1 Grundgesamtheit...............................................................................................9<br />

2.2 Stichprobe ..........................................................................................................9<br />

2.3 Erhebung der Merkmalswerte.........................................................................10<br />

2.4 Rücklaufquote..................................................................................................10<br />

3 Ergebnis der Erhebung....................................................................................12<br />

3.1 Allgemeine Fragen ...........................................................................................12<br />

3.1.1 Organisation der Finanzbuchhaltung ............................................................12<br />

3.1.2 Anzahl der Mitarbeiter innerhalb der Stadtkasse ..........................................14<br />

3.1.3 Jahr der Umstellung ........................................................................................15<br />

3.2 Beurteilung des NKF als Einheit.....................................................................16<br />

3.2.1 Kenntnisstand bezüglich des NKF..................................................................16<br />

3.2.2 Einstellung zum und Stimmung im NKF ......................................................18<br />

3.2.3 Nutzen des NKF...............................................................................................21<br />

3.2.4 Vor- und Nachteile des NKF ..........................................................................23<br />

3.3 Software und Projektmanagement .................................................................24<br />

3.3.1 eingesetzte Software und Probleme................................................................24<br />

3.3.2 Projektorganisation .........................................................................................27<br />

3.3.3 Aufwandstreiber und Beachtenswertes ..........................................................29<br />

3.3.4 Hilfestellungen.................................................................................................31<br />

3.4 Zustimmungsfragen ........................................................................................33<br />

3.4.1 Wegfall der GemKVO .....................................................................................33<br />

3.4.2 Berücksichtigung der Belange kommunaler Kassen......................................35<br />

3.4.3 Effizienteres Wirtschaften durch „neue“ Datenbasis ....................................37<br />

3.4.4 Ermöglichung der outputorientierten Steuerung..........................................38<br />

3.4.5 Erhöhung des Personalbedarfes......................................................................39<br />

3.4.6 Kameralistik als ausreichendes Buchungssystem...........................................40<br />

3.4.7 Nutzung betriebswirtschaftlicher Standardsoftware .....................................41<br />

3.4.8 Arbeitsabläufe ..................................................................................................42<br />

3.4.9 Unerlässliche Outputorientierung..................................................................44<br />

3.4.10 Verbesserung nach „Kinderkrankheiten“ ......................................................45<br />

3.4.11 Zusammenarbeit mit der Kämmerei..............................................................47<br />

3.4.12 Informationen des NKF helfen der Zahlungsabwicklung.............................47<br />

3.4.13 Das NKF betrifft die Haushaltsausführung....................................................48


3.4.14 Gesamtüberblick über den „Konzern Kommune“........................................49<br />

3.5 Freie Äußerungen der Teilnehmer .................................................................50<br />

3.5.1 Änderungswünsche an das NKF.....................................................................50<br />

3.5.2 Meinung der Teilnehmer zu der Umfrage .....................................................51<br />

4 Zusammenfassung...........................................................................................53<br />

5 Literaturverzeichnis.........................................................................................55<br />

5


1 Einleitung<br />

Am 21. November 2003 beschloss die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der<br />

Länder (IMK) die Reform des kommunalen Haushaltsrechtes auf Grundlage ihrer vorherigen<br />

Beschlüsse vom 11.06.1999 sowie vom 24.11.2000. 1 Dabei empfahl sie entweder die Umsetzung<br />

eines doppischen Haushalts- und Rechnungswesens, oder wahlweise die Einführung der sog.<br />

erweiterten Kameralistik. In Nordrhein-Westfalen (NRW) entschloss sich der Landesgesetzgeber auf<br />

Grund der bereits seit 1999 in einem Modellprojekt gesammelten Erfahrungen für die Einführung<br />

des sog. Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF), das an die in der Privatwirtschaft übliche<br />

doppelte Buchführung (Doppik) anlehnt. Mit diesem Schritt sollte das reine<br />

Geldverbrauchskonzept „Kameralistik“, welches auf Einnahmen und Ausgaben basierte, durch das<br />

Ressourcenverbrauchskonzept „NKF“ ersetzt werden. Das NKF wurde mit dem NKF<br />

Einführungsgesetz NRW (NKFEG) am 16.11.2004 (GV. NRW S.644) vom Landtag verbindlich<br />

vorgeschrieben. Den Kommunen in NRW wurde im § 1 NKFEG eine Übergangsfrist für die<br />

Umstellung auf das NKF bis zum Haushaltsjahr 2009 gegeben. Mit diesem Gesetz traten einige<br />

weitere Änderungen in Kraft, die in den folgenden Unterkapiteln kurz dargestellt werden.<br />

1.1 Entwicklung des NKF<br />

Das NKF in Nordrhein-Westfalen basiert im Wesentlichen auf den Überlegungen von LÜDER.<br />

Dieser stellte 1991 in der Schrift „Vergleichende Analyse öffentlicher Rechnungssysteme:<br />

konzeptionelle Grundlagen für das staatliche Rechnungswesen mit besonderer Berücksichtigung der<br />

Bundesrepublik Deutschland“ die Grundzüge der sog. „Drei-Komponenten-Rechnung“ dar. Im<br />

Hinblick auf den Entstehungsort wurde diese Drei-Komponenten-Rechnung als Speyerer Verfahren<br />

bekannt. Demnach sollten die Kommunen zur Erhöhung der intergenerativen Gerechtigkeit sowie<br />

der Wirtschaftlichkeit ein an die kaufmännische doppelte Buchführung angelehntes<br />

Rechnungswesen einführen. Die kaufmännische doppelte Buchführung besteht für gewöhnlich aus<br />

einer Vermögensrechnung (Bilanz) und einer Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung).<br />

Für die Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung wurde diese Basis um eine Kapitalflussrechnung<br />

(Finanzrechnung) erweitert, in welcher neben dem Vermögen und den Erträgen und<br />

Aufwendungen auch die Ein- und Auszahlungen erfasst werden sollten. „Die Ergebnisrechnung ist<br />

notwendiger, aber nicht hinreichender Bestandteil eines Rechnungswesens nach dem Speyerer<br />

Verfahren. Selbstverständlich werden wie im traditionellen öffentlichen Rechnungswesen –<br />

allerdings in anderer Struktur – auch die Zahlungen erfasst. Dies geschieht im Rahmen der<br />

Finanzrechnung.“ 2 SCHUSTER sieht die praktische Umsetzung des Drei-Komponenten-Modells<br />

jedoch kritisch, da seiner Meinung nach die unverzichtbaren Bestandteile „Haushaltsüberwachung“<br />

und „Kassenwesen“ im Buchungskreislauf des „Drei-Komponenten-Systems“ nicht berücksichtigt<br />

seien. 3<br />

1.2 Kameralistik und NKF im Vergleich<br />

In diesem Unterkapitel werden Kameralistik und NKF gegenübergestellt. Dabei liegt der Fokus auf<br />

dem Wandel, der insbesondere die Gemeindekassen betrifft.<br />

Die Kameralistik als Rechnungswesen der öffentlichen Hand hatte ihren Ursprung in der Zeit des<br />

Absolutismus vom 16. bis zum 18. Jahrhundert. Die Wirtschaftspolitik dieser Epoche wurde als<br />

„Kameralismus“ bezeichnet. 4 „Bei der Verwaltungskameralistik handelt es sich ursprünglich um ein<br />

Rechenwerk, das dem Erhalt eines Fürstenstaates dienen sollte.“ 5 Der Kern der Kameralistik ist nach<br />

BUDÄUS in erster Linie die Dokumentation der Staatsfinanzen auf alleiniger Basis des aktuellen<br />

Geldbestandes. 6 Die Geldbestände wurden dabei von den Kassen verwaltet. Dieses Buchungssystem<br />

wurde in der Folgezeit für das Rechnungswesen der öffentlichen Verwaltung fortgeschrieben. In<br />

NRW war das Haushaltsrecht der Kommunen in den beiden Verordnungstexten<br />

1<br />

IMK(2003), S.19<br />

2<br />

Lüder(2004), S. 109<br />

3<br />

Schuster(2003), S. 149f.<br />

4<br />

Wikipediaartikel „Kameralismus“, http://de.wikipedia.org/wiki/Kameralismus ; Abruf am 27.07.2009.<br />

Übereinstimmend vgl. auch Budäus(2009), S.13<br />

5<br />

Schuster(2008I), S.3<br />

6<br />

vgl. Budäus(2009), S. 14<br />

6


Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO aF) und Gemeindekassenverordnung (GemKVO)<br />

normiert. Zentrale Organisationseinheiten für das am Geldverbrauch orientierte Rechnungswesen<br />

waren die Gemeindekassen, denen neben den Aufgaben des reinen Zahlungsverkehrs nach<br />

§ 1 Abs. 1 Nr. 4 GemKVO auch „die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege“<br />

zugeordnet war. Mit dem NKFEG wurde die GemKVO jedoch abgelöst. Teile dieser Regelung<br />

gingen in die neue GemHVO über.<br />

Der neue Begriff der Finanzbuchhaltung teilt sich nach § 93 Gemeindeordnung NW (GO) in die<br />

Teile Buchführung und Zahlungsabwicklung. Der Begriff der „Gemeindekasse“ ist nicht mehr Inhalt<br />

des Verordnungs- bzw. Gesetzestextes. Dabei wurde grundsätzlich festgelegt, dass die Buchführung<br />

und die Zahlungsabwicklung nicht vom selben Beschäftigten wahrgenommen werden dürfen.<br />

Inwieweit die Organisationen für Buchführung und Zahlungsabwicklung zu trennen sind, ist nicht<br />

geregelt. Den Kenntnissen des Verfassers nach haben sich hier mehrere unterschiedliche Modelle<br />

entwickelt (s.a. Kapitel 3.1.1). SCHUSTER fasst die Änderung so zusammen: „Auffallend ist, dass es<br />

eine Gemeindekassenverordnung in Nordrhein-Westfalen mit der Einführung des NKF nicht mehr<br />

gibt. Damit stellt sich die Frage, ob mit dem Wegfall der Gemeindekassenverordnung auch die<br />

Gemeindekasse »auf der Strecke« bleiben wird.“ 7<br />

Der überwiegende Teil der gesichteten Literatur befasst sich jedoch nicht mit diesem oben<br />

beschriebenen Problem und der Stellung der „alten“ Gemeindekasse im NKF. Vielmehr behandeln<br />

die einschlägigen Lehrbücher und Abhandlungen die veränderte Steuerungsqualität durch die<br />

Einführung von Ressourcenverbrauchskonzepten und produktorientierten Haushalten. Auch<br />

Informationen zu Fragen der Bewertungen in der Eröffnungsbilanz oder zu allgemeinen<br />

Anforderungen der Verwaltungs-Doppik sind zahlreich vorhanden.<br />

Der Verband der Kommunalkassenverwalter NRW sah die ersten Gesetzesentwürfe des<br />

Modellprojektes als Änderungen mit „epochaler Bedeutung“, da sie die „gesetzliche Abschaffung der<br />

Gemeindekasse und des Kassenverwalters“ vorsähen. 8 „Ohne Not werden in den<br />

Regelungsvorschlägen die teilweise jahrhunderte alten Strukturen und Prinzipien des kommunalen<br />

Kassenrechtes zur örtlichen Disposition gestellt bzw. sogar gesetzlich abgeschafft […].“ 9 Diese<br />

Aussage des Verbandes der Kommunalkassenverwalter zeigt, dass bezüglich der Einführung des<br />

NKF innerhalb der Gemeindekassen durchaus keine allzu positive Haltung zu erwarten wäre, zumal<br />

sich die Regelungen zwischen der dort diskutierten Entwurfsversion und der letztendlich vom<br />

Landtag verabschiedeten Gesetzesvorlage nicht mehr wesentlich unterscheiden.<br />

Das Innenministerium NRW hat bereits eine Umfrage zur Umsetzung des NKF in den nordrheinwestfälischen<br />

Kommunen in Auftrag gegeben. Die Umfrage wurde vom Beratungsunternehmen<br />

Steria Mummert Consulting durchgeführt und erhebt die Erfahrungen und Einschätzungen der<br />

Kämmerer der Gemeinden. Auch diese Umfrage gibt keine Auskünfte über die Einschätzung der<br />

Verantwortlichen in den Gemeindekassen oder deren Stellung im kommunalen Rechnungswesen.<br />

Dennoch ist das „Kassenwesen“ weiterhin Bestandteil der Finanzbuchhaltung, auch wenn diese<br />

funktionale Definition unter dem Begriff „Zahlungsabwicklung“ zusammengefasst wird. Die<br />

Zahlungsabwicklung umfasst nach § 30 GemHVO weiterhin die Annahme von Einzahlungen und<br />

die Leistung von Auszahlungen, sowie die Verwaltung der Finanzmittel. Diese Definition ist fast<br />

wörtlich auch in § 1 GemKVO zu finden. Hier wurden diese Aufgaben konkret der<br />

Organisationseinheit „Gemeindekasse“ zugeordnet. Die gesetzliche Fixierung einer bestimmten<br />

Organisationseinheit wurde auf die örtlichen Regelungen verlagert. Danach sollen die Kommunen<br />

ihre Finanzbuchhaltung nun nach ihren Bedürfnissen regeln.<br />

In dieser <strong>Masterarbeit</strong>, deren Thema sich auf „Die Umsetzung des Neuen Kommunalen<br />

Finanzmanagements in der Zahlungsabwicklung kreisangehöriger nordrhein-westfälischer<br />

Gemeinden“ erweitern ließe, soll also nun untersucht werden, ob die Kassenleiterinnen und<br />

Kassenleiter 10 nach der Einführung des NKF eine ähnlich abweisende Haltung haben, wie diese noch<br />

aus der Stellungnahme zum Gesetzentwurf hervorgeht und ob und inwiefern sich die Einstellung<br />

7<br />

Schuster(2005I), S.177<br />

8<br />

vgl.: Kassenverwalter(2003), S. 221<br />

9<br />

ebd. (Rechtschreibfehler „jahrhunderte alt“ im Original)<br />

10<br />

Mit dem Begriff der Kassenleiterinnen und Kassenleiter sind die jeweiligen Leiter der Zahlungsabwicklung nach<br />

„neuer“ Terminologie eingeschlossen.<br />

7


von der der Kämmerer unterscheidet. Dabei ist die Trennung der Begriffe Gemeindekasse (kamerale<br />

Sichtweise) und Zahlungsabwicklung (NKF-Sichtweise) nicht immer eindeutig zu definieren, da der<br />

Begriff „Zahlungsabwicklung“ sowohl funktional, als auch organisatorisch gesehen werden kann. Im<br />

Wesensgehalt wurden die Begriffe synonym verwendet und bezeichnen in der Regel eine<br />

Organisationseinheit. Soweit es sich um die betriebliche Funktion der „Zahlungsabwicklung“<br />

handelt, wird dieses aus dem Kontext deutlich.<br />

8


2 Ablauf der Erhebung<br />

In diesem Kapitel wird kurz dargestellt, wie der Verfasser dieser Arbeit bei der Erhebung der Daten<br />

und den entsprechenden Vorarbeiten vorgegangen ist. Dieser Abschnitt dient dem bei DIEKMANN<br />

dargestellten Grundsatz, „dass bei empirischen Untersuchungen die einzelnen methodischen<br />

Schritte genauestens dokumentiert werden“ 11 . Zunächst wurde die bereits erwähnte NKF-Befragung<br />

des IM ausgewertet. Hier ergab sich nach Angaben der Steria-Mummert ein durchaus positives Fazit<br />

der Kämmerer. Mit der Erhebung des Verfassers sollte nun die Meinung der jeweiligen Kassenleiter<br />

erfasst werden. Hierzu wurde eine Online-Befragung unter einer ausgewählten Stichprobe<br />

veranstaltet.<br />

2.1 Grundgesamtheit<br />

Grundsätzlich sollte die Erhebung, analog zur Umfrage von Steria-Mummert, einen Überblick über<br />

die Umsetzung des NKF in Kommunen in ganz Nordrhein-Westfalen geben. Hierbei bestünde die<br />

Grundgesamtheit also aus:<br />

Bezeichnung<br />

Anzahl 12<br />

Einwohner 13<br />

(Stichtag 31.12.2007)<br />

Kreisfreie Städte 23 7.402.555<br />

Kreise 31 (10.594.066)<br />

Kreisangehörige Gemeinden 373 10.594.066<br />

Summe 427 17.996.621<br />

Tabelle 1 - Struktur der Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen<br />

Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Aufgabenspektrum aller drei Formen von<br />

Gebietskörperschaften äußerst unterschiedlich ist. Vereinfacht lässt sich sagen, dass kreisfreie Städte<br />

das Aufgabenspektrum von Kreisen und kreisangehörigen Kommunen abdecken. Die Kreise<br />

übernehmen überörtliche Aufgaben für die ihnen zugehörigen Gemeinden. Weiterhin ergäbe sich<br />

das Problem, dass die Einwohnerzahlen, sollten Sie als Merkmal herangezogen werden, für den<br />

Bereich der kreisangehörigen Gemeinden doppelt gezählt werden würden, da die Summe derer<br />

Einwohner ebenfalls die Einwohnerzahl des zugehörigen Kreises ergibt. Demnach müsste man bei<br />

einer Befragung unter allen Gebietskörperschaften NRWs eine Unterscheidung in der<br />

anschließenden Beurteilung der Ergebnisse treffen. Um dennoch die Vergleichbarkeit zu<br />

gewährleisten, wurde die Grundgesamtheit der Befragung auf kreisangehörige Städte und<br />

Gemeinden eingeschränkt. Mit diesem Schritt wird es möglich, die Befragungsergebnisse zu<br />

vergleichen. Weiterhin bietet sich der Vorteil, dass die Grundgesamtheit zahlenmäßig größer ist als<br />

die der beiden anderen Gruppen, so dass die Rücklaufquote geringer ausfallen kann, ohne die<br />

Aussagekraft der Ergebnisse zu beeinträchtigen. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass in den 373<br />

kreisangehörigen Gemeinden mit 10.594.066 Einwohnern lediglich 59% der nordrheinwestfälischen<br />

Bevölkerung vertreten sind. Eine Übertragung auf die Kommunen, die die restlichen<br />

41% der Einwohner beinhalten, ist nicht möglich.<br />

Aus dieser Grundgesamtheit wurde aus Gründen der Vereinfachung eine Stichprobe ausgewählt.<br />

Das Vorgehen zur Wahl der Stichprobe wird im folgenden Unterkapitel beschrieben.<br />

2.2 Stichprobe<br />

Um den Aufwand für die Ermittlung der Anschriften und für die Auswertungen möglichst gering zu<br />

halten, wurde aus der oben genannten Grundgesamtheit von 373 Merkmalsträgern eine Stichprobe<br />

gezogen. Als Methode zur Stichprobenermittlung wurde das Verfahren „ziehen ohne zurücklegen“<br />

angewandt. Hierzu wurde jedem Element der Grundgesamtheit mit Hilfe von MS-Excel eine<br />

Zufallszahl zwischen 1 und 500 zugeordnet. Anschließend wurde die Liste nach dieser Zufallszahl<br />

11<br />

Diekmann(2004), S. 71<br />

12<br />

Internetangebot des Landesbetriebes „Information und Technik Nordrhein-Westfalen“ (IT.NRW) -<br />

http://www.it.nrw.de/statistik/a/daten/eckdaten/r311geo2.html - Abruf am 01.07.2009<br />

