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Solarthermie-2000 – Teilprogramm 2 - Solar - so heizt man heute

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In den obigen Ausführen ist vom Bieter die Rede, der den <strong>Solar</strong>ertrag garantieren <strong>so</strong>ll. Dies<br />

kann der Installateur sein, der das Angebot abgibt, eben<strong>so</strong> ist aber auch denkbar, dass der<br />

Installateur und der Planer gemeinschaftlich garantieren. Damit für den Betreiber im Garantiefall<br />

nur ein Ansprechpartner zuständig ist, ist im Programm ST-<strong>2000</strong> grundsätzlich der<br />

Installateur als Garantiegebender vereinbart worden. Es ist ihm aber natürlich freigestellt,<br />

sich beim Planer über einen entsprechenden Vertrag für dessen Leistungen abzusichern.<br />

115<br />

8.2 Überprüfung der Garantieerfüllung<br />

Um nachprüfen zu können, ob die Anlage den garantierten Ertrag im Verlauf eines Jahres<br />

geliefert hat, muss eine Mindest-Messtechnik im System installiert werden (vgl. Kap. 9.3.3).<br />

Derzeit wird in einem Forschungsprojekt untersucht, ob mit einem Kurzzeitmessverfahren<br />

von ca. 8 Wochen und mit Messfühlern, die keinen Eingriff in die Rohrleitung bedingen,<br />

eine ausreichend genaue Hochrechnung auf den Jahresertrag eines Systems möglich ist /31/.<br />

Wenn die Aussage zutrifft, dass eine derartige Messung etwa 20.000 DM kosten <strong>so</strong>ll, wäre<br />

jedoch zu überlegen, ob nicht eine für die Garantieüberprüfung ausreichende Minimal-<br />

Messtechnik schon bei der Anlagenerrichtung mit installiert wird. Die Kosten dafür sind<br />

geringer als der o.a. Wert, allerdings ist die Auswertung der Ergebnisse je nach installierter<br />

Messtechnik nicht ganz einfach. Eine dauerhaft installierte Messtechnik bietet zudem den<br />

Vorteil, dass <strong>man</strong> die Anlage auch im weiteren Betrieb kontrollieren kann. Es sind jedoch<br />

auch Entwicklungen für Geräte denkbar, die im Rahmen einer dauerhaften Messtechnik<br />

direkt intern derartige Garantieberechnungen durchführen können. Im Prinzip müsste in<br />

einem <strong>so</strong>lchen Gerät nur ein geeignetes Simulationsprogramm hinterlegt sein.<br />

Eine Schwierigkeit besteht grundsätzlich darin, den in der Messperiode festgestellten Ertrag<br />

aus dem <strong>Solar</strong>system mit dem garantierten, anhand von vorgegebenen Randbedingungen<br />

abgegebenen <strong>Solar</strong>ertrag zu vergleichen. Dabei reicht der einfache Vergleich des Messwertes<br />

für die Jahresnutzenergie mit dem Garantieertrag des Bieters in der Regel nicht aus, da<br />

die im LV vorgegebenen Randbedingungen für Strahlung, Außentemperatur und Warmwasserverbrauch<br />

während der Messsai<strong>so</strong>n meist nicht den Vorgaben entsprechen. Es kann nicht<br />

dem Bieter angelastet werden, wenn im tatsächlichen Betrieb z.B. der Warmwasserverbrauch<br />

niedriger ausfällt als im LV vorgegeben und deshalb die <strong>Solar</strong>anlage nicht den garantierten<br />

Ertrag erreicht hat. Eben<strong>so</strong> wenig darf es aber sein, dass die <strong>man</strong>gelnde<br />

Leistung einer <strong>Solar</strong>anlage nur deshalb nicht auffällt, weil z.B. in einem be<strong>so</strong>nders guten<br />

Strahlungsjahr der gemessene <strong>Solar</strong>ertrag den garantierten erreicht. Im Programm ST-<strong>2000</strong><br />

wurde daher ein einfaches Verfahren entwickelt, das die Abweichungen bei Strahlung,<br />

Außentemperatur und Warmwasserverbrauch während des tatsächlichen Betriebes gegenüber<br />

den im LV vorgegebenen Werten berücksichtigt, um ein Unterschreiten der Ertragsgarantie<br />

nachvollziehbar feststellen zu können. Gleichzeitig werden dabei Über- oder<br />

Unterschätzungen des Bieters bezüglich des Ertrags durch entsprechende Korrekturen<br />

berücksichtigt. Informationen dazu können bei der ZfS angefordert werden.

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