13<br />

Internetangebot IT.NRW – Landesdatenbank – „Bevölkerungsstand - Gemeinden - Stichtag“ –<br />

http://www.landesdatenbank.nrw.de – Tabellencode: 12411-01i – Abruf am 01.07.2009<br />

9


aufsteigend sortiert. Die Stichprobe sollte einen Umfang von mehr als einem Drittel der<br />

Grundgesamtheit umfassen. Diese Zahl (ca. 124) wurde dann auf die nächsten vollen 50 Elemente<br />

aufgerundet. Somit waren 150 Elemente in die Stichprobe aufzunehmen. Hierbei wurden also die<br />

ersten 150 Elemente der nach der Zufallszahl sortierten Liste in die Stichprobe übernommen.<br />

Um zu überprüfen, ob die Stichprobe in der Kerngröße auch der der Grundgesamtheit entspricht,<br />

wurde die -sowohl in der Grundgesamtheit, als auch in der Stichprobe bekannte- Einwohnerzahl als<br />

Schätzer herangezogen. Mit dieser Einwohnerzahl wurde sodann, ausgehend von der Gauß’schen<br />

Normalverteilung, das Konfidenzintervall mit einem Konfidenzniveau von 95% ermittelt. Hierbei<br />

ergab sich aus der Stichprobe, dass der arithmetische Mittelwert der Grundgesamtheit mit einer<br />

Wahrscheinlichkeit von 95% zwischen den Grenzen 27.302,46 und 34.543,30 liegen müsse. Das<br />

arithmetische Mittel der Einwohnerzahl in der Grundgesamtheit beträgt tatsächlich 28.402,32. Dies<br />

liegt in den Grenzen des Konfidenzintervalls. Die Stichprobe ist also an der Einwohnerzahl<br />

gemessen dazu geeignet, die Ergebnisse der Befragung auf die Grundgesamtheit zu übertragen.<br />

Nachdem die Stichprobe gezogen war, schlossen sich die im folgenden Unterkapitel beschriebene<br />

Ermittlung der Ansprechpartner sowie die Erhebung der Merkmalswerte an.<br />

2.3 Erhebung der Merkmalswerte<br />

Nachdem die Stichprobe gezogen war, wurden die Kassenleiterinnen und Kassenleiter der<br />

Gemeinden innerhalb der Stichprobe ermittelt. Hierbei wurden die Internetangebote der jeweiligen<br />

Gemeinden ausgewertet. Fünf Gemeinden wurden nachträglich aus der Stichprobe ausgeschlossen,<br />

da diese im Gegensatz zum Untersuchungsgegenstand ihre Zahlungsabwicklung anders organisiert<br />

haben. Diese fünf Gemeinden verfügten jeweils über eine Gemeinschaftskasse. Das heißt, mehrere<br />

Gemeinden haben sich hier zu einem Verbund für Gemeindekassen zusammengeschlossen. Um die<br />

Ergebnisse vergleichbar zu halten, wurden diese Teilnehmer bereits im Vorfeld ausgeschlossen. Die<br />

Zahl der potentiellen Teilnehmer lag also bei 145.<br />

Die schloss sich die Entwicklung des Fragebogens an, welcher im Kapitel 3 ausführlicher behandelt<br />

wird. Aus diesem Grunde wird an dieser Stelle auf eine gesonderte Darstellung an dieser Stelle<br />

verzichtet. Für die Erhebung an sich wurde ein multimediales Vorgehen für die Befragung gewählt.<br />

Grundsätzlich sollten die Kassenleiter den Fragebogen im Internet ausfüllen. Die Umfrage wurde<br />

mit dem Studentenangebot der Firma 2Ask erstellt und durchgeführt. 14 Neben dem Online-<br />

Angebot, wurde der Fragebogen als PDF-Dokument auch auf der Internetseite des Verfassers 15<br />

veröffentlicht. Zudem wurde angeboten, den Fragebogen postalisch, per E-Mail oder per Fax zu<br />

versenden. Auch eine telefonische Beantwortung der Fragen wäre möglich gewesen. Mit diesen<br />

Maßnahmen sollte verhindert werden, dass Teilnehmer nur auf Grund eines fehlenden<br />

Internetanschlusses ausgeschlossen würden. Anschließend wurde der Online-Fragebogen für den<br />

Zeitraum vom 15. Juni 2009 bis zum 30. Juni 2009 freigeschaltet. Die Teilnehmer wurden<br />

anschließend mit einem personalisierten PDF-Dokument zur Teilnahme eingeladen. Jedem Nutzer<br />

wurde ein eindeutiger Zugangscode zugeordnet. Das ermöglichte, sowohl Erinnerungs-E-Mails<br />

verschicken, als auch im Nachhinein Verbindungen zur Landesstatistik herstellen zu können.<br />

Weiterhin sollte hierdurch verhindert werden, dass die Teilnehmer Fragebögen mehrfach abgeben.<br />

2.4 Rücklaufquote<br />

Von den 145 angeschriebenen Gemeinden füllten insgesamt 68 Teilnehmer den Fragebogen aus.<br />

Dies entspricht einer Quote von ungefähr 47%. Die Verteilung der Rückläufe auf die einzelnen<br />

Regierungsbezirke lässt sich der Tabelle 2 entnehmen.<br />

Regierungsbezirk<br />

Anzahl in<br />

Stichprobe<br />

Beantwortete<br />

Fragebögen<br />

Düsseldorf 19 9 47 %<br />

Köln 39 18 46 %<br />

Münster 26 13 50 %<br />

Rücklaufquote<br />

(gerundet)<br />

14<br />

Informationen unter http://www.2ask.de<br />

15<br />

http://www.daniel-hoepker.de<br />

10


Detmold 30 15 50 %<br />

Arnsberg 31 13 42 %<br />

Summe 145 68 47 %<br />

Tabelle 2 - Rücklaufquoten<br />

uoten<br />

Die Rücklaufquote liegt zwischen 42 und 50 Prozent und ist somit in allen Regierungsbezirken<br />

vergleichbar hoch. In der vergleichbaren Untersuchung unter den Kämmerern der Gemeinden<br />

Nordrhein-Westfalens lag die Rücklaufquote jedoch bei 69% 16 . Ein Vergleich des Anteiles der<br />

Gemeinden spezieller Größenordnungen in der Umfrage unter Kämmerern und in dieser Umfrage<br />

lässt sich der Tabelle 3 entnehmen.<br />

Größenklasse<br />

Anzahl<br />

Rückläufe<br />

Rücklauf-quote<br />

inner<br />

nnerhalb der<br />

Klasse<br />

Anzahl Ge-<br />

meinden in<br />

Stichprobe<br />

Anteil am<br />

Gesamt-<br />

rücklauf<br />

Vergleich:<br />

Kämmerer-<br />

befragung 17<br />

Bis 10.000 14 8 57 % 12 % 11 %<br />

10.001 bis<br />

25.000<br />

25.001 bis<br />

50.000<br />

50.001 bis<br />

100.000<br />

mehr als<br />

100.000<br />

58 23 40 % 34 % 40 %<br />

51 25 49 % 37 % 23 %<br />

20 11 55 % 16 % 11 %<br />

2 1 50 % 1 % 15 %<br />

Summe 145 68 - 100 % 100 %<br />

Tabelle 3 - Vergleich Anteil Rücklauf nach Größenklassen<br />

Aus Tabelle 3 lässt sich entnehmen, dass der Rücklauf innerhalb der einzelnen Größenklassen<br />

ebenfalls vergleichbar verteilt ist. In jeder Klasse lag der Rücklauf zwischen 40 und 57 Prozent. Der<br />

jeweilige Anteil einer Größenklasse am Gesamtrücklauf lässt sich mit dem Rücklauf innerhalb der<br />

Kämmererbefragung vergleichen. Die einzige Ausnahme besteht lediglich darin, dass die Klasse über<br />

100.000 Einwohnern bei der Kämmererbefragung höher vertreten ist. Dies lässt sich jedoch damit<br />

begründen, dass bei der Umfrage von Steria-Mummert die kreisfreien Städte ebenfalls Teil der<br />

Grundgesamtheit waren. Die beiden Umfragen sind also anhand ihrer Teilnehmerstruktur<br />

grundsätzlich vergleichbar, sofern eine Unterscheidung zwischen kreisangehörigen Städten und<br />

übrigen Kommunen getroffen wird.<br />

Fraglich ist jedoch noch, ob der Rücklauf insgesamt Schlüsse auf die Grundgesamtheit zulässt.<br />

Hierzu wird wieder die Einwohnerzahl als Schätzer gewählt. Die durchschnittliche Einwohnerzahl<br />

innerhalb des Rücklaufes beträgt 33.539,24. Bei einem Konfidenzniveau von 95% liegt die<br />

durchschnittliche Einwohnerzahl der zugehörigen Grundgesamtheit zwischen den Grenzen von<br />

27.809,32 und 39.269,15. Wie in Kapitel 2.2 bereits dargestellt, beträgt der arithmetische Mittelwert<br />

der Einwohnerzahl innerhalb der Grundgesamtheit 28.402,32. Der arithmetische Mittelwert<br />

innerhalb der Grundgesamtheit lag somit auch innerhalb des Konfidenzintervalls der Rückläufer.<br />

Insofern lässt sich das Ergebnis aus der Befragung auf alle kreisangehörigen Gemeinden Nordrhein-<br />

Westfalens übertragen.<br />

16<br />

Steria-Mummert(2008), S. 10<br />

17<br />

a.a.O, S. 11; Hinweis: Innerhalb der Befragung der Kämmerer überschneiden sich die Klassen, da der Beginn der<br />

nächsthöheren Klasse auf den letzten Wert der vorherigen Klasse gelegt wurde.<br />

11


3 Ergebnis der Erhebung<br />

Nachdem die Art und Weise der Befragung in Kapitel 2 beschrieben wurde, soll in diesem Teil der<br />

Fragebogen erläutert werden. Dabei werden die einzelnen Fragen erläutert und, sofern möglich, mit<br />

den Ergebnissen aus der Befragung der Kämmerer verglichen.<br />

Der Fragebogen, der verwendet wurde, unterteilt sich in insgesamt fünf Bereiche:<br />

1. Allgemeine statistische Angaben<br />

2. Beurteilung des NKF insgesamt<br />

3. Software und Projektmanagement<br />

4. Zustimmung zu einzelnen Aussagen<br />

5. Meinung zur Umfrage<br />

Die Teilnehmer wurden in der Einleitung zum Fragebogen darauf hingewiesen, dass in dieser<br />

Umfrage die Begriffe Zahlungsabwicklung und Stadtkasse synonym verwendet wurden, da diese<br />

Begriffe nicht eindeutig zu trennen sind (s.a. Kapitel 1.2) Dieses Problem wird unter Kapitel 3.1.1<br />

noch detaillierter beschrieben.<br />

3.1 Allgemeine Fragen<br />

Unter den allgemeinen Fragen wurden solche gestellt, dem Verfasser dazu geeignet erschienen, die<br />

Ergebnisse dieser Fragen für Korrelationsanalysen heranzuziehen. Diese vier allgemeinen<br />

statistischen Fragen werden im Folgenden beschrieben.<br />

3.1.1 Organisation der Finanzbuchhaltung<br />

Das kamerale Buchungssystem, welches ursprünglich entwickelt wurde um die Existenz von<br />

Fürstenstaaten zu sichern 18 , beruht im Wesentlichen aus der Trennung von Zahlungsabwicklung,<br />

Anordnungswesen und Ermächtigung. Nach SCHUSTER sollte dieses System insbesondere<br />

sicherstellen, dass sowohl die Entscheidungen des Fürsten durchgesetzt wurden, als auch die<br />

Liquidität gewährleistet war. Zunächst wurde demnach geplant, was wofür ausgegeben werden<br />

durfte. Eine weitere Stelle verfügte anschließend über den so aufgestellten Ansatz, welcher von der<br />

dritten Stelle (der Kasse) anschließend nach Beauftragung (Anordnung) ausgegeben werden musste.<br />

Dieses Buchführungssystem wurde später weiterentwickelt, sodass an die Stelle des Fürsten die<br />

demokratisch legitimierten Organe traten. Die Trennung zwischen Haushaltsplanung,<br />

Haushaltsausführung und Zahlungsabwicklung blieb jedoch erhalten. 19 Diese Grundzüge waren bis<br />

dahin sowohl in der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, als auch in der<br />

Gemeindekassenverordnung normiert. Mit der Einführung des NKF wurde nun die GemKVO<br />

abgeschafft und in Teilen in die neue GemHVO integriert. Die bis dorthin gültige und eindeutige<br />

Regelung über das Trennungsprinzip wurde ersetzt durch die in § 93 I GO getroffene Regelung, dass<br />

die Finanzbuchhaltung aus Buchführung und Zahlungsabwicklung besteht. § 30 GemHVO definiert<br />

die Zahlungsabwicklung. Demnach gehört zur Zahlungsabwicklung<br />

- die Annahme von Einzahlungen,<br />

- die Leistung von Auszahlungen,<br />

- die Verwaltung der Finanzmittel, sowie<br />

- das Mahnwesen und die Zwangsvollstreckung.<br />

Es ist also festzustellen, dass die Zahlungsabwicklung im NKF ausschließlich funktional definiert ist.<br />

Das Gesetz zählt hier die Tätigkeiten auf, die als Zahlungsabwicklung bezeichnet werden. Im<br />

Unterschied dazu war in § 1 der GemKVO noch geregelt, dass die Gemeindekasse diese Aufgaben zu<br />

erledigen hat. Unter kameralen Bedingungen war nicht nur die Funktion beschrieben, sondern auch<br />

die zugehörige Organisation. Des Weiteren wurde in § 1 Abs. 1 Nr. 4 GemKVO NRW noch<br />

18<br />

vgl: Schuster (2008I), S. 3<br />

19<br />

vgl. ebd.<br />

12


aufgeführt, dass „die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege“ eine Aufgabe ist, die die<br />

Gemeindekasse zu erledigen habe. Die Legaldefinition der Organisationseinheit „Gemeindekasse“<br />

entfiel ebenfalls und wurde durch die Bestimmung in § 30 III GemHVO ersetzt, nach der<br />

Buchführung und Zahlungsabwicklung nicht von demselben Beschäftigten wahrgenommen werden<br />

dürfen.<br />

Zur Buchführung gehört nach neuem Recht (§ 27 I GO) die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle<br />

sowie der Nachweis der Vermögens- und Schuldenlage in den Büchern nach dem System der<br />

doppelten Buchführung.<br />

Die Verwendung von gleichen Bezeichnungen für vollkommen unterschiedliche Gegebenheiten,<br />

birgt also die Möglichkeit in sich, dass bei der Abgrenzung zwischen den künftigen Geschäften der<br />

Zahlungsabwicklung und denen der Buchführung Probleme entstehen. Hierzu führt SCHUSTER<br />

aus: „Fest steht, dass diese Vorgehensweise des Gesetzgebers bzw. Verordnungsgebers in den<br />

nordrhein-westfälischen Gemeinden erhebliche Irritationen hervorgerufen hat, die immer noch<br />

nicht völlig abgebaut worden sind.“ 20<br />

Die konkrete Umsetzung der Organisation der Finanzbuchhaltung ist den jeweiligen Gemeinden<br />

selbst überlassen, welche nach §31 GemHVO NRW nähere Vorschriften unter Berücksichtigung der<br />

örtlichen Gegebenheiten über deren Organisation zu erlassen haben. Da mittlerweile keine<br />

verbindliche Organisation mehr vorgeschrieben ist, behandelte die erste Frage des Fragebogens die<br />

gewählte Organisationsform innerhalb der jeweiligen Gemeinden. Denkbar waren hier insbesondere<br />

die Zentralisation der Buchführung sowie die Umsetzung der Trennung von Zahlungsabwicklung<br />

und Buchführung anhand zweier unabhängiger Organisationseinheiten.<br />

Die Kassenleiter wurden also befragt, wie die Finanzbuchhaltung innerhalb ihrer Kommune<br />

organisiert ist. Das Ergebnis ist Diagramm 1 zu entnehmen. Demnach haben 64 von 68 Rückläufen<br />

ihre Finanzbuchhaltung zentral organisiert. Bei 14 dieser Kommunen werden sowohl das<br />

Hauptbuch als auch die Zahlungsabwicklung in der Stadtkasse bebucht. Bei einer Kommune<br />

existiert eine Mischform aus zentraler und dezentraler Finanzbuchhaltung. Folglich haben etwa 95%<br />

der kreisangehörigen Gemeinden Nordrhein-Westfalens ihre Finanzbuchhaltung zentral organisiert.<br />

Dieses Ergebnis deckt sich ungefähr mit der Angabe aus der Befragung der Kämmerer, bei denen<br />

diese Quote 88% betrug. 21 Hierbei ist zu beachten, dass die NKF-Befragung bereits im Jahr 2008<br />

durchgeführt wurde. Zu diesem Zeitpunkt hatten erst etwa 73% der Kommunen auf das NKF<br />

umgestellt.<br />

20<br />

Schuster (2008II) S.28<br />

21<br />

Steria-Mummert (2008), S. 40<br />

13


Organisation der Finanzbuchhaltung<br />

50<br />

50<br />

Anzahl der Antworten<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

14<br />

5<br />

0<br />

zentral - zwei Organisationen 50<br />

zentral - eine OrgEinheit 14<br />

Dezentral 2<br />

keine der oben genannten,<br />

sondern<br />

1<br />

2 1<br />

Wie ist die Finanzbuchhaltung in Ihrer Kommune organisiert?<br />

Diagramm 1 - Organisation der Finanzbuchhaltung<br />

3.1.2 Anzahl der Mitarbeiter innerhalb der Stadtkasse<br />

Weiterhin wurden die Teilnehmer nach der Anzahl der in der Stadtkasse beschäftigten Mitarbeiter<br />

befragt. Dabei sollten die Mitarbeiter innerhalb der Vollstreckung jedoch nicht berücksichtigt<br />

werden. Im Ergebnis sind durchschnittlich 4,44 Mitarbeiter je Gemeinde in der Stadtkasse<br />

beschäftigt. Grundsätzlich zeigt sich dabei, dass die Anzahl der Mitarbeiter innerhalb der Stadtkasse<br />

abhängig von der Anzahl der Einwohner (Diagramm 2) ist.<br />

Diagramm 2 - Mitarbeiter je Einwohnergrößenklasse<br />

14


Dabei ist jedoch zu beachten, dass insgesamt nur sechs kreisangehörige Gemeinden in NRW der<br />

Größenklasse mit mehr als 100.000 Einwohnern angehören. Von diesen hat nur eine an der<br />

Befragung teilgenommen. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl lässt sich in diesem Bereich nicht<br />

ohne Weiteres übertragen.<br />

Weiterhin ist es interessant zu wissen, ob die im vorhergehenden Kapitel dargestellte<br />

Organisationsform einen Einfluss auf die Anzahl der Mitarbeiter hat. Hierbei ist jedoch zu beachten,<br />

dass die dezentrale Organisation bzw. die Mischform nicht in die Analyse mit einbezogen werden<br />

darf, da die Anzahl der Merkmalsträger hier zu gering ist. Es zeigt sich, dass die Anzahl der<br />

Mitarbeiter in zentralen Finanzbuchhaltungen, in denen das Hauptbuch außerhalb der Stadtkasse<br />

geführt wird, grundsätzlich niedriger ist, als in Stadtkassen, bei denen das Hauptbuch ebenfalls in<br />

der Stadtkasse bedient wird (Diagramm 3). Dies lässt sich einfach damit erklären, dass die Anzahl<br />

der Mitarbeiter der Anzahl der Aufgaben folgt. Werden sowohl Buchhaltung, als auch<br />

Zahlungsabwicklung innerhalb der Stadtkasse wahrgenommen, so steigt die Anzahl der Mitarbeiter<br />

allein schon wegen des größeren Aufgabenumfangs. Allerdings ist auch hier zu beachten, dass die<br />

Anzahl der Merkmalsträger, die der Berechnung zu Grunde liegen, voneinander abweicht. Während<br />

50 Gemeinden eine zentrale Finanzbuchhaltung mit Trennung angaben, waren es bei der<br />

gemeinsamen Organisationseinheit nur 14.<br />

Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter je Organisationsform<br />

7<br />

6,64<br />

6<br />

Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

3,61<br />

0<br />

zentr. FiBu - Hauptb. und Zahlabw. getrennt<br />

zentr. FiBu - Hauptb. und Zahlabw. in Stadtk.<br />

Diagramm 3 - Mitarbeiter je Organisationsform<br />

3.1.3 Jahr der Umstellung<br />

Als weitere statistische Messgröße wurde das Umstellungsdatum erfasst. Dazu wurde gefragt, zu<br />

welchem Datum die jeweilige Gemeinde vollständig auf das NKF umgestellt hat. Hier wäre es<br />

denkbar, dass Gemeinden, die ihre Buchführung bereits seit einigen Jahren nach doppischen Regeln<br />

vornehmen andere Einstellungen zu NKF-Themen haben, als diejenigen, die zum Zeitpunkt der<br />

Umfrage erst ein halbes Jahr doppisch buchen.<br />

Umstellung zum<br />

01.01. des Jahres<br />

Anzahl der Gemeinden<br />

Relativer Anteil (gerundet)<br />

2005 3 4 %<br />

2006 2 3 %<br />

2007 20 29 %<br />

2008 25 37 %<br />

15


2009 18 26 %<br />

Summe 68 99 % 22<br />

Tabelle 4 - Umstellungsdatum<br />

Demnach haben ca. ¾ der Kommunen bereits zum 01.01.2008 auf das NKF umgestellt und somit<br />

mehr als ein Jahr Erfahrung im täglichen Umgang mit dem neuen Buchungsstoff.<br />

Diagramm 4 – Umstellungsdatum – Jeweils zum 01.01.<br />

3.2 Beurteilung des NKF als Einheit<br />

Im zweiten Teil des Fragebogens wurden die Kommunen nach ihrer grundsätzlichen Einstellung<br />

zum NKF befragt. Hierbei stand hauptsächlich das NKF als Ganzes im Mittelpunkt. Fragen zu<br />

einzelnen Themen des NKF folgten in einem späteren Teil des Fragebogens. Einige der gestellten<br />

Fragen sind explizit aus der NKF-Befragung der Kämmerer übernommen worden, um diese direkt<br />

vergleichen zu können. Über fünf Fragen wurden die Einschätzungen des Kenntnisstandes über das<br />

NKF innerhalb der Kommune, der Stimmung bezüglich des NKF, und des Nutzens des NKF für die<br />

Kommune, sowie die drei größten Nach- und Vorteile ermittelt.<br />

3.2.1 Kenntnisstand bezüglich des NKF<br />

Das Buchungssystem des NKF wurde innerhalb der Pilotkommunen vorwiegend im Hinblick auf<br />

die Bilanzierung und die Bewirtschaftung nach veränderten Regeln auf Grundlage des HGB<br />

entwickelt. Die jeweiligen Stadtkassen wurden, dem Fachverband der Kommunalkassenverwaltern<br />

zur Folge, nur sporadisch und spät beteiligt (s. Zitat am Ende dieses Absatzes). Dieses Vorgehen<br />

folgt der Grundaussage, dass es das Ziel sei, die Generationengerechtigkeit des Verwaltungshandelns<br />

zu stärken. Zielgruppe für die Einführung des NKF sind also eher die politischen Entscheider, die<br />

über neue Kenngrößen die Planung des Haushaltes vornehmen sollen. Ausfluss findet dieses Prinzip<br />

in der gesetzlichen Vorgabe (§ 12 GemHVO), dass im Haushaltsplan auch Ziele und Zielgrößen<br />

22<br />

Differenz zu 100 = Rundungsdifferenz<br />

16


vorzugeben sind. 23 Das operative Geschäft soll stärker auf die Verwaltung übergehen. Die Kritik an<br />

dieser Vorgehensweise macht die folgende Einschätzung des Verbandes der<br />

Kommunalkassenverwalter NRW deutlich: „Wir haben nicht den Eindruck, dass die<br />

Pilotgemeinden sich in der nun vorliegenden Abschlussdokumentation und in den vorgelegten<br />

Regelungsempfehlungen zum Kassenrecht inhaltlich mit unseren teilweise kritischen Einwänden<br />

auseinandergesetzt haben. Zudem glauben wir, dass die kassenrechtlichen Aspekte im praktischen<br />

Pilotbetrieb zu kurz gekommen sind.“ 24 Auch der Abschlussbericht des NKF-Netzwerkes führt<br />

lediglich ein „Kassenthema“ auf, bei dem es jedoch nicht um die täglichen Verfahrensabläufe geht,<br />

sondern um die Bewertung von Forderungen im Hinblick auf die jeweils zu erstellende Bilanz. 25<br />

Vor diesem Hintergrund ist es interessant zu erfahren, ob sich der Kenntnisstand bezüglich des NKF<br />

in den Kämmereien und Stadtkassen unterscheidet. Als Grundlage für die Beurteilung dient hier<br />

sowohl die Selbsteinschätzung der Kämmerer 26 , als auch die in dieser Befragung erhobenen Daten<br />

zur Einschätzung der Kassenleiterinnen und Kassenleiter.<br />

Die Kassenleiter wurden hierbei befragt, wie sie den Kenntnisstand bezüglich des NKFs innerhalb<br />

der Stadtkasse, innerhalb der Kämmerei, sowie innerhalb der restlichen Verwaltung einschätzen. In<br />

Diagramm 5 ist zu erkennen, dass die Kassenleiterinnen und Kassenleiter der Meinung sind, dass<br />

der Kenntnisstand bezüglich des NKF in der Kämmerei mit mehr als 90% als gut bzw. sehr gut zu<br />

bewerten ist. Im Vergleich dazu werden die Kenntnisse innerhalb der Stadtkassen zu etwas mehr als<br />

50% als gut bzw. sehr gut eingeschätzt. Die Einschätzung bezüglich der restlichen Verwaltung weist<br />

schließlich nur noch ca. 3% gute Kenntnisse auf.<br />

Diagramm 5 - Kenntnisstand innerhalb des NKF<br />

50% der Befragten schätzen den NKF-Kenntnisstand innerhalb der Verwaltung als schlecht oder<br />

sehr schlecht ein. Im Gegensatz dazu fällt die Beurteilung dieser Gruppe bei der vergleichbaren<br />

23<br />

Inwiefern die Steuerung tatsächlich über Ziele und Kennzahlen erfolgt und welchen Anteil das so genannte<br />

„Gullydeckeldenken“ weiterhin hat, bleibt zunächst dahingestellt. Der Begriff „Gullydeckeldenken“ findet sich<br />

beispielsweise im Newsletter 05/2007 des NKF-Netzwerkes (http://www.neues-kommunalesfinanzmanagement.de/html/img/pool/1_NKF-Newsletter-5-07.pdf<br />

Abruf am 07.07.2009) und beschreibt die<br />

angenommene Tendenz, dass die politische Führung der Gemeinde in operative Entscheidungen bis auf die Ebene eines<br />

einzelnen „Gullydeckels“ eingreife.<br />

24<br />

Kommunalkassenverband(2003), S. 221<br />

25<br />

vgl. NKF-Netzwerk(2008)<br />

26<br />

Steria-Mummert(2008), S. 13<br />

17


Frage unter den Kämmerern anders aus. Hier sollte der Kenntnisstand der Mitarbeiter außerhalb<br />

der Kämmerei mit den Kategorien „Der Aufbau und die Ziele sind im Detail bekannt“, „Der Aufbau<br />

und die Ziele sind in Grundzügen bekannt“ und „Der Aufbau und die Ziele sind unbekannt“<br />

bewertet werden. Fasst man nun die, in der Kassenleiterbefragung ermittelten, Einschätzungen in<br />

drei Kategorien zusammen, so ergibt sich der in Diagramm 6 dargestellte Vergleich. Hierbei wurden<br />

die aus der Tabelle 5 ersichtlichen Einordnungen bezüglich der Kategorie vorgenommen.<br />

Kategorie<br />

entspricht<br />

Einschätzung der<br />

Kassenleiter<br />

Anteil<br />

entspricht Einschätzung<br />

der Kämmerer 27<br />

negativ sehr schlecht / schlecht 50,00 % Aufbau und Ziele sind<br />

unbekannt<br />

neutral neutral 39,71 % Aufbau und Ziele sind in<br />

Grundzügen bekannt<br />

positiv gut / sehr gut 2,94 % Aufbau und Ziele sind im<br />

Detail bekannt<br />

keine<br />

Angabe<br />

Keine Angabe / weiß<br />

nicht<br />

Anteil<br />

3,70 %<br />

85,00 %<br />

11,00 %<br />

7,35 % Kann ich nicht einschätzen 0,30 %<br />

Tabelle 5 - Kategorisierung Vergleich Kenntnisstand<br />

Kenntnisstand der Gesamtverwaltung im NKF - Vergleich der<br />

Einschätzungen der Kassenleiter und Kämmerer<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

Anteil Einschätzungen<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

keine Angabe<br />

positiv<br />

neutral<br />

negativ<br />

0%<br />

Kassenleiter<br />

Kämmerer<br />

Diagramm 6 - Kenntnisstand der Verwaltung - Vergleich der Einschätzungen der Kassenleiter und der Kämmerer<br />

Im Ergebnis zeigt sich deutlich, dass die Einschätzung der Kämmerer über den NKF-Kenntnisstand<br />

positiver ausfällt als die der Kassenleiter. Dies wird zu einem Teil daran liegen, dass die Fragen und<br />

vor allem die Antwortmöglichkeiten nicht identisch waren. Das deutliche Verhältnis zwischen den<br />

negativ gewerteten Einschätzungen von 50% zu 3,70% lässt dennoch den Schluss zu, dass die<br />

Einschätzungen beider Gruppen abweichen. Ein gewisser Trend ist somit trotz der<br />

unterschiedlichen Antwortmöglichkeiten zu erkennen.<br />

3.2.2 Einstellung zum und Stimmung im NKF<br />

Neben dem Kenntnisstand wurde in der Befragung auch die persönliche Stimmung bzw. die<br />

Einschätzung der Stimmung innerhalb der Gesamtverwaltung abgefragt. Dabei bestand die<br />

Möglichkeit, die Einschätzung zur eigenen Einstellung in fünf Stufen von sehr negativ, über neutral<br />

bis hin zu sehr positiv anzugeben. Insgesamt zeigt sich, dass keiner der befragten Kassenleiter dem<br />

27<br />

Werte bezüglich der Einschätzungen der Kämmerer aus Steria-Mummert(2008), S. 13<br />

18


NKF sehr negativ gegenübersteht. Etwas mehr als 20% der Antwortenden schätzen ihre eigene<br />

Einstellung als eher negativ ein (Diagramm 7). Mit 45% steht der Großteil dem NKF neutral<br />

gegenüber. 32% bezeichnen ihre eigene Einstellung als eher positiv oder sehr positiv. Die<br />

Einschätzung der Stimmung innerhalb der Gesamtverwaltung fällt jedoch deutlich negativer aus.<br />

Hier schätzen nahezu 50% der Kassenleiterinnen und Kassenleiter die Stimmung als eher negativ<br />

oder sehr negativ ein. Nur etwas mehr als 4% schätzen die Stimmung als eher positiv ein.<br />

Stimmung im NKF (relative Darstellung)<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

Ihre Eigene Stimmung<br />

In der Gesamtverwaltung<br />

keine Angabe / weiß nicht 0,00% 13,24%<br />

sehr positiv 13,24% 0,00%<br />

eher positiv 19,12% 4,41%<br />

neutral 45,59% 33,82%<br />

eher negativ 22,06% 44,12%<br />

sehr negativ 0,00% 4,41%<br />

Diagramm 7 - Einschätzung der Stimmung im NKF<br />

Auch diese Frage wurde den Kämmerern gestellt. 28 Unter den Kämmerern bewerteten 75% der<br />

Befragten ihre eigene Einstellung zum NKF als positiv, 14% als neutral und 11% als negativ. Im<br />

Vergleich schätzen ungefähr doppelt so viele Kassenleiterinnen und Kassenleiter ihre eigene<br />

Stimmung als negativ ein. Bezüglich der positiven Einstellung handelt es sich jedoch um weniger als<br />

die Hälfte. Der Vergleich ist in Diagramm 8 noch einmal grafisch aufbereitet.<br />

28<br />

Steria-Mummert (2008), S. 15f.<br />

19


Selbsteinschätzung zur eigenen Einstellung zum NKF -<br />

Vergleich der Einschätzungen der Kassenleiter und Kämmerer<br />

100%<br />

Anteil Einschätzungen<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

Kassenleiter<br />

Kämmerer<br />

keine Angabe 0,00% 0,00%<br />

positiv 32,35% 75,00%<br />

neutral 45,59% 14,00%<br />

negativ 22,06% 11,00%<br />

Diagramm 8 - Selbsteinschätzung zur Einstellung zum NKF - Vergleich Kämmerer und Kassenleiter<br />

Wie oben in Kapitel 3.1.3 „Jahr der Umstellung“ bereits angedeutet, kann der Wert der Einstellung<br />

zum NKF nun mit dem Datum der Umstellung in Verbindung gebracht werden. Hierzu wurden die<br />

Antworten der Kassenleiter kodiert. Die Kodierung kann Tabelle 6 entnommen werden.<br />

sehr negativ<br />

eher negativ<br />

neutral<br />

eher positiv<br />

sehr r positiv<br />

Wert 1 2 3 4 5<br />

Tabelle 6 - Kodierung der Angaben zur eigenen Einstellung<br />

Mit Hilfe der Kodierung wurde für jedes Jahr ein Mittelwert der Einstellung ermittelt. Demnach<br />

pendelt die Einstellung zum NKF in jedem Jahr der Einführung um den Wert 3 (Diagramm 9),<br />

welcher einer neutralen Einstellung entspricht. Hierbei ist zu beachten, dass es sich nur um eine<br />

hilfsweise Darstellung handelt, da die Variable zur Stimmung im NKF kein metrisches Skalenniveau<br />

besitzt.<br />

20


4<br />

Durchschnittlicher Zufriedenheitswert<br />

sehr negativ=1; eher negativ=2; neutral=3; eher positiv=4; sehr positiv=5<br />

Die einzelnen Werte wurden summiert und durch die Anzahl der Antworten je Jahr<br />

geteilt.<br />

3,5<br />

3<br />

2,5<br />

2<br />

1,5<br />

1<br />

0,5<br />

0<br />

2005 2006 2007 2008 2009<br />

Diagramm 9 - Durchschnittliche Einstellung zum NKF nach Umstellungszeitpunkt<br />

Diese Grafik deutet bereits darauf hin, dass die Einstellung zum NKF nicht von der Dauer des<br />

produktiven Betriebes unter NKF-Bedingungen abhängt. Zur genauen Überprüfung wird jedoch<br />

der Rangkorrelationskoeffizient R nach Spearman berechnet. Demnach ergeben sich die folgenden<br />

Werte 29 :<br />

6 • ( r − s<br />

i = 1<br />

R = 1 −<br />

3<br />

n − n<br />

⇒ R = 1 −<br />

6 • 57.158<br />

3<br />

68 − 68<br />

⇔ R = 1 −<br />

342.948<br />

314.364<br />

⇔ R = 1 − 1,091<br />

⇒<br />

R<br />

≈<br />

n<br />

∑<br />

− 0 ,09<br />

Formel 1 - Rangkorrelation Umstellungsjahr & eigene Einstellung<br />

Demnach besteht zwischen der Einstellung der Kassenleiter und dem Zeitraum seit der Umstellung<br />

auf das NKF kein Zusammenhang.<br />

3.2.3 Nutzen des NKF<br />

Im weiteren Verlauf der Umfrage wurden die Teilnehmer befragt, wie sie den Nutzen des NKF<br />

einschätzen. Auch in diesem Fall wurden von Steria-Mummert entsprechende Vergleichswerte<br />

ermittelt, die in der Publikation auch für kreisangehörige Kommunen einzeln ausgewiesen werden.<br />

Die Befragung der Kassenleiterinnen und Kassenleiter hat - wie in Diagramm 10 ersichtlich -<br />

ergeben, dass ungefähr ein Viertel der Befragten den Nutzen des NKF insgesamt als hoch oder sehr<br />

hoch einschätzen. Ein weiteres Viertel schätzt den Nutzen als gering ein. Allerdings beurteilen 40%<br />

der Befragten den Nutzen im Hinblick auf die Zahlungsabwicklung als gering. Hier liegt der Anteil<br />

derjenigen, die den Nutzen hoch einschätzen nur noch bei etwa 15%. Dieses Verhältnis dreht sich<br />

i<br />

)<br />

2<br />

29<br />

Die Werte wurden in Excel berechnet. Hierzu wurde die gleiche Kodierung verwendet, wie in Tabelle 6 bereits<br />

beschrieben. Der jeweilige Rang wurde mit dem in der Excel-Hilfe beschriebenen Korrekturfaktor ermittelt<br />

(Rang(Zahl,Bereich,1)-Korrekturfaktor).<br />

21


ins Gegenteil, wenn es um den Nutzen für die Haushaltsausführung geht. Hierbei halten ca. 15%<br />

den Nutzen für gering und ungefähr 34% für hoch. Der Bereich der neutralen Nutzeneinschätzung<br />

liegt in allen drei Kategorien bei 40% ± 2 Prozentpunkte.<br />

Nutzen des NKF (relativ)<br />

100,00%<br />

90,00%<br />

80,00%<br />

70,00%<br />

60,00%<br />

50,00%<br />

40,00%<br />

30,00%<br />

20,00%<br />

10,00%<br />

0,00%<br />

Nutzen des NKF<br />

insgesamt.<br />

Nutzen des NKF im<br />

Bezug auf<br />

Haushaltsausführung<br />

Nutzen des NKF im<br />

Bezug auf<br />

Zahlungsabwicklung<br />

keine Angabe / weiß nicht 5,88% 11,76% 2,94%<br />

sehr hoch 5,88% 5,88% 1,47%<br />

eher hoch 19,12% 27,94% 13,24%<br />

neutral 42,65% 38,24% 42,65%<br />

eher niedrig 25,00% 16,18% 30,88%<br />

sehr niedrig 1,47% 0,00% 8,82%<br />

Diagramm 10 - Nutzen des NKF - relative Darstellung<br />

Im Vergleich zur Einschätzung der Kassenleiter, fällt die Einschätzung der Kämmerer<br />

kreisangehöriger Gemeinden positiver aus (Diagramm 11). Hier sind ungefähr 50% der Befragten<br />

der Meinung, der Nutzen des NKF sei als hoch zu bewerten. Die Werte für die Einschätzung eines<br />

niedrigen Nutzens weichen jedoch nicht all zu sehr voneinander ab. Hier schätzen etwa 20% der<br />

Kämmerer den Nutzen als negativ ein.<br />

22


Vergleich der Einschätzung des Nutzens des NKF -<br />

Kämmerer und Kassenleiter<br />

Anteil<br />

66,0%<br />

60,0%<br />

54,0%<br />

48,0%<br />

42,0%<br />

36,0%<br />

30,0%<br />

24,0%<br />

18,0%<br />

12,0%<br />

6,0%<br />

0,0%<br />

Kämmerer<br />

Kassenleiter<br />

sehr hoch 4,0% 5,9%<br />

eher hoch 47,0% 19,1%<br />

neutral 27,0% 42,7%<br />

eher niedrig 19,0% 25,0%<br />

sehr niedrig 3,0% 1,5%<br />

Diagramm 11 - Vergleich der Nutzeneinschätzung Kassenleiter und Kämmerer 30<br />

3.2.4 Vor- und Nachteile des NKF<br />

Die Kassenleiterinnen und Kassenleiter wurden befragt, welche Vor- und Nachteile das NKF bietet.<br />

Hierzu konnten jeweils bis zu drei Antworten gegeben werden.<br />

3.2.4.1 Vorteile<br />

Insgesamt wurden von den Befragten 71 Vorteile genannt. Diese wurden vom Verfasser in<br />

Kategorien zusammengefasst. Antworten wie „Es gibt keine Vorteile“ wurden aus der Beurteilung<br />

ausgenommen. Die häufigsten Antworten sind in Tabelle 7 dargestellt.<br />

Nr.<br />

Bezeichnung<br />

Anteil<br />

1 Darstellung des Ressourcenverbrauchs / Abschreibungen 23%<br />

2 Übersicht Vermögen und Schulden 20%<br />

3 Transparenz / Kostentransparenz 15%<br />

4 Nachhaltigkeit / intergenerative Gerechtigkeit 8%<br />

5 Produktorientierung 3%<br />

6 Jahresabgrenzung 3%<br />

7 KLR / Leistungsverrechnung 3%<br />

8 Steuerungsverbesserung 3%<br />

30<br />

Quelle für die Daten bezüglich der Kämmerer: Steria-Mummert (2008), S.22. Übernommen wurden nur die Werte für<br />

die Kämmerer der kreisangehörigen Gemeinden NRWs. Zu 100% fehlende Werte entsprechen der Angabe „Keine<br />

Angabe/Weiß nicht“.<br />

23


9 Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen 3%<br />

10-23 sonstige Antworten 18%<br />

Tabelle<br />

le 7 - meistgenannte Vorteile des NKF<br />

Es fällt auf, dass unter den genannten Vorteilen ausschließlich solche zu finden sind, die zumindest<br />

keinen unmittelbaren Bezug auf die tägliche Arbeit innerhalb der Zahlungsabwicklung haben.<br />

Hieraus könnte geschlossen werden, dass die Kassenleiter keine speziellen Vorteile des NKF für die<br />

Zahlungsabwicklung sehen. Die Begründung könnte dabei darin liegen, dass sich entweder keine<br />

großen Veränderungen für den Spezialbereich ergeben haben, oder darin, dass die Vorteile<br />

hauptsächlich außerhalb der Zahlungsabwicklung liegen.<br />

3.2.4.2 Nachteile<br />

Auch bei den Nachteilen konnte eine entsprechende Rangliste (Tabelle 8) gebildet werden. Hierbei<br />

wurde das gleiche Verfahren angewandt.<br />

Nr.<br />

Bezeichnung<br />

Anteil<br />

1 hoher Buchungs- / Arbeitsaufwand 32%<br />

2 gestiegene Anforderungen / Komplexität 12%<br />

3 höhere Kosten / Personalintensität 12%<br />

4 neue Software notwendig / Probleme bei der Technik 10%<br />

5 Umständlichkeit / Unübersichtlichkeit 5%<br />

6 Finanzrechnung / Finanzstatistik 4%<br />

7 Rechtsunsicherheit 4%<br />

8 Abschreibungen belasten den Haushalt 3%<br />

9 Abweichung von kaufmännischer Doppik 3%<br />

10 Kameralistik war einfacher 3%<br />

11 weniger Transparenz 3%<br />

12-20 sonstige Antworten 12%<br />

Tabelle 8 - meistgenannte Nachteile des NKF<br />

Bei der Auflistung ist zu beachten, dass die Abgrenzung zwischen „höherer Buchungs- /<br />

Arbeitsaufwand“ sowie „höhere Kosten / Personalintensität“ nicht immer eindeutig zu treffen war.<br />

Es ist also denkbar, dass es zwischen beiden Kategorien eine gewisse Schnittmenge gibt.<br />

Im Unterschied zu den genannten Vorteilen lassen sich die aufgeführten Nachteile durchaus auf das<br />

„Tagesgeschäft“ innerhalb der Zahlungsabwicklung beziehen. Insbesondere die ersten fünf<br />

genannten Kategorien deuten auf Probleme im täglichen Umgang mit der neuen Buchungsmaterie<br />

hin.<br />

3.3 Software und Projektmanagement<br />

Im dritten Teil der Befragung standen Fragen über die eingesetzte Software und das<br />

Projektmanagement im Vordergrund. Hintergrund der Fragen über die Software war, dass 58% der<br />

Kämmerer in ihrer Umfrage angaben, Probleme mit der NKF-Software zu haben. 31 Dabei bestanden<br />

6% der benannten Problemarten in der Integration der Kasse. 32<br />

3.3.1 eingesetzte Software und Probleme<br />

Bei den befragten Kommunen werden Softwareprodukte von 12 unterschiedlichen<br />

Softwareanbietern eingesetzt, wobei die beiden meistgenannten Anbieter gemeinsam bereits mehr<br />

als 50% aller Antworten ausmachen (Diagramm 12).<br />

31<br />

Steria-Mummert(2008), S.22<br />

32<br />

ebd.<br />

24


Eingesetzte Software<br />

25<br />

20<br />

21<br />

17<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

9<br />

6<br />

5<br />

2 2 2 2<br />

1 1<br />

INFOMA<br />

KIRP<br />

SAP<br />

AB-<br />

DATA<br />

MPS<br />

DATEV<br />

Mach<br />

H&H<br />

KIS<br />

OKFIS<br />

SASKIA<br />

Anzahl<br />

Softwareprodukt<br />

Diagramm 12 - eingesetzte Software<br />

Wie bereits in Tabelle 8 dargestellt, lassen sich 10% der genannten Nachteile des NKF in eine<br />

Gruppe einordnen, die sich mit den Problemen in der Software beschreiben lässt. Nach Ansicht des<br />

Verfassers verbietet es sich jedoch im Rahmen dieser <strong>Masterarbeit</strong> Verknüpfungen zwischen der<br />

eingesetzten Software eines Teilnehmers und seiner Einschätzung über die Nachteile des NKF zu<br />

ziehen, da diese Aussagen in der Regel ein bestehendes Vertragsverhältnis betreffen. Deshalb findet<br />

sich in Diagramm 13 auch nur die allgemeine Zufriedenheit der Nutzer mit ihrer jeweils<br />

eingesetzten NKF-Software im Vergleich zur unter kameralen Bedingungen eingesetzten Software.<br />

Eine Analyse in Abhängigkeit zur eingesetzten Software findet bewusst nicht statt.<br />

Insgesamt sind ungefähr 41% der Kassenleiterinnen und Kassenleiter mit der NKF-Software<br />

zufrieden. Dem stehen ca. 31% gegenüber, die mit der eingesetzten Software unzufrieden sind.<br />

Insgesamt sind also mehr Kassenleiterinnen und Kassenleiter mit der Software zufrieden, als<br />

unzufrieden. Allerdings zeigt sich im Vergleich, dass fast 68% der Befragten mit der unter kameralen<br />

Bedingungen eingesetzten Buchungssoftware zufrieden waren. Der Anteil der Unzufriedenen liegt<br />

unter 10%.<br />

25


Zufriedenheit mit der eingesetzten Software - Vergleich "kamerale" Software und NKF-<br />

Software<br />

100%<br />

90%<br />

prozentualer Anteil der Antworten<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Mit der NKF-Software<br />

Mit der vormals eingesetzten<br />

kameralen Software<br />

keine Angabe / weiß nicht 1,47% 1,47%<br />

vollkommen zufrieden 4,41% 20,59%<br />

ziemlich zufrieden 36,76% 47,06%<br />

weder zufrieden, noch unzufrieden 26,47% 23,53%<br />

ziemlich unzufrieden 27,94% 5,88%<br />

absolut unzufrieden 2,94% 1,47%<br />

Diagramm 13 - Zufriedenheit mit der NKF-Software und der kameralen Software<br />

Dieser Wandel in der Einschätzung mag unterschiedliche Gründe haben. Es wäre durchaus denkbar,<br />

dass die Teilnehmer das NKF grundsätzlich negativer einschätzen, als die (vertraute) Kameralistik,<br />

und dass diese Einstellung sich auf die Einschätzung der eingesetzten Software überträgt. Weiterhin<br />

wäre es plausibel, diese Stimmungsänderung auf das „Alter“ der Software und die Erfahrung ihrer<br />

Hersteller mit dem entsprechenden Rechnungslegungssystem selbst zurückzuführen. Die<br />

Kameralistik als Buchführungssystem wird seit dem 16. Jahrhundert angewandt 33 . In den siebziger<br />

Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurden zunehmend Datenverarbeitungssysteme in den<br />

Kommunalverwaltungen eingeführt. Die sogenannte „HKR-Kasse“ wurde beispielsweise bei der<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf seit Mitte der 1970er Jahre entwickelt und insbesondere auf die<br />

Bedürfnisse der Kasse ausgerichtet und weiterentwickelt. 34 Die Softwarelösungen, die sich auf die<br />

Belange des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ausrichten, haben ihre entsprechende<br />

Entwicklung erst nach dem Jahr 1999 begonnen. In der Zwischenzeit wurde das Gesetz entworfen<br />

und mehrfach geändert. Wie auch in Kapitel 3.1.3 dargestellt, arbeiten mehr als 90% der befragten<br />

kreisangehörigen Gemeinden noch nicht länger als 2½ Jahre im produktiven NKF-Betrieb. Aus<br />

diesem Grunde scheint es durchaus plausibel, dass die zugehörige Software noch nicht die gefühlte<br />

Qualität besitzt, wie es die „alte“ Kassensoftware hatte.<br />

Dennoch wurde den Teilnehmern die Möglichkeit gegeben, Angaben über konkrete Probleme mit<br />

der eingesetzten Software zu machen. Diese Meinungen wurden anschließend vom Verfasser<br />

anonymisiert 35 , kategorisiert und in einer Rangliste zusammengefasst, die in Tabelle 9 noch einmal<br />

abgebildet ist. Von den 68 Teilnehmern an der Umfrage haben 30 mindestens eine Angabe zu<br />

Problemen mit der Software gemacht. Von diesen 30 konnten zwei Aussagen nicht gewertet werden,<br />

da diese keine Probleme in der Software sahen. Die verbleibenden 28 Teilnehmer haben insgesamt<br />

81 Probleme benannt.<br />

Nr.<br />

Bezeichnung der Kategorie<br />

Anteil<br />

1 umständlich / komplex / überfrachtet / unübersichtlich 20%<br />

33<br />

s.o Kapitel 1.2.<br />

34<br />

Nach Auskunft der IT-Kooperation Rheinland (IT-Dienstleister für die Stadt Düsseldorf).<br />

35<br />

Einige Antworten hätten sonst direkte Schlüsse auf die eingesetzte Software zugelassen.<br />

26


2 fehlende Auswertungen / Massenverarbeitungen 11%<br />

3 Programmfehler / Buchungsfehler / Buchungen nicht<br />

nachvollziehbar<br />

11%<br />

4 mangelhafter Support 7%<br />

5 unausgereift 6%<br />

6 Geschwindigkeit / Antwortzeiten 5%<br />

7 Schnittstellen 5%<br />

8 Unkenntnis des Herstellers über Kassenwesen 5%<br />

9 zeitaufwändig 5%<br />

10 fehlende Dokumentation 2%<br />

11 Updates verändern funktionierende Funktionen 2%<br />

12-27 sonstige Antworten 21%<br />

Tabelle 9 - Häufige Probleme mit der Software<br />

3.3.2 Projektorganisation<br />

Des Weiteren wurde erhoben, ob zur Umstellung auf das NKF eine Projektgruppe gebildet wurde<br />

und ob diese gegebenenfalls auch mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter aus der Stadtkasse<br />

besetzt war. Mit dieser Frage soll ermittelt werden können, ob eine Beteiligung der Stadtkasse dazu<br />

führt, dass die Meinung bezüglich des NKF positiv beeinflusst werden kann.<br />

Projekt eingerichtet?<br />

Anzahl<br />

relativer Anteil<br />

Ja 52 76 %<br />

davon: mit Beteiligung<br />

der Stadtkasse<br />

39 -<br />

Nein 14 21 %<br />

Weiß nicht / keine<br />

Angabe<br />

2 3 %<br />

Summe 68 100 %<br />

Tabelle 10 - Einführung des NKF in Projektorganisation<br />

Im Großteil aller kreisangehörigen Gemeinden wurde eine Projektgruppe zur Einführung des NKF<br />

installiert. In drei Vierteln dieser Projektgruppen war mindestens ein Mitarbeiter der Stadtkasse<br />

beteiligt. Wie im einleitenden Satz dieses Kapitels bereits erwähnt, soll überprüft werden, ob ein<br />

Zusammenhang zwischen der eigenen Einstellung der Befragten und der Beteiligung am<br />

Einführungsprojekt besteht.<br />

27


eigene Einstellung zum NKF im Vergleich zur<br />

Projektgruppensituation<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Insgesamt<br />

keine<br />

Projektgruppe<br />

PG ohne Kasse<br />

PG mit Kasse<br />

sehr positiv 13,24% 0,00% 7,69% 20,51%<br />

eher positiv 19,12% 21,43% 15,38% 20,51%<br />

neutral 45,59% 50,00% 46,15% 43,59%<br />

eher negativ 22,06% 28,57% 30,77% 15,38%<br />

sehr negativ 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Diagramm 14 - Eigene Einstellung im Vergleich zur Projektorganisation<br />

Demnach ist erkennbar, dass zwischen der Bildung einer Projektgruppe zur Einführung des NKF<br />

unter Beteiligung der Stadtkasse und der eigenen Einstellung der Kassenleiter zum NKF ein<br />

Zusammenhang besteht. Unter Beteiligung der Zahlungsabwicklung an Einführungsprojekten fällt<br />

die positive Einstellung um ca. 20 Prozentpunkte höher aus, als ohne deren Beteiligung. Dieser<br />

Zusammenhang kann nun rechnerisch mit der Rangkorrelation ermittelt werden. Hierzu wurden<br />

die Angaben zu Projektgruppen wie folgt kodiert:<br />

keine Angabe<br />

keine PG<br />

PG ohne Kasse<br />

PG mit Kasse<br />

1 2 3 4<br />

Tabelle 11 - Kodierung der Projektbeteiligung<br />

Daraus ergibt sich die folgende Formel für die Rangkorrelation nach Spearman:<br />

R<br />

⇒<br />

⇔<br />

⇔<br />

⇒<br />

= 1 −<br />

R<br />

R<br />

R<br />

R<br />

=<br />

=<br />

=<br />

≈<br />

6<br />

• ∑<br />

0 ,39<br />

n<br />

i = 1<br />

( r<br />

−<br />

s<br />

3<br />

n − n<br />

6 • 3 2 .121<br />

1 −<br />

3<br />

68 − 68<br />

192.726<br />

1 −<br />

314.364<br />

1 − 0 ,613<br />

i<br />

)<br />

2<br />

Formel 2 - Rangkorrelation Projektbeteiligung und eigene Einstellung<br />

28


Also besteht bei einem Rangkorrelationskoeffizienten von 0,39 ein mäßiger Zusammenhang<br />

zwischen der Beteiligung am Einführungsprojekt und der eigenen Einstellung zum NKF. Dennoch<br />

gilt auch hier, dass die Korrelation in diesem Bereich keine Kausalität begründet.<br />

3.3.3 Aufwandstreiber und Beachtenswertes<br />

Da bereits aus der Umfrage der Kämmerer zu erwarten war, dass ein großer Teil der Meinung ist,<br />

dass die Implementation der Software einen wichtigen und aufwändigen Punkt bei der Einführung<br />

des NKF einnimmt, wurde in diesem Teil der Umfrage nach den wichtigsten zu beachtenden<br />

Dingen und nach den größten Aufwandstreibern bei der Einführung des NKF gefragt.<br />

In der Umfrage unter Kämmerern belegt die „Geeignete Software“ mit 30% den ersten Rang in den<br />

„Top 5 der wichtigsten Dinge“. Gleichzeitig waren 53% der Meinung, dass die Einführung der<br />

Software nach der Vermögenserfassung und -bewertung (mit 68%) den größten Aufwandstreiber<br />

bei der Einführung des NKF darstellt. 36 Die Kassenleiterinnen und Kassenleiter wurden ebenfalls<br />

danach befragt, welche Dinge bei einer erfolgreichen Einführung des NKF unbedingt zu beachten<br />

sind, und welche Aspekte die größten Aufwandstreiber darstellen. Hierzu wurde die Möglichkeit<br />

eingeräumt, bis zu drei Antworten zu geben.<br />

3.3.3.1 Beachtenswert<br />

Bei der Frage, welche Dinge unbedingt zu beachten seien, haben 44 von 68 Teilnehmern eine<br />

Angabe gemacht. Diese 44 Angaben ergeben insgesamt 105 Aspekte. Somit hat jeder Teilnehmer,<br />

der hier eine Angabe gemacht hat etwa 2,3 Antworten gegeben. Diese Antworten wurden ebenfalls<br />

kategorisiert und in einer Rangfolge dargestellt (Tabelle 12).<br />

Für die Tabelle gelten die folgenden Eigenschaften:<br />

Anteil I - Verhältnis der Antwort im Vergleich zu allen gegebenen Antworten (Basis: 105)<br />

Anteil l II – Verhältnis der Antwort im Vergleich zu den Teilnehmern, die mindestens eine Antwort<br />

gegeben haben (Basis 44)<br />

Anteil III – Verhältnis der Antwort im Vergleich zu allen Teilnehmern (Basis 68)<br />

Nr. Bezeichnung der Kategorie Anteil I Anteil II Anteil III 37<br />

1 Schulungen / Ausbildung 28% 66% 43%<br />

2 Beteiligung der Mitarbeiter / Motivation<br />

durch Verwaltungsspitze<br />

10% 23% 15%<br />

3 Software 9% 20% 13%<br />

4 Anpassung der Organisation 7% 16% 10%<br />

5 Bewertung und Erfassung von Vermögen 7% 16% 10%<br />

6 Datenbereinigung / Datenübernahme 7% 16% 10%<br />

7 genügend Zeit 5% 11% 7%<br />

8 genügend Personal 5% 11% 7%<br />

9 Projektorganisation 4% 9% 6%<br />

10 Testphasen 3% 7% 4%<br />

11-24 sonstige Antworten 15% 43% 28%<br />

Tabelle 12 - Bei der Einführung zu beachtende Dinge<br />

Im Vergleich dazu nannten nur 19% der Kämmerer die Qualifizierung von Personal als wichtigstes<br />

Element. 38 Hier lag die Projektorganisation mit 24% noch vor der Mitarbeiterqualifizierung. In der<br />

Steria-Mummert Publikation sind bezüglich der Basis keine Angaben gemacht. Allerdings ergeben<br />

sich prozentuale Werte, die in ihrer Summe über 100% liegen, sodass die Angaben auf jeden Fall<br />

nicht 1 zu 1 mit der in Tabelle 13 dargestellten Spalte zu „Anteil I“ verglichen werden können.<br />

36<br />

Beide Angaben aus: Steria-Mummert (2008), S. 45f.<br />

37<br />

Hierbei haben 35% der Befragten keine Angabe gemacht.<br />

38<br />

Steria-Mummert(2008), S. 45<br />

29


Dennoch bleibt unklar, ob die Werte mit den Spalten „Anteil II“ oder „Anteil III“ verglichen werden<br />

können. Deshalb muss der Vergleich auf der Rangfolge beruhen, da die Wahl der Basis auf diese<br />

Rangfolge keinen Einfluss hat (solange die Möglichkeit „keine Angabe“ nicht betrachtet wird).<br />

3.3.3.2 die größten Aufwandstreiber<br />

Wie bereits in der kurzen Einleitung zu diesem Kapitel dargestellt, schätzten 68% der Kämmerer die<br />

Vermögenserfassung und -bewertung als größten Aufwandstreiber ein. Die Kassenleiter wurden<br />

ebenfalls befragt, was aus ihrer Sicht die größten Aufwandstreiber waren. In diesem Fall haben 45<br />

Teilnehmer insgesamt 87 Antworten gegeben. Dies entspricht ungefähr 1,9 Antworten pro<br />

Teilnehmer. Auch diese Antworten wurden wiederum kategorisiert und in eine Rangfolge gebracht<br />

(Tabelle 13). Auch hier sind drei unterschiedliche Anteilswerte mit unterschiedlichen Basen<br />

dargestellt:<br />

Anteil I - Verhältnis der Antwort im Vergleich zu allen gegebenen Antworten (Basis: 87)<br />

Anteil II – Verhältnis der Antwort im Vergleich zu den Teilnehmern, die mindestens eine Antwort<br />

gegeben haben (Basis 45)<br />

Anteil III – Verhältnis der Antwort im Vergleich zu allen Teilnehmern (Basis 68)<br />

Nr.<br />

Bezeichnung der Kategorie<br />

Anteil I<br />

Anteil II<br />

Anteil III 39<br />

1 Vermögenserfassung 25% 49% 32%<br />

2 Softwareumstellung / Anpassen an Bedürfnisse 18% 36% 24%<br />

3 Schulungen / Ausbildung 10% 20% 13%<br />

4 Altdatenbereinigung / Überleitung 7% 13% 9%<br />

5 erhöhter Personalaufwand 6% 11% 7%<br />

6 Neuorganisation 5% 9% 6%<br />

7 Projektgruppenarbeit / Besprechungen 3% 7% 4%<br />

8 Umstellungsphase 3% 7% 4%<br />

9 "Werbung" machen / Akzeptanz schaffen 2% 4% 3%<br />

10 Abschreibungen 2% 4% 3%<br />

11 Anlagenbuchhaltung 2% 4% 3%<br />

12 Gesetzesgrundlagen / rechtliche Prüfungen 2% 4% 3%<br />

13-23 sonstige Antworten 15% 24% 16%<br />

Tabelle 13 - Größte Aufwandstreiber bei der Einführung des NKF<br />

Auch in diesem Fall ist in der Publikation von Steria-Mummert nicht ersichtlich, ob die Zahl der<br />

Antworten die Basis für die prozentuale Angabe war oder die Anzahl der Teilnehmer. Auch hier gilt<br />

jedoch der in Kapitel 3.3.3.1 erwähnte Zusammenhang der Rangfolgen.<br />

Bei der Beurteilung der größten Aufwandstreiber sind sich die Kämmerer und die Kassenleiter<br />

überwiegend einig. Bei beiden Umfragen stehen die Vermögenserfassung und die<br />

Softwareumstellung jeweils auf Rang eins und zwei. Allerdings priorisieren die Kämmerer die<br />

Schulungen erst auf Rang vier. Bei Ihnen liegen externe Beratungen und Prüfungen noch vor den<br />

Schulungen. Diese fallen bei der Einschätzung der Kassenleiterinnen und Kassenleiter unter den<br />

Punkt „sonstige Antworten“. Die „gesetzlichen Erfordernisse“ liegen in der Umfrage von Steria-<br />

Mummert auf Rang fünf, bei den Kassenleitern auf Rang 12. 40 Dies mag darin begründet sein, dass<br />

die neuen gesetzlichen Anforderungen in erster Linie den Arbeitsbereich der Buchhaltung bzw. die<br />

Eröffnungsbilanz betreffen und nicht die Zahlungsabwicklung.<br />

39<br />

Hierbei haben 34% der Befragten keine Angabe gemacht.<br />

40<br />

Alle Angaben bezüglich der Kämmerer: Steria-Mummert(2008), S.46<br />

30


3.3.4 Hilfestellungen<br />

Die Pilotkommunen haben unter Beteiligung des Innenministeriums und der bereits mehrfach<br />

erwähnten Beratungsgesellschaft Steria-Mummert das sog. „NKF-Netzwerk“ gegründet, mit<br />

welchem sie den Einführungsprozess bei den nordrhein-westfälischen Gemeinden begleitet haben.<br />

Das NKF-Netzwerk betrieb eine Internetseite mit Forum und „FAQ“ 41 , eine telefonische NKF-<br />

Hotline, vertrieb einen NKF-Newsletter und veranstaltete Themenworkshops zu ausgewählten<br />

Fachthemen. Den Kassenleiterinnen und Kassenleitern wurde die Frage nach der Nutzung der<br />

Angebote des NKF-Netzwerkes gestellt. Dabei waren Mehrfachantworten möglich. Wie Diagramm<br />

15 zu entnehmen ist, waren etwas mehr als 23% der Kassenleiter die Angebote des NKF-Netzwerkes<br />

nicht bekannt oder wurden von ihnen nicht genutzt.<br />

Welche Angebote des NKF-Netzwerkes haben Sie genutzt<br />

50,00%<br />

45,00%<br />

40,00%<br />

35,00%<br />

30,00%<br />

25,00%<br />

20,00%<br />

15,00%<br />

10,00%<br />

5,00%<br />

0,00%<br />

47,06%<br />

27,94%<br />

38,24%<br />

13,24%<br />

23,53%<br />

11,76%<br />

den NKF-<br />

Newsletter<br />

die<br />

Themenworkshops<br />

das Internetforum /<br />

die Internetseite<br />

die NKF-Hotline<br />

Gar keine / das<br />

NKF-Netzwerk ist<br />

mir nicht bekannt<br />

Anteil der Kommunen<br />

sonstige Angebote<br />

und zwar:<br />

Angebot<br />

Diagramm 15 - Genutzte Angebote des NKF-Netzwerkes<br />

Netzwerkes<br />

Den NKF-Newsletter haben fast die Hälfte der Stadt- und Gemeindekassen empfangen. Weiterhin<br />

gaben 11% der Befragten an, sonstige Angebote des NKF-Netzwerkes genutzt zu haben. Allerdings<br />

muss hier angemerkt werden, dass die textliche Erläuterung bei 7 von 8 Antworten im Bereich von<br />

Schulungen – vornehmlich in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Rechenzentrum – lagen. Diese<br />

wurden nicht vom NKF-Netzwerk angeboten. Bezüglich der Themenworkshops haben im Vergleich<br />

zu den Angaben der Kassenleiter bereits 93% der Gemeinden im Bereich ihrer Kämmerei an einem<br />

solchen teilgenommen. Bei den Kassen liegt dieser Wert zwischen 25 und 30%. Die<br />

Themenworkshops lassen sich, wenn die Titel der selbigen betrachtet werden, zu ihrem Großteil<br />

dem Bereich der Buchhaltung und Bewertung für die Eröffnungsbilanz zuordnen. 42 Dies erklärt den<br />

relativ geringen Anteil von Teilnahmen der Kassenmitarbeiter.<br />

Eine weitere Hilfestellung, die den Kommunen geboten wurde, ist die sogenannte „Handreichung<br />

des Innenministeriums“ 43 . Mit dieser Handreichung verfolgte der Innenminister ausweislich des<br />

Vorwortes folgenden Ansatz:<br />

„Mit der 3. Auflage der Handreichung kommt das Innenministerium dem Bedürfnis der<br />

Gemeinden und ihrer Aufsichtsbehörden nach, insgesamt die Erkenntnisse aus der örtlichen Praxis<br />

mit dem aktuellen Stand der haushaltsrechtlichen Vorschriften zu verknüpfen und dies für alle<br />

41<br />

FAQ (engl. Abkürzung) –Frequently asked questions – Häufig gestellte Fragen.<br />

42<br />

vgl.: http://www.neues-kommunales-finanzmanagement.de/cms/website.php?id=/nkfnetzwerk/themenworkshops.htm<br />

; Abruf am 02.07.2009. Demnach waren aus Sicht des Verfassers lediglich zwei<br />

Workshops für die Zahlungsabwicklung von Belang, da diese sich mit der Organisation der Finanzbuchhaltung<br />

befassten.<br />

43<br />

Innenministerium NRW – Handreichung für Kommunen, 3. Auflage, Düsseldorf, 2008<br />

31


Interessierten öffentlich zu machen. Die Handreichung soll für die Gemeinden die Anwendung des<br />

NKF vor Ort weiterhin erleichtern, aber auch die Arbeit der Aufsichtsbehörden unterstützen. Die<br />

Handreichung ist lediglich eine Arbeitshilfe und deshalb weder eine Rechtsvorschrift noch ein Erlass<br />

des Innenministeriums.“ 44 Die erste Auflage sei vorher bereits ständiger Begleiter für die NKF-<br />

Verantwortlichen in den Gemeinden gewesen. 45 96% der Kämmerer hielten die Handreichung des<br />

Innenministers für hilfreich. 46 Aus der Sicht des Verfassers behandelt die Handreichung jedoch in<br />

erster Linie die Belange der Haushaltsausführung, des Jahresabschlusses und der Bilanzierung.<br />

Daher wurden die Kassenleiterinnen und Kassenleiter zu ihrer Meinung über die Handreichung<br />

befragt.<br />

Beurteilung der Handreichung für Kommunen<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

Anteil Zustimmung<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

keine Angabe / w eiß nicht 14,71%<br />

sehr hilfreich 4,41%<br />

hilfreich 27,94%<br />

neutral 26,47%<br />

w enig brauchbar 11,76%<br />

unbrauchbar 1,47%<br />

ist mir nicht bekannt 13,24%<br />

Diagramm 16 - Beurteilung der Handreichung für Kommunen im Hinblick auf die Zahlungsabwicklung<br />

Als erstes fällt auf, dass die entsprechende Handreichung in 13% der Kommunen nicht bekannt ist.<br />

Weitere 13% halten die Handreichung für wenig brauchbar oder unbrauchbar. Ungefähr ein Viertel<br />

der Kassenleiterinnen und Kassenleiter beurteilt die Handreichung neutral. Etwas mehr als 30%<br />

halten die Handreichung für hilfreich oder sehr hilfreich. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die<br />

Begriffspaare hilfreich und brauchbar keine eindeutigen Antonyme sind. Leider ist dem Verfasser<br />

dieser Fehler erst aufgefallen, als der Fragebogen bereits freigeschaltet war. Um zu verhindern, dass<br />

die Befragten unterschiedliche Fragebögen erhielten, durfte der Fragebogen nachträglich nicht mehr<br />

geändert werden. Die Einschätzung der Kämmerer kann ebenfalls nicht direkt verglichen werden, da<br />

in der Befragung der Kämmerer lediglich von den beiden Kategorien „hilfreich“, „sehr hilfreich“<br />

und „weniger hilfreich“ die Rede ist. Es ist zumindest nicht auszuschließen, dass das Stimmungsbild<br />

der Kämmerer bei der Möglichkeit, aus mehr als drei Kategorien zu wählen, ähnlich ausgefallen<br />

wäre. Allerdings reichen die Prozentwerte innerhalb der Befragung der Kassenleiter auch dann nicht<br />

annähernd an die 96% der positiven Einschätzungen der Kämmerer heran, wenn die neutralen<br />

Antworten dazugerechnet werden. Hierbei läge die Einschätzung als „hilfreich“ bei ca. 58% und<br />

damit immer noch 38 Prozentpunkte unter der Einschätzung der Kämmerer.<br />

44<br />

ebd., S. 3<br />

45<br />

vgl. ebd.<br />

46<br />

Steria-Mummert (2008), S. 55<br />

32


Hieraus lässt sich unter Umständen deuten, dass die Handreichung des Innenministers im Bezug<br />

auf die Zahlungsabwicklung noch nicht den Bedarf der Stadt- und Gemeindekassen deckt.<br />

3.4 Zustimmungsfragen<br />

Im vierten Teil der Umfrage wurde die Zustimmung zu 14 einzelnen Aussagen abgefragt. Ein Teil<br />

dieser Aussagen wurde, soweit sie auf die Zahlungsabwicklung übertragbar waren, den auf Seite 26<br />

der NKF-Befragung 2008 aufgeführten Aussagen entlehnt. Insgesamt wurden fünf Aussagen aus der<br />

NKF-Befragung 2008 entnommen. Die übrigen neun Aussagen wurden im Hinblick auf die in<br />

Kapitel 1 dargestellten Erwartungen und bezüglich spezifischer Bedingungen für die<br />

Zahlungsabwicklung aufgenommen.<br />

Im folgenden Teil werden die Aussagen nun ausgewertet. Die Befragten konnten alle Aussagen mit<br />

„stimme überhaupt nicht zu“, „stimme weniger zu“, „neutral“, „stimme etwas zu“, „stimme voll zu“<br />

und „Keine Angabe/weiß nicht“ bewerten.<br />

3.4.1 Wegfall der GemKVO<br />

Wie bereits oben erwähnt, fiel die GemKVO mit der Verabschiedung des NKF-Gesetzes weg.<br />

Zeitgleich wurde den Kommunen durch § 31 GemHVO eingeräumt, örtliche Regelungen als Ersatz<br />

für den Wegfall zu erlassen. Hiermit sollte das Prinzip durchgesetzt werden, dass Kommunen<br />

unterschiedlicher Größe auch unterschiedliche Bedürfnisse innerhalb der Kassen haben. Es sollte<br />

also nicht mehr ein Gesetz sowohl Regelungen für die größte nordrhein-westfälische Stadt Köln mit<br />

995.397 Einwohnern und der kleinsten nordrhein-westfälischen Gemeinde Dahlem mit 4.204<br />

Einwohnern enthalten. 47 Dies war, der Handreichung des Innenministeriums zur<br />

Gemeindehaushaltsverordnung nach, einer der Hauptgründe für den Wegfall der GemKVO. „Der<br />

Gesetzgeber hat dafür [die Anpassung der Organisation; Anm. d. Verfassers] weitgehend auf<br />

Vorgaben durch gesetzliche Regelungen verzichtet und den Gemeinden stärker als bisher die<br />

Möglichkeit eingeräumt, ihre Aufbau- und Ablauforganisation selbst nach den örtlichen<br />

Erfordernissen zu gestalten.“ 48 Mit der Frage nach der Zustimmung zu der Aussage „Mit dem<br />

Wegfall der GemKVO können wir unsere besonderen Bedürfnisse besser abdecken, weil wir in den<br />

örtlichen Regelungen freier sind.“ sollte überprüft werden, ob die Aussage, dass eine örtliche<br />

Regelung sinnvoller sei als eine landesweit einheitliche, die Zustimmung der Umfrageteilnehmer<br />

findet.<br />

47<br />

Einwohnerzahlen zum Stichtag 31.12.2007, Quelle: Internetangebot IT.NRW – Landesdatenbank –<br />

„Bevölkerungsstand - Gemeinden - Stichtag“ – http://www.landesdatenbank.nrw.de – Tabellencode: 12411-01i – Abruf<br />

am 01.07.2009<br />

48<br />

Innenministerium NRW(2008), S. 544<br />

33


Wegfall der GemKVO - örtliche Regelungen<br />

stimme voll zu<br />

4,41%<br />

k.A. 4,41%<br />

stimme überhaupt<br />

nicht zu 5,88%<br />

stimme etw as zu<br />

20,59%<br />

stimme w eniger zu<br />

22,06%<br />

neutral 42,65%<br />

Diagramm<br />

17 - Zustimmung zur Aussage: „bessere Abdeckung örtlicher Bedürfnisse ohne GemKVO 49<br />

Das Ergebnis dieser Einschätzung ist Diagramm 17 zu entnehmen. Demnach verteilen sich<br />

Zustimmung und Ablehnung nahezu gleich. Sowohl Zustimmung als auch Ablehnung liegen in<br />

etwa bei 25%. Dabei liegt die ablehnende Haltung ca. 3 Prozentpunkte höher. Die meisten<br />

Antworten entfielen auf die neutrale Position. Interessant wäre es nun, zu erfahren, worin die<br />

Ablehnung begründet ist. Es wäre zunächst denkbar, dass die Größe der Kommune, gemessen an<br />

der Einwohnerzahl in Zusammenhang zur Zustimmung zu der Aussage steht. Hierzu wurde<br />

wiederum der Rangkorrelationskoeffizient nach Spearman berechnet, da das Skalenniveau für die<br />

Zustimmung nicht metrisch ist. Dabei wurden die Werte, die unter die Kategorie „keine Angabe /<br />

weiß nicht“ fallen vorher heraus gerechnet. Alles in allem ergibt sich hier ein<br />

Rangkorrelationskoeffizient von ungefähr 0,06. Es besteht also kein Zusammenhang zwischen der<br />

Einwohnerzahl der Gemeinde und der Einschätzung, der Wegfall der GemKVO sei vorteilhaft, da<br />

die besonderen Bedürfnisse besser abgedeckt werden können. Allerdings findet sich ein solcher,<br />

wenn auch mäßiger Zusammenhang mit der Einschätzung des Nutzen des NKF bezüglich der<br />

Zahlungsabwicklung (Kapitel 3.2.3).<br />

49 “<br />

49<br />

k.A. = „keine Angabe / weiß nicht“. Die Abkürzung gilt für die folgenden Diagramme gleichermaßen.<br />

34


R<br />

⇒<br />

⇔<br />

⇔<br />

⇒<br />

=<br />

R<br />

R<br />

1<br />

R<br />

R<br />

−<br />

=<br />

=<br />

=<br />

≈<br />

1<br />

6<br />

1<br />

1<br />

−<br />

−<br />

−<br />

0 , 49<br />

n<br />

• ∑<br />

i = 1<br />

( r<br />

−<br />

s<br />

3<br />

n − n<br />

6 • 22 .465<br />

3<br />

64 − 64<br />

134.793<br />

262.080<br />

0 ,514<br />

i<br />

)<br />

2<br />

,5<br />

Formel 3 - Rangkorrelation Nutzen Zahlungsabwicklung und Wegfall GemKVO<br />

Wie in Formel 3 berechnet, beträgt der Rangkorrelationskoeffizient zwischen der Einschätzung des<br />

Nutzens des NKF für die Zahlungsabwicklung und der Beurteilung der Aussage, dass die<br />

Bedürfnisse durch den Wegfall der GemKVO besser abgedeckt werden können, 0,49. Dabei wurden<br />

die Merkmalsträger, die bei einer oder auch beiden Merkmalen „keine Angabe / weiß nicht“<br />

angegeben haben, nicht mit in die Berechnung aufgenommen. Daher beträgt die Anzahl der<br />

Merkmalswerte n auch 64. Der Korrelationskoeffizient deutet auf einen mäßigen Zusammenhang<br />

der beiden Merkmale hin. Allerdings bleibt auch hier fraglich, ob das eine Merkmal für das andere<br />

Merkmal ursächlich ist. Denkbar wäre, dass die Einschätzung, der Wegfall der GemKVO ließe eine<br />

bessere Anpassung an örtliche Bedürfnisse zu, dazu führt, den Nutzen des NKF für die<br />

Zahlungsabwicklung höher einzuschätzen. Es wäre aber genauso denkbar, dass eine dritte, nicht<br />

erfasste Variable für die Korrelation verantwortlich ist und der Zusammenhang auf diese<br />

zurückzuführen wäre. Eine solche dritte Variable könnte darin liegen, dass unter Umständen die<br />

besoldungsrechtliche Einordnung der Kassenleiter wegen einer möglichen vergrößerten<br />

Leitungsspanne erhöht wurde und dadurch die Einstellung zum NKF positiver ausfällt. Dieses<br />

Beispiel ist jedoch bewusst frei gewählt. Es soll lediglich zeigen, dass die Kausalität für<br />

Zusammenhänge auch außerhalb der im Fragebogen erhobenen Daten liegen kann.<br />

Die gleiche Schlussfolgerung gilt für die ermittelten Rangkorrelationskoeffizienten zu anderen<br />

Merkmalen, die der nachfolgenden Tabelle 14 entnommen werden können.<br />

weiteres Merkmal<br />

R (gerundet)<br />

Eigene Einstellung zum NKF 0,35<br />

Einschätzung der Handreichung des<br />

Innenministers<br />

Kenntnisse über das NKF innerhalb der<br />

Stadtkasse<br />

0,27<br />

0,25<br />

Einschätzung des Nutzen des NKF insgesamt 0,24<br />

Jahr der vollständigen Umstellung auf das NKF -0,16 50<br />

Anzahl der Mitarbeiter 0,13<br />

Tabelle 14 - Rangkorrelationskoeffizient R im Vergleich zum Merkmal "Wegfall GemKVO"<br />

3.4.2 Berücksichtigung der Belange kommunaler Kassen<br />

Die Regelungen aus der vormals gültigen GemKVO wurden durch Regelungen in der GemHVO<br />

ersetzt. Hierbei entfällt – wie bereits erwähnt – der Begriff der kommunalen Kasse. Eine<br />

Verordnung, die vormals 48 Paragrafen umfasste, wurde nun in 3 Paragrafen der neuen Regelung<br />

integriert. Es wäre denkbar, dass dieses Vorgehen zur Irritation der Beteiligten führen könnte. Aus<br />

50<br />

Der Koeffizient ist negativ, da das kleinste Jahr mit der kleinsten Ziffer kodiert wurde. Wäre eine Rangfolge der<br />

bisherigen Dauer des Produktiv-Betriebes erstellt worden, wäre der Koeffizient positiv.<br />

35


diesem Grunde sollten die Umfrageteilnehmer ihre Zustimmung zu der Aussage „Die neue<br />

GemHVO berücksichtigt alle Belange der kommunalen Kassen“ beurteilen. Hierbei sollte in<br />

Zusammenhang zu der in Kapitel 3.4.1 gewonnenen Einschätzung bezüglich der Vorteilhaftigkeit<br />

eigener Regelungen überprüft werden, ob einige Umfrageteilnehmer eine stärkere Berücksichtigung<br />

kommunaler Belange im Verordnungstext wünschen.<br />

Belange Kommunaler Kassen<br />

stimme voll zu<br />

0,00%<br />

k.A. 8,82%<br />

stimme<br />

überhaupt nicht<br />

zu 5,88%<br />

stimme etwas zu<br />

11,76%<br />

stimme weniger<br />

zu 32,35%<br />

neutral 41,18%<br />

Diagramm 18 - Zustimmung zur Aussage: „Belange der kommunalen Kassen sind berücksichtigt“<br />

Die Einschätzung der Umfrageteilnehmer ist in Diagramm 18 dargestellt. Der Aussage, dass alle<br />

Belange der kommunalen Kasse in der gesetzlichen Regelung berücksichtig seien, stimmen ca. 38%<br />

weniger oder überhaupt nicht zu. Weitere 12% stimmen der Aussage etwas zu. Wie bereits bei der<br />

Frage nach der Abdeckung der besonderen Bedürfnisse durch örtliche Regelung stehen etwas mehr<br />

als 40% der Aussage neutral gegenüber. Auch hier wurde die Rangkorrelation für mehrere andere<br />

Merkmale berechnet. Der stärkste Zusammenhang ergibt sich demnach mit der im vorherigen<br />

Unterkapitel dargestellten Einschätzung, dass die besonderen Bedürfnisse durch örtliche<br />

Regelungen besser abgedeckt werden können.<br />

R = 1 −<br />

⇒ R<br />

⇔ R<br />

⇔ R<br />

⇒ R<br />

=<br />

=<br />

=<br />

≈<br />

6<br />

• ∑<br />

0 ,37<br />

n<br />

i = 1<br />

( r<br />

−<br />

s<br />

3<br />

n − n<br />

1 −<br />

6 • 23 .659<br />

3<br />

61 − 61<br />

1 −<br />

141.954<br />

226.920<br />

1 − 0 ,626<br />

i<br />

)<br />

2<br />

Formel 4 - Rangkorrelation Wegfall GemKVO und Berücksichtigung Kassenbelange ange in GemHVO<br />

36


Der Rangkorrelationskoeffizient beträgt also 0,37 und deutet wiederum auf einen mäßigen<br />

Zusammenhang beider Variablen hin. Auch in diesem Falle wurde die Anzahl n dadurch ermittelt,<br />

dass die Antworten „keine Angabe / weiß nicht“ unberücksichtigt blieben. Dieser<br />

Korrelationskoeffizient drückt aus, dass tendenziell die Zustimmung zu der Aussage, die neue<br />

GemHVO berücksichtige alle Belange der kommunalen Kassen mit der Aussage zusammenhängt,<br />

dass die örtlichen Bedürfnisse durch örtliche Regelungen besser abgedeckt werden können. Hier<br />

lässt sich also kein Widerspruch feststellen. Vielmehr erscheint es logisch, dass die Meinung, örtliche<br />

Regelungen seien besser, auch zu der Meinung führt, dass die geltende Verordnung alle Belange<br />

berücksichtigt, da ja fehlende Regelungen in die örtlichen Regelungen aufgenommen werden<br />

könnten. Die weiteren berechneten Korrelationen sind in der Tabelle 15 aufgeführt.<br />

weiteres Merkmal<br />

R (gerundet)<br />

Eigene Einstellung zum NKF 0,23<br />

Einwohnerzahl der Gemeinde -0,23 51<br />

Nutzen des NKF für die Zahlungsabwicklung 0,20<br />

Zufriedenheit mit der eingesetzten NKF-Software 0,13<br />

Tabelle 15 - Rangkorrelationskoeffizient R im Vergleich zum Merkmal "Berücksichtigung"<br />

der Kassenbelange"<br />

3.4.3 Effizienteres Wirtschaften durch „neue“ Datenbasis<br />

Ein Ziel des NKF-Reformprozesses bestand darin, das Wirtschaften der öffentlichen Verwaltung in<br />

Anknüpfung zu den Konzepten Neuer Steuerungsmodelle (NSM) effizienter zu gestalten. 50% der<br />

Kämmerer stimmten der Aussage zu, dass „durch die im NKF bereitgestellten Daten […] ein<br />

effizienteres Wirtschaften gefördert“ werde. 52 Dieser Punkt ist einer, bei welchem die Meinung der<br />

Kassenleiterinnen und Kassenleiter mit denen der Kämmerer verglichen werden soll. Aus diesem<br />

Grunde, wurden die Teilnehmer der Befragung über den Grad ihrer Zustimmung zu der v.g.<br />

Aussage befragt (Diagramm 19).<br />

k.A. 10,29%<br />

effizienteres Wirtschaften<br />

stimme<br />

überhaupt nicht<br />

zu 1,47%<br />

stimme weniger<br />

zu 11,76%<br />

stimme voll zu<br />

11,76%<br />

neutral 27,94%<br />

stimme etwas zu<br />

36,76%<br />

Diagramm 19 - Zustimmung zur Aussage: "effizienteres Wirtschaften"<br />

51<br />

Dieser negative Koeffizient deutet darauf hin, dass Gemeinden mit weniger Einwohnern ihre Belange tendenziell<br />

besser berücksichtigt sehen.<br />

52<br />

Steria-Mummert(2008), S.26 (Tabelle 13)<br />

37


Dieser Aussage stimmen 48,5% der Kassenleiter zu. Die Einschätzung ist also nahezu identisch zu<br />

der der Kämmerer. Diese Aussage lässt sich darauf übertragen, dass die Hälfte der Kassenleiter der<br />

Meinung ist, dass durch die Einführung des NKF eines der zentralen Ziele des Reformprozesses<br />

erfüllt wird. Diese Einschätzung steht nun jedoch im Kontrast zu der in Diagramm 10 dargestellten<br />

ermittelten Einschätzung des Nutzens des NKF. Hier schätzen nur 25% der Teilnehmer den Nutzen<br />

des NKF als hoch oder sehr hoch ein. Auch hier sind wieder mehrere Gründe für diese Abweichung<br />

denkbar. Zum einen wäre es möglich, dass die Befragten zwar zustimmen, dass das NKF effizienteres<br />

Wirtschaften ermögliche, diese positive Einstellung jedoch nur einen relativ geringen Beitrag zur<br />

Bewertung des NKF insgesamt leistet. So könnten negativere Bewertungen bezüglich anderer Ziele<br />

des NKF die Einschätzung dieser speziellen Frage überlagern.<br />

Hinzu kommt unter Umständen, dass das Potential des NKF bezüglich eines effizienteren Einsatzes<br />

von Ressourcen zwar erkannt wird, dieser Teilaspekt jedoch nicht als „Nutzen“ bewertet wird.<br />

3.4.4 Ermöglichung der outputorientierten Steuerung<br />

Traditionell wurde das Verwaltungshandeln anhand des „Input“ also anhand des<br />

Finanzmitteleinsatzes gesteuert. Diese Erkenntnis war auch Grundlage für die Entwicklung neuer<br />

Steuerungsmodelle, die davon ausgehen, dass eben nicht der Geldmitteleinsatz das Maß des<br />

Verwaltungshandelns sein sollte, sondern das, was mit diesen Finanzmitteln bewirkt wird. Mit dem<br />

NKF werden nach § 12 GemHVO nun Ziele und Kennzahlen verbindlich in die jeweiligen<br />

Haushaltspläne mit aufgenommen. 53 Hierdurch soll das Prinzip der Outputorientierung<br />

unterstrichen werden. Mit diesem Instrument soll nun also die Inputorientierung abgelöst werden.<br />

Das Gesetz schreibt jedoch nicht vor, wie die Ziele und Kennzahlen zu entwickeln sind.<br />

In der Praxis hat der Verfasser dieser Arbeit bisher jedoch die Erfahrung gemacht, dass die<br />

vorgegebenen Ziele und insbesondere deren Kennzahlen in den Haushaltsplänen fast ausschließlich<br />

sog. „Allgemeine Finanzkennzahlen“ oder von der Kommune nicht (sinnvoll) beeinflussbare<br />

Kennzahlen abbilden. Hierzu gehört für den einen Bereich beispielsweise der<br />

„Aufwandsdeckungsgrad“ oder der „Verwaltungs- und Betriebsaufwand je Einwohner“. Für den<br />

anderen Bereich eine Kennzahl „Anzahl der Schweine im Zuständigkeitsgebiet“ innerhalb der<br />

Produktgruppe der Veterinärüberwachung. 54 Bei solchen rein statistischen Kennzahlen ist es<br />

fraglich, ob diese dazu geeignet sind, eine outputorientierte Steuerung umzusetzen, da diese<br />

Kennzahlen aus Sicht des Verfassers für die „eigentlichen“ Produktziele keine Aussagekraft besitzen.<br />

Anhand dieser Kennzahlen müsste weiterhin ausschließlich über den Ressourceneinsatz (Input)<br />

gesteuert werden. Es ist nur schwer vorstellbar, dass eine Gemeinde die Anzahl der Schweine zur<br />

zielgerichteten Steuerung des Produktes „Veterinärüberwachung“ beeinflussen kann. Diese<br />

Kennzahl wäre vielleicht im Bereich der Wirtschaftsförderung sinnvoll.<br />

„Durch das NKF wird eine outputorientierte Steuerung möglich.“ Dieser Aussage stimmten 59%<br />

der Kämmerer zu. Bei den Kassenleitern ergibt sich das in Diagramm 20 dargestellte Bild.<br />

53<br />

Die Formulierung „sollen“ im Gesetzestext kann auch als „müssen, wenn kann“ übersetzt werden.<br />

54<br />

Diese Beispiele wurden anhand vierer willkürlich ausgewählter Internetangebote (in denen die Haushaltspläne trotz<br />

der Bestimmungen zur Barrierefreiheit noch vorhanden waren) ermittelt und sind keinesfalls repräsentativ. Eine<br />

genauere Auswertung solcher Kennzahlen wäre ein interessantes Thema für eine weitere <strong>Masterarbeit</strong>.<br />

38


stimme<br />

überhaupt<br />

nicht zu;<br />

0,00%<br />

Outputorientierte Steuerung durch das NKF<br />

k.A.; 8,82%<br />

stimme<br />

weniger zu;<br />

11,76%<br />

stimme voll<br />

zu; 16,18%<br />

neutral;<br />

23,53%<br />

stimme etwas<br />

zu; 39,71%<br />

Diagramm 20 - Zustimmung zur Aussage: "Outputor<br />

orientierte Steuerung durch das NKF"<br />

Mit 55% sind die Meinungen der Kassenleiterinnen und Kassenleiter auch in diesem Fall mit denen<br />

der Kämmerer vergleichbar. Aus diesen Angaben geht jedoch nicht hervor, ob die Kassenleiterinnen<br />

und Kassenleiter die outputorientierte Steuerung auch als wichtig oder gar unerlässlich einstufen.<br />

Aus diesem Grunde wurde der Grad der Zustimmung noch für eine weitere Aussage aus dem<br />

Bereich der outputorientierten Steuerung abgefragt. Diese wird in Kapitel 3.4.9 dargestellt.<br />

3.4.5 Erhöhung des Personalbedarfes<br />

In Tabelle 8 innerhalb von Kapitel 3.2.4.2 wurde bereits erwähnt, dass ein Großteil der Kassenleiter<br />

der Meinung ist, dass das NKF zu einem erhöhten Buchungsaufwand und einer erhöhten<br />

Personalintensität führe. In der Umfrage unter Kämmerern stimmten der Aussage „Das NKF führt<br />

zu einer Erhöhung des Personalbedarfs“ 79% der Teilnehmer zu. Damit lag die Antwort in der<br />

Rangliste der Aussagen auf Rang 1. 55 Nach den Ausführungen in Tabelle 8 ist zu erwarten, dass die<br />

Zustimmung der Kassenleiter zu dieser Aussage ähnlich ausfallen wird.<br />

55<br />

Steria-Mummert(2008), S. 26<br />

39


Erhöhung des Personalbedarfs im NKF<br />

k.A.; 0,00%<br />

stimme<br />

überhaupt<br />

nicht zu;<br />

1,47%<br />

stimme<br />

weniger zu;<br />

8,82%<br />

stimme voll<br />

zu; 50,00%<br />

neutral;<br />

19,12%<br />

stimme etwas<br />

zu; 20,59%<br />

Diagramm 21 - Zustimmung zur Aussage: "Erhöhter Personalbedarf"<br />

Die Zustimmung zu der oben genannten Aussage liegt auch bei den Kassenleiterinnen und<br />

Kassenleitern mit ca. 70% auf Rang 1 der nach Zustimmung geordneten Liste. Der Anteil der<br />

Personalausgaben an allen Ausgaben innerhalb des Verwaltungshaushaltes lag im Jahr 2008 für alle<br />

kreisangehörigen Gemeinden Nordrhein-Westfalens bei durchschnittlich 23,98% 56 . Mit der<br />

Einführung des NKF wäre also nach Einschätzung der Kämmerer und Kassenleiter damit zu<br />

rechnen, dass sich dieser Anteil erhöht. Es wäre also interessant, ob diese Einschätzung anhand der<br />

nächsten Vierteljahresstatistik des Landesbetriebes Informationstechnik NRW nachvollzogen<br />

werden kann.<br />

3.4.6 Kameralistik als ausreichendes Buchungssystem<br />

Das NKF hat die bis dahin gültige Kameralistik abgelöst. In Norwegen buchen die Kommunen<br />

bereits seit 1924 mit einem System der doppelten Buchführung. Dieses System solle in den letzten<br />

Jahren vermehrt zu einem System der kaufmännischen doppelten Buchführung weiterentwickelt<br />

werden. 57 MONSEN geht davon aus, dass ein solches System jedoch für die Belange der öffentlichen<br />

Verwaltung nicht passend sei, da das „[…]Gemeinderechnungswesen immer noch die<br />

kameralistischen Zwecke erfüllen (Verwaltung öffentlicher Einnahmen[…] und Haushaltskontrolle)<br />

[soll]. Darüber hinaus soll die Zahlungskontrolle […], die ein wichtiger kameralistischer Zweck ist,<br />

im Gemeindebereich in Norwegen fortgeführt werden.“ 58 Im Ergebnis führe dies dazu, dass neben<br />

der verpflichtend zu führenden doppelten Buchführung eine Nebenrechnung aufgebaut werden<br />

müsse, um genau die kameralistischen Zwecke zu erfüllen. Aus diesem Grunde plädiert er dafür, die<br />

kameralistische Buchführungsmethode in das Gemeinderechnungswesen in Norwegen wieder<br />

einzuführen. 59 Demnach wäre das kamerale Buchführungssystem für die Zwecke der öffentlichen<br />

Verwaltung absolut ausreichend. Die Kassenleiter wurden befragt, ob sie diese Einschätzung teilen,<br />

56<br />

Eigene Berechnung, auf Basis der „Vierteljährliche Kassenergebnisse der Gemeinden/GV-Ausgaben“, Abgerufen im<br />

Internet unter http://www.landesstatistik.nrw.de Tabellencode: 71137-01iz, Abruf am 15.07.2009<br />

57<br />

vgl. Monsen(2006), S.32<br />

58<br />

ebd., S. 39<br />

59<br />

ebd.<br />

40


indem sie ihre Zustimmung zu der Aussage „Die Kameralistik ist ein für kommunale Zwecke<br />

ausreichendes Rechnungswesen.“ angeben sollten.<br />

Die Kameralistik reicht für kommunale Zwecke aus.<br />

k.A.; 2,94%<br />

stimme<br />

überhaupt<br />

nicht zu;<br />

4,41%<br />

stimme voll<br />

zu; 22,06%<br />

stimme<br />

weniger zu;<br />

25,00%<br />

stimme etwas<br />

zu; 23,53%<br />

neutral;<br />

22,06%<br />

Diagramm 22 - Zustimmung zur Aussage: "Die Kameralistik reicht aus"<br />

Dieser Aussage stimmen 45% der teilnehmenden Kassenleiterinnen und Kassenleiter zu. Im<br />

Vergleich dazu sind 29% der Teilnehmer der Meinung, dass die Kameralistik kein für kommunale<br />

Zwecke ausreichendes Buchführungssystem sei. Unklar bleibt hierbei jedoch, ob die sogenannte<br />

erweiterte Kameralistik dem NKF vorzuziehen wäre oder ob sich diese Einschätzung vielleicht nach<br />

einer längeren Zeitspanne des Produktivbetriebes ändert.<br />

3.4.7 Nutzung betriebswirtschaftlicher Standardsoftware<br />

Als weiterer Vorteil für die Einführung des NKF galt auch, dass es mit der Umstellung auf<br />

kaufmännische Buchführung gleichzeitig auch möglich sei, betriebswirtschaftliche<br />

„Standardsoftware“ nutzen zu können. Neben dem Vorteil der Übersicht innerhalb des<br />

Gesamtabschlusses mit allen Beteiligungen der Kommune, nennt RIDDER eben auch „the<br />

possibility of using standard accrual accounting software“ 60 als starkes Argument dafür, dass das<br />

NKF in seinem Entwurf auf den Regelungen für die doppelte Buchführung innerhalb der<br />

Privatwirtschaft gelte. Damit verbunden ist die Annahme, dass die Nutzung von Standardsoftware<br />

auch zu Einsparungen führen könnte, da keine Entwicklungskosten getragen werden müssten. Wie<br />

auch Tabelle 13 zu entnehmen ist, rangiert die Implementation der Software auf Rang 2 der größten<br />

Aufwandstreiber bei der Einführung des NKF. Aus diesem Grunde sollte die Aussage „Das NKF<br />

erleichtert die Nutzung betriebswirtschaftlicher Software.“ nach dem bekannten Muster beurteilt<br />

werden. Die Zustimmung zu dieser Aussage innerhalb der Gruppe der Kämmerer liegt mit 32% auf<br />

Rang 11 von 13 Rängen in der Liste der Zustimmungen. 61 Die Zustimmung innerhalb der<br />

Kassenverwalter ist in Diagramm 23 dargestellt.<br />

60<br />

Ridder, et al. (2005), S.449. Eine vergleichbare Aussage treffen Budäus et al. (2005), S. 52<br />

61<br />

Steria-Mummert(2008), S.26<br />

41


Diagramm 23 - Zustimmung zur Aussage: "Nutzung betriebswirtschaftlicher Software"<br />

Auch in diesem Fall sind sich Kämmerer und Kassenleiter nahezu einig. 29% der Kassenleiter<br />

stimmen der o.g. Aussage zu. Mit 35% ist jedoch ein größerer Teil einer gegenteiligen Ansicht. Aus<br />

der Publikation von Steria-Mummert geht jedoch nicht hervor, wie hoch der Anteil der „Nicht-<br />

Zustimmung“ unter den Kämmerern ist. Dennoch kann festgehalten werden, dass das Argument,<br />

das NKF erleichtere die Nutzung betriebswirtschaftlicher Standard-Software so keine Zustimmung<br />

der Kassenleiter findet.<br />

Hierfür spricht auch, dass die Produkte der Softwareanbieter „KIRP“ und „Infoma“ die beiden<br />

häufigst eingesetzten Softwareprodukte (Diagramm 12) sind. KIRP hatte seine Wurzeln zunächst im<br />

sogenannten IRP. Das IRP stellte hierbei betriebswirtschaftliche Funktionen bereit, die insbesondere<br />

in den kostenrechnenden Einrichtungen der Kommunen genutzt wurden. Später wurde das IRP<br />

dann um Module für die (kamerale) Haushaltsplanung und -ausführung ergänzt und in KIRP<br />

umbenannt. Als weitere Erweiterung wurde die KIRP-Kasse entwickelt, die Haushaltsplanung,<br />

Haushaltsausführung und Zahlungsabwicklung in ein geschlossenes System brachte. Gemeinsam<br />

mit einigen Pilotkommunen wurde die Software anschließend um Elemente für die kommunale<br />

Doppik, also das NKF, ergänzt. Der Ursprung dieser Software ist also eindeutig im Bereich des<br />

kommunalen Rechnungswesens zu sehen und gilt nicht als „Standardsoftware“. Infoma newsystem<br />

kommunal, die häufigst eingesetzte Software ist ebenfalls eine auf kommunale Belange spezialisierte<br />

Software, deren „kameraler“ Kern um die für das NKF benötigten Komponenten erweitert wurde.<br />

Einzig die an Rang drei gelegene SAP-Lösung basiert tatsächlich im Kern auf betriebswirtschaftlicher<br />

Software aus der Privatwirtschaft, für die es spezielle Anpassungen für Kommunen gibt (z.B. den<br />

sog. Kommunalmaster der Datenzentrale Baden-Württemberg). Dies entspricht dem<br />

Vertriebskonzept von SAP, bei dem die sog. „Partner“ das Buchungssystem vertreiben und<br />

entsprechend der Anforderungen anpassen.<br />

3.4.8 Arbeitsabläufe<br />

Traditionell gliederte sich der Ablauf bei der Bearbeitung von Geschäftsvorfällen im<br />

Rechnungswesen in der Kameralistik in mehrere Stufen. Einen Überblick über diese bietet<br />

42


eispielsweise SCHUSTER 62 . Die folgenden Ausführungen sind an diese Quelle angelehnt. Demnach<br />

legt der Rat den Haushaltsplan fest. „Die große Bedeutung des Liquiditätszieles macht auch im<br />

kommunalen Bereich eine zentrale Steuerung der Einnahmen und Ausgaben erforderlich. […]<br />

Gleichwohl wird die Liquiditätssicherung im Bereich der Kommunen traditionell von zwei<br />

Organisationseinheiten wahrgenommen, von der Kämmerei und der Kasse. Der Grund für die<br />

Verteilung dieser an sich zentralen Aufgabe auf zwei „Schultern“, liegt in einer im Vergleich zur<br />

Privatwirtschaft stärkeren Betonung der Führungsfunktion „Kontrolle“ […]“ 63 . Zu dieser<br />

Zweiteilung im Bereich des Rechnungswesens kommt noch die Trennung zwischen der<br />

Anordnungsbefugnis und dem Zahlungsverkehr. Hierbei erteilte der „Anordnungsbefugte“ der<br />

Gemeindekasse den Auftrag eine Auszahlung zu leisten oder eine Einzahlung anzunehmen und zu<br />

verbuchen. Das formell in § 6 GemKVO geregelte Verfahren ist mittlerweile zugunsten „örtlicher<br />

Regelungen“ weggefallen. Die Neugestaltung der Geschäftsprozesse sowie der Aufbau- und<br />

Ablauforganisation ist eines von mehreren zentralen Themen bei der Einführung des NKF. 64<br />

Allgemein kann davon ausgegangen werden, dass die Neugestaltung von Geschäftsprozessen im<br />

Rahmen der Arbeitsablauforganisation stets auf eine gewisse Verbesserung des Ausgangszustandes<br />

ausgelegt sein sollte. Vor diesem Hintergrund sollten die Kassenleiter ihre Zustimmung zu der<br />

Aussage, dass sich durch das NKF vereinfachte Arbeitsabläufe ergäben, einschätzen.<br />

Diagramm 24 - Zustimmung zur Aussage: "Vereinfachung der Arbeitsabläufe durch das NKF"<br />

In diesem Fall fällt das Ergebnis der Einschätzung sehr eindeutig aus. Etwas mehr als 69% der<br />

Befragten stimmen der Aussage „Durch das NKF ergeben sich vereinfachte Arbeitsabläufe“<br />

überhaupt nicht oder weniger zu. Es bleibt jedoch unklar, ob diese Einschätzung nur der Tatsache<br />

geschuldet ist, dass Veränderungen häufig auch Widerstände innerhalb der Gruppe der Betroffenen<br />

hervorrufen. Aus diesem Grunde wurde auch hier die Rangkorrelation in Abhängigkeit zum<br />

Umstellungsdatum ermittelt.<br />

62<br />

Schuster(2005), S. 179f.<br />

63<br />

ebd., S. 179<br />

64<br />

vgl. zum Beispiel: Innenministerium(2008),S. 544<br />

43


2<br />

6 • ( r − s<br />

i<br />

)<br />

i = 1<br />

R = 1 −<br />

3<br />

n − n<br />

⇒ R = 1 −<br />

6 • 33 .950 ,75<br />

3<br />

65 − 65<br />

⇔ R = 1 −<br />

203.705,50<br />

274.560<br />

⇔ R = 1 − 0 .741<br />

⇒<br />

R<br />

≈<br />

0 , 26<br />

n<br />

∑<br />

Formel 5 - Rangkorrelation Jahr der Einführung und Vereinfachung Arbeitsabläufe<br />

Demnach ergibt sich ein Rangkorrelationskoeffizient von 0,26. Dieser Wert deutet auf einen<br />

mäßigen Zusammenhang zwischen dem Umstellungsdatum und der Einschätzung, dass das NKF<br />

die Arbeitsabläufe verbessern kann, hin. Zu beachten ist hierbei, dass die Antworten für das<br />

Einführungsjahr umkodiert wurden. Dabei wurde dem Jahr 2005 der Wert 6 zugeordnet und dem<br />

Jahr 2009 der Wert 1. Dies bedeutet, dass ein früheres Einführungsjahr (also auch mehr Erfahrung<br />

im Produktivbetrieb) tendenziell dazu führt, dass die Zustimmung zur genannten Aussage besser<br />

ausfällt. Erklären lässt sich dieses Phänomen damit, dass ein Teil der Teilnehmer zum Zeitpunkt der<br />

Umfrage erst seit einem halben Jahr im Produktivbetrieb waren. Dabei ist es zumindest<br />

nachvollziehbar, dass gerade in der Anfangsphase noch nicht alle Abläufe reibungslos funktionieren<br />

(s.a. 3.4.10).<br />

3.4.9 Unerlässliche Outputorientierung<br />

In Diagramm 20 wurde bereits dargestellt, dass mehr als die Hälfte der Kassenleiterinnen und<br />

Kassenleiter der Ansicht sind, das NKF ermögliche die outputorientierte Steuerung. Vor diesem<br />

Hintergrund wäre es durchaus wissenswert, ob die outputorientierte Steuerung aus Sicht der<br />

Zahlungsabwicklung überhaupt wichtig ist. Es wurde also die Zustimmung zur Aussage „Die<br />

outputorientierte Steuerung ist aus Sicht der Zahlungsabwicklung unerlässlich“ erfragt.<br />

44


Diagramm 25 - Zustimmung zur Aussage: "Unerlässliche Outputorientierung"<br />

Wie in Diagramm 25 zu erkennen ist, stimmten dieser Aussage etwa 19% der Befragten zu.<br />

Ungefähr 43% sehen diese Aussage neutral und weitere 30% stimmen der Aussage weniger oder<br />

überhaupt nicht zu. Es lässt sich also feststellen, dass der Großteil der Kassenleiterinnen und<br />

Kassenleiter der Meinung sind, das NKF würde die Outputorientierung fördern. Diese Eigenschaft<br />

des NKF wird jedoch von nur etwa einem Fünftel der Teilnehmer als unerlässlich angesehen.<br />

3.4.10Verbesserung nach „Kinderkrankheiten“<br />

Im Zusammenhang mit der im Vergleich zur Einstellung der Kämmerer eher negativen<br />

Grundeinstellung der Kassenleiter zum NKF, die darauf hindeutet, dass das NKF als Ganzes nicht<br />

als „gutes“ Buchführungssystem angesehen wird, wurden die Teilnehmer bezüglich ihrer Einstellung<br />

zur Aussage „Wenn die »Kinderkrankheiten« überwunden sind, wird das NKF ein sehr gutes<br />

Buchführungssystem werden.“ befragt. Hiermit sollte herausgefunden werden, ob sich das<br />

„Ansehen“ des NKF unter den Kassenleitern mit Blick auf die Zukunft noch ändern könnte.<br />

45


Diagramm 26 - Zustimmung zur Aussage: "sehr gutes Buchführungssystem nach den »Kinderkrankheiten«“<br />

Im Vergleich zu Diagramm 8 fällt der Ausblick in die Zukunft durchaus weniger pessimistisch aus.<br />

Während die eigene Einstellung der Kassenleiter zum NKF noch von 22% als negativ bezeichnet<br />

wurde, stimmen der Aussage, das NKF werde in Zukunft ein sehr gutes Buchführungssystem nur<br />

noch 13% weniger oder überhaupt nicht zu. Auch hier wäre es interessant zu erfahren, ob die<br />

beiden Erkenntnisse zusammenhängen, ob also tendenziell diejenigen, die ihre eigene Stimmung<br />

positiver einschätzen auch die Zukunftschancen des NKF positiver einschätzen. Also wurde auch<br />

hier der Spearman’sche Rangkorrelationskoeffizient ermittelt. In diesem Fall konnten nur 59<br />

Angaben gewertet werden, da der Anteil von 13%, die keine Angaben gemacht haben 9 Antworten<br />

entspricht.<br />

6 • ( r − s<br />

i<br />

i = 1<br />

R = 1 −<br />

3<br />

n − n<br />

⇒ R = 1 −<br />

6 • 13 .242<br />

3<br />

59 − 59<br />

⇔ R = 1 −<br />

79.455<br />

205.320<br />

⇔ R = 1 − 0 .387<br />

⇒<br />

R<br />

≈<br />

0 ,61<br />

n<br />

∑<br />

)<br />

2<br />

.5<br />

Formel 6 - Rangkorrelation eigene Einstellung zum NKF und „sehr gutes Buchführungssystem nach<br />

»Kinderkrankheiten«“<br />

Mit einem Korrelationskoeffizienten von 0,61 liegt ein mäßig hoher Zusammenhang zwischen der<br />

eigenen Einstellung der Kassenleiterinnen und Kassenleitern gegenüber dem NKF und der<br />

Einschätzung, dass das NKF nach Wegfall der „Kinderkrankheiten“ ein sehr gutes<br />

46


Buchführungssystem werde vor. Dies bedeutet also, dass eher diejenigen, die ohnehin schon eine<br />

positive Einstellung gegenüber dem NKF haben auch die Zukunftsfähigkeit des NKF positiver<br />

beurteilen.<br />

3.4.11Zusammenarbeit mit der Kämmerei<br />

Den Erfahrungen des Verfassers nach wurde das NKF zumeist sowohl von der Kämmerei, als auch<br />

von den Stadt- und Gemeindekassen eingeführt. Bei den meisten Kommunen wurde hierzu eine<br />

Projektgruppe gebildet (s. Tabelle 10). Bei der Einführung des NKF mussten aus den in der<br />

Einleitung genannten Gründen einige Aufgaben neu definiert und entsprechend abgegrenzt werden.<br />

Diese neuen Zuständigkeiten könnten dazu führen, dass eine gewisse „Rivalität“ zwischen den<br />

beiden Organisationseinheiten entsteht, da mit verbreitertem Aufgabenspektrum auch<br />

Leitungsspannen und damit besoldungsrechtliche Einordnungen wachsen könnten. Der Verfasser<br />

ging also davon aus, dass die Zusammenarbeit zwischen der Kämmerei und der Gemeindekasse eher<br />

negativ beurteilt würde. Hierin hätte auch ein Erklärungsmuster für die unterschiedliche Einstellung<br />

zum NKF zwischen Kämmerern und Kassenleitern liegen können.<br />

„Die Zusammenarbeit mit der Kämmerei war bei der Einführung des NKF hervorragend“ war aus<br />

diesem Grunde die Aussage, zu dem die Zustimmung eingeschätzt werden sollte.<br />

Diagramm 27 - Zustimmung zur Aussage: "Die Zusammenarbeit mit der Kämmerei war hervorragend"<br />

Die Einschätzung des Verfassers, dass eventuell bestehende Rivalitäten insbesondere bei der<br />

Einführung des NKF dazu führen würden, dass die Zusammenarbeit zwischen den beiden<br />

Hauptbeteiligten leidet, wird anhand der Einschätzung der Kassenleiter widerlegt. Fast 65% der<br />

Befragten stimmten der Aussage etwas oder voll zu. Lediglich etwa 11% stimmten überhaupt nicht<br />

oder weniger zu. Die Zusammenarbeit bei der Einführung kann also nicht als Begründung für die<br />

negative Einstellung gegenüber dem NKF herangezogen werden. Wahrscheinlicher wäre es, die<br />

Kausalität in einem anderen Bereich zu finden. Etwa in den Gesetzesgrundlagen oder der<br />

mangelnden Unterstützung durch den Gesetzgeber.<br />

3.4.12Informationen des NKF helfen der Zahlungsabwicklung<br />

Analog zur Einschätzung von ca. 40% der Kassenleiter, dass der Nutzen des NKF im Bezug auf die<br />

Zahlungsabwicklung gering sei, ist zu erwarten, dass die Kassenleiterinnen und Kassenleiter<br />

47


ebenfalls nicht der Meinung sind, dass die durch das NKF neu verfügbaren Informationen die<br />

Zahlungsabwicklung in ihrer täglichen Arbeit unterstützen.<br />

Diagramm 28 - Zustimmung zur Aussage: "Die neuen NKF-Informationen unterstützen die Zahlungsabwicklung"<br />

Die Daten in Diagramm 28 stimmen mit den in Diagramm 10 dargestellten Werten im Groben<br />

überein. Hierbei stimmen 41% der Befragten der Aussage nicht zu, die Zahlungsabwicklung würde<br />

durch die neueren Daten unterstützt. Diese beiden Aussagen decken sich also. Dies deutet erneut<br />

daraufhin, dass der Kernbereich der Reformen, die durch das NKF angestoßen wurden, außerhalb<br />

der Zahlungsabwicklung, respektive der „alten“ Gemeindekassen liegt. Diese Aussage ist auch<br />

deswegen verständlich, da erklärtes Ziel der Reform tatsächlich die Abkehr von der rein<br />

finanzmittelgesteuerten Einnahme- und Ausgaberechnung hin zu einem<br />

Ressourcenverbrauchskonzept war. Häufig genannter Kern der neuen Steuerungsinformationen<br />

sind die Abschreibungen, die den Werteverzehr von Anlagevermögen darstellen. So schätzen 92%<br />

der Kämmerer die Steuerungsinformationen der Abschreibungen als wichtig ein. 65 Die Wichtigkeit<br />

des Kapitalflusses wird aus der Quelle jedoch nicht ersichtlich. Hier wäre es unter Umständen<br />

interessant, wie die Kämmerer zu „Kassenthemen“ stehen und in welchem Verhältnis der<br />

Kapitalfluss und der Werteverzehr in ihrer Wichtigkeit stehen.<br />

3.4.13Das NKF betrifft die Haushaltsausführung<br />

In Fortführung des Gedankens, dass das NKF für die Zahlungsabwicklung keine wichtigen<br />

Informationen bereitstellt, kann angenommen werden, dass das NKF tendenziell eher den Bereich<br />

außerhalb der Zahlungsabwicklung, also die Haushaltsausführung betrifft. Die Kassenleiterinnen<br />

und Kassenleiter wurden hier befragt, inwiefern sie der Aussage „Das NKF betrifft eigentlich nur die<br />

Haushaltsausführung und nicht die Zahlungsabwicklung.“ zustimmen. Zu erwarten ist hier, dass<br />

dieser Aussage ähnlich zugestimmt wird, wie der vorherigen Aussage nicht zugestimmt wurde.<br />

65<br />

Steria-Mummert(2008), S. 30<br />

48


Diagramm 29 - Zustimmung zur Aussage: "Das NKF betrifft eigentlich nur die Haushaltsausführung"<br />

Im Kontrast zu den Erkenntnissen aus dem vorherigen Kapitel stimmen mehr als 30% der Aussage<br />

weniger oder überhaupt nicht zu. Hier besteht also zunächst ein Widerspruch. Allerdings gibt es<br />

mehrere Erklärungsmuster für die Abweichung. So wäre es denkbar, dass das NKF zwar keine neuen<br />

Informationen für die Zahlungsabwicklung bereitstellt, dass aber dennoch Änderungen für die<br />

Gemeindekassen eintreten. Diese Änderungen leisten jedoch offensichtlich keinen Beitrag zu einer<br />

verbesserten Informationslage. Es liegt also nahe, die Änderungen bezüglich der<br />

Zahlungsabwicklung als negativ einzuschätzen. Weiterhin könnte auch ein Einfluss des NKF<br />

außerhalb von Zahlungsabwicklung und Buchführung gesehen werden, der zum Beispiel in einer<br />

für den Bürger erhöhten Transparenz liegt.<br />

3.4.14Gesamtüberblick über den „Konzern Kommune“<br />

Die letzte der aufgeführten Zustimmungsfragen behandelte wiederum eine Aussage, die auch in der<br />

Umfrage der Kämmerer bewertet wurde. Ein weiteres Ziel des NKF ist es, auf längere Sicht eine<br />

Gesamtkonsolidierung über alle Einzelorganisationen innerhalb des „Konzerns“ Kommune zu<br />

erreichen. Hierzu wurde bereits eine neue landesweite Projektgruppe eingerichtet, welche sich um<br />

den „Gesamtabschluss“ kümmert, welcher ab dem Haushaltsjahr 2010 verpflichtend wird. Der<br />

Bezug zur Zahlungsabwicklung ist zunächst nicht evident. Allerdings soll mit dieser Aussage<br />

abgeschätzt werden, inwieweit sich die Kassenleiterinnen und Kassenleiter auch außerhalb ihres<br />

eigentlichen Aufgabenbereiches mit NKF-Themenstellungen befassen. Die Aussage „Das NKF<br />

fördert den Gesamtüberblick über den »Konzern Kommune« wurde von 76% der Kämmerer<br />

zustimmend beurteilt. 66 Damit lag diese Aussage auf Rang 2. Auch die Kassenleiter wurden<br />

daraufhin nach ihrer Zustimmung befragt.<br />

66<br />

Steria-Mummert (2008), S.26<br />

49


Diagramm 30 - Zustimmung zur Aussage: "Das NKF fördert den Gesamtüberblick über den »Konzern Kommune«"<br />

Insgesamt stimmen 66% der Aussage zu, dass das NKF den Gesamtüberblick über den Konzern<br />

Kommune fördert. Dieser Anteil bleibt zwar hinter dem der Kämmerer zurück, jedoch liegt diese<br />

Aussage auch unter den Kassenleiterinnen und Kassenleitern auf Rang 2. Aus Sicht des Verfassers ist<br />

dieser hohe Anteil jedoch nicht so eindeutig zu beurteilen, wie er zunächst scheint. Mit dem<br />

„Konzern Kommune“ ist in diesem Fall nicht die Gemeindeverwaltung im engeren Sinne gemeint,<br />

die nun Konzern genannt wird, da sie nach einem Buchungssystem, welches der Privatwirtschaft<br />

entlehnt ist, bucht. Vielmehr soll mit dem Schlagwort berücksichtigt werden, dass eine Kommune<br />

eben nicht nur ihren Kernhaushalt verantwortet, sondern auch über Beteiligungen an Unternehmen<br />

beteiligt ist, die privatwirtschaftlich geführt werden. So hat der größte Teil der Kommunen seine<br />

Ver- und Entsorgung mittlerweile aus dem Haushalt in privatwirtschaftliche Betriebe ausgegliedert,<br />

die zumeist einen nicht geringen Anteil an der Konsolidierung des Kernhaushaltes haben. Diese<br />

Verflechtungen darzustellen ist das Ziel der Darstellung als „Konzern Kommune“. Aus diesem<br />

Grunde ist die Zustimmung zu der Aussage vorsichtig zu beurteilen, da davon auszugehen ist, dass<br />

jeweils das beurteilt wurde, was individuell unter dem Begriff „Konzern Kommune“ verstanden<br />

wurde.<br />

3.5 Freie Äußerungen der Teilnehmer<br />

Im letzten Teil des Fragebogens wurden zum Einen Daten über die Meinung der Teilnehmer<br />

bezüglich der Umfrage eingeholt. Zum Anderen hatten Sie die Möglichkeit, freie Kritik zum NKF zu<br />

äußern. Diese freie Kritik soll hier aufgegriffen und dargestellt werden.<br />

3.5.1 Änderungswünsche an das NKF<br />

Die Teilnehmer wurden befragt, welche Änderungen sie vornehmen würden, falls Sie die<br />

Möglichkeit hätten, das NKF zu verbessern. Da es sich bei der Frage um eine offene Frage handelte,<br />

können hier nur die Kernaussagen dargestellt werden.<br />

Zu der Frage „Wenn Sie die Möglichkeit hätten, das NKF zu verbessern, was würden Sie ändern?“<br />

haben insgesamt 32 Teilnehmer eine Aussage getätigt. Darunter sind 3 Aussagen, mit denen die<br />

teilweise oder vollständige Wiedereinführung der Kameralistik vorschlagen wird. Sieben Teilnehmer<br />

teilten mit, dass Sie zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage treffen könnten, da noch nicht<br />

50


genügend Erfahrungen gesammelt seien. Keine Änderungswünsche für den Bereich der<br />

Zahlungsabwicklung gaben sechs Teilnehmer an. Nach deren Ansicht sei das NKF im Bereich der<br />

Zahlungsabwicklung bereits ausgereift, oder habe sich gegenüber den vorherigen Aufgaben nicht<br />

besonders verändert. Drei Antworten zielen darauf ab, dass NKF dem „echten“ kaufmännischen<br />

Rechnungswesen weiter anzugleichen und die Finanzrechnung abzuschaffen. Ebenso viele<br />

Teilnehmer fordern weitere Vereinheitlichungen im Rechnungswesen, sowohl innerhalb der<br />

Kommunen Nordrhein-Westfalens (Stichwort: Verbindlicher Produkt- und Kontenplan), als auch<br />

innerhalb aller Behörden des Bundes und Landes (Stichwort: NKF in der gesamten öffentlichen<br />

Verwaltung).<br />

Diese letzte Forderung wurde innerhalb der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens bereits<br />

aufgegriffen. Unter dem Projektnamen „EPOS.NRW“ wurde vom Finanzministerium NRW ein<br />

Projekt zur Reform des Haushalts- und Rechnungswesens der Landesverwaltung gestartet. Man<br />

verfolgt hiermit das Ziel eine „integrierte Verbundrechnung mit doppelter Buchführung“ zu<br />

entwickeln. Im Unterschied zum NKF soll in diesem System die Kosten- und Leistungsrechnung ein<br />

höheres Gewicht enthalten, da diese die Daten für die Haushaltsplanung und -rechnung liefern<br />

soll. 67 Die vollständige Umstellung soll im Jahr 2016 erfolgt sein, ab dann soll der flächendeckende<br />

Echtbetrieb starten.<br />

Die Forderung nach dem Wegfall der Finanzrechnung ist indes auch nicht neu, da diese, wie bereits<br />

genannt, in der kaufmännischen Doppik so nicht normiert ist. Auch aus der beruflichen Praxis des<br />

Verfassers wird die Finanzrechnung häufig kritisiert, da der Mehrwert an Informationen den<br />

Aufwand der gesonderten Buchung nicht rechtfertige. Die Liquiditätsplanung könnte auch<br />

unabhängig von einer normierten Finanzrechnung erfolgen. Die Finanzrechnung stellt die dritte<br />

Komponente im sog. „Drei-Komponenten-System“ dar. LÜDER führt hierzu aus: „Die<br />

Einbeziehung der Finanzrechnung in den doppischen Verbund hat […] den Vorteil, dass eine nach<br />

der direkten Methode erstellte und damit auch zur unterjährigen Finanzsteuerung einsetzbare<br />

Finanzrechnung das gleiche hohe und der Doppik immanente Zuverlässigkeitsniveau besitzt, wie die<br />

Ergebnisrechnung und die Vermögensrechnung“ 68 . Inwieweit diese Forderung jedoch auch durch<br />

ein weniger aufwändiges System zu erreichen wäre (etwa durch die Nutzung der Daten aus dem<br />

Bankverkehr oder ein evtl. ohnehin vorhandenes Forderungs- / Schuldenmanagement), kann hier<br />

nicht abschließend beurteilt werden.<br />

3.5.2 Meinung der Teilnehmer zu der Umfrage<br />

Zum Abschluss sollten die Teilnehmer noch die Art und Weise der Umfrage, das Thema der<br />

Umfrage und die Umfrage insgesamt mit Hilfe von Schulnoten bewerten. Das Ergebnis dieser<br />

Beurteilung ist Diagramm 31 zu entnehmen.<br />

67<br />

Vgl. Internetquelle: EPOS.NRW, „Reformbereich Rechnungswesen“,<br />

https://www.epos.nrw.de/reformbereiche/rechnungswesen-1 , Abruf am 18.07.2009<br />

68<br />

Lüder(2004), S. 110<br />

51


Diagramm 31 - Beurteilung der Umfrage<br />

Wie zu sehen ist, sind die Teilnehmer der Umfrage durchaus sowohl mit der Art und Weise der<br />

Umfrage, dem Thema der Umfrage als auch der Umfrage insgesamt zufrieden. Der vorhergehenden<br />

Frage ist allerdings zu entnehmen, dass die Umfrage wohl zu früh veranstaltet wurde. Eine erneute<br />

Befragung zu einem späteren Zeitpunkt könnte vermutlich Aussagen ermitteln, deren Beurteilung<br />

allein schon deswegen fundierter wären, da die Kassenleiterinnen und Kassenleiter zu einem<br />

späteren Zeitpunkt mehr Erfahrungen im täglichen Umgang mit dem NKF sammeln konnten.<br />

52


4 Zusammenfassung<br />

In diesem abschließenden Kapitel werden die Ergebnisse dieser <strong>Masterarbeit</strong> zusammengefasst. Der<br />

Verfasser zieht ein Fazit über die gewonnenen Erkenntnisse.<br />

Mit der Einführung des NKF wurde die traditionell starke Position der Gemeindekassen als<br />

buchführende Organisationseinheit innerhalb der nordrhein-westfälischen Kommunalverwaltungen<br />

abgeschafft. Der vormals legal definierte Begriff (und damit eine Art Bestandsgarantie) der<br />

Gemeindekasse als Organisationseinheit wurde durch die funktionale Beschreibung der<br />

„Zahlungsabwicklung“ abgelöst. Der Verfasser teilt in diesem Punkt die Auffassung der<br />

Kommunalkassenverwalter, die besagt, dass es sich bei der Einführung des NKF um einen Schritt<br />

mit „epochaler Bedeutung“ handle. 69 Es besteht die Gefahr, dass durch die „ungewohnte“<br />

Eigenständigkeit eine gewisse Konfusion entsteht, da das „Kassenrecht“, welches vormals normierter<br />

Teil des Rechnungswesens war, weggefallen ist.<br />

Diese Konfusion äußert sich beispielsweise in der Feststellung, dass nur 31% der Kassenleiter eine<br />

positive Einstellung bezüglich des NKF angeben, während dieser Anteil bei den Kämmerern bei 75%<br />

liegt.<br />

Insgesamt ergibt sich der Eindruck, dass die Kassenleiter der Auffassung sind, dass ihre Belange bei<br />

der Entwicklung des NKF innerhalb der Pilotkommunen nicht ausreichend berücksichtigt wurden.<br />

Auch die Tatsache, dass nur 12% der Befragten der Ansicht sind, dass alle Belange der kommunalen<br />

Kassen im Gesetz Berücksichtigung fanden, unterstützt diese Ansicht. Im Ergebnis zeigt sich<br />

(zumindest bei einem Teil der Befragten) ein deutlicher Regelungs- und Klarstellungsbedarf.<br />

Die neugewonnene „Freiheit“, die örtlichen Bedürfnisse individuell regeln zu können, wird<br />

durchaus kontrovers eingeschätzt. Der Anteil derer, die hierdurch eine Verbesserung sehen, liegt<br />

genau so hoch, wie der, der genau der gegenteiligen Auffassung ist. Der Verfasser hat den Eindruck,<br />

dass ein Großteil der kommunalen Kassen sich nähere Hinweise durch den Landesgesetzgeber zu<br />

spezifischen Problemen der Zahlungsabwicklung gewünscht hätten. Dieser Wunsch könnte in einer<br />

eventuellen vierten Auflage der Handreichung des Innenministeriums aufgegriffen werden. Eine<br />

Berücksichtigung innerhalb der Evaluation des Gesetzes 70 käme ebenso in Frage.<br />

Es wäre jedoch ebenfalls denkbar, dass die Gemeinden die oben angesprochene Freiheit aktiv dazu<br />

nutzen, ihre Bedürfnisse selbst zu regeln. So könnten bei Bedarf die wesentlichen Regelungsinhalte<br />

der GemKVO in die örtlichen Vorschriften mit aufgenommen werden. Weiterhin wäre es denkbar,<br />

dass der Fachverband der Kommunalkassenverwalter hier eine Koordinierungsfunktion<br />

wahrnimmt, um die Erfahrungen der einzelnen Kassenleiter in konkrete Verbesserungsvorschläge<br />

umzuwandeln. Dieses Vorgehen wurde beispielsweise im „NRW-Kurier 2008“ 71 angekündigt.<br />

Wie bei allen Veränderungsprozessen gilt auch in diesem Fall, dass die Betroffenen einer Neuerung<br />

schon in der Einführungsphase beteiligt werden sollten, um die Akzeptanz für Veränderungen zu<br />

erhöhen. Die Wirkung einer solchen Maßnahme zeigt sich beispielsweise in der Korrelation<br />

zwischen der Projektbeteiligung und der eigenen Einstellung gegenüber dem NKF.<br />

Die Ergebnisse dieser Untersuchung können allerdings Hinweise für künftige Umstellungsprozesse<br />

geben, die sich aus unterschiedlichen Herausforderungen in naher Zukunft ergeben können. Zu<br />

diesen zählen im Bereich der Kommunen insbesondere die anstehende Haushaltskonsolidierung vor<br />

dem Hintergrund einbrechender Gewerbesteuererträge, der sogenannte Gesamtabschluss, bei dem<br />

die Beteiligungen der Kommune mit aufgenommen werden oder die Angleichung an die<br />

International Public Sector Accounting Standards, welche das Ziel verfolgen, das öffentliche<br />

Rechnungswesen international zu standardisieren. Aber auch im Bereich der eingesetzten Software<br />

wird sich, zu mindest bei einigen Kommunen, eine erneute Umstellung ergeben, da einer der<br />

Anbieter die Weiterentwicklung des Produktes auf mittelfristige Sicht einstellt. Die betroffenen<br />

Kommunen werden vermutlich auf ein anderes Softwareprodukt umsteigen müssen.<br />

69<br />

vgl. Kassenverwalter (2003), S. 221<br />

70<br />

Das NKFEG ist nach § 10 NKFEG vier Jahre nach In-Kraft-Treten (01. Januar 2009) zu überprüfen<br />

71<br />

Der NRW-Kurier ist das Mitteilungsblatt des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter NRW. Die Ausgabe 2008<br />

ist als Online-Publikation unter http://www.kassenverwalter.de/cms/files/nrw_kurier_2008.pdf verfügbar. Abruf am<br />

29.05.2009<br />

53


Weiterhin wäre es interessant, die Ergebnisse dieser Umfrage fortzuschreiben, um genauere<br />

Erkenntnisse über die Einstellungen der Kassenleiter erfahren zu können, nachdem diese weitere<br />

Erfahrungen in der täglichen Arbeit mit dem NKF sammeln konnten, zumal 38% davon ausgehen,<br />

dass das NKF nach Überwindung der „Kinderkrankheiten“ zu einem sehr guten<br />

Buchführungssystem werden wird. Dabei könnten dann weitere Merkmale erhoben werden, die<br />

unter Umständen genauere Auskunft darüber geben, in welchen Bereichen die Ursachen für<br />

negative Einschätzungen zu finden sind.<br />

Im Hinblick auf die Einführung von doppischen Rechnungssystemen in anderen Behörden des<br />

Landes NRW (EPOS) oder des Bundes können die Ergebnisse ebenfalls verwendet werden. Hier sei<br />

zu empfehlen, die Betroffenen bereits bei der Einführung zu beteiligen. Auch eine Sekundäranalyse<br />

ausgewählter Merkmale könnte weitere Erkenntnisse liefern, die im Rahmen dieser <strong>Masterarbeit</strong><br />

nicht untersucht werden konnten.<br />

Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Kassenleiterinnen und Kassenleiter der kreisangehörigen<br />

Kommunen in NRW durchaus noch Änderungsbedarf sehen. Der konkrete Bedarf geht jedoch aus<br />

dieser <strong>Masterarbeit</strong> nicht hervor.<br />

Abschließend sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse dieser Befragung nicht ohne<br />

weiteres auf Kreise und kreisfreie Städte oder Verbundkassen übertragen werden können, da diese<br />

nicht Bestandteil der Grundgesamtheit waren.<br />

54


5 Literaturverzeichnis<br />

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Publikation der KGSt und der Bertelsmann Stiftung, Gütersloh/Köln, 2009, Internetquelle:<br />

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Ausgabe 1/2008, S. 1-6 [Schuster(2008I)]<br />

Schuster, Falko, „Die Organisation der Finanzbuchhaltung im NKF unter Einbeziehung der<br />

Gemeindekasse – Teil 2“, in: Kommunal-Kassen-Zeitschrift, Verlag Reckinger, Siegburg,<br />

Ausgabe 2/2008, S. 25-28 [Schuster(2008II)]<br />

Schuster, Falko, „Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) – eine Zwischenbilanz – Was hat<br />

das Projektteam dazugelernt? Was ist weiterhin zu bemängeln?“ in: Der Gemeindehaushalt,<br />

Verlag Kohlhammer, Stuttgart, Ausgabe 7/2003, S. 148-151 [Schuster(2003)]<br />

Steria Mummert Consulting AG (Hg.), „Ergebnisse der NKF-Befragung 2008“, Internetquelle:<br />

http://www.im.nrw.de/imshop/shopdocs/nkf_befragung2008.pdf, Abruf am: 02.05.2009<br />

[Steria-Mummert(2008)]<br />

Hinweis: Die genutzten Internetangebote des Landes NRW, bzw. des NKF-Netzwerkes sind jeweils<br />

direkt in den Fußnoten vollständig zitiert<br />

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